1925 / 140 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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deutsch é Jeitungsverleger wurde zunächst die Frage behandelt, ob das Vermeé en der öffentlichen Betriebe besteuert werden soll. Die Abgg. Dr. Herlacher (Bayer. Vp. ). Dr. Bertz (Soz) und Höllein (Komm.) gingen davon aus, daß die öffentlichen Betriebe der Allgemeinheit zugute kommen und deshalb nicht durch eine Vermögenssteuer belastet werden. Vor allem müßten von der Sleuerpflicht die öffentlichen Betriebe ausgenommen werden, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt und die kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Nicht steuerpflichtig sollten auch die sogenannten Versorgungsbetriebe sein, d. h. Betriebe, die lebens⸗ zu deren Befriedigung die Bevölkerung auf die Betriebe und Verwaltungen angewiesen ist. Bei diesen Be⸗ trieben sei der Zweck in erster Linie ein sozialer, sie dienen vor allem dem Gemeinwohl. Die Erzielung von Ueberschüssen sei ihnen grund— sätzlich wesensfremd; wo sie gleichwohl erstrebt und erreicht werden, tragen sie eher den Charakter einer Abgabenerhebung als den eines ,,, Gewinns. Ausschlaggebend für die Befreiung erartiger Betriebe von der . sollte sein, daß für sie gegen⸗ ; d wo sehbare Zeit der Wettbewerb mit

privatwirtschaftlichen Betrieben in der Regel ausscheide und daß in— solgedessen ihre Heranziehung zur Steuer nicht etwa zu rationeller Wirtschaftsführung, sondern zu einer die Allgemeinheit benach— ; 2 würde. Dagegen führte Abg.

Dr. Fischer, Köln (Dem) an, daß die öffentlichen Verbände in

steigendem Umfang, sei es direkt, sei es in Form von Aktiengesell⸗ schaflen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw., deren Anteile

wichtigen Bedürfnissen dienen

wärtig und wohl auch künftig auf a

teiligenden Preiserhöhung

**

sie sämtlich oder fast sämtlich besitzen, sich am Wirtschaftsleben be⸗ teiligen, und daß ihnen von Ersparung einer so ungeheuer wichtigen Spese wie der Steuer ein bei der geltenden und künftigen Steuer belastung nicht zu rechtfertigender Vorsprung vor den privatwirtschaft⸗ lichen Betrieben gewährt werde. Ueberdies zwinge die steuerliche Belastung zu rationellster Wirtschaftsführung, zur Verhesserung und Verbilligung der Produktion und zur Verminderung der Ausgaben bei glich großer und gleich guter Arbeitsleistung. Wenn die Besteuerun ei den öffentlichen Betrieben durchgeführt werde, so führe das auch

um Fortfall der unerwünschten und unterschiedlichen Behandlung er rein öffentlichen Betriebe und der gemischtwirtschaftlichen Betriebe;

gerade Unternehmungsformen der letzten Art können sowohl für den öffentlichen Verband wie für die Allgemeinheit von großem Interesse sein. Staatssekretär Dr. Popitz (Reichsfinanzministerium) n nter⸗

ausschuß zu überweisen, was der Ausschuß auch beschloß. Für das Zentrum gab alsdann Abg. Dr, Beusch zu der Frage, der Ver— mögensbesteuerung der Gemeindebetriebe folgende Erklärung ab:

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„Die Stellungnahme des Zentrums zu der Frage der Be— steuerung der Kommunalbetriebe ist bei der Beratung zum Körperschaftssteuergesetz klar hervorgehoben worden. Das Zentrum lehnt die Besteuerung all derjenigen. Betriebe ab, die im Rahmen der eigentlichen kommunalen Politik, vor allem einer nachdrücklichen kommunalen Sozialpolitik, liegen. Darum war es gegen die Besteuerung der Versorgungsbetriebe. Es tritt nicht auf den Boden der weitergehenden Forderungen von Keinath. Eine Be— steuerung kommunaler Betriebe und kommunaler Vermögensteile könnte höchstens da in Frage kommen, wo die Gemeinden den eben bezeichneten Rahmen überschreiten. Dies sej auch der Sinn des An— trags der Regierungsparteien. Der für Wohnungszwecke dienende Grund und Boden solle ausdrücklich freigelassen werden. Soweit jedoch einzelne Gemeinden aus Steuermitteln eine in den Kommunal- aufgaben nicht begründete Vermögenservansionspolitik getrieben hätten, ei die Frage wohl zu prüsen, ob hier nicht im Interesse der Spar⸗ amkeit eine Besteuerung Platz greifen soll. Der Ausschuß wandte ich nun dem Ver mögenssteuertgarif zu. Hierbei begründete Abg. Dr. Brüning Gentr.) seinen Antrag auf Erhöhung der Sätze über 200 00 (6weihundertundfünfzigtausend) é“ Die Bedenken gegen progressive Sätze seien beseitigt durch ihre Beschränkung auf reine Staatenvermögen. Auch die Einführung der progressiven Sätze für diese Vermögen könne angesichts der augenblicklichen schwierigen wirt schaftlichen Lage nicht mehr auf. Bedenken stoßen, weil ihre Ein2 führung erst in zwei Jahren erfolge. Die Forderung auf Berück— sichtigung der nicht gezahlten Notopferteile durch noch höhere pro— ressibe Sätze sei nicht zu rechtfertigen, da dieser Ausgleich in der

Inflationssteuer gesucht werden müsse. Eine weitere Heraufsetzung der Freigrenze für kleine Vermögen sei bedenklich, weil sie einen harte 9 Erleichterung des Steuerdrucks für die Gehaltsempfänger in Frage ' Angenommen wurde als⸗ . em diesbezüglichen 5 7 der Re⸗

gierungsvorlage folgende, Fassung gegeben werden soll: Die Per- mögenssteuer beträgt jährlich fünf vom Tausend des abge⸗ rundeten Vermögens. Die Vermögenssteuer ermäßigt sich, wenn das abgerundete Vermögen 10000 Reichsmark nicht übersteigt, auf 2 vom Tausend, 10090 Reichsmark, aber nicht 25 900 Reichsmark übersteigt, auf 3 vom Tausend. 25 00 Reichsmark, aber nicht 59 000 Reichsmark übersteigt, auf 4 vom Tausend. Die Vermögenssteuer erhöht sich, wenn das abgerundete Vermögen 250 000 Reichsmark, aber nicht 500 009 Reichsmark übersteigt, auf 5.5 vom Tausend, 5h 000 Reichsmark, aber nicht 1000 000 Reichsmark übersteigt, guf 6 vom Tausend, 1 000000 Reichsmark, aber nicht 2 500000 Reichs⸗ mark übersteigt, auf 6,5 vom Tausend, 2 00 000 Reichsmark, aber nicht 5 000 000 Reichsmark übersteigt auf 7 vom Tausend, 5 C00 000) Reichsmark übersteigt, auf. 5. vom Tausend. Jedoch beträgt der Höchstsatz für Vermögen, das der Ertragsbesteuerung durch Länder und Gemeinden unterliegt, 5 vom Tausend. Die im letzten Absatz vorgesehenen Erhöhungen der Vermögenssteuer sollen jedoch für die

