54431 Kartonnagenfabrik „Weser“ Aktien⸗ gesellschast 1. Liquida non. Bremen. Einladung zu der am Donnerstag, den 30. April 1925, Minage 12 Uhr, im Rankgeichat Wilbelm Rengstorn, Bremen. U 1. Fr⸗-Kiichbof / Obernssr. 1. statffindenden ordentlichen General—⸗ versammlung. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geichäftsberichts für 924 jowie der Ligumndanonsbilanz
2. Entlastung des Vorstands und des
Aussichte rats.
3 Wahlen zum Aussichtarat.
Mur diejenigen Atnonäre sind zur Teil⸗ nahme berechtigt, die nach Hinterlegung der Aftien oder des Hmterlegungescheine eines Notars bei dem Bankgeschäft Wil belm Rengstorff svätestens am dritten Tage vor der Versammlung Eintrittstarten abfordern.
Bremen, den 8 Avril 19265.
Der Vorstand.
5444 Metallwarenfabrik Wilhelmshaven Aktiengesellschaft, Wiihe im shaven.
Das Aufsichtsrate mitglied Julius Margoniner, Wilhelmshaven, ist aus— geschieden.
Bremen, den 8. April 1925.
Der Vorstand.
16445 Hammersbecker Ziegelwerke Atnengesellschaft, Bremen.
Die Aufssichtsratsmitglieder Konsul
Kurt Billbardt. Bremen, und J. Koch,
Emmendors, sind ausgeschieden.
Bremen, den 8. April 1925. Der Vorstand.
6437 Waaren⸗CEinkaufs Verein zu Görlitz A. G.
Tagesordnung füt die Dienstag, den 28. April 1925, Nachm. 4 Uhr, im Konzerthaus in Görlitz, Leipziger Str 32, stattfindende ordentliche Generalver⸗ sammlung:
J. Bericht des Vorstands über das Ge—
ichäftsjahr 1924
2. Vorlegung des Rechnungsabschlusses für 1924 und Beschlußfassung über dessen Genehmigung, Verwendung des Reingewinns und Erteilung der Enl— lastung.
3 Außssichtsratswahlen.
Alttionäre, welche an der Generalver— sammlung teilnehmen wollen. müssen ihre Attien bei der Kasse der Gesellschaft in Görlitz spätestens am dritten Werttage vor dem Tage der Generalveisammlung hinterlegen und bis zum Schluß der Generaspersammlung hinterlegt lassen Auch können die Akftien bei einem deutschen Nolar deponiert und stant der Attien auch von der Reichebank ausgestellte Depot— scheine hmierlegt werden. Im Falle der Hinterlegung der Attien bei einem Notar ist die Wescheinigung des Motais über die ertolgte Hinterlegung in Utschrist oder in Abschrist spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungssrist bei der Geselllchast einzureichen.
Görlitz, den 10 April 1925. Wagaren⸗ Einkaufs⸗Verein zu Görlitz A.-G.
Der Aufsichtsrat. P. Schöpke, Vorsitzender. [5136 J. C. Wetzler Allie gesellschast,
Apolda.
Ordentliche Generalversammlung, Freitag., den 1. Mai 1925. Nach mittags 3 Uhr, in der Kanzlei des Rechtéanwalts und Notars A Heinecke, Weimar, Kaiserin⸗Augusta⸗Straße.
Tagesordnung:
1. Jahresbericht unter Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Ver lustrechnung
Entlastung des Vorstands und des Aussichttzrats.
Beschlußfassung über die Verwendung des Vieingewinns.
Wahl des Piüsers.
Wahlen zum Aussichtsrat.
6 Verschledenes.
Apolda, den 9 April 1926.
Der Aufsichtsrat. EC. Böhme, Vorsitzen er.
Iba33 Einladung zur 37. ordentlichen Saupiwersammlung der Mittel veuischen Spritwerke Attiengejell chaft am 4. Mai 1925. Vormittags i uhr, in den Geschästsräumen der Deutschen Bant, Filiale Dresden, Dreeden⸗ A., Ringstr. 10. Tagesordnung: 1. Vortrag des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung für die Zeit vom J. Januar bis 31. Dezember 1924. 2. Beschlußsassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz und die Ver— wendung des Reingewinns.
3. Rejchlußsassung üͤver die Entlastung des Vorstands und Aussichterats. Die Afiien lind spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlunng bei der Gesellschaft oder den Niederlassungen der Deutschen Bank oder der Dresdner Bant in Berlin oder Diesden oder bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Diesden zu
An eine Kündigungsfrist
54731
Deutsche Merkantilbank Aktiengesellschaft, Berlin.
Die Aktionäre umerer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 30. April 1925, Nachmittags 2 Uhr. im Hotel ussicher Hof zu Berlin Geoꝛrgenstraße 21/22 stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen
Tagesordnung:
1. Beschlußsassung über die Auflösung
der Geiellschast und die Bestellung des Liquidators.
2. Wahlen zum Aufsichterat.
Zu dem Punkte 1 der Tagesordnung erfolgt neben dem gemeinschaftlichen Be— schluß der Generalversammlung ein in gesonderter Abstimmung gefaßter Beschluß der Siamm und Vorzugeaktionäre.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind die Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien nebst einem doppelten Ver— zeichnis derselben spwätestens am dritten Tage vor der Generalverlammlung bei der
Gesellschaftstasse in Berlin, Bellevue⸗
straße 6 a, Gesellschaftsfasse der Zweigniederlassung in Oberbausen (Rheinland) oder einem deutschen Notar hinterlegen. Berlin, den 8. April 1925 Der Vorstand. Paul Mendel.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.
486 Bilanz am 31. Dezember 1924 der Grenzmärtischen Bauern und Ge⸗ werbebant eingetragene Genofsen⸗ schaft mit veschränkter Hafipflicht zu Schneidemühl. Forderungen.
