G Kupfer und Kupferlegiernungen. aus S69b Biuchkupfer, Kupferabfälle wäne, -glübspan (aasche). aus 869e Messing, Aich. Sterro⸗, Delta Duranametall. Messing⸗ schlaglot. Tombak, als Bruch, jowie Absälle von der Verarbeitung dieser Legierungen (Mesingspäne usm. . aus 869d Bronze und andere Kuprerlegierungen, als Bruch, sowie Absälle von der Verarbeitung dieser Legierungen.
Diese Verordnung tritt ö. 17. Dezember 1924 in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1924. Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.
Anmerkung: Bei den mit = bezeichneten Nummern ist das Aug⸗ fuhrverbot für die übrigen zugehörigen Waren bereits früher auf⸗ gehoben worden.
Die Umsatzsteuerum rechnungssätze auf Reichsmark für die nicht an der Berliner Börse notierten aus⸗ ländischen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der Be⸗ kanntmachung vom 1. Dezember 1924 (Reichsanzeiger Nr. 285 vom 3. Dezember 1924, Reichsstenerblatt S. A0) für den Monat November 1924 wie folgt festgesetzt:
Reichs⸗
mark
1,10 756 0 96 1356 41.60 26. 36 6 hö 213669 19 855 144, 80
226, 25 230, 39 31975 369, 15 420 48, 25 216. 40 1760 401, 95
Lfd. Nr Einheit
Staat
., Griechenland
Lettland
100 estnische Mark 160 Drachmen 100 zat II00 lettische Rubel 100 Litas 100 Franken 1090 Iloty 1ñ2Tscherwonez 1 ägyptisches Pfund 1060 Rupien
100 Dollar
00 Dollar
100 Tael (Silber) 100 Goldpeso
1 2
100 Peso
Mexito loo Peso . ; 1è pernanisches Pfund Uruguay 100 Peso
Berlin, den 8. Dezember 1924.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.
e o =
Litanen Luxemburg.. Polen Rußland... m Britisch Oftindien .. British Straits Settlements .. Britisch Hongkong .. China⸗Schang hai Argentinien Kanada Chile
O C — 2
Betkann umachung
über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt: sür eine Unze Feingold 66 m für ein Gramm Feingold demnach .. 34,1419 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗
machung im Reichsanzeiger in Berlin eischeint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 9. Dezember 1924.
Deyisenbeschaffungssielle Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seckel. ppa. Goldschmidt.
Geschäfts ordnung der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Auf Grund von § 20 Abs. (2) der Satzung der Deuischen Reichs hahn⸗Gesellschaft in Verbindung mit 8 1 Abs. (2) des Reichs bahngesetzes vom 30 August 1924 (RGBl. II, S. 272) ist die nachstehende „Geschäftsordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft“ vom 1. Oktober 1924 erlassen worden. Sie ist in Kraft getreten am 11. Oktober 1924, dem Tage, an welchem das Betriebsrecht der Reichseisenbahnen auf die Gesellschaft übergegangen ist.
Berlin, den 3. Dezember 1924.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschast. Der Generaldirektor. Oeser.
n,, der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft. (Vergl. 5 20 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung.) J. Allgemeine Bestim mungen.
1. Die Gesellschaft betreibt die , nach den Be⸗ sätimmungen des Gesetzes über die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft vom 30. August 1924, der Satzung der Gesellschaft und dieser Ge⸗ schäftsordnung. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Ihre Firma ist nicht in das Handelsregister eingetragen.
2. Die Stellen der Gesellschaft sind keine Behörden oder amt⸗ lichen Stellen des Reiches. Sie behalten jedoch die öffentlich⸗recht⸗ lichen Befugnisse in gleichem Umfange wie bisher. Die Stellen der
G 17 des Gesetzes). II. Die Organe der Gesellschaft.
J. Die Organe der 3 sind der Verwaltungsrat und der Vorstand (618 des Gesetzes).
4. Ter Verwaltungsrat setzt die Geschäftsordnung für sich so⸗ wie für den Arbeitsausschuß und für die weiteren Ausschüsse fest.
5. Der Vor and besteht aus dem Generaldirektor und den Direktoren (6 19 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung). Die Zahl der Direktoren bestimmt der Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat. Die Direktoren sind in der Regel in der Haupt⸗ verwaltung tätig. In besonderen Fällen können nicht in der Hauptverwaltung tätige leitende Beamte zu Migliedern des Vor⸗ . (Direktoren) ernannt werden G 17 Abf. 3 der Gesellschafts⸗
ung). 5 Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter der Aufsicht des Verwaltungsrats (6 19 Abf. 1 der Gesellschaftssatzung).
