1925 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jul 1925 18:00:01 GMT) scan diff

fahrigie Erunefchele zu resperneren, sondern unter allen Umstãnden uns er hat das geraden als ein noli me tangere bezeichnet unbedingt für die neunjährige höhere Schule einzutreten. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal auf den Standpunkt des Volkaschulpäda gogen stellen, so ist es absolut verständlich, und wenn Sie genauer die Hichtlinien für die Grundschule kennen., wewen Sie auch der Uberzengung sein, daß vieses Programm nicht anders als normal in vier Jahren erreicht werden kann (sehr richtigh, da gat sächlich die Grundschule doch etwas ganz neues darstellt gegenüber der drei, oder vierjährigen Volksschule, wie sie bisher vorhanden war. (Sehr richtig) Sie soll jetzt nicht mehr eine Lernschule sein, sondern es sell det ganze Mensch ala solcher erfaßt werden. (Sehr richtig? Unruhe Aber dieses Thema ist schon so oft besprochen worden, daß ich es als bekannt voraussetzen darf. Wenn sie sich aber nun auf den Standpunkt des Philologen stellen, dessen, der in erster Linie die höheren Schulen zu vertreten hat, oder der Universitäts. lehrer, so werben Sie es verstehen, daß diese Kreise es unbedingt verlangen, daß die neunjährioe höhere Schule als solche erhalten bleib Ich glaube also, daß die Regelung dieser Fragen durch eine Anpassung dieser beiven Gesichkspunkte in irgendeiner Form sich voll ziehen muß.

Wie ich schon in meinem kleinen Artikel ausgeführt habe, sehe ich die Dinge so, daß sich die Meinungen ungefähr wie 1: 1 die Wag schale halben: die eine Hälfte des Volkes wünscht, daß die Grund⸗ schule dreijährig und die höhere Schule neunjährig sei und damit eine Gesamtschulzeit von 12 Jahren herauskomme, und die andere Hälfte tritt für die vierjährige Grundschule und für eine achtjährige höhere Schule ein. Auch ich stehe auf dem Standpunkt, daß eine mehr als zwölfjährige Gesamtschulzeit auf die Dauer aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar ist. (Sehr richtig) Es muß also irgendein Weg gefunden werden, um diese beiden Gesichtspunkte miteinander zu vereinigen.

Meine Damen und Hercen, das ist aber und kann, wie nun einmal die Gesetzgebungebefugnisse verteilt sind, nicht die Aufgabe des preußischen Kultusministers sein. Hier liegt einmal ein Fall vor, wo meiner Meinung nach die Reichsgefetzgebung tatsächlich eintreten sollte. Die Frage kann nur einheitlich für Deutschland geregelt werden; das ist eine Aufgabe der Reichsgesetzgebung, und ich würde mich freuen, wenn das Reichsministerium des Innern auf diesem Gebiete, für ganz Deutschland wohlverstanden, die Verhandlungen in die Hand nimmt.

Da es nicht in unsere Hand gelegt war, von Preußen aus eine Aenderung ein treten zu lassen, haben wir versucht., mit möglichst geringer Schädigung unserer Jugend unter gleichzeitiger Würdigung beider Gesichtẽpunkte die Frage zu lösen. Das war auch der Stand- punkt meines Herrn Vorgängers. Und deshalb hatten wir die Absicht, in Vereinbarung mit den anderen Ländern, ehe diese Gesetzgebung er⸗ folgt ist, ein System auszuarbeiten, wonach begabte Kinder eine Klasse überspringen können überspringen nicht nur in der Grund schule, sondern auch in der höheren Schule. (Sehr richtig) Es ist ein schwieriges pädagogisches Problem, wie das bei dem Jahrklassen⸗ system, das wir haben, durchgeführt werden kann. Ich habe unter anderem z. B. einmal überlegt, ob es nicht möglich wäre, durch Wiedereinführung des Michaelistermins das zu erreichen, weil dann eben nur ein halbes Jahr übersprungen zu werden braucht. Aber hier stehen auf der anderen Seite auch sehr schwerwiegende pädagogisch= zechnische Bedenken entgegen, die hier auszuführen zu weit führen würde; wir werden vielleicht noch einmal im Ausschuß Gelegenheit haben, diese Dinge ausführlicher zu behandeln. Ich möchte nur sagen, daß wir diesem Problem ganz klar ins Auge gesehen haben und be⸗ absichhigen, mit den anderen Ländern unter Führung der Reichs- regierung uns im Schulausschuß der Länder zusammenzusetzen, um einmal zu überlegen: wie können wir dem Unheil steuern, das durch bie obligatorische Verlängerung der Gesamtschuldauer um ein Jahr eintreten kann? Unmäöglich erschien es uns, das Springersystem allein in der Grundschule durchzuführen; denn wenn das in gößerem Um— fange in der Grundschule geschieht, gerät tatsächlich die eigentliche Aufgabe der Grundschule in Gefahr. (Sehr richtig! links) Außerdem sind die Pädagogen so ziemlich alle einer Meinung, daß gerade in diesen jungen Jahren des Grundschuslpflichtalters die Feststellung einer besondern Begabung außerordentlich schwer ist und nirgendwo so sehr die Gefehr einer Treibhauskultur vorliegt, wie gerade hier. (Sehr richtig! links) Man kann es der Mutter nicht verübeln, wenn sie ihren Fritz oder Max für den Gescheitesten aller Buben hält und in ihrem Ehrgeiz wünscht, daß das auch äußerlich im Avancement auf der Schule zum Ausdruck kommt. Sie kennen alle die ver⸗ heerenden Wirkungen dieses Treibens, das die Primusnaturen in der

Vorschule hervorbringt, Sie wissen, welche verhängnisvollen Folgen das für die spätere Entwicklung der Kinder haben kann. Es ist jetzt erwiesen, daß es gar nicht richtig ist, daß die Gedächtniskraft, wie es sich der Laie meistens vorstellt, in diesen Kindheitsjahren am stärksten ist die Pspchologie ist über dieses Märchen längst hinaus die Gedächhniskraft ist in späßeren Jahren viel stärker. Gerade in diesen jungen Jahren ist eine außerordentliche Gefahr für die ganze spärere geistige Entwicklung der Kinder gegeben, wenn hier dem Ghrgeiz der Gltern keine Schranken gezogen werben. Hier scheink mir eine entscheidende Aufgabe für Staat und Unterrichwwwerwaltung vorzuliegen. Man muß die CGltern aufklaͤran, daß es nicht zum Segen, sondern zum Unsegen der Kinder geschieht, wenn sie bie Kinder in den ersten Jahren übermäßig treiben.

