7. Dle in Nummer 5 und 6 vorgesehenen Gebühren werden von der Reichs monopolperwaltung jeweils besonders bekanntgemacht. 3. In den Faässern der Leferstelle darf Branntwein nicht vergällt werden, andernfalls der Abnehmer für den Schaden aufzukommen hat, der durch die widerrechtliche Benützung der Fässer jur Vergällung unmittelbgr oder mittelbar entsteht. . ö 2. Gelatinierte Fasser dürfen nicht mit Wasser gespüst werden
und . sofort nach Entleerung durch sorgfältigen dauerhaften Ver= schluß vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Für alle durch Verstöße gegen, diese Bestimmung entstehenden unmittelbaren pder mittelbaren Schäden ist Abnehmer haftbar, zum mindesten jedoch für die Kosten der Neugelatinierung.
VI. JI. Falls der Branntwein mit Begleitschein versandt werden soll wird der Begleitschein von der Lieferstelle ausgeschrieben; dahei ist in jedem Falle der Abnehmer Begleitscheinnehmer. Die Liefer. stelle gibt in seinem Namen die Annahmeerklärung ab und vollzieht . . noch für ihn als Begleitscheinnehmer . Unter⸗ riften.
. 2. Ueber die Berechtigung zum Bezuge von Branntwein einem ermäßigten Verkauspreise ist gu Verlangen der Lieferstelle der Nachweis durch eine zollamtliche Bescheinigung zu erbringen, die der Lieferstelle einzusenden ist.
VII.
Für die Berechnung gilt die vor dem Versand durch die Zoll—
beamten oder durch die Lieferstelle ermittelte Weingeistmenge. VIII.
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie un2— verzüglich nach Ankunft der Sendung unter gleichzeitiger Einsendung einer in nwart eines Zeugen eninommenen Probe des beanstan—⸗ deten Branntweins an die Lieferstelle erfolgen.
IX. Der von der Lieferstelle bezogene Branntwein ist ausschließlich im eigenen Betriebe des Abnehmers zu verarbeiten, en t nicht die Reichsmonopolverwaltung Ausnahmen . zugelassen hat. Den Trinkbranntweinherstellern ist gestattet, an Pribalpersonen für häusliche Zwecke unverarbeiteten Sprit in Mengen bis zu je ein Liter monatlich abzugeben.
X.
1. Die Reichsmonopolverwaltung ist berghtigt, für Fehlmengen, Die sich bei der Schlußahfertigung des mit. Begleitschein versandten Brgnniweins ergeben und von den. , , nicht. un⸗ berücksichtigt gelassen werden, sofortige , ,, des Unterschiedes hwischen dem berechneten, ermäßigten Verkaufpreise und dem regel⸗ mäßigen Verkaufpreise für die gesamte Fehlmenge vom Abnehmer 6 ordern. Der Abnehmer kann unter genauer Angabe der Ursache
r die entstandene Fehlmenge bei der Reichsmonopösperwastung für Branntwein, Verwertungsstelle Berlin W. 9, Schellingstraße 14/15, Stundung beantragen. Der Abnehmer ist verpflichtet, zwis . die ihm obliegende Inanspruchnahme der Cifenbahn oder des sonf für die entstandene Fehlnienge haftenden Dritten zu betreiben.
2. Für Mehrmengen, die sich bei der Schlußabfertigung etwa aeben, bat der Abnehmer Ten, sofort fälligen, der bekrsffenden Lieferung zugrunde liegenden Kaufpreis an die Kasse der Reichs— monopolverwaltung, Berlin W. 9, Schellingstraße 14ñ15, zu bezahlen.
XI.
Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn sie schriftlich
bestaliat sind. 2 ö XII.
Ein Verstoß gegen die Bezugsbedingungen zieht nach 109 des setzes über das Branntweimmonopol eine Geldbuße (Sicherungs⸗ geld) nach sich, deren Höhe das Reichsmonopolamt bestimmt.
XII.
. Diese Bestimmungen treten am 1. Juni 192 in Kraft. Gleich= Feitig werden die bisherigen Bejugsbedingungen aufgehoben. Für die biJz zum Tage des Inkrafttvelens dieser Bestimmumnng noch nicht gus—
Bestellungen bleiben die alten Bezugebedinaungen bestehen. Berlin, den 20. Mai 1924.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.
Bezugsbedingungen C
für Branntwein mit dem allgemeinen Mittel vergällt (faßweiser Bezug von Händler⸗ m.
J. Bestellungen sind mit Einschreibebrief an die für den Abnehmer zuständige Lieferstelle der Reichsmonopolverwaltung zu richten.
II.
1. Die Zahlung ist gleichzeitig mit der Bestellung an die Liefer- Helle zu leisten. . 2. Wertbeständige Zahlungsmittel werden bis auf weiteres zum Nennwert in Zahlung genommen. Papiermarkzahlungen werden umgerechnet zu dem Goldumrechnungssatz, der am Tage nach Zahlunns⸗
eingang amtlich festgesetzt ist.
8s werden nicht in Zahlung genommen.
3. Der eingezahlte Betrag wird von der Lieferstelle nicht verzinst.
.
* III.
1. Das Kaufgeld wird zu dem am Tage des Zahlungseingangs Hahltag) geltenden Verkaufpreis in Goldmark berechnet. ö. hen Für ,, des Zahltages ist die Feststellung der Liefer- stelle d.
