1924 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Nicht angerechnet wird eine Krankheit, die sich der Ver— sicherte Lorsätzlich oder bei Begehung eines durch strafgericht⸗ liches Urteil festgeslellten Verbrechens oder durch schuldbanie Beleiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln zugezogen bat.

Wenn die Kransheit ununterbrochen über ein Jabr dauert, wird die weitere Dauer nicht angerechnet.

Die Genesungözei wird der Krankheit gleichgeachtet Dasfkel be gilt für die Dauer von acht Wechen, bei einer Arbeitsunfaͤhigkeit., die durch eine Schwangerschaft oder ein regelmäßig verlaufenes Wochenbett veranlaßt ist.

S 1279a. .

Der Reichsarbeitsminsster kann bestimmen, in welchen weiteren Fallen eine Anrechnung von Beitragtwochen statt⸗ findet, obne daß Beiträge enmichtet zu werden brauchen. Er kann auch bestimmen, daß diese Beitragswochen bei der Renten⸗ berechnung (6 1289) berüclsichtigt werden*.

b) Der bisherige 5 12792 wird S 1279. b. S 1281 wird wie folgt geändert: . In Nr. 1 lautet der Hinweis: ‚„S§ 1279, 12797. Als Nr. 4 wird hinzugefügt;

„Zeiten, während deren Nuhegeld bezogen wird. obne dah 3. mvaliden versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.

6. 5 1285 erhält folgende Fassung:

„Der Reick szuschuß beträgt jährlich 36 Goldmark für iede Invalsten⸗, Witwen- oder Witwerrente und jährlich 24 Gold⸗ mark für jede Waisenrente.“

7. § 1287 erhält folgende Fassung:

Die Versicherungsanstalt leistet bei den Invalidenrenten den Grundbetrag und den Steigerungebetrag, bei den Renten der Hinterbliebenen einen Teil des Grundbetrags und des Steigerungsbemrags.“

8. 5 1288 erbält folgende Fassung:

Ter Grundbenag der Invalidenrente beträgt für alle

Lohnklassen jährlich 120 Goldmark“. 9. 5 1289 erhält folgende Fassung:

„Bei der Invalidenrente werden zebn vom Hundert der

gültig entrichteten Beiträge als Steigerungebetrag gewährt“. 10. § 1291 Abs. 1 erhält die Fassung:

„Hat der Empjänger der Invalidenrente Kinder unter achtzehn Jahren, so erhöht sich jär ledes von ihnen die Invalidenrente um jährlich 36 Goldmark“.

11. §5 1292 erhält folgende Fassung: „Der Anteil der Versicherungsanstalt beträgt bei Witwen- und Wiwerrenten sechs Zehntel, bei Waisenrente für jede Waise fünf Jehntel des Grundbetrags und des Steigerungöbetra gs der nach S§§ 1288, 1289 zu berechnenden Invalidenrente.“ 12. 8 1297 erhält folgende Fassung: ;

Die Renten werden, auf volle Goldpfennig aufgerundet, in Teilbeträgen monatlich im voraus mit den im Postverkehr üblichen Zahlungsmitteln gezahlt.“

13. § 1298 erhält folgende Fassung: ;

„Die Witwen und Witwerrenten fallen mit dem Ablaufe des Monats weg, in welchem der Berechtigte wieder heiratet. . , wird mit dem Betrag ihrer Jahresrente ab⸗ gefunden.“ .

14. In den s§5 1316, 1317 wird je der zweite Satz gestrichen. 15. § 1318 erhält folgende Fassung:

„Treffen außer den Fällen des 5 12544 und des § 12659 Abs. 3 die Voraussetzungen für mehrere Renten aus der Invalidenversicherung zusammen oder tritt neben den , auf eine Rente aus der Invalidenversicherung der Anspruch au eine Rente aus der Angestelltenversicherung, so erhält der Be⸗ rechtigte die höchste Rente und von den anderen Renten ohne Kinderzuschuß die Hälfte als Zusatzrente.“

1 . 6 fällt weg. 1 2. die Rechtehilfse S8 Ii bis ii, 3. un g n gun die Verpfändung und die Pfändung der 14. die Fristen (S5 J bis 131), ö d. die Gebühren und Stempel (z5 137, 138); II. die Vorschriften des Vierten Buches über 6. das Heilverfahren (68 1265 bis 1274),

