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Deutscher Reichsanzeiger
Prenßhischer
Gtaatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, — Goldmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung . Berlin außer den ö . auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten O,. 30 Goldmark.
Poftanstalten und Zeitungs vertrieben für
FJernsprecher: Zentrum 1573.
Anzelgenpreis für den Raum
einer õ gespaltenen Einheits zelle .- Goldmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheits zeile 1,70 Goldmark freibleibend.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers
Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8 S
Mr. 1 29. Neichsbankgirokonto.
Berlin, Montag, den 2. Juni, Abends.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 4
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Ginzelnummern oder einzelne Beilagen
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe. Bekanntmachung, betreffend Einreihung einer Form von Elektrizitätszählern in ein beglaubigungsfähiges System. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen, ö Genehmigungsurkunde, betreffend Erhöhung des Zinsfußes für wertbeständige Schuldverschreibungen der Preußischen Landes⸗ pfandbriefanstalt. . Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 4 Klasse der 25. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie. Bescheide über die Zulassung von Zündmitteln. Handel‘ * rhot.
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Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsgerichtsrat Dr. von Feilitsch ist in den Ruhestand getreten.
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Bekanntmachung.
Auf Grund des 3 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elettrischen Maßeinheiten, wird i, , . Form von Elektrizitätszählern dem untenstehenden beglaubigungsfähigen Systeme eingereiht:
Zweiter Zusatz zu System 7. Form D?2, Induktionszähler für Drehstrom mit Nulleiter, Hwergestellt von der Dr. Paul Meyer A.⸗G. in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der (lektrotechnischen Zeitschrift' ver⸗ öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ straße 23 24) Sonderabdrucke bejogen werden können
Charlottenburg, den 23. Mai 1924.
Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. J. V.: Holborn.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Juni 1924 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ recht abgefertigte Efssigsãäure .... . 0 10 Goldmark, 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt ///, für den Doppelzentner wasserfreier Säure. Berlin, den 31. Mai 1924. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichs monopolamt. J. V.: Dr. Fritz weiler.
R reußen.
In Abänderung der Genehmigungsurkunde vom 6. No⸗ vember 193 — II. 4. Nr. 1315 M. f. VB. — und vom 2B. Fe⸗ bruar 19294 — II. 4. Nr. 195 M. s. V. — genehmigen wir hiermit, daß die Preußische Lan despfandbriefanstalt wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber (Hypo⸗ thekenpfandbriefe und Kommunalobligationen) mit einem gi. fuße bis zu zehn vom Hundert ausgeben darf.
Berlin, den 31. Mai 1924.
Das Preußische Staatsministerium. Der preußische Minister Der preußische Finanz⸗ für Volkswohlfahrt. ; n e d 2 J. V.: Scheidt. J. V.: Weber.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Königstein i. T. im Re—
gierungsbezirk Wiesbaden ist zum 1. Juli 1924 zu besetzen.
Bewerbungen müssen bis zum 18. Juni 1924 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Die Wahl des ordentlichen eff Laas zum Rektor
der Technischen Hochschule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1924 bis Ende S* 1925 ist bestätigt worden. .
werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Generallotteriedirektion.
Die Ziehung der 4 Klasse der 23. Preußisch⸗ Süddeutschen (249. Preußischen) Klassenlotterie be⸗ ginnt Sonnabend, den 7. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jäͤgerstraße Nr. 56.
Berlin W. 56, den 31. Mai 1924.
Preußische Generallotteriedirektion Köhler.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Zündschnur-Fabrik Brücker und 3schetzsche in Minden, Westfalen, werden zum Gebrauch in den dem unterzeichneten Oberbergamt unterstellten Betrieben die nach⸗ folgenden Zündschnüre:
a) einfach weiße Zündschnur,
b) doppelt weiße Zündschnur mit und obne Teerunterzug,
ej doppelt geteerte Zündschnur,
d) dreifuch geteerte Zündschnur,
e) dreifach geleimte Zündschnur,
5 Guttaperchazündschnur, .
g) Guttaperchazündschnur mit weißem Garnschutz,
R) Guttaperchazündschnur mit geteertem . mit Zündschnurfabrik Minden (Westfalen) und unter nachfolgenden Bedingungen zugelassen:
L. Beschaffen heit. Der Pulverschlauch der Zündschnüre besteht aus 16 dicken
Fäden Jutegarn, die Pulverseele aus gleichmäßigem, fein ⸗
Körnigem Schwarzpulver, der Seelenfaden aus einem weißen und schwarzen Baumwollfaden.
Die Ümspinnungen bezw. Ueberspinnungen bestehen aus Baumwolle, Baumwollenzwirn, Feinjutegarn oder Jutegarn, die Imprägnierungen aus Teer oder Leim und Kreide
* vir M5 a n ö 8 zr r 9 n IH. Sonstige Verwendungsbedingungen.
