1925 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1925 18:00:01 GMT) scan diff

30. Der Vorsitzende leitet die W band n und Beratung. Jeder Beisitzer kann Fragen und Anträge stellen; die Anträge sind zur

i entscheiden oder sie ganz oder zum verweisen. . i , fn eine vorläufige Regelung treffen. gilt für

M , u bringen. Der Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung. 9 Parteien und ihre Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlgssenen, Anordnungen nicht Folge leisten, können auf ,, des Reichsschiedsamts aus n dem Sitzungszimmer ö werden. Machen sie sich einer Ungebühr chuldig. so kann das Reichsschiedsgmt vorbehaltlich der stra . ichen ., ung gegen sie eine Ordnungsstrgfe bis zu ein Reichsmark festsetzen. Der Beschluß des Reichsschiedsamts und. eine Veranlassung ist in die Niederschrift 6 2 aufzunehmen. Für ie Zahlung und Bi strẽ bung von Ordnungẽstrafen gelten die S8 65. 66 sntsprechend; die eingehenden Beträge sind wie Gebühren zu

behandeln. ehandeln 31

den Hergang der Beratung und über das Stimmenverhältnis bei der Ubstimmung ist Schweigen zu beobachten. Das Reichsschiedsamt

nahmen zulassen.

3

Das Reichsschiedsamt ent de en in der Besetzung wie sie in § 368m Abs. 5, 6 der Reichsversicherungöordnung in der Fassun des Gesetzes über das Reichsschiedsamts vom anugrt 1925 3 (Reichsgesetzbl. 1 S. 3) . ist. Dabei müssen di der Aerzte ünd der Krankenkässen unbeschadet der. Vorschrift des 34 ein gleicher Zahl mitwirken. Sind sie in ungleicher Zahl erschienen, . scheiden überzählige K bei der Beschlußfassung aus. Sie önnen sich jedoch an der Beratung beteiligen. er in überzähliger Anzahl erschienenen Gruppe bleibt überlassen, zu bestimmen, wer ausscheidet. n , , ,, darüber scheidet der nach dem Lebensalter jüngste Beisitzer dieser Gruppe aus.

8 33.

Ein an den streitigen Arztberträgen oder den Vorverhandlungen ,, oder an der Entscheidung des Schiedsamts beteiligtes Mitglied soll bei der * n gn, des Reichsschieds⸗ amts nicht mitwirken. Das gleiche gilt hin . 3. Mitglieder, die bei entsprechender Anwendung des § 1641 Nr. J bis 6 der Reichsversicherungsordnung von der Mitwirkung ausgeschlossen sein würden oder die wegen Befangenheit abgelehnt wenden. . ĩ

Für die Ablehnung von Mitgliedern aus Gründen, die ihre Ausschließung nach Abs. 1 rechtfertigen, owie wegen Befangenheit gelten die 8 1643, 1645, 1712 der Reichsversicherungsordnung entsprechend.

§ 1712 der , ,,, findet auch entsprechende Anwendung, wenn ein Pätglied des Relchsschiedsamté selbst eine Tatsache kit. die seine Ablehnung rechtfertigen könnte eder wenn Zweifel darüher bestehen ob Gründe vorliegen, die seine Aus⸗ schließung gemäß Abs. 1 rechtfertigen.

§ 34.

Ist die zu einer elch ffesurng notwendige Anzahl von Mit⸗ gliedern nicht vorhanden, so hat. der Vorsitzende unverzüglich eine weite Sitzung anzuberaumen, sind auch bei dieser Sitzung die dertreter der Aerzte und der Kassen nicht in der erforderlichen Anzahl erschienen, so können die drei Unparteiischen die 6 treffen. Hierauf lit bei der Einladung zur Sitzung befonders hinzuweisen.

5.

Die kassenärztlichen Krankenkassen und Kassen⸗ verbände werden in der mündlichen Verhandlung durch ihre satzungs⸗ maß n Vertreter vertreten. ö

Andere als geseßzliche oder satzungsmäßige Vertreter der Parteien kann das Reichsschiedsamt für die ganze oder teilweist Dauer der mündlichen Verhandlung widerruflich zulgssen. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. Die Vollmacht muß schriftlich erteilt werden.

8 36. Für den Nachweis der Vertretungsbefugnis oder der Erteilung der Vollmacht gilt 8 19 Satz 3 entsprechend.

5 37. Soweit keine . zustande kommt, ist über die Berufung zu verhandeln. Ueber bie Berufung kann auch in Abwesenheit per ,, Parteien verhandelt und entschieden werden, wenn in der

adung darauf hingewiesen war.

8 38., .

Bei der mündlichen Verhandlung hat das Reichsschiedsamt

durch Anhörung der Parteien die Streitpunkte und die für ihre Beurteilung wesentlichen Verhältnisse klarzustellen.

§ 39.

Die Beratung und Desc hin ung. ꝛie in Abwesenheit der hartelen zu erfolgen hat, schließt sich an die Verhandlung an. Nur ie Yätglieder des Reichsschiedsamts, die an der Verhandlung teil genommen haben, dürfen dabei mitwirken.

§ 40. ö. ; Hält das Reichsschiedsamt die Sache noch nicht für genügend, aufgeklärt, so beschließt es den erforderlichen Beweis. Für die Ven eizerbebung gelten die 55 25 bis 28 entsprechend.

5§5 41.

Das Reichsschiedsamt ent en über die streitigen 36 nach reiem Ermessen, ohne an die Anträge der Parteien gehunden zu sein. s kann die Entscheidung auf nicht streitige. Punkte ausdehnen, . n. infolge der Entscheidung über die streitigen Punkte erforder⸗ ich erscheint.