2. Ist das Kaufgeld für die Bestellung nicht voll gedeckt, so hat die n n , e, ,,,. Wahl, Branntwein nur bis zu der der Deckung entsprechenden Menge zu liefern oder den Rest des Kauf⸗
8 ngchzufordern. ö
3. Wird die Bestellung später als am Zah ltage abgefandt, so t der nachgewiesene Eingangstag der Bestellung bei der zuständigen eferstelle maßgebend. ö.
1. Die Reichsmonopolverwaltung behält sich vor, die Annahme Pon Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen.
Z. Die Lieferstelle ist berechtigt, die bestellte und betahlte Menge
bei der Lieferung gegen entsprechende Nach- oder Rüchzahlung bis nn 5 vo zu überschreiten oder zu unterschreiten.
7 1. Lieferungstag ist der Tag, an dem der Branntwein dem Abnehmer oder dem von ihm bezeichneten Frachtführer übergeben ist. 2. Der Branntwein wird frachtfrei Eisenbahnstatien des Ab— nehmers geliefert, an Abnehmer am Versandort ab Lieferstelle. 3. Wünscht der Abnehmer Eilgutverfrachtung, so en der Versand unfrankiert; der Abnehmer hat nur Anspruch auf Vergütung sich aus der Versendung zum gewöhnlichen Frachtsotz ergebenden
en. 4. Die Gefahr der Versendung einschließlich der Rücksendung der
Sulg sc ie g der Abnehmer. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf Verlgngen der Licferstelle die erforderlichen Gefäße in gereinigtem und füllfähigem Zustande zur Füllung zu stellen. Die Fässer sind fur Vermeibung von Ver ⸗ wechselungen mit deutlichen Zeichen und Nummern zu versehen. Soweit die Lieferstelle Füllgefäße . werden sie nur geliehen und dienen lediglich zum Versand zwischen die er lei und Empfangsstelle des Abnehmers; eine anderweitige Verwendung wie auch die Be— nutzung zu in g, nene, ö nicht zulässig.
6. Für die Gestellung der Fässer durch die Lieferstelle werden dem Abnehmer Leihgebühren e,, J ö.
J. Leihfäffer sind innerhalb 10 Tagen, vom Tage des Eintreffens an gerechnet, in gutem Zustande an die Lieferstelle urückzusen den. Die Rücksenbung erfolgt dur Uebergabe an den 232 oder an
Tag berechnet. 8. Die in
Reichs monopolverwaltung jeweils besonders bekanntgemacht.
beamlen oder durch die erstelle ermittelte Weingeistmenge.
VII.
züglich a. e
einer in , eugen entnommenen
anstandeten Branntweins an die Lieferstelle erfolgen. VIII
im eigenen Betriebe des Abnehmers zu verarbeiten,
Reichsmonopolverwaltung Ausnahmen ausdrücklich zugelassen hat. 1X
stätigt sind.
Gesetzes über das
geld) nach sich, deren Höhe das Reichsmonopolamt immt.
Hi werden . is zum Tage des Inkrafttretens dieser Bestimmungen no
Berlin, den 20. Mai 1924.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.
Preuszen. Dem Lauenburgischen Landes komm unalverband
(Gesetzlamml. S. TI) das Recht verliehen, die der Stadt⸗ emeinde Ratzeburg gehörige Parzelle Gemarkung Ratzeburg artenblatt 8 Parzelle Nr. 63 /I, soweit sie zur Errichtung einer
Wasserkraftanlage für Erzeugung elektrischer Energie erforderlich
ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, sofern dies
ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Gleichzeitig wird auf Grund des 81 des Gesetzes über
ein , Enteignungsverfahren vom 26. Juli
1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften
dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen
Enteignungsrechts anzuwenden sind.
Berlin, den 16. Mai 192.
Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Schulze.
Auf Grund der Verordnung des kö vom 28. Februar 194 in Verbindung mit der Verordnung des Reichs ministers des Innern vom 8. März 1924 sowie gemäß ö 21 in Verbindung mit 8 8 Ziffer 1 des ere. zum z er Republik vom 21. Juli 19253 habe ich bas Echo des Ostens“ in Königsberg auf die Dauer vom XV. Mai bis einschließlich 16. Juni 1924 verboten.
stönigsberg i. Pr., den 20. Mai 1924. Der Oberpräsident. Siehr.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Die Zündmittel: 1. Elektrischer Momentbrückenglühzünder „Favori fo“,
2 Elektrischer Zeitbrückenglühzünder „FTayorito; ber Zündhütchen⸗ und Patronenfabrik vormals Sellier und Bellot in Schönebeck a. Elbe werden hiermit für den . des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
A. Nähere Merkmale der Zündmittel:
1. tellende Firma: Zündhütchen⸗ und Patronenfabrik vormals
llier und Bellot;
2. Sitz der Firma: Schönebeck a. Elbe;
3. Herstellungsort: Fabriken in Schönebeck und Groß Salze;
4. Bezeichnung der Zündmittel:
1. Elektrischer Momentbrückenglühzünder . Favorito“, 2. Elektrischer Zeitbrückenglühzünder . Favorito“;
b. Chemische Beschaffenheitz:; Eleltrische Zünder mit Messing⸗ oder schwach konischer Papphülse; losem Zündsatze und mit Baumwollfäden doppelt umwickelten, und mit Kabelmasse imprägnierten Zündleitungen aus Kupfer oder Eisen; mit oder ohne montierte, mit e, . Schwefel vergossen und mit Kabel masse überstrichene Sprengkapsel mit Kupferhülse; zu 2 mit einem die Brenndauer regelnden Stück Gutta—⸗
perchazündschnur mit Bandschutz und 2 Entgasungskanälen in
der Zunderhülse.
B. Verwendungshereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirk Dortmund.
Dortmund, den 12. Mai 1924.
Preußisches Oberbergamt. Overthun.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Die Zündmittel:
1. Sprengkapsel Nr. 3 8. B.,
2. Spreng kapsel Nr. 6 8. B.,
3. Sprengkapsfel Nr. 7 S. B.,
4. gr n e gn Nr. 8 8. B. der Zündhütchen⸗ und Patronenfabrik vormals Sellier und Bello in Schönebeck a. Elbe werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gehrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
A. Nähere Merkmale der Zündmittel: 1. Herstellende Firma: Zündhütchen⸗ und Patronenfabrik vormals Sellier und Bellot; 2. Sitz der Firma: Schönebeck a. Elbe; ersiellungsort: Fabriken in Schönebeck und Groß Salze;
die Lieferstelle selbst. Geschieht dies nach einmgliger schriftlicher Mahnung binnen 4 Tagen nach Zurpostgabe der Mahnung nicht, so
3. 4. Bezeichnung der Zündmittel:
wird dem Abnehmer nach Ablauf dieser Frist für jedes Faß, gleich⸗ viel welcher Art und . die rl, W r. fl jeden folgenden
Nr. 6 und 7 i n Gebühren werden von der . .. e . Für die , ,, ilt die vor dem Versand durch die Zoll⸗ ie
, . können nur berücksichtigt werden, wenn sie unver⸗ nkunft der Sendung unter gleichzeitiger Einsendung Hebe des be⸗
III. Der von der Lieferstelle bejogene Branntwein is ausschließlich oweit nicht die
Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn sie schriftlich be⸗
X. Ein Verstoß gegen die Bezugsbedingungen zieht nach 8 109 des anntweinmgnopol eine en , (Sicherungs⸗·
XI. Diese Bestimmungen treten am 1. Juni 1924 in Kraft. Gleich= ie bisherigen Bezugsbedingungen aufgehoben. ö . ni ausgeführten Bestellungen bleiben die alten Bezugsbedingungen der r n
wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874
*
raum; zu 1 mit ebenem Boden und Ausprägung 33 in
2— 4 mit stark nach innen gewölbtem Boden; Sprengsatz zu! aus Knallquecksilber mit Kaliumchlorat; zu 2 —4 aus Trini= trotoluol und Knallquecksilber mit Kaliumchlorat; zu 1 ohne, zg. 2W— 4 mit auf dem Sprengsatze rubendem, durchlochtem ckplättchen aus Kupfer; . Besondere Bedingungen: Die zu 1— 3 genannten Zündmittel bedürsen einer trockenen Lagerung und Aufbewahrung.
B. ,, mn, ,,,, Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund.
Dortmund, den 12. Mai 1924.
Preußisches Oberbergamt. Oyverthun.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der litauische Gesandte Sidzikaus kas hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Lozoraitis die Geschäfte der Gesandtschaft.
Preußischer Landtag. 311. Sitzung vom 21. Mai 1924, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeilungsverleger))
Vor Eintritt in die n,, . beantragen die Kommu⸗ nisten, ihren Antrag auf Aufhebung des Verbotes der „Roten , . nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Da Widerspruch erhoben wird, ist der Antrag erledigt. .
Anträge zur Abänderung des Gesetzes über die Gemeinde⸗ . werden ohne Aussprache der Ausschußberatung über⸗ wiesen.
Das Haus geht über zur Beratung der Anfragen und Anträge über die Vorgänge in Halle anläßlich der Wiederaufrichtung des Moltkedenkmals und über das Verbot von Umzügen bei öffentlichen Feiern. .
Abg. Br. Wgen tig⸗Halle (Soz) begründet die sogzialdemo kratische Anfrage; Warum hat das Staalsministerium die Versamm⸗ lungen unter freiem Himmel in Halle a. S. am 11. Mai genehmigt, während alle entsprechenden Veranstaltungen der Arbeiterschaft am 1. Mai ausnahmslos verboten worden sind? Das Staatsministerium hätte vorgussehen müssen, daß die Denkmalsweihe in. Halle ju monarchistischen und militaristischen Kundgebungen ausgenützt werden würde. Ertrazüge Jsollten nicht abgelassen werden, so hatte man erklärt, und doch sind zahlreiche Vorzüge und e, gefahren. Eine große militärische Heerschau hat man auf der Nennbahn in Halle ver eanstaltet. Ja, man hat sich nicht gescheut, die e nn ger, und die Heerschau kinematographisch aufzunehmen. Auch die . 66 der Faschisten waren vertreten. Alles war vorhanden, die
ront wurde abgeschritten, es hätte nur noch eine Kapallerieqhtacke Cr hlt (Lachen bei den - , , , Ludendorff und Prin Skar standen im Mittelpunkt. Der Zug in die Stadt geschah in militärischen Formen unter Absingung des 9 Die Reichswehr) Man hat mit zweierlei . gemessen. die Kommunisten wurde geschossen, der Volkspar wurde abgeriegell. ger bei den Kommunisten ) Die anderen 1 man gewähren bit, welcher Rücksicht wurden die monarchistisch-faschistische Demon, strakion und die Teilnehmer an ihr behandelt, Die Staats gautprität wird dadurch wahrlich nicht get. Wird nicht eingegriffen, so haben wir bald den Faschistenputsch. Milde ; ; litischen Lage wã Sehen die Faschisten nicht, daß ihre trebungen aussichtslos sind, so hört das Treihen nicht auf, bas innen= und ö schwere Gefahren in sich birgt. Stabilit eren Sie, Herr Minister Severing, nach dem Vorbild eines großen Königs die taatsautorität wie einen rocher de bronec. (Beifall bei den
*
. Fraktion die Vorredner. We r,
. 9 ; s. an!. Wie kerotterklärung der Regierung Maße werden vom
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rechts tahlhelm und er ane da Vo
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nd ten, — . J 2165 zuvor: . . die ganze fa Kommunisten. — Dechl 23 und in der
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck herbo inen Neben
itlerliedes. (Zuruf links!
