zee, von Site fn für Schutenüberliegen,
acht Sonntags⸗ Gxtraarbeit. a ere entstehende Me Einsendung der mente oder anderer Dokumente.
,. Bewachung
27. td diteur die Beförde⸗ 1 5 rel elend bis
Haus des außerdeutschen Empfängers
u einem festen Prozentsatz des Fakturen« ⸗ des Zolles über- so ist der Auftraggeber ver⸗ 1 den vollen Fakturenwert ohne
einen etwa eingeräumten Kassenskonto einschließlich Zoll, Fracht
rung von Gütern nach dem ins
wertes einschließlich nommen,
ücksicht auf 1 Verpackung an zugeben.
a) Der Auftrag zur Versendung nach einem im Auslande belegenen Be⸗ stimmungsort schließt den Auftrag zur Verzollung ein, wenn ohne diese die Be⸗ förderung bis zum Bestimmungsort nicht
ausführbar ist. b) Bei
Provision erhoben werden.
e) Der Auftrag, unter Zollverschluß ren oder frei Haus zu liefern, schließt die Er⸗ Freigabe des Gutes erforderlichen Zollförmlichkeiten zu erledicen, die Verzollung nach Wahl des Spediteurs brulto oder netto, nech Maß, Probewlegen, Probemessen vorzunehmen und die zoll⸗ amtlich festgesetzten Zollbeträge zu per⸗ aussagen; es müßte denn in den Begleit⸗ eine andere Behandlung oder Verzollung zu bestimmten Zollsätzen vor⸗
eingehende Sendungen zuzufüh
mächtigung ein, die zur
Kahneiche,
Gewicht oder
papieren , . sein.
Der Epediteur ist stets befugt, die geh ee des Zolles und die Abferti⸗
gungsart er Zollbehörde zu überlassen.
§ 29. Der Auftrag, ankommende Güter in Empfang zu nehmen, schließt die Er⸗ Gute etwa ruhende Frachten, Zölle und Spesen zu Wertnachnahmen hat der Spediteur nur zu verauslagen, wenn er hierzu besonders schriftlich ermächtigt ist.
5 30. ist ,
er Empfängern, nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in Mark
mächtigung ein, auf dem
verauslagen.
Der Spediteur
ausländischen Auftraggebern
von
währung zu verlangen. § 31. Wird der Spediteur . schuldig,
öffentlich rechtliche
nicht berechtigt,
entgegenstehen) nach ö in deutscher Kurse am
entweder zu dem
der Zahlung. 8
32. Rechnungen des Swediteurs sind Zahlungsverzug Mahnung oder
sofort zu begleichen. tritt, ohne daß es einer
sonstiger Voraussetzungen bedarf, spä⸗
testens nach Ablauf von drei Tagen nach ö ein, sofern er nicht nach 6 o
n 6 eingetreten ist. Svediteur da
ö ten gen Bankzinsen, Svesen,
Previsionen nebst einem angemeffenen Aufschlag berechnen: er ist berechtigt, eine Geldeniwertung, die vom Rechnungstage bis zum Zahlungstage etwa eingetreten Weitergehende
ist, ersetzt zu verlangen. gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 33. a) Forderungen oder Nachforde⸗
rungen für Frachten, Hawvariebeiträge, Zölle, Steuern und sonstiae an den Spediteur, insbesondere als
fügungẽberechtigten oder als
diteurs sofort zu berichtigen, auch er die Forderung für unberechtigt hält. Andernfalls ist der Spediteur berechtigt, die zu seiner Sicherung oder ihm geeignet erscheinenden Maß
nichtung des Gutes.
b) Zur Nachprüfung solcher Forderungen
ist der ß nicht vewflichtet.
e) Der Auftraggeber hat den Spediteur rechtzeilig auf alle öffentlich⸗rechtlichen Verpflichtungen (insbesondere steuerrecht⸗
licher, zollrechtlicher, wirtschaftspolitischer,
, und strafrechtlicher 3
1 des Gutes verbunden sind. Für alle Folgen der Unterlassung haftet der Auf⸗
aufmerksam zu machen, die mit dem
traggeber dem Spediteur. Der Einwand,
der pflichtungen gekannt oder kennen müssen, ist nm fn Sccherstellung. chlaanah me,
ähnliche Akte werden die Rechte des Spe⸗ diteurs gegenüber dem
Erejnnisse nach für alle
Verschukden trifft.
Die etwaigen Ansprüche des Spediteurs
gegenüber bem Staat oder einem sonst Dritten werden hierdurch nicht berührt.
5 33. Eine Aufrechnung oder Zurück . haltung gegenüber Ansprüchen des Spe auß⸗
diteurs
irgendwelcher Art ist aeschlossen z
x, Ver sicherung.
