Næeek ling hausen. 42954 1
ĩ mögt de ĩ nam ein 3er zu w heu 21 Mittags, der Konkurs eröffnet vern 5 . 1 n 1 ⸗ 1 1 71 cl * 2 . l 1 15 l . J bigen versammlun un 15u ter 1 eyt 1 1 Ul 593 1 1 ni J 135 181d. 6 x 155 ; ; J 11 ⸗ 1m 124 ( ) 1 . n 1 ; 1 1 l 1 1 15 l N 1 1 1 ] h 1 1 ; ö 9 1 tend 1 ̃ ͤ h yr 1 1 1 auf ) 19 ) 1 9 1 J 1 — l 69) . 1el rm lle [ J 111 1 1 6 1 R 161i 110M au ben, nicht n rahfe e pflichtu tserlegt 21 iche 18 vi de welche sie a r ! sriedigur l Inspru 1 un J alter 51 1924 Anzeige zu machen Im ht K Ger hin nrg, (etz. 142957 r das Vermögen des Kaufmanns 0 hn 1 nrg e Ssberger Straße 41, ist heute Mittags 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Justizrat Kuhn in Seeburg. Anmeldefrist sowie
offener Arrest mit Anzeigefrist bis ein⸗ schließlich 5. 9. 1924. Erste Gläubiger⸗ versammlung und allgemeiner Prüfungs⸗ termin: 6. 9. 1924, V. 9 Uhr. Amts⸗
or, 1 3. 16d vin Er MnEKH. HYGHMMMI. 429
1 1 * 8. 91 Ueber das Vermögen der offenen Handels
gericht Seeburg
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geselllchaft Groß C Co. in Stargard i. Pomm., wird heute, am 14. August 1924, Mittag 12 Uhr, das . verfahren eröffnet Der Rechnu . Voigt in Stargard i. Pomm. wi zum Konkursberwalter ernannt . forderungen sind zum 29. septemt be 1924 bei dem Gericht anzume Ide wird zur Beschlußfassung über die 86 behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ls über die ä . der K bezeichneten Gegenständ all de tember 63], Vormitta . 10 Uhr er da, und zur Prüfung der an eten Forderungen auf den 13. Oktobe 924, Vormittags 10 Uhr Zimmer 4a vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Per— sonen, welche eine zur Konkurtmaffe
rige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein— schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. September 1924 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Stargard i. Pomm. Strehlen, ScChkes. 42959! Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Moese in Strehlen wird heute, am 14. August 1924, Nachm. 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Konkurs⸗ und Zwangsverwalter Jakob Cohn in Breslau, Neue Schweidnitzer Straße 15. Frist zur Anmeldung der Kon kürsforderungen bis einschließlich 24. September 1924, Vorm. 9 Uhr. P , am 30. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 10 September 1924. Amtsgericht Strehlen. Stolberꝶ nnen. 42958 Aufhel ung der Geschäftsaufsicht und Eröffnung des Konkursverfahrens. Die über das Vermögen der Firma Westdeutsche Polstermöbelfabrik Peter Wasset, G. m. b. H., mit dem Sitze in Stolberg, Rhld., durch Beschluß hiesiger Stelle vom 26. Juli 1924 angeordnete Geschüftsaufsicht wird aufgehoben. Zu— gleich wird über das Vermögen diefer Firma heute, am 12. August 1924, Vor⸗ mittags 95 Uhr, das Konkursverfahren er— öff net. Die bob lac Au ssichts person Rechtsanwalt Dr. Besgen in Eschweiler wird zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist für alle , . welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur y, etwas schuldig sind, bis zum 1. September 1924 einschl. Ablauf der Anmeldefrist für die Gläubiger an dem— selben Tage. Erste Gläubigerversamm— lung und allgemein er Prufungẽte ermin am 12. September 1924, Vormittags 10 Uhr, an erb nl. richts sflelle Stolberg, Rhld., den 12. August 1924. Amtsgericht.
Sin itgaxt. 127, Mir nh er.
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Handelsregister Elberseld.