7. die Entziehung von Invaliden, und Hi 8 r r e gh J und Hinterbliebenenrenten

8. das Ruhen der R 61 . er Renten und die Kapitalabfindung (68 1312

9. . i men ecfen mehrerer Renten oder Kinderzuschüsse

die neue Feststellung und die Rückforderung von Renten— beträgen (6§ 1319, 1320), ö das Verhälinis der Anspiäche der reicht gesetzlich Versicherten zu den Ansprüchen aus Fabrik-, Seemanns⸗ und ähnlichen * a 9 die Aufiechnung h ö die Aenderung der Bezirke (6§ 1332 bis 1337), die Rechnungslegung gegenüber dem Reichsversicherungsamt F 13608 Abf. D... . . die Auszahlung durch die Post (cz 1883 bis 1386), soweit die Sonderanstalten nicht unmittelbar zahlen, die Verteilung, und Eistattung der Versicherungsleistungen rn nn en der Beträge an die Post (85 1403 is 141 die Leiflung von Beiträgen für eine zurückliegende Zeit (S§ 1442 bis 1444), 18. Me Entscheidung von Streit im Falle des 5 1460. III. Die Vorschriften des Fünften Buches über 19. die Beziehungen der Träger der Kranlen⸗ und Unfallver⸗ sicherung zu den Trägern der Inpaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung (68 1518 bis 1626, S 1543 a), 20. die Beziehungen ju anderen Verpflichteten, soweit sie in den §§ 1531, 1536 bis 1843 geregelt sind.“ 18. 5 1374 erhält folgende Fassung: s „Für die Verteilung der He g erungleistʒugen 6 1405) sind die Beitrage nach s 1392 maßgebend. Die Leistungen der Sonderansiasten werden nur soweit verteilt, als sie den Vorschristen des Vierten Buches entsprechen Den Sondeianstalten, die ihre Zahlungen ohne Ver⸗ mittlung der Postgnstalten selbst leisten, wird der Reicht uschuß vorschußweise am Anfange jedes Monats überwiesen. . Vorschußzahsungen werden am Schlusse jedes Geschäftg⸗ jahrs ausgeglichen.“ x 18. Im 8 1885 erhält der zweite Satz folgende Fgslung: . Bas Reiche veisicherungsamt bestimmt das Nähere.

20. 5 1392 erbält folgende Fassung: As Wochenbeitrag werden erhoben in der Lohnklasse 1. ..... in der Lohnklasse 2. ... in der Lohntlasse 3. ... in der Lohnklasse 4... in der Lohnklasse 5... 21. Die S5 1393, 1394 fallen weg. . ah 8 g wird der zweite Satz gestrichen, der dritte Satz erhält folgende Fassung: ö ö Die ,, werden, soweit sie nicht dem Reiche zur Last jallen, auf sämtliche Versicherunggträger nach Maßgabe 4 im letzten Geschäftsjahre verteilt. ; 409 fällt weg. 24. Dem § 1456 . 1, werden als Sätze 2 und 3 binzugefügt: „Die Anordnung bedarf der Zustimmung der zuständigen Versicherungsanstalt. Für die Wiederaufhebung des Einzugs— verfahrens gilt 1447 Abs. 3. 265. Im § 1468 wird jedesmal das Wort Mark“ durch das Wort „Goldpfennig“ ersetzt.

CO Das Gesetz über Lenderung des Versi rungsgesfetzes für Angestellte und der Rei versficherungsordnung vom 10. November 1 (RGBl. 1 S. S419) in der Fassung des Abschnitts der Verordnung über Vereinfachungen in der Sozialversicherung vom 30. Oktober 1923 (RGBlI. 1 S. 1057) wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt A Artikel TV Abs. 3 treten an Stelle des Wortes „Invalidenrente“ die Worte „Invaliden⸗ oder Altersrente“.