Kassakonto J Primawechselkonto ... Kontokortentfonto «.. z Guthaben bei Banken 1235 Guthaben bei Reichsbank 113 Guthaben bei Posticheckamt 8 Bankgrundstückekonto. 65 000 Utensilten und Stahl
kammer ö 325 Effektenkanto JL... 1
1h00 867 2.
R. M 2 858 38 764 42 hz?
Schulden. Geschäftsanteile: a) verbleibender Mit glieder b) ausscheidender Mit⸗ J, 464 Kontokorrentkonto.... 4575 40 Scheckkonto . 451298 Spareinlagenkonto. 13 10283 NMeservefonds konto ; 25 929 — Spezialieservesondskonto 37 689383 vombardkonto. . 46 700 — Hypothekenkonto Bankhaus 2 750 — Ueberschuß 51162 150 d67 23 Die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 1924; 180, Zugang 140, Abeang 495. Das neue Geschäftssahr wird eröffnet mit 275 Mitgliedern Die Hatftsummen aller Genossen betrugen am 31. Dezember 1924 Reiche mark 550 0090. Der Vorstand. Nüste Wernecke. H Hantke, Vorsitzender des Aufsichtsrats. Tie Nevisionstommission. G. Noeske. Th. Graszynski. S. Sommerseld.
8 60 190
9. Bankausweise.
6006 Wochenübersicht der
Vayerischen Notenbank vom 7. April 1925. Attiva. NR. M. Goldbestand. ..... 28 bos 00, Bestand an:
deckunge fähigen Devisen . — — sonst igen Wechseln und
Schecks . 74 980 009 — deutschen Scheidemũnzen 29 000. — Noten anderer Banken 1984009. — Lom bardsorderungen . 1089000, — Wertpapieien 161 000, — sonstigen Attiven .. 1264 000, —
Passiva. Grundkapital... Nücklagen: Gesetzlicher Reservefonds Umstellungsreseive , Beirag der umlaufenden Noten... . Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .
165 000 000 -
10000 000, — 3 oh 000, —
hh 768 000, h o83 000, — gebundene Verbindlich⸗
keiten
29 SI 000 Sonstige Passiven.
1602 000, —
hinterlegen Hinterlegungescheine des Notars weisen ebenfalls aus. Tresden, den 3. Apil 1925.
Milteldeutsche Spritwerke Altiengesellschast.
Der Aufsichtsrat.
Darlehen bei der Deutschen Rentenbantk 16 403 000, — Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechlseln Y. M. 3 349 000 München, den 9. April 1920. Bayerische Notenbank.
60031 Wochenüůbersicht
de!
Reichsbank
vom 7. April 1925.
Aktiva. 1. Noch nicht begebene Reichsban kanteile 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das PNiund sein zu 1392 Reichsmark berechnet und zwar: Goldkassen— bestand ) t. M 843 343000, Golddevot (unbelastet) bei aus ländischen Zentral⸗ notenbanken R. M. 160 087 000 3. Bestand an deckungg⸗ fähigen Devisen „Bestand an sonstigen Wechieln und Schecks Bestand an deutschen Scheidemünzen z. Bestand an Noten anderer Ban fen Bestand an Lombard⸗ sorde rungen . 8. Bestand an Effekter 9. Bestand an sonstigen Attiven 1267 73 000
R⸗M. 177 212 001
1003430000
334 476 000 1486971 000 64 222 000 10814 000
7390 000 205 521 000
Passiva. Grundkapital: a) begeben J b) noch nicht begeben. Reserveronds: a) gesetzlicherReservefonds b) Spezialreservesonds für künstige Dividen⸗ denzahlung ö o) sonstige Rücklagen 3. Betrag der umlaufenden Noten.. Sonstige täglich fällige Verhindlichkeiten 5. An eine Kündigungẽfrist gebundene Verbindlich⸗ keiten ö . — 3. Darlehen bei der Renten⸗ bank . 67 667 000 Sonstige Passiva .. N77 612 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebruen, im Inlande zablbaren Wechseln R⸗M. 581 719 000 Berlin, den 9 April 19295.
Reichs bankdirektorium. Kauffmann. Schneider. Bernhard. Seiffert. Friedrich. Fuchs. Schneider.
——
122 788 000 177 212 000
26 403 000
33 404 000 127 000 000
2 293 284 000 732 889 000
6006 Sächsische Bank zu Dresden. lebersicht am 7. April 1925.
Attiva. R⸗M. Gold bestandðd 1761 6 Deckunge sähige Devisen . 2 891 4890, — Bestand an sonst. Wechseln und Schecks . . Deutsche Scheidemünzen ..
Noten anderer Banken. dombardbestände n. Effektenbestäönde ... Sonstige Aktiva...
Passiva. Aktien kapita! ..... . 15 000 0090, — 3 000 000, —
Reservesonds ; Banknoten im Umlauf .. 48 916 204,75 Täglich fällige Verbindlich ,, 11643 622.551 An Kündigungsfrist gebun—⸗ dene Verbindlichkeiten Darlehen bei der Renten⸗ , 13 050 9h, Sonstige Pafsiva. .... 206 998. 89 Verbindlichkeiten aus weiter be—⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln R⸗M. 4931 659.38.
69004 ö
Stand der Badischen Bank
vom 7. April 1925.
Attiva. Reichsmark Goldbestand. 6616 6157 Deckungs fähige Devisen 2 926 195 86 Sonstige Wechsel u. Schecks 58 4653 367, 96 Deutsche Scheidemünzen . 4651. 69 noten anderer Banken. 53 079, — ombardforderungen. . 21 000, — Wertpapiere... 442 628. 8h Sonstige Aftiwa .... 19 957 992,52 Pa ssiva. Paviermart Grundkapita! ... 24 900 00. «- Rücklagen... . . 340 900 00 —
Neichemark Betrag d umlaufenden Noten 20 272 0765, — Sonstige täglich sällige Verbindlichkeiten 20 247 620, 37 An eine Kündigungsfrist ebundene Verbindlich⸗ eiten ; . Rentenbankdarlehen... Sonstige Passivac . .. 9 6063 248. 23 Verbindlichkeiten aus weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlharen Wechseln HYeiche mark 7 4860 617, 16.
