1924 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

X. Dejember 1118 (RBl. S 1397) injtt mit dem 20 Februar 1324 außer Kraft. Die bestehenden Fachausschüsse werden imit dem gleichen Tage aufgehoben.

Berlin, den 12. Februar 1924.

Der Reichskanzler. Der Reichaarbeitsminlster. Marx. Dr. Brauns.

Verordnung

aber den Uebertritt aus versicherungsfreier in versicherungspflichtige Berchäftigung und um gekehrt. *)

Vom 18. Februar 1923.

Auf Grund des Exmächtigungsgeseßes vom 8. Dezember 1923 (RGBl. 1 S. 1179) verordnet die Reichsregierung nach Anhörung eines Ausschusses des RNeichsrats und eines aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschusses des Reichstags:

Arti tel I.

Das Versicherungsgesen für Angestellte in der Fassung des Geseges vom J95. November i827 (Gh Bl. 1 S. 848) wird wie folgt geändert:

Hinter 8 14 werden folgende Vorschriften eingefügt:

§ 142.

Scheiden Personen, die gemäß §§ 3. 10 Nr. 1 bis 3. 8 14 versicherungssrei sind, aus der versicherungesreien Be⸗ schästigung aus, ohne daß gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Nubengeld oder Hinterbliebenenrente (8 9 Abf. I) entsteht grer im Falle des Vorbandensein von Hinterbliebenen ein NAnspruch auf Hinterbliebenenrente entstehen würde, lo find fur die Zeit diejer Beschäftigung. Nrüheffens jedech von dem ,, der Einführung der Versicherungspflicht Jür die n Frage kommende Berussgruppe Beltragsmgrken der Gehalteklasse verwenden, welcher die versicherungs⸗ zeien Peijonen im Falle ihrer Veisicherungspflicht auge. ören würden Für jeden Monat bis zum Schluß des Jahres jY23 sind Beiträge der Gehalteflasse A zu entrichten. Für Ersatz= zeiten im Sinne des 8172 unterbleibt die Beitragsentrichtung. Die Beitiane gelten als Pflichtbeiträge. Der Eintritt des Ver⸗ sicherungssalles stebt der Nachentrichlung von Beiträgen bis zu diesem Zeitpunkte nicht entgegen.

Solange die Personen Anspruch auf Wartegeld haben oder ihnen Ruhegehalt nach Art. 4 der Verordnung zur Derabminderung der Personalausgaben des Reichs (Perlongl= abbauperordnung) vom 27. Oliober 1925 (RéBl. 1 S 399) oder Ruhegehalt nach einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung zugesichert ist, unterbleibt die Beitragsentrichtung nach Abs. 1.

Ob ein Anspruch auf Nubegeld, Ruhegehalt. Wartegeld oder Yinterbliebenentente entsteht oder entstehen würde (IÄbs. 1, 2), enticheiden die nach 5 9 Abs. 3 bestimmten Stellen.

Die Zeiten, in denen der Beschänigte gemäß S5 9, 10 Nr Ibis J, 8 14 oder auch ohne diese Vorschristen schon weg en der Höhe seines Jahrerarbeinsverdienstes nicht versichkerungt= pflichtig gewesen ift, werden als Ersatzzeiten nach 8 172 ange— rechnet, sofern nicht die im 5 140 bezeichnete Erklärung ab⸗ gegeben wird. Beiträge, aus denen die Anw artschajt erloschen wäre, sind nicht nachzuentrichten.

§ 14b.

Treten Personen, die bisher versicherungspflichtig waren, m ein nach 8s§5 8. 10 Nr. J bis 3. 8 14 versicherungs r reies Peschäftigungt verhältnis, so sind, wenn sie in den Rubestand n werden oder mit Hinterlaffung von anspruche beiecht chien Pinteibliebenen sterben, von dem Veisich erunge träger So vy auẽzu jahlen. 3 . ö

Ein Anspruch gegen den ö ö aberwiesenen Betrãgen . e r ar sisern en n, .

S 140.

Die im 14b Abf. 1 Satz ]! bezei 6 m. s. zeichneten Personen f ĩ ke , , e, d,, ,,. J ̃ 9. 19 Nr. 3, § 14 versi = . Beschäftigung binnen jwei Monaten cd dem , . 3 n,. . daß sie guf das ihnen nach 5 146 ö Niecht verzichten. Der ÄUrbeijgeb J perzüglich eine Abschrift der Eiklärung dem zu , sicherungsträger zu übersenden. .

an der Verzicht erklärt, so gelten die allgemeinen Vor⸗

zu

. Artikel II. Die Reichsversicherungsordnung wird wie folgt geändert:

1. § 1234 erhält unter isheri : . nn , h des bisherigen zweiten

Ob eine Anwartschast als gewährlei

Oh eine isch gewãhrleistet anzusehen = . 5 die Beschäftigten in Beirieben oder i. Hehe . 6 . eins, vom Reiche beansichtigten Trägers der , , te, e, e ene , fe

, er zuftändige Reichsminister; 3 in, n, , , , ,

es. : n oder Dienste die Beijchäf inn . oder in dessen Gebiete der , m, ,

je Gemeinde liegt oder d ĩ ĩ ĩ Arbeiterversicherung seinen 66 3 .

Die Gewährleiftung der Anwart i freiung von der Versicherunger flicht . .

an dem sie tatsächli ̃ e. ain en, an . verliehen wurde. Sie hat keine rüͤck=

2. § 12422 in der Fassung des Abschnitt 1 1 5 B . ö. ,. über Aenderungen des , nn . J. . und der Reiche ver sicherungsordnunn vom 10 No⸗ h fällt weg. An seine Stelle treten folgende Vor⸗

schriften: § 1242 a.

