1925 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Steir tin. 6750

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Burghard, in Firma Burghard C

in Stettin, Deutsche Str. 25, ist beute Nachmittags 195 Uhr, das Konkurk— verfahren eröff net. Verwalter: Bücher⸗ revisor Moritz Avellis in Stettin, Lessing⸗ straße 9. Anmeldefrist bis zum 8. Juni 1925. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Mai 1929 Erste Gläubiger⸗ persammlung am 8. Mai 1925. Vorm 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 19. Juni 1625, Vorm. 10 Uhr, im Zimmer 60.

Stettin, den 8. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 6.

Siet tin.

Ueber

6751 das Vermögen des Kaufmann Arthur Lüdtke in Firma Wilhelm Lock städt in Stettin, Philippstraße 30, ist heute, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ persahren eröffnet. Verwalter: Böächer— repisor Rudolf Altmann in Stettin Birkenallee 1617. Anmeldefrist bis zum 8. Juni 1925. Offener Arrest mit An zeigepflicht bis zum 5. Mai 1925. Eiste Gläubigerversammlung am 7. Mai 1925, Vorm. 11 Uhr. Allgemeiner Prüfümnge— termin am 20. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, im Zimmer 60

Stettin, den 8 April 1925.

Der Gerichtsschreiber es Amtsgerichts. Abt. 6

Stettin. (6756 Ueber das Vermögen der offenen Handele—⸗ gesellschaft „Kaufhaus Grünhof Wilhelm Beer“, Inh. Witwe Sophie Beer, geb. Gitt und Kaufmann Carl Bruno Beer in Stettin, Heinrichstraße 24, ist heute, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Rudolf Altmann in Stettin, Birkenallee 16117. Anmeldefrist bis zum 10. Juni 1925 Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum h. Mai 1925. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 7. Mai 1925. Vorm. 10 Uhr Allgemeiner Prüfungstermin am 22. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, im Zimmer 60. Stettin, den 8. April 1925. Der Gerichtsschreiber Amtsgerichts. Abt. 6.

85* der

Lreptow., He ea.

Ueber das Vermögen des Kail Selack in Treptow a. d. Rega, Lange Straße, wird heute, am g. April 1929. Nachmittags 35 Uhr, das Konkuns— verfahren eröffnet, da er seine Zahlunge— unfähigkeit und seine heute ersolgte Zahlungseinstellung dargetan hat. Ber Rechtsanwalt Eberhard Schicke in Treptow a. d. Nega wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2. Mai 1925 bei dem Gericht anzumelden. 86. wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in 5 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 13 Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 17. Juni 1925, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen , welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Vesitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache onen Befriedigung in An— spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 27. Mai 1925 Anzeige zu machen.

Treptow a. d. Rega, den g. April 19265.

Preuß. Amtsgericht.

(6752 Kaufmanns

Verden, A 1LLer. 67531 Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Thies C Zünkeler in Verden ist am 9 April 1925 der Konkurs eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Tegt⸗ meien in Verden. Anmeldefrist bis zum 2. Mai 1923. Erste Gläubigerversamm— lung und allgemeiner Prüfungstermin am 6 Mai 1920, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 1 Mai 1925. Amtsgericht Verden, den 9. April 1926.

Littan. Ueber das Vermögen des. Konditor⸗ meisters Rudolf Möbius in Zittau, Frauenstraße 7 wird heute, am 11. Aprii 1929, Vormittags 1 Uhr das Konkurs⸗ versahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kaufmann Lüppo Hilker in Zittau. An— meldefrist bis zum 19 Mai 1925. Wahl—⸗ termin am 5. Mai 1925. Vorm. 8 Uhr. Prüfungstermin an 27. Mai 1928, Vor⸗ mittage 3 Uhr. Offener Arrest mit An—⸗ beigepflicht bis zum 19. Mai 1925. Amtsgericht Zittau, den 11. April 1925.

(6755

Kas snum. 6699

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Albert Bruns in Mörsen ist zur Abnahme der Schluß— rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Eiinnerungen gegen das Schlußver— zeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 6. Mai 1925, Vorm. 9H Uhr, be⸗ stimmt.

Amtsgericht Bassum, 7. April 1925.

Calan. 16723

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Handelsmanns Wilhelm Duschka in Calau wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Calau, den 6. April 1925.

Das Amtsgericht.

Grich Ernst in

CGlIeiwitꝝ.

In dem Konkursverfahren Vermögen des Kaufmanns Czich in Schönwald ist zur Ab— nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beichlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge— währung einer Vergütung an die Mit— glieder des Gläubigerausschusses und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forde; rungen der Schlußtermin auf den 24 April 1925. Vormittags 9 Uhr, vor dem Amts—⸗ gericht hierselbst, Zimmer Nr. 251, be⸗ stimmt Amtsgericht Gleiwitz, den 31. März 1925.

