1925 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Feb 1925 18:00:01 GMT) scan diff

darauf hinweisen, daß eine anständige gewiß nicht dazu hergeben wird, em liefern (große Unruhe und Erregung links, und. ß man nicht an dem Höchsten rühren darf, politischer Gegner besitzt, nämlich an Cebhafter Beifall rechts.

Abg. Dr. Wirth Zentr.) macht auf das Ungewöhnliche einer . Erklärung aufmerkfam und richtet an den Präsidenten die

rage, ob auch er nicht eine ähnliche Erklärung abgeben dürfe.

Präsident Löbe erwidert, daß eine solche Erklärung . dem Präsidenten eingereicht weiden muͤffe; das habe Herr Dr. Becker

etan.

. Abg. Koch⸗Weser n Die Frage muß geklärt werden, ob es möglich ist, daß die Verhandlungen des Reichstags durch Mono⸗ loge aufgehalten werden (große Unruhe rechts), ob es richtig ist, im Reichstag in so ausführlicher Weise eine Erklärung vor der Tages⸗ ordnung abzugeben. Ich habe ja nichts dagegen einzuwenden, aber ich mache Tarauf aufmerksam, daß das auch von anderer Seite in hunderten von Malen geschehen konnte, wo es sich um eine Ver—⸗ leidigung gegen Preßangriffe handelt. ö .

Ab Di. Becker Hessen D. Vp] gestatten Sie mir, darauf ausmerksam zu machen, daß Artikel 85 der Verfassung, die Sie alle mitgeschaffen haben, den Abgeordneten das Recht gibt außerhalb der Tagesordnung Erklärungen abzugeben. Wenn der bg. Koch der Meinung ist, die Erklärung sei nicht veranlaßt worden, so beneide ich ihn nicht um seine Harmlosigkeit. Ich bin im „Berliner Tageblatt in schwerster Weise in mesner Eigenschaft als Reichswirtschafts⸗ minister angegriffen worden. . n

Abg. Koch⸗Weser (Dem.): Ich betone, daß ich meine Aus⸗ hihnungen nur gemacht habe, nächdem hinter der Erklärung des Herrn Becker der Abg. Dr. Wirth mit genau demselben Recht auch eine Erklärung abgeben wollte. Einen Ünterschied zwischen Minister un Abgeordneten gibt es in dieser Frage nicht. Ich verbitte es mir daß aus dieser meiner ganz sachlich gemächten Darlegung solche Entrüstung hergeleitet wird. .

Abg. Wüller⸗Franken (Soz.): Ich glaube, dem Präsidenten kann kein Vorwurf gemacht werden, und ich kann es wohl verstehen, daß er zu tatsächlichen oder persönlichen Erklärungen außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilt. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß auch meine Freunde mit demselben Recht gegen gemeine Ver⸗ seumdungen der Kreuzzeitung“, Deutsche Tageszeitung“ usw. hier porgehen werden. (Unruhe rechts.) .

Präsident Löbe: Ich konnte die Erklärung nicht zurückweisen, nachdem ich in meiner früheren Amtsführung bereits drei oder vier⸗ mal ähnlich verfahren bin. ;

Abg. Dr. Wirth Zentr): Herr Dr. Becker hat nicht nur eine Richtigstellung vorgenommen sondern weitgehende politische Betrach⸗ jungen gemacht. Aus dieser Veranlassung heraus habe ich, mir erlaubt anzufragen, ob ich einen ähnlichen Fall sofort anfügen dürfte, wo ich in der Fhnen (nach rechts) nahestehenden Presse angegriffen worden bin. Wenn solche Ausführungen hier von einer Seite gemacht werden, dann müßte auch zugegeben werden, daß ein anderer mit Erlaubnis des Präsidenten ebenfalls solche Erklärung abgibt. ,

Präsident Löbe Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, daß das Haus beschließt, über eine solche außerhalb der Tagesordnung ab⸗ gegebene Erklärung in eine Besprechung einzutreten. Sie können in zweierlei Weise verfahren, entweder sofort die Besprechung eröffnen, oder den Weg einschlagen, den Artikel 85 der Verfassung wollte, nämlich in ahnlicher Weise wie es heute Herr Dr. Becker getan hat, sei es am Schluß der heutigen oder sei es in der nächsten Sitzung ihre Erklärung abgeben.

Abg. Koch⸗ Weser (Dem): Ich stelle fest, daß ugch diesen Aus⸗ führungen des Präsidenten in der Tat der Ausdruck „Monolog“ nicht das geringste beleidigen de enthalten hat.

Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein,

Ein Antrag des Abgeordneten Müller⸗ Franken (Soz), bekreffend Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Lübbring (Soz), wird, vom Abgeordneten Dittmann (Soz) mit dem Hinweis begründet, daß es sich um eine Bagatellsache handelt, so daß der Antrag nicht einmal an den heschäftsordnungsausschuß überwiesen zu werden brauche. Der Antrag wird ange⸗ nommen. Ebenso wird die Einstellung einiger anderer Ver⸗ fahren gegen Abgeordnete gemäß den Ausschußanträgen beschlossen. 3 .

Das Gesetz über die Fortge 66 rung der Meist⸗ begünstigung an die 2Zs echoflowakische Republik wird in allen drei Lesungen angenommen.

In erster Beratung wird die Novelle zum Gesetz über die Erstattung von Rechtsanwaltsgebü n AÄrmensachen an den Rechtsausschuß überwiesen.

Die Beratung des Haush alts des Reichs⸗ arbeitsministeriums wird in der Aussprache über „Tarifvertrags und Lohnwesen“ fortgesetzt.

Abg. Dr. Margarete Behm (D. Nat.): Der Reichsarbeits⸗ minister hat ein Heimarbeiter ⸗Lohngesetz dankenswerter Weise in Aus⸗ icht gestellt. Ich will darin dem Minister nur den Rücken stärken. Mls es dem Fachausschuß für die Heimarbeit gelungen war, den Stundenlohn bis auf fünfzehn Pfennig zu erhöhen, sperrte ein Unter⸗ nehmer seine zweitausend Heimarbeiter aus und wollte sie nur weiter beschäftigen, wenn sie einen Revers unterschrieben, daß sie unter diesem Satz arbeiten wollten. Da muß das Arbeitsministerium eingreifen. Es darf nicht sein, daß Üinternehmer sagen, sie würden schon Wege sinden, um die Tarife. zu umgehen. (Hört! kört! rechts. Deshalb brauchen wir ein Heimarbeiterlohngesetz. In Amerika wird das Zahlen von Schmutzlöhnen mit Gefängnis geahndet. Ich hoffe, daß 36s bei uns nicht so weit zu kommen braucht. Wir brauchen Schieds—⸗ gerichte zum Schutze der Heimarbeiter. (Beifall rechts.)

Abg. Toni Sen des (Soz.): Die verehrte Frau Behm sollte dafür sorgen, daß die ganze peutschnationale Fraktion über das Schlichtungswesen ebenso denkt wie sie selbst. (Heiterkeit.) Dann

l s ö Rede des Herrn Holz nicht gehalten werden können.

