2
2, Vozgtl. los S827] das Vermögen der Kommandit⸗ esellschastt Fedor Grosse. Textilwaren Hroßhandlung in Plauen Wettinstraße ?!, wud heute am 30 Januar 1928. Vor⸗ mittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechts—⸗ anwalt Dr. Mießler in Plauen Anmelde⸗ frist bis zum 2. März 1925 Wahltermin am 2 erz 1925. Vormittags 11 Uhr stermin am 16. März 1925
160 Uhr Offener Arrest mit
bis zum 2. März 1922. K
bericht Plauen, den 30. Ja
Fäckinzen. 968
Neber das Vermögen der Firma: Frau esitz habe . masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben,
K. Geßlein in Säckingen. Inh Hermann Effinger, Schneider in Säckingen. wurde am 36. Januar 1525, Nachmitiags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ pverwalter: Rechtsanwalt Dr. Winter⸗ mantel in Säckingen. Anmeldefrist bis 7. März 1925. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und Prüfungstermin:
Mär 1225. Vormittags 9 Uhr.
7 Arrest und Anzeigefrist bis
*
ingen. 30. Januar 1925. e * isschreiberei Bad. Amtsgerichts.
Schiũ chtern, Bz. Cassel. 106830) Ueber das Vermögen der Firma Kopitz C. Narz in Schlüchtern ist heute, Nach—⸗ mittags 4,10 Uhr, der Konkuns eröffnet worden. Konkursverwalter ist Rechte—⸗ anwalt Justizrat Henrichs in Schlüchtern. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 27. März 1925. Anmeldesrist bis zum 27. März 1925. Termin zur Beschluß⸗ fassung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraugichusses, eintretenden alls über. die im 5 HK“ ⸗O. bezeichneten Gegen⸗ stände 5. März 1925. Vormittags und allgemeiner Prüfungstermin 2 März 1925, Vormittazs 109 Uhr. Hhlüchtez n, ven 28. Januar 1925.
106829 Nachlaß des Kürschners Edmund Seriver in Schleswig wird heute, am 29 Januar 1920, Mittags 12 Uhr, das Konfursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechnungsrat Götze in Schleswig- ollfuß 77. Anmeldungen Erste Gläubiger⸗ ; . 14. Februar 1925, Vor⸗
r.
r.,
eck Eb. 106831 Ueber das Ve id
lleb mögen des Bäckermeisters= Heinrich Rieckhoß in Schönberg ist am 30. Januar 1925 Nachmittags 54 Uhr, das Konkursverfahren eiöffnet Kenkurs—⸗ verwalter: Rechteanwalt Koch in Schön⸗ berg. Anmeldesrist bis zum 20. Februar 1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin Freitag, den r 1925, Vormittags 10 Uhr. Arrest mit Anzeigefrist bis 13. Fe⸗ 1925.
Fhön berg i. Mecklb. 31 Januar 1926.
MWMeckl.“Strel. Amtsgericht.
pana an. (lo6833 eber das Vermögen der handelsgericht⸗ lich eingetragenen Firma Märkische Eisen⸗ werke G. m. b. H. in Velten i. M. wird
heute am 29 Januar 1925, Nachmittags
Montag. K
direktor Egon Graul in Tangermünde wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ sorderungen sind bis zum 351. März 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Belcklustfassung über die Beibehaltung des einaunten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein getendehe falls über die im § 132 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 28 Februar 1925, Vormittags 10 Ubr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗
2d. rungen auf den 30. April 1926, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichweten
Gericht Termin anberaumt. Allen Personen. kelche eine zur Konkursmasse gehörige ache im Besitz haben oder zur Konkurs⸗
die Gemeinschuldnerin zu ver—⸗
nichts an oder leisten, auch die
31. Herr 16
106836
Vermögen des Händlers
etersen in Meinerdingen ist
Fute am E9. Januar 1925, Nachmittags 4 Uhr 30 Minuten, das Konkureversahren eröffnet. Verwalter: Rechnungsrat Cordes
Mär —ĩ m
Waltershausem. ö Ueber das Vermögen ma Herm Schött, Lebenemittel⸗ und Tabak⸗Groß⸗ handlung. Friedrichroda, Inhaber Hermann Schött, da selbst, wird heute, am 28. Ja⸗ nuar 1925, Vorm. II Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Kache, Waltershausen. Anmeldefrist und offener Arrest 14 März 1925. Erste Gläubigerversammlung: 20. Februar 1925, Vorm. 103 Uhr, gemej rũüfungstermin: 24. 1925. rm. 10 Uhr, vor dem richt, Zimmer 6. ershausen, den 28. Janua Thür. Amtsgeri
Wasserburg, Inn. slosg
Das Amtsgericht Wasserburg a. Inn hat mit Beschluß vom 31. Januar 1925, Vorm. 9.40 Uhr, über das Vermögen der Firma Ludwig Gartenlöhner, Ledersport-⸗ artifelbekleidung. Sitz Edling, Allein⸗ inhaber Ludwig Gartenlöhner, Sattler meister in Edling, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Me⸗ dicus in Wasserburg 4. Inn. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkurssorderungen bis Mittwoch, den 18. Februar 1925, einschließlich. Termin zur Wahl eines etwaigen anderen Konkurs- verwalters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und Beschlußfassung über die in S5 132, 134, 137 KS. enthaltenen Fragen sowie allgemeiner Prüfungstermin Ba en 28. Februar 1925. 2
