1925 / 110 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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6.4 6

Fortlaufende Notierungen.

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zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 11.

Berlin, Dienstag, den 12. Mai

1925

——

5 (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Es wird heute immer so dargestellt, als ob der Staat mit dem—⸗ selben auskommen könnte und müßte, was er im Jahre 1913 gebraucht hat. Dabei wird zweierlei verkannt: einmal die gesunkene Kaufkraft des Geldes, die in diesen Maß in den Ausgaben des Staats nicht ohne weiteres zum Ausdruck gebracht werden kann, und zum zweiten wird noch eins vergessen, was vielleicht noch wichtiger ist, daß es nämlich nach einem verlorenen Kriege und nach den furchtbaren Dingen, die wir in dem Kriege und nach dem Kriege erlebt haben, die Aufgabe der öffentlichen Hand ist, Wunden zu heilen und für einen Ausgleich zu sorgen. Man kann nicht sagen: ihr dürft nicht mehr gebrauchen als früher. Gerade in solchen Zeiten ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, zu heilen und auszugleichen, und aus dieser Ursache heraus wird der Staat einen höheren Ausgabebedarf haben als in geregelten Zeiten.

Aber trotz alledem darf ich hier mit allem Nachdruck hervor— heben, daß die Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Friedens— stand, gegenüber dem Jahre 1913, auch die Finanzverwaltung mit den ernstesten Sorgen erfüllt, und ich darf, da ja Offenheit sein soll und hier auch nichts zu verschweigen ist, noch darauf hinweisen, daß zu dem erhöhten Steuerbedarf von 857 Millionen weitere 315 Millionen treten, die für die Förderung der Neubautätigkeit durch die Hauszins— steuer aus der Wirtschaft herausgezogen werden. Denn diese 315 Mil— lionen, die für die Neubautätigkeit aufgewendet werden mußten, sind in den 857 Millionen nicht enthalten. Sie fließen allerdings der Wirtschaft sofort wieder zu. Das Ergebnis ist also das, daß die Wirt— schaft, oder ich will so sagen, daß die Steuerzahler im Gebiet des Preußischen Staats außerordentlich mehr belastet sind als im Jahre 1913. Diese Tatsache läßt sich nicht verkennen.

Meine Damen und Herren, wenn man das einmal festgestellt hat, so ergibt sich ohne weiteres, daß es das Ziel einer Finanzverwaltung sein muß, allmählich diese Mehrbelastung herabzumindern. Das wird nur sehr langsam gehen, und es ist ganz ausgeschlossen, daß diese Be⸗ mühungen von heute auf morgen Erfolg versprechen können. Ich erwähnte schon, daß wir noch auf Jahre hinaus die Neubautätigkeit bon Staats wegen fördern müssen. Ich rechne mit 4 oder 5 Jahren. Dann wird die Belastung der Wirtschaft, die heute auf dem Teil der Hauszinssteuer beruht, der für Zwecke der Neubautätigkeit verwendet werden muß, in Wegfall kommen. Sodann, meine Damen und Herren, sprach ich von der Heilung der Kriegsschäden, von dem Ausgleich, den der Staat nach dem verlorenen Kriege vornehmen müsse. Auch diese Schäden werden im Laufe der Jahre geheilt werden; denn die Be⸗ dürfnisse, die von den Geschädigten bei der öffentlichen Hand geltend gemacht werden, werden nach und nach geringer werden. Auch das wird eine Reihe von Jahren dauern; aber es wird ebenfalls in starkem Umfang auf die Verminderung der Staatsausgaben einwirken.

Endlich, meine Damen und Herren, müssen wir alle im Auge behalten, den Besoldungsbedarf des Staats weiter herabzudrücken, indem wir seinen Verwaltungsapparat verkleinern. In diesem Zu sammenhang darf ich doch mit einigen Worten auf den Personal⸗ abhau eingehen. Die Verminderung der Personalausgaben ist, wenn man überhaupt sparen will, deshalb von so außerordentlicher Bedeutung, weil die Personalausgaben in netto gerechnet gegenwärtig 75,8 o aller Ausgaben ausmachen. Es kann also in nennenswertem Umfang nur gespart werden, wenn bei den Personalausgaben gespart wird. Die Ergebnisse des Personalabbaues sind in der Anlage 1 zum Vorbericht dargestellt, allerdings nur für die beamteten Hilfskräfte, die Angestellten und Arbeiter. Das Ergebnis dieser Nachweisung ist das, daß am 1. Oktober 1923 und dementsprechend auch im Haushalts plan für 1924 die Zahl der beamteten Hilfskräfte 14 342 und im Haushaltsplan für 1925 14 440 betrug. Hier ist der Abbau gleich Null. Bei den Angestellten betragen die entsprechenden Zahlen 24 068 und 18 602. Hier macht also der Abbau 2,7? 9 aus. Bei den Arbeitern betragen die entsprechenden Zahlen 16 755 und 14340. Hier macht also der Abbau 144 99 aus. Ich ergänze die Nachweisung durch Hie Zahlen, die sich auf die planmäßigen Beamtenstellen beziehen. Hier belaufen sich die entsprechenden Zahlen auf 157 921 und 149115. Der Abbau beträgt also 5, 6 H.

