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triebe von der Vermögenssteuerpflicht ausgenommen worden.
Mehrheit
- — — —
Zum Gesetzentwurf über die Erhöhung der Tabak⸗— ste u er wies der
Berichterstatter Ministerialdirektor Kempff darauf hin, daß der neue Entwurf eine Erhöhung der Steuer für Zigaretten, Zi— arren und Rauchtabak um 25 ph bringe, für Kautabak sogar uüm
bis 1060 vH. Gegen diese Erhöhung haben sich in den Ausschüssen
erhebliche Bedenken gezeigt, ebenso gegen die im Entwurf por— esehene Zollerhöhnng für die Einfuhr von Rohtabak. Man sagte ö. daß eine solche Erhöhung sehr verderbliche Wirkungen haben oöͤnne. Schließlich hat sich aber doch eine Ausschußmehrheit für den Gesetzentwurf gefunden.
Die hessische Regierung hat für den Fall der Annahme des Entwurfes vorgeschlagen, daß die infolge der Erhöhung der Steuer- und Zollsätze im Tabakgewerbe etwa arbeitslos werdenden Facharbeiter bis zu 1 Jahren Unterstützung aus der Reichskasse erhalten sollen, und bittet um Annahme ihres Antrages. Der Reichsrat lehnte jedoch den hessischen Zusatz⸗ antrag ab und st imme dann gegen die Vertreter Sachsens, Hessens, Lippes, Badens, Bremens, Anhalts, Hamburgs und . preußischer Provinzialvertreter in erster und zweiter esung dem Gesetzentwurf über die Ta baksteuner in der Ausschußfassung zu.
u dem Gesetzentwurf über die gegenseitigen Be— stenerungsrechte des Reiches, der Länderund der Gemeinden führte der
Berichterstatter Ministerialtant Hog aus: Der Gesetz— entwurf geht von dem Grundgedanken aus, daß die öffent— lichen Betziebe in aleicher Weise besteuerk werden müßten pie die Pripatbetriebe, mit denen sie meist in Konkurrenz stehen. Die Reichsratsausschüsss haben diesem Grundgedanken eine gewisse grundsätzliche Berechtigung an sich zuerkannt, hatten gber schwere Bedenken, gegen die restlose Durchführung diefes
Grundsatzes, da die öffentlichen Betriebe Bindungen fozlaler Art ganz guders unterliegen als die Privatbetriebe. Eine Besteuerung der Versorgungsbetriebe, Gas-, Wasser⸗, Elektrizitätswerke, Verkehrs— unternehmungen uswe, müßte außerdem zu einer Verteuerüng und Be— lastung, auch der ärmmsten. Bevölkerung führen. Ferner Batten Pie Ausschüsse das Bedenken, daß die vorgeschlagene Befeuerung einseitig . Lasten der Länder und Gemeinden ausschlagen würde, da die wesent⸗ ichsten Reichsbetriebe, wie Reichsbahn, Reichsbank, Golddiskontbank und Reichspost, durch die Dawes⸗-Gesetzgebung der Besteuerung ent⸗ ogen sind. Diese Bedenken sind durch die Fassung, die in den Aus— ö. das Körperschafts, und Vermögenssteuergefetz erhalten haben, zei den meisten Vertretern ausgeräumt. Es sind die Versorgungs⸗ betriebe von der Körperschaftssteuerpflicht und alle öfsentlichen Be— be vor Die Reichsregierung hat außerdem eingewilligt in die Streichung der Um satzsteuerpflicht für Gas, Wafser, Elektrizitätswerke und Schlacht— höfe. Nachdem so die wesentlichsten Bedenken beseitigt waren, hat die des Ausschusses sich für die Vorlage entschieden. Diefer Entschluß wurde ihr dadurch erleichtert, 2 die Reichspost auch Beiträge zur Deckung der Wegekosten in gewi . Maße leisten will.
Staatsrat Dr. Ritter von Wol f erklärte, die bayerische Re⸗ ierung müsse den Gesetzentwurf ablehnen, weil die Besteuerung der änder und Gemeindebetriebe in der Vorlage immer noch in gewissem Umfange aufrecht erhalten werde. ;
Der Gesetzentwurf wurde darauf gegen die Stimmen von Bayern und Sachsen angenommen. Es olgte dann der Gesetzentwurf über die Aenderun g des Finanz⸗ ausgleichs zwischen Reich, Ländern und Ge— meinden.
„ Méichsfinangmninister, Dr. von Schlieben agb dazu folgende Erklärung ab: Die Reichsregierung wird im Intereffe des Zustande⸗ kommens des Finanzausgleichs und um die bisherigen über die nach— olgenden Fragen geführten langwierigen Verhandlungen zum Ab— hluß zu bringen, von einer Einziehung der noch ausstehenden, im Monat T zember 1923 den Ländern über den Besoldungsmehraufwand seighlten Besbldungszuschüsse sowie der den Ländern in der Zeit bis Ende Dezember 1923 gegebenen sogenannten Liquiditäts, und Be⸗ oldungsdarlehen mit Ausnahme derjenigen Liquiditätsdarlehen, die ür werbende Zwecke im unbesetzten Gebiet verwendet worden sind Abstand nehmen. Diese Erklärung, welche auch den Verzicht auf Zinsen umfaßt, hat, soweit sie die überzahlten Besoldungszuschüffe ür Dezember 1933 hetrifft, zur Voraussetzung, daß die Länder ihrer— eits auf ihre als Gegenforderung angemeldeten entsprechenden An⸗ prüche auf Nachzahlung für Januar 1924 verzichten. Ferner ist die
deichsregierung bereit, um das Gesetz jetzt zur Annahme zu bringen, auf die Verfolgung des 5 53 (Reichswahlen) im Augenhlick zu ber⸗ zichten, zumal ja die Frage der Kosten der Reichspräsidentenwahl und des Volksentscheids noch bei einer befonderen Gelegenheit zur Sprache kommen wird. .