im Zimmer Nr. 43 L z unterfertigten Gerichts. eiburg, den 31. Janüä ichtsschreiberei des
130 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet
Konkursverwalter; Kaufmann Alfred Geiseler in Spandau, Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Fe⸗ bruar 1925. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 6. März 1925 Vormittags 11 Uhr, vor dem upterzeichr cht, Svandau
) Mart l, Zimmer 29. eigepflicht bis zum
Span dau-. 06832 Ueber das Vermögen des igarren händlers Willy Kückelhahn in Spandau, Lynarstraße h und Falkenhagener Straße 62. wird heute, am 3 et 1925, Vormittags 11.45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Konkursverwalter Kaufmann Alfred Geiseler in Spandau Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Februar 1922. Wahl und Prü⸗ 26. März 1925. Mittags Tin unterzeichneten Gericht, (Altes Rathaus), Markt 1. DOffener Arrest mit Anzeige⸗ zum 27. Februar 19295. den 31. Januar 1925. as Amtsgericht. ö —
Stollherg. Hrrgeb. 106834 Ueber das. Vermögen des Viehhändlers und Fleischers Max Rudolf Fröhlich in Niederwürschnitz wird heute am 30 Ja—⸗ nuar 1925, Volmittags 10 Uhr, das Kon— kureversahren erbffnet. Konkursvemwalter: Herr Rechtsanwalt Singer, hier. An— meldefrist bis zum 20. Februar 1925. Wahltermin am 26. Februar 1925, Vor⸗ mittags 109 Uhr. Prüfungstermin 12 rr 1925, Vorm Affeng, Arrest mit Anzeifer 10 R ebruar 1925 erg, den 3 D
Tang erm ün gd. J 106935
Ueber das Versnögem bat offenen Han els⸗ gesellschaft C. F Nethe s Sohn in Tanger⸗ münde, In haßey der Oelfabrikant Karl Nethe und der /Oelfabrikant Paul Nethe, beide in Tangermünde, wird heute, am 31. Januar 1925, Vormittags 95 Uhr. das Konkurs verfahren eröffnet. Der Bank⸗
Pgohein.
Wattensehel d. 2
Ueber das Vermögen 1. der offenen Handelsgesellschaft Schmidt - Diehl in Wattenscheid, 2. des Gesellschafters Kaun⸗ mann Adolf Diehl in Wattenscheid wird heute, am 29. Januar 1925, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner durch Einstellung ihrer Zahlungen nach⸗ gewiesen ist Der Rechtsanwalt Dr. Röttgen in Wattenscheid wird zum Konkure—⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Februar 1920 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be— schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwglters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und einfretenden˖ falls über die im 5 132 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. März 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf⸗ erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Februar 1925 Anzeige zu machen.
Wattenscheid, den 29. Januar 1925
Das Amtsgericht. ,
w.
106780
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händlers Oskar Wadewitz in. Döbeln wird zur Abnahme der Schluß
nung des Veiwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis der bei der Verteilung zu berück= sichtigenden Forderungen und zur Beschluß. sassung der Gläubiger über die nicht ver⸗ wertbaren Vermögensstücke der Schluß⸗ termin auf den 21. Februar 1925. Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts— gerichte bestimmt.
Amtsgericht Döbeln, den 28. Januar 1926.
2 2.
insbesendere
*
Iii n berg, Schles. 106789
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Oswglz-Golding in Grünberg i Schl ist Terniin zur Prü— fung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 21. Februar 1922, Vorm. 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr 34, anberaumt ⸗
Amtsgericht Grünberg i. Schl.
Holzminden. (106794
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers August Meier in Lobach ist an Stelle des bis⸗ herigen Kenkurwerwalters Vogel der Kauimann Ernst Bentz hierselbst vorläufig bestellt. Termin zur Gläubigerversamm⸗ lung ist auf den 2t5. Februar 19225, Morgens 114 Uhr, bestimmt. ordnung: 1. Bericht des Konkursverwalters über den Vermögensstand 2. Beschlußfassung über Beibehaltung des einstweilen bestellten Konkursverwalters Bentz 3. Beichlußfassung über weiter zu ergreitende Maßnahmen bezgl. Fort—
sführung des Konkursverfahrens.
Holzininden. den 28. Januar 1925 Der Gerichte schreiber des Amtsgerichts.
König sherz, Pr. (lo06798
Das Konkursrerfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Simon Pargament, Königsberg, Pr., Vordere Vorstadt 15 / 16, wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 6. Oktober 1924 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 25. Oktober bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg, d. 10. 1. 25.
