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Regie n ngsforstabteilungen scheint man dafür nicht genügendes volks⸗ wirtscheftliches Verständnis zu besitzen. Neuen Waldbesitz müssen wir gewinnen namentlich durch Aufforstung von Oedländereien; hinter dem Antrag der Deutschnationalen, dazu die 150 Millionen Mark übersteigenden Einnahmen zu verwenden, scheint mir die Absicht zu stecken, den Preis für Wald und für Güter in die Höhe zu treiben. (Widerspruch und Unruhe rechts) Der Redner streift dann. noch die Fragt des Holzzolls und der Holzankaufskonzerne; ein privates olzhandalsmonopol dürfe nicht aufkommen. Die Ausbildung der . tbeamten 1 noch vertieft und vervollkommnet werden. Jeder ünftige Förster und Qberförster müsse einmal alle Waldarbeit nl fh durchmachen. Unsere Kritik an der Forstverwaltung kann auch heute noch nicht verstummen; fe n räumt die Zentrale mit den noch bestehenden Mißständen auf. (Beifall bei den Demokraten.) Staatssekretär Ram m äußerte sich in Erwiderung der Aus- führungen des Vorredners zur Flaggenfrage und sprach die Bitte aus, in diese Frage nicht eine unnötige Schärfe hineinzutragen. Oberlandforstmeister v. d. Bu sche verlas darauf eine Erklärung des Ministers zu der Frage des sogen. Referendar-Rundschreibens, in dem ausgeführt wird, daß nach dem Ergebnis der Untersuchung die gegen den Oberförsterverein erhobenen Vorwürfe und daraus ge⸗ zogenen Schlußfolgerungen sich als unhaltbar erwiesen haben. Der Förster Pfalzgraf habe dies auch, ohne die Glaubwürdigkeit seiner Gewährsmänner irgendwie in Zweifel zu ziehen anerkannt und die von ihm erhobenen Vorwürfe bedauert. Zum Schluß wird in dem Schreiben des Ministers der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß in Zukunft das gerade bei der grünen Farbe besonders stark aus⸗ geprägte Gefühl der Zusammengehörigkeit von Oberförstern und Förstern durch ähnliche Zwischenfälle nicht wieder getrübt werden möchte. Hierauf wird die Fortsetzung der Etatsberatungen ver⸗ tagt auf Freitag 12 Uhr.
Schluß 5u Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern vormittag die Beratung des Etats des Reichstags fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden die vorgestern mitgeteilten Entschließungen genehmigt. Als Berichterstatter referierte Abg. Taubadel über die Beschlüsse des Sparausschusses über eine anderweite zum Teil höhere Eingruppierung von Beamten des Reichstags, die sich zu einem An trage verdichtet haben. Ministerialdirektor Loth olz widersprach diesen Anträgen. Einmal weil die gllgemeinen Richtlinien, die sonst für die Einstufung der Beamten und Beamtinnen nach der allgemeinen Besoldungsordnung gelten, verlassen worden seien. Zum anderen sei nach S 21 der Haushaltsordnung der Reichstag schon privilegiert; diese Forderungen seien aber nicht rechtzeitig zum neuen Etat angenommen worden, so daß vielleicht der Reichsrat Schwierigkeiten machen würde. Präsident Löbe entgegnete, daß der Reichstag deshalb nicht so recht⸗ zeitig wie andere Ressorts seine Wünsche geltend machen könne oder geltend gemacht habe, weil er mehrfach aufgelöst worden sei und nicht ortdauernd tage. Der Landtag, der als Muster gelte, sei reichlicher mit Beamten der Art ausgestattet, wie sie hier gefordert würden, und diese seien in höheren Gruppen. Der Reichsrat werde schwerlich Schwierigkeiten machen. Abg. Bohm-⸗Schuch (Soz) machte darauf aufmerksam, daß die Besserstellung der Bibliotheksobersekretäre nur die Einlösung einer übernommenen Verpflichtung nach einem Provisorium sei. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) regte an, der Präsident des Reichstags möge mit dem Ministerium die rh, zu⸗ nächst einmal vorbesprechen. Abg. Dr. Bergsträßer (Dem.) er⸗ suchte den Präsidenten, 3 zu sorgen, daß den wissenschaftlichen Bibliothekaren des Reichstags wie denen der Staatshibligthek der Titel „Bibliotheksrat“ verliehen werde. Abg. Hoch (Soz) be⸗ dauerte die bürokratische Behandlung des Reichstags, was der Demo⸗ kralie doch widerspreche. Ministerialdirektor Lotholz wies darauf
hin, daß nach z 21 der Haushaltsordnung bei Nichteinigung der Reichstag ja eine eigene Vorlage machen könne. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) verteidigte die Anträge mit dem Hinweis auf den Landtag und der Bedeutung der Arbeit der Beamten. Regierungsseitig wurde darauf verwiesen, daß in Preußen diese Umordnung von Beamtenstellen im Etatswege gemacht werden könne, im Reiche aber nur auf gesetzgeberischem Wege. Abg. Diet rich ranken) unterstützte die Anträge. Abg. Quaatz (D. Nat.) beantragte, diesen Antrag zur, Vorberatung dem Untergusschuß zu überweisen. Es wurde demgemäß beschlossen. — Ohne weitere wesent— liche Debatte und Aenderungen wurde dann der Etat des Reichs tags bewilligt, worauf sich der Ausschuß vertagte.