Ministerialrat Dr. Hog führte als Berichterstatter aus: Wesent⸗ lich neu ᷣ daß der Entwurf das Zuschlagsrecht der Länder . Gemeinden zur Einkommen und zur Körperschaftssteuer vorsieht. Es hat nicht so sehr eine finanzielle Bedeutung, seine . liegt vielmehr wesentlich auf psychologischem Gebiet: Es ist geeignet, das Verantwortungsgefühl. und die Sparsamkeit in Ländern und Ge⸗ meinden wieder zu stärken. Den Ländern wird es ganz unmöglich ein, einen zutreffenden Verteilungsschlüssel zu finden. Ferner müßten
ie Zuschläge ein starkes Gegengewicht 6 durch einen weit⸗ gehenden Laste ausgleich der Länder für ihre Gemeinden. Eine völlig gleichmäßige Besteuerung erscheint als eine Utopie. Eine Sicherung 2 Ueberspannung der Zuschläge sieht der Gesetzentwurf u. a. darin
aß die Zuschläge in allen Stufen gleich sein müssen. Solange Länder und Gemeinden die Zuschläge nicht beschlossen haben, gilt als Zuschlag die Differenz zwischen dem bisherigen Reichs⸗ anteil und dem Normaltzrif. Hen Kosten der Schlichtungs⸗ gusschüsse und, der Meilitärgerichtsbarkeit ist zugestimmt worden. Als Hauptdifferenzpunkt ist. geblieben die Frage der Quotenbeteil gung an der Einkommen. und Körperschaftssteuer. Für das erste Halbjahr 1925 hat der Notfinanzausgkeich die Sache geregelt. Für dig weitere Zeit alaubt das Reich, daß die Länder mit einer geringeren Quote auskommen werden. Die Länder beanstanden die nicht so sehr von der Reichsregierung aufaestellte Bedarfeberechnung als vielmehr daß ihnen die eigenen Deckungsmöglichkeiten vom Rei. buv. vom. Reichsfinanzministerium angerechnet worden sind. Vor gllem scheint ihnen außer der Gewerbesteuer das Aufkommen von der Geldentwertunassteuer beim bebauten Grundbesitz viel zu hoch an= gerechnet. Sig glauben deshalb, daß sie mit den ihnen vom Reich zugewiesenen Quoten nicht auskommen werden. Eine Ersparnis halten sie für möglich durch eine schärfere Abgrenzung der Aufgaben von Reich, Ländem und Gemeinden. Die Reichsratsausschüsse be⸗ antragen, daß die Länder an der Einkommen und Körperschaftssteuer weiterhin, wie bisher, mit 99 Prozent und an der Umsatzsteuer mit 30 Prozent beteiligt werden. Der Vorschlag der Reichsregierung ht dagegen nur auf 75 Prozent bzw. auf 30 Prozent. Der Ausschuß at. dann noch eine Entschließung gefaßt: „Der Reichsrat wolle be⸗ schließen; Der Reichsrat bestimmt aus seiner Mitte einen 6
r im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister prüft, ob un! wie durch eine bessere Scheidung des Aufgabenbereiches des Reiches und der, Länder sowie durch Einschraͤnkung der Aufgaben der öffent— lichen Verwaltung ejne Verbilligung und Verringerung der Ausgaben erzielt werden kann.“
Der sächsische Finanzminister beantragte, den Gesamtbetrag der den Ländern zu überweisenden Umfatzsteuer u einem Drittel nach dem Aufkommen, zu zwei Dritteln nach er Bevölkerungszahl zu berechnen. Der Antrag wurde mit 46 gegen 20 Stimmen angenommen.
Reichsfinangzminister Dr. von Schlieben erklärte:; Wir kommen jetzt zu dem wichtigsten Punkt, zur Verteilung des Steuer⸗ aufkommens an die Länder. Eing Abstimmung wird wohl nicht nötig sein. Nach den Berichten der Ausschüsse bleiben diese bei ibrem Beschluß, 90 3 zu verlangen, die Reichsregierung verbleibt dagegen
bei ihrer Stellungnahme, nur 75 3, abführen zu können. Was die Umsatzsteuer betrifft, so geht der Wunsch der Länder dahin 30 9. statt der bisherigen 20 „6 zu erhalten. Dem kann die Reichsregierung ebenfalls nicht beitreten. Sie wird dem für das Jahr 1925 zu⸗ stimmen, dagegen nicht für die Zeit vom 1. 4. 1925 ab, von wo sie den Ländern aus der Umsatzsteuer nur 20 9 überweisen kann.
Preußischer Fingnzminister Dr. Höpker-⸗Aschoff: In der zweiten Hälfte des Jahres 1925 sollen die Länder mit 30 3 statt 40 95 an der Umsatzsteuer beteiligt werden. Nach dem Dafürhalten der preußischen Regierung widerspricht das dem Versprechen, das seinerzeit die Reichsregierung abgegeben hat, daß per Saldo in der zweiten Hälfte des Jahres den Ländern dasselbe gegeben werden soll, was sie in der ersten Hälfte des Jahres 1925 bekommen haben. Sie bekamen in der ersten Hälfte 90 5 der Einkommen- und Kömrper⸗ schaftssteuer und 20 2, der Umsatzsteuer. Diesem Maßstabe würde es entsprechen, daß bei einer künftigen Beteiligung an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit 75 75 die Länder 40 35 von der Umsatz⸗ steuer bekommen. Die letzte Vorlage der Reichsregierung hat aber einen anderen Maßstab, die preußische Regierung meint, daß das nicht mit dem Versprechen der Reichsregierung im Einklang steht.