Meine Damen und Herren, das Ergebnis dieser Zahlen ist, daß bas, was bei dem Personalabbau geplant gewesen ist, im vergangenen Jahr nicht durchgesetzt worden ist, sondern daß der Personalabbau eben hinter den ursprünglichen Plänen, die im Reich, aber auch in Preußen gehegt wurden, bei weitem zurückgeblieben ist. Ich habe die Zahlen, die sich auf die Gemeindebeamten, angestellten und ⸗arbeiter beziehen, und auch diejenigen, die sich auf die Lehrpersonen beziehen, Ihnen noch nicht geben können. Sie werden augenblicklich bei mir zu⸗ sammengestellt, und ich behalte mir vor, im weiteren Verlauf der Debatte Angaben über den Abbau an diesen Stellen noch nachzuholen.

Die Dinge sind nun aber doch so, daß der Personalabbau in den bisherigen Formen nicht fortgesetzt werden kann. (Sehr richtig) Der Landtag hat ja auch wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es sein Wille ist, daß dieser Personalabbau unverzüglich eingestellt werde. Dementsprechend hat auch die Staatsregierung gehandelt. Also der Personalabbau wird auf dem bisherigen Wege nicht weiter verfolgt werden können. Wenn gleichwohl eine erhebliche Verminderung der Stellen herbeigeführt werden soll, so kann das eben nur in der Weise geschehen, daß freiwerdende Stellen planmäßig ein- gespart werden. (Sehr richtig) Dieser Weg muß nach meinem Dafürhalten mit dem allergrößten Nachdruck verfolgt werden. Der Personalabbau, den wir erlebt haben, schloß große Ungerechtigkeiten in sich. (Sehr richtigh Wenn wir einen Personalabbau haben wollen, der nicht ungerecht wirkt, kann es nur so geschehen, daß freiwerdende Stellen eingespart werden. Aber das muß geschehen, und wer eben die Ungerechtigkeiten eines Personalabbaus vermeiden will, wie wir ihn gehabt haben, muß diesen Weg mit der preußischen Finanzverwaltung gehen.

Dieser Abbau durch Einsparung freiwerdender Stellen ist natür⸗ lich nur im Zusammenhang damit möglich, daß auch ein orga— nischer Sachabbau stattfindet. (Sehr richtig) Wir hatten früher im eigentlichen Etatsgesetz die Bestimmung wenigstens im letzten und vorletzten Jahre daß gewisse freiwerdende Stellen

nur mit Zustimmung des Finanzministe 8 und, wenn die drin gende

Notwendigkeit nachgewiesen wird, wieder besetzt werden dürfen. Das jetzige Haushaltsgesetzt enthält diese Bestimmung nicht, weil ohnedies die Personalabbauverordnung ja eine allgemeine Besetzungssperre mit sich brachte. Wenn nunmehr der Abbau eingestellt und die Personal⸗ abbauverordnung in diesem Punkte geändert wird, so wird es notwendig sein, bei den Beratungen im Hauptausschuß und hier im Plenum wiederum in das GEtatsgesetz die eben erwähnte Bestimmung einzu⸗ fügen. Ich hoffe hierbei auf die Unterstützung des Landtags, weil nach meinem Dafürhalten die notwendige Verminderung der Staatsaus⸗ gaben nur auf dem Wege eines allmählichen Personalabbaues neben den anderen Wegen, die ich vorhin gezeigt habe, herbeigeführt werden kann.

