1925 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Schmidt-Berlin (Soz) bestreitet in persön⸗

licher Bemerkung nochmals die Behauptungen des Abg. Koenen in Bezug auf die Stellungnahme der sozialdemokratischen Minister.

Abg. Koenen (Konim) bleibt seinerseits bei seinen BVehaup⸗ tungen. Minister Schmidt habe im Ausschuß gegen die Bewilli—

gung von Krediten an kleine Gewerbetreibende gestimmt, und da mache er hier freche Bemerkungen. (Präsident Löbe ruft den Redner zur Ordnung.)

Abg. Simon Franken (Soz.) spricht darauf zu dem Kapitel: Statistisches Reichsamt. Er erklärt, wenn man heute die Leistungs—

ähigkeit unserer Wirtschaft schätzen wolle, stehe man vor ver— chlossenen Türen. Unsere Statistik der Produktion sei sehr

mangelhaft; es fehlten dabei so wichtige Produktionszweige wie die Maschinenindustrie, das Holzgewerbe, die Schuhindustrie usw; und aus der Textilindustrie habe man nur einen kleinen Ausschnitt in die Statistik genommen. Der Redner bemängelt ferner die Berechnungsarten des statistischen Amtes in bezug auf die Preis— bildung. Notwendig sei besonders eine genaue Schätzung des Volkseinkommens und Volksvermögens im Interesse der Steuer⸗ belastung. Eine Vermögenssteuer⸗ Umsatz⸗ und Erbschaftssteuer⸗ Statistik müßten ebenso eingerichtet werden, wie eine Geldverkehrs⸗ und eine ausländische Finanz und Steuerstatistik. Infolge mancher Fehlerquellen habe das Statistische Reichsamt es vermissen lassen, eine einwandfreie Grundlage für seine Arbeiten zu schaffen. Es hätten sich manche Erschütterungen des deutschen Wirtschafts⸗ lebens vermeiden lassen, wenn vom statistischen Amte nicht mit falschem Zahlenmaterial gearbeitet worden wäre.

Abg. Margarete Behm (D. Nat.) verbreitet sich über Fragen der Heimarbeit. Da wir in Zukunft eine starke Qualitätsarbeit brauchten, um der Auslandskonkurrenz wirksam begegnen zu können, müsse man in allen Zweigen des Wirtschaftslebens dem Grundsatz Rechnung tragen: Gesundung durch Selbsthilfe! Das gelte in erster Linie auch für die deutsche Heimarbeit, die zu einer gesunden Einrichtung des Wirtschaftslebens werden müsse. An en Reichswirtschaftsminister sei deshalb die Bitte zu richten, in den Etat eine Summe, einzustellen für Besserungsmöglichkeiten, beispielsweise für die Einrichtung von Lehrkursen. Auch eine Besserung der Löhne der Heimarbeiterinnen sei erstrebenswert, denn durch eine gesunde Arbeitskraft werde auch eine gute Arbeit geleistet. Und das liege nicht zum mindesten im Lebensinteresse des deutschen Volkes. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Si mon-⸗Franken (Soz.) streift ebenfalls kurz die Frage der Heimarbeit und wendet sich gegen einzelne Aus⸗ führungen der Vorrednerin. Er erklärt, es müsse darauf hin⸗ gewirkt werden, einen unersprießlichen Konkurrenzkampf zwischen Heim- und Fabrikarbeiterinnen zu verhindern.

Einer Anregung der Abg. Behm (D. Nat) entsprechend teilt Präsident Löbe darauf mit, daß den Mitgliedern des Reichstags Gelegenheit gegeben sei, am Donnerstag und Freitag die Berliner Heimarbeits⸗Ausstellung zu besichtigen.

Abg. Kratzig (Soz.) begründet die Anträge seiner Partei auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch den die Errichtung eines Kartellregisters angefordert wird und ein dem Gemeinwohl des Volkes dienendes unabhängiges Kartellamt eingesetzt wird zur Ueberwachung der Kartelle, Syndikate und Trusts, sowie auf Durchführung einer jährlichen Enquete über die Zahl und das

Geschäftsgebaren der Kartelle, wofür fünfzigtausend Mark in den Etat eingestellt werden sollen. Redner kritisiert die Uebergriffe der Kartelle, insbesondere die Zurück⸗ . der Genossenschaften und deren Uebervorkeilung durch die Kartelle, die den Genossenschaften Wucher⸗ preise berechnen und die Großhändler bevorzugen.

Man wolle zur Gesundung der Wirtschast, möglichst Leerläufe vder⸗ meiden, aber nirgends gebe es mehr Leerlauf als im Handel und der Warenvermittlung zwischen Produzenten und Konsumenten. Bei manchen Waren koste die Vermittlung mehr als die Produktion. Die Vermittlung zwischen Produktion und Konsumtion müsse möglichst verbilligt werden. Die Kartellverordnung nütze nichts. Im Reichsverband der Deutschen Industrie habe man den Bock 61 Gärtner gemacht; er führe die Einigungsstellen für Streitig eiten lediglich zu Gunsten der Industrie, aber nicht zum Schutze der Konsumenten. So verweigerten z. B. die Nähmaschinen⸗ fabriken den Konsumvereinen, die die Maschinen den armen Nähe— rinnen billiger liefern könnten, die weitere Abgabe von Näh⸗ nmaschinen, obwohl seit zwanzig Jahren die Konsumvereine diesen Bezug gehabt haben. Nun müßten die Näherinnen ihre Maschinen für teueres Geld markweise abzahlen. Die . Preise ver⸗ ringerten den Absatz und schafften neuen Leerlauf. Redner führt noch eine Reihe ähnlicher Beispiele für die Preisverteuerung durch die Kartelle an. U. 4. auch auf dem Gebiete des Baumarktes. Das Reichswirtschaftsministerium unterstütze noch die Monopolstellung der Kartelle, es habe z. B. eine Baäuhütte auf den Bezug von Materialien aus dem Aisfand „wenn auch zu höheren Preisen“, hingewiesen, wenn sie sie von einem Kartell nicht bekommen könne. luch beim Kohlenbezug herrsche eine ganz irrationelle Wirtschaft. Das Kohlensyndikat reiße den Kohlenhandel an sich, um seine rr uod ( geln zu verstärken. Das Reichswirtschaftsministerium habe aber noch keine Zeit gefunden, sich mit den Kartellauswüchsen zu beschäftigen. Der Reichstag müsse deshalb für die Errichtung eines unabhängigen Kartellamts sorgen. Der Reichsverband der Industrie suche systematisch unter Beiseitesetzung der Kartellver⸗ ordnung durch Exklusivverträge auf Umwegen eine Sperre gegen die Abnehmer einzurichten.