Der sächsische Finanzminister fragte, welche Gründe vorgelegen haben, daß die Länder von Oktober ab nur 20 385 der Umsatzsteuer bekommen sollen, und ob etwa dafür mathematische Gründe maßgebend gewesen seien. (Heiterkeit)
Reichsfinanzminister von Schlieben: Es sind nicht mathe⸗ matische, sondern andere Gründe gewesen. Zutreffend ist, daß im Reichsrat die Erklärung gegeben worden ist. daß die Länder für das zweite Halbjahr per Saldo ungefähr dasselbe bekommen sollen wie im ersten Halbiahr. Diese Erklärung ist abgegeben worden, nachdem die Länder zu verstehen gegeben haben, daß auch sie auf dem Standpunkt stehen, daß sie für das zweite Halbjahr nicht mehr beanspruchen können, als im ersten Halbjahr gegeben ist, Da die Länder sich aber nun auf einen anderen Standpunkt gestellt haben und mit ihren Forderungen über diese Ueberweisung per Saldo hinweggehen, so fühlt sich auch die Reichsregierung an jene Zusiche⸗ rung nicht mehr gebunden, sondern muß sich ihre Entschließung vor⸗ behalten. Das ist bedauerlich, aber die Reichsregierung hat nicht den Anlaß zu einer Verschärfung dieser Differenz gegeben.
In der Abstimmung wurden die Ausschußbeschlüsse auf⸗ rechterhalten.
Der Vertreter der Lippischen Regierung gab eine Erklärung ab, wonach das Gesetz für seine Regierung nur annehmbar! sei, wenn das Reich die Länder für Ausfälle in irgend einer Weise entschädige. Die Erklärung weist, darauf hin, daß die lippischen Wanderarbeiter, die sehr zahlreich seien, ihre Steuern anderswo zahlen.
Reichsfinanzminister Dr v. Schlieben: Die Reichsregierung! hat keinen Ausgleichsfonds für die Länder, die nicht so gut bei dem Finanzausgleich abschneiden. Dagegen hat die Reichsregierung es auch früher immer als ihre Pflicht betrachtet, wenn ein Land nicht mehr imstande war, seine Aufgaben zu erfüllen, die Mittel zu erwägen, die eingeschlagen werden müssen, um die Erfüllung dieser Aufgaben wieder zu ermöglichen. Sollte Lippe in eine solche Lage kommen, so wird die Reichsregierung vor diese Frage gestellt sein.
Bayer. Vertreter Staatsrat Dr. Ritter v. Wolf: Nach diesem Gesetz sind die Länder verpflichtet, ihren Realsteuern, soweit sie sie nach dem Werte erheben, den vom Reich festgestellten Wert zugrunde⸗ zulegen. Dieselbe Bestimmung befindet sich duch im Bewertungsgesetz. Geraze wegen dieser Bestimniung, hat die baherisch, Regierumg gegen das Bewerkungsgesetz gestimmt; sie müßte also auch gegen diese Be⸗ stimmung im Finanzausgleichsgesetz stimmen. Sie entnimmt jedoch hier keinen Anlaß daraus, nachdem sie ausdrücklich durch die Abstim⸗ mung beim Bewertungsgesetz zu erkennen gegeben hat, daß sie nicht damit einverstanden ist.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben stellte hierauf fest,
verabschiedet ist, erklärt aber, die Reichsregierung behalte sich vor, in Konsegquenz ihres Widerspruchs gegen die Reichsratsbeschlüsse in der en dem Reichstag eine besondere Vorlage zu unter— reiten.
Der hessisché Vertreter Dr. v. Biegeleben erklärte: Die hessische Regierung legt mit Rücksicht auf die geschwächte Finanzkraft der Länder den größten Wert darauf, daß die Beteiligung der Länder an der Einkommen- und Umsatzsteuer nicht unter das vom Reichsrat beschlossene Maß heruntergedrückt wird. Falls die Reichsregierung dieses Ziel im Reichstag weiter verfolgt, wird die hessische Regierung dort ihre besonderen Gründe darlegen und sich den Plänen der Reichs—⸗ regierung entschieden widersetzen.
Ueber den Aufwertungsgesetzent wurf be⸗ richtete der
Bayerische Bevollmächtigte Staatsrat Nüßlein: Das neue Aufwertungsgesetz der Regierung enthält grundsätzlich eine Neu regelung der Aufwertung nicht, schließt sich vielmehr in allen wesent⸗ lichen Punkten genau der in der dritten Steuernotverordnung begrün— deten bisherigen Regelung an. Auch der neue Regierungsentwurf lehnt das Prinzip der Individualaufwertung ab. Er beschränkt, wie die alte Regelung, die Aufwertung nur auf diejenigen Forderungen, die sich als wirklich dauernde Vermögensanlagen darstellen. An Neuerungen bringt der Regierungsentwurf nur einige Verbesserungen für die . Zu dem allgemeinen Aufwertungsgesetz von 15 Prozent sollen für bestimmte erstrangige Hypotheken eine Zusatzaufwertung von 10 Prozent kommen, die aber in ihrer Wirkung wieder durch verschiedene Einzelbestimmungen beschränkt wird. Eine weitere Neuerung ist die Rückwirkung der Aufwertung für die Fälle, in denen ein Gläubiger nach dem 31. 12. 1922 eine Rückzahlung der Hypothek angenommen hat. Bei den sogenannten Sicherheilshypo= theken läßt der Regierungsentwurf die Aufwertung nach allgemeinen Grundsätzen zu, also auch über den im Gesetz vorgesehenen Satz hinaus. Vor den Industrieobligationen hat der Regierungsentwurf halt gemacht, für sie ist nur die normale 15 prozentige Aufwertung vorgesehen. Wichtig ist weiter, daß der Regierungsentwurf die Bank guthaben, auch wenn sie dem Charakter der Spareinlage entsprechen, von jeder Aufwertung ausnimmt. Die Reichsratsausschüsse haben den Regierungsentwurf in verschiedenen Punkten geändert. An Stelle der komplizierten Zusatzaufwertung für bestimmte erstrangige Hypo⸗ theken haben sie beschlossen, eine einheitliche. allen Hypotheken zukommende 20 prozentige Aufwertung treten zu lassen. Dafür war die Erwägung bestimmend, daß 1. die von der Regierung vorgesehene Regelung den Grundbuchämtern und Gerichten eine ungeheure Arbeit machen, daß sie aber andererseits nur einen kleinen Teil der Hypo- n. treffen würde. Auch in der Rückwirkungsfrage stellen die Ausschußbeschlüsse den Gläubiger günstiger, als es die Regierungs⸗ vorlage tat. Die Rückwirkung soll sich nach unsern Beschlüssen bis auf den 31. Juni 1922 erstrecken, und die Aufwertung soll dann in normaler Weise mit 20 Prozent erfolgen, während die Regierung nur die Hälfte vorsah. Sie soll auch dann stattfinden, wenn der Gläubiger selbst gekündigt hat. Eine Besserstellung der Schuldner tritt durch die Ausschußbeschlüsse insofern ein, als die Teilzahlung sieben Jahre länger als nach dem Regierungsentwurf, nämlich bis zum 1. Januar 1945 gestattet wird. Gegen den Widerspruch der Reichsregierung ist auch beschlossen worden, daß die Aufwertung von Ansprüchen, die auf dem öffentlichen Recht der Länder beruhen, durch Landesgesetz erfolgen kann. Das betrifft besonders die Ansprüche der devossedierten Fürstenhäuser.
