2. der Erlaß des Preußischen Sfaataministeriums vom 5. Ja, einer gemeinschaftlichen Wasserleitung durch das n , sth.
nuar 1921 über die Ausdehnung des dem Ueberlandwerk Osterode, Regierung in Mimden Nr 2 S Iz, aus gegrten am 2. Februar 1924;
S 12. (2) Sie Fat in dies e . 8. ö ⸗ em Falle den Erwerbssosen binnen drel Woche (1) Zuständig für die Gewährung der Erwerbslosenfürforge isi nach Aeginn der Unteistütznng anzumelden und die vollen enn, Entscheidungen, die die k der Einzel ! ö. in zelgeme dem Gejamtaumwande bemessen werden. der 4 der Erlaß es Preußijchen Staateministeriums vom 22. Ja⸗
geittrermi mn bestimmen. daß die Rein äge der Arbenngeber l
— —
K ö ; G ; 7 / 7
.
2 * 8 .
3
dle Gemeinde in der er Erwerbslose bei Eintunt der Unterstü : ü ür i en, , m,. tzunge, aus Mineln der Fürsorge für ih 1 Die Mitaglieds j ; bedürftigkeit semen Wohnort bar Für die Unterstü E 1 l 8 bn zu zahlen. Die Mitgliedschalt be. weiteren Gememmdeverbandes au . inde er nach loser, die bis, zum Eintritt der nue nn r fe ür . n,. g . die ne· , n ,. nach den können vom Vorftande des 8 ö. AbJ. m ned e eblrn, im mehreren Ländern oder in Bezirten, die zu G. mm b. H. in Osterode Ostyr, duich Erlaß vom 29 Juni 1925 ihrer Berufe tãtigtei entweder keiten Wohnort batlen oter fich an. fbr 3 . n . darf. Der Verficherte Aus die abändernden Entscheidunge n. die 3 ä neändert 1 neantern gehören, entsteht. verliebenen Enteignungsiechts auf das Grundeigentum in den Kieisen nur 1924 über die Uebertragung des durch Erlaß vom 4 Ottober ibrem Wohnort in der Jiegel nicht aufhallen honnten int die Gemeint We , rd, , ,. . ür . Bezug der Er finden die S5 28 und 23 Anwendung. getroffen n. eren 5 40. Neidenburg, Orteltburg und Allenstem. durch das Amieblatt der 1523 der Laneleftrizität ; m b. O Ueberlandweif viebenwerda in J , 9e 1 , , w , n, ,,,, ,, an ihrem Wen hit chm 6 keen m, , m,, . rbelose die nach der hie berersiche ne,, . . k , ,,,. ür Kur igrbeiter eingerichtet i. leni, daß . n ,, n,, . e. 3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18 Ja—⸗ . 2 6 Amit h lam n der . ö . (2) Zuständig sür die Kurzaibeiterunterstützung ist die Gemeinde k zur Fortsetzung oder Aufrechterbaltung einer dem gffen lichen i deni an, denn e rbesleverr ienst der m . J än g g. 36 und die Gemeindeleistungen nach den S5 37. 33 nuar 1821 ber die Verleihung des Enieignungrecht? an die Land- Nr. 3 S. 28, ausgegeben am 8. Februar 192. in ig Henrt der Kurzarbeiter bejchäftigt wird . , . gie k berechtigt sind, die Versicherung bei jangen der Gemeinde ö. . . seben und 3 1 wird. r JJ rönnc) ö , 961 ,. sind, ag . ö errechnen und auszuzahlen. nterstützung kostenln 13 Die Ke bi erflig * . 9 o,. tritt 4 n Fürsorge z znr 3, . — ; Wochen bindurch die , ee e r e 2 e . 2 ᷣᷣQᷣ0 2 ᷣᷣᷣ0ᷣ, xi 2 . 2 ee . . er . ungsbedür = j ł h 9 * estens zwe — 2 2 sih 1 . 263 noch nicht länger als (1 Als Grundlohn gilt der Betrag, den der Erwerbslose als rn, nm, Erwerbs! ofen fürsorge nan ne n sigen Beiträge erboben worden sind. Soweit dem. Lege benennt, n, ann wier Wochen, beichtänten, Srwerkstosennmmterftützung für seine Persson erhielte, wenn er nicht . „Miesche⸗ und Landes beizisten deriagt bleihen, ist der Aus all j , . d 4 ö 664 3. 