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Weiter ist eine Bestimmung darüber notwendig, was aus den Vorauszahlungen bei der Gewerbeertragssteuer für 1925 werden soll. Das ist Aufgabe des dritten Abschnitts des Gesetzentwurfs. Ferner muß bestimmt werden, was aus den Vorauszahlungen für 1924 werden soll. Bei den Vorauszahlungen für 1924 ist im Reich ein Strich durch das Vergangene gemacht, und die Voraus⸗ zahlungen sollen als Ablösung gelten. Wir haben dieses Vor⸗ gehen des Reichs nicht gebilligt. Preußen hat s. Zt. im Reichsrat beantragt, man solle für 1924 veranlagen, und zwar nicht um große Rückzahlungen zu machen, denn diese Rückzahlungen wären für Länder und Gemeinden unmöglich gewesen, sondern weil wir meinten, daß es höchste Zeit sei, Klarheit zu schaffen und eine sichere Grundlage für die weiteren Vorauszahlungen des Jahres 1925 zu haben. Wir sind mit diesen Anträgen nicht durch— gedrungen, es ist von einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 1924 abgesehen worden. Es fragt sich, ob wir auch in Preußen uns diesem Beispiel anschließen sollen oder eine nachträgliche Ver⸗ anlagung für 1924 durchführen sollen. Wenn wir auch damals den Standpunkt vertreten haben, daß diese Veranlagung notwendig sei, so glauben wir, daß wir für die Gewerbeertragssteuer diesen Standpunkt nicht mehr aufrechterhalten können einmal mit Rück⸗ sicht auf die vorgeschrittene Zeit — jetzt nähern wir uns dem Ende des Jahres 1925 — und zweitens weil die Gewerbeertragssteuer ja der Einkommensteuer angepaßt ist, und weil wir, nachdem nun eine Veranlagung zur Einkommensteuer für 1924 nicht statt⸗ gefunden hat, für die Gewerbeertragssteuer eine solche Veran⸗ lagung nur durchführen könnten, wenn wir eingehende Be⸗ stimmungen träfen, wie diese Veranlagung durchgeführt werden soll; insbesondere müßte dann eine Eröffnungsbilanz für den Anfang 1924 aufgestellt werden, eine Steuerbilanz, für die die Grundlagen in der Wirtschaft nicht vorhanden sind, und in den⸗ jenigen Fällen, wo das Wirtschaftsjahr bei den Unternehmungen nicht mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, würde die Eröffnungs⸗ bilanz nicht auf den 31. Dezember 1923 abgestellt sein, sondern mitten in das Jahr 1923, also noch in die Zeit der Inflation, hineinfallen. Es würden sich also große Schwierigkeiten ergeben, wenn heute bei der vorgeschrittenen Zeit ohne Vorgehen des Reichs und ohne daß wir die Grundlage bei der Veranlagung der Einkommensteuer benutzen könnten, für die Gewerbesteuer eine nachträgliche Veranlagung durchführen wollten. Deswegen glauben wir, daß wir uns nunmehr dem Vorgehen des Reichs anschließen und einen Strich durch die Vergangenheit machen müssen. Das kommt in den 8§ 2 bis 5 zum Ausdruck, besonders in dem 8 L, der besagt, daß für die Zeit bis zum 31. März 1925 die gezahlten Vorauszahlungen als Ablösung der Ertragssteuer, der Kapitalsteuer und der Lohnsummensteuer gelten.
Die erste Veranlagung soll also, wie gesagt, im Frühjahr nächsten Jahres durchgeführt werden; die Vorauszahlungen, die im Laufe dieses Jahres gezahlt werden, sind echte Vorauszahlungen, die auf die endgültige Veranlagung im Frühjahr 1926 zur An⸗ rechnung kommen. Für die Vorauszahlungen des Jahres 1926 müssen wir aber — weil wir doch überall den Zusammenhang mit der Einkommensteuer wahren müssen — ähnliche Bestimmungen treffen, wie sie in dem Steuerüberleitungsgesetz des Reichs für die Vorauszahlungen dieses Jahres getroffen worden sind; diese Bestimmungen sind in den 88 6 bis 16 flg. enthalten.
Die Vorlage, die wir dem Hause haben zugehen lassen, hat im Staatsrat die einmütige Zustimmung aller Parteien gefunden; auch im Hauptausschuß des Landtags ist sie einmütig angenommen worden. Ich hoffe daher, daß sie auch hier die einmütige Zu⸗ stimmung aller Parteien finden wird.
Ich darf dann noch einige ganz kurze Bemerkungen über unsere weiteren Pläne machen. Da die jetzige gesetzliche Regelung am 1. April nächsten Jahres ihr Ende findet, muß für die weitere Zeit ein neues Gewerbesteuergesetz geschaffen werden. Dieses ist in Vorbereitung und soll dem hohen Hause nach Möglichkeit noch im Dezember dieses Jahres vorgelegt werden. Meine Herren sind zu Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kommunen und ben amtlichen Vertretungen der Wirtschaft fortgereist; nach dem Ergebnis dieser Verhandlungen soll alsbald der Gesetzentwurf aufgestellt und nachher dem Staatsrat und dem Landtag zugestellt werden.