Presse in diesen Zeiten sich Ausland Kampsmalerial zu lebhafte Zustimmung rechts), f, was ein partei⸗

hätte die gestri Die Reichsberfassung macht die Arbeiter vollkommen gleichberechtigt nüt den Arbeitgebern. Die Regierung muß an die Ausführung des Artikels 165 der Verfassung herangehen. Die Vertretung der Arbeit⸗ nehmerschaft ist noch immer nicht geschaffen worden, die Länder werden verhindert, diese Lücke auszufüllen. Bei den Handelsvertrags⸗ perhandlungen sind nur die Organisationen der Unternehmer zuge⸗ zogen worden, aber nicht die Arbeitnehmer, wie es Frankreich getan pat. Die Teilnahme der Arbeiter an den Vertragsverhandlungen in allen Ländern würde wesentlich zur Verständigung beitragen. Aus den Betriebsräten haben sich tüchtige Menschen herangebildet, die volles Verständnis für die Wirtschaftsfragen haben und doch werden sie überall behindert. Wir beantragen deshalb, Mittel für die Heran⸗ bildung von Arbeitern in den Wirtschaftsfragen in einer Arbeiter⸗ akademie in den Etat einzustellen. Die Betriebsräte würden auch gern an der Gewerbeaufsicht mitwirken. Wenn die Betriebsräte nicht den Willen der Unternehmer tun, werden sie entlassen und es gibt (Hewerbegerichte, die folche Entlassungen gutheißen. Die Arbeiter⸗ schaft wird aber trotzdem unentwegt ihren Weg gehen.

Ministerigldirektor Br. Sitz ler nimmt Bezug auf die Er⸗ klärungen des Arbeitsministers über Zuziehung von Arbeitervertretern bei den Handelsvertragsverhandlungen. Die Tarife der Angestellten wären nie zustande gekommen, wenn nicht das Arbeitsministerium mit einer gewissen Energie eingegriffen hätte. Die Tätigkeit der Schlichter habe sich durchaus bewährt. Es würde eine Statistik darüber herausgegeben werden. Die Fälle, in denen man Betriebs⸗ räte nicht zu den Aufsichtsräten hinzugezogen haben soll, bitte er dem Ministerium einzeln zu unterbreiten.

Abg. Steger wald (Hentr.) beantragt, den Antrag der So zial⸗ demokraten auf Unterstützung der Akademie der Arbeit in Frankfurt a. Main und sonstiger Ginrichtungen zur Weiterbildung von Arbeiter⸗ pertretern, dem Hauptausschuß zu überweisen.

Da die Abstimmung über den Antrag Stegerwald zweifelhaft bleibt, wird Auszählung vorgenommen. Mit. 189 gegen 94 Stimmen wird Verweissing an den Hauptausschuß

beschlossen.

seiner persönlichen Ehre.

Zum Kapitel „Wohnungs⸗ und Siedlungswesen“ kommen zuerst die Reoner zum Wort, die sich zum Wohnungswesen gemeldet haben.

Abg. Srlberschmidt (So ;)): Die Wohnungsfrage, die das ganze Volk, die Familie und stäatliche Ordnung bexührt, kann nur mit öffentlicher Hilfe gelöst wers en. Nun find aber Bestrebungen im Gange, die alte ungebundene Wohnungswirtschaft wieder herzustellen und die in der Verfassung gusgesprochenen Ziele zunichte zu machen. Die dritte Steuernofverordnung hat für die Wohnungsbau⸗ tätigkeit nur geringe Mittel ausgeworfen. Die Ausführung ist in 15 verschiedene Länder und 6 000 Gemeinden verteilt worden. Damit ist die solidarische Haftung des ganzen Reiches gestört, und es gibt keine richtige Kontrolle über die Verwendung der Mittel. Die Länder sabotieren geradezu den Wohnungsbau, und die großen Städte sind eigennützig, sie üben keine Solidarität gegenüber den kleinen und mittleren Gemeinden. Es fehlt an der regelnden Hand, so daß viel⸗ fach, namentlich auf dem Lande, gar nichts geschieht. Das Reich ist in dieser wichtigen Frage kaltgestellt. Auf en energischen Einsꝑruch der Sozialdemokraten ist keine Rücksicht genommen worden, Statt sozialer Wohnungswirtschaft will man kapitalistische Wirtschaft, das „freie Spiel der Kräfte“ soll zurückkehren. Es wird ja bestritten pon gewisser Seite, daß noch Wohnungsnot besteht, aber das Wohnungselend ist usht zu bestreiten. Hunderttausende von Familien hausen zusammengepfercht in elenden Löchern. Wohnungs⸗ los sind ja diese Leute nicht, aber die Wohnungen sind auch danach! Man müßte auch den j‚hrlichen Familienzuwachs berücksichtigen. Wir können uns nicht mehr ein Kulturpolk nennen, wenn wir das Wohnungselend nicht beseitigen können. Die Mittel, die durch den neuen Finanzausgleich geschaffen werden sollen, müßten allein zum Wohnungsbau verwendet werden. Unfere Wohnungs- und Sied- sungsgesellschaften können aus Mangel an Mitteln nicht mehr weiter. Die Inhaber von Siedlungswohnungen müssen bis zu 5095 ihres Finkommens hergeben, um die Restgelder für den Wohnungsbau aufzubringen. Die Wohnungswirtschaft gehört zu den Pflichten des Reichs; die Mittel für den Ce er ban müssen von der Gesamtheit in gleichem Maße getragen werden, die Wohnungsmieten müssen überall gleich sein. Wir dürfen nicht an einen Abbau der Wohnungs⸗ wirtschaft und des Mieterschutzes denken, sondern müssen zu einem Volkswohnrecht kommen (Beifall bei den Sozialdemokraten).

Abg. Winne fed (D. Vp): Auch diese Frage wird nach politischen Gesichtspunkten behandelt, sie verlangt aber eine sachliche und vernünftige Behandlung, ohne Rücksicht auf die Parteistellung. Die . schützt das Eigentum, aber Tau sende von kleinen Hausbesitzern leben heute in bitterer Not. Ob das sozial ißt Ein Abbau der Wohnungszwangswirtschaft muß erfolgen. Wir be⸗ antragen, ein Uebergangsgesetz an die Stelle des Wohnungsmiet⸗ gesetzes zu setzen. Wir müssen höhere Mieten fordern, aber wir wollen auch so hohe Löhne, daß die Mieten bezahlt werden können. Es müssen eben die Mittel für den Wohnungsbau beschafft werden. Die Länder haben die Mittel, die für den Wohnungsbau aufgebracht wurden, nicht den Bestimmungen gemäß verwendet, und deshalb muß man Bedenken tragen, den Ländern weitere Mittel dafür zu geben. Wir erheben Einspruch, dagegen, wie die stiwa nir tic ft vom Wohnungsbau zurückgehalten wird, und verlangen einen Abbau des Reichsmietengesetzes. Der Städteausschuß verlangt, daß die Miet⸗ zinssteuer in den nächsten fünf. Jahren fünf Milligrsen aufbringen soll, um durch Wohnungsbau eine höhere Kapitalanlage für die Ge⸗ mneinden zu schaffen. Das muß geradezu aufreizend wirken. .

