1925 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Ich gehe nun, meine Damen und Herren, zu dem Haushalts— anschlag für 1925 über. Nach dem Etat betragen die Ausgaben ins— gesamt 4090 Millionen Mark. Hierzu treten sehr erhebliche Aus— gaben, die teils in dem jetzt dem Reichsrat vorliegenden und demnächst dem Reichstag zugehenden Ergänzungsetat für 1925 vorgesehen sind teils bei der Beratung dei einzelnen Haushalte im Ausschuß und Plenum des Reichstags bereits beschlossen sind, wie z. B. die Er— höhung der Ausgaben für Invalidenrenten und Erwerbslosenfürsorge, oder noch zu erwarten sind, wie z. B. eine Aufbesserung der Bezüge der Kriegsbeschädigten, und schließlich noch die Ausgaben, die zur An— sammlung eines Betriebsmittelfonds erforderlich sind, dessen Not— wendigkeit ich glaube Ihnen hinreichend dargelegt zu haben. Da end— gültige Beschlüsse des Reichstags noch nicht vorliegen, bin ich leider noch nicht in der Lage, Ihnen im einzelnen genaue Ziffern zu geben. Nach sorgfältiger Schätzung werden aber die Gesamtausgaben für 1925 insgesamt mindestens 4900 Millionen Mark betragen.

Ich komme nun zu der Einnahmeseile. Im Inlande wie im Auslande ist der Reichsfinanzverwaltung wiederholt der Vorwurf gemacht worden, daß der Ihnen bereits vor mehreren Monaten zugegangene Etat für 1925 auf der Einnahmeseite durchaus unwahr aufgestellt sei, da die Einnahmesummen des Etats für 1924, die sich ja als viel zu gering erwiesen hätten, in den Etat für 1925 unver— ändert wieder eingestellt worden seien. Es ist richtig, daß der Ihnen jetzt vorliegende Etatsentwurf für 1925 auf der Einahmeseite kein richtiges Bild bietet. Bei der Aufstellung des Etats bestand aber noch keine Möglichkeit, das Aufkommen an Zöllen und Steuern auch nur annähernd zu schätzen. Die Reichsfinanzverwaltung war daher genötigt, zunächst die für 1924 eingesetzten Zahlen zu wiederholen. Erst jetzt ist auf der Grundlage der im Jahre 1924 tatsächlich ein⸗ gegangenen Zahlungen und auf der Grundlage der dem Reichstag vorgelegten Steuergesetzentwürfe und des Finanzausgleichs eine einigermaßen zuverlässige Schätzung möglich. Nach dieser Schätzung werden die Besitze und Verkehrssteuern 1925 4999 Millionen Mark, die Zölle und Verbrauchssteuern 1528 Millionen Mark, Steuern und Zölle zusammen also 6527 Millionen Mark erbringen. Von den Besitz⸗ und Verkehrssteuern gehen durch Ueberweisung an die Länder und Gemeinden 2305 Millionen Mark ab, so daß dem Reich ein Nettobetrag aus Steuern und Zöllen von 422 Millionen Mark verbleibt. Die Gesamteinnahmen des Reichs einschließlich der Ver— waltungseinnahmen und des Erlöses aus dem Verkauf von Vorzugs— aktien der Reichsbahn in Höhe von 292 Millionen Mark belaufen sich auf 4662 Millionen Mark. Hiernach würde sich rechnerisch bereits für 1925 ein nicht unerheblicher Fehlbetrag ergeben. Um diesen Fehl⸗ betrag wenigstens zu einem großen Teil zu decken, wird Ihnen eine Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer vorgeschlagen (hört, hört! bei

den Kommunisten), auf die ich später noch mit einigen Worten zu sprechen kommen werde. Ich bitte Sie, nun noch einen Blick auf 1926 und die kommenden