16715 über das Ste fan

I üöchst, Odenwald. 6721

In dem Konkurs über das Vermögen des Hans Hoffart zu Mümling⸗Grumbach steht Termin zur Anhörung der Gläubiger⸗ versammlung über die Einstellung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Tonkursmasse am Donnerstag, den 30. April 1925, Vormittags 11 Uhr, hier an.

Höchst i. O., den 3. April 1925

Hessisches Amtsgericht.

H arlsrune, Haden. 16724

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Konstantin Bergner, alleinigen Rechtsnachfolgers der Firma Mittelbadische Handelsgelellschaft Selinger & Co. in Karlsruhe, wird der auf den 15. April 1925 bestimmte Termin zur ersten Gläubigerversammlung abgesetzt und mit dem Prüfungstermin vom 6. Mai 1925, Nachmittags 45 Uhr, verbunden. Karlsruhe, den 6. April 1925. Gerichts⸗ schreiberei des Bad. Amtsgerichts. A. I. Henne. 16733

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Bergische Koffer⸗ und Lederwarenfabrik Witz C Go, in Langen⸗ haus bei Ronsdorf und ihres Inhabers, des Kaufmanns Albert Witz, daselbst, ist mangels Masse eingestellt worden.

Lennep, den 16. März 1925.

Das Amtsgericht.

Nag dobnrg. (6735

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Udo Hengstmann in Magdeburg, Große Diesdorfer Straßez 42, Inhaber der offenen Handelsgesellschast in Firma Udo Hengstmann, Lebens⸗ und Genußmittel⸗Versand, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Magdeburg, den 8. April 1925.

Das Amtsgericht A4. Abt. 8.

Ren wieil. 6740)

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kürschners Franz Lieb in Neuwied, Marktstraße Nr. 43a, wird eine Gläubigewersammlung einberufen auf den 27. April 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hermann⸗ straße 53, Zimmer 17, zur endgültigen Beschlußfassung über die Unterstützung des Gemeinschuldners und zur Berichterstattung des Konkursverwalters über die Verwaltung und Verwertung der Masse.

Neuwied, den 9 April 1925.

Das Amtsgericht.

Oederan. (6741

Das über das Vermögen des Gasthofs⸗ besitzeis und Fleischers Julius Robert Schönerstadt eröffnete Konkursverlahren wird zemäß § 202 AbJ. 1 KO. eingestellt. Amtsgericht Oederan, den 9. April 19265.

OHehringen. (6742 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Friedrich Burkert, Schuh⸗ fabrikanten, Inhabers der Firma Friedrich Bürkert in Pfedelbach, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Donnerstag, den 16. April 1925, Vormittags 93 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Oehringen anberaumt. Oehringen, den 8. April 1926.

Württ. Amtsgericht Oehringen. Pill allen. 6744 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schneidergenossenschalt e. G. m. b. H. in Pillkallen ist neuer Termin zwecks Berechnung der Nachschüsse der Ge⸗ nossen auf den 29. April 1925, Vormittags 1I1 Uhr, bestimmt.

Pillkallen, den 8. April 1926.

Amtsgericht.

Wilnelmahaven. 6994 In der Konkurssacke der Wilbelms⸗ havener Feilen u. Werkjeugfabrik A. G. Wilbelmshaven findet Termin zur Ab— nahme dei Schlußrechnung und der übrigen in 162 KO. bezeichneten Gegenstände auf den 2. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 2, statt. Die Ver⸗ gütung des Konkursverwalters ist auf 400 M festgesetzt.

Wilhelmshaven, den 27. März 19265.

Das Amtsgericht.

Würnmburg. (67654 Das Amtsgericht Würzburg hat in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Max Bauer in Würzburg, gemäß 93 und 204 K-O, zur Ab⸗ stimmung über einen von dem Konfurs⸗ verwalter mit der Bayer. Staatsbank, Filiale Würzburg, abgeschlossenen Ver gleich und zur etwaigen Anhörung der Gläubiger vor Einstellung des Verfahrens

mangels Masse eine Gläubigerversamm⸗

lung berufen auf Mittwoch, den 22 April 1925. Vormittags 95 Uhr, Sitzungssaal

Aachen. 6678

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Rubens, Inhaber des Kaufhauses W. Rubens in Herzogenrath, wird die Ge⸗ schäftsaussicht angeordnet. Zur Aussichts⸗ person wird der Rechtsanwalt Stiel in Aachen, Augustastr. ernannt.

Aachen, den 7. April 1925. Amtsgericht. 4. Augustusburg, Erageb. (6680) Ueber das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschast in Firma Oskar Hähnel, Fabrik Erzgeb. Holz⸗ und Spielwaren in Grünhainichen, wird die Geschäftsaussicht angeordet. Als Aufsichtsperson wird Herr Ortsrichten Oskar Beier in Waldkirchen⸗

Ischopenthal bestellt. Amtsgericht Augustusburg, am 7. April 1925.

An gShbrrx. 6679

Die Geschäftsaufsicht Hofmann, August, Lederhändler in Augsburg. A 485, ist wegen Rechtskraft des den Zwangs. vergleich bestätigenden Beschlusses be⸗ endet. K R. 79124.