363 erkiaukt wäre. - n 33 . zur Unterstützung den j kein de Beitrage der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu decken. Nichtamtliches. ie, ,. =. ot m letzten Ortswechse ie Lei = net find. den Abbau d sen in n . wenigttens sechs Wochen seinen Wohnort gehabt hat. Die ar n l e, . bestimmen sich nach den fördern, ins besondere zur Beichaff ung dnnn n n , ü ; sche di Scl der Erwerbslosenunt Ueber sicht ö. . findet nicht statt, wenn der Erwerbslose vor Eintritt der und kennen bn mn ,, , Stꝛeit über Peiträge Erwerbslosen, Darlehen oder Zuschüsse aus Ina egen hen in ch Gemeinden. welche die . her rwerhslolenunter ˖ . ; ö . ,,. an seinem Wohnort mit seiner Familie ordnung entschieden. erfahren nach der Reichsversicherungs⸗ k bewilligen. Die Darlehen und uschu ster ann ing e,, . , , . . , , ,, J ,,, oder wenn die ud ehr . . 5.22, . , , . . . 6 . der Je chen iter der Finahen bie Lander Die Angaben einer Anzabl Kassen des besetz ten Gebiets eblen n, 2 gleiche gilt für einen reichedeutschen Erwerbe— . hangt der Erwerb eines Nechts nach der Neichsversicherungs⸗ Die, Bewilligung von . vn e durch 9 , ö e rg f 2 8 ö. . wenn der Sri in dem er zuletz.u wäbrend wienigstens jeches ung, Cder dem Reiche knappichallsgesetz oder der Satzung einer gleichen Betrag aus eigenen Mitteln zur Unterstüätz , , ,, d,, , n nr . h 1 . Aufgekommen sind ) w 5 zochen seinen Wohnort gehabt hat., im Ausland oder in Teilen des Krankenkasse davon ab, daß eine Wartezeit bei einer Kaffe zurück. nahmen aufzuwenden, die geeignet, sind den Übb nrg van nn fstenten den ,, , ö Reichsgebiets liegt, die vom Deunschen Reiche abgetrennt oder von gelegt ist oder während eines bestimmten Jeitraums eine Versicherung fürsorge zu fördern. . 6 Grneri n nher unge etlicher , , . ,, , , . . ufd i,, . fremden Mãchten bejetz find fosern die Nückkehr in diese Reichs teile von bestimmter Dauer bestanden bat, jo steht die Versicherung nach ¶) Der NReichsarbeitsminisler ? 2 Mienachweisamts. Die Entziehung der Reichs⸗ oder Landes⸗ z Bezeichnung der Einnahmen im Monat vom 1. April 1923 Einnahme für das Kus vlirischen Gründeh mit erheblichen Rachte lien fr ihn berknihst 8 20 eins Persichemnng an Grund der, Ieicheversicherungsorbnung zum Feil auf andere Sten , d. diese Befugniff an M bann an KnencTeil e Fürsorgeanfhander ge chränlt herren, Mr. J bis Ende Niechn gn go lab ist. Die Vorschrijten dieses Äbsatzes finden auf die Kurzarbeiter, er Reg. Reicht narpischaftegesetzes oder bei einer Erjatzfaffe gieich ö M Bie abersten Landeeheböiden' und die ven ibnem tere seten Imma nn 1924 ie. unte ssützung keine Anwendung. Die Zeit von mindestens zehn orer sechs Monaten nach den . VI. Aufbringung ver Mittel. en find berechtigt, die Durchfühn ung, der Erwerbal osenfürsorge . Januar veranschlagt auf We * . in den zur endgültigen Fürsgrge zuftändigen 1. w , 1 Mr. 3. der Neichs versicherungs ordnung gilt § 33 . . n 36. K 4 . — n, nn , en, mn, ,, er-, , ,,. . inne dieser Vorcchtht. 6 Die Mittel, die wur Velämpfung der Arbeit ont nn. JJ J J 3 J . e F owie eine angemessene Beihilfe zu 3823 zur Fürsorge für die E . / igkeit a Hilfe na = ; ; den Reineunfosten. einsch Je h er gef , , , . 