1924 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

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ö 2 2. ; .

Wehrbeitragswert die Forderungen berücksichtigt werden,

die von

Bayern schon eit längerer Zeit bezüglich des Wehrb itragsgesetze⸗

geltend gemacht worden sind.

Dem Entwurf der Grundsätze des Reichsrats über Wege⸗ steuern der Länder stimmte der Reichsrat gleichfalls zu.

Diese Grundsätze beziehen sich auf die Verpflichtung der Länder

zur Einführung von Krajstfahrzeugsteuern Zur Vermeidung einer Vopvelbesteuerung soll nur das Land zu dieser Steuer berechtigt lein

in dem ein Fahrzeug jeinen gewöhnlichen Stand hat.

Ausländische

Fahrzeuge die einen gewöhnlichen Stand im Inlande nicht haben. sollen nach bestimmten einheitlichen Beiteuerungsmerkmalen besteuert

werden. Die Reichsbeamten sollen von Wegesteuern frei bleiben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die amtliche Großbandelsinderziffer vom 5. Februar und für den Durchschnitt Januar.

Die auf den Stichtag des 5 Februar berechnete Gioßhandelk⸗ indexziffer des Statistijchen Reichsamts ergibt gegenüber dem Stande vom 29. Januar (114,8) einen Mückgang um 08 vn auf 113,9, der vorwiegend durch die nachträglich bekanntgegebene Herabsetzung der Eisenpreise sowie eine weitere Preissenkung bei den Nahrungsmitteln bewirkt wurde. Von den Hauptgruppen sanken die Lebensmittel um A6 vo auf 8,3 davon die Gruppe Getreide und Kartoffeln um Gl vo auf 77,5, ferner die Industriestoffse um 1 vo auf

143.23, davon die Grupve Kohle und Eisen

136i. tz. jerner die J landewaren um

während die Einsührwaren um 29 vo au 172, ; Im Durchichnitt Januar ist die Großhandels in der jifenn n über dem Durchschnit Dezember 11265 2) um 7 vy aun 173 6 gegangen. In der gleichen Zeit janfen die Lebensmittel pon nn auf 103 oder um 7.4 vo die Indastriestoffe von 154 auf 1 oder um 6h vo. die Inlandswaren von 119, auf 1683 9. i 2 vo. während die Einfuhrwaren von 160,3 auf itz) 0

l, 4 vD stiegen. Berlin, den 6. Februar 1924 Statifrisches Reichsamt. J V.: Dr. Platzer.

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärtten in der Woche vom 27. Januar bis 2 Februar 1924.

In Milliarden Papiermark (P. M.) und in Goldmark (65. M.) für 50 Kg

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Stãdte Handelsbedingungen

in Milliarden Papiermark

i Goldmark

Wöchentliche Notierungen Sommer.

Zahl in) Brau⸗

Gerste Weizen

Wintei⸗ Futter ·

Gerile

Sommer Win ter. Brau- F Futier⸗

Daser Roggen

2

3 4 5 8

8 10 1

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13 14

a nne, Großhandelteinkaufspreise .. ab märk. Station ;

Aachen. Bamberg .. Berlin“) .. Braunschweig Bremen“). Breslau *) . Chemnitz .. Dortmund. Dresden *). Duisburg .. Düsseldorf . Emden... , Frankfurt a. M. Gleiwiritz .. Hamburg?) .. D annover . Kassel . k Köln a. Rhein?) Königsberg“) . Krefeld . n,, Magdeburg) . Mainz Mannheim *) . München *). Nürnberg. Plauen .. Rostock ) .. Stettin *).. Stuttgart *) Worm ; Würzburg *)

w ab Bremen od. Unterweser hasen ab schles. Verladesiationen ...

Wagg. fr Dortm

Rheinland⸗ Westfalen. ab Stat. ohne Sack ..... ..

J

ab Stat. ohne Sack ab Stat. ohne Sack ab hannoversche Stationen Frachtparität K. ohne Sack

Frachtlage K. verzollt .... loko K. ohne Sack. ...... frei rhein. Stat. trachtfrei L. ohne Sack

bei Waggonbez loko M. ab Stat. ohne Sack ... ab nahegel. Stat. ohne Sack. .. J

bahnfiei Worms.

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9 9 0 9 9 9 9 9 0 9 9 28

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Berlin, den 7. Februar 1924

rei Chemnitz i Lad ven 200-300 Zir. ; in Waggonlad v. 10 bis Waggon sr. jächs. Abladestat. bei Bez. v. mind.

fr. M od benachbt. Stat. bei Lad. v. 3003

Frachtparität Frankf. a. U. ohne Sack...

ab Stat. bei waggonw. Bezug ohne Sack .

tr. frei Waggon Mannheim ohne Sac? ab südbayer. Verladestat. waggonweise ohne Sack

. Großhandelepreise ab württembg. Stat. .

. Großhandel ein kau fbpreije ab frãnt. Etat. ) Durchschnitt. ) Ueber amtlichen Dollarmittelkurs auf Papier bejw. Goldmark umgerechnet · ) Weizen und Roggen je 5, Gerste und Hafer je 1 Notierung.

p M 2 38 G M 8 G z. 75675

G. M G. . G. M. G M. G). Mt.

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GM. ack G. M.

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2. 29. .

30. 29. u. 2. 25. i i. 28. 31. 36 2 27-31 2.