Bei diesem neuen Entwurf wollen wir — wenn ich ein paar Grundgedanken andeuten darf — die Veranlagung für das Rech⸗ nungsjahr wieder einführen. Die Veranlagung für das Kalender⸗ jahr, wie sie vorgesehen war, hat sich nicht bewährt. Das Rech⸗ nungsjahr muß wiederum das Steuerjahr werden, weil diese Steuer doch eine Steuer für die Gemeinden ist und diese bei ihren Zu⸗ schlagabschlüssen in die allergrößten Schwierigkeiten kommen, wenn sich das Rechnungsjahr der Gemeinden nicht mit dem Steuer⸗ jahr deckt. Die Veranlagung soll auf dem Ergebnis der Ver— gangenheit aufgebaut werden, d. h. auf dem Ergebnis des voran⸗ geangenen Kalenderjahres oder des vorangegangenen Wirtschafts⸗ jahres, wenn dieses mit dem Kalenderjahr nicht zusammenfällt. Dabei haben wir den Plan, später — denn sofort können wir das nicht machen — auch wieder zu dem dreijährigen Durchschnitt überzugehen.
Welche Bemessungsgrundlagen in dieses neue Gesetz auf⸗ genomen werden sollen, steht noch nicht fest, insbesondere ist noch die Frage offen, ob wir neben die Gewerbeertragssteuer nunmehr wahlweise die Kapitalsteuer o der die Lohnsummensteuer setzen sollen oder ob wir, dem Wunsche der meisten Wirtschaftskreise gemäß, neben die Gewerbeertragssteuer als Hilfssteuern die Kapital⸗ u nd Lohnsummensteuer setzen sollen. Das wäre vielleicht mit Rücksicht darauf zu erwägen, daß heute — das wird in den Kreisen der Wirtschaft mit Recht hervorgehoben — die Gemeinden die Wahl, ob Kapitalsteuer oder Lohnsummensteuer als Hilfssteuer genommen werden solle, nicht eigentlich auf die wirtschaftliche Struktur der Gemeinden abstellen, sondern ledigkich darauf, welche Steuer mehr einbringt. Darum ist es zweckmäßig, die Wahl aus⸗ zuschalten und beide Hilfssteuern heranzuziehen. Beide Steuern sollen aber Hilfssteuern bleiben; das Schwergewicht muß auf die Ertragssteuer gelegt werden.
Eine sehr ernste Frage wird dann noch die sein, von welchen Behörden die Veranlagung durchgeführt werden soll. In dem Entwurf der Gewerbesteuerordnung war vorgesehen, daß in erster Linie die Finanzämter herangezogen werden sollten; das hat der Ständige Ausschuß nicht gebilligt, er hat vielmehr die Gewerbe⸗ steuerausschüsse in den Stadt⸗ und Landkreisen eingesetzt, und nur diejenigen Stadt⸗ und Landkreise, die davon keinen Gebrauch
machen wollen, können die Veranlagung durch die Finanzämter vornehmen lassen, wie es z. B. in der Stadt Berlin geschieht. Es fragt sich aber — und diese Frage wird ernstlich zu erwägen sein — ob dabei nicht eine Doppelarbeit geschieht, die vermieden werden könnte, und ob man nicht überall zur Veranlagung durch die Finanzämter übergehen soll. Allerdings wäre dabei Voraus⸗ setzung, daß eine starke Mitwirkung der Selbstverwaltungskörper in dieses Verfahren eingeschaltet würde. Ohne eine solche Mit⸗ wirkung der Stadt- und Landkreise, der Selbstverwaltungskörper überhaupt, kann diese Steuer nicht veranlagt werden, da sie nach wie vor eine Gemeindesteuer bleiben soll.
Auf diese allgemeinen Gesichtspunkte kann ich mich wohl be⸗ schränken, da ja der Gesetzentwurf noch später eingehend beraten werden wird, und die endgültige Beratung im Landtag wird dann hoffentlich im Dezember stattfinden können.
Die auf die Ausführungen des Abg. Dr. Jacobshagen (D. Nat.) gehaltene Rede des Finanzministers hat folgenden Wortlaut:
Der Herr Abgeordnete Dr. Jacobshagen hat eben von einer „JIronisierung“ des Parlaments gesprochen, insofern, als die Staatsregierung den Entwurf dem Parlament so spät vorgelegt und daher dem Parlament eine ordnungsmäßige Prüfung des Entwurfs nicht ermöglicht habe. Ich muß zur Entschuldigung der Staatsregierung darauf hinweisen, daß wir diesen Entwurf aus⸗ gearbeitet haben, sobald das Steuerüberleitungsgesetz im Reiche verabschiedet war. Wären damals der Landtag und der Staatsrat nicht in den Ferien gewesen, so wäre es möglich gewesen, diese Vorlage eher zu bringen und eine ordnungsmäßige Beratung durchzuführen. Wir haben dann den Staatsrat gebeten, früher zusammenzutreten, um diesen Entwurf zu beraten. Der Staatsrat ist dieser Bitte nicht nachgekommen, sondern erst diese Woche zusammengetreten. Er hat diese Vorlage am Mittwoch ver⸗ abschiedekt, und wir mußten sie nun schnell an den Landtag bringen, weil sie eine Aenderung enthält, die so schnell wie möglich in Kraft treten muß, das ist die des Zahlungstermins. Nach dem geltenden Recht müßten die Zahlungen für die Gewerbeertragsteuer bis zum 10. Oktober geleistet werden. Nunmehr soll der Zahlungs⸗ termin auf die Mitte des zweiten Monats verschoben werden. Das zwingt zu großer Eile. Ich bedaure, daß nicht mehr Zeit ist, will aber jedenfalls alles tun, was in meinen Kräften steht, um dem Parlament eine ordnungsmäßige Beratung zu ermöglichen. Hier lag gewissermaßen höhere Gewalt vor.