Augsburg, 8. 4. 1925.

Gerichteschreiberei des Amtsgerichts.

H ochnm. 6681

Ueber die Firma „Westdeutsche Lebens—⸗ mittel⸗Importgesellschaft mit beschränkter Haftung in Bochum, Maltheserstraße Nr. 43, wird heute, den 11. April 19295, Vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaussicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Rechts⸗ anwalt Dahm in Bochum, Hellweg Nr. 2l, Fernruf 839, bestellt.

Bochum, den 11. April 1925.

Das Amtsgericht.

Ruer, Westf. 6682 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Baudisch zu Buer i W ist durch Beschluß vom 11. 4. 1925 die Geschäfts— aufsicht angeordnet. Der Obergerichts⸗ vollzieher a. D Humboldt zu Buer i. W. ist zur Geschäfisaufsichtsperson bestellt. Nn. 15 25. Das Amtsgericht Buer.

asse. 66831 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Rubensohn in Cassel, Inhaber der Fima Bernhard Rubensohn u. Co, Königstraße 391. Damenkonfektionsgeschäft, ist am 11. April 19265, Vormittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet worden. Zur Auf— sichtsperson ist der Justizamtmann Horn in Cassel, Nordhäuser Straße 9, bestellt. Cassel, den 11. April 1920. Amtsgericht. Abt. .

PDarmstadt. 6685

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Leonhard Löwer in Eberstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtägerichis Darm⸗ stadt 11, wird heute vormittag 10 Uhr 25 Minuten die Geschäftsaufsicht ange—⸗ ordnet. Als Aufsichtsperlon wird der Kaufmann Georg Bickel in Darmstadt, Gervinusstratze 710, Direktor der Vereins⸗ bank Eberstadt, bestellt.

Darmstadt, den 11. April 19265. Hessisches Amtegericht. II. Hortmmmd. 6688 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der unverehelichten Aenne Pogoddg zu Dortmund, Hohe Straße 17, ist nach rechtskräftig bestätigtem Zwangevergleich

vom 5. März 19250 aufgehoben. Dortmund, den 31. März 1925. Das Amtsgericht.

HDortmmn M. 6686

Ueber das Vermögen der Firma Schuh⸗ haus Marathon, Inhaber Oskar Wdo⸗ winski zu Dortmund, Westenhellweg 77 Schuh- und Lederhandlung ist am 6. April 1925 die Geschäftsaufsicht ange⸗ ordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson ist der Kaufmann S. Segall zu Dortmund, Schwanenwall 44, ernannt.

Amtsgericht Dortmund.

Dort um. 6687) Die Geschäftsaufsicht über das Vex⸗ mögen des Kaufmanns Franz Feige, Inh. der Firma Feige & Co., Dortmund, Hamburger Straße 2, Manufakturversand⸗ geschält, ist durch rechtskräftigen Zwangs— vergleich beendet. Amtegericht Dortmund, 7. April 1925.

Gerolahogen. 6714 Das Amtsgericht Gerolzhofen hat am 11. April 1925, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten, iber das Vermögen des Kaufmanns Leopold Krämer, Berufs kleiderfabrik in Gerolihosen Geschäfts—⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses an— geordnet. Als Aufssichtsperson ist der Ge⸗ richtsobersekietär a. D. Joses Zucker in Gerolzhofen bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

MarklIissa. 6689) Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Schuhmachers Adolf Beier in Martlissa ist gemaß 5 66 Abs. 2 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 14 12. 191tz in der Fassung der Verordnung vom 14. 6. 1924 RGBl. S. 641 aufgehoben worden, da die Voraussetzungen weg⸗ gefallen sind.

Marklissa, den 4. April 19265.

Das Amtsgericht.

München. (6690 Ueber das Vermögen des Kaufmanns

Ludwig Kintscher, Alleininhaber der Firma

Ludwig Kintscher Parfümeriegroßhandlung in München, Wohnung Holzsitr. 121. Geschäftslokal Neubauser Straße 13/1, wurde am 8. April 1925, Nachm. 4 Uhr, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aussichtsperson: Bücherrexisor Fritz Baumgärtner in Mänchen, Richard⸗Wagner⸗Straße 27. Amtsgericht München.

FHH ünchen. 6691

Ueber das Vermögen der Firma Wein⸗ großhandlung Joses Michl, Ges. m. b. H. in München, Preysingstr. 15, wurde am §. April 1925, Nachm. 4 Uhr, Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses an= geordnet. Geschäftsaussichtsperson: Rechts- anwalt Dr. Adolf Lustig in München, Kaufingerstr. 14.

Amtsgericht München.

Renburg, Donam. (6692)

Ueber das Schnitt- und Kurzwaren geschäft des Kaufmanns Wilhelm Gans⸗ horn in Neuburg a D. wurde ab Donners⸗ tag, den 9 April 1925, Nachmittags 44 Uhr, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aussichtsperson wurde Josef Karl, Privatmann in Neu⸗ burg a. D., bestellt.

