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Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nachbezeichneten Personen, die auf Grund des Artikels 91 Absatz 4 des Vertrags von Versailles eine Optionserklärung ugunsten Polens abgegeben haben, eine öffentliche Auf⸗ ( zugestellt worden ist, das Gebiet des Deutschen Reiches bis spätestens zum 20. März 1926 zu verlassen.
Diese Aufforderung erstreckt sich auf alle nachstehend etwa nicht angeführten Ehefrauen und Kinder, soweit diese bei Ab⸗ gabe der Optionserklärung noch nicht 18 Jahre alt waren.
Solltch die hiervon betroffenen Personen die Verpflichtung, das deutsche Reichsgebiet zu verlassen, nicht erfüllen, so haben sie zu gewärtigen, daß sie an die Grenze gebracht und den polnischen Behörden übergeben werden.
Lfd. z NR Nr. ame
Personen, auf welche sich die
Vorname Option erstreckt
Beruf
Mechaniker Gärtner Schifftzʒim⸗ mermann Wirt 3
Konstantin Aloisius Wladyslaus
Kowalski KRruczynski 3 Kacsanowski
Ehefrau: Weronika, Kinder: Rozalja, Andreas, Anna,
Franzissek.
Mazur Sylwester
Arbeiter Witwe Arbeiter
Adalbert Marja Paul
Nowieki 3 Smolarz . Klawitter Ehefrau: Julia, Kinder: Johann,
Wladyslaus
Arbeiter
Franzissek Landmann
Grey Antoni
9 Woseiech Magda⸗ Kinder:
Marja, Pfarta. Ehefrau: Balbina,
Kinder: Valentin, Edward, Marja.
Ehefrau: lena, Helena,
Arbeiter
Maeiejews ki Antoni
Wladyslawa Stefan Stanislawa
Suchara Sucha ra Landmann
Wirt⸗
Personen. auf welche sich die Option erstieckt
Vorname Beruf
Name
Artist Arbeiter Landmann
Krajkowski Wladylaus .
dibia Franzissek ᷣ
Wirkus Josef Ehefrau: Valerie, Kinder: Valeska, Edmund, Alfred, Aniela, Hedwig.
Schne ider
Wirt Unternehmer
Stanislaus Helene Michael Franzissek
Kolergki Perleberg Mackowicz Winiarẽ ki
Ehefrau: Katharina. Ehefrau: Anna, Kinder: Johann, Bernhard, Stanislaus. Ehesrau: Agnes, Kinder: Mari⸗ anne, Franzissek, Anna, Marta. Kinder: Julianna, Franzissek.
Ehefrau: Marianne, Kinder: Mari⸗ anne, Agnes, Edmund, Josefa, Marian.
Ehefrau: Marta, Sohn: Paul.
Ehefrau: Elisabeth, Kinder: Anna, Viktoria, Fran⸗ zissek, Johann, Bronislawa, Paul, Katharina, Elisabeth.
Rudnicki Stefan Arbeiter
Michalina Witwe
Anna Peter
Grey
Jezierska
Jozniak Arbeiter
Arbeiterin Arbeiter
Marta Franzissek
Johann Paul
Klawitter Michalski
Bibola Masel
Maria Johann Ignatz
Polachowska
Pepfe Pietrowski
Arbeiter
Arbeiter Ehefrau: Katharine,
Kinder:; Mari⸗ anne, Josef, Marta.
3 Gubezyns ka 1èẽ Poloms ki Nowicki
Subezynski Bindek
Konrad August
Franzissek Paul
schasterin Arbeiter ͤ Meier
Landmann Eigentümer
Ehefrau: Epa.
Ehefrau: Wanda, Kinder: Wladys⸗ law, Edward.
Marta, Paul,
Ehefrau: Kinder:
Zowada Janowski
Sol ochowska Kowalski
Lorenz Josef
Boleslawa Kasimir
Ele ktro⸗ monteur Meier
Schneiderin Wirt
Ehefrau: Pelagia, Kind: Hedwig.
Ehefrau: Josesa, Sohn: Alois.
Ehefrau: Marianne,
Kinder: Fran⸗ zisset, Katharine,
Alfons.
