1924 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 May 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Die Reichsindexziffer am 30. April und im Durchschnitt April 1924.

Die , ennif für die Lebenshaltungõkosten (Er⸗ ) ö. nung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichs⸗

nährung, Wo

3

amts für Mittwoch, den 30. April, auf das 1,14 billionenfache der Vorkriegszeit. Gegenüber der Vorwoche (1,13 Billionen)

die

ür den Durchs

ist demnach eine Steigerung von 99 vH zu verzeichnen.

r chnitt des Monats April berechnet sich eichsindexziffer auf das 1,12 billionenfache; gegenüber dem ö biionensachen im Durchschnitt der Mons is Mär;

ergibt sich eine Steigerung von 4,R7 vH, die vorwiegend auf

die Erhöhung der Mieten zurückzuführen ist. Die Ernährungs losten, allein betragen im Durchschnitt ö. 4 1,23 billlonenfache der Vorkriegszeit.

Berlin den 2. Mai 192.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Vetrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im M

1. Es sind verarbeitet worden

A. Zucderfabriten.

ãrz 1924.

Roh⸗

Zeitabichnitt zucker

Ver⸗ brauchs;

zucker

Zucke rablãufe

Hiervon wurden entzuckert mittels

Verbrauch

8 zucker Zuckerahläufe mit .

Rohzucker

im

verfahrens

aller Art

Kristallzucker

tangen⸗ und Würfelʒucker

Platten⸗

einem Reinheitsgrade von

. .

. 6

!.

2

̃

weniger als 70 ŕH

6 825 13627

15395 2126936

R März 1924. n d. Voimonat. !) Vom 1. Sert. 23 b. 1. März 1924 Vom 1. Seyt. 22 h. I. Mr hz

m3 z6s 96 Ez z66 96!

93 obq 196

779 293 3 297 490

41 076783 5 307 351

9 März 1924. n d. Vormonaten Vom J. Sept. 23 b. 31. Mär 1924 Vom 1. Sept. 22 b. 31. März lg? z

66 118 4 660 214

5 616 332

az 365 gt Iz zob go

n d Vormonat 1) Vom 1. Sept. 23 b. 31. März 1924 Vom 1. Sept. 22

. März 1924.

b. 31. März 1923 oz os4 196 7 434 287

9 9 369

1973

249 11 157 is og

15 668

2492 20 51

23

17 641

j gz 16 g3t 16 zt 16 g36 16756 16756

33 440 274 632

328 072 318 ozo!

53 440 291 568

345 008

16 936 16 936 16756

334795

2. Raffine

471 7879

7 926 33

b 40 178781 274 632 b96 731

z2s 5. Ia Sbi2 318 o39 4801 516702 3. Zucker fabr

53 44 47 1341 267 119 274 632 7 879 2033 432 835 328 072 7 926 3373 699 954

z is oz g]io o8/ Sa] 344 So

207 213 207 213 265 780

164 309 729 g68

S94 277

g46 244

164 309 937 181

1101 490

12129024

* —— ——

38 931 bl 497 76 635

12 566 38 931

bl 497 76 635

53 992

h 645 44 819

bo 464

49 281

i ken überhaupt (1 und ?)).

ö 645 44 819 295 641

ö0 464 384 462 103 273 527 171

4 2 l. Zucker sabritken mit Rüben verarbeitung.

88 338 37 109

25 442 10 687 ogq4] z 828 104 rien und Melasseentzucke

r.

10 884 119 891

130 775

159 46

rungsan st 77957

175 750 268 687

367710

88 821

135 2976

3111 3475

12376 46 143

58 519 r6 262

12511 49 19 1 0747461 245 123

bl 630 l 191 2951 417 663 19737

115900 334 485

345 985

761 100

1293 40 347

44 640 197 127

132 405 5374 4 263 661 2 25092954 4 386 056 2 25098328 ——

102 goz

107 033 155654 827

1661867

7I1 646 728 900

944 992 alte n.

9 294 161 940 363 101 910 5

462 3951 071 678 559 373 w os m 651

17 .