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2. . 29.2.

do do e O . de d= & d D dN 8 Q

3, 22 713 6 80

2

5256 7,75 5075 6,27 Keine Notierungen eingegangen 7150 5313 6 250 7000 . 5 894 6, 75 Notierungen eingegangen Notierungen eingegangen. 5 250 6.75 637* 6 763 5 500 5 259 6 450 7000 5 500 6250 4 850

6250 636 7125 79063 5213 5 700 5000 4642 4679 6000 7250 5 575

28

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7463 900 . ö 8.

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Statistisches Reichsamt. Wagem ann.

Kartoftelvreise in deutschen Städten in der Woche vom 27. Fannar bis 2. Februar 1924. r ·

Stãdte Handels bedingungen

Preise in Goldmark Notierungen fur 0 kg Kartoffeln

Zabl am weiße rote gelbe

Wöchentliche

2

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frei Wagg. ab Verladest. ö ab märk. Vollbahnst.. .... ab Verladest.. 3

Allenstein .. Berlin ; Breslau *) .. mn, Frankfurt a. M. 1 . annover 1). Cassel ))... Kiel . Köln!! ... Königsberg!) . Magdeburg München.. Stettin ... Würzburg)) ...

ab Verladest. Großhandelsprei

ab Stat...

frei Bahnstat.... ab Mecklenburg.. ab Verladest. . frei ostpr. Bahnst. . frei Vollbahnst. Erzeugerpreise ab Verl

0 0 9

2 9 9 9 0 9 9 9 0 9 9 42 9 9 9 0 9 28 9 0 0 9 9 0 9 9 0 0 0 60

) Duichschnitt. 1) Netierungen bis auf weiteres eingesiellt.

Berlin, den 7. Februar 1921.

waggonfr. Erfurt od. Nachbarvoll bahnstat

Keine tern gen eingegangen. 17 nan, 2.00 .

Keine Notierung. Keine Notierungen eingegangen.

1688 220 ö

250

Keine Notierungen eingegangen. Reine 2 eingegangen.

196

Siatiftisches Reichtamt. Wagemann.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Reichsratsausschüsse baben gestern in autgedehnter Sitzung die dritte Steuernotverordnung im wesentlichen zu Ende beraten. Nur einzelne Fragen sind noch übrig geblieben, zu deren Erledigung die Auesschüsse heute nachmittag noch einmal zu— jammentreten werden.

Im Fünfzehnerausschuß des Reichstags wurde estemn die dritte Steuernotverordnung behandelt. Der deichefinan zminister Dr. Luther veibreiteie sich über die Gründe, die zur Auistellung der dritten Steuernotverordnung gesübrt haben, und führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deuticher eitungt verleger aus: Für die Länder und Gemeinden müßten weitere Einnahmequellen erschlossen werden; denn mit den im Haushalts— plan 1924 vorgesehenen Ueberweijungsbetragen und dem Auffommen aus den bestehenden Landessteuern könnten Länder und Gemeinden nicht auskommen. Das einzige, was den Fehlbetrag zu decken vermöge, ei eine besondere Art der Auenutzung der Steuern vom Grundvermögen dergestalt, daß dadurck ter Raum auegenutzt werde, der in unserer Wirischant die künstliche Niederhaltung der Mieten entftanden sei. Diese Steuer weide das ganze deutsche Volk neffen, die Mieter scwohl als auch die Wirtschast. Da nun diese ganze Steuermöglichleit den Ländern zur frejen Ausnutzung überlassen werde, ergebe es sich als unvermeidlich, daß auch die Aufgabenverteilung zwischen Reich und Ländern nun— mehr endgültig in diejenige Gestalt zurückgebracht werden müsfe, die früher gegolten habe, als das Reich nech auf seine eigenen utsprüng⸗ lichen Eminahmeguellen beschränkt gewejen sei. Der Minister fen. zeichnete alstann die Möglichfeit einer auslandijchen Änleibe. Voraugetzung hierzu sei, daß wir wenigstens unjere inneren Ver— hältnisse in Ordnung halten könnten, dh daß wir zur Balanzierung des Reichshaushalts fämen. Was die Frage der Aufwertung anbhetreffe. Jo sei es ganz unmöglich, sie einfach auf sich beruhen zu lassen. Damit würden wir eine Unsicher beit in unjer Wirtschasts leben und in nnser Finanzleben hineingebracht haben, die einfach untragbar wäre; denn jeder. gegen, den nech ein verbriester, irgendwie pertraglich jestste hender Anspruch bestünde, wäre bis zur Regelung so aut wie kreditunfähig. Das führe zur Erstarrung des gesamten Wirtschaftslebens. Auch, die. Steuerverwaltung werde dadurch mutelbar sehr große Schwierigkeiten haben. Alles dies beweife die große Eilbedürftigteit einer positiven Entscheidung, die