Scheiden Personen, die ĩ ; ; ) gemäß S§5 1234, 1235 Nr. ,, aus der ki , e, , zus, oh gegen den Arbeimehmer . ker 6. . ae . , , rn. . ͤ han enfeins von Hinterbliebenen ein An— . auf Dinterhliebeneniente entstehen würde, so Rat ic: . diele Ve cant igung, stühestens jedoch von der Ein⸗— 6 der Versicherungevflicht für die in Frage kommende ee l,, an. Beifragsmarten der Lohnklasse zu ver— een welcher die versicherunge freien Personen im Falle . ,. , . ern,! Für jede Woche u e ahres 1923 sind Beit marken der Lohnklasse 1 zu verwend i 3 ö lasse en. lr . in der Invalidenveisicherung zu w 6 1 nur Beitrãge zur Angestelltenversicherung zu ent⸗ de. Linit ir ire, im Sinne des § 1251 und im Sinne n els 11 C6 des Gesetzes über die anderweite Festsetzung * . ggg Invalidenversicherung 1 . RGBGl. S. unterbleibt di i⸗ e r rg. Die Beiträge gesten als l r di, gh Den ,. es ersicherunge alles steht die Jiachentricht ng von Beiträgen bis zu die sem Jeitpunfte nicht entgegen.

i—

) Die Verordnung wird demnächst auch im Reichegesetzblatt

die Vera d ĩ 1 räußerung vor dem 31. Januar 1924 stattgesunden hat und

zwischen dem Nennkeirage rer &

jedoch nicht mehr als 3 vy ,,,

m, , . 1 mit der erlös als beieits eifolgte Barzahlung anzuje

Hern Vergütung ist bis spätestens zi. Hd n gn . e etzung der Emschädigung zuständigen Stelle einzureichen.

zur

best immungen zur Veror j 55 ien, . nn,, dnung des Reichspräsidenten

präsidenten über die Abliefer 2 zes J geg nnn, m, ,. ieferung ausländischer Vermögeng—

folgendes bestimmt:

deß . über die

n, . vom 30. August 1823 (RiGöBi. 1 S. S7) erhäit jolssende

Solange die Personen Anspruch auf Wartegeld haben oder Ihnen Rubegebann nach Mintel 4 der Verordnung zur 9 der Personalausgaben des Nieichs (Per onal=

bb u. Verordnung) vom 27. Oftober 1923 (MGB. 1 S p90)

Ruhegeld nach einer entsprechen den landes echtlichen Negelnng zugesichert ist, unterbleibt die Bei⸗ trageentrichtung nach Abi .

Db ein Anspruch auf Rubegeld, Rubegehalt, Warteneld oder Hinterbliebenenrente entstehbt oder entnehen würde, ent⸗ schriden die in 5 1234 Abisatz 2 bestimmten Stellen. .

Beittäge, aus denen die Anwartschast erloschen wäre, sind nicht nachzuentrichten. :

§ 12428.

Treten Personen, die bisher in ein nach 12364, 1235 Nr. 1, reies Beschäfiigungsverhältnis, 10 sind,

oder Rubegebalt oder

persicherungẽyflichtig waren, 2, 5 1212 veisicherungs ˖ wenn sie in den

berechtigten Hinterbliebenen sterben, 80 v der seit 1. Januar 1921 entrichteten Versicherungsbeiträge dem Versicherten oder feiner Witwe oder, falls eine olche nicht vorhanden ist, den hinterlassenen Kindern unter 18 Jahren auszujsahlen.

Ein Ansprüch gegen den Versicherungsträger aus den überwiesenen Beträgen ist ausgeschlossen. .

§5 1242 e.

Die im S 122 Abf. 1 Satz 1 bezeichne Personen können bis zum J. Mai 1824, bei dem nach dem. J. Janugr j8241 erfolgten Einiritt in eine gemäß 1254. 1235 Nr 1, 2, § 1242 veisicherungssreie Beschästigung binnen zwei Monaten nach dem Einnitt dem Arbeitgeber erklären., daß sie aas. das ihnen nach 5 1242 zustehende Recht verzichten. Der Arbeit geber hat unverzüglich eine Abschrift der Eiflärung der örtlich zuftändigen Versicherungsanstalt zu übeisenden.

Ist' der Verzicht erklärt, jo gelten die allgemeinen Vor⸗

schriften. Artikel III.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, sich die bis zum J. Januar 1924 zu verwendenden Marken auf seine Kosten vom zuständigen Ver⸗ sicherunge träger zu beschaffen. Soweit der Geramiwert den Betrag von i060 vientenmark übersteigt, kann der Arbeitgeber verlangen. Faß ihm die Zahlung bis zum Schlusse des Jahres 1528 gestundet wird. In diefen Fällen sind für den gestundelen Betrag jährlich 34 vom Hundert Zinsen und Zinseszinsen zu berechnen. Artikel 1V.

Der Reichsarbeitsminister kann in der Angestellten! und In⸗ validenversicherung Leistungen und Beiträge in Anpassung an die wirtschastlichen Bed ürsnisse auf weribeständige Zablunge mittel um⸗ flellen und die bevorstebende Wahl der Beisitzer in den Ausschüssen, Kammern und Senaten für Angestelltenbeisicherung dem Ver⸗ waltungsrat der Reichspersicherungsanstalt übertragen.

Artikel V. Die Artikel L und Il treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1925 in Krast.

Berlin, den 13. Februar 1924.

Der Reichskanzler. Der Reichsarbeitsminister.

Marx. Dr. Brauns.

. ( (.

3weite . er Zahlungen bei Liquidations⸗ und Gewaltschäben.