Zum Schießen mit flüssiger Luft (flüssigem Sauerstgff)
darf bis auf weiteres nur die doppelt weiße Zändschnur ohne
Teerunterzug verwendet werden. ,,
Sämtliche Zündschnüre mit Ausnahme der unter f, g und h genannten bedürfen zur Vermeidung von Versagern und Spätdetonation einer trockenen Lagerung.
Das unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, die Zu lassungsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Halle (Saale), den 23. Mai 1921.
Preußisches Oberbergamt.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Zündhütchen- und Patronenfabrik vorm. Sellier und Bellot zu Schönebeck a. E. werden zum Gebrauch in den dem unterzeichneten Oberbergamt unter stehenden Betrieben zugelassen:
. Glektrischer Momentbrückenglühzünder Favaorito',
2. Elektrischer Zeitbrückenglühzünder Favorito“,
3. Die Sprengkapseln Nr. 3 8. B., Nr. 5 8. B., Nr. 7 8. B. und
Nr. 8 8. B. Herstellungsort: Fabriken in Schönebeck und Groß Salze, Beschaffenheit:
Gletktrische Zünder mit Messing⸗ oder schwach konischer Papphülse, losem Zündsatz, bestehend aus chlorsaurem Kali, Antimon und Schießbgumwolle, mit Baumwollfäden doppelt umwöckelten und mit Kabelmasse imprägnierten Zündleitungen aus Kupfer oder Cisen, mit oder ohne anmontierter Spreng⸗ kapsel; der Zeitbrückenglühzünder (Z;iffer 2) mit einem die Brenndauer regelnden Stück Guttaperchazündschnur mit Band⸗ schutz und 2 Entgasungskanälen in der Zünderhülse.
Sprengkapseln mit Kupferhülse von etwa 6 mm innerem Durchmesser und wenigstens 1I5 mm Leerraum;
11 4 . LD.
Nr. 3 8. B. mit ebenem Boden und Prägung - Nr. 6, 7 und 3 mit stark nach innen gewölbtem Boden; Sprengsatz bei Nr. 3 8. B. aus Knallquecksilbersatz mit Kaliumchlorat. bei den übrigen Kapseln aus Trinitrotoluol und Knallquecksilber mit Kallumchlorat, bei Nr. 3 8. B. ohne, bei den übrigen Kapseln mit auf dem Sprengsatze ruhenden, ducchlochten Deckplättchen aus Kupfer.
Die Sprengkapseln bedürfen einer trockenen Aufbewahrung.
Dag unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, den Zu lassungsbescheid abzuändern oder zu ergänzen. ;
Halle (Saale), den N. Mai 1924. Preußisches Oberbergamt.
Brüssel u. Antwerpen EGhristiania......
Dem Waldema Wienrich, wohnhaft. Altona, Hamburger Straße 29 (Firma: Holsteinische Handelsgesellschaft m. b. S.), ist auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1523 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inzbesondere mit. Weinen und Spirituosen, wee g en Ünzuverläffigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb von mir untersagt worden.
Altona, den 28. Mai 1924.
Der Polizeipräsident.
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Nichtamtliches.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. Juni 1924. Telegraphische Auszahlung (in Billionen).
2. Jun:
Geld Buenos Aires (Papierpeso) .... . 5 Konstantinopel . ... 2 New Jork .. .... Rio de Janeiro .. Amsterd. Rotterdam
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Spanien Stockholm und Gothenburg ...
69 3 1 Budapest
Ausländische Banknoten
1 * 1 9 Jun Banknote
Amerik. 1000-5 Doll. z; 2 u. 1 Doll. Argentinische Brasilianische Englische große ö 1 u. dar. ͤ ; 8 ,, 46 5 3,5 183,60 Bulgarische. d 2,86 - 296 K 2 70, 748 70, 2 70, 58 Danziger (Gulden) . 71,8 2, 23 72, 72, 93 . 7,32 38 ), 10,43 Französische 20 45 Hi 21 45 21,65 Dolldndische . 16567 57 1 5re6 158 0 Italienische über 10 Lire 17,865 9 8, 25 18,35 Jugoslawische 99 — 5, 0 5, 0h Norwegische . ; 7,46 57,7 Rumänische 1000 Lei unter hoo Lei Schwedische Schweizer Spanische .. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber unter 100 Kr. Oesterreichische .. Ungarische Banken. Die Notiz ‚Telegraphische Auszahlung? sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Jen, Milreis für se 1 Einheit, bei Seslerr. und Ungar. Kronen für je 190 000 Ein— heiten, bei allen sbrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten
— Nach einer durch das W. T. B.. verbreiteten Meldung des „Hamburger Fremdenblatt? befindet sich die Hamburger Handels bank in Schwierigkeiten, die sich durch das Ausbleiben größerer erwarteter fan r ergeben baben. Am Montag wird eine Sitzung des Aufsichtsrats stattfinden, die zu einer eventuell vor⸗ zunehmenden Stätzungéaktien Stellung nehmen soll.
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ĩ. Berlin, 21. Mal. (W. T B. Preisnotie rungen für Nahrungsmittel. (Surchschnittseintaufspręise bes Leöenmstteleinzelhandels für e bo kg frei Daus