5§z 36. a) Zur Versicherung des Gutes kst der Spediteur nur er. 1 , Auftrag
Versicherungb⸗
ein ausdrücksicher . wertes und
der u i Gefahren,
borlleat. Bei ungenauen oder ungugführ⸗ en gilt Art icherung dem Gr⸗
. Vetsicheru . ber bes ebitenr anheimgestellt.
und etwa rkosten info. ge verspäteter Verfügungen, Konnosse⸗
Verzollung kann neben den tat⸗ sächlich auflaufenden Kosten eine besondere
fremde oder hat er fremde Währung verauslagt, so ist er (soweit K seiner Wahl entweder Zahlung in der fremden Währung zu verlangen. Die Umrechnung erfolgt nach seiner Wahl
Tage der Vorlage oder zu dem Kurse am Tage der Fälligkeit der Forderung oder am Tage
im Falle des 3
dem Einlagerer nur in
Abgaben, die er⸗ Besitzer fremden Gutes, gestellt werden, hat der Auftraggeber auf Aufforderung des Se⸗ wenn
dem Lagergut
Gewicht und
Befreiung 6 mit ihm festz
nahmen zu treffen, nötigenfalls auch durch Ver—
9 die durch seine
.
oder Lagergrundstücks dem Lagerhalter, e, . erern oder dem . zufü
auch Dritte, die auf das Lager oder das Lagergrundstück auf⸗
Durch eine öffentlich ⸗rechtliche ö Ein
Jehung, Verfallerklärung des Gutes gder
Tvediteur Fabe die belreffenden Ber⸗
50 kg und nach vo . 6 des 3. 2 26. zu 363. — ö iesem Datum vorhergehenden Tage des Auftraggeber nicht nden Monats
ul, ber wuftrchaeber eilt gh solche hoig , g wie vor als Vertraqs⸗ gegner des Spediteurs und haftet ihm aus solchen EGreignissen ent—⸗ stehenden Folgen, auch wenn ihn kein
voll. Die übli
tigen
eingeschriebenen e,. an .
Die Versicherung kritt erst in Kraft, so. hald der Speditzur bei ordnungsmäßlgem Geschäftsgang in der Lage gewesen ist, die Versicherung abzuschließen,
b) Die bloße Wertangabe ist der Spe⸗ diteur berechtigt, aber nicht verpflichtet. als Auftrag zur Versicherung n,
c) Durch Entgegennahme eines sicherungsscheins (Police) übernimmt 36 Spediteur nicht die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen.
3X. r Spediteur ist mangels ab⸗ welchender ir fe; Vereinbarung nie⸗ mals verpflichtet, die Versicherung zu anderen, als den an seinem Erfüllungsort S üblichen Versicherungsbedingun gen ab⸗ zuschließen. Mangels abweichender schrift⸗ licher Vereinbarung wird die Br fahr überhaupt nicht versichert. Bei Kunst⸗ und anderen enständen, die über⸗ wiegend Kunst⸗ oder Liebhaberwert haben, wird nur der gänzliche Verlust des Kunst⸗ wertes bei dem einzelnen Stück versichert.
§ 38. a) In Ermangelung bestimmter Abmachungen erfüllt der Spediteur seine Versicherungspflicht stets durch Ver⸗ sicherung des Gutes auf Grund seines laufenden Versicherungsscheines.
b) Der Sediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fracht und Kosten in die Transportversicherung einzuschließen. Wenn der Auftraggeber die Versicherung nicht durch den ausführenden Spediteur besorgen läßt, hat dieser das Recht, Fracht und Kosten zu versichern und den Betrag hierfür zu erheben.
a) Im J. der Versicherung kommt den . r als Ersatz nur zu, was der Spediteur von dem Ver⸗ sicherer nach Maßgabe der Versicherungs⸗ kö erhalten hat.
b) Der Spediteur genügt seinen Ver⸗ v m ., indem er die Ansprüche gegen den Versicherer an den Auftrag- geber auf Wunsch abtritt: zur weiteren Verfolgung des Anspruches ist er nur auf Grund ö, schriftlicher Abmachung und nur für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers verpflichtet.
c) Eine weitergehende oder eine Haftung besteht für den Spe⸗ diteur in keinem Falle.
Für die N scherung westrgung, Einziehung der Versicherungssummen und sonstigen Bemühungen bei wicklung von Versicherungsfällen und , steht dem Spediteur eine besondere Ver⸗ gütung zu.
X. Lagerei.
§ 41. a) Die Lagerung erfolgt nach Wahl des Lagerhalters in dessen eigenen oder in fremden (privaten oder öffent⸗ uch ) , ,
. die Lagerung in einem gr gn rhaus, so muß der Ein⸗ lagerer auch bessen ;
Bedingungen gegen sich ar, lassen. mn
Eine Verpflichtung zur Bewachung oder . verschlossener Lagerräume wird nicht übernommen.
ch Dem 846 erer steht frei, die Lager⸗ räume zu ahl igen oder . ö en zu lassen. sch er von zi in H einen Gebrauch, so 2 er . hne, egen ö Art. und . der Unter- ringung oder Sicherung des Gutes.
S 42. a) Das Betreten des Lagers ist ,,, des Lagerhalters oder eines seiner dazu beauf⸗ tragten Angestellten erlaubt. b) Das Betreten darf nur in den bei dem Lagerhalter a, Geschäfts⸗ stunden verlangt wer und auch dann nur, wenn ein Ärbeiten bei Tageslicht l no g ist. 45. a) Entnimmt der Einlagerer von roben oder nimmt er sonst irgendwel andlungen mit dem Gut 3 so . er danach dem Lagerhalter das t aufs neue zu übergeben und Anzahl,
, . alls ist jede Ha es Lagerhalters für patzt me, ne, Ha cen e g f g, agerhalter behält sich das Recht
ndlungen, die der Einlagerer geg vorzunehmen wünscht, Angestellten ausführen zu
mit dem
la .