5 21403 1849313

2012 9 600

11 612 22189

IZ37s 714 6971 798 1091 9 302 2923 983 484 4554

10 039 3638 Mios: 4658 51 817 4 687 864

82 343 256 960

339 293

22776 165 o78

116 549 172 5409 6305

49 947 6 252

737 9 302

10039 51 81

847 1021 798 5478 7 177 644 11734 97508

8 O24 74612532 6 gi

189 363 1811787

2001155

504 3651 832 751) 219 316 9 oi 89s] 125 679 2314 393

Gesamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet im März 1924: 29 472 de, vom 1. September 1923 bis 31 ) · ; S 1999 b 35 1923: 14235 791 42. Bei dieser Berechnung sind die unter L angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker 6. . . * ö k

K. Stãrkezuckerfabriken.

J. Es sind verarbeitet worden

II. Es sind gewonnen worden

eiiabschnitt

Kartoffelstãrke

in den Betrie⸗

ben erzeugte angekauft

andere Stärke

Stärkezucker in fester Form

Stãrkezucker⸗ strup

Zucker farbe

42

Im März 1924. In den Vormonalen... Vom 1. September 1923 bis

31. März 1924 .

ucker üben.

13 379 53 713

67 083

105 693 144730

39 0937

dora 2574

2657 13 59

13 456

istallzucker und 28 369 d

Berichtigungen 228 408 da verarbeitete Rüben und 32 213 d2 gewonnener Rohzucker abgesetzt. ö Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, jondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Räben sind unter G nachgewiesen. In den Vormonaten sind gemäß nachträglicher Berichtigung 20 16564 dz Rüben weniger zu Rübensaft verarbeitet worden.

Berlin, den 2. Mai 1924.

Statistisches Reichs amt.

34 491 89 405

123 896

1 2 2 2 1 J 2 2 2 . f n , , 24 6 er mn n uckerfabriken, die bisher Betriebzübersichten nicht eingesandt batten, liegen nunmehr vor. Verarbeitet worden sind in ihnen: 1 633 709 da

646 3373

41019

C. Verarbeitung zu Nübensaft. 2

Zeitabschnitt

Verarbeitet Gewonnen

Rübensäfte mit einem Reinheitsgrade

von mehr von 70 bis von wenigen alz 93 vr, gh v, ans fo rh

Rohe Rüben

42

m März 1924.

n den Vormonaten ... Vom 1. September 1923 his

31. März 1924.

28 578 ) 1 206 606

1235184

5 596 230 992

236 587

38 4946

1984

38a 384

Abläufe unter 70 vh. Diese Zahlen sind in den Vormonaten hinzugefetzt; außerdem sind gemäß nachtrãglicher

Wage mann.

Inlands verkehr mit Zucker in März 1924.

Der aus dem Ausland eingeführte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen.

Ziffern mitenthalten.

Zeitabschnitt

In den freien Verkehr übergeführter Zucker

Die Mengen sind in den darüberstehenden

anderer kristallisierter

Zucker Verbrauchs⸗

zucker)

Zuckerabläuse, Rübensäfte,

von 70 bis 95 vo von mehr

andere

Zuckerloösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trockenmasse (Reinheitsgrad)

als 95

Stãͤrke⸗ zucker

Steuerfrei als Liebesgabe vom Ausland

eingeführter

ucker

d 2

Im März 19241)

Vom 1. Sept. 1923 bis z. Mär; 19245) Ga mn, n,, Vom 1. Sept. 1922 bis 31. März 19235)

Nnvollstãnd ige 3) Berichtigt. 3 betreffen, nachtrãglich eingegangen.

Berlin, den 2. Mai 1924.

10 999 25 1293 3

36 455 593

689 482 5 476

4 280 407 28 684

889 244 1065

7406 559 269 436

2) 173 438 1815

22 321

161

276 137

821

Statistisches Reichsamt. Wage mann.

1139 40

14 905 94

10 869

44706

31 100 9

100 415 1589 18 247

113 593

Angaben. Es fehlen die Nachweise aus dem von den Franzosen und Belgiern besetzten Gebiete.

ie Nachweise des Landesfinanzams Köln für Februar 1924 sind, soweit sie das von Engländern

besetzte Gebiet

Preußen.

Dem Reichs fiskus, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen (Liegenschafis verwaltung), wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die in der Gemarkung Quednau be⸗

legenen 1232/71, 1 n, n sind, um dat

Parzellen Nr. 473/51, 475/75, 1239773, 1240/71, 74, 1237 / 83, 80, 81 und 82, soweit sie er⸗ losionsgelände Rothenstein jeglichem

rkehr zu entziehen, im Wege der Enteignung zu erwerben.