Bei der Entscheidung hat das Reichsschieds amt, gegebenenfalls auch unter Zurückstellung lediglich formglrechtlicher Erwägungen, darauf zu achten, daß einerseits im Rahmen der. bestehenden materlellrechtlichen Vorschriften die Interessen der Parteien gleich⸗ mäßig angemessen berücksichtigt werden, und daß andererseits die ärzt⸗ siche Versorgung der Versicherten nicht gefährdet wird.

§ 42. Das Reichschiedsamt kann die angefochtene Entscheidung auch aus anderen Gründen, als in der Berufung angegeben sind, ändern.

§ 43. Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. er Vorsitzende den Ausschlag.

Die Bei Stimmengleichheit gibt 5 44.

Bilden sich bei der Abstimmung mehr als zwei Meinungen, von denen keine mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigt. so ist zu versuchen, die Mehrheit der Stimmen auf eine Meinung 9 6 Gelingt dies nicht, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

5 45. ; Der Vorsitzende stellt die Fragen, über die abgestimmt wird. Meinungsverschiedenheit über den Gegenstand, die ang und die Reshen folgen der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Reichsschiedsamt. Sz 44 gilt entsprechend.

§ 46. Kein Mitglied des Reichsschiedsamts darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, widrigenfalls die Abstimmung ohne Rücksicht auf seine Mitwirkung durchgeführt werden kann. § 47. Bei der Abstimmung werden die Stimmen in folgender Reihen folge abgegeben: 1. von den 86. der Aerzte, von den Beifitzern der Krankenkassen, von den umparteiischen Beisitzern, und zwar von dem Be— richterstatter zuerst von dem Vorfißenden. ; In Ler ersten und zweiten Gruppe richtet sich der Äbstimmung nach dem Lebensalter; der jüngere

die Reihenfolge Beisitzer stimmt

gehoben, so kann das Reichsschiedsamt entweder in der Sa

undert . alsbald nach 5 kann au Wird di i em. gemessen gehalten, so geschieht sie durch mündliche wesentlichen

8 Die Verhandlung im Reichsschiedsamt ist nicht öffentlich. Ueber . ist von dem dazu bestimmten Beamten G chrift aufzunehmen. allgemeinen wiederzugeben.

ilann in besonderen Fällen auf Grund einstimmigen Beschlusses Aus⸗ ,, . einem weiteren unparteiischen Beisitzer em er Aerzte und der Krankenkassen und dem die Niederschrift führenden Beamten unterschrieben werden.

ie Vertreter ö die bei der

und die k er des Reichsschiedsamts, die daran teilgenommen haben, anzugebe

versicherungsamts G 6) die Schlußformel:

ist ferner der erkennende

hinderun mitgewirkt hat.

zugestellt. hatte, erhälf eine Abschrift der Entscheidung des Reichsschiedsamts.

. der Entscheidun

deutung werden in den Amtlichen amts veröffentlicht.

vermerkt.

wird auf der Urschrift der

. § 48. ; Wird die angefochtene Entscheidung ganz oder teilweise quf che selbst

Teil an das Schiedsamt zurü das Reichsschiedsamt für die Zeit bis zu der

der Aussetzung der Entscheid ö r Aussetzung der Entscheidung. 6 ñ statthaft, wenn die Sache

Dabei kann

a er Erlaß einer Teilentscheidung i

ur zum Teil spruchreif ist.

48. Die Entscheidung des Reichsschiedsamts ist von dem Vor— der . zu verkünden; die Ver⸗ in Abwesenheit der geladenen Parteien erfolgen. ründe von dem Vorsitzenden für an⸗

e Verkündung der ende . itteilung ihres

Inhalts.

50. Neber die Verhandlung einschließlich der . und Be chluß eine Nieder⸗

er Gang der Verhandlung ist darin im

Die Niederschrift soll von dem Vor⸗ . je einem Beisitzer

51. Die Entscheidungen des Hen laschedantz sind mit Gründen u versehen und in der Urschrift von den drei unparteiischen Mit- 3 mitgewirkt haben, zu unter chreiben. Die Unterschrift von zwei unparteiischen Mitgliedern ist, alls eines derselben behindert ist, ausreichend.

52. Im Eingang der ntsche dhe sind der Tag der Beschlußfassung

n. § 53. Die Ausfertigungen enthalten neben dem Siegel des Reichs

Urkundlich unter Siegel und Unterschrift Das Reichsschiedsamt bei dem Reichsversicherungsamt.“ Sind bei dem Reichsschiedsamt mehrere Senate gebildet, so nat anzugeben. ö Die Ausfertigungen vollzieht der Vorsitzende, bei seiner. Be. ein unparteiischer Beisitzer, der bei der Entscheidung

54. Den Parteien wird je ö. Ausfertigung der Entscheidung

Das Schiedsamt, das die . Entscheidung erlassen

er Vorsitzende kann anordnen, daß auch andere Stellen Ab⸗ erhalten. VJei Entschei dungen von grund- ätzlicher Bedeutung soll der Reichsausschuß für Aerzte und Kranken⸗ assen eine Abschrift erhalten.

Entscheidungen des Reichs gi n, . achrichten de

rundsätzlicher Be⸗ eichspersicherungs⸗

1673 Abs. 1,2 der e, usfertigungen

§ 56. Für Berichtigungen der Entscheidung gilt Reichsversicherungs ordnung en e . Die wird auf der Ürschrift der Entscheidung und den

§ 57. . Hat die Entscheidung einen Streitpunkt ganz oder teilweise übergangen, so wird sie auf Antrag ö erganzt. Ueber den Antrag kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn es sich um einen Nebenanspruch handelt. Die ergänzende Entscheidung ntscheidung und den Ausfertigungen

vermerkt.

§ 58. Die Vermerke gemäß 56, 7 werden von dem Vorsitzenden oder bei dessen e,, ,, don einem unparteiischen Beisitzer unter. schrieben und mit dem Siegel des Reichsbersicherungsamts (6 6) versehen. III. Tragung der Kosten.