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Karl k in . a. d. F. Nachmittags Konkursverfahren 6f , Haux in
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Konkursverwalter: Möhringen a. Anzeigefrist bis 2
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Allgemeiner
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Geschãfthaufsicht Als Aufsichtsperson ist der D, in wi kau hestellt Amtsgericht Zwickau
8. Taris⸗ und , machungen der
Gisenbahnen.
rif, Heft C II
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derfah ren , Der Rechte Dr. Schiff in Zerbst ist zum Kon
Konkursforderungen
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Heri ui a meld sammlung und Prüft ingstermin stehen 12. Schi mber ban.
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Der k neine rüfungetermin in dem
Neichsbahngüter , über das .
( 2Ius nahmetarife ). igkei August 1924.
Vermögen der , . Aktiengesell⸗ ö. alt in dr. August 1924 Oldbg.) und Nordenham
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fat h baude z , n. Gerichtsschreiberei Amtsgerichts Bamberg
an ii ais I eie ch ef arifanz . Augutt 1924 Reichsbahndirektion
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HHnnnmoveoꝶ-. Konkursverfahren Vermögen des k 16 August e. in Hannover, 5 nobersch 5 nf h Han derrenss aße 6, — Alexander⸗ zatz seinen e, als Fon hte ern waltz⸗ ent⸗ r Stelle der Rechts⸗ hie . bestellt.
Malchin, ,, e . s Neichsbahngütertarif Heft C NI (Uusnahmetarife) Tfv. . Mit. Gültigkeit
Gee, n. ö Hauser⸗Glühlampenvertrieb des ö Fonku 3 . 3 ö . Albert Wacker, wi ah. , en. si ifsicht beginnt am 13.2 ͤ Gese h ö persox wird der Kaufmann Loui in Gießen, Wall oi aß bestellt Sieß den, i. 3 19 99.
20. 5 Kleinwelka als V zersand⸗ w Ha einbezogen. . den 13. August 924
Reichshahndirektion. Ib. 6
46 gie 2 don ien einen be,, . Antrag auf Gr öffnung des Verglei 1 , hot.
nicht . innen?
anwalt Gud eld. Amtsgericht Hannover,
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3e sdahug stertarisß, Heft C I (Ausnahmetarife) Tv. 5. Mit K pom 20. des . . e, fü‚r ben vom Sieg ahn .
71 L U bac. Auf Antrag der — . . der ahr. nd R
¶ M Hh n Hin sen, i ber das . Ver nuch,
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wird i . 8 , ,. i, Uhr, , n r. ͤ
bezeichneten aufsicht zur Abwendung angeordnet. d Rau smann
e. er bringt die naͤchste ö k
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Goldmark verfügbar. si Forderungen a 9h . Goldmark harunteꝛ Das Schluß bet nis . 64 Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus.
e n m, ö 14. August 1924. ö Kont: rs verwalter.
Verordn ung ö J 1924 bestimmten 2 ; J ; timmle 8 Fris Firma bie Geschast des Konkursverfa . 3 Nussicht gperson ͤ Ro dert . n . M Gladbach, Schi .
ng fe rverkehr.
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rei? den ö. übteilung IV Thüringisches . 5 i. Aug ft
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Hamborn; he b . J ö g eg den 6 Au 1 192
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Ausnahmetarif Karlsruhe für Ste k . e . ab Kehl
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. erste ls enen, mmnilung lg Prüfungstermin 18. e, n. denburg, den g ! Das ,
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Amtsgericht. ö . Stad die retar Klüssendorf *. .