Berlin, den 2. April 1924. Das

endorff. Siering. Der Minister des Innern. J. V.: Meister.

In Abänderung der Genehmigun

bruar 1924 II. 4. Nr. 11 M. J.

Surkunde

1

reußische Stagtsministerium.

vom 13. Fe⸗

11 ; genehmigen wir hiermit, daß die Rheinisch⸗Westfälische Boden-Kredit

geben darf.

Der Minister J. V.

Berlin, den 14. April 1924.

Das Preußische Staats ministerium. für Volkswohlfahrt. Der Scheidt. J.

Bank in Köln wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber mit einem Z insfuß bis zu acht vom e , n ;

Finanzministerium

Erste Verordnung

zur Durchführung der Preußischen Steuer—

notverardnung.

ö Vom 26. April 1924.

(Veröffentlicht in der am 2. Mai 1924 ausgegebenen Nr. 32 der Preußischen Gesetzsammlung S. 484.)

Auf Grund des 5 5 Abs. 1 und des 8 8 Abs. 2 der Preußischen Steuernotverordnung vom 1. April 1924 (Gesetz⸗ samml. S. 191) wird folgendes verordnet:

. n.

eber.

5 1.

(I) Die gemäß den S8 3 und 4 der Preußischen Steuern ot⸗ verorduung zulässige Minderung aus einer leufe e wn f e, wird innerhalb des Zeitraums, für den die laufende Geldverpflichtung . die monatlich zu entrichtenden Steuerbeträge gleichmäßig

(2) Weist der Steuerschuldner nach, daß die Summe der auf das vom 1. April bis zum 31. März laufende Steuerjahr entfallen ö. laufenden Geldverpflichtungen die Summe der nach Abs. 1 auf die monatlich entrichteten Steuerheträge verteilten Minderungen über⸗ steigt, 19 wird ihm der Unterschiedsbetrag nach Schluß des Steuer jahrs insoweit erstattet, als die gezahlte Jahressteuer die Summe der verteilten Minderungen übersteigt.

(3) Gilt eine laufende Geldverpflichtung für einen Zeitraum, , r . . . A 6. 1 2 1. * wird für die

ing nur der Teil der laufen verpflichtung berücksichtigt, der anteilig auf die Zeit nach dem 31. März 1924 enffällt. tic g

. 52. (1) Anträge gemäß § 2 Abs. 3 der Preußischen Steuern 2 ordnung sind bis zum 31. Dezember 1924 * i n . (2 Anträge gemäß 5 3 Abs. 1 der Preußischen Steuernot⸗ verordnung können, soweit es sich um laufende Geldverpflichtungen handelt, die in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1924 jähig werden, bis zum 31. Juli 1924 gestellt werden. Für später fälli werdende lausende Geldverpflichtungen sind die Anträge innerhal rn ,,. Ii er de her fg Seh eryflichtung zu stellen. ntrãge gemã er Prenßischen Ste d d vom J. Januar . ab zu stellen. ö Berlin, den 26. April 1924.

Der Preußische Finanzminisier. von * 31 .

Generallotteriedirektion. Die Ziehungs iermine der 3. bis 5. Klasse laufender

23. Pre ußi sch⸗Süddeutscher (249. Preußischen) Klassen⸗

lotterie sind wie folgt anderweit festgesetzt worden: 3. Klasse: 10. Mai 1924, 4. e 7. Juni 1924, 5. Klasse: 9., 10., 11., 12., 14., 16., 17., 18., 21., B. und 26. Juli 1924.

Demgemäß läuft die Frist für die klassenweise Erneue—

rung ab für die

3. Klasse: Sonnabend, den 3. Mai 1924,

4. if Sonnabend, den 381. Mai 1924,

5. Klasse: Mittwoch, den 2. Juli 1924.

Die Ziehung der 3. 3. . Sonnabend, den 10. Mai 1924, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterle⸗ gebäudes, Jägerstraße Nr. 56.

Berlin, den 1. Mai 1924.

Preußische Generallotteriedirektion.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Betanntmachunung.