Was die Grundschule selber angeht, so stehe ich persönlich auf dem Standpunkt, daß ich die Vierjährigkeit der Grundschule gern erhalten sehe; denn ich glaube, daß die Ziele, die sich die Grundschule stellt, eben vier Jchre brauchen, um sich voll auswirken zu können. (Sehr richtig! Iinks) Ich bedaure, daß die Gltern das zum großen Teil noch nicht erkannt haben, ich bedaure noch mehr, daß diese Frage, die katsächlich in erster Linie eine pädagogische Frage ist, zu einem Politikon geworden ist (sehr richtigh, zu einem Politikon von rechts wie von links. Und voch ist sie tatsächlich ein päcdagogische Frage; sie wird natürlich auch eine wirtschaftliche Frage durch die Ver bindung der vier plus neun Jahre, wodurch eben ein Jahr mehr gefordert wird. Ich verstehe, daß von diesem Gesichtspunkt aus natür— lich cuch politische Interessen hier mit hineinspielen können.

Wir haben nun in der Unterrichtsverwaltung versucht, einen ganz klaren Wege zu gehen, indem wir uns gesagt haben: wir müssen auf festem Rechtsboden stehen. Dieser Rechtsboden ist für uns das Grundschulgesetz. Auf diesem Boden hat auch mein Herr Vorgänger, der volksparteiliche Minister Dr. Boelitz, gestanden und in dem Erlaß, den er herausgegeben hat, der für die Ostern vor einem Jahr noch einmal Uebergangsbestimmungen einführte, hat er zum Schluß lolgendes ausgeführt: J

Ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß es sich hler um eine einmalige, einer Wiederholung nicht fähige Notmaßnahme handelt, die lediglich bestimmt ist, Uebergangsschwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Es ist ausgeschlossen, daß diese Maßnahme in den kommenden Jahren wiederholt wird.

(Hört, hört! und Zurufe links. Unruhe und Zurufe rechts) Ich bitte aber, mich ausreden zu lassen. Dies wat der Standpunkt des Herrn Boelitz, der orbi et urbi bekannt war, und der selbst⸗ verständlich bis zum Erlaß eines neuen Reichsgesetzes Richtschnur für die Handhabung der Dinge durch das Kultusministerium sein mußte.

Meine Damen und Herren! Dies war die Richtlinie, der wir gefolgt sind, und es war, so lange die Novelle nicht Gesetz war, sondern so lange sie im Reichstag und nachher im Reichsrat dis⸗ kutiert war, selbstverständlich das qute Recht der Unterrichtsver waltung, in diesem Sinne weiter zu operieren. Wir waren im Reichs- tag und nachher im Reichsrat deshalb gegen eine Veränderung, weil uns diese Veränderung nur eine Rechtsunsicherheit zu schaffen schien. Hätte das Reichsgesetz diese Novelle, eine klare Mußvorschrift, en der nicht gedeutelt werden konnte, und bei der der Wortlaut nicht geradezu zu Interprelabion skunststücken einlud, hätee eine klare Formulierung vorgelegen, so wären wir gewiß einverstanden gewesen; denn es lag ja in unserem Interesse und in unserer Politik, daß dem Springersystem wie in der höheren Schule so auch in der Volks⸗ schule eine rechtliche Fundamentierung gegeben werde. Nun war die Formulierung dieser Initiativanträge des Reichstags derartig unklar und wir erleben es ja jetzt, wie grundverschieden die Inter⸗ pretation von rechts und links sein kann daß es uns tatsächlich, da wir die kommenden Verhältnisse vorher sahen, unerwünscht war, daß ein derartig unklarer Entwurf Reichsgesetz werde. Das ist der Gesichtepunkt, von dem aus wir im Reichstag unter vergeblichem Bemühen, die Reichsregierung ihrerseits zu einer Stellungnahme zu bewegen, dem Reichstag gegenüber, der das Gesetz ja als Initiativ⸗ gesetz einbrachte, Stellung genommen haben, und in gleicher Weise haben wir nach einem Beschluß im preußischen Kabinett im Reichsrat Stellung genommen, in der Hoffnung, daß dieses Gesetz uns erspart bliebe. Nun, es ist Gesetz geworden. Es enthält eine Kannvorschrift.

Und warum ist es Gesetz geworden? Weil die Mehrzahl der Länder,

vor allem Bayern, das grundsätzlich auf dem Standpunkt des preußischen Kultusministeriums steht, das gar nicht daran denkt, dieses Gesetz einzuführen, zugestimmt hat, da es sich sagte: es ist eine Kannvorschrift; das brauche ich nicht durchzuführen. Und Bayern denkt gar nicht daran, diese Vorschrift durchzuführen. Ich kann Ihnen aber bersichern, daß es in Bayern so gut wie nicht vorkommt, daß einer mit drei Jahren in die höhere Schule kommt. Ich kenne die Ver⸗ hältnisse in Bayern zufällig ziemlich genau und weiß, wie die Dinge dort liegen, daß in der Mehrzahl der Fälle, in 90 oder 95 8 der Fälle, in Bayern der 13 jährige Schulbesuch üblich war. (Sehr vichtig! links.)

