1925 / 20 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1925 18:00:01 GMT) scan diff

102304 Norddeutsche Wollkämmerei &

Kammgarnspinnerei, Bremen. Genusscheinumtausch.

Wir machen darauf aufmeiklsam daß am 31. Januar d J. die für den Umtausch der Genußscheine in Stammaktien gesetzte Frist abläuft.

Wie bereits in unserer Anzeige vom 8. Dejember vor J. geschehen. fordern wir heute nochmals die Genußscheininhaber auf, bei Verlust des ihnen auf Grund des Generalversammlungebeschlusses zustehen⸗ den Anspruchs ihre Genufscheine nebst Gewinnanteilscheinen für 1925 ff. späte⸗ stens bis zum 31. Jannar 1925 ein« schliesßlich bei einer der folgenden Banken oder Bankhäuser:

in Bremen: Darmstädter und Nationalbank K. 4. A., Deutsche Bank, Filiale Bremen, Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Bremen,

Bremer Bank Filiale der Dresdner Bank,

GCommerz⸗ und Privatbank A.⸗G. , Filiale Bremen,

J. F Schröder Bank K. a. A.,

Bankhaus G. Luce,

Bankhaus Carl F. Plump C Co.,

in Berlin: .

Bankhaus Delbrück Schickler C Co.

Darmstädter und Nationalbank Kea. A,

Direcklon der Disconto-Gesellschaft,

Bankhaus J. Dreyfus C Co.,

in Hamburg: NVorddeutsche Bank in Hamburg, Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Filiale Hamburg, in Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit⸗-Anstalt, Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Filiale Leipzig. einzureichen und die Ermächtigung Vornahme des Umtausches zu erteilen.

Der den Genußscheinen noch anhängende Gewinnanteilschein für das Jahr 1924 ist nicht miteinzureichen, da er für jenes Ge⸗ schäftsjahr noch gewinnanteilberechtigt ist.

Bremen, den 25. Januar 1925.

Vorstand und Aufsichtsrat der Norddeutichen Wollkämmerei & Kammgarnspinnerei.

zur

ö BVebburger Wollinduftrie Actien⸗ Geselschast in Bedburg⸗Ersft.

Die güßerordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Gesellichaft vom 22 De⸗ zember 1924 hat die Umstellung des Grundkapitals im Verhältnis von 8:1 von 290 000 000 Papiermar auf 2 500000 Neichsmark beschlossen.

Nachdem der Umstellungsbeschluß in Handelsregister eingetragen worden ist fordern wir die Aftionäre hierdurch auf, ihre Aktien ohne Dividendenschein⸗ bogen zwecks Umstellung des Nenn⸗ werts bei den unten aufgeführten Stellen mit einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten? Verzeichnis, wofür die bei den nachgenannten Stellen erhältlichen For⸗ mulare zu verwenden sind, während der üblichen Geschästsstunden einzureichen.

Die Einreichung hat bis zum 28. Fe⸗ brugr 192 zu erfolgen, und zwar

(i.. in Köln

bei der Deutschen Bank, Filiale

Köln,

das

1 in Berlin: bei der Deutschen Bank,

bei dem Bankhause Max Mareus

3 Co., in Haunover:

bei dem Bankhause S. SH. Oppen⸗

heimer jun.

Die über 1000 4K lautenden Aktien werden im Nennwert auf 120 Reichs⸗ mark herabgesetzt; außerdem entfällt auf jede dieser Aktien ein auf den Inhaber lautender Anteilschein über 5 Reichsmark.

Die über 5000 . lautenden Aktien werden im Nennwert auf 609 Reichs⸗ mark herabgesetzt: außerdem entfällt auf jede dieser Aktien eine Aktie über 20 Reichsmark sowie ein auf den In⸗ haber lautender Anteilschein über 5 Reicht⸗ mark

Die über 10 000 4A lautenden Aktien werden im Nennwert auf 1200 Reichs— mark herabgesetzt; außerdem entfält auf jede dieser Aktien eine Aktie über 50 Reichs- mark.

Auf Anteilscheine im Gesamtwerte von 126 Reichsmark gelangt eine auf den Inhaber lautende Aktie über den gleichen Nennwert zur Ausgabe.

Die Abstempelung ist provisionsfrei, so⸗ fein sie am Schalter erfolgt. Falls sie im Wege des Brieswechsels stattfindet, wird von den Banken die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der abgestempelten Aktienmäntel sowie der neuen Aktien—⸗ urkunden und Anteilscheine erfolgt gegen Rückgabe der von den Abstempelungestellen auszestellten Empfangsbescheinigungen so—⸗ bald als möglich. Zur Prüfung der Legi⸗ timation des Vorzeigeis der Empfangs— bescheinigung sind die Abstempelungsstellen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Die Umstellung der Aktien kann nach dem 28. Februar 1925 nur noch bei der Deutschen Bank, Filiale Köln, vorge⸗ nommen werden. Vorauessichtlich fün Börsentage vor dem 28. Februar 1925 wird die Notierung der Aftien in Reichs⸗ markprozenten eifolgen, so daß nach diesem Zeitpunkt nur noch die auf Reichsmark umgestellten Aktien an der Berliner Börse lieferbar sein werden.

Bedburg, im Januar 19265.

Bedburger Wollindustrie

102497

Die auf G6 o für das umgestellte Stammaktienkapital festgesetzte Dividende fann von heute ab mit R⸗M. 15 gegen Dividendenschein Nr. 42 der früheren Aktien zu M 500, R.-M. 30 gegen Divi⸗ dendenschein Nr. 2 der früheren Aktien ju K 1000, abzüglich 10600 Kapital ertragssteuer, entweder bei Herren Merck Finck C Co. in München, oder an unserer Kasse, Höchberger Straße 28, hier, er⸗ hoben werden.

Würzburg, 21. Januar 1925.

Brauhaus Wir )hurg. Die Direktion. Arthur e ehJ.

Iols :/.