Auf Grund des 8 384 Abs. 3 der Neichsgewerbeordnun zom 26. Juli 1900 und des 8 190 Abs. 2 und 3 des ß gemeinen w Fsiet⸗ vom 2. Juni 1865 habe ich unter dem 3. März 1 eine neue e Markscheider⸗ rdnung erlassen, die ich hierdurch mit Wirkung vom i 83 ab in Kraft setze und hierunter auszugsweise 0 2 ö

Die neue Markscheiderordnung einschließli zehörigen Rißmuster ist im Verlag der Preußischen Gea⸗ gischen Landesanstalt zu Berlin N. 4. Invalidenstraße 44, urschienen und von dieser Anstalt zum Preise von B Gold⸗ nark zu beziehen. Sie kann außerdem bei den Oberbergämtern ingesehen werden.

Berlin, den W. April 1924.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.

. Auszug aus der Preußischen Markscheiderordnung vom 23. März 1925.

Auf Grund des 5 Abs. 3 der Reichsgewerbeordnung vom 5. Juli 1909 und des 5 190. s. 2 und 3 des Allgemeinen Berg⸗ gefetzes von 24. Juni 1865 wird unter Aufhebung ber am 21. De— zember 1871 erlassenen Allgemeinen Vorschriften für die Markscheider m Preußischen Staate einschließlich des Nachtrages vom 2. Juli 1900 nd ö einschlägigen Vberbergãmter folgendes herordnet:

. Berechtigung zum Markscheidergewerbe, Mark⸗ scheiderarbeiten.

1. Das Gewerbe der Marliche de! darf nur von Personen betrieben werden, die als solche von einem ie, ischen Oberbergamt en soniert . diese find berechtigt, die Berufsbezeichnung Markscheider zu führen.

8 2. Die Markscheiderarbeiten bestehen in Aufnahmen und rißlichen Darstellungen 6. bergmännische Zwecke über und unter Tage; sie um saffen insbesondere alle derartigen Arbeiten, die der Erwerbung, Be⸗

zung und , . des Bergwerksgeigentums und seiner Zu⸗ . sowie der Gewinnung der Mineralien und dem Betriebe der

Bergwerke dienen. II. Erteilung der Markscheiderkonzession.

timmungen der T

8 3. Die Konzession wird nur Personen erteilt, die die Markscheider⸗ n, bestanden haben und unbescholten sind. Sie ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in bezug auf den Betrieb des Markscheidergewerbes dartun. §5 4. =

Die Konzssion gilt für das ganze Staatsgebiet.

Sie begründet i; den 5 innerhalb der Grenzen seiner Gewerbebefugnis den Anspruch auf öffentlichen Glauben.

Die Konzefsion wird von dem Oberbergamt erteilt, vor dem die Prüfung abgelegt worden ist, und den übrigen Oberbergämtern bekannt⸗

zegeben.

5 Dem Markscheider steht die Wil des Ortes . erblichen Niederlassung innerhalb der Grenzen des preußischen Staatsgebiets frei. Seine Niederlassung in anderen Bundesstaaten bedarf der Ge⸗ nehmigung des Ministers. . . Er dat den Oberbergämtern, in deren Bezirk er Markscheider, beiten ausführt ee, von dem Orte seiner Niederlassung als auch von jedem echfe diefes Ortes sowie von der Aufgabe seines Ge⸗ schäfts Anzeige zu erstatten. ö ö Die Erteilung der Konzession und der Ort seiner Niederlassung d im Reichs- und Staatsanzeiger, Veränderungen des Ortes der jederlassung sind in den Amtsblättern der Regierungen zu ver⸗ öffentlichen, in deren Bezirk der bisherige und der neue Niederlassungs⸗ ort gelegen sind. .

I. Zurücknahme der Markscheiderkonzession.

Die Konzession kann zurückgenommen werden: ö

1. wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren sie erteilt worden. ist,

2. wenn dem Inhaber die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, für die Dauer des Ehrverlustes,

3. wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Maꝛkscheiders der Mangel derjenigen Gigenschaften klar erhellt, welche bei der Erteilung der Konzesston porausgesetzt werden mußten, ins⸗ besondere wenn er gegen die aer, n, en über das PViarkscheide⸗ wesen wiederholt ober in grober Weise verstößt.

§ 7.