Nachdem die Novelle Gesetz geworden war, kamen unsere Aus führungsbestimmungen, und ich glaube, bei diesen Ausführungs- bestimmungen können Sie sich nicht über eine Langsamkeih der Re gierung beklagen. Man kann uns auch vor allem nicht etwa vor- werfen, daß wir das Reichsgesetz hätten sabotieren wollen. Meine Damen und Herren, wenn ich dieses Reichsgesetz hätte sabotieren wollen, dann hätte ich es einfach nicht in Kraft zu sezen brauchen; denn es war gerade nach der uns vorhin schon gegebenen Inter- pretation der Grundsatzgesezgebung des Reiches durch das Reichs gericht, die von Herrn Oelze zitiert wurde, nötig, daß zur Rechts- wirksamkeit der Grundsatznovelle eine Ausführungsverordnung vom Sbaatsministerium bezw. vom Kultusministerium erging. Wir hätten uns ruhig einige Schwierigkeiten machen lassen können, und ein Vierteljahr wäre hingegangen, und nachher wäre es zu spät gewesen; es wäre für dies Schuljahr unmöglich gewesen, den Segen dieser Novelle für Preußen sich auswirken zu lassen. Das haben wir gerade nicht gewollt. Wir stehen ja auf dem Standpunkt, daß auch in der Grundschule wirklich dafür geeignete und begabte Kinder springen sollen. Infolgedessen haben wir schrittweise mit der Gesetzgebungs⸗ aktion des Reiches im Ministerium die Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet, und wir haben, nachdem im Reichsrat das preußische Vokum abgelehnt war, sofort, noch vor dem Inkraftreten des Ge⸗ setzes, die Ausführungsbestimmungen herausgegeben. Wir haben uns also loyal auf den Boden der Reichsgesetzgebung gestellt.

Nund sind diese Ausführungebestimmungen vom Abgeordneten Delze wie auch in der Oeffentlichkeit heftig kritisiert worden. Herr

eine Erleichterung gebracht. Ohne dies Gesetz wäre nicht ein Schüler nach drei Jahren in die höherve Schule gekommen. Nun sind sie aber massenhaft, zu Hunderten, wenn nicht gar zu Taufenden nach drei Jahren in Preußen auf Grund der Ausführungsbestimmungen über⸗ getreten. Die Statistik liegt noch nicht vollständig vor. Aber wenn Sie sich vorstellen, daß in Erfurtz allein 31 Kinder, in Marienwerder 33 Kinder übergetreten sind (lebhafte Zurufe rechts) ich kann nicht alle Städte nennen ergibt sich, daß in Preußen trotz meiner Ausführungabestimmungen doch zahlreiche Kinder der Segnungen des Gesetzes haben teilhaftig werden können. Die Statistik der größeren Städte ist noch nicht abgeschlossen, in den kleineren Städten allein waren es über 600. Eine neue Statistik werden wir später beim Kultusetat im Ausschuß vorlegen.

Betreffs des umstrittenen Wortlauts in den Ausführungs⸗ bestimmungen „Einzelfall“ oder „einzelne Fälle“ verstehen wir im Mmisterium unter „einzelnen Fällen“ jeden einzelnen Fall, wo den Bedingungen entsprochen ist. Wenn in der Hinsicht eine nachge⸗ ordnete Stelle unsere Ausführungsbestimmungen vielleicht mißverstanden hat, fo ist durch Eingreifen des Kultusministeriums sofort Remedur geschaffen und wird Remedur geschaffen werden.

Herrn Wildermann antworte ich: die Bestimmung unter 3c war und ist deshalb notwendig, weil die Umgehungen des Grundschul⸗ gesetzes einen äußerst bedauerlichen und für die Unterrichts verwaltung bei dem einem Reichsgesetz geschuldeten Respekt unerträglichen Umfang angenommen hatten. Die Unterrichtsberwaltung erkennt jedoch an, daß die Bestimmung solchen Kindern gegenüber zu Härten führen kann, die tatsächlich gesundheitlich schwach entwickelt waren und deren Gesundheitszustand sich später gehoben hat. In solchen durch amtsärztliches Attest belegten Einzelfällen ist die Unterrichtsverwaltung zu wohlwollender Prüfung mit dem Ziel, solche Kinder vor ungerechtfertigter Schädigung zu bewahren, durchaus bereit. (Bravo) Ein Wort über die Verhandlungen im Unterrichtsausschuß. Herr Oelze hat drei Punkte an der Haltung des

Ministerialdirektors Kaestzner mißbilligt. Ich fühle mich verpflichtet,

Delze sagte, das neue Gesetz soll eine Erleichterung bringen. Es hat

noch ein Wort wozu zu segen. Erstens hat Herr Oly gerügt die Haltung von Herrn Kaestner gegenüber einem Reichsgerichtsurteil. Ich habe hier das unkorrigierte Stenogtamm des Ausschusses. Herr Kaestner hat, um allen späteren Mißdeutungen die Spitze abzu⸗ brechen, auch nicht ein Komma geändert an dem ihm vorgelegten Bericht des Unterrichtaauaschusses. Danach steht hier:

Was das Urteil des Reichagerichts betreffe, so sei es eine eigenartige Erscheinung, daß die Juristen entdeckt hätten, daß das Grundschulgesetz das vier Jahre in Kraft sei, eigentlich kein Gesetz sei. Bei dem Urteil könne auch kein Jurist ernst bleiben.