Amtsgericht Neuburg a. D.

Ven mied. (6693)

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Briesumschlagfahrik Becker CK Kulke G. m. b. H. in Neuwied ist beendigt, weil die Schuldnerin einen ge⸗ nügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nicht eingereicht hat.

Neuwied, den 11. April 1925.

Das Amtsgericht.

Ostexholz- Scharmbeck. (6694

Ueber das Vermögen der Firma Christian Becker & Go. in Scharmbeck und des Zigarreniabrikanten Christian Becker da—⸗ selbst ist die Geschäftsaufsicht zur Ah⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Auf⸗— sichtsperson ist Rechtsanwalt Dr. Benecke in Osterholz.

Amtsgericht Osterholz, 7. 4. 1925.

Stettin. 5220 Ueber die offene Handelsgesellschaft Wilh. Holste. Stettin, Speicherstr. 2 / 25 Waren⸗Großhandlung ist heute Nachmittag, 145 Uhr, die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Richard Buchholz in Stettin, Pölitzer Straße 10. Stettin, den 6. Wril 1925. Das Amtsgericht, Abt. 6 Wesselburen. 6695 Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Max Mählitz in Wessel⸗ buren ist aufgehoben. Amtsgericht Wesselburen

XTittan. 66961 Ueber den Fabrikbesitzer Paul Ssymmank in Olbersdorf, Echostraße Nr 263 b, alleinigen Inhabers der Firma Olbers⸗ dorfer Lederersaß⸗ und Pappenwerke. Papierfabrik, Paul Ssymmank in Olbers⸗ dorf, wird heute, am 9g. April 1925, Vor⸗ mittags 10,30 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Der Bücherrevisor Edmund Herrlich in Oybin ist zur Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Zittau, am 9. April 1925.

8. Tarif⸗ und Jahrplanbekannt⸗ machungen der

Eisenbahnen.

6670 Reichsbahngütertarif, Hest L IH. Ausnahmetarife.

Mit Gültigkeit vom 15. April 19295 ist der Wortlaut des Ausnahmetariss 47 für Reis geändert worden. Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 8. April 1925.

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona.

(6669)

Reichsbahngütertarif, Heft CHI

Ausnahmetarife).

Mit Gültigkeit vom 16. April 1925:

Aufnahme weiterer Stationen in den Ausnahmetarif 38 für Felle und Häute. Näheres durch Reichsbahntarifanzeiger.

Altona, den 8. April 1925.

Deutsche Reichs bahn⸗Gesellschafi. Reichsbahndirektion Altona.

6667 Deutsch⸗ nordischer Verbandsgüter⸗ tarif Teil I EH.

Ab 20. 4. 1925 ändert sich in der Gütereinteilung Abschnitt b Frachtgut in den Tarifstellen 232 6 Kupferasche und 2665 Metall in chemischen Verbindungen usw.“ Ziffer 1,2. 3, 8 und 10 die Wagen ladungéklasse für die dänische Strecke. Nähere Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 10. April 1925. .

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona, namens der Verbandsverwaltungen.

6668 Reichsbahngütertarif, Heft C I Ausnahmetarife).

Mit Gültigkeit vom 26. April 1925 werden die AÄusnahmetarife 20 und 21 ür Eisen und Stahl, Eisen⸗ und Stahl⸗ waren nach See⸗ und Binnenwerften zum Bau, zur Ausbesserung und zur Aus— rüstung von See- und Flußschiffen ein⸗ geführt.

Näheres durch Reichsbahntarifanzeiger.

Altona, den 13. April 1925.

Reichsbahndirektion.

66731 Bekanntmachung. Deutsch /italienischer Güterverkehr über Oesterreich usw. Umbehandlungsverkehr. Kundmachung vom 16. April 1925. Mit Gültigkeit vom 16. April 1925 wird die Kundmachung für den deutsch⸗ italienischen Güterverkehr über Oester⸗ reich usw. neu ausgegeben. Sie gilt nunmehr auch für den Umbehandlungs— verkehr über Tschechoslowakei Desterreich uns das Königreich der Serben,. Kroaten und Slowenen und über Tschechoslowakei— Ungarn und das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen. Von den Aenderungen wird hervorgehoben, daß ab 16. 4. 25 die Anzahlung einer be⸗ stimmten Summe als Teilfrankatur nicht zugelassen ist (Bes Zus⸗Best., zu Art. 12), daß aber nunmehr Nachnahmen in be⸗ schränktem Maße zugelassen sind (siehe Bes. Zus.⸗Best. zu Art. 113). Die his⸗ herigen Bestimmungen über die Fracht- zahlung für Sendungen im Tir n durch Tschechoslowakei Desterreich (Ziff. zu Art. 12 sind entfallen. In Kraft bleiben jedoch die einschränkenden Be⸗ stimmungen hinsichtlich der Erhebung der Fracht bei Sendungen nach Triest usw.