ilde 96 rechts ist bei der heutigen
Republik. nn wn g
ierauf ergriff der Minister des Innern Severing das 6 dessen Rede nach Eingang des . veröffent⸗
sicht werden wird. .
Die Besprechung wird beschlossen.
Abg. Heidenreich (D. W. von den Kommunisten mit dem Ruf npfangen; Er, sißbt aus wöie der Geist von Halle! — Große heiterkeit) stest fest. daß die Polizei Uebermenschliches in Hnalle eistet, um Ruhe rdnung aufrechtzuerhalten. Die Polizei vier Verwundete, ehe sig von der fe Gebrauch machte. uruf bei den Konnmunisten: Woher wissen Sig denn das?) Ich mn doch aus Sachsen. Gir , Heiterkeit) Es wer fleet der olize einzugreifen. . Minister hat ganz recht; aube, ge der Herren Kommmisten sind ganz froh, daß zolks⸗ 45 abgerlegelt wurden. (Gro Heiterkeit Auch Herr Kilian. 9. wandelt ö die Volksgunst. Er, der ehemalige König von Halle, mngeschlossen im. Volkshause! (Erneute Heiterkeit) Wenn die ckelier den Zutzitt erzwingen wollten, der ihnen verboten war, dann nutten sie guf. Wider stand stoßen. Wir sind doch noch nicht eine 2 Kolgnie! Wir haben es fünf re lang mit ansehen ie Sie 6. den Kommunisten) Ihre roten Lappen durch Halle
zettagen haben. (urufe bei den Komm munisten:; Hakenkreuz) Das ntenkreuz ist ein altes Runen⸗ und Glügkszeichen der. Germanen!
Halle hat, Gott sei Dank, die kommunistische Partei die Hälfte
Fier Anhänger verloren, (Widerspruch bei den Kommunisten) sinnüe Yglitische ö müssen unterbleiben! Der gesunde denssch 4 muß sich durchsetzen. vaterländischen Verbänden sche ich nahe und fördere sie, wenn sie das Sammelbecken für alle beutschen Männer und Frauen darstellen, geeint im deutschen Ge—= banken. Meine Fraktion und ich wissen uns darin eins, daß diese sesunde 5 Bewegung nicht durch Demagogen und Partei- mnatiker einseitig parteipolitisch eingespannt werden darf, denn das würde das Ende dieser deutschen Bewegung sein. Wir wollen uns wieder bekennen zum deutschen Gedanken und zur deutschen Art! (ebhafter Beifall rechts. — Lärm bei den Kommunisten.) Abg. Schreiber Halle (Dem) führt das Ampachsen der Reaktion in Halle auf das Verhalten der Kommunisten zurück. Das Sprengstoffattentgt auf das Moltkedenkmal wird von allen anfländig denkenden Menschen verurteilt. Die Tat jugendlicher Nenschen ist gesühnt worden; sie haben ihre Strafe gefunden. Das Denkmal ist , ,, Die Feier hätte schlicht sein sollen: bas hätte dem Geist, Moltkes besser entsprochen. Man hat aber ene einseitige politische Demonstration, eine Huldigung Ludendorffs daraus gemacht. Dem Wesen des großen Schweigers hat man damit nicht Rechnung getragen. Fat jeden Sonntag werden riesige Feiern peranstaltet, zu denen Hunderttausende lange Bahnfahrten, machen; den Arbeitern aber ruft man immer wieder zu, sich einzuschränken und ä arbeiten. Das muß böses Blut machen. Herr Lidendorff hat 1, ein Kaiserhoch ausgebracht. (Abg. Heidenreich D. Vp. ): Er hat ja gar nicht gesprochen) Nach meinen Informationen ist es so. rr Düsterberg hat, das einige deutsche Naiserreich Jerheigesehnt. 6. kann man bei einer Deutschnationalen Parteivergnstaltung aus- sprechen, aber nicht bei einer Feier, zu der das ganze Volk eingeladen st. Das Spielen von Heil Dir im Siegerkranz“ durch die Reichs⸗ wehr war quch wirklich nicht am Platze. Das ehrliche nationale Enpfinden ist parteipolitisch , n. worden. agegen wenden wir uns, nicht etwa gegen nationale eiern. Wir halten es much nicht für richtig, daß man mit einer Strafe von fünf Mark die⸗ 64 belegt, die nicht an diese Feiern teilnehmen. Als ich einen nden fragte, weshalb er denn schwarz⸗weiß⸗rot geflaggt hätte, ob er denn ein solcher Monarchist sei, erwiderte er mir, er hätte es nicht dechalb getan, weil es die alte Kaiserfahne sei, sondern sie sei die alte Sturmfahne des Stammes Levi. Gachen rechts.) e hat gezeigt, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Arbeiterschaft verbietet man den ersten Mai, deutschvölkischen Kreisen, die noch nicht den Beweis erbracht haben, daß sie für Ruhe und Ordnung sorgen können, erlaubt man solche Demonstrationen. Daß die Kom⸗ munisten die Republik vetten wollten, ist natürlich ein aufgelegter Schwindel. Das Einschreiten der Behörden gegen die Kommunisten war durchaus richtig. Die Polizei hat bis zum äußersten Zurück⸗ haltung bewahrt; wir sprechen ihr unsere aufrichtige Anerkennung aus. (Beifall, Die Kluft im Volke ist durch die . in Halle enveitert worden. verurteilen wir solche Veranstaltungen; sie zeugen g. wahrhaft nationalem Geist. Ich bitte Sie auch, äber innere Zwistigkeiten nicht die auswärtige Politik zu vergessen. ECebhafter Beifall bei den e n ;