Abg. Gichhorn (Komm.): Wir müssen die Regierung. mit allem Nachdruck fragen, wohin der Weg in der Wohnungswirtschaft gehen soll. Die Rot der Mieter ist tausendmal' größer als die der Hausbesitzer. Wenn die Wohnungszwangswirtschaft abgebaut wird, so haben wir nit einem Schlage den schlimmften Wohnungswucher. Darum müßte das Mieterschutzgesetz verschärft werden. In dem . wie die Zwangswirtschaft abgebaut wird, muß der Mieter⸗ schuß verbessert werden. Die Mietstener. hat an sich keine Berechti gung, aber solange sie besteht, mu sie lediglich für den Wohnungsbau verwendet werden. Wenn eine Frau im Stall entbinden muß, um bei der Knappheit der zu müssen, . muß man sich wundern, daß die Regierung. solchen zuständen untätig zusehen kann. An der Hauszinssteuer sind alle schuld, die seinerzeit der Regierung das Ermächtigungsgesetz gegeben haben. Redner führt Beispiele kran Wohnungsnot aus bayerischen und oberschlesischen Städten an. Man muß sich schämen, so führt Redner aus, in einem solchen Lande zu leben. Ist es doch sogar vor⸗ gekommen, daß Säuglinge in den erbärmlichen Wohnungen durch An⸗ steckung geschlechtskrank wurden. In einer Turnhalle wurden zwei Dirnen untergebracht, die dort ganz ofsen ihr. Gewerbe betrieben hört! hört! bei den KommunistenJ. Warum greift da der preußische Wohlfahrtsminister nicht ein? Viel Hoffnungen qu] diesen Staat darf man nicht setzen, aber mit dem Einwand, daß kein Geld da sei, darf man uns nicht kommen (Beifall bei den Kommunisten).

Abg. Bartschat (Dem): Hoffentlich gibt es doch eine Ver⸗ ständigung zwischen Hausbesitzern und Mietern in der Wohnungs⸗ frage, wenn auch diese Hoffnung sehr weitgebend ist Gegen dig JZwangswirtschaft wird mit Recht Sturm gelaufen. Unmöglich ist de, in wenigen Jahren die Sünden von Jahrzehnten auf dem Ge⸗ biet Les Wohnunqemwesens gutzumachen. Einzelfälle, wie sie die Vor⸗ redner vortrugen, sind ja genug vorhanden. Es wäre endlich eine genaue, einwandfreie ö nötig, um teln . ö. Wohnungsmangel so groß ist, wie van einer Seite behauptet. vo der w. aber beftritten wird, Die Mitwirkung des Privatkapitals beim Wohnungsbau ist unentbehrlich. Die Erträge der Hauszins⸗ steuer reichen nicht aus, um genügend Wohnungen zu schaffen, Redner schildert die schlechten Erfahrungen, die in einem ostpreußischen Kreis on einer Siedlungsgesellschaft mit dem Hausbau gemacht worden sind, und fährt fort: Gerade die Steueglasten, die auf einem Grund⸗ stück ruhen, verteuern das Hauen. Wir werden im Wohnung ausschuß einen Antrag auf Erlaß oder Ermäßigung der Grundbesitz⸗ abgaben einbringen. Der städtische Grundhesitz hat seit der dritten Sleuernobberordnung nicht mehr fo zu leiden wie früher. Gegen ine kleine Mieterhöhung, die der Wohnungsverbesserung Dient, werden auch die Mieter nichts einzuwenden haben. Wie die Dinge heute liegen, muß man dem Städtetage darin recht geben, daß die gan ze Zwangswirtschaft beute Roch nicht fallen kann. (Beifall bei den Demokraten)

Abg. Rönneb urg (Den): Sachsen und Preußen hahen wohl das Meiste für den Wohnungsbau auf Grund der Hauszinssteuen getan. Wer müffen von den Ländern fordern, daß der überwiegende Teil der Hauszinssteuer nicht zu finanziellen Zwecken, syndern zum Hausbau Ferwendet wird. Unerkräglich ist, daß zu hohe Zinsen, bis zu 10 vy bei den Hypotheken, die aus der Hauszinssteuer gewährt werden, ge; fordert werden, Voraussetzung für Beseitigung der Zwangswirt haft st eing umfassende Hau sbautatigkeit, und dazu brauchen wir öffent. iche Mittel. Es ist Pflicht des Reiches, hier mitzuwirken. Die besche denen Summen, die es zufwenbdet, müssen erheblich vermehrt werden. Dem Baustoffwucher muß entschieden entgegengetreten werden. Wie kommt es, daß der Preis für das Tausend Ziegelsteine seit dem Sommer von 16 auf 5 bis 60 erhöht worden ist? Der Rerkriegshreis bewegte sich zwischen 15 his 18 44. Leider ist die Bobenspekulation schen wieder am Werke; und darum sollte ein Bodenreformgesetz baldigst ein gebrachs werden. (Beifall bei den

Demokraten.)

Abg. Steiniger (D Natz: eun! mehr 1 ber Verwendung der Honsfinssteuer, Un⸗ leugbar besteht. große Wohnungsnot in Oberschlesien wo mitunter ish Familien in eingz Wohnung hausen. Hier muß Abhilfe. ge schaffen norden. Die Wohnun gszwangswirtschaft muß planmäßig abgebaut werden. Dimmelschreiend ist die Verausländerung ded Grundbesitzes, wie sie sich namentlich in Berlin unter Herrschaft der Jwangewirtschaft vollzogen hat. Beifall rechts) ö

Abg. Feder (Nat. Soz) weist auf die großen volkswirtschaft= lichen Vorteile hin, die sich für die Allgemeinheit aus der Belebung kes Baugewerbes ergeben würden. Bahlnter müßten finanzielle Be⸗ penken des Finanzministeriums zurücktreten.

Abg. Dr. Jörg. ssen (Woetschaftl, Verein ig.: darin einig, daß die jetzigen Wohnun gsverhältnisse

Auch meine Freunge wünschen

Wir sind alle nicht bestehen

Wohnung nicht vor den Kindern entbinden

; =

bleiben können. Nur über die Wege der Abhilfe gehen die Mei⸗ nungen gauge nander. Mit einen Spiung können wir nicht zur fre eren Wirtschaft übergehen, aber Recht muß Recht bleiben, das Gigentun muß dem wiedergeg ben werden, dem es gehört, Auf diesen Wege kommt dann nachher vieles pon selbst. E Mieter . muß gufgehoßen werden, jedoch soll der Mjeter nicht ganz chutzlos bleiben. Deshalh sehen wir in unserem An frag die Be⸗ schraͤnkung der Mieten auf einen Höchstsatz vor. Der gemeinnützige Wohnungebgu kann allein de Woöhnungénot nicht beseitigen; auch der Privattätigkeit muß die Möglichkeit gegeben werden, wieder zu Hauen. Der gemeinnützige. Wohnungsbau soll weiterarheiten, aber nur unter denselben Bedingungen, wie das private Baugewerbe; Diese ganze Frage darf nicht parteipolitzsch aufgezogen, sondern muß rein nrelshafltẽg behandelt werden. enn wir wieder zur fresen Wohnungewirtschaft kommen, wird all das Geld frei, das jetzt für 2 jw. zum Fenster Hinausgeworfen wird. Beifall rechts. .

Staatssekretär Dr. Geib giht Ju, daß die Mietsätze in den einzelnen Ländern ganz verschteden sind. Das Streben nach Einheit lichkeit in der Miethöhe ist bon niehteren Tändern bereits als berechtigt anerkannt worden, unde es wird. das Bestreben der Reichs⸗ regierung sein, auf diese Einheitlichkeit hinzuwirken.

Um 6 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch, 2 Uhr, vertagt.

Preuß ischer Landtag.

