1924 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Umstand. daß der Arbeitsmarkt für Irgendliche besondere BVoraussezungen und Möglichkeiten, wenigstens unter annähernd nor malen Verhältnissen, aufweist, hat dazu geführt, daß an Personen von 16 bis 18 Jahren Erwerbslosenunterstützung nur mehr gezahlt werden soll wenn die oberste Landesbehörde feststellt, daß der Arbeitsmarkt für diese Arbeitsgruppe besonders ungünstig ist. Andererseits aber können auch Personen unter 16 Jahren das ist ebenfalls eine neue Bestimmung jetzt Unterstũtzung in dem Falle erhalten, daß sie Vflichtarbeit leisten.

Ersparnisrücksichten hecben ferner auch dazu geführt, die Ge⸗ währung von Kurzarbeiterunterstützung. die sich für alle Berufe und für alle Gebiete des Reiches sehr schwer einheitlich regeln läßt, künftig in das Ermessen der obersten Landesbehörde zu legen. Anderer- seits aber habe ich sobald die Entwicklung des Arbeitsmarktes An⸗ keicken einer Besserung und die Aussicht auf eine Entlastung der Erwerbslosen fürsorge zeigte, den mir berechtigt erscheinenden Klagen kinderreicher Gwerbslosen abgeholfen und die Höchstgrenze für die Familienzuschläge erhöht

Auch in der produktiven Erwerbslosenunterstützung sind Aende · rungen notwendig geworden. Geblieben ist der Grundsatz: Lieber Beschästigung als Unterstũtzung““ Aber der dabei in Betracht konmende höhere Aufwand und die Kapitalknappheit, auch der Geld⸗ mangel der Länder und Gemeinden setzen der Verwirklichung dieser produktiven Erwerbslosenunterstützung leider allzuviel Hindernisse in den Weg. Nur durch die Einführung der Arbeitspflicht für die Er⸗ werbslosen haben wir unsern Spielraum etwas erweitern können Es ist cher unter den obwaltenden Verhältnissen, insbesondere im Interesse einer Crweiternng dieses Spielraums, unmöglich, für der artige Arbeiten Tariflöhne zu zahlen. Notstandsarbeiten eignen sich an sich schon das ist wiederholt auch von Arbeitnehmerseite an= erkannt worden ihrer Natur nach nicht zu einer tariflichen Be⸗ zahlung. Es handelt sich bei Notstandsarbeiten um eine Arbeits- e legenheit, die außerhalb des Ganges des Wirtschaftslebens künstlich

eschaffen wird. Die Beschäftigung der Erwerbslosen ist eine be⸗

sendere Art der Fürserge für sie. Der höhere Aufwand, den diese HFürsorte vom Slandpunkt des Reiches aus fordert. wird daburch aus Ceglichen, daß den arbeitenden Grwerbslosen der Sinn für Ordnung und geregelte Tätigkeit erhalten bleibt, und daß gewisse Werte ge⸗ schaffen werden. die man freilich nicht aberschäßen darf. Für den arbeitenden Erwerbslosen gleichen wir den höheren Aufwand, ins- besondere an Nahrung, durch Zuschläge und Prämien aus. die zu der Unterstũ hung hinzutreten. In dieser Form wird der Gedanke der Arbeitspflicht auch den Erwerbslosen selber zugute kommen durch das Bewußtfein, daß sie nicht mehr öffentliche Mittel ohne Gegen⸗ Uistung in Anspruch zu nehmen brauchen. Der Gedanke der Pflichtarbeit ist gerade aus diesen Erwägungen heranis grundsätzlich 9. aunt worden. Mißbräuchen,

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entgegengetreten, wo sie nir beranntgeworben fiir, Da bet foccte grundsatzlichen Neuerungen antfãnglich Fehlgriffe nicht zu vermeiden find. wird jeder begreifen. Die Verordnung vom 13 Februar 1924 beugt Mißbräuchen für die Zukunft vor, indem sie für die in Frage kommenden Arbeiten das Erfordernis der Gemeinnützigkeit noch be senders unterstreicht. ; Die deutschnalionale Interpellation fragt in diesen Zusammen⸗ bängen. wieweit die Prüfung der Frage der Arbeitsdienstpflicht vor= teschtitten ist. Soweit die Arbeitet enstyflicht Fragen des Arbeite. marktes in sich schließt, ist sie in meinem Ministerium eingehend ge⸗ prüft worden. Es ist aber wohl ohne weiteres klar, daß die Arbeits- bienstpflicht darüber hinaus in weitestem Ausmaße allgemein wirt⸗

schaftliche und politische Fragen ausläst, über die sich in diesem Zu

sammenhange kaum sprechen läßt.

