1924 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Nummer des Etatistijchen

Waren verzeick nisset

Devi en⸗ W arengattung gen enwene s

des Aunsnnm⸗

Sechzehnter Abschniit Edle

Metalle und Waren daraus.

In den Spalten 2 u. 3 ist bei. ein Stern anzubringen.

Für die zu den Tarijnummern 774 n 775 gehörigen leonischen Waren sind nur 20 9 9 der eingehenden aus ländichen Zablunge mittel abzulietern.

Siebzehnter Abischnitt. Unedle Metalle und Waren daraus B) Aluminium und Aluminiumlegie⸗

rungen. In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: S44 - 848 * 20 *

und dafür zu setzen

772at - 7755) 305)

F) Nickel und Nickellegierungen.

In den Spalten 2 u 3 zu streichen: ö ,,. *

und dafür J doß = 86

G) Kupfer und Kupferlegierungen.

In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: Sti a = d 75 * 20 * und dafür zu setzen. . 86 ga - 869f

d 0a -= 8ð7 1b

872

873

S7da -= 875

In den Spalten 2 u. 3 zu sireichen: 87 7c - ð 7d! n und dafür zu setzen In den Spalien 2 n. 3 ist bei... ein Stein anzubringen Für die zur Tarsnummer S878a 8 leoniichen Waren sind nur Yo der eingehenden ausländijchen Zahlunge mittel abzulierern.

H) Waren nicht unter die Unterabschnitie A bis G jallend, aus unedlen Meiahklen oder aus Legierungen unedler Meialle.

In den Spalten 2 u. 3 zu stieichen: 88 4a -= 89 la 830 * und dafür zu setzen

77e - 87782 7 da Sðobꝰ

) Für die zu den Tarifnummern 8846 u. 883 gehörigen leonijchen Waien sind nur 20 υ, der emgehenden aus— ländijchen Zahlungs mittel abzuliejern.

Neunzehnter Abschnitt Feuer⸗ waffen, Ubren, Ton wertzenge, Kinderspielzeug.

In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: 946 50 *

und dasür zu setzen . . Artikel il.

946 80

Diese Verordnung findet auch Anwendung, sowent für eine bereits erfolgie Ausjuhr ansländische Zahlungsmittel noch nicht abgejührt

worden sind. Berlin, den 26. Februar 1924.

Der Reichs wirischafisminister. Hamm.

nr ü m e n

e n ber er isgen und der

zegierung hinsichtlich der Bemannn Rheinschiffen.

Vom M. Juli 1922.

Artikel l.

Die Dentsche Regierung verpflichtet sich den den angehörigen keinerlei Beschränfungen ö , ,. Rheinschiffe, welche von Teutschland an Frankreich in Aue hrung des Friedensvertrags vom 28. Juni 1519 abgenreien find, Dienste

zu leisten. Artit᷑ el 2.

Die Französische Regierung rämnt den deuischen Schi

He,, 3 r,, an Bord 2 in Artifel 1 . 26. en Arbenebedingungen, welche die den

, . 3 , n ,, .

Ju die em Jwecke verpflichtet sich die Flanzösische Regi eder fran zõfijchen Geselljchaft. welche 1 der er Schiffe ist, die Verpflichtung aufzuersegen, in Duis burg nnen halb eineg Monats nach Unterjeichnung die les Abfommeng tine Gesell⸗ schaft zu gründen, welche diejenigen Schiffmann scha ten beschafft, neiche an Bord der genannten Schiffe nner den von der deunchen Geletzgehung rorgesehenen Bedingungen Tiensse nehmen wollen. und welche alle Rechte und Pflichten haben joll, die in den Armen 3 und 4 dargelegt sind. Diese Geselljchast joll ibren Sitz in Duje— burg haben unter der Form der dentschen Gejellschaft mir be— Hie, e, y und in allen Punkten überein⸗

men mit der dentschen etzgebung ij ĩ j ̃ kiel .. . szgebung über die Gejellschaften mit

ie un Ab, 2 vorgesehenen französischen Gejellschaften können sich über die Errichtung einer oder ins schaften verständigen. ; , Artikel 3.

Die im Artifel 2 erwähnten deutschen Gesellschaften Mheinjchiffsbemannung werden besonders zur Aufgabe haben: 3

a) den nach der deutjchen Gesetzgebung zu jätigenden Abschluß der Arbeit verträge der deutschen Schiffe mannschafien, welche an Bord der im Artifel 1 erwähnten franzöfischen Schiffe unter den non der deutschen Gesetzgebung vorge ebenen Arbeits- bedingungen Diensie zu nehmen ir nschen, eben o wie die Re zahlung jbrer Löhne, die Auflsösung der genannten Verträge und die Entlassung der genannten Mannschaften, wobei Ein⸗ beistäãndnie varüber bestebi. Laß die jür Duss bung zuftaͤndigen Gerichte zuständig sind, um Streit igkenen zwichen ken Ge ell⸗ schatzen und ihien Angestellten und Arbeitern zu re in;

b) den Abschluß von Lohntarifverträgen, die sich anpassen fowohl der in Krast befindlichen deuischen Gesetzaebung als auch den Abmachungen. welche in dieser Hinsicht zwichen dem Allge⸗ memen Arbeitgeberverband für die Rheinjchiffabin einer ent und dem . Deutschen Verkehre bund, Abteilung Binnenschiff⸗ , Flößerei und Wasserbau« und dem „Jen iiasberbanb bar

alchinisten und Deijer. anderseits oder jerer Diganijation . an deren Stelle tritt, abgeschlossen werken, mit der ginjchränkung, daß diese Abmachungen keinerlei beJondere Be⸗ stimmungen enthalten dürsen welche den beiechtig;uen Interessen der sranjösischen Rheinbäsen und der im Aititel Z Abf. 2 vorgesehenen Gesellschaften widersprechen.

