1924 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reihsa Freußischer

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. . 55 Begugspreis beträgt monatlich 4,20 Goldmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an ür Berlin auger den Postanstalten und Zeitungswvertrieoen fllt Selbstab holer auch di Geichäftsstell SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 82. Einzeln« Nummern kosten 0, 360 Goldmark.

eichsanzeiget Staatsanzeiger.

Tel. Schriftleitung Zenit. 10 986. Geschäftsstelle Zenn. 1673.

Nr. 27

Einzeinummern

Neichs hantgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deut sches Reich.

Ernennungen ꝛe. Exequaturerteilung. Bekanntmachung über eine deutsch⸗polnische Vereinbarung, betr.

ö Titel 1 Kap. 17 des Genfer Abkommens über Ober⸗

esien. ö.

Bekanntmachung, betreffend den Aufruf von Notgeld. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 6 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I. . ö VBVreußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts.

Bekanntmachung, betreffend den Zusammentritt des branden⸗

burgischen Provinziallandtages.

Handels verbot

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 9 der Preußischen Gesetzsammlung. U ?

*

Amtliches.

Deu tsches Re iich.

Im Bereiche bes Reichs verfehrg min ster iumt sind versetzt:

der Oberregierungsbaurat Werner Bergmann, bisher in

Nied, zur Neichsbahndirektion nach Dresden, die Regierungs⸗ bauräte Weskott, bisher in Darmstadt, als Mitglied der Reichsbahndirektion nach Frankfurt (Oder), und Grun, bisher in Schwerin (Meckl.), zum Eisenbahnausbesserungswerk nach Göttingen.

Der Oberregierungsbaurat Hölzel, bisher beim Reichs⸗ verkehrsministerium Zweigstelle Bayern in München, ist dem Baukonstruktionsamt daselbst überwiesen.

In den Ruhestand sind getreten: der Oberregierungsrat Merz in München, die Oberregierungsbauräte Eppers in Cassel, Rümmele in Neustadt (Schwarzw.) und Stephan . in Nürnberg, die Regierungsräte Neumeyer in

ünchen und Pfeiffer in Würzburg, der Regierungsbaurat Robert Witte in Geeslemünde, die Eisenbahnamtmänner Wilhelm Schmidt in Stettin, Roß berg in Dresden und Friedrich Becker in Münster (Westf. ).

Dem ,. griechischen Konsul für Remscheid und Solingen, mit dem Amtssitz in Remscheid, Alfred Hilger ist namens des Reichs das . erteilt worden.

Betanntmachung.

Zwischen deutschen und polnischen Pevo llmächtigten ist die nachslehend in deutschem Wortlaut abgedruckte Verein barung getroffen worden:

Nachdem die Deutsche und die Polnische Regierung es für angezeigt erachtet haben, in Gemäßhbeit des Ärtitel 233 des am 15 Mai 1922 in Genf unteizeschneten Abkommens über Oberjchlesien in Verhandlungen wegen des Abschlusses eines neuen Abfeammens über die im Teil V Titel J Kapitel des bejeichneten Abtemmene geregelten Fragen einzutreten, sind die da ür bestellten Bevollmächtigten, nämlich für die deut iche Negierung: l. der Gesandte Dr Paul Eckardt, 2. der Polizeipräsiden: Dr. Gottfried Schwendyz für die polnijche Regierung: der Vijeminister a. D. Dr. Zygmunt Seyda dahin ütereingefkommen, daß vortehajtlich des demnächst beab⸗ sichtigten Abschlusses eines neuen Abfommeng vorläufig, und zwar bis zum 15. April 1924, die Bestimmungen des vor⸗ bezeichneten Kapitel 4 in Geltung bleiben follen, sowelt dem die Landesgeletze nicht entgegenstehen. . . 2 12. Januar 1924. gez) Pau ardt. ; (gez.) Gottfried Schwendy. (gez Dr. Zygmunt Seyda. Berlin, den 31. Januar 1924.

