1925 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

ee

——

S. 137) Herrn Gutsbesitzer Richard Strich in Stalle, Kreis Stuhm Westpreußen), zu seinem Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt. Berlin, den 22. Juni 1935. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Petersen.

Bekanntmachung.

Die North British and Mercantile Insurance Company, Limited in London, hat an Stelle ihres bis— , . Hauptbevollmächtigten Herrn Richard Dobberpfuhl zu

erlin Herrn Hans Eschwe zu Berlin W. 9g, Potsdamer Straße 5, zum Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekanntmachung vom 3. Mai 1921 im Reicht anzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1921). Berlin, den 22. Juni 1925. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J BV: Bristat.

JL und III. Mecklenbur g-Schwerinsche 5 prozentige Roggenwertanleihe von 1923.

; Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 11,10 Reichsmark für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug von 10 Prozent Kapital⸗ ertragsteuer zu zahlen für den am 1. Juli 1925 fälligen Zinsschein

der L. Roggen wertanleihe: Lit. A l, RM, Lit. B o, 50 RM, Lit. G 625 RM, Lit. D 613 RM,

der 11I. Roggen wertanleihe: Lit. A 1250 RM, Lit. B 5 RM, Lit. 6 2.50 RM, Lit. D 1,25 RM. Schwerin, den 25. Juni 1925.

Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 des Reichsgesetzblatks Teil 1 enthält: das Gesetz über die Hinausschiebung der Vermögensteuervoraus— zahlung, vom 15. Mai 1925 bis zum 15. August 1925, vom 23. Juni 1925, die Verordnung über Aenderung und Ergänzung der Eichordnung, vom 18. Juni 1925, die Verordnung über das Mahnverfahren, vom 19. Juni 1925, „die Verordnung über die Umlaufsgrenzen für Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, vom 20. Juni 1925, die Verordnung zur Aufhebung einiger Vorschriften der Ver— ordnung über die Einschränkung öffentlicher Bekanntmachungen, vom 20. Juni 1925, und die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 20. Juni 1925. Umfang 1/9 Bogen. Berlin, den 26. Juni 1925. Gesetzsammlungsamt.

Verkaufspreis 15 9.

Krau se.

Bekanntm achunung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 27 des Neichsgesetzblatts Teil IIenthält:

die Bekanntmachung über Aenderung des Planes für die Ver⸗ teilung der Stimmen in den Bezirkswasserstraßenbeiräten, vom 6. Juni 1925,

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 12. Juni 1936,

die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 4. März 1924 unterzeichneten Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschechoslowakischen Republik über Erleichterungen im Grenz- verkehr, vom 15. Juni 1925, und

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffgtzoffizieren, vom 22. Juni 1925.

Umfang K Bogen. Verkaufspreis 15 4. Berlin, den 26. Juni 1925. Gesetzsammlungsamt. Krause.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält: das Gesetz über die Weltpostvereinsverträge, vom 22. Juni 1925. Umfang 1563 Bogen. Verkaufspreis 2, 16 RM. Berlin, den 26. Juni 1925.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

Preuszen.

Bekanntmachung.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schlusse des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsich⸗ tigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 5. Juli dieses Jahres dem Rektor der ol n , Hochschule einzureichen, an der sie sich der Vorprüfung unterziehen wollen.

Berlin, den 25. Juni 1925.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Irhr. v. d. Bu s sch e.

Handelsverbot.

Auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. S. 7067 habe ich dem Kaufmann Sally Steinmann in Berlin Wilmersdorf, Pfalz burger Straße Nr. 10, durch Verfügung vom 17. Januar 1924 den

andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässig⸗ eit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 21. Juni 1925.

Der Polizeipräsident. J. V.: Meister.

Durch rechtskräftigen Bescheid vom 24. Februar 1925 ist dem bier, Hartwigstraße J, wohn haften Ernst Seeger der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handel auf Grund der Ver— ordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 untersagt.

Hannover, den 24. Juni 1925.

Städt. Polizeiverwaltung. J. A.: Weber.

Nichtamtliches. Deutscher Reichstag. 84. Sitzung vom 26. Juni 1925, Nachmittags 11 Uhr. (Vericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ?).)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 45 Mi— nuten.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung eines Ge— setzentwurfes zur Verlängerung der Geltungs⸗ dauer der dritten Steuernotverordnung über den 380. Juni hinaus bis zum 15. Juli 1925. Die Vor— lage ist unterzeichnet von den Abgg. Hergt (D. Nat.) Fehrenbach (Gentr.), Scholz (D. Vp., Fehr (Wirt⸗ schaftl. Vereinig) und Leicht (Bayr. Vp).

Abg. Keil (Soz.) benutzt erneut die Gelegenheit, um den Deutschnationalen Zwiespältigkeit in der Behandlung der Auf— wertungsfrage vorzuwerfen. Der Redner erklärt, seine Freunde würden gegen die Verlängerung stimmen, möge sie auch von der Regierung für noch so notwendig gehalten werden. Er wirft dann den Regierungsparteien vor, daß sie sich der steuerlichen Erfassung der Inflationsgewinnler are di; widersetzen, und deutet an, daß dabei vielleicht persönliche Interessen mögen. (Unruhe rechts.)

Abg. Dr. Korsch (Komm.) erklärt sich ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Dr. Best sitzt hier und im Ausschuß als lebendiger Beweis des von den Regierungsparteien verübten Volksbetruges und ihres bösen Gewissens. Der Redner ruft zum Kampf auf gegen die Aufwertungsbeträge. Die Rechtsparteien wollen keine Gründe hören, sondern verlassen sich nur auf die Abstimmungs⸗ maschine. Als der Redner von niederträchtigen Betrugsmanövern der Rechtsparteien spricht, wird er zur Ordnung gerufen.

Damit schließt die . Persönlich weist der

Abg. Keil (Soz,) darauf hin, daß Herr Hergt sich zum Worte gemeldet habe, als er, Keil, von Verschleppungsmanövern im Auf— wertungsausschuß gesprochen habe. Dann hätte eine Besprechung der Deutschnationalen im Gange des Sitzungssaals stattgefunden, worauf Hergt seine Wortmeldung zurückgezogen habe. (Hört, hört! links. Lachen rechts.)