Der Antrag auf Einsetzung von fünfzigtausend Mark in den Etat für eine jährliche Kartellenquete wird angenommen. Die Abstimmung über die Entschließung wegen Errichtung eines Kartellamts wird bis zur dritten Lesung ausgesetzt. Der Rest des Haushalts des Reichswirtschaftsministeriums wird bewilligt.

Das Haus nimmt dann den Etat des Reichswirtschafts⸗ ministeriums und des vorl. Reichswirtschaftsrats in zweiter Lesung an.

Dann wendet sich das Haus der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes über den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes zu. In Ver⸗ dindung damit wird beraten, das Washingtoner Ab⸗ kommen vom 28. November 1919 über die Arbeits⸗ losigke it, das Genueser Uebereinkommen über Stellen vermittlung für Seeleute und die Gesetzentwürfe betr. Verein s⸗ und Koalitions⸗ recht der landwirtschaftlichen Arbeiter und über Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen.

Abg. Schirmer⸗Franken (Bayr. Volksp.) empfiehlt als Berichterstatter des Ausschusses die Annahme sämtlicher Vorlagen und folgender Entschließung: „Die Reichsregierung soll dahin wirken, daß 1. Deutschland in den verschiedenen Organen der Internationalen Arbeitsorganisationen in bezug auf Amtssprache und Anstellung von Beamten den übrigen Staaten von wirtschaft⸗ licher und sozialpolitischer Bedeutung gleichgestellt wird. 2. daß die Minderheitsgruppen der Gewerkschaften lchristlich⸗nationaler und neutraler Richtung) in den Organen des Internationalen Arbeitsamtes angemessen berücksichtigt werden.

Abg. Au e, Te . (Soz.) tritt für die , , e,. ein. Ein merkwürdiges Schauspiel sei die Opposition der Deutsch⸗ wationalen und der Volkspartei gegen die Regierungsvorlagen

ewesen. Eine eigenartige Arbeitsteilung sei da beliebt worden: ie Minister dieser Parteien hätten die Vorlagen ausarbeiten müssen; die Parteimitglieder im Ausschuß hätten im Ausschuß dagegen Stellung genommen. Nur der Sozialdemokratie sei die Annahme zu verdanken. Sie werde sich aber weiterhin hüten, der Rechten die Verantwortung abzunehmen. Der Redner spricht dann noch über die Vorlagen im einzelnen, insbesondere über das Ab⸗ kommen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Bedauenlich sen, daß nicht auch das Ablommen über den Achtstundentag zur Rati⸗

fikation dem Reichstag vorgelegt sei. Ohne Regelung der Arbeits⸗ zeit gebe es keine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Ent⸗ schließung des Ausschusses in dem zweiten Puntt lehne die sozial⸗ demokratische Partei ab. Nach dem Friedensvertrag sei es unzu⸗ lässig, über die Zuammensetzung der Organe des Arbeitsamtes dem Internationalen Amt Vorschriften zu machen. Am besten sei es, die Nummer 2 zurückzuziehen. Oder sollten die Deutschnatio⸗ nalen die Absicht haben, am Vovabend des Hindenburgtages eine Abänderung des Versailler Friedensvertrages zu beantragen? (Lachen rechts.)

Nunmehr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 2 Uhr vertagt. Außerdem steht der Haushalt des Ministeriums für Volksernährung und Landwirtschaft auf der Tagesordnung.

Schluß 5 Uhr.

Preußischer Landtag. 38. Sitzung vom 11. Mai 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger).

Präsident Bartels eröffnet die Sitzung 12 Uhr 20 Mi⸗ nuten.

Nach debatteloser Ueberweisung eines Antrages über die Aufbringung der Kosten für die gewerblichen Berufsschulen an den Hauptausschuß tritt das Haus in die erste Beratung des Haushaltsplans für 1925 ein.

Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Meine Damen und Herren! Zu Ihrer Beratung steht nicht nur das Haushalts⸗ gesetz und der Haushalt selber, sondern auch der Gesetzentwurf über die Regelung des sogenannten Nothaushalts. Die Staatsregierung hat geglaubt, einen derartigen Gesetzentwurf dem Landtage vor⸗ legen zu müssen, weil sie nicht damit vechnen konnte die Er⸗ fahrung hat das bestätigt —, daß der Haushalt rechtzeitig ver— abschiedet werden würde. Für diesen Fall gibt an sich die Ver⸗ fassung dem Staatsministerium die Möglichkeit, die notwendigen Ausgaben, die zur Fortführung der laufenden Geschäfte erforder—⸗ lich sind, auch ohne die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes fort⸗ zuleisten. Aber darüber hinaus sind natürlich Ausgaben er⸗ forderlich, zu deren Leistung die allgemeine Ermächtigung der Verfassung nicht ausreicht. Damit sie geleistet werden können, und zwar alsbald, haben wir Ihnen den Gesetzentwurf über den Nothaushalt vorgelegt. Die Einzelheiten zur Rechtfertigung dieses Gesetzentwurfes ergeben sich aus der Ihnen vorliegenden Be— gründung, die ich hier als bekannt voraussetzen darf.

Ich wende mich sodann dem eigentlichen Haushalt zu, glaube aber, daß es vorher notwendig sein wird, wenigstens mit einem kurzen Rückblick auf die vergangenen Dinge einzu⸗ gehen.