D) Das Gesetz über Aenderung des Versiche⸗

ungsgesetzes für Angestellte 23 233 Reich sver⸗

8ordnun vom 13. n (RGBl. 1 a, n, etreffend Befreiun

FE Die Bekanntmachung, 5. von der Verfa ern ru fg ch auf Grund des 8 icherungsgesetzes vom

16 07 1 3 nen n n, S. 7 . e zem ber . 721 6 l J wird wie folgt Nr. 2 Abs. 1b erhält folgende Fassung: b) es muß feststehen, daß für denlelben nicht bereits einhundert Beitragsmarken verwendet sind“. F) Uebergangs« und Schlußporschriften. Artikel J.

am 1. Januar 1924 laufenden Renten der Angestelltenver⸗ werden in Höhe des Grundbetrags (55 5h, 57 1. Vie hr.

. 20 Goldpfennig, 40 Goldpsennig, 60 Goldpsennig, S0 Goldpsennig, 100 Goldpfennig.“

Die sicherung

rungsgesetzes für Angestellte), die an diesem Tage laufenden Rent der Invalidenversicherung in Höhe des Grundbetrags nebst Rieiche, . (88 1288, 12987 der Reichsversicherungsordnung) gezahlt Bezieht ein Empfänger von Rubegeld oder von Invalidenrente Kinder zuschuß, so wird der Kinderzuschuß in Höhe des . Abs. 1 des Ver sicherungsgesetzes für Angestellte oder des 8 1291 Abs. J der versicherungsordnung gewährt.

Für Jeiten vor dem 1. Janugr 19834 werden Steigerungebehrig nicht angerechnet. Renten der Angestellten⸗ und der Invaliden, versicherung für die Zeit bis zum 31. Dezember 1825 sind im Monatt, betrage von zwei Goldmark sestzusetzen.

Artikel II.

Die bis zum 31. Dezember 1828 in der Angestellten⸗ und In validenversicherung verwendeten Beitragsmarken dürfen nur inso beanstandet werden, alg die Versicherungepflicht oder die Versicherung berechtigung in Frage steht. ;

Artikel III.

Ansprüche guf Leitungen, über die das Feststellungsverfahr am Tage der Verkündung 6. Verordnung schwebt, un eilig deren Vorjchristen. Ihre Nichtanwendung gilt auch dann nh Revisionsgrund, wenn das Oberversicherungsamt sie noch nicht m

wenden konnte. 2 Artitel .

In den Jahren 1922 und 1923 findet eine Verteilung und G stattung der Jersicherungsleistungen (98 1403 bis 1408 der Reich versicherungsordnung) nicht stati. Die Forderungen des Reichs za Post und der Versicherungsträger sowie die Verpflichtungen des Reshz und der Versicherungsträger werden für die Zeit vor dem J. Jannn

1924 nied lagen. niedergeschlagen Artiten v.

Vom 1. Januar 1924 an werden Zahlungen der Post aus Vn, sicherungeleistungen ehemals deutscher oder aufgelöster deut cher Irin der Invalidenversicherung vom Reich und der Gejamtheit der Trg der Invalidenversicherung übernommen. Das Reich 3 sich n diesen Laften in dem gleichen Verhältnis, in dem es zu den Jahlungg deuischer Versicherungsträger den Reichszuschuß leistet.

Artikel VI.

Für die Jahre 1822 und 1923 sind Geschäfts⸗ und Rechnung ergebnisse (5 I368) nicht einzureichen.

Artikel VII.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 192

Kraft. Berlin, den 16. April 1924.

Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Dr. Geib.

Mit Rückficht auf die Auflösung der Würitem bergischz Kreisregierungen wird folgende zweite Aenderung ha Beilage Lit. B der Instruktion zur Aus füh rung d Gefetzes, betreffend bie Quartierleistung für dM ee. Macht während des Friedenszustande vom 25. Juni 160 (Bundes gesetzblatt 1869 S. Y) hiermit z öffentlichen Kenntnis gebracht: .

7 die obere Leitung des Marschwesens und die Ausstelln der

arschroute in Württemberg sind mit Wirkung vom 1. Am

jo2n die Oberämter ffiatt bisher die Kreisregierungen) zuständig. Berlin, den 14. April 1924. ü

Der Reichsminister des Innern. Dr. Jarres.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis . 8 2 der ge

vYPmn un si zur Ausführung des. (RGBl. 1 S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt:

i eine Unze Feingold ... .. 96 6h, ür ein Gramm Feingold demnach .. 6, 668 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Belan machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschlich , der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichu geht.