Abg. He rgt (D. Nat.) erwidert, es ist richtig, daß ich mich zuerst zum Worte meldete. Nachdem ich aber den Unsinn gehört habe, den der Abg. Korsch hier verzapft hat, habe ich mir die Er⸗ aubnis meiner Fraktionsfreunde ir shes, meine Wortmeldung wieder zurückzuziehen. (Beifall rechts; anhaltender Lärm bei den Kommunisten.)

Der Gesetzentwurf wird darauf in allen drei Lesungen mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Demokraten angenommen.

Das Haus geht zur zweiten Beratung der Novelle zum Unfallversicherungsgesetz über. In der Hauptsache enthält der Entwurf einen Umbau der Leistungen der Unfallversicherung, und zwar einen folgerichtig durch⸗ geführten Aufbau der Sachleistungen und mit rückwirkender Kraft stellenweise einen starken Ausbau der Verletzten⸗ und Hinterbliebenenrenten. Der Entwurf rückt die Sachleistungen in den Vordergrund, insbesondere die Verpflichtung zur Un⸗ fallverhütung, Ueberwachung des Betriebsschutzes, Kranken⸗ behandlung, Berufsfürsorge usw. Die Wiederherstellung der Arbeitskraft soll bis zu einem gewissen Grade den Vorrang vor den Geldleistungen durch die Renten haben. Dem Reichs⸗ versicherungsamt werden größere Befugnisse zur Aufsicht über die Unfallverhütungsvorschriften gegeben. Bei der Berechnung der Renten soll die sogenannte Drittelungsgrenze von achtzehn⸗ hundert Mark, von der ab der Jahxesarbeitsverdienst nur zu einem Drittel angerechnet worden ist, fortfallen; die Zwerg⸗ renten für Verletzte, die nur zehn oder fünfzehn Prozent der Erwerbsfähigkeit eingebüßt haben, werden aufgegeben. Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten hat vielfach Aenderungen an dem Entwurf vorgenommen und beantragt Entschließungen, worin die Regierung ersucht wird, alsbald eine Neuregelung der Vertretung der Versicherten bei den sozialen Versicherungs⸗ trägern im Sinne einer Gleichstellung derselben mit den Arbeitgebervertretern herbeizuführen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Versicherungspflicht auf zurzeit noch nicht versicherungspflichtige Betriebe und Tätigkeiten aus⸗ gedehnt wird, die mit einer besonderen Unfallgefahr verbunden ind. . . ; Berichterstatter Abg. Ziegler (Dem.) berichtet kurz. über die Aenderungen des me,, . den Ausschuß, die zum Teil wesent⸗ liche Umgestaltungen darstellen. ö ö.

ine , allen Parteien sind neue Abänderungsanträge gestellt worden. .

Abg. Becker⸗Herborn (Soz): Der Entwurf der Regierung stellt einen Raubzug auf die Taschen der Unfallverletzten dar; die kleinen Renten sollten ganz wegfallen und die Renten bis zu fünfzig Prozent der Erwerhsunfähigkeit gekürzt werden. Die Unternehmer 6 die erweiterten Aufsichtsbefugnisse der Behörde für die Unfall⸗ verhütungsvorschriften abgelehnt und die Bestellung von besonderen Aufsichtsbeamten durch die Behörde als Eingriff in die Selbst⸗ verwaltung bezeichnet. Den Betriebsräten wird gegen das Gesetz die Mitwirkung an den Unfallberhütungsporschriften von den Unter— nehmern verweigert. Mit der Unfallverhütung liegt es vielfach noch sehr im argen. Zweck der Arbeit ist ja nach der Auffassung der nternehmer nicht das Gemeinwohl, sondern das Herausschlagen möglichst großer Gewinne. Bei der Akkerdarbeit lassen sich die Unfallverhütungsvorschriften gar nicht durchführen. Es ist vor⸗ gekommen, daß Reeder seeuntüchtige Schiffe hinausgeschickt haben. um bei ihrem Untergang hohe Entschädigungen zu erhalten. Dafür dürften Geldstrafen nicht genügen, solche Reeder müßten mit Ge⸗ ,, bestraft werden. Die Fortbildungsschulzeit darf nicht auf en Abend gelegt werden, und die Unternehmer müßten die ver⸗ säumten Arbeitsstunden bezahlen. Den jungen Leuten muß die Ausbildung in jeder Weise erleichtert werden. Die Berufsfürsorge kann zum Schaden der Versicherten ausfallen. Wenn z. B ein Verletzter in einen anderen Beruf übergeführt wird und dort eine Stelle gefunden hat, so wird die Rente verkürzt, aber nicht wieder in der alten Höhe wiederhergestellt, wenn ihm in seiner neuen Stelle gekündigt wird, was bei der flüssigen Lage des Arbeitsmarktes leicht vorkommen kann. Wenn ein Verletzter eine ihm von der Berufs⸗

nossenschaft angewiesene neue Stelle nicht annimmt, wird ihm eine Rente 9 Zeit ganz oder teilweise entzogen. Die Renten ansprüche der Verletzten werden in ganz ungenügender Weise an⸗ erkannt, vielfach wird behauptet, der Verketzte habe selbst den Unfall verschuldet. Wir müssen verlangen, daß beim vollen Verlust der Erwerbsfähigkeit der volle entgangene Arbeitswverdienst als Rente gegeben wird. Die Krankenkassen sollen zu den Kosten der Berufs⸗ enossenschaften mit herangezogen werden; dann müßten die Kranken⸗ . auch ein Mitbestimmungsrecht haben. Wir verlangen, daß die Berufsgenossenschaften allein für die Unfälle aufzukommen haben. Das ist keine Belastung der Wirtschaft, sondern die Fürsorge für die Arbeiterschaft steigert deren Arbeitsfreudigkeit zum Nutzen der Wirtschaft. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Schwarzet, Oberbayern (Bayr. Volksp.); Die Par⸗ teien der Rechten, das Zentrum, die Wirtschaftspartei und unsere Partei bedauern lehbaft, daß bei der jetzigen Lage der Wirtschaft für die Arbeiterschaft noch nicht mehr geschehen kann. Diese Novelle ist von den Parteien und von den Berufsgenossenschaften selbst ge⸗ wünscht worden. Es mußte nach der Ueberwindung der Inflation