Jahre zu werfen. Eine Schätzung der Einnahmen ist sehr schwierig, da sich im Jahre 1926 die erste Steuerberanlagung auswirken wird und die Entwicklung des Steueraufkommens von der jetzt noch nicht zu übersehenden Wirtschaftsentwicklung abhängt. Eine günstige Ent— wicklung unserer Wirtschaftslage vorausgesetzt, könnte bei einigem Optimismus auf eine gewisse Erhöhung der Steusreingänge gegenüber 1925 gerechnet werden. Auf der Ausgabenseite werden bei der rück— sichtslosen Beschneidung aller Ausgaben, die den Etats für 1924 und 1925 das Gepräge gegeben hat, nennenswerte Einschränkungen kaum zu erzielen sein. Wenn jetzt in der Oeffentlichkeit vielfach die Ansicht zum Ausdruck kommt, daß in dem arm gewordenen Deutsch⸗ land der öffentliche Apparat zu teuer arbeite, und daß im Vergleich zu dem Vorkriegsetat im jetzigen Reichshaushalt wesentliche Er— sparnisse gemacht werden könnten und müßten, so darf ich wohl für mich das Vertrauen in Anspruch nehmen, daß ich entschlossen Em, alles, was an mir liegt, zu tun, um die Kosten des öffentlichen Apparats in Uebereinstimmung mit der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes zu bringen. Ich darf aber andererseitsz darauf hinweisen, daß nach dem Voranschlag für 1913 der reine Staats bedarf des Reichs ohne Betriebsverwaltung und ohne Steuer— überweisung 3002 Millionen Mark betrug. Demgegenüber benägt jeßt der reine Staatsbedarf, wenn man von der vorhin genannten Ausgabeziffer von 4900 Millionen Mark ausgeht und die Ausgaben für den Friedensvertrag, die Beträge zur Bildung eines Betriebs- mittelfonds und bie außerordentlichen Ausgaben, die nach gesunden finanzpolitischen Grundsätzen an sich auf Anleihe genommen werden müßten, absetzt, weniger als 4000 Millionen Mark. Bedenkt man die außerordentliche Steigerung, die die Ausgaben des Reichs allein auf dem Gebiete des Versorgungswesens und der Erwerbslosen⸗ fürsorge und durch die Uebernahme der Finanzverwaltung auf das Reich erfahren haben, bedenkt man weiter, daß diese Mehrausgaben durch die Minderung der Ausgaben für die Reichsschuld und für Heer und Marine nicht annähernd ausgeglichen werden, so kann angesichts der allgemeinen Preissteigerung gegenüber der Vorkriegszeit aus einer Ausgabenerhöhung um rund 30 Prozent wirklich nicht auf Ver⸗ schwendung in der Reichsverwaltung geschlossen werden. So not— wendig es daher auch ist, daß das Schlagwort jedes Finenzministers „Sparsamkeit“ beim deutschen Reichsfinanzminister zur Wirklichkeit und Tat wird, so glaube ich, wie gesagt, doch nicht, daß sich die Aus— gaben des Reichs im Jahre 1926 wesentlich werden einschränken lassen. Nun beginnen aber in diesem Jahre die Reparationslassen mit 495 Millionen Mark, die sich bekanntlich im Jahre 197 auf

Entwicklung zu sichern.

in Deutschland bestanden hat.

Gemeinden erfordert.

Einkommen daraus nur in zunäch

675 Millionen, im Jahre 1928 auf 1230 Millionen, von 1929 ab auf 1540 Millionen Mark steigern. Selbst wenn man daher eine günstige Entwicklung des Einnahmeaufkommens annimmt, muß für diese Jahre, auch schon für das Jahr 1926 mit einem nicht unerheb⸗ lichen Fehlbetrag gerechnet werden. Für diesen Fehlbetrag wird es schwer sein, Deckung zu finden. Ob bereits im Jahre 1926 durch Unterbringung langfristiger Anleihen Mittel wenigstens zur Deckung außerordentlicher Ausgaben beschafft werden können, muß als sehr fraglich angesehen werden

Dieses Bild der Zukunft, meine Damen und Herren, ist also ein ernstes und zwingt ein mal zu dem Schluß, daß sich Reichsregierung und gesetzgebende Körperschaften in der Uebernahme neuer dauernder finanzieller Verpflichtungen außerordentliche Beschränkungen auf⸗ erlegen müssen. Das Bild zeigt aber zugleich, daß die Reichsregierung gar nicht umhin konnte, Ihnen eine Erhöhung der Ber- und Tabak— steuer vorzuschlagen. Die Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer wird in ihren Auswirkungen auf ein volles Jahr auf 338 Millionen Mark geschäßzt (Hört, hört! bei den Kommunisten.)