Könixsberg, Er. 106799 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Eintaussgenossenschaft der
Zigarrenladeninhaber Ostpr. C. G
b. H. in Königsberg, Pr., wird nach er⸗
folgter Abhaltung des Schlußtermins
hierdurch aufgehoben.
Amtegericht Königsberg, den 27. 1. 1925.
Marienwerder, Weatpr. 106811]
In dem Konfursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Heimich in Marienwerder ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen Mien das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung
; zu berücksichtigenden Forderungen und zur. „ Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie
zur Anhörung der Gläubiger über dis⸗Er. stattung der Auslagen und die Gewährung
einer Vergütung an die Mitglieder des
Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf
den 26. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Amtsgericht bierselbst bestimmt. Amtsgericht in Marienwerder, Wpr.
Nossen. — 106817 In dem Konkurgverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Nossener Maschinenfabrik. G. m. b. H. in Nossen ist zur Anhörung der Gläubiger versammlung über die Ein⸗ stellung des Verfahrens wegen Mangels an Masse ein Termin auf den 16. Februar 1925, Nachm. 2B Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Nossen anberaumt. Amtsgericht Nossen, am 29. Januar 1926.
— — Ronsdort. . (lo6S26]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kommanditgeiellschaft Königs E Hager in Ronsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren ,, , sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 18. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amts— gericht hierselbst, Zimmer Nr. 9, be⸗ stimmt.
Ronsdorf, den 23. Januar 1925.
Amtsgericht.
*
Scheibenberg. (106828
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Schlettauer Spitzen. und Perlen⸗Industrie August Keßler in Schlettau ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 19. Februar 1925. Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Scheibenberg anbe⸗ raumt worden.
Scheibenberg, den 29. Januar 1925.
Das Amtsgericht.
Vreden, En. Minster. (los? 81
In dem Konkureveifahren über das Vermögen des Kautmanns Franz Redders in Stadtlohn ist zur Prüfung der nach, träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 70. Februar 1925. Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtegericht in Vreden, Zimmer Nr. 6, anberaumt.
Vreden, den 24. Januar 1925.
Das Amtsgericht in Vreden.
106840
Wesermünde-Geestemün do.
Im Konkurse der Hagefi Holwer⸗ wertunge⸗Aftiengesellschaft in Geestemünde soll eine Abschlagsverteilung vorgenbnimen werden. Der zur Verteilung verfügbare Massebestand beträgt M 40 488 Ju * be⸗ rücksichtigen sind 4 h8 892 an Forde⸗ rungen. .
Wesermünde⸗Geestemünde, den 31. Ja⸗ nuar 1925.
Der Konkursverwalter.
Tages ⸗
AEnSberg. 2. 1067531 Durch Wichluß dom 16. Januar 1925 ist übkr die Firma Ruhrtaler Möbel werkfftätten in Freienohl. die Gejchäfte⸗ aufsicht erheut. ange ordue l., Als Aufsichts⸗ person ist der Bücherrevisor Severin in Arnsberg bestellt Arnsberg, den 16. Januar 19265. Das Amtsgericht. 8 X e H aden- Kaden. (l0ß?7 54] Die Geschäftsaufsicht über das Ver— mögen der Fina Autohaus Heller G. m. b. H. in Baden ist beendet nachdem der unterm 7 1 1925 bestätigte Zwangs⸗ vergleich rechtskrättig geworden ist. Baden, den 29. Januar 1925. Der Gerichteschreiber des bad. Amttgerichts.
Fearmon. (106755)
Ueber das Vermögen der Firma Freitag C Bülte G m. b. H., mechanische Gummibandweberei in Barmen U Maner= straße 2, wird zur Abwendung des Kon⸗ kursverfahrens die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Orr Hermann Erdelmann in Barmen, Parlamentstr. 28, und Herr Otto Pick in Barmen, Brögelerstr 3. werden mit der Führung der Geschäftsaufsicht betraut. Nn 3/25
Barmen, den 30. Januar 1925.
Amtsgericht.
Rergen, Rügen. 106756 Ueber das Vermögen des Haus⸗ und Konditoreibesitzers Hans Friebe in Sellin wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichteperfon ist Kaufmann Hermann Brekenfeld in Bergen g. R Bergen a. R. den 29. Januar 1926. Das Amtsgericht.
Blank enburz, Harx. (106757
Die durch Beschluß hiesigen Amtsgerichts vom 9. Oktober 1924 zur Abwendung des Konkurses angeordnete Geschäfteaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Wil⸗ helm Corves, in Firma August Corves in Blankenburg am Harz. Manufaktur⸗ waren⸗ und Konfettionsgeschäft, ist nach⸗ dem drei Monate seit der Anordnung veistrichen sind und der den Zwange⸗ vergleich vom 3. Januar 1925 bestätigende Beschluß hiesigen Amtsgerichts vom gleichen Tage Rechtskraft erlangt hat, aufgehoben.