— Der Steuerausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern im weiteren Verlaufe seiner Beratungen über die Ver- brauchssteuer⸗Gesetzesporlagen mit der „Weinsteuer“. Die Parteien waren sich alle grundsätzlich darin einig, daß für den notleidenden Weinbau, der durch den hen ee, Handelsvertrag schwer geschädigt werde Erleichterungen zu schaffen seien. Ueber das Ausmaß und die Art dieser Erleichterungen entwickelte sich eing eingehende Debatte, die in Ankrägen sast aller Parteien gipfelte. Sozialdemokraten und Demokraten beantragten eine dauernde Herabsetzung der Weinsteuer von 290 auf 19 Prozent. Die Demokraten wollten darüber hinaus auch eine Ermäßigung der Schaumweinsteuer von dreißig auf fünfzehn Prozent, eintreten lassen. Finanzminister v. Schlieben wandte sich een diese Anträge, die vn Elat unerträglich belasten würden. Er
zeichnete als einen vielleicht gangharen 9g, aus den Erträgnissen der Weinsteuer heraus für etwa zwei Jahre Summen zur Milderung der Notlage der Weinbaues a fonds perdu zur Verfügung zu stellen. Die Grenze würde dabei etwa in der Höhe von 25 Millionen Mark zu erblicken sein. Von seiten des Zentrums wurde ein Antrag im Sinne der Ausführungen des Ministers eingebracht, der jedoch auf den Widerstand der Sozialdemokraten, Demokraten, Kommunisten und Völkischen stieß, die darauf hinwiesen daß man dem Weinbau nur dann wirklich helfen könne, wenn auch die Weinhändler einen Vorteil davon hätten. Die Weinhändler würden aber keine einzige ec mehr kaufen, wenn keine Ermäßigung der Weinsteuer eintrete. taatssekretär . bebonte dann nachdrücklich folgendes: Ich halte es für meine Pflicht, zu erklären, daß es für die Reichsregierung untragbar ist, wenn die Weinsteuer auf zehn Prozent generell herab gedrückt wird. Die Abgeordneten sind ebenso wie die Regierung verpflichtet, Rücksicht auf die Gesamtlage der Finanzen zu nehmen. Im Hinblick auf diese Ausführungen stellte Abg. Be cer (D. Vp.) den Antrag, die Weinsteuer befristet, und zwar bis zum 30. September 19277 auf zehn Prozent zu ermäßigen. Vom 1. Oktober 1927 ab soll die Steuer dann wieder 20 Prozent betragen. In der Abstimmung wurden glle weitergehenden Anträge abgelehnt, und der volksparteiliche Antrag fand daher einstimmige Annahme. Die Einzelaussprache wurde auf heute vertagt.
— Im Aufwertungsausschuß des Reichstags, der die Beratung des Gesetzentwurfes über die Ablösung öffentlicher Anleihen gestern fortsetzte, beantragte Abg. Dr. Be st (Hosp. d. Völk. Vereinig), laut Bericht des Nachrichten
büros des Vereins deutscher, Zeitungsverleger, daß außer den sonst zur Verfügung stehenden Mitteln zur Befriedigung des Auslosungs ⸗ rechts noch die Mittel bereitgestellt werden sollen, die aus einer Ver= mönenszuwachssteuer fließen, die die gegenüber dem Wehrbeitrage ver⸗ mehrten oder zu mehr als 80 vH erhältenen Vermögen erfaßt. Als eine Veymögensvermehrung soll es aber nicht angesehen werden, wenn der Wert einetz schon zurzeit des Wehrbeitrags zum Vermögen ge⸗ hörenden Grundstücks zufolge der unveränderten Kaufkraft des Geldes gestiegen ist., Abg. Keil (Soz.) beantragte, dem Tilgungsfonds folgende Mittel zuzmweisen; J. Ertrag einer Sondersteuer von den Vermögen über 30 000 Mark, die in der Kriegs- und Nachkriegs⸗ zeit neu entstanden sind, einen Zuwachs erfahren oder sich gegenüber dem Gngebnis der Wehrbeitragsveranlagung nicht um mehr als 229 vermindert haben; 2. den Ertrag einer Sondersteuer von den Ge⸗= winnen quz d 3. eine Abgabe von den Eigen⸗ tümern solcher Grundstücke, die nicht dem Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken gemäß der dritten Steuernotverordnung
unterliegen, und die mit einer auf Reichsmark lautenden Hypothek, Reallaff, Grundschuld oder Jtentenschuld belastet sind, oder in der Jeit seit dem 1. Januar 1919 belastet gewesen sind. Abg. Em minge r Bayer. W hielt den Gedanken einer Vermögen szuwachssteuer für durchaus sympathisch, war aber der Meinung, daß gegenwärtig ein nennenswertes finanzielles Ergebnis sich aus dieser oder einer ähnlichen Steuer noch nicht ergeben werde. Abg. Dr. Schetter Sentr) stimmte ebenfalls einer Inflationssteuer, deren Ertrag den Anleihe⸗ gläubigern zukommen müsse, prinzipiell zu, glaubte aber, daß eine solche Steuer in der vorgeschlagenen Form c en. schon jetzt in den Gesetzentwurf hineinarbeiten lasse. Im übrigen biete das System der Kompromißvorschläge eine Handhabe, die Ergebnisse der Inflations steuern zuginsten der Anleihegläubiger einzugliedern. Das zuständige Gremium für die Beratung einer Inflationsgewinnsteuer sei Aber nicht der Aufwertung? ausschuß, sondern der Steuergusschuß des ö, . Abg. Dr. Korsch (Komm) erklärte, dem sozialdemokratischen An⸗ trage zustimmen zu wollen, allerdings liege es in der Absicht seiner Partei, daß der Erlös aus einer Inflationsgewinnsteuer nur den be⸗ dürftigen Altanleihebesitzern zugute kommen dürfe. Abg. Freiherr von Richthofen (Dem) vermochte in dem Kompromißergebnis weder bezüglich des finanziellen Resultats für die Gläu⸗ biger noch bezüglich der Bildung eines günstigen Hör sem kurses eine glückliche Lösung, zu finden. Er behielt sich ür die zweite Lesung vor, geeignete Anträge zu stellen, die vor⸗ chlagen sollen, in Hestẽsr einer neuen Anleihe den Gläubigern wesentliche Vorteile gegenüber dem Vorschlage der Regierungspar⸗ teien ohne beträchtliche Erhöhung der für den Zeitraum von, dreißig Jahren für Zinsen und Amortisation zur Verfügung Hestellten Ge⸗ amts umme zu bieken. In der Abstimmung wurden die Anträge der Abgz Dr. Be st (Hosp. d. Völk. Vereinig) und Keil (Soz) ab gelehnt. — Bezüglich des Somnderge! des faßte der Aus schuß solgende Beschlüsse: Der Gläubiger eines Auslosungsrechtes kann bei dessen Einlösung neben der Zahlung des Nennbetrags die Gewäh rung eines Sondergeldes verlangen. Das Sondergeld besteht aus einer