Ehesrau: Marija, Kind: Helena.
Ehefrau: Marta, Kinder: Wanda, Franzissek.
Knecht
* Johann h Schlächter
Wotislaw
Michael
Kruk Firlej
Kapeja Landmann
Arbeiter Landmann
Johann
gapeja Franzissek
Przybylski Ehefrau: Johanna, Kinder: Jozef, Irena. Izabela, Franzissek. Syta, Hryn glanz.
Ehefrau: Marja, Kinder: Sofia, Stanislam Bro⸗ nislawa, Pelagja, Jozef.
Ehefrau: Marija, Kinder: Johann, Lorenz, Hedwig
Ehefrau: Klara, Kinder: Stanis⸗ law, Helena.
3 Kowalski Florian Landmann
4 Walkowiak Valentin Landmann
Sobiecki Tomas Landmann
Landmann Landmann
Subezynski . . Subezynski Ehefrau: Monika,
Sohn: Senon.
ᷣ. Franzissek
Müller Landmann Wirt
Alojsins Franzissek
Andreas
Franzissek
dipiecki Lipiecki Tomasz
Ehefrau: Apolonja.
Ehefrau: Leokadja, Kind: Stanislaw.
Ehefrau: Julja Kinder: Fran⸗ zissek, Johann, Franziska, Teofiel, Jozef.
Piwos
Wirtin Landmann Meier
Stefan a Johann Valentin
ö
il zeze
Wielgosz Ehefrau: Marja, Kinder: Katha⸗ rina, Stefan, Valentin, Viktor, Czeslaus, Anna, Max, Helena.
Ehefrau: Anna, Kinder: Elisabeth, Hedwig, Veronika.
Nikolaus Schneider
is czel Paul Wirt
Pikulik
Valentin Hedwig Johann Leokadja lorian Fran zissek Stesan Hermann
Schmied
Landmann
Michalak Kowals ka Kowalski Kowaleki Kowalski Kowalski Glysz
Brueszke
Maurer
Ehefrau: Valeria, Kinder: Rosalie, Josef. Stanis⸗ lawa, Bronislaus.
Ehefrau: Salome.
Ehefrau: Julia, Kinder: Stanis⸗ laus Franzissek.
Ehefrau: Janina, Kinder: Johann, Janina, Apolonia, Agnes, Bernard, Anna, Ludwig.
Ehefrau: Veronika, Kinder: Johann, Helena, Gertrud, Anna.
Zimmermann Ehefrau: Agnes,
Kinder: Georg,
Paul. Ehefrau: Marie.
Meier
Maurer Arbeiter
Adalbert
Piszezek Stanislaus
Szeze
Borowski Ludwig Arbeiter
Mumpinski Franzissek Arbeiter
Juckowski Onufry
Landmann Jurkowski Anna Schneiderin Jurkowski. Johann Müller Gisza 2 Landmann
Cisza Marta Cisza Marie
Jurkowski Simon
Ehefrau: Anna, Tochter: Anna.
Viktoria, Monika. Ehefrau: Agnes, Kinder: Stanis⸗ laus, Wanda, Franzissek, Helene, Josef.
Owezarek Bergmann
Schuhmacher
Zimmer
Valerian Natalie mädchen
Kowalska Gertrud Witwe Stettin, den 20. Oktober 1925. Der Regierungspräsident. J. M. Gngel.
Piszeek Przybylska
Be ann t m g chu ng.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 48 des Reichsgesetzblatts Teil l enthält:
die Tonau⸗Schisfahrts⸗Polizeiordnung, vom 2. Oktober 19265,
die Bekanntmachung über den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 12. Oktober 1925,
die Bekanntmachung über die Ratifikation des Freundschafts⸗, Handels« und Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923, vom 15. Oftober 1925, und
die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗polnischen Abkommens über die Rechte der Mitglieder und Beamten des gemein⸗ schaftlichen Oberkomitees der Oberschlesischen Eisenbahnen vom 23. Februar 1924 vom 17. Oktober 19265.
Umfang 2 Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspfennig. Berlin, den 23. Oktober 1925.
Gesetzsammlungsamt. Krause.
Preußen.