Dynamil· Actien⸗Göjellschajt

Hamburg.

Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung vom 20 November 1924 hat die Umstellung des Grundkapitals von 4 375 0060 000 auf Reichsmark 30 125 000 beschlossen, wobei die alten M 250 000000 Stammaktien Reichsmark 30 000 000 und die alten Æ 175 000 000 Vorzugsaktien Reichsmark 125 009 ergeben.

Nachdem der Umstellungsbeschluß in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir die Stammaktionäre unserer Gesell⸗ schaft hierdurch auf, ihre Aktienmäntel (ohne Dividendenbogen) zwecks Umstem⸗ pelung des Nennwerts jeder Stammaktie über M 1000 auf Reichsmark 120 mit einem nach der Zahlenfolge geordneten Nummernverzeichnis

bis zum 28. Februar 1925, einschlie ß lich in Hamburg:

bei der Norddeutschen Bank in Hamburg,

in Berlin:

der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft. bei der Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank,

in Frankfurt a. M.: bei der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, Filiale Frankfurt a. M., in Köln a. Nh. bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank—⸗ verein A.⸗G., bei dem Bankhause A. Ley, in München: ; bei der Direction der Diseonto⸗Ge⸗ sellschaft, Filiale München während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Die Abstempelung der Aktien auf Reichsmark ist, sofern die Einreichung der Mäntel am Schalter erfolgt. provisionä— frei; wird die Abstempelung im Wege der Korrespondenz veranlaßt, so wird die üb— liche Provision in Anrechnung gebracht. Die Abstempelung erfolgt nach dem 28. Februar 1925 nur noch bei der Nord⸗ deutschen Bank in Hamburg. Voraussichtlich fünf Böoörfentage vor Ablauf der obengenannten Frist wird die Notierung der Aktien in Reichsmarkpro— zenten erfolgen, so daß nach diesem Zeit⸗ zunkt nur noch die auf Reichsmark umge⸗ killen Aktien lieferbar sein werden. Hamburg, im Januar 1925.

Dynamit⸗Actien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co.,

Hamburg.

bei

1024921 Baumwoll Spinnerei Zwickau. In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 27. November 1924 ist u a. beschlossen worden, das Stammaktien⸗ kapital der Gesellschatt von Æ 6 000 000 auf Goldmark 1200000, im Verhältnis 5:1, umzustellen, und zwar dergestalt daß jede Stammaktie über Æ 1000 auf Goldmark 200 herabgestempelt wird. Nach 5 3 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Münzgesetzes vom 12. Dezember 1924 hat jedoch an Stelle der Goldmark als Rechnungseinheit die Reichsmark zu treten. Infolgedessen findet die Abstempelung nicht auf Gold⸗ mark, sondern auf Reichsmark statt. Wir fordern hiermit die Besitzer der Stammaktien auf, ihre Aktien ohne Ge⸗ winnanteilscheinbogen unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses bis zum 3. März 1925 einschliestlich in Dresden bei der Dresdner Bank, in Leipzig bei der Dresdner Bank in Leipzig, in Zwickau bei der Dresdner Bank Filiale Zwickau zur Abstempelung einzureichen. . Die Abstempelung erfolgt provisions⸗ frei, sofern die Aktien am Schalter während der üblichen Geschäftsstunden eingereicht werden. Wird die Abstempelung im Wege des Briefwechsels veranlaßt, so wird die Abstempelungsstelle die übliche PFrovision in Anrechnung bringen. Ebenso gehen die Kosten der Versendung der Aktien zu Lasten der Attionäre Ueber die eingereichten Aktien wind Quittung erteilt, gegen deren Rückgabe nach er— solgter Abstempelung die Stücke wieder erhoben werden können. Vom 4. März 1923 ab erfolgt die Abstempelung aueschließlich nur noch durch die Dresdner Bank in Dresden. Für die von der Gesellschaft ausge— gebenen Zwischenscheine gilt das gleiche. Wir machen darauf aufmerksam, daß nach den jetzt geltenden Richtlinien der Zulassungsstellen voraussichttich vom 5 Börsentag vor Ablauf der obengenannten Frist ab, die Lieferbarkeit nicht abge—⸗ stempelter Aktien an den Börsen aufge⸗ hoben werden wird. Es liegt daher im Interesse der Aktionäre, die Abstempelungs⸗ frist einzuhalten. . Zwickau, den 22. Januar 1925. Baumwoll⸗Spinnerei Zwickau.

A ctienGesellscha ft. Der Vorstand.

Schön.

vormals Alfred Nobel C Co.,

102516

Wir haben laut Erlaß des Herrn Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe 119 5831 11 und des Herin Preußischen Finanzministers 1 E 1 92 vom 13. Januar 1925 die Genehmigung erhalten auch wertbeständige Schuld= veischreibungen auf den Inhaber (Gold- schiffepsandbriefe) nach Maßgabe der in der Generalversammlung vom 18. No⸗ vember 1924 abgeänderten Satzungen und der von den zuständigen Mmistern zu ge⸗ nehmigenden besonderen Bestimmungen aus zugeben. Der Zinssatz der Schuldver⸗ schreibungen darf höchstens 10 vy be tragen Duisburg, den 21. Januar 1925.

Deutsche Schiffs kreditbank

Attiengesellschaft. ö

fiozzio Philipp Holzmann Aktien⸗ gesellschast.

Die Generalversammlung unserer Ge⸗ sellschaft vom 15. Dezember 1924 hat u. a die Umstellung unseres Stamm⸗ aktienkapitals von 300 000 090 Papier⸗ mark auf 20 000 000 Reichsmark, eingeteilt in Stück 213900 Stammaktien über je R.. M. 80 und Stück 7220 Stammaktien über je R. M. 400, beschlossen.