Blankenburg am Harz, den 27. 1. 1925.
Das Amisgericht. ;
Flensbur. to 5
Die Geschäjtsaufsicht über das Ver —⸗ mögen der Firma C. M. Hansen, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Flensburg, ist durch Bejchluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 15. Januar 1925 aufgehoben, da die Zahlungsschwierigkeiten behoben sind.
Flensburg, den 26. Januar 1925.
Das Amtsgericht.
Gera, R ons. (lob? ßᷣo] Geschäftsaufsicht: Hempel & Kunstmann, Tuchgroßhandlung, Gera. Nikolaistraße 17. Tag der Anordnung:; 30. Januar 1929. Aussichtsperson: Büͤcherrevisor Richard Genschel in Gera. Viktoriastraße 16. Gläubigerbeirat: a) Kgufmann Alfons Hein in Gera. Schlelzer Straße 6, b) Kauf⸗ mann Felix Luboldt in Gera, in Fa. Fr. Feistkorn A⸗G in Gera, e) Kauf⸗ mann Georg Scheibe in Gera in Fa. Scheibe C Co in Gera. Gera, den 31. Januar 1925 Der Justizobersekretär des Thüringischen Amtsgerichts.
Göttingen. (106761
Ueber die Firma Friedrich Hofmeister und Sohn in Göttingen, Lotzestr. 24 a, Inhaber Friedrich Bohn und Emil Bohn in Göttingen, Sägewerk und Holzhand⸗ lung, wird auf den Antrag der Inhaber vom 9. Januar 1925 heute, am 28 Ja⸗ nuar 1935. Vormittags 9 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung eines Kon⸗ kurses angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gärner in Göttingen wird zur Aussichts⸗ peison bestellt.
Amtsgericht Göttingen, 28. J. 1925.
Mam burg. 106762] Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen: 1. des Kaufmanns Karl Gustav Scheu, in Firma Gustav Scheu. Export in elektrischen Bedarfs⸗ artikeln, Kreuzweg 241 V. Aussichtsperson: H Hartung, Gr Theaterstraße 37, 2. der offenen Handelsgeellichast in Firma J. H. C. Holjmann & Sohn, Geschäfts⸗ lokal: Georgeplatz 8 / l., Läger: Norder⸗ straße 95 / 7 und Humboldtstraße 14/16. Holjhandlung. Außssichtsperson: Emil Korn. Glockengießerwall 8. Hamburg, 306. Januar 1925. Das Amtsgericht.
RKoblenx. (06763
Die über das Vermögen der Firma Weber C Vogel, G. m. b H. Zucker waren und Schokoladengroßbandlung in Koblenz. verhängte Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, da innerhalb der gesetzlichen Frist ein Antrag auf Eröffnung des Ver—⸗ gleichsverfahrens nicht gestellt worden ist.
Koblenz, den 29. Dezember 1924.
Das Amtsgericht —
* M. GIad bach. (106764 Das Geschäftsaufsichte verfahren über
die Firma Wilh. Köntges, mech. Kleider st
fabrik und Tuchgroßhandlung hierselbst, ist infolge rechtskräftigen Zwangsvergleichs beendet. M.⸗Gladbach, den 23. Januar 1925. Amtsgericht.
Nürnberg. 106765
Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 29. Januar 1925 die Geschäftsaufsicht äber die Geschäftsführung des Holzhändlers
1
Hans Schmidt in Nürnberg, Aeußere Ziegelgasse Nr. 6. Alleininbabers der Firma Hans Schmidt, Hol jhandlung dort⸗ selbst, angeordnet Autsichtsverson: Kon⸗ stantin Englert, Großkaufmann in Nürn⸗ berg, Hölener Straße 13/1 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Oftendach, Malin. 106766 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Bruno Rosemann, Offenbach a M., wird. nachdem der in dem Vergleichstermin vom 7 Januar 1925 angenommene 3Zwangevergleich durch rechts krästigen Beichluß vom 7 Januar 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Offenbach a. M., den 28 Januar 1925. Hessisches Amtsgericht
RR ä desheim, H heln. 1106767
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Laut, Inhabers der Firma Karl Kremer Nachf in Geisenheim am Rhem, ist am 30 Januar 1925, Vorm. 9,20 Uhr, die Geschästsaufsicht angeordnet worden. Zur Aufsichtwperson wird Prozeßagent Heinz in Rüdesheim bestellt.
Rüdesheim, den 30 Januar 1925.
Das Amtsgericht.
Saalfeld, Saale. 106768]
Auf Antrag der Frau Frieda Breuel, hier, wird die Aufsicht über deren Ge⸗ schäftsführung zur Abwendung des Kon— kursvertahrens angeordnet und Schieds⸗ mann Adolf Drössiger hier. Saassträße a8, als Geschäftsaufsichtsperson bestellt.
Saalfeld. S., den 30 Januar 1927 Thüringisches Amtsgericht ie .