Der Generaldirektor bestimmt mit Zustimmung des Ver⸗ waltungsrats für den Fall seiner Behinderung aus der Zahl der Direktoren einen ersten und zweiten Stellvertreter.
8. Der. Generaldirektor ünd die Direktoren haben bei ihrer Ges häftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen und haften bei Verletzu j Obliegenheiten der Gesellschaft gegenüber C 20 Abs. 3 der Gesellschaftsfatzung).
9. Der Generaldirektor und die Direktoren dürfen eine andere Erwerbstätigkeit oder eine Nebenbeschäftigung nur mit Ge⸗ nehmigung des Verwaltungsrats ausüben (G6 26 Abs. 5 der Ge⸗ sellschaftssatzung).
III. Die Geschäftsßkellen der Gesellschaft und ihr zeschäftskreis. 10. Die oberste Leitung der Gesellschaft führt die Haupt⸗ verwaltung am Sitze der Gesellschaft. 11. An der Spitze der Hauptverwaltung steht der General- direktor. Er ist für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft
stellen der verschiedenen Dienstzweige. Aemter (Inspektionen usw.) eingerichtet.
ö . 6 r. — * — ö . . ; ; . in deren Bezirk die Aemter ihren Sitz haben. Gesellschaft führen das Dienstsiegel mit dem Reichsadler weiter z er ihr tz habe
verantwortlich. Er hat die * alleinige Entscheidung in allen een, die ihm nach der Geschaft anweisung für die Haupt⸗ verwaltung vorbehalten sind oder die er im Einzelfalle selbst zu be⸗ handeln wü Der Generaldirektor hat ein durchgre ifendes lnordnungẽr⸗ t. .
12 Die Gliederung der Hauptverwaltung in Abteilungen und die Bestellung ihrer Leiter unterliegt der Genehmigung des Ber⸗ waltungsrats. Den in der Hauptverwaltung tätigen Direktoren der Gesellschaft ist die Leitung je einer Abteilung zu übertragen.
Die Leiter der Abteilungen find dem Generaldirektor ver⸗
antwortlich. Die Gliederung der Hauptverwaltung innerhalb der Ab⸗
teilungen, die Zuteilung der Geschäfte und die Geschäftserledigung
regelt der Generaldirektor. . .
18. Zum Geschäftskreis der Hauptverwaltung gehören ins- besondere: Die Regelung der allgemeinen Verkehrs⸗, Finanz⸗ und Personalpolitik, kaufmännische und technische Maßnahmen von
rundlegender Bedeutung, insbesondere grundlegende Fragen der eschaffung und Konstruktion, die Verteilung der Mittel, die Fest⸗ setzung allgemeiner Dienstvorschriften für das Personal, für das Kassen⸗ und , und für die Dienstzweige des Betriebs, Verkehrs und Baues, die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Verwaltungsrat einschließlich der Vorberatung aller Vorlagen an diesen und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber der Aufsichts⸗ behörde und gegenüber dem Eisenbahnkommissar.
14. Die Gruppenverwaltung Bayern umfaßt den Bezirk der bisherigen Zweigstelle Bayern. Sie steht unmittelbar unter der Hauptverwaltung und behandelt alle Angelegenheiten ihres Be⸗ reichs selbständig, die nicht wegen ihrer besonderen Bedeutung oder weil sie über ihren Geschäftsbereich hinauswirken können, von der Hauptverwaltung selbst zu erledigen sind. In diesem Rahmen können ihr auch Angelegenheiten übertragen werden, die an sich gemäß Ziffer 13 von der ,, behandelt werden. Das Nähere über den Geschäftskreis und die Gliederung wird durch
eine Geschäftsanweisung für die Gruppenverwaltung Bayern fest⸗
gesetzt. die der Generaldirektor erläßt.
15. Die Leitung der Geschäfte in den Bezirken, vor allem die Betriebs⸗ und Verkehrsabwicklung, obliegt den Reichsbahndirek⸗ tionen, soweit nicht zusammenfassend zu behandelnde Geschäfte besonderen zentralen Aemtern, den Oberbetriebsleitungen oder besonderen geschäftsführenden Reichsbahndirektionen übertragen sind.
Diese Stellen erledigen alle Geschäfte, die nicht der Haupt⸗ verwaltung — für den Bezirk der Gräappenverwaltung Bayern auch dieser — vorbehalten sind, selbständig.
16. Die Reichsbahndirektionen und das Eisenbahn⸗Zentralamt werden von Präsidenten geleitet, die für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und für die Verkehrsbedienung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb ihrer Bezirke verantwortlich sind.