Nachdem die Generalversammlungs⸗ beschlüsse in das Handelsregister eingetragen worden sind, fordern wir hiermit unsere Stammaktionäre auf, die Mäntel ihrer Stammaktien zwecks Abstempelung auf den Reichsmarknennwert in der Zeit bis

zum 5. März 1925 einschließlich

in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Vereinsbank, bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt, bei dem Bankhause B. Metzler seel. Sohn & Co., bei dem Bankhause Lazard Speyer⸗ Ellissen, bei dem Bankhause Jacob S. S. Stern, in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei dem Bankhause G. J. Mehner, in Hamburg: bei dem Bankhause M. M. Warburg

A Co., . bel der Deutschen Bank Filiale Samburg, in München: ; bei der Bayerischen Vereinsbank, bei der Dentschen Bank Filiale München . während der üblichen Geschäftsstunden mit einem doppelt ausgefertigten arith⸗ metischen Nummernverzeichnis einzureichen Die Aushändigung der abgestempelten Aktienmäntel erfolgt gegen Rückgabe der von den Einreichungsstellen ausge. stellten Empfangsbescheinigungen sobald als möglich, und zwar provisionsfrei, soweit die , . an den Schaltern der Einreichungsstellen geschieht. Erfolgt die Einreichung im Wege der Korrespondenz. so wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung ehr eht. Zur Prüfung der Legitimation des Vor⸗ zeigers einer Empfangsbescheinigung sind die Einreichungsstellen berechtigt, aber nicht verpflichtet. . Wir weisen darauf hin,. daß nach den Besch lüssen des Berliner Börsenvorstands vorautsichtlich am 3. Börsentage vor Ab— lauf der obigen Abstempelungsfrist die Lieferbarkeit nicht ahgestempelter Aktien an der Berliner Börse aufgehoben wird Nach Ablauf der Abstempelungsfrist ein⸗ gereichte Mäntel werden nur noch bei der Deutschen Bank in Berlin abgestempelt. Frankfurt a. M., im Januar 1926. Philipp Solzmann Attiengesellschaft. Der Vorstand.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

[lol 231]

Die Mitglieder der Talsperrengenossen⸗ schaft der oberen Ruhr werden hierdurch zu einer außerordentlichen General⸗ versammlung auf den 7. Februar dieses Jahres, Nachmittags 1 Uhr, in das Hotel Gerken in Meschede geladen.

Tagesordnung: 1. Auflassung von Grundstücken betreffend. 2. Antrag auf Genehmigung von Dich—⸗ tungsarbeiten und Bewilligung der hierzu erforderlichen Mittel.

Dortmund, den 20. Januar 1926.

Talsperrengenossenschaft der obrren Ruhr. Der Vorsteher. Reese, Geh. Baurat.

10. Verschiedene Velanntmachungen.

102446

Lt. Beschluß der Generalversammlung ist die Firma Internationale Trans⸗ porte Karl Boden, G. m. b. S., Berlin, aufgelöst und befindet sich zur Zeit in Liquidation.

Alle Gläubiger bezw. Schuldner wer⸗ den ersucht, sich betreffs Forderung und Schulden innerhalb der geletzlichen Frist im Geschäftslokal, Berlin X. 41, Stre⸗

litzer Straße hz, zu melden.

102443 .

Zu der am 14. Februar 1925 Vormittags 11 Uhr, in Kastens Hotel in Hannover stattfindenden Generalver⸗ sammlung laden wir hiermit unsere Gesellschafter ordnungsmäßig ein.

Tagesordnung: a) Genehmigung der Goldbilanz 31. Dezember 1923.

b) Beschlußsassung über die Umstellung

des Gesellschaftskapitals.

Den 24 Januar 1925.

Gips dielenwerke Pofthof G. m. b. S. in Katzenstein. Hebeleck Handelsgesellschaft m. b. S. in Lörrach. Gipswerke Borchers G. m. b. S. in Katzenstein. Der gemeinschaftliche Vorstand.

(loꝛado]

Von der Preußischen Staatsbank (See⸗ handlung), hier, ist der Antrag gestellt worden

G. M. 5 000009 5, Goldrenten⸗

briefe und G. M. 10590 909 So Goldrentenbriefe (Reihe 1) der Roggenrentenbank Attien⸗ gesellschaft in Berlin zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 22. Januar 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Dr. Gelpcke.

per

(102441 Von der Dresdner Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden,

Reichsmark 1 600 / 000 Akttien der Oldenburgischen Landesbank in Oldenburg i. O., Nr. 1 80 000 zu je Reichsmark 20,

zum Börsenhandel an der zuzulassen.

Berlin, den 22. Januar 1925. Bulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Dr. Gelpcke.

hiesigen Börse

(102442 .

Von den Firmen Königsberger K Lichtenhein und Eugen Bab K Co, hier, ist der Antrag gestellt worden,

Reichsmark 197 809 neue Vor—⸗

zugsaktien der Vereinigten Eisen⸗ bahnbau⸗ und Betriebsgesell⸗ schaft, Berlin, Nr. zwischen 26 und 1942 und Nr. 5001-9800 zu je Reichsmark 100, ö. zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 22. Januar 1925.

Zulassungsstelle an der Börse

zu Berlin.

o 89öl .

Die Firma Feliz Jacobi u. Co. G. m. b. S. Ziegelei Drebligar bei Dommitzsch ist durch Beschluß der Ge— neralversammlung vom 11. April 1924 mit Wirkung vom 1. Januar 1924 auf⸗ gelöst. . .

Das Sperrjahr läuft am 4. Mai 1925 ab. Etwaige Gläubiger wollen sich melden.

F. Jacobi, Liquidator.

96126

Die am 1. Mai 1922 gegründete Kinobetriebsgesellschaft m. b. H.. Datteln, ist am 22. Oktober 1922 aufgehoben. ö.

Liquidator ist der Kinobesitzer Bernhard Mönig zu Datteln.

llolzza)

Milchwerke Lübeck, G. i, b. S., Lübeck, ist aufgelöst. Die Gläubiger wollen sich bei mir melden.

Milchwerke Lübeck, G. m. b. S.,

Lübeck, in Liquidation. Der Liquidator: Bastian.