Seligenstadt, Hessen. 106769]
Für den Schuhfabrifanten Adam Heyl in Harreshausen wird heute, am Fieitag, den 30. Januar 1925, Vormitiags 10 Uhr. die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahiens angeordnet. Als Ge⸗ schäftsaufsichtNperson wird Rechtsanwalt Löb in Seligenstadt bestellt.
Seligenstadt. den 30. Januar 1925.
Hessisches Amtsgericht.
MWohlan. 106770 Ueber das Vermögen der Firma Ge⸗ schwister Beck in Wohlau ist zur, Ab— wendung des Konkurses die Geschälts⸗ aufsicht angeordnet Gelschäftsaussichts. perfen: Geschäftsführer Fians Wawrok in Wohlau * Amtsgericht Wohlan.
8. Tarif und FJahrplanbekannt⸗ machungen der
Eisenbahnen.
(106841 . RNeichsbahngütertarif Seft C II. Ausna hmetarife. —
Mit Gültigkeit vom 9 Februar en 1
wird der Ausnahme tarif 45 durch Aufnah von Ruhpolding und Saljburg in den Geltungsbereich und durch Erweiterung des Warenverzeichnisses ergänzt. Auekunft durch die Abfertigungen. Altona, den 30 Januar 1925 Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona.
(lob S4 2] . Reichsbahn⸗Tiertarif (Nr. 502 des Tarifverzeichnisses).
Mit osortiger Gäüättigkeit werden im Abschnitt D, Seite 27 des Tarifs, die Be⸗ stimmungen für Frankfurt (Main) Vieh⸗ hof geändert. .
Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Ausfmmnstei der Deutichen Reichsbahn, hier. Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 30. Januar 1926.
Deutsche Reichs bahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Berlin.
lossas] . .
Durch fuhr⸗Ausnahmetarif I 32 für
bestimmte verkehrswichtige Güter. Verkehr Belgien — Schweiz.
Mit Gültigkeit vom 1. Febrimr 1925 tritt bis auf Widerruf der Durchsuhr⸗ Ausnahmetgrif D 32 für den Verkehr Belgien —Schweiz in Kraft Er emkalt. Frachtsätze lür bestimmte verkehrswichtihs Güter verschiedener Art, die sogleich im Absertigungswege angewendet werden Be⸗ sondere Vergünstigungen werden bei Auf⸗
lieferung bestimmter Mindestmengen inner⸗
halb bestimmter Fristen gewährt Die näheren Bedingungen für die Anwendung des Tarifs sowie die Bestimmungen über Frachtberechnung und Frachterbebung sind aus dem Tarif ersichtlich Der Tarit kann zum Preise von 25 Neichspfennig von dem Drucksachenlager der Reichsbahndirektion Köln bezogen werden. Köln, den 29. Januar 192). 2 Reichsbahndirektion.
23
(106844) Bekanntmachung. )
Tiv. 63. Nachtrag II vom 15 1. 25. 3 . Entfernungen sind richtigzu⸗ ellen: Birkenfeld (Stadt) — Aschaffenburg Hbf.
von 141 in jh. K Hbf. von 117
in 197.
München, den 29 Januar 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, Tarifamt bei der Gruppenverwaltung Bavern.
Drucklehlerberichtigung zum ;
Deutscher geichsanzeiger
, , e, g, 94
2 5
M1 24
PPreußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, — Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Geschůfisstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten O, 30 Reichsmark.
Fernsprecher: Zentrum 1673.
die Geschäft
Anzeigenpreis für den Jaum
einer oõ gespaltenen Einheitszeil, L. — Reichs mark freibleibend. einer z gespaltenen Einheitszeile 1.70 Reichs markt freibleibend.
Anzeigen nimm an 6. des Neichs und Staats anzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8
Neichsbankgirokonto.
wre.
Nr. 29.
Berlin, Mittwoch, den 4. Febru
ar, Abends.
2
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 5
—
Ginzelnummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Dentsches Reich.
Ernennungen ꝛe.
Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen.
Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 des Reichs⸗ gefeblalts Teil I.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. . zur 25. Preußisch⸗Süddeutschen (251. Preußischen) Klassen⸗ otterie.
Amtliches. Deuntsches Reich.
Der Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Den⸗ hard ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
Durchführungsbestim mungen
zum Gesetz über die Liguidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen.
Vom 31. Januar 1925.
Auf Grund des s 20 des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen a n . vom 30. August 1924 (RGBl. IL S. 252), des 3 21. der Renten⸗ bankverordnung vom 15. Oktober 1923 (RGBl. J S. 963) und des 5 215 der Reichsabgabenordnung wird hiermit ver⸗
ordnet: . Erster Abschnitt.
Belastung der lande, forftwirtschaftlichen und gärmerischen Grundstücke nach dem Liquidierungsgesetz.
§ 1.