sesten Summe, die gleich dem anderthalbfachen Nennbetrag des Aus- losungsrechts ift, auf Grund dessen das Sondergeld gewährt wird, und aus einem Juschlag. Der Zuschlag ist 117 vH des Nennbetrags des Auslofungstechts, vervielfacht mit der Zahl der Jahre, die, von dem 1. Januar 1936 bis zu dem Ende des Kalenderjahres verstrichen sind, in welchem das Auslosungsrecht gezogen wird. — Betreffs der Vor⸗— zugsrente wurde folgende Fassung der, diesbezüglichen Paragra— phen vom Ausschuß beschlossen: Einem bedürftigen, im Inland woh⸗ nenden deutschen Reichsangehörigen ist eine Vorzugsrente zu gewähren, wenn ihm ein Auslosungsvecht zusteht, das er a) als Anleihealtbesitzer oder b) als Rechtsnachfolger seines verstorbenen Ehegatten oder eines verstorbenen Verwandten ersten Grades, dem das Auslosungsrecht als Altbesitzer gewährt worden ist, erlangt hat. Hat er das Ausslosungs⸗ recht von seinem Vater oder seiner Mutter erlangt, so ist, ihm die Vorzugsrente nur zu gewähren, solange er nicht volljährig ist, es sei denn, daß er wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig ist. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, in besonders begründeten Fällen die Gewährung einer Vorzugsrente auch dann zu bewilligen, wenn einzelne hier genannte Vorgussetzungen nicht gegeben sind. Die Vorzugsrente läuft von dem Beginn des Kalendermonats an, in dem sie zugesprochen wird. Bedürftig im Sinne des Vorherstehenden ist eine Person, deren Einkommen in dem der Entscheidung über die Vorzugsrente vorgehenden Kalenderjahre den Betrag von achthundert Reichsmark nicht überstiegen hat. Leistungen, die ein anderer auf Grund gesetzlicher Unter⸗ . oder ohne rechtliche Verpflichtung gewährt, bleiben i der Berechnung des Einkommens außer Ansa—
Dies gilt nicht, wenn der andere als Ehegatte, geschiedener Ehegatte oder Verwandter aufsteigender Linie unterhaltspflichtig ist und die Leistungen ohne Gefährdung seines eigenen standesgemäßen Unterhalts gewähren kann. Außer Ansatz bleiben ferner die Ver⸗ orgun gohe z ge der = ,,, und Kriegshinterbliebenen und bie Renten auf Grund der Reichsversicherung. Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn . die Annahme rechtfertigen, daß eine Hilfe nicht benötigt wird. — Die Vorzugsrente beträgt vierzig v§h des Nennbetrages des Auslosungsrechtes, ö. Grund dessen sie gewährt wird. Für eine Person jedoch höchstens jährlich achthundert Reichs⸗ mark. er Betrag ejner Vorzugsrente erhöht sich um zwanzig vH, und zwar auch über diesen Höchstbetrag hinaus, wenn der Gläubiger endgültig auf das Auslosungsrecht, ö. Grund dessen seine Vorzugs⸗ rente gewährt wird, verzichtet und Anleiheablösungsschuld in 6 des Nennbetrags seines, Auslosungsrechts auf das. Neich über trägt. Hat der Gläubiger zur Zeit des Verzichts das sechzigste Lebensjahr vollendet, so erhöht sich der Betrag der Vorzugsrente um 50 v. Soweit auf ö. rechte verzichtet wird, gelten diese Auslosungsrechte in dem Jahre als gezogen und zum Nennbetrage eingelöst, in dem der Verzicht erfolgt. — Die Vorzugsrente erlischt, wenn der Gläubiger die deutsche Reichsangehörigkeit verliert, wenn er nicht mehr im Inlande wohnt oder bei einer ö festgestellt wird, daß seine Bedürftig⸗ keit fortgefallen ist. Die Bedürftigkeit ist erstmalig fünf Jahre nach dem Beginn des Laufes der, Vorzugsrente und sodann nach je drei Jahren zu prüfen. Eine Prüfung der Bedürftigkeit findet nicht statt, wenn der Gläubiger bei Beginn des Bezuges der Vorzugsrente das sechzigste Lebensjahr vollendet hat oder es während des Bezuges bollendet. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, in besonders begründeten Fällen die Fortgewährung der Vorzugsrente ö bewilligen, auch wenn die vorgenannten Voraussetzungen für ihr Irlöschen borliegen. — Die Vorzugsrente ist sofern ihr Jahresbetrag hundert Reichsmark übersteigt, in zwei gleichen Teilbeträgen halb⸗ jährlich, im übrigen einmal erh im voraus zu zahlen. Für die ersten Rentenzahlungen kann der Reichsminister der Finanzen etwas anderes bestimmen. Während des Bestehens einer Vorzugsrente nimmt das Auslosungs echt. auf Grund dessen sie gewährt wird, an der in nicht teil. Der ausgestellte Auslosungsschein jj bei der Reichsschuldenverwaltung für diese Zeit zu hinterlegen. Ist das Auslosungsrecht im Reichsschuldbuch eingetragen, so ist es für diese Zeit von Amts wegen zu sperren. Wer ein Auslosungsrecht der vorbezeichneten Art hat, kann auf die Teilnahme an der Auslosun verzichten, um sich das Recht auf eine Vorzugsrente für den Fa
seiner Bedürftigkeit zu wahren. Der Verzicht ist der Reichsschuldenderwaltung zu erklären. Er ist widerruflich. Der Verzicht sst auf dem ausgestellten Auslosungsschein ersichtlich zu machen; ist das Auslosungsrecht im Schuldbuch eingetragen, so ist er in diesem zu vermerken. Ueber die Vorzugsrente ist eine auf den Namen des Gläubigers lautende Urkunde auszustellen. Die Urkunde ist nach dem Erlöschen des Rechtes zurückzugeben. Die Vorzugsrente ist un= veräußerlich und nicht vererblich. Sie unterliegt der Pfändung nicht. Bei der Festsetzung einer Unterstützung öffentlich⸗rechtlicher Art für pen Gläubiger bleibt die Vorzugsrente in ö von 180 Reichs⸗ mark für das Jahr außer Ansatz. — Schließlich nahm der Ausschuß einen Antrag der Regierungsparteien an, wonach Anstalten und Ein⸗
richtungen der freien Wohlfahrtspflege, die die Aufgaben deröffent⸗
lichen Wohlfahrtspflege erfüllen, auf Verlangen fünfzehn Jahre hindurch eine Wohlfahrtsrente zu gewähren ist, sofern ihnen Auslesungsrechte zestehen, die sie als Anleihe⸗Altbesitzer erlangt haben. Die Mittel für die Wohlfahrtsrente sollen nach näherer gesetzlicher Bestimmung den Einnahmen aus Lebensmittelzöllen entnommen werden. Sie, dürfen den jährlichen Betrag von fünf Millionen . nicht übersteigen. — Hierauf verkagte sich der Ausschuß auf heute.