99056 Raiffeisenhaus⸗Gesellschaft in. b. H., Frankfurt a. Main.

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 4. Dezember 1924 ist die Gesellschaft aufgelöst. .

Zum Liquidator ist der bisherige Ge— 1 Filialdirektor Dr. Nolden

estellt.

99590 Die Verkaufsstelle elektro os motisch gereinigter Kaoline und Tone ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger wollen sich melden. Berlin, den 16. Januar 1925. Der Liquidator: Gerstenkorn.

loꝛ4dh]

Münchn er Esdemo Kunstgewerbliche

Strickereien G. m. b. S.. München. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die

Gläubiger der Gesellschaft werden aufge⸗

fordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator: Leo Buschhoff

(1013351

Die hierunter aufgeführte Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich beim unterzeichneten Liquidator zu melden.

Alfred Müller, Liquidator der Investa Vermögens⸗ Verwaltungs ⸗Gesellschaft m. b. S.,

Berlin W. 56, Markgrasenstraße 36.

98494 Bekanntmachung.

Die Rertaufsgesellschaft m. b. des Eisenwerts L. Meyer jun. Cz. kt Ge. Harzgerode, ist aufgelhs Die Gläubiger der Gesellschaft werd aufgeiordert sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator der Verkaufsgejellschaft m. b. H. des Eisenwerts L. Meyer jun. & Cg Att. Ges.: Sichel 99058

Die Berliner Partiewaren⸗Gesell, schaft mit beschränkter Haftung s Braunschweig ist aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaf werden aufgefordert, sich bei ihr melden.

Braunschweig, den 10. Januar 193)

Der Liquidator der

Berliner Bartiewaren⸗Gesellschaft

mit beschränkter Haftung:

Klara Bergwerk, geb. Hochstadt.

97892 j Die Gesellichatt mit beschränkter Hastum Oskar Schunck Gesellschaft mit be,

, ., Haftung Bielefeld ist auf gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden

aufgefordert, sich zu melden Bielefeld, den 14. Januar 1925. Der Liquidator: Oskar Schunck, Generaldirektor, Berlin W 62, Keithstr. 9.

97893

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftun Schunck Wolfrom Gesellschaft mi

beschränkter Daftung Berlin ist auf gelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werd

aufgefordert sich zu melden. Berlin, den 141 Januar 1925. Der Liquidator: Oskar Schunck, Generaldirektor, Berlin W. 62. Keithstraße H.

sogg9o] ö Die Leipziger Kunstmöbelfabrj G. m. b. S., LVeipzig, hat sich auf gelöst. Etwaige Gläubiger werdn aufgefordert, sich bei den unterzeichnehn Liquidatoren zu melden Leipzig, den 15. 1. 26. Ludwig Caspar. Hermann Möckel. Wilhelm Wagner.

(102444) Bekanntmachung.

Die „Theater Die Gondel“ Ge

sellschaft mit beschränkter Saftung⸗ in Berlin, Bellevuestraße 4, ist au gelöst. Die Gläubiger der Gesellscha

werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Berlin, den 7. Januar 19205. Der Liquidator der . „Theater Die Gondel Gesellschaj mit beschränkter Haftung“ in Berli Arnold Atlaß.

(1013301

Die Pyrochemie G. m. b. S. in

aufgelöst.

Bie Gläubiger der Gesellschaft wer⸗

aufgefordert, sich bei mir zu melden. Der Liquidator der

Pyrochemie G. m. b. 59.

E. Mond, Berlin/ Tauentzienstraße 7b.

logobg] .

Die Rombauer & Co. Guib8 Berlin ist aufgetöst. Die Gläubige der Gesellschaft werden aufgefordert

Berlin, den 19. September 192.

Die Liquidatorin: Bunk.

99052]

Die Rohsé . Co. Gmbh Berlin ist aufgelöst. Die Gläubige der Gesellschaft werden aufgerordert.

Berlin, den 28. Mai 1924.

Die Liquidatorin: Bunk,

2424 - . Studiengesellschaft für Textilfase⸗ Gewinnung G. im. b. D. i. 8. Die Gesellschast ist aufgelöst. Gläubiger der Firma werden ersutt sich zu melden. ; Greifenhagen, im Januar 1925 Der Liquidator: Kaindl.

96120 ö. Durch Gesellschasterbeschluß ist die el warenfabrikation G. m. b. S. Lelpzig aufgelöst und in Liquidation gelten Zum Liquidator ist der Unterzeichnete bo en, , , ordere alle diejenigen, Forderungen an die Gesellichaft habet auf, ihre Ansprüche bis zum 15. Februmn 1925 bei mir anzumelden. Der Liquidator: Bücherrevisor Pohlmann, Leipzig, Elssenstr. h7 II.

(955741 . Wietzer Mineralölraffinerie G. m. b. S., Sornbostel. 3 Die Gesellschaft ist aufgelöst. 6 Gläubiger werden aufgesordert, he Ansprüche bei dem Unterzeichneten an melden. Liquidator: Rudolf Grote, Berlin⸗Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. bl 6b.

(l0l329

Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 24. J. 1924 ist die

Bar

gesellschaft des Fo nzerns deutfcher Landbundgenossenschaften G. m. b.

Salle a. d. S., aufgelöst.

Als Liquidatoren sind die Herren Reinhardt Lindner,

platz 2, und Hans Hofmeister Halle a. S. S., Ulestr. 20, bestellt ; Die Gläubiger der Gefellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei de

selben zu melden.

Die Liquidatoren: Lindner. Hofmeister.

Gesetzbuchs überlassen sein.

die M

Erste Zent ral⸗Handelsregister-Beilage

zun Deutschen Reichsanzeiger und

Berlin, Sonnabend. den 24. Januar

Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 20.