Auf Grund des 8 19 des Liquidationsschädengesetzes in der Fassung vom 20. November 1923 (GBl. S. 1148) und des 3 X der Gewaltschädenverordnung vom 28. Qltober 1925 (RGGöBi. S. 1018) wird die Verordnung vom X. Nonember

mm, fr,, Dahl i Lignidgtiong⸗ ü ) maon 1 ker tiang und Ger enfsaden

1. 8 2 erhält folgende Fassung: ; . me, wn. wird gezahlt 2 zu 400 Goldmark in bar in den für Zahl u öffentlichen Kassen des Reiches jeweils , mitteln, darüber hinaug die Spitzenbeiräge unter f) Gold. ö. . . den gleichen Zahlungsmitteln, . im übrigen in unverzinslichen Scha . in Mart Gold über 100, . 8 . * 3 Riestsumme,. Die Schatzamweisungen sind in dieser din. enfolge halbjährlich, beginnend mit dem auf die Fest⸗ ellung der Enischädigung folgenden 1. April oder J. Si- . tober, erstmalig am 1. Cttober 1924. fällig. ö 2. 58 3 Abs. 1 und 3 werden gestrichen.

Artikel 2.

Artikel 1 findet Anwendun ĩ

l zung auch auf die nach der Ver

24 26. r. J n. . . ö. —— 3

hb n 2 alter Fassung berei

ö . her e n,, , int 21] den ,

3 n r, , n nm nen. Die Schatzanneisungen find bis

ö ö. zuständige Jahlstelie des Reichs⸗

Someit ein Geschädigter Schatzanweisungen der

gie suỹa bezeichneten Art veräußert hat und 1 Feu hake 6. Il ganz oder leilweise nicht in der Lage ist. hat das Neich, wenn

ũ

Verãußerungegejchäst glaubhaft gemacht wud, die Kurs differenz

und dem Enöse, . Nennbetrages unter entsprechender Maßgabe zu vergüten, daß der Ver.

für die

Berlin, den 1. Februar 1924.

Der Reichsminister der Finanzen Dr. Luther. .

Der Reichs minister für Wied J. G.: Dr. fen . a,

Ver ordnung

Aenderung der (ersten)

Durchführungt⸗

augländischer Vermö e

gegenstän de. ö H . Vom 1. Februar 1924.

Auf Grund der S8 6, 14 der Verordnung des Reichs—⸗

August 1963 (NGBl. 1 S. 833) wird 1 Abt. 2 der, Durchführungebestimmungen zur Verordnung Ablieserung ausländischer Vermögens

Die Umrechnung in Goldmark hat di . e Abli . Die Knrse für die r, d, ,, gerungestzne von der Devisenbeschaffuugsstelle G. m. O, Berlin NW. 7. Am Weidendaimm ja, laufend

veröffentlicht werden.

ubestand ver jetzt werden der mit Hinterlassung von ansvruchs

der Ablieferungestelle erfolgt. Bei der Kursberechm werden die aus ten amtlichen Kursen der Berliner 36 errechneten Mitieikurse zu Grunde gelegt. Die Umrechnun fumse derjenigen Werte, ür die eine amtliche Notierung in Bersl nich! satifindei, weiden von der Tevmnenbeschaff un sase G. m. b. H. Berlin. gemäß den gesetzlichen Bet uni nn ge mangelg lolcher unter Berüchsichtigung der Maittlage fengese

Rechis nachteile, die an die verspätete Ablielerung geknüpft si treten un Falle einer nicht voll ausreichenden, im übrige vorschrijtsmäßigen Ablieserung jolcher Zahlungs mel .

und der Rest inneihalb einer Woche ngch Aufforderung du die Abhejerungestelle oder die Deyisenbeschaffungpfiel G. m. b. O., Beilin, abgelietert wird Berlin, den 1. Februar 1924. Der Reichs minister der Finanzen. Der Reichswirtschaftsmini Dr. Lut her. Hamm. sn

Betanntm ach ung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Per, ordnung zur Ausführung des n t über wer veständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 R GG. 1 S. 482)

Der Londoner Goldrreis beträgt:

sür eine Unze Feingold

für ein Gramm Feingold demnach .. 37, 688 penes, Vorstehender Preis gilt ür den Tag, an dem diese Velanm machung im Reichsanzeiger in Berlin eischeint, bis emschliehn des Tages, der einer im Hieichtanzeiger ersolgten Neuveröffennlichm vorausgeht. Berlin. den 12. Februar 1924.

Devisenbeschaffungsstelle Gesellschaft mit beschränkter Haftun Seckel. ppa. Gol dschmidt.

Druckfehlerberichtigungen.

1. In der Verordnung über Buchführung a wertbeständiger Grundlage nach Artikel 1 8 82 n Zweiten Steuernotverordnung vom 25. Januar 1924 (Réhü! S. 36; R. A. Nr. 24) muß es im F 3 Zifler 2 Zeile anstalt „bezeichnenden Art“ heißen „bezeichneten Art“.

2. In der Verordnung über Abänderung des bestehenng Ausnahmezustandes vom 23. Dezember 1926 (RGB. 1 14 S. 8) muß es im Artikel 1 8 Ha im vorletzten Satz si „1. August 1923“ heißen „J. August 1922“. ;