13. Sitzung vom 10. Februar 19235, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Präsident B artels eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten und spricht den Abgeordneten Dr. a m Zehn⸗ ho ff (Zentr.) und Dr. v. Eam pe (D. Vp), die heute ihren 70. bezw. 65. Geburtstag feiern, die Glückwünsche des Hauses aus. Die Plätze der beiden Abgeordneten sind mit Blumen⸗ sträußen geschmückt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung legt Abgeordneter Kuttner (Soz.) schärfste Verwahrung ein gegen den Vor⸗ wurf der Verleumdung, der ihm in der vorigen Sitzung von den Kommunisten gemacht worden ist. (Die Kommunisten antworten mit dem Rufe: Arbeitermörder!) Abgeordneter Kuttner stellt weiter fest, daß der kommunistische Abgeordnete Paul Hoffmann wegen Ausnutzung eines minderjährigen Mädchens zu Nachtarbeit in seinem Lokal zu 150 Mark Geld⸗ strafe verurteilt worden ist. (Großer Lärm der Kommunisten und erneute Rufe: Arbeitermörder!

Gegen die sofortige Behandlung zahlreicher. kommu⸗ nistischer Dringlichkeitsduträge, die u. a. die Auflösung des Landtags fordern, wird Widerspruch erhoben, so daß sie damit zunächst erledigt sind. Die Kommunisten antworten mit leb⸗ haftem Lärm uͤnd Pfui⸗Rufen. . . .

Das Haus tritt darauf in die Tagesordnung ein. Es erfolgt zunächst die Wahl des Ministerpr 6 Li denen, die durch ettel vorgenommen wird. Das Zentrum, die Sozialdemokraten und die Demokraten stimmen für Marx (Zentr.), die Deutschnationalen und die Deutsche g ll e n, ge Dr. v. Richter (D. Vp). Die Haltung der Wirtschaftlichen Vereinigung einschließlich der zu ihr gehörenden sechs Welfen war bis zum letzten Augenblick noch zweifelhaft. Die Kommunisten treten für Pie ck (Komm!) din Der Namensaufruf nimmt längere Zeit in . Während der Abstimmung wird bekannt, daß die Wirt chaft⸗ liche Vereinigung in ihrem Fraktionsführer Va d endorff einen eigenen Kandidaten benennt und für diesen stimmen wird. Sollte es zu einem zweiten Wahlgang kommen, so wird die Wirtschaftliche Vereinigung weiße Zettel abgeben. Die Nationalsozialistische Freiheitspartei stinimt im ersten Wahl⸗ gang gleichfalls für ihren eigenen Kandidaten Dr. Körner; bei einem zweiten Wahlgang wird sie für Herrn v. Richter stinimen. ö . .

Um 3 Uhr 15 Minuten verkündet Präsident Bartels das Ergebnis der Minsterpräfiden ten wah! Es wurden abgegeben insgesamt 444 Stimmzettel. Das Haus zählt 450 Abgeordnete, so daß nur sechs fehlten, UÜnbeschrieben war ein Stimmzettel. Die absolute Mehrheit beträgt also 222. Es haben erhalten Marx entr.) 219 Dr. v. Kichter (D. Vp.) 1535, Pieck (Komm.) 43, Laden dorff (Wirtschaftl. Vereinig) 16, Dr. Körner Nat. Soz.) 11, Ir. v. Eam pe D. Vp. 1.

Es muß also Stich wahl zwischen Marx und Dr. v. Richter stattfinden. Hierbei wurden abgegeben 45 Stimmen. Unbeschrieben waren 15 Zettel. 43 Stinini⸗ zettel waren ungültig. Es erhielten Marx 223 Stimmen, Dr. v. Richter 162 Stimmen. Maxx ist damit also zum preußischen Ministerpräsidenten gewählt. Lebhafter Beifall in der Mitte,. Rufe der Kommunisten: Auf wie lange?,

Es erfolgte dann die Wahl des Landtag spr ä si⸗ denten. Die Sozialdemokraten, das Zentrum und dit Demokraten stimmen wieder für Bartels (Soz.). Das Ergebnis der Wahl ist folgendes, i , wurden 143 Stimmzettel, der Landtag ist. also beschlußfähig. Unbe⸗ chrieben vier Stimmzettel, ungültig einer, Von den. übrigen 38 Stimmzetteln beträgt die Mehrheit 220. Es entfielen auf den Abgeordneten B arte ls 216 Stimmen, auf den Abge⸗ ordneten Dr. v. Kr ies 179 Stimmen und auf den Abge⸗ ordneten Pieck 45 Stimmen. Es ergibt sich daraus, daß Stich wahl erforderlich ist zw isch en Bartels und Sr. v. Krie s. Das Haus nimnit die Wahl sofort vor. as Ergebnis ist das folgende: Abgegeben wurden 441 Stimmen. Unbeschrieben waren vier, ungültig 40 Stimmzettel, Von de 397 gültigen Stimmen beträgt die absolute Mehrheit 199, Es erhielten Bartels (Soz,) 215 Stimmen, Dr. v. Krie⸗ (D. Nat. 182 Stinimen. Bartels ist somit ge wählt Er nimmt die Wahl an und übernimmt den Vorsitz.

Hierauf werden in einem Wahlgang auf Antrag Wincllet

(D. Nat) durch Zuruf die bisherigen Vizepräsidente / Dr. v. Krie s, Dr. Porsch und Garmich in ihrem bestätigt.

Die Tagesordnung ist erledigt. J

Der Abgeordnete Pieck (Komm.) verlangi die sofortig

Beratung der kom munistischen Amnestieanträge und wind wegen des Ausdrucks „Bande von Blutrichtern“ zur Ordnun gerufen. Der Antrag auf sofortige Beratung scheitert, d Widerspruch erhoben wird.

Hierauf vertagt sich das 18. Februar, Nachmittags . ö. .

Auf der Tagesordnung soll neben kleinen Gegenjlnde die Empfangnahme der Regierungserklärung stehen. In . bindung mit der Besprechung ferner der Antrag v. Cam über die Auslegung des Art. 45 der Verfassung über die Wal des Ministerpräsidenten. Ein konimunistischer Anti morgen eine Sitzung zur Besprechung der konimunnistisch Anträge abzuhalten, wird abgelehnt.

Schluß 5 Uhr 45 Minuten.

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Haus auf Mittwoch, del

Amte

Parlamentarische Nachrichten. Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen gab