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elsen & Co.,
Vermögen der Firma Reif⸗ offene Handelsgesellschaft in
c 8 Der Bezugspreis beträgt monatlich 3. — Goldmart freibl. .. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Ginzelne Nummern kosten 0,30 Goldmark Fernsprecher: Zentrum 1573
einer 5 gespaltenen Einheitszeile J- Goldmark freibleibend, einer 3 gespe altenen Einheitszeile 1,70 Goldmark freibleibend. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeiger
2 Anzeigenpreis für den Raum Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. h
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Mr. 195. Neichssantgtrotonto. Berlin, Dienstag, den 19. August. Abends. Pottchecttento: Dertn ais. 1924
Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrage einschließzlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des autlichen Teiles: Deutsches Reich.
die Gifte der
Grunde anzuwenden auf den Verbleib der
Diese Bestimmungen fi u t ältniss Lan t Mitteilung, betreffend Entgegennahme des räumen, die lediglich dem ier keine Ann z r nn si ; — chreibens des neuernannten Geschäftsträgers von ĩ ofern in anderer W für eine K gt iftsch zurch Freiherrn von Maltzan. wech selungen ausschlief l Exequaturerteilung. ( ĩ nde Bekanntmachung, betreffend Verlegung der Reichsbanknebenstelle ; in Gandersheim. Breußen. P ö ; Pol ei zerordnung über den Vertrieb von giftigen . anzen . z ‚ utzmitteln durch Vertriebsstellen des amtlichen Pflanzer uschuth tzes so h l nd andwirtschaftlich e ß zaften. . Belanntmachung, betreffend Zurücknahme einer Zulassung h dem l 1 Börse mit hend Aufhebung eines Handelsverbots. ö Ne ; Anjeige, betreffend Ausgabe der Nummer 45 der Preußischen inn n (Gesetzsammlung. * ; ü e irch s eich d ö Amtliches g Amtliches. ting deieniz . Deutsches Reich. K . ö '. . . § 10 Abs. 2 de 1 Der neuernannte Ge schäftsträger von El Salvador, bein rfo Dr. Federico Yudice, hat gestern dem Staatssekretär im 84 9 Auswärtigen Amt, Freiherrn von Maltzan, sein Einführungs⸗ ö schreiben überreicht , , —ͤ . k ; ö — 3 . . 79 Pfl 5 Dem Königlich bulgarischen Konsul in Dortmund Moritz ntl ü Klönne ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. e V N o E 1 h Uu UI t nt mee; in — . ; . J en , o; — ö ; . . ö . . Personen zugänglich sein und müssen außer der Zeit n d Gebrau 2. P Mit Ablauf des 30. August 1924 wird die bisher in verfchloffen Hel . stell⸗ t Kander she; f. . ö . ö ö ; d 2 cl ñ Gandersheim bestehende, von der Neichsbankstelle in 56 9 . Gi zttin gen abh hö ängige Rei ch s ba ni! nebenst elle nach 4 1 Die für die Herrichtung zu Ibgab⸗ ftiger Pflar zenschutz⸗ . zerlegt. mitt derliche e z müssen mit Berli en 15. Auaust 1924 kennbaren und Gift“ versehen — Berlin, den 9 August 1924. U D ö l ĩ ö ö,, UI) zu anderen z verde! J ö / Neichsbankdirektorium. Giftverschlag oder d assenen l P en sind . von Glasenapp. Budczies die Geräte für die Pflanzensch 8. vahren. Auf Gewichte timmungen ö. ; Verwendung besonderer Wagen bedarf es nicht, wenn größere abgugeben, de * . * . = . 566 1ü4b el 2 ; 11 ( nl 71, — ? 