Da sie aber frühestens am 1 Juli 1925 in Kraft tritt, und wegen der Auswirkung der Versorgung und der Verlängerung der

Zahlungsfristen ist für 1925 nur mit einem Ertrag von 130 Millio⸗

nen Mark zu rechnen. Nach eingehender Prüfung hält die Reichs⸗ regierung diese Steuererhöhung für unumgänglich notwendig, um einen sonst bereits im Jahre 1925 und mit Sicherheit in den kommenden Jahren zu erwartenden erheblichen Fehlbetrag zu ver⸗

meiden.

Ich komme damit, meine Damen und Herren, auf den Teil der Vorlagen, der die neue Steuergesetzgebung enthält Es handelt sich um eine Neuregelung fast des gesamten bisherigen Steuer⸗ systems einschließlich der Frage des Finanzausgleichs und der gegen seitigen Besteuerung von Reich und Ländern. Dieses neue Steuer— gesetzgebungswerk beschäftigt die Oeffentlichkeit bereits seit einer Reihe von Monaten. Schon als die Steuergesetzentwürfe dem Reichsrat und dem Reichswirtschaftsrat zugingen, ist dem starken Interesse der Wirtschaft und aller Kreise der Bevölkerung an der künftigen Gestaltung der Steuerbelastung dadurch Rechnung ge⸗ tragen worden, daß im Steuerausschuß durch meinen Vertreter nähere Darlegungen über die Grundsätze gemacht worden sind, die uns bei der Ausarbeitung des Reformwerks geleitet haben. Auch an den eingehenden und wiederholten Verhandlungen über die Steuergesetze und insbesondere über den Finanzausgleich mit den Ländern hat die Oeffentlichkeit ständig starken Anteil genommen. Ich kann danach die Grundsätze der neuen Steuergesetze im all⸗ gemeinen als bekannt voraussetzen und davon absehen, hier im einzelnen die Fülle der Bestimmungen vor Ihnen auszubreiten und zu erläutern. Ich möchte aber heute, wo diese Vorlagen Ihnen nach eingehenden Beratungen im Reichsrat und im Reichswirtschaftsrat zur Beschlußfassung zugehen, mit besonderem Nachdruck nochmals auf die große wirtschaftliche, rechtliche und technische Bedeutung der Vorlagen hinweisen. Das Ziel der Vorlagen ist es, wie ich bereits zu Anfang gesagt habe, die steuerlichen Belastungen in Ueberein—⸗ stimmung zu bringen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie sich nach Abschluß der Inflationszeit und in der ihr folgenden Uebergangszeit gestaltet haben. Vergegenwärtigt man sich, daß die Steuemolitik einen besonders wichtigen Ausschnitt aus der Wirt“ schaftspolitik überhaupt darstellt, so würde es gerade unter unseren augenblicklichen Wirtschaftsverhältnissen ein schwerer Fehler sein, Produktion und Konsumtion für die Zwecke des Staatshaushalts in einem höheren Maße zu belasten, als unbedingt zur Aufrecht⸗ erhaltung der Lebensfähigkeit von Reich, Ländern und Gemeinden erforderlich ist. Bedurfte es während des Jahres nach der Stabilä= sierung der Währung zur Vermeidung weiterer Inflationsgefahren zweifellos rigoroser steuerlicher Eingriffe, um die Bedürfnisse der Staatswirtschaft sicherzustellen, so0 muß für eine auf die Dauer bestimmte Steuergesetzgebung wieder versucht werden, die Steuer möglichst auf die Quelle zurückzuführen, aus der allein ständig Steuern fließen können, nämlich auf das Einkommen des Volkes, und es müssen alle Hemmungen für die Wirtschaft beseitigt werden, die einer normalen Entwicklung entgegenstehen. (Sehr richtig! rechts.) Wir müssen uns darauf besinnen, daß allein die Hebung der Produktion in Deutschland uns in den Stand setzen kann, die gewaltigen Lasten zu tragen, die uns die Reparationsberpflichtungen auferlegen. (Zzustimmung rechts Nur so kann sichergestellt werden, daß der Anteil aus den Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft, den die Steuern