Abg. v. Linde iner -Wildau (D. Nat. erkennt die Not⸗ , , an, in Zeiten der Erregung große politische Demonstrationen n verhindern. 1 eiliche nationale , d,, dürfen aber nicht verboten werden. Das Verbot von Regimentsfeiern und Denkmal senthüllungen ist geradezu ein Beweis für die Schwäche der t. Severing habe das selbst indirekt anerkannt stellung neuer Grundsätze, die sich dem deutschnationalen Standpunkt erheblich nähern. In Halle ie die polizeilichen Wei⸗ 2. durchaus beachtet worden. ie Vereine, die mit entrollten sahnen zuwückmarschierten, sind nur wegen der starken Beteiligung nicht von dem Verbot erreicht worden. (Lachen. Abg. Riedel Dem.]: Dez waren al g die Hakenkreuzfahnen) Sb die Farben schwarz⸗ weiß⸗rot die der Sturmfahne des Stammes Levi gewesen , weiß ich nicht. Das sollte doch gerade die Partei des Vorredners
ͤ en, zu sehen, daß diese Farben nicht ständig herunter⸗ gerissen werden. Wir können die Art nicht billigen, in der man glaubt, alle Kreise, die fiche dem Boden gemeinsamer dankbarer Erinnerung an unsere große gangenheit vereinigen, von der jg doch auch die deutsche Republik lebt, mit törichten Redensarten abtun zu wollen mid zu erklären, der Feind tehe rechts. Man sollte diesen Kreisen ständig vor den Kopf stoßen. Sie (nach links) beschweren sich, die , .. nichk gewahrt wird! Und doch fühlen Sie
sich in ihren heiligflen Gefühlen verletzt, wenn sie die Farben schwanz⸗= weiß rot oder das Ordenszeichen des Jungdeutschen Ordens oder den Stahlhelm sehen. Sie sind es, die die Verbände zurückstoßen. Wir sehnen es nicht, wie der Minister meint, subjektiv ab, auf die Ver⸗ bande einzuwirken, sondern Sie (nach links) machen es uns objektiv unmöglich, den Einfluß auszuüben, den wir im Intgresse des Friedens nußzüben möchten. Wie war es in Halle. Seit Mongten war eine große kaltung für einen Tag sestgesetz. Dann hat die Kom- . 2 Bedürfnis empfunden, zu derselben Zeit und an elben Orte eine K vorzunehmen, die nach ihren eigenen Aen nicht den Zweck s, ihre Ideale zu vertreten, . lediglich darauf gerichtet war, die andere . zu stören. rr Minister war
*. nicht nur berechtigt., sondern geradezu bemflichtet, mit zweierlei Veyanst
11 sie im
aß zu messen. Die Praxis im Verbot von talhmmgen hat sich dadurch wesentlich berschärft, daß die Kommuntften Degener i ng, treffen. Wir müssen baraus Mu der chere ommen, daß das preußische Innenministerium das Recht der yl, een. völlig unrichtig handhabt, daß es das Recht des Handelns sich von den Nommunisten diktieren fäßt. ist un⸗ fe ic, Einen fei gs n n Krleg mit dem Münistet Severing fünhlen wir nicht. ir werden den Kampf weiterführen, und er wird dem preußischen Staate zum Vorteil gereichen. Lebhafter Beifall rechts.) ö.
Minister des Innern Severing: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Abg. von Lindiner sehr dankbar dafür, daß er durch seine letzten Bemerkungen den üblen Eindruck ein wenig wieder verwischt hat, den seine Lobeshymnen auf mich gemacht haben könnten. Ich befürchte das übrigens nicht. Denn was. Herr von Lindelner⸗Wildau über die Schutzpolizei gesagt, hat vor ihm ein Milglied seiner Fraktion ja schon zerstört. Ich erinnere an eine Debatte, die wir vor einigen Wochen hier geführt haben. Es war der Herr Abg. Dr. Hoffmann (Münster) der sich ungefähr zu denselben Fragen geäußert hat, die wir heute hier diskutiert haben Der Herr Abg. Dr. Hoffmann (Münster) machte mir den Vorwurf, daß ich die Schutzpolizei so desorganisiert habe, daß sie nicht mehr als ein zuberlässiges Instrument in der Hand des Staates angesehen werden könne. Ich habe ihm darauf
in der nächsten Zeit kommen müsse.
e mwidert, daß diese Bemerkung ein Alt der Undankbarkeit sei gegen— über dem aufopfernden Verhalten der Schutzpolizei in den kritischen Wochen des vergangenen Winters; und als der Herr Abg. Dr. Hoff⸗ mann (Münster) dann einsah, daß er mit seinen Bemerkungen wahr— scheinlich auch seinen politischen Freunden einen schlechten Dienst er— wlesen hatte, berichtigte er sich dahin, daß er den Vorwurf ja aus⸗ schließlich gegen die Spitze, gegen die Leiter erhoben habe. Deshalb trifft mich, Herr Abg. von Lindeiner, Ihre Lobeserhebung nicht.