Staatssekretär Joel: Die Reichsregierung ist dankbar für die vielfachen Ausschußverbesserungen, glaubt aber in einigen wesentlichen unkten den Ausschußbeschlüssen nicht folgen zu können. Sie wendet ich u. a. gegen die grundsätzlich andere Regelung der Aufwertung von vpotheken, wie sie die Ausschußbeschlüsse wollen. Während die
gierungsvorlage eine Aufwertung von 15 Prozent, und für die erste vpothek eine Zusatzaufwertung von 10 Prozent vorsah, wollen die usschußbeschlüsse durchweg eine Aufwertung von 20 Prozent für alle vpotheken; die Reichsregierung behält sich in diesem Punkte eine
genvorlage vor. Zur Frage der Rückzahlung des aufgewerteten Hypothekenkapitals datte die Reichsregierung eine Zeitspanne von 1932 bis 1935 in ihrer Vorlage festgelegt. Der Reichsrat hat zu ungunsten der Hypothekengläubiger diese Frist um zehn Jahre bis
daß das Gesetz über den Finanzausgleich in erster und zweiter Lesung
Gegenborlage vor. Die Regierungsvorlage sah dann eine Rück. wirkung der Aufwertungsfrist bis zum 31. Dezember 1922 vor. Dieser Termin wird von der Regierung aus technischen Günden noch auf den 15. Dezember zurückverlegt werden. Die Regierung wendet sich aber dagegen, daß die Reichsratsbeschlüsse den rückwirkenden Termin auß den 30. Juni 1922 verlegen und dabei nicht nur bis zum halben Betrage, sondern bis zum vollen die Aufwertung fordern. Die Reichs. regierung steht hier auf dem Standpunkt, daß das über die Kräfte der Wirtschaft hinausgeht, und behält sich eine Gegenvorlage vor— Ferner hat die Reichsregierung Bedenken dagegen, es, entgegen ihrer Vorlage, der Rechtsprechung der Länder noch besonders zu überlassen, in wohlerworbene Rechte einzugreifen.
Graf Behr als Vertreter Psfs⸗mems, führte sodann u. a. folgendes aus: Ich werde gegen die Aufwertungsvorlage stimmen. Es ist bei einer so wichtigen Angelegenheit aber erforderlich, daß ich diesen meinen Standpunkt kurz begründe. Ich bin der grundsätzlichen Ansicht, daß die Wirtschaft eine Aufwertung über den Betrag der dritten Steuernotverordnung hinaus nicht mehr tragen kann. Wir wissen, daß die Reichsregierung und die Länder sich darüber unterhalten haben, durch ein Fesonderes Gesetz nunmehr den Teil, der zwischen dem vollen Goldbetrage und den Inflationsbeträgen differiert, in Höhe von 55 Prozent noch für bestimmte Steuerzwecke hinzuzuziehen. Das wird mit Inflationsgewinnen begründet. Es käme auf eine 75 prozen— tige Aufwertung hinaus. Ich glaube, daß die Wirtschaft nicht in der Lage ist, das zu kragen, und bin insbesondere der Auffassung, daß es völlig ausgeschlossen ist, daß die Landwirtschaft auch noch diese neue Steuer von etwa 55 Prozent tragen kann. Das würde zu einem absoluten Zusammenbruch der Landwirtschaft und zu überaus zahl⸗ reichen Konkursen führen.
Dr, von Günther (QNiederschlesien ist der Ansicht, daß nicht
Kapitalbeträge, sondern nur Rentenheträge gewährt werden könnten. Er stimme daher gegen den Entwurf. . ODberlandesgerichtsrak Schum gcher,. (Rheinprobing) konnte im Augenblick dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Man wisse nicht, wie der Geldentwertungssatz für Grundstücke in Zukunft sich gestalten werde. ͤ
von der Wen se⸗ Hannover schloß sich den Bedenken Grafen Behr an. ö ö
Bei der Abstimmung wurde der Ausschußantrag, der durchweg eine 20 * ige Aufwertung vorsieht, mit ß gegen 10 Stimmen bestätigt.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben erklärte, die Reichsregierung behalte sich eine besondere Vorlage hierüber bor.
Als Termin für die Rückwirkung der Aufwertungsan— sprüche wurde in Wiederherstellung der Regierungsvorlage der 15. TDzember 1922 mit 45 gegen 15 Stimmen festgesetzt.
Da im übrigen der Reichsrat sich den Ausschußbeschlüssen anschloß, erklärte
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben, daß die Reichs- regierung sich die Ginbringung besonderer Vorlagen im Reichstage vorbehalte. Der Reichsfinanzminister stellte weiter fest, daß die Vorlage im ganzen mit Mehrheit angenommen sei.
