1925 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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atsanzeiger.

Der Bezugspreis beteägt monatlich 3. Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitun gsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. A8, Wilhelmstraße Nr. 32. Ginzeine Nummern kosten O, 39 Reichsmark.

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Mr. 77. Neichsbantgirokonto. Berlin, Mittwoch, den J. April, Abends. GPotichectonto: Verlin A8. 1925

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einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Verordnung über die Auflösung der Dienststelle des Reicht⸗ kommissars für oberschlesische Schäden. Bekanntmachung, betreffend die Entlassung des Reichskommissars für oberschlesische Schäden. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Bekanntgabe der vom 8. Februar bis 14. März d. J. zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Werbungen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 8 und 9 der Vreußischen Gesetzsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung über die Auflösung der Dienststelle des Reichs⸗ kom missars für oberschlesische Schäden. Im Einvernehmen mit dem preußischen Minister des Innern verordne ich, was folgt:

Die Dienststelle des Reiche lommissars für oberschlesische Schäben wird am 31. März 1925 aufgelöst. Ihre Aufgaben, soweit sie nicht der preußischen Feststellungsbehörde obliegen, übernimmt am 1. April 1925 der Präsisent des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden.

Wegen Ter von der yreußischen Feststellungsbehörde zu erledigenden Aufgaben trifft der Preußische Minister des Innern die erforderlichen Anordnungen.

Berlin, den 31. März 1925. Der Reichsminister der Finanzen. X. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat infolge der Auflösung der Dienststelle des Reichskommissars für oberschlesische Schäden in Oppeln durch Erlaß vom 27. März 1925 den Regierungsrat Dr. En . mit Ablauf des 31. März d. J. aus vem Amte des Reichskommissars für oberschlesische Schäden entlassen. Berlin, den 31. März 1925. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Fischer.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt ür eine Unze Feingoldi . 35 5h. J.. ür ein Gramm Feingold demnach .. 33,4046 penge. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese RBekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des . der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung voransgeht. Verlin, den 31. März 1925. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seckel. ppa. Goldschmidt.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Der Landrat Dr. Friedens burg aus Nosenberg in Westpr. ist zum Polizeivizepräsidenten in Berlin ernannt worden.

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Das Zündmittel, dreifach geleimte Zündschnur (Spezial⸗ sprengluftzundschnur) der Vereinigten Zünder⸗ und Kabel⸗ werke A. G. in Meißen wird hiermit zum Gebrauch in den . Oberbergamt unterstehenden Betrieben zu⸗ gelassen.

A Nähere Merkmale des Zündmittels: Herstellende Firma: Vereinigte Zünder und Kabelwerke A.⸗G., Sitz der Firma: Meißen in Sachsen,

Herstellungsort: Fabrik in Meißen,

Bezeichnung des Zündmittels: Dreifach geleimte Zündschnur

(Spezial ⸗Sprenglustzündschnur).

5. Beschaffenheit: Die Zündschnur ist im Pulverkern durch einen gelben und auf der Deckschicht durch einen schwarzen Faden gekennzeichnet. Die Füllung besteht aus feinkörnigem Schwarz- pulver, welches zunächst von einer Hülle aus Jutegarn und darüber mit einer Lage Baumwollzwirn umgeben ist. Der auf diese Weise erhaltene Grundzünder ist mit einer Spe zial⸗ masse imprägniert, um die Brennbarkeit zu beseitigen. Ueber

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diefem Grundzünder befindet sich eine dritte Faserschicht,

welche aus Jutegarn besteht, und diese ist von einer Deckschicht imprägnierter Baumwollum spinnung umgeben, auf welcher sich der schwarze Kennfaden befindet .

6. Besondere Bedingungen: Die Zündschnur bedarf einer trockenen, nicht zu warmen Lagerung und hat besondere Eignung für das Sprengluftverfahren.

. B) Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks. Das unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, die Zu⸗ lassungsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Halle (Saale), den 26. März 1925. Preußisches Oberbergamt. Cleff.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

In den Wochen vom 8. Februar bis 14. März 1925 genehmig

te öffentliche Sammlungen und Werbungen.

8 Stelle, an die Zeit und Bezirk 2 5 ö M 6 el * 3 1 8. Name und Wohnort ; ö . Mit - . 3 des Unt ; Zu fördernder Wohlfahrtszweck ö. . in denen das Unternehmen des Unternehmers rt w a nr, e, 8 sollen ausgeführt wird 1 AUnwbersitätsbund Marburg EV., Zur Errichtung eines lunstwissenschaft⸗ Bund bis 31. Dejember 1920 für Preußen; Marburg a. L., Unwersität lichen Instituts aus Anlaß der für das Sammlung von Geldspenden durch Jahr Io*7 geplanten Jubiläumsfeier Aufrufe in der Presse. der Marburger Universität . . ö 2 Jentralausschuß är die Innere Zugunsten seine: Aufgaben Ansschuß bis 31. Dezember 192 für Preußen; Sammlung von Geldspenden dur

Mission der deutschen evang. Kirche Berlin Dahlem, Altensteinstraße 51 P 3 Lehrerbildungsanstalt „Kommet Zu gunsten ihrer Aufgaben zu Jesun in Alt Tschau bei Neusalz a. O.

