1925 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Mar 1925 18:00:01 GMT) scan diff

seine Effekten abgenommen worden. Härtle ist nach zwei Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei seiner Entlassung sind ihm seine Sachen und das bare Geld wieder ausgeliefert worden.

Dieser Fall ist damit, glaube ich. vellständig erledigt. Und nun schließlich der Fall Stuttgart. Auch hier sind unbewiesene Momente dem Antrag zugrunde gelegt. Die Landespolizei in Stuttgart berichtet darüber authentisch folgendes:

Von einem Wahlterror bei Durchführung der Durchsuchung des Parteibüros der K. P. D. in Württemberg, Geißstraße 4, der Beschlagnahme von schriftlichem Material und der Festnahme des politischen Sekretärs der Bezirksleitung Langner kann keine Rede sein. Die Durchsuchung im Parteibüro der Bezirksleitung erfolgte im Auftrage des Oberreichsanwalts zwecks Ausführung der durch Gerichtsbeschluß angeordneten Beschlagnahme verschiedener kom⸗ munistischer Broschüren. Hierbei wurde bei Langner zum Teil sehr schwer belastendes Material gefunden, aus dem sich gegen Langner der dringende Verdacht eines Verbrechens im Sinne des §z 86 StB. (Vorbereitung des Hochverrats) ergab. Im Auftrage der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, der sofort über das Ergebnis der ersten Durchsuchung Bericht erstattet wurde, wurde am Nach⸗ mittag desselben Tages durch die Polizei das gesamte schriftliche Material, das im Besitz Langners sich befand, vorläufig beschlag⸗ nahmt und dem zuständigen Amtsgericht zur Durchsicht vorgelegt. Nach Sichtung des sehr umfangreichen Materials, die mit größt— möglichster Beschleunigung erfolgte, wurden sämtliche mit der Reichspräsidentenwahl irgendwie im Zusammenhang stehenden Schriftstücke, insbesondere auch die Listen der in Aussicht ge— nommenen Versammlungsorte, Versammlungen und Versamm⸗ lungsredner sowie die auf die Wahl sich beziehenden Rundschreiben der Partei unverzüglich durch das Amtsgericht der Bezirksleitung der K. P. D. zurückgegeben. Es ist nicht wahr, daß das Partei⸗ sekretariat nur einen kleinen Teil des Wahlmaterials zurück⸗ rhalten habe. Was sich noch an Material bei den Akten befindet, ist lediglich solches, das für die Durchführung des Strafve rfahrens gegen Langner notwendiges Beweismaterial darstellt, das für die Wahl nicht weiter von Belang ist, das dagegen, eben weil es sich um ein Beweismaterial handelt, nicht herausgegeben werden kann. Die polizeiliche Festnahme des Langner wurde alsbald nach seiner Vorführung vor das zuständige Gericht durch Haftbefehl seitens des letzteren wegen Verbrechens im Sinne des 5 86 StGB. gerecht⸗ sertigt Unter diesen Umständen ist eine Haftentlassung Langners als ausgeschlossen zu betrachten, solange nicht etwa im Wege eines ordentlichen Beschwerdeverfahrens eine solche durch das Beschwerdegericht verfügt würde. Sowohl bei der Durch suchung als auch bei der Beschlagnahme des Materials sowie bei der Fest⸗ nahnie des Langner waren ausschließlich kriminelle Gesichtspunkte maßgebend

Meine Damen und Herren! Tamit habe ich die Fragen, die hauptsächlich in den beiden Anträgen, besonders in den Anträgen der Kommunisten, angeschnitten worden sind, einzeln erörtert. Es ist hier in dem hohen Hause und besonders seitens der Antrag— steller mit besonderer Betonung immer davon die Rede, daß die Polizeimannschaften doch möglichst eine gewisse Passivität gegen über solchen Vorkommnissen üben möchten. Ja, meine Damen und Herren, wenn ein aktiver Staat nur passive Ausführungs⸗ organe haben soll, dann wird es mit der Aktivität des Staates immer schief stehen. (Sehr richtig! rechts) Wenn man immer erst darauf warten soll, bis die Polizeiorgane beschossen werden, dann möchte ich schließlich mal die Polizeiorgane sehen, die mit freudiger Verantwortung ihre Aufgabe erfüllen. Sehr richtig! rechts und in der Mitte.)

Nach den zu meiner Kenntnis gelangten Berichten über die Vortommnisse in der fraglichen Versammlung in Halle kann als feststehend angenommen werden, daß auf die Polizei in dez Aus⸗ übung ihres Dienstes ein tätlicher Angriff, und zwar zum mindesten durch Werfen von Bierseideln und Stühlen, erfolgt ist. Darüber hinaus aber bin ich seit einer Stunde darüber informiert, daß zwei Schüsse von der Galerie unmittelbar und nachgewiesener— maßen auf die Polizeimannschaft gerichtet und abgegeben worden sind. (Rufe: Hört! Hört! Zuruf von den Kommunisten: Ge—⸗ logen) Damit war nicht nur die Durchführung des der Polizei gegebenen Auftrags in Frage gestellt, sondern auch Leib und Leben der Polizeibeamten aufs schwerste gefährdet. Es kann unmöglich von den Beamten verlangt werden, daß sie erst abwarten, ob von der Gegenseite auch noch geschossen wird, bevor sie selbst von der Schußwaffe Gebrauch machen. Jeder, der die Polizei angreift, muß wissen, daß ihm in solchem Falle ein unbeugsames aktives Staatsorgan gegenübersteht. Sobald sich die Allgemeinheit hier⸗ über wieder völlig im klaren sein wird, werden derartige bedauer⸗ liche Vorkommnisse, wie sie sich in Halle und anderswo abgespielt haben, von selbst aufhören. (Beifall rechts und im Zentrum.)

40. Sitzung vom 21. März 1925, Vormittags 11 Uhr.

(Rericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Jeitungsverleger).

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 20 Minuten.

Das Kabelpfandgesetz wird in dritter Lesung an⸗ genommen.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über den Verkehr mitunedlen Metallen. Danach sollen die Vorschriften dieses Gesetzes nicht für den börsenmäßigen Terminhandel in unedlen Metallen gelten.

Abg. Bie ner (D. Nat) bedauert, daß die Handhabung des Gesetzes in einigen Bezirken Preußens, Sachsens und Badens dahin . habe, daß man Klempnermeister, die Reparaturen von

zasserleitungen vornahmen, zu Rohproduktenhändler stempelte, weil sie die Reste unedler Metalle mit nach Hause nahmen und dann im ganzen gewerblich veräußerten.