(1) Für die Festsetzung der Grundschuld (3 4 des Liquidierungs⸗ gesetzech ist die Veranlagung des Grundstücks zur Vermögensteuer 1924 zugrunde zu legen; die Höhe der Giundschuld beträgt 5 vd des für die Vermögensteüer 1924 berichtigten oder nachträglich erm ttelten Wehrbeitragswerts (8 4 Abs. 2 des Liquidierungsgesetzes. 8 2 dieser Verordnung Mit Rücksicht aut die Person des Eigentümers sind Grundstücke jedoch dann befreit, wenn die Voraussetzungen des Art. III 8s 7 dee Gesetzes über die Besteuerung der Betriebe vom 1I. August i923 oder der 85 13. 14 der Durchsührungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 25. August 1923 im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rentenbankverordnung für den Eigentümer vorgelegen haben. Der gleiche Zeitpunkt ist maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Graͤndstück dauernd land, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen
Zwecken gedient hat . 2) Die . n zur Vermögensteuer 1924 ist vorbehaltlich der Bestimmung des F auch dann maßgebend, wenn sie noch nicht Hat eine endgültige Veranlagung noch
ungnfechtbar geworden ist. ; g nicht stattgefunden, jo tritt die vorläufige Veranlagung. an
ihre Stelle. Aenderungen der Veranagung durch Rechtsmittel. entscheidung. Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Verfügung sind zu berüchsichtigen, joweit sie dem Finanzamt vor der Erteisung' des Grundschuldbescheides (5 4) bekannt geworden sind.
5.72 .
Als berichtigter oder nachträglich ermittelter Wehrbeitragswert im Sinne des 5 4 Abs. 2 des Löiquidierungegesetzes gilt der für die Vermögensteuer 1924 zugrunde gelegte Wehrbeitragswert. Soweit Grundstücke zwar mit der Grundschuld belastet sind, aber zur Ver⸗ mönenstener 1924 nicht herangezogen worden sind, ist ihr Wehrbeitrags⸗ wert nach den für die Vermögensteuer 1924 geltenden Grundsätzen zu ermitteln; die Grundschuld ist nach diesem Werte zu bemessen.
3. 5.
) Von der Grundlchuld find Grundstücke befreit, sofern die Werte (6 1 Abf. 1 Satz 1, 5 2) aller am 31. Dezember 1925 in der Hand eines Eigentümers vereinigten belasteten Grundstücke insgesamt 6060 Reiche mark nicht erreicht haben Für die Bemessung der Frei⸗ grenze sind die belasteten Gruntstücke auch dann zusammenzurechnen, wenn sie zur Vermögensteuer 1924 zusammen veranlagt worden sind.
(2 Ergibt sich in den Fällen des 5 8 infolge der Teilung des Grundftücks daß der Wert des dem bisherigen Eigentümer verbleibenden Teilgrunkdstücks unter Zurechnung seiner übrigen der Belastung unter— liegenden Grundstücke insgejamt Ho00 Reichsmark nicht erreicht. so kann das Finanzamt die dem bisherigen Eigentümer verbleibenden Grundftücke von der Grundschuldbelastung feistehen; auf Antrag ist es zur Freistellung verpflichtet Das gleiche gilt für den auf den Erwerber übergehenden Teil des Grundstücks, sofern dieses unter Zu— rechnung seiner übrigen der Belastung unterliegenden. Grund stücke ine⸗ gesamt den Wert von 600 Reiche mark nicht erreicht Erhöht sich iniolge des Ciwerbs der Weit der gesamten in der Hand des Ermwerbert befindlichen, der Velastung unterliegenden Grundstücke auf mindestens hol) Hieichsmark, so sind auch die bisher nicht belasteten Grundstücke des Erwerbers durch Verfügung des Finanzamts (Grundschuldbescheid ) mit der Grundschuld zu belasten. .
5 4. Das Finanzamt setzt den Betrag der Grundschuld fest und erteilt dem Eigentümer hierüber einen schriftlichen Bescheid (Grundschuld⸗—
bescheid). 3 O.
Gegen den Grundschuldbescheid ist das Berufungsverfahren nach
der Reichsabgabenordnung gegeben. § 6.
(1) Das Rechtsmittel kann nicht darauf gestützt werden, daß das Grundstück bei der Veranlagung zur Vermögensteuer zu hoch be⸗ wertet worden sei; jedoch kann geltend gemacht werden, daß das Grundstück mit Rücksicht auf seine Zweckbestimmung oder die Person des Eigentümers nicht der Landabgabe unterlegen habe.
(2) Soweit das Grundstück nicht zur Vermögensteuer 1924 heran⸗
. worden ist, gelten für die Zulässigkeit des Rechtsmittels die Vorschriften der Reichsabgabenordnung ohne die in Abs. I vorgesehene Beschränkung entsprechend. ö
§ 7.
Wird die Veranlagung des Grundstücks durch Rechtsmittel entscheidung, Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Ver⸗ fügung für die Vermögensteuer 1924 geändert, so ist der Grund⸗ schuldbescheid von Amts wegen entsprechend zu berichtigen.
