Leonhard, Vrnkl. . do. Serie III Leovoldagrube rz 1 do. 1919, 20 Lindener Brauerei Linke Hofmann do. 1921 unt. 27 do Lauchh. 1922
. Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
Wilhelma hau 19191088
WencelausG rb. Maß ff. Zi. 3. 9 Westd. Bodkr. Gol = Pfandbr. Em. 2 * sĩ. do do. Gold⸗K. * 8 . Westf. Vrv. Gd. R. 2 16 J. We ste drr. Kohleds
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, um Deutschen Reichsanzeiger und Preußhßischen Staatsanzeiger
gJellst. . Waldn. 22 io , e, . Nr. 117. Perlin, Sonnabenb, den 17. Mai 1924
do. da 19 unk. 28 II. Ausländische. ; E sag) se unt. 2 10 Magdeb. Bau- u. Seit 1. . 16. 1.1. 14. IL. 11. 60. 1. . 66 ; do Werl chleß en re mn. gat Bach daf ig 1 = Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts“, 3. dem Vereins-, 4. vem Genossenschafts., 5. dem Musterregister,
3 * rn n 100 . . ee * zz. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und 8. die Tarif ⸗ und Fahrylanbekauntmachungen der Cisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt uuter dem Titel ·
v. Fonne. rr 86 K p. 109 kg. 4 p. Eletfir. Sidwest z,. do. 1013 1 do. Rötzrenfabrtt 10 Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
4p. 1 * f. 1 Doll. M s. 1 Gldm. 1. z unf. 29 8 1026 Martagl. Vergb. 19 Steaua⸗Roman. * 1083 1 Einh. * 45. 16 Kg. do. Wests. 2 ul. 7 1025 Meguin 21 ut. s Ung. Lolalb. S. 1100] do do 22 unk. 27 10 Miag. Mühlenb. 21 Dag Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erschelnt in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ ir Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,. 8W. 48. Wilhelm ⸗ preis beträst monatlich rf Goldmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten O, 15 —
El. Licht u. Kr. 21 10085 Dꝛi. Paul Meyen 21 Rolonialwerte. Clett Wire. Ytin u. Genesi go 7 Schuldverschreibungen industrieller ö o g. n u dne Hen 28 Deutsch· Ostaft. 1134 sttaße 382, bezogen werden. Anzeigenpreis für den Raum einer 5hᷣgespaltenen Einheitszeile 1.— Goldmark freibleibend. — * — e —
Unternehmungen. Em sch. Lippe G. 22 102 Motorenf. Deu ne? VUamer. G. G.⸗A. L. Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 117A, 117 B und 117 C ausgegeben.
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Aachen⸗Münchener Feuer 1206 6 Aachener Mückverstcherung 326
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Assel. Union Hog. 170 Berliner Hagel⸗Asseturanz 4650 VBerlin⸗Hambg. Land⸗ u. Wasser Tr. 800 Verlinische Feuer⸗Vers. (für 1000 M) 45a Berlinische Lebens ⸗VBers. —— Concordia. Lebentgz⸗BVeri. Köln 10h Deutscher Lloyd 60b Deutscher Phönn fü'r 1000 Gulden — — Dresdner Allgemeine Transport — — Elberf. Vateri.· u.. Nhenania (für ioo , . e, Verncherung Gob
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Magdeburger Hagel⸗BVers.⸗Gej. 30 Magdeburger Lebens-⸗Vers.⸗Ges. 329 Maßdeburger Nüctversicherunga⸗Ges. 2b Mannheimer Versicherungs⸗Gesß. 47h
Niederrheinische Güter⸗Astet. 40 9 Norddeutsche Versich. Hamburg —
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Schles. Feuer⸗VerI. (für 1800 M 470 Sekuritas Allgem. Vers. ——
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Union, Hagel⸗Vers. Weimar — Viktoria Allgem. Bers. (ür 1000 C (Ih
nur bei Mannh. Vers.⸗A. 1. J. — 30.
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National Allg. Vers.- A. G. Stettin 2196
Nordstern. Alg. Vers. Akt.⸗Ges. (für 1000 M. Wm
en, Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein Me
Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.
