Nl verabfolge oder zu leisten, a h die s Verpflichtung auferlegt, von dem
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* . ö . der Sache und von den Forderungen, für m welche sie aus der Sa he abgesondert st in Anm yr z hmen 1 P
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Te wa d or 109 Ul de 5. No 10 Uhr, Ringstraße N Nr. 4 Das Amtsgeric Abt
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September
September
Setschingsmiühle an Ge schäftsaufsicht 19. Oktober
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do Aufs Arthur R 5) 1 7 I. 1 1 1 . 1 2 19 36 9 Lu ele enwalde. 186 Ueber das Vermö des Kolonialwaren⸗ z Werner N rch in Luckenwalde, d nbrietzener Straße 137, ist die Ge⸗ ftsgufsicht z Abwendung 8 Ton- ki geb 10. Sep⸗ 1524, V 15 Mi . erson. ustizsek ll in 1 1 1LYC12. 968791 trag der Firma Lalla & Co. in ; F Ab⸗ ange⸗ D ] der ) 131 in ) 3. Fe⸗ 924 Aufsichts mann , fu ; 5 III Ml riß. Die Geschäft 9 De 61 5 1. mR s . Dr seit Anordnung der Jesch ako
541
8 X vNorrr y einen den Erfordernimsen der
Abs. 1 genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfa
— 13. ö 4 ens eingereicht hat Ge schãftsaufsichtz⸗
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c J betr.! die Anordnung der
Se ,, cht über die offene Handels⸗
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ells aft Hoschke un d Wetzel in Sanger⸗ ( 1 . . sen, wird die Geschäftsar ufsicht gem.
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§ 536 der Verordnung vom 14. 6. 1924 aufgehoben, da drei Monate seit ihrer in ordnu verstrichen und die
chulz einen Antrag auf Eröffnung nach S 41 da—
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1924.
V 1 pl . 83741 Die Geschqft. zaufsicht über das Ver⸗ ̃ des Landwirts edrich Weber im heide zur bn en dung! des Konkurses gemäß z 6tz Ziffer II der Verord⸗ pom 14. Juni 1924 hiermit auf⸗
Amtsger icht X We 11 6rode
den 19 1921 wen un. . . 08. Die fü Fahrradhändler Will Pfeifer in Werdau angeordnete, Ge⸗
23 . ifts aufsich wird uufgehobe J Mongt verst
en den gesetz⸗ den An⸗ ergleichẽ⸗
rember 1924.
8765 das Ver⸗ Kaufs⸗ mke ist
n, weil n Antrag Bergleichsverfahrens Imtse ht Syke
8. Tarif⸗ und Jahrplanbekannt⸗ machungen der CGisenbahnen.
Reichsbahngütertarif, Heft C II, Ausnahmetarife.
Gültigkeit vom 15. September ? Fatscher . on 24 1 Tetscher in den Ausnahmeta Chilesalpeter ein⸗ ezog l j fertigungen. 1 * 4 ] ; l r 3113
Reichsbahngütertarif, Seft C II (Ausnahmetarife).
Mi 8sßstiake; z Day tomße— Mit Gültigkeit vom 1 Zepteml 1924: A vel 1 A. ffer 3 . 2 16 — 2 bf. . ; Ol J ) — 8 ttz n von en n A.⸗T 1 I . in UR, 6). hn⸗ 1Ir17J 16 ltona,
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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3. — Goldmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstahholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern z osten O, 30) Goldmart
Fernsprecher: Zentrum 1573
einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1. Goldmark sre eibleibend einer 3 gespaltenen Einheitszeise 1.70 Goldmark freibleibend.
die Geschäftsstelle des Reichs- und
Anzei enpreis für den Raum 9
Anzeigen nimmt an
1atsanzeigers
Berlin Swmiy. 48, Wilhelmstraße Nr. 32
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Nr. 218. Neichsbantgirotonto. Berlin, Montag, den 15. September, Abends. Poftschecktonto: Berlin A162. 1924
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung o einschließlich des
oder vorherige Einsendung des Portos abgegeben.
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Inhalt des autlichen Teiles: Deutsches Reich.
ung über wirtschaftlich notwendige Steuermilderungen nte Verordnung über die Börsenumsatzst
nachung über Brennstoffverfaufpreise
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Preußen.
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ennungen und sonstige P ersanalver änderungen.
isung an die Dberhergä mter für die Zulassun chießens mit flüssiger Luft.
ide über die Zulassung von Zin t
lsverbot .
Amtliches.
Deutsches Reich
92 * . ) Reichspräsidenten ül Io twendige Steuermi .