Ein paar Worte zu den anderen Anregungen des Herrn Ab⸗ geordneten Dr. Jacobshagen. Er hat einen Antrag angekündigt, der die Regierung ersuchen soll, nicht nur die Vorauszahlungen auf die Ertragsteuer, sondern auch die auf die Lohnsummen⸗ und auf die Kapitalsteuer unter gewissen Voraussetzungen zu ermäßigen, nämlich wenn Verlust oder geringerer Gewinn vor⸗ liegt. Das Steuerüberleitungsgesetz enthält für die Einkommen⸗ steuer die Bestimmung, daß, wenn ein Betrieb in den ersten zwei Quartalen oder in weiteren Quartalen mit Verlust oder geringerem Gewinn arbeitet, die Vorauszahlungen ganz gestundet oder ermäßigt werden können. Diese Bestimmung beruht auf dem Grundgedanken, daß man die Vorauszahlungen möglichst den end⸗ gültigen Zahlungen anpassen will. Diesen Gedanken haben wir für die Gewerbeertragsteuer übernommen. Auch bei dieser sollen die Vorauszahlungen im laufenden Jahre ermäßigt werden oder
wegfallen, wenn nur ein geringer Gewinn da ist oder mit Verlust
gearbeitet wird, weil wir sonst Vorauszahlungen einnehmen würden, die wir bei der endgültigen Veranlagung im Früh⸗ jahr 1926 wieder zurückzahlen müßten.
Der Herr Abgeordnete Jacobshagen wünscht diesen Grund⸗ gedanken auf die Lohnsummensteuer und Kapitalsteuer an⸗ zuwenden. Hier liegt aber die Sache ganz anders. Die Lohn⸗ summensteuer und die Kapitalsteuer werden gezahlt ohne Rücksicht darauf, welchen Ertrag der Gewerbebetrieb abwirft. Wenn also die Ermäßigung auf die Lohnsummensteuer und die Kapitalsteuer ausgedehnt werden würde, dann würde es sich nicht um die Durch⸗ führung des Gedankens handeln, die Vorauszahlungen den end⸗ gültigen Zahlungen anzupassen, sondern um einen ganz neuen Ge⸗ danken, und folgerichtig müßte er verlangen, daß die Lohnsummen⸗ steuer und Kapitalsteuer nicht nur bei der Vorauszahlung, sondern auch bei der endgültigen Veranlagung ermäßigt würden. Das Reich denkt aber gar nicht daran, etwa die Vermögenssteuer des⸗ halb herabzusetzen, weil der Besitzer des Vermögens damit im laufenden Jahre keinen Ertrag erzielt hat. Hier würden wir also weit über die Vorschriften des Reiches hinausgehen. Außerdem würde die Verfolgung dieses Gedankens überhaupt gegen den Grundgedanken der Gewerbesteuer verstoßen. Die Gewerbesteuer ist insoweit, als sie in der Form der Lohnsummensteuer und der Kapitalsteuer erhoben wird, eine reine Realsteuer, die auf dem Gedanken beruht, daß der Unternehmer für die Aufwendungen, die er durch seinen Betrieb der Gemeinde macht, zu den Kosten der Gemeinde beitragen soll. Infolgedessen müssen die Lohn⸗ summensteuer und die Kapitalsteuer nach Maßgabe der Lohn⸗ summe und des Kapitals gezahlt werden, ganz ohne Rücksicht darauf, welchen Gewinn der Unternehmer hat. Das ist heute so rechtens und muß so rechtens bleiben. Infolgedessen kann es sich nicht darum handeln, daß die Vorauszahlungen geändert werden. Ich bitte also, dieser Anregung des Abgeordneten Jacobshagen nicht Folge zu leisten.
Der Herr Abgeordnete Jacobshagen hat weiter einen Ent⸗
schließungsantrag angekündigt, durch den die Staatsregierung er⸗ sucht werden soll, durch eine gesetzliche Regelung für eine Er⸗ mäßigung der Gewerbesteuerzuschläge zu sorgen. Ich bitte, diesen Entschließungsantrag nicht anzunehmen. Der Antrag ist einfach unannehmbar. Das, was ich gestern ausgeführt habe und worauf sich der Herr Abgeordnete Jacobshagen bezogen hat, betraf etwas ganz anderes. Ich habe gesagt, gewiß müssen wir anerkennen, daß in manchen Gemeinden die Lohnsummensteuer stark angezogen ist mit Rücksicht auf die bedrängte Lage der Gemeinden. Ich habe weiter ausgeführt, wir beabsichtigen, eine Aenderung des Ver⸗ teilungsschlüssels bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer vorzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Staats⸗ rat vor und soll in der nächsten Woche dem Landtag vorgelegt werden. Durch diese Aenderung des Verteilungsschlüssels hoffen wir diejenigen Gemeinden — namentlich kommen die Industrie⸗ gemeinden des Westens in Frage, die jetzt eine seht hohe Lohn⸗ summensteuer erheben — bei der Einkommen- und Körperschafts⸗ steuer besser zu stellen, damit sie die Zuschläge zu der Lohnsummen⸗
steuer herabsetzen können. Dadurch wollen wir eine Erleichterung schaffen. Die Erleichterung wird aber nicht geschaffen, wenn wir durch einen neuen Gesetzentwurf, durch eine neue Novelle zum Gewerbesteuergesetz diese Gedanken in die Gewerbesteuer hinein tragen.