mitsprechen

Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

*

wieder Ordnung geschaffen und die Renken mußten erneut geregel werden. Nun befürchten die Berufsgenossenschaften von dieser Novelle eine unerträgliche Belastung, und die Versicherten sind mit ihr auch nicht zufrieden. Wir halten die Einbeziehung der Gast— und Schankstätten, der Bühnenbetriebe und der Feuerwehr in die Unfall versicherung für geboten, aber wir konnten um derentwillen diese Novelle nicht verzögern. Bei der Einmütigkeit der Parteien in diesen Dingen sollten die Versicherten mehr Vertrauen zu ung haben. Der Ausschuß hat die Vorlage wesentlich verbeffert? Di⸗ Unfälle auf den Wegen von und zur Ärbeit sind in die Versicherun einbezogen worden, die Unfallverhütungsvorschriften sind ausgebaut die Rentenberechnug ist verbessert usw. Alle Parteien haben zun Verbesserung der Vorlage beigetragen, und der Ausschuß hat sid seiner Arheit nicht zu schämen. Zur Aufhebung der kleinsten Renten ohne Entschädigung konnten wfr uns nicht entschließen. Wir be— antrahen deshalb e. mit den genannten Parteien, daß den Wegfall dieser Renten als Abfindung ein dreifacher Betrag eine Jahresrente gewährt wird. Namens der von mir vertretenen Par— teien kann ich nur versichern, daß wir das Gesetz so gestalten wollem wie es den Versicherten und den Versicherungsträgern am besten dient. (Beifall.)

Abg. Rädel (Komm.): Es ist bezeichnend, daß die Regie⸗ ung parteien sich ausschweigen und daß man dieses umfangreiche Gesetz in der knappen Redezeit von einer halben Stunde besprechen soll. Das Gesetz dient der Entlastung der Unternehmer und der Be⸗ lastung der Versicherten. Man hebt den Wert der Unfall verhütungs—

vorschriften eifrig hervor, aber die Vorlage enthält keine Verbesse⸗ rung des jetzigen Zustandes. Eine Rentenerhöhung ist nur teil— weise erfolgt bei den höheren Renten, aber nicht bis zur vollen Höhe des Jahresarbeitsverdienstes, wie wir berlangt haben, und die Kosten sollen die kleineren Renten bis zu 50 Prozent tragen, für die nach der Vorlage nur der halbe Jahresarbeitsberdienst zugrunde gelegt werden sollte, wofür wenigstens der Ausschuß zwei Drittel eingesetzt hat. Aber hierdurch wird trotz der Beseitigung der Drittel ungs⸗ grenze an dem Drittelungsberfahren festgehalten. Im Äusschuß hat albst das Zentrum die Beseitigung der kleinsten Renten bis zu zehn Prozent mitgemacht. Es ist ein Skandal, daß noch Renten von einer Mark vierteljährlich vorkommen, denn man hat dis Auf⸗· wertung, der Ren ten verhindert. Auch der Äntrag Schwarzer Über die Abfindung verbessert die Sache nicht. Sie Berufs fürforge soll nur eine Rentenquetsche abgeben. Die Berufsgenossenschaften haben gar kein Vertrauen bei den Versicherten. .

g. Zise de n,) stimmt im wesentlichen den Ausschuß— beschlüssen zu. Man könne hier mit Engelszungen . ö aber wohl den Andersdenkenden nicht überzeugen. Wenige Gefetz⸗ Ltwürse seien im Ausschuß so eingehend, erörtert worden wie diefer. 3 er Entwurf bringt gegenüber dem Kriegszustand und auch gegen⸗ über, dem Vorkriegszustand wesentliche Verbesserungen. Wir können Sozialpolitik aber nur mit Rücksichtnahme ö die Wirtschaft treiben; beide hängen miteinander untrennbar zusammen. Die Lasten der Soziglversicherung müssen von der Wirtschaft getragen werden. Sie braucht. dazu aber arbeitswillige und arbeitsfähige Menschen, die davon überzeugt sind, daß für sie gesorgt wird. Wir treiben Wirt- Hhaftg nicht um der Wirtschaft, sondern um der Menschen willen. Die Wirtschaft ist heute zu einem großen Teil unproduktiv. Wir müssen für größere Produktivität sorgen. Der Redner verweist auf die Ausführungen Dr. Schachts in Köln, der den Verteil ungs⸗ apparat, unserer Wirtschaft als „noch immer in unerhörter Weise aufgebläht bezeichnete und auf eine Vermehrung der selbständigen Geschzfte in Berlin von einundzwanzigtausend im Jahre 1913 um das Vierfache hinwies sowie die Vermehrung der Aufsichtsratsstellen auf 60 bis 70 Prozent schätzte. Der in dem Gesetzentwurf ein⸗ geschlagene Weg führt und muß führen zu einem besseren Zusammen—⸗ arbeiten bon Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Verwaltungs⸗ grbeit muß guf das geringste Maß beschränkt werden. Immer naue

5 . . ö 6 Ansprüche dürfen aber nicht erhoben werden. Um ganz geringfügige

Betrcge wird da gestritten, werden so und so viele Beamten und zwei, drei Instanzen in Bewegung gesetzt, und das Ende ist ein Proieß. Das muß aufhören. Mancherle? Wünsche müssen zurück⸗ gestellt werden, wenn wir nicht Unerreichbares fordern wollen. Eine andere geistige Einstellung der einzelnen Faktoren der Wirtschaft muß durch die Zusammenarbeit erreicht werden. Der Kampf muß in eige Auseingn dersetzung verwan delt werden.