J Artikel 4. Die im Artflel 2 vorgesehenen dentschen Gesellschaften für die

Nia ftefαsen ng anf den

/ urkunden in Fear

baben,

Gcheßgebung ber rie Ange siellen⸗ Kranken⸗

Urtunden und Schrinwechsel, welche in deer

abgeiaßt werden

Die genannten Gesellschaften werden unter den duich die deutsche Gesetzgebung vorgesebenen Bedingungen den deutschen Staate⸗ angehörigen ebenso wie ihren Berufe erganisationen den Genuß und die Antübung derjenigen Freibenten garantieren, welche ihnen durch die deunche Gesetzgebumg zuer fannt sind

Artikel! 5. Jede dentsche Gelellschaft wür die Rheinschiffebemannung sich in einer der vier folgenden Banlen . Rheinische Kredit bank. Bank für Handel und Industrie, Dis eonto⸗Gesellschast und A. Schaaff haulen'jcher Bankverein ein Garantiekonto eröffnen lassen.

Das Konto soll autschließlich verwendet werden, um die Lohn⸗ zabrnngen und die venchied enen Leiftungen zu garantieren, welche durch die im Artikel 4 erwäbnte denische Versicherungsgesetzgebung den Gesellschaften auferlegt sind. 9 Tie Gesamtsumme der Kenten soll sich auf eine Million Maik

elaufen. sellschast begründet wird, so muß diese sich ein Garantiekonto von einer Million Mark eröffnen lassen.

Vom 1. Jannar 1923 ab wird eine Revision der Garantie⸗ summe am ersten Tage eines jeden Jahres vorgenommen werten Die nene Garantiesumme soll 2 vom Hunden des jäbrlichen Ge⸗ samtbetrags der Löbne ausmachen, welche den durch die deutnchen Ge elhhchalten jür die Rheinschiftt bemannung engagierten Mannschafien und Angestellten gejablt werden, wenn als Basis der Personalbestand und der vohntarifß an dem beneffenden ersten Tage jedes Jahres ge⸗ nommen wird. n Diei Monate nach Ablauf des gegenmärtigen Abkommeng ollen die deunchen Gesellscharten für die Rheinschiffebemannung das Garantie konto nur noch für diejenigen Summen offenhalten brauchen, welche noch zur Regleichung ausfsehen.

Der Reichsarbeiteminister in Berlin wird den Banken Ermächti⸗ gung erteilen., das Konto nach den Peftimmungen der SF 4 und 5 abzuändern, nachdem er die von der C eselschan abgeliefer ten zahlen⸗ mäßigen Nachweije. sofern er es für notwendig erachtet. nachgeprüft hat. Diese Mineilung an die Banken muß mindestens zwei Monate, nachdem der Antrag von der Gesellichant vorgeiegt worden ift, vor⸗ genommen werden.

Artikel 6.

Die deutschen Staatsangebörigen, welche an Bord der im Artikel 1 erwähnten französischen Nhernschiffe nach den Beflimmungen der vorliegenden Abmachung Dienste tun, können ihren Wohnsitz in Frankreich in den an den Rhein grenzenden Departements oder in Deutschland nehmen und dorttin ihre bewegliche Habe verbringen. Es dürfen ihnen dabei feineilei Aus⸗ oder Eingangsabgaben auf— erlegt werden.

Die Französische Regierung wird den Schutz der genannten Schiffsmannschafien und ihrer Habe während ihnes Aufenthalts in Frankreich sicherstellen.

Diese Abmachungen schwächen in keiner Weise die Rechte der Fran;zösischen Regierung ab, jede Maßnahme zu ergreinen. welche zur Aufiechterhaltung der Sicherheit und der allgemeinen Ordnung not⸗ wendig eischeint.

Artikel ?.

Die gegenwärtige Abmachung soll eine Dauer von fünf Jabren haben. Nach Ablauf dieser Frist bleibt sie in Kran, wenn nicht auf sie mit vorheriger Kündigung von einem Jahre verzichtet wird.

Artikel 8.

Die beiden Regierungen veipflicht 3 . machunxs s. Die erst endaulti⸗ 5 6h Re eff r fe,. XÆrtitel 9.

Nhe injchiffe hemann mg werden in jeder Hinsicht und besonderz gegen

unter ertigte Ueber vor den im Artikel 3 des Abkommens darstellt.

mächtigen unter zeichnetes siiertes Abkommen, zu dem die Bestätigungt urkunden am 16 Ottober 1922 ansgewechselt worden sind, wird biermit betanntge

über die Einstellung

, 9 nuar 1923 (Reichsarbeitsbl. S. 43) wird im Einverständnie mit der sächsischen Regierung bestimmt: ö

ländischer Arbeiter vom 2. Januar 1923 gilt in Sa ! Besonderheiten: 9 Sach en mii folgenden

nährung, Wohnung, beläuft sich nach den amts für Montag, den der Vorkriegszeit. Gegenüber der

ist demnach eine Steigerung von 10 v5. zu

Vem vorliegenden Abkommen ist eine von feinen Umereichnern in deutscher Sprache beigefügt. welche den a genannten Gerichten maßgebenden Text

Vorstehendes, am 27. Jull 1922 von den beider seitigen Bevoll⸗ deutscherseits am 31. August 1922 rati-⸗

macht. Berlin, den N. Februar 1924. Der Reichsminister für Wiederaufban. J. V.: Dr. Müller. Der NReichsarbeits minisier. J. A.: Grieser.