§ 59. dem Verfahren bej dem Reichsschiedsamte werden zur Deckung der Kosten der Entschädigungen für die Mit lieder, einer Beweiserhebung, der Entlohnung der von dem Vorsitzenden des Reichsschiedsamts erforderlichenfalls besonders angestellten Schreib⸗ kräfte, der notwendigen Sachbedürfnisse sowie etwa sonst entstehender besonderer Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb, des Reichsschieds= antts Gebühren erhoben. Für andere Zwecke dürfen die eingehenden Gebühren nicht verwendet werden.

In

§ 60. ;

Die Gebühr beträgt für jede zur Zahlung veipflichtete Partei

mindestens einhundert und höchstens eintausend Reichs mark,

.. eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden, so beträgt die Mindestgebühr fünfzig Reichsmark. e .

Wird die Berufung vor der ersten mündlichen oder nicht münd

lichen Verhandlung des Reichsschiedsamts zurückgenommen, so wird

eine Gebühr nicht erhoben. 3

Wird die e, durch Entscheidung erledigt, so ist die Gebühr der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

§ 62.

Endet das Verfahren in der i gn, Verhandlung oder nach einer mündlichen oder nicht mündlichen. Verhandlung durch urück⸗ nahme der Berufung oder durch Vergleich, so bestimmt das Reichs- schiedsamt nach freiem Ermessen, welcher , ., eine Gebühr auferlegt wird. Das gleiche gilt, wenn den nträgen der Parteien

nur teilweise stattgegeben ist.

8 Die Auferlegung der Gebühren erfolgt in der das Verfahren erledigenden ö oder, wenn dies unterblieben oder das Verfahren in der mündlichen e, ,, oder nach einer münd, lichen oder nicht mündlichen Verhandlung des Reichsschiedsamts auf andere Weise beendet worden ist, in einem besonderen Beschluß. In letzterem 6 enügt die Mitwirkung der unparteiischen Mitglieder. Die Verpftichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht durch die

Auferlegung.

64. Bei der Bemessung der Hohl der Gebühr ist die Lage des Einzelfalles insbesondere die bei seiner Erledigung erforderlich ge⸗ wesene Mühewaltung und die Bedeutung des Streitgegenstandes zu

herücksichtigen. ö

§ 665.

Zur Entrichtung der Gebühr ergeht eine besondere Aufforderung unter Beftimmung der Zahlungsfrist durch den Vorsitzenden des Reichsschiedsamts. Nach fruchtlosem Ahlaufe, der Zahlungsfrist erfolgt die Beitreibung der Gebühr auf Ersuchen des Präsidenten des Reichsversicherungsgmts nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben.

§ 66. Der Präsident des Reichsversicherungkamtz kann von der Ein jehnng einer Gebühr absehen wenn sie mit Kesten oder Weiterungen, ie in keinem Verhältnis zu der Einnahme stehen, verknüpft ist.

§ 67.

Die Einnahmen und Ausgaben des Reichsschiedsamts sind ge— sondert zu verrechnen, die Bestände gesondert zu verwahren. Die Verfügung darüber hat, unbeschadet der Bestimmung des 66, der Vorsißzende des Reichsschiedsamts. Der Präsident des Reichs⸗ verficherungsamts bestimmkt, wer im Falle der Behinderung des Vor—

unaufgefordert

versicherungöamts über die Auferlegung von Gebühren in dem . vor dem Reichsschiedsamt vom

e n, Be

8 . ö * übrigen gilt diese Verordnung, unbeschadet der Wirksamkeit er

.

ĩ 2 36 5

ö Der , des Reicher jf e ungen nte kann die Rechnungs⸗

des Reichsschiedsamts e, prüfen. Der Vorsitzende ke l

run ei kh gan at ihm am usse eines jeden Kalenderjahres mung zu legen.

69. Die bei Auflösung des ö vorhandenen Bestände

führt der Präsident des Reichsbersicherungsamts nach Deckung alle Kosten je zur . an die Ver ; 1

au Verteilung der auf sie entfallenden Hälfte im Streitfalle der Präsident des Reichsversicherungsamts unter Ausschluß des Rechtswegs.

: ill Verhände der Aerzte und der Kassen die zuletzt Beisitzer zum Reichsschiedsamte gewählt haben. Sind

einer ite mehrere Verbände vorhanden, so entscheidet über die

IV. Schlußbestimmunge n.

§ 70. An Stelle der Bestimmungen der Verordnung des Reichs= er

2. Januar 1925 (Deutscher treten die entsprechenden ; dnung vom Tage ihrer eichsanzeiger ab.

71.

eichsanzeiger Nir. 2 vom 3. Januar . ae r Veror

n der eutschen

anntmachung im

is zu ihrer Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger

, Entscheidungen des Reichsschiedsamts, von dem Zeit— punkte worden ist.

ab, an dem das endgültige Reichs schiedsamt errichtet

Berlin, den 17. Februar 1925. Das W Schäffer.

Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.

Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. März 19256 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfbetriebs. recht abgefertigte Essigsäure h2, 10 Reichsmark 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure re und Essig, die aus dem Ausland eimer nt, .

werden ö. ö . für den Doppelzentner wasserfreier Sänre.

Berlin, den 20. Februar 1925.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. Nebelung.

1

Die amtlichen Indexziffern vom 18. Februar 1925.

Die auf den Stichtag des 18. Februar 1925 derechneie Ga .; handelsinderzifrer des Statiftischen Reichsamts ist mit 136, Vorwoche 1365 unverändert. Höber lagen die Pieise für Roggen, Weizen Haser, Butter, Zucker., Milch, Baumwolle, Baumwollgarn, Jute. Gaͤçöl und Maschinenöl. Gesunken sind die Preise ür Kar— soffesn, Schmal. Rind. und Schweinefleisch., Kalbfelle. Welle, Schwingflachs und einige Nichteisenmetalle. Die Inderziffer der Tebenemittel lantet 13435 (gegen 134,3) und diejenige der Industrie⸗ stoffe 139,1 (gegen 139,2).