Ausfertigung der preußischen Staatsschuld⸗ urkunden.
Auf Grund des 8 6 Absatz 2 der Staatsschuldenordnung
vom 12. März 1924 (Gesetzsamml. S. 132) bestimmen wir:
Die preußischen Staatsschuldurkunden die ein späteres Aus—⸗ stellungsdatum als den 30. September 1925 tragen, werden aus⸗ gefertigt wie folgt:
Schuldverschreibungen. verzinsliche und unverzinsliche Schatz anweisungen des preußischen Staats durch Aufdruck unseres den preußischen Adler mit der Umschrist „Preußische Staatsschulden⸗ verwaltung“ enthaltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder links neben den Unterschriften. Zins. und Erneuernngsscheine durch Eindrücken eines den preußischen Adler mit der Umschrift „Preußische Staqisschuldenverwaltung' enthaltenden Trockenstempels.
Nach § 6 Absatz 1 der Staateschuldenordnung sind die vor— stehend bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind.
Berlin, den 22. Oktober 1925.
Preußische Staatsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Mai 1925 über die Genehmigung zur Herabsetzung des Grundkapitals und zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Rhein-Sieg Eisenbahn— Aktiengesellschaft in Beuel (Rhein) durch die Amtsblätter
der Regierung in Köln Nr. 40 S. 183 ausgegeben am 3 Oktober 1925, und
der Regierung in Koblenz Nr. 40 S. 1853, ausgegeben am 26. September 1925;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Juni 1925 über die Verleihung des Enteignungesrechts an die Wümme genossenschaft im Kreise Achim mit dem Sitze in Fischerhude für Zwecke der Wümmeregulierung durch das Amtsblatt der Regierung in Stade Nr. 29 S. 134, ausgegeben am 18. Juli 1925;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. August 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Neu⸗ stadt a Rbge. für den Bau der für die Stromverteilung in nerhalb. des Kreises erforderlichen Hochspannungsleitungen bis 15 009 Volt Spannung durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 40 S. 187, ausgegeben am 3 Oktober 19255.
4 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. August 1925 über die Genehmigung zur Ausdehnung des durch den Erlaß vom 11. Mai 1923 dem Kreise Preußisch Holland verliehenen Ent⸗ eignungsrechts auf den Bau von Ortenetzen (Niederspannungsleitungen) nebst den dazugehörigen örtlichen Umspann⸗ und Schaltstationen durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg Nr. 41 S. 198, aus⸗
gegeben am 10. Oktober 1925;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Sep⸗ tember 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Land⸗ gemeinde Korschen, Kreis Rastenburg, für die Erweiterung, des Ge⸗ meindefriedhofs durch das Amtsblatt der Regierung in Königeberg Nr. 41 S. 198, ausgegeben am 10. Oktober 19265.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter . Rr. 13016 die Vierte Verordnung zur Aenderung der Gold⸗ abgabenverordnung, vom 12. Oktober 1925. . Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 10 Reichepfennig.
Berlin, den 22. Oktober 1925. Gesetzsammlungsamt.
ö / /// /// Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Reichsrat genehmigte laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung die Satzungsänderung des Württem⸗ bergischen Kredit⸗Vereins A. G. in Stuttgart. Er stimmte ferner der Verordnung über den Bezirk des Fachausschusses für das Konfektionsgewerbe und die Stoffschuh⸗Herstellung in Frankfurt 4. M. zu. Das Gesuch der Reederei A. G. Sverige⸗Nordamerika in Gotenburg um Erteilung der Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern aus Deutschland und von Durchwanderern aus Osteuropa durch Deutschland nach Amerika wurde entsprechend dem Vorschlag der Ausschüsse abgelehnt. Ferner wurde noch angenommen der Gesetzentwurf, betreffend das am 15. Oktober 1924 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Haiti über die Auf⸗ hebung des Ausgleichsverfahrens. Mit der Zulassung von Aktien oder Anteilen von 2 Gesellschaften zum Börsentermin⸗ handel erklärte sich der Reichsrat einverstanden.
Krau se.
Der österreichische Gesandte Dr. Frank ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. .