Verordnung

und Beschäftigung auslã kene re de Tf nns aus andischer

Vom 26. Februar 1924.

Auf Grund von 8 18 der Verordnung über die Ein⸗ ausländischer Arbeiter vom 2. Ja⸗

Die Verordnung über die Einstellung und Beschãstigung aus⸗

Die sächsische Regierung kann im Einvernehmen mit der

Reichsarbeitsberwaltung (Reichs amt für Aibeite vermittlung) bestimmen, dan

in den Fällen der 55 4 und 6 Absatz2 für die gewerbli ausländischen Arbeiter und er, , . geg ch, Besitz eines Paffes. Paßersatzes oder eines Augweifes im kleinen Grenzverkehr befinden, an die Sielle der xLegiti⸗ mation karte der Deut schen Arbeiterzentrale der Paß (Paß= enjatz, Ausweis] und die in 6 vorgesebene Bestãtigung * 6 . * n ihrer Stelle die in den s un vorgesehene Bescheinigun i ii being nachweis es ritt. 3 2

Berlin., den 26. Februar 1924. Der Präsident der Neichsarbeits verwaltung (Reichs amt für Arbeits vermiltlung). Dr. Syrup.

Die Reichsindexziffer am 25. Februar 1924.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— heizung, Beleuchtung und Betleidung) eststellungen des Staistijchen Reichs Februar, auf das 1. 05billionenfache Vorwoche (1. 0 Billionen)

verzeichnen.

Berlin, den N. Februar 1924.

siber den deusscken Mannsckaften diesentgen Nechte und Pflichten welche die deuticke Gesetzgebung den Retriebsunternebmein zuer kenm oder auferlent. Sie werden besorders alle duich die dennnche Unfall und In⸗ val id itõisge etz ebung vorgenehenen Verpflichtungen zu errüken daben. ; Hinsicht durch die denniche Gesetzgebung vorgeichrieben sind, follen in demscher Sprache

Wenn in Anwendung des Artikels 2 Abs. 3 nur eine Ge⸗

Vrenkhen. Erster Rachtrag

Bonn zum Gebrauch zu gelassenen Sprengstoffe.

1. Streichung in der Bekanmmachung vom 18. Deiember 19 (Deutscher Reichegnzeiger Nr. 293 vom 24. Dezember 1933):

gestrichen. 2. Zulassung neuer Sprengstoffe: Nr B 38 Wetter⸗Agesid B:; Perwendungebereich: G samier Berabau; Patronendurchmesser: 30 und 35 mm

eie Steinkoblengr uben: 800 g.

Bonn, den B. Februar 1924. Oberbergamt. Fuchs.

Bekanntmachung.

Des gegen die Eberrgu des Konrad Weißkopf wobndant in Stertrade, Poftweg ?. ergangene Hande verbo mum Gegenstände des jäghichen Bedarss, ins besondere Koloni waren. wird hiermit au gehoben.

Sterkrade, den 20 Februar 1924. Der Oberbürgermeister. J V.: Der Beigeordnele: Wagner,

Bekanntmachung.

Auf Grund des 20 der Verordnung über Handelsbeschrãnkum vom 13 Juli 1923 (Re Bl. S. 706) und des Abichninz C An !, der minifteriellen Aunsführungsanweisnng (DH ⸗Min. Bl S. 2 2) hah wir den Eheleuten Erinst Wegerhof f, hier, Lauenbunt Straße 8, wohnhaft. den Han del mit sämtiichen Gegen ständen des täglichen Bedars, insbesondere mit Leben und Futtermitteln aller Art zowie jede mutelbare und un ming 6 . in diesem Handelsbetnebe am 23. November 19g unt ersagt.

Dortmund, den 20 Fehruar 1924.

Die Polizeiverwaltung Wucherstelle Breden beck.

Nichtamtliches. Deutjcher Reichstag.

1401. Sitzung vom 26. Februar 1924. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsarbeitsminister Dr. Braun im Laufe der 1. Beraiung des Notetats im Anschluß an Ausführungen des Abg. Müller⸗Franten (Sor) gehalten ha lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt: Meine Damen und Herren! Auf Grund des ersten und zweite Ermächtigungsgesetzes sind auch eine Reihe von Maßnahmen erg:risse und Verordnungen erlassen worden, die tief in die sozialen Verhältms einschneiden. Die Reichsregierung ist nicht zuletzt gerade wegen die Maßnahmen in der Oeffentlichkeit, insbesondere in der Arbeitneh me presse angegriffen worden. (Rufe links: Mit großem Recht. Das wir sich ja zeigen. Es ist daher nicht verwunderlich, daß sich Inte pellationen und Anträge des Reichstags ebenfalls mit den soziale Maßnahmen der letzten Zeit eingehend befasfen. Algen . Hilf ffr de hann bhenen, Geesr danig! und Iürufe links. H hat sie schon getan ) Ich werde mich schon gleich dazu äußern. Sie wollte aufräumen mit den jozialpolitijchen Errungenschaften de leßzten Jahre ssehr wahrt links); sie kehre wieder zurück zu Grun ätzen der längst überwundenen liberalen Aera. (Sehr wahr! links) Ich greife allo Ihre Ginnendung auf. Auch der Herr Vorredna⸗ hat der Meinung Ausdruck gegeben, daß das Ermãchtigungsgesth besonders auf Kosten der Sozialpolitik gehandhabt worden sei. I timmung links) Der Arbeitnehmer hat sich tatsächlich ein gewisse Pessimitzmus bemäch̃nigt. als ob wir nunmehr tatsächlich wieder auf der ganzen Linie in die Zustände vor dem Kriege zurüchversetzt würden und als ob jeder soziale Fortschritt unter dem Schutt einer nen Reaktion begraben werden sollte. (Sehr wahr! links.) Nun. meine Herren. so heißt es allerdings draußen in da altation. (Zurufe links: Nein, auch in der sachlichen Behandlung! Ich bin aber unterschieplich von den Zwischenrufern der Meinum daß diese Beurteilung der Lage zunächst einmal keineswegs den Absichten der Reichsregierung gerecht wird, daß sie aber auch nichl den Tatsachen entspricht. Es ist im Interesse der Arbeiterschaft un

