X über den Lor
e g nn tn g un,
1doner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ o. dnung zur Ausführung des Gesetzes über wert—
beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 RGBl. 1 S. 482).
Der Londoner . K—ö56 sür eine Hnze Feingold für ein Gramm Feingold demnach .. Z3, 5654 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin eischeint, Tages, der einer im Reichtanzeiger vorausgeht.
Berlin, den 3. Februar 19265.
Devisenheschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschrän kö ppa. Goldschmidt.
Seckel.
Abschluß.
Einnahme.
Anzahl der zu ,
Einsaß abzüglich Schreib⸗ gebühr und Lotteriesteuer Reiche mar
.
bis einschließlich erfolgten Neuveröffentlichung Staltejuschu X
Neberhauyt Aus ga be.
7 8 Gesamtbetrag der Gewinne und der Prämien
38 O68 600
ller Haftung.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 des Reichsgesetzblatts Teil J enthält die nachstehend be⸗
zeichneten Gesetze usw. . . Die Verordnung des Reichspräsidenten über Aufnahme von Aus—
landskrediten durch Gemeinden und Gemeindeverbände vom 29. Ja⸗
nuar 1929 und 6. ö die Verordnung zur Ausführung des Ges. ĩ
und Beglaubigung der Fiebertheimometer vom 277. Januar 19265.
Umfang 1/. Bogen. Verkaufspreis 159 Reichspfennig. Berlin, den 3. Februar 1925.
Gesetzsammlungsamt.
Rentenmark
29 139 400 38 O68 600
Ueberhaupt
Allgemeines.
1. Der Plan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Preußischen Staatz kasse maßgebend.
II. Der jeweils geltende Spielplan liegt bei den Lotterieein⸗ nehmern zur unentgeltlichen Einsicht für die Spieler offen aus, auch kann er von den Einnehmein gegen Bejahlung ihrer Auslagen be— zogen werden, soweit der Vorrat reicht.
III Im Geschäftsverkehr mit dem Einnehmer hat der Spieler
etzes über die Prüfung
Alleck na.
Einsatzpreis
Generallotteriedirektion.
zur 25. Preußisch-Süddeutschen (251. Preußischem)
Klassenlotterie,
bestehend aus 550 090 Losen mit 195 090 in 5. Klassen verteilten Gewinnen und 2 Prämien.
Reichsmark (R. M.): 24, Doppellos 48. Reichsmark (R. M.): 120, Doppellos 240.
.
preis für 1I5, 1 ** 30, 16 5 60, 1
alle Postgebühren zu tragen. Vereinbarungen zwischen Spielern und Einnehmern, die vom 7 . seinen Bestimmungen abweichen, verpflichten die Staats—⸗ asse nicht. 1. Beschaffenbeit der Lose: Die Lose lauten auf Sie werden in zwei Abteilungen (L und II) von je 276 000, zusammen bh 0900 Losen ausgegeben. Jedes Los trägt die Ahteilungehezeichnung L oder 11 und eine der Nummern von 1 bis 25 000. Lose gleicher Nummer aus den Abteilungen 1 und II Eingeteilt sind die Lose in ganze, halbe, Viertel⸗ und Achtellose. Die ganzen Lose sind nur mit der Abteilung ĩ oder II und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die halben Lose außerdem mit A. B, die Viertel mit A. B CG. D. und die Achtel mit a. b. C. 4. 6. f. g. h. Jedes Los trägt die gedruckten Nameng⸗ unterschriften von mindestens zwei Mitgliedern der Preußischen General⸗ Lotterie⸗Direktion und die eigenhändige gedruckte oder gesiempelte Namensunterschrift des zuständigen Einnehmers. dem das Los zum Verkauf überwielen ist. Erst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, hei denen die Namensunterschrift des Ein⸗ nehmers auch nur teilweise fehlt, sind ungültig und begründen keinen Anspruch auf Erneuerung (5 6) oder Gewinnzahlung (5 19.
F 2. Lospreis: J. Der Lospreis (Einsatz einschl. Schreib⸗ gebühr und Lotteriesteuer) beträgt
für Klassenlose in jeder Klaf
je Viertellos
Prenßen. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Binz zum Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Verlin für die Amts—⸗ zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. März 1926 ist vom
28 1 — r. 29 * 9 222 d. 3. Preußischen Staatsminssterium bestäligt worden. gilten, als Yopbellose
für iede Jassz in
Reichsmark L Reichsmark
je ganzes Los 24
16 O6) Gewinne
Erste Klasse.
— Ziehung ⸗ um 17. und 18. April 1925. Reichsmark
Achtellos
ö - er halbes Los 1 Zweite Schluß der Erneuerung ö Klasse. Freitag, 8. Mai 1926.
Ziehung am 15. u. 16. Mai 1925.
für Kauflose (5 8) der 2. Kla der 3. Rlasse je ganzes Los 48
albes Los 24 Viertellos 12 Achtellos 6
Für ‚„Doppellose' ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.