Abg. Stöhr (Völk) stellt fest, daß der Ausschuß saubere und Hchgem aße. Arbeit geleistet hat. Den Vexsicherten werde durch die Vorlage, nicht wenig geboten Leider habe man die Versicherüngs— grenze nicht erweitern können. Die verschiedenen Kreise und Wünsche müßten aber auf cinen Nenner gehracht und zum Gedeihen der Gesamt—= 5 ausgeglichen werden. Das Schickfal des deutschen Volkes beste he in, der Befreiung von den drückenden Fesseln unabsehbarer Zeit, die jeden innern und äußern Fortschritt hemmsen. Vor allem müsse die Wirtschaft frei werden von den fremdvölkischen Bedin⸗ gungen, hon dem Mordinstrument des Versailler Vertrages und dem Dawes⸗Abkommen. Das deutsche Volk sollte gemein sam Befrelungs⸗ Politik treiben, den Gedanken der Wahrhaftigkeit nicht verkümmern lassen, um der Welt zu beweisen, daß wir keine Sklavenkolonie, sondern ein ehrliebendes, selbstbewußtes Volk seien. In erster Linie müsse der deutsche Arbeiter ausrufen: Fort mit der Reparationspolitik; im selben Augenblick würden auch die Grundfesten des Verfailler Teufelswerks ins Wanken geraten. Jesterreich wolle jetzt fünftausend Arbeiter nach Amerika exportieren. Das „Berliner Tageblatt“ habe 3 Deutschland schon einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Bie Per— icherung und Versorgung der hinterbliebenen Familsenangehörigen eines Wrsicherten müsse weiter ausgedehnt werden. Der Redner ordert Ausbau der Wirtschaftsverfaffung und paritätische Gestaltung der Verwaltung. Er schließt mit der gi kind fan, daß seine Fraktion hir die Ausschußfassung stimmen und zum Zwecke der schleunigen . gegen alle darüber hinausgehenden Anträge stimmen werder,

Die Sozialdemokraten beantragen die Einfügung neuer s8 546 a und 5a b, wonach sich die Unfallversicherung auf das Solo⸗ und Chorpersonal der deutschen Bühnen und das gesamte Personal der Gast- und Schankwirtschaften er⸗ strecken soll.

Abg. Aufh.äuser (Soz.) befürwortet diesen Antrag.

. Ministerialdirektor Grieser setzt auseinander, weshalb sich diese Wünsche in dieser Vorlage noch nicht erfüllen ließen; indessen solle dafür ein besonderes Gesetz gemacht werden.

Abg. Andre Gentr.) verweist auf die Entschließung des Aus—⸗ schusses über die Erweiterung der Versicherung auf andere Berufs— zweige.

Abg. Luise Schroeder (Soz.) hätte eine Erklärung der Regierung gewünscht, ob nicht auch die Krankenpfleger in die Ver sicherung aufgenommen werden könnten. Zahlreiche Unfälle im Krankenpflegeberuf durch Ansteckung usw. bewiesen die Gefährlichkeit pieses Berufes. Das durchschnittliche Lebensalter der Krankenpfleger

sei nur 35 Jahre.

Abg. Räd el (Komm) wünscht, daß überhaupt alle Berufs- zweige unfallversicherungspflichtig gemacht werden.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt; über die Entschließung des Ausschusses wird in der dritten Lesung abgestimmt werden.

Nach § 559 des Ausschußbeschlusses beträgt die Rente, solange der Verletzte infolge des 3 erstens völlig erwerbs⸗ unfähig ist, zwei Drittel des nach 85 563 bis 572 berechneten Jahresarbeitsverdienstes (Vollrentes, zweitens teilweife er⸗ werbsunfähig ist, den Teil der Vollrente, der dem Maße der Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht (Teilrente).

Abg Karsten (Soz.) beantragt, daß die Voll rente den vollen Betrgg des Jahresarbeitsverdienstes ausmachen .

Abg. Moldenhauer (D. Vp) widerspricht dem Antrag, der eine Erhöhung der gesamten Rentenaufwendungen um fünfzig Prozent bringen würde und nicht erträglich sein würde. Der Antrag sei auch im Rahmen der ganzen Vorlage mit ihren Verbesserungen des bisherigen Zustands sachlich nicht begründet.

Abg. Rädel (Komm.) spricht sich für den vollen Betrag des Jahresverdienstes als Vollrente aus und stellt denselben Antrag.

Der sozialdemokratische An wird in namentlicher Ab⸗ timmung mit 247 gegen 138 Stimmen bei 2 ungültigen timmen abgelehnt. Die Ausschußfassung wird angenommen. Nach § 559 b der Ausschußfassung wird zu Renten don fünfzig oder mehr Prozent der Vollrente (Renten der Schwerverletzten) u jeder Rente für jedes eheliche Kind bis zur Vollendung des . zehnten Lebensjahres eine Kinderzulage in Höhe von 0 Prozent der Rente gewährt, für Kinder, die sich nicht selbst erhalten können.

Abg. Luise Schroeder (Soz) bezeichnet diese Kinderzulage ür völlig unzureichend und befürwortet den Antrag ihrer Fi ec iese rg bis zum achtzehnten Lebensjahre zu gewähren, und zwar zu allen Renten, nicht nur zu den Renten der Schwerverletzten.

Abg. Martha Arend see (Komm.) spricht sich unter großer Unruhe des Hauses in demselben Sinne aus. (Präsident Löbe bemerkt, daß entweder die Beratung abgebrochen werde oder Ruhe . müsse; in dieser Unruhe ließen sich die Verhandlungen nicht Uhren.

Abg. Andre Gentr.) bemerkt, daß es bisher überhaupt keine Kinderzulagen in der Unfallversicherung gegeben habe; erst diese Vor⸗ lage habe sie gebracht und der Ausschuß . sie noch verbessert. Die Berechnung kosten bei allen Renten würden mehr betragen, als die ganze Sache wert sei.

Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, ebenso ein kommunistischer Antrag, die Kinderzulage auf 20 vH zu be⸗ messen. Die Ausschußfassung wird angenommen.