vor, die Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe einem

starken Ausnahmefall bedeute und

dann ein Zentrumsantrag, wonach

Vermögenssteuerveranlagungen für geh und 1926 keine Anwendung finden. Der Ausschuß erledigte dant noch die Paragraphen des Ver⸗ mögenssteuergesetzes, die für leistungsschwache Steuerpflichtige gewisse Freigrenzen vorsehen. Bezüglich der Veranlagung und Erhebung

sollen die Zahlungen wie bisher mit je einem Viertel des Jahres

betrags der Vermögenssteuer an den üblichen Inh lun geter ginen er⸗ folgen. Hierbei wurde jedoch ein Antrag des Aba. Dr. Gereke 6 Nat. angenommen, wonach Steuerpflichtige, deren Vermögen auptsächlich aus landwirtschaftlichem Vermögen besteht, an Stelle der Zahlungen om 15. August und gm 15. November in Höhe eines Viertels des Jahresbetrags, eine Zahlung am 15. November in Höhe der Hälfte des Jahresbetrags zu leisten haben. Abg. Schneider Berlin (Dem) deantragte, die im Gesetzentwurf vorgesehene Steuer- milderung nicht nur dem Ehemann, sondern auch der Ehefrau zuzu— billigen, sofern sie regelmäßig mit erwerbstätig oder haupterwerbs tätig war. Der Antrag wurde abgelehnt. Eine längere Aussprache entspann sich dann um den 8 25 des Gesetzentwurfs, der die Ver— mögenetzuwachssteuer vorläufig außer Hebung setzen will. Die Abgg. Höllein (Komm.), und Ströbek (Soz. verlangten die Ben (haltung der Vermögensßuwachssteuer. Abg. Dr. F . (Dem.) wandze sich im Prinzip überhaupt gegen eine regelmäßige Ver⸗ mögenszuwachssteuer. Sie sei von der Wirtschaft nicht zu tragen und zerstöre die Vermögensbildung. Die drei Steuerarten Einkommen- steuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer müßten vernünftig ge— regelt werden und schlössen dann eine regelmäßige Vermögenszuwachs⸗ steuer us, inshesondere in einem Reich das guf Kapjtalneubil dung den allergrößten Wert zu legen habe. Zum Schluß nahm der Ausschuß 6 - . die Vermögenszuwachssteuer bis um 30. Dezember 1926 außer Hebung agesetzt wird. Hierauf v sich der Ausschuß auf heute. J

Der Volkswirtschaftliche Ausschu des Reichstags . in der 3 Sitzung die a ö Aus⸗ sprache über den Gesetzentwurf zur Errichtung der Renten“ bankkreditanstalt for. Abg. Toni 6666 Soz.) und Genossen beantragen, daß der Ausschuß die Regierung erfu

die wesentlichen Bestimmungen der dem Reichstag nicht vorgelegten Satzungen in den , mut hineinzuarbeiten und alsdann eine neue Vorlage zu unterbreiten; die Satzungen und die Durchführungs⸗ —ᷣ , sollen dem Reichstag zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger äußerte sich der ie. der Deutschen Giro⸗ entrale Lei mert dahin, daß die Landwirtschaft aus Renten⸗ ankkredite jährlich 290 Millignen Mark zurückzuzahlen habe. Dagu kämen noch 60 Millionen an Grundschuldzinsen. Diese Verpflichtung don jährlich 350 Millionen könne die Landwirtschaft aus Ueber— schüssen oder Ersparnissen nicht zahlen, so daß eine neue Kredit⸗

erwünscht, weil diese Kredite unmittelbar

seien, als durch jedes andere Kreditinstitut. Dies sei z. B.

wie möglich gegrif

daß die (

Rentenbankkreditanstalt über 500 Mi

unverständlich. schaft habe Anspruch darauf, daß bald etwas für die

ebensowenig wie die Hypothekenbanken auch

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anstalt gerechtfertigt, aber die Wirkung auf das Inhand werde eine

man auch der Lanzwittschaft wünschen könne, daß es ihr gelingen möge, höher hinaufzukommen bis zu einer Milliarde. Zweifelhaft sei es, ob man der Rentenbank⸗Kreditanstalt das Recht zur Depositen⸗ annahme geben solle; in den Banken bestünden Bedenken dagegen. , Tl, Semper der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse be⸗ zandelte das Projekt vom Gesichtspunkt des Personalkredits aus und hielt es für einen richtigeren Weg zur Hilfe, wenn man die Dawes—⸗ Belastung der Landwirtschaft nach Möglichkeit herabmindere. Zur Abtragung der Rentenbankschulden aus der Dawes⸗Nerpflichtung bon etwg 809 Millionen, die in drei Jahresraten zurückzuzahlen seien, müsse, allerdings alsbald eine größere Summe für neue Kredite zur Verfügung gehalten werden, um die kurzfristigen Personalkreditg in langfristige Realkredite umwandeln zu können. Der normale Weg der Belebung des Personalkreditz durch die Genossenschaften mit Hilfe von Ersparnissen reiche für die nächsten Jahre noch nicht aus. und deshalb müsse eine Zwischenaktion durch Thesaurierung der Mittel unternommen werden. Aber dazu sei Ze Gründung einer Rentenbank⸗ Kreditanstalt nicht nötig, sondern die Rentenbank-Treuhandstelle könne den Pzrsonalkredit beschaffen. Für den Realkredit durch Beschaffun bon Auslandsmitteln sei dagegen die Errichtung der ge, n Kreditanstalt zu empfehlen; das Ausland werde sich natürlich seine Hilfe teuer bezahlen lassen. Die Befristung des Gesetzentwurfs auf etwa drei Jahre sei notwendig und für ihn entscheidend. Eine gewisse J ern ,, Kür die Preußenkasse sei nicht von der Hand zu weisen, wenn das Depositenrecht im Gesetz⸗ entwurf bestehen bleibe. 3. 9 sc

Darguf beantwortete Reichsbankpräsident Dr. Schacht olgende ihm vom volkewirtschaftlichen Ausschuß vorgelegte Fragen: 1. Ist die schleunige Verabschiedung der Gesetzesvorlage über die Errichtung der Rentenbank⸗-Kreditanstalt im Hinblick auf die Kredit— not der Landwirtschaft geboten? Bestehen Bedenken dagegen vom Standpunkt, der Währung und , der Kreditpolitik der Reichsbank? Hat die Reichsbank besondere Wünsche hinsichtlich ihrer Diskont, und

Devisenpolititꝰ 2. Wird die neue Anstalt in der Lage sein, namhafte Nealkredite aus dem Auslande zu beschaffen, und wird fie diese Auf⸗