63 469 203, 18 43 467. 659
2 485 127,98 229 030. — 20 397.73
6 335 191,69
.
—— — 8
1 666702, 12
28 492 573,70 7 4000600, —
K
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
60911
Am 29. April d. J. 10 Uhr Vor⸗ mittags, werde ich in meinen Amts— räumen. Berlin, Kronenstiaße 4b, 1 Treppe, 76 Geschäfteanteile an der Reichsverband Deuijscher Leder- häudler m. b. D. öffentlich meist⸗ bieiend versteigern.
Justizraf Carl Ladewig,
Dr. Thüůrm er. Vorsitzender.
Die Direktion.
[1840 Die Generalversammlung des Reichswirtschaftebundes der Kraft—⸗ fahrzeugbe itzer e. G. m. b. H., Wilbhelmstr. 29, findet am 16. 4, Nachm. 3 Uhr, im Dessauer Garten, Berlin 8W., Dessauer Str 1, statt Tagesordnung: Rericht über das abgelaufene schäftsjahr 1921 Beschlußfassung über die Bilanz. Statutenänderung bezal §§ 2 unds.
Auf⸗
Ge⸗
„Eirgänzungswahl des Vorstands 5. Neuwahl des ausscheidenden sichts rats Der Vorstand. 6002 Einladung zur Haupwersammlung des Hansa⸗Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie (55 11 2135 der Bundessatzung am 11. Mai 1925 Vormittags 19 Uhr, in Dresden, im Hause der Dresdener Kaujmannschast zu Dresden. Tagesordnung: Rechenschastsbericht des Präsidiums. 2. Entlanung des Vorstands 3. Genehmigung des Voranschlags für 1925
Wahl zum Präsidium
5. Wahl der Rechnungeprüfer.
Verhandlung rechtzeitig eingegangener Anträge.
7 Verschiedenes.
Berlin, den 9. April 1925.
SHansa⸗Bund für Gewerbe, Handel und Industrie.
Der Präsident:
Dr. Hermann Fischer, M. d. R.
5415) Betannimachung.
Auf Grund des im Rieichsanzeiger Nr. 590 vom 11. März 1925 veröffentlichten Prospekts sind
nom. Reichsmark 1 6090 0090 neue
Aktien der Allgemeinen Gas⸗
und Elekiricitätes⸗Gesellschaft in
Bremen (80 009 Stück zu je
R. ⸗M. 20 Nr. 20 0901 —100 000) zum Handel und zur Notiz an der Bremer Börse zugelassen.
Bremen, im April 1925.
Direction der Dieconto⸗Gesellschaft Filiale Bremen.
(54131 Bekanntmachung.
furt, der Commerz⸗ und Privatbank Attien⸗
Von der Deutschen Bant Filiale Frank⸗
25331
Die unterzeichnete Gesellschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Gesell⸗ schater versammlung vom 11. März 1925 aufgelöst.
Zu Liquidatoren sind die Herren Mühlen⸗ besitzer Alfred pfiuhl Gräfenhain, Müblenbeésitzer Franz Wirth, Reichen⸗ hach, und Mühlenbesitzer Oskar Sturm, Königsbrück, ernannt worden Die Gläubiger der Gesellichaft werden bier mit aufgefordert, ihre Ansprüche unver— züglich geltend zu machen.
Königsbrück, den 24. März 1925.
Vereinigte Mühlenwerke G. m. b. H. in Liquidation.
Pfuhl. Wirth Sturm.
1303
Laut Gesellschafterbeschluß vom 1. 8. 192 ist die Liquidation der Moor⸗ verwertung, Gem. b. S., in Diepholz beschlossen. Züm Liquidator ist der Maschinenfabrilant F Schöttler in Diep⸗ holz ernannt Gläubiger unserer Ge⸗ sellichaft wollen baldigst ihre Forderung geltend machen.
Moorverwertungs⸗GHes. m. b. H. in Liqu, Diepholz.
(18301
Werkzeug⸗ und Maschinenfabriken G. m. b. SH. zu Pr. Oldendorf. Die Gesellichaft ist mit dem 1. April 1925 aufgelöst. Zum Liquidator ist der Unter⸗ zeichnete bestellt. Eiwaige Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden
G. G. Balshüsemann in Pr Oldendorꝗ.
24671
Glaswerk Müllheim G. m. b. S.
in Müllheim (Baden).
Die Gesellichaft ist aufgelöst, zum Liquidator ist Dr Fritz Oellige v. Adr. F. Hellige C Co, Freiburg im Breis⸗ gau, bestellt, und die Gläubiger werden auigefordert, sich bei dem Liquidator ju melden.
(44301 Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Gesellichafter ist die Gesellschaft man beschränkter Haftung unter der Firma Christian Noß Nachflg. G. m. b. H. in Ixheim b. Zwei- brücken aufgelöst. ö
Als Liquidator ist der Gesellschafter
gesellschaft Filiale Frankfurt. der Firma J. Dreyfus C Co. und der Mittel— deutschen Creditbank ist bei uns der An—˖ trag auf Zulassung von N. M. 329 000 neue Stammaktien, Stück 8000 über ie R. M. 40 Nr 150 001 — 158 000 der Ver⸗ einigten Schuhfabriken Berneis⸗ Weffels Artiengesellschaft in Auge burg⸗ Nürnberg zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., den 6. April 1925 ZulassungsstellQe an der Börse zu Frankfurt a. M.
5414 Von der Rheinischen Creditbank, Mann—
heim, ist beantragt worden,
R. M. 3 000 000 vollbezahlte, auf den Inhaber lautende Stammaktten, Siück 30000 zu ie R⸗M. 100 Nr. 10 001 — 40 000, der Dingler'schen Maschinenfabrik Attiengesellschaft, Zweibrücken,
zum Handel und zur Notierung an der
Mannheimer Börse zuzulassen.