II. Der Preis ist Zug um Zu bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderfeite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein⸗ nehmern verboten.
z Verkauf der Lose: Die Lose werden durch die Gin⸗ ift. Diese dürten nur nach der Vorschrift des 8 1 gus= gefertigte Lole ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losteile machen, klit⸗ oder Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens
lasse der 5. M. 120 R.
gegen Aushändigung des Loses
Es z z33333 333333335
5
23 de 2
nehmer verkar
Ih 16
oder Anteilsvermerken auf den Losen jowig von einem Gesellschafts—= spiel nimmt die Lotterieverwaltnng keine Kenntnis.
aa , ,,, , , ,
Dritte Schluß der Erneuerung Kla!se. Dienstag, 2. Juni 1925. iehung am 9. u. 10. Juni 1925. Reichsmark 1066 000 50 060 10 000
5 000 3009 2000 1000 800 3006 160 240
a6 1185 oi 2 4196 609
§z 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauszahlung von Ein⸗ satzeldern zu späteren Klassen der Lotterie und für. die ordnungö⸗ mäßige Verwahrung von Lojen hastet dem Vorauszahler bzw. Hinter⸗ leger ausschließlich der Einnehmer.
§ 5. Ziehungen: J. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung J. Klasse werden für die ganze Lotterie die Los num merröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 275 000, welche die Lose dieser Lotterie in den keiden Abteilungen (1 und UI) sragen, in das Nummernrad, vor Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewinnröllchen mit den auf— gedruckten Gewinnbeträgen, die der Lotterieplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungtsgal der Preußischen General ⸗Lotterie⸗Dijiektion Ziehung vollzieht sich wie solgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen entnommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinniade ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge—⸗ Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab— teilungen J und 11 derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗
Vierte Schluß der Erneuerung Klasse. Freitag, 3. Juli 1925.
Ziehung am 10 u. 11. Juli 1925. ,.
in Berlin. Jägerstraße 56. 11.
9 n m n n m
160090 Gewinne
Fünfte Kla
— — *
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zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Gewinnröllchen aufgedruckt c . ; In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge—
August 1925. zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden
sse. Schluß der Erneuerung: Dienketag, 4.
Ziehungstage: 11.R, 12, 135, 14, 189. 25., 26., 27., 28., 29, 31. August 1925.
auf ein Doppellos:
500 000 Reichsmark
500 000 300 009 200000 190 009 715 0090 50 909 25 060 199009 5009 3006 2000 1909 500 3006
150
13 1 090 Gewinne
Lozabteilungen (1 und 11) entfallen und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus— schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Lolterie⸗Direktion und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.
Erneugęgrung der Klassenlose: J. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. gejogen, jo gewährt es Anspiuch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einjatzes für die neue Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (5 1 spätestens am letzten Erneuerungstage bis 6 Uhr Abends unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teilweise Abtrennung seiner Namensunter⸗ schrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des Einsatzes ein Jieulos Der jeweilige lutzte Erneuerungstag ist auf den Losen Lotierieplan
— — —
17. 18. 19, 20, 21., 22., 24,
Größte Gewinne
. 2 Millionen Reichsmark, auf ein ganzes Los: 1 Million Reichsmark
im günstigsten Falle (6 9 der Planbestimmungen). k . ; Wird es in dieser Klasse nicht
1000006 Reichsmark
zu beziehen. und auf dem d bezeichneten Erfordernisse erneuerte Klassenlose als Kaufloje (35 8) sofort anderweit verkaust werden. JI. Erhält ein eler für die neue Klasse ein Los anderer Nummer, als jsein Lot ortlaste trug, so wird ihm auf Wunsch diese andere Nummer alebaldiger Htückgabe kes Loses in die ursprünglich von ihm gespielte Nummer umgetauscht, soweit dies vor Er hat aber, solange der Umtausch noch nicht ie urs Nummer noch nicht an ihn verabfolgt
oder abgesandt ist, einen Anspruch nur auf den Gewinn, der auf das
Beginn der Ziehung noch möglich ist. bewirkt, d. h. die ursprüngliche
und 2 Prämien 29 139 100 Reichfmart
ihm zugeteilte Los fällt. Der Umtausch ist alsdann, soweit angängig,
in der jolgenden Klasse nachzuholen. Der Inhaber der vertanschten Nummer hat nur Answrnch auf eine ursprüngliche Nummer. III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Reu— losen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preufisch⸗Südrentzchen Klassenlotterie mit Strafe bedroht sst. Auf , , des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nach—⸗ zuweisen.
S T7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der J. bis 4 Klasse gezogene Loos scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wänscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kaullos (5 8) erwerben, soweit solche bei den Ginnehmern noch verfügbar sind.
§ 8. Kauflolse: Für Lose, die erst zur 2. bis 6. Klasse er—⸗ worben werden, mus der amtliche Lospreis für die früheren Külassen nachgezahlt werden (siehe 5 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ zzogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.
§S 9. Prämien der Schluß klasse: J. Wenn am letzten Ziehungstag der Schlußklasse der Hauptgewinn von 500 000 Reichs—⸗— mark noch im Gewinnrare sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Hauptgewinn fällt, in jeder der Abteilungen J und I eine der 2 Prämien von 00 000 Reichsmark zugeschlagen. JI. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark fällt, in jeder der Abteilungen J und 1 eine der 2 Prämien von 500 0900 Reichsmark zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse auch ein Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so werden die? Prämien derjenigen Nummer der Abteilung 1 und II zugeschlagen, die überhaupt zuletzt gezogen wird. VI. Im günstigsten Falle (d. i. im Falle von Ziff. N können demgemäß ins⸗ gesamt auf ein Doppelloß 2? Millionen Reichsmark und auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen.