Dann der zweite Antrag, den der Herr Abgeordnete Jacobs⸗ hagen angekündigt hat und der sich auf diesen Gesetzentwurf selbst bezieht, und zwar auf den Ablösungsbetrag für 1924. Es ist richtig, daß in dem 89 des Steuerüberleitungsgesetzes die Bestimmung sich findet, daß der Ablösungsbetrag für 1924 herabgesetzt werden kann, wenn bei einem Steuerpflichtigen besondere persönliche oder wirt⸗ schaftliche Verhältnisse vorgelegen haben, die seine Steuerfãähigkeit wesentlich beeinträchtigt haben. Wir haben überlegt, ob wir diese Bestimmung auch übernehmen sollten, und ich gebe zu, daß die Steuergerechtigkeit dafür sprechen würde, diese Bestimmung zu übernehmen. Allerdings können wir die Bestimmung nicht ab⸗ stellen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern mit Rücksicht auf den Charakter der Gewerbesteuer nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse. Das wird auch von dem Herrn Abgeordneten Jacobshagen anerkannt. Wenn wir gleich⸗ wohl die Bestimmung nicht aufgenommen haben, so deshalb nicht, weil die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir an das Reich von dem Ablösungsbedarf des Jahres 1924 auf Grund der Bestimmung des 59 des Steuerüberleitungsgesetzes einige Beträge zurückzahlen müssen, so bedeutet das, daß die Gesamtsumme geringer ist und daß infolgedessen die Ueberweisungen an die Länder und Ge⸗ meinden etwas geringer sein werden. Das gleicht sich aus. Wenn wir diese Bestimmung aber auf die Gewerbesteuer übernehmen, so bedeutet das, daß verschiedene Gemeinden von dem, was sie 1924 eingenommen und verausgabt haben, Zurückzahlungen machen müssen, durch die manche Gemeinden in eine außer⸗ ordentlich schwierige finanzielle Lage kommen werden. Wenn meinetwegen drei bis vier Großbetriebe in einer Gemeinde, auf denen das ganze Gemeindeleben beruht, entsprechende Anträge stellen würden und daraufhin der Ablösungsbetrag herabgesetzt werden würde, so würden Schwierigkeiten entstehen. Mit Rück⸗ sicht darauf und mit Rücksicht auf die große Verwaltungsarbeit, die solche Anträge machen würden, haben wir geglaubt, davon absehen zu müssen, diese Bestimmung in das Gesetz zu übernehmen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Beamtenausschuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern über Anträge auf Regelung der ens lo ns ansprüche und der Uynyfallfürsorge für die Schutzpolizei beamten. Zu der Regelung der Pensionsansprüche erklärte, dem Nachtichtenbürs des Vereins deutscher Jeitungsverleger zufolge, ein Vertreter des Staatsministerium s, daß diese Rege⸗ lung erst erfolgen könne wenn man nach den Verhandlungen mit der Interalliierten , und nach Abschluß des Sicherheit chaktes klar sehen könne, wie die Rechteberhältisse der Schutzpolizei; sich ge⸗ talten würden. Hier ch auch ein Ginvernehmen mit dem Reiche er= orderlich, da das Rei e brenn, einstweilen binde Die weitere
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Nahegebiet .
