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Vostanstalten und Zeilungsvertrieben für
Fernsprecher: Zentrum 1573
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3. — Goldmark freibl Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den elbstabholer auch die 63 Geschäfisstelle Sw. 48, Wilhelnstraße Rr. 32. r . ö Einzelne Nummern kosten 0, 89 Goldmark. . 89 .
Berlin
*
Mr. 259. Neichsbantgtrotonto. Berlin, Sonnabend, den 1
Anzeigenpreis für den Ran. — *
Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle des Neichs.
Berlin
einer s gespaltenen Einheitszeile 1, Goldma spleibend einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 d dna cr realen 2
ibend.
und Staatsanzeigers — W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8
.
November. Abends. Poftschecttonto: Berlin A162. 1 924
Deutsche. bejucht die Bader des besetzt
en
Seriets:
Inhalt des amtlichen Teiles: Deut sches Reich.
Durchschnitt Oktober 1924.
gesetzblatts Teil J. Preußen.
Ausgewiesenen. Betanntmachung, 18. Oktober
Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen. Bescheide über die kayseln.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Die Reich sindexziffer am 29. Oktober und im Durchschnitt Oktober 1924.
nährung, Wohnung, Heizung, für Mittwoch. den 29. Oktober,
geblieben. die
Sie beträgt das 1,B23 fache der Vorkriegszeit. Reichsindexziffer auf das 1, 2fache;
eine Steigerung von 5.2 vö. Die
Berlin, den 31. Oktober 1924.
Statistisches Reichsamt. J. A.: Bramstedt.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer am 29. Oktober und im Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 64 des Reichs⸗
Verordnung über das Stimmrecht der aus dem besetzten Gebiet
betreffend die vom 28. September bis zum zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen
Zulassung von Zundmitteln und Spreng—⸗
mme e ,
Die Reichsindexrziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ Beleuchtung und Bekleidung)
; ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts gegenüber der Vorwoche unverändert
Für den Durchschnitt des Monats Oktober berechnet sich . gegenüber dem 1.16fachen im Durchschnitt des Monats September ergibt sich Ernährungskosten allein be⸗ tragen im Durchschnitt Oktober das 1,34 fache der Vorkriegszeit.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 64 des Reichsgesetzblatts Teil i enthält die Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung vom 25. Sktober 1924, die zweite Verordnung des Neichspräsidenten auf Grund des Artikel 438 der Reichsverfassung zur Abänderung des Oktupationsleistungsgesetzes vom 21. Sktober 1924 und
die Verordnung über die Fürsorge für erwerbslose See⸗ leute vom 30. Oktober 1924.
Umfang a/ Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig. Berlin, den 31. Oktober 1924.
Gesetzlammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Preußen.
Verordnung
über das Stimmrecht der aus dem besetzten Gebiet Ausgewiesenen.
Vom 30. Oktober 1924.
Auf Grund des f 108 der Landeswahlordnung vom 29. Oktober 1924 (Gesetzsamml. S. 684) wird hiermit verordnet:
Stimmhberechtigte, die aus dem besetzten Gebiet (alt. und neu— besetztes Gebiet) autgewiesen oder durch Maßnahmen der Besatzungs⸗ mächte verdrängt sind, insbesondere auch Perfonen dieser Art, die infolge der Wohnverhältnisse dorthin noch nicht haben zurückfehren können, sind für die Neuwahlen zum Preußischen Landtag am J. Dezember 1924 auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihres Aufent⸗ haltsorts einzutragen, auch wenn sie an diesem Orte keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Berlin, den 30. Oktober 1924. Der Minister des Innern.
Severing.
Ministerium für Volkswohlfahrt. 28. September bis 18. Oktober 1924 genehmigte 1. 5ffentli che Sammlungen, 2. Ver⸗
In den Wochen vom triebe von Gegenständen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Lfde Nr.
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle an die die Mittel abgeführt werden
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen
follen ausgeführt wird 1 Cvangelisch⸗Kirchlicher Hilfsverein, Zugunsten seiner Wohlfahrtsbestrebungen Hauptausschuß 31. Dezember 1925 in Preußen. — Hauptausschuß Potsdam, Mir⸗ Sammlung von Geldfyenden und bachstraße l 6 in den evangelischen Yaushaltungen. ; 2 Staatliche Beratungsstelle für Zum Besten der deutschen Kriegergräber Beratungsstelle 30. Juni 1925. — Vertrieb der von
Kriegerehrungen — Abteilung Denkmünze — Berlin W. 8, Unter den Linden 4
Berlin, den 31. Oktober 1924.
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Dr. Pokrantz.