Dem Kreis kommunalverbande Helmitedt ist in Staatsministerium am 9. Februar 1924 auf Grund des z n des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des 8 25 des Braunschmn gijchen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz buch n 12. * 1899 die Genehmigung erteilt, auf Grund eines schlußses seiner Kreisversammlung zur Deckung des Finn bedarfs des Haushalts der Kreiskommunalverbande Helmstt Blankenburg, Gandersheim und Wolfenbüttel eine Anleihe n 10650000 Goldmark einer Million fünfzigtausend Gy mark —, die auf 250 000 Dollar lautet und in Stücken zu 10, und 100 Dollar ausgegeben wird, durch Verminnhn eines Bankkonsortiums unter Führung der Braunschweigisch Staatsbank aufzunehmen und auf den Inhaber lautem SchulLdverschreibungen in entsprechender Höhe

zugehen. r* 2c! z anuar ugeh , pa und ind vom 1. ĩ r ü . Die Zinsscheine 8333 , . gelßst zum zweitletzten vor dem 15. amh notierten Dollarkurse (Mittelturs ]. Die Jin gn Niennwerte, und zwar durch Au 6 : slosung vom J. Ja innerhalb 29 Jahien unter Zunahĩ ,,, Verstärkte Tilgung oder Gesan er, nnn, , ,, rkte ü nikündigung ist rom J. ah zuläjsig. Die Tilgung geschieht nach Henle lun , Berliner Notierung sür Aus ö. ö ? . k ,, . vom I. his , , ö 4 . e Anleihe wird jum Nennwert aufgelegt. Die Ei r ö . , . yofort zu leisten 2 . ,, . . ,,, Helmstedt Blankenhn Hand. . ; nbüttel zur Verfü : den,. . en . zur Verfügung gestellt und bäh ie unter Führung der Braunichweigischen Sta n . welche die Anleihe . n ,, 6 ige Veigütung in Höhe von 6 vh der gezeichneten Hennig ie i en fen gehen zu Lasten der Kreise. l . eiter hat das Staatsministerium auf Grund der gleichen 6. ,,, , 6 ,, de, , Blan kenbm dere 18d Wolfenbüttel mit Zustimmung i reis veisgun lungen die selbstschuldnenische Bürgschaft sür . enn 1

Braunschweig, den 9. Februar 1924.

Der Braunschweil sche Minister des Innern. Grotewohl.

Die von heute ab zur Ausgabe gel ; ĩ . Ausgabe gelangende Nummntehh dar , J 4 8 Teil 1 enthält die nachstehend h le Verordnung über die Abschlußzahlun ie Cy a, . me. , . . 4 , ,. . 1 ur ü ihet en,, . 5. de e h . die Verordnung über Annahme indi mittel im Inlands verkehr, vom 6. en , 3 9. die Verordnung über Goldmark. und Goldmarknaten si. a Je, , vom 6. Februar 1924, Verordnung zur Förde ? we g . 9. ö 1 * Im 2 ie Vierte Verordnung über die den a e nn, vom 28 . . nung zur ꝛᷣ aftgan verordnung, vom 8. . gr n 2 Berlin, den 19. Februar 1924

Gesetzsammlungsamt. Krause.

.

Breusen. Ministeri um für Volkswohlfahrt. Bet ann iumachung,

betr. Armenpflegekosten im Monat Februar 1921

Für die Erslattung der in dem Monat Februar 192 uf,

gewendeten Kosten ist die Reichs inder i den ] exziffer für Montag, 1. Februar 1924. mit it Billionen . Vie Hi

belanntgegeben. Maßgebend für die M anntgegebe mrechnung i . mark ist der Kurs des Tages, an dem die i lf und 6

n Ia und b sind daher mit 1,51 zu vervjelfältigen.

ergeben sich folgende Peträge:

ein wenn die Ablieserung nicht offenbar zu niedrig gehasshn

Audnung über

Ziffer 1: Bel geschlossener Armenvflege säglich: ür Personen im Alter pon 146 u. meht . i z 86 4 2. B . G⸗M. ahren i d. C- B . 90, x , i. d. Orte fl. A und B aßz3., 1. d. Ortel C obßß

,. 4 Jahren

4 Jahren

Für ärztliche Behandlung in allen Gemeinden und

sedes Kranken gleichmãßig 21 G ⸗M. läglich. Ziffer 1 rsonen im Alter . . 3 1 d. Ortekl A und B 47, - G.-⸗M hren i. d. Ortskl. C R 4250 , i. d. Ortekl A und B 31. .

C6 ahren i. D. Ortskl. C E * 4 28, 1

gitfer be. Bei offengt Arne ntflege für wer gnen . nter Fl und mehr Jahren Juchußhleisiungen . länglich bächstens an rr fieg un get gsten in den .

Drieklassen A und B.. J är Zuschüsse zur ärztli ehandlung un n hen . 6. unter Ziffer 2 und 4 errechneten Beträge. 36 Berlin, den 9. Februar 1924. Der Preußiche Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Hoffmann.

Bekanntmachung. . Auf Gtund des S 20 der Vergrdnung Über Handelsbeschränkungen m Jo. Juli 1823 RG. Seite zotz— und der Aus!lührungss weisung vom 18. Juli 1823 babe ich dem Robpzoputten⸗ n dier Kar! Pagule in Papiß und dem Al waren: Erdier Kar! Wicke in Bakldiz den Handel min segenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere mit́ mnben, Knochen, Altpapier. Altwaren und dergl. sowie iede un elbdre oder mittelbare Beteiligung an einem joichen Handel mit kufung vom 2. bezw. 8. d. Mie, wegen UnzuverläJsslsgteit bemng auf diesen Gewerbebetrieb untersag t. Die Kosten der bercffentsichung fallen den Benroffenen zur Last. Merseburg, den 8. Febrnar 1924.

