LHoglrim. O6981]
In unser Handelsregister A J heute Nr. 118 die Firma Markus olzin und als deren Inhaber der Kaufmann arkus Reich eingetragen worden.
Polzin den 6. Februar 1924. Amtsgericht.
unter l Reich,
Potsdam. (106983 In unser Handelsregister Abteilung A unler Nr. 1112 ist heute bei der offenen . in Firma „Geschwister hüttmann“ mit dem Sitze in Potsdam eingetragen worden: De Gesellschaft ist J t. Die Firma ist erloschen. otsdam, den 9. Februar 1924. Amtsgerichl. Abt. 8.
Ie athenow. (06984
In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 699 ist bei der 2 Dittmann Co., Rathenowm, folgendes ein⸗ getragen worden: ö
Die Gesellschaft ist, aufgelöst. Ligui⸗ datoren sind die bisherigen Geselschafter. Sie sind befugt, einzeln zu handeln.
Rathenow, den 8. Februar 1924.
Amtsgericht.
Reichenstein. (106985 In unser Handelsregister Abteilung A
Nr. 29 ist heute bei der Firma Margarete K
Kroner in Reichenstein folgendes ein— getragen worden; Dem Lehrer Bruno Kroner in Reichen— stein ist Prokura erteilt. Reichenstein, den 8. Januar 1924. Das Amtsgericht.
Rudolstadt. 106966
Im hiesigen Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 19 zur Firma Alfred Ruhmer, G. m. b. H. Schwarza (Saale), e,, ,. worden: Durch Beschluß der Gesellsch . vom 2B. Ja⸗ nuar 1924 ist der Sitz der Gesellschaf von Schwarza nach Hannover verlegt worden.
Rudolstadt, den 9. Februar 1924.
Thür. Amtsgericht.
Sicking em. ; (106987
In unser Handelsregister B Band IJ O.-3. 7 die Firma Chemische Fabrik Griesheim — Elektron Werk Rhein⸗ felden Baden — Hauptniederlassung mit Sitz der Gesellschaft Frankfurt a. M. wurde heute eingetragen: Paul ,, . Frankfurt a. M, und Jakob Dion, Ober⸗ ingenieur in Griesheim a. M., sind zu 1. rtretenden Vorstandsmitgliedern be⸗ stellt. Die Prokura des Paul Haefliger, Rechtsanwalt Dr. Remmert, Chemiker Dr. Eduard Böttiger und Kaufmann Albert Keller, sämtliche in, Frankfurt f. M., und des Jacob Dign, Ober- ngenieur in Griesheim a. M. ist er⸗ loschen.
Säckingen, den 8. Februar 1924.
Bad. Am isgericht.
Schlawe, Pomm. Il06 988 In das Handelsregister A ist am 2. Fe⸗ bruar 1924 unter Nummer 180 die . „Reinhold Sielaff in Schlawe! und als deren Inhaber Reinhold Sielaff in Schlawe eingetragen worden, Das Amtsgericht Schlawe.
St olzena m. ö 10669869 In das Handelsregister A 111 ist am 11. Januar 1924 die Firma CG. Borne⸗ mann K Co., Likörfabrik Bad Rehburg, Bad . ein getragen. Personlich haftende Gesellschafler: Kaufmann Eri Bornemann und dessen Ehefrau Elisabeth Bornemann, geb. Mencke, beide Bad Rehburg. Offene Handelsgesellschaft, die am 1. Januar 1924 begonnen hat. Amtsgericht Stolzenau a. W.
Swinemünde. 1106990 Die Firma „J. Saalfeld, Swine⸗ münde“ ist heute im Handelsregister hier
gelöscht. ö Amtsgericht Swinemünde, 9. Februar 1924.
Tharandt. 105991 Auf Vlett 19 des Handelsregisters, die Firma Thobe'sche Papierfabrik, Aktiengesellsihaft in Hainsberg betr., ist heute eingetragen worden: Gesamiprok ra ist erteilt dem Buch⸗ halte. Kurt Alex Hermann Spitzner in Frei Deuben. Er darf die Gesellschaft nurr in Gemeinschaft mit einem Vor⸗ , oder einem anderen Pro⸗ urisien vertreten. Amtsgericht Tharandt, den 7. Februar 1924.
Vęrst elde. Io 992] Im hiesigen , ist heute eingetragen die Firma. Gebr. Völker, als deren Inhaber bie Ziegeleibe e , Völker, Wilhelm Völker und. Karl Völker in Volkmaredorf, und als Niederlassungs⸗ ort Volkmarsdorf. Offene Handelsgesell⸗ schaft seit 1. Juli 1923. Vorsfelde, den J. Februgr 1924. Das Amtsgericht.
Vreden, Bz. Münter. 106993]
In unser Handelsregister B ist heute bei der unter Nr. 5 eingetragenen Firma „Westdeutsche Tertilriemenfabrik, mecha⸗ nische Weberei, Gesellschaft mit, be⸗ schränkter Haftung, Vreden i. W.“ ein—⸗ getragen worden:.
Der Direktor Friedrich Hennekemper in Vreden ist zum weiteren Geschäfts⸗ führer bestellt. Jeder der beiden Ge⸗= en nr J Im , , g Vertretung
1 Gese erechtigt.
; den 4. Februar 1924 Das Amtsgericht.