Prof. Hosaeus entworfenen Denk- münze, insbesondere innerhalb des Heeres, der Marine, der Krieger⸗ und Wehrvereine, der Lehranstalten aller Art usw.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
z Den Zünder- und Waffenwerken Barnbeck und Co. G. m. b. H. zu Magdeburg wird hiermit für den Besirk
des unterzeichneten Oberbergamts die doppelt weiße chnur, hergestellt in der Fabrik in Magdeburg⸗Südost folgenden Bedingungen zugelassen:
a) Beschaffenheit: Umspinnung und Ueberspinnung bestehen aus Jutegarn hejw Baumwollgarn. Der Seelenfaden in der Mitte der Pulverseele ist aus grünem Baumwollgarn herge⸗ stellt. Die Umspinnung ist mit Teer, die Ueberspinnung mit Leim und Kreide imprägniert.
b) Besondere Bedingungen: Die Zündschnur darf nicht beim Schießen mit Sprengluft sowie an Stellen, wo Schlagwetter auftreten können, verwendet werden. Sie bedarf zur Ver⸗ meidung von Versagern und Spätdetonattonen einer trocknen Lagerung.
Clausthal, den 23. Oktober 1924. Preußisches Oberbergamt.
Bescheid über die Zulassung von Sprengkapseln.
. Der Rheinisch⸗Westfälischen Sprengstoff⸗Aktien⸗ Gesellschaft in, Köln werden hiermit für ben Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in allen der
Zünd⸗ unter
——
Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben die nach⸗ stehend bezeichneten Sprengkapseln zugelassen: a)) Bezeichuung der Sprengkapseln: 1. Aluminjum⸗Briska⸗Sprengkapsel Nr. 8, 2. Aluminium⸗Sprengkapsel Nr. 8, 3. Aluminium⸗Sprengkapsel Nr. 6, 4. Aluminium⸗Sprengkapsel Nr. 3. b) Herstellungsort: Sprengkapselfabrik Troisdorf, c) Beschaffenheit der Sprengkapseln: Die Sprengkapseln besitzen Hülsen aus Aluminium mit gewölbtem Boden. Länge und Durchmesser der Hülsen beträgt
bei der Aluminium⸗Briska⸗Sprengkapsel Nr. 8: 38 mm bezw. 6.858 mm,
Der Reichs
zusammen.
nommen.
Nichtamtliches.
Deut rat tritt
Der lettländische Gesandte rückgekehrt und hat die L
sches Reich. Montag, den 3. November 1924,
11 Uhr Vormistags, im Reichstags gebäude zu einer Vollsitzung
—
Dr. Woit ist nach Berlin zu⸗
eitung der Gesandtschaft wieder über—
Aenderung
Abs. (2) dahin frist im Gepäck⸗ gewährt wird,
ansprüche und
Po st p ro te st Zweck ist
teile, besonders genügend bekannt
niedrig [. A0,
dann ist ; Protestierung besser da bei ersterem die
zur Geltung, wenn nach kleinen Orten
aufträge: Die Wechsel zur 3 erheben Dem fügen; mehrere Wech
als ausdrücklich bestimmt
chrift zu protestieren auftrags nach
werden sollen. anstalten zu erfahren.
Der Ausbruch vom Schlachtviehhof
Schlachtviehhof in Maul⸗
worden.
mangels Zahlung kann auch
für die ordnungsmäßige Ausf § 4 des Gesetzes, Wechselprotestes, vom 30. M . ᷓ Bestimmungen Felten sinngemäß auch für Scheckz die ͤ 3
Bi Versendungsbedingungen usw sind bei den
„ und Klauenseuche von und in Zwickau i. Sa.
Verkehrswesen. der Eisenbahnverkehrsordnung. Das
aufträ
zu sein.
Billigkeit des Verfahrens. s ; außerdem wird die Protesterhebung für die an kleinen, abgelegenen Orten ohne Notar oder ohne einen ur Aufnahme von Wechsesprotesten befugten Gerichtsbeamten zahl⸗ bar sind, nicht durch Reisekosten der beim . die
4
e. ĩ — 53 ite er ; s. Zt. der Postrrotestauftrag eingeführt worden. Bestimmungen dieses Verfahrens und
a l zeitergabe des Gerichtsbeamten usmo. wegfällt.
Reichsverkehrsministerium hat unterm 3. Oktober 1934 den 8 37 der Eisenbahnverkehrsordnung durch Streichung des geändert, daß bei Ueberschreitungen der Lieser⸗ und Expreßgutverkehr eine Entschädigung nur wenn ein Schaden nachgewiesen ist. dieser Aenderung werden künftig sämtliche Entschädigungs—
. Lieferfristüberschreitungen — sowohl im Expreßgut⸗ wie im Güterverkehr — nach dem gleichen Grundsatz behandelt werden.