ür die Zurücknahme der Konzession ist das Oberhergamt zu= anti in dessen Bezirk der w , t in S 6 unter Ziffer 3 nuten Verfehlungen begangen hat. In den unter Ziffer 1 und 2 . genannten ie entscheidet das Oberbergamt, das die

Nonzession erteilt ha 88 Für das Verfahren der Konzessionsentziehung gelten die nach-

nden Vorschristen: h . Die 3 erfolgt durch das QDberbergamt. Dieses er⸗ nennt einen Kommissgr, der den Sachverhalt zu erörtern, den Marfscheider unter Mitteilung der gegen ihn zur Srache gebrachten Talsachen zu hören, Zeugen un .

h d eidli pernehmen und die zur Aufklärung der 5 , , , , , d, su ommissar). Die des Markscheiders flft unter der n. daß im e seines Ausbleibens glei wohl mit der Erörlerung der Sache werde vorgegangen werden. Bel seiner Vernehmung und hei dem Merhör der Zeugen und Sa ändigen ist ein vereideter Protokollführer nen fen, Gleichzeitig mit der Ernennung des Untersuchun 5 ars bestimmi das Oberbergamt einen Beamten zum Vertreter des öffentli Interesses. Der in, , hat , von u erstä in und, er 6 r nge. für e if erachtet, ihm die Akten ur Stellung geeigneter Anträge vorzulegen. 3. lech Eingang dieser Anträge und, im Falle der ortsetzur dale mern . den ,,,, ar, na dieser Untersuchung beschli er en hweder die Ginstellung des Verfahrens oder die Eröffnung des . Vorhereitung dieser Entscheidung ing Ergänzung des Vowerfahrens rgamts 4j endgültig. fahrens gerichteten geben, welche den

ns err e f. 5 es , , ,, laden, daß im Ausbleibens gleichwohl mit der ů3 de n werden

rgegange Der ch n ber gen und eines

ber dazu⸗

5. Die mündliche Verhandlung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Oberbergamts. Die Oeffentlichkeit kann unter entsprechender Anwendung der SS 173 bis 176 des Gerichtsverfassu setzes

en oder beschränkt werden. Zu der Verhandlung ist

den Vortrag eines verhalt eingeleitet.

at, das Re Vas Sie

llung des Verfah arkscheider die Kosten des Verfahrens 64 dem Markscheider vor dem

uerlegen. r in einer weiteren Sitzung, nden

1 ist un nweis au tsmi * cheider zuzustellen. , ,. u be zulässig. Die Be⸗ Woche stell

Entscheidung eingereicht. g. Die Zustellung der in dem Verfahren ergehenden Sadungen und Entscheidungen erfolgt unter entsprechender Amvendung der Vorschriften der , über Zustellungen. . Die Beitreibung der Kosten (Ziffer 7) erfolgt im Wege des Verwal tungszwangsverfahrens.

9. Die Entziehung der 9 . wird den übrigen Oberberg⸗ ämter milgeteill und im Veichs und Staatsanzeiger , Dem en der Qberbergämter bleibt es überlassen, gleich= zeitig sich hierzu der Amtsblätter zu bedienen.

IV Allgemeine Pflichten der Markscheider. 10. Der Markscheider hat si 96 allen sein Gewerbe betreffenden

. Verordnungen und Anweisungen bekanntzumachen und ist zu Befolgung verpflichtet. 81

10.

ilfskräfte v ührung der Arbei

kann. Er muß l i meffungsarbeiten und bei Arbeiten, die besondere forbern oder denen besondere Glaubwürdigkeit beigelegt werden mu perfonlich beteiligt sein. Er verliert die Vergntwortlichkeit nicht durg Berufung guf Mängel seiner Instrumente oder auf Amweisungen, die ihm vom Auftraggeber oder anderen Personen über die Ausführung der Arbeiten erteilt sind . .

Soweit ein Markscheider Arbeiten als berantwortlichen Stell⸗ vertreler eines anderen Markscheiders ausführt, ist er für diese verantwortlich. ; ö .

Bel gemeinschaftlicher verantwortlichen Erledigung eines Auf⸗ trages durch mehrere Markscheider muß die Beteiligung jedes einzel nen somohl in den Aufnahmen, wie in den Berechnungen mit Namens⸗ unterschrift deutlich angegeben sein.

5 12.