Zu dem Gesetzentwurf über die Ab lösung öffent⸗ licher Anleihen erklärte der
Berichterstatter Staatsrat Dr. Ritter von Wolf: Der Reichsregierung erscheine ein Betrag von 5 66 gls das Höchste, was in Zukunft erträglich sei. Eine Ablösung zu diesem Satz ergebe schon rung, 4 Milliarden Reichsmark. Bei der Beratung in den Aus- schüssen gingen die Meinungen sehr auseinander. Es wurde fest— gestellt, daß der Gesetzentwurf verfassungsändernd sei, weil er im Gegensatz zu den Bestimmungen der Reichsverfassung Eingriffe in Zuständigkeiten der Länder enthält. Es wurde eine ganze Anzahl von Aenderungen vorgenommen. So wurde u. a. das Verhältnis der K-Schätze zur Ablösung zugunsten der Gläubiger verbessert. Die Bestimmungen über die Prämien bei der Auslosung wurden gestrichen. Ein solches Prämiensystem würde der Auslosung den Charakter des Spiels geben, den man für das Reich verwerfen müsse. Gestrichen wurden auch die Bestimmungen über die Verwendung der Reichsbahn⸗ dividenden und Einnahmen aus werbenden Betrieben zur Vetstärkung des Anleihedienstes soweit sie sich auf die Länder und Gemeinden beziehen. Auch weitere Bestimmungen, die unzulässige Eingriffe in Zuständigkeiten der Länder enthalten, haben die Ausschüsse gestrichen.
Der Preußische Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff be⸗ antragte namens der Preußischen Staatsregierung erstens die für Alt— besitzer von Kriegsanleihen vorgesehenen besonderen Rechte auszu— dehnen auf alle Altbesitzer von öffentlichen Anleihen, zweitens die Vorteile der Vorlage auch denjenigen Kriegsanleihezeichnern zukommen zu lassen, die nicht mehr im Besitz der Anleihen sind.
Reichsfinanzminister von Schlieben bat dringend, heide An⸗ träge abzulehnen. Der erste Antraa würde weit über die Leistungs—⸗ fähigkeit der Länder und Gemeinden hinausgehen und der zweite würde das ganze System der Vorlage umstoßen.
Der erste preußische Antrag wurde hierauf mit 44 gegen 19 Stimmen angenommen.
Reichsfinanzminister von Schlieben: Ich möchte nicht ver chweigen, daß wir die Annahme dieses Antrags durch den Reichs⸗ rat benutzen werden, um zu betonen, daß der Finanzausgleich an⸗ scheinend noch zu ginstig für die Länder ist. Die Länder zwingen uns hier zu Mehrausgaben, die auch sie treffen, so daß es den Anschein hat, als ob es ihnen noch verhältnismäßig gut geht.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff - Ich kann diese Bemerkung nicht ohne Widerspruch hingehen lassen. Die Länder haben das Recht, die Vorlagen der Reichsregierung einer Prüfung zu unterziehen, bei der sie nur ihrem eigenen Urteil und Gewissen derantwortlich sind. Ich kann nicht zulassen, daß in dieser Weise ein Druck auf die Länder ausgeübt wird, wie es hier geschehen ist. Der Reichsfinanzminister weiß genau, 3. der . durch⸗ aus nicht ausreicht, um den Finanzbedarf der Länder zu decken, daß die Länder noch erhebliche Fehlbeträge haben. Um so weniger scheint mir seine Bemerkung begründet zu fein.
Reichsfinanzminister von Schlieben: Ich habe von meinen Bemerkungen nichts zurückzunehmen.
Der zweite preußische Antrag wird dann mit 32 gegen 31 Stimmen angenommen.
Reichsfinanzminister von Schlieben: Zu diesem Beschluß habe 9 zu . daß Reichskabinett wird sich morgen mit der Frage beschäftigen, ob die Vorlage überhaupt noch für die Reichs= regierung tragbar ist, nachdem ihr Charakter jetzt vollständig geändert worden ist. Da zu der Prämienauslosung eine Aenderung der Aus⸗ schußbeschlüsse . zu erwarten ist, wird die Reichsregierung unter allen Umständen eine besondere Vorlage machen.
Der Vertreter Bremens stellte fest, daß die Lage sich durch die Annahme des preußischen Antrags, betr. Berücksichtigung der Nichtmehrbesitzer, derart verschoben hat, daß verschiedene Länder der Vorlage wahrscheinlich gar nicht mehr zustimmen können.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben schlug daher vor, für morgen vormittag eine Ausschußsitzung und daran anschließend eine neue Vollsitzung abzuhalten.
Preußischer Finangminister Dr. Höpker⸗Aschoff betonte, die finanzielle Belastung durch die Annahme des preußischen Antrags auf Gewaͤhrung der Vorzugsrente an alle Nichtmehrbesitzer würde nicht erheblich sein.
Der sächsische Finanz minister war der Meinung, eine finanzielle Rückwirkung auf die Gemeinden werde daraus gar nicht eintreten.
Der baverische Staatsrat Dr. Ritter von Wolf hielt die Möglichkeit einer Revision der Abstimmung in der zweiten Lesung für vorliegend.
Es wurde sodann in der zweiten Lesung unter Ablehnung des preußischen Antrages auf Ausdehnung der Aufwertung auf die Nichtmehrbesitzer die Regierungsvorlage mit 34 gegen
des
19845 verlängert. Auch hier behält sich die Reichsregierung eine
K*
30 Stimmen wiederhergestellt. — Der preußische Antrag auf
Berücksichtigung der Altbesitzer sämtlicher öffentlichen Markan— leihen wurde dagegen mit 45 gegen 19 Stimmen angenommen.
Der Abschnitt des Gesetzes, mit dem das Reich einen Zwang auf die Länder und Gemeinden zur Aufwertung übt, bedeutet eine Verfassungsänderung. In der Abstimmung 6 dieser Abschnitt die verfassungsändernde Mehrheit mit 3 gegen 11 Stimmen. Die bayerischen Stimmen wurden dagegen abgegeben.
Reichsfinanzminister von Schlieben schloß die
und zweiter . angenommen und auch die für den zweiten 6 erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht worden ist.
des Reichstags, die Dienstag, den 28. Aprsl, 2 Uhr Nachmit—
Sitzung mit der Feststellung, daß das Gesetz nunmehr in erster
tags, stattfindet, liegt jetzt vor.