durch

dethalb im Wege des Ermãchtigungsgesetzes erfolgen müsse. Reichsjustizminister Dr. Em minger gab folgende Erklärung ab: Nach dem Eirmächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923 sind die auf Grund dieses Geletzes erlassenen Verordnungen der Neichs regierung aufzuheben, wenn der Reichstag oder der Reicherat dies verlangen. Dieses Recht des Reichstags ist zeitlich unbejchräntt; es findet allo auch mit dem Ablauf der der Reicht gierung im Ermächtigungsgesetz erteilten Ermächtigung fein Ende. Der Neichetag ist deshalb auch nach dem 185. Februar d. J berechtigt, in zwei Lefungen, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens drei Tagen liegen muß und zwar unabhängig vom Reichsrat die Aufhebung zu verlangen Das Außbebungeveilangen kann sich jedoch nur gegen eme Verordnung als Ganzes richlen. Wünscht der Reichstag die Ab⸗ änderung oder Aufhebung nur einzelner Teile einer Verordnung, so ist hierfür nicht das besondere Veriabren, wie es das Ermächligungt= geseß voisiebt. sondern auteschlies lich der in der Verlassung vorge⸗ schricbene gewöhnliche Weg der Gejetzgebung., inehesondere der Wen des Initiativantrage, gegeben An diese Ausführungen schloß sich eine eingehende Aussyrache. Vor der Abstimmung legten der Neiche⸗ justizminister, der Reichewinsschaftsminister und der Neichsfinaunj- minister in eindringlichster Weise dar, welche Gründe größter Wichtigkeit für eine sofortige Regelung der Ausl wertung e— frage prechen, was nur im Wege des Ermächtigungf— gesetzes möglich sei. Aledann beschloß der Ausschuß, be— züglich der Artifel 1 (Aufwertung) und 11 öffentliche Anleihen) der dritten Steuernotveromnung nicht in die fachliche Beraiung ein- zutreten, sondern die Regelung der darin behandelten Gegenftände dem Reichstage unter alebalriger Vorlegung eines Gesetzentwurss durch e Reiche regierung im Wege der oidentlichen Gesetzgebung zu überlassen. Hierauf erklärte der Neichsfinanzminister Dr. Luther, daß der eben gesaßte Beschluß die Reichsregierung von der ihr durch das Ermächtigungsgesetz übertragenen verantwortlichen Entschließung darüber nicht entbinde, ob sie die Verordnung, nachdem nun— mehr die Anhörung des zuständigen Reichstagsaueschusses ersolgt sei, auch insoweit erlassen müsse, als der soeben mitgeieilte Beschluß die Beratung im Fünfzebnerautschuß beendet hat. Der nunmehrige BVerschlag des Voisitzenden, duich Vermittlung des Neichsta gs piäsidensen zur Vorbereitung jür die Plenarverhandlungen die Artikel 1 und II der dritten Steuernotverordnung dem Nechtsgusschusse zu überweisen, fand nicht die Zustinumung der Regierung. Der Vor, sitzende ertlärte darauf ohne Widerspruch der Regierung, daß sich

die Aufwertungstrage alebald noch in einem Reichs tagsausschüf behandeln. Darauf wunde ein bei Beginn der Beratung eingebracht Antrag, die Verordnung auch im übrigen auf den Weg der ordm lichen Gesetznebung zu vemeijen, zurückgezogen, und die Wein beiatung der Verordnung wurde auf beute vertagt.

Im Rechts ausschuß des Reichstags wih gestetn die Vorschläge des mit der Vorberatung rer Gnüteyeh tabreng beaurtiagt gewesenen Unterausichusses bebandelt. N Niechteausschuß nahm dem Nachrichtenbüro des Vereins deunsh Zeiiungeverleger zulolge das Gäüteversahren an. Im folgen weiden die wichtigsten des Gãüteversahreng. wie sie den Beschlüssen des Rechteausschusses rejnltierten, wiedernegebn Danach muß der Erhebung der Klage ein Güteverfahren orange!