Es ist aber auch nicht richtig, daß ich mich in einem Gegensatz zu meinen politischen Freunden befände. Das kann ich nicht sagen. (Zuruf: Fragen Sie mal Waentig! — Heiterkeit) — Nein, ich bin auch überzeugt, daß der Herr Abg. Dr. Waentig volles Verständnis hat für die Situation, in der ich mich befand und in der ich mich befinde. Meine Herren von der Deutschnationalen Partei, Sie sollen später einmal, wenn Sie mir meinen Nekrolog schreiben, alle mög—⸗ lichen Schandtaten über mich berichten können, aber Sie sollen nicht sagen können, daß ich ein feiger Kerl ge—⸗ wesen sei. (gurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) — Schön, dann sind wir ja einig. Wenn ich Ihnen Amtsgeheünnisse verraten würde, Einzelheiten bezüglich dieses Vorgangs Halle, dann würde ich das verletzte Prestige, von dem mein Parteifreund Dr. Waentig gesprochen hat, vielleicht in den Kreisen, in denen es gelitten hat, wiederherstellen. Aber ich käme mir selbst ein klein wenig — sagen wir mal — felge vor, und deshalb wiederhole ich, was ich eingangs meiner Ausführungen erklärt habe: für Halle habe ich die politische Verantwortung zu tragen, und ich trage sie. (Bravo Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ziehe daraus die Schlußfolgerung: es darf sich etwas Aehnliches nicht wiederholen. (Sehr richtig) Ich ziehe für mich die Konsequenz daraus, daß ich so seßhaft wie möglich in Berlin bleiben will. Ich weiß nicht, wie viele Tage Ministertäligkeit mir noch beschieden sind. (Heiterkeit Aber ob ich kurz oder lang auf dem Posten des Ministers sitzen werde — ich will jedenfalls bemüht sein, die Entscheidung über solche Dinge selbst zu treffen und habe dann die Hoffnung, daß es zu solchen Dingen nicht mehr kommt. (Bravo! links.)
Ich wiederhole, daß ich mit Herrn Heidenreich, Herrn Dr. Schreiber und vielleicht auch mit Herrn von Lindeiner ganz einer Meinung bin, daß wenn der 11. Mai als Tag der Ehrung für Moltke in Aussicht genommen war, unter allen Umständen daran festgehalten werden mußte, daß die Drohungen der Kommunisten nicht die geringste Aenderung eintreten lassen durften. Daraus wollen Sie ersehen, Herr Abg. von Lindeiner, daß meine grund— sätzliche Haltung nicht bestimmt ist von den Drohungen der Kommunisten. (Abg. Dr. Meyer (Ostpreußen): Ihre Haltung ist bestimmt von den Deutschnationalen! Große Heiter keit.) Herr Abg. Dr. Meyer, ich bin Ihnen sehr dankbar für diesen Zwischenruf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn irgend etwas die politische Situation von heute treffend beleuchtet, dann ist es dieses Gegenüber. (Sehr richtig! links.) Der Herr Abgeordnete Dr. Meyer unterstellt mir, meine Entschließungen seien von dem ab⸗— hängig, was die Deutschnationalen oder Volksparteiler wünschten, und Herr von Lindeiner⸗Wildau sagt, ich stände nicht mehr frei in meinen Entschließungen, weil die Kommunisten mit ihren Drohungen in der Presse und Versammlungen kämen. Beides ist unrichtig. Ich habe, ehe mir die Haltung der Kommunistischen Partei zu Halle bekannt war, meine grundsätz⸗ liche Auffassung über diesen Tag dem Ministerium bekanntgegeben.
