1925 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Mar 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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eutsch Preußischer

und

eichs anzeiger

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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäfisstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern kosten O9, 30 Reichsmark.

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Berlin, Montag, den 2. März. Abends.

n Anzeigenpreis lür den Naum einer o gespaltenen Einheitszeile 1. Reichsmark freibleibend. einer z gespaltenen Einheitszeile 1.790 Reichsmark rreibleibend Anzeigen nimmt an die Gesichättsstelle de, Reichs. und Staatsanzeigers Berlin SW. 468, Wilhelmstraße Nr. 32. ö

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Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Exequaturerteilungen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 10 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung zur Abänderung der Anordnung, betreffend die Beschäftigung weiblicher Angestellter in Gast⸗ und Schank⸗ wirtschaften.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, Rudolf E. Schoenfeld, und dem Geschäftsträger von Haiti in Berlin, Charles Bouchereau, in semer Eigenschaft als Generalkonsul von Haiti in Hamburg, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Betanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 des Reichsgesetzblaits Teil II enthält

das Gesetz über Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Ab— änderung des deutsch⸗portugiesischen vorläufigen Handelsübereinkommens vom 25. April 1923, vom 24. Februar 1925,

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 25 Februar 19295, und

die Bekanntmachung wegen der Ratifitation des deutsch⸗polnischen 9 P . * 1 . Abkommens über Staatsangehörigkeits. und Optionsfragen, vom 19. Februar 19295

Umfang 5, Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig. Berlin, den 28. Februar 1925

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preusen.

Anordnung zur Abänderung der Anordnung, betreffend die Be⸗ schäftigung weiblicher Angestellter in Gast⸗ und Schankwirtschaften. Vom XW. Februar 1925.

In § 3 der auf Grund des Gesetzes über weibliche An⸗ gestellte in Gast- und Schankwirtschaften vom I5. Januar 1920 (RGBl. S. 69) erlassenen Anordnung, betreffend die Be⸗ schäftigung weiblicher Angestellter in Gast⸗ und Schankwirt⸗ schaften vom 10. August 19209 (Preuß. Staatsanzeiger 1920 Nr. 187 und Min.⸗Bl. f. d. i. V. S. 328) in der Fassung vom 28. Juli 1921 (Preuß. Staatsanzeiger 1921 Nr. 181 und Min.⸗Bl. f. d. i. V. S. 250) sowie vom 18. September 1922 (Min Blu f. d. 1. V. S. 939) werden die Worte „a) in Städten mit 10 000 und mehr Einwohnern“, und die Worte „b) im übrigen der Landrat als Kreispolizeibehörde“ gestrichen.

Berlin, den 28. Februar 1925.

Der Minister des Innern. J. R Meter. Der Minister für Handel und Gewerbe. , 5335 ö J. A.: von Meyeren. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Klaußener.

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Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den . ö 71. n . ö 3 . 9 . ordentlichen Prosessor an der Universität Heidelberg Dr.

Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hansen zu korre— spondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.

8 Betanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr 12936 die Verordnung über die Uebertragung des Rechts zum Ausbau der Recker Aa an den Kreis Teclenburg, bom 12. Fe⸗ bruar 1925, unter

Nr. 13 957 den Erlaß des Preußischen Staatsministeriums, be= treffend die Genehmigung eines Staatevertrags zwischen Preußen und Waldeck über den Anschluß der Handel und Gewerbetreibenden des Freistaats Waldeck an die Industrie⸗ und Handelskammer in Cassel, vom 5. Februar 1925, und unter

Nr. 12938 die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Verzinsung gestundeter Abgaben vom 29. August 1924, vom 16. Februar 1925.

imfang 16. Bogen. Verkausspreis 15 Reichspfennig.

Berlin, den 28. Februar 1925.

wee mm 13 3a N 9 IIoOcEnG Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Reichs rat trat vorgestern nachmittag zu einer kurzen Trauerkundgebung für den verstorbenen Reichs⸗

präsiden ten zusammen. Der Vorsitzende, Reichs innenminister Schiele, eröffnete die Vollsitzung, an der Vertreter aller Länder teilnahmen, mit folgenden Worten:

Ich eröffne diese außerordentliche Sitzung des Reichsrats, die nur dem ehrenden Gedächtnis des verstorbenen Reichspräsidenten ge⸗ widmet ist. Ich erteile das Wort namens der Länder dem preußischen Ministerpräsidenten.

