1924 / 210 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Sep 1924 18:00:01 GMT) scan diff

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Det Bezugspreis beträgt monatlich

Fernsprecher: Zentrum 1573

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Anzeigenpreis für den Raum

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Berlin Sw. 48, ä e ,. Nr. 32

Mr. 210. Neichsbantgtrotonte. Berlin, Freitag, den 5. September, Abends.

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Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vo

einschließlich des Portos abgegeben.

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„Sachsen. Ueber das Vermögen Karl Gustav Peschke, n,, .

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Au a . 1924. , Vergleichs Stermin statt

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend eine Sitzung des Aufsichtsrats der Deutschen Rentenbank lufhebung eines .

IUmtliches. eutsches Reich. . eutsche Rentenbank.

des Aufsichtsrats der T

Vormit tags 10 Uhr, i usschusses des vorl i5 (nahe beim Po

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1 Festse gung der Vergüt * für den Aufsichts

5. Meliorationskredite

Berlin, den 5. September 1924.

Der Präsident der Deutschen Rentenbank Lentze, Staatsminister

Bekanntmachu am 25. November 1922 auf Grund des Gesetzes zum er Republik ausgesprochene . der „Orts ze Hamburg der National sozialistischen chen Arbeiterpartei“ wird aufgehoben.

den 4. September 1924.

Die Landherrenschaften der Geest⸗ und Marschlande und 9

Die Polizeibehörde.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat Erledigte nach dem Bericht des „Nach richtenbüros deutscher Zeitungsverleger“ in seiner Donnergtag Nachmi ttags abgehalte in Vollsitzung eine Anzahl kleinerer Vor⸗ sagen. Angenommen wurde der Gesetzer ö. über die Er⸗ hebung von Gebühren für die Aufsichtstätigkeit des Reichs aufsichtsamt für Privatversicherung im Jahre 1923. Insgesamt sollen nach den Aus öschußbese chlüssen 250 000 Mark Gebühren erhoben werden, die auf die Gesellschaften umgelegt werden, das ist ein Satz von 1,3 für das Tausend der eingegangenen Prämien. Mit dem auf Antrag Esser⸗Köln vom Reichstag angenommenen Gesetzentwurf über die Ermächti⸗ gung der Reichsregierung zur Einführung einer Fürsorge für erwerbslose Seeleute erklärte sich der Reichsrat einverstanden. Es folgte die Beschlußfassung über einen Antrag Preußens, betr. Aenderung des Telegraphen⸗ weg eg esetzes zu Lasten der Wegeunterhaltspflichtigen. Durch eine Verordnung der Reichsregierung vom 15. Februgr d. J. war das Telegraphengesetz dahin geändert worden, daß, falls es sich um elektrische Anlagen auf , ichen Wegen, Straßen und Plätzen handelt, die bereits von der Telegraphenver wal tung in Anspruch genommen sind, 39 Kosten für eine Verlegung und Veränderung der Linien und die Herst tellung von Schutz⸗ vorrichtungen nicht mehr der Telegraphenverwaltung, sondern dem späteren Unternehmer zur Last fallen, auch dann, wenn die Unter nehmer die Unterhaltungspflichtigen für die Wege, S ö. und Plätze sind. Die mit der finanziellen Notlage des ‚Jieiches es begründete Notverordnung war vom Reichsrat abgelehnt worden.

Regierung hatte sie aber doch erlassen, nachdem sie sich des

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Einverständnisses des Fünfzehnerausschusses des Reichstags ver⸗

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sichert hatte. Nunmehr hat Preußen beim Reichsrat einen Antrag eingebracht, die Aufhebung jener auf Grund des Er⸗ mächtig gs gesezes wlassenen Notverordnung zu verlangen. N zschüsse sich für die Annahme des Antrags

. ns erklart f aben, nahm auch die Vollversammlung diesen

Urgg an

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a) Papiermarkschuld: 1. Diskontierte Schatzan gelungen 17228 000 000 2. Weitere Zahlungsverpflichtungen aus Sch atzanwei su ngen und Schatzwechseln. ... . 27 435 222 663 972 000 000 3. Sicherheitsleistungen mit Schatz weisungen und S chatzwe chseln 455 654 047 499 000 000 000

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Summa A483 0689 270 180 200 000 000

b) Renten markschuld:

(aus der Begebung von Rentenmark⸗

schatzwechsel n) Nennbetrag... Rentenmark 80 765 000 Zu IIIa 2 und 3: Die über fremde Währungen lautenden Schatz

anwessungen usw., die bisher nach den Kursen, die am Tage der

Ausfertigung der Schuldurkunden galten, in Mark umgerechnet

waren, werden von jetzt an jeweils nach dem Kurse vom Tage

des Abschlusfer s dieser Uebersicht umgerechnet. Erläuterungen: den Zeitabs chnitt vom 21. —31. August 1924 fallen 9 Zahl⸗ 6 3. diesen 9 Tagen betragen die Ablieferungen rd. 228,6, die Auszahkungen rd. 217.8, mithin der Ueberschuß rd. 10,6 Mill. Gold⸗ ö Hiernach ergibt sich für den Monat August ein VUeberschuß von

19,6 Mill. Gohlꝛmark gegenüber 81,8 Mill. Mark im Juli. Der . schuß seit 1. April 1924 beläuft sich auf rd. 66.4 Mill. Mark.

Im Monat August betrugen die Ablieferungen der Oberfinanz⸗ und Finanzkassen, d. h. die Steuereinnahmen nach Abzug der von den Finanzkassen zu unmittelbaren Zahlungen zurückbehaltenen Be⸗ träge rd. 482,7 Mill. Mark, was bei 26 Zahltagen einen Tages⸗ durchschnitt bon rd. 18,6 gegenüber 18.3 Mill. Mark im Vormonat ausmacht.

Die Gesamtaut gaben für den Monat August betragen ohne die von den Finanzkassen unmittelbar geleisteten Zahlungen rund 489,4 Mill. Mark, was einen Tagesdurchschnitt von 18.3 Mill. Mark entspricht im Vormonat 16,7 Mill. Mark. Der Betrag von 189.4 Mill. Mark verteilt sich auf d die allgemeine Reichs verwaltung einschl. Ausführung des Friedensvertrags mit 191,7, Steuerüber⸗ weisungen an Länder und Gemeinden mit 243,2, Rückfauf von Gold⸗ schatzanweisungen mit 1, und besondere auf Reparationskonto zu verrechnende Leistungen mit 53,5 Mill. Mark.

Letztere Ausgaben sind erstmalig getrennt von den Ausgaben für die allgemeine Reichsverwaltung aufgeführt, und auch für die rückliegende Zeit ist ein entsprechender Ausgleich bei der allgemeinen hieich sverwaltung vorgenommen worden.

Nr. 35 des Zentr alblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im preußischen Finanzministerium, vom 3. September 1924 hat folgenden Inhalt: Die bauliche Pflege der bayerischen Dome durch den Staat. Beitrag zur Klassifizterung von Eisen—⸗ bahnbrücken. Vermischtes. Amkliche Mitteilungen.

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