Mannheim, den 7. April 1925.
Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Mannheim.
65417
Die Rauchwaren ⸗Sandelsgefell⸗ schaft m. b. H., Leipzig, tritt mit dem 74. 20 lt. Beschluß der Gesellschaster⸗ versammlung vom 6.4. 25 in Liquidation. Zum alleinigen Liquidator ist err Arthur Kniesche, Leipzig, ernannt Gläubiger werden ersucht, ihre Forde⸗ rungen einzureichen.
54181 Bekanntmachung.
Die Geflügel⸗Mastanstalt in Tilsit, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Titsit, ist aufgelöst. Die Giäubiger der Gesellschast werden aus— gesordert, sich bei ihr zu melden Königsberg, den 3. April 1925.
Der Liguidator der Geflügelmast⸗ anstalt Titsit Gesellschaft mit be— schräntter Haftung in Liquidation: Walter Siebert.
(49181 Nückversicherungs⸗Büro Erich Schulz G Go. G. m. b. S., Steitin. Die Gejellschast ist am 50. 12 1924 in Liquidation getreten. Die Gläubiger weiden ausgesordert, sich zu melden. Erich Schulz, Liquidator. 3794 Bekanntmachung. Die „Bea“, Vegetavilien - Extrahier⸗ Anstalt, Gesellschaft mit veschräntter Haftung in Berlin⸗Schöneberg i auf gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihm zu melden. Berlin Schöneberg, den 30. März 1929 Der Liquidator der „Vea“, Vegeta bilien⸗ Exirahier · Austalt, G m b. S. in Liquidation. Franz H. Fuhr⸗
Theo Hunsicker bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden
Ixhein, den Iz. März 192. Der Liguidator: Theo Hunsicker.
1831 Am 11. Februar 1925 wurde unsere Gejellschaft aufgelöst. Zu Liguidatoren sind ernannt die Geschästsführer Josef Meyers und Franz Fruhe, beide in Aachen. Die Gläubiger werden aufgelordert, ihre Ansprüche bei der Geschältsstelle der in Liquidation befindlichen Mülellsichaft anzu- melden bis 1. Juli 1925. Aachen, den 31. März 1825. Gravhia G. m. b. S. in L. Josef Meyers, Franz Fruhe, Liquidatoren.
1761 Bekanntmachung.
Die Standard Separatoren Ver⸗ kaufsgesellichaft Osten mit wve⸗ schränkter Haftung in Berlin ist auf— gelöst. Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Charlottenburg, Bismarcstr. 109, den 30. März 1920 Der Liguidator der Standard Separatoren Berkaufs⸗ gesellschaft Osten mit beschräntter Haftung in Liquidation;
Dr. Otto Kraußoldt.
halts] Schneider Co. G. m. b. S. in Hannover⸗Badenstedi. Die Ges ist aufgel. Die Gläubiger d. Des. werden aufgefordert, sich bei ders. zu melden Schneider Co., G. m. b. S. in Liguidation. Schnelder.
5419 Laut Beschluß vom 21. März 1925 ist die Auflösung der unterzeichneten Ge⸗ sellschat beschlossen worden. Zum viqui- dator ist der Versicherungsdirekior Herr Wilhelm Krause in Berlin C., An der Fischerbrücke 16, bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellichaft werden auf⸗ gefordert, sich bei derselben zu melden. Berlin, den 21. März 19209.
Schiffswerft „Neptun“ Henry Schroeder G. m. b. S.
in Liquidation. Wilbeim TCrause.
(1832 Bekanntmachung.
Die Standard Separatoren Ver- kaufsgesellschaft Mine weutschland mit beschräukier Haftung in Han nover ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellschast werden aufgeßordert, sich
bei ihr zu melden. Bis marckstr. 109,
Charlottenburg, den J. April 1920.
Der Liquidator der Standard Separatoren Ver- laufsgesellschaft Mitteldeutschland mit veschräntter Haftung in Liqui—-
mann, Menzelstraße 8.
dation: Dr Otto Kraußoldt.
(3031 Bochum, Hochstr I 1 ist in Liquidatton
meldung zu bingen.
schalt werden aujgefordert, ihre Ansprüche bei dem unlerjzeichneten Liquidator
Die Firma „Westrie“, Westfl Fett ˖ n. Feinkost⸗Industrie G. m. b. S..
Die Gläubiger dieser Gejsell⸗ zur An⸗
getrelen.
Car! Koop, beeidigter Bücherrevisor, Bochum, Humboldtstr. 2
Notar im Bezirk des Kammergerichts.
Srste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutschen RNeichsanzei
Nr. 85.
BVerlin, Sonnabend den 11. April
ger und Preußischen Staatsanzeiger
1925
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 6. der Urheberrechtseintragsrolle sjowie 7. über Konturse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗
vesonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral- Handelsregister für das Deutiche Reich erscheint m der Regel täglich. — Der Bez u ge
Das Zentral- Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend.
Reichs⸗ und Staatsanzeigers.
für Selbstabholer auch durch die Geschättefstelle des straße 32, bezogen werden
SW. 48. Wilbelm⸗
1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗. 3. dem were ins. 4. dem Genossenjchafts⸗ 5. dem Musterregister, und Fahrvlanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind- erscheint in einem
Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark⸗
Anzeigenvreis rür den Raum einer 5gespaltenen Einbeitszeile 1L.— Reichsmark reibleihend
——— —— .
Bom „Sentral⸗Handelsregister für das Deutsch
e Reich“ werden heute die Nrn. 85 A, 85 ß und S5 6 ausgegeben.
kes, BPBefristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein .
Entscheidungen des Reichs fin anzhofs.