liche Sitzung erst um 5 Uhr beginnen zu lassen. Abg. Kuttner Soz.) bejwe felte, cob die Arbeit des Unterausschusses wie sie jetzt vorgenommen werde, überhaupt einen Zweck habe. Es bestehe die Gefahr, daß Beschlüsse herauskämen, die im Unterausschuß eine Scheiningjoritãt hatten, im Vollausschuß aber guf keine Mehrheit rechnen konnten. Die Sache sei gestern schon bei einem Beschluß akut geworden. Abg. Dr. Pinkerneil (D. Vp) verteidigte das Verfahren des Unterausschusses. Zur Awbeitsfreudigkeit des Unter- güeschuffes würde es sicer ichtz beitragen. wenn man jetzt andere Disposttie nen treffe. Vors. Dr Leidig brachte seine Ueberraschung parüber zum Ausdruck, daß der Abg. Kuttner mit dieser Angelegenheit jetzt den Ausschuß uͤberfalle. Das Zusammenarbeiten im Unter- ausschuß werde dadurch nicht gefördert. (Zuruf des Abg. Kuttner: Unerhört) bg. Bartels (komm) warf dem Abg, Kuttner Un⸗ verschämtheit bor und erhielt dafür einen Ordnungsruf. Abg. Br. Schwering (Zentr betonte, daß in den weitaus meisten , eine Einigkeit im ÜUnterausschuß erzielt sei. Abg. Dr. von Waldthaufen (D. Nat. bedauerte, daß der Abg. Kuttner diese Frage jetzt aufgeworfen habe. Der Unterausschuß habe doch, nur die Aufgabe, dem Vollausschuß Vorschläge zu machen, die dieser dann durchaus nicht in Bausch und Bogen akzeptieren müsse. Abg. Kuttner (So)) bezeichnete die Auffassung des Vorsitzenden als eine Üeberempfindlichkeit, von der man eher sagen könne, daß sie die Jufammenarbeit erschwere. (Während dieser Ausführungen gab Abg. Br. Leidig den Vorsitz an den Abg. Dr. Deerberg ab.) Abg. Dr. Pinker neil D. Vp) beantragte, den Unterausschuß in der bisherigen Weise weiter arbeiten zu lassen. Abg. Kuttner (Sog) war der Ansicht, daß der Unterausschuß nur solche Anträge an den Vellausschuß bringen dürfe, über zie eine Einigkeit oder eine wesent⸗ ssche Einigkeit erzielt sei. Abg. Nu scch ke (Dem.) wies darauf hin, daß man dem, Ünterausschuß durch diese Dehatte schen 133 Stunden entzogen habe. Abg. Dr. Bad Soz.) ersuchte eine Abstimmung nicht vorzunehmen und die Entscheidung über die Technik dem Unter⸗ 6 selbst zu überlaffen. Der Ausschuße erklärte sich damit ein⸗ verstanden. it großer Mehrheit wurde noch ein kommunistischer Antrag angenommen, am. Sonntag keine Sitzung des Ausschusses ab⸗ zuhalten. Nächste öffentliche Sitzung Nachmittags 5 Uhr.
. Gegen 5s Uhr eröff'net der Vorsitzende Dr. Leidäg wieder die Sitzung. Er teilte mit, daß der Unterausschuß seine Arbeiten noch nicht zu Ende geführt habe und schlug vor, die Sitzung aufzuheben und die Plädoyers morgen (Sonntag) 12 Uhr, beginnen zu lassen. Er . mit gewisser hrscheinlichkeit versprechen zu können, daß der Ünterausschuß dann fertig sei. Die Plädoyers müßten dann am Montag zu Ende geführt werden. Die Abstimmungen könnten dann am Dienstag abend stattfinden. Abg. Bart el s (Komm.) be⸗ zweifelte, daß der Untergusschuß seine Arbeiten bis morgen mittag abgeschlossen hahe. Der Ausschuß verfalle allmählich in die Rolle der Wchertichkeit. Wir ständen jetzt in der Wahlbems zung, die Parteien Hätten sich festgelegt und könnten nicht dauernd Versammlungen ab⸗ 6. Wenn wirklich die, sogenanntzn Plädoyers morgen na mittag beginnen würden, dann wäre es ö,. den Ausführungen der ver⸗ . Redner folgen zu können. r schlage deshalb vor, die Plädoyers erst am Montag 9 Uhr, beginnen zu lassen, Er verstehe Wbsolut nicht, warum der Vorsitzende ö letzte Phase der ganzen Verhandlung so außerordentlich forciere und übers Knie brechen wolle. Es seien mehr als 50 Sitzungen abgehalten und dreiviertel Jahr ge⸗ tagt worden. Da sei dieses Vorgehen geradezu verdächtig. Den Schlüffel dazu sehe er in einer Erklärung, dig der Abg. ilmann in einer öffentlichen Volkegersammlung, zum besten geben hahe. Er verriet nämlich, daß die Deutsche Volkspartei an führende Sozial⸗ demokraten herangetreken päre, um wöeder in, die preuische Regie; rung aufgenommen zu werhen. (Heiterkeit Vors. Dr. T eäd ir g'er⸗ widerte, daß selbstverständlich keinerlei Zusammenhang zwischen dem Untergusschuß und der Frage der Regierungsbildung bestehe. Mit dem Beginn der lädohers am Montag wäre er einberstanden, wenn jede Fraktion sich mit 1* Stunden Redezeit begnügen würde. ¶Widerspruch) Abg. Wi gde mann (D. Nat) sah nicht ein, daß nun im Schnellzugstempo die Dinge abgewürgt werden sollten, wo es t erade auf die Hauptsgchen ankomme. Es würde durchaus keine sondere Gefahr darin bestehen, wenn man eine mehrtägige Pause vor den Plädohers einlegen würde. Abg. Dr. Kaufhold, (D. Nat) verlangte, daß der Unterausschuß seine Arbeiten nun endlich beendige. Wenn der Untergusschuß bis Sonnghend mittag mit feine Beratungen nicht fertig würde, dann würden die Deutschnationalen sich an, den welteren Beralungen des Untergusschusses nicht mehr beteiligen. (Bewegung) — Nach weiterer Geschäftsordnungsdebatte wurde dann die Sitzung des Vollausschusses auf Sonnabend 1 Uhr vertagt. Der Unterausschuß setzt seine Arbeiten am Freitag abend und Sonnabend vormittag fort.
Stand der Reben und Güte der Trauben Anfang Oktober 1925.
Note 1 — sehr gut, 2 — gut. 3 — mittel, 4 — gering, 5 = sehr gering. Iwischenstufen sind durch Zehntel ausgedrückt.