Hinter der preußischen Finanzverwaltung liegen außerordent⸗ lich schwere Zeiten, die schwersten Zeiten, die vielleicht die preußische Finanzverwaltung überhaupt durchgemacht hat. Ich meine damit vor allen Dingen die Zeiten der schwersten Inflation und die Zeiten des Ueberganges von de Inflation zur festen Währung. Die Dinge hatten sich unter dem Einfluß der fortgesetzten Geld⸗ entwertung im Herbst 1923 so gestaltet, daß die Ausgaben des Preußischen Staates nicht mehr mit laufenden Einnahmen gedeckt werden konnten, sondern daß die preußische Finanzverwaltung im wesentlichen auf die Zuschüsse des Reiches Besoldungszuschüsse, Besoldungskredite, Liquiditätskredite angewiesen war. Es war so weit gekommen, daß die Ausgaben nur noch zu einem Prozent durch ordentliche Einnahmen gedeckt wurden. Die Mittel zur eigenen Geldbeschaffung, die sonst üblich gewesen waren, ver⸗ sagten damals vollkommen. Es war nicht mehr möglich, Schatz— wechsel zu diskontieren. Es wurde versucht, eine Papiermark⸗ anleihe auszugeben; der Erfolg war gering. Die preußische Finanzverwaltung ging dann dazu über, auch wertbeständige An⸗ leihen aufzunehmen, und zwar im Gesamtbetrage von 3,2 Millionen Zentnern Roggen und 253 000 t Kali. Der Erlös dieser wert⸗ beständigen Anleihen ist aber nicht für laufende Ausgaben ver⸗ wendet, sondern im wesentlichen verbraucht worden, um das Kapital der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse zu stärken, ferner für die Bedürfnisse der Elektrizitätsverwaltung und Hafen— verwaltung. .

Als die Notenpresse stillgelett wurde und nunmehr die Stabilisierung ihren Anfang nahm, verschärfte sich die Krise für die preußische Finanzverwaltung. Das Reich verweigerte die Bewilligung weiterer Liquiditätskredite. Bis die Stabilisierung der Mark sich durch eine Hebung der Einnahmen, insbesondere der Steuereinnahmen, auswirken konnte, mußten einige Monate ver⸗ gehen. Es kam mithin darauf an, die Uebergangskrise durch einstweilige Beschaffung von Mitteln zur Deckung der unumgäng— lich nötigen Ausgaben zu überwinden. Hierfür kommen einmal die Besoldungszuschüsse des Reiches in Betracht, die aber in einem sehr schnellen Tempo bis zum 1. April 1924 abgebaut wurden. Weiter wurde Notgeld im Betrage von 32 Millionen Mark ausgegeben; ferner wurden die Einnahmen der Forstverwaltung gleichsam vorweg in Anspruch genommen, indem man einen Warenwechsel über diese Forsteinnahmen im Betrage von 50 Millionen Mark ausstellte und die Diskontierung dieses Wechsels bei der Reichsbank erreichte. So haben wir uns damals mit ganz außergewöhnlichen Mitteln helfen müssen. Ich darf hierbei be⸗

21 Mark inzwischen eingelöst sind.

Aber die entscheidende Hilfe konnte - doch eben nur dadurch ge⸗ schaffen werden, daß dem Preußischen Staate wieder sichere dauernde Einnahmen zur Verfügung gestellt wurden, und das geschah dann etwa seit Beginn des Jahres 19244 einmal durch die Reichssteuergesetze und den Finanzausgleich mit dem Reiche und sodann durch die Umgestaltung der preußischen Steuern, insbe⸗ sondere der Grundvermögenssteuer und der Hauszinssteuer. Diese Dinge sind im einzelnen bekannt, und brauchen von mir nicht dar— gestellt zu werden. Es ist auch bekannt, daß die Bemühungen des preußischen Staatsministeriums Erfolg gehabt haben.

Das Gleichgewicht im Haushalt des Jahres 1924 wurde im wesentlichen durch folgende Maßnahmen hergestellt: einmal dadurch, daß auf Grund der Schätzung des Aufkommens an Reichssteuern die Ansätze der Reichsüberweisungssteuern im preußischen Haus- hattsplan wesentlich erhöht werden konnten, zweitens dadurch, daß im Laufe des Jahres 1924 der staatliche Anteil an der Hauszins⸗ steuer für die allgemeinen Verwaltungsausgaben allmählich auf 10 3.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

merken, daß dieses Notgeld und auch der Wechsel von 50 Millionen.

der Friedensmiete gesteigert wurde, zum dritten durch eine Aenderung des preußischen Finanzausgleichs, indem einmal der Staatsanteil an der Einkommen- und Körperschaftssteuer von 50 auf 55 3 mit Wirkung vom 1. Juli 1924 erhöht wurde, ferner die Provinzialdotationen von 15 auf 1025 des reinen Staatsanteils herabgesetzt wurden und endlich der Staatsanteil an den Lehrer— ruhegehältern zu Lasten der Gemeinden mit Wirkung vom 1. Oktobr 1924 gekürzt wurde. Wir können heute auf das Ergebnis des Jahres 1924 zurückblicken. Die Zahlen, die ich Ihnen nunmehr

ässi Sie beruhen auf Abschluß⸗ schätzungen und können in dem einen oder anderen Punkte noch gewisse Aenderungen erfahren; aber an dem wesentlichen Ergebnis werden diese Anderungn nichts mehr ändern.

Dieses Abschlußergebnis für 1924 ist folgendes. Der rechnungs— mäßige Ueberschuß für die preußische Finanzverwaltung beträgt 217 Millionen. Dieser rechnungsmäßige Ueberschuß setzt sich im wesentlichen aus folgenden Einzelposten zusammen: Die Reichs steuerüberweisungen haben bei der Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuer ein Mehr von 92 Millionen eingebracht, bei der Umsatzsteuer ein Mehr von 18 Millionen, zusammen 110 Millionen. Die preußi⸗ schen Steuern haben bei der Stempelsteuer ein Mehr von 5 Millionen eingebracht, bei der vorläufigen Steuer vom Grund⸗ vermögen ein Mehr von 18 Millionen und bei der Hauszinssteuer nach Abzug der Gemeindeanteile und dessen, was für die Neubau⸗ tätigkeit vom Staat und den Gemeinden ausgeworfen werden muß, ein Mehr von 57 Millionen. (Hört, hört! rechts) Das Mehr bei den Steuereinnahmen beträgt also 190 Millionen. Dazu kommen noch sonstige Einnahmen: bei der Justizverwaltung ein Mehr von 60 Millionen, beim Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung ein Mehr von 32 Millionen und bei den übrigen Hoheits— verwaltungen ein Mehr von 18 Millionen, so daß das Mehr bei den Einnahmen des Staates überhaupt voraussichtlich etwa 300 Millionen beträgt.