Auch die Neichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung Beleuchtung und Bekleidung! Jür Mittwoch, den 18. Februar, ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts mit 125,7 gegenüber der Vorwoche (126,1) unverändert

geblieben.

Berlin, den 20. Februar 1925. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platz er.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer ö des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält: e die zweise Verordnung über Beitiäge in der Unfall versicherung,

vom 10 Februar 1925, und die Verordnung jur Aenderung der Verkehrsseblergrenzen von

Meßgeräte n, vom I5. Februar 1920. Umfang . Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig.

Berlin, den 20. Februar 1925. Gesetzlammlungsamt. J. V.: Alteckna.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer

des Reichsgesetzblatts Teil 11 enthält:

bie Befanntmachung über den Beitzitt des Dentschen Reichs ju dem am 24. September 1923 vom Völkerbund in Genf aufgelegten Piotofell über tie Schiedeflauseln im HVandels verkehr, vom J. Fe⸗

bruar 1925, und . die Befanntmachung über das am 20 25. Oftober 1924 in

Koblenz unterzeichnete Abkommen zur Durchführung des Londoner Schlußprotokolls, vom 10. Februar 1925.

Umsang: 13 Bogen. Verkaufpreis: 30 Reicht psennig.

Berlin, den 20. Februar 1925. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen.

Die Preußische Akademie der ften e Präsidenten der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt in Berlin Prosessor Dr. Baschen zum ordentlichen Mitglied ihrer Physikalisch⸗mathematischen Klasse, den Senatore del Negno Proseffor Dr. Croce in Neapel zum korrespondierenden Mitglied ihrer Philosophisch⸗historischen Klasse, den ordentlichen Professor an der Universität Professor an der

Wissenschaften hat den

Klasse gewählt.

a 0 2 0 22 Q 2 e eee , eee, e, eme.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 29. Sitzung vom 20. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr.

Am Regierungstische: Dr. Stresemann, v. Schlieben. ö ;

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung

20 Minuten.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen

zuerst ab. Der

Vorsitzende sammelt die Stimmen.

sitzenden das Verfügungsrecht hat.

der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Jena Dr. Ko ebe und den ordentlichen Üniversität Wien Dr. Wirtinger zu

korrespondierenden Mitgliedern ihrer Physitalisch⸗mathematischen mindestens eins

und dieser Vorwurf trifft au

Agrarzölle sind i ; ; ,, . schon in diesem Vertrag vorbereitet. Die Deutsch—

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher gJeitunasverleger )]

. des Aeußeren eichsfinanzminister Dr

um 10 Uhr

Reden

Auf der . steht ein

ö. u vertr

rt sch af ts

abkommen ich durch den die wirischaftlichen Beziehungen

zwischen Deutschland und Oesterreich bis zum Abschluß eines Handelsvertrages auf breiterer 2 r. ; 2 wer eng

8 Leieune⸗ In D. ö i ĩ e gg , . , ng (D. Nat) empfiehlt im Namen

Reichsminister des Auswärtigen Tr Stresemann: Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zu den Ausführungen, die der Herr Berichterstatter soeben über den vorliegenden Vertrag ge= macht hat, wenige Worte hinzuzufügen. Der Herr Berichterftatter bat zum Ausdruck gebracht, daß nach Auffassung des Ausschusses in diesem Vertrage Deutschland mehr der gebende als der empfangende Teil sei daß der Ausschuß aber trotzdem in seiner Mehrheit der Aufjassun gewesen sei, dem Vertrage zuzustimmen, weil er den Vertrag nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter politischen Gesichts— punkten gewürdigt habe. Dieselben Gesichtspunkte sind für die Reichs⸗ regierung maßgebend gewesen. Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß gerade in dem Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich alle die Bindungen, alle die Einengungen uns der Freiheit berauben, wünschentwerte Verhältnisse zwischen beiden Staaten auf voluischem und wirtschaftlichem Gebiete zu schaffen, Bindungen, die gegeben sind einmal durch den Vertrag von Versailles andererleits durch den Vertrag von St. Germain und weiter auch duich völkerrechtliche Abmachungen, die die österreichische Regierung im Ottober 1922 in Genf mit dem Völkerbund getroffen hat. Alle diese K und Bindungen dürfen uns aber nicht von dem einen Ziel abbringen: alles zu tun, um die Bezie i Deusch⸗-Oesterreich und dem Teutschen Reich ö nur irgend möglich zu gestalten. (Bravo

Kenn deshalb auch der vorliegende Vertrag den Charakter eines Provisoriums trägt, wenn wir auch in bezug auf den Ver rag vor der Situation stehen, daß wir infolge des noch nicht vorliegenden nenen Zolltariss nicht die feste Basis haben, die es ermöglichte irgendein Definitivum zu treffen, wenn deshalb die Flag. alten worden ist. ob es unter diesen Umständen überhaupt wünschenswer t sei in Verhandlungen mit Oesterreich einzutreten, so haben wir das bejaht, um möglichst der erste Staat zu sein, der mit seinem dentschen Nachbarvolk einen solchen Vertrag schließt. (Bravo h

. Ich glaube, wir sollten auch bei dem, was hier vom Geben und

Nehmen gesprochen wird, nicht prozentual wählen, wo der größere oder geringere Vorteil liegt. (Sehr gut! rechts. Wenn es nach dem Willen beider Völker ginge, so würden doch überhaupt die Gren mauern niedergerissen, die zwischen Oesterreich und Deutschland hestehen (Lebhafter Beifall. Dann würden wir ein Land und ein Wittschaftegebiet sein. Der Gedanke, daß enge und innige steundscha itliche Beziehungen zwischen den Deutichen und Deutsch⸗ Desterreichein besteben, das ist doch der erste Gesichtspunkt, der über⸗ haupt bei der Würdigung aller dieser Verhandlungen in Frage lommt. Der ist wichtiger als alle Gesichtspunkte einzelner Zoll⸗ positicnen. (Sehr richtig! rechts)