Güte der Trauben
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Mosel⸗, Saar⸗ und Ruwergebiet ; Ahrgebiet Alle übrigen preuß. Weinbaugebiete ..
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September 1925 a, . 2,6 August 1925 .. ö a. Jul 1925... ö 96
ktober 1924 . ö 3,4
Bemerkungen.
Preußen. Für die Entwicklung der Trauben war der, naß⸗ Fühle Verlauf des Septembers, wodurch der Sauerwurm trotz stärkster Abwehrmaßnahmen gefördert wurde und viel Schaden verunsachte, sehr nachteilig Ferner hat sich die Rohfäule sehr ausgebreitet, so daß in manchen Lagen schon jetzt mit der Weinlese begonnen werden muß, obwohl die Trauben noch nicht reif sind. .
Im ganzen wird für den Mostertrag mit einer seidlichen Mittel- einte zu kechnen sein; denn in sämtlichen Wein baugebieten außer dem Gebiet der Mosel, Saar und Ruwer werden die Reben mit 2.4 bis
2,5 bewertet, allo mit gut bis mittel; das letztgenannte Gebiet ist in
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diesem Jahre ausnahmsweise mit der Note 33 besonders schlecht, weil die Reben den ganzen Sommer vom zioten Brenner beschädiet worden sind. Die Qualität des veurigen wird sehr mäßig aussallen. da in keinem Gebieie die Traubengüte besser als mittel, meist wesent⸗ lich schlechter als mittel bewertet wird.
Bayern In den Weinbergen der Pfah ist durch andauernd nasses Wetter trotz zahlreicher Bertämpfungeversuche weiterer großer Wurmschaden an den Trauben entstanden. Die Güte mußte ebenfalls zurückbleiben. Es ist sast allgemein frühe vese und mäßige Qualität zu erwarten. Auch Unterfrankens Weinberge erfuhren teilweine eine Verschlechterung. Durch jortdauernd regnerische Witterung geht die Traubenreise langsam vonstatten und die Traubenfäulnis nimmt in⸗ folge Ausbreitung des Sauerwurms zu. Die Hoffnung auf einen hinsichtlich Güte entsprechen den Herbst ist teilweise geschwunden
Württemberg. Für die Weinberge die in diesem Jahr zu so schönen Hoffnungen berechtigten, war die Septemberwitterung sehr ungünstig. Die Trauben konnten nicht gleichmäßig ausreifen, auch hat da und dort der Sauerwurm erheblichen Schaden angerichtet.
Baden. In der Beurteilung des Standes der Weinberge und des zu erhoffenden Weinertrags ist eine weitere Verschlechterung ein⸗ getreten In einigen, schon früher kenntlich gemachten wichtigen HFebgebieten (Gegend des Kaiserstuhls, Markgräfler⸗, Ortenauem⸗ und Büblergegend? hat, sich der durch den Sauerwurm angerichtete Schaden mancherorts noch vergrößert. Nur dort, wo mit arsenhaltigen Ubwehrmitteln krästig und wiederholt gespritzt und bestäubt wurde, ist der Ertrag noch einigermaßen befriedigend Dies gilt indessen im allgemeinen auch von den Gegenden und Lagen, welche vom Wurm überbaupt verschont geblieben sind Allem Änschein nach wird auch die Qualität meistens hinter den Erwartungen zurückbleiben, weil sich die Trauben wegen des fast gänzlichen Mangels an Sonne und Wärme nicht wie erforderlich entwickeln konnten.
Hesfsen. Die Trauben hahen an allen Orten durch Sauer⸗ wurm und Fäule stark gelitten. Neben einem geringen Ertrag wind auch eine mindere Qualität zu erwarten sein.
Berlin, den 9. Oktober 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.: Susat.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Ausbruch der Maul, und Klauenseuche ist vom flädtischen Viehhofe in Stuttgart am 5. Oktober, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenfeuche vom Schlacht- und Viehhofe in München am 6. Okober 1925 amtlich gemeldet worden.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. Oktober 1925. Telegraphische Auszablung.