Der Landrat. Gu gk e.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der neuernannte Kaiserlich jaranische Botschafter Hondg in Berlin eingetroffen und hat die Leitung der Botschaft

hernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Fünfzehner⸗Ausschuß des Reichstags be hhäsftigte sich in . gestrigen Sitzung zunächst mit einem Verord- ungtentwurf über die Fürssorge fire. Von seiten der K de. dem . 3 r utscher Zeitungsverleger zufolge hierzu ausgeführ zum griegsaueibruch quf dem Gebiete der sozialen Fürsorge durch reichs sesehliche Normen im wesentlichen nur die Armenpflege .. ge⸗ besen fei. Als in der Nachkriegszeit immer weitere Bevölkerungs hchten hilfsbedürftig geworden seien, deren Not vorwiegend a ie Folgen des Krieges und der ,n, , . sei, hätte ze alte Armenpflege nicht mehr genügt. m jeweils auftretenden Bedürfnis . seien durch besondere id... für Kriegs⸗ decschädigte und Rriegshin terbliebene, Sozial und Kleingentner, decbärftige, nicht versicherie Wöchnerinnen und hilfsbedürftige Jugend- lich Senderfürsorgemaßnab men geschaffen, die e,. e. men

. inneren Zusammenhanges in ihrer 6 nicht

erheblich von einander abweichen. In der verfolge der

Entwurf die Absicht, diese . iedenen Arten der e, die unter em Namen „Kriegsfolgenhilse zusammengefaßt pflegen. ach einheitlichen Grund . regeln, ihren Vollzug zu ,

nd zu verbilligen und gleichzeitig wirksamer zu gestalten. Zu S Z der Kerorbung, der bestimmt, daß die Länder im Rahmen der reichsgesetz. lichen ee n. das Für orgeverfahren, die Beschwerden die Mlufsicht regeln, ersuchte der Ausschuß, emen Passus hinzuzufügen, dem a den durchführenden Behörden 96 Förderung der Fürsorge Und al Beschwerdeinstanz Beiräte zur Seite stehen sollen, in denen die Für er n, ten vertreten sein müssen. Ferner beschloß der Aus= chuß, die Reichsregierung zu , . daß k § 5, dem noh die 1 orgestellen für ihren Bereich Mittelpunkt der a licht ohl⸗ ö. und zugleich Bindeglied zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege sein i die Vorschrift hinzugefügt werde: So- weit und solange das Land Grundsätze für die Zusammenarbeit der fentlichen und der freien Wohlfahrtspflege nicht aufgestellt hat, kann de Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines Aus⸗ Fusses bes Reichstags Jolche Grundsätze aufftellen. Die in den bis 9 enthaltenen Bestimmungen, nach denen zu der endgültigen

rr grund gik derjenige Fürsorgeverband verpflichtet wird, in

velchem, unbeschabet seines augenblicklichen . ts bei Gintritt einem Ehegatten und

8

re

n eg,

ker Hillöbedürft gkeit, der Hilfebedürftige mit Inte chaltsberechtigten Abkömmlingen seinen Hausstand urch Empfehlung der Streichung den Widerspruch des Cine längere Aussprache entspann r. über die Frage der Arbeits= ict für die Hiifabedürftigen. Die diesbezüglichen Vorschriften, nen ue . die ährung der Fürsorge von der Leistung an- kemessener Arbeit abhängig gemacht wird, guch unter bestimmten Ver. Räösetzungen in Anlehnung an armenrechtliche Bestimmungen der nder die zwangsweise Zuweisung von Arbeit r den ist, wurden kn der Mehrhelt des Ausschusfes nicht beanstan pet. Gs hin die Besprechung einer Äusführungsberordnung zum Gesetze über die Re= schäftigung Schwerkriegsbeschädigter und einer Ver= Mdnung, bett eff Aenderung des Gesetzes über das Ver fahren in ersorgungsfachen. Diese Vorlagen nahm der Ausschuß zur euntnis. Dagegen wurde die Neichsregierung ersucht, gine ng rankenversicherung, die sie im e ligungege etz , wolle, der Beratung in ahmen der ordentlichen Gesetzgebung vorzubeh alten, Auch zog die einer Verordnung über Renten- und in dung in der Unfallver sicher ung zurück, ö. r Unstimmigkeiten der Beurteilung im leschuß ergeben hatte. Erledigt wurden dann noch; eine Verordnung ber den Uebertritt aus Bersich denn, ger ische g= tigu! i eine Verordnung über die Arbeitszeit der Kranken⸗ h legean st alten und eine nr, , . Aufhebung der Ver- nung über die Enttohnung und die Errichtung von

achausschüssen im Bäckerei, und Konditoren gewerbe. .

eichsregierun 8 fen achdem die eu, ö

die Vorlage

erungsfreier in ver⸗

Der Unterausschuß des Fünfzebner-Ausg⸗ E er, n tern vormiltag 1 en, 2 ie.

euerverordnung, an denen der Reichsfinanzmini r ü n e * ber Reichs wi , n. nab men, * Vesentlichen abgeschlossen. Wie das Nachtichtenbü des Vereins eutscher Zeitungsverleger berichtet, ist eine 86 der Parteien i. über die 3. sten Probleme der Steuernotverordnung, nen isich über die rtung der Hypotheken, nicht zustande ge⸗

mmen.

Der Auswärtige Aus schuß des Reichs tags ist auf erte, e; 18. ö vormittags 10 Uhr, zur . der ö enpblitischen Lage berüfen worden. Incbesondere soll übe die . in- und Ruhrfrage verhandelt werden, wozu wiederum die Abge⸗

neten aus dem Ker werden hinzugezogen werden

i,.

im Vertehr

Beschäftigung und umgelehrt

Beratungen über die dritte i ter, der

Der Ausschuß des Preußischen da nn e g n

andgenmeindeordnung verha

Stadt⸗ und über die

Landgemeindeorvnung

für die lte gestern Laut Bericht des

Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeilungsverleger erkannte der Ministerialrat v. Te vpden an. daß die HReglerungevorlgge über die

Bildung von Lanpbürgermeistereien mit der dem Personalabbau nicht mebr vereinbar sei.

inanziellen Notlage und Abg. Herold Gtr)

erklärte, die Vorlage würde Preußen . sondern aus⸗

einandertreiben In der Rheinhrovin manche Gemeinden das Bestreben

Bewegung eingetreten,

hätten,

s

Krüger ⸗Allerbeiligen

Landbur M

GEynern (D. Vy

Landbürgermeistereien

von der , , d. gi

illionen Mehrausgaben

indem

2

3 empfahl die in die N 2 enborn (D Nat) erklärte, die Regierung geh

Nat. ermeistereien zu streichen. ährlich seien untragbar.