Ueberall, wo es die für den Haushalt notwendige Höhe des Steueraufkommens nur irgend gestattet, versuchen daher die neuen Steuergesetze, der Wirtschaft die Voraussetzungen zu einer freien So verfolgt die Milderung der Steuer—⸗ tarife im Gegensatz zu den Steuertarifen, die nach dem Zusammen⸗ bruche Gesetz geworden sind, das Ziel, die Produ ktionsfähigkeit und die Arbeitslust in Deutschland wieder zu heben und den Kampf der Steuertechnik gegen die bei überspannten Tarifen immer mehr sinkende Steuermoral aussichtsreicher zu gestalten.

Es wäre nun freilich ein großer Fehler, wenn man sich etwa von der Hoffnung tragen ließe, daß die Steuerbelastung auch nur annähernd auf das Niveau zurückzubringen wäre, das vor dem Kriege Wir müssen uns stets vor Augen halten, daß unsere besondere finanzielle Lage auch in den nächsten Jahren selbst bei stärkster Hebung der Wirtschaft und damit reicherem Fließen einzelner Steuern von jedem einzelnen ganz außerordentliche Leistungen für die Erfüllung der Aufgaben von Reich, Ländern und Da weite Kreise der Bevölkerung ihr Ver— mögen verloren haben und damit das Kapitalvermögen und das st recht beschränktem Maße zu dem Steueraufkommen beitragen und auch die sogenannten Sachvermögen erst bei einer erheblichen Besserung unserer wirtschaftlichen Lage wieder größere Erträgnisse abwerfen werden, so bedarf es immerhin recht erheblicher Steuersätze, um ein von äußeren Merkmalen absehendes, auf den Ertrag abgestelltes Steuersystem ausreichend zu gestalten.

Prägt sich in diesen allgemeinen Gesichtspunkten - der Gedanke nach der wirtschaftlichen Gestaltung der Steuergesetze aus, so ist dieses Prinzip auch maßgebend gewesen für die technische Durch⸗ arbeitung der Gesetzentwürfe. Ueberall ist versucht worden den gewiß berechtigten Klagen über die Unübersichtlichkeit und recht⸗ lichen Schwierigkeiten unserer Steuergesetze Rechnung zu tragen und vor allem die Steuerpflichtigen von einem Uebermaß an Steuererklärungen und Zahlungen zu entlasten. Wir können es nach Ablauf des Rechnungsjahres, das sich an die Inflationszeit anschloß, jetzt wagen, die Monatszahlungen bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer zu verlassen und wieder zu Vierteljahres— zahlungen zurückzukehren. Wir können weiter bei dem schwierigen, für Steuerpflichtige wie für Steuerbehörden gleich verwickelten Problem der Bewertung uns das Ziel stecken, eine einheitliche Be⸗ wertung durchzuführen, die es den Steuerpflichtigen erspart, für die Reichsvermögenssteuer einerseits und für die Grund⸗ und Ge— werbestener der Länder und Gemeinden andererseits immer wieder erneut um die Bewertung ihres Vermögens zu kämpfen. Auf die ganz besondere Bedeutung des neuen Bewertungsgesetzes zur Er⸗ reichung dieses Zieles möchte ich besonders hinweisen

Auch in rechtlicher Beziehung wird man den neuen Steuer—

gesetzentwürfen die Anerkennung nicht versagen dürfen, daß sie be⸗ strebt sind, die steuerlichen Normen so aufzustellen, daß sie eine sichere Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Steuerbehörden bilden. Wir haben es in der Vergangenheit nicht ganz vermeiden

zweifellos nur durch eine Verwaltung möglich, die in sich voll⸗ halten darum fest an der reichseigenen Finanzverwaltung.