Soweit ein Bedürfnis vorliegt, werden die Reichsbahn⸗ direktionen in Abteilungen eingeteilt.
17. Die Ausführung des örtlichen Dienstes obliegt den Dienst⸗
18. Die bestehenden Bestimmungen über den Geschäftskreis
der Reichsbahndirektionen, des Eisenbahn⸗Zentralamts, der zen⸗
tralen Aemter, der Oberbetriebsleitungen und der unter ihnen arbeitenden Stellen bleiben bis auf weiteres in Kraft. .
19. Der Generaldirektor hat zu wichtigen organisatorischen Aenderungen, besonders in der Gliederung der Abteilungen der Hauptverwaltung (Ziffer 12) und im Geschäftskreis der haupt⸗
sächlichsten Geschäftsstellen der Betriebsverwaltung (Ziffer 14 und
18) die Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen.
IV. Art der Geschäftserledigung und Firma⸗ Zeichnung. ef ö. Zur außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft sind fugt: a) für den Gesamtbereich der Gesellschaft (Hauptverwaltung): der Generaldirektor, . die Mitglieder des Vorstandes, etwaige sonstige Abteilungsleiter, die Leiter der Unterabteilungen und Gruppen, ferner diejenigen Mitglieder, denen die JZeichnungs⸗ befugnis besonders beigelegt ist: b) für den Bereich der Gruppenverwaltung Bayern: der Leiter, die Abteilungsleiter und die Mitglieder der Gruppenverwaltung; c) für die Reichsbahndirektionen, das Eisenbahn⸗Zentralamt, die zentralen Aemter je für ihren Geschäftsbereich: die Präsidenten und sonstigen Leiter der Geschäftsstellen, die Abteilungsleiter, die Miiglieder sowie die Hilfsarbeiter und Bureauvorstände. diese beiden insoweit, als ihnen die Vertretungsbefugnis durch allgemein bestehende Anordnungen übertragen ist. Den Oberbetriebsleitungen steht eine Vertretung der Ge⸗ sellschaft nach außen nicht zu; d) für den Bereich der Betriebsdire ktionen, Ausbe sserungswerke, Aemter und Inspektionen: die Leiter und die mit ihrer Vertretung betrauten Beamten; e) für die Dienststellen: die Leiter und ihre Bertreter. 21. Zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft find je inner⸗
halb ihres Geschäftsbereichs die Hauptverwaltung, die Gruppen⸗ verwaltung Bayern, die Reichsbahndirektionen und das Eisenbahn⸗ Zentralamt berufen, die Hauptverwaltung und die
ruppen⸗ verwaltung Bayern jedoch nur insoweit, als ihnen die erste Ent⸗
scheidung zusteht.
Für die der Gruppenverwaltung Bayern unterstellten zentralen der Reichsbahndirektion,
22. Der Umfang der Vertretungebefugnis bestimmt sich nach den Vorschriften über die Zuständigkeit der einzelnen k und Beamten.
23. Alle zur rechtswirkfamen Vertretung der Gesellschaft befugten Bediensteten zeichnen die Firma der Gesellschaft allein. Inwieweit der Unterschrift ein Zusatz (In Vertretung usw.) bei⸗ zufügen ist, bestimmen die Geschäftsanweisungen für die ein⸗ zelnen Stellen.
24. Bei der Geschäftserledigung ist entsprechend den im kauf⸗ männischen Verkehr üblichen Grundsätzen auf weitestgehende Ver⸗ einfachung und Beschleunigung zu achten. Soweit nicht von der Hauptverwaltung und der Gruppenverwaltung Bayern hierüber besondere Richtlinien aufgestellt werden, haben die Reichsbahn⸗ direktionen und das Eisenbahn⸗Zentralamt selbständig die nötigen Anordnungen zu treffen.
Bei allen Maßnahmen von finanzieller Tragweite haben die zur Wahrung der finanziellen Interessen bestellten Beamten oder Stellen mitzuwirken. ;
Die zurzeit für die Erledigung der Geschäfte geltenden Vor⸗ schriften bleiben bis auf weiteres in Kraft.
V. Schlußbestim mung. 25. Die vorläufige Verwaltungsordnung der Reichseisenbahnen vom 26. April 1929 (Reichsgesetzbl. 1920 S. 797) tritt außer Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1924.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Der Generaldirektor Oeser.
Die vorstehende Geschäftsordnung ist vom Verwaltungsrat der Deutschen Neichsbahn⸗Gesellschaft in seiner Sitzung vom 1. Oktober 1924 genehmigt worden. .
Der Präsident des Verwaltungsrats: C. F. von Siemens.