Parlamentarische Nachrichten. Die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung
Es soll zunächst die zweite Beratung
Nachmittags 2 Uhr, zu einer Vollsitzung zusammen. 2 steht an erster Stelle die Entgegennahme einer Regierungs⸗ erklärung.
des Reichshbaushaltsplans beim Etat des Reichspostministeriums fort—
gesetzt werten. Fernen steht die zweite Beratung des von den Sozial demokraten eingebrachten Gesetzeniwurfs über die Wiederaumgahme des Verfahrens gegenüber Urteilen der bayerischen Volksgerichte auf der Tagesordnung.
Der preußische Landtag tritt ebenfalls am 28. April, Auf der Tages⸗
Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat März 1925.
ö ö , . Jannar dis Mär??? . . Preßtohlen aus =. Preßtohlen aus Preßkohlen Yreßkohlen Erhebungsbezit te Steinkohlen Braunkohlen Koks aus ö . Steinkohlen Braunkohlen Koks aus Hearn len Stein kohlen (auch Jia spreß⸗· Steinkoblen (auch. Jaßpreß · steine) steine) t 6 6 t t 1 1 t t Oberbergamtshezirk;:. Breslau. J 486 342 Slo 204 77179 68290 163 385 1453 232 2 409 543 220 370 19395 495 917 k 1085088 470 96 325 21 297 — 3 062766 1173 287 673 71 908 — alle . , 9 4 e . , e ,, 4600 9) 5663 529 563 4585 1405076 13 571 16449 847 . Bin 4221 081 k“ 46 073 166 312 3437 4968 13 122 137 034 487 523 10149 16230 37128 Dortmund ö , , a 9 2 1) 8763 202 6 2079 376 318 014 . 26 129 442 2 z 5929 319 920 090 e. ö 1 3 357 029 176 715 14011 757 985 19832 243 22220188 512 614 43 925 2 218 562 Fre en r, Tannge beer , i ds 4 9 997 544 2 432 032 369 695 2 339 568 32 728 5868 2927727 6 960 1295 10846651 6 972 688 Vorjahr — — 2 2 10400 164 S 507 657 2 060745 275 6185 1945 641 28 076 4195 22 067715 6 1951 785 65686 145 1565 650 Berginspektionsbezirk: München . , ,,,, , 3 99 7104 6 6. . . . 302 200 3 . . Bayreuth . , 9 4090 40 612 6 nr. 1538 13 129 138 419 1 66 58312 Amberg — , , e , 4 a , 58 962 e . . 10756 , 195 4138 . . 38 223 , — 282 — — — — 710 — — — — k — 4372 199 278 — — 12 294 13 839 ) 636 097 — — 46542 J ? 646 219 459 — — 14 507 5 9053 646 720 — — 35 542 Berga m tsbezirk: . i . J , , , , . 169 400 9 18 418 4762 . 518 304 i. 52 683 15 095 ee Stollberg i. E. 2 9 9 2 155 hh . e, 1348 . 474 638 . an, 3091 ö n n , — 687 706, = = 222213 — 207 do? — — — 671 603 J 358 140 862 991 18 418 6110 235 773 L091 868 2598011 2 683 18 186 713 339 Vorjaht é... ä 407 046 ot 697? Al 949 2 24 220 910 1205 315 2246895 65 ols 6 450 616 657 Baden ö , , , , 9 2 . . . bI 047 . 56 . ö 9 151 849 . Thüringen 2 4 9 9 9 0 — 647 292 — — 201 734 — 1936 054 — 5 601 589 Hessen , . , , , , , 9 a 8 38 41414 . 7075 en. K 108 048 6 21 070 * Braunschweig J 4 . 227 907 — e . 48 227 . 737 421 . 6 141 257 Anhalt ö — k . 8 108 6038 . 866 8135 336 316 803 . ir; 23 342 Nebr ges Denn henne ö. 13 699 — 34 841 1212 — 0 995 — 96 290 h 243 — Deutsches Reich ohne Saargebiet ... . 1, mn gg 2 485 291 435 139 2 845 731 3 S5 290 *) 35 h09 td 7105 098 1281009 8 502 O57 Deutsches Reich jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet): 1224 10 825 696 190390 353 2103346 267776 2 464 912 29 337 917 285 231328 38316 399 1 269 6257 975 Deutsches Reich (ietziger Gebietsum fang ohne Saargebiet): 1913 115364 29 6796 2325254 454785 1627 304 34 876 88 20 0l, g,, 33 , , gs 76 8 ou6 269 15 415 3578 6 706 221 744550 462 O4 1 627 5041 q 7 558 419 20 917 977 7991 860 1 456 226 q M6 260
Deutsches Reich (alter Gebietsumfang): 1913 ......
—
*) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zur Hälfte unter ‚Uebriges Deutschland“ nachgewiesen.
1) Davon entfallen auf das Ruhrrevier: 8 714 846 t. 2) Davon aus linksrheinischen Zechen: 357 414 t. s) Davon aus Gruben links der Elbe: 3173011 t. Einschl. der Berichtigungen aus dem Vormonat.
Berlin, den 22. April 1925.
Statistisches Reichsßamt. J. V.: Susat.