Diesem Mehr stehen aber gewisse Verschlechterungen gegen—

ur

=

über, zunächst Minderüberschüsse bei den Betriebsverwaltungen im

Betrage von 83 Millionen. An diesem Minderbetrag ist die Forst= verwaltung mit 18 Millionen beteiligt, die Bergverwaltung mit 19 Millionen. (Hört, hört Der Minderertrag bei der Forst— verwaltung würde noch erheblich höher sein, wenn wir nicht bei der Forstverwaltung mit einer außerordentlichen Einnahme von 23 Millionen zu rechnen hätten, die wir vom Reiche als Ent— schädigung dafür bekommen, daß die Besatzungsbehörden im be⸗ setzten Gebiet Raubbau in den ppeußischen Forsten getrieben haben. Wenn ich diese außerordentliche Einnahme absetze, so ist der Minderertrag bei den Forsteinnahmen nicht nur auf 18 Millionen, sondern auf rund 40 Millionen zu veranschlagen. Gört, hörth Auf der anderen Seite ergibt sich ein Mehrbedarf bei den oheits⸗ verwaltungen im Gesamtbetrage von 50 Millionen. Dieser Mehr⸗ bedarf bei den Hoheitsverwaltungen setzt sich, wie das bei einer großen Verwaltung natürlich ist, aus Mehrausgaben bei einzelnen Verwaltungszweigen und aus Minderausgaben bei anderen Ver⸗ waltungszweigen zusammen. Ich weise hier nur auf die Mehrausgaben hin und hebe die Hauptposten hervor. So mußten 13 Millionen für das besetzte Gebiet aufgewendet werden, indem Sonderzuweisun⸗ gen von Steuern an die Gemeinden des besetzten Gebietes erfolgten. Ferner mußten 7 Millionen für eine Notstandsaktion aus Anlaß der Hochwasserschäden aufgewendet werden, und endlich mußten 47 Millionen für eine außerordentliche Unterstützung der Für⸗ sorgeverbände der Kohlenbezirke aufgewendet werden. Wenn man diese Verschlechterungen von den gesamten Mehreinnahmen abzieht, dann ergibt sich eben der voraussichtliche rechnungsmäßige Ueber⸗ schuß von etwa 217 Millionen, den ich im Anfang meiner Aus- führungen dargestellt habe. .

Meine Damen und Herren, in dieser Aufrechnung, die, wie gesagt, mit einem voraussichtlichen Ueberschuß von etwa 217 Millionen abschließt, sind auch gewisse außerpolitische Aus⸗ gaben enthalten, Anleiheausgaben, dann Ausgaben für die Aus⸗ führung des Dampffluggesetzes, dann die Ausgaben für die Linderung der Hochwasserschäden, Ausgaben, die gewiß zum Teil in Vorkriegszeiten durch Anleihen gedeckt worden wären. Auf der andern Seite aber wird das Ergebnis auch wiederum durch außerplanmäßige Einnahmen beeinflußt. Ich habe bereits einen der Hauptposten hervorgehoben, nämlich die Entschädigung des Reiches für die Verloüstungen in den Forstverwaltungen des besetzten Gebietes. Nun aber entsteht die Frage: Was ist denn aus diesem rechnungsmäßigen Ueberschuß geworden, und wie hoch war der am 1. April 1925 vorhandene Kassenüberschuß? Dieser Kassenüberschuß deckt sich nun keineswegs mit dem rechnungsmäßigen Ueberschuß. Um die aufgeworfene Frage richtig beantworten zu können und den rechnungsmäßigen leber schuß mit dem Fassenmäßigen Ueberschuß abstimmen zu können, sind noch eine Reihe von außerordentlichen Einnahmen, auf der anderen Seite auch gewisse Ausgaben, die dem Jahre 1924 nicht zur Last gerechnet werden können, zu berücksichtigen. Bei den

außerordentlichen Einnahmen handelt es sich um folgendes: Wir haben zunächst vom Reich eine Entschädigung von

15 Millionen für Kriegs- und Friedensvertragschäden bekommen, ferner eine Entschädigung von 50 Millionen als Ersatz für das verlorene nutzbare Staatseigentum in den abgetretenen Provinzen. Diese Entschädigung hat eine gewisse Erregung im Reichstag ausgelöst, und man hat den Herrn Reichsfinanz⸗ minister gefragt, ob es eigentlich notwendig gewesen wäre, diese Entschädigung an Preußen auszuzahlen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, daß die Schäden am nutzbaren Staatseigentum in den abgetretenen Provinzen von der preußischen Finanz⸗ verwaltung auf 3,6 Milliarden geschätzt werden, chört! hört!) und daß die 50 Millionen, bestenfalls 65 Millionen, die wir jetzt vom Reich erhalten haben, nur eine außerordentlich dürftige Abschlagszahlung sind. (Sehr wahr) Wir haben uns mit dieser Abschlagszahlung nur unter der Voraussetzung abgefunden, daß sie eben als solche in dem Vertrage gekennzeichnet wird, den wir mit dem Reich geschlossen haben, und ferner mit dem Vorbehalt, daß wir nach Ablauf von drei Jahren mit neuen Forderungen an das Reich herantreten werden. (Sehr richtig) Ich glaube, wenn der preußische Finanzminister hier noch nachsichtiger gewesen wäre und nicht auf der Auszahlung wenigstens dieser 55 Millionen bestanden hätte, so würde er sich schwere Vorwürfe des Landtages zugezogen haben. (Sehr richtig) Denn ich darf Sie daran erinnern, wie doch gerade hier im Hause immer wieder darauf hingewiesen worden ist, daß es endlich an der Zeit sei, von