—
KRepublił
Zu ihrer Ueberwachung sind
Budapest ......
Belgische .. Bulgarische .. Finnische
Dolländische Italienische nber 1081re
Nolwegische
2* ; 8 * ;
Bekanntmachung über Errichtung einer Abrechnungsstell Scheckverte hr. ? . Vom 25. November 1924. (RGBl. Nr. 44 Teil II S. 427.) Auf Grund des 8 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom
11. März 1908 (R GBl. S. 71) hat der Reichsrat beschlossen: Die Abrechnungszstelle bei der Reichsbankstelle in Darm=
stadt ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes.
Berlin, den 25. November 1924.
Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.
Preußen.
habe auf Grund des Gesetzes zum Schutze der
die drei Zeitungen „Oeynhauser Lokal—⸗ Anzeiger“, Erscheinungsort Bad Oeynhausen, „Löhner Amtsbote“, Erschemungsort Löhne i. W., und die „Reue We stf. Volkszeitung“, Erscheinungsort Herford, für die Zeit vom 10. Dezember 1924 bis einschließlich 15. Dezember 19524 verboten.
Münster, den 5. Dezember 1924.
Der Oberpräsident. Gro nowski.
Auf Grund der S8 8 Ziffer , 17 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 19272 (RGel. l, Nr. 52 S. B85) habe ich die in Rinteln erscheinende Zeitung Schaumburger Anzeiger“ auf die Dauer von zwei Wochen, und zwar vom 6. bis einschließlich 19. Dezember 1924, verboten. J
Cassel, den 6. Dezember 1924.
Der Oberpräsident. Dr. Schwander.
Ich habe gemäß §8 Ziffer 2 und 821 des Gesetzes zum Schutz der Republik das „Ostpreußische Tageblatt“ in Insterburg auf die Dauer von 19 Tagen, und zwar vom 10. bis 19. Dezember 1924 einschließlich, verboten.
Königsberg i. Pr., den 8. Dezember 1924. Der Oberpräsident. J. V.: Dr. Herbst.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der französische Botschafter de Margerie, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. Dezember 1924. Telegraphirche Auszahlung.
9. Dezember Geld Brief
1,618 1,522 1.613 1,6517 2.29 2, 30 15 75 1533 4, 195 4,205 0 488 0.49 170, 09 170951 20, 82 20,88 63. 57 63 73 78. 45 78, Hy 10,55 1059 18,21 18,25 5,29 6. J 74, 66 74,84 19,23 1927 2274 2280 12,68 12,2 81,30 sl, 0 3, C66 3. 9b 58,41 h8 hh
113,06 11334 5, 75 5, d. 9j h. gz
10. Dezember Geld Brie⸗
, 6ls 1.627 156i 1617 233 236 15715 18 766 1165 4.265 GMs 949 165 35 17626 26.79 20 35 d5. 8 6. J 78 275 I8 175 16 30 io og? 18, 175. 18215 65 633 7451 74 65 1973 ig 77 2265 227 13 57 17 1.27 Sl 47 3. bh 3075 bo 18 8
113, 96 113, 34 5,71 5,73 b. 91 5.93
——
Ausländische Geldsorten und Banknoten. ——
Buenos Aires (Papierpeso). ... Japan Konftantinopel .... ö New Jort.... Rio de Janeiro Amsterd. Rotterdam Brüssel u. Antwerpen Christiania Danzig Helsingfors ..... Italien JIugoslawien Kopenhagen
Stockholm und Gothenburg ...
Wien.
10. Dezember Geld Brie
29 0 2089 16 34 16 3
9,197 4,95 1625 6 457 19759 19. 78 26 8h 3.65 74 64 73 40 16 57 2774 1753 18. 380 651 6461 2260
11336 81 do 33 bh
1559 1257 5 jh
9. Dezember Geld Brlef
Bantnoten
Sovereigns.. . 20 Fr. ⸗ Stücke. 8 2 Gold⸗Dollars . Amerik 100095 Doll. kk Argentinische. ⸗ Brasilianijche .. Englischt große .. 14 u. dar.
4,23 4177 4, 175 1, h 5 0478 19, 6 1974 20,75
n as d 3h od
d Danziger (Gulden) .
Französische ..
Jugojlawische .
Numänische 1900 Lei unter H00 Lei Schwedische ö. Schweizer... Span ijchh... Tschecho⸗slow. 100 Rx. u. darüber nuunter 100 Kr. Oesterreichische Ungarische
¶Anslndich Mil eit gin 106 000 Cin
ersicht der Deutschen Golddligskoni bank vom 6. Dezember 1924. 6 12 24 83 sh d
Bochenüb
24 sh d
Aktiva * 11
ldbestand * 1 . aus lãndischer
Ranken. ö.
z * fällige Forde⸗
rungen im Ausland.