Infolge
Gepaͤck⸗
Die Protestierung von Wechseln Postbeamte erfolgen. Zu diesem Die die damit verbundenen Vor⸗
für Wechsel über kleinere Beträge, scheinen nicht
Der Vorteil liegt zunächst in der
Die Postprotestgebühr He ö echsel,
So⸗
rechtzeitige
Protestbeamten verteuert
sichert als beim gewöhnlichen Poftauftrag,
8. Wechsels an den zuständigen Dieser Vorteil kommt namentlich
Postaufträge erst kurz vor dem Fälligkeitstage
mit weni
Protestierung zuständige Gerich J : ist die Protesterhebung durch die Post in vielen Fällen noch möglich, in denen die Wechsel nicht mehr rechtzeitig an den zuständigen Ge⸗ richtsbeamten weitergeleitet werden können.
Nachstehend die hauptsächlichsten Bestimmungen für Postprotest⸗ Post kann durch Postprotestaufträge beauftragt werden,
3 Postverbindungen und ohne zur teßeamte eingeliefert werden Hier
Zahlung vorzuzeigen und mangels Zahlung Protest, zu 1 ist der quittierte Wechsel heizu⸗
sel beizufügen, ist nicht gestattet Ausgeschloffen
von der Protesterhebung durch 1000 Rentenmark, Wechs. sorte lauten, wenn der Aussteller einen ähnlichen Zusatz die
hat,
sind. Bei
el, die auf eine ausländische
ai 1996 (RGB!
die Post sind Wechsel über mehr ĩ Münz ⸗· durch das Wort „effektiww oder
Zahlung in der benannten Münzsorte t. Wechsel mit annahme und Wechsel, die unter 66 Wechsels oder unter Vorle
Notanschrift oder Ehren⸗ Vorlequng mehrerer Stücke des⸗ ung der Urschrift und einer Ab- ostprotestaufträgen haftet die Post
ühruna eines vorschriftsmäßigen Prolest-
betreffend die Erleichterung des S. 321). Diese
Post⸗
Gesundheitswesen, Tierkrantheiten und Absperrungs⸗
maßregeln.
der in Stutt
am 2
Maul⸗ und Klguenseuche ist
gart am 26. Oftober und vom
Mainz am 28 Oktober, das Erlsschen der den Schlachtviehhöfen in Chemnitz
9. Oktober 1924 amtlich gemeldet
bei der Aluminkum⸗Sprengkapsel Nr. 8: 45 mm bezw.
6, 85 mm, bei . Aluminium ⸗Sprengkapsel Nr. 6: 35 mm bezw. „5 mm, e der Aluminium⸗Sprengkapsel Nr. 3: 26 mm bezw. mm
Die Ladungen enthalten Tetryl und Bleitriazid, an dessen
durch die Landesbehörde. — 3. ordnun
Stelle auch ein Gemisch von Bleiazid⸗Bleitrinitroresorzinat inland eingehende Fleisch. — Ve tritt. Bei den Sprengkapseln Nr. 6. Nr. 8 und Brisfa Nr. 8 nachträglich zugelassener Untersu wird statt des reinen Tetiyls auch ein Gemisch von Tetryl und — 4. Bankwesen
Toluol zur Füllung verwendet. t Clausthal, den 23. Oftober 1924.
Preußisches Oberbergamt.
ember 1924
2. Versicherungswesen:
Nr. 42 des . Reich sministerralblatts“ vom 31. Ok⸗ tober 1924 hat folgenden Inhalt: s ͤ Exequaturerteilungen. — betreffend die Beaussichtigung privater Versicherungsunternehmungen
ꝛ Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Ver⸗ g über Einlaß und Untersuchungsstellen für das
. Konsulatwesen; Ernennung. — Bekanntmachung,
in das Zoll⸗ rordnung über die Stemvelzeichen
chungsstellen für ausläudisches Fleisch. Status der deutschen Notenbanten — 5. Versorgungswesen:
sorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen.
— Thüringen, Gemeindeverwaltun gen. — rungsanstalt. — Mech enburg⸗-Strelitz, Kommunalbehörden. — Nach⸗ weisung der in Verlust geralenen Versorgungsscheine.
Ende Sep⸗ Verzeichnisse der den Ver⸗ Thüringen, Saastebehörden.
Thüringen Landesversiche⸗
Zenatsbibliathenh
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