— Der Reichstagsgusschuß für Volkswirt⸗ 1 ft beendete gestern die erste Beratung des Entwurfs zur Er⸗ richtung der deutschen Rentenbankkreditanstalt, und zwar wie bisher nach den Vorschlägen des Reichsrats. Die zweite Lesung soll Mitte nächster Woche beginnen.
— Im Reächsta⸗ , . für Beamten⸗ n gelegen heiten wurde der Antrag des Abg. Schuldt⸗ Steglitz (Dem) einstimmig angenommen, die Sekretäre (Assistenten a S., welche erst nach dem 51. März 1920 planmäßig angestellt vorden sind, zur Sonderprüfung zuzulassen. Desgleichen wurde die Frage der Zahlmeister dem sogenannten Sparausschuß äber⸗ k in . 3 Tagen . entscheiden will. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung so ienst⸗, un t⸗ laubsfragen ke n,, ,
Der .. des kö Landtages legte gestern den Beratungsplan für die Zeit bis zum 4 Juli fest, an 1 Tage der Landtag, wie bereits beschlossen war, in die großen Sommerferien eintreten will. Die Abstimmungen zum Domänen⸗ und Forstetat . Dienstag, den 30. Juni, statt⸗ finden. Ein neuer Haushalt soll im Plenum vor der Vertagung nicht mehr in Angriff genommen werden. Es sollen bis zum 4. Juli u. a. noch behandelt werden Beamtenfragen, 3 Fragen. insbesondere die , . Neubau⸗ und Sie
ungsfragen für Oberschlesien, Grundschulfragen, ,, Wahlen zur Aerztekanimer. Auch eine Gewerbesteuernovelle so
das Plenum noch e h, ebenso der Antrag auf Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe von 10090 Mark an die unteren Beamten⸗ gruppen, der bekanntlich dem Hauptausschuß überwiesen worden ist. Zur Beratung stehen ferner noch Gemeindefragen, so die Vor⸗ lage über den Grundstücksverkehr und über Kommunalkredite, Auch der Entwurf über Abänderung der Verwaltungsgebühren . noch im Plenum beraten werden. Der 29. Juni bleibt wegen des
katholischen Feiertages sitzungsfrei.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßtregeln.
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul— und Klauensteuche ist vom Schlachtviehhofe in Man nz, das Erlöschen der Maul- und Klguenseuche vom Schlachtviehhofe in Dresden am 24. Juni 1925 amtlich gemeldet worden.
BVerkehrswefen.
Jubiläumsausgabe des Reichskursbuchs. In den nächsten Tagen erscheint die 2 Sommerausgabe des Reichs. kursbuchs, die zur Erinnerung an das 75 jährige Bestehen des Werkes als Jubiläumsausgabe ausgestattet ist Sie enthält außer den berichtigten Sommerfahryldnen der Deutschen Reichsbahnen die neuesten Fahrpläne der Eisenbahnen in Frankreich, Großbritannien und Irland, Ftalien, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Rußland, Jugoflavien Und Griechenland. Der Preis beträgt wie bisher 5.55 RM. Bestellungen nehmen alle Postanstalten entgegen. Baldige Bestellung wird empfoblen, da sonst bei der beschränkten Zahl der Ausgabe auf Lieferung nicht zu rechnen ist.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 26. Juni 1925. Telegraphische Auszahlung.