Berlin, den 15. April 1921.

etzes über wer 1992

Devisenbeschaffungsstelle Gesellschaft mit beschränkter Haftun Seckel. ppa. Goldschmidt. .

Nachweisung über Vranntweinerzeugung und Branntweinabsatz im Monat März 1924.

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) Berichtigte Angabe. Berlin, den 14. April 1921.

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Reichsmonopolamt. Steinkopff.

100 14 1475 1 .

Preußen.

In Abänderung der Genehmigungsurkunden No⸗ vember 19233 JI. 4. Nr. ng ö V. 9 ö . 23. Februar 1924 II. 4. Nr. 105 M. f. V. genehmigen wir hiermit, daß die Preußische Landespfandbrief⸗ anstalt wertbestän dige Schuldverschreibungen auf den Inhaber (Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen mit einem Zinsfuße bis zu acht vom Hundert ausgeben n

Berlin, den 12. April 1924. . Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Volkswohlfahrt. Der Finanzminister. Hirtsiefer. v. Richte r. · ᷣᷣ⏑—n' 00000 Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des preußi setzte am Dlenztag die n 6 , * Porzellanmanufakftur fort und beschäftigte sich dem Nach⸗

1ichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge insbesonder mit einem von der Deut schnationalen 2 eingebrachten 5 trauensantrag gegen den Minister Siering. Dieser habe bel der Besetzung der Stelle des Leiters der Porzellanmanufaktur das Etatg⸗ zecht verletzt und es hei Autwahl des neuen Leiters an der erforder— lichen Sorgfalt fehlen lassen. Deshalb werde verlangt, daß der durch Privatvertrag von dem Handelsminister kom- missarisch mit der Leitung der Porzellanmanufaktur be— gustragte, für dieses Amt aber völlig ungeeignet erscheinende Dr. Schneider sofert entlassen und daß dieses gern. unter sach⸗ maß Leitung gestellt werde. In der Begründung det Antrags wies bg. Weis sermel (Dnat.) daraut bin, daß bie Staatliche Porzellanmanufakftur ein weltbekanntes Kunftinstitut sei, dessen Haupt- aufgabe darin bestehe, vorbildlich zu wirfen, insbefondere durch Her⸗ stellung von Qualitätsware. In finanzieller Beziehung sei zu ver⸗ langen, daß sich das Institut selber erhalte und möglichst auch Ueber⸗ schüsse für den Stagt liefere, ohne ein reines rwerbzinstitut zu werden. Durch dle , eines sogenannten Fachmannes aus der rivatindustrie mit einem siebenjährigen Vertrag zu erheblich öheren Bezügen, als sie der Etat auswerfe, sei' dat Etats recht des Lanztags verletzt. Die Geschäftsführung, des neuen Leiterg Dr. Schneider gebe zu Bedenken Anlaß, da fie in der Hauptsache auf Reklame und Steigerung des Absatzes durch Herstellung minder⸗

wertiger Erzengnisse hinarbeite und somit den Ruf der Manufaktur

als Kunstinstitut gefährde. Der Minister habe nichts getan, um d etatswidrigen Vertrag mit Dr. Schneider zu lösen. Abg. Fischbe (Dem ) erhoh gleichfalls Bedenken gegen die Umstellung der Betrie form. Die Qualität dürfe nicht durch die Steigerung der Produsss leiden. Der Minister möge sich auch über die dom Vorredner krij sierten Lieferungen an Minister zu ermäßigten Preifen und über ii vorhandenen Devisen äußern. Abg. Dr. Schwe ring (Zenn war der Ansicht, der Vorstoß der Deutschnaflonalen sei nicht ze aachlichen, sondern von politischen Beweggründen getragen. Abt Dr. von Eynern * Volker, trat lebhaft den Angriffen geh die jetzige deitung bei und forderte gleichfalls Auskunft her Lieferungen von Porjellan an die Minister zu Vorzugspreisen. Minister Sterikng gab zu, daß er 1sür s und einen Frem orzellan gekauft habe. Ob er es zu einem befonders vorteilhafte Preise erhalten habe, ob er Rabatt bekommen habe, wisse nicht., Auch von Geschenken an die Presse sei ihm nichtig beim Der kommissarische Leiter der Porzellanmanufaktur Dr. Schneide äußerte sich zu den gegenwärtigen Grundfätzen des Inftitutg im erklärte weiter, an die Minister und Staatsserretäre habe er die Mun sorderung ergehen lassen, die Gelegenheit zum Kauf von Pornelsa zu ermäßigten Preisen zu benutzen. Es habe sich um Wei woriellg und er rf bemalte Porzellane im September 1923 gehand Es sei nicht der Multiplijator des Zahlungstages berechnet worden sondern derjenige des Tages, an zem die Kaufverhandlungt