Der Einlagerer haftet für alle die er, seine Angestellten oder Beauftragten belm Betreten des Lagers beim Betreten oder Befahren des
rs e ranlassung
inla seine
auftragte ö
chen 8 6. a) Das 2 wird nach vollen en Lagermonaten, d.
vom
bis 4. 3. = 1 Monah. ö 6
50 kg und i . Monate gelten als
en Nebengebühren sind in H dem vereinbarten Lagergeld nicht ein⸗ be
r Tag der Einlagerung und der
2 der Auslieferung zählen als Lagertag mi
Für die Lagergeldberechnung bei
Möbel und Umzugsgut gelten die orts⸗ üblichen Bestimmungen.
Der k darf, wenn
nid 2. etwas anderes vereinbart ist, den Lagervertrag jederzeit unter Ein-
2. Ir,, durch
einer Frist von die zuletzt ge⸗
Adresse kündigen. b) Die Voraussetzungen für ene Kündi-
gung . Einh. 8 . ist info eines Grundes 3 . Abs. 2 wenn dat
tigen sind oe fer t ande 3 7
oder wenn dem Lagerh . el ent⸗
für Vemflichtung ,, . und kann ihn nicht an den hat
che des Gutes der rung beteiligten Unternehmer entstanden, ö
h. kosten,
tehen, ob alle seine Ansprüche durch den 33 es , . sichergestellt sind.
„a) Ein etwa ausgestellter Lager-
36 ill . 3434 Lagerem ng schein im
inne des 86 agerhalter
ist daher ,, nicht verpflichtet,
das Gut nur dem Vorzeiger des ins
auszu i,, t ein 2 2. ein aus fen so ist . g ener tigt, aber ni cht ver⸗ liche erg die kes rf r des Vorzeigers 8 Lagers rn zu 3 er ist o . 2 berech
gegen Rückgabe d
tigt, 3. das . an den Vorzeiger e
ins a ,
e) Eine Abtretung oder De bnd der Rechte des Einlagerers aus Lager⸗ vertrag ist gegenüber dir F g nur i wenn sie ihm schriftlich vom Ein ⸗
eher mitgete lt wor 9. ist. t eine
solche rechtswirksame Iessetis ö 2 Ver⸗ hide stattgefunden, so ist Lager ;
alter gegenüber nur derjenige, 6 die
Rechte abgetreten oder verpfandet worden sind, zur Verfügung über das Lagergut be⸗
..
a) Die ie Wertangabe ist der rer , berechtigt, aber nicht verpflich⸗ tet 9 8 Auftrag zur Feuerverficherung an⸗ zusehen.
b) Er ist auch ohne Auftrag und ohne Wertangabe ber tic aber . ver . tet, das Gut unter Schatz ertes Heennrd Her eee fahr zu a. . Eine
rantwortung wegen unrichtiger Wert⸗ schibis en aus . he, ssen.
vor, nicht zu ver ichn,
ö ein Ersatzanspruch. n den . unter keinen Umständen zu.
50. Alle Lager-, Transport. und Ver⸗ ⸗ rungskosten, ublagen, Vorschüsse und onstigen Forderungen in laufender Rech- nung sind auf Verlangen des Lagerhalters zu berichtigen, bevor die Auslieferung auch nur eines Teiles der eingelggerten Güter verlangt werden kann. Werden Güter gleichwohl ohne k,, Zahlung aus⸗ geliefert, so hat der ie volle Forderung des Lagerhalters , des Gutes verweisen. 1. Die Bestimmungen dieses Ab⸗ s i er, . auch bei nur vorüber⸗ gehender ö,, von Gütern, z. B.
zwecks Vers⸗ 26 u aun precht andrecht.
§ 62. a) 3 n r ht hat wegen aller fie und . illigen Ansprüche, die ihm aus laufen echnung oder aus sesst ien Gründen an den Aufkraggeber zu⸗ tehen, ein . und ein Zurück⸗ behaltungsrecht an den in seiner Ver— e,. befindlichen Gütern oder onstigen Werten.
b) urückbehaltungsrecht hat auch S e . ö. die Wirkungen e. . ö sre tf
2 an et leine a. 3 in die Stelle der im 234 BG ö. 4 Frist von 1 Monngt tritt 9 ällen eine solche von einer Woche. Für . P . oder Selbfth ĩffeper⸗ tal ann der diteur in allen Fällen eine , ,, , . bis zu 5 975 des Bruttoerlöses berechnen.
XII. Saftung des Spediteurs,
§ 53. Der Spediteur haftet grundsaß ölich . soweit ihm Verschulden . wir Maßgabe der folgenden geschränkt bzw. aufgehoben.