Preußischer Landtag. 84. Sitzung vom 21. Oktober 1925.
Nachtrag.
Die Rede, mit der der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Ascho ff die Nobelle zum preußischen Ausführungsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz einbrachte, lautet nach dem vorliegenden Dtenogramm, wie folgt:
Ich darf um die Erlaubnis bitten, zu dem vorliegenden Ent— wurf einige allgemeine Bemerkungen über die preußische Finanz— lage zu machen.
Man kann gar nicht scharf genug zwischen dem Jahre 1924 und dem Jahre 1925 unterscheiden. Im Jahre 1924 haben die Ueberweisungen des Reichs an den preußischen Staat allein die Voranschläge um 110 Millionen überschritten. Das Aufkommen der preußischen Steuern hat im Jahre 1924 die Voranschläge um 80 Millionen überstiegen, die Einnahmen aus der Justizverwaltung haben im Jahre 1924 ein Mehr von 60 Millionen gebracht und die Einnahmen anderer Hoheitsverwaltungen ein Mehr von 50 Millionen gegenüber den Voranschlägen. Auf diese Mehrein⸗ gänge ist im wesentlichen der im Vorjahr erzielte Ueberschuß, der ja bekanntlich 220 Millionen beträgt, zurückzuführen. Es ist richtig, daß die Mehreinnahmen des Reichs im vorigen Jahre noch größer gewesen sind als die Mehreinnahmen in Preußen, und diese Mehreinnahmen haben zu Klagen geführt, die insbesondere in den Kreisen der Wirtschaft erhoben worden sind. Wir haben dies bei den Beratungen über den Finanzausgleich im Reiche gehört, und insbesondere ist mit großem Nachdruck von dem Herrn Reichstags— abgeordneten Dr. Fischer betont worden, daß man der Wirtschasft im Jahre 1924 zu viel an, Steuern abgezogen habe. Diese Vor⸗ würfe — wenn ich so sagen darf — entbehren für das Jahr 1924 nicht der Berechtigung; für Preußen nicht, aber auch für das Reich nicht. Reich, Länder und Gemeinden haben im Jahre 1924 mehr bekommen, als sie brauchten.
Nun, meine Damen und Hexren, wie dieser Ueberschuß des Jahres 1924 verwendet wird, und daß wir ihn in diesem Jahre nötig haben, darüber habe ich schon des öfteren Ausführungen gemacht. Aber eines ist gewiß richtig. Es ist grundsätzlich falsch, der Wirtschaft mehr Steuern zu entziehen, als für die notwendigsten Bedürfnisse des Staates erforderlich sind. (Sehr wahr! Eine solche Operation führt dazu, daß eine gewisse Blutleere in der Wirtschaft eintritt, und diese Blutleere in der Wirtschaft wirkt dann auch auf die Steuerkraft der Wirtschaft in den weiteren Jahren zurück und schädigt so in den nachfolgenden Jahren auch wiederum die Einnahmen der öffentlichen Hand. (Zustimmung) Insofern haben wir heute darunter zu leiden, daß im vorigen Jahre ziwwiel Einnahmen aus der Wirtschaft herausgeholt worden sind.
Nun, meine Damen und Herren, liegen die Dinge aber im Jahre 1925 anders, und ich darf hier mit allem Nachdruck unter= streichen, daß die Ausführungen, die ich neulich im Beamtenaus⸗ schuß gemacht habe, sich nur auf das Jahr 1925 bezogen haben. Ich habe neulich im Beamtenausschuß, als ich solche Ausführungen allgemein finanzieller Art machte, darauf hingewiesen, daß im Laufe der Jahre die Eingänge bei den Zöllen und Verbrauchs— steuern im Reiche den Voranschlag überschreiten, daß die Eingänge bei der Vermögenssteuer hinter dem Voranschlag zurückbleiben, weil die Zahlungstermine am 15. Mai und am 15. August auf⸗ gehoben sind, und ich habe mich dann im Beamtenausschuß ein
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gehend mit dem Aufkommen der Ueberweisungssteuern beschäftigt, weil ja dieses Aufkommen für den preußischen Staat von der aller⸗ größten Bedeutung ist. Aber schon hieraus ergibt sich, daß die Ausführungen, die ich dem Beamtenausschuß gemacht habe, von dem größten Teile der Presse in entstellter Form wiedergegeben sind. (Hört, hört!)