Der Juhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts . 3. dem Vereins-, 4. 6. ver Urheberrechts eintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif—

besonderen Blatt unter dem Titel:

1228

dem Genossenjchafts⸗. 5. dem Musterregisten,

und Jahrylanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral- Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle

für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reiche—⸗ siraße 32, bejogen werden.

und Staatsanzeigers. 8W. 48. Wilhelm⸗

Postanstalten, in Berlin

Das Zentral⸗Handelsregister tür das Deutsche Reich erscheint in der Regel t ð ; 3 1” ü tiche J glich. = Der Bez u go⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern * Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Cinheitszeile ,,,

1. Reichsmart jreibleihend.

C

Vom „Zentrat⸗Handelsregister für das Deutsche Yeich werden heute die Ir

rn. 20A. 20 8, 20 C und 20 ausgegeben.

,

a, Behfristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Ginrlickungstermin bei der Geschäftsstetle eingegangen sein ag

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

6. Gesellschaftssteuerpflicht einer Darlehensforderung

gegen eine Kapitalgesellschaft? Eine Gesellschaft m. b. H. hat

in der Zeit vom 18. Januar bis 19. April 1924 von einem Bruder ihres Gesellschafters und Geschäftsführers durch des letzteren

Veimittlung Darlehen im Gesamtbetrage von 10000 Az erhalten.

Streitig ist, ob diese Darlehen der Gesellschoftssteuer nach 8 6 des Napitalverkehrsteuergesetzes unterliegen. In beiden Vorentscheldungen ist die Steuerpflicht bejaht und die Steuer dem Steuerbescheid ent— spiechend nach 8 11 des Kapitalverkehrsteuergesetzes auf 70 G.⸗-M. festgesetzt. Das Finanzamt hatte angenommen, daß der Gesellschafter das Geld in eigenem Namen der Gesellschaft zur Verstärkung ihrer Be⸗ triebemittel zugeführt habe. Der Finanzgerichtsvorsitzende hat diese An= nahme auf Grund seiner weiteren Ermittlungen für widerlegt erachtet. Er hält jedoch Steuerpflicht nach 62 des Kapitalverkehrsstenergesetzes für gegeben, indem er die Auffassung vertritt, daß der Bruder des vorbezeichneten Gesellschafters durch die darlehneweise Hingabe der Gelder Gesellschaftsrechte an der Gesellschaft m. b. H., nämlich Forderungen, erworben hahe, die im Sinne des 5 5e des Kapital verkehrsteuergeletzes einen Anteil am Gewinne der Gesell—⸗ schaft gewähten. Zur Begründung dieser Auffassung nimmt er

zunächst Bezug auf eine Bekundung des Gesellschafters, wonach

dessen Bruder bei der Hingabe der 10000 K erklärt hat: Verzinst es mir, wie Ihr könnt.“ Sodann beruft er sich darauf. daß der Gesellschafter auf Anfrage in seinem Schreiben vom 29. August 1924 mitgeteilt habe, es seien mit Rücksicht auf die kurze Darlehnszeit bis Oktober 1924 dem Geldgeber bisher weder finn gutgeschrieben noch bezahlt worden; entsprechend der chwierigen Geschästelage der Gesellschaft würden ihm vorauessichtlich z cso,. Zinsen hei der Kapitalrückzahlung gewährt werden. Hieraus entnimmt der Finanzgerichtsvorsitzende, daß die Zinszahlung von der wirtichaftlichen Lage des Unternehmens habe abhängig gemacht werden sollen, wag unbedenflich einer Beteiligung am Gewinn der Gesell. schaft gleichzustellen sei. Mit Recht wird diese Begründung von der Rechte beschwerde als rechisirrtümlich beanstandet. Die Anwendung des 3 o letzt zunächst voraus, daß ein Rechtsanspruch auf Be— teiligung am Gewinne der Kapitalgesellichaft gewährt ist, mag auch die Bestimmung der Höhe des Gewinnanteils dem billigen Er— messen eines der Vertragschließenden nach § 315 des Bürgerlichen ; Ein solcher Rechtsanspruch des Darlehnz—⸗ gebers ist im vorliegenden Falle in der angefochtenen Entscheidung nicht festgestellt, trokdem elne derartige Feststellung bei der ün' bestimmtheit der mitgeteilten Erklärungen des Darlehnsgebers und des Geschäftsführers der Darlehnsempfängerin besonders erforderlich gewesen wäre. Rechtsirrig ist ferner die Annahme des Finanzgerichts⸗ vorsitzenden, eine Darlehnsforderung gegen eine Kapitalgesellschaft ge— währe schon dann einen Anteil am Gewinne der Gesellschaft, wenn deren Verpflichtung zur Zinszahlung oder die Höhe der zu zahlenden insen von ihrer Geschästelage abhängig gemacht ist. Auch bei einer solchen Vereinbarung kann eg dem Willen der Vertragsparteien, ins—⸗ besondere im Falle des 5 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Billigkeit entprechen, daß trotz Vorhandenseins eines Geschäfts⸗ gewinns Zinsen nicht gezahlt werden oder daß um⸗ . Zinsen, wennschon in geringer Höhe, zu entrichten ind. trotzdem der Darlehnsempfänger keinen. Geschäftsgewinn etzielt hat. Hiernach ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben. Bei freier Beurteilung ist die Sache pruchreif. Weder die in der Berufungsentjcheidung mitgeteilten Aeußerungen der Vertragsbeteiligten noch die Jonstigen Ermittlungen berechtigten zu der Festsiellung, daß sür die Gewährung der Darlehen an die Gesellschaft m. b. S. ein Anteil an deren Geschäftegewinn dem VDarlehnsgeber zugesichert worden sei. Da dieser gijo keine Gesellschastsrechte im Sinne des 16 des Kapitalverkehrsteuergesetzes erworben hat, läßt sich eine Steuerpflicht der Gesellschaft m. b. H. aus F 6a des Kapit alverkehr⸗ steuergesetzes nicht herleiten. Eben sowenig ist ein Steuerfall nach 6c des Kapitalveikehrsteuergesetzes gegeben; denn wie der Finanzgerichts⸗ vorsitzende zutreffend ausfuͤhrt, ist nicht der Gesellschafter, sondern dessen an der Gejellschast nicht beteiligter Korpsbruder der Gläubiger der Darlehensforderung Die Gesellschaft m. b. H. war daher von der Gesellichaftssteuer freizustellen. (Urteil vom 353. November 1524 II Alos3 / 4.) 7. Berücksichtigung der Buchführung eines Steuer pflichtigen auch bei der Schätzung des Einkommens. Es ist