54. a) Ist ein e, durch Ver⸗ Minderung, Beschädigung, Verzöge r. oder auf s ustig 1 bei einer dritten Person, namentlich fire ,, cht⸗ führer, Eisenbahn, Lagerhalter j er, Gütersammelstelle, Zwischen⸗ oder Unter⸗ pediteur, He ret . er sonstigem an ö. nf rn Versendung, Beförderung oder
stimmungen ein⸗
cer
so tritt der Spediteur dem Auftraggeber auf sein Verlangen seinen etwaigen. An⸗ hu gegen den Dritten ab; es sei denn, aß er auf Grund besonderer Abmachungen die weitere Verfolgung des Anspruchs 7
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers übernimmt.
b) Eine weitergehende Veipflichtung oder eine Haftung besteht ir . edi⸗ teur nur, wenn nel eine 6 hafte Ver⸗ 366 der Pflichten aus 5 408 Abs. 1
3, chgewiesen wird.
c) Die im Absagtz a erwähnten Per⸗ . ö. nicht Erfüllungsgehilfen des
editeur
3 Der Spediteur haftet auch in dem
alle aus. § 413 B. (Einigung über . bestimmten der Befoͤrderungs⸗ ersendung in . nicht als Frachtführer, sondern nur als pediteur.
5 56. ! Die ha hl t des Spediteurs f fel von ihm angerollte Güter ist bee
Ra sie dem e, ü . vor seinem ause zur ,,,. reitgestellt sind.
b) Auf Verlangen des 9 cht und auf a. Gefahr sind ach üter im Ge⸗ wicht bis zu ho 1. Stück, sofern ihr h ang nicht i. . durch einen
Mann 13 lh : Höfe, Keller und n, 2 abi utrazen, Andere ter sic ß em Empfänger zu ebener 6 oder, , digz der Umfang, das wicht oder die , eit einer ge. onderen Behandlung (wie bei Wein ahn ⸗˖. chinen, Ballons) verbieten, . vor seinem Hause zur zu s
n allen Fällen, in denen der 3 ö ln Hide uns, J.
gun rzögerun . e 1. . n, . n . ist, bilden 3 an⸗
gegebenen Werte de des ih bi Höch
.
grenze der ng:
Auftr . dem uff o be im
inlagerer ö,, .
Im ührigen ist seine Haftung nach
des Auftrags, n n e 3 age⸗
a) . in ben örtlichen oder benirklichen
Bedingungen lese Betrag, . Hoch Hrg. für dat
rutto⸗Kilo, niemals aber mehr als
— für jeden Schadenfall; ben! rt, wenn ei
b) ö ange Wert zu a;
niedriger ist 4 der c) . der .
kommende Wert 56 als der gemeine
ndelswert b en Ermange⸗
ung gemeine 29 welchen Gut der ·
selben Art und Del eg, e, tar eit
und am ebergabe a
Spediteur s, . hat, so kat hic
Sir ne, g Handelswert bezw. gemeine ert an die Stelle des angegebenen
Wertes.
Bei u, Unterschieden in den Weg , ilt stets der niedrigere Wert.
H7. . ist ber kinn aber
. 4. . kit * leisten. Gut ,, und Güte bes n her ist berechtigt, Be schädigungen, unter Ausschluß der ?; tung für ertminderung, auf seine . und in seinem Auftrage b ef men zu lasse
§z 58. a) Für Verzögerung .
Art ist der SWediteur nur en nenn, insoweit dadurch ein Schaden an dem Gute selbst entsteht und au 9 dann nur wenn dem Spediteur grobe ahrläfsigkeil nachgewiesen wird.
b) 1 . die sonstigen 5
nn, ieser ingungen, die d a tun noch über die , n d des b biin . ränken oder aufheben. 62 3 Ii ermögensschäden, die nicht auf 4 Minderung, Beschädi⸗ ä,, e , zurückzufü . 1 ö ; 9 in ge erh; Ein⸗ ) usfuhr e . ariferhöhungen), ir ür ö die nich . ö. elbst . n, ie e s ür . gangenen inn, ver ,! , . einer J ö ung, Verm ung von Hahl n ähi 96 Konjunktur⸗ änderung, Kurgverlust, Zoll maßnahmen, ( en, haftet der Spediteur unter einen Um tänden. Bei 36. an einem Sachteil, der ich se einen selbständigen er 3. B. welche n eneiß oder bei Schäden an . von mehreren zusammengehörigen Sachen (z. B. . tung), bleibt die etwaige Wertminderun . Restes der Sache oder der . teile oder 9 außer Betracht,
69. a) Bei Geld, geldwerten ieren, Urkunden, Wertzeschen, Edelmetallen, e, . Altertümern ie, . Kunstgegenftänden, Gobelins, echten Sitzen. lostbaren Geweben, hochwertigen g Rauchwaren, fowie bei allen Gütern, deren Wert mehr als G. M. Kilogramm beträgt, haftet der Q Fit 5 e,, wie auch immer gearteten
nur dann, wenn ihm eine schrift⸗ . ee nr vom Auftraggeber so rechtzeitig zugegangen 6 daß er in der Lage ist, f über Annahme oder Ab— n,. des Auftrages und über die füi Empfangnahme Verwg rung oder Ver⸗ ö zu tresfenden orsi tsmaßregeln in machen. Uebergabe einer . be s . oder sonstige ag ö estellte ist ohne re 1. Wirk . ange sie nicht in den itz de e⸗ diteurs oder seiner zur Emp angnahme er⸗ mächtigten kaufmännischen Angeste len ge⸗ ö. t 6 vergl. S 9. ung i fn sind die Einwände:
⸗ Spediteur hätte von dem Wert be Gutes Ted andere Weise Kenntnis 964 oder haben müssen;
2. der Schaden . auf andere hn r als auf die if fn ert⸗
. zurückzuführen oder er wäre
bei erfolgter Wertangabe ent⸗
.
d) Die Bestimmungen der übrigen aragraphen, soweit sie über die. Be. timmungen ge Paragraphen hinaus die Haftung beschränken oder aufheben, 3 unberührt.