Kreißtage zu verlegen.

sei seÿt schon eine rückläufige

ermeisterei e, . Abg. Dr. beantragte, den Abschnitt über die 4 biz 5000 neue Beamte und von Enischeidung über die Bildung bon Lb. e D.

die Pflicht

tte

t, den Abschnitt über die Landbürgermeistereien zurückzuziehen

und eine neue Vorlage zu machen.

Ents mit Streichung des ganzen darauf hin, daß im Ge

idung über die

gensaß

Redner befürwortete, die

Landbürgermeistereien dem Provinziallandt

reiviertelmehrheitebeschluß zu übertragen, falls der Antrag au Abschnittes abgelehnt werden sollte, Er wies zu der in der Rheinprovinz eintretenden

rückläufigen Bewegung durch die Vorlage die Selbstverwaltung der

Gemeinden beseitigt und durch ein werden soll. Staats sekretär

teun

1 tem im kleinen ersett gab die Möglichkeit finanzieller

Schwierigkeiten zu und befürwortete ebenfalls,. die Einführung der Landbürgermeiftereien vom Beschluß des Provinziallandtages abhängig

k machen Abg Sch 2 es heute * mehr st Abg. Dr. Ro se (D. Vp) sprach i im ordneten v Ewnern dafür aus, die Entscheidung nicht rovinziallandlag zu übertragen. Der

e, n,.

den Kreistagen, sondern dem

mögli

olich 6 war gleichfalls der Meinung, ei,

Landbürgermeistereien im

gen, egen

Ausschuß faßte darauf den Beschluß: Zandbürgermeistereien werden

in

für das gesamte Gebiet der Provinz beschließt. Dieser Beschlu

mu we

den Provinzen gebildet, in denen der Provinziallandtag die .

mit mindestens wei Drittel der abgegebenen Stimmen gefaß Heute werden die Beratungen forlgesetzt.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 13. Februar 1924. Telegraphische Auszablung (in Millionen).

Am sierd. Rotterdam Buenos Aires Papierpeso).... Bꝛruͤssel u. Antwerpen Christiania

Gothenburg...

elsingsors.....

talien.... London... Nem

ris. Schweiz

Eyxanien Lissabon und Dport

09 2 9 C 9

Sofia

Nonstantinopel.

13. Februar

Geld 1571063

1404489 163290 bd b85 bbb 330

1101240 105735 184538

18064750

4189800 191520 72*173 dga3bbꝰ 124687

1895250 498750 9, 351 121695

50672

1467. 630 31621

12. Februar Geld Brie 1571063 1578937

1396500 1493500 167589 163429 dba hdd 567415 674310 677690

1101240 11067690 1065735 106265 184538 185462

18047800 18140250

di83509 4210500 191520 192489 729I 73 732827 döz bz S363 121687 125313

1895250 1901759 498750 dolzog9g 68, 351 59. tzn9 121695 122305

Brie 1578937

1411529 164410 db 7415 66bb 70

11067690 106265 185462

18145250

4210000 1924890 732827

546337 125313

1904780 dol2o0 bg, td9 122305

bod 72 147. 630 z1d21

51128 148, 370 31679

51128 148,370 31279

Auslänvische Banknoten Gn Millionem.

Banknoten

Ameril. 1000-5 Doll.

T u. 1 Dall. Belgische..· Bulgariiche Dãnische Englische große

3 1*u. dar. Finnische Fran zösijche

llãndische talienische.

Jugoslawische Noi wegische Desterreichische Numãnische 1000 Lei unter bo dei Schw edijchee·· Schweizer . Spanischtet . Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber Staatenot. u. 100 Kr Ungarische Bann.

e 26 Etcudo, Lei, n und Milreis.

13. Februar

Geld

4189500 4189500

1noizao 26 3 563

121695 121695 74 813 Die Notiz ‚Telegravbijche Auszahlung.

ht fich für se 1 Guiden, Frank, Krone. . Leva. Dinar, Pfund Sterling, Dollar,

12. Februar

Geld Brie 4189500 4210500 4189500 4210500

167580

31521 674310 18061750 18054750

Brie

4210500 4210500 164410 31478 665670 18145250 18145250

60.

2005009 1578937 192480 50677 567415

18978937 193482 bIlz7 Ss 7415 59. 649 21554 19549 1106760 732827 36337

122305 122305 220

owie Banknoten) ver⸗ Finnländische Mark, Lire, Peso

Berlin, 12. Februar. (W. T. B.) Durchschnittspreise

Gerstengrũtze, 15.25 4, 20,5 4,

sergrüũtze, Lais uder,

bis 1406. 4, Weizengrieß 17 70 0, Weizenmehl 15.00 - 16,00 235 5 d., Speiseerbsen. Vilteria 17.509 —- 23 56. 4, fleine 15,00 - 17.00 A, Bohnen, weiße. Langbohnen, bandverlesen, 30, bis 33.00 A, Linsen,

des Berliner handels mit dem Einzel bandel für

Berlin. In Goldmark: lose 15,75

Gerstengrauven, 15. 72 A, Dajerfloen, loi 1450 bis

Lebensmittel groß- je 0 Kg frei Haus lose 15,73 - 1673 A,

lose 15.50 0 A, Maisgrieß 20. 25 bis joje 23,50 - 23.75 AÆ, Roggen mebl O1 13,00

mittel

40, 15 45.09 Æ, Kartoffel mehl I6 CO- 38 00 A, Schnitinudeln, glasiert 7 00 - 20, 09. A, Siam Paing 1, glaj. 24. 50 - 29, 00 A. grober