8 X. ie Erwerbelolen exlonderlich sind, werken ( Den Ausfall, der durch die Entziehung oder Versagung der Yi hn ichn T , ; Be . des Um zugsguts aus Ein Ausscheiden aus der Kasse, das deshalb erfolgt, weil eine im 8684 Ab 3. 4 estgeseßzten Höchstgienze durch . . ) er Landes beihilfe entsteht, trägt die Gemeinde aus eigenen A. Besitz. und Verkehrssteuern. ü ge zu bewilligen. Vorauss für d ( Arbeitgebern und Arb laͤhe che od ; (6 Abweichende Vereinbarungen der Gemeinden über die , um, ö n der Erwerbelosenunterstützung weg⸗ Gene Je . 1 9. rbeitnehmern sowie durch eigene deistungen sem. Handelt es sich um einen weiteren Gemeindeverband oder a) Fortdauernde Steuern. ständlgkeit sind nur zulässig. wenn fel in? . ; steht dem Ausscheiden wegen Erwerbslosigkeit im Sinne n acht. rere Errichtungsgemeinden eines gemeinsamen öffentlichen ĩ ; 9. sie im öffentlichen Interesse liegen. des § 214 der Reichswersiche 9 ; (2) S ie Höchstleis C wehrgee — Einkommen tener: . rungsordnung und dem Ausscheiden aus oweit die Höchstleistungen der Arbeitgeber, Arbei tiönachweiseß, so ann bei der Entziehung oder Versagung an— Lohnabzũ 3. 747165 89 50s io geber, Arheitnch eite ͤ ? J a) aus Lohnabzügen.... 7 74716 895 117 daß der Ausfall von einzelnen der mehreren Er k 90 079 723 . 93 771 379 34 902 998 35 67 330
und bedürfen zu ihrer Wnkjamfeit der Zustimmung der betr. ff icht ;
n . z der versicherungs pflichtigen Beschä im Si 31 und G ;
obersten Landesbehörden oder der . erren enden ; a 9 ö ä tigung im Sinne des § 313 der meinden den notwendigen Aufwand der E ofen werden, der der von diesen bezeichneten Stellen. Reich ver sicherungserknüng gleich Gebönte der Verficherte, bevor er in Bezirken mit ungemöhnsich großer en er er, e eden oder von Einzelgemeinden des weiteren Gemefnde— Körverschartssteuer ....
w en und wie er auf die Gemeinden zu verteilen ist. Sieuerab ug vom Kapitalertrage. 114 402 114 1462
Lapitalertragsteuer..... 8 862 98112
19 550 20 475
6 9 V * S 8. 2 1 2 (6) Als Wohnert im Finne diefer Verordnung ist der Srt an⸗ nach 8 20 dieser Verortnung bersicert war. einer anderen Kaffe an, decken, leisten das Reich und die Länder Beihilfen. sndes zu trag VII. Schlußvorschriften. Reichs notopier 5 142 3122
zuseben, in dem sich eine Peron nicht nur vorüber ü 16 Y ᷓ 361 . gehend aufhält, fo stehen ihm die Rechte aus § 31 onder 2 ᷣ = . us § 313 der Reichsve s n mit der Absicht längeren oder dauerden Verbleibens wohnt. auch gegenüber die ser Kaffe zu. — , ng (i) Beitragspflichtig sind ö k di 6 364 = Reichs ber des e . die auf Gmuph 42. Peichsversichsr ung, Ader de, Neichskngppjchartegesetzes für den Heneinde im Sinne dieser Nerorknung ist, die Errichtungs— k 27246 3 36 ien 379
. § 13. § 24. 1 ie Unterstũ . ; ; ; ; (I) Die Unterstützung ist zu versagen oder zu entziehen, wenn Die Vorschriften des 214 der Reichsversicherungsordnung gelten Krankheit pflichtversichert sind, und ihre Arbeitgeber „te des öffentsichen Arbeitsnachweiseg, soweit sich nicht aus Vermö chsf ⸗ einde . Vermögenzuwachssteuer. . . we, 2 308 290 . 112 554 243 011