Sie wissen, wie es im Ausschuß geht. Herr Kaestner hat, wie vorher zwischen uns vereinbart war, nicht die Absicht gehabt, das Reichs. gerichtsurteil zu bezweifeln oder zu kritisieren, sondern das Urte öl über das Reichsgerichtsurteil, d. h. die falschen Schlüsse, die man aus seiner Formulierung zog, die nur für die Teile der Grundsabgesetz⸗ gebung galt, für die noch keine Ausführungabesfsimmungen existierten. Daß für diese Schule das Reichsgericht mit vollem Recht sagen konnbe: das ist noch keine lex perfecta, versteht sich von selbst, daß man aber auf der anderen Seite in denjenigen Fällen, wo die Aus führungsbestimmungen vorlagen, nicht mehr von einer lex imperfecta sprechen kann, sondern daß das ein vollgültiges Gesetz ist das ist die Auffassung, die wir alle vertreben haben, und ich glaube auch, daß ich der Entscheidung irgendeiner Instanz, elwa des Staats- gerichtshofs, mik voller Ruhe entgegensehen kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit bei den Deutschen Demokraten)

Der zweite Punkt war der, daß Herr Kaestner in die Notlage gekommen ist, ein etwas hartes Urteil über die Haltung bestimmter Direktoren abzugeben. Die ganze Frage der Direktoren ist nicht von der Unterrichtsverwaltung aus aufgerollt worden; wir haben uns sogar in dieser Frage sehr zurückhaltend verhalten und hätten von uns aus den Direktoren voraussichtlich keinerlei Mißbilligung ausgesprochen. Wenn aber nun in der Hitze des Kampfes aus dem Verhalten der Direktoren Rechtskonsequenzen für die Rechtsgültigkeit der Auf- nah meprüfungen gezogen wurden, so mußte hier natürlich wider⸗ sprochen werden, wie ich das bereits in meiner Antwort auf die kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht habe.

Was endlich die Kritik an der Reichsregierung betrifft, so glaube ich nach allem, was ich von den Verhandlungen im Unterrichts⸗ ausschuß gehört habe, daß Herr Kaestner nur davauf aufmerksam ge⸗ macht hat, daß die Reichsregierung in dieser doch tatsächlich für die Grundsatzgesetzgebung sehr wichtigen Frage nicht die Führung über⸗ nommen hat, sondern die Führung durchaus dem Reichstage und den einzelnen Abgeordneten überlassen hat, und daß es für die Länder, für die es doch von außerordentlicher Bedeutung war, einmal zu wissen, wie sich die Reichsregierung zu dieser Interpretation ihrer Reichs⸗ gesetzgebung stellt, durchaus schwierig war, auch nur die leiseste Meinungsäußerung der Reichsregierung zu dieser wichtigen Frage zu eruieren. Sie werden verstehen, daß dadurch die Verwaltungen der Länder in eine sehr peinliche Situation gekommen sind, und daß wir diese Haltung der Reichsreglerung bedauern mußten.

Zum Schlusse darf ich noch das Eine sagen: Wenn ich diese feste Haltung in diesen Grundschulfragen eingenommen habe, so habe ich das aus dem gleichen Gesichtspunkt heraus getan, wie es mein Amtsvorgänger Herr Boelitz getan hat; wir waren in diesem Punkte völlig einig Sie wissen, daß der Kampf um die Grundschule jetzt unser ganzes Volk zerwühlt; die Politiker und die Presse haben sich der Sache angenommen, und man kann es den Eltern nicht einmal übel nehmen, wenn sie zum Teil vollkommen desorientiert sind. Viele Eltern haben sich mir gegenüber persönlich ausgesprochen: wir wissen, daß wir hier das Recht gegen uns haben, aber wir sind nun einmal nicht dafür, daß unsere Kinder vier Jahre auf die Grundschule gehen. Ich kann versichern, daß ich darüber mit unendlich vielen Eltern und besonders Müttern gesprochen habe; ich kann auf keine Gesell schaft gehen, ohne daß irgend eine Mutter mich damit überfällt. (Heiterkeit) Ich habe den Eltern und besonders den Mültern immer dasselbe gesagt: es ist für eine Regierung vollkommen unmöglich, den Elten recht zu geben, die im Kampfe gegen die Regierungs- bestimmungen und unter Umgehung der gesetzlichen Grundlagen hier etwas durchsetzen wollen, und damit alle diejenigen Eltern zu schädigen, die in loyalem Glauben an die Haltung der Regierung ge⸗ handelt haben. Ich hätte damit das Ministerium Boelitz nachträglich desavouiert. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Das war unmöglich. Das verbot mir einfach das primitivste Gerechtigkeits⸗ gefühl. (Bravol bei den Deutschen Demokraten.)

Die zweite Rede:

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht auf das Gebiet der hohen Politik begeben, sondern hier nur ein ganz kurzes persön⸗ liches Wort aussprechen.

Zu meinem lebhaftesten Bedauern hat man einen Gegen satz zwischen dem Herrn Ministerialdirektor Kaestner und mir konstruiert. Dieser Gegensatz besteht nicht; wir arbeiten durchaus vertrauensvoll zusammen. Aber bedenken Sie: es ist ein Unterschied, ob jemand draußen im Schützengraben steht und kämpft, oder ob er weit entfernt im Feldherrnzelt sitzt und von dort aus die Schlacht leitzht. Es ist selbstverständlich, daß man von leitender Stelle aus vielleicht einmal den Ausdruck anders wählt, als derjenige, der draußen im Kampfe steht und zu ringen hat. Ich möchte das in einem Punkt noch be⸗ gründen. ; .