. eröffnet werden müsse, wenn die Rentenbank liquidiert sei. Die Landwirtschaft brauche den Personalkredit dringend, und es sei keine Aussicht bei der Entwicklung der Wirtschaft, daß diese ent stehen de Lücke aus der inneren Wirtschaft ausgefüllt werden könne. Die Sparkassen hätten für den Personal⸗ und Realkredit der Land: wirtschaft stets bedeutende Summen geleistet, seien jetzt aber nicht in der Lage noch mehr zu leisten. Durch die Inflation habe die Landwirtschaft das Betriebskapital fast ganz verloren und sie sei auf Betriebskredit angewiesen. Wenn die Rentenbankkreditanstalt nicht gegründet werde, müsse etwas Neues geschaffen werden, damit die Landwirtschaft die abgewickelten Rentenbankkredite zurückzahlen könne, wenn man nicht, die Gefahr der Betriebseinstellungen in großem Umfange herbeiführen wolle. Die Organisation der Giro⸗ zentrale könne jedenfalls bis auf weiteres keine Kredite weiter ge⸗ währen. Die Landwirtschaft bedürfe auch des langfristigen Real⸗ kredits. Die Hilfe des Auslandes herbeizurufen, sel für die Land⸗ wirtschaft erwünscht und volkswirtschaftlich und währungspolitisch unbedenklich. Auslandskredite zu beschaffen, sei nur auf dem Wege über die Landwirtschaft möglich, und dies f besonders deshalb ür Produktionszwecke

verwendet würden. Die Rentbankkreditanstalt zu gründen, sei not— wendig, weil durch eine solche besser Auslandskredite zu beschaffen zu erklären aus der psychologischen Einstellung der Amerikaner, die in dieser Anstalt eine möglichst breite Basis für die Kreditsicherheit sehen würden. Der Redner kommt zu dem Schluß, daß es not— wendig sei, so schnell wie möglich für die Landwirtschaft ein 3 und Realkreditinstitut zu schaffen und auch, Auslands redite zu beschaffen Es sei Gefahr im Verzuge. Auf Anfrage des Abg. Die kr ich- Prenzlau (D. Nat. ob ein Eigenkapital der Rentenbankkreditanstalt von 500 Millionen Mark genügen würde, meinte . Leimert, daß das Eigenkapital so hoch en werden möge und man unter Umständen bei

den 500 Millionen nicht stehen bleiben solle, da Amerikaner und Engländer zu allererst nach dem Eigenkapital eines Instituts fragten. Auf Anfreg⸗ des Abg. Hepp erkläre der Sachverständige, Heschäfte der Rentenbankkreditanstalt und der Reichs

bank in keiner Weise miteinander kollidieren würden. Eine Anfrage des Abg. Dr. Hälferding (Soz) wurde dahin beantwortet, daß gegenwärtig für Personalkredit eine Zinshöhe von 13, 14, im Westen sogar 15 3 für Realkredit mindestens 12 2 üblich sei. Geheimrat Eichhorn als Vertreter der Bayerischen Landwirt schaftsbank äußerte sich über die Notwendigkeit der Beschaffung einer neuen Kreditquelle für die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Kredite seien eingefroren. Es sei von größter Bedeutung, wenn das neue Institut, was zu erwarten sei, eine Ermäßigung des Iinsfußes und eine Verlängerung der Personalkredite herbeiführen könne. Eine, Zinsermäßigung von 1— 9, würde schon wertwoll hin. Es sei eine Nerbenprobe für den Landwirt, wenn er alle Vierteljahre vor die Frage gestellt sei, ob er seine Verpflichtungen eyfüllen könne. Erfreulich würde es ö. wenn das Kapital der ionen hinaus erhöht würde,

denn diese Summe werde bei weitem nicht ausreichen. Das Institut solle doch nicht nur die alten Kredite abwickeln, sondern noch weilere Kredite gewähren können. Was den Realkredit betreffe, ö. sei der Hypothekarkredit heute zusammengebrochen; die Hypotheken anken könnten dem Realkredit nicht mehr genügen, abgesehen von der hohen Verzinsung und den Kursverlusten. ie Kreditfrage sei nicht nur eine Frage der Landwirtschaft, sondern der Wirkschaft überhaupt. Ob die Schuldverschreibungen des Instituts im Aus— lande ,,. werden könnten, könne man allerdings noch nicht mit Sicherheit sagen; ein Teil derselben müßte auch im Inlande untergebracht werden können. Daß die Landwirtschaft mit diesem Institut die . heraufbeschwören werde, sei absolut Fine fundierte Schuld fei in dieser Hinsicht viel

weniger gefährlich als eine schwebende Schuld. Die gesamte Wirt ,

geschehe. Der Vertreter der preußischen Landschaften, Präsident der Hauptritterschaftskasse von w bemerkte, daß h, die Landschaften nicht

mehr in der Lage seien, den landwirtschaftlichen Kredit vollkommen zu befriedigen. Die Pfandbriefe der Landschaften hätten einen Tief stand erreicht Verhan lungen über ausländische Kredite hätten sich immer zerschlagen, weil die einzelnen Kreditinstitute dem Auslande nicht als Sicherheit genügten und Amerika Dollarschuldverschreibungen verlange. Ein Zentrakinstitut, für das sich die, gesamte. Land— wirtschaft verpflichte, biete dem Auslande eine genügende Sicherheit und könne auch BDollarschuldverschreibungen ausgeben. Nur, mit Auslandskredit sei die Wirtschaft weiterzuführen und zu intensivieren. Das Zentralinstitut ist in erster LZinie den Realkredit hestimmt, werde aber auch Personalkredit gewähren müssen, solgnge die Genossen⸗ schaften noch nicht über genügende Mittel verfügen. Die Landwirtschaft könne die 26 Millionen jährlich nicht zurückzahlen; es werde ohne eine neue Hilfe zu Subhastationen kommen. Erschwert werde die ganze Aktion allerdings durch die Aufwertungsfrage. Präsident Schwarz von den Vereinigten Deutschen Hwothekenbanken wider⸗ sprach der Anschauung, daß die bestehenden Kreditinstitute für den landwirtschaftlichen Kredit nichts mehr leisten könnten. Seit dem Aufhören der Inflation seien von diesen Instituten der Landwirtschaft 400 bis 500 Millionen Goldmark Kredite zugeführt worden. Wenn die landschaftlichen Pfandbriefe so tief ständen, so läge das daran, daß die Landschaften sich den Verhältnissen nicht richtig angepaßt hätten. Die Hypothekenbanken gäben Pfandbriefe nur soweit gus, als der Kapitalmarkt sie aufnehmen könne. Notwendig und möglich werde es sein, Auslandskredit zu beschaffen, aber der amerikanische Kredit werde nicht billig sein. Die Höhe des amerikanischen Zinsfußes sei durch das Dawes⸗Gutachten gegeben. Es werde immerhin ein Zinssatz von neun bis zehn Prozenk für den einzelnen Darlehnsnehmer heraus- kommen. Alles in allem sei die Gründung der Rentenbank⸗Kredit⸗

schwere Zins. und Amortisationslast gegenüber dem Ausland sein. Das sei jedoch nicht zu vermeiden, da wir ohne die Verschuldung an das Ausland nicht auskommen, Das Kapital des Institutz solle man nicht zu hoch greifen, um nicht von vornherein abzuschrecken, so sehr