Pessimismus in der Arbeiterschaft erzeugt hat (Zurufe von da Kommunisten: Bei den christlichen Arbeitern auch) Wir komma darauf, seien Sie ruhig. Wir kommen meines Erachtens mil einer ruhigen und fachlichen Beurteilunng der Dinge weiter als mit einer noch so verständlichen und erklärlichen Leidenschaftlichkeit.

Wer sich ein zutreffendes Urteil über die sozialpolitischen Ereignisse der letzten Monate machen will, muß meines ECrachten⸗ ihre Gründe würdigen. Wir müssen die sozialpolitischen Vorgänge unserer Tage auf dem rechten Hintergrunde sehen. Nur so erscheinen die Ereignisse im rechten Lichte. Nach Beendigung des Krieges und nach Unterzeichnung des Versailler Vertrags glaubte alles, nunmebt könne Deutschland an den Wiederaufbau herantreten. Von allen Seiten, in Versammlungen und in der Presse, auch in der Nafional= versammlung und im Reichstag, wurde über dieses Thema geredet und geschrieben. Tatsächlich aber bedeuten die Jahre der Nachkriegszeit keinen Wiederaufbau, sondern einen weiteren Abstieg bis zum völligen

Zusammenbruch unserer Wirtschaft (sehr richtig! im Zentrum und bis zum völligen Bankrott unserer Reichs⸗, Staats und Gemeinde finanzen. Es ist bekannt, daß die Gründe für diese Entwicklung vor nehmlich im Versailler Vertrag, in seiner Durchführung und in der Behandlung des Reparationsproblems durch die alliierten Mächte, insbesondere durch Frankreich, liegen. Indessen kann von der Er= öͤrterung der Gründe an dieser Stelle abgesehen werden. Hier handelt es sich lediglich um die Tatsache diefes Abstiegs. Leider ist sich unser deutsches Volk heute nech nicht in allen seinen Teilen dieses Abstieg⸗ und seiner furchtbaren Tragik bewußt geworden. (Sehr richtig! in Zentrum) Vorübergehende Besserungen der Lage, wie beispielweise das Steigen der Mack im ersten Halbjahr 1920 vor der Konserem von Spaa oder gelegentlich der Genueser Konferen, endlich die Schein konjunktur des Jahres 1922, die sich lediglich auf Inflation gründete.

Statistisches Reichsamt. J. W: Dr. Platzer.

hinderten die Erkenntnis unserer wahren Lage (sehr wahr! im

Zentrum), ja noch mehr, sie zäuschten einzelne Kreise so weit,

zur Bekannimachung der im Ob erbergamts be zul

Der Sprengstoff Wetter⸗-Agesid A (Id. Nr. B 25) wall

lademenge für Schlagwertergruben und schlagwenn

der Sozialpolitik auf tieffte z bedauern, daß unter anderem an eine solche über das Ziel hinausschießende Kritik einen derartige