Nach 5 559 kann die Berufsgenossenschaft bis zum Ablauf der 26. Woche nach dem Unfall an Stelle der Rente ein Krankengeld in Höhe von zwei Dritteln des Grundlohnes ge⸗ währen. Nach dem Antrag der Regierungsparteien soll sich dieses Krankengeld nach den Vorschriften der Kranken⸗ versicherung bemessen. Der 5 5596 wird mit dieser Aende⸗ rung angenommen, nachdem sich Abg. Janschek (Soz.) gegen den Antrag erklärt und Ministerialdirektor Grieser ihn empfohlen hat.

Nach 8 55h e ist die Unfallrente mit Wirkung vom Tage des Unfalls an festzustellen. Dabei gilt der Verletzte für die Zeit, in der er Krankengeld aus der Krankenversicherung be⸗ zogen hat, als völlig erwerbsunfähig. Das aus der Unfall⸗ versicherung gewährte Krankengeld wird auf die nachträglich für dieselbe Zeit festgestellte Rente angerechnet.

Die Regierungsparteien beantragen die Streichung dieses erst vom Ausschuß eingefügten Paragraphen. In namentlicher Abstimmung wird mit 220 gegen 170 Stimmen gemäß diesem Antrag 5 559 gestrichen.

S 588 der Ausschußfassung setzt die Witwenrente auf ein Fünftel des Jahresarbeitsverdtenstes und, solange die Witwe durch Krankheit wenigstens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren hat, auf zwei Fünftel fest. 8 588 wird mit einem . der Regierungsparteien angenommen, wonach diese Er⸗

öhung nur gewährt wird, wenn die Beschränkung der Er— werbsfähigkeit länger als drei Monate bestanden hat.

8z6l6 trifft die Bestimmungen über die Rentenabfindung. Der Ausschußbeschluß bestimmt: Beträgt die Rente eines Ver— letzten ein Viertel (Regierungsvorlage ein Fünftel der Voll⸗ rente, oder weniger, so kann die Berufsgenoffenschaft den Ver⸗ icherten mit seiner Zustimmung durch Gewährung eines dem

zerte seiner Jahresrente entsprechenden Kapitals abfinden. Trotz der Abfindung soll Rente weitergewährt werden, wenn durch nachträgliche erschlimmerung die Erwerbsfähigkeit um mehr als 10 vH weiter gemindert wird. Die Rente wird um den Betrag gekürzt, der bei Berechnung der Abfindung zu— grunde gelegt war. ;

Die Sozialdemokraten beantragen, daß die Abfindung nur bei Renten von einem Fünftel der Vollrente oder weniger ein—⸗ treten kann, daß die Rente wieder auflebt, wenn sich die Er— werbsfähigkeit ö um 10 vH“ weiter vermindert und dann die Rente um den Betrag gekürzt wird, der als Ab⸗ findung gewährt ist, wobei rateénweise Abzahlung zuzu⸗ gestehen ist.

Die Regierungsparteien beantragen: Sind seit dem Un⸗ fall zwei Jahre vergangen und beträgt die Rente des Ver— letzten nicht mehr als ein Zehntel der Vollrente, so kann ihn die Genossenschaft durch Gewährung des dreifachen Betrages seiner Jahresrente abfinden. Im übrigen stimmt dieser An⸗ trag mit der Ausschußfassung überein.

Die Kommunisten beantragen, die Abfindung überhaupt zu streichen.

Abg. Karsten (Soz) führt zur Begründung seines Antrags aus, daß die Aus chu ze schlüjs ungerechtfertigte Härten enthielten, was gerade auf Vorschlag der Partei geschehen sei, die immer behaupte, das meiste für die Sozialpolitik zu tun.

Abg. Andre (Zentr) weist die Vorwürfe des Vorredners zurück. Es bleibe ja doch in allen Fällen der Anspruch auf Krankenbehandfung trotz der Abfindung bestehen. Das Zentrum habe für die Erhaltung der Rentenansprüche und die anderen Rechte der Abgefundenen mit aller Energie gekämpft. Eärm bei den Kommunisten) Nun werde man ja sehen, ob die Herren von der Linken den Mut haben würden, das Gesetz abzulehnen.

Ministerialdirektor Grieser tritt für die Ausschußfassung ein.

Abg. Rädel (Komm.) führt aus, seine Partei sei grundsätzlich n die Abfindung womit die Berufsgenossenschaften nur die

eute ein für allemal loswerden wollten.

Die Anträge der Sozialdemokraten und Kommunisten werden abgelehnt, S 616 wird in der Fassung der Regierungs⸗ parteien angenommen.

Nach 8 848 sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, dafür zu sorgen, daß, soweit es nach dem Stand der Technik und Heilkunde und der Leistun . der Wirtschaft möglich ist, Unfälle verhütet werden und bei Unfällen den Ver⸗ letzten eine wirksame erste Hilfe zuteil wird.

Aba. Höllein (Komm): Es 9ᷣ unerhört, daß man solche Selbstverstaͤndlichkeiten in das Gesetz hineinschreibt. Freilich, man weiß ja, wie die Berufsgenossenschaften im . es Kapitals handeln. Besonders bezeichnend ist, daß auf die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft Rücksicht genommen werden 9 Dem Kapitalismus fallen Menschenopfer unerhört zum Opfer. Auf, die Leistungefhigkeit

r Wirtschaft wird ohnehin schon genug Rücksicht genommen. Redner beantragt die Worte: „und nach der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft“ zu streichen.

Ein Antrag der Kommunisten 6 namentliche Ab⸗ timmung über diesen Antrag wird abgelehnt; der Antrag

öllein selbst wird in einfacher Abstimmung gegen Kom- munisten und Sozialdemokraten abgelehnt und 5 848 un⸗ verändert angenommen.

Ahg. Schmidt ⸗Cöpenick (Soz) befürwortet einen Antrag seiner Partei, die Paragraphen 931 bis 940 zu streichen. Die Land— wirtschafisarbeiter dürften nicht schlechter . werden als die Industrie arbeiter.