34. Nachprüfung der Steuerveranlagung durch das Finanzamt im Einspruchsverfahren. Der Steuerpflichtige hatte gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und beantragt, die Berechnung der Steuer unter Berücksichtigung des 5 33 des Ein⸗ kommensteuergesetzes vorzunehmen. Das Finanzamt hatte daraufhin um Uebersendung der Bücher mit sämtlichen Belegen und Unterlagen ersüucht. Der Steuerpflichtige hielt dies Verlangen für ungerecht fertigt. Er geht davon gus, daß das Finanzamt die Grundlagen der Veranlagung zu seinem Nachteil nicht mehr ändern dürfe, sich viel⸗ mehr darauf beschränken müsse, die Höhe der nach 5 338 des Ein⸗ kommensteuergesetzes zulässigen Abzüge festzustellen und die Steuer dem 8 33 b entsprechend anderweitig zu berechnen, und daß deswegen eine Nachprüfung der Angaben der Einkommensteuererklärung nicht n Frage käme. Der Ausgangspunkt des Steueipflichtigen ist unrichtig. Nach §5 228 der Reichtabgabenordnung können die Rechts mittelbehörden einen angegriffenen Bescheid nur unter gewissen Vor— auesetzungen um Nachteil dessen ändern, der das Rechtsmittel eingelegt hat, Aenderung eines Bescheids bedeutet jedoch Aenderung des ent⸗ scheidenden Telles des Bescheids, nicht, wie der , meint, Aenderung der einjelnen im Bescheid enthaltenen Fest= stelungen. Handelt es sich um einen Steuerbescheid, so liegt eine Aenderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen nur vor, wenn die Steuer im Rechtsmittelbescheid erhöht wird. Jede Entsch eidung (lrteil, Beschluß, Bescheid, Verfügung) enthält einen Ausspruch und tegelmäßig eine Begründung dieles Ausspruchs. Diese beiden Teile haben eine ganz verschiedene Bedeutung. Der Ausspruch ist ein obrigkeitlicher Akt, der Recht schafft oder Recht feststellt und mit . Wirkungen von einer übergeordneten Behörde beseitigt werden aun. Die Begründung ist dagegen eine Kundgebung der erkennenden Behörde, die den Zweck hat, die Parteien von der Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung zu überzeugen und der üͤher⸗ geordneten Behörde die zulässige Nachprüfung der Nechtmäßigkeit der
Der Beschluß führt aus, daß die Vorlegung einer für die Steuer⸗ festsetzung bedeutungsvollen Urkunde nicht um detwillen verweigert werden könne, weil sie auch Dinge enthalte, die für Dritte nicht be⸗ stimmt seien. Denn einmal lasse sich aus 5 173 Abs. 2 der Reichs⸗ abgabenordnung eine so einschränkende Anwendung dieser Gesetzes⸗ bestimmung nicht entnehmen, anderseits müsse das Bedenken der Aftiengesellschaft durch die aus 5 10 der Reichgabgabenordnung sich er⸗ gebende Pflicht der Steuerbeamten zur Verschwiegen heit in Steuer- angelegenheiten als beseitigt angesehen werden. Richtig sei allerdings, daß das Finanzamt die Vorlegung einer Urkunde nicht verlangen dürfe, wenn diese Urkunde sich nicht in Händen der Aktiengesellschaft befinde. Davon könne aber hier keine Rede sein; denn nach den eigenen Angaben der Aktiengesellschaft befinde sich der Bericht im Hesitz eines Organs der Gesellschaft, nämlich des Aufsichtsrats der Gesellschast, der nicht gtwa eine von der Aktiengesellschaft verschiedene Persönlichkeit fei. Die Aftiengesellschaft 96 Rechtsbeschwerde ein und rügt unrichtige Anwendung der sf 175 und 207 der Neichsabgabenordnung mit nachstehender Begründung: Der Steuerfiskus richte seine Aufforde⸗ rung zur Abgabe der Steuererklärungen an die Gesellschaft als solche, verlange jedoch die Erklärung von demjenigen Organ, das die Gesellschast gerichtlich und außergerichtlich verirete, und mache dieses allein verantwertlich. Der Vorstand führe grundsätzlich die Geschäfte der Gesellschaft und der Aussichtsrat sei nur in besonderen Ausnahmefällen (6 247 Abs. 1, 