Ich möchte von diesem Gesichtspunkt aus hier auch auf eine Erklärung binweisen. die kürzlich die deutsche Reichsregierung ab— gegeben bat, die sich auf den gegenseitigen Verkehr zwischen Oester⸗ reich und dem Deutjchen Reiche beziebt. Es ist vielsach von seiten der Deutschen und Deuitsch⸗esterreicher geklagt worden, daß im Grenzverkehr Schwierigkeiten gemacht werden, die nicht verstãndlich keen. Man hat diese Schwierigkeiten vom Standpunkt der inneren Nessorts damit begründet, daß man gegen verdächtige Elemente Vor⸗ sorge treffen müsse, gegen politisch verdächtige und auch auf anderen Gebieten verdächtige Elemente. Ich bin der Meinung: diese Ele⸗ mente verstehen es, sich über alle Paßvorschriften hinwegzusetzen (lebhafte Zustimmung); aber die ehrlichen Menschen, die hinübergehen wollen, um alte Beziehungen zreischen Volk und Volk wieder auf⸗ zunebmen verstehen es nicht, wie sich zwei befreundete Völker gegen⸗ einander abschließen, so wie es geschehen ist. Ich freue mich, mit- te len zu können, daß wir Ansang nächster Woche mit der pienigen österreichischen Gesandtschaft in Verhandlungen eintreten werden mit der Absicht, die wechselseitige Au fbebung des gesam ten 3 zwischen Deutschland und Oesterreich n die Wege zu leiten (Bravo) Wir werden diese Maßnahmen auch unter dem Gesichttpunkt betrachten, innerhalb der xolitischen Bindungen, die uns auferlegt sind, alles zu tun, um wenigstens auf diesen Gebieten die Ein bei der Empfindung zwischen beiden Völkern k Gesetzgebung zum Autdruck zu bringen. (Lebhafter

Abg. Dr. Hilferding (Soz ): i . ist wiederholt durch , , 661 . auch bei den e,, für die ö. an en ttt kel 48 gedacht hat. ir müssen durch ein Ausführungsgesetz n 16 44. diese Verletzungen unmöglich machen. Wir haben 84 n. 'n. ö, Desterreichs gewünscht und den greßdeutschen r e nr, . . h wie die Sozialdemokraten in Oesterreich. . . ö , so lange eine vernünftige err n gl in 4 oziale Dumping kann für die deutsche e el, 26 . rlic werden. Die baldige Ratifizierung des mmens durch Deutschland muß daher gefordert 3 Der , trotz verschiedener Gere. dem Ab⸗ kiffen ,, insbesondere gegen die beabsichtigte Abg. Stocker (Komm.) protesti 8 lire 48 der , 66 4 91 iedner wirft der Regierung mangelnde Aktivität bei den Verhand— lungen mit Oesterreich vor. Es ift bedauerlich, daß dieser Vertrag Zollschranken 36 auf, die Dauer festlegt. Wir wünschen zunächft

ollunion mit i ,. man hat sich aber leider

schon mit den Verträgen von Bersallles und St. Germain abgefunden die Sozialdemokraten. Die kommenden

ind wieder einmal konsequenter als die Sozialdemokraten

. n n m ni 1 n ,, ohne . Hinweis auf rzölle. Die Sozialdemokraten ne ĩ i

. ae, ö hmen ihn bedingungslos an.

Abg. Me yer⸗Berlin (Dem.): Wir haben uns kei ĩ den Friedensverträgen abgefunden, aber wir als das in ee mit Haftegebiet müssen nach dem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Desterreich e, Manche Hestimmungen des. Vertrages erregen iar in Wirtschaftskreisen Bedenken, weil einige deutsche Induftrien kes ü dit werden, aber so geht es auch einigen zt (chi In⸗ iir en, Es hat jetzt keinen Zweck, darauf einzugehen, weil an der . des Vertrages nicht h eln ist. Bei weiteren Ver äandlungen müssen noch manche Wünsche erfüllt werden, und ich hitte ie Negierung. dazu die Sachverständigen der Industrie hinzuzuziehen. Erfreulicherweise wird hier der Anfang zu dem wirtschaftlichen Zu— in . mit Oesterreich gemacht. (Beifall.)

9. Das Ab ko mm en wird darauf in zweiter und dritter esung gegen die Stimmen der Kommunisten ange⸗— nommen.

In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetzen

56 Verlängerung der 6 und e , es d oer r ch n 0 rug e i schen vorläufigen

6 ls übereinken mens vom 28. April 1923 auf ntrag des Ausschusses für die Handelsverträge ohne Debatte

angenommen.

Die Anträge der Abgeordneten Dr 9 Vp.), Bud la e (D. . und Dr. . 3 ieform der Kriegs chädengesetze, des Liquidationsgesetzes und ö. Entschädigung der verdrängten Grenzland und Auslands. ö ,. des e e en Löbe einem , schuß für die Kriegsbeschädigten⸗

Es folgt die Beratung der Den ĩ i i R ep erh Ci ore Famngs ben ö ,, des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich in Verbindung mit den Anträgen der Kommunisten sowie der Sozialdemokraten auf Einsetzung eines Untersüchungs ang“ JJ Ruhrkredite. .

eichsminister der Finanzen von Schlieben:

geehrten Damen und Herren! Dem hohen Hause J Nummer 568 seiner Drucksachen eine Denkschrift über die Reparationslasten und Schäden der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich zugegangen. Namens der Reichsregierung habe ich mit der Uebersendung dieser Denkschrift den Antrag verbunden, den aus der Denkschrift sich er⸗ gebenden Etatsüberschreitungen bei Kapital XX, 5, Titel 1 des ordentlichen Daushalts für die Ausführung des Friedensvertrags für daz Rechnungsjahr 1924, soweit dieselben bereits vollzogen sind, zu⸗ zustimmen und sich mit den noch zu leistenden Ausgaben im Wege der Etat süberschreitung einverstanden zu erklären.