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gaonnen hätten. Nicht berechnet sei ein interner Konjunkturaufschlag ' etwa 50 o6gꝗ. der andeien Kunden gegenüber berechnet worten te Wo es sich um „prominent, Kunden gebandelt habe, sei der clan nicht berechnet worden. Minister Siering habe die Differenz tag sch bezahlt. Weitere ähnliche Verkäufe seien an den Präsidenten 64. und an die Minister und Staatssekretäre Braun, Luther, epering, Höfle, Jarres, Weißmann, Geßler und andere erfolgt. Auch itungen seien einige Figuren obne Berechnung gegeben worden. 3 Kim bel (dnat) kennzeichnete das neuerdings eingeführte bsiem, den Landtag vor vollen dete Tatsachen zu stellen, Jo bei den suscumebauten, bei den Kunstgkademien und besonders bei der Por elanmanufaktur. Ein solches Institut habe eine Meflame wie dunch hne Lugftellung bei Wertheim nicht nötig.! Der Mißtrguensantrag agen Mimffter Siering wutße abgelebnt, ebenso ein Anttag der Hutschen Vol kẽpartei, das Material des Ausschusses der Oberrech⸗ unge kammer zuzu leiten. .

Der Landwirt schaftl iche Ausschuß des Preußi⸗ hen Lan dt a gg beschäßftigte sich e ern mit der Beraiung eines seutschnationalen Antrags zur Behebung der Kreditnoi der kandwirtsch aft. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher geitungèverleger berichtet, wurde in der Aussprache, in der alle Harteien die gegenwärtig außerordentlich schwierige Lage der Land⸗ ririschaft anertannten, vor allem verlangt, daß der Landwirtschaft he Rentenmarkkredite in Höhe von 690 Millionen Mark in voller höhe und zu wesentlich niedrigerem Zinssatze als bisher zur Ver⸗ ung gestellt würden. Jedenfalls dürfe der landwirtschaftliche Fredit nicht teurer sein als der industrielle. Der Ausschuß nahm

auf die Reichereglerung dahin zu winten, daß

a) die Reichsbank nach der erfolgten Gründung der Golddiskont⸗

bank die freiwerdenden Rentenmarltiedite der Landwirtschast in er⸗ weitertem Umfange zuführe, P) in, Zukunjt die landwirtschastlichen Kredite der Preußenkasse in einer Zinsböhe zur Verfügang gestellt werden, so daß diese einen billigen, jedenfalls aber keinen höheren Zinesatz als die Reichsbank gegenüber ihren industriellen Kreditnehmern zu erheben braucht,

e) der der Landwirtschaft zuftehende Anteil von 00 Millionen Rentenmarkkredit voll der aucübenden Landwirtschaft und nicht der landwirtschaftlichen Industrie schleunigst zugeführt wird,

d) allen Landwirten die Kredite zu denselben Zinssätzen ge—⸗ geben werden, .

e) die Ausgleichung der Preisdifferenz zwischen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Produkten duich unverzügliche Herstellung der freien Wntschaft gesördert wird.

Ferner soll das Reichever kehrsministerium die Frachten jür land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse herabsetzen und das Sysiem der Frachten stundung auch für die kandwirtschaft mebr als bisher ausbauen. Schließlich wird verlangt. daß baldigst ein Gesetzentwunf über eine weitere Erhöhung des Kapitals der Preußischen Jentralgenossenschaftskasse vorgelegt, und auf die Genossenschaften eingewirkt wird, daß sie durch Neyrganisation den tkürzesten Weg von Kreditgeber und Kreditnehmer schaffen.