Inhaber von Schuldverschreibungen gebildet werden soll (5 *

für die deutsche Landwirts

Produktivität der Landwirtschaft zu heben. Die Frage, ob die ge⸗

ür den. Geldgeber geschaffen, die alle anderen hbestehenden Möglich keiten übertrifft., Erstens bietet die gesamte Umfassung der Land- wirtschaft eine sehr große Sicherheit, ebenso das starke Ei enkapital diese. Organisation, und zweitens bietet die steuerliche Belastung der Landwirtschaft für den Geldgeber eine sehr starke Sicherheit. Wie diese steuerliche Belastung zu beurteilen ist, überlasse ich dem Ausschuß. Zum Unterschied von den landwirtschaftlichen Hypotheken- banken und den genossenschaftlichen Instituten soll hier ein Institut geschaffen werden, das wie kein anderes dem Ausland gegenüber diejenige Sicherheit und diejenige große Organisation bietet, die für die Gewährung eines solchen Kredits nötig ist. Vom Standpunkt der Wahr gg, habe ich keine Bedenken gegen dieses Institut. Auch die Verschuldung in fremder Valutg halte ich nicht für be—⸗ denklich, solange sie sich in vernünftigen Summen bewegt. Aller dins. wenn das . sic zu Milliarden entwickelt, könnten be⸗ denkliche Summen herauskommen, aber es ist ja im Gesetzentwurf die Genehmigung der Regierung für Schuldverschreibungen in fremder Valuta vorgesehen, so daß sich dieses Bedenken erledigt. Vom Standpunkt, der KreRitpolitik der Reich bank „haben wir gewisse Bedenken gegen die Gewährung von, Personglkredit. Besondere Wünsche hinsichtlich der Diskont! und Depisenpolitik haben wir nicht, denn wir vertrauen darauf, daß die Rentenbank⸗Kreditanstalt darin nur im Cinvernehmen mit der Reichsbank handeln wird. Real kredite aus dem Ausland zu beschaffen, wird die Rentenbank⸗Krexit - anstalt viel leichter imstande sem, als irgendein anderes Institut. Ja, wenn die Rentenbank⸗Kreditanstalt nicht zustande kommt. wird es bei der Unzahl der Hypothekar-Kreditinstitute schwer sein, größere Aug— landsanleihen zu erhalten. Gin zusammenfassendes groses Zentral. institut, das auf gesetzlicher Basis beruhtz ist das einzige Institut, das Auslandskredite erhalten kann. Die Frage, ob, die satzungsmäßige Sonderrücklage von 53 in das Kapital der Anstalt hineinzurechnen ist, ist, sehr schwer zu beantworten. Cine der Hauptfragen, die die Landwirtschaft nicht außer Acht. lassen darf, ist es, daß bei dieser Organisation die gesamte Landwirtschaft besteuert wird. aber nur ein Teil der Landwirtschaft davon profitieren kann. Man kann nicht jedem Landwirt 134 nehmen und ihm dann wieder 1 3 zurückgeben, sondern man besteuerl die gesamte Landwirtschaft und gibt daraus nur dem Teil etwas, der in Not ist. Wenn diese Vorfrage erledigt ist, ist für mich die Frage, wie hoch das Kapital der Rentenbank sein soll. eine sekundäre Frage. Von anderer Seite sind Bedenken erhoben worden, daß das Kapital zu hoch sei, der Industrie, und Handelstag hat Kon kurrenzverhältnisse befürchte. Ich teile diese Bedenken nicht so sehr— wenn die Frage des Personalkredits eine vernünftige Regelung findet. Sobald sich das Instltuß auf den Realkredit beschränkt, ist es einerlei, ob es Hoh oder Ho Millionen Grundkapital hat. und ob die Sonder. rückkage von 535 in die Höchstarenze, einbezogen wird oder nicht. Jedenfalls fehe ich in der Nichteinbeziehung. dei 5 Aigen Rücklage keine volkswirischaftliche Gefahr. Der Priyatcharakter des neuen Inftituts scheint mir nicht bedenklich. Sowohl die Rentenbank wie diefes neue Institut find ja nicht aus privater Injtigtive hervor. gegangen, fondern gesetzlich zustande gekommen und unterstehen immer der Autorität des Stagtes. In seiner Geschäftsführung soll dieses Bankinstitut möglichst frei von allen politischen und staatlichen Ein- ffüffen sein, aber in grundsäßlichen Fragen muß der Staat einen ge— wissen Einfluß darauf behalten. . In bezug quf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats haben wir in einer Denkschrift an die Regierung und den Reichörat Bedenken dagegen geäußert, daß eine Zusammen= setzung des Verwaltungzrats nach Inkeressentengruppen vorgesehen ist. Gin Institut. deffen Mittel aus der Lgndwirtschaft qufgehracht werden, und das der Landwirtschaft dienen soll. muß in erster Linie van den Kreisen der Landwjrtschaft verwaltet und geführt werden. Es ist daher verfehlt, daß man den Verwaltungsrat, nach Interessenten- grüppen zufammenfetzen will, deren Vertreter nicht unabhängig sind. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen sachlich die nötige Fignung haben, perfönlichts Ansehen, und vor allem Persönliche Un= abhängigkeit, um ihr Potum rein ngch sachlichen. Gesichts, punkten in die Wagschale werfen zu können Ich würde es fehr bedauern, wenn die zu benennenden Personen. besonderg auch die Vertreter der Regierung und des Reichstags. etwa nach parteipolitfscken oder länderpolltischen Gesichksyunkken ausgewählt würden. (Sehr richtigi Es wäre das schlimmste, wenn Männgr darin fäßen, die von ihren Regierungen abhängig und an Auf träge gebunden sind, wie 3. den. Auftrag von Lippe⸗ Delmolb, daß diefes Land mit so und soviel. Prezent, an dem Fredit beteiligt sein müsfe. Dann sollt, man das Institut lieber gar nicht erst eröffnen. Sind die Mitalieder völlig ungbhängig, dann kommt es auf die Zahl. gar nicht an. In diesem Gremium werden niemals Kréditansprüche durch, Absttimmuna, entschieden werden, die nicht mindestens eine Dreiviertelmajorität haben würden; ich könn te mit nicht den ken, daß etwa elf Vertreter, der Landwirtschaft gegen drei Vertreter der Reglerung votieren würden. Ich würde sedenfalls empfehlen, den Modus der Auswahl der Verwaltungs · mitglieder auf eine andere Basis zu stellen. Die Frage nach einem Ginspruchsrecht der Regierung, gegen Beschlüsse muß ich verneinen. Das Reich muß ein gewisses Aufsichtsrecht und Kontroll recht haben siber die Dinge, die im Gesetz niedergelegt sind aber in der Geschäfts. führung selbst muß das Institut vollständig freie Hand, haben. Die Gewährung von Personalkredit greift in zie Kreditwolitik der Reichs⸗ bank außerordentlich ein. Eine gewisse Beschränkung liegt allerdings darin, baß die Renienbank⸗Kredibanstalt ihre, Kredite mur, duch zweite Hand geben foll. Aber immerhin könnten hier verschiedene Geldquellen gegeneinander arbeiten. Anderer seits gebe ich, zu. daß eine gewisse Notwendigkeit vorliegt, den Personalkredit zu gewähren für die Zeit des Uebergangs der Abwicklung des sogenannten eingefrorenen Rentenmarkkredlts, Die im Gesetz vorgesehene Frist für die Ge— währung von Personalktedit bis 1931 scheint mir, zu lang; wir batten drei Jahre vorgeschlagen, würden aber bereit sein, noch zwei Jahre zuzugeben. Nehmen wir alfg 1528, 199 oder 1930: ich plädigre für möglichst kurze Frist. Je länger die Frist, umso geringer wird der Anreiz für die Bemühnngen, den Spar- und. Genossenschaftéverkehr wieder in die Höhe zu bringen. Gerade um diesen zu beleben dürfen wir die Frist nicht zu lang bemessen. Für die Anlage der Bestände bei Banken würde ich eine Vorschrift über die Art und Weise der Anlage. Lombardkredite ꝗder Ankauf von Privatdiskonten usw. emp⸗ fehlen. Unsere deutsche Wirtschaft befindet sich noch immer in unend lich schwieriger Lage, die zur Katastrophe auch auf sozialem Gehöet führen könnte. Wenn wir aher gus unserer ersten Produktionsquelle der Landwirtschaft, ehya 30 *. Mehrproduktion herausholen könnten, sind wir über alle Schwierigkejten hinweg. Schaffe man daher scbfeunigst durch, Erledigung dieser Vorlage die notwendige, Hilfe für die Landwirtschaft! (Beifall) Zum Schluß beantworteten die erschienenen Sachberständigen noch eine Reihe einzelner Fragen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