**
Vreden,
ch beträgt 130 609 4
Wallern, Rn. Trier. I1068984 n das hiesige Handelsregister Abt. A
ist heute unter Nr. 67 die Firma Jost & Krämer,. Tabakwarengroßhandlung in Nun kirchen, eingetragen worden. . lich haftende Gesellschafter sind: 1. Alfons Fel, Kaufmann in Nun kirchen, 2. Albert rämer, Kaufmann in Nunkirchen. Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesell⸗
gonnen. Zur Vertretung derselben sind beide Gesellschafter ermächtigt. Wadern, den 6. Februar 1924. Amtsgericht.
Waldbröl. Die Bekanntmachung vom 28. v. M. betr. Eintragung der Oberbergischen , n. mit beschr. Haftg. in aldbröl, in das Handelsregister Abt. B, wird dahin berichtigt, daß der Kaufmann Wilh Kaiser ir, in Waldbröl nicht per⸗ sönlich haftender Gesellschafter, sondern Geschäftsführer ist. . Waldbröl, den 9. Februar 1924. Amtsgericht.
Wei den. l06996]
In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen: „Hans Weidner“, Sitz Weiden i. Opf. Inhaber: Weidner, Hans, Kolonialwaren⸗ und Lebensmittel; geschäftsinhaber, Weiden, Handel mit olonialwaren., Lebensmitteln und Be⸗ darfsartikeln aller Art
Weiden i. Opf. den 8. Februar 1924.
Amtsgericht — Reistergericht.
Weiden. ; 106997
In das Handelsregister wurde ein getragen Berobau . Aktiengesellschaft „Bayerland“, Sitz Mitterteich. Die Generalversammlung vom 3. Dezember 1923 hat Aenderungen des Gesellschafts⸗ vertrags nach näherer Maßgabe des ein⸗ gereichten Protokolls, im besonderen die Erhöhung des Grundkapitals um 120 000 009 6, beschlossen. Die Er⸗= höhung ist durchreführt. Das Grund⸗ kapital Keträgt nunmehr 240 0090 000 t.
Mark werden zu 10 000 000 95 ausgegeben. Weiden i. Opf., den 8. Februar 1924. Amtsgericht — Registergericht.
Wennigsen, Deister. 106998) In unser Handelsregister A ist bei der
unter Nr. 39 eingetragenen Firma
C. Lange in Benthe heute eingetragen:
Dig Firma ist erloschen.
Amtsgericht Wenn igsen. 31. 1. 1924.
Werder, Havel. los 999] In unser Handelsregister Abl. B ist unter Nr. 32 die Firma Deutsche Estrich⸗ Werke, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Werder a. H. mit dem Sitz in Werder g. Havel eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist Her⸗ stellung und Vertrieb des unter dem Namen „Konit“ geschützten Fußboden⸗ und Wandbelags sowie anderer ähnlicher Bauartikel. Die Gesellschaft ist be⸗ rechtigt, ein Fabrikgtionsgeschäft zu be⸗ gründen oder ein bestehendes zu erwerben und alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen, welche zur Erreichung dieses Zweckes not⸗ wendig oder förderlich sind. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist Her⸗ stellung und Vertrieb von Steinholz⸗ fabrikaten und sonstiger chemischer Produkte. ⸗ . Der Gesellschaftspertrag ist am 8. 11. 1917 geschlossen und durch die Beschlüsse vom 9. 9. 1918, 25. 11. 1918 und 24. 7. 1922 abgeändert worden. ; Das Stammkapital der Gesellschaft ö Sind mehrere Ge⸗ schäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. ⸗ Geschäftsführer sind die Herren Paul Hamel zu Berlin⸗Schöneberg und Her⸗ mann Hamel zu Berlin. . Werber (Habel, den 5, Februar 1924. Amtsgericht.
wWwiedenhri c; ooh In unser Handelsregister Abteilung B unter Nr. 5 ist heute hei der daselbst ein⸗ getragenen Firma „Wiedenbrücker Ma⸗ schinenfabrik Franz Gröne, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Wieden⸗ brück“ folgendes eingetragen; Die Pro—⸗ kurg des Wenzel Bollweg ist erloschen.
Wiedenbrück, den 25. Januar 1924.
Das Amtsgericht.
Wiesloch; 10001
Im Handelsregister B Band 1 wurde zu S. 21, Firma B. Duffe i, Attien⸗ gesellschaft in Baiertal, eingetragen: Der Gesellschaftsvertrag ist in den sS§ 7, 13, 14 und 15 geändert. Alois Sauer ist aus dem Vorstand gusgeschieden und an seiner Stelle Architekt Fritz Stoll in Heidelberg zum Vorstand bestellt. Wiesloch, den . Februgr 1924.
Bad. Amtsgericht.
Wiesloch. 1070021 Im Handelsregister A Band J wurde u D.⸗3. 398, Firma „Roco“ Fabrik är ederhüte und Lederwaren Rosenthal C Co. in Wiesloch bei Heidelberg, eingetragen: Der Sttz ist nach Heidelberg verlegt.
Wiesloch, den 8. Februar 1924.
Bad. Amtsgericht.