10. Oktober 9. Oktoher Geld Brief Geld
Buenos Aires. 1 Pap. Pes. 1,733 1,ů737 1ů730 Canada.... 1 kanad. 4195 4,205 4.185 Japan 19en 1,1715 1ů719 1ů7 15 Konstantinopel 1 türk. E 2385 2395 2,39 London 14 26.3312 20,362 20513 IJew Jork. .. 18 H„igs 4505 4,190 Rio de Janeiro 1 Milreis O 624 0626 0.637 Uruguay.... 1 Goldpeso 4,25 4, 26 4,25 Amsterdam⸗ Roiterdam . 100 Gulden 168.63 169695 168,59 Athen 100 Drachm. 6,09 Brüssel u. Ant⸗ werpen .. 100 Fres. ö 19,093 Danzig 100 Gulden S053 elsingfors .. 100 finnl. . f 10,555 Italien .... 100 Lire 16,78 Jugoslavien. . 100 Dinar ö . 7, 46 Fobenhagen .. 100 Kr. lol 62 Lissabon und Oporto ... 100 Eseudo 21, 225 ig 84, 69 Paris. 9 e o o 8 100 Fres. 1. 19,45 Prag. ..... 10 Kr. ; 12,425 Schweiz .... 10 Fres. . 80. dh Sofia 100 Leva : 3, 055 Spanien .... 100 Peseten . . 60, 40
Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 12,45 112,6 112,51 112,B79
Wien . . .. 7. jd Schilling 9, 17. 9,31 b9, 7 59,31 Budapest ... 100 000 Kr. b. 875 S5. 9h b. 875 5, 895
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
10. Oktober 9. Oktober Geld Brie Geld Brief Sovereigns .. — — 20,54 20, 64 20 Fres. Stücke — — — Gold⸗Dollars . 4,246 4245 4,265 Amerikanische: 1000 - 5 Doll. 4,215 ö 4, 189 4,209 2 und 1 Doll. 4,205 4,179 4,199 Argentinische . 1 Pap. ‚ 1,712 1,712 1ů732 Brasilianische. ĩ 0,60 — —
Englische: . 20, 28 20,27 20,37
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,, 100 Kr. 12385 12445 12375 19. 436 160008r. u. dar. 13385 izias 1738 1244
100 Kr. ĩ ibo Schilling bs, 98—. 59,28 8, 39 b9, 29 ö 100 * Kr. . b.ded 8. dõh b. 827 5, 867
Nach dem Geschäftsbericht der Kabelwerk Rheydt Aktiengesellfchast, Robey dt, für, das, Geschäfts jahr 1924/25 war das abgelaufene Geschäftsjahr gut. Die Beichäftigung des Werkes ist zurzeit befriedigend. Die Unsicherheit der Lage, der Kapitalmangel und die hohen Anforderungen, die an die Witt. schast gestellt werden, lasten schwer auf allen Betrieben. Die am 16. April 1925 in der außerordentlichen Generalversammlung be⸗
schlossene Kapitalerhöhung ist noch nickt endgültig durchgeführt. Eine Abrechnung hat deshalb noch nicht stattfinden tönnen. Von Len alten 100 Papiermark-Attien oder 50 Reichsmark⸗Atnen sind 63 292 Aftien oder 3 itza 600 RM umgetauscht worden. Der Gewinn beträgt 1658 577270 RM und verteilt sich wie solgt: 18060 ben 740 für die Attien 867 18720 RM 6 0ου Zinsen von zo 00 RM Vorzugs⸗ aktien 3 600. — RM. Rejewesonds 66 900 RM, Ruhegeldkasse für Beamte und Arbeiter 50 000 RM, Vortrag auf neue Rechnung 72 089 70 RM
— Der Verbrauchervpreis sär guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des . W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und händler, Sitz Hamburg, am 9. d. M mit 3. 10 bis S6 M für ein Pfund je nach Herkunft notiert.
Wien, 8 Oktober. (W. T. B) Woch enaus wei s der Oesserreichischen Nationalbank vom 30. September lin Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 23 Serytember). In Tausend Schillingen. Aktiva Gold Devisen und Valuten 5g0 8o5 (3un. 16 047). Wechsel. Warrants und Effekten 82 707 (Zun. 13 378), Darlehen gegen Handpiand S6 (Abn 2), Darlehenschuld des Bundes 196 640 (Abn. 461) Gebäude lamt Einrichtung 41323 (unverändert) andere Aktiva 440 457 (Ahn. 22 5175. Passiva. Aktienkapital (39 Millionen Goldtronen) 43 200 (unverändert), Reservesonds 2678 ( unverändert). Ban knotenumlauf Z40 598 (Zun. 84 846), Giroverbindlich keit und andere Vervyflichtungen 29 537 (Äbn. 5 7235. sonstige Pafsiva 398710 (Abn 22517)
Bu dapest. J. Oktober. (W. T. B. Wochenaus weis der ungarischen Nationalbank vom 30 September in Millionen Kronen (in Klammern vom 7. September): Geld-, Silber⸗, Devisen⸗ und Valutenftand 2 976 575 X66 zo), Wechsel auf Effekten 1734290 (1585 844), Staatsschuld 1956720 1956 720), Sonstige Attwen 3 rz 038 3 317 75d). Rotenumlauf 8 102 5306 (4 840 827) Staats. und Privatguthaben 2 200 067 (E 200 069), Sonstige Passiven 2 888 398 (2 934 649)
Eon don, 3. Oktober. (B. T. B.) Wochenautweis der Bank von England vom 8. Oktober (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am J. Oktober) in Pfund Sterling: Gesamt ⸗ referpe 33 706000 (Abn. 1 736 000), Notenumlauf 143 9451 000 (Abn. SI 4 6ho), Barvorrat 157 917 000 (Abn. 2 5b οο, Wechselbestand 69 235 O60 Abn. 6 338 000). Guthaben der, Privaten 109 508 000 (Zun. 7 117 000), Guthaben des Staates 9 547 000 (Abn. 17563 O90), Notenreserve 3i 899 9o0 (Abn. 1718090), Negierungssicherheiten 33 742 666 (Abn. 3 051 009). — Verhältnit, der Reserven gu den Passiven 28,31 gegen 27,37 vH. Clearinghouseum atz 813 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 94 Millionen mehr.