KRechsel und Scheck davon furzsristig 35 111. 4.3.
ö. Noch nicht einne zahltes
Aftienkapijal .
6. Sonstige Attiva ..
19 14
47
638 170 6 6d7 449
69 S935
3 6 731 bᷣ0ꝛ 2
3 280 8090 7013
10 739 209
3 2890 8090 27 473
10 633 94
8 1
Paslliva 1. Giundfapital .. z Reserperonds ö 6. Banknotenumlauf ö. Täglich fällige Ver- bindlichkeiten h. Sonstige Passiva ..
10 000 000 10 000 000
118587 15 11 228 657 515 353 17 8 510 552 7
10633 941 13 10 739 209 Giroverbindlichkeiten: E 2969 733. 13. 5.
— Nach dem Bericht der Oren ste in K Koppel Aktie n⸗ gesellschaft, Berlin, über die Goldmarkeröffnungsbilanz jum 1 Januar 1924 weist die Eröffnungsbilanz Aktiva in Höhe don 52 2360 B5ß G. M. auf, denen Passiva in Höhe von 12153 656 Goldmark gegenüberstehen. Der Ueberschuß der Aktiva über die
35 beträgt also 40 128 900 G⸗M. Im Auslande wurden der
esellschaft Vermögenswerte im Gesamtbetrage von 39 903 400 6⸗M.
lonfisziert, wovon bis heute zurückerstattet 5 002 534 G⸗M., so daß ich heute die direkten Kriegsverluste auf 34 000 866; G.-M. he⸗ ie. Durch die nach dem Kriege vorgenommenen Kapitals⸗ erhöhungen ind der Gesellschaft zugeflossen 1 741 226 6⸗M., so datz nach Abzug dieses Betrages ein Vermögensverlust verbleibt von 3 *59 640 G⸗M. Die Umstellung soll nunmehr in der Weise bewirkt werden, daß nach Einziehung der aus der letzten Kapitals⸗ erhöhung zur, Verfügung der Gesellschaft gehaltenen nom. 60 060 000 M. Stammaktien die verbleibenden Stammaktien im Nominalbetrage von insgesamt 180 000 9900 M im Verhältnis von 5:1 auf 36 96090 000 G-M. und das Vorzugs⸗Aktienkapital von nom. 32 000 000 AM auf 480 000 GM. unter Aufrechterhaltung des bisherigen Stimmrechts umgestellt, und ein Reservefonds in Höhe von 10 v. S. des neuen, sich auf 386 489 000 G. M. belaufenden Aktienkapitals mit 3 648 000. G.⸗M. gebildet wird. Diese Um⸗ stellung bedingt bei den bisher auf nom. 1000 M lautenden Etammaktien eine Herabsetzung des Nominalbetrages auf Ah G- M., bei den bisher auf nom. 5000 Æ lautenden Stamm⸗ aktien eine Herabsetzung des Nominalbetrages auf 1000 G⸗M. und bei den Vorzugsaktien eine Herabsetzung des Nominalbetrages von 1000 4 auf 15 G⸗M.. Die Generalversammlung findet am Rx. d. Mt. siat.
