1925 / 126 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer

Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3, Reichsmark frelbl. Alle Poftanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilheimstrahe Nr. B82. i, fr V Ginzeine Nummern kosten O, 30 Reichsmark. 66. 88 X

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die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Nr. 126. Reichs bantgirotonto. Berlin, Dienstag, den 2. Juni. Abends. Poltschecktonto: Bertin ai62.

12s

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließzlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Druckfehlerberichtigung zu den Bestimmungen über öffentliche Notstandsarbeiten.

Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Reichsbanknoken, deren Ausfertigungsdatum vor dem 11. Ok⸗ tober 1924 liegt.

Preu zen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

6. Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberbergamtsbezirk Dortmund zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deuntsches Reich. Druckfehlerberichtigung.

In den Bestimmungen über öffentliche Notstands⸗ arbeiten vom 30. April 1925 (Reichsanzeiger Nr. 1091 vom 1. Mai 1925) muß es in 8 33 vorletzte Zeile statt „18. Ja⸗ nuar 1925“ „18. Januar 1924“ heißen.

Berlin, den 2. Mai 1925.

Der Reichsarbeitsminister. ö Dr. Berg er.

.

Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Reichs⸗ banknoten, deren Ausfertigungs datum vor dem 11. Oktober 1924 liegt.

Auf Grund dez § 3 des Bankgesetzes vom 30. August 1924 (RGBl. Teil II S. 235) rufen wir alle Reichsbant⸗ noten, deren Ausfertigungsdatum vor dem 11. Oktober 1924 liegt, soweit sie nicht bereits aufgerufen sind, hiermit zur Einziehung auf.

Mit dem Ablauf des 5. Juni 1925 verlieren die aufgerufenen Noten ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. .

Die Besitzer dieser Noten können sie noch bis zum 5. Juli 1925 bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder im dem gemäß 5 3 Abs. 3 des Bankgesetzes vorgeschriebenen Verhältnis, wonach eine Billion Mark durch eine Reichsmark zu ersetzen ist, gegen gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen. Mit diesem Zeitpunkt werden die aufgerufenen Banknoten kraftlos, und es erlischt damit auch die Einlösungspflicht der Reichsbank.

Noten in Abschnitten unter 10 Milliarden Mark sollen nur in Gebinden und in einem durch 19 Milliarden teilbaren Betrage eingereicht werden. Die Gebinde sollen nach den im Geldverkehr üblichen Gebräuchen formiert und gepackt sein.

Berlin, den 5. März 1925.

Reichsbankdirektorium. Dr. Hal mar Schacht. Kauffmann.

2

Preusßen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Oberförsterstellen Tauer, Regentin und

Lubtathfließ im Regierungsbezirk Frankfurt a. O.. Veu⸗ hof im Regierungsbezirk Köslin und Hachenburg Süd im

Regierungsbezirk Wiesbaden sind zum 1. Oktober 1925 zu

besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juni 1925

eingehen.

6. Nachtrag zur Bekanntmachung

der im Oberbergamtsbezirk Dortmund zum Gebrauche zuügelassenen Sprengstoffe.

J. Auf Grund des durch den Herrn Minister sür Handel und Gewerbe gemäß 5 2 der Polizeiverordnung über den Vertrieb von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25 Januar 1923 heraus- egebenen achten Nachtrag jzur ‚Liste der Bergbausprengstoffe, tritt oigenbe Aenderung der früheren Bekanntmachung des unterzeichneten Dberbergamts vom 3. August 1923 L 2078 2. Ang. (ver⸗

öffentlicht in Nr. 186 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeigers vom 14. August 1923) ein.

B. Wettersprengstoffe. . Der Sprengstoff Wetter-Westfalit A (Id. Nr. B 8 der Liste) aus der Gruppe der Ammon salpeter⸗Wettersprengstoffe wird gestrichen.

II. Diese Bekanntmachung erlangt für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichs. und Preußischen Staatsanzeiger Gültigkeit. Auf den Bergwerken oder bei dem Hersteller vorhandene Bestände des durch diese Bekanntmachung von der Zulassung auggeschlossenen Sprengstoffes dürfen bis zum 1. August 1926 aufgebraucht werden.

Dortmund, den N. Mai 1925.

Preußisches Oberbergamt. J. V.: Sto echer.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Das Zündmittel Doppelt geteerte Zündschnur der Deutsche Cahücit⸗Werke Attien-Gesellschaft in Gnaschwitz wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten

Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Berg⸗

behörden unterstehenden Betrieben zugelassen. A) Nähere Merkmale des Zündmittels.

1. Derstellende Firma; Deutsche Cahüelt. Werke Aktien⸗Gesellschaft,

2. Sitz der Firma: Gnaschwitz bei Bautzen,

3. Herstellungsort: Fabrik in Gnaschwitz, .

4. Bezeichnung des Zündmittels: Doppelt geteerte Zündschnur,

5. Chemische Beschaffenheit: Pulverseele aus gekörntem Schwarz⸗ pulver von rundem Querschnitt mit gelbem und blauem Seelenfaden: 1. Umspinnung aus dünnem Papier und 8 dicken Fäden Jutegarn; 2. Umspinnung aus 6 Jutefäden; Ueber⸗ spinnung aus 10 Baumwollfäden; Um⸗ und Ueberspinnung mit Teer imprägniert.

) Verwendungsbedingungen:

1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts—⸗

bezirks Dortmund. .