gestern der Staatssekretär Dr. Popitz einen ausführlichen Bericht löer die An den der Regierung zur bevorstehenden Steuer⸗ reform. Er zeigte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Jeitun ßberleger in großen Linien die Grundsätze, von denen die nenen, Fesetzenkwürfe, die jetzt dem Reichsrat bor, liegen, ausgehen. Ledi lich der Entwurf über den Finanzausgleich sei dem Reichsrat noch nicht zugegangen. Der ede e mn. machte am Eingang seiner Darlegungen darauf aufmerksam, daß die steuerlichen Gesetzentwürfe im Reichsrat einer sehr gründlichen Beratung unter⸗ . würden und daß deren Ergebnisse noch abzuwarten seien. Seine Mitteilungen seien also zunächst nur eine Information über die Ent⸗ würfe., Vorweg wies er auf den engen und untrennbgren Zusammen⸗ hang der drei großen zurzeit schwebenden Fragen, der Aufwertung, des ,,, s und der Steuergesetz gebung, hin, deren gemeinsame eschleunigte Lösung erstrebt werden müffe. Was inshesondere das Aufwertungsproblem hetreffe, so könne darüber keinesfalls ohne sorg⸗ samie Beachtung der Einnahmewirtschaft entschie den werden. Wenn irgendwo, müsse hier vor jeder Zufage des Gesetgebers die ernste Prüfung stehen, welche Einnahmen gegeben sind, welche Belastungen ie deutsche Volkswirtschaft noch tragen kann. Die Gesetzentwürfe sind in erster Linie ein Steuerüber⸗ leitun gsgefetz, das sich mit der aktuellen Frage befaßt, was aus den Vorauszahlungen des Jahres 1924 wird und wie die Vor⸗ auszahlungen im Jahre 1925 gestastet sein sollen. Des weiteren kommt zur Behandlung ein nen es Einkommensteuergesetz, ein neues er af s st ger e fg ein Gesetz über die. Vermögenssteuer und Erbfchaftssteuer, ein Reichsbewertungsgesestz, ein Gesetz üben Verkehrs⸗ euern, das auch eine Reihe ven Vorfchriften über den Rechts⸗ chutz und das Verfahren enthält. Endlich ein Gesetz über die gegenseitigen Besteuerungsrechte von Reich, Ländern und Gem inden. Ob sich zu diesen Gesetzen noch ein Gesetz über Verbrauchsabgahen hinzugesellen wird und wie dies irren im einzelnen aussehen wird, vermochte der Staats⸗ ekretär im Augenblick noch nicht zu sagen, da die Beratungen hier-

1. J

ö nicht, ganz abgeschlossen seien. Im Hinllick auf die großen Reparationsleistungen, die in den zukünftigen Jahren von ung ver⸗ sangt würden, sei nicht dargn zu denken, daß imgh auf dem Gebiete des Steuerwesens zu den Voꝛkriegssätzen zurückkehre. Andererseits vertrügen sich aber auch die Steuersätze, die in der ersten Zeit nach dem Kriege eingeführt wurden, nicht mit den Zielen einer sach⸗ gemäßen, auf die Dauer berechneten Reform; vielmehr müsse versucht werden, im Ausmaße der Steuern und in ihrer Gestaltung den mwingenden Bedürfnissen des wirtschaftlichen Wiederaufbaus nach Möglichkeit entgegenzukommen. Grundfätzlich sei die Ginheitlichkeit der Gese zesausführung, und Vervollkommnung des Rechtsschutzes auf steuerlichem Gebiete wieder zur Geltung gebracht. Um mit den im Zwange der außergewöhnlichen Verhältnisse der Nachkriegszeit ge⸗ schaffenen Einschränkungen im Rechtsschutz vollständig aufzuräumen, werde man zu. der früheren Zusammensetzung, der Steuerausschüsse zurückkehren, die bei! der Veranlagung der Einkommen- und Ver⸗ nögenssteuer mitwirken. Die Finanzgerichte würden wieder in ihrer vollen Zussmmensetzung entscheiden. Vor allem aber sollten die Vor⸗ schriften beseitigt werden, die den Rechtsmittel zug an die Finanzgerichte und den Reichsfinanzhof ausschließen. Auch in der Kosten frage würden die Vorschriften der Neichsabgabenordnung möglichst wieder hergestellt werden. Auf diese Weise werde den einzelnen die Inanspruchnahme des Niechteschußes wieder erleichtert. Die weiten Vollmachten die in der Nachkriegszeit die Finanzverwaltung, hinsichtlich des Erlasses rechtsverbindlicher Normen hatte, sollen möglichst verschwinden. So⸗ weit es sich um Rechtsnormen handele, würden sie grundsätzlich in den Gesetzen selbst enthalten sein. Nur die ergänzenden Normen würden, wie es auch früher üblich gewefen, von der Verwaltungsbehörde ge; troffen werden. Es sei dies eine Maßnahme, die die Rechtssicherheit wieder herstelle. An der Einheitlichkeit der Reichsfinanzorganisation wird sest⸗ gehalten werden müssen. Dagegen soll einem als berechtigt anzu⸗ erkennenden Wunsch der Länder entsprechend in höherem Maße als es nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung der Fall ist, den Behörden der Länder und Gemeinden an dem Veranlagungsgeschäft Beteiligung gewährt werden, Für die wichtigste und schwierigste Veranlagungsarbeit, nämlich für die Vermögensbewertung, sind in dem Bewertungsgesetz Vorschriflen enthalten, nach denen die Bewertung des Grundbesitzes, des Anlage- und Betriebskapitals, des städtischen Hausbesitzes nicht allein vom Finanzamt mit seinem Steuerausschuß orgenommen, sondern dafür eine hesondere Srganisation geschaffen vird. Es sind Bewertungsausschüsse vorgesehen, die aus dem Vor— teher des Finanzamts als Vorsitzenden, einem Landesbeamten, einem Vertreter der Gemeinden und aus den Laienmitgliedern bestehen. Diese Srganisation soll, auch in der zweiken Instanz, in der Be⸗ üufungsinstanz, durch Einsetzung sogenannter Oberbewertungsaus— chüsse durchgeführt werden. Bei dieser Organisation werden also Reich, Länder und Gemeinden zusammenwirken, um das wichtige Ziel einer gleichmäßigen und zutreffenden Bewertung zu erreichen. Weiter nuß im Rahmen der wirtschaftlichen Gestaltung der Besteuerungs⸗ nethode unter allen Umständen vermieden wenden, daß der gleiche Hegenstand fuͤr die verschiedenen Steuern verschleden bewertet wird. Deshalb wird das Bewertungsgefeßß den Grundsatz enthalten, daß die Werte der Vermoͤgensgegenstände, also der Grundstücke, die land= wirfschaftlichen Zwecken dienen, des Anlage⸗ und Betriebskapitals, das gewerblichen Zwecken dient, der Hausgrundstücke usw. einheitlich durch die erwähnten Bewerlungsausschüsse festgestellt werden, und daß diese Werte dann für die in Frage kommenden Steuergläubiger zwingend sind, also für das Reich als Steuergläubiger der Ver⸗ mögenssteuer, für die Länder und Gemeinden als Steuergläubiger der Gründsteuer, wenn sie Grundstener ven Werte haben, und der Ge— werbeftener, soweit sie jn der Gewerbestener das Anlage⸗ und Be⸗ triebskapitals nach dem Wert besteuern. Weiter wird in den Gesetzen porgesehen, daß die Vorauszahlungen zur Einkommenfteuer nicht mehr . In 2 21s 40 58 Sor 85 5 n g C r Noora 452 mongllich zu leisten sind, sondern vierleljährlich. In der Ueberggnas— zeit wird noch am 10. Februar und vielleicht auch noch am 19. März non atlich gezahlt werden missen. Nehen der Befei tigung der, dicht aufeinander folgenden Zahlungstermine soll auch der Wirtschaftlichkeit dadurch entsprochen werden, daß die Zahlungstermine so gelegt werden, pie sie dem besonderen Bedürfnis der Sleuempflichtigen entsprechen. Das gilt vor allem für die Landwirtschaft, die nur dreimal im Jahre Steuern zahlen soll, und zwar am 15. Februar, am 13. Mai und amt 1. Jioember, weil der Zahlungstermin des 15. Uugust, noch mitten in die Erntezeit fällt, in der naturgemäß flüssige Mittel sehlen. Bei der Ein komme nst euer mu ß man sobalt Die möglich wieder zu einer Besteuerung nach dem Ertrage, bei der Vermögens Befeuerung nach dem Ertragöwert kommen . 2.1 wirtschaftlich und psychologisch richtig bestimmt werden. Das Maximum der Einkommens belastung wird so gemaß ker Auffaffung Adolf. Wagner nicht über 3355 . hinausgehen Fbüärfen. Für den Tarif wird,. man wie bisher von 10 326 ausgehen müssen. Tatsächlich zahlten die Lleinen Einkommenhejleher erheblich weniger, weil sich bei ihnen die Freilassung bestimmter Einkemmens, belräge naturgemäß besonders stark, auswirkt. Wenn der Reichsrat nichts wesentliches ändert, so werden künftig bei, * 000 ge Ein kommen 15 3. bei 18 hc 6 20 26, kurz vor 10 050 A6 25 3 und die 3315 95 kurz vor S600 000 6 erreicht. . Bei der Ver mögensst ener muß an dem verhältnismäßig hohen Satze von G, 3 festgehalten wer en. Einer weiteren Steige. rung der Sätze stehen nicht nur finanztechnische Bedenken, sondern auch schwerwiegende Bedenken entgegen, die sich aus der augenblick lichen Wirtschaftslage ergeben. Da verlorengegangene. Kapital muß nen gebildel werden. Aus ziesen Gründen muß, für die nächste Zeit auch die Verwmögenszuwachesteuer unernegen bleiben. Auch ist unter den gegen o rtiglen Wirtschaftsoerhältuissen kein Platz mehr für eine Voran sbelaflung des Kapitalertrags. die es übrigens auch im Aut fande nicht gibl. Dagegen soll der Abzug an Kapitalertrage, als wichtiges steuertechnisches Hilfsmittel aufrecht erhalten werzen. Noch dem Beispiele der Steuerqeseßgebung in England soll der Abzug am Rapisalertrag in die Einkommensteuer felbft eingearbeitet werden.