In der damaligen Zeit, als diese Vechandlung stattfand, war die ganze Stimmung sehr aufgeregt. So wurden z. B. von Eltern⸗ versammlungen Beschlüsse gefaßt, aus denen ich nur weniges beispiels · weise vorlesen will:

Die preußischen Ausführungsbestimmungen widersprechen diwekt dem Reichsgesetz und schädigen das Ansehen der Reichs- gewalt in unerhörter Weise. Sie setzen aber auch das Ansehen der Lehrpersonen herab, und sie tragen dazu bei, den Glauben an die sachliche Arbeit der Behörden zu untergraben. Usw. usw.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg-

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdireklor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Zuchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen

und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Srste Beitage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Mr. 155.

Berlin, Montag, den 6. Juli

19825

GFortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Wenn in diesem Ton gearbeitet wird, dann werden Sie es doch ver⸗ stehen, daß diese Schläge von außen ganz unwillkürlich dazu führen, daß der Stahl immer härter wird, und daß schließlich auch dagegen vorgegangen werden muß. Also in der Sache sind wir uns voll⸗ kommen einig, und ich kann Ihnen auch versichern, daß unter der Verantwortung des Herrn Ministerialdirektors Kaestner schon Fälle im Ministerium in der Weise entschieden worden sind, wie sie heute durch meine Erklärung auf die Anregung des Herrn Abgeordneten Wildermann hin nun amtlich festgestellt worden sind. Es ist tatsäch . lich in dieser Weise im Ministerium schon gearbeitet worden. Es klang vorhin etwa nach einem Wort wie Rückzug. Davon ist gar keine Rede. Wir stehen genau auf unserm Standpunkt. Wir haben diese Politik schon befolgt, ehe diese Erklärung hier erfolgt ist, und zwar Herr Ministerialdirektor Kaestner genau ebenso wie ich. Es war mir ein Bedürfnis der Loyalität, das hier zu erklären. ;

838. Sitzung vom 4. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr. 1Bericht dos Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Bartels eröffnet die Sitzung um 10M Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verlangt Abg. Schwenk (Comm) die Beratung des Antrags, betr. die Regierungsumbildung, noch vor der Vertagung des Land⸗ tags. Das Verlangen scheitert, da Widerspruch erhoben wird.

Der Antrag Riedel (Dem.) auf Förderung der Filmpropaganda für das Deutschtum im Osten wird abgesetzt.

Die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfol⸗ gung einer Reihe von Landtagsmitgliedern wird . ;

Der ö hat die Frage geprüft, ob es zulässig ist, bei Abstimmungen über Uranträge über Linzelne Worte getrennt abzustimmen. Der Ausschuß hat die Frage für den Fall, daß der Antragsteller der Trennung thiderspricht, verneint. Der Landtag nimmt davon Kenntnis.

ur Frage, ob in einem Untersuchungsausschuß ein Albgeordneter, der vor diesem ö, als Zeuge vernommen thorden ist, als Mitglied dieses Ausschusses tätig sein darf, hat der Geschü tsordnungsausschuß festgestellt, daß die be⸗ üglichen Vorschriften der Sträfprozeßordnung auf Unter⸗ i nue nl f keine Anwendung finden.

Der Referent Abg. Leinert eh. legt dar, daß keinerlei

gesetzliche Bestimmungen bestehen, we die Rechte der Mit-

ieder an, ,, Untersu igsausschüsse beschränken. Der Ausschuß sei ja auch keine entscheidende Instanz; ey nehme Rur die Beweiserhebung vor. Andernfalls brauchte man ja nur die Vernehmung eines Ausschußmitgliedes oder eines Ausschuß⸗ orsitenden als Zeugen zu beantragen, um sich eines unbequemen Gegners zu entledigen.

Abg. Dr. Leidig (D. Vp: Der Berichterstatter und die Ausschußmehrheit haben sich den Standpunkt von Rechtslehrern zu eigen gemacht, die in der Vergangenheit wurzeln. Die Auslegun des Ausschufses führt zu direkten Un ichkeiten. Es handelt 1. bei der Tätigkeit des Üntersuchungsaus schusses nicht allein um die Beweiserhebung. Wir beantragen Ueberweisun der Frage zur Früfung an den Rechtsausschuß. Die Untersuchung ausschüsse dürfen lediglich nach Gesichtspunkten des Rechts, nicht nach Folitischen Gesichtspunkten urteilen. ⸗‚ .

Abg. Kuttner Soz.): Der Geschäftzordnungz ausschu hat den Ausführungen des Referenten Leinert ohne jede Aussprache zu⸗ gestimmt. Wären diese Ausschüsse ,, so dürfte guch in den Hersonen, die ihnen angehören, eine Aenderung eintreten; es ämdet aber tatsächlich ein häufiger Wechsel statt. Mit dieser Fest⸗ fiellung allein ist schon die , des Dr. Leidig ad absurdum geführt. . ö ö fassung ö. Abgordneten Dr. Leidig würde zu unmöglichen Konse n führen. 3

ö. Stolt Comm.): Pe . heit des Geschäftsordnungs⸗ gusschusses und ihr Referent haben sich doch tatsächlich von partei⸗ Pölitischen Erwägungen leiten lassen.

Abg. Leine rt (Soz.) legt gegen diese Behauptung strikte Verwahrung ein und führt dann 7 en De. Leidig nochmals aus, daß für die , ,. J die Strafprozeß⸗ Frhnung überhaupt nicht maßgehend sei, oweit die n n, n. nicht in Frage komme. Der Wert dieser Ausschüsse werde au kemmeswegs herabgesetzt, wenn dem Aus chußvorsitzenden das Recht 566 zustehe, Mitglieder, die als Zeugen vernommen wurden, von der weiteren Mitgliedschaft 8 zeßen. . .

Abg. Dr. Ko ern er (Völ . ir halten dafüc, daß die Frage vom . an. werden .

Abg. Dr. Leid kg (D. Vp.) : Es ist dech kein Schadz. wenn , t, auch vorgebildet 3 eo . sehr zwe wenn au ucisten dabei mitsprechen. Als Herr Leinert t war, hat er mich als Furtsten darüber

agt, wig es mit den Mäten der Doppelmandatgre zu halten sei. Wibg lehnen Was wollen Sie damit beweisen?