Der Reichsminister des Auswärtigen. V.: Maltzan.

Bekanntmachung.

é Auf Grund des 8 Za des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Jull 1922 (NC Bl. IS. 693), gbgeändert durch die Verordnungen der Reichsregierung vom AW. Oltober 19233 (RGBl. I S. 1066) und vom 12. Tezember 1923 (NGBi. 1 S. 1189 rufe ich im Einvernehmen mit den

1 Anzeigenpreis tür den Raum

iner 5 gespaltenen Einheitszeile 1.21 Goldmark sreibieibend. einer 3 gespaltenen Einheits zeile 2. Goldmark freibleibend.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. .

Berlin, Freitag, den J. Februar, Abends.

oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

obersten Landesbehörden das wertbeständige (auf Goldmark

lautende) Notgeld, dessen Aussteller ö in der a n, essen⸗Nassau und in den Ländern

Baden, Hessen und Schaum burg⸗Lippe ihren Sitz haben, sowie das wertheständige Notgeld der Stadt Berlin mit Wirkung vom 10. Februar 1924 an auf. Die Einlösungsfrist dieses Notgeldes läuft bis einschl. 10. März 1924. Ausgenommen von diesem Aufruf bleibt das Rotgeld

der Deutschen Reichsbahn und des Preußischen Staates.

Berlin, den 1. Februar 1924. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: No rden.

Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.

Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Februar 1924 ab:

1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilssbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure 48, 70 Goldmark, 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden ö

für den Doppeljentner wasserfreier Säure.

Berlin, den 31. Januar 1924. Reichsmonopolamt für Branntwein. J. V.: Dr. Fritz wei ler.

73. 05

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6

des Reichs gesetzblatts Teil J enthält die nachstehend be—

zeichneten Gesetze ujw. die Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über Ge—

währung einer Enischädigung an verseßzte Beamte und von Umzugskosten beim Wohnungswechsel am Orte, vom 2. Ja⸗

nuar 1924, die Perordnung über die Gleichwertigkeit der Leistungen der Krankenkassen, vom 23. Januar 1924, die Betanntmachung über Abänderun bestimmungen zu der Verordnung über 53 nuar 1924, . . die Verordnung über die Umstellung der Versicherungs⸗ steuer auf Goldrechnung, vom W. Januar 1924, die Verordnung über die Aenderung der Personalabbau⸗ verordnung, vom 28. Januar 1924.

Berlin, den 31. Januar 1924. Gesetzsammlungs amt. Krause.

der Ausführungs⸗ futter, vom 26. h

Preußen.

Auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ eigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. WI) in Ver⸗ bindung mit 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Ent—⸗ eignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) wird hierdurch

a) den Kuxrsächsischen Braunkohlenwerken Aktiengesellschaft in Fürsten berg a. O. das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Schönfließ im Kreise Guben Kartenblatt 1 Nr. 4, ha, 5Hb und 5e, soweit sie zur Erweiterung des Tiefbaues der Braunkohlengrube Vräsident (Neue Anlage) bei Schönfließ erforderlich sind, im

ege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies autreicht, mit einer dauernden Beschränküeg zu belasten, und

b) kbestimmt, daß bei der Ausühung des vorstehend verliehenen

Enteignungerechts das vereinfachte Enteignungs— verfahren Unwendung zu finden hat.

Berlin, den 26. Januar 1924.

Das Preußische Staats ministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Reuß.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegericht Dortmund sind der Bergrat Carp und der Bergassessor Ebbinghaus in Duisburg unter Ernennung zu Stellvertretern des Vgrsitzenden mit dem stell⸗ vertretenden Vorsitz der Kammer Duisburg dieses Gerichts betraut worden.

Bekanntmachung.