5 272 Abf. 1 des Handelsgesetzbuchs) Vertretungs⸗ organ. Die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlegung der Bücher, Ge— schäftẽ papiere und Aufzeichnungen liege daher auch nicht dem Auf⸗ sichtsrat, fon dern dem Vorstand als dem geschäfte führenden Organ ob. Die Verpflichtung könne sich folgerichtig nur auf diejenigen Unter= lagen beziehen, die sich auf seine Eigenschaft als geschäfisführendes Organ erstreckten, nicht aber auf die, die außerhalb feines Geschästs⸗ bereichs entstanden seien und für die er keine Verantwortung trage. Für den Bericht der Treuhandgesellschaft müsse das um so mehr
ihre Steuerpflichten erfüllen kann, ist eln innerer Vorgang knnerhalb des steuerpflichtigen Subjekts, dec für die Entstehung der Steuerpflicht dieses Sublekts, der juristijchen Person als solcher, bedeutungslos ist. Die Organe sind durch den Willen Ter juristijchen Gesamtperlon ge⸗ bunden, nicht umgekehrt. Was die Organe für die Akttengesellschaft innerhalb ihrer gesetzlichen oder statutarischen Aufgabenkreise tun oder unterlassen, das tut oder unterläßt die Gesellschaft selbst. Wenn der Vorstand einen Vertrag für die Gesellschaftt, abschließt, so schließt die Gesellschaft ihn selbst ab, wird unmittelbar und allein daraus berechtigt und verpflichtet. Wenn der Aufsichtsrat eine Kontrollhandlung gegenüber dem Vorstand oder einem An⸗ gestellten der Gesellschaft vornimmt, so kontrolliert damit die Gesell⸗ schast selbst diese . Was Vorstand und Aufsichtstat in Aus= übung ihrer durch die Gesellichaftsorganisation ihnen auferlegten
flichten, also als Organe der Gesellschaft an Papieren und sonstigen
genständen in Besitz nehmen, besttzt die Gesellschaft selbst ver- mittels ihrer Organe, und sie hat diesen Besig der Steuerbehörde gegenüber zu vertreten. Es ist aber zu betonen, daß es sich dabel eben um Gegenstände handeln muß,. welche die betreffenden Personen
in ihrer Eigenschaft als Organe, nicht als Privatpersonen besitzen.
Die als Organe einer Aktiengesellschaft tätigen Personen bedürfen zur Erfüllung ihrer Pflichten einer Summe von Kenntnissen, die sie sich entweder als Privatpersonen oder in ihrer Cigenschaft als Organe, also gewissermaßen Llenstlich, ver⸗ schaffen können. Zur Vermittlung dieser Kenntnisse können sie sich auch Berichte oder Gutachten erstatten lassen, und es ist dann Tatfrage, ob es sich bei der Beschaffung Jolcher Auskünfte um eine private oder der Gesellschaft gegenüber dienstliche Information handelt. Nur die letztere ist von der Gesellschaft steuerlich zu vertreten Im vorliegenden Falle hat der Reichsfinanzhof kein Bedenken, sich der Beurteilung der Vorinstanzen anzuschließen. daß es sich bei der Ein⸗ forderung des streitigen Gutachtens nicht um eine private Information
2 . 1 U 2 2 2 3 ̃⸗ , ,
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8 , 8 ; ĩ aͤftu itiglei Vor Aufsichtsratz gebandelt hat, sondern um eine 2 . ntschetdung zu ermöglichen. Als bloße Kundgebung von Änsichten gelten, als derselbe weder ein Erzeugnis der geschäftlichen Tätigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gebande son . der erkennenden Behörde kann sie von einer anderen Behörde nicht des Vorstands noch eine geschäftliche Aufzeichnung, der Gesellschast Juformatson dez Aussichtsrats als solchen, allo einer Handlung der Bezugsrechte eändert, fondern nur für unrichtig erklärt werden. Diese Unter. Überhaupt darstelle, sondern eine rein private Arbeit der Treuhand⸗ Gesellschaft selbst Durch ihr Organ. Dafür spricht, daß es ch um Staßfurt 2 ; rn des Ausspruchs als der eigentlichen Entscheldung im engeren gesellschaft, die sie im Auftrage des Vorsitzenden des Außssichtsrats für ausschließlich