34. Wann Sa ndelsgesellscha ft
sind Gewinnansprüche einer offenen
oder Kommanditgesellschaft als das Betriebsvermögen mindernde Schulden anzusehen? Drei Personen sind die Persönlich haftenden Mitglieder einer, Kyemn= manditgesellschaft. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Ge⸗ winne auch der wpersönlich haftenden Gesellschafter nicht den Kapitalantellen zuzuschreiben, sondern bei, Privatkonten der Ge⸗ sellschafter in Gutschrit zu bringen. Das Geschäftsjahr der, Gesell; schaft ist das Kalenderjahr. Der Gewinn für 1922 ist im März 1925 berechnet und den Privatkonten der Gesellschafter mit Wirkung zum 31. Dezember 1922 gutgeschrieben. Der Brotversorgungsabgabe unter⸗ liegt nur das Betrlebsvermögen, und zwar nach dem Stande vom 31 Dezember 15223. Die Gesellschafter sind der Ansicht. daß die Ge winne für 152 vom Betrlebsvermögen dhbfuziehen und als Kapital— bermögen nicht steuerpflichtig sind. Die Vorinstanz hat dagegen den Abzug nicht zugelassen. Auch der Senat hält den Abzug nicht für gerechtfertigt. Für die Vermögen ssteuer und die auf ihr aufgebaute Brotbersorgunqabgabe sind nicht die Kommanditgesellschaften somern ihre Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Bergiliqung steuewflichtig Dat Vermögen der Gesellschaft ist deshalh für die Berechnung der Browersorgungsabgabe auf, die einzelnen Gesellsckaster, zu verteilen. Für die Verteilung sind die, Kabitalanteil, der Gesellschafter von Bedeutung, es gibt aber keineswegs der Nennbetrag der eimnzelnen Kapitalgnteile den Wert der Beteiligung der Gesellschafter an, Dieser richtet sich vielmehr stets nach dem Werte des ganzen Gesellschafts⸗ vermögens. Wenn eine Gesellschaft erfolgreich arbeitet. wächst der Wert des Gesellschaftsvermögens im Laufe des Geschäftsighrs, und enkforechend wachten auch die Werte der einzelnen Gesellschaftsgnteile, Da daz in Betracht kommende Vermögenssteuergesetz den Begriff eines allein der Steuer untemworfenen Stammwermögens nicht mehr kennt, so ift guch der im Laufe des letzten Jahres vor dem Stichtg entstandene Mehrwert grund sätzlich steuerpflichtig. Es kann deshalb nicht in Frage kommen, ob ein Betriebsgewinn dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist: denn ein solcher Gewinn ist ja nichts Wirkliches, das dem Betriebsvermögen in irgendeinem Zeitpunkt zufließt, vielmehr ein in irgendeiner Weise errechneter Betrag. der die Summe der bereits vorher zugeflossenen., das Betriebsvermögen vermehrenden Einzelgewime angiht Sondern in Frage kann nur kommen, oh und wann in Höhe des Betriebsgewinnz eine Forderung der Gesellschafter gegen die Gefellschaft auf Äusnghlung des Betrags entsteht und ob deshalb in diesem Zeitvunkt eine Verminderung des Betriebsvermögens infolge Entstehens einer Schu dperpflichtung eintritt. Es ist theoretisch nicht richtig, wenn die Gefellschafter ausführen, es bestehe in dieser Beziehung ein Ün terschied zwischen der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Bei beiden ist, wenn, der Gesellschafts⸗ pertrag nichts anderes bestimmt. der Bilanzgewinn den Kapitzal— anteilen der perfönlich haftenden Gesellschafter zuzuschreiben (5 120 Abf. 2 des Handel saesetzbuchs, anderß beim Kommanditisten 8 167 Abf. Z des Handelsgesetzhuchs). v. h. es entsteht keine Forderung der Geselsschafter gegen die Gesellschaft. Bei beiden Gesellschaften kann aber etwas anderes vereinbart werden (6 109 des Handel sgese buch), und es mag sein, daß dies bei der Kommanditgesellschaft die Regel ist. Im vorliegenden Falle ist nun, im Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß bie Gewinne auch der persön lich haftenden Gesellschafter ihren Kapitalanteilen nicht zuzuschreiben sind. Das hat zur Folge, daß in Vöke der nicht abaehobenen Gewinne Forderungen der einzelnen Ge— sellschafter gegen die Gefellschaft bestehen. die sich in keiner Weise von anderen Forderungen. 3. B. Darlehnsforderungen der Gesell-⸗
schafter gegen die Gesellschaft, unterscheiden. Die Rechtslage ist genau
biefelbe wie bel nicht abgehohenen Dividenden einer Aktiengesell aft. Auch Fei ihr entstehen auf Grund der Gesellschafts rechte der Altio= näre Forderungsrechte guf. Ausnahlung der festgesetzten Dividenden. Es mag nun dahin gestellt bleiben ob bei offenen Handel ge sellschaften und Kommanditgesellschaften die Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft stets und in voller Höhe als Belastungen des Betriebs vermögens im Sinne des Vermegensteuerrechts anzuerkennen sind. Es mag angenommen werden. daß gegen die Abzugsfähigkeit dem Napitaskonto nicht zugeschriebener und nicht abaehobener Gewinne keine Bedenken bestehen. Alsdann ist die entscheidende Frgge; Entsteht der Anspruch auf Auchahluna des Geschäftsgewinns in Gestzlt, einer ge⸗ wöhnlichen Forderung bereits mit dem Ablauf des Geschäftsiahrs oder erst mil der Festfiellung der Jahresbilam?. Niese Frage ist im leßteren Sinne zu begntworten. Zwar gilt bei den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kemmanditgesellschaft das Cin kommen aus dem Betriebe der Gesellschaft als bereit mit dem Ab. sauf des Geschäßtsjahrs zugeflossen und ist dezhalb für Liests Jahr steuerpflichlig. Das siegt aber daran. daß im Sinne des Einkommen. fleuergesetzes die Gesellschafter als Inhaber des Betriebs gelten und beshalb für sie das Ginkommen gls bezogen ailt. sobald es von der Gesellfchaft bezegen ist. Für die Gesellschaft bedeutzt aber der Ablguf eines Geschäfftzjahrs lediglich das Ende eines Zeitraums. dessen Gesamtergebnis in einer Summe ju ermitteln ist. Mit dem Ablauf des Geschaftsjahrs ist das Gesamtergebnis erfielt und bedarf, nur noch der Ermittlung. Bei körper fchaftesteuerpflichtigen Gesellschaften ist es als Einkommen der Gesellschaft., bei, nicht körperschaftssteuer⸗ pflichtigen als Einkommen der einzelnen Gesellschafter un versteuern. Ftwas anderes ist aber der Geschäftsgewinn, der nach dem Gesell. schaftsvertrag un ter die Gesellsckafler zu verteilen ist. Dieser richtet fich zwar auch nach dem Ergehnis des Geschäftighrs. en entstehn jedoch erst mit der Feststelluna der Bilanz. die ein Willentzakt der geschäfts. führenden Gesellschafter it. Mit dem Ablauf des Geschäftsjabrg erlangt der einzelne Gesellschafter zunächst nur einen Anspruch auf
l. Handelsregister.