manchen Seiten der Vorwurf gemacht, daß sie sozialen Anforde— rungen nicht genügend Rechnung trügen. Ich glaube, daß hierbei

verkannt wird. Die Beratungen im Steuerausschuß werden ja im einzelnen die zahlenmäßigen Unterlagen zur Beurteilung der Frage ergeben, wie weit es etwa möglich und tragbar sein könnte, dem sicherlich von jedem geteilten Wunsch einer Entlastung der breiten Massen Rechnung zu tragen. Das wird vor allem zu prüfen sein, wenn es sich um die Frage der Bemessung des stenerfreien Ein⸗ kommens bei der sogenannten Lohnsteuer handelt. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.)

sozialpolitische Beurteilung handeln kann, nämlich der Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, haben die gemeinsamen Beratungen der Reichsregierung mit dem Reichsrat dazu geführt, daß von einer steuerlichen Belastung, der hier eine sozial ungünstige Wirkung nachgesagt wurde, in gewissem Umfange Abstand genommen werden soll. Es handelt sich dabei um die Bestenerung der sogenannten Versorgungsbetriebe, also der Gas-⸗, Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe usw. Die Reichsregierung ist zwar nach wie vor der Auffassung, daß es finanzwirtschaftlich richtig wäre, auch diese Betriebe unter die gleichen steuerlichen Spesen zu stellen, wie sie die privatwirtschaftlichen Betriebe der gleichen Art zu tragen haben. (Hört! Hört! bei den Kommunisten) Ich komme ja gleich darauf, Herr Höllein. Es ist aber zuzugeben, daß der Augenblick für den Uebergang zu solcher steuerlichen Gleichstellung der Betriebe in öffentlicher Hand und der Privat- betriebe nicht sehr günstig erscheint. Die für die Bevölkerung und ihre Lebenslage wichtigen Tarife für Gas, Elektrizität usw. sind heute schon im Verhältnis zum Frieden außerordentlich hoch, und da die Einnahmen aus diesen Tarifen für die Gemeinden sehr be⸗ ja in letzter Linie darstellen sollen, mit diesen Ueber deutsam sind, wäre zu fürchten, daß die steuerliche Belastung solcher schüssen automatisch wächst, daß auf der Grundlage einer wieder— gesundenden Wirtschaft Deutschland wieder kreditfähig wird und daß damit der gegenwärtige Zustand aufhört, in dem wir genötigt sind, auch die Bedürfnisse des außerordentlichen Haushalts lediglich aus Steuern zu decken.

Betriebe zu einer Erhöhung der Tarife führen könnte oder doch wenigstens den gewünschten Abbau der Tarife aufhalten könnte. Es erschien uns daher angebracht, es bezüglich der Versorgungs— betriebe bei den bestehenden Stenerbefreiungen zu belassen.

Uebergang zu einer Besteuerung nach dem tatsächlich vorhandenen Ertrag bedarf es noch der Ueberwindung einer gewissen Uebergangs—2 zeit, und hierfür war eine besondere Regelung erforderlich, die in dem in der Oeffentlichkeit viel umstrittenen Entwurf eines Steuer überleitungsgesetzes versucht worden ist. Die Beurteilung der hier- mit verknüpften Probleme steht in weitem Umfange in Zusammen— hang mit den von mir bereits berührten Fragen eines vermeintlichen. Ueberschusses aus dem Jahre 1924. Wie ich dargelegt habe, stehen tatsächlich freie Mittel aus dem Jahre 1924 nur in ganz beschränktem Umfang zur Verfügung. Es muß daher alles vermieden werden, daß nicht durch starke Rückzahlungen vereinnahmter Steuern der finanzielle Ausgleich des Jahres 1925 und der weiteren Zukunft ge— fährdet wird. Dieser Gesichtspunkt und die Ueberzeugung von der technischen Undurchführbarkeit einer Veranlagung der Einkommen für 1924 sind der Grund dafür, warum sich die Reichsregierung nicht hat entschließen können, dem vielfach geäußerten Wunsche einer nach—= träglichen Veranlagung des Einkommens im Jahre 1924 staht⸗ zugehen.