Nr. 18 des M inisterialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 22. April 1925 hat solgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl 16. 4. 25, Anst. von Kreislekretären. — RdErl. 9. 4. 25, Grundstücke der Eisenbahn⸗ verwalt. — Kassen⸗ u. Rechnung swesen. RdErl. 27 3. 25. Devisenbeschaffung. RdErl. 18. 4. 20, Kassenanschl d. Verw. D. Inn. f. 1925). — Kom munalverbände. RdErl. 19 4. 25, Hauszinssteuer. — RdErl. 15. 4 25, Reichesteuerverteilungen. — Polizeiverwaltungen. RdErl. 18. 4. 20, Brandschau. — Veiöffentlich. d. Filmprüsstellen. — RdErl. 17, J Mitwirkung der staatl. Pol-Verw. bei der Volks- usw. Zäblung 1925. — NRdEil. 14 4. 25, Umsatzsteuer für Lieferungen an die Polizei. — RdErl. 18. 4 25, Nachtragsstellenplan d. Pol. f. 1924. — RdErl 14 4 205, Unterstütz f. Pol. Beamte. — RdErl. 9. 4 25, Landesmeisterschaften. — RdErl. 9. 4. 25. Weiterbild. der Beamten d. kraftsahrtechn. Sonderdienstes — RdErl. 9. 4 25, Lehrgänge an Pol Kraftfahr⸗ schulen. — RdErl. 11. 4. 25, Vorträge der 1. Polizeiwissenschaftl. Woche. — RdErl 13. 4. 25, Uniformanfertig. f. d. Schutzpvol. — didErl. 14. 4 25, Benzin⸗Fässer — RdErl. 18. 4. 25, Pol. u. Krim.⸗Anwärter-Lehrg. . komm. Pol Beamte. — RdErl 11. 4. 20, Tagesverpfleg⸗ Saz. — RdErl. 14 4 25, Sanitätsfachschullehrgang — Daß ⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 11. 4 25, Befreiunge⸗ scheine f ausländ. Arbeiter. — RdErl. 14. 4. 25, Zuzugsgenehmi⸗ gungen f ausländ. Angestellte — Neuerschein ungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 M sür Ausgabe A Gwei—- seilig) und 2.40 4 sür Ausg. B leinseitig).
Handel und Gewerbe. Berlin, den 23. April 1925. Telegraphische Auszahlung.
23. April 22. April Geld Brie Geld Brief Buenos Aires .
(Payierveso). ... 1,607 1,6511 1,598 1,602 Japan Kö l, 763 1,767 1,768 1772 Ronstantinopel. ... 219 226 2185 2195 . 20 119 20, 169 20, 137 20, 187 New gJort ... 4,1 8h 4 20h 4195 4. 269 Rio de Janeiro 0, 437 0.439 90,437 0, 439 . Yiotterdam 167,59 168, 01 167. 82 168 24
then (in Mark für
09 Drachmen). 7,74 1176 7,74 7,76 Brüssel u. Antwerpen 21, 17 21.23 21, 19 21,25 , 79, ) 80, 00 79, 8h S0 h
, 10,56 10,50 10,561 10,501 dae, 1, Jugosllawien .... 6,735 6, 756 6, 765 6.186
issa orto O, 446 . .
, . . 68,36 68,54 68.51 68 69 Paris J, 21,775 21,835 21,92 21,98 — s 12,435 12,475 12, 435 12,475 Schweiz...... 631,19 81 39 81 20 SJ. 16 8 3 05s 3. 063 3. 65 3.06 Syann 59, 97 60, 13 60, 07 60, 23 Stockholm und ;
8 . 113.32 113,96 113,34
Dien . 59,075 59,215 99.075 b9. 2150 Budapest . ...... 5, 813 5, 833 b, 8 15 b, 5h
Au sländische Geldsorten und Banknoten.
23. April 22. April 8 0 3 Geld Brie Geld Brie Sovereigns. ‚ 20. 65 20, 75 20,66 20.16 20 Fr. ⸗ Stücke. 16,24 16.32 16,24 16, 3 Gold⸗Dollars. ; 4,275 4.295 4,23 4,25 Amerit. 1000-5 Doll. 4,18 4,20 4179 4199 . 2 u. 1 Doll. 4, 172 4, 192 4,171 4,191 Argentinische . 1,585 1,605 1,58 1,60 Brasilianische . — — 042 944 Englische große - 20, 085 20, 185 20, 105 20, 205 . 14 u. dar. 20 08 20, 18 20 105 20,205 Helge 211 81 1 21,13 21,23 Bulgarische 3, 035 3. 055 3, 035 3. 055 k 77,39 7 77,41 77.79 Danziger (Gulden). 79, 61 80,0 79,57 S0 07 3 10,51 10,57 10,515 10.575 eam e,, ain, rs 218 gs . ö 167, 23 168,07 167,48 168,32 talienische uber 1091re 17,20 17,28 17,22 17,30 Jugoflawische. . 6, 68 6,72 6,72 6, 76 Norwegische 68, 18 68, 02 68, 39 68, 73 Rumänische 1000 Lei — — — — unter hob Lei — — — — Schwedische ⸗ 112, 84 113, 46 112, 84 113,40 Schweizet 81,04 I 44 81, 05 81,45 Spanische *. 59, 78 60. 08 59. 94 60, 24 Tschecho⸗slow. 100 Kr. . u. darüber 12,41 12,47 12,41 12, 47 unter 100 Kr. 12.41 12. 47 12.41 12.47 Oesterr. 10 = 500 000 Kr. 59, 015 69, 3 15 b9, 025 59, 325 Ungarische 5,79 5,81 5,79 5,81 Die Notiz Telegraphische Auszahlung? sowie ‚Ausländische
Banknoten“ versteht sich bei Pfund. Tollar, Pes . Nen, Milreis für se ! Einheit, bei Desterr. Banknoten für 1600 Schilling. bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für
je 100 Einheiten.