1 ; 53 Breusßen. XVI engen von giftigen Pflanzenschutzmitteln unmittel sbar in den ver elung . = ossenen Vorrats e . R3fstmssor vorm nne vwordon ge e st . n n g schlossenen Vorrats oder Abgabebehältnissen gewogen werden . über n rtrteh von gi f tigen Pflanzen⸗ Abgabe der giftigen Pflanzenschutzmittel Bei der Abgabe von sch u z m en durch Vertriebs stellt en ders 53 GEmpfänger mündlich über o j 20 1 r 2 1 r z t 1 . . ,,,, n amtlichen P f lanzen sch utzeßs und land wivt⸗ Giftige Pflanzenschutzmittel dürfen nur von dem Leiter der Und au die gebotenen schaftliche Kör p erschaften. Vertriebsstelle oder den von ihm eigens hiermit Beauftragten ab. jeder Packung eine . 39 9. 23 k —èn— Hhraiche vorfnüivften G' Auf Gru . des 5 136 Abs. 3 des Gese tzes über die allge⸗ gegeben werden. Als Abgabe ist . die ö. na durch die Post n . n en, 3 ⸗ z 2 OD 1 gine vom Leiter So 8 ieh ss . Bo 920 Bo ter 3ufugen Ve XVhbrli 2 2 I meine Lande Sverwalt tung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. oder see irch einen ö. ⸗ . . er 3 4 . ,, X Dten kann vom Minister für Volkswohlfahrt vo 53 195 8 . , , , . anzusehen; die dung durch die Post hat stets als eingeschriebene dann boom ent 1. 3 S. 195 ff.) wird die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: ö Pflanzenschutzmittel, die aus Arsen oder sei l; §8 9 bestehen, oder die unter Verwendung dieser Stoffe z . — J ; . ** ͤ . 37 r. wenn Go 5 Natfn ry sir * — Als g ftige Pfl anzensch utzmit ttel im Sinne die ser Vorschrif ten Giftige Pflanzenschutzmittel dürfen nur an solche Personen ab berei tungen dun gn auch wenn Nie. don Natur ar ] gelten die in Anlage U bezeichneten Stoffe, Ver . und u gegeben werden, von denen der Abgebende anzunehmen berechtigt ist, mit einer in, Wassr leicht löslichen, arünen * bereltungen sowie die unter ihrer Verwendung herge tellten Zu⸗ . sie ö. giftigen Pflanzenschutzmittel in zuverlässiger Were aus- Abagbe borãtig geha ten oder ahgegeben worden bereitungen zur Bekämpfung ö. von Pflanzenschädlinzen. schließllich zur! Vekämpfung ( i ins bon Pflanzenschablingen für Quecksilberderhindungen und die un 116 R . . 1. ö e . ; erbi ö he ö Jitu H 82. . ö en . rden. Der Abgebende hat sich . falls ihm der Ab- ỹsilbe werd ndungen J e, . , N Der Vertrieb von giftigen Pfl anzenschutzmi tteln ist nur solchen nehmer in dieser Beziehung nicht ausreichend bekannt ist, durch leicht zl . . 6 Fe 96 — n cht . . 242 J ; ; n ? 2955 n ; 8 8 J ) ? ( ung onnen 2 h. ebsstellen des amtlichen Pflanz zensch hutzes und solchen landwirt⸗— Befragen des Abnehmers zu vergewissern. Kann er die erforderliche Vorstehende Bel ä,. 1 ; schaftlichen Körpersch uten ggesta ttet, denen hierzu von dem für sie Gewißheit nicht erlangen, so darf er das giftige Pflanzenschutzmittel keih gelebt ie, . . ld. . ö. fz 9 nn zuständigen Regierungspräsidenten (in Berlin von dem Polizeipräsie nur gegen Erlaubnisschein abgeben. volisci ich 1 Aufsicht auße reren ö,, denten) die Erlaubnis erteilt worden ist; er unterliegt den Vor Die Erlaubnisscheine sind, von der Ortsvolizeibehörde nach von Pflanzenschädlingen zu tressen. rn, der se,, - K 36 ; J schriften der 55 3—10. Prüfung der Sachlage gemäß Anlage II J Sie sollen in 8. 16. 3 ' 91 ' 224 6 — . . Y os 6 iperordnun ; mit dem age der Aufbewahrung der giftigen Pflanzenschutzmittel. der Regel nur für eine enn. Menge, ausn hmsweise auch . Diese Polzeiverordnung tritt mit dem Tage nd . 