Das Preußische Staaisministerium hat den Branden⸗ burgischen Pravinziallandtag zum B. Februar 1924 nach der Stadt Berlin berufen. Die Eröffnungssitzung

Postschecttonto: Berlin 41821. 1 924

findet am 25. Februar 1924, Mittags 12 Uhr, im

Landeshause zu Berlin, Matthäikirchstraße 26 / A, siatt. Charlottenburg, den 28. Januar 1924.

Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 RGBl. S. 706 und der Ausführungs—⸗ anweisung vom 16 Jult 1923 habe ich dem Handels mann Gustav Lenz in Delitz a. B. und dem Altwaren händler ö Pretzsch in Holleben den Handel mit Gegen⸗ tänden des täglichen Bedarfs, inesbesondere mit Lumpen, Knochen, Altpapier, Altwaren und dergl, jowie jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel mit Wirkung vom 22. bezw. 20. d. M. wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung fallen den Betroffenen zur Last.

Merseburg, den 24. Januar 1924. Der Landrat. Gus ke.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der Pireußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12 767 das Ausführungsgesetz zum Reichsheimstätten⸗ gesetze vom 109. Mai 1920 (RGB. S. 62), vom 18. Januar 1924, unter . 4. 23 ;

Nr. 12768 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Stagtsmitteln zur Bedeichung der Grohde auf Nordernen im Regierungsbezirk Aurich, vom 265. Januar 1924, unter ;

Nr. 12 769, die Verordnung über die Festsetzung der Bezüge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 15. Januar 1924. unter

Nr. 12770 die siebente Verordnung des Staatsministeriums, betreffend Anpassung der Staats⸗ und Gemeindesteuern an die Geldwertänderung, vom 29. Januar 1924, und

die Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Berlin, den 31. Januar 1924.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweig ert eine öffentliche Sitzung ab. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger nahm der Reichsrat von der vom Reichs⸗ vertehrsminister erlassenen Gebührenordnung für die

rüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug⸗ ührern, von den vom Reichsarbeitsminister erlassenen Be⸗ stimmungen über die Einstellung unterstützter Erwerbs⸗ loser und von der Anordnung des Reichsarbeitsministers über die Zuschläge und Prämien für Notstandsarbeiter Kenntnis.

Der Anrechnung des Studiums der Zahnheilkunde an der medizinischen Akademie in Düsseldorf auf die zahnärztlich⸗ klinische Studienzeit sowie der Einrichtung einer Kommission für die zahnärztliche Prüfung an dieser Atademie stimmte der Reichsrat zu.

Die Umstellung der Arzneitaxe auf Goldmarkgrundlage wurde durch Mehrheitsbeschluß genehmigt, nachdem der bayerische Gesandte Dr. von Preger eine Zustimmung nur mit einigen Vorbehalten erklärt hatte.

Bezüglich der Verteilung von Lagerflüchtlingen auf die Länder berichtete Ministerialdirektor Frick, daß die Reichsregierung Vorschläge über die Verteilung des Resies der noch in Flüchtlings lagern befindlichen Flüchtlinge auf die einzelnen Länder mache. daß die Ausschüsse des Reichsrats eln aber diese Verteilung nur für die Hälfte dieses Restes genehmigt hätten und daß für die übrigen ein end— gültiger Verteilungsplan gewünscht werde. Mit dieser Maß= gabe stimmte der Reichsrat dem Regierungsvorschlag durch Mehrheitsbeschluß zu.

Zum Kommissar des Reichsrats für die Deutsche RVentenbank wurde auf preußischen Vorschlag Staalssekretär Dr. Weber vom preußischen Finanzministerium bestellt. Dach den Satzungen der Rentenbank hat der Aufsichtsrat halbjähr⸗ lich unter Mitwirkung eines Kommissars des Reichs rats und eines Kommissars des Rechnungshofs darüber zu berichten, daß die Deckung der Rentenbriese und der Rentenbankscheine

vorhanden sei.