4. Genossenschafts⸗ register.
Bęrneastel-Cues. l06 791 In unser Genossenschaftsregister Mül⸗ heimer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein
e. G. m. u. H. in Mülheim an der Mosel
iosg95]
12 6009 Inhaberstammaktien zu je 10000 1924
ift heule unker Nr. 2 folgenßes ein⸗ getragen worden: ; Aus dem Vorstand sind ausgeschieden: F. Fehres⸗Fischer zu Mülheim an der Mosel, Fr. Becker ⸗Ostermann, eben⸗ daselbst. J An deren Stelle sind gewählt: Karl Pölger - Streihs, Winzer, Friedrich Schreiber. Winzer, beide in Mülheim.
schaft und hat am 1. Januar 1924 be. Mosel
osel. Berncastel⸗Cues, den 7. Februar 1924. Das Amtsgericht.
Grü tentonna. 11056792 In das Genossenschaftsregister wurde
heute bei der unter Nr. 45 eingetragenen
Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse
Illeben, eingetragene Genossenschaft mit
heschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in
Illeben, eingetragen:
Die Haftsumme ist auf 50 Rentenmark festgesetzt worden
räfentonna, den 25. Januar 1924.
Thür. Amtsgericht.
Hoyerswerda. 10679
In unser Genossenschgftsregister ist heute unter Nr. 65 die Selbstsiedelungs⸗ gesellschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Hoyerswerda“ a Sitz in Hoyerswerda eingetragen worden.
Das Statut ist am 27. Januar 1924 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung von Kleinsiedlungen für die Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Arbeits- und Geschäftsbetriebes
Hoyerswerda, den 7 Februar 1924.
Das Amtsgericht,
HRKüönigswusterhausen. [105794 In das. Genossenschaftsregister ist unter Nr. 1 bei der Vorschußbank in Königs⸗ wusterhausen G. m b.. S. heute ein getragen: Der Sattlermeister Otto Belger ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine, Stelle der Buchdruckereibesitzer Karl. Wünsch gewählt. Königswusterhausen den 8. Februar Amtsgericht.
Liücho. 106795 In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nt. 57 ein—⸗ getragenen Spar⸗ und Darlehnskasse Lemgow, e. G. m. b. H. in Trabuhn, fol⸗ gendes eingetragen worden: Die Herren A. Tebel und J. Speckh sind zu Liquidatoren bestellt. Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst. Lüchom, den 30. Januar 1924. Das Amtsgerichl.
Marienberg, Wester mw. [106796]
In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Consumverein Wester⸗ wald“ unter Nr.? folgendes eingetragen worden: .
An Stelle der ausscheidenden Mit glieder Clauhs, Schneider und Seiler tritt in den Vorstand ein: Kaufmann Hugo Wiederstein in Hof, Arbeiter Karl Schütz in Langenbach, Lehrer Wilhelm Eller in e , ,,
Marienberg, den 7. Februar 1924.
Amtsgericht.
Marienburg, West pr. 106797) In unserem Genossenschaftsregister ist heule zu Nr. 32 bei der Firma „Genossen⸗ ,, e. G. m b. H.“ in Marienburg, folgendes eingetragen worden: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen Marienburg, den 7. Februar 1924. Amtwgxericht.
Marienburg, Westnr. 10679) In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 40 die Genossenschaft in Firma „Marienburger Beamtenbank, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht! mit dem Sitz in Marien⸗ burg, Wp., eingetragen worden. Das Statut ist am 30. Januar 1924 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar- und Darlehns⸗ kassengeschäfts zum Zwecke der Förderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mit⸗ glieder sowie der auf Selbsthilfe ge⸗ richteten Bestrebungen des Deutschen Be= amten⸗Wirtschaftẽ verbandes. Marienburg, den 2. Februar 1924. Amtsgericht.
106799 Neustadt a. Rübenberge. In das , ,, ist unter Nr. 26 heute eingetragen die Meliorations⸗ genossenschaft Schneeren, e G. m. b. H. in, Schneeren. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Kultivierung geeigneter Oedländereien, Erweiterung und Verbesse⸗ rung des angefangenen Wege⸗ und Graben⸗ netzes, wie es die Kultivierung e, , gemeinsamer Bezug künstlicher Dünge⸗ mittel, Instandhaltung der. Wege und Gräben. Statut vom 24. Oktober 1923. Neustadt a. Rbge., 31. 1. 24. Amtsgericht.
Oranienburg. ,, Im hiesigen ,, ister i
unter Nr, 45 am 25. Januar 1924 folgen.
des eingetragen worden: Elektrizitäts., und
Maschinengenossenschaft eingetragene Ge⸗
nossenschaft mit heschränkter Haftpflicht
mit dem Sitz in Freienhagen.
stand des Nnternehmens ist der
n ,
Energle, Bes
elektrischen
und der Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Satzung ist am 6. Januar 1924 errichtet. Die Willenerklaͤrungen des Vorstands er⸗ folgen durch mindestens zwei Mitglieder;
die Zeichnung geschieht, indem die
ahn in Prezier
Zeichnenden zu Fer Firma der schaft ihre Unterschrift beifügen ö Oranienburg den 31. Januar 1924.
Das Amtsgericht. 9.
Schöning em. Nos]
Im Gengssenschaftsregister ist bei dem dort unter Nr 16 bee nen Consum⸗ Verein Runstedt e G. m. einge ˖ tragen: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 153. Januar 1824 ist die ef rhef, aufgelzst, Dig bisherigen Vorstandsmitglieder sind zu Liquidatoren be e.