§8 8. .
(1) Ist ein belastetes Grundstück nach dem 31. Dezember 1923 geteilt worden oder wird es geteilt, so kann das Finanzamt die Wehr⸗ beitragswerte für die Teilgrundstücke nach den für die Vermögen⸗ steuer 1924 geltenden Grundsätzen ermitteln und die Grundschuld auf die Teilgrundstücke nach Maßgabe der Wehrbeitragswerte in der Weise verteilen. daß jedes Grundstück für die nach der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungebescheids noch nicht erhobenen Zinsen nur mit dem zu⸗ geleilten Betrage haftet. Auf Antrag eines der beteiligten Grund⸗ stückseigentümer hat das Finanzamt die Verteilung vorzunehmen. Ueber die Verteilung ist ein schriftlicher Belcheid zu erteilen (Ver⸗ teilungsbescheidꝰ und allen beteiligten Grundstückseigentümern mitzu= teilen. Der Bescheid wirkt für und gegen alle beteiligten Grund⸗ stückseigentümer.
(2 Die beteiligten Grundstückseigentümer sind berechtigt. gegen den Verteilungsbescheid die Beschwerde nach den §5§ 224, 281 der Neichsabgabenordnung einzulegen. 5 282 Abs. 1 der Reichsabgaben⸗ oidnung findet keine Anwendung. In dem Beschwerdeverfahren ist den beteiligten Grundstückseigentümern, die keine Beschwerde eingelegt haben, Gelegenheit zu geben, sich zu äußern; die Beschwerdeentscheidun wirkt für und gegen alle beteiligten Grundstückseigentümer und ist ihnen mitzuteilen. ;
5 9.
Soweit die Grundschuld auf Grundstücksteile verteilt ist und die Grundstücksteile verschiedenen Eigentümern gehören, haften die Eigen- tümer der einzelnen Teile für die nach der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungs⸗ bescheids noch nicht erhobenen Zinsen nicht persönlich als Gesamt—
schuldner. S lo.
Als Wert des Streitgegenstandes (5 289 der Reichsabgaben⸗ ordnung) gilt der dreifache und, wenn keine Entscheidung in der Sache ergeht, der einfache Betrag der nach dem streitigen Grundschuldbetrag zu berechnenden Jahreszinsen.
Eigentümer und dem
(1) Für das Verhältnis zwischen dem : soweit
Nießbraucher eines belasteten Grundstücks zueinander gilt, nichts anderes vereinbart ist, folgendes: e ; a) im Falle der enigeltlichen Bestellung eines Nießbrauch ist
der Eigentümer zur Zahlung von einem Viertel der Nieß⸗
braucher zur Zahlung von drei Vierteln der Zinsen ver-
pflichtet. Soweit die Verteilung der Zinsen den Nieß. hraucher oder den Eigentümer übermäßig belastet. hat das Pachteinigungsamt auf Antrag eine anderweite Festsetzung des Entgelts vorzunehmen; . .
b) im Falle der unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs gilt der Nießbraucher als allein belastet. .
(2) Auf das Verhältnis zwiscken Eigentümer und Nießbraucher finden die Bestimmungen des 5 17 der Vorläufigen Durchführungs⸗ bestimmungen zur Rentenbankverordnung entsprechende Anwendung.
(3) Die Landes tegierungen werden ermächtigt für Fälle, in denen die Nutzung des Grundstücks auf Grund Landetrechts nicht dem Eigentümer zusteht, Bestimmungen über die Verteilung der Zinslast im Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungeberechtigten zu treffen.
Zweiter Abschnitt.
Abwicklung der bisherigen Belastung der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe einschließlich der Banken. § 12.
Auf Grund des § 3 des Liquidierungsgesetzes und des 5 2 der Zweiten Veiordnung über das Inkrafttreien der Gejetze zur Durch— führung des Sachveiständigengutachtens vom 16 Oktober 924 ist die Belastung der industriellen, gewerblichen und Handelebetriebe ein⸗ schließlich der Banken mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgeboben Die Schuldverschreibungen sind zu vernichten oder den Unternehmern auf Antrag zurückzugeben. Die Deutsche Rentenbank hat über das Recht zum Antrag auf Rückgabe eine Bekanntmachung im Deutschen Jöeichsanzeiger und anderen geeigneten Blättern zu erlassen Das Recht erlicht einen Monat nach Bekanntmachung im Reichsanzeiger unträge auf Rückgabe müssen bis zu diesem Zeitpunkt der Deutschen Rentenbank zugegangen sein.
§ 13.
Schuldverschreibungen, die zurückzugeben sind, werden mit dem Vermerk „Ungültig“ versehen. Der Vermerk kann im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt werden.
§ 14.
(1) Soweit nicht gemäß 5 12 Anträge auf Rückgabe der Schuld⸗ verschreibungen gestellt find, ind die Schuldverschreibungen duich die Deutsche Rentenbank zu vernichten. Ueber die Vernichtung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Deutschen Rentenbank zu unterschreiben ist.