Ter Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Ueber die Kreditgewährung an den gewerb⸗ lichen Mittelstand berichtet dann

Abg. Wien beck (D Nat.): Der . ersucht die Reichsregierung, zur Milderung der augenblicklichen Kreditnot der ,,. mitkelständischen Gewerbe die Reichsbank zu veran⸗ assen, eine Summe von 30 Millionen Mark der Preußischen ,, und der Genossenschaftsabteilung .

resdneèr Bank als Darlehen auf ein Jahr baldigst zur . u stellen mit der Maßgabe, die daraus zu gewährenden Kredite an ie Kreditnehmer der gewerblichen Kreditgenossenschaften zu einem

wesentlich billigeren als dem bisherigen Zinssatz weiterzugeben. Sollte die Beschaffung der Summe auf diesem Wege nicht möglich sein, fo soll sie aus Mitteln der Reichspost zur Verfügung gestellt

Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

werden. Im Einverständnis mit den Spitzenverbänden des mittel⸗ . Gewerbes und des gewerblichen Genossenschaftswesens ollen weitere . erwogen werden, um dauernd den not⸗ wendigen Kredit für den gewerblichen Mittelstand zu beschaffen und zu verbilligen

Abg. Drewitz (Wirtschaftl. Vereinig,) beantragt, daß die Kredite nicht nur an die Kreditgenossenschaften, sondern allgemein an die gewerblichen Kreditinstitute gegeben werden sollen.

Abg. Esser (entre) erklärt, den Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigüng, ablehnen zu müssen, soweit er an Sielle von Kredit⸗ genossenschaften“ das Wort Kreditinstitute setzen will.

Abg. Krätzig (Soz) erklärt die Zustimmung seiner Partei zu dem Ausschußbeschluß.

Der Antrag Drewitz wird insoweit angenommen, als „nur gewerbliche“ Kredimmehmer in Betracht kommen sollen. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt und der Aus⸗ schußantrag angenommen.

Es folgt der Bericht des Ausschusses für die Entschädi⸗ gungsgesetze und des Haushaltsausschusses über Anträge, betr. Abänderung der Entschädigungsgesetze. Die Ausschüsse empfehlen die Annahme folgender Entschließung:

Die für Liquidations⸗ und Gewaltschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährten Entschädigungen haben sich als unzu⸗ reichend erwiesen. Die Notlage der Geschädigten erfordert dringend alsbaldige Abhilfe. Es sollen deshalb Mittel durch den Nachtrags⸗ haushalt bereitgestellt und auf Grund von Richtlinien, die der ÄAusschuß gebilligt hat, ausgeschüttet werden. Die Reichsregierung wird ermächtigt, mit der Durchführung der Richtlinien sofort i beginnen. Durch diese Maßnahmen soll der endgültigen Regelung der Entschädigungsfrage nicht vorgegriffen werden. Der Reichs⸗ tag bedauert, daß mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Reiches eine weitergehende Entschädigung nicht möglich ist. Er spricht die bestimmte Erwartung aus, daß die Reichsregierung mit allem Nachdruck den von ihr geltend gemachten Anspruch weiter verfolgt die Entschäd igung für das liquidierte deutsche Eigentum gema Teil 1 Abschnitt 1 des Sachverständigengutachtens in die durch Deutschland zu bewirkenden Jahresleistungen einzubeziehen. Ferner soll die Reichsregierung ersucht werden, nach Ablauf von sechs Monaten vom Beginn der erften Auszahlungen auf Grund der Zwischenaktion dem Ausschuß für die Entschüdigunge ge et eine Reberficht vorzulegen über die Anzahl der bearbeiteten Entschädi⸗ gungsfälle und die dabei ausgezahlten Beträge.

Der Ausschußantrag wird angenommen.

Der kommunistische Antrag, betr. Sicherung der Wahlfreiheit, wird gegen die Stimmen der Antrag⸗ keller abgelehnt. Angenommen wird ein Antrag Müller⸗ Franken (Soz.), die Reichsregierung zu ersuchen, hei den Ländern dahin zu wirken, daß alle die Wahlfreiheit ein⸗ schränkenden Bestimmungen in Rücksicht auf die bevorstehende Wahl des Reichspräsidenten schleunigst aufgehoben und die verantwortlichen Beamten auf das nachdrücklichste angewiesen werden, auf die unparteiische Durchführung dieser Anordnung zu achten.

Es folgt die Beratung des vom Ausschuß für Bildungs⸗ wesen auf Grund von Anträgen aus dem Hause eingebrachten Gesetzentwurfs, betr. den Lehrgang der Grun 1h u le. Der Entwurf bestimmt, daß der Lehrgang der Grundschule vier Jahresklassen (Stufen) umfaßt. Im Einzelfalle können besonders leistungsfähige Schüler unter Zustimmung der Grundschullehrer mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schon nach dreijährigem Besuch der Gru ndschule zur Aufnahme⸗ prüfung für eine mittlere oder höhere Schule zugelassen werden! Diese Bestimmung soll am 1. April 1925 in Kraft treten. Die näheren Bestimmungen zur Durchführung sind durch Landesgesetzgebung bis zum 1. April 1925 zu regeln.

Abg. Schreck (Soz) befürwortet eien Antrag, für die Grund⸗ schule allgemein eine Dauer von sechs Jahresklassen zu bestimmen. Gestrichen soll werden die Bestimmung, daß besonders leistungsfähige Schüler schon nach drei Jahren in eine höhere Schule übergehen fin nen. Eventuell beantragen die Sozialdemokraten, für den Fall der Ablehnung ihres Hauptantrags in dem Gesetzentwurf statt Schüler“ Schulkinder“ zu setzen; weiter soll die Genehmigung zum früheren Üebergehen in eine höhere Schule auf alle Fälle versagt werden, wenn dadurch der Bestand der Grundschule oder ihrer vierken Jahresklasse gefährdet wird. Die Lebenshaltungs⸗ und Bildungskosten für die be⸗ konders leistungsfähigen Schulkinder sollen in vollem Umfang von Resch und Ländern getragen werden, wenn die Schulkinder infolge der wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern nur Volksschulbildung erhalten würden. Diese Verpflichtung des Reichs und der Länder soll über das volkssckulpflichtige Alter hinaus bis zum Abschluß des Lehrgangs der Mittel! oder höheren Schulen andauernn. Ferner soll das Gesetz erft am 1. April 1926 in Kraft ireten, Der Redner führt aus, daß eine Folge des Entwurfs, den der Ausfschuß vorschlage, doch nur eine Bevoudung des Geldbeutels sein würde, wenn es die Antragsteller auch nicht beabsichtigt haben sollten. Die Lehrerepereinigungen seien Gegner eines jeden Versuchs, den Charakter der Grundschule zu andern. Merkwürdigerweise mache man von dem Petitionsausschuß gegen die Ausschußbeschlüsse gar kein Aufhebens. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Re inländer (Zentr); Das Grundschulgesetz besagt nicht, deß jedes Kind verpflichtet ist, die Grundschule vier Jahre lang