Im Zusammenhange damit noch ein anderes! Es ist die Frage aufgeworfen worden — und wenn ich recht unterrichtet bin, ist diese Frage auch in einer kleinen Anfrage der Deutschnationalen Volkspartei gestellt — ob die Ausführungen, die ich im Beamten⸗ ausschuß gemacht habe, von mir seitens des Staatsministeriums gemacht worden seien. Dazu kann ich folgendes sagen. Es standen damals im Ausschuß zwei kommunistische Anträge zur Debatte. Der eine forderte eine einmalige Wirtschaftsbeihilfe von 300 Mark, der andere eine Erhöhung der Grundgehälter um 30 35 bei den unteren Gruppen. (3Zurufe bei den Kommunisten) Mit diesen Anträgen hat sich auch das Staatsministerium befaßt, und das Staatsministerium hat mich ermächtigt, im Beamtenausschuß zu erklären, daß das Besoldungssperrgesetz und die im wesentlichen auf den ungünstigen Finanzausgleich zurückzuführende mißliche Lage der preußischen Finanzen es unmöglich machen, die in den kommunistischen Anträgen erhobenen Forderungen zu erfüllen. (Zuruf bei den Kommunisten: Die kleinen Beamten müssen weiter hungern! Ich glaube, daß meine Ausführungen im Beamten— ausschuß im allgemeinen dieser Ermächtigung entsprochen haben. Es liegt natürlich in den besonderen Aufgaben meines Amtes, daß ich dabei auf die finanzielle Lage stark hingewiesen habe, die aller— dings in Preußen in beträchtlichem Maße durch den Finanzaus⸗ gleich und durch die Steuereingänge aus dem Reiche beein— flußt wird.
Meine Damen und Herren! Es ist mir ganz gewiß nicht leicht geworden, diese Erklärung im Beamtenausschuß abzugeben. (Zuruf bei den Kommunisten) Ich selber — und mit mir das gesamte Staatsministerium — verkennen ja durchaus nicht, daß in weiten Beamtenkreisen Not herrscht. Aber ich bitte doch, zu bedenken, daß ich als Finanzminister die Veranwortung für die Staatsfinanzen habe, und daß diese Veranwortung mich zwingt, auf allen Gebieten für die allergrößte Sparsamkeit einzutreten.
Inzwischen ist nun, entsprechend den Beschlüssen des Landtags am vorigen Sonnabend, ein Erlaß von mir herausgegeben, der den Beamten Erleichterungen gewährt. Der Erlaß sieht zunächst vor, daß Unierstützungen und Notstandsbeihilfen mehr als bisher gegeben werden sollen und daß für Unterstützungen und Notstandsbeihilfen vermehrte Mittel auch für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich habe weiter in diesem Erlaß darauf hingewiesen, daß bei den Vorschüssen, die den Beamten gegeben worden sind, Er— leichterungen gewährt werden sollen, und daß insbesondere auf einer Rückzahlung der Vorschüsse, die übrigens alle zinslos gegeben worden sind, zurzeit nicht bestanden werden soll, sondern daß die Rück— zahlung erst nach einigen Monaten verlangt werden soll. Ich weiß, daß dies nur eine kleine Hilfe für die Beamten ist, hoffe aber, daß hierdurch wenigstens die ärgste Not gelindert werden kann. Ich verkenne dabei nicht, daß es auch im staatspolitischen Interesse liegt, die Beamten vor solcher Not zu bewahren. (Sehr richtigh
Sodann darf ich noch mit einigen Worten auf die Finanzlage dieses Jahres und auch auf das Aufkommen der Steuern, wie es sich in den ersten sechs Monaten des Jahres entwickelt hat, ein— gehen. Die Ergebnisse der ersten sechs Monate dieses Jahres liegen vor. Bei den Reichsfinanzsteuern ergibt sich, wenn ich die wesent⸗ lichsten Punkte herausnehme, folgendes: Die Einkommen- und Körperschaftssteuer hat in diesen sechs Monaten ein Mehr von 279 Millionen gebracht, an dem die Länder und Gemeinden mit 90 Prozent beteiligt sind. Die Vermögenssteuer hat ein Minus yon 166 Millionen, die Umsatzsteuer ein Plus von 50 Millionen, lie Obligationensteuer ein Minus von 17 Millionen und die Zölle und Verbrauchssteuern ein Plus von 230 Millionen gebracht. Bei der Umsatzsteuer ist natürlich zu bedenken, daß vom 1. Oktober ab die Ermäßigung eintritt und daher die Eingänge aus dieser Steuer geringer fließen werden. Bei der Einkommen- und Körperschafts⸗ steuer werden die Eingänge im nächsten Halbjahr bedeutend geriüger sein; aus welchen Gründen das geschehen wird, darüber habe ich mich bereits bei anderer Gelegenheit geäußert.