§ 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General⸗Lotterie⸗Direftion mit ihrem Stempel und mit der ge⸗ druckten Namentunterschrist von mindestens zwei Direktionsmitgliedern versehene Gewinnlisten aus. Sie können bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen oder von ihnen gegen Bezahlung der Unkosten bezogen werden, soweit der Vorrat reicht. w
d Gewinnzahlung: J. Nur Ler rechtmäßige Besitz des Loöses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn— loses hat Anspruch auf die Gewinnzahlung erst dann, wenn die amt— liche Gewinnliste bei dem Einnehmer eingegangen ist. Die Lotterie= verwaltung ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung vervflichtet. Das Gewinnles muß daher innerhalb der im 5 14 be= stimmten Frist dem zuständigen Einnehmer (3 1) zur Einlösung vor- gelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht be⸗ rechtigt, den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Be- rechtigung des Inhabers des Loses ist die Lotterieverwaltung nicht ver⸗ pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine vorschrijtsmäßig, zugestellte einstweilige Verfügung— Zablungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zablungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungshehörde wieder aufgehoben oder fonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtsfrästige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll JV. Vermag der Einnehmer nach Fingang der amtlichen Gewinnliste (8 10) einen Gewinn von 1900 Reichsmark und darüber nicht sogleich zu zahlen, o kann sich der In— haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion
einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken hestehen,
wird die General⸗Lotterie⸗Direktion dem Lokinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen. ö
512. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar., Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm
hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General⸗Lotterie⸗ Direktion voin 3. Januar 1925 zustehenden Gewinnbetrag bei der
Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen. .
§S13. Abhanden gekommene Lose: 1. Das Abhgnden—- kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebots verfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (31) ungesäumt unter genauer ,,. Loles schrintlich in deutscher Sprache anzuzeigen. JI. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos
oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder
dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte vos zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (365 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — Tas Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 6 Uhr Abends den planmäßigen Betrag ent. richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des s 1411. 1V. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnebmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie wenn möglich auch Vor= namen, Zunahmen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loles — zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loseg zur Vermei⸗ dung des Verlusts seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger solort gus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (8 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (6 11 111), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die Lotterieverwaltung ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spiel. vertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet vor Ablauf.
eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen.
Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn
einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser
Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Ver si nung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen fann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der Lotterieverwaltung so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge— richt durch Entscheidung diejenige Per son bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge—⸗ händigt, wenn keine Bedenten dagegen bestehen, daß einer der Ver—⸗ lustanmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet
die Staatskasse den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die
Einnehmer entstehen. z 14 Verfallzeit der Gewinne: 1. Der Gewinn⸗ auspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten
Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen ist. 1I. Wird his .
zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (5 13), so er— lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge= winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren
Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der
Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlusts jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.
n 8 185. Ein Ansyruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter
Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie befeht nicht. S 16. Allen Anfragen usw an die General-Lotterie⸗Direktion ist stets das Rückporto für die Antwort beizufügen.
Berlin W. 56, Markgrafenstraße 39, den 3. Januar 1935.
Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion. Dr. Huth. Arl. Körner. Dr. Sedlmair.
em m mr e, ee
Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag.
13. Sitzung vom 3. Februar 1925, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Am Regierungstisch: Reichs arbeitsminister Dr. Brauns. Präsident Löbe eröffnet die einn um 2 Uhr 20 Min.
Das Abkommen mit der echo⸗- Slowakei über Erleichterungen im Grenzverkehr wird in erster und ßweiter Lesung angenommen.
Darauf erhält außerhalb der Tagesordnung der
Abg. Stecher Ftomm) das Wort. Er begntragt die Ein⸗ . eines , von 18 Mitgliedern zür
achprüfung der Ruhrkredite. Da ein Fünftel der itglieder des Veichstags für einen solchen Antrag notwendig 9. könne seine Fraktion ihn allein nicht durchsetzen. Sie hoffe aber, daß auch andere Parteien dafür stimmen würden. Der Redner beantragt weiter, daß zu diesem Ausschuß 18 Arbeiter aus den Großbetrieben des Ruhrgebietes zugezogen werden. Die schuldigen Regierungen , unter Anklage . werden. Es handelt sich um die keichsregierungen Stresemann, Euno, Marz und Luther. Da zu diesem Auntrag 100 Unterschriften notwendig seien, werde er den nutrag af den Tisch des Hauses niederlegen in der Erwartung, daß sich diese Unterschriften finden. (Lachen und Zurnfe h n, f. demolraten: Fastnachtsulk!)
Abg. Müller⸗ Franken Soz) erklärt, daß seine Fraktion bereits einen Unter ß verlangt habe. Das solle ge⸗ schehen, sobald die enk christ vorliege. Die kommunistischen An⸗ träge lehnt der Redner ab. Der Wunsch des Abgeordneten Stoecker, daß die Abgeordneten herbeilaufen sollten, um . Antrag zu unterschreiben, sei tatsächlich nicht weiter als ein astnachtsulk.