glaubte, man hätte Gewinne, wo tatsächlich nur Verluste vor⸗ n ware and ein Schwinden der Substanz eintrat (Justimmung hentrum. Unruhe links.) Um so furchtbarer mußte der völlige mmenbruch im letzten Jahresviertel 1923 wirken. Sozialpolitisch zeigten sich diese Wirkungen am deutlichsten in Anwachsen der Erwerbslosenziffern. Die Arbeiterfachverbände im Dezember 1923 auf je 100 Mitglieder 23 Vollerwerbelose 7 Kurzarbeiter. Vollbeschäftigt waren also nach Angabe der binde nur 30 Prozent Von Reichs wegen mußten allein im setzten Gebiet um die Jahreswende mehr als 165 Millionen Voll⸗ bslose unterstützt werden. (Hört, hört! im Zentrum und rechts.) kamen Anfang Dezember noch 1.8 Millionen unterstützte Kurz⸗ ster im unbesetzten Gebiet. (Hört, hört! im Zentrum und rechts.) besetzten Gebiet fehlen in Ermanglung einer deutschen Ver⸗ ung naturgemäß genaue Zahlen. Auf Grund der Schätzungen n wir auch dort am Jahresende annähernd 15 Millionen Voll⸗ ibslose nid vielleicht eine halbe Million Kurzarbeiter Die Zahl unterstützten Vollerwerbslosen und Kurzarbeiter erreichte demnach dem Höhepunkte dieser Entwicklung ungefähr 5 Millionen. nen wir mit 20 bis 22 Millionen erwerbstätiger Arbeitnehmer par der vierte Teil der Arbeimnehmer ganz oder zeilweise arbeits- (Zuruf links: Und die Regierung bleibt passioh Die zerung blieb nicht passin. Neben diesen rund 5. Millionen sitslosen mußten aber ebensoviele unterstützungsberechtigte schörige der Erwerbslosen aus öffentlichen Mitteln versorgt werden. Erwerbslosigkeit in diesem riesenhaften Umfange hat in den Jahren noch kein einziges anderes Volk, auch nicht das hoch⸗ krielle England zu verzeichnen gehabt. (Sehr richtig! im m) Dazu kommen dann die weiteren Millionen Notleidender, cenfalls von der Sozialpolitik betreut werden mußten. Trotz des haues der kleinen Renten der Kriegsbeschädigten sind auch heute 785 000 Kriegsbeschädigte mit Renten zu versorgen; 533 000 gerwitwen und 1 134 000 Kinder von Kriegern und Kriegerwitwen zu unterstützen. Dazu kommen noch 1,4 Millionen Invaliden⸗ Alterstentner, W C00 Waisen, 320 000 unterstützte Kleinrentner. ö sind wiederum annähernd 5. Millionen Versorgungsbedürftiger. ht unerwähnt darf in diesem Zusammenhange die ungeheure lung der Kaufkraft aller Gehälter und Löhne gegenüber den isen infolge des katastrophalen Sturzes der Mark im letzten hresviertel 1923 bleiben. So waren selbst die damals noch in beit befindlichen Arbeitnehmer größter Not und gleichfalls der hr der Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Ich glaube, mit sozialpolitischen sieln allein war dieser fürchterlichen Not unseres Volkes überhaupt I beizukommen. (Sehr wahr! im Zentrum) Der Hebel mußte der Wirtschaft angesetzt werden (Zustimmung im Zentrum und bei Deutschen Volkspartei, und alle Sozialpolitik mußte sich in dieser den wirtschaftlichen Voraussetzungen anpassen. (Erneute Zu⸗ mung) Diese Te Rachen dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, n wir die Gesetzgebung der letzten Monate gerecht würdigen und uns selber die rechte Einstellung zur Lage gewinnen wollen. bgeordneter Aufhäuser: Deshalb Produktionsstillegungen) Daß keine Produktionsstillegung durch diese Entwicklung bekommen hen, Herr Kollege Aufhäuser, folgt schon daraus, daß unsere

derbslosenziffern, die ich eben gekennzeichnet habe, in der letzten

wesentlich zurückgegangen sind. Wir haben auf dem Höhepunkt Willionen Kurgarbeiter allein im unbesetzten Gebiet gehabt; wir sen heute im unbesetzten Gebiet 300 000 Kurzarbeiter, die noch uh une eerree, B= Tess ist die Zahl der Vollerwerbs⸗ In zurückgegangen und geht weiter von Woche zu Woche zarner. rt, hört! im Zentrum) Ich kehre zurück zu meinen Ausführungen von eben. Daß da die Sozialpolitik unwandelbar sei, daß sie ohne Rücksicht auf Not des Volkes und des Reiches nach immer gleichen, gewisser⸗ ten ewigen Grundsätzen weitergeführt werden könnte, wird im snst wohl niemand behaupten wollen. (Sehr wahr) In Wirk⸗ gleit wird das Maß und werden die Wege der Sozialpolitik jeweils immt durch wirtschaftliche und politisch und nicht zuletzt auch durch hewolitische Voraussetzungen. (Zuruf links: Und von der Schwer sstrie! Lachen) Auf der Grundlage einer blühenden Wirtschaft, hohe Gewinne abwirft und mit mäßiger Anspannung der Kräfte é Bedürfnisse so befriedigt, läßt sich eine andere Sozialpolitik durch- hien als auf der Grundlage einer Wirtschaft, der es am Nötigsten gt (fehr richtig), die im Verlauf der Inflation einen großen il ihres Kapitals verloren hat, die von weiten Teilen des Welt- s abgedrängt ist, die mühsam um die Möglichkeit ringt, die wendigen Roh⸗ und Hilfsstoffe einzuführen und auf der das Blei⸗ wicht des Ruhreinhruchs und der Micumverträge lastet. Unzweifel⸗ engt alles das nicht nur die allgemeine Bewegungsfreiheit der sirtschaft, sondern auch die sozialpolitischen Möglichkeiten ein. Neben diese wirtschaftlichen Beschränkungen der Sozialpolitik kin aber auch die finanzpolitischen und die allgemeinpolitischen. ehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Meine Damen und men, Sie wissen alle, daß eine grundlegende Voraussetzung für z Gesundung für jeden Wiederaufstieg des deutschen Volkes die mmnung seines öffentlichen Haushalts bildet. Ohne Ordnung im fentlichen Haushalt keine stabile Währung, keine Wirtschaft und mne Arbeit (Zustimmung), aber auch und das haben gerade die zten Wochen mit Deutlichkeit gelehrt kein Entgegenkommen, ne Hilfe von außen! (Erneute Zustimmung.) Die Sachverständigen⸗ iischüsse, die in den letzten Wochen in Berlin geweilt haben, ließen s keinen Zweifel, wenn wir etwa noch gezweiselt haben sollten, daß öffentliche Haushalt ins Gleichgewicht kommen muß. Das orderte nicht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine beschränkung der Ausgaben und damit die Verminderung mancher nägaben auf sozialpolitischem Gebiete unter das Maß das mir 6 Sozialpolitiker erwünscht gewesen wäre Um die Produktion glichst wirtschaftlich zu gestalten, um den öffentlichen Haushalt und in Gleichgewicht ausgleichen zu helfen, mußte, wie alle Lebens 1d Kulturgebiete, auch die Sozialpolitik sich Einschränkungen gefallen ssen. Soweit, wie es danach notwendig war, bin ich mit den hischränkungen gegangen. Aber über das Maß dessen, was die Kirtschaft, was das Gleichgewicht des öffentlichen Haushalts erforderte, in ich nicht hinausgegangen und werde ich auch nicht hinausgehen.