Ich muß dann aber auch Ihre Auffassung zerstören, Herr von Lindeiner, als ob Ihre Anregung und Ihr Antrag und Ihre Ausführungen mich erst dazu bewogen hätten, anzuordnen, daß man bezüglich der Ab⸗ haltung von, wie Sie gesagt haben, neutralen Festlichkeiten zu Milderungen Die Anweisung habe ich ge⸗ geben nach einem Vortrag, den mir mein Ministerialdirektor über den Verlauf einer Reichsratssitzung gehalten hat, ehe mir die Fassung Ihres Antrags bekannt war. (Zuruf bei der deutschnationalen Volks⸗ partei) — Nein, ich bin zu dieser Entschließung gekommen auf Grund von vielen Anträgen, die von Handwerksgilden oder Gesang⸗ oder Turnvpereinen an mich gelangt sind. Wenn alle diese neutralen Kor⸗ porationen in den nächsten Sommerwochen das Bedürfnis haben, Feste ju feiern, dann würde es meines Erachtens eine sehr üble Polizeischikane sein, wenn man alle diese Feste verbieten wollte. Wir müssen da irgendein Ventil schaffen. (Zuruf bei den Komm.) — Auch den neutralen Sportvereinen ist das gestattet. (Zuruf bei den Komm.: Auch Arbeitersportvereine)) — Herr Dr. Meyer, ich muß Ihnen folgendes sagen: Ich bin mir über die Frage noch nicht im klaren, ob die Genehmigung wie bis jetzt von der Landeszentralbehörde zu erteilen ist oder vom Regie— rungepräsidenten. Es kommt bei allen diesen Fragen immer auf den Taibestand an. Man kann eine Gesamtvereinsaufführung ver—= anstalten, und es kann doch eine parteipolitische Demonstration bedeuten. Im Gegensatz dazu kann ein politischer Verein Feste feiern, die gar nicht einmal politische Demonstrationen zu sein brauchen. (gurufe bei den Kommunisten) — Herr Abg. Kilian. Sie haben durchaus recht: was in Halle eine Denkmalsweihe sein sollte, ist zu einer parteipolitischen Demonstration geworden. (Sehr richtig! links — Zurufe rechts) — Herr Abg. Heidenreich, ich habe Ibren Aus führungen mit großer Aufmerksamkeit gelauscht und habe vor allem Ihre Ausführungen jur Kenntnis genommen, die sich bezogen auf Ihre Haltung bezw. die Haltung Ihrer Partei zu den vaterlãndischen Verbänden. Ich verstehe Ihren Standpunkt bis zu einem gewissen Grade. Sie bezw. Ihre Parteifreunde wollen sich in der vater⸗ ländischen Bewegung in dem Wunsche betätigen, daß es Ihnen ge⸗ lingen wird, den demagogischen Einfluß der unverantwortlichen Leute einzudämmen. So ungefähr haben Sie sich ausgedrückt. (Abg. Heidenreich: Wenn Hintermänner sich bemerkbar machen sollten )
Aber, Herr Abgeordneter Heidenreich, ich möchte Ihnen folgendes sagen: Der Jungdeutsche Orden und verschiedene andere sogenannte vaterländische Verbände in Cassel hatten die Absicht, zum 31. Mai und zum 1. Juni Veranstaltungen in Cassel zu treffen, die auch großspurig ‚„Deutsche Tage“ genannt wurden. Der Polizeiprãsident und der Regierungspräsident schrieben mir über die Vorbereitungen zu diesen Tagen folgendes:
An bekannten Persönlichkelten sind sämtliche Heerführer, an der Spitze Generalfeldmarschall von Hindenburg, eingeladen. In⸗ wieweit die Zentralbehörden des Reiches und von Preußen zur Teilnahme aufgefordert werden, möchte der Festausschuß von der Zusammensetzung der neuen Reichsregierung abhängig machen. (Lachen und Hört! hört! links.)
Was folgt daraus? Ich spreche nicht von der, marxistisch verseuchten“ Preußischen Regierung. Daß die nicht eingeladen wird, das be— greife ich vollkommen. Aber es folgt aus dieser Bemerkung der vater⸗ ländischen Organisationen in Cassel, daß Herr Stresemann den Herren auch nicht genehm ist, und es folgt daraus, daß der Reichskanzler den Herren auch nicht genehm ist. Wenn erst einmal die Pläne der Herren von der Deutschnationalen Volkspartei in Erfüllung gegangen sind, wenn sie erst einmal im Besitze der Machtposten im Reiche sein werden — Reichskanzler, Reichsinnenminister, Reichswehrminister — dann werden sie auch Gnade finden vor den Augen der vater⸗ ländischen Organisationen, dann werden sie auch eingeladen werden. Deshalb glaube ich, Herr Abg. Heidenreich, daß Ihr Optimismus ein wenig unberechtigt ist. Ich glaube, Sie werden in diesen Organi⸗ sationen nicht die Wirkung erzielen können, die sich Sie von einer Mitarbeit in den vaterländischen Organisationen versprechen. (Abg. Heidenreich: Ich vermisse Ihre Begründung, daß es eine partei⸗ politische Demonstration in Halle gewesen ist) — Jawohl, das wollte ich Ihnen nun sagen.
Man hatte die Vorschrift erlassen, daß Hakenkreuzfahnen nicht geduldet werden könnten. Sie werden zugeben, Herr Abg. Heiden⸗ reich, daß das Hakenkreuz, ganz gleich, wie man sich im einzelnen dazu stellt, heute das Kampfzeichen der vaterländischen Organisationen, ihrer deutschvölkischen Gruppen geworden ist, und Sie wissen, daß das Hakenkreuz mit vaterländischer Betätigung, daß das Hakenkreuz als Symbol solcher Feiern nicht in Betracht kommen kann. Haben sich nun die vaterländischen Organisationen an das Verbot gehalten, haben sie dem Verbot Nachachtung gegeben? (Abg. Heidenreich. Ja, am Denkmal ist keine Fahne gewesen) — Am Denkmal sind etwa fünf Fahnen gewesen. (Abg. Heidenreich: Nein, sie sind ja entfernt worden!) Ich stätze mich auf meine Berichte, die müssen für mich maßgebend sein. Der Polizei⸗ präsident hatte angeordnet, daß die Fahnen, die zur Denkmals weihe zugelassen werden, zunächst in einem dazu bestimmten Raum inspiziert werden. Diese Kontrolle ist durchgeführt. Dabei sind zunächst fünf Hakenkreuzfahnen beschlagnahmt und erst bei der Abfahrt der Züge wieder zurückerstattet worden. Trotzdem sind auch beim Denkmal einige Fahnen gewesen, aber im größeren Umfange sind auf der Fest⸗ wiese Hakenkreuzfahnen vorhanden gewesen. (Abg. Heidenreich: drei Fahnen) — Nein, es sind nicht nur drei Fahnen gewesen.