Der sofortigen Behandlung der Anträge wird wider⸗ sprochen. Damit sind sie zu nächst erledigt.
Tas Wirtschaftsabkommen mit Siam wird dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen.
Die zweite Lesung des Reichshaushaltsplans beginnt beim Arbeitsministerium. Der Ausschuß legt dem Reichstag zahlreiche Entschließungen vor. So verlangt er volle Gleichberechtigung Deutschlands innerhalb des inter⸗ natinnalen Arbeitsamts. Weiter fordert er Gesetzentwürfe
zur Regelung des Urlaubsanspruches für Lehrlinge und
jugendliche Arbeiter sowie Nornialvorschriften zun Schutze der ei Bauten k Personen, ferner eine Erwerbslosen⸗
siatistik, den Ausbau der Statistik der Arbeitsverhältnisse.
Weiter wird gefordert ein Hausgehilfengesetz, eine Denkschrift über Wohnungsnot und Wohnungsneubau, eine Denkschrift über das ländliche Siedlungswesen und ein Gesetzentwurf zum Ausbau der Reichsversicherungsordnung.
Abg. Diß mann (Soz.) ., weiteren Ausbau der Sozial⸗ versicherung. Der Redner verliest die Verfassungsartikel, die jedem Deutschen entsprechende Arbeitsgelegenheit verheißen und an Hat das Arbeitsministerium diese Artikel ausgeführt? Nun, wir sehen statt dessen wachsende Arbeitslosigkeit und . fortgesetzte
. der Arbeiterrechte. Die sozialpolitischen Gesetze
sind dadurch charakterisiert, daß ihre Kosten zum größten Teil von den Arbeitnehmern getragen werden. Die Unternehmer erklären,
feine weiteren 323 tragen zu können. Man vergißt, 26 die
Kauptsubstanz unserer Wirtschaft die d, ,, Arbeifskraft ist. Die Zahl der Erwerbslosen , viel größer als die Zahl der Unter⸗ ier n anf, Wenn die Unterstützungen erhöht werden ollen, ißt es immer: Es ist kein Geld da! Das Reich hat sich ö. einer Pflicht entzogen und die Kosten zum Teil den Ar⸗ beitern selbst auferlegt. Dabei hat man in der letzten Zeit den „notleidenden“ Bergherren und Industriegewaltigen des Ruhr⸗ ebiets 700 Millionen ausgezahlt! (Hört! Hört! links.) Dieselben
ergherren drückten ihrerseits die Löhne und verlängerten die Arbeitszeit, indem de sich auf die Last der Mieum-⸗-Verträge be⸗ riefen. Daß die Regierung hier das Budgetrecht des Reichstages mit Füßen getreten * ist klar. Sind dem Reichsminister die Fälle bekannt, in denen zur Zeit des Ruhrkampfes von der Regie⸗ rung Millionen von Löhnen mehr angefordert worden sind, als ,, . den Arbeitern gezahlt wurden? Eine Kontrolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter in den Betriebsräten war wäh⸗ rend jener Zeit r , ,. Von dem 50 Millionen⸗Geschenk an die Reeder haben die Reichstagsmitglieder erst aus den Zeitungen erfahren. Das Reichsfinanz und das Wirtschafts⸗ ministerium dürfen nicht weiter das Arbeitsministerium im kapitalistischen Sinne beeinflussen. Dieselben Kreise, die nicht be ng hen die Zwangswirtschaft wettern konnten, sind auf dem besten Wege, durch das Eisenkartell eine Zwangswirtschaft für ihre eigensten Interessen zu etablieren. Es wird tat fachlich immer dent⸗ licher offenbar, ß in Deutschland nicht die Regierung, sondern die Schwerindustrie regiert, die sich im Bunde mit dem Groß⸗ agrariertum der Her ö bemächtigt hat und zugleich im Bunde mit den französischen und belgischen Industriemagnaten un⸗ entwegt ihr Ziel verfolgt, die Arbeitermassen auszuhungern und alle Preise weiter steigen zu lassen. Was hat der Arbeitsminister getan, um diese 2. . r von der deutschen Arbeiterschaft abzuwenden? Die Schwerindustrie hat es fertig gebracht, den Acht⸗ (,,, zu beseitigen; und der Reichsarbeitsminister hat auch azu seine Hand geboten. Wir müssen den Achtstundentag wieder haben vor allem und unverzüglich . die Schwerarbeiter in der Metallindustrie; wir verlangen ihn aber auch ganz alhemein für alle Arbeiter. (Lachen und Zurufe bei den Kommunisten) Die Leistungsfähigkeit der Arbeiterschaft ist, wofür der Beweis tausend⸗ fach exhracht wurde, mit der Einführung, des Achtstundentages gegenüher der Vorkriegszeit keineswegs zurückgegangen, im Gegen⸗ teil. Wie steht es mit dem Ausbau des Rechts der Mitbestimmung der Arbeiter in den Betrieben, mit dem Ausbau des Rechts der Betriebsräte? Wann wird das Washingtoner Abkommen ratifi⸗ ziert werden? Will man etwa durch die Ausführungsvverordnungen die Ausnahmen zur Regel machen, so daß der Achtstundentag zur leeren Attrappe wird? Steht die Arbeiterschaft dauernd dem bösen Willen des Unternehmertums gegenüber, so muß der Vollsentscheid angerufen werden. (Gelächter bei den Kommunisten.) Wir haben die Regierung an ihre Pflicht gemahnt, sie muß den berechtigten Fordersingen der Arbeiter nachkommen.