Hierauf führte Ministerpräsident Marx laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus:

Meine Herren! Heute Morgen ist der Reichepräsident Friedrich Ebert an den Folgen einer schweren Kiankheit von uns geschieden. Mit dem Reiche stehen die Länder trauernd an seiner Bahre; denn die Länder wissen genau, daß ebenso wie das Reich seinen ziel- bewußten und kraftvollen Führer in schweren Zeiten ver loren?! hat, auch die Länder mit dem Tode des eisten Präsidenten der deutschen Republik den Verlust eines Mannes zu betlagen haben, der seine Aufgabe nicht nur darin gesehen hat., das Reich zusammenzuhalten, sondern der es verstanden hat in richtiger geschichtlicher Würdigung der politischen und kultu— rellen Bedürsnisse der einzelnen Länder ihren Staaisnoiwendigkeiten gerecht zu weiden und ihre Interessen mit denen des Reiches zu ver⸗ knüpfen. Die Geschichte wird einst das Wirken Friedrich Eberts in den Jahren nach dem furchtbaren Kriege zu würdigen haben; der Reichsrat aber wird seiner Verdienste stets eingedenk bleiben und dem ersten Präsidenten des Reichs ein dankbares Andenken stets bewahren. (Die Mitglieder des Reichsrats hörten die Worte stehend an.)

Vorsitzender Reichsminister Schiele schloß darauf die

Sitzung.

Preuskien.

Am 21. Februar verstarb im Ruhestande der frühere Präsident der Justizprüfungskommission Gotthold Ute im 76. Jahre eines arbeitsreichen gesegneten Lebens. Hervor⸗ gegangen aus dem Anwaltsstande und in ihm zu hohem An⸗ sehen gelangt, wurde er am 1. Januar 1900 zum Kammer⸗ gerichtsrat, 1904 zum Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im preußischen Justizministerium ernannt. Seit 1909 hat er der Justizprüfungskommission, deren Mitglied er schon seit 1898 war, vorgestanden, zunächst als Vizepräsident und vom 1. Oktober 1911 ab bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst am 1. April 1921 als Präsident. Mit Gotthold Ule ist ein gütiger, warmherziger, stets hilfsbereiter Mensch, ein hochverdienter Beamter von wahrhaft vorbildlicher Wirksam⸗ keit dahingegangen. Indem er seim hohe wissenschaftliche Be⸗ deutung und seine reiche Lebenserfahrung lange Jahre hindurch der Heranbildung des juristischen Nachwuchses dienstbar machte, erwarb er sich um diese große dauernde Verdienste. Seine Lebentzarbeit und seine Persönlichkeit sichern ihm ein dankbares bleibendes Gedenken.

Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der Preußischen Gewerbeaufsichtsbeamten und Berg—⸗ behörden für 1923. 24 wird voraussichtlich im April d. J. in der Reichsdruckerei fertiggestellt werden. Es werden nur so viele Abdrucke hergestellt werden, wie bis zur Drucklegung bestellt sind. Die Bestellungen nimmt die Direktion der Reichs— druckerei, hier 8W. 68, Granienstr. 91l, bis zum 31. März d. J. entgegen. Wenn das Werk, wie zu erwarten ist, etwa 60 Bogen umfaßt, wird der Preis einschließlich der Gebühren für die Postbeförderung etwa 14 R.-M. fuͤr einen gehefteten