der Erwerbelose sich weigert, eine nachaewiesene Arbeit an ich i *. ane ,. ewiesene zunehmen, nicht, soweit danach dem Eiwerbsloien neben dem Anfpru (2 Die Hö 6 1 ö. . ö Ansprüche gegen eine , , 9. ge,. , . er m , n 1 Weigerung kann nur damit begründet werden daß f 9 . . rundlohnes (Lohnstusen. wirklicher Arbenisbrdienst g . ; . 5 43. Erbschaftssteuer ...... nicht angemesfener orteüblich , , n ü 5265. klassen) sest, in den besonders bestimmten Fäll 38 gin Der Reichsarbeiteminister, die obersten Landesbehörden und die Umsatzsteuer: süblicher Loßn geboten wind, die Ünterkunst (U). Neben Krankengeld, Wochengeld oder den Ersatzleistungen. Fr Verwaltungeausschuß des ,, u ,, mijumgtanshchüsse der zffentlichen Arbeit nachweise können Por. 9 , . dee, 1918: 7 191 fen zur Ausführung dieser Verordnung erlassen. Die Aus— ö. . 3 34 . 9s a0 gas 180136 016 * . d 787 47 7709711
sin lich bedentlich n ;
,. . J. . , daß bei Verheirateten die Verjorgung der . an . Stelle treten, darf ein Erwerbeloser für seine Person Gegen die Festiezumg durch den Verwaltungeausschuß e hn 2 Freie Fahrt für den Crwerbslosen zur Reise in den B r in de , nn. erhalten. Dagegen erhält er die Arbeite nachweises ist Beichwerde an den Verwallungeaueschyt ungkvorschriften des Reichsarbeiteministers gehen denen der 2
. Familien zuschlãge. ,, . se en,, g,. zulässig, gegen die Fesnn len Landesbehörden, die der obersten Landesbehörden denen der ö 2 e w 1231 226
rwaltun ö h 9 5 ? 986 2 *
söauschuß des bandetamts Beschwerde an! uastungbaut schüässe vor. Kapitalverkehrsteuer: ö
2 902 889 4 675711
Hattigun e g nebst einer angemessenen Beihiln ĩ ü,, eibilte zu den Reiseunkosten (2 Neben sonffigen Lei ; loca rf ne , 236 i, . . . Grwerhs le se mn en ng 4 r . . leder dteicheamts fr Arheite dermittiung. 3.4. Selellicha tj ö m Familienangebörigen zur Weiter ührung des Haushalts 5 26. ö *in 6 . 1s zn ben, ssen. daß sie zwei Orig hM. Der Vorslanßg der Gemeinde iit befugt, bei Zuwider= 9 ern, ne: . 415 401 974 963 fre e Härniengbert insteißen zder nachhwigen und der Grmerhe. Hat die Gemeinde einen trwerbelosen nicht nach den Vor, erlesen, de ,. At beitsnachneises und zu ] Gingen gegen Tie Vorickritten diese elenn ng, die gin iht er. . Boͤrsenumfatzsteuer. 22 633 zdo 6 bis 41 seteeagwesst aß Fern lin errut, in zem. Beschis nigen zärorte ge. sbeiffgz der sse ei vernißezi oder die Rjotterhicten Meidum , , n, ,,, e ch Aufsichigratfseuer 23 zz i i656 ĩ ist Jorift auch diesen Familienangehörigen freie Fahrt nevst oder Beitragszahungen unteriassen und erhält er insolgereff * meinde nach 3 naeh einlsnfit zer, zie sr ncht don n wen n cäbrnmng göässen find Shen gfen mmm lien Craft ahrzeugsteuer 1211 820 1ꝗ337 2327 i. n ,. . . , , , . Auch . zu . Leistungen von der Krankenkasse, so . . 6 des 5 40 zůü 2 ‚,, , 5 3 . u! , , e w e e, eee. J ö r en Wohnorts eie Veihrlse ; uylunterflützung in Ho . — 22. . n Hundert des Grundlohnz nn hetzen. 8 . ,, ker Beförderung des Umzugegutg aus . soweit er nicht . . 2 e . y Arbeitgeber und Arbeimehmer tragen den Genn 33 Die gleiche Befugnis haben die Stellen, die nach 5 27 zur , n n 16231 124 296 * e alhen, . . ausfetzungen fir die Gewährung der gierig gn. e. ? ; en . sbesdung, ber ein Unterstützungesgesuch berufen sind, b ichtlich by andere HJiennwettfteuer ; N bo 180 495 m,, bei Verheirateten die Mitnahme der Familie in den liegen. Daneben hat die Gemeinde dem Erwerbslofen die 1 3. ch). Der Neichsarbeitsminister kann mit Zustimmung deg Reh „eich üsse ; ; ö c) Lotteriefteuer ... 