steuer zu einer Höchstsätze müssen

Auf dem Gebiete der Kapitalverkehr sst ener werden gewisse Milderangen der Steuersätze vorgeschlagen, die durch die gegenwärtige Wirkschaftsgestaltung gefordert wurden. Bei der Be⸗ Handlung der sogenannten Schachtel⸗Gesellschaften sind frühere Grundsätze der Besteuerung wöeder aufgenommen, um solche Gesell⸗ schaftebildungen nicht aus Deutschland zu vertreiben.

Dagegen wird man auf dem Gebiete der Erbschafts⸗ sten er nicht bei den bisherigen Sätzen bleiben können, soweit es sich um die Heranziehung wirklich großer Erbanfälle handelt. Die Pro- gression, die heute bei einer Mllien Goldmark aufhöre, soll daher weitergeführt werden. Beim Kindeserbe wird die Höchstbelastung künftig 15 95 betragen, Um befonders harte Doppelbesteuerung zu vermeiden, soll an der Fortdauer der unbeschränkten Steuerpflicht von Deutschen, die auswandern, nicht mehr festgehalten werden, Der Grundfatz, der bereits für die, innere Umlegung der Industrie⸗ belaftung verwirklicht, worden ist, nämlich die Heranziehung der werbenden Betriebe, die sich in öffentlicher Hand befinden, alfo etwa der Gas und Clektrizitätswerke der Gemeinden, der. Bergzerke der Länder usw., soll weiler, ausgehgut werden. Wer sich am Erwerbs seben beteiligt, gleichgültig, ob öffentlicher Betrieb oder privater, muß auch mit den gleichen Spesen arbeisen. In diesem Punkte ist aller⸗ dinge mit größtem Widerstande, insbestzndere der Länder zu rechnen. . das Prohsem hee st eu erf reien Lohn betrages etrifft, so ist bei aller Würdigung des sozialen Elementes, das da— durch in die Besteuerung hineingetragen wird, eine Heraufsetzung des steuerfreien Lohnbetrages nicht wohl erträglich. Bedeutet doch die von einer Partei vorgeschlagene Heraufsetzung des steuerfreien Lohn: betrages auf hundert Mark monatlich einen jährlichen Steueransfall von mehr als siebenhundert Millsonen Reichsmark. Doch soll vor— geschlagen werden, daß, wenn mehr als drei Kinder vorhanden sind, die Senkung des Steuersatzes nicht 1 3. jondenn jedes Mal 2 3 für das vierte und jedes weitere Kind betrage. Das wird eine sehr starke Beborzugung der kinderreichen Familien sein und bei kinder⸗ reichen Arbeitern unter Umständen zu einer völligen Steuerfreiheit führen, die man dann wohl auch als berechtigt anerkennen muß. Diese Berücksichtigung der kinderreichen Familien nicht nur den Lohn⸗ empfängern zuteil werden zulaffen, sondern auch den anderen Steuer— pflichtigen, wie zum Beispiel den Landwirten, den Gewerbe⸗ treibenden usw., wird sich nicht ermöglichen lassen. Der Kinder⸗ reichtum ist gerade beim Lohnempfänger besonders drückend vor allem, wenn man an großstädtische Verhältnisse denkt und an diese muß selbstverständlich bei, der Struktur Deutschlands besonders gedacht werden. Die Befreiung des Ehegattenerbes soll in Zukunft fort— fallen, wenn kibliche Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind. Von anderen Vorschriften, die zur Schonung Leistungsschwacher auf gestellt wurden, wies der Staatssekretär Auf die Schonung der kleine gen. G. m. b. Des pin. j

Verbrauchsabgabengesetze oder Erhöhungen von Verbrauchs⸗ abgabengesetzen, die sich mit dem notwendigen Lebensbedarf befassen, werden keinesfalls gebracht werden. Die Erhöhungen Rer Verbrauchs⸗ abgaben werden sich lediglich uf. den vermeidbaren Verbrguch, also auf gewisse entbehrliche Genußmittel beschränken. Eine Aufhebung der Lurussteuer erscheint nicht angängig, und zwar schon deshalb, weil eine Summe von einhundertfünfzig Millionen in Frage steht, die nicht leicht durch andere Steuern aufzubringen ist. Was die Um⸗ satzsteuer anlangt, werden nene Vorschläge nicht unterbreitet werden. Bekanntlich ist im vorigen Jahre eine zweimalige Senkung erfolgt. Zum. Schluß wies der Staats sekretär noch auf verschiedene steuer⸗ rechtliche und steuertzchnische Gesichtspunkte der kommenden Reform hin. Abseits davon steht, wie der Staatssekretär abschließend betonte, die Abwicklung der Einkommensteuer für das Jahr 1924 und die Bemessung der Vorauszahlungen für das Jahr 1525, die ihre be= sondere Regelung in dem Stenerüberleitungégeseßz gefunden haben.

. Der Haushalts ausschuß „des Reichstags setzte gestern die Beratung des Hanshalts des Re ichsjustäz⸗ mäni ster im s fort. Abg. Landsberg (Soz.) forderte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die Beseitigung der in der Zeit der Not erlassenen neuen Strasproʒeß⸗ ordnung Und die Wiederherstellung der Berufung in den Fällen, in

denen sie durch die neue Strasprozeßordnung beseitigt ist, sowie die Beseitigung der willkürlichen (Einschränkung der Beweiserhebhnng in einzeltichterlichen und schöffengerichtl ichen Sachen, ferner eine Reform der Bestimmungen über die borlaäufige Festnahme und Verhaftung.