Abdruck und 15 R.-M. für einen in Ganzkaliko gebundenen Abdruck betragen. Diesen Berechnungen liegen die jetzigen Verhältnisse bei den Löhnen und Rohstoffen zugrunde. Wenn darin Aenderungen eintreten, oder das Werk einen anderen als den jetzt angenommenen Umfang erhält, so werden auch die Preise entsprechend geändert werden. Die genauen Preise werden, sobald das Werk fertiggestellt ist, bekanntgegeben werden. Zur Vermeidung von Beanstandungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß jeder bestellte Ab— druck auch von dem Besteller bezahlt werden muß. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob geheftete oder gebundene Abdrucke des Werkes gewünscht werden. Die Kosten werden bei der Uebersendung von der Reichsdruckerei durch Postnachnahme erhoben werden. In den Jahresberichten für 1923/24 werden vorwiegend folgende Angelegenheiten besprochen werden: Die Durchführung der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. 12. 1923 und die mit ihr gemachten Erfahrungen; die Frau in der Betriebsvertretung; die Sicherung des Nachwuchses an Lehrlingen in Fabriken und Handwerksbetrieben; Unfälle an Schmirgelscheiben (Steinen) und ihre Verhütung; Gefahren bei der Herstellung und Verarbeitung von Zellhorn Zelluloid); Arbeits- und Gesundheitsverhältnisse in den Säure herstellenden und verarbeitenden Betrieben.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestentat des Reichstags hielt gestern mittag eine Beratung über die Beteiligung des Reichstags an den Trauer seierlichkeiten aus Anlaß des Ablebens des Reichspräsidenten ab. Die Trauerseierlichkeiten sind bekanntlich im Dienstgebäude der Reichs- präsidenten geplant. Der Aeltestenrat äußerte jedoch den Wunsch, daß die Trauerfeierlichkeiten nach dem Reichstagssitzangssgal verlegt werden. Für den Nachmittag war eine Kabinetissitzung der Reichs regierung berufen, die sich auch mit dem Wunsche des Aeltestenrats beschäftigen sollte

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags ist zu heute nachmittag einberufen worben, um darüber zu entscheiden, ob die für Dienstag und Mittwoch vorgesehenen Plenaisitzungen siatlfinden sollen und um über eine besondere Trauerfeier des Preu— ßischen Landtags zu beschließen.

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Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet vorgestern den Nachtragsstellenvplan zum Haus⸗ haltsplan des Preußischen Staates für das Rechnungsjahr 1924. Dieser Stellenplan ist notwendig ge⸗ worden, weil der Personalabbau inzwischen einen vorläufigen Abschluß erreicht hat und nun der Zeitpunkt gekommen ist, den Haushaltsplan durch Streichung der fortfallenden Beamtenstellen umzuarbeiten und der durch den Personalabbau geschaffenen Wüklichkeit anzupassen. Der Stellenplan soll mit Wirkung vom J. Oktober 1924 und Jo⸗ weit er sich auf die Polizei bezieht, mit Wirkung vom 1. Juli 1924 in Kraft treten. Die Beratungen wurden mit Rückicht auf das Ab⸗ leben des Reichspräsidenten abgebrochen und auf heute vertagt.

Gesundheitswesen, Tierkrautheiten und Absperrungs—⸗ ; maßregeln. Das Erlöschen der Maul- und Klauen euche ist vom Schlachtviehhofe in Leipzig am 27. Februar 1925 amtlich gemeldet worden. .

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Budavpest, 23. Februar (W T. B) Der heute veröffent- lichte amtliche Saatenstandsbericht konstatiert, daß infolge des eingetretenen Regenwetters die Ackerungearbeiten für die Früh⸗ sahrssaaien überall beendet werden konnten. Die Herbstjaaten nehmen eine fräftige Entwickelung und erlitten trotz des Mangels einer Schneedecke bloß unbedeutenden Frostschaden.

Nr. 8 des . Reichsministerralblatts“ Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 25. Februar 1925 hat folgenden In⸗ halt; Allgemeine Verwaltungesachen: Bekanntmachung zur Ausführung des deutsch-litauischen Optionsbertrags vom 10 Februar 1923. Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über den am I. Fe⸗ bruar 1p25 unterzeichneten Vertrag zwischen Deutschland und Litauen zur Ausführung der Artikel 8 bis 10 der Konvention über das Memel⸗ gebiet vom 8. Mai 1924 (Optionevertrag Bekanntmachung zum deutsch⸗lilauischen Optionsvertrage vom 10. Januar 1925 Reichs⸗ gesetzbl. 1I1 S. 59).

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