Nach den getroffenen Vorbereitungen glaube ich zuberlässig, daß

troh der beschränkten Mittel Dedlandkultivierungen nach Aufhõten des Frostes in größerem Ausmaß in Gang kommen werden als bisher.

Eine wesentliche Erleichterung wird uns hier auch die Ver⸗ vrbnung über die vereinfachte Bildung don Bodenverbesserungs⸗

genossenschaften und zur Förderung der Dedlanderschließung bringen, die zur Sicherung der Volksernährung und zur Entlastung des Arbeitsmarkts gemeinschaftlich mit dem Ernährungsministerium hm 13. Februar 1924 erlassen worden ist.

Der Antrag der Sozialdemokraten auf Nr. 6485, auf Aufhebung

der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar, scheint mir ein Versuch am untauglichen Objekte zu sein. Diesen NUeber⸗ gang nämlich und die finanziellen Voraussezungen regelt die dritte Steuernotverordnung. Sie hat den Ländern und Gemeinden wichtige neue Cinnahmequellen erschlossen, dementsprechend aber auch in E vorgesehen, daß bestimmte Aufgaben der Wohlfahrtspflege, deren Kosten zum überwiegenden Teil bisher vom Reich getragen wurben.

nunmehr auf die Länder übergeben. Die Ginnahmen,. die den

Ländern für die Durchführung dieser Fürsorgeanfgaben zur Ver—⸗ fügung gestellt sind, erscheinen für diese Zwecke vollkommen aus. reichend. Um Schwierigkeiten in der Uebergangszeit zu verhüten, ist ein beträchtlicher Fonds bereitgestellt worden, der auch zu Vorschüssen an die Länder Verwendung finden soll. Es ist vom Reich alles beschehen, um die Fürsorge in ihrem bisherigen Umfange aufrecht buerhalten, und die Grundsätze, die das Reich in dieser Richtung auf Grund des 5 6 der neuen Verordnung zu erlassen hat, halten an der bisherigen Rechtslage durchaus fest. Es ist also nicht richtig, anzu⸗ nehmen, daß diese Verordnung die Verweisung aller dieser Fürsorge⸗ berechtigten an vie Armenpflege bedeute. .

Die öffentliche Finanznot und die Wege zur Abhilfe, die in der britten Skeuernotverordnung beschrilten worden sind, haben auch im Bereiche der Wohnungspolitik wesentliche Aenderungen gebracht. Die Entwicklung des Wohnungewesens in der lebten Zeit hat gezeigt, baß ' nicht möglich war, auf dem bisher beschrittenen Wege der Wohnungsnot Herr zn werden. Die Wohnungebauabgabe, durch die die Mittel für die Finanzierung der notwendigen Neubauten auf,

Abgabe durchzusetzen. Die Rüdwirkung dieser Entwicklung auf die Neubautätigkeit zeigte sich sehr schnell, indem die sogenannten rentier⸗ lichen Werte der Neubauten auf ein Minimum herabsanken. Daß unter diesen Umständen die Zuschußwirtschaft bei der Finanzlage des Reichs, der Länder und der Gemeinden nicht weiter fortgeführt werden konnte unterlag keinem Zweifel. Der Zustand war unhalt⸗ bar geworden, und es galt auch hier Abhilfe zu schaffen.

Diese Abhilfe war von ans zunächst so gedacht, daß durch eine

allmähliche Steigerung der Mieten einmal die Belange des Haus⸗

besitzes angemessen gedeckt und neue Mittel fuͤr den Wohnungsbau gewonnen werden sollten Dabei sollte von dem bisherigen System der öffentlichen Zuschüsse für die Herstellung von Neubauten ab⸗ gegangen werden. Die aufkommenden Mittel sollten den Bau⸗ lustigen rein privatwirtschaftlich als verzinsliche wertbestãndige Dvpotheken belieben werden. Leider hat die finanzielle Not des Reiches

im ZJusammenhang mit dem Einspruch des Reichs rats diese Pläne,

die bereits die grundsätzliche Billigung der Reichsregierung gefunden hatten, nicht zur Tat werden lassen.