Der Ueherwachungsschuß des Preußischen Landtags beschäftigte sich in seiner gestrigen vertraulichen Sitzung

mit dem Abbau bei der Schulverwaltung.

Etatistik und Volkswirtschaft. Hetreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärtten in der Woche vom 6. bis 12. April 1924.

In Goldmark (Nentenmark) für h0 Kg.

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Anmerkung: Crefeld, Köln und Mainz notieren in Papiermark (über amtl. Dollarmittelkurs auf Goldmark umgerechnet).

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Berlin, den 16. April 1924. .

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Kartoffelpreise in deu ts chen Städten

in der Woche vom 6. bis 12. April 1924.

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Statistisches Reichssamt. Wagem ann.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. Amil 1924. Lelegraphische Auszablung (in Billion en). —— —— ——

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eine Entschließung an, in der das Staatsminislerium ersucht wird,

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In der Auffichtsratésitzung der Aktiengesellschaft Mir G Genest Telephon⸗ und ,. Werke, Beriin⸗Schöneberg, wurde laut MelJung des W. T. B.“ der vom Vorstand vorgelegte Jahrerabschluß nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung jür das Jahr 1525 genehmigt. Der Genera lbersammlung, die am 14 Mai 1924 stattfinden soll, wird vergeschlagen werden, den nachgewiesenen Gewinnjaldo von Mark 2000 123 024 573 962 792 auf neue Rechnung vorzutragen.

In der Bilanzsitzung der Glektrizitäts-⸗Attien gesellschaft vormals Schuckert Co,, Nürnberg, wurde laut Meldung des W. T. B. der Geschäftsbericht über das am 30 September 1923 abgelaufene Geschäftejahr genehmigt. Der auf den 30. Anil 1924 einberufenen Hauptversammlung foll vor⸗ gejchlagen werden, von der Verteilung eines Gewinnanteils abzusehen und den Ueberschuß auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Bremer Woll kämmerei, Sitz Bremen, Fabrif in Blumenthal Hannover, macht laut Meldung des W. T. B. einen Dividendenvorschlag von 6 vH.

Die Elektrolytkupfernotierung der Bereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des W. T. B.“ am 15. April auf 135,25 (am 14. April au 13h 5 M far 10h Kg.

Berlin, 15. April. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelbandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 16,00 bis 17,25 4A, Gerstengrütze, lose 16,00 bis 17,060 4.z, Haferflocken. lose 15,75 bis 16,90 Æ, Hafergrütze, lose 16,90 bis 16,0 AÆ, Roggenmehl O0 /1 1250 bis 1400 A, Weizengrieß 18.00 bis 19,00 A, Hartgrieß 22,00 bis 25,0 Æ, 70 , Weizenmehl 1450 bis 16,00 Æ, Weizenauszug⸗ mebl i o bis al 0 , Greif erben, Vifteria is, b bie 23 77 X. Speiseerbsen, kleine 14 00 big 17,09) A, Bohnen, weiße, Perl 22. 25 biz 24500 „, Langbohnen, handverlesen 3000 bis 3250 M, Linsen, kleine 2600 bis 353900 4, 3 mittel 36,50 bis 42,00 M, Linsen, große 43,00 bis 4,50 M, Kartoffelmehl 16,00 bis 19,090 A, Maßkaroni, Grießware 4009 bis 46,00 Æ, Makfaroni, Mehlware 36,00 bis 37,50 Æ, Schnittnudeln, lose 20, 00 bis 24,00 Æ, Bruchreis 15,25 bis 1756 6, Rangoon Reig 17.00 bis 18.50 4, glasierter Tajel⸗ reis 2,00 bis 31,00 M,. Tafelreis, Jaya 31, 00 bis 3600 4, Ringäpfel, amerikan. 10000 bis 105,00 4, getr. Pflaumen 201100 4300 bis 48.00 A, entsteinte Pflaumen boo bis 66,900 A, Kal. Pflaumen 4060 S000 bis 8500 Æ, Rosinen Candia ö D0 bis 95,00 4, Sultaninen Caraburnu S0, 90 bis 100,00 A Kerintfen cheleg FSösos big zö, ö -. Wandeln, fätße Bari, 159 5 bis 165,00 Æ, Mandeln, bittere Bari 14000 bis ob, 00 A, Zimt (Gassia 110 09 bis 120.00 4, Kümmel, holl. 145,00 bis 135,00 , schwarzer Pfeffer Singapore 03,00 big iii, 00 , weißer Pfeffer Singapore 138, 00 bis 14800 4, Rohkaffee Brasil 180,60 big 220,00 MÆ, Rohkaffee Zentralamerika 240 00 bis 300, 00 . Raäst⸗ kaffee Brasil 240 00 bis 280 00 M, Röstkaffee ralamerika 320 00 big go o . Malta ffer, gepackl V bo big oM , siöftgerreide,

