1924 / 49 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Risenbahn- Ohl.

46 X Berninabahn-Obl. ö 5 3: Jungkrau Bahn Obl. II. Hypoth. v. 19066 .

Industrielle Obl.

414 RX Bank f. Orient. Eisenb. v. 1907/10 5 V Bernische Kraft- werke v. 19185... 46 X Kraktübertragung Reinfelden versch. 1 JX Motor A.-G. f. an- gew. Hleetr. versch. Jahrg. V 44 R Schweizer Ges. k. Metallwerke, Basel 616 (65 *) Union Eleetr. St. Claude v.

Aktien.

Bank f. Eleotr. Unter- nehmungen Ii. Zürich, 1 .

Bank für Orient. Eisen- bahn. Zürich (Einz. 70 XP)

Handels Bank, Feuer - Vers. A.-G. (G PD Einz.)

Baseler Lebensversiohe- rungs- A.-G. (30 P H .

Baseler Rüokvers. 2 3 Einz.

Baseler Transport- Vers. 25 XD Ei

Boden- Kreditbank in Basel .

Helvetia Allgem. Feuer- Vers. 20 S Einzz.

Helvetia Allgem. Trans- port-Vers. 2 X, Einz.

Magazins zum Globus 6 2 Prior. Akt...

Motor A.-Gd., Baden.

Nestlos Anglo- Swiss cond. Milk Co..

Oerlikon Maschinen- fabrik, Oerlikon

Sch weizer Bankverein

Schweiz. Boden-Kredit ,

Schweiz. Kredit- Anstalt ö

Schweiz. Eid gen. Bank

Schweiz. Ges. für Me- tallwerke, Basel, Lit. . ..

Seh weiz. Rückvers. Ges. alte, S5 S Einz..

Schwe n. Rückvers-Ges.

üs, 8 R Einz.

Sehweiz. Unfall- Vers., Akt., Vinterthur,

Salzer Unternehmungen

Tobler Schokolade, Prior. Akt.

Tobler Schokolade, Stamm- Akt.. Züricher Allgem. Un- fall! u. Ha ftpfl. Vers.,

50 83 FEinz. J

Soarbien.

2 * Serb. Pramien-Anl. k,

X Serb. amort. w ,,,

dgl. deutsche Stücke

4e * Serb. steuerfreie Gold- Anl. v. 1909,

dgl. deutsche Stücke

Anl.

Z iam. we X Siamesische Anl. T. 19M 8

t

Frs. 100

500 500

500 500

Goldmark

Spanien.

4 386 Span. Auß. Rente. 3 * Madrider Lose v. 1e, 3 * Chemins de fer Andalous I. Gerie, Revenue fire. 3 * Chemins de fer Asturies, I. Hypoth. Gal et Leon I. Serie 3 * Chemins de fer Andalous (Madrid- Qua- eres-Portugal), Obl. 3 R Chemins ds fer Madrid -Saragossa-Ali-

Obl . 3 * Chemins de fer ¶Madrid-Saragossa- Ali- eante), H. Hypoth.,

du Nord de 1Es- pagne, IJ. Serie, Obl. 3 Chemins de fer Andalous Prioridad Barcelona, Obl. 5 Y Chemins de fer Ciudad Real à Bada- for, ol 3 * Chemins de fee Ciudad Real Pampe- lunes, Spez. Obl. .. 5 XV Energia Electr. de Cataluna, Obl... 6 3 Gaz Madrid, Obl. .

schocho-Slowakoi I. Böhm. Glas-Industr., , Breoitfeld Danek & Go., , Brünner Wollwaren-In- dustrie, Akt.. Ringhoffer Werke, Akt. Tinkwalpwerke Oden- ö Aectlenbrauereifur, Aseh, Asch ; Aotienbrauemrei Eger Brauerei am Smiechom, Smichow b. Prag. Sehlo Bbrauhaus Kolin, Kolin J Act. Brausroi Groß- priesen, Großpriesen, St. Akt. . Act. Brauerei Groß- prissen, Großpriesen, Vorz.- Akt... „Mewa“ A.-G. f. Me- tallwaren - Industrie, Smichow b. Prag. Böhm. Zuckerindustrie, Prag ren,, mn, nn, Bud weis. Brauerei Akt. - Ges., Budweis ö Brünner I. Maschinen- fabrik, Brünn -. Brũnner Actienbrauerei u. Malzfabrik, Brünn Budweißer I. Emaille- geschirrfabrik A.-G., Bud weis.. „Ferrum“ Eisen · In- dustris A.-G., Prag Eisen- Ind. A.-G. Böh- misch-Dorf, b. Frsi- waldau . Golleschauer Portland- Cementfabrik, Golle- sohau . Hotzenplotzer Zucker- fabrik A.-d., Hotzen- plotzꝛ. . Kaliwerke A.-G., Kolin Leitmeritz. Bierbrauerei „Tum Elbschlosse“, Leitmeritz . Milehindustrie A.-G. I. Oesterr.-