Sodann wandte er sich gegen die neuere Praxis des Reichsgerichts in

Landesverratsprozessen, die geradezu eine Entwertung des Landesver⸗— ratsbegriffs bedeute, da Angaben über Waffenvorräte rechtsgerichteter Organisationen in der Regel als Landesverrat abgeurteilt worden seien auch ein Rechtsgutachten des Reichswehrministeriums vertrete den leichen Grundsatz , während doch derjenige, der die Waffendepots anlege, der wahre Schuldige sei. Deshalb hätte seine Fraktion be⸗ antragt, dem Landesberratsparagraphen (8 92) einen Zusatz hinzu⸗ zufügen, nach dem Landesverrat, nicht begehe wer über gesetzwidrige Zustände wahrheitsgemäße Mitteilungen mache. Abg. Dr. Kah D. Vp) bemerkte zu den Ausführungen des Berichterstatters über die Vermehrung der Kosten für den Staategerichtshof, der Staatsgerichts hof hätte schon beseitigt sein können, wenn er nicht immer wieder durch die kommunistischen Hochverrateprozesse neuen Arbeitsstoff erhielte. Wenn man über die politische Einstellung der Richter klage, so sei die Begründung des republikanischen Richterbundes objektiv die stärkste Vermischung von Richteramt und Politik, ohne daß er damit einen Vorwurf gegen die Mitglieder richlen wolle. Kritische Aeußerungen zu dem Magdeburger Prozeß seien kein Eingriff in die Rechtspflege; weit eher könne man davon bei den parlamentgrischen Untersuchungs⸗ ausschüssen in der HBarmal- Sache sprechen. Die Begründung zum Straf⸗ gesetzbuch müsse möglichst bald veröffentlicht werden; hoffentlich werde der Reichsrat diese Materie möglichft schnell erledigen. Einzeln formen blieben immer Stückwerk. Gegen die Fassung des sozialdemokt mtischen Antrags auf Aenderung der Vindesberratsparagraphen habe er Be denken, sei aber bereit, bei der Frage praklssch mitzuarbeiten. Er sei aus einem Freunde der Schwurgerichte alter Art zu einem Gegner auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre geworden. So sehr er in der Frage der Ehe auf christlich ebangelischem Standpunkt stehe, bringe er doch einer Reform der Ehescheidungen in Fällen unver— schuldeter Ehezerrüttung sebhafleste Sympathie entgegen, Zum Schluß sprach er den Wunsch aus, daß das Reich bescheidene Mittel zur Ver⸗ fügung stellen möge, um relfere Juristen zum Stuzinm des Zu. ländischen Rechtes und der dortigen Wirischaftsverhältnisse ins Aut⸗ land zu entsenden. RNeichsjustizminister Dr. Frenken erklärte, daß Schritte in dieser Richtung schon geschehen seien; das Reichsfinanz⸗ ministerium habe durchaus Entgegenkommen gezeigt, Die Begründung um Entwurf der Strafgesetzhücher werde so schnell wie möglich ver Ifsentlicht werden; auch die Fertigstellung im Reichsrat müsse nach Möglichkeit beschleunigt werden. In der Frage der Erleichterung der Ehescheidungen stünden sich die Weltanschauungen gegenüber, so daß er ohne Stellungnahme des Kabinetts keine bestimmten Erklärungen abgeben könne. Staatssekretär Joel hielt eine Beseitigung der neuen Strafprozeßordnung für ausgeschlossen; sie werde auch von namhaften Juristen durchaus anerkennend beurteilt, sie bedeute einen unden Förtschtiit. Das gelte insbesondere für die neue Form der Schwurgerichte; in Einzelfragen koͤnne man verschiedener Meinung sein. Der gegenwärtige Zustand der einstweiligen Festnahme sei unklar, eine gesetzliche Regelung. vielleicht nach der Richtung einer richterlichen Bestätigung der vorläufigen Festnah me, sei zu er⸗ wägen. Gegenüber dem Antrag der Sozialdemokraten auf Ab⸗ änderung der Landesverratsparagraphen sei zu betonen, daß niemandem verwehrt sei, den Behörden Mitteilung zu machen; etwas anderes sei eine Veröffentlichung durch, die Presse, da ern M' ittetung auf diese Weise zur Kenntnis. des, Auslandes komme und wesen iliche, deutsche Interessen schädigen könne; * Rog, Lohmann. (D. Natz war der Meinung, daß in der jetzt in Geliung befindlichen Strasprozeßordnung überwiegend Gutes ge⸗ schaffen worden sei.

Wenn Abgeordneter Landsberg (Soz) die große Aufmerksamkeit der Geschworenen gelobt hätte, mit der diese Laien- richler dem Gange der Verhandlung folgten im Gegensatz zu dem

Verhalten der berufsrichterlichen Beisitzer, die öfter während der

, , zeitweise auch, andere Tätigkeiten, wie Arbeiten in , sei demgegenüber zu betonen, daß bei den ,,, n. . ung des uristischen Verständnisses und die i. 2. ö . ihnen . machten, der Verhandlung zu olgen, und daß auch eine zeitweise andere Tätsgkeit ihnen gleichzei ĩ

gestatte, der Verhandlung durchaus zu 5 den berühmten Exzieher Pestalozzi, der seine Schüler dazu anleitete möglichst zwei Tätigkeiten auf einmal auszuüben, namlich eine aktib in Verbindung mit der gleichzeitgen passiven des Zuhörens bei einem anderen Thema. Wenn hier daran erinnert worden sei, daß im Jahre 1848 auf den Barrikaden für die Schwurgericht ke' gekcm ft worden sei, so bezweifle (Redner), daß sich die damaligen Kämpfer gls Ideal des Schwurgerichts erträumt hätten, wie es durch die Reform des Jahres 1879 eingeführt worden ser. Was man er— streben müsse, sei eine noch beffere Ausbildung des Berußsrichters, nicht aber eine weitere Permehrnng des Laienelements. Selbstver⸗ ständlich müsse der Richter hei Ausübung seines Berufs von jeder politischen Einstellung frei sein. Leider bedeute die Einrichtung des republikanischen Richterbundes gerare das Gegenteil, indem sie in den Richterstand ein sehr gefährliches Moment holitischer Be⸗ strebungen hineintrage. Redner, befürwortete dann daß bei der Aus— Abeitung des neuen Strafgesetzbuches die Mitwirkung des Deutschen Sprachvereins gewonnen werden möge; denn es sei gerade auf diesem Gebiete ein besonders dringendes Erfordernis, daß eine gemein- verständliche Sprache erzielt werde. Er erkannte wesentliche Fort⸗ schritte des Entwurfs an, namentlich in den Maßrẽ geln der Sicherung und Besserung zes Abschnitts 7. Er meinte aber, daß diese Maßregeln noch erweiterungsfähig seien, und wies insbesondere darauf hin, daß man, um den hohen Aufgaben der Strafrechtspflege gerecht werden zu können auch das Problem der Verhinderung der Fortpflanzung von ver⸗ brecherischen Elementen, in Angriff nehmen müsse. Abg. Dr. Haß-Baden (Dem.) schloß sich dem Wunsche an, daß die Gesetzgebung in Deutschland und Oesterreich möglichst verein⸗ heitlicht werden möge. Er sehe in der Verfolgung dieser Linie eine große wirtschaftliche und politische Aufgabe. Er empfehle allerdings nicht, sich den österreichischen Zivilprozeß mit der starken Uebertreibung des Prinzips der Mündlichkeit des Verfahrens zum Muster zu nehmen. Das neue deutsche Güteverfahren habe sich nach Ansicht vieler Juristen nicht bewährt. Der verständige Richter habe immer die Möglichkeit gehabt, Vergleiche zu erreichen. Das formelle Güteverfahren habe die Gefahr, den Prozeß zu ver⸗ schleppen. Der Glaube, an die Objektivität der Gerichte in politischen Prozessen sei in weiten Kreisen nicht mehr vorhanden. Wenn der Vorsitzende in dem Magdeburger Prozeß schon früher taktlose Aeußerungen über den Reichspräsidenten gemacht habe, dann sei er doch mindestens dem e, ausgesetzt, daß sein Urteil durch die politische Leidenschaft getrübt werde. Daß er sich an die Aeußerung nicht erinnern könne, so lange man ihn nicht Ort und Datum nenne, sei mehr als merkwürdig. Unbegreiflich sei, wie jetzt auch erfreulicherweise von deutschnationaler Seite zugegeben werde, daß der Vorsitzende im Proz Kroner sich nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt habe. Alle Parteien, denen es ernst sei mit einer gerechten Rechtspflege und mit sauberen Zuständen, müßten Stellung nehmen gegen das nieder⸗ trächtige System der Zeugenwerbung, wie sie im Prozeß gegen den Reichs präsidenten in Erscheinung‘ trete. Vielfach vorbestrafte Individuen und übel beleumdete Menschen habe man als Zeugen gesucht. Man habe jetzt einen Zuchthäusler, der im Kriege sahnenflüchtig geworden sei, eine Erklärung unterschreiben lassen,