, w. irg, ne, a e

un, bedarf völliger Klärung, den tarische und richterliche Funktionen,

Iicht Vbie tiwitat in Ge e n hann.

f weifung an den Rechtsau eschuß zustimmen.

Das Haus be . die Sozialdemokraten und

Kommunisten nach dem Antrage Leidig . Nach Erledigung von Eingaben erabschiedet das Haus 8 vom Hauptausschuß angenommenen Entwürfe, die Staats⸗ mittel a rn zur Ausführung von Bodenberbesserungen 9 n Doͤmänenvorwerken, zur Urbarmachung von ooren, zur Vermehrung der Arbeiterwohnungen mänen und für La innungaarbeiten im swig. Auch der , über weiteren rderung des Debatte verabschiedet. namenttiche insichtlich der bei ses fts⸗

en ,, J „Das Staatsministe cium wird ersucht, als m Ver⸗ altungswege für den . rubenkontrolleure bei n Bergrevierämtern aus den Reihen der peaktisch erprobten uer mit mindestens zehnjähriger Hauertãtigkeit zu bestellen. Pas Vorschlagsrecht wich den am Tarif beteiligten Bergarbeiter⸗

organ isa tionen übertragen. Die fachliche Prüfung und estellung

auf mindestens fünf Jahre erfolgt durch die Bergbehörde, die die Besoldung übe enimmt“

Die Abstimmung ergab, daß nur 147 Stimmen abge⸗ geben wurden. Das Haus war wiederum beschlußunfähig. Der Gegenstand war damit für heute erledigt.

Zweite Sitzung. In der für sofort anberaumten neuen Sitzung stand als einziger Punkt . der Tagesordnung der Ausschußbericht über den kommunistischen Urantrag über die gerichtliche Untersuchung der Vorgänge am 13. März 1925 im Volkspark zu Halle.

Abg. Kilian (Komm) erklärte die gerichtliche Unter suchung der Vorgänge, wo in einer bis dahin ruhig verlaufenen öffentlichen Versammlung zur Reichspräsidente nwahl durch Schüsse des Schutzpolizeikommandos unter Oberleutnant Pietzler neun Arbeiter getötet und etwa 50 verletzt worden seien, ger gls einen Skandal. Es sei unerhört, wenn behauptet werde, die Beamten hätten nur ihres Amtes gewaltet und sich keine Verfehlungen zuschulden kommen lassen. Dec Landtag wolle aber genau so über die Schuftigkeit der Polizeibehörde hinweggehen wie die Gerichts⸗

behörde. Vor fast leerem Hause nimmt noch das Wort Abg. Obuch

(Komm), der es ferner als unerhöct bezeichnet, daß bei Behandlung . Hegenstandes die Ministerban! völlig leer sei. Den Minister treffe die Verantwortung dafür, daß auch sein Privatermittlungs⸗ verfahren noch nicht soweit gediehen sei, daß er sagen könne, wie⸗ weit Beamte sich schuldig gemacht hätten. Der Landtag zeige, daß er nicht mehr die richtige Stelle sei, wo man auf wickliche Kritik a könne; der Landtag sei nur noch der Kuli von Justiz und ol izert.

Der Antrag der ö darauf zu wirken, daß das Verfahren unter Hinzuziehung von Halleschen Abge⸗ ordneten und Vertretern der Arbeiter aus den Betrieben schleunigst durchgeführt werde, wird gegen die Antragsteller abgelehnt.

Hierauf vertagte sich das Haus auf Dienstag, den 22. September.

Für die Tagesordnung ist zunächst der Ausschußbericht über die Vorgänge bei der Landes 2 vorge⸗ sehen. Ein Antrag der in , am kommenden Diens⸗ lag eine Sitzung abzuhalten, dabei kommunistische Anträge 6. Beratung zu stellen und auch die Abstimmung über die

inführung don Grubenkontrolleuren, die durch die Rechts⸗ parteien infolge Nichtstimmabgabe sabotiert worden sei, zu wiederholen, wird abgelehnt.

Der Landtag ging unter lebhaften Protestrufen der Kommunisten in die Ferien.

Schluß gegen 1 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushalt sausschuß des Reichs bag, warde vorgẽestern zunächst der Ecgänzungsetat dez Reichs⸗ wirtschaftsminifterium s verhandelt, über den der Abg. von Raäumer (D. Vp.) referierte. Reichswirtschafstsminister Dr. Re uhan s erkannte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Wunsch an, daß die Belange des Handwerks und Kleingewerbes bei allen gesetz⸗ geberischen Maßnahmen wirksam vertreten werden. Die Regierung sst bereit, den von den Parteien in dieser Richtung. geäußerten