— Nach dem Geschäftsbericht für 1923j24 der Engelhardt⸗ Srauerei , Berlin, haben sich die im vergangenen Geschäftsbericht ausgesprochenen Befürch⸗ ungen hinsichtlich des reinen Biergeschäftes nicht erfüllt. Zur Befriedigung der Nachfrage nach den Produkten der Gesellschaft vurden neue Niederlagen gegründet. Die Verbindung mit der Lilkörsirma Gilka⸗Sandmann, Berlin, wurde gelöst und der Besitz an Aktien der Dom ellerei Köln M. Aldendorff A⸗G., Köln, gewinnbringend veräußert; 6 wurde die Interessengemein⸗ schaft mit der Lindener Akttienbrauerei in Hannover durch Ver⸗ gleich zur Auflösung gebracht. Gemeinsam mit italienischen, öster⸗ reichischen und deutschen Geschäftsfreunden wurde im November 1923 die Societa per l'Industrie Birraria in Mailand gegründet, eine Braubank, die auf einige italienische Brauereien und eine Malzfabrik Einfluß nimmt. Im Februar 1924 wurden die Mühlenwerke Velten Johannes Staats A.-G. mit einem Kapital bon 25h 000 G- M. ing Leben gerufen, an denen die Gesellschaft maß⸗ peblich intergssiert ist, Die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Reingewinn von 1057 475 R M. aus, dessen Verteilung wie folgt vorgeschlagen wird: für die Vorzugsaktien 6000 R.⸗M., Stammaktien g60 60) RM., Zuweisung zum Wohlfahrtsfonds M 14 R.-M., zusammen: 1057 475 R.-M. Es sollen also auf je nom. 1000 M Stammaktien 24 R.⸗M., und auf je nom. 1000 S Vorzugsaktien 3 R. M. zur Ausschüttung gelangen, was einer Golddividende von 8 vG. auf das zusanmengelegte Stamm⸗ altienkapital bzüo. von 6 v. H. auf das zu ammengelegte Vorzugs⸗ aktienkapital entspricht. Die letzten Monate im laufenden Geschäfts⸗ jahre lassen eine gegenüber dem Vorjahre beachtenswerte Steige⸗ tung des Absatzes erkennen. Bei der Umstellung betragen die Aktiva 22 404 36 G-⸗-M., die Passiva 7294 363 G-M, mithin verbleibt ein Reinvermögen von 15110 900 G.-M. Die . 40 0090 Stück Stammaktien à 1000 P-M. sind auf 300 G. M. pro Aftie 3 stellen, umfasfen mithin ein Artienkapital von 18900 000 G⸗M, die Ab0h Stück Vorzugsaktien à 1009) P-M. auf 50 G- M., zusammen an Aktienkapital von 100 009 G.⸗M. Von den vestlichen 0l0 0h09 G. M. sollen dem gesetzlichen Ne . zugeführt werden 1210 009 GM. und einem ü onto 1 8090 600 Holdmark. Die Generalversammlung findet am 13. d. Mts. statt. . Nach dem Geschäftsbericht des Vorstands der Blank G Ce. Aktiengeseltfchaft, Barmen, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli gz bis 30. Juni 1924 ist von einer Ausschüttung des Hewinnes in Söhe von 6630 Bill ionen⸗.-⸗ HM. abgesehen. Das Reinvermögen der Gesellschaft beträgt nach der Umstellung öh Cho GM., demnach wird das augenblickliche Kapital von 5 Millionen Papiermark auf 5hö O00 G. M. herabgesetzt und 50 obo G-. in den gesetzlichen Reservefonds gestell, und der Nennwerl jeder Papiermark⸗Aktie von 1000 M. auf 100 G-M. umgestellt. Aus der k rvor, da die 3 ihr Aktienkapital von 5 060 Ho) P.⸗M. au zo 000 G. M. umgustellen beabsichtigt. Es wird dieferhalb au den zur Golbmarkbi nz erstatteten Prüfungsbericht verwiesen. 3 — das abgelaufene chäftsjahr ist nichts besonderes zu
nen.
— Nach dem Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrals der Badischen Anilin u. Soda-Fabrik Ludwigs⸗ hafen am Ruh ein über die , , 1. Januar 1924 nebst Vorschlag für die Umstellung weist die Eröff⸗ hungebilanz nach Abzug der ulden ein Reinvermögen von 9 E667 823 G.⸗M. aus, dem ein Papiermarkkapital von dh 0O)0 000 Merk Stammaktien und 66 Hoh 059 M. Vorzugsaktien gegen⸗ übersteht. Vorstand und Aussichts vat schlagen vor, die Umstellung des Stam miattientapitals auf Goldmark im Verhältnis von 5: 1 vor⸗ zunehmen, demgemäß die Aktien im Nennbetrag von 600 M. 15 129 G.-⸗M., die Aktien im Nennbetrag von 1200 M. auf 06 G. M abzustempeln und an Stelle der einen Aktie von 1600 M. . Aktien von je 160 G.-⸗M. auizzu veichen. Ferner dagegen das
orzugsaktienkapital von 60 O00 000 M. auf 1 260 900 G.-M. herab⸗ Heer Es bleiben dann 176 Mill. M. Stammaktien und 12 Mill.
ark Vorzugsaktien. Von dem dann noch verbleibenden Gold⸗ warkreinveymigen von 67 467 8éß G.-M. unter dem Titel „Pensions. und Unlerstützung? Konto‘ sollen 16 000 009 G-M. abgeweigt und der Rest von S 467 8az G- M. als Reserve ein- gestellt werden. Die Generalversammlung findet am 19. 8. M. statt.
— —
Gortsetzung von (Handel und Gewerbe“ auf der Vierten Seite.)
— — —
Dentsche See fische
für O tober 1924 (Fangergebnisse usw. ).