(2) Die Deutsche Rentenbank ist auf Antrag eines Unternehmerg verpflichtet, die Vernichtung zu bescheinigen.
§ 15.
Die Verpflichtung zur Entrichtung rückständiger eistungen wird durch die Rückgabe oder Vernichtung der Schuldverschreibung nicht berührt. ö.
Soweit Zinsen nach 5 3 Abs. 2 des Liquidierungègesetzes noe geschuldet werden, können sie in gesetzlichen Zahlungsmitfeln ent- richtet werden. .
ö 3 11
Soweit Unternehmer noch nachträglich für die Zeit vom 1. Ok— tober 19275 bis zum 30. September 19734 herangezogen werden, ist die Ausstellung einer Schuldverschreibung nicht erforderlich.
Dritter Abschnitt. Rechtsstellung der Deutschen Rentenbank. § 18.
(1) Die Reichsregierung und die Neichsbank bestimmen auf Grund des 5 17 des Liquidierungsgesetzes je einen Kommissar und einen Vertreter dieses Kommissars Die Kommissare führen die Amtebezeichnungen: ‚Kommissar der Reichsregierung bei der Deutschen Rentenbank! und „Kommissar der Reichebank bei der Dentschen Rentenbank“. ̃
(2) Den Kommissaren ist gemäß 5 17 des Liquidierungsgesetzes über alle Angelegenheiten und Geschäste der Deutschen Rentenbank Aufschluß zu geben. Sie sind zu den Sitzungen des Verwaltungs- rats, des AÄuffichtsrats und der Generalversammlung iechtjeitig zu laden; auf ihr Verlangen sind sie in der Sitzung jederzeit zu hören. Das Einspruchsrecht gegen Maßnahmen der Deutschen Rentenbank wird von ihnen in den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Auf- sichtsrats oder der Generalversammlung mündlich, außerhalb dieser Sitzungen schristlich ausgeübt. Die Organe der Deunchen Renten⸗ bank sind verpflichtet, die Maßnahmen, gegen die Einsruch erhoben wird, zu unterlassen oder rückgängig zu machen; entgegenstehende An⸗ weisungen des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats sowie ent- gegenstehende Beschlüsse der Generalversammlung treten außer Kraft.
§ 19.
Bei der Entrichtung der Rentenbankzinsen und der Vollstreckung wegen solcher Zinsen ist eine Rentenmark oder eine Goldmark einer Reichsmark gleichzusetzen. .
5 20. der Zweiten Durchführungs-
Die Ablösungsbefugnis gemäß § 2 bestimmungen zur Renienbankverordnung vom 17. Dezember 1923 wird aufgehoben. 5 21
Außer im Falle des 5 17 des Liguidierungsgesetzes darf die Deutsche Rentenbank die Rentenbankicheine nur init Genehmigung der Reichsregierung aufrufen oder einziehen.
Vierter Abschnitt. Private Rechtsverhältnisse. § 22. . —
(I) Lautet eine Schuld auf Rentenmark, fo kann die Zahlung auch dann in gesetzlichen Zahlungsmitteln erfolgen, wenn Zahlung in Rentenmark ausdrücklich bedungen ist. Bei der Zahlung ist eine Rentenmark einer Reichsmark gleichzusetzen. .
(2) Die Bestimmungen des 8 51 Abl. 2 der vorläufigen Durch ˖ führungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung bleiben unberührt.
Die Bestimmung des 8 22 findet auf Wechsel und Schecks, die auf Rentenmart lauten, auch dann Anwendung, wenn der Aussseller durch den Gebrauch des Wortes effekt oder eines ähnlichen Zu— satzes die Zahlung in Rentenmark ausdrücklich bestimmt hat.
Fünfter Abschnitt. Schluß bestimmungen. § 24.
Erstattungen in Rentenbankijachen unterbleiben, wenn der zu er. stattende Betrag fünf Reichsmark voraussichtlich nicht überschreitet und die Eistattung nicht beantragt wird.
§ 25.
Soweit sich nicht aus dem Liquidierungsgesetz oder dieser Ver— ordnung ein anderes ergibt, bleiben die Vor läufigen Durchführunge⸗ bestimmungen zur Rentenbantverordnung und die Zweirten. Duich⸗ ührungebestimmungen zur Rentenbankverordnung in Kraft. Sie gelten für die Durchführung des Liquidierungsgesetzes entspreche
SF 2. .
Diese Verordnung tritt, soweit sie die Belastung der land- foistwirtichaftlichen oder gärtnerijchen Grundstücke nach dem ziqui- dierungagejetz jegelt, mit Wirkung vom 1. April 1924 in Kiart. Im übrigen tritt fie mit dem Tage in Kraft, der auf ihre Ver⸗
lündung im Reichsgesetzblatt folgt.
Berlin, den 31. Januar 1925. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Popitz.