die Angelegenheiten der Gesellichaft selbst berührende ue , . Sinne und der Begründung als einer bloßen Meinungsäußerung diefen angefertigt habe. Der Vorsitzende wolle durch den Bericht perlön⸗ Fragen handelt, daß die Beickaffung des Gutachtens nur darch Vor- ö Niegt allen der Reichsabgabenordnung vorhergehenden Versahreng, lich äber die inneren Vorgänge der Gesellschast infgrmiert werden, legung der geschästlichen Aufzeichnungen der Gesellschaft möglich Berichtigung. Am 12. Mal 1924 vorschriften, inebesondere der Zivisprogeßordnung und der Strasprozeß⸗ um danach dem Aufsichtsrat Anweisungen für seine Kontroll⸗ war, welche dem Vorsitzenden des Auffichtsrats nur in diefer seiner Ver. Chem. harlottenburg 1l.lbz. — ordnung, zugrunde. Es (st nicht erkennbar, daß die Reichsabgaben⸗ tätigkeit geben zu können; der Bericht sei aber nicht für den Auf⸗- Stellung zugãnglich waren. daß nach dem eigenen Vorbringen der Am 14. Mai: Leipziger Niebeck⸗Brauerel adnung in dieser Beziehung abweichen und etwa den gesamten sichisrat als solchen bestimmt. mithin nicht, wie das Landesfinanzamt Beschwerdesührerin der Vorsitzende des Aufsichlsrats das Gatachten tbbiG. nhalt eines Bescheids als Recht schaffenden oder Necht feststellenden unterstelle, für ein Organ der Gesellschast. In den S5 173 und 207 nicht für private Zwecke, londern dazu haben wollte, um auf Grand kt auffassen wollte. Vielmehr ergibt sich daraus, daß nach 5 221 der Neichsabgabenordnung handle es sich um Bücher und Schriststücke der ihm dadurch vermittelten genauen Tenntnis der inneren Vor der Reichtabgabenordnung ein Steuerbescheid nur deshalb an ⸗ der Geselischaft, während der Bericht der Treuhandgesellschaft gänge der Gesellschaft den übrigen Aäfsichtsratemitgliedern An- gefochten werden kann, weil sich der Steuerpflichtige durch die eine private Urkunde sei, deren Herausgabe sie vom Versitzenden des weisungen für ihre Kontrolliäligkeit geben zu können — alfe um den höhe der Steuerpflicht beschwert fühlt oder well die Steuerpflicht Aufsichtergts nicht erzwingen könnte. Daher könne die Finanzbehörde Bericht für leine dienstliche Betätigung zu verwenden — sowie endlich, 2 2. 5. zu geringe e,, , ö. daß n 3 6 1 2 a ihnen 3 ven ,. J, . a 9 r re . kö ler. der, 4 — ‚ — zer Reichsabgabenordnung der eigentliche, einer Aenderung fähige Be⸗ ist unbegründet. Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde nicht an! hat. In solchen Fällen spricht die Vermutung dalür, daß der Auk= e, n, r m nrg ec den a , , . 6 2 2739. scheid lediglich der in 1. enthaltene Ausspruch über 36 Höhe der 3 ist die Feststellung der angefochtenen Entscheidung, daß der sichtsrat oder sein Vorsitzender nicht als Privatperson, sondern für die ö; 3. 216 53 : ĩ ĩ ĩ ĩ ̃ ĩ ie fur di 8 andelt h D Frjuchen vom Vorsitzenden des 2 . 396 ta . Den. in .. 3 ö asch. . är . Steuer ! . . . . . in 35 . Jae, n,, . eine 6 t ig (e. S k hat. it z 2 d. ö. ö t — 025 a i0. ẽ ns . & Serabau. 3. 202 31 einem Punkte der Begründung einer angefochtenen Entscheidung einen estsetzung der Steuer im Sinne des ; r Reichs ufsichts ats ausgegangen ist, ist. bedeutungslos. Na ð or- 963 ; P k de rn e n ä W em e 2a ö ö. 3 135 g à is s- dem n . Iten er für richtig hält, trotz abgabenordnung von Bedeutung ist. m Streite ist nur die liegenden Satzungen werden schriftliche Erklärungen des Aufsichtsratz 1 8 veiyz. KEred. Anst. 18211 1 n 1G i a 1. gallerie Aischersi 11 a 10.5 R i io ù ii s a io s id, dem ohne weitere Voraussetzungen das Rechtsmittel zurückweisen, rage, ob die Gesellschaft zur Vorlegung dieser ibrer Be- eben durch seinen Vorsitzenden vollzogen. Es wäre Sache der Gesel is Breuß. Staats ⸗ Ech , ii. 6 123 ** Rarls ruher Wach. 31 333 2 Beb C R 3 8 2 h salls fie in irgendeinem anderen Punkte zu einer dem Steuer⸗ hauptung nach im Besitze des Vorsitzenden ihres Aujsichtsrats schaft gewesen, wenn sie ernstlich hätte bebaupten wollen, daß es sich — Kiener Dan tv. . e ö, , . . 