Abg. Koch- Düsseldorf D. Nat.) setzt sich zunächst mit den Kommunisten auseiander, die ihn mit lärmenedn Zurufen emp⸗ angen, und ruft ihnen zu: Die nachrevolutionären Großmäuler ind keineswegs die besten Arbeitervertreter! Die Wechselwirkung zwischen Wirtschaft und Seziglpolitik übersehen auch wir nicht, aber vom einseitig wirtschaftspolitischen Standpunkt darf, die Sezialpolitik nicht beurteilt werden. Der Druck der Gesamt— belastung des Volles, zumal durch die Reparationen, muß sich am meisten auf das Arbeitseinkommen auswirken, darum müssen wir eine Verringerung und Erleichterung der Reparationslast durch Revision der Dawes⸗-Gesetzgebung erlangen. Entsprechend unserer
bekennen wir Deutschnationale r immer neuen wirtschaftlichen großkapitalistischen altung des Individuums Hesinnung hat in der letzten und wirkt damit t Der Zinswucher der Banken industriellen Unternehmer aus und be äachinationen der Schieber; das at⸗Sache imm
politischen und ethischen Einstellun uns zur Volkskultur. Entwicklungen entration unter völliger Auss Die mammonistische endem Ma
Wir stehen a
in erschreck sozialpolitischen Forts
lediglich die schönen Barm und Lebenshaltung breiter verhältnis. Mit einer Senkfu gedient als mit einer Erhöh über, daß die Löhne zu nie Erhöhung allein verstopft enproblem wird vor allem durch ert, die gern arbeiten möchten, sselbe gilt von der K g unseres Volkes glaubt, m se beitragen. In ben J werkschaften die ganze Erwerb habt, und in die werkschaften bei vorgekommen, die au ruhe links;
sicherung mu für jeden nen
e zugenommen ritt entgegen.
. wird ja auch an der er deutlicher. Einkommen chten besteht ein a reise ist diesen Schi l Zurufe links) Dar⸗ sind wir ja einig, aber ihre Uebels nicht. e Schaar derer beit bekommen
ung der Löhne. die Quelle
ur Abänderung dleser Ver⸗ Je0 bis 1922 haben die Ge⸗ stützung in der Hand ge— eitens der Ge⸗
slosenunterstütz . zahlreiche Verstöße Auszahlung der Erwerbslo berechtigte gegeben worden i n der allgemeinen Sozialver⸗ gespart werden; es darf nicht
ser Zeit find
ört! hört! recht an Verwaltungs koster en Versicherungszweig ungsorganisation geschaffen werden. Vereinfachung in der müssen erhalten bleibe ersicherung auch zur nfallrenten sind ganz tundentag können wir emokraten haben früher habt, wollen heute aber ni Stagten haben das Wa Deutschland so chen Gründen vor dem 'ortschritte in der Sozialpoliti ligung. Durch eine Zentr weiter kommen und einen Au dustrien herbeiführen, an objekt machen lassen. ( Abg. Stegerwal wirtschaft ist keine gedeihl gesetzgebung,
Wir wünschen möglichste Krankenkassen werden, ihre Szubauen. Die Auf den schematischen Acht⸗
chaftspolitische Erkennt avon wissen. Auch die anderen eitabkommen noch nicht
in dieser Frage aus usland beugen. Wir wü t, bezug auf die alarbeitsgemeinschaft sgleich unter den ve tatt daß wir dies iderspruch links,
tr z h ; he Wirts.
der Finanzausgleich neu geregelt werden. keinen sozialen Ausgleich e Zuschuß zu den tat eingestellt.
des Zentrums
Verwaltung, und in den Stand gesetzt Familienversicherung * aut unzureichend.
chts mehr d shin toner A ich aber au
Sonntags⸗
rschiedenen In⸗ e Frage zu einem Kampf⸗ Beifall rechts.)
ne eine geordnete aft möglich. Die Steuer— Aufwertung müssen steuerliche Belastung ; Der Aus⸗ Invalidenrenten von 115 Mil⸗ Dieser Beschluß ist unter be⸗
öht werden; abe ützung ist unzu
des Volkes läßt chuß hat einen ionen neu in den sonderer Mitwirkung Invalidenrenten er nfang, die Erwerbslaenunter älle von Kurzarbeitern bekar Wir müssen
r. das ist erst ein reichend; mir sind Lage geradezu himmel⸗ enverficherung kommen n der Fürsorge für die zuträglich⸗ erung ge⸗ schutzes müssen rage des Acht⸗ utz mußten in irtschaftsführer ag schüttet aller⸗ Neuregelung
chreiend ist anstatt der bloßen Arbe Kriegsheschädigten hat keiten herausgestellt; Auch auf dem groß wir Fortschritte ma undentages.