1. Jede Haftung des Spediteurs ist
. 7 en: a) aden, insbesondere auch 3. e ban, nen an nicht v oder nicht fachge maß verpackten . , , ie, ,. . (63. B n Kartons, Verschlägen), chen . . vorherige hefondere f Vereinbarung über die erfolgt ist. Güter, die im Sinne der ö oder R Bestimmungen als unver⸗
aftung
gederei⸗
. oder e , verpackt gelten,
gelten auch dem Spediteur ö,, . als unperpackt oder mangelhaft verpackt. Aeußerlich erkennbare Schäden der Ver⸗ l packung, die e, oder später zutage 6. lt het . ö f nicht verpflichtet, au en des Auftrag⸗ . bers En e . lassen, ohne daß er durch eine . en potherge henden Ab⸗ satz . e . Haftung , n,. 5) Schäden, welche die an r 7 mittelbare Folge von höherer Gewalt. . Kriegtereig ˖ nissen, Unruhen. Volktaufständen, Aufruhr, e nd . gun n von hoher eg⸗ . lohn men 6. irge . i 5 beh . . 3 , epressalien, Boyk . ebgstrun gen,. Wagen man gel ic ö öffentlicher n n e, er⸗ e en een, 3 elementare Ereigniffe Eisen ö. güterannahmesperren, . Tor⸗ edo⸗, Bomben. und Fliegerg . ö ag ö gemeine oder . perrun . oder Sa ö ö ie. ind. 6) g den, die die unmittelbare
oder mittelbare . von Regen, er ,, ,. 3 iß. Witterungselnflüͤssen a
Art. wie Schabhaftwerden von
Absotz b in Belracht
igung e.
. en hen dieser Be . i
en ausgeschlossen. ed. 3
äu 6 nicht erkennbar sind, verzüglich nach. Ablieferung des Gin dem 3 sgrtht anzuzeigen, und zwar
dritten
muß:; andernfa erst n
Spediteurs auf einen in diesen gungen vorgesehenen kungs, oder Ausschließungsgrund ist der Einwand, es Fahrlafsigkeit des Spediteurs oder seiner Leute oder Erfüllungsgehilfen, oder Vor⸗= satz seiner Leute oder Erfüllungsgehiffen,
ö.
Spediteur Ansprüche gangener unerlaubter Handlung oder aut sonstigen geber ben Spediteur hiervon unverniglic zu befreien.
diteur, gleichriel aus welchem grunde, verjähren in einem Verjährung beginnt mit der Er tem . An spruchs, ohne Rücksicht darguf, ob r Kenntnis hat, spätestens mit der Ab= lieferung des Gutes. Beginnt die Ver⸗ n, nach dem
gebend.
berechtigt aber ri:
ö wird 3
,,, die aus dem Zusammenhang damit entstehen, alle Beteiligten der Ort derjenigen delsniederlaffung des Sediteurs, in deren , , . der Schaden entstanden ist; für A
. .
diteurs zum ,, ,,. gilt deutsches
5 liche Geschaftebedingungen von 3. diteurvereinigungen oder in en.
ditionsfirmen sdwie Handels aebrãuche gesetzliche
all e ar . ben ECebiten qunstige
steilen
Krãnen, . Stroppg und son⸗. ie 6 1. oder infolge von 35 oder S ö stwerden ö. Gas⸗, Wa hen, er und son. stigen 21. . unmittelbar oder 4 Hltelsj ,, Gut : äden, die dem Gu aus der r nn zunge; Güter a ihrer
. fe ns, i e shniehen.
e) Sh den infolg von Hatten Ihn sen, Würmern, Maden. Helen
fee. so igen Ungeziefer oder in. h ö ö durch re Tiere.
bee e ge, oder ande J . 3 Verderb,
Schäden, g dur winden te Auslaufen, Bruch, Rost, 6d 0 de lrockh än Verstreuun
,, ung. Oxy—
. immel äuknis und 2 . durch de natürliche oder
ntümliche ,,. dez utes oder ö. e ung oder 4 Umhüllung entstehen.
9 Schaden, die 33 Aufbe⸗ . im Freien entftehen, wenn solche . rung vereinbart oder eine andere Aufbewahrung nach dem in, Geschäftsbetrieh oder nach . 9 3 . mch .
ür äden, die dur eren
iebstahl im Sinne 3 hren durch Raub im Sinne der §5§ 249 ff. n Strgfgesetzbuches entstehen.