(siehe Abschnitt IID. München, den 9. April 1925. Tarifamt bei der G. B.

66721 Bekanntmachung.

Niederländisch⸗ italienischer Güter⸗ verkehr. üumbehandlungsverkehr. Tarif für den Güterverkehr zwischen den Niederlanden einerseits und Italien anderseits über Tentschland Schweiz, Den tschland Desterreich., Den tschland Tschechoslowakei Desterreich, Deutschland = Tschech o⸗ slowakei = Oesterreich und das König⸗ reich der Serben, Kroaten und

Slowenen.

Mit Gültigkeit vom 16. April 1925 gelangt der vorbezeichnete Tarif zur Eia⸗ ührung.

Preis 30 Reichspfennig.

München, den 9. April 1925.

Deutsche Reichs hahn⸗Gesellschaft.

Tarifamt bei der Gruppenverwaltung

Bayern.

6671 Bekanntmachung.

Nordisch⸗italtenischer Güterverkehr. Uumbehandlungsverkehr. Tarif für den Güterverkehr zwischen Däne⸗ mark, Schweden und Norwegen einerseits und Italien anderseits über Dentschland - Schweiz, Deutsch⸗ land Oesterreich, Deutschland

Tschechnslowakei Oesterreich, Dentschlaud Tschechoslowakei Oesterreich und das Königreich der Serben, Kroaten und Siowenen.

Mit Gültigkeit vom 16. April 1925 wird der vorbezeichnete Tarif neu aus- gegeben. Durch ihn wird der nordisch⸗ italienische Umbehandlungstarif vom l. 11. 24 aufgehoben und ersetzt. Von den Aenderungen wird besonders hervor gehohen:

1. Der bisherige Frankatur, und Ueber⸗

weisungszwang ist aufgehoben.

Die Anzahlung einer bestimmten Summe als Teilfrankatur ist nicht zugelassen.

3. Nachnahmen sind in beschränktem Maße zugelassen.

Preis 40 Reichspfennig.

München den 9. April 1925.

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.

Tarisamt bei der Gruppenverwaltung Bayern.

6674

hinaus beiördert werden,

kommen

Von Aachen West (Montzen) Grenze oder en, (Montzen) Grenze

ie Teil 1 Abt. B berechnet. nicht erhoben. Köln, den 7. April 1925.

Durchfnhrausnahmetarif D 24 für Güter aller Art (Sammelgut) von Aachen West (Montzen) Grenze und von Ronheide (Montzen) Grenze nach Passau Hbf., gültig vom 10. April 1925.

Für Güter aller Art (Sammelgut, Waren verschiedener Gattungen, ausgenommen die in der Anlage 9 der Eisenbahn— verkehrsordnung aufgeführten Gegenstände) als Frachtgut in Wagenladungen, die von Belgien oder den darüber hinauegelegenen Ländern

a) mit direkten internationalen Frachthriefen über Aachen West (Montzen)

Grenze oder Ronbeide (Montzen) Grenze nach DOesterreich oder daruber

d. i. zusammengestellte Ladungen aus

b) in Aachen West (Montzen) Grenze oder Ronheide (Montzen) Grenze an⸗ und ohne Veränderung der Ladung mit neuen Frachtbrie fen unmittelbar nach Oesterreich oder darüber hinaus weiter befördert werden, gelten mit Wirkung vom 10. April 1925 bis auf jederzeitigen Widerruf folgende Aus⸗ nahmefrachtsätze für 100 kg in Reichspfennig:

nach

. 5 t Passau Hbf.

4193

10 t

Hauptklasse 432

426

Fracht wird nach den Bestimmungen des Deutschen Eisenbahngütertarifs Der Zuschlag für Beförderung in bedeckten Wagen wird

Reichsbahndirektion.

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Etaatsanzeiger.

8535

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3. Reichsmart freibl.

Alle Poftanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern khosten G, 39 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

9 Anzeigenpreis lür den Raum

einer o gespaltenen Einheits zeil 1, Neichs mark freibleibend. einer 3 gespaltenen Einheits zeile 1.70 Reichsmark freibleibend

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs und Siaatsanzeigere

Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Mr. SS. Neichsbanegirokonto. Berlin, Donnerstag, den 16. April, Abends. Poltschecttonto: Bertin A162. 1925

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschliehlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deut sches Reich. Verordnung über Geschäfstsgang, Verfahren und Tragung der Kosten der Schiedsämter. Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung von zurũck⸗ gezogenen Sprengstofferlaubnisscheinen.

ö betreffend die Einziehung von Diphtherie⸗ Sera.

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Amuliches

Deutsches Reich.

Ver ordnung äber Geschäftsgang, Verfahren und Tragung der Kosten der Schiedsämter. (Schiedsamts ordnung.) Vom 8. April 1925. Auf Grund des 8 368p der Reichsversicherungsordnung

in der Fassung der Bekanntingchung vom 15. Dezember 1924

(RGBl. I Seite 779) wird folgendes bestimmt: J. Ges . gang.

81.