1. n pflichtigen ungünstigeren Auffassung gelangt und die beiden Ab. befindlichen Urkunde verpflichtet ist. Nach Lage des vorliegenden bei der Einholung des streitigen Berichts nicht um eine Handlung loc n er Ceerie.,. ; ᷣ weichungen sich für die Steuerberechnung auegleichen oder nur eine Falles ist diese elf von den Vorinstanzen mit Fecht besaht worden. des Außsichtsrats im Rahmen seiner Betätigung für die Gesellschaft Köln · Reue ss. Hniv. c n as d 36s ao d 8 28h zs d i & go, gr boͤhere Steuerfestsetzung rechtjertigen würden. Daraus folgt aber auch, ine Aftiengeselischaft alg juristische Person kann sich nicht unmittel- gehandelt hätte. sondern um eine reine private Information des Auf⸗ nr n den,. ö r, e . ä daß eine Rechtemistelbehörde, wenn in einem Punkte eine Abweichung bar, sondern nur durch ihre Organe betätigen. Die Organe sichtsratsvorsitzenden, durch Darlegung der für diese Beurteilung ent- si. ĩ jugunsten des Steuerpflichtigen geboten ist, berechtigt ist, ohne jede suristischer Perfonen sind im Gegensatze zu denjenigen natürlicher scheidenden Umstände die oben aufgestellte Vermutung zu wider-
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. 4 1. 262. meyer & Co. 832 a6 g.] 8. schränkung über andere Punkte der angefochtenen Entscheidung rfonen selbständige, mit eigener natürlicher und rechtlicher legen. Einen Verfuch in der Richtun ! , . — rd ,. ö auzustellen. Das Finanzamt war danach be. Willens und Handlung higkeit ausgesiatteie Woesen, welche nicht nicht unternommen, fie sieht vielniehr auf dem nach den obigen Dar.
Auge b. Nürnd. T. 27,53 1 249 a 24h Hofm. 5 ] 6. rer: z y, I, , og a is as, Ge ng Bs jn — 1 6 s ũ ss d Sz a8) 289 nͤchtigt, im Einsprucheversahren ihn eine Viachprüfung der gesamten nur in ihrer Eigenschaft als Organe der juristischen Personen, legungen unrichtigen Nechtsstandvun fte, daß die Gesellschaft nur
6 Merttan. Anseihe 189 Sasagt Il. Jsb G jz. 5 8 a is 10 8 11.25 a 11 a 1a. G; Lorenz CS d 4 a a c à π zs a a] a 33 a c SESieuerveranlaqung des Steuerpflichtigen einzutreten und Beweife zu fondern daneben auch als natürliche Personen für sich seibst tätig die von ihrem Vorstand innerhalb dessen satzungs mäßiger Betätigung . grinaengad erclt k i . m,, n,, . erheben. dich 9e der hen a ern,. hatte es diefelben 1 können. Soweit das letztere der Fall. ist, stehen diese beschafften Ürkunden vorzulegen verpflichtet ei. Bamit erledigt
8 Elett 34 * 3 * 3 ü ö 2 3 2 1 Trust⸗ er nn Ten. . ö . e n ne eee hd * een. . Befugnisse, die ihm im Steuerverfahren gegeben waren. Es konnte fonen der juristischen Person vollkommen unabhängig und rechtlich sich auch der Einwand, daß nach der 0 des Reichs⸗
Oesi. Staate schap h. i ö Ve ri. Jurger Eis. 3. Zeh g a Ia 33 3. a 3I8 R390 Notorenfbr. Deny 22 23. 18 a zm n, nn, nach 96 3 Ab]. 2 , D der Bücher verlangen. Nur auf Wunsch selbständig 6 es können sich Gegensätze aller Art bilden, finanzhofs kein Steuerpflichtiger zur Vorlegung von Urkunden ver—⸗ t die
Ev. Anl. 2 6 2 ö 2 2 z z 7 ee 3 K , nn y , i . 3 * 860 de Steuempflichligen sind die Bücher nach 3 257 Abf. Z der Reichs. der jür die Organe der juristischen Person maßgebende Wille der pflichtet sei, die er nicht, besitze. Solche Fälle sind aller⸗
Prů. Staat zsch. fäl. 1.5. 25s, . do. do. (Hibeinia) Schulth.⸗ Patzenh. 16.28 à is. 5 17h
Bingwerte
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Oberschl. Eisenbb.
