1924 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1924 18:00:01 GMT) scan diff

* . 1

1

. Eisenbahnzentralamt daselbst als Mitglie

Eine Nacht gelebt im Paradiese ..

*

Der Bezugspreis beträgt monailich 3,

Alle Postanstalten nehmen gn nn an, 49 u 2. . Bostanstalten und zeitun gsvertrie den sũr Selbstabholer auch di Heichůftestesl. S/ 48, Wilhelmstrahe Ar. 32

. Einieln. Nummern tzo st en O, 6 Goldmark. el. Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentt. 1673.

*

Neichsbankgirotonto.

Mr. 52.

Juhait des amtlichen Teiles:

Deut ö Ernennungen usw. J

Exequaturerteilungen.

Verordnung des Reichspräsidenten über die Aufheb schiedener auf Grund des Artikel sfhebung ver⸗

. ehr , 8 48 der Reichsverfassung erordnung über Einsetzung eines Waffenaus j

. rchführungs bestim 3 J , n, her

Bekanntmachung, betreffend den K ö ö. Ausfuhrwerte in Gold. urs für die Umrechnung der

ö der Filmoberprüfstelle und der Filmprüfstelle Bekanntmachung über Branntwein⸗Kleinverkaufprei kaufpreise für Alcohol absolutus. ö

Breußen.

k betreffend teilweise Aufhebung eines Partei⸗

x t ᷣ——Qi—grez'rrmr—mm' a' rem, ee m e ee ,

Amtliches. Deu tsches Reich.

Im Bereiche des Reichsverkehrsministeriums sind : der Oberregierungsbaurat Lorenz, . in . Werldireltor des Cisenhahnausbesterungswerks 3 (Ostbahnhof nach Herlin, die Regieringsrüte ippel. bisher in Königä— berg (Pr.), zur Reichs bahndirektion nach Cafiol. e . . bisher in Berlin, als Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts nach Wittenberge, Freiherr von Wilm ows ki, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts nach Aschersleben, die Regierungsbauräte Karl Schneider, bisher in Hirschgarten, in den Bezirk der Reichsbahn— direktion Stuttgart, Klinke, bisher in Limburg (Lahn), als,. Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Siegen, Mirauer, bisher in Paderborn, als Mitglied (auftrw) der Reichsbahndirektion nach Münster (Westf., Ammermann, bis⸗ her in Oldenburg, als Werkdirektor des Eisenbahnausbesserungs⸗ werks nach Paderborn, der Eisenbahnamtmann Kollmann, bisher in Trier, zur Reichsbahndirektion nach Halle (Saale).

Ueberwiesen: der Sberregierungsbaurat Zinkeisen in Berlin dem Cisenbahnausbesserungswerk Berlin⸗Tempelhef als Werkdirettor, der Regierungsbaurat Te haf in Berlin dem

(auftrw. j.

In den Ruhestand sind getreten: der Abteilungsdirektor Lüttke in Frankfurt (Main), der Oberregierungsrat Rieger in München, die Oberregierungsbauräte, Geheimer Baurat Schlesinger in Berlin und Greve in Halle (Saale), der Regierungsbaurat Leopold Martin in Dresden, die Eisen⸗ bahnamtmänner, Rechnungsräte Lipphardt in Erfurt und Draeger in Essen sowie Mahler und Kutzbach in Stutt⸗ gart, Methling in Berlin, Geitz in München, Hanauer und Dürr in Karlsruhe.

Dem Regierungsbaurat Oppenheimer in Heidelberg ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt.

Dem Generalkonsul der Union der nn ,, So wjet⸗ republiken in . Gregor Schklowski und dem Konsul der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken in Königsberg Julian Baschkowitsch ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. ; q

Entscheidungen der Filmoberprüfftelle in der Zeit vom

Ursprungsfirma

3.

Treumann Larsen⸗Film Expori⸗ & Import⸗Film⸗ Corp., Amerikfa

Ein seitsames Erlebnis

Tao, das Geheimnis von Siam⸗Cambo Paths Conlortium Cih ma

Harry heirate niverial⸗Filin. New Jort

In serno. n den Krallen des Satans. Dr Czinner, Wien

Treue im slrwald . .. ...... Export- Jmport⸗Film⸗ Corp., Amerika

JJ Trianon⸗Film

Steuerlos Berlin, den 28. Februar 1924.

Berlin, Sonnabend, den J. März.

Treumann Larsen⸗Fllm

Trianon⸗Film

eng chaftiohe

15

Verordnung des Reichspräsidenten

über die Aufhebung verschiedener au Artikel 48 der Reich sverfassung J nahmen. ö 696 XV. Februar 1924. uf Grund des Artikel 435 der Reichs ich meine Verordnungen vom 25. Juni 3 . . bestimmter Versammlungen (RGB. 1 S. 523), vom 4. Juli 1922 über die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen (RGGöl. I S. 543) und 7 6 ö der öffentlichen vom 1. März 1924 ab a. . Berlin, den 29. Februar 1924.

Der Reichspräsident. bert.

Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern Marx. Dr. Jarres. ö

Verordnung

über Einsetzung eines Waffenaus is für das Wer nf r, l Erne h rf

Auf Grund des 8 2 der Verordnung des isi⸗ denten über die Aufhebung des misitärischen ,,

und die Abwehr staatsfeindli ! 1924 3 alsfeindlicher Bestrebungen vom 25. Februar § 1.