83. den Bezug einzelner giftiger Pflanz nschutzmittel während eines ein in Kraft 3 . Vorräte von gif ft n Pflan enf⸗ chutzmitleln müssen in einem be⸗ halbes Jahr nicht übersteigenden Zeitraumes aus gestel t werden. Der 6 ,, . ö sonderen, an allen Seiten von dicht efügten, widerstandsfähigen Erlaubnisschein verliert mit Ablcuf des vierzehnten Tages nad dem Duwiderhandlun e n h gen 9. . zeiwern rdu un e, n,, Wänden nun chloffenen i. mit einer dich ten Tür er sebenen Raum Ausstellungs tage seine Gültigkeit olern auf ihm etwas anderes in den bestehenden, , fnnfe 6 n j n' ld wt uta (Giftraum), in dem sich eine Lebens- oder Futtermittel oder sonftige behördlicherseits nicht vermerkt ist. Die Erlauhnisscheine sind, der nach 8 367 Nr. 5 des Strafgesel 9 ö. . t Waren außer Giften be eftnden, aufbewahrt werden. Zeit der Ausftellung nach geordnet, die für Gifte der Abteilung 1 hundertfünfzia Gold nark oder mit Haft bestraft § 4. und 2 mit den entsp rechen den Nummern des Giftbuches (3 10 ver⸗ Berlin, den 14. August 1924. Vor hrt ch, giftigen Pflanzenschutzmitteln müssen sich in dichten, 261 . Jahre k ah gen. 9 schutz mittel Der Minister für Volkswohlfahrt. festen efinden, die mit sesten, gut schließenden Deckeln icht An . ö. 14 Jahren dürfen giftige Pflanzenschutzmittel Härkfiefer. oder Stöpseln bersehen sind. In abgabefertigen Packungen, die in⸗ icht ausgehändigt werden. . ö ö 9 . ö r folge B . . He altnt e Rm er Umhüllung * für die § 10. Der Minister für Landwirtschaft, D . und Forsten. Abgabebehältnisse gelte enden Bestzmmun von 8 12 ht ent⸗ Ueber die Abgabe der Pflanzenschutzmittel der Abteilungen 1 J. A.: Eggert Abgabebehält geltend estim , on nicht ent , . ö e, . d J . sprechen. giftig * , tzzmittel nicht, aufbewahrt werden. und 2 sind in, einem mit fortlgufenden Sei lenmahlen versehenen, Der Minister für Handel und Gewerbe. nuß der „hältniffe bärfen gifkige Pflen zenfchütß. gemäß Anlage lll eingerichteten Giftbuche die daselbst vorgesehenen J 4 Dr. Frieli ug haus. n f Eintragungen vorzunehmen. Die Eintragungen müssen sogleich nach 283 . ö 9. Abgabe der Waren ö. dem Abgebenden selbst, und zwar immer in er Minist er des J ö ern. mit der Aufschrift „Gift. sowie unmittelbarem Anschluß an die nächstvorhergehend e Gin tragung aus⸗ Jꝛp. A.: Graese p mit Anwendung der in Her Anlage 1 geführt werden. Nach trägl iche . Ae n der Eintragungen enthal sen entspreche nden Namen, 9us f nd nicht zu lässig. Das Giftbuch i t zehn Jahre lang nach der letzten A bte i11un 9g 1. de! ich erkennbar und dauerhaft be⸗ Einttggung aufzubewahren. K . 9 Ve ö zeichne . Die vorstehenden Bestimmungen finden nicht Amnendung auf die 9 rsen und seine g n n, . ö . ‚ . —⸗ ( . 8 y . ] 2 ö e Saenommer w lußer diesen Be zeichnungen oder Namen ist nur noch die An Al nabe der gi fti igen Pfla 9 naenschutz mittel die von Gr o ß ertrie böste len ; ikot ĩ jn und seine zerbindi ingen, ausge . me bringung der ortsüblichen Namen in kleinerer Schrift gestattet. Bei an die Einzel vertriebsstellen abgegeben werden, sofern über die Ab- Que cksil ( pvr bind nn gen, nif . . inen en ni, dis Gifte rer Abteslung U der Anlage J ent gabe dergestalt Buch geführt wird. daß der Verbleib der giftigen . . Abt. K und ausgenommen in G ermisan halten, ist weiße Schrift auf . Grunde, bei Pflangenschutz⸗ ! Pflanzenschutzmittel nach ae, sen werden kann. Urans at ze, wasserlösliche.
ö Verkündung
Anlage X.