letzten Jahres vor einer duich die Vandesjustizverwaltung clnh richteten oder anerkannten Gütestelle ein Ausgleich unter den Parten erfolglos versucht worden ist; 2. wenn wegen des Ansvruchs bene ein Gäteantrag wegen Aussichtslosigkeit des Ansvruchs zurüchzewist ist; 3. in Urkunden⸗ und Wechselprozessen; 4. sür Witerflagn d. wenn die Zustellung an den Gegner im Auslande oder durch öͤfch liche Bekannimachung erfolgen muß; 6. wenn nach dein Eimessen i Gerichts die alebaldige Klageerhebung durch einen sonftigen wichtig Grund gerechtfertigt wird. jusbesondere wenn mit Räcksicht auf n Art des Ansyruchs die Verbältnisse der Beteiligten oser besond Umstände rer Verjuch einer gütlichen Beilegung aussichts los erschen DW Ist nach der eifolglosen Beendigung eines Güieverjahreng Jahr versttichen, so berarf es zur Erhebung der Kölage eines ernenn Güteverrabrens. Weiter sagt 8 49 b u. a.: . Erschein t der erheha⸗ Anspruch von vornherein anssichtel os, so kann das Gericht den Amn durch Beschluß zurüchweijen. Die Zumuckwenung ist zu begründen n unterliegt keinem Nechtsmittel = n § 4994 heißt es: In Gütever handlung erörtert das Gericht das gesamte Streitverbälm in freier Wämbigung aller Umftände mit den Parteien und su einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen. Zur Ausflärung des Sa verbalts fann ein Augenichein genommen werden. Andere Bemes können insoweit erhoben werden, als die Beweigerhebung sofort schehen kann. Inwieweit Zeugen eder Sachverständige eidlich uneidlich vernommen werden, bleibt dem Ermessen des Gerich überlassen. Ein Beweis durch Parteieid findet nicht statt⸗ 5 M bestimmt dann. daß falls im Termin beide Parteien autbleib das Gericht durch Beschluß den Güteantrag zür zuruckgenommn eiflärt. Eine Klage würde dann also der Einleitung ein neuen Gãteverfahrens bedärjen, wenn nicht die Voraugfetzungen. unter Nr. 6 des 5 495 9 oben wiedergegeben sind, zutreffg Im weiteren Verlauf der Sitzung fand ein Antrag des Abg. M Flche r- Köln (Dem.) zur Vereinfachung des schiedsrichterlich Verfahrens die arundsäßliche Billigung des Nechtsausschusses wie aj der Reaierung. insbesondere der Gedanke, daß slatt im Wege der Klan im Wege eines vereinfachten Beschlußeverfahreng die Vollstreckbaist von schie degerichtlichen Urteilen und schiedsgericht lichen Vergleich! herbeigeführt werden kann. Nach Durcharbeitung verschiedener weitem Emzelvorschrijten jowie der durch die Einführung des Güteverfahreng orderlich gewoiꝛdenen Kosten⸗ und Gebührenvorschristen wurde die Vorlasf Eur ltetorm des Verlahreng in bürgerlichen Nechtestreitigkeiten in erllg Lesung durch den Rechtsaueschuß erledigt. Nunmehr gab der Reich iustizminister Or Emm inger folgende Erklärung ab: Ich dann dem usichuß jür seine ausdauernde Mitarbeit. Der Gnnhvur zweifellos in mancher Beziehung verbeffert worden. Allerdings fin guch verschiedeng von der Hiegierung gewünschte ftraffere Bo stimmungen stark gemildert worden. Es wird nachgeprüft , ob das Gesamtergebnis ein derartigeß ist, daß der Wun nach Beschleunigung, Vereinfachung und Verbilligung in vg hg Umange ersüllt wird. Daß die Neform nicht auf die lange Ba gejchoben werden darf, und daß der Prozeßverschleppung im Interest der Yiechte pflege entgegengetreten werden muß, darüber beslan im Ausschuß Uebereinstimmüung. Ich babe die Ermächtigung Neicheregie rung. den Entwurt dem Vrmãchtigungsaut schust vorznieget Ich werde dies tun. Es ist selbstverständlich daß ich neben der b herigen im Reichsrat gemachten Vorlage auch eine ZJusam menstellc̃g der Beschlüsse die les Ausschusses dem Ei maͤchtigungeaugschuß unter breiten werde mit der Erflärung, daß ich mich soweit als möglich A

vielleicht im Lause der Beratungen ein Weg finden werde, um auch

diese Beschlüsse halten werde. Der Grund, warum ich vom

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S 40ha. Dies gilt nicht 1. wenn wegen des Anfvruchg innerhalb M

allen Beirieben und Verwaltungen des Stgates Preußen ÄÜnweisung

esetz Gebrauch mache, ist, daß ich mit Rücksichk auf dle hl ner ge er ee nicht glaube. daß es mönlich ist. in 1 im Wege der ordentlichen Gesetzgebung die Vorlage zu er— ö Die in der Oeffentlichkeit erhobenen veisassungsrecht!lichen Ee gien gegen die Anwendung des Ermächtigungtznesetztz sind un—

saret. Nach dem Ewnmächtiqungegesetz kann die Yiegierung alle wh men treffen, die sie in Hinblick auf die Not von Volk und i für erforderlich und drinalich erachtet. Die Neicheren erung . jet die bestehende Prozeßnot als eine lolche, die die Anwendung crmäͤchtigungegesetzes recht ertigt. Nach der absichtlich gewählten zes Ermächtigungegesetzes ist für ein richterliches Nach- ob die Voraus setzungen solcher Anwendung vorliegen, Innerhalb des Rahmens der Versassung und des Er— ctzes bestebt vielmehr für die Reiche enierung lediglich y Ve ar nnr ln gegenüber Nieichstag und Reichsrat und e gurbebungsrecht dieser beiden Körperschaften.