Schöningen, 1. Februar 1921. Amtsgericht. stassturt. lIlI068020 In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei der ländlichen Spar. und Dar—= lehnskasse Borne⸗Bisdorf eingetr. Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Borne, eingetragen, daß die bisherigen Geschäftsanteile zu je 109 in je einen neuen Anteil über 20 Rentenmark zu⸗ sammengelegt sind; die Haftsumme ist f jeden Rentenmarkanteil anderweit auf
20 Rentenmark festgesetzt. Staßfurt, den 28. Janugr 1924. Das Amtsoͤgericht.
Triebel, 06803
In das Genossenschaftsregister Nr. 3 ist am. 4 Januar 1924 bei Vorschußverein r nene n , , , . eschränkter Haftpflicht, eingetragen: Der FGaufmann . Michaelis ist aus dem Vorstand 4autzgeschieden und an seine Stelle der Drogist Willi Bertram gewählt.
Triebel, den 1 Februar 1924.
Das Amtsgericht.
Wallmer gd. (l o6 80M]
In unser Genossenschaftsregister Nr. 38. Härtlinger Spar. und. Darlehnskassen⸗ derein, e. G m. u H. in Haͤrtlingen, ist folgendes eingetrggen worden:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalpersammlung vom 14. Oktober 1933 aufgelöst.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind die Liqguidatoren.
Wallmerod den 7. Februar 124.
Das Amtsgericht.
m e e QQ 2 -
5. Musterregister.
(Die au gländischen Muster werden unter Lei paia veröffentlicht.
Geiskingem, Stelge. (io7 063) Musterregistereintrag am 30. 1. 1924 für die Württ. Metallwarenfabrik A. G., Sitz Geielingen, je 1 versiegeltes , enthaltend Abbildungen neuer Muster vlasticher Erzeugnisse. Nr 302: 1. Likörgestell 149658, 2. Liförgestell 149659. 3. Weinservice 13210, 4. Zuckerstreuer 18731, 5. u. 6. Teedose 20153 u. 20154, 7. u. S. Parfũmflakons 30230 u. 30231, 9 Salzstreuer 7257, 10.— 33 Korb 1o5ls8i. 15225, 15225, 15226, 15224, 15229, 15232, 15231, 15233, 15180, 15240. 15242, 1524, 15280, 15227, 15237, 12239, 15238, 15228, 15243, 15234, 15236, 15235, 15244, 34 — 43. Frucht⸗ schale 16217, 16213, 16214, 162195, sls, 1625 sig a, 16316, i6lgo, 16212, 44. Miahmgestell 19470, 45 — 47. Zuckerkorb 18908— 18910. 48. Butterdose 627, 49. Kabarett 9017, 50 Blumen halter 17312; Nr. 303: 1. Küchengabel 4026, 2. Mokkalöffel 4125, 3. Kinder⸗ löffel gs. 4. Honiglöffel 4395, 5. Gebäck⸗ zange 4332, 6. u. 7 Teesieb 19977, 19978, 8. Teesiebschale 20109 9. Butter⸗ teller 10204, 10. Teesieb 19974, 11.—13 Serviettenring 6421 — 64238, 14 - 16. Salzgestell 74738, 7609, 7714, 17. Biskuit
dole 10395, 18. Kabarett 9016, 19 — 22.
Bie kuitd ose 10402 — 10405, 23.— 25. Salatschüssel 5866 — 5868. 26. Pokal 13768, 27. Zuckerstreuer 18730, 28. Korb
15645, 29. Pofal 13769, 30 Liförgestell
14966. 31. Wasserkrug 12997, 32. Likör⸗ gestell 14 965, 33. = 36. Pokal 13764 bis 13767, 37. u. 38 Humpen 13907 u. 13908, 39. Likörgestell 14967. 40 u. 41. Sastkrug 1075 u. 14855, 42. Likörglas⸗ teller 1238090. 43. Teeglas 14257, 44. Flaschenständer 12663. 45 Teeglas 1423. 46. Flaschenständer 12664. 47. —– 49. Becher 11969 — 11171, 20 Korf 12280; Nr 304: 1. Tee fessel 20375, 2. Teekanne 20711, 3 Zuckerdose 20713. 4. Mahmkanne 2071, H u. 6. Kaffeekanne 20710, 20718. 7 Rahmkanne 2720, 8. Zudei⸗ dose 20721, 9 Teefanne 20719. 16. Tee⸗ lsessel 20379, 11 — 13. Blumenschale 18286 a2, 18287. 18286, 14— 24 Breit 22 99, 22100 37,5 em, 22100 43 em,. 22101 — 22108, 25. Rauchservice 23866, 26. Elekir Lampe 22754, 27. Elettr. Lampe 22755, 283 Bonbonniere 30462, 29. — 31. WBiefbeschwerer 25257 — 25259, 32.—39 Zigarettendose 23374 — 23381, 40. Zigarrenabichneider 230681; Nr 305: 1. —7 Ajschschale 22931. 229321, 2293211, 22932/1111, 2293371. 22933, 1j, 22334, 83. u. 8. Weihbecken 33010. 3301], 10. Brieflöscher 24572, 11. 15. Tabak⸗ fasten 2362 23776. 23775 a, 23682 a, 23681, 16 Brie löscher 24671, 17. Tabakf⸗ kasten 23681 a, 18 Uhr 25737, 19. — 22. Schreibzeug 24018. 24020, 24021, 24022, 23. Aichschale 897, 24. Rauchtervice 898 25. u 26. Fruchtjchale 899 u. Ho0, 27 u. 28. Toilettespiegel 30022, 30023, 29. Wandwiegel 27825. 30 Par fümflakon 30239. 31. u 32. Puderdose 30204. 27827, 33. Hutbürste 27823 34. Kleiderbürste 27822. 35. u. 36 Haar l ürste 27821 a, 27821. 37. Bester kaste I 431. 38. Besteck⸗ lich 5432, 39. Tisch für Besteckfasten 51 433, Schutz frist 3 Jahre, angemeldet 30. Januar 1924 Mittags 12 Uhr. Amtsgericht Geislingen.