Das bei dem Obewersicherungsamte gebildete Schiedsamt führt die Bezeichnung Schiedsamt bei dem Oberversicherungsamt“.

Die allgemeine Dienstaufsicht über das Schiedsamt führt der Voꝛsitzende des Oberversicherungsamts. Er bestimmt, wenn er nicht sesbst den ständigen Vorsitz im Schiedsamt übernimmt, einen seiner Stellvertreter zum Vorsitzenden des Schiedsamts.

Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts bestimmt, in welcher Weilse unbeschadet der Vorschrift des 5 52 die Einrichtungen dieses Amts von dem Schiedsamt mitbenutzt werden können. Er bestimmt ferner die Beamten des Oberversicherungs amts, welche den EGipeditions⸗, Registratur⸗ und Kassendienst des Schiedeamts, seiner die Schriftführung in den Sitzungen des selben wahrzunehmen haben, und ordnet im übrigen hinsicktlich des Geschäitsgangs des Schieds⸗ amte, soweit in dieser Verordnung nichts Besonderes bestimmt ist, das Nähere an

Die Schiedeämter haben nach näherer Anordnung der obersten Verwastungebehtzrde jährliche Geschästsberichte zu erstatten, denen eine Uebersicht über die Tätigkeit des Schiedsamts beizufügen ist. Eine Abichtijt des Geschäftsberichts und der Uebersicht erhält das Reichs jchiedsamt.

8 3.

Dem Vorsitzenden des Schiedsamts obliegt die Erledigung der

laufenden Geschäfte und die Vorbereitung der Spruchsachen. § 4.

Der Vorsitzende des Oberbersicherungs amts bestimmt, wenn er nicht selbst der Vorsitzende des Schiedsamts ist, die Spruchsachen, in denen er an Stelle des letzteren den Vorsitz im Schiedsamte führen will.

8 5.

Der Worsitzende des Schiedsamts bestimmt im einzelnen Falle aus der Zahl der unpaiteiischen Beisitzer und ihrer Stellvertreter diejenlgen, welche zu der Verhandlung zugezegen werden.

Ist ein Beisitzer aus dem Kieise der Aerzte und Krankenkassen verhindert an einer Sitzung teilzunehmen, so iritt an eine Stelle der für ihn bestimmte Siellvertteter; in Ermangelung eines solchen bestimmt die Seite, die den behinderten Beisitzer gewählt hat, den Stellpertieter aus der Zahl der gewählten Stellvertreter.

56.

Ist den Beisitzern des Schiebsamts nach Maßgabe des Artikels 3 Abf. Z der Ausführungebestimmungen zur Verordnung über Aerzte und Krankenkasfen vom 14 November ig24 (NGBl. 1 Seite 743) eine Entschädigung zu gewähren, so wird ihre Höhe, wenn darüber pon der obeissen Verwastungsbehörde keine allgemeine Bestimmung getroffen ist, von dem Vorsitzenden des Oberversicherungsamts nach Anhörung der Verbände der Aerzte und Krankenkassen in dem Bezirk des Oberversicherungsamts festgesetzt.

II. Verfahren.

57. . Die Anrufung des Schiedsamts hat schriftlich zu erfolgen. Die Parteien sind genau zu bezeichnen, die streitigen Puntte dabei im einzelnen anzugeben und ein bestimmter Antrag zu stelien.

§88. ; 5 Tatsächliche Behauptungen und Beweismittel, welche die streitigen Puntte betreffen, sind vor der mündlichen Verhandlung so rechtzeitig dem Schiedeamt mitzuteilen, daß die Verhandlung ordnungsgemäß porbereitet werden kann. 89

Bei Streit über die Bedingungen eines Arztvertzags ist ein von den Parteien oder einer derselben oder von dem Veitrageausschuß aufgestellter Vertragsentwur! vorzulegen, sofern dieser Eniwurf zum Genenflande der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsamte ge⸗ macht werden soll Vie Vorlage ist von der Partei zu bewirken, die

if den Entwurf Bezug nimmt * ö w abgeschlossenen Arztvertrag ist bei An⸗ rufung des Schiedsamts der streltige Arztvertrag vorzulegen.

§5 10.

Von jedem Schriftsatze nebst Anlagen soll für jeden am Streite

Beteiligten eine Abschrift beigefügt werden. 511.

Die Schriftsätze müssen von der sie einreichenden Partet selbst oder ihrem gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder ihrem Bevoll mächtigien unterzeichnet sein. Die Vollmacht muß schriftlich erteilt werden. Das Schiedsamt kann von der Beibringung des Nachweises der Vertretungsbesugnis oder der Erteilung einer Voll⸗ macht abfehen, wenn die Vertretungsbefugnis oder Vollmacht hin—⸗ reichend glaubhaft gemacht wird.