Die Verabschiedung der Reichssteuergesetze, mit der wir doch im Laufe dieses Jahres zu rechnen haben, wird auch für die Gestaltung der preußischen Finanzen von allergrößter Bedeutung sein. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang nur einiges hervorzuheben. Das Reich plant im allgemeinen keine Veranlagung für das Jahr 1924, sondern will sich mit einer sogenannten Steuer⸗ überleitung abfinden. Die preußische Staatsregierung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Veranlagung für das Jahr 1924 unbedingt notwendig sei, und entsprechende Anträge sind auch von der preußischen Staatsregierung im Reichsrat gestellt, leider aber nicht angenommen worden. Wir waren der Meinung, daß diese Veran⸗ lagung für 1924 durchgeführt werden müsse, einmal, weil sie in der zweiten Steuernotverordnung versprochen worden ist, sodann aber auch, weil sie uns alsbald ein klares Bild über das wirkliche Aufkommen geben und damit erst eine zuverlässige Grundlage für eine ordentliche Finanzgebarung schaffen würde, und zwar um mindestens dreiviertel Jahr früher als es nunmehr nach den Plänen der Reichsregierung ge⸗ schieht, wenn die Veranlagung für 1925 erst im Laufe des Jahres 1926 durchgeführt wird. Sodann aber würde diese Veranlagung für 1924 uns doch dreiviertel Jahr früher, als es sonst der Fall ist, die Mög⸗ lichkeit geben, von den unechten Vorauszahlungen, die heute nach ganz rohen Maßstäben berechnet werden Umsatz, Lohn, Kapital —, ab⸗ zukommen und diese Vorauszahlungen auf eine gerechtere Grundlage zu stellen.

Sodann ein Zweites. Meine Damen und Herren, die Reichs⸗ gesetzgebung sieht vor, daß vom 1. April 19265 ab ein Zuschlagsrecht der Länder und Gemeinden bei der Einkommensteuer und Körper⸗ steuergesetze, wie sie im Reichsrat gestaltet sind, das Recht, Anteile an diesen Steuern zu erheben. Ich halte diese Regelung für außer⸗ ordentlich glücklich, vor allen Dingen vom Standpunkt der Gemeinden aus. Durch diese Regelung würde der unglückselige Verteilungs⸗ schlüssel beseitigt. Dieser Verteilungsschlüssel, der ja bei der Ver⸗ teilung aus einem Topf notwendig ist, hat uns in Preußen das größte Kopfzerbrechen gemacht, und wir mögen den Verteilungsschlüssel ge— stalten wie wir wollen die Klagen der Gemeinden werden niemals aufhören. Es ist auch ohne weiteres zuzugeben, daß ein gerechter und alle Gemeinden befriedigender Verteilungsschlüssel nicht gefunden werden kann. Zum zweiten aber ist dieses Zuschlagsrecht für die Ge⸗ meinden deshalb von so großer Bedeutung, weil es die finanzielle Selbständigkeit der Gemeinden wieder herstellt, die Gemeinden vor die Notwendigkeit stellt, selbständige Entscheidungen zu treffen, und dadurch Selbstverantwortung und Sparsamkeit in den Gemeinden her beiführt. (Sehr richtig Aber diese günstigen Folgen wird das Zu⸗ schlagsrecht oder das Recht, Anteile zu erheben, nur dann haben, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Einmal darf keine absolute Höchstgrenze gesetzt sein. Wenn man etwa davon ausgehen will, wie es vielfach in der Wirtschaft gefordert wird, daß die Anteile, das, was Reich, Länder und Gemeinden erheben, insgesamt nicht mehr als 100 25 des allgemeinen Tarifes betragen dürfen, dann hat dieses ganze Zuschlagsrecht keinen Sinn. Das Korrelat bei Selbstverantwortung ist eine gewisse Freiheit; auch die Relation zwischen den Zuschlägen zur Einkommensteuer und zu der Körperschaftssteuer und den Zuschlägen zu den Realsteuern, die wir früher in dem Kommunalabgabengesetz hatten, und die nach meinem Dafürhalten wiederkommen muß, kann nur durchgeführt werden, wenn diese absolute Grenze nicht da ist. Selbstverständlich halte auch ich es für notwendig, daß der Staat von Aufsichts wegen wie früher dafür sorgt, daß die Zuschläge der Gemeinden nicht über- spannt werden, und daß daher in einem gewissen Rahmen ein Ge— nehmigungsrecht der Staatsaufsichtsbehörden eingeführt wird. So⸗ dann hat dieses Zuschlagsrecht noch eine weitere Voraussetzung, um günstig zu wirken; das ist die Rückkehr zu dem preußischen System der Veranlagung, nämlich der Veranlagung für das Rechnungsjahr nach dem Ergebnis des vorangegangenen Kalender⸗ oder Wirtschafts— jahres, nach Möglichkeit nach einem dreijährigen Durchschnitt. Wir haben Anträge in dieser Richtung im Reichsrat gestellt. Auf einer Konferenz der Landesfinanzminister schien es sogar so, als ob wir dafür eine große Mehrheit im Reichsrat finden würden. Leider ist es nicht der Fall gewesen. Das preußische System ist zu Fall ge kommen; die preußischen Anträge sind abgelehnt. Ich halte dieses preußische System aus folgenden Gründen für so besonders bedeutungs⸗ voll: wenn die Gemeinden Zuschläge oder, wie es jetzt heißt, Anteile am Anfang des Rechnungsjahres beschließen sollen, dann müssen sie auch am Anfang des Rechnungsjahres wissen, mit welchem Steuer—⸗ aufkommen sie zu rechnen haben. Das ist nur möglich, wenn eine Veranlagung am Anfang des Rechnungsjahres für das Rechnungsjahr nach dem Ergebnis des vorangegangenen Kalender- und Wirischafts« jahres erfolgt. (Sehr richtig) Und zum weiteren, wenn die Ge⸗ meinden ordentlich und sparsam wirtschaften sollen, dann müssen ihre Einnahmen gleichmäßig fließen. Das wird nur der Fall sein, wenn die Veranlagung am Anfang des Rechnungsjahres nach dem Ergebnis