ünschen des Handwerks entgegenzukommen, Diese Wünsche gehen bekanntlich darauf hinaus, beim eichswirtschaftsministerium eine besondere Stelle zu schaffen, die sich mit den Handwerksfragen be⸗ fassen soll. Die von einzelnen Parteien vorgeschlagene Form, einen Staatssekretär für das Handweck zu ernennen, läßt sich aber im Rahmen der bestehenden Behördenorganisgtionen nicht ver wirklichen. Eine Prüfung dieser Frage, die im Benehmen mit Vertretern der Handwertsorganisationen und mit . dem Handwerk nahestchenden Milgliedern dieses hohen Hauses statt. gefunden hat, hat ergeben, daß sich eine Loslösung der das Hand⸗ serk berührenden Fragen von der bisherigen Zuständigkeit anderen Reher ter nicht' Furchführen läßt. Ünt ber dem handwerk eine stärkere Vertretung ihrer Belange zu sichern, ist die Reichs⸗ vegierung bereit, beim Reichswirtschaftsministerium einen Reichs⸗ kommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe zu j affen. Mit der Leitung dieser Stelle soll ein in den Handwerksfragen erfahrener Beamter Ministerialrat betraut werden. Dieser soll unmittelbar dem Stgatsfekretär untzrstellt werden. VDiesem Reichs kommisfar soll zur Unterstützung seiner Aufgaben ein lleiner chuß an die Seite gestellt werden, dem selbstãndige Hand⸗ werker und Kleingewerbetreibende . termit soll erreicht werden, daß die Hearbeltung aller das Handwerk berührenden wirt. ftspolitischen een in ständiger Fühlu mit Männern der xis erfolgt. Diefer Ausschuß würde gu seinerseits in der ge sein, Anregungen und ünsche des ndwerks unmittelbar den ,. zu übermitteln, Ueber die weitere Behandlung der Angelegenheit wich wie bisher mit den beteiligten Kreisen verhandelt werden. Ich darf der Grwartung Ausdeug geben, daß die Durchführung dieser Maßnahme eine wirksame Fördgrun . und Kleingewerbes zur Folge haben wird. Die chmidt⸗Stettin D. Nat) und Drewitz (wirtsch. hetonten die ursprüngliche Forderung guf Schaffung eine , ntr.), Ho ch (Soz. ar a . . o 266 m . 5. . 3 daß angesichts der 9 tori eschränkungen durch. Zufage der ö zur Zufriedenheit entsprochen sei. ,, er Ausschuß den Grgänzungsetat des Reichswirtschafts⸗ ministerlums. Ser Ausschuß genehmigle alsdann nach kurzer Aus⸗ * die Ergänzungsetats des Reich sfinanzmini⸗

des 69 Vg. 36 Efser Nat. ] und

obwenbigkeit die vom Minister gegebene

ierauf

ru mes Und des Feel chs tags sowie den Hgushalt-sp lan ür iki des Reichs miwnisteriums für Wiederaufbau. Sodann vertagte sich der Ausschuß .

Der Handelspolitische Ausschu des Reichs⸗ tags hörte in seiner vor eestcigen 6 nächst das Ergebnis ber Beratungen seines Ünterausschusses, das vom Abg. Dr. Schneider⸗Dresden vorgetragen wurde. Der Unterausschuß hat ch dem Nachrichtenbüro des eins deutscher n,, de, .

olge dahin geeinigt, als Vorsitzenden der Enquetekommission ᷣ. Rabetth ge zu bestimmen. Stellvertreten der, Vorsitzen zer Bird Herr August Mülee r. Außerdem wurde beschlossen, in die Kommlssion zwei Natienalökonomen, ar mbold und Sehring, und zwei Betriebswirtschaftler oder Betriebswissen · Haftler als Beisitzer zu wählen. Der Kommission sollen außerdem ö die fünf größten Fraktionen einschl. dec Kommunisten je zwei

rtreter, für die feineren Fraktionen je ein Vertretec an⸗ gehören. Die Parteien sollen auch die Möglichkeit haben. Nicht⸗ lkalieder des Reichstags als ihre Vertreter zu bestimmen. Abg. Hitferding Soz) wies darauf hin, daß dem Unterausschuß

drei Fragebogen für die Sachverständigenvorlagen vocliegen: einer von den Kommunisten, einer von den Sozialdemokraten und einer von den Deutschnationglen. Diese Frageboge sollen miteinander ausgeglichen werden. Der Ausschuß sanktionierte dann die Be⸗ schlüsse des Unterausschusses. Ein Antrag des Abg. Hörnls (Komm.), als ständigen Beisitzer hir die Enquetekommission den Wirtschaftsredakteur ber Roten Fahne“, Dr. Ludwig, zu bestimmen, wurde gegen die Antragsteller abgelehnt. In der Weiterberatung der Einzelpositionen für die Positionen: Steine und Erde der Zollvorlage begründete Abg. Sollmann (Soz) einen Antrag, zu den Zöllen für die für Baugewerbe und damit für die Wohnungonot besonders wichtigen Gruppen Steine und Erden den Reichsarbeitsminister zu hören. Millionen von Volksgenossen wacteten auf Wohnungen, ohne daß sie ihnen geschafft werden könnten. Wenn der Baustein . Hochschutzzölle weiter verteuert würde, wie es durch die Zollvorlage geschehen soll, würden die Aus ichten für Wohnungen noch echeblich schlechter werden. Die deutsche Baustoffindustrie könne, eben infolge der Wohnungsnot, * die nächste Generation mit so ergiebiger Beschäftigung rechnen, sie keinen HochschutzzolUl brauche. Aehnlich stehe es hei der Zementindusteie, die drei Prozent der Baukosten ausmache und durch die Zollvorlage ebenfalls verteuert werden solle. Abg. Hor la cher (Bayer. Vp) 1 die Redezeit für Begcündung der Anträge auf fünf ö zusetzen. (Hurufe links: unerhörth 1 Dr. Breitscheid E * verwahrte sich gegen diesen Ver) such der Vergewaltigung der Redezeit. Wenn bei diesen wichtigen Dingen keine , zur Begründung der Anträge gegeben werde, müßten die Sozialdemokraten daraus die Konsequenzen ziehen. Abg. Dr. Ro sen berg (Komm) schloß sich dem an. 96 nannte den Antrag Horlacher einen „Guillotineantrag“, der ah gelehnt werden müsse. Nach weiterer Geschäftsordnungsde batte zog Abg. Horlacher (Bayr. Vp) seinen Antrag zurück. . Tonh Sender So) begründete daun einen Antrag, der zum Ziele hat. den Reichsbankpräsidenten Schacht als Sachberständigen dgre über zu hören, ob die durch die. Zollborlage verursachte Cr⸗ höhung pes Preisnibeaus die Stabilitaͤt der Währung gefährde. Mit 96 gegen 12 Stimmen, wurde dieser Antrag n, Der Ablehnung verfiel auch ein sozialdemokrgtischer Antrag, der die Zollsätze für Zement ganz streichen will, sowie ein dems— kratischer Antrag, den Zoll für Kalk zu streichen und den für 8 um ein Drittel herabzusetzen. Vorher hatte noch Abg. zoclacher (Bayer. Vp.) darauf hingewiesen, daß der Zollsatz für Zement ja nur Verhandlungszoll sei, also für bie Praxis kaum eine Bedeutung habe. Reichswirtschaftsminister Neuhaus wies darauf hin, daß er schon betont habe, daß die Stellung unserer Handelsvertragsunterhändler geradezu unmöglich gemacht werde, wenn bei Positionen, die von der Regiecung bestimmt als nur zu, handelspolitischen Zwecken gedacht bezeichnet werden, immer wieder Anträge auf Herabsetzung gestellt würden. Es wurde dann noch ein sozialdemokratischer Antrag auf. Streichung der Zölle 1 Schiefer abgelehnt. Die weiteren Abstimmungen wurden if heute vertagt.