ͤ 15 3* 4 . Auf Grund des Artike 8 Reicl wird bestimmt 7 211 1 1 11 Satz r allgemen Umsatzs 1 2 98 * 1 6 undert auf zwei vom un t ermäßs l ö 2 w weiten Steuernotverordm 9. 8 l ) ) tritt außer Krast. s . 11 2 V . J r FoHkyr ) . 9 91 5m Kapitalverkehrsteue gesle — 21 — 254 Tao Sog 9 . 1 ; 354) in der Fassung des Artikel 9 § J der S. 8 ' * 1 M 1 1 nung und L der V une 62 u 4 92 1590 ö 1 Vertpap! 2 rsenumsatzste ril 1924 399) werde e tpapierst J maßigt . (v5 — l ; ] I J l 1 1 mn 1 nd uf ; 8 ) ] ; h f 25 * jundert w des b n 3 v in f 2 vom 1711 7 w 1 11 vel **. 1 ; ) des § 29 Ab 1 z3u 1040 auf 6 ) 31829 bf 1 zu d vo 5 nuf O0 ir 10 Goldmark oder einen Bruchteil 9 . rike In Der ichsminister der Finanzen wird ermächtigt, die erforder
Uebergangsbestimmungen zu treffen Artikel L Die Vorschriften der Artikel J und Il treten mit dem 1. Oktober t, im übrigen tritt die Her grh nung mit dem auf ihre Verkündung Reichsgesetzblatt folgenden Tage in Krast. Freudenstadt, den 14. September 1924. Der Reichspräsident. Ebert
Der Reichs lanzser. Der Rei chsminister der Finanzen. Ji. V. Dr. Geßler Dr. Luther
N
8 ehnte e rordnnnn über die Börsenumsatzsteuer (Um sätze von aus— ländischen Zahlungsmitteln gegen Waren). Vom 5. September 1924. Auf Grund des 8 62 des Kapitalverkehrsteuergesetze rd folgendes bestimmt:
83
(4 Geschäfte, bei denen der eine Teil sich verpflichtet, dem andern Teil als Gegenleistung für eine nicht in Zahlungsmitteln bestehende istung ausländische * lungsmittel zu verschaffen, werden von der
Börsenumsatzsteuer des 5 37 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes efreit
(2) Die Befreiung des Abs. J findet keine Anwendung, 1. soweit die Geschäfte verboten sind,
2. soweit der eigentliche Zweck der Geschäfte der Erwerb der
ausländischen Zahlungsmittel ist. 92 Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1924 in Kraft. Berlin, den 5. September 1924. Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Luther.
Handel
Oberbergämter Ich end mit flüssiger Luft in * n 9 Bergbehörden unterstehenden .
Der Antag auf Zulassung des Schießens mit flüssiger Luft zt der Bergbehörden unterstehenden Betrieben ist durch den Berg n e er bei dem zuständigen Oberbergamt zu stellen. 2. Der Antrag muß enthalten: a) den Namen und n,. des Antragste lers; Bezeichnung ö das Schießen mit i gi . die Angabe des Ortes, an dem die Herstellung der flüssigen
r l uffiht der
der Betrie ebspunkte, an den erfolgen soll;
Herstellungsverfahrens des flüssigen Linde, Heylandt, Messer);
den Namen und Wohnsitz des Herstellers der Patronen; die Bezeichnung der ) die Angabe des Patronendurchmessers; eine Angabe über die Art der
zie Bezeichnung Sauerstoffs (z.
Initiierung des Sprengstoffe Sprengkapfel oder besondere Kapsel f ssi über die Beschaffenheit und Verwendungsart der Ria pfel sowie die Angabe des Herstellers;
eine Angabe über die Art der Zündung (Zündschnur⸗ oder elektrische Zündung), bei . ,, auch Angabe der Art der Zeitzünder (mit Zünd Pulversatz);
eine Angabe über die Art der Transvortgefäße sür und der Tauchgefäße sowie über den
(gewöhnliche
mit gepreßtem
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flüssigen Sauerst off Hersteller der Gef
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die Höchftiademenge.
1
6. Kommt das ah, zu einem ablehnenden Bescheid, so ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Aeußerung zu geben. Wenn nötig, kann das Oberbergamt nach Eingang der Aeußerung seine Entscheidung bis nach Vornahme einer nochmaligen Prüfung zurück stellen. Erscheint eine solche nicht nötig oder ergibt sie keine neuen Gesichtspunkte, so ist der Antrag unter Angabe der Gründe ab— zulehnen.
7. Geben die für das Schießen mit flüssi Patronen oder Zündmittel beim Gebrauch zu Veranlassung, so kann das Oberbergamt die genehmigung jederzeit zurückziehen.
8. Hält das Oberbergamt eine außerordentliche Nachprüfung der ugelassenen iir. en oder Zündmittel für erforderlich, so gelten für die Nachprüfung die Bestimmungen der Ziffer 3. Jedoch sind in diesem Falle, soweit angängig, die Patronen und Zündmittel aus dem Bestande eines Bergwerks zu entnehmen.
9. Die „Anweisung an die Oberbergämter für die Zulassung der grünen garbei mit flüssiger Luft (flüssigem Sauerstoff) in den der Aufsicht der Bergbehörden unterst ehenden Betrieben vom 26. Februar 1923 e chsan fe ger Nr. 51 vom 1. März 1923) tritt hiermit außer Kraft.
Berlin, den 6. September 1924.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Hatzfeld.
*
Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat Büttner aus Beuthen O. S. ist zum ande in Heilsberg ernannt worden.