ö 3 ö . r, nm, Szar E af chul zu besuchen, sondern nur, Laß der vierjährige Lehrgang der Volksschule bie Grundfchule bildet. Wir find seinerzeit für die Grundsätze ein= getreten, weil wir wünschten, daß die Kinder aller Klassen im Sinne der Volksgemeinschaft zusammen arbeiten lernten. Die Volksschule soll von der Liebe aller Volkskreise getragen werden. In diesem Sinne halten wir die „soziale Grundschule“ für nützlich und not⸗ wendig. Der Streit dreht sich nur um die vierjährige Grundschule. An den vier Jahren wollen wir nicht rütteln lassen; die Bestrebungen, den Lehrgang auf drei Jahre zurückzuschrauben, oder die Vorschule wieder in die Grundschüle hineinzubringen lehnen wir ab, Aber auch das Recht des einzelnen Menschen muß zur Geltung kommen; dieses Recht ist für uns das Primäre, während die Soizaldemokratie die Gesellschaft als das Primäre behandelt wissen wolle. Wir sagen: Die Schule ist der Kinder wegen da. Der schultechnische Grundsatz der vierjährigen Grundschule darf dem Naturrecht des Individuums nicht vorangehen. Wir beseitigen auch den Grundsatz der Grundschule nicht, wenn wir besonders begabten Kindern schon nach drei Jahren die Möglichkeit des Uebergangs zur höheren Schule geben. Die Menschen sind nun einmal nicht alle gleöch. Wir haben alle Mittel in unseren Beschlüssen angewandt, um einen Mißbrauch dieser Mög⸗ lichkeit auszuschließen. Nur überragende Kinder wollen wir dabei be⸗ rücksichtigen. Wir sagen „besenders leistungsfähige Schüler“, die Demokraten wollen dafür „Schüler von hervorragender Begabung setzen; wir meinen, die Begabung läßt sich in diesen Schülerjahren noch nicht immer bestimmt erkennen, aber die Leistungsfähigkeit eines Schüsers liegt als eine Taffache offen da. Durch die Form des Aus⸗ schußbeschluffes ist der Gefahr vorgebeugt worden, daß die vierjährige Grundschule geköpft wird.

Abg. Dr. Runkel (D. W; Wir kämpfen auch für die neun⸗ jährige Schuldauer, die durch den Uebergang schon nach drei Jahren aus der Grundfchuke zu einer Mittel- der höheren Schug viel eher gesichert wäre. Auch wir wollen keine Vorschule wieder. Wir wollen erft recht keine Standesschule, Die seziale Frage Pielt für die Kinder vom 6. bis zum 10. Lebensjahre überhaupt keine Rolle. Widerspruch links. Ganz allein maßgebend für das Ansehen eines Schülers in diefen Jahren ist seine köwerliche Kraft. Dieses Empfinden der Schulksnder, daß es soziale Unterschiede gibt, kommt nicht. aus der Schule, sondern wird von außen, vom Elternhaus usw., in die S*ule hlneingebracht. Was die Schule arbeitet, wird von außen, Demonstrationẽzüÿge von Schulkindern usw. wieder zerstört.

Kind hat das Recht auf freie Entwicklung, vor allem müssen

Eltern ihm dieses Recht laffen. Das Grundschulgesetz, ein Reichs⸗ gesez, kann nach der Enifckeidung des Reichsgerichts nur durch die Zu— stimmung der einzelnen Länder zu einer gesetzlichen Einrichtung

werden. Jetzt bestehen eigentlich nur erst die Richtlinien dafür. Diesem Komprom ßantrag stimme ich nur mit geteiltem Herzen zu. Ich will die Volksschule heben, sie veredeln dadurch, daß innerhalb der achtjährigen Schulzeit schon nach drei Jahren die Grundschule, nach sieben Jahren die Volksschule absolviert werden kann, und die be⸗

treffenden Schüler dann das letzte Jahr in einer Selektg ihre Schul.

bildung zum Abschluß bringen können. Da kommen für das ganze Reich 69 0M, für Preußen allein 35 009 Schulkinder in Frage. Ein Volk mit besserer Schulbildung wird den Sieg davontragen.

Abg. Rönneburg (Dem): Die Reichsverfassung stellt als Ziel den organischen Aufbau des deutschen Schulwesens auf Der Grund= stein ist geschaffen mit der Grundschule. Alle Parteien waren mit ihr einverstanden. Die FGrundschule ist nicht nur eine Vorstufe der höheren Schule, die die Kinder sexkareif machen soll, sondern sie hat ihren Selbstzweck: sie soll den ganzen Menschen erfassen, ihn ein- führen in das Verständnis unseres . sie soll alle kindlichen Anlagen pflegen. Ihre sozial⸗-ethische Aufgabe besteht darin, die Kinder aller Volksschichten in einer Schule zu vereinen und so den Geist der Volksgemeinschaft, von dem die Rechte oft redet, aber gegen den sie mit ihren Taten sündigt, zu pflegen. Leider zeigt kaum ein Gebiet des öffentlichen Lebens in Dentschlan? so starke reaktionäre Rückschläge wie das kulturpolitische. Kaum ist die Grundschule ge— boren, soll sie schon wieder zerschlagen werden, wig es dig Anträge den RVechtsparteien wünschen. geschichtliche Entwicklung unseres Schu sweseng hat dazu beigetragen, die Kluft der Bildungègegensätze in unserem Volke zu erhalken und zu vertiefen. Mit dem Grundsatz: „Nur ja das Ruhende wicht bewegen!“ heilt kein Unterrichtsminister ein innerlich, krankes Volk, schafft man keinen Gemeinschaftssinn. Erst organisiert, man die Jugend unseres Volkes auseinander, dann wundert man sich, daß die Volksteile nicht wieder jusammen n den können. Ist das Wort von der deutschen Bildungseinheit eine Wirk- lichkeit, dann ist auch eine Einheit der deutschen Schule, nötig. Noch hat kein voller Schülerjahrgang die Grundschule durchlaufen, und schon behauptet man, Beweife für das Versagen der Grundschule gegenüber begabten Kindern zu besitzen. Sicher wird sich zeigen, daß die Kinder, die jetzt Unterrichtszirkel und Familienschulen besuchen, weil sie angeblich zu schwach oder zu krank für die Grundschule sind, ach der gewünschten Aenderung plötzlich alle zu den körperlich und geistig gesunden und begabten Kindern gehören. Wenn wirklich nur Hochbegabte schneller befördert werden sollen, womit man sich einver= standen erklären kann, so muß man bedenken, daß ihre Zahl sehr gering ist. Kerschensteiner schätzt sie auf eins unter eintausend. Je sünger die Kinder sind, desto schwerer, ja fast unmöglich ist es, ein einigermaßen sicheres Urteil über die Begabung zu gewinnen. Der Ehrgeiz der Eltern darf nicht mit wirklicher Begabung des Kindes verwechselt werden. Die Kinder können vielleicht in drei Jahren intellektuell für Serta reif gemacht werden, aber nur auf Kosten der Bildung der Gesamtzzersönlichkeit. Wenn überhaupt nach Begahungen differenziert werden soll, muß die Differenzierung durch alle Schul arten hindurch durchgeführt werden, wie das ein demgkratischer An= trag fordert. Das wird natürlich für die Länder nicht unerhebliche finangielle Auswirkungen haben. Auf jeden Fall muß verhindert werden, daß die Differenzierung sich im antisozialen Geist auswirkt. Hochbegabte Kinder, die aus wirtschaftlich schwachen Kreisen stammen, müsfen dann ebenfalls mit Unterstützung des Reiches, der Länder und Gemeinden befördert werden. Wer das ablehnt, will schlechthin nicht die Förderung aller Hochbegabten, Und das wäre ene Todsünde gegen den Geist des Grund und Einheitsschulgedankeng, Man behaup et, durch die vierjährige Grundschule würde die Schulzeit für unsere Kinder um ein Jahr verlängert. Das ist unrichtig. Sieben bis acht Prozent unserer Schulkinder gehen zu den höheren Schulen. Aber auch dapon hat schon bisher die ganz überwiegende Mehrzahl, zum Beispiel, in Preußen, Bayern und anderen Ländern, eine vierjährige Grundschule durchlaufen. Es bleibt also nur ein berschwinden der Bruchteil, für den eine Verlängerung durch die vierjährige Grund- schule erfalgt. Auch der volképarteiliche frühere preußeische Kultus- minister Boelitz wandte sich gegen die Verkürzung, der Grundschule und nannte sie eine verschleierte Vorschule. Der Städtetag und grohe deutsche Länder haben sich gegen die Durchbrechung der Grundschule ausgesprochen. Wir Demokraten bekämpfen darum die viel zu weit gehenden Anträge der Rechtsparteien auf Differenzierung. Der Antrag Rheinländer, der eine Differenzierung nur im Einzelfall hochbegabte Kinder unter. Zustimmung der Grundschullehrer und Genehmigun der Schulaufsichtsbehörde zulassen will, ist das äußerste, was man zu— gestehen kann. Es kommt nun alles auf die Ausführung an. Für uns ist die Differenzigtung der Grundschule die Behandlung, deg Begabungsproblems. Wer aber soll über die Begabung entscheiden? Eine Mitwirkung der Lehrer muß gesichert werden, und war in gemischten Kommissionen, in denen Grundichullshrer und Lehrer der Höheren Schulen zusammengefgßt sind. Der Redner empfiehlt eine EIntschließung, in der eg heißt: „Die Reichsregierung wolle dem Reichstag baldigst eine Vorlage unterbreiten, nach der die Lebens- haltungs- und Bildungskesten für hochbegabte Kinder, die zur Ueber⸗ ührung in eine Höhere Schule geeignet sind, in vollem Umfange von Reich, Ländern und Gemeinden zu tragen sind, wenn diese Kinder infolge der sozialen und wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern sonst nur Volkeschulbildung erhalten würden.“