er Hauptaussichuß des Preußischen Landtags . sich gestern, dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver⸗ de eutscher Zeitungsverleger, zufolge, mit Anträgen über die Er. rb en ra e. 39 ö. 66 ,, , . ̃ t der Erwerbelosen, über die Erstellung von Klein e,, über Wohnungsmieten sowie ein weiterer Antrag der⸗ eee Partei, der das Staatsministerium ersucht, allen Betrieben é! Pelwaltungen des Staates Preußen Anweisung zu geben. daß aner kriegebeichädigte und ihnen gleichgestellt, uniall verletzte Feamte, Ängessellte und Arbeiter überbaupt nicht oder erst in . Linie entlassen werden. Ferner lag vor ein Ent— chliesungsanfrag Conradt (D. Nat.) über die Aufhebung des Reichs. ken cesetzs und die darin, rorgeichene hohe Besteuerung ö Hausbesitzesß. Die Kommunisten beantragten, daß bei den durch ö. Pobauverordnung erzwungenen Entlassungen von Beamten, An— zessesten und Arbeitern Kriegebeschädigte und Kriegs hinterbliebene nicht inilassen werden kürfen sowie daß die Beschäftigung von Eiwerbslosen uur gegen tarifliche Bezahlung zulässig sei. In der ausgede bnten Debatle über das Erwerbelosenproblem erklärte u. a. der Minister r Vorkewohl fahrt Hirtsiefer, daß Pläne für Meliorationen in großer Zabl vorliegen, daß es aber zur Ausführung an den ztigen? Mitjeln nech fehle. Es werde ferner beabsichtigt, die Ar⸗ Ieiter im Ruhrgebiet. die aus der Landwirtschaft stammen und be— cbättigungklos seien, wieder in das unbesetzte Deutschland zurück ubringen. In der jortgesetzten Beratung beschästigte sich der Haupt⸗ anöschuß mit de Wohnungg not und mit der Fiage der Be⸗ saffung neuer Wohnungen. Staatslekretär Scheidt erklärte, daß öber die Auswirkung der dritten Steuernetverordnung noch nichts zesagt werden könne. Sofort nach amtlicher Bekanntmachung des hei, die den Lindern gewisse Mieteinnahmen bringen würde, würde ein Wohnungsbauprogramm vom Wohlfahrtsminisierium dem Landtag unterbreitet werden. Abg. Dr. Grundmann (D. Volksp) orderte allmählichen, aber zielbewußten Abbau der Wobnungèzwange— irnchaft. da eist dann die Bautätigkeit wieder rege werden Fönne, Abg. Dallmer (D. Nat.) verlangte aleichfalls Aufhebung der Wohnunge jwangewirtschaft. Erst dann werde sich das Kapital beteiligen, wenn es die Sicherheit babe, daß nicht weiter zwangs— mäßig in die Wohnungswirtschaft eingegriffen werde. Die Hauß— bestzer beständen nicht darauf, den gonzen Ertrag einer Erhöhung er Mieten für sich in Anspruch zu nehmen, sondern forderten nur ohiel, um ihre Häuser wieder in Ordnung bringen zu fönnen. Arg. Kloft (Zentr) bielt die Aufhebung der Zwangswirtschaft zur⸗ zeit nicht für durchführbar. Nur durch sie sei es möglich gewesen, Wohnungen zu erstellen. Von sozialdemokratijcher Seite sprachen sich die Abag. Lüdemann und Meyer⸗Solingen gleichfalls für Bei⸗ behaltung der Zwangswirtschait gus; sie vermißten eine Erklärung det Ministeis darüber, wieviel Geld zu Neubauten zur Verfügung gestelt werden solle In der Abstim mung wurden die kom⸗ mmistiscken Anträge abgelebnt. ebenso der Antrag Conradt (D Nat), bei der Reichregierung dahin zu wirken, daß die außerordentlich hobe Besteuerung des Hauebesitzes im Hinblick auf ihre für Hausbesiß, Mieter und Hrpeibefengläubiger gleich schädliche Wirkung ihres konfiskatorischen Charakters entkleidet und jede für diese Steuer an⸗ gebahnte Enteignung des Eigentums unterlassen werde. Angenommen wurde gegen Zentrum und Deutschnationale der sozialdemokratische Antrag, allen Betrieben und Verwaltungen des Staates igußen Anwessung zu geben, daß Schwerkfriegsbeschädigte und ihnen glesch⸗ gessellte unfallverletzte Beamte. Angestellte und Arbeiter nicht ent- lassen werden und in den Fällen, wo es bereits geschehen sei, die Entlassung rückgängig gemacht werde.

Der Stãndige Ausschuß des Preußischen Land⸗ tags beriet gestein über den dritten Entwurf einer prenßischen Personalabbguverordnung. Nach dem Bencht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Jeitungsverleger Wurden zunächst dieienigen Bestimmungen des Entwurfs behandelt, Die eine Aenderung der vom Ausschuß bei der Beratung des zweiten Entwurfs gefaßten Beschlüsse bedenten. Cine laͤngere Aussprache Atpann sich über die Aunsnahmebeslimmungen gegen die weiblichen Beamten, die der Aneschuß bei dem zweiten Entwurf beseitigt hatte, von der Regierung aber wiederhergestellt worden sind. um eine Ein⸗ beitlickkeit in der Verordnung herbelmnfübren, da sonst ein schwerer KLonflikt mit dem Reiche drohe. Die Abag. Ebershach und Oelse (D. Nat) befämpften diesen Standyunkt. Für den Eingriff in die Grundrechte der weiblichen Beamten liege kein Anlaß vor, nachdem der Ausschuß dem Prinzip der Eisparnis Rechnung getragen habe. Schlieslich wurden guf Antrag der Deutschnationasen die Ausschuß⸗ beiblüse aufrechieikalsten. Der Negiernngevorscklag, einen gut zichtersichen Perfönlickkeiten gebildeten ÄAusschuß einzusetzen, von dessen Gutachten das Staateminifteriium nur abweichen kann. wenn es dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Staateminister beschließt, wurde angenommen. Die Restimmung über die Versetzung nicht⸗ planmäßiger, auf Probe, Kündigung oder Widerruf angestellter Beamten

den einstweiligen Ruhestand wunde zugunsten derjenigen abgeändeit. welche das b0. Lebentjahr vollendet haben. Ferner wurde ein Antrag Ie erf r, , , , seer en n en .