VX. 36, Flottwellstr.

Berlin ⸗Charlottenburg, gahen Sesenheimer Straße 6

Ritter straße 2 4

7 Reichsbund der Kinderreichen Zugunsten seiner Bestrebungen

Deutschlands E. P., Char⸗ lottenburg, Kantstr. S4

8 Notgemeinschaft der Deutschen Zugunsten ihrer Bestrebungen

Wissenschaft, Berlin, Schloß, Portal 3

Berlin, den 27. März 1925.

4 Deutsche Kriegsblindenstiftung für Zugunsten des Ausbaues det Erholungs⸗ / Stiftung Landheer und Flotte, Berlin heims für Kriegsblinde in Herzberg a. H.

Jeitungeaufrufe. Werbeschreiben und

persönliche Werbung. ;

Rektor Steinmann bis 31. März 1925 für Preußen;

Sammlung von Geldspenden durch

Werbeschreiben, Zeitungsaufrufe und mündliche Werbung.

bis 31 Okftober 1925 für Preußen; Sammlung von Geldfvenden durch Aufrufe in der Presse, Verlsand von Werbeschreiben, Sammellisten und Zahlkarten mit Aufdruck det Sammelzwecks sowie durch münd⸗ liche Werbung.

5 Moonscher Blindenverein, Zugunsten selner satzungs mäßigen Auf⸗ Vereln bls 31. Dezember 1925 für Berlin

und die Provinz Brandenburg; ; Sammlung von Geldspenden dur

Werbeschreiben und Versendung von Sammellisten an geeignete Per⸗ sönlichteiten.

6 Deutscher Verein für Sanitäts- Zugunsten der Versorgung von Friedens« Veren bis 31. März 1925 für Preußen; hunde, Oldenburg i. O., blinden mit Sanitätshunden

Sammlung von Geldspenden und Werbung von Mitgliedern durch Werbeschreiben und mündliche Werbung.

Bund bis 31. Dejember 1925 für Preußen; öffentliche Werbung von Förderern durch Zeitungsaufrufe und beauf— tragte Bundesmitglieder. Nolgemeinschaft bis 31. Dezember 1925; Sammlung von Geldspenden durch Werbe⸗ schreiben im Ausland, mit Aus—⸗ nahme der Schweiz und Japans.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Dr. Klausener.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Rr. 12944 das Gefetz über die Genehmigung des Nachtrags⸗ stellenplans zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1924, vom 20. März 1926, unter ̃

Jir. 17 945 das Gesetz über die Abänderung von Gerichtsgemein⸗ schaftsperträgen vom 21. März 1925, und unter

Nr. 12 946 die Verordnung über vorläufige Aenderungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags, vom 24. März 1925.

Umsang 4 Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig.

Berlin, den 30. März 1925. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Bekanntmachung.

Dle von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr 12947 die Zweite Ergänzungsberordnung zur Verordnung vom 23. November 1923 über die vorläufige Neuregelung der Gewerbe⸗ steuer (Gesetzlamml. S. 5HI9), vom 28. März 19265, unter

Nr 12845 die Verordnung zur Ausführung der Dritten Steuer⸗ nobverordnung des Reichs vom 14 Februar 1924 (Dritte Preußische

Steuernotverordnung), vom 28. März 1925, unter

Nr. 12 949 die Verordnung über die Aenderung des Abänderungs gesetzes vom 28. Februar 1924, betreffend die Erhebung einer vor läuflgen Steuer vom Grundvermögen (Gesetzlamml. S. 119), vom 28. März 1925, unter

ir 12956 die Verordnung über die Verlängerung der Wahlzeit der Provinzial-Landtage und Kreietage, vom 28. März 1925 und unter

Nr. 13 991 die Verordnung zur Aenderung des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Finanzausgleichsgesetze sowie der Preußischen Steuernotverordnung und der Aussührunge verordnung zur Berordnung über die Fürsorgepflicht, vom 28. März 1925.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig.

Berlin, den 30. März 1925.

Gesetzlammlungsamt. J. V.: Alleckn a.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 43. Sltzung vom 31. März 1925, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3,20 Uhr mit der Mitteilung vom Ableben des Abg. Horn (Soz.). Er hebt

hervor, 16 der Verstorbene aus dem Memellande stammte,

das durch den unglücklichen Ausgang des Krieges vom Reiche