26. Jun 25. Juni Geld Brief Geld Brief Buenos Aires
(Papierpefoh .. 1,688 1.692 1,689 1, 693 k 1,703 1,ů707 1,698 1702 Nonstantinopel .. 2, 25h 2.265 2, 26 2,27 89, 20, 390 20,442 20, 390 20, 442 Jtew Jork... 4 1gh 4205 4, 196 420d Rio de Janeiro.. 0, 467 0, 469 O 464 O,. 466 Am sterd. Rotterdam 168, 21 168,63 168,09 168,51 Athen (in Mark für
100 Drachmen) . 6,69 6,71 6,69 6,71 Brüssel u. Antwerpen 19,20 19,24 19,23 19,27 2, k Sl, sz 81,26 80,97 81, 17
Fellsefertn .. äs ibäßs iss, ö hd tall 15,25 15,29 15,48 165,52 Jugoslawien.. 7, 30 7,32 7,215 7, 235 Kopenhagen.. 82,53 82,73 81,50 81, 70 Lissabon und Oporto 20,475 20,525 20,475 20,525 k 73 35 i. J 2 14 k 19,31 19,35 19,34 19,88 . , 12, 434 12,474 12,435 12,47 Schwei; 81,47 81,67 81,43 81,63 k 3, 035 3, 045 3,025 3.035 Spanien. ö 61, 02 61, 18 61,00 61, 16
Stockholm und
Gothenburg... 112,38 112,66 12,23 112,51 wien, Budapest .. 5, 895 h,. 916 h, 896 h, 915
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
26. Juni 25. Juni Geld Brief Geld Brief 20,62 20,72
2, GKLw9n
Banknoten
Sopereigns.... — — 20 Fr. Stücke... 16, 14 16,22 Gold⸗Dollars . —
Amerik. 1000-5 Doll. 4, 179 4199 418 4,20 ö. 2 u. 1 Doll. 4, 169 4,189 4,17 4,19 Argentinische .. 1,666 1,686 1, 66 168 Brosilianische . O, 452 0,472 — — Groll eßꝛ; 20s dä 036 O as]
1 u. dar. 20, 355 20, 455 20 353 20 453
Belgische ... 19, 16 1526 1917 19527 Bulgarische 2.97 2,99 3,00 3, 02 k gi45 81.565
Sanziger (Gulden). 5689. 31.329 So /]5 8, 15 , g ,,,,
ö,, 19,26 19,36 19,31 19,41 olländische .. 167, 83 168,67 167,83 168,57 lalienische uber 10 ire 15,32 15,40 15,58 1566 Jugoslawische. .. 7,23 7,27 7, 13 7,17
Notwegische .. Numänische 1000 Lei unter hoo Lei
72, 64 73,00 71, S2 72, 18
— —
Schweptsche 112, 12 112,68 111,92 112,48 Schwe nner 81,52 81, 92 8l,h2 81,92 Sygn lichte 60, 89 61, 10 60. 80 61, 10 Tschecho⸗slow. SO00F. 12, 405 12,465 12,41 12, 47
1066 gr. und darunter 12, 442 12,502 12,439 12, 499 Oesterr. 10 = 500 00 Kir. 59, 12 59, 42 b9,12 h9, 42 gan fh 5, 83 5.87 h, c 5, 88 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung! sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso. Jen, Milreis für se L Einheit, bei Cesterr. Banknoten für 150 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
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Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
Mr. 147.
Amtlich festgestellte Kurse.
1Frant, 1 Lira. 1 L3zu, 1 Peseta — 0. 80. 6. 1 56stert. Gulden (Gold) — 2.00 4. 1 Gld. 6sterr. W. — 170 S0. 1Rr*. 5st. ung. od. tschech. V. — O 85 4A. J Gld. sildd. W. — 12,09 4 1 Gd. holl. W. — 1,70 4. — 1.50 4. 1 Schill ing österr. W. — 10 000 Kr. 1 stand. Krone — 1.128 Æ. 1 Rubel (alter Eredtt-Rbl.) 2, 18 A. Lalter Goldrubel — 3, 20 . 1 Beso (Gold) — 4, 00 66. 1Reso (arg. Pap. — 1,75 4. 1PBPfungd Sterltng — 20.40 4. — 2.50 Æ 1 Dinar — 3. 40 6.
13810 — 0,80 4.
Die einem Papter betgefügte Bezetchnung be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serten der betreffenden Emisston lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter besindliche geichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- wärtta nicht stattfindet.
Das 4 hinter einem Wertpapier bedeutet „6 für
1 Million.
Die den Aktten in der zwetten Spalte beigefügten 'in bezeichnen den vorletzten, die in der dritten
palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. ergebnis ohne Datum angegeben, so tst es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrsz.
Hern Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ . sowte für Ausländische efinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“
Ren Etwaige Druckfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächften Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Beriehtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 9 (Lombard 11.
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
om 25. Juni
Börsen⸗Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Vörse v
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do. Komm. S. v8 = 42 do. do. Ser. 82 — 38
do. do. Ser. 26 — 31 do. do. Ser. — 14 do. do. S. 18— 25 do. bo. S. 1— 4 Säch s. ldw. Pf. b. S238.
26, 27 do. bls S. 25
do. Kreditbr. b. S. 22. 2668
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Heutiger Voriger
6 Dt. Wertbest. Anl. 28 10— 1000 Doll.
do. 56 J 10 - 1000Doll.
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dy h ess. Dollaranl. R. B
. Bet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Dt. Wertbest. A. b. SD. f. 3. in
Dt. Dollar schatzanwsg. 6, 12, 24, 66 120 Hess. Dollarschatzanw. ð zH ess. Dollaranl. R. A
Dtsch. IV.. V. Reichs Schatzanwets. 1916. ausl. 23 bis 1.7. 32
do. 7 I. IX.Agio ausl
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1923, Ausg. Lu. 313
do. 1924, Ausg. Iu. M für 1 Milliarde F f. Z. Zinsf. 8 18
Deutsche Reichtzanl..
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do. do. do. bo. do. 22 (8wangsanl )* do. Schuyngebiet⸗Anl. do. Spar⸗Bräm.⸗Anl.
165 Preuß. St⸗Schatz Br. Staat sch. j. 1. 5. 25 do. do. 1. 81. 12. 94
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Anhalt. Staat 1919...
Baden 1901 ... ..... do Os / C9, 1 12, 18,14 0. 1919 do. kv. v. 1878. 16, 79, 80, 92, 94, 1900, 1902, 1904, r,
do. 1896 Gabe nnn, 0. J do. Eisenb. - Obl. do. Ldsk.⸗Mentensch. tonp. neue Stücke Bremen 1919 unt. 80 bo. 1820 do. 1922. 1928 do. 1908, o9g, 11 do. 1867 — 99, 085
do. 18696. 1902
Hambg. Staats⸗Rente do. am ort. St. A. 19 A do. do. 1919 B tleine do. do. 10 009 bis
100 000 sc
do. do. 500 990 MM. do. bo. St.⸗Anl. 1900 do. 07, 08, 09 Ser. 1.2, 1911. 1913 3. 58, 1912 3. 84
do. 1887, 91, 965, gg, oa
do. 1666, 97, 102 8
dessen 1923 Reihes6 * ) Zinsf. 6 - 16 do. 95. 1906, 08, og, 12 bo. 1919, nt. 165, ut. 24
do 93, 94, 97, 9g, 90,093! da 1896. 1903-19065
Lübeck 1925 unk. 28 Meckl. vanbdesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb. Schuld 1870 do. tonj. 1836 do. 1899. 94, 1901. 05 Dldenburg 1909. 12 do. 1919, get. 1. 1. 32 do. 19083 do. 1896 Sachsen St.⸗A. 1919 do. St. ˖⸗Rente ... Sächs. Markanleihe 23 Württemherg S. 6-20
u. 31 — 354
da. Reihe 386 42
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228 8d
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Brandenburg. Komm.