Wie liegen nun die Dinge in Preußen? In Preußen haben die Steuern im allgemeinen das gebracht, was man nach dem be— richtigten Voranschlag des Hauptausschusses erwartet hat. Ins⸗ besondere hat die Grundvermögenssteuer den Voranschlag etwas über⸗ schritten; dasselbe gilt für die Hauszinssteuer. Diese Mehreingänge bei der Grundvermögenssteuer und bei der Hauszinssteuer sind aber bereits bei den Beschlüssen des Hauptausschusses insofern berück⸗ sichtigt worden, als bei der Grundvermögenssteuer der Voranschlag von 170 Millionen auf 200 Millionen erhöht und bei der Haus⸗ zinssteuer ein Mehr von 36 Millionen in den Haushalt eingestellt worden ist. Die preußischen Steuern stellen also für den preußischen Staat keine Reserve mehr dar.
Ich habe vorhin erwähnt, daß das Aufkommen aus der Ein— kommen⸗ und Käuperschaftssteuer in den ersten sechs Monten den Voranschlag des Reiches um 279 Millionen überschritten hat, die den Ländern und den Gemeinden mit 90 Prozent zugute kommen. Hier würde also eine Reserve für den preußischen Staat vorhanden sein, wenn wir auch von dem Voranschlag von zwei Milliarden ausgegangen wären. Aber es ist ja bekannt, daß wir den Voranschlag nach den Beschlüssen des Hauptausschusses auf der Grundlage auf⸗ gebaut haben, daß die Einkommen- und Könperschaftssteuer nicht 2 Milliarden, sondern 2,25 Milliarden bringen wird. Ich glaube
daher, daß auch in diesen Ueberweisungen aus der Einkommen- und?
Körperschaftssteuer kaum eine Reserve für den preußischen Staat vorhanden sein wird. Darum wird sich der Fehlbetrag, der jetzt in dem Voranschlag steht, kaum herabmindern. Die Finanzverwaltung wird daher gezwungen sein, die Ueberschüsse des Vorjahres in diesem Jahre zu verbrauchen, und sie kommt daher in die große Gefahr, daß sie am 1. April ohne jeden Betriebsfonds ist.
Nun darf ich noch mit einigen Worten auf den Entwurf selber eingehen. Diese ernste Finanzlage des preußischen Staates ist die allgemeine Begründung für diejenigen Bestimmungen des Entwurfs, die ich von meinem Ressort aus zu vertreten habe. Durch die Novelle zum Reichsfinanzausgleich ist der Anteil der Länder und der Gemeinden an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit Wirkung vom 1. Oktober von 90 auf 75 8 herabgesetzt, der Anteil der Um⸗ satzsteuer dagegen von 20 auf 35 95. für das 2. Halbjahr 1925 und von 25 auf 30 V für 1926 erhöht worden.