Der Marlscheider ist zur Gehe imhaltun Gewerbes zu seiner Kenntnis gelangenden n , . 23 1 . der sonst anvertrau n verpflichtet. ͤ

Er darf die in seinen Händen befindlichen n ,. rechnungen . und die zugehörigen Akten nur, der Aufsichts⸗ behörde, seinen Auftraggebern sowie den von diesen mit Ermächtigung versehenen . zu Einsicht vorlegen oder ihnen Mitteilungen

daraus machen. gi8 Fi der M ider bei feinen Arbeilen, daß auf einem i ,, ,, 6 des Allgemeinen Berggesetzes

Bergwerke in bezug auf die in 8 ,. Gegenstände eine Gefahr vorhanden ist oder droht. so ist er vemflichtet, hiervon den Bergrevierbeamten un den verantwork⸗ lichen Betriebsführer des Bergwerks unverzüglich zu benachrichtigen.

der in Ausübung seines triebs und Geschäfts⸗ ihm zur Bearbeitung

§5 14. Der 3 hat im Falle längerer Abwesenheiz dem Ober⸗

t ei ü machen, die die zu seiner Registratur . 1 ene, 1 der Bergbehörde auf 32 vorlegt.

§ 15. Die als Slaatebeamte tätigen Markscheider sind unbeschadet der isziplinarbefugniffe ihrer vorgesetzten Dienstbehörde in besn auf e , ,. e breed r e , Arbeiten den en if dieser Anweifung ebenfalls untenmponfen.

usw. ; X. Schlußbestimmungen.

§ 93. . . Die Oberbergämter können die vorstehenden Bestimmungen in besonderen Fällen durch Vorschriften für ihren Bezirk ergänzen. Berlin, den 23. März 1923. . Der Minister ö Handel und Gewerbe ie ring.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Ober försterstelle Papuschienen im

bezirk Königsberg i. Pr. ist zum 1. Juni 1924 Bewerbungen muͤssen bis zum 20. Mai 1924 einge

Regierungs⸗ 2 besetzen. n.

Ministerium für Wissenschait, Kun st und Volksbildung. sind die

Namens des Preußischen Staats ministeriums Mitglieder und stellvertreienden Mitglieder der durch die Be⸗ simmungen vom 13. November 1878 eingesetzten Sach ver⸗ tändigenkommissionen bei den Staatlichen Museen in Berlin für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. Mär; 19277 von dem Minsster für Wissenschaft, Kunst und Volks—⸗ bildung ernannt worden. Die Kommissionen sind folgender⸗ maßen zusammengesetzt:

1. Gemäldegalerie.

Mitglieder:

von Bode, Exzellenz. Wirklicher Gebeimer Rat, beguftragt

9 , em e i fterz der Staatlichen Museen

für die Abteilungen des Kaiser⸗Friedrich⸗Museums, Mitglied des

Senats der Akademie der Künste.

Dr. Nax Friedländer, Geheimer Regierungsrat, stellvertretender

Dlireitor der Gemäldegalerie und Direktor des Kupferstichlabinetts.

Dr. Adolf Gold schmidt, Geheimer Regierungsrat. ordentlicher

rf ö. der Universität Berlin, Mitglied der Akademie der issenscha ten.

Stellvertreter; 6. 9 . i 0 j 4 Kommerzienrat.

onrad Böse, Professor, Maler, ordentlicher Lehr r . mischen Hochschule für die bildenden . . Gustap Richter, Maler.

2. Sammlung von Bildwerken und Abgüssen christlichen Zeitalters. Mitglieder: ; Dr. von Bode, wie vor Dr. Demmler, Direftor. . Dr. Ritter von Falke, Gebeimer Regierungsrat, Professor, Ge⸗ neraldirektor der Staatlichen Museen. Dr. Mul ert, Ministerialdirertor. Fritz Klim sch, Professor, Bildhauer, Mitglled der Akademie der

Künste.

Stellvertreter: . NMax Friedländer, wie vor. Goldschmidt, wie vor. Gerhart Bollert, Justizrat.

3. JsJamische Abteilung. Mitglieder: „hon Bode, wie vor. Sar re, Professor. Direktor. „h. e. A. von Gwinner, Dirertor der Deutschen Hant. Ernst Herzfeld, ordentlicher Prosessor an der Universttät

Berlin. Stellvertreter: Dr. Eduard Simon, wie vor. Dr. von Fal ke, wie vor. 4 Sammlung der antiken Bildwerke und Gipe⸗ a bgůsse. Mitglieder: Dr. Wiegand, Geh. J r. erster Direktor, Mitglied der Zentraldirektion des Deutschen Arch ologsschen Instituts und der Akademie der Wissenschaften. Dr. Trendelenburg, Geh. Reg. Rat, Professor. . 283 han euner, außerordentlicher Professor an der Universität Berlin. Stellvertreter:

S se w . Geh. Baurat, Professor, Senator der Akademie er Künste.