Reichs wegen Preußen für diese außerordentlichen Verluste zu

entschädigen. (Sehr richtig) Außerdem aber wird diese Ent⸗

schädigung von Preußen dringend gebraucht und ist auch zum

Teil bereits verausgabt worden. So haben wir z. B., um die

Staatsbetriebe der Elektrizitätsverwaltung zu konsolidieren,

bereits 20 Millionen aus dieser Entschädigung auszahlen müssen

und über die weiteren Beträge bereits verfügt. Ich komme vielleicht nachher noch darauf zurück. Zum Dritten haben wir eine außerordentliche Einnahme in dem Ueberschuß der Forst⸗ verwaltung, die, da das Forstwirtschaftsjahr 19235 sich nicht mit dem Rechnungsjahr deckt, auf das Rechnungsjahr 1925 gerechnet werden muß und daher bei den rechnungsmäßigen Einnahmen des Jahres 1924 nicht berücksichtigt werden durfte. Ferner haben wir eine außerordentliche Einnahme durch den Verkauf von

Goldschatzanweisungen erzielt im Betrage von 30 Millionen, Gold⸗

schaftzanweisungen, die im Jahre 1923 gekauft worden sind,

um die durch die Reichsgesetze vorgeschriebene Deckung für die

Ausgabe von Notgeld zu gewinnen. Ich darf hier in Parenthese

bemerken, daß es auf diese Weise wenigstens zu einem beschei⸗

denen Teile gelungen ist, den alten Betriebsfonds der preußischen

Finanzverwaltung zu retten. Wenn damals nicht in den Zeiten

der Inflation diese Goldschatzanweisungen gekauft worden wären,

so wäre der Betriebsfonds des preußischen Staates, der ja früher viel höher war, restlos verloren gegangen. Endlich aber stecken in den Kassenbeständen noch 25 Millionen, die der Herr Innen⸗ minister vorläufig als Reserve aus dem Anteil der Gemeinden an den Ueberweisungssteuern zurückbehalten hat, die aber natür— lich als ordentliche Einnahmen der Staatsregierung nicht ange⸗ sehen werden können. Die Gesamtsumme der nicht aus Ein⸗ nahmen des Rechnungsjahres 1924 herrührenden Bestänbe beträgt danach 170 Millionen. Auf der anderen Seite hat nun⸗ mehr aber die Finanzverwaltung Ausgaben gehabt, die auch wiederum nicht das Abschlußergebnis des Jahres 1924 belasten können. So sind bereits die Gehaltszahlungen vom Monat April

im Monat März gemacht worden. Sie betragen 95 Millionen,

ferner haben wir der Landwirtschaft als Notstandskredit für

Saatgutbeschaffung aus den eigenen Mitteln des Staates

60 Millionen zur Verfügung stellen müssen, für die innere

Kolonisation sind 10 Millionen aufgewendet und für eine Reihe

von Anleiheausgaben vorläufig N,9 Millionen zur Verfügung

gestellt. Diese Anleiheausgaben wären in geregelten Zeiten tat— sächlich aus Anleiheerlösen bestritten worden. Aber es ist bekannt, daß es gegenwärtig einfach unmöglich ist, langfristige

Anleihen am Geldmarkt zu erträglichen Bedingungen unterzu⸗

bringen. Da auf der anderen Seite die fraglichen durch Anleihe⸗

gesetze bewilligten Ausgaben tatsächlich unbedingt geleistet werden mußten, insbesondere für Zwecke der werbenden Betriebe, war es notwendig, daß die Finanzverwaltung mit allen verfügbaren

Beständen, also auch mit ihren Betriebsmitteln, eingriff.

Aus diesen Anleiheausgaben erlaube ich mir einige Beispiele herauszugreifen. So sind für die Urbarmachung staatlicher Moore zur Verfügung gestellt worden 3,6 Millionen, für die Vollendung des Mittellandkanals 8 Millionen, für die Erweite⸗ rung des Fischereihafens Geestemünde 44 Millionen, für den Hafen in Emden, insbesondere den Erz. und Eisenkai des dortigen Binnenhafens 4,1 Millionen und endlich für die außer⸗ ordentlich notwendige Erhöhung des Kapitals der preußischen Zentralgenossenschaftskasse, die jüngst auch wiederum in einem Antrag an den Hauptausschuß gefordert ist, ein Betrag von 8 Millionen. Insgesamt belaufen sich diese außerordentlichen Ausgaben, die im Rechnungsjahr 1934 nicht belastet werden dürfen, auf 192,9 Millionen.

Der Kassenbestand muß sich nunmehr ergeben, wenn man biese Ausgaben im Betrag von 193 Millionen von der Gesamt⸗ summe von 387 Millionen, die sich ergibt aus dem voraussicht⸗ lichen rechnungsmäßigen Ueberschuß von beinahe 217 Millionen und den oben erwähnten außerordentlichen Einnahmen von 170 Millionen, abzieht. Es ergibt sich alsdann ein Betrag von 194 Millonen, und das ist in der Tat der Kassenbestand, der am 1. April 1925 vorhanden war und zum kleineren Tell von der Generalstaatskasse auf Reichsbankgirokonto oder Postscheckkonto gehalten wurde, der zum erheblichen Teil aber, sei es als täg⸗ liches Geld, sei es langfristig, bei der Staatsbank angelegt war, dort aber nicht nutzlos aufgespeichert wurde, sondern in der deutschen Wirtschaft arbeitete.