Allensteim. . 4516 In un ser Handelsregister A haben wir
heute unter Nr. 328 bei der Firma Volks-
blattdruckerei Bruno v. Temwski in Allen
stein folgen des eingetragen;
Bie Firma ist infolge Ueberganges an
die Ermländische Verlagsgesellschaft m
unter Nr. 83.
Altenburg, Thur. Firma Gebr. schaft mit
b. H in Braun sberg hier gelöscht. Sie ist neu eingetragen als Volksblattdruckerei — Ermländische Verlagsgesellschaft m. b. H. in Braunsberg in unserm Handelsregister B
Allenstein, den N. März 1925. Amtsgericht.
Naumann, beschrünkter
Feststellung der Bilanz in angemessener Zeit., keinen un mittelbaren Anspruch auf Gutschrift oder Auszahlung des Anteils am Geschäfts ; gewinn. Deshalb ist auch der Geschäftsgewinn bei Gesellschaftern, die nicht als Mitinhaber des Betriebs gelten, wie der stille Gesell⸗ schafter, erst im Jahre der Bilanafeststellung steuerbares Einkommen. Banach entsteht bei offenen Handelsgesellschaften und Kommandit⸗ gesellschaften. bei denen der Gewinn den Kapitalanteilen nicht zu⸗ zuschreiben ist, eine Schuld der Gesellschast an die Gesellschafter in Höhe der Gewinnanteile erst mit der Bilanzfeststellung. Im vor; flegenden Falle find alfo die Gewinnansprüche erst im Marz 1923 als Forderungen entstanden und können daher von dem auf den 31. Dezember 1922 festzustellenden Betriebsvermögen nicht abgezogen werden. Dies Ergebnis ist auch wirtschaftlich gerechtfertigt. Denn tatfächlich ist die Lage der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gewinne den Kapitalanteilen zuzuschreiben sind, und solchen, bei denen dies ausgeschlossen ist nicht erheblich verschieden. Auch die ersteren können regelmäßig, nämlich nach 8 12 des Hande cgesetzbuchs, foweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft ist, die Aus⸗ zahlung des festgestellten Jahresgewinns verlangen. Sie können also der Gesellschaft in demselben Zeitpunkt Betriebsmittel entziehen wie die Gesellschafter der anderen Art. Bei ersteren ist aber zweifellos das Entstehen einer Forderung mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs nicht anzunehmen. (Urteil vom 11. März 1925 UI A 76. -76 /S)
35. Bemessung der Einkommensteuervorauszahlungen eines Generalagenten für Versicherungsgesellschaften. Der Steuerpflichtige ist Generalagent bei drei Versicherungsgesellschaften und Vertreter für zwei Generalagenturen don Versicherungsgesell⸗ schaften. Er betätigt sich außeydem noch als Grundstücks. und Hypo thekenmakler. Als selbstandiger Gewerbetreibender will er mit ? vd feines Umsatzes zu den Vorauszahlungen herangezogen werden, Die Vorbehörden haben dies abgelehnt und ihn nach dem 2. Abschnitt Gd. 1X der J. Durchführungebestimmungen und Art. 1 8. 7 der 1 Steuernotverordnung mit 9 vo des Ueberschusses über die Werbungs⸗ koften besteuert. Die weitere Beschwerde ist zulässig. aber nicht be— gründet Der Pflichtige unterhält nach seinen eigenen Angaben und den damit übereinstimmenden Feststellungen der Vorbebörden, selb= ständigen Gewerbebetrieb. Es handelt sich also um einen Fall von Artikel 1 8 5 der II. Steuernotwerordnung. Daß die Vorauszahlungen nicht nach Artikel 1 8 5 Abs. 1 und 2 der II. Steuernotverordnung berechnet worden sind. steht der Anwendung von Artikel 1 837 Abf. 1 Saß 2 der 11. Steuernotverordnung nicht entgegen. Die weisere Beschwerde ist aber nicht begründet. Wie die Vorbehörde mit Recht ausgeführt hat, gehört der Pflichtige nach der Art seiner hauptsächlichen Tätigkeit zu den Sand lungsagenten im Sinne bon z 84 des Handelsgesetzbuchs, val Ss 1 Abs. 1 und Abs 2 N. 3 und Nr. 7, A6 Abf. 2 des Handel sgesetzbuchs und s§ 43 ff. des Ver⸗ sicherungsvertragsgesetzes, die keine Begriffebestimmungen der Ver⸗ sicherungzagenten enthalten sondern für den Regelfall die umfgssendere des Handel sgesetzbuchs voraussetzen. Handlungsagenten und Handels- makler werden aber, obwohl sie an sich selbständige Gewerbetreibende sind, auf Grund von Artikel 1 8 5 Abs. 3 und 2. Abschnitt G. 1X der J. Durchfüh rungsbestimmungen bei der Bemessung der Vorauszahlungen nicht wie die Gewerbetreibenden. sondern wie die freien Berufe und die anderen in Artikel 18 7 der II. Steuernotwerordnung auf⸗ geführten Erwerbsgruppen behandelt. Diese Regelung hat ihren Grund und ihre Rechtfertigung darin, daß die Handlungsagenten, Handelsmakler. Bücherrevisoren. Rechtskonsulenten usw. im Gegen⸗ faͤtze zu sonftigen Gewerbetreibenden ein nennenswertes Betriehsper- mögen im Regelfalle nicht haben und daß ihre Einnahmen nach Abzug eiwaiger Werbungskosten schon Reineinnahmen darstellen oder sich solchen wenigstens stark nähern. so daß eine Belastung von 2 vo der um die Löhne und Gehälter gekürzten Betriebseinnahmen zu gering sein würde (Beschluß vom 4. März 1235 VI B 10125)