F 62. a) Konnte ein Schaden den Um—
ständen nach aus einer im § 61 bezeich- neten Gefahr n ,. E wird vermuten, daß er . ge efa
r . sei. b) Die Bestimmungen der übrigen oweit
53 ff
über die Bestimmungen der . naus die Haftung des Spediteurs be⸗
ich en oder aufheben, bleiben ,
ein Hir in ö ö. wie er es bekommen, au
der Epebiteur nach er elben äußeren Be ö sen⸗ g ö . hat, adensersatzanspruch gegen Die Venpflichtungen 6 Spediteurs gus 3 358 HGB. werden berührt. Schäden, auch . sie
Un⸗
s jeder
oer. sich spatest ens am der Auslieferung des
8 , . ö
3 gelten die Schäden als
ö. leg ieferung entstanden. sch en in denen der ö
derart, 8 i. a Gutes im Besi
§ 65. In allen Fä
otene ensbetrag den vollen u
8 zahlende oder freiwillig a chad.
erreicht, ist der, Spediteur zur lum r das nur yl gz ug . Zug ech Ueber eignung des G tr der Ansprüche, k dem dem Ge nig f , Gutes gegen
*
23 eber oder uff
tlich des
Dritte e 3 3 diesen Bedingungen ge den“ ode
. nnd
r in
brguchteẽ Ausdruck Scha t SJ Heng at im weitesten Sinne l 9 ff.) zu , . umfaßt also ö auch gänzlichen
weisen 9.
r teil⸗ Verlust. Minderung, Wertminde⸗ Bruch, swil cbstahlsschaden und Be=
aller h soweit nicht in
chädigungen niche en 1 eine Einschränkung bestimmt ist
§ 67. a) Gegenüber der Berufung . Be .
Haftungsbeschran· grobe
liege leichte
Handlung vor, un zulässig. . Erhebt eine dritte Person gegen den
wegen angeblich be
unerlaubte
Gründen, so hat der Auftrag.
Die Vereinbarung einer über
diese Bedingungen hinausgehenden Haf⸗ tung des gütung bleibt von Fall zu Fall vor— behalten.
Spediteurs gegen besondere Ver⸗=
XIII. Verjährung. § 69. Alle Ansprüche an den She
Jahr. Die
Berechtigte von der Entstehnng
Gesetz zu einem rüheren . so ist dieser maß, bleibt eine etwaige kürzere rjährungsfrift unberührt ihn e, ni der S§ 390 414 ifetze K dem XIV. Gerichtsstand. §z 70. a) Der Erfüllungsort sowie der
ür alle Rechtsstreiti ö. uftragsverhältnis o ; ö ist
an⸗
nsprüche gegen den Epeditent erichtsstand, ein auäschlies⸗
. ür Rechtesbeziehungen des Spe— ö J er, n, oder g
Schluß bestimmung.
5 ö örtliche oder beit
timmungen gehen . ö insemei
Börsen⸗Beilage
m Deut chen Reichs anzeiger md Preußzischen mn, Verlier Vörse vom 28. März
e,, eee.
Rr. V.
—
Higutger 1 em mn Deutsche Stadtanleihen.
Nachen 29 M. a8 u. 24
do. 17. 21 Ausg. 22 r,. 2 1225
. — *
. laut ger] u ces
Laubam........ 189 weer n . .. 1902 Lichtenberg (Berlin 1909. gel. 1. 4. 24
do.
Lichterfelde 4 98 Zgudmigas hafen.
do. 1650. 1894. 32
perlt deen ert iets
Amtlich seftgeftellte Kurfe.
Ftant. U Ctra. I kn, 1 Petfetn = 0 1 (Gold) — 9, 90 CS. 1 Gd. ee, bo. . ob. h , ld. silpb. W. We = 10. , M . . Krone — 1. 199 M e n, n. 1 alter Goldruhel = 320 S6. bo. . 8 1 — do
* do ann, Sand sch. da und 2. 1 X. Jol ge do. und 2. u. 3. Jolge =. . S. 1
,, . ö
, z rue, . m0
5 *
tt⸗ bl. g. L. d. Fest. (Gold; — 400.6. 4. 4 dr ,,. n, nghat⸗ . 5
h , . 1 83
a ciuem Vayter beigefllgte Bez etchnunn s, daß nur besrimmte Ruinmern oh i . sreffenden Emisston lieferbar .! . .
dab hinter etnem Wertpayter hbeffnbltche Gelch eutet, daß eine amtliche RPreigf fig nicht stattftndet. . nean. Hie den Altten in der em bezeichnen den beigestlgten den l nenen Gewinnanteil. hebnts ohne Datum angeg vorletzten Geschäftsfahrg.
e da. 1918. -= 4. 3. ulv.
ang = *. Stadt · Nandbr.
eee zzzz.
1929 Lit. UL. V da 20 Stt. W unk. 36
3 . iini
ö th. 19, 3 Berl. Etahtsnn ode 5h,
do. be 1889. kad. op g Bielefeld 1898. 1900.
19ͤ1a M. 1919 eee, a. SG. ol
nan 06 NF. 1909
ississmiistt
Mech Echmer. nt. lll . do.
da 1901, 1896, 1907. 119 L Ausg.
1919 II. Ausg. Man.. ......
zwetten Syalze hetgesügten orletzten bie in ber k etzten zur Autschüttung ge⸗
nur eim Gewinn. en. sn ist eg das sentgä
Kreditaustalten öffentlicher neren
Lipp. Landesbt. -— 9 . . . u. E.