— Nach dem Bericht der Reis- u. Handels- Aktien“ gesellichaft in Bremen äber das Geschättssahr 1924 ergaben nach amtlichen Schätzungen die Reisernten in Indien. Burma und Japan einen Ausfall von 6309 009 t bejw 12 vH der Welternte. Die mfolgedessen allgemein gehegten Erwartungen, daß die Reie preise sieigende Tendenz verfolgen würden, bewirkten außergewöhnlich um— fangreiche Eintäufe für fiühe Abladungen nach Europa. Die An- bäujung der großen Vorräte in Deutschland in der Zeit der schweren Fmanztrisis und hohen Zinssätze hatte jedoch zur Folge, daß die Vertaufspreise schwacher Hände zeitweilig bis zu 10 vn unter dem
Weltmarkte lagen. Anfang August,. nachdem die Läger durch teils erzwungene Exportverkäusfe sich gelichtet hatten und Brasilien plötzlich als starker Käufer austrat, nat ein völliger Umschwung ein, zumal auch eine erhebliche Be⸗
festigung des Ruvfekursek zur Besserung der Preise beitrug, die bis Ende des Jahres anhielt. Der Absatz von Reisstärke hat sich zwar gebessert, bleibt aber sowohl im Inlande als auch im Aus. lande binier den Ziffein der Vorkriegszeit erbeblich zurück Die Hasernähnmittelindustrie klagt über den Jtückaang des Konums, doch
zielen Als neuer Geichästszweig wurde in vorhandenen Gebäuden der Osterholzer Reiewerte m b. H eine mit den modernsten Ein richtungen versehene Teigwarentabiik errichtet. 345 069 „M ist wie folgt zu verwenden:
Ungarischen
konnte die Gejellschaft einen größeren Umjatz als im Vorjahre er⸗
Der Reingewinn von 6 o/ auf die Vorzugsaktien
Budapest, 22. April. (B. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank vom 15. April (in Klammer
vom J. April) in Millionen Kronen: Golde, Silber⸗, Devisen⸗ und Valutenstand 2 675 942 (2675 218), Wechsel und Gffekten
1438790 (1518 442), Staatsschuld 1 958 987 (1968 987. Sonstige Aktiva h Staats- und Privatguthaben 2 785 777 (2723 701), Sonstige Passiven 2 497 13 (c 04 bab.
3 560 246 (3 587 170), Notenumlauf 4 009715 (4184 958),
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 22. April ig?5: Ruhrrevier: Gestellt 22 594 Wagen. — Oberschlesfisches Revier: Gestellt —.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung
für deutiche Elekrrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des W. T. B.“ am 22. April auf 127, 00 M (am 21. Apel au
126,75 ½ ) für 100 kg.
Berlin, 22. April. (W. T. B Preisnotierung en für Nahrungsmittel. (Durchschnittseintaufspreise des Lebens mitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,50 bis 23, 96 „, Gerstengrütze, lose 19,00 bis 20,90 S, Haferflocken loie 20, 00 bis 20,50 5, Hafergrütze, lose 22,25 bis 23, 00 6. Roggenmehl 91 17,50 bis 18,78 6, Weizengrieß 21,75 bis 23.00 4, Hartgrieß 25.00 bis 26 75 6, 70 60 Weizenmehl 18,15 bis 26.268 6, Weisenaus zug mehl l. 25 bis 27,50 Sp, CS peijeerbsen. Viktoria I6. bo bis 20 70 *, Speiseerblen, kleine — bis — — 6. Bohnen, weiße, Perl 19,00 bis 20,59 6. Langbohnen, handverlesen 27 90 bis 293 00 4, Linen, kleine 18,00 bis 23,50 (, Linsen mittel 30,26 bis 43.00 , Linen, große 44,00 bis 52, 00 éας, Kartoffelmehl 20,90 bis 23,79 6, Makkaroni, Hartgrießware 46, 09 bis 700 46. Mehlnudeln 26,50 bis 28,50 S. Eiernudeln 44,25 bis 71,00 M6, Bruchreis 14,50 bitz 15.79 , Rangoon Reis 17,75 bis 18,75 „66, glasierter Taiel⸗ reis 24,50 bis 32,00 S, Tafelreis, Java 32,79 bis 39,75 (410, Ringärsel, amerikan. 74,50 bis 79,00 6. getr. Pflaumen 90/100 38,00 bis 40,00 4M, entsteinte Pflaumen 90/160 74, 00 bis 78,00 , Kal. Pflaumen 40/0 hoo bis 62,50 „ Rosinen Caraburnu J Kisten 65,00 bis 76,00 S, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 986, 00 t Korinthen choice 52,00 bis 68,00 c, Mandeln, süße Bari 199, bis 200, 00 Sς, Mandeln, bittere Bart 188,ů 0 bis 168,00 , Zimt (KassiaJ 100,00 bis 105,00 S, Kümmel, holl. 44,00 bis 47.00 K, schwarzer Pfeffer Singapore Hö, 00. bis 100.09 6. weißer Pfeffer Singapore 148, 99 bis 160006 ις, Robkaffee. HBrasil 10,00 bis 2365, 00 ςο, Rohkaffee Zentralamerika 230 90 big 32000 , Röstfaffee Brasil 280600 bis 300,00 1, Röstkaffee Zentral amerika 315,00 bis 400, 00 S6. Röstgetreide lose 20,00 bis 22.00 M6, Kakao,. settarm 000 bis g0, 00 „M, Kafago, leicht entölt 96,00 bis 120,90 Ss, Tee, Souchon, gepackt 380,00 bis 405,00 ις, Tee, indisch, gepackt 413.90 bis 475,00 6, Inlandszucker Melis 31,75 bis 34,25 M, Inlandezucker Raffinade 3250 bis 35,70 4M, Zucker, Würfel 35,00 bis 39,75 6. Kunsthonig 33,00 bis 3400 „, ö hell, in Eimem 3100 bis 36,75 M Speisesirup, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 „Ss, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84 00 bis 94,00 M, Marmelade, Vierfrucht 36,00 bis 40,00 S, Pflaumen mus in Eimern 37,900 bis 52, 0 S, Steinsalz in Säcken 310 bis 3460 cs, Sieinsalj in Packungen 5,76 bis 4.20 M,. Siedesalʒ in Säcken 4,40 bis 5. 00 A4, Siedesal; in Packungen , 20 bis 5. 80 , Bratenschmalz in Tierces 87,50 bis 88,50 A0. Bratenschmalz in Kübeln S8, 00 bis S9 00 46. Purelard in Tierces S5 O0 bis 8 do 8 Putelard in Kisten 87 00 bis Sy, 00 „6, Speisetalg, gepackt 68.
1920 4A, 63 , auf die Stammaktien 282 C00 M, für den Aussichts· rat 20 000 3 Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 30 649 4.
bis 66, 90 66 Speisetalg in Kübeln —— bie = h. Margarine. Handese mare ] S6 oJ , 11 6o o bie S3, 00 ., Margarine, Spezialmarle L S0, 00 bis 84 00 dM, 11 68,00 bis
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