1928 (Giroverb. ) 6)
bo. do. 1919, 1920
Deutsche Kom. Kred. 20 4 do. do. do. 1922 4 Hannoversche Tomm.- Anleihe von 1923 10
do do. 1822 bo. do. 1919
Pommersche gomm. Anleihe Ser. 1 u. 2
Tur i Menn. Schuidv. f iI] g3Zinsf. I - 18 5. 1 Zinsf. 86 - 15 .
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
Bergtsch ⸗Märtische Serie 3 89 Magdebg.⸗Wtttenbge. Mecklenburg. Friedr. Franzbahn. .... 51
Pfälzische Eisenbahn, Ludwig Max Nordb.
do. 1681
do. 1879, 80. 58, 85. 95 do. (nicht konvert.)
Wismar⸗Carow . .... 8
Deutsche ?
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 16— 26, 1912 Reihe 21 - 558, 1914 Reihe 89 — 82 .....
do. 189918
Casseler Landeskredit
Ser. 22 - 26
do. Ser. 27 - 28
do. Ser. 29 unk. 80
Hannoversche Landes⸗ tredit, 8. A, gł. 1.7.24
do. Provinz Ser. 9
Dberhesstsche Brovinz. 1920 unk. 26. ..... do. do. 1918. 1914
Ostvreußische Rrovinz. Ausg. 18... ......
Pommersche ö
do. Ausgabe 16...
do. Ausg. 14, Ser. bo. do. 18... ..... 6 do. do. 6— 14 ..... do. do. 14, Ser. 8 do. A. 18694, 97 u. 19600 do. Prov. Ausg. 14.
MRheinprobinz 23. 2s, do. Io0oo ul sho
do.
Sächstsche P Ausg. 8
do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. 5 — 7 Schlesw. Holst. Prov. Ausg. 12*
do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. 6 do. do. 07, 09 do. ba. Ausg. 6 u. ] do. do. 96, 02, 0Oß do. Landes klt. Rthr.
do. do. Zinsf. 8 - 20 4.
Kreianleihen.
Anklam. Kreis 1901. Flensburg. Kreis ol do. do. 1919 Hadersleb. Kreis 10 M Lauendg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 19...
Deutsche Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona ...... 1923 do 1911, 1914 Aschaffenburg. .. 1901 Barmen ..... .. 1907
rückz. 41 40 do. 1904, 05, gef. 13.214 3
rn; 1928 * SZinsf. 8 - 11
do 1919 unk. 380
do 19290 unk. 81 4
do. 1922 Ausg. 114
do. 1922 Ausg. 211
winzialanleihen.
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kleine rovinzial
2 —
Stadtanleihen.
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49
180
188 0
1986
1.656
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86 — 183. 6 —- 183.
Berl Stadt synode 99. 1908. 12, gek. 1.7.24 do. oOo. 1899, 1904. 05
Breslau os Æ 1909
Charlottenburg 96. 12
II Abt. 19 do. 1902, gek. 2. 1. 24 Coblen; ..... 41819 do. 1920 Coburg. .. ..... 1902 Cottbus 1909 M. 1918
Dtsch.· Enylau. ... 1907 Dresden. ...... 1908 Dresdener Grund
rentenyfandhrtefe, Ser. 1, 2. 8. 1 — 10
do. Grundrentenbr.
Serie 1-3 Dutt burg 1921 do. 18699. 07, 09 do. 1918 do. 18865 1889 do. 1896, oz M Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 tv. Dilssel dorf 1990.08, 11,
gel. 1. 5. 24
Elbin a 08, Os, gel. 1.2.24 do. 19186, gek. 1. 7. 24
Emdenos H. , gt. 5.23 Erfurt 1895, 1901, 08
1910, 14, gel. 1. 10.28 do. 1898 X 1901
Eschwege 1911 Esfsen 1999 do. 16. Au zg. 191ag. 20 Flensburg 1912, gel. 2. 1. 24
Frankfurt 4. M. 28 * do. 1910, 11, get. do. 1918 do. 19 (1. — 5. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), geb.
do. 1595, get. do. 1901 Frankfurt a. O. 1911
utv. 1928
Berlin . ...... 1586189
do. 1890 39 do. 1898 39 do. 1904 S. 1139 do Groß Verb 19191 do do 19201
4 8 Bonn 1919 A 19194 4 3
do 16913
Darm stad;. ..... 1920 4 do. 1918. 1919, 204 Dessau 1696, gek. 1.7.23 389
do. do. S. 8. 4, 6 M62
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do 1900, gek. 1. 5. 24
do. 1905, get. 1. 2. 24 3
gek. 1. 10. 23
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do. 1919 1. u. 2. Ausg.
Lichtenberg Bln) 1918 Ludwigshafen.. 1906 do. 1890. 94. 1900, 02 Magdedurg 1913. 1. — 4. Abt. uv. 81
Mainz 19820 Lit. 9 do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. U., V
unk. 29
1968. 12, get. 1.1.2 do. 19. I. A., get. 1.9. do. 19, 11. A., gt. 1.2. do. 1920, get. 1. 11. do. 18858, gek. 1.1.
Millheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 18
unt. 81, 85 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München ..... 1921 do. 1919 M. Gladbach 1911 ,
unk. tz6s Münsten 0s, gek. 1. 10.23 do 1897, get. 1.10.23 Nordhausen⸗ 1906 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 80 do 1903
C ffenbach a. M. 1920 Oppeln oz M. gk. 81. 1.24 Pforzheim 91, 07. 10,
19123, 1920 do. 95. 06, get. 1. 11.235 Pirmasens 99, 30.4. 24 Plauen 1908. gt. 80.65.24 do. 1908 Botsdam 19, gt. 1.7.24 Quedlinburg 190 M Regensburg 19085, 09g do. 1897 M. 1901 bis
1968. 19085
do.
Rem schetdoo, gk. 2. 1.28 Rheydt 1899 Ser. 4. do 1918 M
Nostoc 19819, 1920 do. 81 84 08, gk. 1.7.24
Saarbrücken 12 s. Ag. Schwerin e W. 1897.
Stenda 01, get. 1.1.24
Stettin V 1923 Stolp 1. Bomm. .... Sturrgart 19,06 Ag. 19 Trier 14.1. u. 2. . uf. 26 do. 1919 unt. 80 5 Zinsf. 8— 18.
Fraustadt ..... .. 18988 Freiburg t. Vr. 19196 Fürth 1. B. . .... 1928 16, do. 1920 ukv. 1928 do. 1901 59 Fulda ...... 1907 Mi Gteßen 1907. 09, 12, 14 4 do. 1908 39 Gotha .... ..... 1928 19 Hagen ...... 1919 A 49 Halderstadt 1912. 191 Halle. . .. 1900, os, 10 4 bo. 1919 4 do. 1892 39 do. 1900 39 Heidelba. O7, gk. 1.11.23 3 bo 1908, get. 1. 10.28 37 Heilbronn ... 18897 Ma Herford 1910, rülckz. 89 3 Fön.. 1928 unt. 38 s
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do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unt. 29 4 do. 1920 unt. 80 do. 1922 4
Konstanz 02, get. 1.9.23 3 Krefeld 1901, 1908 41 do. O65. 07, get. 30.5. 24 4 do. 1913, get. 0. 5. 216 do. S6. O2. 0s, gk. 8o. 6.24 87 Langeusalzu .... 1908 37
do. Stadt ⸗ Pfdbr. R. 1
do. 1920 Lit. Wunt. 30 4 Mannheim 1922 6 do. 1914, get. 1.1.24 49 do. 1901. 1906, 1907.
—
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do. 1891 39
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do 1895, gei. 1.1.24
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get. 1. 65. 24 Spandau og V, 1.10.23
do. 1904, get. 1.4.24 do. 1908, gel. 1.4.24
Btersen 1904, gl. 2. 1.2418 Weimar 1888. k. 1.1.24 5 Wiesbad. 1908 1.us⸗
gabe. cllckzs. 1987.4 do 1920 1. Ausg.. 21 2. Ag., gk. 1. 10.246 do. 18 Aa. 19 1. u. U gek. 1. J. 24 2 Wilmerzzd. ( Bln) 19181
.
— — 2.
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriese sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehzen.)
394 Calenberg. Kred. Ser. D. E, E (get. 1. 10. 28, 1. 4. 24 39 4 Kur- u. Neumärl neue 4, y, 83 Kur⸗ u. Neumärk. Komm. - Dbl. m. Deckungsbesch. , 4, 39, 3 stur- u. Neum. Kom. -Obl. 4. 8, 3 4 landschaftl. Bentral m. Deckungsbesch. bis 81.12.17 Nr. 1 - 461620........ ..... 4. 388, 33 landschaftl. Zentral 4, Ig, 8 g OSstpreußische bi 31. 12. 17 ausgegeben H... 4, 38½, 8 S Ostpreußische. ...... 44 Sstpr. landschaftl. Schuldv. 4, 89, 3 Pommersche, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17. 4, 898, 3 4 Pommersche ... .... 4, St, 8 Pomm. Neul. für Aleingrundbesitz, ausgestellt , 1 4. 88, 8 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz .... ...... 4, 8§y, 84 Sächsi sche, ausge⸗ stell biß 81. 18, 17... ..... 4, 38, 3 5 Sächsische. ..... 44 Sächs. lan dsch. Kre 4, 8§ 3 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon), ausgest. b. 24.65. 17 4. Ag d Schles. Altl. (ohne Tal.) 4. 38 37 Schles. landschaftl.
A, G. D, ausgest. bis 24. 6. 17 4, 89, s d Schles. land schl. A. C. D 4, 89, 3 4 Schleęswig⸗Holstein Landes kred.. aug. b. 31. 12. 17 4. 38, 8B Schlesw.⸗Holst. L.-Kred. 4, 8y, 8 4 Westfälische, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17...... 4. 38, 3 3 Westfältsche. .... 4, r, 8 Westpr. Ritterschaftl. Ser. -= II. m. Deckung besch. bis 81. 12. 17, get. 1. J. 24 4. 9g8, 8 4 Westpr. Ruterschaftl. Ser. I- II, gelt. 1. J. 24... 4, 89, 83 Westpr. Neuland⸗ schasti. mit Deckungsbesch. bis 81. 12. 17, gel. 1. J. 24.... 4. 85, 8 3 Westpr. Neuland⸗
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13. Ih
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Dt. Pfdb. - Anst. Posen
Preuß. Los. Pfdb. A.
do. Zentral std. Bidbr.
Westf. Rfandbriefamt
Bern. i. A. 87 tv. 5 Bosn. Esß. 1415 8 do. Invest. 142 1 8 do. Land. 9s i. ᷓ. 4 4 do. do. 02 in C. 1 do. do. 95 in K. * 4 Bulg Gd. ⸗ Vyp. v2 2der Nr. 241861 bis 246550 6
do. Ser r. 121561 bis 136860 6
do. zer Nr. 61851 bis 85650.
ler Nr. 1- 20000 Däntsche Sr. A. 9] Egyvptischegar. 16 do. priv. 1. 88. do. 28000, 128003 do. 2800, 500 Fr. El s.⸗Lothr. Rente Finn. St. -Eisb.
