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für den Naum
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V Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, — Goldmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den
Postanstalten und?
einer 5 gespaltenen Einheitszeile J — Goldmark freibleibend,
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Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Ginzelne Nummern nost en 9,30 Goldmark.
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die Geschäftsstelle des 2
Berlin Sw. zilhelmstraße gr.
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen
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Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Ein⸗ und Ausfuhr von Waren fur nd August und September stattfindenden Messen.
Preußen.
nächste For streferendarprü
Bekanntmachung der nach Vorschrift
10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern
Amtliches
Dentsches Reich.
Der Senatspräsident bei dem Reichsgericht Dr. Schmidt er Reichs gerichtßzrat Michaslis sind in den Ruhestand
10. bis 13.
rg 31. August bi tember eipz ig 7. bis 9. September 1924 in a 14. vis 10. Deb ir nber 12 In 21. bis 24. September L. bis 27. Septe imber 1924 in Frankfurt a. M. stattfindenden Messen d ollstell i⸗ und Wieder— 126 en vor Aug ) 1 bi a. M. st nden in den Begleit⸗ papieren bezeichnet sind, unter der Bedingung, ohne Ein⸗ bezw. Ausfuhrbewilligur las daß sie unter Zollau in cht auf ein Leipziger e Breslauer, Kölner, Frankfurter, Königsberger, Zollamt abgefertigt werden, währ end ihres Ver⸗ bleibs in Deutschland im Vormerkverfahren unter Zoll anffig bleiben und binnen zwei Monaten nach Schluß ber Messe
wieder ausgeführt we ö. Die Wiederausfuhr muß der be⸗ treffenden Zollstelle gegenüber sichergestellt werden
Preußen.
Ministerium für L andwirtschaft, Domänen und Forsten.
B esgnnt mch ng.
nen, die in diesem Herbst die Forstre gen beabsichtigen, haben die vor⸗ schrifts mäßige Meldung spätestens bis zum 1. September d. J. einzureichen. ei der Meldung ist anzugeben, welche Ver⸗ günstigungen bei der Ausbildung infolge der Teilnahme am Kriege, am Hilfsdienst und am Grenz⸗ und Heimatschutz in Anspruch genommen werden
8
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Berlin, den 29. Juli 1924.
28 .
er Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. n, . B . k 1 ( In h n 9 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NG Bl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Herbert Kubin, Inhaber der Ledergesellschaft P hönix in Berlin⸗Neukölln, Schön⸗ weider Str aße 7, durch TVerfüg. ing vom 25. März 1924 den
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Parlamentarische Nachrichten.
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schleunigst durchzuführen infolge der Geldentwertung ein e Unmöglichkeit, schasiliche Siedlung f ; bestehenden Rentenbanken stimmte nach längerer
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darf 25 Millionen Gold⸗ Die Verordnung dient der Notwendigkeit. Polen vertriebenen Ansiedler t ferner ze ranlaßt
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