8 — 22 2 * 2 4 2
8 . 1 Bfdd.
Di. . Unst. Ka S. 1 8 unt. e
Preuß. Log. e .
4 1998, og
— ——
t= *
Uu Ausnahme der Notterungen für auf Reicht.
l lautende festverzinsliche deutsche Wertvaptere * u Milltarden von Prozenten oder in Milltarden Mark festgesetzt werden. me tn Bilktionen von Prozenten oher zel die Notterungen in Mark für m Stück er
gen, in Biltionen ven Mart.
Mühlhan fen. 1. Thur.
NMillhau fen 1. E. os, O7. 1918 , 1019 Müllheim (Ruhr 19089 Em. 11 und 18
do. gTach en Altendurg. Landbank .... .... . do. d0. 9. u. 10. R. Coburg Landrbt.
Gotha Jandtred. . . Do. O2, os, 009 8g 1. e Meining. 2Aderd.
Schwarz bg. 9. Nubolst.
verstehen sich alle Cassel 1901. 3
1 nt iii ii ii iii in
8 — *
bo. genttal Pfdodr.
NR. 3. C - 10 12. 3
do. Da. A. 1. 4. M *
Eha * O07, og A. 16. ö unn. Druc'fehrer in ob, M t. 10 den ; hrsquggben werden am nächsten Börsen⸗ 1689 - 89, 08 Voriger Kurs“ bhe⸗
,. eee ,. werden
k 2
Die Notterungan fly hlung suwte für Ausländiß ; mn nben sich formlau fend unter Handel und Gewerbe
Bauldiskont.
bert (39mbard 12). Amsterdam 6. . Jsästianta J. Helsingforg g. . 2 . London 4. Madrid 8. Partg 6. guelß' 4. Stockholm Sr. Wten
Seit 4. nn. 1923 66 bet Ffestverzins⸗ k enn n fort.
Vünchen .. nn do.
* in 2 Spalte M. . Gladbach isi.
Westyr Psandhrtefamt . Sang rundstil cke. M 1.
Coburg 1902 Colmar (Elia) 180
—
Rurszettels
en. Edt. Sup. fbr. S. 10a. 12 - 29
ha gomm. S. 136-1
** ö
do. 1909 , 19194.. . 1556 Nauhetm t. Sessen 02 a
=, n,, 1990 unk. 80
— — Sdamburg. a0 Tir. C. Köln. ⸗Mind. Pr. ⸗Anl. Oldenburg. 10 TIE. 3 Sach. Mern. 1GId.⸗ . —
Danza 144 Æ Ausg. 19 1918, 1819, 20 4 Dt sch.⸗Eylau. 969 1907
Dortmund. .... 1907 = 12 LM. 18 1.
y 3 Pf. * . . Offenbach a. M. 18290 ö
Ansländische Staatsanleihen.
Die mit ener Rotenztffer versegzenen Anlelßen ga nit Zinsen getandel. und zwar
Sett 1.8. 14. 1 . 13. 1. R 18. . 3. 13. 71. . Ma 1. 8. R. . E 1. 4 I. M 4. 83. 19. 4 1. 4. 1489. u 1.7. ER r. 2. 1. v 1. 10. 18. D 18. 18. g 2 1. 18. 189. 2 L. 1. 204 & L 2. 0. *I. 8. M.
bo. *!
bo. Krebli. b. 8 22. 26 886 1
do. da. Bis S. 25
Brandenburg. Lomm. 19238 (Giroverb.)
do. 1919, 1920 Deutsche Komm. 1919 do. Kredit 3
iin n fi n iii
Pforzkeinm ot, 0oꝛ. 109,
Teutsche Staatsanleihen. Heuüger Kurige rent n ie. . - Ser. 1. 2. 65, J - 10 2 f bo. Do. S. 3. 4. 6 M do. Grundrentenhr.
do. Dt. Werthest. Anl. 28 Laken 1900. 2808, 18908
ö Wertbest. si. H. sd. 68 10 — 100 doll. /
Dollarschaßzamn. Di. Reicht sch. Ka]
Hannvbersche Komm.
Anleihe von 19258 Bern. C.- . 86 *. 3
Bo sn. Esb. 15 .
vi n s gomm.
wa. 6 11 2914
gur. u. Neum. Schuld. Ft Er Gh Zingf — 11 4. E gingf. - 166.
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. Gergtich⸗ .
Magdetg. mie . Migcttenkburg. Frtedr.
ö Pfälzische Etsenbahn,. . May Norbb.
2 1676, go, 85, 88, 9s . 1
Quedlinburg rana
Regensburg 10658, os do. 1397 X. =. =
k . . taob. .