Bie Notwendigkeit, die Berechtigung, die Nützlichkeit der Solial-

slitik des Schutzes der Arbeitskraft, des Schutzes der wirtschaftlich stwachen halte ich nach wie vor aufrecht. Vor allem bleibt das lcbiet des Arbeitsrechts, das Koalitionsrecht, der Tarifvertrag, das shlichtungswesen unberührt. (Bravol im Zentrum)]

Meine Damen und Herren, worin mußte denn die Sozialpolitik Wirtschaft entgegenkommen? Wenn Sie unsere Produktions ltistik, soweit eine folche geführt wird, wenn Sie die Handelt

bilanz, wenn Sie die Wirtschaftsberichte wohl aller Richtungen und jegeichen Ursprungs betrachten, so können Sie sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß unsere Produktion gegenüber der Vorkriegszeit ganz wesentlich zurückgegangen ist. Das hat gewiß nicht seinen nächsten Grund in der Sozialpolitik. Der Verlust wichtiger Produktionsgebiete, die verminderte körperliche Leistungsfähigkeit weiter Kreise der Arbeiterschaft durch die Kriegsfolgen, im letzten Jahre der Gewaltakt an der Ruhr mit seinen Rüdwirkungen auf das gesamte Reichsgebiet, schaffen zweifellos verengte Grenzen für die Produktion. Aber um so dringlicher ist die Pflicht, innerhalb dieser Grenzen das Mögliche anzustreben und zu erreichen.

Dabei spielt neben technischen und organisatorischen Voraus⸗ setzungen zweifellos das Maß der geleisteten Arbeit eine wichtige Rolle. Der Streit über das Mögliche und Erwünschte des Arbeits—⸗ maßes und inshesondere über die richtige und beste Arbeitszeit ist alt und immer noch nicht völlig geklärt. Ich will ihn hier nicht auf⸗ rollen, will auch nicht untersuchen, ob unter normalen Verhältnissen die achtstündige Arbeitszeit gerade am produktivsten ist. Ich möchte diesen Streit auch deshalb hier nicht aufrollen, weil er für Deutsch⸗ land im Augenblick nicht entscheidend ist, und weil wir ihn in Deutschland zurzeit am allerwenigsten entscheiden könnten. Eines kann aber wohl als sicher gelten: daß der achtstündige Arbeitstag in Deutschland gegenwärtig für eine ganze Reihe von Berufen und Tätigkeiten unzulänglich ist und wirtschaftlich ungenügende Ergebnisse liefert. (Unruhe bei den Vereinigten Sozialdemokraten und den Kommunisten) Diese Ergevnisse sind mindestens ungenügend, um eine zusammengebrochene Volks⸗ und Staatswirtschaft zu sanieren und darüber hinaus noch Reparationsleistungen zu liefern. (Sehr richtig! im Zentrum.)

Das hat ja auch bereits das Kabinett Wirth auf Grund der Vereinbarungen der Parteien der großen Koalition in seiner Note vom November 1922 anerkannt.

Damit ist wohl zugleich auf die erste Anfrage in der sozial⸗ demokratischen Interpellation nach der sofortigen Ratifizierung des Washingtoner Abkommens die Antwort gegeben. An sich kann man der deutschen Regierung gewiß nicht vorwerfen, daß fie in der Ratifikation des Washingtoner Abkommens bisher weniger guten Willen und Verständnis gezeigt hätte als andere große Länder. (Sehr richtig im Zentrum.) Sie erinnern sich, daß die Reichsregierung das Washingtoner Abkommen bereits am 24. Januar 1921 dem Reichs⸗ wirtschaftsrat und dem Reichsrat vorgelegt und zur Annahme empfohlen hatte. Der Reichsrat hat am 5 Oktober 1922 die Beratung bis zur gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit vertagt. Seit⸗ her aber hat sich die wirtschaftliche Lage grundlegend geändert, und dem muß auch die Haltung der Reichsregierung Rechnung tragen. Wie steht es aber mit den anderen Ländern? Unter den Staaten mit beachtenswerter Industrie hat nur die Tschechoslowakei bisher ratifiziert. (Hört, hört! im Zentrum) Die übrigen Länder, die ratifiziert haben, Griechenland, Rumänien, Bulgarien und Britisch⸗ Indien sind nicht Industriestaaten im deutschen Sinne und gleich⸗ wohl haben sie nur mit gewissen Erleichterungen in den Bedingungen ratifiziert. Für Britisch⸗Indien sieht das Uebereinkommen im wesent⸗ lichen die 60⸗Stundenwoche vor (hört, hört! im Jentrum); für Griechenland und Rumänien ist ein späteres Inkrafttreten ins Auge gefaßt, Bulgarien hat selbst bei der Ratifizierung den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschobenn. Alle anderen Industriestaaten, ob⸗ wohl sie vielfach durch Gesetz oder Heikommen den Achtstundentag als Regel eingeführt haben, konnten sich zur Ratifikation und damit zu einer elfjährigen internationalen Bindung noch nicht entschließen. Erwartet nun die Welt unter den gegenwärtigen Umständen von Deutschland die Ratifizierung? Mir ist bekannt, daß mindestens eine der Ententeregierungen auf dem Standpunkt stehe, man könne es von Deutschland nicht erwarten, solange es Reparationen zu leisten hat. (Zuruf) Die Erörterungen hierüber im Vewaltungsrat des inter⸗ nationalen Arbeitsamts in Genf von Ende Januar sind ja durch die Presse bekannt geworden.