en en bejahen. In dieser Ge

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tvrol Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle ( Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin Wilhelmstr 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsenbeilage)

und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister⸗Beilage.

r leichter erfüllen, als die bestehenden Kreditinstitute? 3. Ist ie satzungsmäßige Sonderrücklage, welche zur Sicherung der

der auszugebenden Schuldverschreibungen, in das vorgesehene Kapital der Anstalt, bis zu 509 Millionen mit herein⸗ rechnen, oder ist die Sonderrücklage besonders zu bilden? Reichsbankpräsident Dr. Sch acht erklärte; Die Reichsbank hat vom; ersten Augenblick an die ie er Beschaffung einer Möglichkeit,

n aft Kredit zu bekommen, für dringend ge— boten gehalten. Es steht uns keine wichtigere Aufgabe bevor, als die

plante Rentenbank⸗Kreditanstalt *, . . 9. 6 esvorlage wird eine Sicherhei

zum Deutschen Reich

Amtlich festgestellte Kurse.

1LFranc, 1 ita. 1 Leu, 1 Beseta 0. So Æ. 1 ostern. Gulden (Gold) g 00 4. 1 Gld. österr, WM. 1370 66. 1 Et. 5st. ung. od. tschech. W. O. 88 . 7 Gld. südd. W 12,00 A4 1 Gd. hol. W. 1709 4. 1 Mark Banco 1.50 A. Schill ing österr. W. 10 009 Kr. 1 stand. grone 1. 128 S6 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl. / 2.16 alter Goldrubel 8.209 A. 1 Veso (Gold] 4.900 4A.

1 Peso (arg. Eav. 1578 4A 1èPfund Sterling 2040 . 30 4 Dinar 3. 40 4M

1 glotn 09.80 4

1èDollar 4.20 A. Shanghai Tael 1è9en 2.10 4

Die einem Bapien beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serten der hetreffenden Emission lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen?“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststel ung gegen-

wärtia nicht stattfinder.

Das 4 hinter einem Wertpapter bedeutet 6s für

Millton.

Die den Aktien in ver zweiten Spalte veigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge

kommenen Gewinnanteil.

Ist nur eln Gewinn⸗

ergebniz ohne Datum angegeben so ti es dasientge

des vorletzten Geschäftsjahrs.

Ka Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowte für Ausländische Banknoten heffnden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

er, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Bör sen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗— richtigt werden. Irrtüm liche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß ves Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskoni.

Berlin 9 (Lombard 11). Danzig 9 (Lombard 11). Amsterdam 4. BGrußel sę, Helsingfors 9. Italien 6.

Kopenhagen 7. London 8.

Madrtd 8. Oslo 6.

Paris 7 Vraag! Schweiz 4. Stockkolm 5§. Wien 11.

Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

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Börsen⸗WBeilage 3anzeiger und Preußischen Staatsan Perliner Börse vom 17. Juni

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Pr. Staatz sch. f. 1. 5. 25

do do 31. 12. 84 Hibernia)

do. do. 14 auslosbar Preuß. tonsol. Anl.. .

do. do do. do

Anhalt. Staar 1919..

baden 190. 1 do os 09. 1/12, 18, 14 do. 1919 do. tv. v. 1875. 78, 79, 60, 92, 94, 1900, 1902, 1904,

19607. ... ......

do. 1696

Bayern.... ö do.

do. 1908, 0. 11

do. 1887 9, 08 do 1696 1902

Hambg. Staats- Rente do. amor. St. IM. 19 A do do. 1919 B tlemne bo. do. 10 000 dis 100000 Mt

ho. 00. O00 00: M do. do. St. Anl. 1900 do. 07, 98, M0 Ser. 1,2. 1911, 1918 rz. 385, 1914 rz. 84

do. 1687, v1, vt, S9, oa do. lss6, v7, 1902 Venen 1925 Rethes6z *

JZinsf. 8s - 16]

do. 99. 1906. 0. 08. 12

do. 1919, M. 16, ut. 24

do 93, 94. 97, 9g, 00, o da 18965. 1908-196065 Lübeck 1923 unt. es

Veectt. vandesant. 1

do Staars⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗-Schuld 1870

do. tonj. 1886

do 1890, 93, 1901. os

Cidenburg 1909. 12 . 1919, gek. 1. 1. 82 0.

190331

do. 1896

Sachsen St. A. 1919.

do. St. ⸗Rente ...

Sach s. Markanl ethe 3

Württemberg S. 5-20

ü. 31 35 . Reihe 356-22

(0. 222922282

65

do. Eisenb. - Obl. do. dk. htenten sch. tonv. neue Stücke Bremen 1919 unt. tzo do. 1920 do. 1922. 192858

. 3 23 2 2 28* 2 .

2

6 625b 86 64250

93 9b 983 6 . . 17. 6. 16. 6 0, 05h 0. 39h 0.46 0, 3756

O, 442509 0.422650

6 535h 6.46 653730 O0 a6bh Gr ij5b 6.6565 6

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5, Jot 8 85.25 O. 265hb O. 26b 6

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0. 82659 0. J65h 0. 436d 6

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0. 56b 0. 496 6 O, Sęßh 0, Ih

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0. 7D G6 0. 1566 6

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90,53 3.46.