Den besonderen Erfordernissen des Wohnungebaues und des Baugewerbes ist in der dritten Steuernotverordnung nur insofern Rechmmg getragen worden, als dort vorgeschrieben ist, daß 10 vom

Hundert des Steuerauflommens und die gesamten Steuerbeträge, die

sich aus der Besteuerung der mit Beihilfen aus öffentlichen Mitteln erstellten Neubauten ergeben, zur Förderung des Wohnungsbeunes zu verwenden sind. Ob und inwieweit mit dieser Regelung der Woh nungeban in diesem Jahre gesichert sein wird, ist allerdings zweifelhaft. Man wird jedenfalls gut tun, auch nach anderen Wegen zu suchen.

Ginen solchen Weg sehe ich in einer nachhaltigen Förderung des zweit⸗ und letztstelligen Realkredits. Dieser muß dem Baulustigen je nach Bedürfnis in einer privatwirtschaftlichen Weise, nicht im Wege des alten urproduktiven Zuschußverfahrens, als verzinshares Hrypothekenkapital zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird frei⸗ lich in der Uebergengszeit., in der die Mieten noch hinter der Friedens. miete zurückbleiben, ein größerer Teil der Baukosten dorläufig noch un rentierlich bleiben, könnte also vorerst gar nicht oder nur gering verzinst werden Aber mit der Steigerung der Mieten wid auch dieser Teil der Baukosten in den centierlichen Teil hineimwachsen, so daß eines Tages eine volle Verzinsung der Baukosten stattfinden wird. Allerdings war schon vor dem Krieg der zweit⸗ und letztstellige Realkredit nicht leicht zu beschaffen. Das ist jetzt noch schwerer geworden. Es müßte dafür ein besonderer Fends geschaffen werden, aber ohne Inanspruchaahme von Reichmitteln. Die Möglichkeiten, nene Geldquellen für diese Zwecke zu erschließen, werden deshalb von uns weiter geprüft. Ich muß aber zugestehen: sie sind außerordent⸗ lich schwer oder vielleicht gar nicht zu finden. (Sehr richtig! bei den

, Weine Serren, dig Nüäckf t r e ieh Lage der öffenl⸗ lichen Kärrerschasten, soweit sie als Verpächter auftrer, eber duch wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte, haben die Aenderung der Pachtschuordnung unvermeidlich gemacht, gegen die sich der Antrag 6480 richtet. (Glocke des Präͤsiden ten) Mir war allerdings, Herr Präsident, diese Abmachung des Aeltestenausschusses nicht bekannt. und ich habe geglaubt, wenigstens das Nötige zur Allgemein begründung der Verordnungen sagen zu müssen. Ich bin aber bald damit zu Ende und würde freundlichst bitten, um nicht den ganzen Zusammenhang der Darlegungen zu stören, mir diese paar Minuten

zu gestatten, damit ich nicht noch einmal reden muß. Wir haben dann das nãchste Mal die Zeit gespart Ich danke Ihnen dafür sehr. Herr Prãsident

Meine Damen und Herren! Ich war bei der Pachtschutzordnung. Ich darf darauf hinweisen, daß auch in der neuen Fassung der Pacht- schutz für die laufenden Verträge aufrechterhalten wird. Da serner Verlängerungen dieser Vertrãge auf zwei Jahre ausgesprochen werden können, ist dieser Pachtschutz praktisch für weitere zwei bis drei Jahre aufrechterhalten. .