Ist es bei diesem Ergebnis gerechtfertigt, etwa der Preußischen Finanzverwaltung eine Thesaurierungspolitik vorzu⸗ werfen, wie es im Reich gegenüber dem Reichsfinanzminister geschehen ist? Ich glaube, daß ein solcher Vorwurf gegenüber der Preußischen Finanzverwaltung nicht am Platze sein dürfte. Ich darf folgendes hervorheben. Zunächst ist zu beachten, daß die außerordentlichen Einnahmen des Staates uns gar nicht zur Verfügung stehen. Die 156 Millionen, die wir als Entschädigung für Kriegs folgen vom Reich bekommen haben, müssen verausgabt werden, die 50 Millionen, die wir als Entschädigung für das ver⸗ lorene Staatseigentum in dem besetzten Gebiet vom Reich bekommen haben, gehören zum Staatsguthabenfonds und müssen als Staatsvermögen wieder angelegt werden. (Sehr richtig) Es würde den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft nicht entsprechen, wenn man etwa diesen Betrag für laufende Ausgaben herausgeben wollte. Wir haben die Absicht, diesen Betrag als werbendes Staatsvermögen wieder anzulegen. Wir ohen einen Teil der Forstverwaltung, einen anderen Teil der Domänenverwaltung zur Verfügung stellen, damit sie ihren ver⸗ minderten Besitz wieder vergrößern können. Wir wollen weitere Betrãge zum Ausbau der Elektrizitätswirtschaft verwenden, müssen aber einen auch für die Bergwerke, die im eigenen Besitz sind oder die heute in der Preußag und Hibernia zusammen⸗ gefaßt sind, zur Verfügung stellen.

. Weiter ist zu beachten, daß eine so große Staatsverwaltung wie die preußische wenn sie geordnet arbeiten will, über sehr erhebliche Betriebsmittel verfügen muß. Wir weisen heute rechnungsmäßig einen Betriebsfonds von 50 Millionen aus. Das ist für eine Staats verwaltung von dem Umfang der preußischen zu gering. In Friedens. zeiten hatten wir einen Betriebsfonds von rund 140 Millionen. Da— bei ist zu beachten, daß damals außerdem der preußischen Finanzvber⸗ waltung die verfügbaren Ueberschüsse der preußischen Eisenbahnver⸗ waltung jederzeit zur Verfügung standen und daß weiter damals die preußische Finanzverwaltung in der Lage war, die ordentlichen Ein⸗ nahmen gleichsam dadurch vorweg zu nehmen, daß sie Schatzwechsel ausgab, die von der Staatsbank diskontiert und, wenn es notwendig

Das ist heute nicht mehr möglich; denn nach 8 25 des Reichsbank gesetzes ist es der Reichsbank verboten, dem Reiche, den Ländern und den Gemeinden mittelbar oder unmittelbar Kredite einzuräumen. In— folgedessen kann heute die Staatsbank, selbst wenn sie die Schatz⸗ anweisungen des preußischen Staates nehmen würde, sie nicht bei der Reichsbank diskontieren und ist daher auch gar nicht in der Lage, preußische Schatzanweisungen in nennenswertem Betrage hereinzu⸗ nehmen. Deshalb ist es gewiß, daß es ohne den rechnungsmäßigen Ueberschuß, den die preußische Finanzverwaltung im abgelaufenen Rechnungsjahre 1924 erfreulicherweise gehabt hat, unmöglich ge⸗ wesen wäre, einmal die durchaus notwendigen Anleiheausgaben vor—⸗ weg zu bestreiten und vor allen Dingen die Notstandsaktion zugunsten der Landwirtschaft durchzuführen.

Diese Notstandsaktion für die Landwirtschaft war durchaus notwendig (allgemeine Zustimmung) bei den ungünstigen Witterungsverhältnissen, die wir im vorigen Jahre gehabt haben, und bei den schweren Schäden, die dadurch der Landwirtschaft entstanden sind. Ich darf hierbei aber darauf hinweisen, daß die Notstandsaktion des preußischen Staates zugunsten der Landwirtschaft sich keineswegs darauf beschränkt, daß der preußische Staat aus eigenen Mitteln 60 Millionen Mark der Landwirtschaft zu einem billigen Zinsfuß zur Verfügung gestellt hat, sondern daß im Rahmen dieser Notstands—⸗ aktion einmal die Preußenkasse, die Girozentrale und die Landes⸗ bankenzentrale weitere 20 Millionen zur Verfügung gestellt haben, und daß endlich die Staatsbank weitere 40 Millionen zur Verfügung gestellt hat gegen Bürgschaft des preußischen Staates und indem der preußische Staat die Zinsgarantie übernommen hat, um der Land⸗ wirtschaft den billigen Zinsfuß gewähren zu können. Die Staats bank hätte diese Aktion unter keinen Umständen durchführen können, wenn ihr nicht die Gelder des preußischen Staates, die aus dem rechnungsmäßigen Ueberschuß stammen, zur Verfügung gestellt worden wären.

Aehnliches, was für diese Notstandsaktion zugunsten der Landwirt⸗ schaft gilt, gilt auch für die Notstandsaktion, die zugunsten des ge— werblichen Mittelstandes eingeleitet worden ist. Sie haben in den Zeitungen gelesen, daß der Reichstag den Beschluß gefaßt hat, die Reichsregierung aufzufordern, für die Kreditbedürfnisse des gewerblichen Mittelstandes 30 Millionen zur Verfügung zu stellen. Die Reichsregierung hat diesem Beschluß vorläufig noch keine Rechnung getragen. Sie denkt das anscheinen in der Weise zu tun, daß vorübergehend Postgelder zur Verfügung gestellt werden; auch das ist bisher noch nicht geschehen. (Hört, hört Wir waren aber in Preußen der Meinung, daß diese Aktion zugunsten des gewerblichen Mittelstandes unverzüglich eingeleitet werden müsse. (Allgemeine leb⸗= hafte Zustimmung) Die preußische Finanzverwaltung hat daher nicht erst, seitdem dieser Beschluß im Reichstag und der neueste Beschluß im Hauptausschuß des Landtags gefaßt worden ist, sondern schon seit Wochen und Monaten immer wieder darauf gedrängt, daß endlich eine Notstandsaktion zugunsten des gewerblichen Mittelstands eingeleitet werden möge. (Braboh

C

gesagt, erscheint auch der preußischen Finanzverwaltung durchaus not⸗ wendig.