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do. O, b2b 0, 45h

Brandenburg. Komm.

1923 (Giroverb.) do. do. 1919. 1920 Deutsche Kom. red. 20 do. do. do. 1922 Hannoversche Komm.⸗ Anleihe von 1923 do do 1922 do do. 1919 PVommersche Komm.

Anleihe Ser. 1 u. 2

öinsf. I- 18 .

Bergisch ⸗Märkrsche

Bfälzische Etsendahn. Ludwig Max Nordh.

do. (nicht konvert.

do. Ausgabe 16...

Rheinprovinz 22. 28 do. 100000 u. Soοοο0O

Ausg. 5 do. do. Ausg. 9

do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9

do.

urn Reim Schumbb. f Ur I t ginszf. S - 15 4.

Anleihen verstaatlichter Eisenbabnen.

Serie 8 8 Magdebg.⸗Wtttenbge. Mecklenburg. Friedr. Franzbahn. . ...... 8

62

do 18681 do. 1879. 80. 83. 885. 95

Wismar⸗Carow. .... .

Deutsche Provinzialanleihen.

Brandenb. Prov. O8 - 11 Reihe 18 26. 1912 Reihe 271 - 388. 1914 Reihe 84 82 ..... i

do 1899 39

Casseler Landeskredu

Ser. 22 - 26

do. Ser. 27 - 258

do. Ser. 29 unk. 30

Hannyoversche Landes⸗ tredu. v. A, gt. 1.7.24 do Provinz Ser. 939

Oderhessische Brovinz.

1920 unk. 26. ..... do. vo. 19158. 1914

Ostyreußische Brovinz. Ausg. 12... ...

Pommersche 6

do. Ausg. 14. Ser. 1 do. do. 18 ........ do. do. 6— 14 ..... do. do. 14, Ser. 6 do. A. 1894, 97 u. 1900 do. Vrov. Ausg. 14.

do. kleine Sächst sche Brovinzial

do. do. Ausg. 5 Schles w. Holst. Brov. Ausg. 12*

do. do. Ausg. 8

do. do. 07. 09

do. do Ausg. 5 u.?

do. do. 98, O02, O8

do. Lan . tbr. 0.

Zinsf. 5 - 20 35. 8—- 16 3. F 6 - 154.

Kreis Anklam. Kreis 1901. Flensburg. Kreis ol do do. 1919 Hadersleb. Kreis 10 M Lauendg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 19..

Veutsche

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Utonn——=.. . 1923 do 1911. 1914 Aschaffenburg. . . 1901 Barmen ..... .. 1907. rückz. 11 40

do. 1904. 05, gek. 1.3.24

Stadtanleihen.

,,,, 1925 * Zinsf. 8 - 184

do. y 19g unk. 30

do. 19206 unk. 31

do. 1922 Ausa. ]

do. 1922 Ausg. 2

do 1890

do. 1598 do. 190 S. 1

do. Groß Verb 1919 do do 9280

1908. 12, gel. 1.1.24 do. oo. 1898, 1906. 08

II Abt. 19 do. 1902, gek. 2. 1. 24 Coblenꝝ) ..... ... 1919 do. 19260

Coburg. . ...... 1902 3

Cotthus 18909 M. 1918 Darmstabdt. ..... 19290 do. 1915. 1919, 29

Dessau 18696, gek. 1.1.23

Dt sch.⸗Enlau .... 19607

Dresden. .... 1905

Dresdener Grund⸗

Vier sen 1904. gl. 2. 1.24 Weimar 1686. gl. 1. 124 Wiesbad. 1900 1. Aus- gabe, clckz. 1937. 1920 1. Ausg. 21 2. Ag.. gi. . 10.24 do 18 Ag. 18 J. u. II.

Wilmersd (Bln 19185

2

———

centenpfandbrtefe, Ser. 1, 2. 5. J- 10 do. do. S. 83. 4. 65 MI3* do. Grundrentenbr. Serie 1-3 Duts burg 1921 do. 1899. 07. 09 do 1918

* 2

9

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rr e , , , , 2

ö. 1

do. 1985 1889 3 do. 1896, 0 Düren H 1899, d 1901 do. 9 16891 tv. Düssel dorf 1900.08, 11, gel. 1. 5. 24

do. 1900, gel. 1. 5. 24 Elbin a, hv, gel. 1.2.24 do 1918, gel. 1. 7. 24 do. 1903, get. 1. 2. 241 Eẽmdenos H. d. gkS. 2 Erfurt 18938, 1901, 08 1910. 14, get. 1. 10.23 do. 18698 Y 1901 M.

Shen 1922 do. 16. Ausg. 196 a9. 29) Flensdurg 912M. gel. 2. 1. 2. Frankfurt 4. M. 23 * do. 1910. 11, get. do. 19185 do 19 (1. 3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), get.

Westpr. Ritterschaftl. Set. -= II. m. Deckungsdesch. biz 31. 13. 17. 4. 88, 3 3 Westp r. Ritterschaftl. IL II, gel. 1. J. 24... —— 4, 388, 83 Westpr. Neuland⸗ schasti. mit Deckungsbe ch. bis 51. 18. 17, get. 1. J. 24... 4. 38, 3 Westpr. Neuland⸗

do 1899, gel. 3

do. 1901 M=

Frankfurt a. O. 1914 ukv. 1925

Kurt . . —— 5 * er, m, —— f

Pfandbriefe

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbrtefe sind nach den von den Landschaften gemachten Müteilungen als vor dem 1. Januar 1913 ausgegeben anzusenen.“

384 Calenberg. Ered. Ser. D. F (get. 1. 10. 28, 1. 4. 24 35 4 Kur- u. Neumärl neue 4, gt, 85 Kur- u. Neumärk. tomm. -(Dbl. m. Deckungshesch 6 ͤůͤ ,,, 4. 35, 3 Kur-u. Neum. Kom. - Obl. 4. 39, 3 3 landschaftl. Bentral m. Deckungsbesch. bis 81.12. 17 Nr. 1 —- 444620 4. 3, 3 P landschaftl. Zentral. 4, 348, 3 3 Ostpreußische dis 31. 12. U ausgegeben M... 1, 38, 3 4 Ostpreußische 1 Sstpr. landschaftl. Schuldv. 4. r. 34 Bom mersche. aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17 4. 2E, 8 g Pommersche. 4, 34, 53 Pomm. Neul. für Aleingrundbesitz 6 B n , 4, Sz, 33 Pomm. Neul. für gleingrundbesitz 4, 8ę, 34 Sächfi sche, ausge⸗ stelli bis 81. 12. 17. ...... . 4, 34, 3 3 Sächs sche 13 Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 31 4 Schlej. Altlandschaftl. (ohne Talon), ausgest. b. 24.5. 17 3u 3 Schles. Altl. (ohne Tal. 3 4 Schles. landschaftl. D, ausgest. bis 24. 6. 17 4, 39, 8 d Schles. lanoschl. . 9, P 4, 38. 34 Schleswig⸗Holstein Landeskred. ausg. b. 31.12.17 4. 38, 353 Schlesw.-⸗Holst. L.⸗Kred. —— 4. 88, 8 3 Westfälische, aus⸗ gestelli bis 31. 12. 17 ......