206 495 215 138 . J. anne, n an,. . die Gemeinde e , n,. Krankenpflege, Wochenbilte — diese e, ne. d . . nach Bench then nm n b Die Strafen werden wie Gemeindeabgaben beigetrieben. Wechselstempelsteuer .... 3 49 730 7 412 I6 ; ie zurücbieibenden Familienangehörigen Ausschluß des Wochengeltes — ode ilienhi . ; ; ichsamts für Arbeitsvermittiun . St . . * . . 8 ö. auswärtigen Arbeite verhältnisses die Han e, Mitteln zu gewähren. Kann die . e eee fen ö. e, höheren Hundertsatz des Grundlohns maessen, In den Bezirken der ter d cen und des Freistgates Hamburg ö 2 . ; rwerbslosenunterstützung (6 3 Abf. 25 ganz rer teil. (lelbst nicht beschaffen, so hat sie dem Erwerbelosen dafür drei . ö Beschästigungen oder Perionengruppen für beihnn en die Verwaltunggausschüsse der Landesämter für Arbeitsver- a) Personenberörderung. ö 387 314 423 884 gewahren. . des Krankengeldes zu gewähren, das ihm nach dem 8 21 a eh. 3 . ,. oder verjchieden belaften. ung gans oder teilweise die Aufgaben übernehmen. die nach dieser b) Güterbeförderung. J ö 1728175 17602 637 Unbeschad z k. Die Porschriften sber die Gewährung von Fan lienzuschlägen bleiben Arheitnehmer, deren Einkommen über die Grenze der Kr munng den VBerwaltungsausschüssen der öffentlichen Arbeite nach- Zuwachtsieuer ...... ö. — Unteschadet der Borichrift des iz hat der Verwaltungsausschuß mmbersit. ; 9 eiben versicherung hinauggeht. zu freiwilligen Beit agen zu fen Im Beich fah itt die Stell Reichs stempelabgaben von; des öffentlichen Arbeitsnachwei es, sowen die Gelegen heit dazu besteh ᷣ zu Pflichtbeiträgen heran ieben n n n, , 3 . in uischein · und ginsb . ,, von einer Arbeitslejstung abhängig zu na hen ie IV. Ver tahren. 4. die Bildung und die Verwendung von Rücklagen vorschin K . 8 . , . — rbeiten dürfen nur gemeinnützigen Chargfter tragen. Als ürbest § 27 4 ; ; . . 6 leistung kann auch eine Tätigkeit bei öffentlichen? Not hee. () Ueber Unterstũ . c ; ; § 35. e Grundstücksübertragungen.. . nterst I ä 3 399 , ; ; 1 werden Der Verwaltungs gusschuß 3. ell , bffentlichen ie ne ef gen esuche entscheidet der Borsitzende de hett n 36 3 , ,, B ; . J . r, ,,, Bestimmungen treffen nnd hat dafür zu sorgen. daß (2 Hat der Aꝛbeilgnachweis mehrere E icht j S8 28. 29 und 393 bis 466 erh; . w , n, et ann tm a chung. b) Einmalige Steuern. i. * n . solche 23 zugewiesen werden, die gemein- kann der Vorfitzende den Vorständen e, mn, , i. prechende Anwendung. eichsdersicherungsordnun a Auf Grund des 8 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes Kriegsabgabe vom Vermögen juwachse .. 2564 nuge n nen dnnn three, un ihnen nach ihrem körperlichen Jufiande Vernaiiungegememde find, mit chwer Justthnnmung pie nchen, t (2) Die Krankenkassen führen die Beitr ali K. August 1914 (RGXl. S. 40) wird, hiermit zur, ll, Außerordentliche Trlegeabaate bon 931 ĩ Odo . ; z18. 6 . Bezirte übertragen. Auch obne diese Zussimmung tann 6 Vermwaltungegemein de des öffentsichen ren,, , . Reinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Januar 1924 2 Auerordentliche Kriengabgabe von 1918 8 h Für Erwerbslofe unter 18 Jahren, die nach 8 6 Abs. 1 ,, . , , m, . . baben . Fir die ätanseünberfiche ung nochn n,, . im Betrage ven 8 s 200 odo Co) re,, , , gen e rn m, 66 , ,,, . des meinden zu verschiedenen Ländern ⸗ 9 . 