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S e e . O e e . *
al. Reni. in Lire 3 do. amort. S. 8. 4 in Lires 4
do. 1899 5 abg. do do 1904 45 in 4 do do. 1904 45 abg. do. Norw. St. 94 in 8 do 1868 in Es Dest. St.⸗ Scha 14
auslosb. 1 6 * 4 do am. Eb. A. * 4 do. Goldrente
10006uld. Gd. “* do. do. 200 1 do. Kronen t. A, an do. Iv. NR. in K.
Bortugies. 3 vbez; Rumänen 1908 2 8 do. 1918 utv. 24 4. do 1839 in 4 4 do. 19890 in Æ 1 do. do. m. Talon f. 8. do. 1891 in Æ 4
do. 19893 in MÆ 4
do. 1896 in M 4
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schaftl., get. 1. J. 24 . ...... Verliner ...... 8 do. 4 4 do. alte.. ..... * do. neue. .... A* da. alte.. ...... 69 do. neue.. ..... 39 do. nene. ...... 6 Brdbg. Stadt sch. Efdb.
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S. 1 — 3 unk. 80 - 84 4
Berlin 3—-— 5 ...... 14 J 8
R. 8. 6 - 10, 19, 6 10 do. do. Reihe 116 10 do. do. M. 1. 4, 11 45 da. do. Reihe 2. 5 1
f. Sauzgrundsticke. 1
Deutsche Lospapiere. Augtzburg. 7 Guld. -L. — 6p. St Braunschw. 20 Tlr.⸗ . — wh. St Hamburg. 80 Tlr. L. 8 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 81 Dldenburg. 10 Tlr. - 8. 8 Sach . Mein. 7Gld.. . — Ap. St
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GHriech. 14 Mon. 1.78 do. 6 1881264 1. 60 30. S ir. Var. 90 . 60. do. 43 Gold⸗R. S9 150
Mexilan. Anl. S5. B.
do. do. m. Talon . G. i. R. 1.1.
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1 Seit 1. 8. 18. * 1.71. 18. 21 n in , , u j. 5. 18. 1 4. 4. 19. 6 1.8. 19. M 1. 6. 19. 16 1.7. 189. , * 1. 11. 19. A 1. 12. 19. XR 1. 1. 20. E L. Z. 0. X 1. 3. 20. ,
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellunn
nicht statt.
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u 1. 10. 19.
do. do. m. Talon f. 3.
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Heutiher Boriger Rurß
Ruman. 1898tn AI 4 do do. m. Talon da tonvert. in
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Schwed. St. ⸗Anl.
do. St. MN. 04 i. do do. 1906 t. M
Schwetz. Eidg. 12 d d
do. Etsenb.⸗R. 90 Tilrt. Adm.⸗Anl.
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bo. tons. A. 1890 do. uf. 1908. 06 Tirten Anl. 1905
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do. Zollobl.i1S.1 do. 490 Fr. ⸗Lo ung. St -R. 18
do. Goldr. in fl. 10 do. St. -R. 19101 do. Kron. -Rente!“ do. St. R. 7 ing. in, do. Gold⸗A. f. d.
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do. do. zer u. Leris do. Grdentl.⸗ Ob is
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Gutar. 18358 in Æ
Budavest 1 m. T. do. i. Kr. gl. 1.3.25 Chrtstiania 1908 Colmar( El saßᷣ) o? Danzig i 4 Ag. 19 Gnesen 1901, 1807
do.
Gothenb. 90 S. A delsingfors 1900 d
Hohensalza 1897 fr. Inow razl aw Topenhag. 92 inch do 19101 in 4
Krotosch. 1900 S. 1 Uissad. 86 S. 1,2 *
Mok. adg. S. 28, 27, 28, 56000 Rbl. do. 1000 190 . do. adg. Ser. 60 bis ss. 3000 Rbl. Mot. 1000-100R. do. S. 84, 88, 86
Mül haus. t. E. O6, o7, 13 M, 1914 Posen 1900, 08, 08
Sosta Stadt.... Stockh. ( E. S8 - 84)
1660 in A lIsss in K
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Stra ßb. 1. E. 1909 (u. Ausg. 1911)
Thorn i900. ob, os
Zurich Siadts9 iF! 82 . . ,
Sonstige ausländische Anleihen. Gudap. Hyst Syar Chil. Hy. G.⸗ Ei. 12 Dan. Lmd. ⸗ O. S. 4 rilckzahlb. 10
22 — 6
do. In selst.⸗ B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 , . 867
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Iütländ. Vdt. gar. do. Kr. Ver. S. 8
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Kdopenh. dausbes. Ne. Bew. Anl. 4 gesamt lob. a 101
Nrd. Pf. Wib. S1, 2 Norweg. Hyv. 687 D est. Kred.⸗L. v. S8 fr. B. est. Uu. g. V. S. 2, 3 Poln. Pf. 3000 R.
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Posen. Provinzial do. 1888, 1892.
Raab⸗Gr. E.⸗A. 1 Schwed. Hyp. 76,
do. J8 kündb. in. do. Hyp. abg. 8 do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04
Stockh. Intgs. fd 1885.36. 8] in CK. do. do. 1891 in R.
Ug. Tm. ⸗ Bg. i. C. do. Bod.⸗Kr.-Pf.
do. do. Reg. Pfbr. do. Spk. Ctr. 1. 2
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanten.
Sämtlich ohne Zinsscheinbogen. Preuß. Zentralboden 1508 fedoch ohne Talon.
(Die durch“ getennzeichneten Pfandbriefe und Schulb⸗ derschreibungen sind nach den von den Gesell schaften semachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.) andeltzhant Pfdbr erie 2, 4 - 6, 165* do. Hyp. u. Wechselbt. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. M(8ę )* Verl. Hyp.⸗Bt. Pfdbr. Ser. 14, J. 8. 18. 18, 21-22. Hv. S. 5, 65, 19, 29 u. abgestemp. do. Ser. 23 24
Bayerische H S
ĩ Komm. - Obl.
Hannov. Hyp.⸗Bl.
do. do. Komm. -Obl. v. 1928