Abg. Thusnelda Lang Btum ann (Bayr. Vp) hält lange Reden im Plenum nicht mehr für erforderlich. Ihre Fraktion halte fest an der vierjährigen Grundschule. Im Mittelpunkt der ganzen Frage müsse das Kind stehen, das sich gesunz, fröhlich und sorglos entwickein solle. Unfere Kinder sollen eine sonnige Jugend haben. Das ist aber nur möglich bei lan gsamer, nicht überstürzter natur⸗ gemäßer Entwicklung. (Zustimmung) Vor allem müͤssen die festen und lückenlosen Grundlagen gelegt werden. Der Ausdruck Hoch⸗ begabte“ darf nicht wieder hinein. Dig wirklich Hochbegabten nehmen schwer auf und verarbeiten das Aufgenommene langsamer als temperamenbollere schnell mit dem Wort fertige Kinder. Auf Prüfungen gibt die Rebnerin nicht allzuviel: Sie geben im all— gemeinen kein richtiges Bild. Langweilen würden sich die begabten Schüler bei einem guten Lehrer nichl. Die Rednerin erklärt sodann: Den Antrag Rbeinländer habe ich mit autem Bedacht unterschrieben. Wir Bayern lieben nicht die Unitarisierung und die Schematisiernng. Es gibt hochbegabte Schüler, aber die sind sehr selten. Nur, wenn ihre Le bun Caͤhigteit einwandfrei festgestellt ist, können wir fie mit aufen. Gewwiffen in die Höhere Schule entlaffen. Das liegt im Interesse des Kindes wie des Staates.

Abs. Schneller (Komm); Der Vorstoß der Reaklion will wieder besestigen, was mit der Errichtung der Grundschule erreicht worden ist, und will die Schule wieder so einrichten, wie es den herrschenden Flassen am bequemsten ist. Wenn die Vertreter Fer herrschenden Klassen von den Rechten des Kindes sprechen, so denken sie dabei nur an die gut genährten und gut gekleideten Kinder der Feichen, aber nicht an die Kinder des Proletariats. Es kam8mt“ ihnen nicht auf die Auslese aller wirklich be · gabten Kinder an, sondern auf die Absonderung ber herrschenden Klassen. Wenn das in der Grundschule erreicht ist, dann kann die Sorge und das Interesse für die weitere. Volksschule aufhören, dann kann man wieder daran denken, daß für die Industrie⸗ arbeiter und Landarbeiter etwa Lesen und Schreiben und der Luthersche Katechismus genügen. Nur, wenn das Proletgriat die Macht in der Schule hat, ist ein Fortschritt der Schulpolitik möglich; auch der Kampf um die Schule ist ein politischer und ein Klassenkampf. Die Sozialdemokraten sind schuld daran, daß die Lehrer vom politischen Kampf abgehalten worden sind, denn fie haben immer gesagt, daß die Schule entpolitifiert und nur nach, pädagogischen Grundsätzen be⸗ handelt werden müsfe. Das Proletariat muß den, Kampf aufnehmen, um ie Schule so zu gestalten, wie fie den Bedürfnissen des Prole⸗ tariats entspricht. .

Abg. Petzold (Wirtschaftl. Vereinig): Die vierjährige Grund schule muß erhalten bleiben, so lange nicht der Beweis erbracht ist daß darin irgend etwas nicht stimmt, aber die Möglichkeit darf nicht verschlossen werden, daß in besonderen Fällen hochbegabte Kinder die Grundschule früher verlassen. Wir haben das Vertrauen, daß das Lehrpersonal die richtige Auslese treffen wird, und wir weisen den Gedanken ab, daß nur die Kinder der wirtschaftlich besser gestellten Kreise berücksicht gt werden würden. Die Verfassung läßt es sehr wohl zu, daß auch die Rechte der Eltern gewahrt werden. Wenn den Cltern eines begabten Kindes die Mittel fehlen., das Kind zit

a . 8991 Die

Höheren Schule übergehen zu lassen, so muß die Allgemelnhest helfend i fen. amar Dr. Mumm (D. Nat.: Die Deutschnationale Partei wünscht keineswegs die Grundschule wieder zu beseitigen. Ich 33 unseren grundsätzlichen Slandpunkt dazu schon früher dargelegt. Was wir erstreben, nützt gerade den unbemjttelten Klassen. Für die be⸗ mittelten ist es gleichgültig, aber nicht für die Unbemittellen, ob ihre Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden soll. Das ist gerade jetzt, wo alle Pripatvermögen verloren sind und wo auch die Kinder zus dem Arbelterftande nach der höheren Bildung streben, von ent- cheidender Bedeutung. Gerade die Kinder der Unbemittelten würden ie Möglichkeit, in die Höheren Schulen überzutreten, entbehren. Nachdem die Reichstagsmehrheit im Ausschuß sich in dieser Frage entschieden hat, sollte es unserer aller Aufgabe sein, dem Mehrheits⸗ willen Rechnung zu tragen, damit die Nenderung am 1. April in Kraft treten kann. Uns kommt es darauf an, die Sache rechtzeitig jum guten Ende zu führen.