Meine Damen und Herren, die Reichsregierung löst mit der Vorlage dieser Denkschrift und der Stellung dieses Antrags die Zu— sage ein, die ich persönlich im Namen der Reichsregierung bei meiner Etatstede im Haushaltsausschuß gegeben habe. Ich habe, wie die Damen und Herren sich wohl erinnern werden, in meinen den Ver— handlungen vowausgehenden Ausführungen den Ausschuß bereits davon unterrichtet, daß zur Abgeltung der Schäden, die im besetzten Gebiet, inẽbesondere durch die Ewpressung von Kohlen⸗ und anderen Liefe— rungen, während des Ruhrkampfs, aber auch in erheblichem Umfang nach dem Ruhrkampf entstanden sind, namhafte Zahlungen bereits geleistet worden seien und in gewissem Umfang auch noch bevor⸗ ständen. Die Mitglieder des hohen Hauses, welche den damaligen Beratungen des Haushaltsausschusses beigewohnt haben, werden sich auch noch erinnern, daß ich damals bereits die Einbringung einer Indemnitätsvorlage in Aussicht gestellt habe. Die Regierung legte damals und legt heute ganz besonderen Wert darauf, nicht mit dem hohen Hause in eine Meinungsverschiedenheit über die Tragweite der etatsrechtlichen Befugnisse der beteiligten Reichsregie rungen, ins- besondere der beteiligten Reichsfinanzminister, zu kommen. Ich per⸗ sönlich bin mir genau so wie mein Herr Amtsvorgänger jederzeit Vsolut klar darüber gewesen, daß die Verwendung so bedeutender Mittel im Laufe des Rechnungsjahres 124, für welche ein aus— reichender Ausgabeposten im Haushalt nicht vorgesehen war, dem hohen Hause nicht erst nach der Prüfung der Rechnung von 1924, etwa erst nach anderthalb oder zwei Jahren, mitgeteilt werden dürfe, sondern daß sich der Reichstag sofort nach seinem Zusammentreten mit dieser Angelegenheit zu befassen haben würde.

Angesichts des von mir verlesenen Antrages, der, in der Sprache

des Etatsrechts ausgedrückt, die Bitte der Indemnität enthält, tritt

es politisch meiner Ansicht nach völlig in den Hintergrund, wenn in der Denkschrift die haushaltsrechtlichen Gesichtspunkte erwähnt worden sind, von denen sich der Reichsminister der Finanzen bei der bisherigen Behandlung der Angelegenheit rechtlich hat leiten lassen. Es scheint nun aber nach der Veröffentlichung der Denkschrift hier und da der Eindruck entstanden zu sein, als ob die Reichsregierung mit dem hohen Hause einen politischen Kampf über die Tragweite gewisser Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung zu führen beab⸗ sichtige. Ich stelle ausdrücklich namens der Reichsregierung fest, daß dies nicht der Fall ist, und daß sich der politische Wille der Reichs regierung in dem Ihnen vorliegenden Antrag auf Indemnität darstellt.

Wenn ich mich in diesem Augenblick auf diese kurze Feststellung beschränke, so geschieht das in der Annahme, daß die Erörterung sowohl der Grundzüge wie der Einzelheiten der in der Denkschrift dargestellten Dinge von dem hohen Hause zunächst an einen Ausschuß überwiesen werden wird. *

Abg. Dr. Hertz (Soz.): Ein deutschfreundliches Blatt im Aus⸗ land schreibt angesichts des Geschenks von siebenhundert Millionen an die Ruhrindustrie, jedes Unglück, das das deutsche Volk getroffen habe, habe sich bisher stets als ein Segen für die Großindustrie er⸗ wiesen. (Lärm rechts) So bedauerlich dieses bittere Urteil des Aus— lande ist, 9 wahr ist es auch. (Lauter Widerspruch rechts, Der Weltkrieg hat die Kapitalmacht weniger Konzerne ungeheuer an— wachsen lassen. (Zurufe rechts; Barmatih. Wenn Barmat seine Ge— Cãfte im Ruhrgebiet gemacht hätte, wäre es wahrscheinlich heute Ihr ur Rechten) Nationalheld, (Große Heiterkeit rechts) Im Nuhrgebiet herrschte Not und Elend. Wenige haben diese Art der Massen ausgenutzt, um ihre wirtschaftliche Macht aufzubauen. Die—⸗ selben Kräfte, die das Reich an Rhein und Ruhr verteidigt haben, die als Helden 3 en f wurden, sind beim Abbruch des passiven Widerstandes von der Reichsregierung schmählich, im Stich gelassen worden. Nur von einem Zufall hing es ab, daß die ganze Angelegen⸗ heit aufgedeckt wurde. Im ganzen Volke ist große Empörung und grregung entstanden. Man hat den Eindruck, als ob bewußt die Vorgänge his in die letzten Wochen hinein verschleiert wurden. Es ist doch auffällig, daß ein . es deutschen Bergarbeiterverbandes zom I7. Oktober der sachliche Aufklärung verlangte, erst nach drei Monaten am 15. Januar, beantwortet worden ist. (Hört, hört! links) Die Denkschrift gibt keine Antwort auf die gestelllen Fragen. n, , Dokumente fehlen. Vor allen Dingen enthält sie nichts über ie Zahlungen während des Ruhrkampfes, die vielleicht no mehr Interesse verdienen als die 700 Millionen. Es handelt 6. nur um ein Ahlenkungsmanöver, wenn man behauptet, die sozial— ,, Di . hätten zugestimmt. Die Haltung der sozial⸗ demokratischen Minister war durchaus einwandfrei. Dag stellen wir ausdrücklich fest. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten. Die sozialdemokratischen . jetzt verantwortlich zu machen, wäre eine Vergewaltigung der Wahrheit. (Außenminister Dr. Stresemann unterbrechend: Das Kabinett hat am 20. Oktober einstimmig seinen Beschluß gefaßt, mit , hrer Partei! Hört, hört! rechts) Am 369. Sttober hat eine Rabineftssitzung. staͤttgefunden, von der hisher in der Presse behauptet wurde, daß sie die entscheidende gewesen sei. Aus dem Antwortbrief von Stinnes geht das Gegen leil hervor. Am 21. Oktober hat Stresemann in seinem Brief an Stinnes nur von Anrechnung gewisser Steuern und Einstellung aller anderen Zahlungen an das Ruhrgebiet gesprochen. (Hört, hört! links.) enn 9 Stresemann sagt, das Kabinett habe einstimmig etwas anderes heschlossen, warum fehlt dann dieser Beschluß in der