Steuergesetze im einzelnen in den Ausschüssen und später hier in der Vollversammlung herangehen, so bitte ich Sie, sich gegenwärtig zu halten, daß es sich um ein geschlossenes, sorgfältig ausgearbeitebes System bei diesen Vorlagen handelt und daß es für die deutsche Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, recht bald zu wissen, mit welchen steuerlichen Belastungen für die Zukunft zu rechnen ist. Ich glaube, die Rückwirkung einer solchen Sicherheit über die steuerliche Last ist von gar nicht zu überschätzender Bedeutung für einen sicheren Gang unserer Wirtschaft und vor allem für die Einstellung auf eine genaue und sparsame Preisberechnung. Ich halte es deshalb für unbedingt geboten, daß versucht wird, mit dem gesamten Gesetzgehungswerk so schnell wie irgend möglich zum Ab⸗ schluß zu kommen. Gewiß wird der Wunsch bestehen, in einzelnen Beziehungen, bei denen die Steuempflichtigen sich durch die gegen · wärtig noch geltenden Vorschriften besonders bedrängt fühlen, schneller zu einer Regelung zu kommen, als es bis zur Verabschiedung des gesamten Werkes möglich wäre. Ich bin durchaus bereit, bei einer solchen beschleunigten Regelung wichtiger und eiliger Punkte mit— zuwirken.

fiskalisch

können, die Steuern auf Merkmalen aufzubauen, die seyr stark mit Ermesserelementen durchsetzt waren. In einem geordneten, für die Dauer bestimmten Steuersystem muß der Gedanke im Vorder⸗ grund stehen, daß die Steueransprüche bis ins einzelne rechtlich nachprüfbar sind und daß der Steuerpflichtige sich nur dann mit hohen Lasten abfindet, wenn er auf der anderen Seite von dem Vertrauen auf einen geordneten Rechtsschutz durchdrungen ist Es sind daher in den Steuergesetzen, soweit irgend möglich, Er⸗— mächtigungen zu Ergänzungsverordnungen vermieden worden, und es ist der Rechtsschutz wieder in dem vollen Umfang, wie ihn die Reichsabgabenordnung vorsieht, hergestellt worden.

Im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen einer wirtschaft— lichen Gestaltung der Steuergesetze und ihrer rechtlichen Durch- dringung steht es auch, wenn die Steuergesetze an der Einheitlichkeit der Steuerverwaltung festhalten. Gerade bei der Höhe der Be⸗ lastung ist es unbedingt erforderlich, daß die Steuergesetze überall im Deutschen Reich unter den gegebenen einheitlichen wirtschaft— lichen Voraussetzungen einheitlich durchgeführt werden. Das ist

kommen geschlossen ist und von einer Stelle aus geleitet wird. Wir

Es ist den Steuergesetzen bei der Kritik der Oeffentlichkeit .

in weitem Umfange unsere wirtschaftliche und finanzielle Situation

Bei einer anderen steuerlichen Frage, bei der es sich um eine

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Für die Abstellung der Steuergesetze auf die Dauer und für den

Wenn Sie jetzt, meine Damen und Herren, an die Beratung der

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Me ngering

in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilbelmstr 32. Sechs Beilagen . leinschließlich Börsenbeilage) und Erste bis Dritte Zentral Handelsregister⸗ Beilage.

Nr. 191.

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Börsen⸗Beilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger e vom 39. April

Amtlich festgesiellte Kurse.

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er Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗— xvichtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden mögtichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung mitgeteilt.

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II Abt. 191 do 1902, gek. 2. 1. 24 3 Coblenz. ...... . 191943 do 1920 4

Cottbus 1909 W. 1918 1 Darmstadi. ..... 192049 do. 1918. 1919, 204 Dessau 16 gs. get. 1.1. 26 8

Dresden... .. 1908 3

rentenyvfandbriefe,. Ser. 1. 2. 5. J 106 do. do. S. 8. 4, 5 M32* do. Grundrentenbt.