Abg. Behrens (D. Nat) befürwortet unter Polemik gegen den Vorredner die Ausschußbeschlüsse. Die Verhältnisse der Land⸗ wirtschaft seien anders als die der Industrie. Eine Rentenfestsetzung nach dem Muster der Industrie wücde einen großen kostspieligen Ver⸗ waltungsapparat notwendig machen, ohne daß davon die Arbeiter einen Vorteil hätten. (Beffall rechts.)

In namentlicher Abstimmung, die von den Sozial⸗ demokraten beantragt ist, wird der n,, Antrag mit 247 gegen 135 Stimmen abgelehnt.

§z 1559 erhält auf Antrag gie ler (Dem.) in seinem ersten Absatz die Fassung: „Ist ein Versicherter getötet oder derart verletzt worden, daß er voraussichtlich nach acht Wochen noch nicht wieder vollerwerbsfähig ist, so untersucht die Ortspolizei⸗ behörde des Unfallorts sobald als möglich den Unfall.“

Abg. Karsten (Soz.) befürwortet einen Antrag, in Art. 115 die Bestimmung, daß die neuen Vorschriften über Berechnung der Renten und über die Versicherungsgrenze vom 1. April 19835 ab rückwirkend in Kraft treten sollen, dahin zu ändern, daß sie bereits vom 1 Januar ab in Kraft treten sollen.

Der Antrag wird abgelehnt, ebenso noch weitere sozial⸗ demokratische Anträge.

Nach Beendigung der zweiten Lesung wird auf Vorschlag des Präsidenten Löbe auch noch die dritte Lesung vor- genommen,. Gine allgemeine Besprechung findet nicht statt. Zur Einzelberatung liegt nur ein vom Abg. Rädel (Komm.) defürworteter Antrag auf Mitwirkung der Betriebsräte bei der Unfallverhütung vor. In einfacher Abstimmung die Unterstützung für einen kommunistischen Antrag auf nament⸗ liche Abstimmung genügte nicht wird der Antrag abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung, die auf Antrag Esser Zentr.) namentlich ist, wird die Novelle zum Unfallversicherungsgesetz mit 334 gegen 26 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten nur die Kommunisten. Fünf Abgeordnete enthielten sich der Stimmabgabe. Ueber die zu der Vorlage eingebrachten Ent⸗ schließungen wird später abgestimmt werden.

Präsident Löbe fragt nunmehr das Haus, ob es jetzt noch es ist bereits 9 Uhr vorbei geneigt fei, den nächsten Punkt der Tagesordnung in Angriff zu nehmen, nämlich die Anträge auf Kündigung des deutsch⸗spanischen Handels zertrages. Von vielen Seiten ertönen zustimmende Zurufe. Zunächst erhielt das Wort zu einer Regierungserklärung

Ministerialdirektor Winter vom Auswärtigen Amt. Die Erklärung lautete: Ich hahe für die Reichsregierung zu den Anträgen folgendes zu erklären. Erstens zu den Krediken für die Winzer: ein Kredit von dreißig Millionen ist inzwischen aufgebracht worden und auf die Länder derart verteilt, daß Preußen 6.7, Bayern 7.6, Hessen 57, Baden 5.2, Württemberg 433 Millionen, Sachsen 155 05 und Thüringen 75 600 Mark erhalten. (Heiterkeit, Die Regierungen sind auch bemüht, diese Summen schnell zu verfeilen, damit fie noch für die Bekämpfung der Rebenschädlinge und für die Vorbereitung der neuen Ernte verwendet werden können. Zweitens habe de Steuererleichterungen für den Weinbau mitzuteile inanzministerium die erforderlichen Anweisun Weinsteuer den Finanzbehörden glẽbald hat zu dem sind die Zusagen über erleichterte Zahlung der dadurch eingelöst, daß in dem Entwurf, der dem Reichstag zugegan

z ö . f 16 r fünf? nie JA on pri IJktor , ist, als Termin der Zahlung der fünfzehnte Tag des dritten Me

18245 2 len daß UaIL

2

9

Nachdem der Reichstag hatte, wurde er vom spanischen Parlamen 12. Juni ge und am 21. Juni wurden die Ratifikations⸗ urkunden au auscht. Im Anschluß daran hat der deutsche Bot⸗ schafter bei der spanischen Regierung den Antrag gestellt, fofort nene Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Bestimmungen des Vertrags zu ändern, die bei der Beratung im Re worden sind. Mit dem spanischen Botschafter in 9 1 gleichen Sinne gesprochen worden. Eine Antwort der spanischen Re⸗ gierung auf diesen Antrag steht noch aus. Alsbald nach Eintreffen der Antwort soll in Madrid mit den Verhandlungen begonnen wer Die Reichsregierung kann erwarten, daß damit baldigst bey wird und hofft, daß die Verhandlungen zum gewünschten Ergebnis führen. Viertens verweist die Regierung auf ihre bei der Beratung des Vertrags abgegebenen Erklärungen, an denen sie in vollem Um fange festhält. Sie möchte im gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch davon absehen, den damaligen Erklärungen neue ergänzende hinzuzufügen.

Abg. Graefe (Völk) hält sofortigen Eintritt in die Beratung für notwendig. Die Antwort des Regierungsvertreters sei keine Antwort gewesen.

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat) spricht gegen die heutige Beratung.

Bei der Abstimmung wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommunisten die heutige Beratung abgelehnt. Das Haus vertagt sich auf Sonnabend 1 Uhr. (Kleine Vorlagen.)

Schluß 9 Uhr.

Preußischer Landtag. 55. Sitzung vom 26. Juni 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Abg. Pie ck (Komm.), den kommunistischen Antrag auf die heutige Tages⸗ ordnung zu setzen, der fordert, daß im Plenum eine 5 soll über die Umbildung der preußischen

tegierung. Die Forderung scheitert, da Widerspruch aus dem Hause . wird. (Lärm bei den Kommunisten.)