Denkschrift? Und warum schreibt denn Herr Stresemann am 21. erl. etwas anderes als am 26. Oktober wurde.

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Am I. November erklärte Str ; e irte esemann nochma ß i e. vor der endgültigen Regelung der e nal ö. eiste , , (Hört, hört! links. Ich frage den Minister 1 ö. ö Sie damals daran gedacht, sich gehen würde und daß Sie . ,,,, Zeit siebenhundert Millionen alem 96 , Etat . merkt bei der Regierung das Bedürfnis, daß n,, chende Verantwortung auf andere abwalgen will. (Unruhe rechts. 1 das Wiederaufbauministerium nicht von einem sozialbemo⸗ . Minister verwaltet wude, war es zuständig, in dem Augen— . wo Robert Schmidt Minister wurde bezeichnete man es für un— 3 . . Rufe bei den Sozialdemokraten Unerhört! Kor— . a. Lachen rechts. Die Regierung gibt zu, daß eine ö. 6 t rundlage für ihre Zahlungen nicht vorhanden war; dann 9 3. ofort, als sie die Jufage der Entschadigungen machte, diese . age schaffen müssen. Das hat die Regierung selbst dann noch . getan, als pig durch das Londoner Abfommen vor weilerer Er— öhung unserer Lasten gesichert waren. Was hat sich die Regierung etats rechtlich überhaupt gedacht? Ein Reichskanzler, der früher Finanz⸗ , . war. sollte doch das Studium der Haushaltsordnung betrieben ,, Wenn eine so weite Auslegung der Gesetze möglich ist. kann der Reichstag seine Tätigkeit einstellen. Dann könnte . ja über alle Steuereinnahmen nach ihrem Belieben verfügen. Nicht ein⸗ . dem Uehsrwachungeausschuß hat. die Regienrmg. Mittzilung ge— . ht. Die Regierung hat gesetzlos, ja gesetzwidrig, dem Angehen der gatsgemalt, in der Republik abtwglich und guch leichtfertig ge— handelt. (Cebh. Zustimmung links. Rufe; Gewjisfenlos Die Negle= rung hat verlauten lassen, daß sie durch Vereinbarung mit der Ruhr— industrie dreihundert Millionen gespart habe (Lachen links), aber die Regierung hat Ueberpreise gezahlt, für die Kohle 16,43 äs für die Tonne, während der Hurchschnittepreis sich auf I6 & ( stellte. Da . sind insgesamt 60 Millionen Mark zuviel gezahlt worden. Deese Summe erhöht sich noch durch andere Entschädigungen. Die Arbeiter gi. haben zu einem Lehn arbeiten müssen, der um 15 M für die chicht zu niedrig war. Sig wurden damit vertröstet, daß sie für das Reich arbeiten. Dabei kämpften die Arbeitgeber gegen den Achtstunden. tag mit Hinweis auf die Ruhrschäden. Die Regierung hätte bedenken 26 welchen Konfliktsstoff sie damit in das Ruhrgebiet warf. Ich ann die Angahen der Denkschrift nicht glauben, daß die Reichskaffe gerade flüssige Mittel gehabt hat; denn im Aufwertungsausschuß hat gleichßeitig der Finanzminister Di, Luther und dann auch der Finanz ministet von Schlicben erklärt, daß eine Aufwertung der Kriegsanleihe aus Mangel an Mitteln unmöglich sei. Am 28. September hat Herr ben Schlieben als Ctatsreferent, im Ausfckuß erklärt, daß für die Ruhrentschädigungen hundert Millionen erforderlich selen. Was hat ich seitdem ereignet daß die Sunnne auf siebenhundert Millsonen ze— stiegen istẽ? Die Aktiengesellschaften haben feit zehn Jahren ihr Aktien gpital um vierzig Prozent erhöhen können, sie verdienen alfo unser Mitleid, besonders Herr Thyssen, der vor dein Kriege fein Ver— mögen auf zweihundert Millionen bezifferte und jetzt fünfhundert Mil— lionen hat. Wir werden im Ausschuß auf restlose Aufklärung über die Zahlungen währen des Ruhrkanmwfes dringen. Die Industrien ge— wammen, während die Inflation das Volf bedrückte, Wie sind denn die Mlibeiter entschädigt worden? Siebentausend Menschen sind durch den Ruhrkampf um ihre Existenz gebracht, die zum Teil hungern, keine Er⸗ werbe osenunterstüßtzung bekommen und betteln müssen. Dazu kommt das Steuersystem, das gleichfalls die Reichen bevorzugt. Zu dem Unter⸗ suchungsgusschuß müssen unintęressierte Sachverstandige hinzuge ngen werden. Wir verlangen bei der Finanzlage und der Notlage des Vo kes, daß die zuviel gejahlten Beträge zurückgezahlt werden. Die Auf— wertungsfragg ist eine Frage der Mittel. Hier können wir die Mittel beschaffen. Wir werden in diesem Sinne positiv an der Aufwertungs⸗ frage arbeiten. Diese Ruhrentschädigungen richten sich gegen das ganze y . Volk. (Lebh. Beifall und Händeklatschen bei den Sozialdemo⸗ en. ö Von sämtlichen Rechtsparteien bis zum Zentrum is ; bis; st zu dem sozialdemokratischen Antrag die Abänderun . worden, daß der Untersuchungsausschuß die Aufgabe haben soll, festzustellen, ob irgendwelche Beträge an die Ruhrindustrie gesetzlos ausgezahlt sind (Lachen links), ob daher eine Rück⸗ erstattungspflicht des Reiches vorliegt.