Zur Kontrolle der Waffengusfuhr aus dem W ĩ Suhl: Zella nehlis wird ein R

Zur Durchführung seiner Aufgaben steht dem Wanenaughupr⸗ kommiffar die Schutzpolizei in Suhl und die Landespolizei in Zella⸗ Piehlis zur Verfügung. Alle Reichs⸗ und Landesbehörden haben dem Waffen ausfuhrkommissar jede gewünschte Auskunft über den Waffen⸗ . zu erteilen und ihn auf Anfordern in jeder Weise zu unter— tützen. . .

Die an der Waffenherstellung und Ausfuhr beteiligten Betriebe und Einzelperfonen in dem im § 1 erwähnten Gebiete haben dem Waffenausfuhrtommissar nach Maßgabe der von diesem aufzustellenden näheren Bestimmungen über Waffenherstellung und Waffentransporte Auskunft zu erteilen und seinen auf die Kontrolle der Waffenausfuhr abzielenden Anordnungen Folge zu leisten.

6 Beschwerden gegen die vom Waffenausfuhrkommissar getroffenen Maßnahmen sind an das Reichsministerium des Innern zu richten.

§ 4. . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Februar 1924.

Der Reichsminister des Innern. Dr. Jarres.

Weitere Durchführungsbestimmungen zur Verorduung über Ausfuhrdevisen vom 2. November 1923.

Vom 26. Februar 1924.

(Veröffentlicht in der am 1. März ausgegebenen Nr. 16 des RGBl. Teil 1 S. 152.)

Auf Grund des 8 4 der Verordnung über Ausf uhrdevisen vom 2. November 1923 (RGBl. 1 S. 1074) wird bestimmt: Artikel JI.

L. Zu § 1 Abs. 2 der Verordnung: . ; Sofern der Äusfuhrgegenwert in Teilbeträgen eingeht, ist der festgesetzte Vomhundertsatz von dem Teilbetrag unverzũgl ich

Datum Länge der Na. in m Ent⸗ scheidung

Ursprungs⸗

K land

1924, Januar Inland 18. Amerita 18.

Frankreich 23. Ameriko 23. Desterreich 28. Amerita 28. 1924, Februar Inland 4.

Filmoberprüfstelle. Seeger.

Phoebus⸗Film A⸗G.

Orplid⸗Film Filmhaus Bruckmann Albert Loewenberg Ludwig Brager

264 .

Abends.

S eu ats hibliethen Berlin

Anzeigenpreis für den Raum

gespaltenen Einheits zeil! 2. Goldmark freibleibend. Anzeigen nimm an

f . * . 8 3 5 h. , m, Einheitszeile L260 Goldmart freibleibend.

die Geichäftsstelle des Neichs und Staats anzeigers

Berlin SW. 48. Wilhelmstrahe Nr. 32. 1

Poftschecttontot Verüin 62. 1924

ö .

nach dessen . spätestens aber i ,, . 2 auf weiteres werden folgende Ausnahmen von den V schriften der Verordnung vom 2. November 1923 3 ö 1. Zu I . ö , .

ie Frist zur Ablieferung von Ausfuhrdevisen wird e , . ö,, Bulgarien ie ; Rumänien, ür kei ö n, der Türkei und Rußland auf

2. Zu 3 z l. K. ei dem Verkauf von Waren nach kann die Prelestellung auch in 5 k

Als eine Goldmark gilt der W 1g amerikanischen Dollars. ; ert von cla des nord.

Artikel II.

Diese Verordnung findet auch Anwend soweit für ei an, n,, Auch Anwendung, soweit für eine . n . ausländische Zahlungsmittel noch nicht

Berlin, den 26. Februar 1924.

Der Neichswirtschaftsminister. Ha mm.

Bet anntmachung.

Der Kurs für die Umrechnung der Ausfuhr werte (zum Zweck der Veranlagung der hie ge nn ..

Gold wird für die Zeit vom 1. bis E ü . Ende wie folgt, festgesetzt: ö. Goldmart 18453 419 55 141.23 20 96 . 42, 37 136,99 6705 0,0059 18.07 9035 765 103 10,55 1805 708 157,36 190, 60 18 16 5, 265 78.33 42.73 214.55 56 06 127, 84 0 M0007 13 54

100 ägyptische Piaster .... 100 amerikantsche Dollar.. a. argentinische . WPeses.. 100 bia ken he . reis. 100 bulgarische Lew. 100 chilenische Papier⸗Pesos.. 100 chilenische Gold⸗Pesos .. 100 dänische Kronen. 100 deutschösterteichische Kronen lenglisches Pfund Sterling . 100 englische 100 englische Pence... 100 esinische Mark ... 100 finnische Mark... 100 französische Franes . 100 griechische Drachmen 100 holländische Gulden 100 japanische Jen... 100 italienische Lire .. 100 jugoslawische Dinar 100 lettische Lat.... 100 litauische Lit... 100 mexikaniiche Dollar 100 m,, . Kronen. 100 ostindische Rupien. 10 polnische Mart. 100 portugiesische Escudos 100 rumänische Lei .. 100 schwedische Kronen 100 Schweizer Franken 100 spanische Peseten. 100 tschechische Kronen 100 türkijche Piaster. 100 ungarische Kronen. 100 uruguaysche Gold⸗Pesos.

Berlin, den 29. Februar 1924. Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. Reinshagen.

6 1212 1 * * * 14 21

w 9 9 9 9 9 —— 2 2

1IIIIIHILIIIIIIIIIIIIIIIIIIILIIILIHIII

18. Januar bis einschließlich 4. Februar 1924.

Zugelassen Zulassung im

Widerruf verfahren aufrechterhalten

Widerruf⸗ verfahren verboten

Průfnummen auch vor Jugendlichen

sür Jugendliche verboten Ausschnitte in in

*

*