Von deutschen Fijcher? and von Manmnschaften deutscher Schiffe gefangene und an Land gebrachte Fische, Nobben, Wal. und andere Seetiere jowie davon gewonnene Erzeugnisse
rei und Bobemeefischerei
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse
Nord see
*
Wert in R. ⸗M.
O st see
Wert in RM.
Schellfisch., groß mittel. klein . 1 4 * 4 Sorte.. ; ö von der Murmanküste Weißling (Wittling, Merlan) Kabliau, groß mittel, klein (Dorsch) Isländen von der Murmanküste Rochen . Seehecht (Hechtdorsch) . Scholle (Goldbutt), groß, mittel ... miete, , . Isländer 0 49 ö Köhler und Pollack .. gg ö ,, ern (Seewolf) Rotzunge .... ilbutt ö Seezunge .. Steinbutt Glattbutt (Tarbutt).. Lachs (Flußlachs). .. JJ echt (Flußhecht). .. Sling t 1 * ö ; arse uß⸗ u. Meer⸗ n i K Kaulbarsch ö Blei (Brachsen, Brasse) Scharbe (Platen)... Schleie . ö Tyrolte Breitling). Aal (Fluß u. Meer⸗). Aalraupe (Quappe) .. Seeteufel ö Makrele Flunder ¶ Struffbutt) Ilor (Rotauge). Weißfisch (Giester)j .. Verschiedene
1
1823706
iz 788 242
L. Fis 41 100 80 230 94 244 294793 132 445 220 341
109 208 239 839 171436 dhh 3h 4760 78 1941 28 572
z9 188 185 263 7520 22 855 36 3775 876 83 id San S0 1h 16 134 ol gz 45 645 13 S24 21517 3 48 353 hh 110 i6? 140
1690 755 66 147
4178 2542 18 905 87 856 bb 907 1733
2 438
che
42 757 61 429 47 470 90 751 372 593 48 370
118 936 168 89h 62 923 305 175 15 766 8 166 24 440
38 819 49 146 4533 147853 6118 313 395 111621 43 478 17 184 67 926 76 076 44 652 56 6995 6532
145 1342 15 957 109
235 1695 541
685
20 515
3 273 193
9 074 2050 14792 51 641 38 690 Höh
23 860
297 573
198 276
8e d 33 83
Fe. — de 8 8
31 322 2 558 7950 39 354
199 385 1690 330 21 799 195
130 290 497 242 65 357 4328
3162 623 162 120 058
10 480
D J
——
do
21 221 b8 810 2 835 226 50 772
109 270 136 823
4245 1694
120 097
35 246 2179 14 625
zusammen
21
482 9065
5 906 913
5 647 674
941 837
—
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse
—
Nord ee
k *
Wert in
M.
Muschein alw. . Eg Krabben (Granaten)
ummer!) schenkrebse. . Stck
Austern
IL. Schall rere
44 023 6h79 h78 2 404 19545 2175
3483
10901
1966 345 1027
zusammen 1.
III. Delphine und Seehunde Stück Wildenten, Möwen usw. ö
7268 00h 21720
Andere Se
is6 or
etiere.
12205
zusammen Stück IV. Erze
Salzheringe . Kantjes Kadbiar K
ischlebert. ichtran . ü. eemo os... ;
.
ugnisse von See
45 036
67710 76 rh 9506
ti — 2)
57 .
12 209 eren.
kg
zusammen. ,
145 291 45 036
nꝛig
kg Stück Kantjes
zus. L
Nord⸗ und
kg Stück
Dstsee Kantjes
22 354 205 21725 H 656 s o O 6]
335 gh 45 5636
6 080731
7040 360
5 647811
12 205
Boden lee⸗ und Rheingebiet.
kg
Blaufelchen Gangfische
Sand⸗(Weiß⸗) Felchen ;
Forellen
Vheinlachs (Salmen). ;
chen echte
Trüs
ge ge (Egli, Krätzer) .
Brachsen
Weißfische (Alet, Nasen usw.)
Sonstige Fische
1) Darunter
46 R.⸗M.
2) Werte sind durch die Heringefischereigesellschaften teilweise
noch nicht ermittelt.
Kaiserhummer:
9672 3210 604 850 411 178 674 2878 330 1682 825
zusammen
Berlin, den 8. Dezember 1924 Statistisches Reichsamt.
Der Präsident.
; 21 314 75 kg im Werte von
Wagemann.
31 659
Getreidepreis
an
. deulilschen Börslen und Fruchlmartren in der Woch vom 30 November bis 6. Dezember 1924
In Reich smart tür 20 kg
Städte
Handelsbedingungen
Wöchentliche *) Notierungen
Zahl
Roggen
am
Weizen
Sommer⸗ Brau⸗ * Futter⸗
Gerste
Winter⸗
Hafer
2
3
5
7
Aachen... Bamberg , Braunschweig Bremen.. Breslau... Cassel .. Chemnitz. Crefeld .. Dortmund.