Bruchreis 16,50 18, 40 A, Yieis

O0 31,00 AÆ, rimen,

73 18, 90 4. Hartgrien 21. 00 - 23,50 4, 16,00 46, Weizenauszugmehl 17,25 bis

Speiseerbsen, Perl 26 00-23, 00 4, kleine 26, 00

36 90 - 40 00 4A, Linsen, große 1650 - 17.50 , Maftfaroni., lole lose 21, 00- 24 00 A. Burma II un-

grieß u. mehl, lose 13. 40 14.25. 4,

Rin gãäpfel, amer. extra choice 115, 00—- 125, 00 4, getr. Aprikolen, cal.

fanch bis 4 getr. Birnen, cal. sancyh .- getr. iche, eal, ertr. choice bh 13 00 15 00 AÆ, Korintben in Mosinen in Kisten Cand

Caraburnu hi

4

a, ,.

k

bis 4, is —— 4, getr. Pflaumen Kisten choice 80 00 - 90, 00 4. bis —— A, Nosinen in Kisten Sultaninen in Kisten Sd. 00 big

Jod G0 A, Mandeln, bittere Bari 130, 00—- 15000 *, Mandeln,

suüße Avola 145. 00—- 160 00 4A, Kaneel bis

, r MA, Kassia

Vera 16 00 - 12000 A, Kammel, boll. 180 00 139090 *. Nelken

Janzibar bis A, schwar

zer Pfeffer Singapore 988, 00

Fig 10600 Æ, weißzer Pfeffer 130 09214000 * Piment Jandia bis *. Mob fanee Zennalamerifa 24 90 bis 300,00 A, Mobfafsee. Biasil 170965 —- 2000 4Æ. Nöst- faffe. Zentralamerifa. 300,0 —– 006 0 A Möstfaffec. iasil 221 00 - 270,00 A, Malzkaffee, gepackt 2300 3450 . NRöst⸗ getreide, lose 15.90 16.00 AÆ, Erlatzmichung mit 20 06900 Naffee gepackk bis A, Kafaovulver, feitamm 100090 bis 120 00 A, Kakaopulver, leicht entölt, 130090 19000 A. Tee in Kisisen Souchon 350,00 —- 38000 A, Inlandszucker basis melis 38, 00 - 39 00 A, Inlandezucker Naffinade 41,00 dit 4300 4A, Zucker Würfel 46 00—- 47, 0 A4. Kunsthonig 40 00 bis 44,80 A, Marmelade, Einsrucht, Erdbeer 108,00 - 111,50 4, Marmelade, Vierfruchm 3h 00 So. C0 . Stemjali in Säcken. bis = = 4, Stein al; in Packung bis 4, Sie de salz in Säcken bis - A Siedejaiz in Packung —— bis —— . Braten schmalů in Tiereet 72.00 = 74,00 4, Purelam in Tierces 70 00 —- 73, 00 4, Speisetalg in Packung 49, 60 - 2,00 M, Speisetalg in Kübeln IT oo -= 193.09 AÆ. Margarine, Handelsmarke I. 6. 09 , , to o bis 2.00 44. Margarine, Spezialmarke 1 76,00 AÆ, 11 57 00 big 59g 00 A. Moltereibutter bis A, Corned beef 12566 Ibs. ver Kiste 35,00 = 36, o0 . Speck. gesalzen, jett tzo 90 bis a 09 , Quadratfäse 40. 00– 60 00 AÆ, Quarffäse 40 00 bis bo 00 4A, Tsfsiter Käse, vollsett 11500 12500 4, Tilsiter Käje, halbseit 65. 00 75, 060 4A, ausl. ungej. Kondensmilch 4816 25090 bis 26, o0 4. nl. ungez. Kondenemilch 48/17 19. 00– 21, 00 A, inl. gez. Kondent milch 4814 29.00 - 31,00 . Umrechnung zahl: 1000 Milliarden 1 Goldmark.

Berichte vgn auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 12. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gunden,) Noten: Amerikanische 5.8142 C8. 584533 B. Polnische für eine Million C628 G. Gtzsꝛ B. 109 Billionen Reichs⸗ mark G. B., 100 Rentenmark 133, 166 G, 133,854 B. Schecks: Warschau für eine Million O93 G. O 607 B. Aus zahlungen: Berlin 100 Billionen 130 174 G., 130 8z7tz B, London 2b, 0 G., B., Amstertam 216,95 G., 218.99 B., Schweiz G, B. Paris 26.28 G., 26. 4 B., Biüssel G. —— B. Kopenhagen —— G.,. —— B., New Jort telegraphische Auszablung G.. B z

Wien, iz. Februar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 26 30, 00 G. Berlin 1420) (G8. Koven⸗ hagen 11 33000 G., London 304 309 00 G.. Paris 3212,60 6. Zürich 12 335, 09 G., Marknoten 153,0.) G, Lirenoten z 00,09 B. Jugollavijche Noten 832,00 G.. Tschecho Slova fische Noien 24g 00 G. Polnische Noten 71.007 G. Dollar 10 860. 00 G., Ungarische Noten 1,25 G., Schwedische Noten 18 36000 G. ) für eine Milliarde, “*) sür zehntauend. ; .

London 12. Februar (W. X. B. Denisenkurse. Taris 6. 35, Belgien 11,37. Schweiz 2471. Holland 11.504, em York 4. 30,37, Spamen 35,72. Italien 98, 62, Deutschland 19 500 000 000000, Wien 305 500, Bukarest —.