Janen sch, Professor, Bildhauer, ordentlicher Lehrer an der

Akademischen Hochschule fär die bildenden Künste. Mitglied dee

Senats der Akademie der Känste.

Götz, Professor, Bildhauer .

Sr. Roden waldt, Generalselretär des Deutschen Archäologischen

Instituts, Honorarprofessor an der Universität Berlin.

5. Antiquarium. Mitglieder:

Dr. Wiegand, wie vor.

Dr. Trendelenburg, wie vor. . .

Sr. Schuchbardt, Geh Reg.⸗Rat, Profe ssor, Direktgr der Prä- historischen Abteilung des Mufeums fuͤr Völkerkunde, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. .

Dr Brueckner, Profefor, Studienrat am Prinz Heinricht⸗ Gymnasium in Berlin ⸗Schöneberg. . V

Dr. Palfat. Geh. Sb. Reg. Nat. Ministerialrat im Ministerium für Wisfenschaft, Kunst und Volksbildung, Professor.

Stellvertreter:

Dr. Preuner, wie vor. ö ö

Dr. Ferdinand Noack, ordentl. Professor, Direktor des Archäslogischen Seminars der Universitäͤt Berlin, Mitglied der Zentraldirektion des Deutschen Archäologischen Instituts.

Dr. Rodenwaldt, wie vor.

tz. Münz kabinett. Mitglieder:

Dr. Regling, Professor. Direktor.

Br. Menadier, Geh. Reg.⸗Rat, Professor. ö

Sr. IFdugrd Meyer. Geh. Reg. Nat. ordentl. Profefsor an der Universitãt Berlin, Mitglied der Akademie der Wissensch. und der Zentral direktion des Dentsche Archäologischen Instituts.

Constantin Starck, Professor, Bildhauer, Mitglied der Ata demie der Künste. 2

Dr. Krabbo, Staaisarchivar, Professor.

Stellvertreter:

A. von Gwinner, wie vor. Mittmann, Ober⸗Münzwardein a. D. 7. Kupferstichkabinett. Mitglieder: 3 6 * i 1 * 63 wie vor. ö ü wie vor. H . ö ma 41 ö Wirkl. Geh. Ob. ⸗Reg.⸗Rat, Präsident det

Reichsversicherungsamts. Stellvertr eier:

. Davidsohn . Rentier. Fharles För ster, Kunsthistoriler. S8. Sammlung der gvptäschen Altertümer. Mitglieder:

Dr. Schã fer, Direktor, Professor. ; Dr. Sethe, Geh. e, n ordentl. Prof. an der Universilät

Berlin. ; ö Dr. A. Erman, Geh. Reg. ⸗Rat, ordentl. Prof. an der Universitãt

Berlin, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Dr. Eduard Meyer, wie vor.

Stellvertreter:

PD. Dr. Graf von Baudissin, ordentlicher Professor an der

Universität Berlin. Dr. Bruno G ü terbock, Prosessor. Frau Hedwig Fechheimer⸗ Simon.

9. Sammlung der vorderasiatischen Altertümer.

Mitglieder: 2 31 666 Professor, Direktor. ö Cdua e ver, wie vor. ö Sr. Bruno Meißner, ord. Professor an der Universität Berlin. Stellvertreter:

Dr. Sarre, wie vor. Dr. James Simon, wie vor. ;

106. Ethnologische Abteilung des Musenms für

Völkerkunde. a für die Indische Abteilnng.

Mitglieder: Dr. von Le Coq, Professor, Direktor, mit der Leitung der

n j lt. Ir ich Lie f . Direktor der Ostasiatischen

. des Museums für Völkerkunde, Mitglied der kademie

der Wissenschaften. Dr. Paul Traeger. Br. Freiherr von Th Dr. Alfred Maaß, Hermann Schoede,

ivatgelehrter. 9 3 n, Exzellenz Staatsminister a. D.

rofessor, , . rivatgelehrter. Stellvertreter:

r t Sachs, Universitãts professor. 3 8 ch ar n Geh. Reg. Rat, ordentlicher Pr

Dr. James Sim on, Großkaufmann. Oskar Huldschinsky, Rentier.

der Universität Berlin, Mitglied

an der Akademie der Wissenschaften.

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