daß er bereit sei, die phantastischsten Behauptungen eidlich zu be⸗ zeugen. Gegen ein solches System niederträchtiger Ehrabschneidung, daß auch die Gefahr der Verleitung zum Meineid in sich berge, müßten endlich auch die Deutschnationalen Stellung nehmen. Redner verteidigte alsdann die Bestrebungen des Republikanischen Richterbundes. Abg. Hampe Wirtschaftl. Vereinig./ begrüßte es, daß das neue Strafgesetzbuch im Einvernehmen mit den zu⸗ ständigen Stellen in Oesterreich fertiggestellt werde. Das Bürger⸗ liche Gesetzbuch weise verschiedene Mängel auf, insbesondere sei eine Sprache zu trocken, zu theoretisch und zu wenig allgemeinver⸗ tändlich. Man möge sich das Schweizer Gesetzbuch zum Muster nehmen; darin herrsche eine wundervolle klare Sprache, die jeder⸗ mann ohne weiteres verstehen könne. Daß die Prozeßresorm ohne Beratung im Reichstag durchgeführt worden sei, sei ihr zum Vorteil geworden; denn, was man ihr auch für Mängel unter⸗ schiebe, sie sei wenigstens von einheitlichem Guß. Die Verfassung jedoch, die lang und breit vom Parlament durchwverhandelt worden sei, bestehe aus einer großen Reihe von Kompromissen. Weiter⸗ beratung heute.

Im Reichstagsausschuß für die Handelsver⸗ träge wurde die Beratung über das Handel sabkemmen zwischen dem Deutschen Reich und dem König⸗ reich Spanien fortgesetzt. Abg. Herbert (Bayr. Vp.) als Vertreter des fränkischen Weinbaugebiets schilderte, den! Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die Verhältnisse der dortigen Winzer. Er ist der Meinung, daß die bei dem Vertrag in Frage kommende Industrie sich leichter um⸗ tellen könne als die Winzer, deren ganze Existenz vom Ertrag Ihrer Weinberge abhänge, Die steilen Berghänge könnten für anderweitigen Anbau nicht verwendet werden. Die Ersparnisse der kleinen Winzer seien verloren. Wo noch Bestände au Wein vorhanden wären, könnten sie nicht leicht Absatz finden. Von den

fränkischen Winzern, die vor einigen Fahren noch hohe Steuern gezahlt hätten, seien viele unterstützungsbedürftig geworden. Jeden⸗ . sei es Pflicht der Reichsregierung und der Volksvertretung, dafür zu sorgen, daß die wichtige Berufsgruppe des Wein baues vor dem Untergang geschützt werde. Das geschehe am besten durch Ab⸗ lehnung der Vorlage. Abg. Ehrhardt (Zentr.) war der Ansicht, daß man sich klar sein müßte, daß Deutschland zehn Jahre lang vom Weltmarkt verdrängt gewesen sei, und daß es großer Anstrengungen bedürfte, um die eutschen industriellen Erzeugnisse absetzen zu können. Es sei damit zu rechnen, daß Deutschland alle seine Wünsche bei den Handelsvertragsverhand⸗ lungen nicht durchsetzen könne. Im Interesse der deutschen Gesamtwirtschaft sei die Annahme des deutsch⸗spanischen Handels⸗ vertrags erwünscht. Abg. K o rell (Dem.) sprach sich aus volkswirtschaftlichen Gründen gegen das Handelsabkommen aus. Es ginge nicht an, daß durch die deutsche Handelspolitik wertvolle bodenständige Existenzen, wie sie im deutschen Winzerstand ver⸗ körpert seien, entwurzelt würden. Diese Gefahr liege aber in dem Handelsabkommen. Die französische Hendel feat beispielsweise gebe an, daß bereits über 550 600 Doppelzentner Wein aus Frank⸗ reich nach Deutschland importiert worden seien. Er (Redner) ver⸗

kenne nicht, daß aus dem Handelsabkommen der deutschen

Industrie Vorteile und auch eine Belebung des⸗Geschäfts erwachsen Rürden. Aber die große Frage sei, ob diese Vorteile die unleugbare Schädigung dez dentschen Winzerstandes in genügender Weise auch aufwägen. Man müsse bedenken, daß der Weinbau jetzt schon so wenig rentabel sei, daß jede Schmälerung seiner Existenzbasis den Ruin bedeuten könne. Abg. Dr. Be ssguer entr) sprach als persönlicher. Kenner der spanischen Verhältnisse über die Wirtschaftszustände in Spanien: Sowohl vom Standpunkt der spanischen wie auch der deutschen Indu⸗ strie sei es zu wünschen, daß das deutsch⸗spanische Wirtschaft⸗ abkommen recht bald ratifiziert werde, Eine Belebung des gesamten Geschäftes werde die Folge sein. Allerdings sei zuzugeben, daß in dem Abkommen die Interessen des Weinbaues leider nicht genügend gewahrt feien. Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp] lehnte in Win ung der schlimmen Verhältnisse, die sonst den deutschen Wein. bau treffen würden, das Abkommen 46. Auch seien die Hoffnungem die von der Industrie auf das Wirischaftsabkommen gesetzt würdem durchaus ungewiß. Abg. Kerp Zentr.) schil derte die Wirkungen der Schädigung des Weinhaues, die bereits eklatant zutage träten. Bei der gestrigen Weinversteigerung in Trier beispielsweise sei nur Ine geringe Anzahl von Interessenten erschienen. Für die angebotenen Weine seien Preise erzielt, die weniger als die Hälfte der Gestehungẽ⸗· fosten betrügen. Hier zeige sich in furchtbarer Weise die Ueher⸗ flutung des deutschen Marktes mit ausländischen Weinen. Bei Ver⸗ steigerungen von Wesnbergägelände an der Mosel in den letzten

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