sestgestellt, daß die Buchungen des Steuenpflichtigen keine augreichende Grundlage für die Feststellung des Einkommens bieten. Sie lassen nicht ersehen, wie die Unkosten berechnet worden sind, ob hierbei nur die abziehbaren Ausgaben berücksichtigt worden sind. Auch fehlt ein die etwaige Bestandsvermehrung ausweisender Abschluß Daher war eine Schätzung des Einkommens nicht zu beanstanden. Bei der Schätzung sind nun aber, wie im § 210 Abs. 1 Satz 2 der J, betont ist, alle für die Schätzung bedeut⸗ samen Umstände zu berücksichtigen. Für die Schätzung können Auf— zeichnungen des Pflichtigen, auch wenn aus ihnen felbst das Ein— kommen nicht vollständig zu ersehen ist, von Bedeutung sein, da aus ihnen möglicherweise der Umfang des Geschäftsbetriebs, die Ein= nahmen usw. zu entnehmen sind und diese Angaben gewisse Anhalts⸗ vunkte für die Bemessung des Geschäftsgewinns unter Berücksichtigung all⸗ emeiner Ersah rungẽgrundsätze bieten können. Vorausgesetzt ist allerdings ei der Benutzung solcher Aufzeichnungen, daß gegen ihre Vollständig⸗ keit und Richtigkeit keine Bedenken bestehen. Können sie aber nach einer Prüfung als einwandfrei betrachtet werden, so werden sie auch bei der Schätzung nicht unberücksichtigt gelassen werden dürfen. Sache des Schätzers ist es also. solche Aufzeichnungen auf ihre Brauchbar— keit als Anhalte für die Schätzung zu prüfen und sie bei der Schätzung gegebenenfalls zu benutzen. Ueber solche Aufzeichnungen könnte aller— dings hinweggegangen werden, wenn der Pflichtige ihre Vorlage ver— weigerte. Daß dies der Fall war, ist aber nach dem Akteninhalte nicht anzu⸗ nehmen Nun hat der Sachverständige, auf dessen Gutachten die angefochtene Entscheidung gestützt wird, die Aufzeichnungen nicht zu Gesicht be— kommen. Die Schätzung leidet danach an einem vom Steuerpflichtigen gerügten Verfahrensmangel und dementsprechend auch die angefochtene Enticheidung. Sie ist deshalb autzuheben. Das Berufungsgericht wird danach den Steuervpflichtigen zur Vorlage seines Ein, und Ver— kaufsbuchs anzuhalten und, wenn er das Buch vorlegt, dieses einem Sachverständigen mitzuteilen haben mit der Aufforderung, die Zu— perlässigkeit und Pollständigkeit der Aufzeichnungen zu prüten und, soweit sie verwendbar sind, bei Abgabe eines neuen Gutachtens zu berũdsichtigen. Tabei wird S. 205 der Reichs abgabenordnung zu be—⸗ rücksichtigen sein. Ale dann wird erneut das Einkommen festzustellen sein. (Urteil vom 3. Dezember 1924 VI A 23524.)

S. Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Arztes beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs. Et handelt sich um die Frage, ob einem Frauenarzte auf Grund des § 26 Ziff. 1 des Umsatzsteuer⸗ gesetzes 1922 und pes § 197 Ziff. 1a der Ausführungsbestimmungen dazu die Vergütung von 10 vH des Anschaffungspreises für einen Kraftwagen gewährt werden kann. Daz Finanzamt hat die Ver— öh abgelehnt; Einspruch und Berufung hatten keinen Ersolg.

er Arzt hat den Wagen am 10 März 1924 gekauft, und zwar angeblich für 200 engl. Pfund. Auf die Vergütung findet also das Umjsatzsteuergesetz in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 8. April 1922 Anwendung, das nach Artikel 4 am 1. Januar 1922 in Kraft getreten ist. Nach 5 20 Ziff. J des Gesetzes in dieser Fassung wird die Vergütung dem Erwerber nur gewährt, wenn er nachweist, daß er die Gegenstände im öffentlichen Interesse erworben hat. Diese. Vorausfetzung erblicken die Aussührungs— bestimmungen im 5 197 Ziff. 1a beim Erwerb eines Personenkraft⸗ fahrzeugs durch einen Arzt dann als gegeben, wenn diefer nachweist, daß ihm sonstige, den. Bedürfnissen seiner Praxis entsprechende Verkehrsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Mithin, heißt es a. a. O. weiter, ist der Vergütungsanspruch da nicht gegeben, wo öffentliche Beförderungsmittel (3. B. Straßenbahnen, Omnibusse) den Besuch der Patienten ermöglichen und unter Berücksichtigung aller wirtichaftlichen Verhältnisse nicht angenommen werden kann, daß der Arzt den Personenwagen lediglich zum Besuche des Teiletz seiner Patienten erworben hat. die er mit öffentlichen Beförderungs⸗ mitteln nicht erreichen kann. Es soll jedenfalls bei der Ver— steuerung bleihen, die Vergütung demnach abgelehnt werden, wenn unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen. Verhältnisse an⸗ zunehmen ist, daß der Arzt den Wagen auch in Rücksicht auf die Patienten eiworben hat, die er an sich mit öffentlichen Beförderungs«— mitteln erreichen könnte, m. a. W., wenn nicht die ärztliche Versorgung der entfernt wohnenden, so nicht erreichbaren Patienten, sondern die Vergrößerung der Praxis durch Abkürzung der Wegestrecken der Grund des Erwerbes war. Die Vergütung soll dann zustehen, wenn das Gegenteil, die Anschaffung des Wagens im ausschließlichen Interesse