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13. 15 a 16, 18 a1
abgabenordnung tunlichst in seiner Wohnung oder seinen Geschäfts⸗
suristischen Person und der Wille der zu ihrer Vertretung berufenen
dings, da es sich eben bei den Organen der juristischen Personen
räumen einzusehen. Pa der Sieuerpflichtige einen Wunsch nicht au., natürlichen Personen als solcher braucht sich keineswegs zu decken. um selbständige natürliche Persanen, handelt, guch hier msöalich. gesprochen ö. kann dahingestellt are ob seine Berücksichtigung Grundsaͤtzlich anders liegt es, wenn dieselben natürlichen Personen Wenn ein orstandg · oder Aufsichtsratsmitglied eine, Urkunde. Vapier. do... Od Du sch Wagg. v. ci. I ijß x ; Yh Hsiwerte..... 2.3 ad ns is. js a eg. 5p tunlich wäre. (Urteil vom 2. Februgr 1924 VLe A 19/24.) in ihrer Gigenschast als Organe der Gesellschaft tätig werden. Ein die er für die Gesellschaft besitzt, unterschlägt oder vernichtet, kann . ; we ,, d,, n ü 28210 könig Bergbau. 28.73 r a 2 sda 28 a 266 n 5 z5. Zur Kerpflichtung ver Lirtiengesellschaften zur Bor. Organ kann begrifflich keinen von dem Willen ker Gesamtperson, der sich für die GeseÜllschaft die vbysische Unmöglichkeit ergeben, sie vorzu. un. Aut. 36-33 ; 2 ür . ,,, . , , . legung von Üriunden an vie Steuerbehörde. n Ver, cg dient, und deren Befiandteli es ist, abweichenden Willen haben. legen. Etwas Derartige ist hier nicht behauptet. Endlich ist noch dec , g rn: * ; . iti is s j5; ix d e, Hag. S2 * ns sb miagungeverfahren für die Körperschaflesteuer für das Geschäftsjahr Vorstand. Autsichtstat und Generalversammlung dienen uf Willengz⸗ auf den Gesichtepunkt einzugehen, daß die Urkunde Dinge enthalte, a —— 4 é 1
Sbschl. Eis-· J Car 20 3 d i 11.5 a 16 5 ai ber schl. Adio wte. A533 a Sf, S as. sh s z d q. 6 a q a
kon. 3. . de Gas dochumer Guß g. Js a gz a S3 n gi, r 4 20 28 , , Orenstein u. Koyvy. e , m, ,. 13 a 149 a 149
lonv. vi. A. do Gebr. Söhler 22 30 à 31 à 20d Silbet⸗Rente. .. Buderus Eisenwk. 13921375124
33
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* 2 1 — 2. 1 3 a 38 a3, M n. Graun ug. 315 a 33 8 3 30828310 26.25 a zo; a 29. 180 sst elne Attiengesellscast vom Finanzamt aufaesordert worten, den bildung und Betätigung der Gesamtperson der Aktiengesellschalt, sie deren Kenntnis nur für den Aufsichtsrat bestimmt sei. Es sind aller⸗ 36 dier un. zii , , ee 21868 . ö n, 33 3 . . gericht . dr n,, ar das g ge r r in Urschrist ö. nicht als . Willengträger, sondern die Gejellschaft dings wohl Fälle möglich, in denen der Aussichtsrat als solcher im do. Goldrente ⸗ —⸗ . 26 a 25. 156 ßñ à is 1s a ĩd a di i, m , ö 8 2 borzusegen. Sie hat fich geweigert mit der Begründung, daß sie den handelt durch sie. Innerhalb der Orgauisation einer luristischen Besitz von Papieren ist, deren Kenntnis er auch dem Vorstand e kiel nie ini 13. 16 a ja d d i. & ix zs jd 5 R e , ern S565 RS, js z Gu Bericht ohne Zustimmung des Aufsichtsrats nicht vorlegen könne, da son sind durch Gesetz und Satzung den . Organen be⸗ aus guten Gründen vorenthalten will. In solchen Fällen würde 1 Lissabon Sia di sch. . . 1 . f ö.. , ,, e , . ie; v is 3 nnr es sich um eine auf dessen Veranlassung erfolgte und nur für diesen stimmte Aufgaben zugewlesen. Das 1 unter Umständen auch für eg der durch 8 6 der Reichsabgabenordnung begründeten i nn Te e * X re a i st 2 3 . , bestimmte Berichteisaitung handie. Vas Finanzamt wiederholte jein das Steuerrecht nicht; bedeutungé los. Aber unberührt bleibt der Pflicht der Steuerbehörden, bel ibrten Entscheidungen nach Necht e ger er 9 . ?. ** zd 2 g 39 36, s z s a 37 6p j erzwere .. iM 3 I is R ia 1s 13a a ia a 13313 Vorlageeisuchen auf Grund des 3 175 Abf. 2 der Reichtabgaben· Grundsatz, daß die steuerlichen Pflichten der juristischen Person für diese und Billigfeit zu vertabren, widersprechen. wenn sie die do,, do, nee,. 