der Vergangenheit erfolgt. Wenn die Eingänge so sind, wie es nach

den Plänen des Reiches der Fall sein würde, Vorauszahlungen, Ab— schlußzahlungen, Erstattungen, und das alles am Ende von Steuer— abschnitten, die sich keineswegs mit dem Rechnungsjahr decken, sondern das Rechnungsjahr überschneiden, dann fließen die Einnahmen der Gemeinden vollkommen unregelmäßig und den Gemeinden fehlt jeder Ueberblick über das Laufen dieser Einnahmen. Der regelmäßige Fluß dieser Einnahmen wird durch diese Abschlußzahlungen und Er—

stattungen in störender Weise unterbrochen. Endlich entstehen aus dieser Regelung des Reiches die allergrößten Schwierigkeiten, denn am Ende eines Steuerabschnittes, der sich keineswegs mit dem Rechnungsjahr deckt, müssen die Vorauszahlungen abgerechnet werden auf Abschlußzahlungen und Erstattungen. Diese Abrechnung wird sich dann besonders schwierig gestalten, wenn der Steuerabschnitt sich auf zwei Rechnungsjahre einer Gemeinde verteilt und die Gemeinde in diesen Rechnungsjahren verschiedene Zuschläge zur Einkommensteuer erhoben hat. Es entstehen dann Schwierigkeiten, aus denen man nach unserem Dafürhalten kaum herauskommen kann. Wir sind leider mit unseren Anträgen im Reichsrat unterlegen, haben aber von der Reichs⸗ regierung die Zusicherung bekommen, daß sie prüfen will, ob es möglich ist, zu diesem preußischen System zurückzukehren, und daß sie im Ein⸗ vernehmen mit den Ländern die Vorarbeiten für eine Umgestaltung der preußischen Veranlagung in den nächsten Jahren aufnehmen wird.

Zum dritten darf ich aus der Fülle der neuen Gesetzentwürfe noch eins hervorheben, was für die Länder und Gemeinden von besonderer Bedeutung ist, das ist die einheitliche Bewertung, wie sie das Reichs⸗ bewertungsgesetz für die Vermögen vorsieht. Der Gedanke des Reichs⸗ bewertungsgesetzes ist der, daß das Gesamtver mögen, aber auch die einzelnen Teile des Vermögens, Grundvermögen, Gewerbevermögen, Kapitalvermögen durch eine Stelle, einen gemeinsamen Bewertungs⸗ ausschuß, bewertet werden sollen und daß diese Bewertung dann nicht alle in den Reichssteuern, sondern auch den Steuern der Länder und Gemeinden zugrunde gelegt werden muß. Die Folge dieser Regelung wird eine vollständige Umgestaltung der preußischen Realsteuern sein. Wir werden, wenn das Reichsgesetz angenommen wird, alsbald daran gehen müssen, die preußische Grundvermögenssteuer, die preußische Ge⸗ werbesteuer umzugestalten. Weiter scheint eins erforderlich. Der Gedanke, daß die Bewertung an einer Stelle vorgenommen wird, ist überaus glücklich, und darum sollte dieser Gedanke auch weiter aus— gebaut werden. Es sollte beispielsweise die Veranlagung, die der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird, auch der Gewerbeertragssteuer zugrunde gelegt werden, wie die Bewertung des Vermögens, des Grundvermögens, des Gewerbekapitals, der Grundvermögenssteuer und der Gewerbekapitalstener zugrunde gelegt werden soll. Wir hoffen, daß auch dies erreicht werden kann, und werden in diesem Sinne auf die Reichsregierung einwirken.