der entfernt wohnenden Patienten, festgestellt ist. In den Fällen, wo eine solche Feststellung nicht getroffen werden kann, soll das ist der Sinn der in einem drei Negationen enthaltenen Satzgefüge gefaßten Vorschrit wie in dem ersteren Falle die Vergütung verjagt werden. Diese letztere Bestimmung ist als Verfahrensvorschrist durch die Ermächtigung im S 20 (enach näherer Bestimmung des Reichsrats“) gedeckt. Die beiden ersten Grundsätze umschreiben das öffentliche Interesse an schleuniger ärztlicher Versorgung durch sachgemäße Behandlung; sie geben das wieder, was das Gesetz im 5 20 Abs. 1 Nr 2 besagen will. Die Ausführungsbestimmungen haben demnach die Grundlage für die Ent scheidung zu bilden. Die erwähnten Voraussetzungen sind nun im vorliegenden Falle gegeben. Der Steuerpflichtige ist Frauenarzt und Gehurtshelfer und zählt als Kassenarzt besonders die weniger be— mittelten Bevölkerungsschichten zu seinen Patienten, die meist in den Vororten von Bonn wohnen. Einen großen Teil davon kann er mit öffentlichen , überhaupt nicht erreichen. Er benötigt den Wagen aber auch in seinem Wohnort und den näheren Vororten, weil die Straßenbahnen von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nicht fahren und andere Beförderungsmittel (etwa Autodroschken) ohne Verzug schwer zu erlangen sind. Gerade die Eigenart der Praxis des Arztes erfordert oft ein rasches Eingreifen. Den besonderen Bedürfnissen seiner Praxis im öffentlichen Interesse an einer wirksamen Arzthilte für die minderbemittelte Bevölkerung soll das streitige kleine Kraftfahrzeug genügen. Damit sind die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchz gegeben. Dieser wird nicht dadurch hinsällig, daß das Fahrzeug wie selbstverständlich auch für den Besuch solcher Patienten benutzt wird, die an sich mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu erreichen wären. (Urteil vom 7. November 1924 VA 68 24.)

8. Zuläsfigkeit der weiteren Beschwerde gegen Festsetzung der Vorauszahlungen. Der Steuerpflichtige, der zu vierteljähr⸗ lichen Vorauszahlungen nach dem Satze von 1,3 vo (Durchführungs⸗ bestimmungen vom 5. Februar 1921, zweiter Abschnitt GV) der Betriebseinnahmen nach Abzug der Löhne verpflichtet ist, hat für das erste Vierteljahr rechtzeitig weder eine Voranmeldung eingereicht noch Vorauszahlungen entrichtet. Am 1 Juli 1924 bat das Finanzamt an ihn geschrieben: Voranmeldungen für die rückliegende Zeit seien nicht eingegangen gemäß Art. 18 15 der 2. Steuernotverordnung wurde die fällige Vorauszahlung bis auf weiteres auf 40 Goldmark monat lich = 120 G.⸗M. vierteljährlich festgesetzt, die Berechnung beruhe auf Schätzung. Die Beschwerde des Steuervpflichtigen ist zurück⸗ gewiesen. Auf sein Vorbringen, er habe die Voranmeldungen nicht abgeben können, weil das Finanzamt seine Bücher beschlagnahmt habe, ist erwidert, daß die beschlagnahmten Bücher nur den Umsatz bis Januar 1924 auswiesen. In seiner weiteren Beschwerde weist der Steuerpflichtige auf die von ihm inzwischen eingereichten Voranmeldungen für die Monate Januar bis Juni 1924 hin. Er sucht ferner auszuführen, daß das Verfahren der Vorinstanz an wesentlichen Verfahrensmängeln leide. Das Finanzamt hält die weitere Beschwerde für unzuläjsig. Das Schreiben des Finanzamts ist als eine Entscheidung über die Vorauszahlungen der zwei ersten Vierteljahre 1924 aufzufassen. So⸗ weit es sich auf die spätere Zeit bezieht, ist nur ein Hinweis darauf anzunehmen,. daß, falls der Bescheid nicht abgeändert wird, die Vor⸗ auszahlungen ihm entsprechend bis auf weiteres zu entrichten sind (vgl. 4 Durch sührungsbestimmungen D II). Nach 5 37 des Artikels l der 2. Steuernotverordnung ist gegen Entscheidungen über Vorauszahlungen die Beschwerde gegeben. Eine weitere Beschwerde ist nur in den Fällen der Sd 4 und b zuläjsig. Das Finanzamt ist der Ansicht, daß ein Fall des 5 nicht vorliege, weil die Vorauszahlungen nach 5 15 Abs. Y sestgesetzt seien. Dem kann nicht beigetreten werden. S 3 des Artikels 1 der 2. Steuernotverordnung lautet: Für die Bemessung der im Kalender- jahre 1924 zu leistenden Vorauszablungen auf die Einkommen, und Körverschaftsteuer gelten die Bestimmungen der 55 4 14. Diese Bestimmungen lassen erkennen. daß F 15 keine Vorschrist über eine besondere Bemessung der Vorauszahlungen sein soll, sondern etwas anderes, nämlich, wie sein ganzer Inhalt ergibt. eine reine Ver— sahrensvorschrift. Daraus ergibt sich aber, daß eine Anwendung des Fz 16 den materiellen Charakter des Steuerfalls nicht ändert. Es handelt sich, auch wenn 5 15 angewendet wird, stets um einen Fall, bei dem die Vorauszahlungen nach einem oder mehreren der vorhergehenden 85 4— 14 zu bemessen sind. Der vorliegende Fall sällt jomit unter 5 5, und es ist demnach die weitere Beschwerde zulässig. (Urteil vom 26. November 1924 VI e B. 469/24

Aschaffenburg. 1. Handelsregistet. . Alsreld, LLessen. 100964 In unserem Handelsregister Abt. A wurde die Firma Albert Strauß in Als⸗ feld gelöscht.