Bulg. == GOnd. ve
a. Wr n. Merch] 28e⁊ Rx. 2M 5ö61
ee, ais. . do. aer Rr. 21661
do. zer Rr. —
1er Rr. ie o Dän jcha St.⸗A 9] Egnytt schegar i. da. priv. 1. Irs. do. 28900. 12200931 do. 3900, 300 Jr. Finn. St.- Eiso. Grlech. ] Mon. 1. do. M 1881481
do. M; Vꝛr.-Lar. 90 do. M Gold- g. 80 tal Nen. inLire
do. Remscheld 292922 2 Rheydt 1899 Ser. 4
Elbing 1208, C09, 14 do. 1618 N unt. 30 16 ö n —
do Gaben. ses er eum iãss. 1501. 0.
do. 1999 . en ö
ir. lig ö 66 gin gf. w
. uk. 24a do. lGdꝛ. 13a. 1. ; . d
Saarbellcen 11 3. Aa.
ö. & Gwangs gun ) Schßnederg Gerlin /
6
m
, ne nn t ö Etat a sch. . 1. . 2
Flensburg... 1912 1 a. Mt. 1029
1918 utv. 4 do. x (.- 8. Ausg.)
1020 (1. Auèag,) * Do. 1699. 1901 M Frantturt 696 OD. 1814
do. 18919 1. u. . Ausg.
2 t. M. Ker 31
Deutsche Probinzialanleihen.
Braudenb. Prov. 0og⸗- 11] Neihe 13 - 26. 191 Rethe 21 - 36, 1914
. 38-62 5
d t. Bomm. vs do 190 453 in Æ do. rn chen ch, d. Equi. T run-Co. Roræm. Staat. 4
M. do. 1a σusloghar ĩ. Uteuß. fon ol. Anl.. 9 de 3 do.
*. *
* Stolz t. Bomm. .... de. 1922, get. 1. 4. 24 Stratzburg 1. E. 1809 n. Ausg. 1911)
Stuttgart . 1h
lun. Cra inis.
den 19a ..... — a 09. Ini. .
Dest. s D
do. am. 9 do. idr. goon)
Casseser Zundeßkredit ho. Ser. 28 unk. 80
annoversche La do. Prav. Ser. x8. 16
11
ürth t. D... 0. 1961 1920 unk. 1960 do.
zuida 1907 * .
do. Kronent. .* da w.. in R. *
do. Sild. in fi u do. Papterr. in fl * Portug. X. Eve *. Rumänen * *.
m
Gteßen 1307. dere.
. .
. 26 1
2 . 28 j
do. dreien on. ann gerun . — * ;
Gotha J ö Graudeng. .... 1469
ö
// /
um
Ee ere le v. Wande ßer cr. 10 1688
Wiesbad. 1908 1Aug⸗ gabe. rilckz. 1987 1929 2. Ausg.
. — * o * 1 4
lege 319 X du. 1920, gel. 1. 4. 44
do. Halberstadt m 19 ne.. 1000, a0 101
do 18 Ag. 191. u.
. A. 1894, 97 u. 1909 E Wilmersd. ( Bln) oo. a
bo. Prov. Ausg. 14. Posener Provinzial. do. 1888. 92. 95, 58, !
Riheinp robin v 22. zᷣ 2 10009090 n. 89900900
Gant ae . ug. (ackern. Xa. do. do. nun 39 u. 1] ö 2A
lab · Lothring Rente mnbg. Staat z-Rente „amort. EzA. 19 A ů do 18619 Lit. B a do. h go 4. 81. und 100 000 C6. St. do. 390 000 St. do. St. Anl. 19090 (0.06. Gu Ser. 1,2, lor. 1813 rz. 68.
da londert. in 4 da 180989 in 4 da. 1908 in Æ do 1910 in Æ Rss. Egl. A. A822 w
JZingf̃. 8 - 18 3.
Deutsche nan reg Calenbg. Cred. D. F do. E Kur⸗ n. Reum. alte 3j
:
o. 1 — eilbronn. .. 1897 M
da lz. 1880 3er“
Rñ. A. Bea ader * da Ser n. Lern do. 1880 2. m. * da der n. Ver n
E igen. 1. g, gp. oa 1996, 97, 1902 nig lern Reihe ag
p 2 * — w h 24.
de, gomm. Cbiin. do 3
—
———
1 —
früher Inoõmraʒ la
r 2 . b 0 ae r
2434 —
J h
9 1 1g, 68. 9. 12 d- Lig, Ri. ig, uf. 42
26,94. gn, 99,00, 09g J. 189. 1998. 1909 * ande anl. 14
Ede E chu ld 80 bon. 18
do Augg. 6 u. Landeilli. Ribr. 1 Prov. 6 do. Uusg. 68h 7
Singaf. 86- 20 3. * &= ag * n Kreisanleihen.
Anklam. Kreft 1901.1 Cra men Krei ore 1.1.
do. der n. er
e 9 T n
do. d er n. Lern
da. 18948 3m. .. 1.1 —
w 4 —
K — — — — — — Q — . **
2.1.4. —
.
Kai serslautern 1909 1929 unk. 9 t 818
1918 unk. 29 1920 unk. 90
do der n. er de. 1896 28 er * do. d er u. er *
. ! J
2 ,,, . . . .
*
1 . 8 6 2 8 8 8 8 8 8 er 2 2
2. 4
do. do neul. . * ; La 1 u. 16 h
*
!
! !
— — n . . .
— — — —
tanz ... i m , an. ion
—
ö
. alte ..... do. n
J !
— ——
565
11 3
ö 7
.
.
Lb
, Ep SEFSEE.Izz3
4
!
.