36. Vorausfetzungen für die Wirksamkeit eines Rechts- mittelverzichts. Cine Schweizerin, in der Shweiz wohnhaft, hielt sich vom Frühjahr 1931 bis Juli 1923 in Deutschland zur Pflege einer schwer erkrankten Vemwandten auf. Zur Sicherung der dem Reiche gegen die Schweizerin zustehenden Ansprüche auf Vermögen⸗ steuer, Ein kommensteuer 1920 / 1 und 1922 und der zu gewärtigenden Hinteniehungsstrafen ergingen am 18. und 26. Mai 1923 Arrest- anordnungen. Auch wurde das Strafverfahren gegen die Schweizerin eingeleitet. Am 29. Mai 3 unterwarf sich die Schweizerin zur Niederschrift eines Beamten des Finanzamts nach 8 410 der Reichs- abgabenordnung einer Gesamigeldstrafe von 1090 0260 000 „. Dabei erkannte sie auch die Steuerfestsetzung als zutreffend an und verzichtete auf Ein legung von Rechtsmitteln. Die Steuern waren am Rande der Niederschrift zusammengestellt und betrugen für die Einkommensteuer j6äösel, ide insgesemt 798 669 „6. Schliefllich erklärte sie n der Riederschrift auch noch, daß sollten durch die nachzuliefernden Belege äber die Höhe ihres Einkommens und Vermögens höhere Steuerfest⸗ setzungen gerechtfertigt fein, sie diese Steuerfestsetzungen anerkenne und sich der dann zu erhöhenden Strafe im Sinne obigen. Wortlauts unterwerfe. Auf Vorlage hat das Landesfinanzamt die Unterwerfungs verhandlung am 5. Fusi 1933 genehmigt. Nachdem die Pflichtige selbst bereits im August 1923 ihre in der Unterwerfungsverhandlung ent⸗ haltenen Erklärungen angefochten hatte. weil sie mangels eines Wohn ⸗ sißes oder eines dauernden Aufenthalts in Deutschland überhaupt nicht steuerpflichlia und über diese wahre Rechtslage getäuscht worden sei, und nachdem die Vertreter der Beschwerdeführerin um Uehersendung von Steuerbescheiden gebeten hatten, trat der Steuerausschuß am 27 September 1923 zusammen und veranlagte die Beschwerdeführerin entsprechend der Unterwerfunasverhandlung. Dabei wurde die Ein⸗
Zweigniederlassung Altenburg (Abt. B Nr. 112 H.-R.) — siehe Leipzig.
Altona, Elbe. (45171 (Nr. 17) Eintragungen ins Handels register: geänder 26. ö 1925:
B 238. S. W. Köbner C Co. Ge⸗ sellschaft mit beschränkter 4 61 Altona: Durch Beschluß der Gesell.« schafterversammlung vom 11. Februar
kapital
4611 Ge sell⸗ Haftung
19825 ist die Gesellschaft auf 300 000 auf Reichsmark umgestellt.
beträgt Durch den gleichen Beschluß ist der Ge— sellschaftsverkrag in 8 4 dementsprechend
ö B 273. C. Kelting Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Altona: Die Ge sellschafterversammlung vom 27. November 1924 hat die Umstellung der ye e , B durch Heraufsetzung des Stamankapitals
kommensteuer für 1962 auf 690 000 i, für 1971 auf 81 600 6 und für 1920 aus 8060 „6 festgesetzt. Die Bescheide wurden am 238. Ja⸗ nuar 1M zugestellt. Die Einsprüche der Pflichtigen gegen die Steuer⸗ bescheide wurden in Rücksicht auf den bei der Unterwerfungsverhand⸗ lung erklären Rechtsmittelverzicht als unzulässig vemvorfen. In der Berufung wurden die Einkommensteuerveran lagungen für 1920 und
LMI auf Grund von Artikel XIX § 4 der II. Steuernotverordnung
für erledigt erklärt und die Bescheide nebst der Einspruchsentscheidung
aufgehoben. Bezüglich der Einkommensteuer 192 wurde die Berufung
als unbegründet zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde
der Pflichtigen ist begründet. Nach 8 231 Abs. 2 der Reichsabgaben⸗
ordnung kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, sobald der Be⸗
scheid vorliegt. Durch diese Vorschrift sollte verhütet werden daß
Rechtsmittel, die vor der die Rechtsmittelfrist in Lauf setzenden 3u—
stellung des Bescheids (5 231 Abs. . der Reichsabgabenordnung)
eingelegt wurden. entsprechend der Neigung der bisherigen Recht⸗
sprechung als unzulässig verworfen wurden. Der im 8 233 der Reichs⸗
abgabenordnung geregelte Verzicht auf Einlegung eines Rechts⸗
mittels und die Gebundenheit des Pflichtigen an den erklärten Verzicht
im Sinne von B3 Abf. 1 Satz 2 der Reichsabgaben ordnung setzen voraus, daß der Bescheid ergangen ist. Die Reichsabgabenordnung ent⸗
hält keine Vorschriften darüber, wie ein vor dem Vorliegen des Be⸗
scheids erklärter Rechtsmittelverzicht zu behandeln ist Ob aus der
Unzulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Vorliegen
des Bescheids unter allen Umständen auch die Unzulässigkeit eines im
voraus erklärten Verzichts gefolgert werden muß, oder ob nicht viel⸗
mehr unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor dem Vorliegen
des Bescheids auf ein Rechtsmittel wirksam verzichtet werden kann,
braucht nicht erörtert zu werden. Jedenfalls gebieten das gegenüber