ur Arbeitslo
sich eine ganze Reihe haben Anträge zur Verbess en Gebiet des Arbeiter chen und dahin gehört die F . . iterversicherung und Arbeiter en achtziger Jahren gegen den Wider Der schematische Achtstundent
Schwierigkeiten n wir unt eine gesetzliche erumkommen aften sich mit den Ar⸗ — Die Gewerk⸗ referendum über die Arbeitszeit. iz einverstanden, aber dann wäre nokraten durch ein Volksreferen⸗ hineinkommen ünd Herr Dißmann führen müßte, was Ich habe mich nie dagegen lrbeitszeit unter Tage einge⸗ man nicht schematisch vorgehen t tzen. Meine politischen Freunde schwersten Arbeitenden auch die kürzeste Ar— Meine politischen Freunde leh die deutsche Arbeiterscha Arbeitszeit zu Lohnsklaben
degradiert werden soll. Die Ratifikation des kommens darf nur auf einheillicher Basis von Staaten vorgenommen werden. siark zugenommen. Meine politische Grund ihrer Weltanschauur
erkämpft werden.
Arbeitszeit es wäre daher schematische Re Das könnte ges beitgebern über schaften aber wollen ein Volks Ich persönlich wäre damit gar ich auch dafür, daß die Soz dum in die Regierungskoalition Arbeitsminister würde, dam er hier verlangt hat. ewendet, daß im Bergbau die hränkt wird, aber auch hier dar und allgemein sechs Stunden fest wollen, daß die am beitszeit haben.
jetzt das beste, wen elung der Arbeitszei ehen, wenn die Gewerks zeit vereinbaren wollten.
it er alles das aus
hnen es auch ab, ge der verlängerten Kapitalismus Washingtoner Ab⸗ ) den hauptbeteiligten Leider hat die Sonntagsarbeit n Freunde bekämpfen diese Arbeit ‚ ig. Der Redner behandelt dann und führt das Beispiel der Zigarrenindustrie an. ir für Zigarren heute das Drei
es Internationalen
Während w Vorkriegspreise zahlen, einen bedauerli
; zeute bis Fünffache der sind die Löhne der Zigarrengrbeiter auf Der Gegensatz zwischen z verschwinden durch eine Die Arbeitgeber haben ihre Schäden ü . 1 Ruhreinbruch vom Reich ganz oder größtenteils ersetzt bekommen, die Arbeiter und Angestellten da— gegen haben nichts erhalten. Hier sollte sich der Arbeitsminister eine gerechte Regelung einsetzen. irtschaft verlangen iwwir die gleiche Behandlung der Arbeiter in allen Körperschaften, die Unternehmer sind doch nicht allein Ver— Die Wohnungsfrage kann mit der Haus⸗ In Berlin allein Hauptaufgabe des deut⸗
. en Tiefstand gesunken. Beamtengehältern und Arbeitslöhnen muß gerechte Abstimmung. während und nach den
Bei der Vertretung der
treter der Wirtschaft. zinssteuer allein nicht gelöst werden. 25 Prozent Haussteuerrestanten geben. schen Volkes muß es sein, aufrichtig sozial enipfindende Menschen Die Zentrumspartei wird ihre Mithilfe in Deutsch⸗
u erziehen. . Leider sind wir
ands schwerer Schicksalsstunde nicht versagen. von normalen politischen Zuständen noch weit entfernt im Zentrum.)
Abg. Thie! (D. Vp.). In sozialpolitischen Fragen muß beide Wille zur Verständigung beherrschen. en entschlossenen Willen der Regierung, sozial⸗ politisch weiter zu arbeiten. Die bürgerliche Regierung muß aber nahmen abzustellen, die unter be⸗ ührt wurden und sich nicht bewährt Doktrinarismus
Die Regierungs⸗ erklärung zeigt
auch den Mut haben, Ma sonderen Verhältnissen einge Die Volksbeauftragten . seinerzeit so weit gegangen, daß sie den Bergarbeitern denselben Arbeitstag aufoktroyierten wie dem Schrankenwärter, der doch im Wesentlichen nur dienstbereit zu sein hat. des Abgeordneten Dißmann ĩ . losenfürsorge kann ich mich nicht anschließen. tionen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es immer das Beste, den Weg der Verständigung zu gehen, das sollte für beide Teile eine Ehrenfrage sein. Andererseits gibt es Fälle, wo ein Eingreifen Arbeitsministeriums . Schlichtungswesen mit Verbindlichkeitserklärungen muß dem An⸗ gestellten mehr zu Gute kommen. ten dem großen Andrang zu offenen Stellen in besonders mißlicher ind wir der Ansicht, daß die Beteiligten alles ie amtlichen Stellen nicht in Anspruch zu nehmen, zum anderen aber können wir nicht den aus der jeweilig stärkeren Gruppe erschallenden Ruf „Weg mit dem Sctzlichtungs⸗ ĩ Wir begrüßen es mit Genugtuneig, daß der betreffend Erhebungen stellten, angenommen hat. ädigung wollen die Sozial- Damit werden
Bemãängelungen der produktiven Erwerbs⸗ Für die Organisa⸗
der Beamten unerläßlich
Heute sind die Angestellten bei
daran setzen
wesen“ unterstützen.