Damit n die Besprechung. Die Abgeordnete Pfülf (Soz.) beantragt nunmehr mit Rücksicht auf die oer⸗ Anträge die Zurückverweisung an den Ausschuß.

zei der Abstimmung ist das Büro nicht einig, ob das Haus beschlußfähig ist, da die Sozialdemokraten und Kommunisten und ein großer Teil der Demokraten den Saal verlassen haben. Zur Feststellung der Beschlußfähigkeit ist der Namensaufruf erforderlich; dabei werden nur 172 Karten abgegeben; das 896 ist also nicht be hl uh fh und muß seine Sitzung ab⸗ rechen. Um jedoch noch einige Angelegenheiten heute erledigen hu können, beraumt Präsident Lobe eine neue Sitzung auf 3 Uhr an zur Beratung von Anträgen über Erz⸗ und Kohlen⸗ tarife, über das Abkonimen mit Guatemala und die Rechts⸗ anwaltsgebühren in Armensachen.

Schluß gegen 3 Uhr.

41. Sitzung 21. März 1925, 3 Uhr.

Präsident Löbe eröffnet die neue Sitzung kurz nach 3 Uhr.

Als erster Punkt steht auf der Tagesordnung der Aus⸗ ö über die Anträge, betreffend Ausnahme⸗

arife der Reichsbahn für Erz und Kohle.

Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) berichtet über die r n f, verhandluüngen. Der Ausschuß beantragt, ie Ausnahmetarife für den Eisenerzversand aus den Bergbaugebieten an Sieg, Lahn, Dill, Oberhessen und aus den benachbarten Gebieten mindestens auf den Vorkriegssatz und die Ausnahmetarife für den Brennstoffbezug der Gruben und Eisenhütten um mindestens 20 3 zu ermäßigen. Die Reichsregierung wird weiter ersucht, dem Reichstag von Viertel⸗ ehr zu Vierteljahr über die Betriebsverhältnisse, Verkehrs⸗ eistungen und Geschäftsergebnisse der Reichsbahn Bericht zu erstatten.

Abg. Dr. Wu m m (D; Nat) begrüßt den Antrag. Gerade die Rücksicht auf die Arbeiterinteressen erfordere die Annahme.

Abg. Ziegler (Dem.) stimmt dem Antrag gleichfalls zu und hebt besonders das Interesse des Siegerlandes hervor.

Der Antrag wird darauf angenommen.

Das Handelsabkommen zwischen dem

Deutschen Reiche und Guatemala wird ohne Aus⸗ ö. in erster Beratung angenommen. Bei der zweiten zeratung bezweifelt Abgeordneler Hennig (Völk) die Be⸗ hlußfahiglei des Hauses. Präsident Löbe erklärt, einige Minuten warten zu wollen, und stellt dann unter allgemeiner Heiterkeit fest, das Büro sei sich über die Beschlußfähigkeit des n . nicht einig; es müsse daher namentliche Auszählung durch Kartenabgabe erfolgen.

Die Auszählung ergibt bei 207 abgegebenen Karten wiederum die Nichtbeschlußfähigkeit des Hauses. Die Sitzung wird daher abgebrochen, und Präsident Löbe setzt eine neue Sitzung auf 3 Uhr 80 Minuten an mit der Tagesordnung: Pekitionen und zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung des Gesetzes über die Erstattung von Rechts⸗ anwaltsgebühren in Armensachen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr 27 Minuten.

42. Sitzung 21. März 1925, 3* Uhr.

Kurz nach 3 Uhr eröffnet Präsident 42. Sitzung des Reichstags.

Das Haus wendet sich den Anträgen von Ausschüssen über die Petitionen zu, die angenommen werden. Es kel die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur

enderung des Gesetz's über die Erstattung von Rechts anwaltsgebühren in Armensachen,

Berichterstatter Abg. BrTodauf (Dem) begründet den Aus⸗ schußantrag zu dem Gesetz in dem an Gebühren vorgeschlagen werben be! einem Werte des Streitgegenstandes ben mehr als 200 bis 500 Reichsmark 12 Reichsmark, von 500 bis 1000) Reichsmark (einschl) 20 Reichsmark. von mehr als 10650 Reichsmark 35 Reichsmark. Es wurde in den Beratungen des k darauf hingewiesen, daß der Armenanwalt einen Teil seiner Bemühungen vergütet bekomme. ;

Abg. Dr. Levi (Soz.): Meine Fraktion wird die Ausschuß⸗ anträge ablehnen. Der Staat muß seinen Verpflichtungen in bezug auf den Rechtsschutz der Armen nachkommen. Es geht nicht an, daß hier Nachteile auf einen einzigen Stand abgewälzt werden. Von der Kegierung ist ja auch grundsätzlich die Verpflichtung zu diesem Rechtsschutz anerkannt worden. er Anwalt ist aus psychologischen Gründen gezwungen, Armensachen besonders genau und eingehend zu bearbeiten, denn das Mißtrauen der Armen gegenüber ihrem Anwalt ist größer als das der zahlenden Klienten.

handelt sich gerade darum, den Armen die Auffassung zu

nehmen, daß sie ihrem Anwalt als Almosenempfänger gegenüber⸗ k 1 Deshalb muß die Regierung hier ihrer Schutzpflicht nach⸗ ommen.

Abg. Meyer ⸗Berlin (Dem): Ich wende mich dagegen, daß eine solche en,, bei der die Ansichten des Hauses sicherlich mehr auseinandergehen als bei dem Handelsabkommen mit CGiasemala (Heiterkeih, vor fast leerem Hause erörtert wird. Im übrigen wenden wir uns gegen die Ausschußanträge.

Ein Regierungsvertreter erklärt, daß der Staat , . den Armen den Rechtsschutz garantiert, und bittet, en Ausschußantrag anzunehmen. ;

Das Haus nimmt darauf in zweiter und dritter Beratung den Gesetzentwurf an. Vor der Schlußabstimmung e, ,. Abgeordneter Dittmann (Soz.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Präsident Löbe: Ich muß heute zum dritten Male feststellen, daß das Büro nicht einig ist. Das Haus nimmt darauf wiederum eine Feststellung der Beschluß⸗ fähigkeit durch Abgabe von Karten vor. Die Auszählung ergibt, daß nur 190 Abgeordnete anwesend sind. Das Haus ist also abermals nicht beschlußfähig. Darauf schließt Präsident Löbe die Sitzung.