3 y Ge. kassen kann 5 fir n m,, ,, , m Jann 7 16. w gebe ee gf de . hen Arbeitsnachmeiles die Unteistützung, sosern geeignete Ar⸗ gemeinschaftlichen Ä : e n . weichentes hestimmen. ,,, ; intom ichti bl 3h6 hol benen im Sinne des 14 nicht vorhanden sind, v ; gemeinschaftlichen Anordnung der obersten Landesbehörden. (G3) Die oberste Landesbebörde oder di ᷣ ᷣ 8 ᷓ ] Ken girbonmen ne r ü fn 96 n n, , m,, sind, von der Teilnahme an (63) Ist der Arbeitgna K weis bei einem wen kann der Gemen] ** Kötde oder die von ibr bezeichnete Sth Berlin, den 16. Februar 1924. b) von Körperichaftssteuerpflichtigen.. ... ; 16 169 99s bildung dienen abhängig zu 6 Fortbildung oder der Allgemein- errichtet, Jo fann der Vorstand des , , eine andere Art als n,, ,, , Der Reichsminister der Finanzen. e) von Taft abr zeugsteuer pflichtigen ö 256 232 . ,, kann die Unterftätzung auch für enn, a. fee, 7 . , . , 35 . anderweitig regeln 1. * A.: Sch ip pel , . . 867399 ö irwerbelose über 13 Jahre von der Teilnahme an Veranstall ᷣ zt ; , nn, unter den Errichtungs. zen, daß die Beiträge ohne Rüädsicht auf den Gnn , ö ü 1722246 109550 750 ie. ke r ehe Forlbitung oder litnjch lung der be , n, ein weiterer Ge⸗ lohn nach Bruchteilen det wirklichen rer een e s. sestgesetzt wenn . . z S p Ti 7 21 Sas 433 , hf n er,, ,. soweit sie nicht von einer Ärbeits= Uebertragung geschiebt, in diesem ö ö 1) A ; S 36. e,, ) ; 5 57 s ; Vorsitzenden des Arbeitsnachweises und den Vorftand des weiteren wendt ö . er Beitragssumme sind zunächst zwei Drittel den Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 Summe A. 2e ov OY 4 Der V st 8. e Gemeindeverbandes. . ab 6 ven de offentlichen Arheite nachweises zu decken. Dunn gJeichsgesetzblatts Teil 11 enthält n. Zölle uud Verbrauchsstenern. kann T erwaltunggausschuß des öffentlichen Arbeitsnachweises § 28 d te ehen, ist durch die Beitragesumme der Fürsorgeaufwand än R ñ ; z . ' 17 229 845 en i mmi . e be g nnr eng n . e e, , . e * jowmeit er nicht gemäß 8 37 duich Leistungen der Gemesn s e Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, . J 9 638 zog 6 . Nichtbefolgung der der öffentlichen Interessen für erforderlich mr , 9. . 1. ⸗ , Warenzeichen auf einer Ausstellüng, vom 6. Fe— er, e,. k . estsetzen. Erwerbelosen/rürsorge, insbesondere für die Gu tjcheldungen ber ee, für , eitty go len mme die im Bezirk eines Landelang h . d uber A 1 hl auf S a) Tahaksseuer .... 4 104811 15 102 869 stützungtge uche, dem Vorsitzenden des öffen lichen AÄrbeitenachwei ung eingeht, werden zwei Drittel der notwendz erordnung über Aussetzung der Zahlungen auf Sach⸗ ö schi 623 2514 rbeitenachweihes Kosten des Landesamt gedeckt. Den ungedeckten Rest trägt die n fungen der Unterlieferanten, vom 6. Februar 1926. . , n. 1659 1755 die Bekanntmachung. betreffend den Internationalen Ver—⸗ Biersseuer .... 7 938 684 ; 11773 936
zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 8. Februar Wem lieuer⸗
58
D 2 26 o 9 r 0 9 0 o 9 0 9 0 0 969 9 0 0 9 0 94 o 9 0 9 9 9 9 0 0 0 0 0 6 8 9 9 9 9 9 0 0 20 d 9 0 9 9 90 9 28 d O 9 9 0 0 9 68
6 8 8 8 1 8 8 e
um e.