Das Haus überweist sodann 4 Anträge Conradt . Nat) über Handwerkerfragen der Ausschuß⸗ eratung. Die Anträge betreffen die Vorlegung eines Reichs⸗ ö die Nachprüfung der Steuergesetzgebung zur ntlastung von Handwerk, Handel und Gewerbe, die Wahr⸗ der Interessen des Handwerks durch Ein⸗

nehmung in den nächsten

stellung einer Ministerialdirektorstelle zaushalt sowie die Begnadigung von Handwerkern, zewerbetreibenden usw. wegen geringfügiger Ver⸗ ehen gegen die Preistreibereiverordnungen sowie die lußerkraftsetzung der Wuchergesetze. Auch ein Antrag Jaeger (D. Nat. auf Bes ö. des Straßen⸗ handels mit Lebens- und Genußmitteln, Gebrauchsgegen⸗ 536 usw sowie der Antrag von Kries (D. Nat), die Ezistenzmöglichkeit des Photogra p hen 86 werbes nicht durch die Einführung der vollständigen

onntagsruhe vernichtet wird, werden der Ausschußberatung überwiesen.

Nach ö Erledigung einer Reihe von Straf⸗ verfolgungssachen, in denen der Landtag die Genehmigung versagte, folgt die Beratung eines Berichtes über zwei schreiben des Abg. . (Wirtschaftsp.), der einer Aufforderung des Landgerichts Berlin⸗Lichtenberg, als Zeuge zu erscheinen, nicht Folge geleistet hatte und vom Amts⸗ gericht mit 100 Mark bestraft worden ist.

Abg. Kilian (Komm sieht in dem Vorgehen des Amtsgerichts den Versuch einer Einschränkung verfassungsmäßia garantierter Rechte der Abgeordneten. Ein Abgeordneter brauche einer solchen Au fforde⸗ rung nicht Folge zu leisten; er werde sonst der Ausübung seines Be— rufes als Abgeordneter entzegen. In einem anderen ähnlichen ö. sei einem kommunistischen Ahgeordneten von einem Gericht die Vor= führung angedroht worden. Es liege guch ein Präsedenzfall vor. So

aben im Magdehurger Ebertprozeß Landtag und Geschäftsordnungs⸗ ausschuß mit Recht den Standpunkt vertreten, es müsse dem einzelnen Ahgeordneten überlassen bleiben., ob er einer Aufforderung, vor Ge richt zu erscheinen, Folge leisten wolle oder nicht.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Nachdem Abg. Gottwald (entr) sich als Berichterstattei

über die Ausschußberatun gen gedußert hatte, gab ein Ver krle ter

des Ju st ißm;nisteriums eine Darstellung des Falles. Der Abg. Bischoff habe sich nachträglich entschuldigt, die Strafe sei dann aufgehoben worden, Eine bloße Vorladung zum Termin sei keine Be⸗ schränkung der persönlichen Freiheit des Abgeordneten. Er könne ohne Genehmigung des Landtags sehr wohl geladen werden; nur bei aus⸗ wärtigen Vernehmungen sei das ander Wenn 3. B. eine Plenar= sitzung oder Ausschußsitzung fei, fo gehe selbftverständlich di Aus— übung des Abgeordneten mandats einer gerichtlichen Aufforderung vor. Pätte der Abg. Bischof geschrieben er sej verhindert, so wäre eben der Termin aufgeschoben worden. (Lachen links Die Verfassung behandelt nur Strafverfahren wegen einer kriminell strafbaren Handlung. Es ist 'nicht anzunehmen, daß Srdnungsstrafen und dergl. von der Ver⸗ fassungshestimmung mit umfaßt werden. Im vorliegenden Falle er— scheine also ein Vorwurf unberechtigt. (Lachen und Widerspruch links und in der Mitte.) C(lbste fem r fsch ist eine Verhaftung oder eine zwangsweise Vorführung eines Abgeordneten immer an die Genehmi⸗ gung des Landtags gebunden

Abg. Dr. Klamt (Wirtschaftsp) erklärt, seine Fraktion habe sich nicht geäußert, da sie das Gutachten des Justizministeriums erst abwarten wolle Bedauerlich sei daß der Präsident den Abg. Bischoff nicht mehr in Schutz genommen habe; er habe gewußt, daß der Ge⸗ schäftsordnungsausschuß vor vier Wochen nicht zufammentreten werde. Auch der Vorsitzende des Ausschusses Grzesinski habe sich nicht für Bischoff eingesetzt. Er habe ihm vielmehr empfohlen, die 160 M zu bezahlen, und zu versuchen, sie später wieder zu erhalten.

Präsident Bartels erklärt dazu, daß er ordnungsgemäß die Angelegenheil dem Geschäftsordn ungsausschuß überwiesen habe.

Aba Dr. Törn er (D. Vp) betont, daß der Abgeordnete durch Art. 37 der Re schsverfassung geschützt fei. Es bedeute eine Beschrän⸗ kung der Freiheit, wenn er gezwungen werden sollte, einer Ladung Folge zu leisten. W das Gericht der Ansicht sei, daß er sich vor einer Vernehmung drücken wolle, dann habe es die Genehmigung des Landtags einzuholen.

Abg. Pieck (Komm) sieht gleichfalls in den Ausführungen des ninisteriums den Versuch, die Rechte der Ab-

S

wsroteræ 2 Cen

ertreters des Just geordneten einzuschrä

C

68

9

z 8 st :1;ꝝꝛ́ 14 9 der Vertreter des Justizministe . 6 iar 1 0n 1310 7 le sich hier um eine Auslegung der R

1 ,, ö. ; * he Interpretation t nur durch Re h

) * z 3 [2 nor 110

g. Leinert (Soz.) es als einen unger daß man in die Be

71 1èhatte

ratungen des Ausschusses eine Plenar⸗

erst das Gutachten abwarten sollen. Die flüssig. Es handele sich lediglich um die Ent⸗— ntrag angenommen werden solle.

daß der Vertreter des Justizministe

Uege.

z 1 z 6 fir Kirn ß ungen gemacht habe wie im Ausschuß, di vie

ungen nicht weiter gebracht hätten. Sollten vielleicht diese ingen schon das Gutachten selbst sein? Jedenfalls bedeuteten