Prag „Minerva“ ungar. Nähmaschinen A.-G. Rerzler & Ko- marek, Troppau. Nestomitzer Zucker-

raffinerio, Auflig.

Fur

Nenn vort

Pes. 100 „loo

8 38 E28 3 338

38

Für Nenn wert

Fur

Goldmark wann,

Goldmark

I. Pilgramer Bürsten- waren u. Pins elfabrik, Pilgram

I. Pilsener brauerei. Pilsen

Pilsener Genossensch.- Brauerei, Anteil- büchel, Pilsen ö

Joh. Priebsch Erben A.-G. (Morchenstern)

Gbr. Stollwerk, Preß- burg, Vorz.-A.

Troppauer Zuckerraf- finerie, Troppau.

Verein. Mähr. Zucker-

kabriken, OlmützVz.

Zuckerfabrik Hrochom-

Tyrec, Hrochow

Zündhütehen u. Patro-

nenfabrik, vorm. Gel-

lier & Beliot, Prag

Banken. Indus trialbank,

47. 80 46.10

Ke. 400 49.50 KRo. 200

Ke. 300 533.40

Schuldverscł Banken Böhm. Sparkasg, Prag 4 * Obl. .

Mährische 8 rkasse Brünn, 4 X. S..

Türke ä , Turk, Egypt. 1er ., ,.

Aktich. Banque Imptialo Otto- mane, 5) J Einxæ.

470.25. St 123.75 110.85 185.865 222. 76 866. 25 p. St.

128. 10

Böhm. Ungarn.

Schuld/srschreihb. Ungar. Tlolgs Regu- lier ungs Prmĩien-Anl. Lose V. 880. Ungar. lJote Kreun- Lose . .

56.60 5ß. B60 49. 50 583. 60

Privy. Böhm. Union- bank, Prag.. Centralbank d. Deut- sehen Sparkass., Prag Mähr. Escompte-Bank, Brünn J Marienbader Kriegs- creditbk- Marienbad, volleinge zahlte Ant. Marienbader Kriegs- ereditbk.- Marienbad, halheingezahlte Ant. Prager Bankverein,

14. 85 p. St.

2.50 p. St. 37.15 p. St.

Il. Enteignete oder heschlagnhhmte ausländische Wertpapier.

a) Die auf Grund des s 10 der Anlage zu Artiltel 298 des FEriedensvertirages von UVersalllss beschlagnahmten oder auf Grunmmit des Artikels 2609 des gleichen Vertrags enteignetem Wertpapiere (Bekanntmachungen des teichs-= ministers tür Wiederaufbau vom 12. Mai 1950 Reichsangeiger Nr. 192 und vom 19. November 1921 Reichsangesiger Nr. 271) schoiden für die Veranlagung zur Vermögensteuer 1924 insoweit aus, als sie nicht inzwischen freigegeben worden sind.

Hie Aus nd iss hen Wertnpaniere ohne inländischen Kurswert, für die nach Seite 3 des Rundschreihens der Reichsstelle für Wwertnanpiere Kr. 41 eine Ausfubhr- genehmigung nicht erteilt wird. sind in der Vermögensteuer- erklärung leèdiglich im einzelnen unter Angabe ihres Nennbetrags auf- zuführen. Die Festsetzung von Steuerkurswerten für diese Wertpapiere pleibt vorbehalten. Dies gilt z. B. für folgende Aktien: Veitscher Magnesit: Rimamurany-Salze, Tarjaner Steinkohlen-Ges, Brüxer Kohlen. Kaiser Ferd. Nordbahn. Wolffsegg-Traunthaler Kohlenwerke, Trifaller Kohlenwerke. Der Restanspruch, der dem Steuerpflichtigen für die nachstehenden, om Deiche 3uz Grund der Belt snntmachungden vom 26. März 1919. 21. Juni 1919 und 21. Novamber 1919 (Reichsgesetzhlatt S. 333, 577, 1901) übernommenen r or tnanpiere (scornenannte Brüsseler Lebensmittel- Effekten) zusteht, ist, wie folgt, zu bewerten:

47525 Buenos AVres Provinz Anl. v. 1910 mit 50 40 Goldmark

für je 20 C Nennwert,

575 Chinesische Reorg. Anl. v. 1913 mit 75,60 Goldmark für je

20 C Nennwert.

C. Nittelkurse für ausländische Zahlungsmittel am 31. Dezember 1923.

JI. Mittelkurse für Banknoten.

(Diess Kurse kommen grundsätzlich nur für die Umrechnung auslän- discher Banknoten in die deutsche Währung in Betracht. Für die Umrechnung anderer in ausländischer Währung ausgedrückten Werte sind die Mittelkurse für Auszahlungen usw. vgl. nachstehend zu II maßgebend.)

1Nordamerik. Dollar 1 belg. Franken. 1Leva t

1 dän. Krone

15 Sterling ..

finn. Mark

1 franz. Franken.

1 holl. Gulden. 1 1è1Dinar

4 jugoslaw. Kronen

1 norweg. Krone. 100 österr. Kronen.

1CLeu

1ẽ schwed. Krone.

1ẽ schweiz. Franken

1Peseta

tschech.-slom. Kr.

1 ung. Krone... 100 poln. Nark.

e 8 4a

Jugoslaw⸗ Lettland

ILiĩtauen Luxemburg Norwegen

Fortugal Polen * Rumänien

Soh weden

Schwei Spanien Tsohecho-

China China

Persien Siam.

Amerika

Nicaragua Porn. Philippinen Salvador Uruguay Ver. Staaten Venezuela

9 , , , n

Di. Osterreich

Ruland... .

Brit. Ostindien Brit. Straits- Ssettlements Brit. Hongkong China. Shanghal

Argentinien

Japan...

1 Peso

Il. Hittelkurse s Auszahlungen, Sch Wechsel und dern

1090 Fr.

100 Lewa

. erung, , „- DBter in .

1090 estn. * 1

6 r

100 Prachm 1 1090 hf.

06 tt. ö 8 Rubel

109 *r.

100 Kr.

1090 K. 1EScudo 100 poln. 100 Lei 1T8cherwo oo) So. h. o. EM 100 Er. 100 Er. 100 Peset.

100 Ko 11Lta. 100 K

—— ‚è—

138gypt.

1Rupis

1 Dollar 1Dollar 17Tael Silb.

1 men. Silb Dolla⸗ 10Chetkoo Tael 1Hankom , xTientsln Taol ientsin od. pelyang Dollar

1ẽTuan Dollar 1XVen 1ẽ8i1 5. Kran 17ikal

1èẽGoldpeso 1ẽPapierpeso 1Bo0oliviano 1 Milreis 141 1Dollar

1Peso

1ẽ85ucre I 1 Peso 0 1Peso J 1ẽ00ordoba 3 1 peru. l 1Peso 1Peso ͤ 1Peso 1Dollar 1

J 1Pego 1 ( ; I

1Colon 0 1

1ẽB0livar 1

Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer Staatsanzeiger.

1 Der Bezugspreis beträgt monatlich 4,20 Goldmark feibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, ür Berlin außer den Postanstalten und Jeitungsvertrieden für Selbstab holer auch di⸗ Geichãäftsstell Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 82.

Einzeln« Nummern kosten O, 30 Goldmart.

2 Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentt. 1678.

Nr.

t

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einer ? gespaltenen Einheitszeile 1,20 Goldmart freibleibend, einer g gespaltenen Einheitszeil· 2. Goldmark freibleibend.

die Geichäftsstelle des Reichs, und Staatsanzeigers.

. ; 6. Anzeigenpreis ür den Raum

Anzeigen nimmt an

Berlin SW. 48. Wilhelmstrahe Nr. 32.

49. Neichsbantgtrotonto. Berlin. Mittwoch, den 2]. Februar, Abends.

erer.

U

Poftschecktonto: Berlin 41821. 1 92 4

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

einichlietzlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Mitteilung über den Empfang des neuernannten japanischen

Botschafters.