Alsfeld, den 14. Januar 1925. Heffisches Amtsgericht. Altona, Ein. iollou Lubecawerke, Blechindustrie, Maschinen⸗ han Instalt, chemisch-lechnische Fabrik, Hesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck fiehe unter Lübeck.

K gendes eingetragen:

Alge. 10M

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute dig Firma Eduard Heinrich Mar= fe Nachfolger in Alzey eingetragen. Ter Inhaber der Firma, der Bankdirektor Gustg Herzog in Alzey. hat laut Miet—⸗ kund Pachtvertrag vom J. Dezember 194 hes Geschäft der Firma Cölsard, Hein rich e hoffen G. m. b. H. in Liquidation in ey. übernommen. Geschäftäzweig; Helo handlung. Likörfabrikation nebst BVranntweinbrennerei.)

Alzey, den 15. Januar 1926.

Hess. Amtsgericht.

sellschaft aufgelöst. hausen. Hergheim, Erft.

Westfälischer Bankverein,

Co.“ in Aschaffen⸗ D burg: Martin Rosenthal ist ausgeschieden; als weiterer Gesellschafter ist eingetreten: Bella Rosenthal, geb. Schulhöfer, Kauf⸗ mannswitwe in Aschaffenburg. Aschaffenburg, 15. Januar 1925. Amtsgericht Registergericht.

Durch Beschluß der Generglversamm— lung vom 5. Dezember 1924 ist die Ge—⸗ Liquidator ist Direktor Hermann Acher in Bad Oeyn- ist

Bad Oeynhausen, 17. Januar 19235. Das Amtsgericht.

Im Handelsregister B Nr. 37 ist am 14. Janugr 1925 bei der Firmg , . Aktiengese

schaft zu Bedburg, eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalpersammlung vom 30. Juni 1924 ist der Sitz der Ge⸗

100970] sellschaft von Bedburg nach Köln verlegt.

ie 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags,

einzelnen Aktien, sind geändert. Kauf⸗ mann Fritz Lemmerz in Bonn ist aus dem Vorstand ausgeschieden; Alfred Direktor in Köln, ist zum Vorstandsmit⸗ glied hestellt. Ferner wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in eine Million Inhaberstammaktien zu je 16650 16. 3. Millionen. Inhaberstamm— aktien zu je 10 090 e 140 000 Inhaber— stammaktien zu je 109000 M und 5000 guß Namen lautende Vorzugsaktien zu je 1 Million Mark e Amtsgericht Bergheim.

1090971

telle

Berlin- 100973

In unser Handelsregister Abteilung B 1925 eingetragen worden: Nr. 35 372. Davidsohn⸗Film Aktiengesellschaft. Sitz:; Berlin. Gegenstand des Unternehmens; die Her⸗ stellung und der Vertrieh ven Filmen im In- und Auslande. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung dieses

Zwecks dienenden . abzuschließen, insbesondere sich an Gesellschaften gleicher Art in jeder Form zu beteiligen sowie Theater zu erwerhen und zu Pachten. Grundkapital: 100 000 Reichsmark. Ak⸗

der Der mehreren

am 13. Januar Berufung 100972

Gese

tiengesellschaft. e ist am 15. September 1924 fe betr. Sitz der Gesellschaft und Höhe der steht der Vorstand aus , ., P gnen, so wird, die Gesellschaft von zwei Vorstandsmitgliedern i Vor Olfe, ere fle in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. ist ermächtigt, einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis zu erteilen, die Gesellschaft allein standsmitgliedern mann Paul Edmund Freudenberg, Berlin, 2, Kaufmann Max Jacob⸗ n r wird noch veröffentlicht: Die Geschäfts⸗ befindet i i Lin denstr. 35. Das Grundkapital e in 1000 Inhaberaktien über je 100 die zum Nennbetrage ausgegeben werden. 6 ei Personen, deren Bestellung und Entlassung dem Aufsichtsrat obliegt. Die folgt mittels J Bekanntmachung im utschen ? ) kanntmachungen erfolgen, soweit nicht das anderes bestimmt, durch einmalige Veröffentlichun : mzeiger. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. Paul Davidson, Berlin⸗Dah⸗

Der e gef were le m, 2. Kaufmann Eduard Piernitz ki, tgestellt Be⸗ Charlottenburg,. J. Kaufmann

Ludwig Stein, Berlin 4. Büro⸗ dorsteher Willy Laganek Berlin, 5. Buchhalterin Lisbeth Paetzold, Berlin. Die mit der Anmeldung, der Gesellschaft eingereichten Schriftstücke, insbesondere der Prüfungsbericht des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats, können bei dem Gericht eingesehen werden. Nr. 35373. Van den Bergh's Margarine Aktiengesellschaft. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: sowohl die Herstellung und der Vertrieb von Margarine und anderen Erzeugnissen der Fettindustrie als ö. die Herstellung und der Vertrieh von Rohwaren, Hilfs—⸗ M., keen und sanst r Artikeln, die der . argarine und Fetten dienen. Die Gesellschaft darf sich, an gleichartigen Unternehmungen in jeder Rechtsform beteiligen und alle geschäft⸗ lichen Maßnahmen und Handelsgeschäfte vornehmen, welche die Gesellschaftszwecke zu fördern geignet sind. Grundkapital: 10 609000 Reichsmark. Aktiengesellschaft. Der Gels n , eg ist am 27. No- vember 1924 festgestellt. Besteht der 2 aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Vor standsmitglieder zusammen oder ein Vor⸗

er⸗ oder einem Der Aufsichtsrat

u vertreten. Zu Vor⸗ ud bestellt: J. Kauf⸗

Als nicht eingetragen

sich in Berlin SM.,

besteht aus einer oder

Generalversammlung er⸗

eichsanzeiger. Die Be⸗

Deutschen Reichs⸗

im

Kaufmann