den Belangen des Reichs im Rahmen der Reichsabgabenordnung
gleichfalls anerkannte Rechtsschutkbedürfnis des einzelnen und damit
die Rücksicht auf die Rechtssicherheit, daß einem vor dem Ergehen des Bescheids erklärten Verzicht die Wirksamkeit insoweit versagt wird, als ihre Anerkennung den Pflichtigen der Willkür der Behörde preis⸗ geben würde. Im vorliegenden Falle handelt es sich um die Ein⸗ kommensteuer fe. also um eine Steuer. bei deren Veranlagung die Ausschüsse nach 8 265 der Reichsabgabengrdnung mitzuwirken haben. Für das Unterwerfungsverfahren ist das Finanzamt vorbehaltlich der eiwa erforderlichen Genehmigung des Präsiden ten des Landesfinang⸗ amts allein zuftändig 16 der Reichsabgabenordnung. 8 2 der Ver, ordnung vom 1. Nobember 1921 (Reichsgesetzblatt S. 1528). Räumk man einem Rechtaämittelverzichte, der bei der Unterwerfungsverhand⸗ fung gegenüber dem die Einkommensteuer ohne Zuziehung, des Aus⸗ schuses festsetzenden Finanzamt erklärt wird. Wirksamkeit ein, so bringt das den Pflichtigen in die Gefahr, daß der Ausschuß gus-= geschaltet wird und daß es damit zu einer ordnungsgemäßen Ver⸗ anlagung des Pflichtigen überhauht, nicht kommt. Gegen der- artige Möglichkeiten muß der Pflichtige, der zudem seine Er⸗ klärungen unter dem Ducke des gegen ihn gerichteten Straf⸗ verfahrens abgibt, geschützt werden. Demgegenüber hat die Rückficht auf möglichfte Vereinfachung des Verfahrens durch eine Verbindung von Unterwerfungsverhandlung und Steuersest⸗ fetzung, in dem das Finanzamt auch bei den Steuern vom GElnkommen und Vermögen allein die Steuer festsetzt, zurückzutreten. Das kann in der Zukunft um so eher ertragen werden, als die Strafe regelmäßig nicht mehr wie bisher in einem Vielfachen des hinter⸗ zogenen Steuerbetrags besteht, val. . B. S 586 des Einkommensteuer⸗ gefetzes in Verbindung mit 8 359 Abs. 1 der Reichsabgabenordn ung der ursprünglichen Fassung, fordern im Rahmen des 5 3 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung in der Fassung von Artikel 1 8 56 Nr. 14 der III. Steuernotverordnung frei festagesetzt werden kann. val. dazu 5410 der Reichsabgabenordnung und S§ 1. 3 der Verordnung vom 1. No— vember 1IG8I. Da der bei der Unterwerfungeverhandlung erklärte Rechtsmittelverzicht uuwirksam ist, steht er der Anfechtung des der Pflichtigen am 28. Januar 1924 zugestellten Sieuerbescheids nicht entgegen. Die von der Wirksamkeit des Verzichts ausgehenden Ein⸗ spruchs., und Berufungsentscheidungen müssen daher aufgehoben werden. Der Fall wind zur Prüfung des Steuerbescheids guf seine sachl ichen Grundlagen an vas Finanzgericht zurückverwiesen. Falls diese Prüfung ergibt, daß die Voraussetzungen für die Steuerpflicht der Beschwerde⸗ führerin nach 5 2 des Einkommen steuergesetzes fehlen, sind daraus die Folgerungen im Sinne einer Freistellung der Pflichtigen zu ziehen. Cine Auslegung der in der Unterwerfungéverhandlung abgegebenen Erklärungen ' der Pflichtigen dahin, daß sie ihre Steuerpflicht ver, traglich anerkannt habe, steht der sachlichen Prüfung und der . etwa daraus ergebenden Verpflichkung zur Freistellung schon desha nicht im Wege, weil die Verfahrensbeleiligten über den öffentlich⸗ rechtlichen Steueranspruch nicht verfügen können und deshalb eine gesetzlich nicht bestchende Steuemflicht nicht durch Vertrgg begründet werden kann. Für den Fall der Verneinung der Steuerpflicht entfällt ohne weiteres auch die Grundlage für eine im Bescheide vom 29. Ja⸗ nuar 1824 ausgesprochene Aufwertung des Reststeuerbetrags von 263 560 6. Im übrigen trifft die vom Berufungsurteil vertretene Ansicht, daß die Aufwertung nicht angefochten werden könne. nicht zu. Die Uufwertung. d. h. die Inanspruchnahme für das. was der Pflichtige nach der Aufwertungsverordnung in Verbindung mit dem einzelnen Steuergesetz zu leisten bat. bedeutet nach feststehender Rechtsprechung des Reschsfinamhofs nicht eine Hebungsmaßnahme, sondern die Geltendmachung einer Steuerforderung. und der Auf⸗ wertungsbescheid unterliegt daher den gegen den Steuerbescheid ge⸗ gebenen Rechtsmitteln (68 211. A7. 20 der Reichs abgabenordnung) (Urteil vom 2B. Februar 1985 VI A 39/25).
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60 000 Reichsmark beschlossen. Der § 3 des Gesellschaftsvertrags ist gemäß notarieller Beurkundung vom 17. Februar 1925 geändert worden.
B 472. Ernst Spardel Aktienge sell⸗ ichaft Säcke Industrie, Altona, Elbe: Die Prokura für . Brei⸗ mann ist erloschen; dem Fräulein Anni Klüthmann,. Hamburg, ist. Prokura erteilt, 199 Wilja Schuh Gesellschaft mit beschränkier Haftung, Altona:
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Das Stamm⸗ 300 0090 Reichsmark.