radezu latastrophale Lage der An eit dem Geschrei über die Ruhrents demokraten nur von anderen Skandalen ablenken. sie aber keinen Erfolg haben, denn bei der ganzen Angelegenheit handelt es sich nur um Erfüllung einer von der Regierung gege⸗ Zusage, deren Erfüllung auch im Interesse der Arbeit⸗
nehmer liegt. Die Angestelltenversicherung hat unter ihrer Lei⸗
tung unbestreitbare Erfolge erzielt. Gleichwohl sucht man von Bewisser Seite Pöißtrauen gegen sie zu fäen, und hat sich durch falshe Nachrichten bemüht, fi; mit dem Hatmatstau dul in Ben! bindung zu n. Bieser Versuch ist. kläglich gescheitert Die ,, e. der Verwaltungsführung sind seinerzeit auch von der
Sozialdemokratie gebilligt worden, derselben Partei, die jetzt diese
i . e die n fal richtet. Gegen die Beseitigung der Betriebs kran kenkassen werden wir, nach wie vor kämpfen Diese Haltung darf uns aber nicht erschwert werden; durch die Wiüfür
mancher Betriebe, wie z. B. einer großen Fabrik in Hamborn
die den Beitritt zu ihrer Betriebskrankenkasse für ihre Arbeiter
schaft obligatorisch vorschreibt und diese somit ihrer freien Eni⸗=
schließung beraubt. Die Arbeitergerichte sollten 2 in ersten Instanz in den 2 der ordentlichen Justiz eingespannt. werden. In der Aufwertungsfrage sollten u. a. Kautionen von Angestellten eine bevorzugte Behandlung erfahren. Auf inter⸗ nationaler Grundlage ö zu treiben, sind wir an sich bereit, aber nach den Erfa jrungen des Prager Kongresses müssen
die Hoffnungen auf Erfolg hier sehr herabgestimmt werden an- gesichts der dort, hervorgetretenen nationalistischen ÜUebertrei-⸗ ungen. Der Minister sollte sein Augenmerk auch auf die be— sonders ungünstigen Verhältnisse im Saargebiet richten, soweit es sich um die Knappschaftsangelegenheit handelt. Redner schließt mit einem Appell an die Sozialdemokratie: Der Feindesdruck unter dem das deutsche Land und Volk seufzt, hat durch die sozialdemo⸗ kratische Methode nicht abgewendet werden können, namentlich nicht durch den Klassenkampf, den sie jetzt, wo sie nicht an den Macht ist, len zu entfesseln sucht. Die Mahnung, den Bruderkampf einzustellen, richtet sich also in erster Linie gerade auch an sie (Beifall bei der Deutschen Volkspartei).
Abg. Schütz Komm); Die Sozialdemokratie hat schon Ge⸗ legenheit gehabt, die Ratifizierung des Washingtoner Abtommens durchzujetzen. Von der jetzigen reaktionären Regierung erwarten wir nicht, daß sie das Abkommen ratifizieren wird, um der deut⸗ schen Arbeiterschaft den Achtstundentag wiederzugeben. Herr Diß— niann hat einmal gesagt, wenn man dein deutschen Arbeiter jemals wieder den Achtstündenigg raubte, würde er sich aufhängen, und heute verhandeln seine Freunde in den Gewerkschaften nir den Bergherren über ein Arbeitszeitabkommen. Der glorreiche Huse⸗ mann ist ja heute nicht hier. Man will nur einem kleinen Teil der Arbeiter das Dreischichtensystem wiedergeben, um der großen Masse der Arbeiter sagen zu können, daß etwas für den Acht- stundentag geschehen sei. Man hat den Arbeitern den Achtstunden⸗ tag pin g geraubt. 1920 schrieb Thyssen, der dem Zentrum angehört, einen Brief an den Arbeitsminister, wonach der Acht⸗ stundentag in Deutschland nicht mehr aufrechtzuerhalten sei. Ver Großindustrielle Siemens in Berlin hat die Arbeitgeber auf⸗ gepeitscht, daß sie den Achtstundentag abschaffen sollten. Auch der Verkehrs minister Oeser hat den Versuͤch gemacht, den Eisenbahnern den Achtstundentag zu nehmen, und hat ihnen das Streikrecht ent— zogen. Jetzt, wo die Eisenbahn eine Privatgesenschaft ist, beziehen die Präsidenten der Eisenbahndirektionen jährlich 42 009 Mark statt früher 22 000 Mark. Heute beantragen die Sozialdemokraten die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens, und Herr Diß— mann hält mit seinem großen Schnurrbart eine schnauzige Rede Vizepreisident Dr. Bell rügt diesen Ausdruck), die nichts ist als eine Agitationsrede. Der frühere log glhem g rati che Wirtschafts⸗ minister Robert Schmidt hat auf die Abschaffung des Achtstunden—⸗ tages hingewirkt. Die Sozialdemokraten im Sächsischen Landtag haben die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens abgelehnt. (Hört, hört! bei den Kommunisten,. Der preußische sozial⸗ demokratische Handelsminister Siering hat Arbeiter der staatlichen Gruben