a er Abzubauenden so fassen will, daß auß zi ö. Makel fallen kann Der foznaldemotrat iscke Antrag auf Einsetzung eines varlamentarischen Schiedegerichts wurde abgelehnt und statt dessen guf Antrag des Zentrums beschlosfen, daß zur Sicherung einer ein= eitlichen und ordnungegemäßen Durchführung der Verordnung ein Ausschuß des Landtags gebildet wird, der das Recht eines Unter⸗ suchungtaut schuffeg Fat. Rei. der Wiederverwendung geelgneier aut. n,

na ö eit berücksichtigt werden C

Deutschna lionase 5 der sozialdemokratische Antrag angenommen,

zu geben, daß S jegebeschädigte und ihnen gleichgestellte unfall⸗ per eze Beamte, Ängessellie ind Mibeiter nicht entlaßen werden und in den Fällen, wo es bereit gejchehen ist, die Entlassung rückgängig fen acht werde. Im übrigen wurde der Regierungsentwurf im wesent ichen unverändert angenommen.

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Nr. 6 der Versftentlichungen des Reichs ge und beit s am ts - vom 6. Februar 15ai kat n . Inhalt: ersongl nachrichten. Gang den gemeingesähr sichen Krantheiten.— uweilige Maßregeln gegen gemeingefähriiche Krankheiten. Geseßz⸗« ßebung ujm. Teussches Fieih ; Glniaßftellen für Fieijch. Vieb. enchensta ifi und Nachrichtendienst bei Viehseuchen. (Hreußen) atgarine. Auelandefleischbeschau. Wutschutztranke. Kranten⸗ geprüfung. Arzneimittel. Atjneigläser und Standgegäße in Mothe fen. (Desterieich) Wein. (Frankreich) Heilmittel. 8 Ilgarien.) Blei und Zink zu Gebrauchsgegenständen. (Uruguay,) chutzpockenimpfung. Tierseuchen im Auslande. Verhand ungen a geietzgebenden Körrerschaften. Veieinen, Kongressen usw. bent ches Neich,) Göefundieltssirsorgeschule, —= . Nechsprechung Yi ge pflicht bei ansteckenden Krankheiten. Vermischtes. (Deutsches

.

Slerblichfestsverbältnlsse in den 468 denischen Gr oßssßdien mit 196 O0 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeien Städten des Auslands. Eifiankungen an übertragbaren Krank⸗ heiten in deutschen Ländern. Witterung.

Sandel und Gewerbe. Berlin den 8. Februar 1924. Te legraphische Auszahlung (in Millionen).

8. Februar Geld Brie ld lo38 1588962

14914838 1468512 72568 173432 b6ů4h8d bB67415 684285 687715

llogz3z5 1108765 ioo 7ßh josztzh 184558 isn 162

18 i55o 1824550

183509 4310560 1igbb ld. 96490 35 lsß5 IJ36 835 bot ß Bg gz ah 14687 125713

7 Februar Geld Brie lb boꝛ65 1593976

1396509 1993500 1735065 174435 67278 570422 h88275 6917269

1107225 1112775 106233 106767 186134 187066

18154500 18249500

41895090 4210509 197705 198695 57153 740847 bs s6d9 bq4 1350 124687 125313

1855375 1861625 498750 b012500

60,049 60. 351 125789 124411

Amsterd. Rotterdam Buenos Aires ( Papieryeso)h Bruͤssel u. Antwerpen Christiania Kopen hagen Stockholm und Gothenburg. lsingors . . .... Italien London 999 New Jork ...... . Schweiz ... Sxanien Lissabon und Oporto Japan 1805375 18646520 Rio de Janeiro... 498750 bol2h0 Wien 60,049 60,351 121635 123360

bod ?? 147, 630 31171

b 128 148, 370 31329

biI21 147,530 31171

51379 148, 370 31329

Konstantinopel ....

Ausländische Banknoten ü6n Millionen.

8. Februar

Geld

4189500 4189500 72568 31122 684285 18154500 1815 1500 166234 202493 1581038 1919269) bos 73 64285 59, 750 21616 20948 1103235 732165

36 6hh

121695

Februg/

Geld 418950 41898500

172563

29825 687278 18154500 18104509

105236

202493 159586025

191520

0523 bößa8o

69, 760

21347 18953 1107225

737153

bhg39gß48

123191

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. ö. 2 u. 1 Doll. Belgische . Bularische . Dänische Englische große

. 14 u. dar. Finniche . Französuiche Vollandijche . Italienische.

ugoslawische Voꝛwegijche Desterreichische Rumänische 1000 Lei unter ho Lei Schmedische Schweizer Spanische . Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber Staats not. u. 100 Kr. 121695 122305 122693 123307 Ungarische Bantn. 103,241 1063, 739 103, 7JJc8 105 262

Die Notiz ‚Telegraphijche Auszahlung? jowie . Bantnpoten' ver⸗

steht sich für se 1 Gulden, Fran, Krone. Finnländijche Mart, rire,

ejeta, Escudo, Lei, Leva. Dinar Pfund Sterling, Dollar, Pejo, Yen und Milreis.