Verordnung zur Ausführung der Durchführungsvorschriften zum Kaliwirtschaftsgesetz.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Berichtigung zur Vierzehnten Verordnung zur Aus führung des

Gesetzes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieber⸗ thermometer. ; j

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat gestern den neuernannten Kaiserlich japanischen Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschatter Kumataro Honda zur Entgegennahme seines BVeglaubigungeschreibens und des Abberufungsschreibens des an Kaiserlich la zan ichen Außerordenilichen und Bevoll⸗ e gg h igel hg ni ssffer dẽs Mir dri gen Dr. Stresemann zugegen. .

Verordnung

ur Ausführung der Durch führ ungsvorschriften zum Kaliwirtschafts gesetze vom 26. Februar 1924.

(Die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt erfolgt später.)

Auf Grund des 8 107 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung der Verordnung, betreffend Abänderung dieser Vorjchriften vom 2. Oktober 1921 (RGBl. S. 1312), wird nach Anhörung des Reichskalirats und nach Zustimmung des Reichsrats folgendes verordnet:

Ausführungsbestimmungen zu 8 78 Abs. 4

der Durchführungsvorschriften.

1. Ein Kaliwerk ist als lie ferungsunsãhig anzusehen, wenn der Schacht und die sonstigen Grubenbaue für die Förderung von Kali⸗ salzen dauernd unbrauchbar geworden sind. . ;

2. Lieferungeunfähigkeit liegt ferner vor, wenn die Lieserungs= fähigkeit einer Kaliwerkes insolge einer Betriebsstörung im Schachte oder den sonstigen Grubenbauen unterbrochen und nicht binnen zwei Jahren die Fähigkeit des Werkes, aus dem bisherigen Grubenfeld nter Wiederbenutzung des Schachtes Kalisalze zu fördern, wieder⸗

hene, diese Frist ausnahmzweise auf

Die Kalivrüfungsstelle kann erlängern, wenn die Frist obne Veischulden ö . konnte, die Wiederherstellung

des Werkes nicht eingehalten werden e ͤ J der Förderfäbigkeit Ee 1) gesichert, und eine mäßige Fristverlänge⸗ rung bei Berücksichtigung aller Umstände zur Vermeidung besonderer ärten geboten ericheint. . .

= Dis Bereiligungeziffer bleibt während der Frist bestehen. Pie Kaliprüfungsstelle bat jedoch schon vor Ablauf der Frist das Er⸗ löschen der Beteiligungsziffer aus zu sprechen, wenn die Wiederauf⸗ waltigungsarbeiten schuldhaft verzögert . 4 6.

3. Ist die Erklärung über die freiwillige Stillegung (be Kaliprüfungsstelle eingegangen (6 85 a Ab. 14 3 83 e Abl 2 der Turchführungevorschriften), bevor die Unterbrechung der Lieserungs⸗ fähigkeit eintritt, und wird die Genehmigung zur Uebertragung der Beieiligungsziffei gemäß 8 86 erteilt, so behält das Werk seine 9. teiligungsziffer bis zum 31. Dezember 1953 Ist die Heng rg e Sullegung eines Werkes vom Feichelgstrate beschloßen (8 833 Abs. 2) so bleibt es, falls das Werk später lieserungtunsähig wird, bei der gemäß 3 S5 a Abs. 2 fentgesetzten Entschädigung. .

4 Wenn nach Lage der Verhälinisse anzunehmen itt daß binnen swei Jahien nach Emmtritt einer, Üntenbrechung der Lie erung fähig, keit gemäß Ziffer ? Satz l die i rn, aus dem bie herigen Gruben⸗ feld unter Wiederbenutzung des Schachtes Kalisalze zu lördern,; wieder. hergestellt werden kan? das Weik aber der Kaiwrüfungestelle gegen- über die unwiderrufliche Erklärung abgibt. daß es auf . . heistellung verzichtet und sich bis um 31. Tezember 196 . . fo bat die Kaliprüfungestelle dem Werke auf Antigg bis zu v seiner Beteiligunge ziffer bis zum 31 Dezemher 1953 zu reg gn ;

Bei der Vemeffung der Höhe der dem Kaliwenke zu belgssenden Beteil igungeziffer sind die voraussichtlichen Kesien der 6

eistellung. die voraus sichtliche Lebensdauer des Kaliwerfes und die Güte der abbaufähigen Mmeralien seines Feldes zu nr ,

Der Antrag muß inneihalb dreier Monate vom Tage des Ein tritts der Unterbrechung der Lieferunge fähigkeit bei der Falmwrüfunge⸗ stelle eingehen Kaliwerke, die nach Inkrafttreten der erardnung pom 25. Ottober 1h21, jet och vor Erlgß dieser w bestimmungen, liger ungeunf ig geworden sind, müssen den Antrag inrerhalb dreier Monate nach Krkaß dieler Bestimmungen einreichen.