So viel zu dem Abschlußergebnis des Jahres 1924. mich sodann dem Jahre 1925 zu. Ich darf auch hier voraussetzen, daß Ihnen die Bemerkungen des Vorberichts zum Haushaltsplan be⸗

Ich wende

kannt sind. Dieser Vorbericht versucht, die ganze Finanzlage des preußischen Staates sehr eingehend darzustellen. Ich brauche die wesentlichen Angaben des Vorberichts nicht zu wiederholen; ich greife nur folgendes heraus. Der Haushalt stellt mit 2830 Millionen das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben her. Aber dieses Gleichgewicht ist ein durchaus künstliches. Denn im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung 1925 finden Sie einen Posten von 417, Millionen Mehreinnahmen aus Reichsüberweisungssteuern und aus Erhöhungen steuerlicher Einnahmen, die an sich nicht zur Ver⸗ fügung stehen, einen Posten, der also nur eingesetzt ist, um das Gleich gewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben rechnungsmäßig herzustellen. In Wahrheit ist also das Abschlußergebnis der Zahlen, wie sie der Haushaltsplan für 1925 darstellt, so, daß ein Fehl betrag von 4175 Millionen vorliegt. Dieser erklärt sich einmal dadurch, daß die Staatsverwaltungsausgaben nach dem Netto⸗ voranschlag der Ihnen in einer Anlage zum Vorbericht vorliegt, um 148,5 Millionen gegenüber 1924 gestiegen sind, daß die Ueberschüsse der Betrieheberwaltungen gegenüber dem Jahre 124 um 80,9 Mil⸗ lionen zurückgeblieben sind und daß der Ueberschuß bei den Steuern und Abgaben aus dem Haushalt der Finanzverwaltung gegenüber dem Jahre 1924 um 188,1 Millionen Mark zurückgegangen ist.

Diese Zahlen bedürfen einer gewissen Erläuterung. Wie kommt es, daß die Staatsberwaltungsausgaben gegenüber dem Jahre 1924 im Netto um 148,5 Millionen Mark gestiegen Anlaß heraus sind in der Debatte des Reichst preußische Finanzverwaltung erhoben worden. Meine Damen und Herren, vollkommen zu unrecht; denn diese Mehrausgaben erklären sich aus der Erhöhung des Be so ldungsbedar fs, auf den wir in Preußen eigentlich kaum einen Einfluß haben, weil wir ja den Besoldungsgesetzen im Reiche zwangsläufig folgen müssen. (Sehr richtig! links) Diese Besoldungserhöhungen machen sogar mehr aus, als diese 148.5 Millionen Mark. Der Mehrbedarf ist auf den erhöhten Besoldungsbedarf seit 1. 12. 1924 zurückzuführen. Dieser erfordert einen Mehrbedarf von 170 Millionen Mark. Wenn es nicht auf der anderen Seite gelungen wäre, bei den Hoheits- betrieben noch 20 Millionen Mark einzusparen, so würde der Mehrbedarf nicht nur 148,5 betragen, sondern zum mindesten 170 Millionen Mark.

Im einzelnen aber ist zu diesem Mehrbedarf zu sagen, daß die dauernden Ausgaben um 26,9 Millionen Mark, die einmaligen um 124 Millionen Mark gestiegen sind, wie gesagt, die dauernden Aus- gaben wesentlich infolge des höheren Besoldungsbedarfs. Aber auf der en Seite sind höhere Verwaltungseinnahmen da, insbesondere er Justizvemrwaltung eine Erhöhung der Einnahme um 50 Millionen Mark an Kosten und Geldstrafen und im Haus⸗

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sind? Auch aus diesem ags Vorwürfe gegen die

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In diesem Zusammenhange habe ich darauf hinzuweisen, daß bereits vorher von der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse 2 Mil⸗ lionen und von der Dresdner Bank etwa 60 bis 70 Millionen auf dem Wege über die an diese Banken angeschlossenen Genossenschaften dem gewerblichen Mittelstande zugeführt worden sind. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß die Preußische Staatsbank inzwischen für den Mittelstand erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt hat, die zu drei Vierteln über die Preußenkasse und die Genossenschaftsabteilung der Dresdner Bank, zu einem Viertel über die Girozentrale den Spar⸗ kassen zugeführt werden. Dabei bedeutet nun nicht etwa die Tätigkeit der Staatsbank eine Verteuerung des ganzen Kredits; die Staatsbank hat vielmehr, soweit es sich um Gelder handelt, die ihr von der Post zur Verfügung gestellt werden, auf eigenen Gewinn bei dieser ganzen Aktion verzichtet (Braboh und die Kredite zu demselben Zinssatz von 9 „6 weitergegeben, der ihr von der Postverwaltung in Rechnung ge—⸗ stellt wird.

Ich sagte schon, daß auf Grund des letzten Beschlusses des Reichs— tags der Staatsbank keine neuen Gelder zugeflossen sind. Sollte dieser Beschluß ausgeführt werden und nun das Reich, sei es aus eigenen Mitteln oder durch die Reichspostverwaltung der Staatsbank für die preußischen Gebiete weitere Mittel zur Verfügung stellen, so wäre es möglich, die Aktion der Staatsbank zugunsten des gewerb— lichen Mittelstandes über den jetzigen Rahmen auszudehnen und ihm weiter zu helfen. Wir sind der Meinung, daß diese Hilfe durchaus notwendig ist. Denn die großen Unternehmungen können sich mit dem Kredit der Reichsbank helfen; dieser steht aber den kleinen Unter⸗ nehmern des gewerblichen Mittelstandes nicht zur Verfügung. Die großen Unternehmungen können sich auch durch die Akzepte der großen Banken helfen, die im Privatdiskontmarkt gehandelt werden. Auch dieser Weg steht den kleinen Unternehmern des gewerblichen Mittel. standes nicht zur Verfügung. Aus allen diesen Gründen muß dem Mittelstande in der einen oder anderen Form geholfen werden.