Brie 4210500 4210500

173432

31278 687715 18240500 1824500 105766 203507 1588962 192480 51127 567415 60 050 21754 21052 1108765 735835 539345

122.05

Brief 42100 4210500

173432

29975 690722 1824500 18245500

16050764

21063 ho

1593875

1924180

0777

39420

60 50

21453

19047

1112775 7140847 42352

123809

Die Generalversammlung der Pfälzischen Näh⸗ maschinen⸗ und Fahrräader⸗Fabrit vorm. Gebr. Kapser, Kaisers lauern, vom d. Februar 1924 beschloß von der Ausschüttung emer Dividende Abnand ju nehmen und den nach Vornahme entsprechender Ab chreibungen und Rückstellung von je o Milliarden auf Reseive 11, Delkredere, Arbeiterwohlsahit und Beamtenverjorgung verbleibenden Gewinn mit 303 150 283 8051 4 auf neue Rechnung vorzutragen.

Klammern 4 und im Vergieich mit der Vorwoche): Aktiva.

Metallbestand (Bestand an kursfäbigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm Feingold i

darunter Goldʒðddd .. . und zwar Goldkassenbestand ... . Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnotenbanken.

Reichs und Darlehenskassenscheinne .. .

Rentenbanlscheie . l

Noten anderer Banken JJ

Wechsel und Scheck k...

Rentenmarkwechsel und Schecks...

Lombardforderungen .

darunter lombardierte Wechsel

RNentenmarklombardforderungen

Glenn

Sonstige Aktiven ..

Passiva. Gꝛundlapita cc

Reservefonds.. .. Betrag der umlaufenden Noten...

Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten: . ö. dle. und Staatsguthaben..

. rkgirovert 333 gaz 163 680 000 000 dar im Rentenmarkgirover e, e g e g, p) Priwatguthaben .

. t kgiroverke 42 301 277 180 000 go9 V . 22 62 138 960 0000)

Darlehen bei der Rentenband . . Sonstige Passi na.

2 * 8 * 2 4 2 1 1

( 623 100 99 O9 405) (* 30 228 464)

Nach der Wochenßbersicht der Reichsbank vom 23. Januar 1924 betrugen in Tausend Mart (in

1924 1923

1352 890 * 1074 * b9ꝰ2 308 n 1,00 84 1 (unverandert 445719 vo4d ð l0 1 (unveräander/ 21 31 oOo : (unverändert) (unverãnderi) 9 081 93 oy 243 679 37 z oda 711

238 173 297 869)

D

227 34 zt O00 o 000 ( S6 O31 g 66 & ολάοά 2 205 z ʒz4 499

11

zl ost 6 ana

ð 270) 926) bbb do 26 1548 676 do ð 7 G7) 214218)

( 2 028 887 946 350) C 349 170 270 629 80 231 (4 b4 401 371 738 044 499, 288 54 G2 bo 00 000 (4 102 570 340 930 C000) 134 biz 208 Ido 7981 00 (— 6273 336 790 400 000)

2s ass o dh

g Mes ass 339 7c)

* g e ge eh 2 8 jo) yd S/ d y jz⸗ das zꝛ/ 193 140 213 dʒ4 oi O00 0 22 36) 3981) Ag ao 136 148 37 422 10 317 380 6 C54 630 4 161 136 379 851 on) (- 08 7180) (- 1276 198) 180 O00

180 000 . 180 00 unverändert unverandert unverandert) : go boꝛ 121 264 121 413 (unverändert (unverandert (unverndert gh jd gu ht Jos ol I on dM Das 111 do os ( 21 531 2 374 900 74) (N 21674819) (— 704 33 3 go7 dl

bb l 99 728 344 322 217 103 oi3 107 I97 862 344 28 404 6a) (— 8 450 268) (- 6b ð do)

13 891 281

2886 169 goꝛ Sol 87 702 bos ostz gez 357777

I6 72 bos dos 80 360) (* S2 di Oονά᷑

100 go oo) ooo oo Q 8 2d dy gg 7g 496 42 a69 180 ba 4a8 bz) CS

137 80 239 Mb dss) -

Tiis Sy rn 86h

Kopenhagen, Bb. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Kationalbank in Kopenbagen vom 2. Februar (in Klammern der Stand vom 26. Januar) in Kronen; Golthestand zog b65 750 (209 6h 7600), Silberbestand 8 436 075 G 434 497), zusammen 218 ol 820 (218 00247), Notenumlaus 4654 111 148 i4il go 793). Deckungsven hältnis in Prozent 48.9 (029.

Stockholm, 6. Februar. (W. X. B. Wochenausweis der schwedischen Reichsbant vom 2. Februar 1924 (in Klammern der Stand vom 26 Januar 1924) in Kronen; Metall vorral 271 74 20! (271 70 0), Ergänzungsnotendeddung bl2 242 820 (bol 2tz? 284), davon Wechsel auf Inland zö3 20 Cad i832 Soz 22), davon Wechjel auf Autland 6935 700 (8539 900), Notenumlaus b]7 704 dos (468 219 3856), Notenresewe 180 643 bo9 (200 182 698 Girotonto- guthaben 218 637 260 C5 si8 218).

