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Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
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Der Bezugspreis beträgt monatlich 3. — Reichsmark freibl Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32. Einzeine Nummern kosten O, 390 Reichsmark.
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1925
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Verordmmng über die Einstellung und Beschäftigung aus⸗ ländischer Arbeiter in Bayern.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1925.
Preuszen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtshlättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.
Amlliches. Deuntsches Reich.
Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung aus ländischer Arbeiter in Bayern.
Vom 25. September 1925.
Auf Grund von 5 18 der Verordnung über die Ein⸗ stellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 2. Ja⸗ nuar 1923 in der Fassung vom 16. März 1925 (RGBl. 1 S. 25) wird im Einverständnis mit der bayerischen Regierung bestimint:
Artikel 1.
Die Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung aus— ländischer Arbeiter vom 2. Januar 1923 gilt in Bayern mit folgenden Besonderheiten:
Die bayerische Regierung kann im Einvernehmen mit der Reichs⸗ arbeits verwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) bestimmen, daß
a) außer den nach 8 3 für die Einstellung ausländischer Arbeiter nötigen Urkunden weitere Urkunden beizubringen sind die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (3uzug) und Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben sind,
b) in den Fällen der S5 4 und 6 Abs. 2 an die Stelle der Legitimatlonskarte, der Deutschen Arbeiterzentrale andere Urkunden treten, die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (Zuzug) und Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben sind.
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Die Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung aus⸗
discher Arbeiter im rechtsrheinischen Bayern vom 15. eptember 923 (Reichsanzeiger Nr. 269) wird aufgehoben.
Berlin, den 25. September 1925. Der Präsident der Reichsarbeits verwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung). J. V.: Dr. Kaphahn.
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1926.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung. Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“ ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den . des Monats September mit 1449 gegen 145,0 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.
Trotz des weiteren Anziehens der Preise für Fleisch, Molkereierzeugnisse und Eier sind die Ernährungsausgaben infolge der Verbilligung von Brot, Kartoffeln und Gemüse um
rund 1 95 zurückgegangen. Dagegen haben sich die Wohnungs⸗ miete und die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung erhöht. Berlin, den 30. September 1925. Statistisches Reichs amt. J. A.: Bramstedt.
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Preusen. Bescheid über die Zulassnng von Zündmitteln.
Die Zündmittel 1. Feuersicherer elektrischer Momentzünder mit Papp hülse, 2. Feuersicherer elektrischer Momentzünder mit Messinghülse und Bleiabschluß der Fr. Sobbe G. m. b. H., Fabrik elektrischer Zünder in Dortmund, werden hiermit für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen:
A. Nähere Merkmale der Zündmittel:
2. . Firma: Fr. Sobbe G. m. b. H., Fabrkk elektrischer
Zünder,
Sitz der Firma: Dortmund, J
Herstellungsort: Fabrik in Berg. Gladbach,
Bezeichnung der Zündmittel: .
J. Feuersicherer eleftrischer Momentzünder — Aufsteckzünder,
2. Feuerficherer elektrischer Momentzünder (Einsteckzünder) mit Messinghülse und Bleiabschluß;
5. Beschaffenheit:
zu 1. An Stelle des bisher als Vergußmasse benutzten Schwesels ist der Zünder mit Ebbostt vergossen, womit auch die Papierumwicklung der Zünderdrähte überzogen ist; die Pappe der Zünderhülse ist mit einem Feuerschutzmittel im⸗ prägniert. Vie Zünder werden mit ihrer Hülse auf die Spreng- kapseln aufgesteckt zu 2. Die Zünder werden mit der konischen Hülse in die
Sprengkapsel eingesetzt; die Hülse ist so bemessen, daß dabei der Knallsatz der Sprengkapsel nicht getroffen wird und der Zünder in der letzteren festsitzt, Die inneren Zünderteile und die Zünderdrähte sind mit Ebbosit überzogen. Die Messing⸗ hülse ift 4 mm lang; um die unteren 5 mm bis an einen dort eingepreßten ringförmigen Wulst der Hülse und um die herausragenden Zünderdrähte ist ein etwa 15 mm langer Blei⸗ mantel gegossen und dann festgepreßt.
B. Verwendungsbedingungen:
1. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks Dortmund;
2. Besondere Bedingungen: Die Zündmittel können auch für schwach geladen und besetzte Sprengschüsse mit geringer Vor⸗ gabe verwendet werden, bei denen durch Anwendung gewöhn⸗ sicher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter mög— lich sein würde.
Dortmund, den 28. September 1925. Preußisches Oberbergamt. Overthun.
C.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Juli 19225 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Mariendrebber, Kreis Diepholz, für die Herstellung eines öffentlichen Verkehrswege zwischen der neu zu erbauenden Huntebrüchke und der Landstraße Diepholz Barnstorf durch das Amtsblatt der Negierung in Hannover Nr 32 S. 169, ausgegeben am 3. August 1925
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juli 19265 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch. Westfälische Elektrizitätswerk, Attiengesellschaft in Essen (Ruhr), für den Bau einer 106 0002 Volt, Leitung vom. Kraftwerk Niederrhein bei Wesel nach Jamborn durch das Amteblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 33 S. 2453, ausgegeben am 19. August 1925;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriumz vom 3. August 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Groß⸗ kraftwerk Hannover, Attiengesellschaft in Hannover, für den Bau von Ueberlandleitungen und über das Erlöschen des der stgatlichen Elet⸗ trizitätsverwaltung in Hannover durch Erlaß vom 8. Juni 1922 ver⸗ liehenen Enteignungsrechts durch die Amteblätter
der Regierung in Hannover Nr. 34 S. 166, ausgegeben am 22. August 1925, und
der Regierung in Hildesheim Nr. 33 S. 144, ausgegeben am 15. August 1925;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. August 1925 über die Genehmigung von Aenderungen der Satzung der Schlleswig⸗Holsteinischen Landschafst durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 36 S. 301, ausgegeben am 5. September 1925
Nichtamtliches.
Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 30. September 1925. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger]
In seiner Sitzung am Mittwochabend beschloß der Staatsrat, bei dem vom Landtag angenommenen Entwurf eines Provinziallandtags⸗ und Kreistagswahlgesetzes auf einen Einspruch zu verzichten.
Dem Gesetzentwurf über die Vereinigung der Land⸗ gemeinde Rauschwalde mit der Stadt Görlitz stimmte her Staatsrat zu, desgl. der Notverordnung zur Aende⸗ rung des Gesetzes über das Beschwerdegericht für Entscheidungen der Aufwertungsstellen.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Aus⸗ führungsgesetzes zum Reichsgesetz für Ju gendwohlfahrt wurde mit einigen vom Ausschuß vorgeschlagenen Aenderungen zugestimmt. Gegen den Gesetzentwurf zur Ueberleitung der Gewerbesteuer in das regelmäßige Veran⸗ lagungsverfahren wurden Einwendungen nicht erhoben, ebensowenig gegen die Neufassung der Aus führungsbestim⸗ mungen zum Beamtendiensteinkommengesetz. Von der Notverordnung über die Wiederinkraftsetzung der 85 16 und 17 des Gewerbe- und Handelslehrerdiensteinko mmen— gesetz es in der Fassung der Verordnung vom 22. April 1924 nahm der Staatsrat Kenntnis. Dazu wurde eine Entschließung angenommen,
in welcher der Staalsrat bedauert, daß seiner Entschließung be= treffend Staatszuschüsse für die Berufsschulen, bisher nicht Folge gegeben ist, und nochmals darauf hinweist, daß es den Gemeinden unmöglich wird, die Berufsschusen aufrecht zu erhalten oder gar aus⸗ zubauen, wenn die Staatszuschüsse nicht wesentlich erhöht werden. Ferner hält es der Staatsrat für erforderlich, daß die Haushalts⸗ pläne der Gemeinden und Gemeindeverbände zukünftig wieder so rechtzeitig festgestellt und genehmigt werden daß mit Beginn des Rechnungsiahres nach ihnen . werhen kann, ohne mit plötz⸗ lichen Aenderungen im Laufe des Jahres rechnen zu müssen.
Gegen die Entwürfe von Ministerialerlassen, betreffend Umzugtkosten, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Wahlordnung für die Wahlen der Stadtverordneten und der Bezirks verordneten in Berlin vom 25. August 1925 wurden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt; des⸗ gleichen die Notverordnung über die Gewährung von Straffreiheit in Preußen vom 21. August 1925. Ebenso wurde die Notverordnung zur Aenderung des preußischen Gerichtskostengesetzes durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt, nachdem seitens der Staatsregierung festgestellt ist, daß nach der den beteiligten Behörden mitzuteilenden Auffassung des Justizministeriums die Kostenfreiheit sich auch auf die Ein⸗ tragung eines Widerspruchs zur Sicherung eines Aufwertung⸗ anspruchs erstrecken soll. — Damit war die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung: Donnerstag, Vormittags 11 Uhr.
Preußischer Landtag.
72. Sitzung vom 30. September 19265, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Landtag beriet in zweiter Lesung den Entwurf zur Vereinfachung der Verwaltung der Hohen⸗ zollernschen Lande, der eine andere Zusammensetzung von Oberamtsbezirken ausspricht und die preußischen Be⸗ zeichnungen „Kreis“, „Kreistag“, „Landrat“ usw. einführt.
Der Abg. Pe try (Zentr.) befürwortet die Annahme des Gesetzes. besonders auch aus steuerlichen Gründen. —
Abg. Bachem (D. Nat) widersprach dem und verwies auf ab⸗ lehnende Stimmen aus der Bevölkerung gegen den Entwurf; man solle der allgemeinen Vemwaltungsreform in Preußen nicht vorgreifen. Ministerialdirektor Dr. Mulert hob die Fürsorge des preu= . Staates für Hohenzollern hervor; auch dieser Entwurf sei ein Beweis dieser Fürsorge. Steuerliche Ersparnisse habe er in erheblichem , zur Folge, Die überwiegende Mehrheit, mehr als 26, sei für die Reform. (Hört, hörth
Abg, Dr. Bohner en, begrüßte die Vorlage als begrüßens= werten Anfang der Verwaltungsreform in Preußen. .
Auch der Abg. Bergmann (Gentr3. sprach sich für
die Vorlage aus. Auch, er wies auf die Ersparnis an Veiwal fungekosten hin. Die Verpeggründe des Hernn Bachem sesen nicht, sachlich, er hetze lediglich gegen das 2 Mit Entrüstung weise seine Partei einen Artikel des
2 Bachem zurück, in dem dem Abg. Herold ein heuchlerisches oppelspiel vorgeworfen werde. Zur Genüge sei ja seine Material⸗ sammlungsaktion bekannt, in der Material gegen das Zentrum an⸗ gefordert wind. Diese „ Wanzentaktik“ (große Heiterkeit) verdiene die