Soeben, ebe ich hier an diefen Plah beranging, wurde mir auch eine Drucksache eines Bundes der Pächter überreicht. Ich finde sie im Augenblick nicht; ich dachte, ich bätte sie an diesen Platz mit= gebracht. Der Inhalt dieser Drucksache dieses Reichs bundes der Pächter ist der, daß auch diese Organisation Wert darauf legt., daß die Pachtschutzordnung nicht aufgehoben wird. Sie findet in der Pachtschuordnung. wie sie jetzt vorliegt, so viel Wertvolles, daß es ihr richtiger erscheint, sie zu belassen. Vielleicht wirb die Sczial⸗ demokratische Partei auch diese Drucksache zur Hand bekommen und sich dan noch einmal überlegen, ob sie an dem Antrag auf Auf hebung der Pachtschuordnung festhalten soll.

Dies sind die Aenderungen, meine Dannen und Herten, im Be. reiche der Sozialpolitik die unter dem Ermächtigungsgeseßkz, zum Teil auch schon vorher, durchgeführt worden sind, dies die Aenderungen, kie mir die Not von Reich und Bolk auferlegt haben. Das und inwiefern sie notwendig geworden sind, glaube ich Ihnen im einzelnen hin länglich dargetan zu haben. Ueber das Maß des Notwendigen bin ich nach meiner Ueberzeugung nicht hinausgegangen und ich wiederhole: Ich werde auch darüber nicht hinausgeben.

Ich weiß sehr wohl, daß besonders in letzter Zeit Stimmen und Kräfte dafür eingetreten sind, einen sehr viel radikaleren Abbau der Sozialpolitik herbeizufaüh ren, ebenso mie fich bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vielfach auf seiten der Arbeitgeber ein Geist gezeigt hat, der soziales Verständnis allzufehr dermissen läßt. den ich deshalb auch aufs kiefste bedauere und dem ich mit allem Nachdruck entgegentrete. Das Maß der wirtschaft lichen · Freiheit, dag diese Kreise anstreben, sieht dem Manchestertum bon einst mit allen seinen Schadenwirkungen allzu äbnlich; es paßt in unsere Zeit noch viel weniger alg in die Bergangenbeit; es bedentet im Endergebnis nicht Wohlfahrt and Gedeiben der Wirt schaft, sondern Kampf aller gegen alle und Schaden für alle. (Sehr

tichtigl im Zentrum)

Vereinigten Sozialdemokraten und bei der Deutschen Volkepartei)

geblieben Die Antwort darauf fällt ungleich viel besser aus, als die

flüchtige Beobachtung vermuten möchte Es ist nicht zuviel gesagt, wenn ich ausspreche, daß kein Grundgedanke, keine grundlegende Ein-

richtung der Songialpolitik, keine wirklich fruchtbare Maßnahme

preisgegeben worden ist., daß die wesentlichen dem Schutz und der

Fürsorge für die Arbeiterschaft dienenden Vorkehrun gen erhalten

geblieben sind, und zwar in größerem Ausmaß, als wir es in der

Vorkriegszeit gekannt haben. Nichts hat sich im Bereiche des Arbeiterschutzes vermindert oder verschlechtert Uwermindert bleibt

die Sozialpolitik bemüht, den Arbeiter vor Unfällen und Berufs⸗

krankheiten zu schüßen, seine Gesundheit und seine Arbeitskraft zu

erhalten. (Guruf links: Aber wie Jedenfalls so wie bisher.

Erhalten bleibt auch die deutsche Sozialversicherung, das

große sozialpolitische Aktivum der Vorkriegszeit. Sie zu erhalten

war gewiß nicht leicht. Die Not von Volk und Reich war auch eine

Not der Sozialversicherung, die zeitweilig vor ihrem Zusammenbruch

gestanden hat, und gerade die Verordnungen, die auf Grund des

letzten Ermächtigungsgesetzes erlassen worden singd, waren und sind

dazu bestimmt die Sozialversicherung in eine bessere Zeit hinüber⸗

zuretten; darum legt die Regierung großen Wert gerade auf diese Verordnungen Insbesondere gilt das von der Verordnung, die zur Erhaltung der Landkrankenkassen geschaffen worden ist. Sie ist nach reiflicher Prüfung mit allen Beteiligten geschaffen worden, und ich betone ausdrücklich, daß die Krankenversorgung auf dem Lande auftz schwerste gefährdet wird, wenn diese Verordnung abgeschafft werden soll.