2. Besondere Bedingungen: Die Zündschnur darf auch an solchen Betriebspunkten, an denen Schlagwetter auftreten können, jedoch niemals beim Schießen mit flüssiger Luft verwendet werden .

3. Die Schnur bedarf zur Vermeidung von Spätzündungen einer trockenen und sachgemäßen Lagerung.

Dortmund, den 27. Mai 1925. Preußisches Oberbergamt. . J. V.: Staecker.

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Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat hält Freitag, den 5. Juni 1925, 5. Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Nr. 25 des Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 29. Mai 1925 hat folgenden Inhalt: J. Handels. und Gewerbewesen; Richtlinien zu 8 18 des Hausarbeit gesctzeg vom 27. Juni 1923 (RGBl. 1 S 472 und 730) und zu 32 der Verorbaung über Fachgusschüsse für. Hausarbeit vom 28. No⸗ bember 24 (RGBl. J S. 7607. Uebertragung von Befugnissen des Reichtarbeitsministers an die obersten Landesbehörden. 2. Konjulatwesen:; Ernennungen. Exequaturerteilungen. 3. Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriese in Deutschland und Portugal. 4. Maß, und Gewichtwesen: Zulassung von Elettrizitätszäblern zur Beglaubigung. 5. Medizinal, und Veterinärwesen: Vierte Be⸗ kanntmachung über Aussuhr von Betäubungsmitteln. 6 Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Stuttgart. Verordnung über vorübergehende Aenderungen der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Branniweinmonopolgesetze Verordnung zur Nenderung' des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. 7. Versorgungs⸗ wesen: Rachträge und Abänderungen zum Verzeichnis der den Ver⸗ sorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen. Preußisches Ministerium ür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Druckfehlerberichtigung.

Nr. l des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Preuß. Finanzministerium, vom 27. Mai 1925 hat folgenden Inhalt? Bauausführungen der Reichshauverwaltung Goethe und die Technik. Bückerabsenkung im Spandauer Schiff⸗ sahrtkanal. Vermischtes. Patente. Bücherschau. Amtliche Mitteilungen.

Deutsche Seefischerei und Vodenseefischerei für April 1925 (Fangergebnisse usw.). Von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene und an Land gebrachte Fische, Robben, Wal und andere Seetiere sowle davon gewonnene Erzeugnisse.

—— ——— —— ö Seetiere und davon . ö 1 . gewonnene Erzeugnisse kg * kg n ; L. Fische. Schellfisch, groß... 19171 27 265 2 . 49 33 50 994 Hö, 98 11 54 408 a0 g K Gorte ??. 6863 135 368 zob 8g Se,, S869 332 401 742 von der Murmanküste WM Weißling (Wittling, 2. Merlan) ; 662 076 127946 381 23

143 3855 71 513

Kabliau, groß 160 706 45 345

mittel. Klein (Dorich 191 318 31 430

Isländer . 6423 704 913 378

von der Murmankäste —W— ö zz Seehecht (Hechtdorsch) . 52 16 30 708 3

Scholle (Goldbutt),

,,, 27 256 21029

J i.) . end,, ;,; ; i , , , linder 2482 24 246

Knurrhahn.. ; 73 445 93415

Kohler und' Pollak? . 1 865 45 230 43

k 270 824 57 743 . 44747 5 6g6 Katfisch (Seewolf). ol zs 2669 N / 71 851 65 453 W M ,, . 46356 104071 ö 7569 26811 K ,, . 13 124 42 658 16955 10739 Glattbutt (Tarbutt).. 4125 9674 Lachs (Flußlachs). .. 17271 50 647 d 40 97 37061 62 807 Hecht (Flußhecht). .. 499 S889 37 994 53 429 J . 16 898 1664 2129 840 114926 Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) 93 91 57 699 40794 r, ; 329 195 979 302 K z 355 39 326 233 35 176 Blei (Brachsen, Brasse) 297 320 104 610 69 293 Scharbe (Platen)... 19735 4558 86 951 15 985 I 30 96 510 729 , = 42 134 7565 829 442 120 898 Sprotte (Breitling) . 33 386 12 308 Aal (Fluß⸗ u. Meer⸗). 5438 5 847 52 872 106 412 Aalraupe (Quappe) . 87 88 7180 7300 Seeteufel... 13 897 14007 . g ho 798 23 610 Flunder (Struffbutt) . 19541 9 6544 375732 68 183 Plötze (Rotauge). 186 93 86726 26 411 Weißfisch (Giester) .. 5 432 1637 Veischiedene .. 65 647 20 647 17390 16277 zusammen ] 12 278 3165] 2767 5321 4546 637 880 724 II. Schaltiere. Muscheln usw. . kg K . Krabben (Granaten). 6h9 440 94 568 49 175 8 J ; 719 4435 aschenkrebse. . Stück 2468 354 ,, . 9 5 zusammen . ag 1 3 175 II. Andere Seetiere. Delphine und Seehunde ] Stück 38 181 Wildenten, Möwen d 175 205 zusammen Stück 213 386 IV. Erzeugnisse von Seetieren. Salzheringe . Kantjes Kaviar H ischleberr. 68 148 8 1990 ischttan . ö 196 888 82 466 ' Fischrogen .. ö 95 318 6120 Seemb os... ö 2 zusammen. . k 96 776 4 . , zus. -= IVI Stück 2 468 28963 665 213 881 285 Kantjes 4 . Nord⸗ kg 17 844 h14 ö und Stück 2681 13 844 34 Ostsee Kantjes s

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