Nächste Sitzung: Dienstag, 31. März, Nachmittags 3 Uhr; auf der Tagesordnung stehen dann u. a. Abänderung des Gesetzes über Unfallversicherung, Grundschule, zweite und dritte Beratung des Abkommens mit Guatemala un . beratung des Gesetzentwurfs über die Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen.

Schluß gegen 45 Uhr.

Löbe die

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reig s tags setzte vorgestern die Beratung des Etats des Reichswehr⸗ ministeriums beim Haushalt der Heeresverwaltung, und zwar beim Kapitel „Pferdebeschäffung! fort. Übg. Toib]! (Gaver. Vp) bringt dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge Wünsche beim Ankauf von Remonten bor und bittet, die Pferdezucht durch Gewährung entsprechender Preise und durch Zur— derfügungsstellung von ausgemusterten Stücken zu fördern. Die Strenge bei der Abnahme solle man aber nicht übertreiben. Abg. Dr. Schreiber Zentr. ersucht um Auskunft wegen der Seuchen⸗ bekampfung und dringt darauf, der veierinär⸗medizinischen Abteilung des Neichsgesundheilsamts Tiermaterial einzuhänd gen . Sch mid t⸗ Hannover (D. Nat.) tritt für das hannover sche Remonte⸗ pferd ein. General v y erklärt, daß zurzeit das Pferdematerial des ganzen Heeres seuchenfrei sei. Grundsaͤtzlich sel die Heeres⸗ verwaltung bereit, den veterinär⸗medizinischen Versuchsanstalten Tier⸗ material zur Verfügung zu stellen, doch ständen dem zurzeit noch finanzielle Bedenken entgegen. Die Aufzucht der Pferde für die Heere sberwaltung sei namentlich in Hannover ausgezeichnet. Den Wünschen nach Zurverfügungstellung von Stuten an Züchter werde man nach Möglichkeit nachkommen. Bei den einmaligen Ausgaben „Erziehungs- und Bildungswesen“ wünscht Abg. n st ler (Soz.) Vorlegung der Unterrichtsmittel für den staatsbürgerlichen Unterricht. Reichswehrminister Br. Geß ler fagt das zu. Abg. Loibl (Bayer. Wr beantragt die Streichung der Mittel für die Verlegung der Infanterieschule von München nach Dresden und fragt an, ob der Bau schon begonnen sei. Er könne der Verlegung der Infanterie schule aus finanziellen wie aus bayerischen Gründen nicht zustimmen. Abg. Stück len (Soz.) erklärt hierzu: Nachtigall, ic hör Dir loofen . Die Ersparnisgründe seien nur vorgeschoben, in Wirklichkeit handele es sich nur um bayerische Gründe. Reichswehrminister Dr. Geßler weist darauf hin, daß nicht nur durch den Hitlerputsch un⸗ angenehme Erscheinungen gegeben seien, sondern auch nachher bei dem Strafverfahren wegen Meuterei, bei der das Gericht den Vertreter des Reichswehrminsteriums ausgeschlossen habe, (Hört, hört.) Der Chef der Heeresleitung habe es für ausgeschlossen gehalten, unter diesen Umständen die Erziehung der jungen Offiziere zu gewährleisten. Für die Verlegung der Infanterieschule kämen nur Dresden und Lichterfelde in Frage wo frühere Kadettenanstalten die nötigen Räume böͤlen. Ueber die Kadettenanstalt in Lichterfelde sej aber inzwischen n anderweitig verfügt worden. Abg. Spuler (D. Nat.) wendet sich gegen die Verlegung der Infanterieschule von München nach Dresden. Beim Hitlerputsch habe nicht die bayerische Division ver- sagt, sondern die unmittelbar Berlin unterstehende Infanterieschule; bielleicht wäre das nicht möglich gewesen, wenn ein engerer Zusammen⸗ hang mit der bayerischen Dipision bestanden hätte. Neichswehr⸗ minister Dr. Geß ler betont nochmals, die Schule müsse dort sein, wo man jeden Augenblick die Gargntie habe, den erforderlichen Ein⸗ fluß ausüben zu können. Abg. Götz (Dem) wünscht eine weiter⸗ gehende Entschädigung des sächsischen Staates für die Ueberlassung der Räume für die Infanterieschule. Reschswehrminister Dr. Ge her betont, daß die Vereinbarungen mit der sächsischen Regierung schon endgültig getroffen worden seien. Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) erklärt, daß die Erklärungen des Aba. Suler sich nur aus seinem speziell bayerischen Standpunktz erklärten; die Fraktion als solche stimme der Regierungshorlage zu Nach weiteren Ausführungen zer. Ubgg; La ib l Bazer. Vp) Pnd Spuler (D. Nat) wird der Antrag Loibl abgelehnt. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) wünscht, daß bei Instandsetzungsarbeiten die ortsansässigen Handwerker und Klein gewerbetreibenden mehr als bisher herangezogen werden und die Arbeiten nicht aus „Bordmitteln“ im eigenen Betriebe vor⸗ genommen werden. Reichswehrminister Dr. Geßler empfiehlt, daß sich die örtlichen Handwerkerbereinigungen deswegen mit den Kom⸗ mandanturen in Verbindung setzen. Vielfach bestehe aber ein ge⸗ pwisser Wettbewerb unter den einzelnen Kampagnien in bezug auf die Ausstattung ihrer Kasernen. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) weist auf die große Wohnungsnot der verheirateten Reichswehrleute hin. bo M9 verheiratete Reichswehrleute seien ohne Ohdach. Reichswehr⸗ minister Dr Geßler erkennt diese Schwierigkeiten durchgus an; das einzige Mittel dagegen sei ein ausgiebigeres Bauen. Die Ein⸗ nahmen des Wertetats wurden ohne Aussprache genehmigt und damit der Wertetat erledigt. Der Ausschuß wanbte sich dann der Frage der Deut schen Wer ke zu. Stagtssekretär Fisch gr erklärt, daß für die Werft in Kiel die Beręitstellung von 2 Millionen, für Span dan und Haselhorst von 475 Millignen sowie ein Betriebsfonds bon 5. Millionen, insgesamt also 116 Millionen, gebrgucht würden. Die Regierung fordere aber im ganzen nur 18 Millionen. Abg. Schmidt- Hirschberg (D. Vr] erklärt, seine Fraktion habe wenig Hoffnung, daß die Deutschen Werke mit diesen Mitteln zu einem Kntablen Betrieb ausgestaltet werden könnten, wolle aber nicht das Odium auf sich lassen, hier eine reifende Frucht zerstört zu haben, und werde deshalb dafür stimmen. Er betone aber, daß bel den 1 reien eine Rentabilität ausge schlossen sei; dagegen ¶idiglen dieset Preise die freie Wirtschaft Abg. Dr. Ob erf ohren (D. Nat) schließt sich im wesentlichen den Bedenken an. Er erklärt, daß er doch im Interesse der sonst zu entlassenden 50 Arbeiter für die Bewilligung der Mittel stimme. Abg. Doch (Soz.) erklärt, sonst in allen Punkten auf dem entgegengesetzten Standpunkt zu stehen aber ebenfalls auch mit. Rücksicht auf die Arbeiter für die Vem lligung lu stimmen. Abg. Loibl! (Bayr. Vp.) enthält sich für seine Fraktion der Stimme. Der Ausschuß erteilt hierauf die Ermächtigung zur

ergabe der 10 Millionen. Die Sitzung wird darauf auf eine tunde unterbrochen. ᷣ—

Im Reichstagsausschuß für Handelsper⸗ träge wurde vorgestern die Beratung über das deutsch⸗ spanische Handelsabkommen sortgesetzt. Nachdem Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft Graf Kanitz in all-· 6. Umrissen die geplanten Hilfsmaßnahmen für den deutschen

zeinbau entwickelt und der Reichsminifter des Auswärtigen Dr. Stresem ann das Handelsabkommen nach der ue e n en, Seite hin beleuchtet hatte, beschloß nach erfolgler Ausfprache der Ausschuß, eine Unterkommission mit der gründlichen Beratung der Hilfsmaßnahmen für die Winzer zu beauftragen. .