Die Elektrolytkuplslernotięrung der Vereinigung für deutsche Eleftrolvttupfernotiz siellte sich laui Berliner Meldung des W. T. B. am 7. Februar auf 121,20 4 (am 6. Februar au] 121,25 A) für 100 kg.

erlin, 7. Februar. (B. T. B. Richtpreise in geh m! d und im Verkebrmit dem Einzelhandel, in Origina lpaclung. g fh iel festgestelll durch den Landes verband Berlin und Branden urg des Neichs · verbandeg des Deutschen Nahrungemittelgroßbandelt, E. V.. Berlin. Die Preise verstehen sich für bo kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengraupen, lose 14,75 165,185 4, Gerstengrütze, lose 14,75 15, 19 4, Haserflocken, lose 1435— 16300 4, haler⸗ grütze, lose 15.285 16.06 A, Maitgrieß 20 28 20, 5 AÆ. Mais- rpuder, lose 25,50 23,75 44, Roggenmehl (61 11.76 12,20 M, Weijengrieß 16.50 17.00 „, Harigrieß 21, 00 - 235, 00 Æ, 70 co Weizenmehl 13.00 I5, 00 1M. Weizenauszugmehl 16, 090 —- 20 b9 A, Speiseerbsen, Viltoria 19, 00— 23,00 4, Speiseerbsen, tleine o oo -= 1700 A4, Bohnen, weiße, Perl 21, 002200 . vangbohnen, bandverlesen, 29 50— 3000 „, Linjen, kleine 26060 bis 33,00 AÆ, Linsen, mittel 36 90— 40090 , Linsen, große 0 o0 -= 45 00 M, Kartoffelmebl 1650 17.9 4, Makkaroni, lole

'ich. Säuglingesterblichkeit, 192223. Einrichtungen für tuberlulzs Grtrantte. . Wochentabelle über die Geburtg. und

zb 00 = 38 00 A, Schnitinudeln, lose 20, 00 - 23, I5 . AÆ, Burma Hl un-

glasiert 17.00 = 20 00. Æ, Siam Patna l, glal. 24, 59M - 27,00. AÆ. groben Bruchꝛeis 16,90 l8. 30 A, dieisgiieß u. mebl. lose 13. 40 - 14, 0 A. Ningäpiel, amer. extra choice 1159, 0 120, 0. A, getr. Aprikolen. cal. sanch 140 00 1600. A, geit. Birnen, cal. sancy 130, 0. 19000 A, getr. Pfirsiche, cal. ertr. choice 120, 00 1500 A, getr. Pflaumen 413.00 - 435. 00 , Kormthen in Kisten choice do. v0 go, o A. Nosinen in Kisten Candia 78 00 —- So,. 00 Æ, Rosinen in Kisten Caraburnu db, (0 - 95, 00 AÆ, Sulianmen im Kinen So, 0 his 100,00 AÆ, Mandeln, vutere Barti 130, 00 190 0 t, Mandeln, süße Avola 145, 060 160 0 Æ, Kaner! 180 0.— 20009 , Kasia Vera 110 00 20 00. Kümmel, boll. 142,00 109, 0 A. Nelten Janzibar 240 C0 - 260, 060 AÆ, ichwarzer Pjen er Singapore 8d. O0 bis 166,090 Æ*, weißer Piesser 130, 41, 0 *, Piment Jamaika 785. 0 - 80, 0 A, Nobktaffee Zentralamerika 24 0 dis 300,900 A. Nobfaffee. Brasil 170 V0 - z 00, O Æ,, Röst⸗ faffee. Zentralamerita 300, 0 aM. Æ Dtöst kaffee, Vranl 21,00 - M0, O M, Malztfaffee, gepackt 23, 00 26,00 „6, Mön⸗ geneide, lose 16 00 18.00 A, Erjatzunchung mu 2000 Kae geyacki 60, 0M - 70,00 , Kafaopulven, siark entölt. 100,0) bis iz0, 0 A, Tee in Kisten Souchon 350, 0. - 80, 09 AÆ, Inlands⸗ zucken basis melis 38, 00 39. 00 Æ, Inlantrezuder Raffinade 41,090 bis 43,00 , Zucker Würjel 46 00— 47,00 Æ, Kunnbonig 4000 bis 44,80 44. Marmelade. Einsrucht, Erdbeer 10d o- 111, A Marmelade, Vierfrucht 3d 00 bc A6, Sieinsalz in Säcken 3756 bis 4, 00 A, Steinsalz in Padung 4.30 - 4, 80 AM, Siedesalz in Säcken 4.80 - d 20 4, Siedelalz in Packung d. 44 5, d0 Æ, Bratenschmalz in Tierces 68, 09 —– 10 0 AM, Purelaid in Tierces 66 00 - 68, 90 -*, Speisctalg in Padung 48, 00 - 0,0 A, Speisetalg in Kübeln 45. 00 485,00 A. Margarine, Handels marfe 1 S6, 00 4A, 11 48,00 bis d2,00 ., Maigarine, Spezialmarte 1 76,00 AÆ, 11 S7 0e bis bo, 00 Æ, Moltereibutier bis —— AÆ, Corned beef 1256 lbe. ver Kiste 35, 06 —– 6,00 MÆ, Speck, gesalzen, ett 68. 00 bis i000 4, Quadratfäse 50, 00 - 60, o A., Quart fäse 0. 0. bis jo o0 4A, Tilsiter Käse, vollfett 115. 00 125, 00 4, Tilsiter Kaäsʒ halbsett 6b. 00 75, 00 A, ausl. ungej. Kondensmilch 48/16 2509 bis 26, 09 A. inl. ungez. Kondenemilch 48/12 19. 00—- 2000 4, inl. gez. Kendenemilch 38,14 28. 00 - 31, 00 4. Umrechnung zahl: 1000 Milliarden 1 Goldmait.