Dabei ist folgendes zu beachten. Wenn wir die gesamte Be⸗ wertung an eine Stelle legen, und wenn diese Stelle die Reichs⸗ finanzverwaltung ist, so fragt es sich, ob die Länder und Gemeinden sich damit abfinden. Der politische Streit darüber, ob die Reichs⸗ finanzverwaltung aufrechterhalten werden soll oder nicht, kann als entschieden betrachtet werden zugunsten des Reiches. Es wird nicht gelingen und wäre vielleicht nicht begrüßenswert, wenn die Reichs⸗ finanzverwaltung zerschlagen, dem Reich genommen und die Ver⸗ waltung der direkten Steuern wieder auf die Länder und Gemeinden in vollem Umfange zurückgelegt würde. Aber es bestehen Bedenken; Bedenken insofern, als die Erfahrungen der allgemeinen Verwaltung, die heute bei den Ländern ist, ausgeschaltet werden und die Selbst⸗ verwaltung der Gemeinden über Gebühr beschränkt wird. Diesen Bedenken kann in gewissem Umfange Rechnung getragen werden, wenn die Bewertungsausschüsse, wie es im Entwurf des Reichs— bewertungsgesetzes vorgesehen ist, paritätisch zusammengesetzt werden, wenn neben dem Vorsteher des Finanzamtes auch die Vertreter der Regierung, der Katasterdirektor und die Vertreter der Gemeinden Sitz und Stimme haben. Der Gedanke ist im Reichsbewertungs⸗ gesetz für die Bewertung der Vermögen durchgeführt und muß auch bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer durchgeführt werden. Ueber diese Gestaltung der Beteiligung der Länder und Gemeinden hinaus sollte man bei der Veranlagung der Einkommen und Körperschaftssteuer daran denken, wiederum eine Voreinschätzung durch die Selbstverwaltungebehörden einzuführen, wie sie sich in Preußen so bewährt hat. Wenn man diesem Bedenken Rechnung tragen will, so können wir uns den Plänen des Reiches fügen. Es bleibt als Gewinn, daß die Veranlagung und Bewertung bei einer Stelle erfolgt. .

Neben der Vereinfachung der Verwaltung wird es das Ziel jeder Finanzverwaltung sein müssen, sowohl der Reichsfinanzverwaltung wie der Staatsverwaltung, nach und nach das materielle Steuerrecht zu vereinfachen. Auf diesem Wege ist vorläufig nicht viel geschehen, es bleibt alles beim Alten. Das Ziel, das ich einmal im vorigen Jahr in einer Beratung des Hauptausschusses klargestellt habe, muß, auch wenn man sich meinen Ausführungen von damals im einzelnen nicht anschließen will, doch sein, daß wir an Stelle der vielen Steuern wenige große Steuern bekommen. Ich weiß, daß dieser Grund⸗ gedanke nicht restlos durchgeführt werden kann. Aber diesem Ziele kann man sich in allmählicher Entwicklung nähern, und das muß das Ziel sowohl der Reichsfinanzverwaltung als auch der preußischen Finanzverwaltung sein.

Meine Damen und Herren, ich bin damit am Schlusse meiner Ausführungen, darf aber noch das eine sogen: Im vergangenen Jahre hat die preußische Finanzverwaltung die große und schwere Aufgabe gehabt, vor allen Dingen das Gleichgewicht im Haushalt herzustellen, um auch an ihrem Teile die Stabilisierung der Währung zu gewährleisten. Dazu sind harte und manchmal unerfreuliche Maß—2 nahmen notwendig gewesen, die auch die Wirtschaft stark bedrückt haben. Aber die Rücksicht auf die Wirtschaft mußte damals etwas zurücktreten. Es kam vor allen Dingen darauf an, das Gleichgewicht herzustellen und damit auch von seiten des größten deutschen Staates das zu tun, was für die Stabilisierung der Währung notwendig war. Diese Aufgabe war gestellt, und ich darf mit Dank und Anerkennung darauf hinweisen, daß sie in Preußen unter der Leitung meines verehrten Amteworgängers Herrn Dr. von Richter mit Erfolg gelöst worden ist. (Bravoh Unsere jetzige Aufgabe ist eine doppelte: einmal, das Gleichgewicht mit allem Nachdruck aufrechtzuerhalten und damit auch weiterhin die Voraussetzung für die Erhaltung der Währung zu schaffen, darüber hinaus aber auch an der Gesundung der Wirtschaft zu arbeiten, indem wir einmal die Staatsausgaben einschränken und auf der anderen Seite die Steuern einfacher und gerechter zu gestalten suchen. Für die Verwirklichung dieser Ziele