8 15

Das Schiedsamt übersendet je eine Abschrift der von einer Partei eingereichten Schristsätze nebst Anlagen den am Streite Beteiligten unter Setzung einer bestinmten Frist zur schrijstlichen Gegenäußerung. In befonderen Fällen kann davon abgesehen werden. Bei Ueber⸗ sendung der Abschrist an die am Streite Beteiligten sind diese darauf hinzuweisen, daß auch verhandelt und entschieden werden kann, wenn eine Gegenäußerung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingeht. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

15.

Zustellungen, insbesondere Ladungen und sonstige Mitteilungen, kzunen wirksain auch an die Partei selbst erfolgen, wenn diese durch einen Bevollmächtigten vertreten wird.

5 14.

Das Schiedsamt hat erforderlichenfalls von dem Vertragsa usschusse

die Vorverhandlungen einzufordern. 8 15.

Vor dem Schiedsamte hat eine mündliche Verbandlung statt⸗

zufinden. Der Vorsitzende bestimmt den Zeitpunkt derselben. 16.

Von dem Zeitpunkte der a Verhandlung werden die Parteien durch eingeschriebenen Brief oder gegen Postzustellungsurkunde nit demm Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß auch im Falle ihres Aus= bleibens verhandelt und enischieden werden kann. Die Ladung soll möglichst eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erfolgen.

§5 17.

Der Vorsitzende des Schiedtamts kann vor der mündlichen Ver— handlung nach Maßgabe des F 162 Abs. 2 der Neichsversicherungs⸗ ordnung Beweis erheben. Bel Vernehmung von Zeugen oder Sach⸗ verständigen ist den Beteiligten Gelegenheit zur Teilnahme zu ge⸗ währen. S 23 Abs. 2, 3 gilt entsprechend Hinsichtlich der Ge⸗ bühren der Zeugen und Sachverständigen findet 3 1979 Abs. I der Heichsversicherungtordnung Anwendung mit der Maßgabe. daß Ge⸗ bühren nur auf Verlangen des Berechtigten gezahlt werden und daß bei Beschwerden der Vorsitzende des Oberversicherungsamts endgültig entscheidet.

Den Beteiligten ist der Inhalt und auf Verlangen schrift der Beweisverhandlungen mitzuteilen.

5 18. ;

Im übrigen kann der Vorsitzende für die mündliche Verhandlung Zeugen und Sachveiständige laden.

Die Ladung erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

19.

Bei Ausbleiben oder Aussageverweigerung eines Zeugen oder

Sachverständigen kann nach Lage der Sache entschieden werden.

eine Ab⸗

3 .

Wenn die Beweiserhebung nicht gehläß 5 17 oder in der münd⸗ lichen Verhandlung erfolgen kann, so kann auch ein anderes Schieds⸗ amt oder eine öffentliche Behörde gemäß § 115 Abs. 1. der Reichs versicherungsè ordnung darum erfuchi werden. 5 17 Abf. 1 Satz 2 findet Anwendung. Die Kosten der Beweiserhebung erstattet das Schiedsamt, das auf Verlangen einen Kostenvorschuß zu leisten hat.

§ 21. . Die Verhandlung beginnt nach dem Aufrufe der Sache mit der Darstellung des Sachverhalts durch den Vorsitzenden.

5 22.

Der Voꝛsitzende leitet die Verhandlung und Beratung. Jeder Beisitzer kann Fragen und Anträge stellen. Die Anträge sind zur Abstimmung zu bringen. .

Ver Voisitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung. ; ö

Parteien und ihre Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige. die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Anordnungen nicht Folge leisten, können auf Beschluß des Schiedtamts gus dem Sitzungszimmer entfernt werden. Machen sie sich einer Ungebühr schuldig, so kann das Schiedsamt vorbehaltlich der stras gerichtlichen Verfolgung gegen sie eine Ordnungsstrale bis zu einhundert Reichs⸗ mark sestfetzen. Der Veschluß des Schiedsamts und seine. Ver— anlassung ist in die Niederschrift (6 42) aufzunehmen. Für die Zahlung und Beitreibung von Oidnungestrafen gelten die 858 58, 59 . die eingehenden Beträge sind wie Gebühren zu be⸗ andeln.

§ 23.

Die Verhandlung im Schiedsamt ist nicht öffentlich. Ueber den Hergang der Beratung und über das Stimmwverhältnis bei der Ab⸗ simmung ist Schweigen zu beobachten. Das Schiedsamt kann in besonderen Fällen auf Grund einstimmigen Beschlusses Ausnahmen

zulassen.

5 24. ;

Das Schiedsamt entscheidet in, der Besetzung, wie sie in

§ 3681 Abs. 2 Satz 1 der Yieiche ver sicherungsordnung voꝛgesehen oder gegebenen alls gemäß Satz 2 daselbst von der obersten Verwaltungs⸗ kebörde beftimmi ist. Babei müssen Vertreter der Aerzte und der Krankenkassen unbeschadet der Vorschrift des 5 27 je in gleicher Zahl

mitwirken. Sind sie in ungleicher Zahl erschienen, so scheiden über, zählige Beisitzer bei der Beschlußfassung aus. Sie können sich jedoch an der Berakung beteiligen. Der in überzähliger Anzahl erschienenen Seite bleibt überlassen zu bestimmen, wer ausscheidet. Mangels Einigung darüber scheidet der nach dem Lebensalter jüngste Beisitzer dieser Seite aus. 95

5.