Meine Damen und Herren! Ich hätte nichts gegen das Tragen solcher Farben, ich unterschreibe durchaus, was der Herr Abgeordnete Schreiber gesagt hat — wenn es sich bei den sogenannten Deutschen Tagen um eine Veranstaltung den Deutschnationalen Volkspartei oder der Deutschvölkischen Freiheitspartei gehandelt hätte. Aber wenn Sie solche Tage als vaterländische, als Deutsche Tage aufrufen, dann haben Sie auch auf die Stimmung, auf das Empfinden andert denkender Deutscher Rücksicht zu nehmen. (Sehr richtig! bei der Vereinigten sozialdemokratischen Partei) Dann ist das Mitfũhren von Hakenkreuzfahnen in der Tat eine Provokation, und dabei ist es unmaßgeblich, ob es dank der polizeilichen Vorkehrungen zwanzig oder dreißig oder einige hundert Fahnen gewesen sind. Also so diszipliniert, Herr von Lindeiner, wie Sie die Dinge hinstellen, sind sie nicht vor sich gegangen.
Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung zu den Auß⸗ führungen des Herrn Abg. von Lindeiner über Provokationen. Im vergangenen Jahre hatte eine pazifistische Vereinigung in Berlin die Absicht, eine große Kundgebung ju veranstalten. Es solltea einige auswärtige Pazifisten bei dieser Kundgebung rednerisch mitwirken. Da kam ein preußischer Landtagsabgeordneter zum Polizeipräsidenten von Berlin und erklärte, daß diese Veranstaltung eine ungeheuerliche Provokation der nationalgesinnten Kreise be⸗ deuten würde. Dieser Abgeordnete ist der Abg. von Lindeiner Wildau. (Lebhaftes Hört, hört! links; große Heiterkeit. — Große Unruhe und Zurufe rechts: Empfinden Sie das nicht als eine Pro- vokation ?! — Erneute Rufe und Heiterkeit Üinks) Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt zu einer Gesundung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse kommen wollen, dann sind wir auf die Hilfe der wohlmeinenden, der pazifistischen Kreise des Auslandes angewiesen (Widerspruch rechts), und wer mir da gute Lehren über politische Klugbeit erteilen will. der darf nicht die Torheit begehen, gerade diese Kreise vor den Korf zu stoßen. (Sehr richtig! Uinks. — Zurufe rechts) — Das ist keine politische Klugheit, Herr Abg. von Lindeiner; Ich glaube, in der Verehrung von Moltke, in der Verehrung dieses großen Deutschen sind wir einmal einig. (Bravo! rechts) Ich verehre aber in Moltke nicht allein den großen Heerführer, sondern ich verehre in ihm den großen — sagen wir einmal: Philosophen,
den großen Denker, und ich glaube, ein Wort von ihm müßte jetzt,
in diesen unruhigen, nervösen Zeiten, gerade von Ibnen beherzigt werden: Mehr zu sein als zu scheinen. (Zuruf rechts: Das ist auch das Wort, das Düsterberg am Denkmal gesprochen hat) — Wenn Oberstleutnant Düsterberg dieses Wort zitiert hat, dann bedauere ich außerordentlich, daß er es nur ausgesprochen, aber nicht danach ge handelt hat. (Lebhafte Zustimmung links.)
Nun noch eine Bemerkung ju den Ausführungen des Derrn Abg. Schreiber. Ich bin gern bereit, mich mit dem Reichswebr ˖ ministerium in Verbindung zu setzen, um dem Unfug zu steuern, da sich heute Zivilisten in Reichs webruniformen stecken. Es ist ni allein der Hallenser Tag. der mich zu einer solchen Daltung zwingt, sondern es sind Vorkemmnisse, die einige Wochen ur. liegen, aber auch sehr bedenklich sind. Gelegentlich den Dau suchungen, die im bergischen Lande vor einiger Zeit vorgenommen worden sind, sind bei Mitglieder des sogenannten Wickinger Bundes Anweisungen gefunden worden, wonach den Mitglieder des Bundes zur Pflicht gemacht wird, sich mönlichst Militãrunifermen anjzuschaffen. Ich will nicht darauf eingeben. welche Gründe den Wickinger Bund bewogen baben, diese Anweisungen ergeben ju lassen, aber ich muß doch sagen, daß die Befolgung eines solchen Ratschlages gerade in der gegenwärtigen Zeit überaus bedenklich ist. Wir baben uns mit dem Auslande nicht allein wegen der Reparationen, sondern auch wegen der Sicherungen auseinanderzusetzen, und wir treiben alle diejenigen Kreise des Auslandes, die uns beute weblwollend sind, oder die auf dem Wege sind. uns ju versteben. dabin, auf die Seite der Poincares zu treten. enn es sich darum handelt, im Westen Sicherungen zu schaffen. Dee wenen handeln wir nur im Interesse des deutschen Vell wenn wir diesem Unfug auf das entschiedenste entgegentreten. Ich bin sebr germ bereit. den Anregungen des Herrn Abg. Schrelber zu felgen und bei den Reichsstellen zum Zwecke des Erlasses eines Verbot des un- berechtigten Tragen von Uniformen vorstellig zu werden. (Brader like)