Dres den. Duisburg Erfurt an, Frankfurt a. M. w Gleiwitz. ... Hamburg
Hannover ; ; Karlsruhe... K
wean, Königsberg 1. Pr. w, Magdeburg Maln .. Mannheim München Nürnberg Plauen. Rostock. Stettin Stuttgart Wormßz . Würzburg.
frei Aachen. Großhandelseinkfs
ab jüdbaver. ab Station obne Sach Gꝛoßhandelspreit ab vogtländischen St waggonsr. Station des Landmanns ab nahegelegener Stat. ohne Sad Großhandelt preis ab württembg. Station. bahnfrei Worms
ab Holstein
Frachtvarität Köln loko R. ohne Sack frachtfrei L. ohne Sack. fr. M. od benachbt. Stat. b Großhandel einstandspr. loko M. =. waggontrei Mannheim ohne Sack Verladestat. waggonweise ohne Sack
Anmerkungen
uttergerste. — ) Western Rye 11 : 5 k Berlin, den 10. Dezember 1924
5 Rotierungen.
vr. ab fränk Stat. . ab märk Stat. (Gerste: ab Station) ab Station VJ ab Bremen oder Unterweserhafen. ab schles. Verladestationen Frachtparität C. ohne Sack ö frei Chemnitz in Ladungen von 200 - 300 Ztr. . frei niederrhein. Station. Großhandels verkaulßpreise wag in Wagenlad. v. 10 —– 185 t waggonfr. jächs. Versandstat. frei Waggon Duisburg waggonst. Erfurt od. Na srei Essen Frachtparitãt F
d 0 0 0
Vorpommern
14 1 8 1
* — 2 14 1 1
Sgadg. v. 350 Zir. 5. S.
2 2
goufr. Dortmund bei Bez. v. mind. 10 t chbarvollbahnstat. v. Sack
rankf. a. M. ohne Sack
bei Waggonbez ab ostthür. Verladestationen ab Gleiwitz ohne Sack ab inl Station einschl. New Jort eif Hamburg La Plata eif Hamburg ab hannoversche Stationen...
ationen.
14
9 9
0 R, =
* . Fe Se Se
& — M —— d — — Q 9 9 — d — — kg EL.
1. 4. ö. 2. 6.
do — do M O — — do do = e do S de =
9, 78 10,88 10, 6 1 10.20
1099 10.00 10 65
9.50
10,25 1050 1663 10 50 16.75 16 50 1025 11.66 1033 14,71 *)
10 30 1251
10,90
9.75 10631 1035 1043 10,75 11,57 11, 10 11,00
9.25
9.93 10.89 11.25 1 10,50 10.75
12387 14,00
12.25 11.700 12, 75
13, 25
10.52 11,75
12.75 13.50 12,755 13, 387
10,5097 9, ? 11.25
13, 00* 12.50 *
1.65
1200
12,38
1200 14.00 1156
12.564
12.50
12 25 10
12. 13, 00
1463
9721
11,66
10,25 10,75 11,13
10 88
10 20 85
. 0 8! 1 zS8
—
CD & , ss
9 , , , . SS dd SSSd Ss S
— de 86
süster⸗ und J. Da fer
Rarrorfelprerse n oeutichen Stadten in der Woche vom 30 November vis 6 De rem ber lue*
— —
Städte
3 —
Handels bedingungen
Wöchentliche ) Notierungen
at
für 50
Preise in Reiche mar
ke
1.
gelbe
*
J
n,,
Berlin Bieslau . Duisburg. Essen ö Karlsruhe. Kiel . Magdeburg Plauen
Worns Würzburg
9 9 9 0 9 9 9 90 09 0 2 k 5 , 9 90 9 0 9 9 9 2 o 9 o o *
Berlin, den 10. Dezember 1924.
Erzengerpr. in Waggonlad. ab märk. Stat ab jchle Verladestationen. ö
srei Waggon Duie burg ab rhein ⸗westf. Station... Frachtvarität Karlsruhe...
ab Holstein . frei Vollbahnstation Gioßhande leyr. ab vogtl. S bahnsrei Worms . Erzeugerpreis frei Bahnstation . n Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschmitte gebildet worden. — ; ö g Statistisches Reichsamt.
tationen ; ;
do — — — — — — — x de **
2. 6.
2) Holländische Industrie hoo. R J. A.: Dr. Ee n z.
2. 2
X
ö
8