Ein an den streltigen Arztverträgen oder den Vorberhandlungen des Vertragsausschusses beteiligtes Mitglied soll bei der Beschluß⸗ fassung des Schiedsamt nicht mitwirken. Das gleiche gilt hinsichtlich solcher Mitglieder, die bei entsprechender Anwendung des 5 1641 Nr I His 6 der Reichsversicherungsordnung von der Mitwirkung ausgeschlossen fein würden oder die wegen Befangenheit abgelehnt

werden. ö. § 26.

Für die Ablehnung von Milgliedern aus Gründen, die ihre Aus- schließung nach 5 25 rechtfertigen, sowie wegen Befangenheit gelten die S5 1613, 1645, 1647 Abs. J, 1712 der Reichsversicherungsordnung entsprechend.

§5 1712 der Reichsversicherungsordnung findet auch entsprechende Anwendung, wenn ein Mitglied des Schiedsamts selbst eine Tat lache anzeigt, die seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn Zweiel darßber bestehen, ob Gründe vorliegen, die seine Ausschließung gemäß Abs. 1 rechtfertigen.

53 7

Ist die zu einer Beschlußfassung notwendige Anzahl von Mit⸗ gliedern nicht vorhanden, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine zweite Sitzung anzuberaumen, in welcher ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen entschieden wird. Hierauf ist bei der Einladung zur Sitzung besonders hinzuweisen.

8 28

Die kassenärsklichen Vereinigungen, Krankenkassen und Kassen⸗ verbände werden in der mündlichen Verhandlung durch ihre satzungs⸗ mäßigen Vertreter vertreten.

Andere als gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter der Parteien kann das Schiedsamt für die ganze oder teilwe ise Dauer der münd⸗ sichen Verhandlung widerruflich zulassen. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.

§ 29.

Die Vollmacht muß schriftlich erteilt werden.

Für den Nachweiß der Vertretungebefugnis oder der Erteilung der Vollmacht gilt 11 Satz 3 entsprechend.

8 30.

Soweit keine Einigung zuflande kommt, ist über die streitigen Punkte zu verhandeln. Es kann auch in Abweienheit der geladenen Parteien verhandelt und entschieden werden, wenn in der Ladung darauf hingewiesen war.

531.

Das Schiedsamt hat durch Anhörung der Parteien die Strelt⸗ punkte und die für ihre Beurteilung wesentlichen Verhältnisse klar⸗ zustellen.

5 32

Die Beratung und Beschlußtassung, die in Abwesenbeit der Partesen zu erfolgen bat. schlieftt fich an die Verhandlung au. Nur die Mitglieder des Schiedsamts, die an der Verhandlung teilgenommen haben, dürfen dabei mitwirken.

Hält das Schiedsamt die Sache noch nicht für genügend auf⸗ geklärt, so beschließt es den erforderlichen Beweis. Für die Beweig⸗ erhebung gelten die 17 bis 20 entsprechend.

34. .

Das Schiedsamt entscheidet über die streitigen Punkte nach freiem Ermessen, ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Es kann die Euntscheidung auf nicht streilige Punkte ausdehnen, sallg 6 infolge der Entscheidung über die streitigen Punkte erforderlich erscheint.

Bei der Entscheidung hat das Schiedsamt, gegebenenfalls auch unter Zurückstellung lediglich formalrechtlicher Erwägungen, darauf zu achten, raß einerselts im Rahmen der bhestehenden materiell. rechtlichen Vorschriften die Interessen der Parteien gleichmäßig ange⸗ messen berücksichtigt werden, und daß andererseits die ärztliche Ver⸗ sorgung der Versicherten nicht gesährdet wird.

Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. § 36.

Bilden sich bei der Abstimmung mehr als zwei Meinungen, van denen keine mehr als die Hälfte der Stimmen au sich vereinigt. so ist zu versuchen, die Mehrheit der Stimmen auß Line Meinung zu vereinigen. Gelingt dies nicht, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

5 37.

Der Voꝛsittzende stellt die Fragen, über die abgesimmt wird. Meinungsverschiedenbeiten über den Gegenstand. die Fassung und die Rethenzolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung ent⸗ scheidet das Schiedeamt. Die S8 36, 36 gelten entsprechend.

8 38. Kein Mitglied des Schiedeamts darf die Abstimmung über eine Frage veiweigern, widrigenfalls die Abstimmung ohne Rücksicht auf seine Mitwirkung durchgesührt 64. kann.

Bei der Abstimmung werden die Stimmen in folgender Reihen⸗ folge abgegeben: J. von den Beisitzern der Aerzte, 2. von den Beisitzern der Krankenkassen, 3. von den unparteiischen Beisitzern, 4. von dem Vorsitzenden.