*

get 1. J. 9

do. 1919 1. u. 2. Ausg.

Magdedurg 1913.

Fraustadt. ...... 18958

schãẽftl. get. L. J. 24 ...... ——

* 24 *

fr. Inow tazl aw rovennag. S2 inc oo 1910 11 inc do 1886 in 1M 8 do. 1898 imn Æ 8 Krotosch. 1900 S. * vissad. 85 S. 1.2 * 4 do. 100 A * Motz. adg. S. 28,

Freiburg t. St. 191954 Furth 1. B...... 1928 10 do. 1920 utv. 19285 4

Berlinet ......

2

—— .

neue. .... MJ alte. ...... 59

do. 1901 39 Fulda . ...... 1867 M Gießen 1801. 09. 12, 14 4 do. 1908 39

Gotha ... ...... 1923 19 Hagen ...... 1919 A 49 Halberstadt 1912. 1934 haue. . .. 1900, os, 10 4 do. 1919 do. 18692 89 do. 1900 39 Heidelde. o, gt. 1.11.23 4

do 1903, get. 1.10.25 8359 Heildronn . .. 1397 Mm Herford 1910, rückz 89 Köln. . 1928 unt. 83*

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Di. KRsdd.⸗Anst. Bojen S. 1 -= 85 unt. 30 - 8. 4 Preuß. ds. Bfdb.

do Bentralstd. EBfdbr NR. 3. 5 10, 12. 184 10 do. do. Reihe 1416 10

—— 2 2

do. Reihe 2. 5 Westf. Bfandbriefamt f. Saus grundstuůcke.

Deutsche Lospapiere. 6p. Sti —— nw. St ——

9 1.1.7

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do. 1912 Abt. 3

do. 1919 unt. 29 4 do. 1920 unt. 360 4 do. 1922 4

gonstanz oꝛ, get. 1.9.23 8 Kreield 1991, 1909 4 do. Os 07. get. 80.56.24 do 1918, gel. 30. 6.24 3 do. G8 vi O8, gt. 8). 5. 24 89 vangenalga . ... 1808 389 Tichienbera hin) iSi Ludwigshafen.. 1806 2 do 1880 943. 19600. 02 81

Augsdurg. 1 Guld. - X. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. S0 Tlr.⸗L. Köln.⸗Mind. Vr.⸗-Anl. Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. Sach s. Mein. G18. X.

L. -= 4. Abt. utv. 81 do. Stadt Bsdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. 9 do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. U. V

unk. 29

do. 1920 Lit. Wunk. 80 Mannheim 1922 do. 1914, get. 1.1.24 do 1901 19606, 1907. 1908. 12, get. 1.1.24 do 19, I. A., gel. 1.9.24 do. 19, 11. A., gl. 1.2. 25 do 1929, gek. 1. 11. 25 do 18688, gek. 1. 1. 244 do sv]. 98, get. L. 1.243 do 1904.06. gel. 1.1.24 Mersedur 1901 Mühlhaujen 4. Thü 1919 V

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Vern. Kt. A. 87 tv.

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do. Invest. 141 do. Lund. S6 1. K. do. do. M2 in K. do. do. 96 in g. Bulg Gd. Oyp. v? 2der Nr. 24IS61 Mülheim (Ruhr 1909 Em. 11 und 18 do. zer Rr. 121861 do. zer Nr. 61801

1er Nr. 1- 200090 Dänische Si. A. v] Egnptischegar. 1. do. priv. 1. Frs. do. 26000, 125300 do. 2600. 5060 Fr. El s.⸗Lothr. Nente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 44 Mon. do. 96h 1881-683 0. 5h Bir. Var. 90 do. S Gold⸗R. 49 Jꝛal. Rent. in Lire do amort. S..

an. Anl. Sf. 8. do B99 oh abg. do do. 1903 45 in

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unt. 81, 85

do. 1914 do. 1919 unk. 30 München ...... 19821 do. 1919 M. Gladbach 1911 M. unt. 3

Münsten 08. gek. 1.10.23 do i697, gel. 1. 10.25 Nordhause , 1506 Nürnberg 1914 do. 1920 unt. 30 do 1908 T nenbach a. M. 19260 Dyveln oz Mk. 31. 1.24 Ptorzheim Oi, o7, 10.

1912, 1920 do. 96. 06, gel. 1. 11.23 Pirmasens 99, 30.4. 74 Blauen 1908, gt. 30.65.24 do. 1903 Bots oam 19 M. gt. 1.7.24 Quebolinburg 1908 Regensburg 1908. 09 do. 1897 A 1901 bis

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1903. 1908 do. 15859 Rem schetdoo, gk. 2. 1.23 Rheydt 1889 Ser. 4. do. 1918 M do. 1891

do. Rronent. Aa Not oc 1918, 1920 do. lv. N. in *. * do. 61 84 08, gt. 1.7.2] do 18956, get. 1.7.24 Saarbrücken 12 8. Ag. Schwerin ( Uu. 16897. get. 1. 5. 24 Spandau oB *, 1.10.23 Stenda! 0l, gek. 1.1.24 do 1906, get. 1.4.24 do. 1908, get. 1.4.24 3 Stettin 1923 Stolp 1. Bomm. .... Sruttgart 19,06 An. 19 Trier 14.1. u. 2. . ut. 285 do. 1919 unt. 80

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2

do. Silb. in fi 1 do. Bapierr. in fl. * Bortugtei. 3 Spez. i. Rumänen 1903 * do. 1918 ukv. 24

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do. do. m. Talon! f

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1.2.5 1.1. JD 1.5.11 10h versch. 9. 7 1.17 1.5.11 1.4.10 12.5 4 p. St. 5.68 9 12h 2258 1.1.7 1, 86 7.24 1.380 7111966 . ob 6 1.17 —— 1

ig 1. 11.161

7 *

s. K. L. 6.24 —. 18. . 10

*

Ausländische Staatsanleihen.

Die mu einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: Seit 1. 8. 18. n e . m u j. 5. 18, 6 1 1. 19. n 1.7. 19. * 1.68. 19, 1. 1.7. 19. ig 1g nö. v 1. II. 19. a 1. 12. 18. A 1. 1. 20. Æ . 2. 20. X. 1. 3. 20.

G

r sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ zugelgssenen Russtschen Staatsanteiven finder gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.

). 1.4. 10 11.6 11.56 1.4. 10 10, 26b g, 9d L410 —— Q Q 6 12.3 17588 6 1.1.7 —— 6 117 Q l 117 W 3 1, 13.5 18.4. 10 1.5.11 1.5.11 1.4.10 15.1? 1.1.7 1.147 15.5.1 5— L.. 10 1.1.7 . . 1. 17 1. Ft. 1.7.14 r e. . St. Nr. o 365. 265eh 6 36, 25 0 R. 1.3. 3

do.