6. s a 8. sb 6 , , n, zrdnung und rrobte an, im Falle der erneßien Weigerung auf Grund seibst enisteben und ihre Grfüllung ihr selbst obisegt. Zwar sind die Vorlegung solcher von ihnen benötigten Urkunden gerade durch Elcktrische Hochdahn Ws E mn an h d. z azæs A n. Th e Ta em . Ga e g, a e. er e, * des §5 202 der Reichgabgabenordnung eine 5 gegen rie gefetzlichen Vertreter durch 8 84 der Reichsabgabenordnung auch selbst den Vorstand als den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft erzwingen Schami ung Kr. 1. obd6.. ans a 0b r n 0 os da n Deum cher ien ! rn 3 s h i e, , ea sr ĩ leje Aufsoid ie die Altiengesell˖ lttelbar der Steuerbehörde gegenüber gehalten. die Pflichten wollten. Dadurch würde aber auch in solchem Falle an der Pflicht Sestert. Ungat. Etaateb.. ö SJtahilos. ucper ec * 253 irma festzusetzen. Gegen diese Auflorderung legte die Aktiengese unmittelßar der ö geg ii ĩ ĩ ö Galli more. hio — 263 n wn . . * ä6ast Beschwerde ein? und fößrie aug, es. bandie fich bei zn erfüllen, welche der von. ihnen veriretenen junistischen der Gesellschast, die Urkunde vorzulegen, nichtz geändert., Es wär Canada. Vacisie didi. Sch Gijend. Verimitt.· I3 133 5a S* a 3. js a Sy 3 dem Bericht der Treuhandgesellschat um einen vertraulichen erson obliegen, und sie können durch Zwangsmittei zur alsdann ihre Sache, die Vorlegung solcher Urkunden durch den Auf⸗ . Dir Beh nge schein. 63 630 2s d Sr er Jarben for. 13 z isn d ii 3 - 33a 8 a ay Bericht an den AÄussichtgrat, der im Vesitz des Äussichtergts sei und Erfüllung dieser Pflichten angehalten werden. Aber grund. sichterat anzubieten und daran etwa, die Bedingung zu knühsen, daß r, . . e e. n, i , ö , a n,, en elm die nicht für Dritte be⸗ sätzlich hand es fich dabei um Pflichten der vertretenen auch die Rückgabe der Urkunde unmittelbar zu Händen des Aufsichts · 9 . , 1 bar , r n L,. sr na. limmt selen, auch sich nicht auf die steuerlichen Ergebnsffe bejögen. Perfon; nur weil diese gußerstande ist, sie auf andere Weise als durch rats, nicht durch den Verstand, zu erfolgen hätte. Der streitige Fall Reini ian. disend ö 353 ** d Gi eit iner vnstan. 173 a 18. s a Inh Ibrer Auffassung nach gehöre auch ein solcher Bericht weder zu den Vermittlung ihrer gesetzlichen ,, , n, , . 5 . . i e 1 nm 2 fre, 83 ö äut eichn ungen beg s 173 noch zu den Geschästepgpseren dez zz, 4nmitteibare Verpfchtung dem Hie gengläuhiger genüber gufgestellt, weise möglichen Ratbesandes ju vermuten— , do . — eisenl. Bergwer;. 8 n 363 d i. sd r n S3 d a s3 a go s Siolbergẽr gi 33 8 n Za, Sa 3, gh ö ir 6 nicht, w n ar nicht im Besitze des Berschi⸗ Wie die einzelnen Organe der Gesellschaft innerhalb von deren Ge⸗ ziehung der vom Finanzamt eingeschlagene Weg unbedenklich erscheint. Deut sch⸗ Austral. Dampfsch. . 27.5 à 28, 26 Gej. s. eltr. Untern. 13, 2s à 13.758 à 12, 12 a 13,25 à 13, 1p Telph. J. Berliner à 4.25 3 à 3, 75h ĩ J 22.25 à 23.5 23. 6p * Goldschmidt. 12.8 133 12.285 à jz, 8p Hamb. Ell dam. Dampfsch. . ꝛ 33, 78 a 34 B a 33, 78 Görl. Waggonfabr 4.25 a4. 5eb 8 udp. 38 0 4. 1 A 4 Hansa. Tampfschiff or a ii, 75 à 10h 1086 10510 Gothaer Waggon. 2.8 à 28 a2. 6h 24 Tiürt. Tabatregie — Ros mos Vampfschiff 233 a 23 6h 28 a 21, a 21. 7 dethal Draht. 2a 23 a2 A228 , gans, R 28 ünion · ießerei. 6. is x78 8 zy a ii g à jd sa ia jo. S ver. Echuhs. H j. . , .