Die Interpellation verweist nun auf das Beispiel des englischen Arbeitsministeriums. Die frühere englische Regierung hatte erklärt, daß das Abkommen nicht unverändert ratifiziert werden könne. Daß die jetzige Arbeiterregierung ohne weiteres ratifizieren wird, steht nach meinen Informationen durchaus nicht fest. (Hört, hört! im Zentrum und rechts) Zeitungsnachrichten zufolge will sie eine Konferenz ein berufen, um über die gleichzeitige Ratifikation durch alle Haupt- industrieländer zu beraten. (Zuruf bei den Vereinigten Sozialdemo⸗ kraten: Sehr verständig)9) Deutschland würde einer Ein ladung dazu selbstverständlich Folge leisten, dann allerdings auch Gelegenheit nehmen, das Ausland über die besonderen Schwierigkeiten der Rati⸗ fikation von Deutschland zu unterrichten, aber auch darauf hinzu⸗ weisen, daß die deutsche Gesetzgebung und Vewwaltung im Bereich der Arbeitszeit bisher allen Ländern vorauf war, und daß in anderen Ländern nach der Seite vieles auf dem Papier stand, was aber tat sächlich nicht so gehandthabt wurde. (Guruf links) Die Schweiz, Herr Kollege Ledebour, hat ihre Abstimmung vorgenommen zu einer Zeit, wo in Deutschland die Wirtschaft abfolut darniederlag und es der Schweiz gut ging. Wir wollen hoffen, daß die Schweizer das Ergebnis dieser Abstimmung auch beibehalten können. Guruf bei den Vereinigten Sozialdemokraten.)

Abweichungen vom Achtstundentag sind nach der neuen Ver⸗ ordnung nur in dem Umfange und solange berechtigt, als volkswirt⸗ schaftliche Notwendigkeiten zu einer längeren Arbeitszeit zwingen. Es muß nach der Verordnung von Fall zu Fall mit allem Ernst und aller Sachlichkeit geprüft werden, welche Arbeitszeit wirtschaft⸗ lich unbedingt erforderlich ist. Diese Prüfung ist zunächst Sache der Beteiligten selbst, wenn sie nicht einig werden können, der Schlichtungsausschüsse und der Schlichter, und dann erst im letzten Augenblick Sache der Behörden. Bisher haben die Behörden in dieser Richtung überhaupt noch nicht eingegriffen. Schon daraus geht klar hervor, daß dem Reichsarbeitsministerium nichts ferner liegt, als etwa die Höchstgrenze von 10 Stunden, welche die neue Verordnung für Mehrarbeit vorsieht, zur Regel zu machen.

Schließlich stellt die Verordnung vom 21. Dezember keine end- gültige Regelung dar. Diese wird sich erst finden lassen, wenn nach Klärung der Neparationsfrage unsere wirtschaftliche Zukunft sich einigermaßen überblicken läßt.

Vor allem sehe ich in der gegenwärtigen Regelung der Arbeits zeit der Schwerstarbeiter in den ununterbrochenen Betrieben der Schwereisenindustrie, überhaupt der Schwerinduftrie, keine dauernde viel weniger eine ideale Lösung. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Ich babe mich persönlich auch mit aller Energie bei den einschlägigen Verhandlungen für eine andere Lösung eingesetzt.

Wir sind nur unter dem Druck der Mienmwerträge im Jufammen.

hang mit der Not der voraufeehenden Monate und unter dem Zwang, unter allen Umständen koste es, was es wolle wieder an die Arbeit zu kommen, zur heutigen Loösung in der Schwerindustrie gekommen. Ich betrachte es als vornehmste Pflicht aller Sozial⸗ denkenden und einer jeden Reichsregierung, bier, sobald wie möglich, einheitlich mit den übrigen Industriestaaten Wandel zu schaffen. (Bravol im Zentrum.)

Da wir, meine Damen und Herren, nun einmal die Frage der Arbeitszeit behandeln und diese Frage im Vordergrund der sozial⸗ politischen Kämpfe steht, bin ich aber genötigt, zur Rechtfertigung der Reichsregierunng, die nicht zuletzt gerade wegen dieser Ver⸗ ordnung aufs schwerste angefeindet wird, noch einiges über den Werde⸗ gang dieser Verordnung hinzuzufügen. Bekanntlich liegt dem Reichs⸗ rat schon seit 1921 ein Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit vor. Er hat die heftigsten Anfeindungen erfahren, weil er unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes des Achtstundentages vernünftige Ausnahmen vorsah (Lachen und Zurufe von den Vereinigten Sozialdemokraten: Vernünftige?) Hätte man früher für die Not⸗ wendigkeit solcher Ausnahmen allseitig Verständnis gehabt (sehr gut! im Zentrum und bei der Deutschen Volkepartei)h, anstatt den Acht⸗ stundentag wenigstens für Industrie, Handel und Verkehr als ein unabänderliches Schema anzusehen (sehr gut! im Zentrum und bei der Deutschen Volksparteih, so wären die Schwierigkeiten der gegen⸗ wärtigen Stunde vielleicht weniger hart. (Sehr richtig! rechts und bei den Deutschen Demokraten.)