Parise, 12. Februar. (B. T. B.) Devisenturse. Deutschland

Bufarest 11,25 Prag 64 30 Wien 3140 Amerita 22. 14. Belgien S625, England ö, l9, TNolland 8.28 Italien S6 S0, Schweiz 384.75, Svanien 282,25. Stockbolm 382,00

Am sterdam, 12. Februar. (R. C. B.) Depnjenknrse, London 11.4533. Berlin G60 Fl. jür eine Billion. Parie 12, 16. Schweiz 652. Wien Gäoos7J, Kovenbagen —— Stocholm 70. 19, Christiania h. S0, Jiew Hort 2657, 50, Brüssel 19,476. Madrid 34, 9. Italien II, 655 Prag 7.775 —- 7,80 Helsinglors 6. 23 6.725.

Zürich, 17. Februar. W. T. 2X) . Deyisen kur le. Berlin 1.275 Frank für eine Billion. Wien C90. 81. 4 rag 16.1. Holland 215.50 New YJort 9.75. London 24,72. Parig 26, 10. Jialien 2567, Brüel 23. 80. Kopenhagen 982.50 Stockholm 10.00, Christiania 77 25, Madrid 3 40. Buenos Aires 191.00. Budavest Gö2z,. 01. Warschau Belgrad 6 874 Sofia 4.30.

Kopenhagen, 12. Februar. (W. E. B., Devilenkure. zondon 2700, New York 6,360 Hamburg —— . Paris 2850 Antwerven 24. 85. . 109 0. Rom 27,65. Amsterdam 235.09 Stockbolm 165. 25. Ehristiania 8. 35, Helsing lors 15, 809, Pran 18.26.

Stockholm. 12. Februar. (W. T. B.) Devuenturse, congen 16 40 Berlin O50 für eine Billion, Paris 17.39, Brüssel 19.23. Schweiz. Plätze 66 40. Amsterdam 142,75, Kopenhagen öl, 20. gen n g; 5I.30, Washington 3.793. Helsingsors 9.61 Rom

rag 11,15.

Christian ia, 12. Februar. (W. T. B.) Devilenkur e., London 32.07. mburg —— Paris 3400. New Jork L.46. Amsterdam 279 bo, Zürich 129,75, Helsingsors 18, 15, Anwerven 29,75 Stodbolm 195.75, Ropenhagen 120 00 Rom Prag 21.75

Lon don, 12. Februar. (W. T. B.) Silber 3537s, Silber auf kieserung zj. . ; .

Wertpapiere.

Dortmund, 12. Februar. (E. T B) Kehlenkuße (Billionen Maik): Carolus Magnus ooh = —= 6600, Constantin 30 big 335. Deutschland 700 750, Diergardt 5750 öH(¶0O. Trappe 1700 bis 1800. Koblenaktien (Billionen Prozent): Aachener Kohle 21 —- 24, Carl Friedrich 3st - 44, Webko 12 14. Montania 24 - 34. Rubrkohle 5 7, Dablbusch 86 62. Kali tuxe (Billionen Maik): Alexander hall 7250 S000, Alicenhall 350 450 Einigkeit 30. - 30000. Immenrote 220 - 3290, Sachsen. Weimar 000 sg OM0., Salmünds ob 4250. Kaliattien (Billionen Prozent): Arlerkali 4 - 44. Friedricheball 8 52. Hallesche 57 10, Bannoversche 40 14, Nieder sachsen 77 - 11, Salzdethfurt 38 42.

Frantsurl a. H. 12. Februar. (WB. T. B.) (In Billionen) Desterr. Kredit 0 750, Badische Anilin 273, Chem. Griesheim 23, 5,

öchster Farbwerke 22.28 Dolzverkoblungs · Industrie Konstanz 179

tsch. Gold. u. Silb. . Scheideanst. 30. 28. Adlerwerke Klever 4,3, Hilpert Armaturen 84. Potornd u. Wittekind 6.0. Aschaffenbnrg Jeisstoff 38 35, Pbii. Holzmann 4b. Wapß n,. Freytag 6.7 othringer Zement Zuderiabrit Waghäusel 71

Ham durg, 12. Februar. (W. T. B. (Schlußkurle,. (In Billis nen. Brasilban 60 B. Commerß; u. Privatbank 8,13 Vereinsbank 6,73. Lnbed. Büchen bo 0, Schantungbahn 1.3. Deunch. Austral 61 B., , r, . 15.09. Vamburg. Sũdamerita 66. Nordteutscher Lloyd 100, Verein, Elhichinsahrt 0, Calmen Afbest 240, Harburg Wiener Gummi 3,5 Ottensen Eijen 8.70 B. Aljen Zement 730 Anglo Guano 47 B. Merck Guano 29 5, Dynamli Nobel izi / Holstenbrauerei 440, Rien Guineg Fiap Minen 390. Frefoertehbr. Kaoko Sloman Salyeter ·—. Schwach. . J

Am ster dam. T2. Februar. (W. TZ. B. 6 d Niederländische Staalsanleibe i957 A u. B 10M, 44 a Niederlãndisch, Staats- anleibe von 1917 82 /,. 3 oo Niederländische Stagisanleibe von 186 / 5 6g /, 7o½ο Niederl -⸗Ind-⸗Staatsanleibe v. 19821 A 192,00, Nederl. Handes Mij. 147.00, Turgens Margarine Stammaktien 72 29, Philips Glüblampen Stammaktien 213.50, Cultuur Mij der Vorliem= sanden Stammattien z01. 25, Handels vereenigung Amsterdam 526 0, Geconz. Holl. Petroleum 228 C0, Kon. Neder! Mij. cot Erp! van

roleumbronnen 454.00, NRubber Cultuur Mij. Amsterdam 168 olland. Amerifa-Linie 109,30. Nederl. Scheervart⸗-Unie 132766 Maatschappij 360 50. Stetig.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und A bsnerrungs⸗· masßzregeln. Dem ite ,, ist das Erlöschen Ler Manl⸗

und Klauen fen che vem Schlachwiebbef in Main am 10. Februar 1924 gemeldet worden.