a,
Genossen⸗ ;
ö !. Mog
Vermögen der Franz Lone! C Co. Garten baubetrieb, Ic r e beschränkter Hastung im Gul hen Sang! ouei, Neues Palaig, ist beule, n 12. Februar 1924, Vormittags ir mn das Konkursverfahren eröffnet. Font berwalter: Kgusmann Ernst Frevlag n Potsdam. Brandenburger Straße ö Anmeldefrist bie zum 18. Mär 12 Offener Arrest mit Anzeigepflicht . 26. Februar 1924 Erste Glaubigerde. sammlung 5. März 1324. Vorm 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin au
3. April 1924, Vormittags 10 Uhr.
Pott dam, den 12. Februar 1924. Das Amtegericht Abteilung z.
Wennigsen, Deister. loro Ueher das Vermögen des Kaufichn
August Struchtiup in Gehrden
Konkursverfahren eröffnet.
Mar
1 ; Aligem n
Prüfungstermin: 14 Miai 1921. Va-
mittags 11. Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 15. März 1924.
Amtsgericht Wenniasen, 11. Februar 19
Dresden. Das Konkursverfahren über mögen des Kausmanns Dresden allein. In „erf, wird mangels ge,
gemäß § 204 K. O. ein,
simtegericht Dresden, Abt. Il, am 11. Feb nar 1924.
Falkenstein. V tl. Da Konkuisversal en über mögen des Materialwarlenhä
8. Tarif⸗ unt Fahrplan⸗ bekanntmachungen det . Eisenbahnen.
Deutsch · dän ischer Gũtertarif, Teil n. Ab 25. Februar 1924 wird die Station Borsigwerk Grenze in den Tarif einbe— zogen. Auskunft durch die Abfertigungen. Altona, den 10. Februar 1924. Reich sbahndirektion. namens der Verbands verwaltungen.
(lo7 055] Reichsbahngüutertarif Seft CII ¶Ausnahmetarif) Tf. 5. Mit sofortiger Gültigkeit wird in dem Aue nahmetarif 4a fur rohr Sir efrrime Tr
Stations frachtsatz Neckarzimmern — Lud=
wigshafen (Rhein) Anilinfabrik in Neckat⸗
zimmern Mannheim Rbf mit 42 Golde pfennig (ab 20. 1. 1924 mit 39 Gold⸗ pfennig) für 100 kg geändert. Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz. Berlin, den 10. Februar 1924. Reichs bahndire ktion.
(107056 Reichs bahngütertarif. L. Heft Cb (TZfu. 4a).
1. Im Abschnitt J. Stations frachtstze 2. Konstanz usw.“ wird in der Verkehrt—= veibindung Konstanz usw — Lindau der Stations srachtsatz der Klasse Bh von 103 Goldpsennigen auf 102 Goldpfennige ermäßigt.
2. Im Abschnitt JI. Zuschlags⸗ und Anstoßjrachten“ treten Ermäßigungen von Frachizuschlagsätzen ein in den Unter⸗ abschnitten In. 1, 9, 25a, 32, 49, od, 9, 63, 72, 76 a. 77 83, gh und II0 (bei Westerland). Der Tag des Inkrafttreten der einzelnen Aenderungen ist im Taris⸗ anzeiger angegeben
1. Heft C Ie (Tfv. 4p).
1. Mit Gültigkeit vom J. Mär 1e ab werden die Bestimmungen für Beben bach, Ebersbach (Sa.), Eger, Reichenberg Tetschen und Warnedor geändert. Ferner wird vom gleichen Tage ab für Franzen bad eine Bestimmung neu aufgenommen.
2. Mit sofortiger Gültigkeit werden die bei Magdeburg Elbebf. angegebenen Ueberfuhrgebühren ermäßigt.
Näheres enthält die am 14. Februar erscheinende Nummer 27 des Tarifanzeigetz (Die neue Bestimmung für Eger wird in einer später erscheinenden Nummer ber öffentlicht.) ö.
Kuefunst geben auch die beteiligte Güterabfertigungen sowie die Auskunftei bier. Alexanderplatz.
Berlin, den 12. Februar 1924.
Neichsbahndire tion. — 1b Tat.
(lo7ob7! Güterverkehr mit Italien.
sspo
Mit sofortiger Wirkung und sererjelt
widerruflich wird ür Holzzellstoff der Klasse H der Gütereinteilung nach Italien für die Vefor der ungsstiecke Mannheim Kolonie — Basel Bad. Bf. ein Sirach on von 141 Goldpfennig für 100 kg genabtt Jiäbere Auskunft erteilt unser Güter tarifbüro Karlsruhe, den 8 Februar 1924. Reiche bahndireftion.