Dr. Jackowski die Geschäfte der

Die dem Werk belassene Beteiligungsziffer tritt mit Beginn des

vierten Kalendermonats nach Eintritt der Unterbrechung der Tie ö fähigkeit in Kraft. chung der Lieserungs

5. Die das Erlöschen der Beteiligungsziffer aussprechende Ent⸗ scheidung wird wirksam mit dem ersten Tage des auf den Tag der Zustellung der Entscheidung folgenden Monatg. Lagern größere Vorräte an Kalisalzen auf dem Werke, so kann der Zeitpunkt, von

dem ab die Beteiligungsziffer erlischt, in der Entscheidung anderweit bestimmt werden.

Berlin, den 26. Februar 192.

Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis , 82 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt: für eine Unze Feingoldl. ..... 96 sh, für ein Gramm Feingold demnach .. 37, 0376 penes.

Vorstehender Preis gilt tür den Tag, an dem diese Bekannt machung im Reichsanzeiger in Berlin eischeint, bis einschließlich

des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveroͤffentlichung vorausgeht. .

zelelie cherfuftß s fle Gesellschast mit beschränkter Haftung. we ö Goldschmidt. ppa. Bloch.

Berichtigung.

In der in Nr. 46 des Reichs- und Staatsanzeigers ver⸗ öffentlichten Vierzehnten Verordnung zur Aus führung des Gesetzes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer muß es im letzten Absatz statt „auf⸗ gesetzt“ richtig heißen: „aufgeätz t.

Preußen. Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der stagtlichen Kreiskasse in Rothenburg S. L., Regierungsbezirk Liegnitz, ist sofort zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Heiser von der Preußischen Landesanstali für Gewässerkunde ist infolge Ernennung zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Dresden aus dem preußischen Staatsdienste ausgeschieden.

a ᷣ—QiiK¶Qi—e, „„

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Olszowski hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit . der Legationsrat esandtschaft.

Deutscher Reichstag.

401. Sitzung vom 26. Februar 1924. Nachmiltags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *) Am Regierungstische: Reichskanzler Marx. Reichs⸗ minister 3 Innern Dr. Jartres, Reichs justizminister Emminger, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns und Reichspostminister Dr. Höfle.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten und gedenkt des Ablebens des Abgeordneten Dr. Roesicke (D. Nat), der gestern in Schlesien unerwartet gestorben ist. Der Präsident hebt hervor, daß die Berufs⸗ genossen Dr. Roesickes diesen als einen Führer von ungewöhn⸗ lichen Gaben verehrten, dessen rastlose Hingabe und unermüd⸗

) Mit Ausnahme, der durch Sperrdruck hervorgehgbenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

lichen Arbeitseifer sie schätßten. So wurde er ihr Wortführer

in den verschiedensten Parlamenten. „Wir haben ihn“, so fährt der Präsident fort, „kennen gelernt als einen Mann, der sach= lich und gründlich mit zäher Energie, aber auch mit Vornehm- eit . Gedanken verfocht. Das Haus ehrt das Andenken es Verstorbenen in der üblichen Weise.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Not⸗ etats. Verbunden damit werden die zahlreichen Anträge auf Aufhebung und Aenderung der Notverordnungen der Regierung.

Reichskanzler Marx: Meine Damen und Herten! Am 8. De—⸗ zember vorigen Jahres hat der Reichstag durch das Ermãchtigungs⸗ gesetz der Reichsregierung die Vollmacht erteilt, Maßnahmen zu treffen, die im Hinblick auf die wachsende Not von Volk und Reich dringend erforderlich waren. In meiner Antrittsrede vom 4. De⸗ zember hatte ich als entscheidend für das Verlangen der Regierung nach einem solchen Ermächtigungsgesetz die geradezu katastrophale Lage unserer Wirtschaft und unserer Finanzen bezeichnet. Eine sehr große Mehrheit des Reichstags war mit der Regierung darin einig, daß zur Beseitigung der unser Volk unmittelbar bedrohenden Gefahren der ordentliche Weg der Gesetzgebung verlassen werden müßte, weil lang⸗ wierige Verhandlungen des Reichstags, wie sie die Beratung ein—⸗ schneidender wirtschaftlicher und finanzieller Gelee erfabringerze nc