Der Aufwertungsausschuß des Reichstage beschäftigte sich vorgestern im weiteren Verlauf der zweiten 6e der Gesetzesvorlage über die Ab lösung von Anleihen, hauptsächlich auf Antrag des Abg. Dr. Külz (Dem), mit der Be= ratung eines Antrages des 5 v. Richthofen (Dem ) der ein völlig neues System der Anleiheaufwertung vor⸗ schlägt. In seiner J äußerte der Antragsteller, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet zunächst sein Bedauern, daß sich die Regierung überraschend schnell von ihrer früheren Vorlage abgewendel und zu dem Kompromiß , er RKegierungspartelen bekannt habe, ohne daß man vorher Sachverständige, insbesondere den Reichsbankpräsidenten Schacht oder prominente. Vertreter des privaten werbes gehört haba. Das Bestreben der Gesetzgebung müsse dahin gehen, den Anleihebesitzern ein sofort geldwertes ö ier in die Hand u geben. Dies wolle sein Antrag. Mit den Beschlüssen der ersten zesung werde dem wesentlichen Wunsch der Anleihe Altbesitzer, sofort in den Besitz eines börsen⸗ und lombardfähigen Papiers zu gelangen, nicht Rechnung getragen. Diese zinslose Anleihe werde an auswärtigen Börsen überhaupt nicht notiert werden können, und auch an den deutschen Börsen werde sich ihr Kurs nur schwer vorausbestimmen lassen. Die in seinem Antrag voygesehene Aende⸗ rung werde ein börsenfähiges und hochwertiges Papier bringen, dessen Kurs unter rücksichtigung des 7y RJigen Typs sich mit größter Wahrscheinlichkeit über Pari bewegen werde. Das würde ,, die Kreditfähigkeit des Reiches stärken. Zum Vorteil er Anleihe⸗Altbesitzer sei es notwendig, Steuerfreiheit für die Umtauschstücke vorzusehen. Der Antrag sehe schließlich eine mäßige , der er hg vor. Eine wesentliche Erhöhung scheitere an dem weer en Widerspruch des Reichsfinanzministers. Zu⸗ feat stelle sich die Belastung so dar, daß nach den BVe⸗ chlüssen der ersten Lesung 39 Jahre hindurch 1256 Millionen aufzuwenden seien, während nach seinem Antrage 183,129 Mill ionen Reichsmark Au endung für das Reich entständen. Ministerial⸗ Hreklor von Brandt, erwiderte im Namen des verhinderten Reichsf mönisters, daß die im Antrag von Richthofen ent⸗ altene Srhöhung der Belastung des Reiches untragbar für das

eich sei. auch gegen das System des Antrags von Richt besen beständen schwere Bedenken. Die Mehrzahl der Anleihe⸗

itzer seien solche mit kleinem Besitz. Die laufende Verzinsung dieser kleinen Stücke bringe guf der einen Seite eine ungehenere BVelastung der Verwaltung, ohne auf der anderen Seitg den In⸗ . der Papiere einen wefentlichen wirtschaftlichen Vorteil zu ringen. e, , e,, werde das vom Kompromkß vorgeseheng Verfahren der mulativverzinfung die Kapitalbildung wesentlich fördern. Welches 86. einen besseren Kurs haben werde, sei eine offene Frage. , werde die Verwertbarkeit an der Börse die e, sein. Auch Sachverständige würden hier nur eine wirtschaftliche Prognose und kein absolut sicheres Urteil ab⸗ können. Bedenken beständen 9 die 7y 75 ige Ver⸗

als damit schon

en. denken gegen beantragte, Ver den . run G warteien hinnugtehen. a n, mad , als aus der Er bei einer Finanzaktion von so weittragender ĩ die Autortiät der Reichsbank mit einge wannt werden müsse Die . über den Antrag Richthofen wurden hierauj abgebrochen und der Antrag des 26. Dr. Külz (Dem) ange⸗ nommen, wonach der Reichsbankpräsident Dr. Schacht über den Antrag Richthofen fich zunächst äußern soll. Hierauf derbaate sich der Ausschuß Der Steuerausschuß des Reichstages setzte vorgestern die 3 der Vorlage über di AEndze rungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, gůnden und Gen enden sort Der Lugsorzche lag ein Ain trag der 1 Merck (Hayer. W imd Bere lb Gentz munrundeg der e, 2 für 6 der ee, am . ö . machte. Schi inanzminister Dr. Re in hol erklerhe un Bericht de? Nachrichten ros des Hereins deutscher Zeitunge

Aba. Dr. (Dem) Beratungen