1
O CO — O, PS de 9 60 * 0 * 0.
472 055 8851
2704 1166 147
— . —
5 148 897967
46 876 305 314 588
5
TSS Sil 822 Sil
25
4 897 249 h 9b 409 29 29
d o o o 0
ö Gegen Beschlüsse, die der z zffentl bindende Wei ᷣ ; d Beschwerde an den Verwaliungsausschuß des Landeg amis für Arbeits mehrere Errichtungs gemeinden, so ist der Vorfitzende a ö e a. inde trägt 3853 vermittlung gemäß den §§ 5, 52 des Aibeitanachwegesetzes zull sig. e , gebunden. . . , . e, , 56 . , tels n Mineralwassersteuer⸗ zs. BVeisungen na nehmen mit den Voiständen der übrigen Er. geber und Arbeitnehmer zeredt r ,,,, , rin Ausf des Ges üb Aut dem Branntweinmonopol: 1 (I) Die Unterstützung darf ei — richtunge gemeinden erteilen. Den Vorflaͤnd ᷣ hmer dect werben, zmie ein Fienniel deäin e Drätte Verordnung, zur flusführnmg des Ge setes über . . — 1 , ., e , , r e genere ö. . ben , . . gesam ochen . ö. Seh nicht erteilt werden, . e, , , ,, , ö Wirkung vom J 9 r . . , Essigsäuresteuer. 6 . ? . 3 (2) Abweichungen besti in der Einzelgemeinden Abs. 3 . m eren Zeitpunkte an mit Zustimmung oldhyvotheken in Deutschland vom 238. Jun vom ⸗ . 6 J * von ihm e, . Hie lt , . . stande ihres weiteren Gemeindeverbandes. ö 2 . ö. 1 3 , 2 ir ar 6. ; . 3 ö z 23 8 orgeaufwand widerruflich big auf ein Se t üindwarensteuer. 417 * 2 erhöhen. Er kann die Besugnisse hierzu den oberssen Landesbehönn Berlin, den 19. Februar 192. a ff 6 e. 8. Spielkartensteuer 151 55 251 916 44 S359 14223
Unterttützung für Angehörige. von Berufen, die einen r besonders § 29. (1) Gegen die Entscheldung des Vorsitzenden ist binnen zwei übertragen. Gesetzsammlungs amt. Kr ause. . Statistische Gebübr . 41 226753 S0 66 297 3 439 026
i
9 9 9 9 98
ngehörige von Beiufen, die einen befonders ungünstigen Arbei marft aufweijsen. über 26 Wochen hinaug aus , ffentli bei ; ö gere bn werben. öffentlichen Arbeitsnachweises zulässig, § 90 Abf. z : . ii des Arbeitsnachweisgesetzes findet n . e g, — 2 ,, ,
(3) Zur Vermeidung unbilliger Härten ka ie S Entscheidung über die Unterstützung zuständi , , . ĩ , . 1 g ist, die Fürsorge autg= (2) Tritt der Augschuß dem Versitzend ĩ e sind die Lasten auf rie ei i rtei in ,, ö hinauz verlängern, jedoch fr, n,, ,,. . , . . , . der än er cin een e e ren ar, n. Preußen. C. Sonstige Abgaben für di a. z g änderung vor. f erlassen. Un; z J . 1osenb) . hen w zuständige Stelle hat die Erwerbe · Vorichlage stattgeben, sosern 26 wan , , . 3 3 inisterium für Landwirtschaft, Do mänen Ausfuhrabgaben des Neichsfinanzministeriums.... — 10 369 — e. won (, n. n nn, ,. . nen, zu beschränken, wenn gegensteht. Gibt er dem Vorschlage des Äusschusses nicht siatt, so (1) Gemeinden. die Träger verschiedener öffentlicher Aibeihh und Forsten. ut fubrabgaben des Reichswirtschaftsministeriumz. . ö 2 1 ! 