einfach auf die Straße gesetzt. Selbst die Hilfe der Fran⸗ zosen und Belgier hat man angenommen, um die Arbeiter nieder⸗ zuknüppeln. Die Metallarbeiter⸗Zeitung hat am 6. Oktober 1929 eschrieben, daß nur durch vermehrte Arbeit Deutschland sich be⸗ aupten könnt und die Verlängerung der Arbeitszeit notwendig ei. Mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes und des Verbots der Kommunistischen Partei ist den Arbeitern der Achtstundentag ge- nommen worden. Weil die AÄrbeiterschaft sich das nicht gefallen lassen will, daß sie zehn Stunden arbeiten soll, um die Produktion zu heben, verfolgt man die Kommunistische Partei und veranstaltet Tscheka⸗Prozesse gegen sie. Die Technische Nothilfe ist mit Zu⸗ stimmung der Sozialdemokratie großgezüichtet worden, um die Arbeiter durch die Rüpels und die Mordgesellen der Technischen Nothilfe niederzuhalten. Die Rechte der Betriebsräte sollen auf⸗
gehoben werden. Die Arbeiter werden an der Wahl von Betriebs-
räten gehindert. Jede Regierung schützt das Kapital, die Unter- nehmer, weil sie Fleisch von ihrem Fleische sind. Und die Klassen⸗ justiz, diese Justi hne hat es fertig gebracht — WVizepräsident Bell ruft den Redner zur Ordnung). In Rußland wird nur 44 Stunden in der Woche gearbeitet und der Arbeiterschutz ist voll⸗ kommen durchgeführt. Die Produktion soll gehoben werden, Sie ist schon durch die Arbeiter gehohen worden. Auf der Zeche „Hibernia“ ist festgestellt worden, daß 1913 der Hauer täglich 110 Tonne Kohlen förderte, jetzt 2,93 Tonnen. Eine ähnliche Steigerung der Arbeitsleistung ist auch in der Schuhindustrie fest⸗ gestellt worden. Dabei sind die Löhne niedriger, die Gewinne der Unternehmer sind gestiegen, die Ruhrzechenbesitzer, die schon durch Ausbeutung der. Arbeiter einen Gewinn von 229 Millionen erzielt haben, haben noch von der Regierung sechs⸗ hundert Millionen Liebesgabe in den Hals geworfen bekonimen. Ind die sozialdemokratischen Minister Hilferding und Sol mann haben diesen Plan Stresemanns gebilligt. In Berlin ist die Arbeitszeit der Straßenbahner auf neun Stunden erstreckt worden, daher nehmen die Straßenbahnunfälle immer 264 zu. Das Eisenbahnunglück bei Herne ist auch eine Folge des Personal= abbaues. Man führe den Achtstundentag ein, und sofort ist die Erwerbslosigkeit verschwunden, und jeder deutsche Arbeiter hat Arbeit, heute gibt es allein im Ruhrbezirk Hunderttausende Arbeits⸗ lose. Lediglich wir Kommunisten verlangen den normalen Acht⸗ stundentag, ohne jede Einschränkung. Alle anderen Parteien machen dazu Vorbehalte, und im Ernst denkt nicht einmal die Sozialdemokratie daran, ihn wieder zu erobern. Den Achtstunden⸗ tag muß sich die Arbẽiteeschaft erkämpfen, indem sie die Gewert⸗ et wieder zum Organ des Klassenkampfes macht und die bis— herigen Führer zum Teufel jagt.
Hierauf Vertagung der Beratung auf Mittwoch, den 4. Februar, nachmittags 3 Uhr.
Schluß 7 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags hat in seiner gestrigen Sitzung dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge beschlossen die im Plenum beginnende Be— ratung des Haushalts des Reichsarbeitsministeriums in der Weise vorzunehmen daß zunächst eine Generaldebatte statt⸗ findet, in der iedem Redner eine Stunde Redezeit zur Verfügung stehen wird Daran wird sich dann die Aussprache über Sarzial⸗ fragen dieses Haushalts anschließen. für die jedem Redner eine halbe Stunde Redezeit gegeben wird. Sodann hat der Aeltesten⸗ rat den Arbeitsplan für das Reichstagsplenum bis zur Oster⸗ vause folgendermaßen sestgesetzt. Diese Woche und die beiden nächsten Wochen werden vollkommen durch Plenarsitzungen in Anspruch genommen werden bis zum Freitag, den 20. Februar. Darauf tritt eine Pause vom 21. bis 25. Februar einschließlich ein. Vom 26. Februar bis zum 12 März wird regelmäßig an jedem Wochentage eine Plenarsitzung abgehalten werden. Vom 13. März bis 16. März einschließlich tolgt wieder eine Pause sodann Plenar⸗ sitzungen vem 17. bis 25 März täglich. Vom 27. März bis 31. März einschließlich ist Pause Die nächsten Tage vom 1. April bis zum 8. April sind wieder durch Plenarsitzungen ausge süllt, und darauf tritt am 9. April die Osterpause ein, die bis Sonnabend, den 18. April dauern wird.
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