Ist in der Sozialversicherung und im Arbeiterschutz der wesent⸗ liche Inhalt der Sozialpolitik der Vorkriegszeit erhalten geblieben. so sind insbesondere auck die Grundgedanken des Arbelts⸗ rechts der Nachkriegszeit nicht angetastet worden Unverändert besteht die gleichberechtigte Mitbestimmung der Arbeilneh merschaft bei der Regelung des Aibeitsverhältnisses fort Unberührt bleibt die Koalitionsfreihert, die Anerkennung der Gewerkschaften als der be⸗= rufenen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Unverändert bleibk das paritätische Schlichtungswesen, und erhalten bleibt insbesondere das Betriebsrätegesetz das wie kaum ein anderes Gesetz der Arbeit und dem Arbeiter eine vollwertige Stellung im Produktionsprozeß sichert und ihn insbesondere auch gegen unberechtigte, willkürliche Gntlassungen schützt. Cin besonderer Entlassungsschutz ist nach wie vor für die Schwerkriegsbeschädigten vorgesehen, auf den ich jetzt nur kurz hinweisen kann. .

Schließlich muß ich noch und das ist das letzte daran erinnern, daß auch die Fürsorge für den Arbeitsmarkt ich gedenke des Arbeitsnachweisgesekhes mögen auch Ersparnisrücksichten in letzter Zeit Cinschränkungen im einzelnen gebracht haben, echalten bleibt. Und bei allen diesen Dingen handelt es sich fast ausnah m g⸗ los um Einrichtungen, die erst nach dem Kriege zur Tat geworden sind.

Wenn Sie, meine verehrten Damen und Herren, alles das berũcksichligen, dann, glaube ich, fällt die Bilanz der Sozialpolitik

mch in ben Zeilen dec Crazsächtigumgsgeseßzes nicht fo füntmerlich au;

wie viele glauben machen wollen. Wenn auch Deutschland in seiner gegenwärtigen Lage mehr arbeiten muß und mehr sparen muß alt andere Länder, wenn auch die Aufrechterhaltung sozialer Grrungen⸗ schaften uns nicht so leicht gemacht wird wie manchem anderen Volke. so ist., glaube ich, der sozialpolitische Geist im deutschen Volke so stark und so tief eingewurzelt, daß auch in dieser schwersten Zeit unsere Sozialpositik fortbestehen, sich behamten und segensreich weiter wirken kann und muß. Unsere Sozialpolitik hat der Not bon Volk imd Reich Rechnung getragen, aber sie hat sich nicht aufgegeben. Sie durfte sich nicht aufgeben und wird auch nicht aufgegeben werden. Eebhafter Beifall in der Mitie)

02. Sitzung vom A. Februar 1924. Nachmittags 2 Uhe. (Bericht des Nachrichtenbũtos des Vereins deutscher Jeitungsverleger *)] ]

Am Regierungstische: Neichskanzler Marx, Reichs justiz⸗

minister Em m inge r. .

räsident de eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Min.

f der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten

Veratung des Notetats. .

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ben siegen müssen. Der Mi g. der letzten Zeiß 0

be. Die Gefahren önahmen beseitigt

hen. Eine gewisse Stabilität der

nde und sogar eine isse außen-

9 als Aktiva buchen.

n se allzu geneigt, Anzeichen bereits als

Wandlungen anzusehen. Sodann fährt der Redner fort: Wir wollen der Regierung nicht noch 4 Dornen auf den streuen, und es ist nicht immer klug, den ußenminister zum Reden zu zwingen. Wir meinen. daß die Aegierung die europaische Vol kergemeinschaft und die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Freiheiten aus der Zeit vor dem Kriege weiter erstrebt. Wir im besetz en Gebiet er · warten von der Regierung eine Wiedererfangung der politi ven und wirtschaftlichen ö und daß sie uns das Leden drüben wieder erträglich macht. (Geifall. Was der Kanzler an den Not. verordnun als lebengnotwendig ! betrachtet wird er ung noch näher erläutern müssen. Wenn wir die Därten der Berordnungen be- trachten, haben wir ein Gefühl, als hätten wir eine Kröte ver⸗

Mit Augnabme der darch Sperrdruck beworge bobenen Reden der = ö im Wortlaute wiedergegeben sind.