2 e, Wagzedonlsche Gold... 2 ] ö 4 — . — . ./ ,,. ges erg, i ei. ß finanzamt zurückgewiesen. samtorganiemug tätig werden mässen, damit die Gesellschaft schließlich Die Rechtebeschwerde war daher als unbegründet zurückzuweisen. k44 ; 9 in eil bon e Januar ed ,
Hamburg⸗Ameritan. Paket
in, s d iz s à ix zs Thörl Ver. Sei. S 1 65 ᷓ qua ssh
Leonhard Tiey .. 3,2 22h
Norddeutscher Lloyd 5.8 à 5.832 8569 5.2 a 8.6 à 5, Hh Sammersen. 1.25 a 12a 1010280 Roland Linie 10. 8 1068.50 annov, Waggon 11h Vogel. Telegr.· Dr. 21 a 228 n Steitiner Dampfer ...... 3352352246 ansa Lloyd.... 1.46 à 1,36 25 a 1b 3 j Ve rein. El beschi fahrt 33a 3.28 . arb⸗Wten. Gum. 1, sb 1,46 G6 R i. s Weser Schiffbau. — — Bank elektr. Werte .. 6.25 a 6, s8 à6. 250 arpenerBdergbau 63 à 66e à 60,75 s5 à 64 à 6j à 6ę2b , e e , , 163 à 14
2, 3. à 146 R 1E at & Haeffner 14 a1 26 1,3 6 a 1.3 à 199
J. H and elsre gister. Uebernahme und der Fortbetrieb: a) des triebenen Fabrikations- und Handels lassungen errichten sowie sich an gleich⸗ 1 r n ut i igen Vertretung
nl. e . e. 33366 35 dabelfabrik, Gej ft mit stell und der Vertrieb aller ein⸗ beteiligen, rundkapital, beträgt sind die Unterschriften mindestens eier Hanf urg rgutndustrie. 7324 * 8 e inst 6 arm. Sach. K. 4732 4 2s R M5 z. Wol gr a eh g , ,. Adelsheim. 12904 . ö. ri g , ĩ . ö und vewandten Artikeln sowie I 6. , , e. . Vorstandsmit 533 oder eines Borste nde 1 Vankverein 1.80b 6 * 1730 176 16,756 à 1,76 eld u. Francke. O, gs àa 6, 96 à o, 928 9.8 a 18 0,923 ell stoff⸗Waldhof S8 A9. 28eb 6 AR 6,5 à 6h g. s x A g In das delsvegister B and j d. und Hande lsgeschafts von elek⸗ r andel mit solchen. Die Gesell chaft erblicher Fortbildu oschu lehrer ar mitgliedes in mein R 9 . n,, n,. ee d,, wenn , . , r mn wurde unter 83 1II Tingetrazen? „Ver- trischen Leitungsdrählen und Kabeln; kann Patent. und sonftige Schutzrechte er, Hruch in Osterburken und Janatz Schmatz, kuristen ere g, Serin. Jandelg · een c A r Sas cc 233 a 2a B R 27 0 vesch ail n. Sia da. 3 a d, s : a. zs, A 43 reer ne: Eh r ns 1 2 2iꝙ Fe n ö 6 . ö. . . . K 3 e, , 6 . ug . geschgt be ee in Neudenau, F. * ö Gegenstanb des Unternehmens ist die chaft mit e . Saftung be · verwerten. Sie kann . sellschaftevertrag jf * September
bisher in Osterburken unter der Firma . von Holzwaren, ferner die Her⸗ artigen oder a Unternehmungen chaft u der Firma