Paris, 8. Oltober., W. T. B.) Wochenausweis der Bant von Frankreich vom 8. Ottober in Flammern Zu. und Abnahme tin Vergleich zu dem Stande am 1. Ottober) in Franes. Gold in den Kaffen 3 682 797 000 (Ahn. 105 000) Fr. Gold im Ausland S564 32] Doo funperändert) Fr, Barvorrat in Silben 309 986 000 (3un. 78 000) Fr., us land 6? 449 000 (Zun 1 872 000) Fr., vom Moratorium n 2 543 988 000 (Abn.
S847 129 000) Fr., gestund
Stockholm, 8 Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Sch wedisch en Reichsbank vom 3. Okttgber (in Klammern, dez Stand am I65. September 1925) in Kronen: Metall vorrat 231 662 46 (zl Sg 3olJ. Ergänzungsnotendeckung 497 708 9566 (697 930 067), davon Wechfel auf Inland 254 959 480 ( 235 ba3 677), davon Wechlsel au Ausland 9o 37 724 (6! 826 d2z), Notenumlaul 544 263 749 . 754 i), Rotenreserve 44 051 344 (9 408 091), Girokontogut⸗ aben 112 815 425 (131 630 273).
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r Kohle, Koks und Briketts evier: Gestellt 2 496 Wagen. — r: Gestellt —
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rolytkupfernotierung der Vereinigung rolptkupfernotiz fiellte sich laut Berliner Meldung am 5. Oktober auf 156, 50 1 (am 8. Oktober
Die E für deutsch des W. T. B. auf 136,25 M) f
Berlin, 8 Oktober. (W. T. G.) Preisnotierungéen für Nahrungsmittel. (D urch ichnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelbandels für ie do kg frei Haus Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen. lose 18, 90 bis 22,50 „, Gerstengrüpe, lose 1800 bis 198,20 4. aferflocken lose 21.00 bis 2125 6, Hafergrütze lofe 22, 00 bis. 2.40 4M Roggenmeb! 9 1 13.15 bis 14 50 M6, Weizengrieß 19860 bis 2219 H, Dartgrieß 23 00 bis 2475 S,, 70 og Weizenmehl 1810 bis 18.68 s, Weizen aus zug⸗ mehl 19, v5 bis 26, 00 AM, Speiseerbsen Viktoria 1975 bis 25. 20 Speiseerbsen. kleine — bis — * Johnen weiße Perl 15 8 bis 17 50 S6 Langbohnen, handverlesen 26.00 bis 2750 4 Linen, kleine 22.06 bis 24, 50 606, Linsen, mittel 27 O00 bis 39,00 Æ6 Linsen, große 39,25 bis 57, 50 M Kartoffelmehl 19.00 bis 22, 10 4. Makkaroni Hartgrießware 46, 80 bis ob. 7b M Mehlschniꝛtnudeln 20. 99 bis 283, 00 6, Giernudem 45.80 bis 6b, 70 S Bruchreie 16,0 bis i620 S6, Rangorn Reis 17575 bis 18.280 46 glasierter Tajel · reis 15,15 bis Ii,59 6, Tafelreis, Java 3100 bis 453,960 M Heingärsel ameritan. So 00 big Sb do , getr. Pflaumen go / io = bis — — . entsteinte Pflaumen 901100 7200 bis — — M, Kal. Pflaumen 40 50 bo Mo bis 60. O0 Rosinen Caraburnu t Kisten ö. Ho bis 78, o 46. Sultaninen Garghurna. Sor bie 108. 99g ö bis 246.50 é, Mandeln, bittere Bari 218 09 bis 225,00 S. Zimt (Kassia 100. 00 bis 108.00 4. Kümmel holl. 37. 00 bis 38.00 46, schwarzer Pfeffer Singapore 147,00 bis 156, 00 M6, weißer Pfeffer Singapore ig. 09 bis 210,00 c Rohkaffer Brasil 158690 Dis 25h, M0 S, Rohkaffee Zentralamerika 226,00 bis 300 00 , Röstkaffee 240 G00 bis 360 00 M Röstkaffee Zentral. amerika 29 , Röstgetreide lose 18.00 bis be 0 dis 96.00 4 Kakao leicht
gepackt 365, 00 bis
Melis 32 bo bis 33, 90 6, Inlandezu ucker, Würfel 37,00 bis 39, 0) S6 uckersirup, hell in E
bis — — in K — — bis Margarine, 00 11 63.00 bis Margarine. i 11 71.00 6. .
Molkereibutter 12 in P butter Ii a in Fässern i700 bis 226, 90 . Molkereibutter IIa in
Packungen 228,00 bis 240 00 , Jluslandsbutier in Fässern 28000 is 264. 00 S, Auslandebutter in Packungen = is — — S Corneed becs' 1256 bs. ver Kiste ar 0 bis 40 o , ausl. erg geräuchert, 8 10—- 2114 — — bis — — 41. Quadratfäse — b
thaler 170,06 bis 176.00 , echter Edamer 9 Olo 127,00 bi 152,00 M6, do. 20 6 109000 bis 1065, 00 M ausl. 36 Kondens. milch 458/15 23, 0 bis 26 25 M, ausl. ge. Kondensmiich 26, 0 bil 30, 00 cs6. ; ; j
8 33 — r e e h K / . . er , . / , , .
—— 416. Tilsiter Käse, vollfett io o bis 120 00 4M, echter Emmen ;
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