Serte 1- 341 Duttzburg 1921 49 do. 1899. 07. 09 3 do. 1918 41 do. 1685. 1689 3) do. 1696, 02 MI89g Düren H 1899. 19014 do G i891 tv. 3

Düsseldort 1909. S3. 11. gel. 1. 5. 24 do 1900, get. 1. 3. 24

do. 1918. get. 1. J. 24 do. 1908, get. 1. 2. 24

1910. 14, get. 1. 10. 283 do. 1858 * 1901 x, gel. 1. 10. 25

do. 16. Ausg. 19 (ag. 20) Flenzdurg 1912. gel. 2. 1. 24

do. 1910, 11, get. do. 1918 do. 19 (1. - 8. Ausg.)

19230 (1. Ausg.), gek. bo. 1699, get. 8 do. 1901 M39

uky. 1925 do. 1919 1. u. 2. Ausg.

1 1 Fraustadt. ...... 1896 39 Freiburg L. Br. 1919 4 Fürth 1. B. ..... 1923 1 4

3

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do. 1920 utv. 1925 d 1901

1906 33 agen ...... 1919 A 48

halle. ... 1900. os, 10 0. 1919 4 bo. 1892 3 19h03

do 1903, get. 1.10.23 Heilbronn ... 1897 M Herford 1916, cllckz. 39

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do. 1912 Abt. 3 bo. 1919 unt. 29 da. 1920 unk. 30 do 1922

Krefeld 1901, 1909 do. O6. 07, gek. 30.6. 24 do. 1913. gek. 30.6. 24 do. 3b. 01 O8, gk. 3 6.24

Langen salzu . ... 1903 Lichtenberg (Bln) ini Ludwigshafen. . 1906 do. 1890. 94. 1900, 02

VMagdedurg 1913.

1. 4. Abt. utv. 31

do. Stadt- Pfdbr. R. 1

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do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. UG. V unk. 29 4

do. 1920 Ltt. Wunk. v0 4 Mannheim 1922 6 do. 1914, gek. 1.1.24 49 do 1901 1966, 1907, 1908. 12, get. 1.1.24 4 do. 19, J. A., get. 1.9. 24 4 do. 19, 11. A.. gt. 1.2. 24 4 do 1920, get. 1. 11. 25 4 do 1888, gek. 1. 1. 24 33 do 1897 98, gek. 1.1.2418 do. 1904. 05, gek. 1. 1.243 Mersebure 190151 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VII

Mülheim (Ruhr 1909 Em. 1 und is unt. 81. 852

do. 191431 do. 1919 unk. 30 München ...... 192114 do. 1919 4 M.⸗-Gladbach 1911 M, unl. 86z

Münsten 08, gek. 1. 10.23 do 1897, get. 1. 10.29

bo. 1920 unt. 30 Do 1908 Offenbach a. M. 1920 Dpveln 02 M, gk. 31. 1.24

2

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1912. 192041 do. 96. O5, get. 1.11.23 39

4 1908 3

do. 1897 M. 1901 bit 1908. 1906 39 do. 1889 3

do. 1918 Ma 159139

do 81.84 Os, gk. 1.7.2439 do itzob. get. 1.7.24 8

get. 1. 8. 243

1 1 do 1908, get. 1.4.24 41 3 2

do. 1968. get. 1.4.24 Stettin V 1928 Stolp 1. Pom m. .... 16

do. 1vIY unt. 304 Zins. 89 - 183.

Heutiger Voriger Heutiger Vortger tioutiger] woriger

Viersen 1903, gt. 2. 1.243

Weimar 1888. gt. 1.1.24 3

Wies bad. 1906 1. Austz⸗ gabe. ritt. 1987.. 4

Rumän. 19081 4

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do 18 Aa. 19 1. u. II. gek. 1. J. 24 4 Wilmersd. (Bln 19181

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19158 ausgegeben anzusehen.)

385 Calenberg. Kred. Ser. D, F (gef. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 98 P Kur⸗ u. Neumärt 4, 38, 33 Kur- u. Neumärk. Fomm.-Obl. m. Deckun gsbesch. bis 81. 12. 1917 4. 3. 35 Kur⸗u. Neum. Kom. ⸗-Obl. 4, 39. 8 G landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31. 12.1] Nr. 1 - 484620 4. 38, 8 P landschaftl. Zen tral. 4. 38, 3 3 Ostpreußische bis 31. 12. 17 ausgegeben M... 4. 39, 3 3 Ostpreußische 15 ODstpr. landschaftl. Schuldv. 4. 38. 8383 Pommersche, aus- geftellt bis 81. 18. 17 ...... 4. 35, 83 Pommersche ... .... 1, 3g, 33 Pomm. Neul. für

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do. Zollobl. 118.1 do. 400 Fr.⸗Lo Ung. St. -R. 18

do. Goldr. in fl. 10, do. St. R. 19101 do. Kron. tente do. St. NR. 97 ing. do. Gold- A. f. D.