(107058) Bekanntmachung. a Vom 16. Februar 1h24 ab it .
, . , suür den Gesam
, 6. Februar lor.
di nn den ; leichs bahndireltion.
des Reichspräsidenten über Durchführung der in⸗
1923 in
Dentscher Reich sanzeiger
BPreußischer Ctaatsanzeiger.
— —
N
Geichäftsstell. SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32. Einzelne Nummern hojsten O9, 20 Goldmark.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 4,20 Goldmark freibl. All Postanstalten nehmen Bestellung an, iür Berlin außer den Postanstalten und zenungsvertrieden in Selbstab holer auch di⸗
Tel. Schriftleitung Zentt. 10 986. Geschäftsstell. Zenn. 833
Anzeigenpreis ür den Naum
einer d gespaltenen Einheits zeile 1,26 Goldmart sreibteibend, iner 8 gejpaltenen Einheits zetl! 2. — Goldmark freibleibend
Anzeigen nimm an
dte Geichäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers.
Berlin SW. 48. Wilhelmstraße Ne. 82.
U
Nr. 39.
Reichs bantgirotonto.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
Jahait des amtlichen Teiles: Deut sches Reich.
Verorbnung über Durchführung der infolge der Unruhen in Hamburg vom Ottober 1923 anhängigen Strafverfahren. Verordnung über Ein⸗ und Ausfuhr. . Verordnung über das Inkrafttreten des Reichsgesetzes fü Jugendwohlfahrt.
Erlaß über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Eleftrowerke, A. G. in Berlin.
Belanntmachungen über die Ein⸗ und Ausfuhr von Waren für die im Frühjahr stattfindenden Messen in Frankfurt a. M., Kiel und Breslau.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 9, 10 und 11 des Reichsgesetzblatts Teil L. . —
Preußen.
Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts. n,, betreffend die nächste tierärztliche Fachprüfung in Berlin. .
Amtliches. Deutsches Reich. Verordnung
folge der Unruhen in Hamburg vom Oktober 1923 an hängigen Strafverfahren.
Vom 18. Februar 1924.
Auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung ver⸗ ordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherhelt und brdnung * das Reichs gebiet:
5§5 1. Zur Aburteilung der mit den Unruhen in Hamburg vom Oktober
Zusgmmenhang stehenden Snaftaten ist das Landgericht ilt nicht uständig⸗
Strafkammer) als ordentliches Gericht zustandig. Dies
sät Strastaten, die nach den allgemeinen Vorschrijten zur
leit der Schoffengerichte gehören.
sgef brtliche Zuständigkeit richtet sich nach den allgemeinen Vor⸗ iften.
. § 2.
Verfahren, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung bei einem
anderen Gericht anhängig sind und nach dieser Verordnung zur 6.
ändigkeit des Landgerichts gehören, gehen in der Lage,. in der sie sich nden, auf das Landgericht über.
Ist in einer solchen Sache beim Inkrafttreten der Verordnung eine Voruntersuchung eröffnet, jo jührt der Üntersuchkungerichter, der die Voruntersuchung bisher gejührt hat, sie auch dann weiter, wenn er nicht Unterluchungsrichter des zuständigen Landgerichts ist.
853. Die nach dieser Verordnung dem Landgericht zugewiesenen Sachen werden nach den Vorschriften erledigt, die für das ordentliche rfahren in den zur Zuständigkeit der Landgerichte in eister Instanz gebörenden Sachen Anwendung finden Dies gilt ins bel ondere für 6 Rech temitiel, die Wiederaufnahme des Verjahreng, die Kosten, ie Entichädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshast und Etra haft. 8 ̃ 3 §5 4. —
Vie Zuständigkeit der Jugendgerichte wird durch diese Verordnung nicht berührt. 3 . .
§5. ö
Am 1. April d. J. geben die in dieser Verordnung den Land— richten juge wiefenen Sachen auf die Schwurgerichte über. 5 3 ndet entsprechenke Anwentung. *
1 Ist am 1 April d. J. in einer solchen Sache bereits die gericht. che lintersuchung eröffnei, so ift sie vor dem Landgerichte nach den sehzrigen Vorichristen zu Ende zu führen Hern das Urteil findet ie Rebision nach ren biöherigen Borschriften fiatn . ö. Wird ein Urteil, das das Jandgericht auf Grund dieser Ver, rdnung erlassen hat, von dem Reyisionegericht nach dem j. Apiil ud aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, so find et die neue uptverhandlung vor dem Schwurgericht statt. .
. § 6. Eack id die Verordnung gufgehoben, so gehen die anhängigen Hacken in der Lage. in rer sie Iich efinden, auf die Gerichte iber, 6 im Zeispun tie der Aufhebung dieser Verorrnung ohre Rüchsichi Eren Vorschtiften zuständig kn. bor ies begonnene Kauptverßandlung ist jedoch ver dem Gerichte, n 6 sie hegennen hat, nach den für dieses geltenden Vorschtisten ande zu führen. ; — § 7. cher . ein auf Grund dieser Verordnung von der Strafkammer m Schwurgericht erlasseneß Urteil mit dem Antrage auf
Berlin, Freitag, den 15. Februar, Abends.
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einjendung des Betrages ein sỹchsließzlich des Vortos abgeaeben.
Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten. so entscheidet darüber, ob der Antrag zulässig und begründet ist, das Landgericht; für die neue Hauptverbandlung gilt 6 Abs. 1 entsprechend. Berlin, den 13. Februar 1924. Der Reichs prãsident. Ebert.
Der Reichsminister des Innern.
Der Reichs minister der Justiz. Dr. Jarres.
Emminger.
Verordnung über Ein⸗ und Ausfuhr. Vom 13. Februar 1924.
Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 (RGBl. 1 S. 1179) verordnet dle Reichsregierung nach Anhörung der Ausschüsse des Reichsrats und des Reichstags:
Artikel J
Die Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (RGöBl. S. 41) in der Fassung der Verordnung vom 22 März 1920 (RGBl S. 334 und des Gesetzes vom 3. Mai 1922 (RGBli. 1 S. 479) wird wie folgt geändert: ;
1. 5 2 erhält folgende Fassung: .
Wer vorsätzlich Waren ohne die im § 1 vorgesehene Be willigung ein ührt oder den Bedingungen, an welche die Be—⸗ willigung geknüpst ist, zuwiderhandelt, wird nach den Vor⸗ chriften des Vereinszollgesetzes über Konterbande bestraft. Der
zersuch ist stratbaw. . ;
Ist die Handlung fahrlässig begangen, so ist auf Geldstrafe
bis zu 60 C0 Goldimarf zu erkennen,
Auf das Strafverfahren finden die Vorschrlften des zweiten Abschnitts des dritten Teiles der Reichsabgabenordnung ent⸗ svrechende Anwendung. Zuständig für die Durchführung des Verwaltungsstrawversahrens sind die Reichsfinanzbehörden.
2. 5 3 wird geändert wie folgt: a) Abs 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Waren, die ohne die im 1 vorgeschriebene Bewilli⸗
ung eingeführt weiden oder bereits eingeführt sind oder?
a ichn deren den an die Bewilligung geknüpften Be⸗
dingungen zuwidergehandelt ist oder wird, können ohne
Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung
zugunsten des Reichs ohne Entgelt für verfallen erklärt
werden. .
b) Abs. 4 Satz erhält lolgende Fassung.
Ueber die Rechtmäßigkeit der Verfallerklärung und die Festietzung einer Entschaͤdigung entscheidet auf Beichwerde des Betroffenen endgültig das Landesfinanzamt, sofern der Wert der Ware zur Zeit der Kerfallerflärung nicht mehr als 1000 Goldmark beträgt, sonst das Reichswirtschafts⸗
ericht. Für die Umrechnung ist bis auf weiteres der vom deichsminister der Finanzen bekanntgegebene Gold⸗ umrechnungesatz des Tages der Veriallerklärung (5 2 der
Durchführungsbestimmungen zur Aufwertung verordnung
vom 13. Oftober 1923 — RGBl. L S. 951 — maß—⸗
gebend. ; Artikel II. Die Verordnung über die Außenhandels kontrolle vom 20. De⸗ zember 1915 (RGB S. 2128) wird wie folgt geändert:
1. 5 7 erhält folgende Fassung:
Wer vorsätzlich Waren ohne die im S 1 vorgesehene Be⸗ williaung ausführt oder den Bedingungen, an welche die Bewilligung geknüpft ist, zuwiderhandelt, wird nach den Vor⸗ schritten des Vereinszollgesetzes über Konterbande bestraft.
Der Veriuch ist strafbar *
Ist die Handlung fahrlässig begangen, so ist auf Geld= strafe bis zu w 000 Goldmark zu erkennen.
Auf das Strawerfahren finden die Vorschriften des 2. Ab- schnitis des dritten Teils der Neichtabgabengidnung ent- sprechende Ann endung. Zuständig für die Durchführung des Verwaltungẽstratverfahreng sind die Reiche finanzbehör den.
2. 5 8 wird gestrichen
Artikel III.
Soweit in anderen Vorschriften auß die in Artikel L und II ab- geänderten Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden Vor⸗ schriften dieser Verordnung an ihre Stelle.
* Artikel 1v.
Bezüglich des Rechtsmittels der Beschwerde gegen die Verfall⸗
erklärungen, die auf Grund der Vorschristen des 3 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar [17 in der Fassung der Verordnung vom 22. Marz 1920 und des Gesetzes vom 3 Mat 1922 sowie auf Grund von § 8 der Verordnung über die Außen⸗ handels kontrolle vom 20. Dejember 18919 e , . worden sind, bleiben die bisherigen Vorschrijten mit der Maßgabe in Kraft. daß über die Rechtmäßigkeit der Verfallerklärung und die Festietzung einer Entschädigung in den Fällen, in denen der Wert der Ware zur * der Versallerflärung nicht mehr als 1000 Golgmark betrug, an Stelle des Reiche wirtschastegerichts ein vom Reichsminister der Finanien zu bestimmendes Landeefingnzamt endgültig enischeidet. sosern der Beschwerde nicht von der zuständigen Verwaltungsbehörde ab⸗ geholfen wird . Als Goldmark im Sinne des Absatzes 1 . der Gegenwert von 14 des nordamerifanischen Dollarg. Der Dollar wird berechnet auf Giund der letzten vor der Verfalleiklärung amtlich in Berlin notierten KLurje für Auszahlung New Jork. Maßgebend ist der aus diesen Kursen errechnete Mittel kurs.