135ühr! 5 ihr

3

sie eine merkwür vegnahme der Entschließungen des Justiz-

ministers. Im? sei man der Meinung gewesen, daß Art. 37

über die Immun itättzrechte gegen jeden fremden Eingriff gegen die

persönliche Freiheit schützen solle Man wäre da schon in Differenz

zekommen mit dem Vertreter des Justizministeriums. Der Redner

erklärt sich für den Ausschußantrag auf Vorleguna eines Gutachtens. 1

Das Gutachten müsse selbst stamn t wesen, daß eußerung de

er 5 ger feen mn des Geschäftsordnungs⸗ chusses Grzesin ski, Bischoff solle die 100 M bezahlen und versuchen, das Geld später wieder zu bekommen, hier angezogen habe. Diese Aeußerung sei nicht im Geschäftsordnungsausschuß gefallen. Offen bar solle ihre Wiedergabe den Ausschußvorsitzenden diskreditieren. (Lebh. Widerspruch des Abg. Dr. Klamt.) .

Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Landtag wolle beschließen: . k

„Auf das Schreiben des Abg. Bischof vom 26. Mai 1925 werden das Ministerium des Innern und das Justizministerium beschleunigt um ein Gutachten über die im Schriftwechsel des Abg. Bischof mit dem Amtsgericht Berlin⸗Lichtenberg berührten Fragen ersucht.“

Ein Vertreter des Justizministeriums erwidert: Meine Ausführungen sollten nicht etwa das Gutachten ersetzen; ich habe nur den tatsächlichen Sachverhalt und die im 3 eäußerten Ansichten darlegen wollen. (Unruhe und Widerspru inks)

Abg. Nu sich ke (Dem.): Diese Darlegung zu geben, war doch Sache des Berichterstatters. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe 6 nicht gleichbedenlend mit einem Strafherfahren, meint der Herr dzommissar. Wir müssen dringend wünschen, daß sich in diesem das Gutachten von seiner Auffassung unkerscheidet. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe jst die Einleitung eines Straf- verfahrens, es kann bekanntlich auch eine ,,, r. ins Spiel kommen. Vor allem müssen wir das Gutachten haben. Geschiebt er Rücksicht auf die Immunität nicht Genüge, so muß auf dem Wege des Gesetzes Remedur geschafft werden.

Nach einer kurzen Erwiderung des Regierungsbertreters führt Abg. Dallmer (D. Nat) aus, 2 der Immunität die Sicheruag und Aufrechterhaltung der echtspflege nicht vergessen werden dürfe. (Lärm bei den Kommunisten.) Hier liege eine Inter⸗ essenkollision vor. Man müsse das Gutachten abwarten.

Auf Antrag Riedel (Dem) wird die Debatte geschlossen.

Zur Geschäftsordnung bemerkt .

Abg. Körner (Völt,), daß der Reichstag grundsätzlich die Ladung ablehne; der Gesf astsordnungsausschuß dar e sich mit dem Reichstag in Verbindung setzen sollen. .

Abg. Pieck (Komm.): Wir beharren dabei, daß der Fall an den Ausschuß zurückverwiesen werden muß. (.

Nach einer weiteren Aussprache zur Geschäftsordnung wird der k angenommen.

Darauf setzt das Haus die zweite Beratung des Haus⸗ halts der Forstoerwaltung fort. .

Abg. Freiherr vx. Wan genhein (Wirtschaftl. Vereinig., D. , geht 44 die Waldweide und 6 die bestehenden alten

erechtsame der Waldanwohner, sowie auf die alten Holzgerechtig⸗ keiten näher ein, um die Verwaltung zu bitten, bei ihren Maß⸗ nahmen zur Ablösung nicht zu rigoros zu verfahren. Dann ver⸗— breitet er sich über das Thema der Aus, und Fortbildung der Forst⸗ beamtenschaft und ar . die in dieser Richtung vom Haupt- ausschuß gemachten Vor e,. insbesondere den Plan der Verein heitlichung des forstlichen Versuchswesens. Zur a Reorgani⸗ sation der Forstverwaltung akzeptiert er, da die Schaffung eines völlig . en Forftressorks ausgeschloffen erscheine, die Aus⸗

ußanträge ö. Einrichtung selbständiger Forstabteilungen unter

erforstmeistern als Dirigenten mit kollegialer Verfassung.

, i , v. d. Bu ssche kommt auf einige

835 8

Ausführungen aus der vorgestrigen Beratung zurück. Er bemerkt: Der Forstetat 9 mit 15 Millionen Mark durch Umsaßsteuer und dergleschen neu belastet, die den Reinertrag pre Hektar beeinflussen. Die auffallende , ,. des Reinertrages ist also immerhin ein Zeichen dafür, daß die Ausnutzung des Forstgeländes gegen 1913 nicht schlechter geworden ist. Den Vorschlag der Trennung der Holz⸗ verwertung von der übrigen . halte ich nicht für praktisch. Mit der bisherigen Organisation des n,, und der Holzverwertung haben wir vorzügliche Resultate erzielt. An die weitere Durchdringung der Verwaltung mit kaufmännischem Geist sollten wir doch auch mit der . Vorsicht herangehen. Noch nicht ein Fünftel des Gesamteinschlags 9 an die Firmg Busold vergeben worden. Dieser Unternehmer hat etwa 1580 Angestellte beschäftigt. Von einem Millionenverdienst kann keine Rede sein. Wenn Herr v. Treskow den Einschlag für viel zu hoch bezeichnet hat, so ist eine Ueberschreitung des planmäßigen Einschlags um 19 Proz. wohl noch als niedrig anzusehen, wenn man berücsichtigt, ein wie großer Holibestand allein in den Regierungsbezieken Frankfurt und Potsdam dem Fulenfraß zum Opfer gefallen ist. In der Zusammen⸗ legung von Oberförstereien dürfen wir nicht zuweit gehen, dürfen uns vor allem nicht der Illusion hingeben, daß damit große Er⸗ n . gemacht werden. Der Eulenfraß ist erfreulicherweise in iesem Jahre nicht im früheren Umfang aufgetreten; wir dürfen