Der Reichstagsuntersuchungsausschu ü t die Ruhrentschädigungen trat vorgestern unter 1 Hir sitz des Abgeordneten von Linde iner⸗-Wildau zu seiner weiten Sitzung zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung machte er Vorsitzende, laut Bericht, des Nachrichtenbürgs des Vereins deutscher Zeitungsverleger Mitteilung von einem Briefwechsel mit der Vossischen Zeitung“, die dem Ausschuß Verschleppung seiner Arbeiten vorgeworfen habe. Der Vorsitzende erklärte, er habe sich verpflichtet gefühlt, diesen Vorwurf zurückzuweisen. Der Ausschuß wandte sich dann der Aufstellung des Arbeitsplans zu Berichterstatter Abg. Dr. Per lit ius (Jentr teilte mit, daß die Berichterstatter darin einig seien, daß nur das Tatsachenmaterigl, wie es der Regie- rung volliege, die Grundlage für die Ausschußverhandlungen bilden solle. Die en ng sei ersucht worden zur allgemeinen Orientie- rung über die große Materie einen Entwurf vorzulegen. Der Auf⸗ stellung eines Arbeitsplans stellten sich vorläufig noch große Schwierigkeiten entgegen. Berichterstatter Arg. Dr. Hertz Soz.) stimmte dem Vorredner darin zu, daß die Aufstellung eines end⸗ gültigen Arbeitsplans vorläufig noch sehr schwierig sei. Er legte aber folgenden vorläufigen Ar eitẽfplan vor; „Der Gegenstand der Ruhrentschädigun gen läßt sich in drei größere Gruppen zerlegen, J. die eigentlichen Zahlungen während des Ruhrkampfes 1923, 2. die Anrechnung und Zahlung der fogenannten Restforderung der Ruhr⸗ industrie aus den Repargtionsleistungen des Ruhrkampfes, 3. die Zahlungen bezw. die Änrechnun g der Beträge gas eigentlichen Mircum— Rieferungen. Soweit die Denkschrift der Reichsregierung über die Ruhrentfchädigungen die zur Beurteilung des Tatbestands erforder- lichen Unterlagen nicht enthält, sind sie dem Ausschuß unverzüglich dorzulegen. is solche Unterlagen kommen in Frage; A) Akten der Relchstegierung: 1. Die Protokolle der Kabinettssitzungen vom X Bktober 1953 und J. November 1923, 2. das Protgkoll der Chef— besprechung mit der Sechserkommission (Hugo Stinnes) zom zI* Skiober 1933, 3. die Akten der Reichsregierung über die Ver. handlungen mit den Ruhrindustriellen über die Enkschädigungen der Micum-⸗Lieferungen, insbesondere die Akten für a) die Entstehung ber Ansprüche Skiober bis November 1923), b) die ersten Aus

zahlungen (uni bis Juli 1729 eJ die endeültigen Auszahlungen (November bis Tezember 1924), 4, de in, der Venkschrifi erwähnten Gutachten des Reichskommissarg für Kohlenlieferungen den Kohlen- kommisslon in Effen und des Reichskommissars für die Kohlenver= teilung, 5. die Berichte über die bedrohliche Lage einzelner Unter- nehmungen und ganzer Industriezweige, h. das utachlen von zwei namhaften Juristen über die Rechtsansprüche des Berabaues aus den Micum⸗Verlrägen, 7. das Listenverzeichnig der durch die Entschädi⸗ Jung betroffenen Firmen, 8 die endgültige Abrechnung durch die Finanzämter über die noch zu ilgenden Steuerbeträge B; Sonstiges Material: 1. Angaben über die Höhe und Bedin gun gen der Beträge, die vom Reich für Löhne, Materia aufwand jm. seit dem 11. Januar 1923 an die Wirtschaft der besetzten Gebiete bezahlt wurden, und zwar getrennt für den Kohlenbergbau. Ruhr⸗ repier, Aachener Steinkohlen revier, Kölner Braunkohlenrevier, die eisenderarbeitende Industrie und die sonstige Industrie, 2. Angaben über die Höhe und Bedingungen der Krezite, die seit dem 11 Januar 1953 von den Reichsmin sterien, der Reichsbank, der Reichsktenit⸗ und Kontrollstelle, der ika usw. der Wirtschaft zer besetzten Ge⸗ biete gewährt wurden abei ist insbesondere der Geldentwertungs⸗ verlusf gesondert nachzuweisen, 3 Angaben über die Höhe und den Zeitpunkt der Ausgabe und der Einziehung des von den einzelnen induftriellen Unternehmungen während des Jahres 1923 in Verkehr gebrachten Notgeldes, 4. An gabe der in den Jahren 1923 und 1924 niich teten Stenerseistun gen der später entschädigken Unternehmungen. insbefondere Festftellung, in welchem Umfang Sieuerne gi stig ncen gewährt wurken bezw. wie hoch der Unterschted zwischen den ge⸗ kesstesen Zahlungen“ und, den für das Übrige Deutschland gesetz ich geregelten Steuerverpflichtungen ist, 5. Nachweis der von der Ruhr⸗ kohle .. G. vorgenommenen Unterverteilung der vom ich ge⸗ waͤhrten Entsché digung, 6. Angaben über die Zohlungs fähigkeit de grotzen entschädigten Unternehmungen an Hand ihrer Goldbilan zen. . Ueberficht über die in den einzelnen Mongten des Jahres 1525 und 1524 gezahlten Löhne, der gesgmten Produktionskosten, des Leistungsgrades der Arbeiter, den dohlenpreise und der Abiatz⸗ verhältnisse, 8. der ö für die Mieum⸗ Lieferungen ion gutgebrachten Beträge. Es erscheint zweckmäßi erfuchung der Entschädi⸗ n erster Linie die an die

der Bedeutung nach

Q Beginn

6

der sogenannten

sachlich orientierende unparteiischen Sachverständigen geschlagen die zwei Direktoren e Stutz Uund Direktor Löffler, sowie der Ges

kohlen rats, Berghauptmam Bennhold.