3
Postschecktonto: Berlin 41821. 1 92 4
Soweit die Beschwerden sich gegen die Verfallerklärung solcher
Gegenstänze richten, die bereits vermeltet sind und deren Eriäg ing. gelamt nicht mehr als 5 Billionen Mark beträgt. werden sie hiermit für erledigt erklärt.
Eine Benachrichtigung der Beschwerde führer non Amts wegen findet nicht statt. Artikel V.
Die Vorschriften des Artikels 17 gelten auch für Beschwerden gegen Verjalleiklärungen, die gemäß der Rekanntmachung über den Wa ren verke hr zwilchen unbesetzten und besetztem Gebiet vom 15. April 1921 (RGBl. S. 487), der Bekann machung. betreffend erleichterte Ausfuhr. vom 19 Mai 1923 (Reicht anzeiger Nr 1I7 vom 23. Mal 1923) und den Verordnungen aut Grund des Noigesetzeg (Schutz der Finanjen und der Währung) vom 16. und 29. März 1923 (MGBl. JL S. 1858 und 234) ausgesvrochen sind.
Artikel Vl.
Die näheren Beslimmungen zur Durchführung dieser Verordnung trifft der Reichswirtschasteminister gemeinsam mit dem Reichsminister
der Finanzen. Artikel VII. Diese Verordnung tritt am 1. März 1924 in Kraft. Berlin, den 13. Februar 1924.
Der Reichskanzler. Marx.
Der Reichsminister der Finanzen. Der Reilchswirtschaftsminlster. Dr. Luther. Ham m.
Verordnung
über das Inkrafttreten des Reich sgesetz es für Ju genb⸗ wohlfahrt.
Vom 14. Februar 1924.
Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 (RGBl. 1 S. 1179, verordnet die . nach Anhörung eines Ausschusses des Reichsrats und des Reichs-
tags: Artikel 1.
Artikel 8 deg Eiuführungegesetzes zum Reichegesetz är Jugend- 6 vom 9. Jult 1922 (RGBl. J S. 64) erhält folgende
assung:
Bis auf weiteres sind Reich und Länder nicht verpflichtet. Be⸗ stimmungen des Reichegesetzes lür Jugendwohlfahrt duichtuführen, die neue Aufgaben oder eine wesentliche Erweiterung bereits be—⸗ stehender Aufgaben für die Träger der Jugendwohlfahrt enthalten. Es wird daher — unter Aufrechterhaltung des Gejetzes im übrigen — folgendes beitimmt:
1. Die oberste Landesbehörde kann den Gemeinden oder Gemeinde⸗ verbänden (65 8) die Befugnis erteilen, statt der Einrichtung von Jugendamtern nach den 559 und 10 die dem Jugendamt obliegenden Aufgaben einer anderen nach Maßgabe det Gemeindeverfassungsrechts gebildeten Amtsstelle der Selbstwer⸗ waltung oder einer anderen geeigneten Amtsstelle zu übertragen, die ersorderlichentalls eine auf die Jugendwohlfahrt hinwenende Zusatzbejeichnung zu führen haben. Hierbei ist den un Bezi der Amtestelle wirkenden freien Vereinigungen für Jugend⸗ wohl ahrt und Jugendbenegung eine den Bestimmungen des F 9 Ab. 2 entspreckende Mitwirkung innerhalb der Amisstelle durch die Satzung zu gewährleisten.
„Die Durchtührung der 85 1—14 über das Landesjugendamt
wird dem Ermessen der Länder überlassen. Die Sz 16 und 17 über das Reichsjugendamt treten nicht in Krast. Im § 77 wird hinter Landesbehörde“ eingeschoben oder dem Landeg⸗ jugendamt).
3. Die oberste Landeebehörde kann von der Durchführung der Aufgaben des 3 Nr. 5 —5 betreien. .
4. Eine Verpflichtung zur Durchführung der in § 4 bezeichneten Aufgaben besteht nicht ;
5. Die oberste Landesbehörde kann auf Antrag die Altersgrente des 19 herabsetzen. Die Herabsetzung int nur zulämsig. wenn die Durchführung des § 19 eine wejentliche Erweiterung be⸗ stehender Aufgaben bedeuten würde. ;
6. Die oberste Landesbehörde kann auf Anttag Gemeinden und Gemeindeve rbände von der Durchführung der Bestunmungen über die gesetzliche Amts vormundschaft (835 350 bis 40) befreien.
7. Die Ausübung der Schutzausrsicht (3 60) darf auf ein Jugend- amt nur mit feinem Einherständnis übertragen werden.
5. Die Bestimmung des §5 70 Abs 2 Satz 5 wird aufgehoben.
Artikel 2 Der Abschnitt V des Reichegesetzes für Jugendwoblfahrt einschließlich des 8 3 Nr. 3 wird mit Auenabme des s So aufgehoben. Bie zum Erlaß anderer Bestimmungen gelen die Vorschriften im S4 Ab. 1 und 2 als Vorschriften im Sinne des 5 6 der Verordnung über die Fürlorgepflicht vom 13. Februar 1924. Artikel 3. § 78 des Reichsgesetzes für Jugendwoblfahrt wird aufgehoben. Artikel 4. Diese Verordnung tritt am 1. April Berlin, den 14. Februar 1924. Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern. Ma rx. Dr. Jarres.
1924 in Kraft.