Ferner haben die heutigen Regierungsparteien in Verbindung mit Vertretern der Sozialdemokratischen Partei (sehr wahr! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei) sckon im November 1922 an⸗ erkannt, daß zur Sanierung der deutschen Wirtschaft und Finanzen Ausnahmen vom Achtstundentag unvermeidlich seien. (Hört! Hört! rechts und im Zentrum. Widerspruch bei den Unabhängigen Sozialdemokraten) Die damalige Note an die Entente besagte mit Zustimmung aller genannten Parteien:

Deutschland wird alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um insbesondere durch Erhöhung des Wirkungsgrades der Arbeit zu einer Steigerung der Produktion und damit zu einem Ausgleich der Handelsbilanz zu gelangen. Zu diesem Zweck wird insbesondere eine neue Regelung des Arbeitszeitrechts unter Fest⸗ haltung des Achtstundentages als Normalarbeitstag und unter Zu⸗ lassung gesetzlich begrenzter Ausnahmen auf tariflichem oder behörd⸗ lichem Wege zur Behebung der Notlage der deutschen Wirtschaft in die Wege geleitet werben. (Zuruf von der Deutschen Volks- partei: Deutlich genugh Gesetzgeberische Wirkungen hat dieses Anerkemtnis allerdings nicht gehabt, nachdem die kurz darauf folgenden Verhandlungen in London und Paris zu keinem Ergebnis führten und der Ruhrkampf über uns hereinbrach. Nach Beendigung dieses Kampfes war die wirtschaft= liche Lage ungleich schwieriger als im Jahre 1922. (Sehr richtig! im Zentrum) Das wurde chenfalls von all den genannten Parteien rückhaltlos anerkamt. (Hört! Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei) Infolgedessen spielle bei den damaligen Kabinettsbildungen der großen Koalition die Frage der Arbeitszeit eine gewichtige Rolle. Che das zweite Kabinett der großen Koalition Anfang Oktober gebildet wurde, einigten sich die Koalitionsparteien einschließlich der Sozialdemokratischen Partei (hört, hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkepartei) auf folgende Be handlung der Arbeitlszeitfrage: Die schwere Not unseres Landes läßt eine Steigerung der Güter⸗ erzeugung dringend geboten erscheinen. Das wird nur inter reft loser Ausnutzung der technischen Errungenschaften bei organisa⸗ torischer Becbeffec cee errseree, Dd'ttrschast ume feen reit jedes Einzelnen zu erreichen sein. Neben der Steigerung der Produktion durch diese Mittel wird auch die Neuregelung der Arbeitszeit- gesetze unter grundsätzlicher Festhaltung des Achtstundentages als Normalarbeitstag nicht zu umgehen fein. (Hört, Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei) Dabei ist auch die Möglichkeit der tariflichen oder gesetzlichen Ueberschreikung der jetzigen Arbeitszeit im Interesse einer volkewirtschaftlich mot⸗ wendigen Steigerung und Verbilligung der Produktion vorzusehen.

(Hört, Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei.]

Für die öffentlichen Vewwaltungen finden ähnliche Grundsäßze An=

wendung. (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten.) Das ist genau der Beschluß der damaligen Koalitionsparteien. (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Aber die Verordnung geht viel weiter) Ich komme auch auf die Verordnung, nur Geduld!

Im Anschluß an diese Vereinbarung hat dam das Reichs arbeitsministerium den Entwurf eines vorläufigen Gesetes über die Arbeitszeit ausgearbeitet und diesen am X. Oktober 1923 dem Reichstag vorgelegt. Vorher war dieser Entwurf und das ist wesentlich einer inoffiziellen Beratung eines größeren Ausschusses unterbreitet worden, zu der die Parteien der großen Koalition sämt⸗ lich ihre Vertreter entsandt hatten. In diesem Ausschuß waren selbstverständlich keine Beschlüsse gefaßt worden, es war ja kein offizieller Reichstagsausschuß. Wohl aber wurde von verschiedenen Seiten ohne irgendwelchen Widerspruch festgestellt, daß der Entwurf in seinem ganzen Aufbau und in seinen wesentlicken Bestimmumeen den Abmachungen der Parteien bei der Bildung des zweiten Kabinetts Stresemann entsprach. (Sehr richtig! im Zentrum) Ueber Einzel- heiten gingen die Meinungen auseinander Die Parteien batten es sich vorbehalten, hinsichtlich dieser Einzelbeiten bei den Verhand lungen im Reichstag entsprechende Anträge zu stellen. Um dem Reichstag Zeit zu geben., das Gesetz im sozialen Ausschuß und Plenum durchzuberaten, wurden die Demobilmachungeẽderordnungen über die Arbeitszeit, welche unterdessen abliefen, bis zum 17 November 123 verlängert. Der Reichstag beschäftigte fich aber weder im 6. Ausschuß noch in seinen PlenawerhandlungLen am XW. 22. und 23. November mit der Vorlage der Reichsregierung. Ich mache deshalb keine Vorwürfe das liegt mir durchaus fern. Wer die Reichsregierung ist jedenfalls berechtigt, festzustellen. deß es nicht an ihr liegt, wenn die Verordnung über die Arbeitezeit nicht durch den Reichstag verabschiedet worden ist wie es beim Erlaß des ersten Ermãchtigungsgesetzes ursprünglich beabsichtigt gewesen ist.

Nachdem am 18. November die alten Demobil machung derordnungen abgelaufen waren und für eine Erneuerung dieser Ver ordnungen im Reichstag keine Mehrheit vorbanden war setzten die Kämpfe um die Arbeitszeit ein, obne daß die Arbeiterschaft in die sem Kampfe irgendeinen über die Bestimmmgen der alten Gewerbe · ordnung binausgebenden gesetzlichen Schutz batten. In dieser Situatlon babe ich mich bereiterklärt, dem Herrn Reichspräsidemen

den Erlaß der Arbeitszeitverordnung in der Fassung des Gntwurfè