Abg. Hertz (Soz.): Der Frage der Prüfung der Golebilanzen wird sich der Ausschuß nicht entziehen können angesichts der Tatsa daß bei den Zahlungen an die einzelnen Unternehmungen deren Tage maßgebend gewesen ist. Auch die noch malige Durchsicht der Denk⸗ schrit hat mich zu der Ueberzeugung gebracht, daß es zweckmäßig ist. nicht zeitlich vorzugehen, sondern zuerst das fachlich bedeutsamste Gebiel, die eigentlichen Zahlungen für die Micum Lieferungen, 3 behandeln und dabei wieder ie Zahlungen an die Ruhrkohlen⸗A⸗ in die Mitte zu stellen. Vorsitzender:; Es beschäftigen uns zwel Fragenkomplere: 1. Was ist materiell gegeben worden; 2. welche Rechtsgrundlage war dafür maßgebend, Letzterer Punkt ist noch völlig ungeklärt. Von diesem Punkt aus könnte man in die Einzelheiten übergehen. Es ist doch noch fraglich, Eb man historisch oder nach der Größe der einzelnen Komplere vorgehen foll. Im letzteren Falle könnte das Bild leicht verschoben werden. Abg Breitscheid (Soz.): Ich halte es für unmöglich, jetzt einen Regierungsvertreter de' vie Materie zu hören, denn die Untersuchungen des Ausschusses richten sich ja gegen die Regierung. Gin Regierungevertreter kann später höchstens als Zeuge unter seinem Eid gehört werden. Ab Stöcker (‚omm) schließt sich dem an, hebt aber hervor, daß die Regierung nicht der einzige „Angeklagte“ sei. Abg. Bull (Dem ] weist darauf hin, daß eine Regierungserklärung in Form einer Druck chuß überreicht wird. Im übrigen schließt sich die bem Arbeilsplan Hertz an. Auch Abg. wendet sich gegen eine Regierungserklärung, die ß Der Hertzsche Arbeits-

sache dem Auss Demokratische Partei Esser Sentr.) J heute noch keinen Zweck für den Ausschuß habe. t plan biete eine Grundlage für die Verhandlungen. Der Redner schlägt bor, zunächst die Rechtsgrundlage zu prüfen, und dann nach dem Hertzschen Arbeit wlan vorzugehen. Abg. Stöcker (Komm): Es ift bedauerlich, daß wir erst heute den Arbeitsplan eines Bericht erstatters erhalten haben, so daß wir dazu keine Stellung neh men konnten. Ich halte es für besser, historisch vorzugehen. Wenn wir umgekehrt berfahren und erst die Micun⸗Zahlungen behandeln, besteht die Gefahr, daß alles andere unter den Tisch fällt. Im übrigen können nicht nur die Leistungen an die Ruhrkohlen⸗A. G. geprüft wenden, ndern wir beantragen, wie dies auch schon in dem sozialdemokral schen Antrag stand, Feststellung und Nachprüfung der Höhe und der Bedin⸗ gungen der vom Reich gewährten Zahlungen im allgemeinen aus Inka der Ruhrbefetzung und Mieum ⸗Leistungen, und ferner Angahen uͤber die Entschädigungen, die an, die Arbeiter, Angestellten und Beamten, sowie kleine Gewerbetreibende, Handwerker und Kaufleute für die von ihnen getragenen Ruhrschäden von der Regierung geleistet sind. Diese Antcäge können in den Hertzschen Arbeitẽp lan eingereiht werden. Abg. Hugo (D. Vp.) : Wir sind dafür, da einmal zuerst die Rechtsgrundlage geprüft wird, dabei aber historise vorgegangen wird. Dabei bin ich allerdings der Meinung, daß die Reichsregierung, die zunächst hier die Angeklagte ist, Gelegenheit bekommen muß, sich darüber zu äußern, wie sie sich die Sache gedacht hat. Das Referat der Regierung halte ö. für notwendig. Wir müssen uns für den Hertzschen Arbeitsplan Ergänzungen vorbehalten. nHleg! Rippel (D. Rat) schließt sich der Auffassung des Aba. Hugo an. Er lritt dann auch dafür ein, daß dig Frage der Jah lungen n den Miltelstand ebenfalls geprüft wird. Außerdem wünscht der deutschnationale Vertreter, daß der Regierung, als der Angeklagten, Gelegenheit gegeben wird, über den Rahmen ihrer Denkschrift hinaus, dem Ausfschuß die ganze Angelegenheit ausführlich darzulegen. Abg. Hertz (Sog) wendet sich gegen die von verschiedenen Aus schuß⸗ seiten gemachten rschläge und setzt sich für seinen Arbeitsplan ein. Er erklärt: Der Vorwurf, die Rechtsgrundlage verletzt zu haben, wird der Regierung ja nur in bezug auf die 700⸗Millionen⸗Zah ungen für die Mieum⸗Lieferungen gemacht. Wir sind der Ansicht, daß die Zah⸗ lungen wesentlich höher sind. Im übrigen aber wird Der Rechto⸗ standpunkt der Regierung ja gar nicht bestritten. Die Rechts- paeumt lage ist bei den verschiedenen Zahlungsgruppen auch ganz ver⸗ chieden. Deshalb ist es nicht praklisch, die Prüfung der Rechts- grundlage an die Spitze der Untersuchung zu stellen, Auch gegen die historische Behandlung der Angelegenheit wende ich mich, denn ein solches Vorgehen würde dazu führen, daß das Jahr 1925 zur Beendi⸗ gung der Untersuchungen dieses Ausschusses nicht genügen wird. Die Arbeiten des Ausschusses würden zwangsläufig ins Uferlose führen. Das Grundlegende für unsere Arbeit sind die Micum⸗Zahlungen. Der Borfitzende bringt hierauf einen Antrag Esser (Zentr. usw. ur! Kenntnis.? „Der Ausschuß wolle beschljeßen, in der nächsten Sitzung des Ausschusses einen Bericht der Reichsregierung über die Entwicklung der gesamten Stützungsaktion seit dem 10. Januar 1923 unter Vorlage der im Vorschlag des Mitberichterstatters zu A geforderten Akten zu hören“. Abg. Esser Gentr.n); Wir müssen bermeiden, daß etwa politische Momente in unsere Untersuchungen hineingetragen werden, das würde hei historischem Vorgehen vielleicht eschehen können. Aber mit der Prüfung der Rechtsgrundlage muß egonnen werden. Abg. Stöcker (Comm.): Wir beantragen, in den Arbeitsplan weiter aufzunehmen die Untersuchung über die Ver. wendung der von, der Regierung gezahlten Beträge. Uns liegt daran, zu beweisen, daß die Beträge zu einem wesentlichen Teüle' nicht für die richligen Zwecke ausgegeben worden sind. Abg. Rademacher (D. Nat. wünscht. daß zuerst die Rechts- frage erörtert wird, dann die Entwicklung der tatsächlichen Vorgänge und die Beweisaufnahme erfolgt. Abg. Breiischeid Sox; )

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