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voneinander, waren es, die damals allen, denen es ernstlich darum zu tun war, Reich und Volk vor dem drohenden Verfall zu retten, als erstrebenswert vor Augen standen: Beibehaltung des Währungsstandes, wie er durch die vom Kabinett Stresemann eingeleiteten Reformen geschaffen worden war, ferner Balancierung des 1924 vorzulegenden Etats und endlich die Wiederbelebung der Wirtschaft.

Ausgerüstet mit diesem Ermächtigungsgesetz hat dann die Re⸗ gierung eine große Anzahl von Verordnungen erlassen, die sich fast auf alle Aufgabenkreise des Staates erstrecken. Neben tief eingreifenden Steuerverordnungen berühren sie die Sozialpolitik, die Wirtschaft, die Rechtspflege und zahlreiche Zweige unseres vielgestaltigen öffentb⸗ lichen Lebens. Trotz dieser Mannigfaltigkeit ist von der Regierung keine Verordnung erlassen worden, ohne daß ihr dabei die oben gekennzeichneten Ziele vorgeschwebt hätten. Das gilt auch von den Verordnungen geringerer Bedeutung Diese dienen zumeist der Auf · gabe, Hemmungen zu beseitigen die in der öffentlichen Verwaltung oder dem Wirtschaftsleben hervorgetreten waren, und sollen zur Ver⸗ einfachung, Verbilligung und Beschleunigung allenthalben beitragen.

Ob die Verordnungen in ihren Einzelheiten überall das Richtige getroffen haben oder der jeweils eingeschlagene Weg der einzig mögliche zur Erreichung des gesteckten Zieles ist, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Die Kritik an ihren Maßnahmen scheut die Regierung in keiner Weise; denn sie weiß selbst am besten, daß Verordnungen die zum großen Teil die schwierigsten Probleme behandeln,. die von der Gesetzgebung einer Lösung entgegengebracht werden sollen, bei den durch den Zwang der Zeit und der Umstände gebotenen Beschleunigung nicht immer tadellose Meisterwerke der Gesetzgebungskunst darstellen können. Aber das Zeugnis kann sich die Regierung mit ruhigem Gewissen ausstellen, daß sie mit Aufbietung aller Kräfte die unter den augenblicklichen Verhältnissen möglichst vollkommene Erreichung der mehrfach genannten Ziele bei allen ihren Maßnahmen erstrebt hat. Es ist auch gewiß, daß bei objektiv ruhiger Beurteilung der ergangenen Verordnungen das Urteil dahin ergehen muß, daß es der Regierung im großen und ganzen gelungen ist, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen.

Als für unser Wirtschaftsleben besonders bedeutungẽvolle Tabl⸗ sache stelle ich fest: die Mark ist seit Mitte November vorigen Jahres bis heute auf derselben Wertstufe geblieben (Bravoh; das Geld ent⸗ wertet sich nicht mehr in der Lohntüte des Arbeiters auf dem deim⸗ wege; der Kaufmann kann wieder mit Soll und Haben rechnen, die goldenen Zeiten des Spekulanten und Schiebertums sind hoffentlich für immer vorüber. Es ist nicht zu verkennen, daß infolgedessen eine Beruhigung des Volkes und unserer Wirtschaft herbeigeführt und gesichert worden ist, wie wir sie lange nicht mehr erleben konnten. (Sehr richtig! bei den Dem., dem Zentrum und der Deutschen Volkspartei) Der Reichsbaushalt, wie er wenigstens in rohen Umrissen den von der Reparationskommission entsandten Sach- verständigen vorgelegt werden konnte, balanciert hinsichtlich der inneren Ausgaben des Reiches, freilich nur unter meh reren Vorausetzungen, deren wichtigste die freie Verfügung über die Steuern und Zölle auch des Rhein⸗ und Ruhrgebietes ist. Den Ländern und durch sie den Gemeinden sind die erforderlichen Steuerquellen zur Balancierung auch ihrer Haushalte zugewiesen. Die Wirtschaft erholt sich langsam,