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Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 1893 Butar. 16688 in K

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Brdbg. Stadt sch. Pfdb. Di. Bfdb.⸗Anst. Posen S. 1-5 unk. 30 - 34 Preuß. Sdz. Bfdb. A. Berlin 8-— 5 ...... d ,,, do. Hentralstd. Pfdbr. N. 3. 6 10. 12, 18 bo. do. Reihe 14.16 da n m 4 n

Col mar( Elsaß) o] Danzig aM Ag. 19 Gnesen 1901, 1807

do. 190 Gothenb. 90 S. A d

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Hohensalza 1897

fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in o0. 1919-11 in

Westf. Bfandbriefamt f. Hausgrundstitcke.

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗8. Braun schw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗XL. Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3 Sach s.⸗ Mein. 1GlId. 8. 1

Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. Sz S. 1.2 *

Post. abg. S. 25 27. 26, 5000 Rbl.

do. abg. Ser. 80 bis 33, 3000 Rbi. Mott. 1000-100R. do. S. 84. 36, 38

Ausländische Staatsauleihen.

Die mu einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

18 6 Mülhaus. . C. Gs,

OJ. 18 V. 1914 VPosen 1900, 0s, os

2 1. 11. 19. a 1. 12. 19. XR 1. 1. 20. 2s 1. 2. 20. 2 1. 8. 20.

1 5. 18. 1. 4. 18. U 1. 6. 18. 1 1. 4. 19. 13 1. 3. 1g. 1 1.65. 19. 10 1.7. 19.

Sofia Stad....

Bern. i.⸗A. 87 tv. Stockh. (E. 88-84

do. Invest. 141 do. Land. os 1. A. i da do. 2 in K. * do do. 98 in K. i Bulg Gd. Hyp. vꝛ

2der Nr. 241961

St raßb. 1. E. 1909 (u. Ausg. 1911)

Thorn 900, os, 99

JürichSiadiss id . 1 1. 1 Gs J Rn m , n,.

do. JerR r. 1218561 do. 2er Nr. 518851

ler Nr. 1-20000 Dänische Si.⸗A. 9] Egyytischegar. 1.0 do. priv. 1. Frs. do. 25900, 1253007 do. 2800, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente

2

Sonstige ausländische Anleihen.

Gu dap. Hpst Spar htl. Sv. G. B5. 12 Dän. ̈õmb.⸗O. S. 4

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do. In selst.⸗B. gar. Jo. do. Kr.⸗Ver. S. 9 . 87

Iutländ. Hdů. gar. do. Kr.⸗Ver. S. 3

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Griech. gf Mon. do. 5 1881-684

0. 5; Bit.- Var. vo do. 43 Gold⸗N. 39 JIꝛal. Reni. in Lire do. amort. S. 8.

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Mexitan. Ant. sf. do 1899 54 abg.

Topen. Hausbes.

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Norw. St. 94 in N rd. Bf. Wib. Si. 2 Norweg. Hüp. 67 Dest. Kreb. V. v. Sg Best. U. S. 8. S. 2, g

Bkoln. Pf. 3000 R.

Dest. St.- Schatz 14 auslosb. 1 SS 2 do. am. Eb. ⸗21. * do. Goldrente 1000Guld. Gd. in

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Posen. Vrovinztal

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do. Silbd. in fi 10, do. Bapierr. in fl. * Portugies. 8 Spez. s. 3. Rumänen 1908 * do. 1918 utv. 24

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Raad-Gr. B.- 21.1 do. Anrechtsch. Schwed. Hyp. 78.

do. 7B kündb. in. do. Hyp. abg. 16 do. Städt. ⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04

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