06 * * wind, sich innerhalb dieies ö , . , , ,,. sein ,, 8635 der ebersten Landesbehörde oder der von ihr be— nachweise sind, können durch übereinftimmenken Beschluß bestimmn Die Oberförsterstelle Grebenstein im Regierungs⸗ Brotversorgungzabgabbeeteꝛtr̃ — 2 Afbeit zu verschaffen, deren Ablehn * Cie Bemühung eine zeichneten Stelle vorzulegen. Gegen die Entscheidung dieser Stelle daß die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nich denn, R Cassel ist zum J. April 1924 zu besetzen. Bewerbungen . Summe O. 8 ͤ a ᷣ 95 fing nad M fn. ung die Eniziehung der nter. ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. . samtaufwande, bemessen werden. der jn den Besirken ihrer Arbei, lssen bis zum . Mär ꝭ 1924 ein ehen . 2 . ; . Die E . 519 ö . 9) dae re , . Anwendung, wenn auf k 3 . * 3 . e,. . ö ö . 4. P 503 463 908 S48 84 O51 o 207 422 5 t 9 f ö ⸗ j ; g ie jer ichneten S d mu en... ? . werfen urwerbglosenunterstüßfung ist der Pfändung nicht unter, schieden kat. Fon, , , slimmen. weicher der cn aer e h , t. ses weben bet ; i . boo ; 64) Soweit meh lz ö Die Festsetzung kann mit seiner Zustimmung auch dem Verwaltung 46 Zwangs anlelhe 2 2 unn gerfetgrn, fer e, ,,, m, die Cr een f i. ö 5 r. . Gesamtaufwandes durch autschuß eines andegamig für Arbeitsvermittlung übertsa en wenne, t — : ᷓ 3 20 . fann der Yeiche arbeite min sster 0 e ,, , . ge, , ohne Beschluß der Gemeinden kann die oberste game, Nach va ,. 9. ö. e. el. ö. ini nsr (Hesetzlamml ) Die Aufführung der Einnaßmen für die gleichen Zeiträume des Vorjabrs ist unterblieben, weil eine Vergleichung bei dem völlig aal chic nere g wre , bb be e ee e ,, ,, ,,, , n , , ,. a n ö. J, , ,. . unterstützen oder vorübergehend aufheben. Wenn . . . 6 ,,, ö Arbeitsvermittlung jein. Die Angrdh un . j iber 26 des Preußischen Staatsminisseriums * ü. Oktober 3 Farnnter für Änschaffung geichäste über Waren b 982,7 Billionen Mark. anterem Kranken a e 3 23 rr, , . J . ganze Reichsgebiet erstreckt, bedarf sie der Justimmung des Reichs. Sie ich , n,, ui an, en rt Ve ter ec , , , ,. an e ( , . Ängeschtjebener Grundzollbeirag: d ib 6r6, 74 z. ö ö ihrem Bezirt ihren Sitz hat und deren Leinen 6 de nl hals enn e sich, ans Tele des echhegeblete arftrechk, zerarf sie andere Siellz als die We alan en i aer ie Aibeir / raid. fir die 6 9 . ö den rien der Wasser⸗ Berlin, den 12. Februar 1924. Reichsfinanzministerium. 11 minde tens gleichwertig find, gegen Wen g. 1 w ,,, die n ng nachweises abzuführen haben. a n . a . nunganiag der Heng nder durch daz Amtsblatt der . . 661 rdeversahren die (3) Der Reichzarbeitsminister fann mit Zustimmung des Ne Piung in. Wiesbaden Nr. 47 S. 243, ausgegeben am bis bꝛ des Arbeitsnachweisgesetze Anwendung. rats und nach Benehmen mit dem . des teich a denember Ibs,
0
—
— , , 2
J