Ich möchte hier allerdings vor einem Trugschluß warnen. Der Hauptausschuß hat in den letzten Tagen beschlossen, die Staats- regierung aufzufordern, einen Betrag von 50 Millionen Reichsmark dem Handwerk, dem Einzelhandel und den Konsumgenossenschaften zur Verfügung zu stellen. Die Sache kann nicht so gedacht sein, daß nun etwa die preußische Finanzberwaltung neu 50 Millionen schaffen soll. Denn wie sollte sie sie schaffen? Sie Tönnte sie ja nur so schaffen, daß sie die ordentlichen Einnahmen des preußischen Staates erhöhte, und es wäre natürlich ein grundsätzlicher Fehler, wenn wir die ordentlichen Einnahmen um 50 Millionen dadurch erhöhen wollten, daß wir höhere Steuern aus der Wirtschaft herausholten, um diese Mittel als der Bankier der Wirtschaft nun wieder der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Der Gedankengang, der diesem Beschluß zugrunde liegt, ist, daß der preußische Staat die verfügbaren Mittel, die ihm aus dem rechnungsmäßigen Ueber schuß des Jahres und aus anderen außerordentlichen Einnahmen zur Verfügung stehen, in der Wirtschaft so arbeiten läßt, daß sie dem gewerblichen Mittelstand zugute kommen. An sich arbeiten diese Mittel schon in der Wirtschaft; es kommt nur darauf an, sie in be— sonderem Maße dem gewerblichen Mittelstand zuzuführen. Das wird aber natürlich das muß hervorgehoben werden zur Folge haben, daß andere Wirtschaftszweige dann gekürzt werden. Anders ist diese ganze Aktion nicht durchzuführen; das halte ich für meine Pflicht, hier einmal mit aller Deutlichkeit zu sagen. Es ist nicht so, daß neue Mittel geschaffen werden könnten denn sie sind nicht vorhanden sondern es ist so, daß die verfügbaren Mittel, die an sich schon in

halt des Wohlfahrtsministeriums eine Ersparnis von 25 Mil lionen Mark, weil die Ausgaben für die Erwerbslosen⸗ fürsorge mit 25 Millionen Mark weniger eingestellt werden konnten. Das Ergebnis dieser Mehrausgaben und Ersparnisse ist dann, wie gesagt, ein Verwaltungsmehrbedarf von 148,5 Millionen Mark. Dann der Rückgang der Ueberschüsse der Betriebz⸗ verwaltungen um 80,9 Millionen Mark. Er ist wesenilich darauf zurückzuführen, daß wir die Forsteinn ahmen erheblich niedriger einschätzen müssen, und zwar um rund 80 Millionen Mark. Das tatsächliche Aufkommen im Jahre 1924 war, wie ich bereits vorher erwähnt habe, gegenüber dem Voranschlag für 1994 um 40 Millionen Mark zurückgeblieben. Wir glauben uns aber nicht mit einem Abstrich von 40 Millionen Mark abfinden zu können, sondern glauben, eine weilere Minderung in Rechnung stellen zu müssen, weil der Forsteinschlag im vergangenen Jahre zu hoch gewesen ist und weil außerdem die Preutzische Forstverwaliung durch den Eulenfraß und den überaus starken Raubbau in den Forsten der besetzten Gebiete einen Schaden erlitten hat, der in Wahrheit ein Substanzschaden ist. Dieser Schaden muß allmählich wieder durch etwas sparsameren Einschlag eingeholt werden. Die Minderung bei den Steuern und Abgaben erklärt sich folgendermaßen: Die preußischen Steuern und Abgaben bringen aach dem Voranschlag für 1925 etwas mehr auf als 1924. Die Hauszinssteuer haben wir mit einem Mehr ven 45 Millionen Mark ich rechne immer nur mit demjenigen Betrage der Hauszins—⸗ steuer, der für die allgemeinen Finanzbedürfnisse des Staats in Frage kommt einstellen können. Die Verwaltungsgebühren werden nach unserer Schätzung eine Million Mark mehr bringen. Auf der anderen Seite haben wir die Grundvermögenssteuer nur mit 170 Millionen Mark eingestellt, und zwar mit Rücksicht darauf, daß im Laufe des vergangenen Jahres eine Neubewertung des gesamten Grundbesitzes erfolgt ist, die erhebliche Abstriche zur Folge gehabt hat und sich erst im kommenden Jahre voll auswirken

wird; ferner mit Rücksicht darauf, daß sich gezeigt hat, daß wir im

weiten Umfange bei der Grundvermögenssteuer dasselbe gilt, wie ich nebenbei erwähne, auch von der Hauszinssteuer erhebliche Stundungen und im weiteren Verlaufe der Stundungen auch Nieder schlagungen bewilligen müssen.

Es ist also bei den preußischen Steuereinnahmen in dem Haus— halt mit einem Mehrertrag von rund 15 Millionen gerechnet. Gleich wohl ist bei den Steuern der erhebliche Rückgang von 188,1 Millionen vorhanden, weil wir eben die Reichssteuerüberweisungen viel niedriger eingestellt haben, als es im Vorjahre bei dem berichtigten Voranschlag für 1924 geschehen konnte. Wir sind bei der Aufstellung des Haus— haltsplans für 1925 von den Zahlen des Reichshaushaltsplans für das Jahr 1925 ausgegangen, der ohne Rücksicht auf das tatsächliche Aufkommen aufgestellt ist und die gleichen Zahlen aufweist, wie der ursprüngliche Haushaltsplan für das Jahr 1924. Wenn wir bei diesem Ausgangspunkt verharren müßten, dann bestünde kaum eine Hoffnung, den Fehlbetrag von 417,5 Millionen Mark, den der Vor anschlag jetzt aufweist und den er nur durch einen künstlichen Ein—⸗ nahmeposten zu decken versucht, vollständig auszugleichen. Man darf nun bei der Einschätzung der Reichssteuern und der Ueberweisungen, die Preußen aus diesen Reichssteuern bekommt, nicht von dem tatsäch—⸗ lichen, so überaus günstigen Aufkommen des Jahres 1924 ausgehen; denn dieses Aufkommen wird nicht wieder erreicht werden, weil einmal bei der Umsatzsteuer die Steuersätze von 2r 35 auf 295 und dann auf 153 0 gesenkt sind und weil ferner die neuen Reichssteuergesetze doch auch das Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschafts—

anderen Zweigen der Wirtschaft arbeiten, nun vorzugsweise dem ge—

war, von der Staatsbank an die Reichsbank weitergegeben wurden.

werblichen Mittelstande zugeleitet werden sollen. Das aber, wie

steuer ganz erheblich vermindern werden. (Sehr richtig) Wir werden aber bei unseren Beratungen und Berechnungen nicht mehr von den