Dän. Vmd.⸗ O. S. 4

rückzahlb. 10) 4 1.1.7 do. do. 85 1.11 do. In selst. B. gar. 375 1.14 Jo. do. Kr.⸗Ver. S. 9 519 Finnl. Sup. V. 877 1 18.5.9 do. do 95 1.65. 11 Jutländ. Bdt. gar. 838 1.1.7]

do. Kr. Ver. S. 35 4 11.6. 12 do. do. S. 8 11.6. 12 do. do. S. 8 8 11.65.12 topenh. Hausbes. L1. Nez. Bew. Anl. I

do. 48 abg. fr. 3. i. R. 1.5.24 R ro. Bf. Wib. S1, 4 1.2. 10 Norweg. Sy. 87 88 1.1.

Hest. red. L. v. S8 fr. 3. s6 v. Si. Pest. . K. B. S. 2, 8 * 1.2.6 Boln. Bf. 3000 R. 4 IL. 1.7]

Posen. Provinzial 4 fr. Zini.

Raab. Gr. B. M. 23 18.64.10

Schwed. Hyp. I.

Ru man. 1893 in * 16.1 do oo. m. Talon 5. 3. itz. 11.18 1.80 da. tonveri in Æ * 1.1. 11 G 1908 in A * 1.4.10 1,500 1908 in 45 * 1.4.10 1919 in Æ * 1.3.5 190 Schwed. St. Anl. 183860 in A 89 1.6.10 189865 in 8§9 1.56. 12 1690 in Æ 89 1.5.5 do. St. -R. 04 LM 1.2. 8 —— do. do. 1905 14M 3 1.2.6 do. do. 18388 8 1.2.5 Schwetz. Etda. 12 * 1.1.7 do. 8* 1.1.7 do. Eisend. -R. 90 3 1.1.5. Türk. Adm.⸗Anl. «* 1.8.11 do. Bgd. E. -A. 1 4 1.3.5 68468 8 Set. 2 «* 1.17 6.54 do. kons. A. 18900 4 1.8.9 —— do. uf. 1908. ß * L8.5 Türken Anl. 196065 * 1.8.9 1908 1.17 zo. Zollobl. 11S. 1 * 1.171 do. 400 Fr. -Lose r. 8. . St 2s s ing. St M. 18 . 4 LS. 10 72659 1914 45 3.9 28 do. Goldt. in fi.“ 4 1.17 6, ib do. St. M. 1910 4 1.8.9 389d do. Kron.⸗Rente!“ . 1.5.12 O 9560 do. St. lt. 97 int.“ 89 1LII do. Gold A. f. D. eiserne T. * 8 117 do. do. zer u. eri? s 1.17 do. Grdentl. - Ob ia 1.5.1

Bromberg 1893 38 fr. Bin Hutar. 1838 in A 4 1.6.12 do. is9s in A Y 1. 18898 do. 1898 in g 1.17 1883 Budavest 11 m. T. 4 1.147 19,25 8 do. i. Kr. gk. 1.3.85 4 1.8.9 Christianiu 19068 35 1.4.10 Colmar El saßo7 4 1.3.5 Danzig 2M Ag. 18 1.410

Gnesen 1901, 1807 4 fr. ini. —— do. 1961 35 do. Gothend. 90 S. A 85 1.8. do. 196065 4 16.4. 10 Graudenz 1900 4 fr. Zini. 5 0

delsingfors 1900 4 1.2.8 do. 1902 4 1.5.12 ö 85 1.2.5 Hohensalza 1897 8E fr. ini.

27. 28, 5000 Rbl. 4 dersch. do 1000-1909. * do. dae adg. Ser. 80 bis 38. 3000 Rbl. 41 1.1.7 NMozt. 1000-100. 1.1.7 do S. 84. 388, 865 39, 8000 Rbl. * odersch. do. 1000-10990 4 do. Mülhausf. 1. E. 06, 07, 18 Y, 1914 4 1.4.10 Posen 1300, 05, 96 4 fr. Zini. J.I8 1893. 1903 3 do. 7.16 Sons Stad... 8 8.1 47586 Stockh. ( E. 88-84) 1880 in Æ 1 18. 6.12 do. 1888 in Æ * 18.6.1 do. 1887 18.3. St rasjb. 1. E. 1909 lu. Ausg. 1911) * 1.4.10 1.4.19

do. 1918 4 Thorn 1900, 05. 09 4 fr. Gini. do. 1895 35 do. zürich Siadtss iß! 891 16.12

gesanmi tdb. a 101 ft. 3. i. .I. 3. 14

do. 1009-100 R. ] 1.1.7] do. 1888, 1892. do 1895 3 do do. Anrechtsch. e 4 v. Et.

unkv.. 2 do. 8 kündd. in 4 do. Hyp. abg. Is * do. Stãdt.⸗Pi. 82 * 1.8.11 do. do. 02 u. 04 do. do. 1866 18.44.10 Stocth. Intgs. Bfd 1885.35. 8 in . 4 voorsch. do. do. 1893 ing. 89 1.4.10 ug. Tm. ⸗Vg. i. R. **. 1.4.10 db. Vod. Kr. Pf. 1.6.11 do. do. 1. Kr. 851 1.4. 10 do. do. Reg. ⸗Pfbr. 1.4.10 do. Spk.⸗Ctr. 1. 21 40 1.1.7

Bierische Handelsbant Pfobr Serte 2, 4 6, 15

do. Hyp. u. Wechselbt. Vfdbr.

verlosb. u. unverlosb. V(G3kRh)*

erl. Hyp.⸗Bt. Pfdbr. Ser. 144. 1.8, 13-18. 21-22 tv. S. 5. 5, 19, 29

u. abgestemp.

do. do. do Ser. 283 24

do. do. do Ser. 25

do. do. do. Ser. 26

do. do. Komm. - Dbl. S. 1. 2*

do. do. do. Ser. 3 do do. do. Ser. 4 do do do. Ser. 5

raunichwe Hannov. Hyp.⸗Bi.

Pfdhr. Ser 2 —2** do. do. do Ser. 26 do. do. Komm. - Obl. v. 19283

. .

zeiger 1925

neutiger Boriger Kurt

Ausländische Stadtanleihen.

S. 1 t. . 1. 1. 17. S 2 i. . L. 7. 17.

Sonstige ausländische Anleiben.

Guday. Syst Spar 4 1.5.11

,

J 9. . Pfandbriefe und Schuldner ckreib. deutscher Hypothetenbane en. Sämtlich ohne Zinsscheinbogen—

Preuß. Zentralboden 1503 jedoch ohne Talon. (Die durch“ getennzeichneren Bfandbriese und Schuld- derschreibungen find nach den von den Gesellschaften emachten Mitteilungen als vor dem 1. Janunry 1916

ausgegeben anzusehen.)