lose 16,50 bis 1800 4, Kakao, fettarm 100,00 bis 125,00 M, Kafao,

leicht entölt 130, 60 bis 153,00 A, Ter, Souchon, gepackt 350 00 bis 42000 , Tee indisch, gepackt 425, 00 bis 00 Od A, Inlandszuder Melis 40, 00 bis 42,50. A, Inlandszucker Raffinade 42,50 bis 44,50. 4 ucker Würfel 45606 bis 8 6 A, Kunflbonig 34 Ho bis 40, H0 4 uckersirup, hell, in Cimern 43,90 bis 49 00 Æ, Speisesirup, eig in Eimern 30, 09 bis 35,00 . Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 108, bis 10 o A, Marmelade, Vierfrucht 460 biß 5 00. 4, Pflaumen- mus in Eimern 45 00 bis 48,00. , Steinjalj, lose 320 bis 80 4, Siedesalz, lose 00 bis 4, 60.4, Bratenschmalz in Tierces 68,00 biß 4A, Bratenschmalz in Kübeln 69,00 bis 69. 50 A, Purelard in Tierces 67,50 bis 4. Purelard in Kisten 68, 50 bis 69,00 4 Epeisetalg, e 6, 00 bis 50,00 A, Speisetalg in Kübeln 46, bis 48,00 , Margarine, Handelsmarke 1 56, 60 4, IL 48,00 bis 2 00 Æ, Margarine, Spezialmarke 1 76 00 4, 11 60,00 big 65,00 4, Molkereibutter in Fässern 202, 00 bis 205 00 , Molkereibutter in ckungen 206, 00 bis 210,00 A, Landbutter 166,00 bis 170,00 A, uelandebutter in Fässern M200 bis Mo. 00 A. Auslands hnlter h

*

Dugdralfae 26, bb big 40 0 „, Quartfase zo O0 bis Ho 66 A, Tüstter Käse, vollfett 126 60 bis 127 F. AM, Tisfiter Kae, balbferi big = 4, ausl. ungez. Kondensnnich 1516 2.56 big

inl. ungej. Kondensmilch 48/12 1800 bis 1900 M, inl. 2900 4. Umrechnungsjabk:

X

Kondensmilch 28,00 bis Milliarden = 1 Goldmark.

ko

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstel le det

Deutschen Landwirtschaftsrats vom 8. bis 14. April 1921 stellten sich die Schlachtwiebpreise je Pfund Lebendgewicht:

Hambu Köln, Rh. Mannbelm 10. 1 7. April 7. April

Goldpfennige

Berlin 12. April

8 w 8 0

2 2 *

2 9 w .

o 9 9 2 2 22 o e 2 2 e, ee, = e

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und . Wertpapiermärkten.

De visen.

Danzig, 16. April. (B. T. B.) Deyplsenkurse. (Alles in hi a,. Amerifanische b, 75bd G. b, 7645 B.,

G., —— B., 100 Rentenmark 130,922 G., 131,578 B. : Warschau für eine Million G 6147 G, G6 178 B. Aus- 130.826 B., London —— B., Amsterdam 21,383 G., 21 492 B., Schwein G., e, ne. Warschau 06147 G. ew Jort᷑ telegraphische

April. (W.

Amsterdam 26 550 00 G 35 8* e J , ) G., Bu . 11 83000 G., London 308 63 G., Parn

M

B el ene, n. G., 1. GB. G. Bb. 7695 B. 8) n ent 16