Aba. Dr. Cremer (D. Vp.) ; Namens der Fraktionen der Dentschnationglen Volkspartei, des Jentrums, der Da e, partei, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Bayerischen Volks= artei habe ich folgende Erklärung abzugeben: Die besonderen Verhält⸗ nisse nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Herbst 1924 haben bestimmte rechtsverbindliche Zusagen der dama igen Reichs⸗ regierung erforderlich gemacht, um die Aufrechterhaltung des wirt- chostlichen Lebens in dem althesetzten und im Einhruchsgebiet an der Ruhr zu ermöglichen und Lie finanziellen und wirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen, welche die Träger der Wirtsckaft unter dem Druck der Einbruch mächte im besetzten Gebiet, insbesondere durch die sogenannten Micum⸗ Verträge und mit diesem zusammenhängende Zusahyvbertrãge haben übernehmen müssen. Ohne diese Zusagen ist der wirtschaftlichẽ Zusammenbruch des gesamten besekten Gebietes mit Bestimmtheit zu erwarten gewesen, die Arbeitslofinkeit von Misstonen deulscker Staat. bürger, verbunden mit unerhörtem militärischen Druck; hätte die unmittelbare Gefahr gewaltsamer Trennung der besetzten Gebietsteile vom Reich der mindestens, von den beteiligten Ländern herauf— beschworen. In voller Würdigung der damaligen Lage haben die ver⸗ schichenen folgenden Reichsregierungen die gegebenen Zusagen cufrecht⸗ erhalten und materielle Mittel zur Verfügung gestellt. unn den Fort⸗ gang der Wirtschaft bis zum Inkrafttreten des durch das Londoner Ab- kommen modifizierten Dawes⸗Planes aufrechtzuerhalten. Aus gleichen Ewwägungen bat die der gegenwärtigen Reichsreoierung vorausgegan- gene Regierung sich zu einer veraleichsweisen Schlußrege ung der in Frage kommenden, Erstattungsansprüche entschlossen. Die Reichs⸗ regierung ist hierbei nicht den durch das Etatsrecht des Reichstans ver⸗ fassungsmäßig gegebenen Weg der Anforderung der erforderlichen Mittel gegangen: sie glaubt. durch die besondere politische Lage des Jahres 1924 genötigt gewesen zu sein, erst nach dem Abschluß der Aktion sich durch Nachsuchen der Indemnität die nachträgliche Genebmigung des Reichstags zu ihren Maßnahmen geben zu lassen. Dieser an sich außer⸗= gewöhnliche Schritt hat naturgemäß im Lande eine starke Beunruhi= gung und den Wunsch nach genauer Klarstellung der Verhältnisse ber— vorgerufen. Die zu der gegenwärtigen Erklärung vereinigten Frak— tionen betrachten diesen Schritt der gegenwärtigen Reichsregierung als den durch die Verfassung des Reickes gebotenen. Sie sind von der sicheren Ewartung, getragen, daß die erforderliche Nachwrüfung der durch die Indemnität nachträglich zu deckenden Maßnahmen der Reicht— regierung ergeben wird, daß diese Maßnahmen durch wimende Ver⸗ hältnisse geboten waren, daß weder die Zusagen der Reichsreg; erung nech die von ihr vollzogenen Leistungen die Finanzen des Reiches ge— schädiat oder Privatversonen oder Firmen rechtsw Tria bereichert haben. Sie behalten sich diese Nackpvrüfungen nach allen Richtungen innerhalb des zu ihr berufenen Haushaltgausschusses des Reschstags vor, ebenso wie sie gelegentlich dieser Nachprüfung festzustellen beabsichtigen, gb ein billiger Auëgleich der nach dem Ashruch des passiben Widerstgrndes ven, der Bevölkerung des besetzten Gebietes in wirtschaftlicher Beziehung ebrachten Opfer noch weitere, mit der Leistungsfähigkeit des Rejchs, zu vereinbarende Aufwendungen erfordert, wobei gegebenenfalls in erster Lins die bisher nicht be— Pachten kleinen und mittleren Existenzen berücksichtigt werden müssen. Der von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Antrag auf Finletzung eines Untersuchungsautzschusses greift zum Teil, inzbefensere hinsichtlich seiner Affer 5, in die dem Haushaltsqusschuß gesteslte Aufgabe ein. Die Fraktionen sind der Meinung, daß die Arbeit des Haushaltsausschusses durch die Tätigkeit eines besenderen Unter— suchungsausschusses nicht gehemmt werden darf, zumal da eine be— schleunigte Erledigung des Indemnitätsgesetzes durch das dringende Bedürfnis der Wiederherstellung geordneter etatsrechtlicher Zustände erfordert wird. Mit diesem Verbehalt sind sie mit der Einsetzung eines Untzersuchungsausschusses über die von der soꝛialdemokratischen Traktjon bexichneten Punkte ginperstanden, da auch sie ein drindendes öffentliches Interesse in der Teststellung erkennen, daß es hinsichtlich der seit dem 11. Joanugz 123 geschehenen Vorgänge nichts zu be⸗ schönigen und zu verschleiern gibt. Ich beantrage daher im Namen