Da das Land und die Gemeinden an der Einkommen, und Körperschaftssteuer mit der Hälfte etwa beteiligt sind, an der Umsatzsteuer aber der Staat nur mit 35 und die Gemeinden mit 36, so kommt das Mehr der Umsatzsteuer in verstärktem Maße den Ge⸗ meinden zugute. Ich bitte auch hierfür einige Zahlen angeben zu dürfen. In der zweiten Hälfte 1925 konnten wir nach dem bis— herigen Reichsgesetz mit einem Aufkommen an Umsatzsteuer von 90 Millionen rechnen. Davon bekam der Staat 35 Millionen, die Gemeinden 546 Millionen. In der zweiten Hälfte haben wir im Reiche mit 15745 Millionen zu rechnen. Danach würde der Staat nach dem heutigen Verteilungsschlüssel 63 Millionen bekommen und die Gemeinden 96,5. Wir schlagen in unserer Vorlage vor, daß man mit Rücksicht darauf, daß die Beteiligung an der Umsatzsteuer erhöht wird, auch das Verteilungsverhältnis zwischen Staat und Gemeinden ändert, und zwar nicht mehr 28 und „., sondern z und 45. Bei dieser Verteilung würden Staat und Gemeinden je 78,75 Millionen im zweiten Halbjahr 1725 erhalten. Daraus ergibt sich, daß die Gemeinden auch bei dieser Verteilung immer noch 24,75 Millionen mehr erhalten würden, als sie nach den bisherigen gesetzlichen Be⸗ stimmungen erhalten hätten.
Wie liegen nun die Dinge bei der Umsatzsteuer für 1926. Wir hatten mit 10 Millionen zu rechnen. Davon bekam der Staat 72, die Gemeinden 108 Millionen. Wir haben infolge der Erhöhung der Beteiligung von 20 auf 30 38, mit No Millionen zu rechnen. Davon würden nach dem heutigen Verteilungsschlüssel der Staat 1086, die Gemeinden 162 Millionen bekommen. n wir nach dem Vorschlag des Entwurfs hier eine Verteilung von 36 zu S½ vor⸗ nehmen, erhalten Staat und Gemeinden je 135 Milltonen, so daß die Gemeinden auch dann noch 27 Millionen mehr erhalten. Mit Rücksicht darauf und mit Rücksicht auf die ganze finanzielle Lage des Staates geht unser Vorschlag dahin, diese Aenderung des Ver— teilungsschlüssels durchzuführen. Das ist vom Standpunkt meines Ressorts die wichtigste Bestimmung des Entwurfs.
Wir haben andererseits den Gemeinden ein Entgegenkommen gezeigt, indem wir die Verwaltungsgebühren, die bisher zwischen dem Staat und den Gemeinden geteilt wurden, den Gemeinden in bollem Umfang überweisen und damit den Gemeinden eine gewisse Erleichterung gewähren. Ich will auf die Einzelheiten des Entwurfs nicht näher eingehen. Der Entwurf enthält im übrigen ausführliche Bestimmungen über den Finanzausgleich unter den Gemeinden selbst. Hier trägt der Entwurf einer Entschließung des Landtags Rechnung, die in der vorigen Woche, ich glaube, auf Antrag des Herrn Abg. Jacobshagen, angenommen worden ist, daß das Land eine Aenderung des Verteilungsschlüssels vornehmen möge, um vor allen Dingen die belasteten Gemeinden des Industriegebiets zu entlasten und diesen Gemeinden, die heute überhohe Zuschläge zu den Realsteuern er⸗ heben, es zu ermöglichen, diese Zuschläge zu den Realsteuern herab— zusetzen. Das ist eigentlich der Grundgedanke aller der Bestimmungen, die sich auf den interkommunalen Finanzausgleich beziehen.
Wir werden über alle diese Dinge im Ausschuß im einzelnen sprechen müssen, ich glaubte, es aber doch dem Hause schuldig zu sein, diese allgemeinen Ausführungen hier im Plenum zu machen.
85. Sitzung vom 22. Oktober 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Die allgemeine Aussprache zum Ju stizhaushalt wird fortgesetzt.
Zunächst berichtet Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) über die Eingabe des Rechtsanwalts Dr. Send in Hirschberg, in der in der Mordsache Heinrich Ellsel um eine Begnadigung des Verurteilten gebeten wird. Der Ausschuß hat sich eingehens mit der Sache befaßt und beschlossen, die Eingabe dem Staats⸗ ministerium zur Berücksichtigung zu überweisen dahin, daß der Verurteilte begnadigt wird.
Das Haus tritt dem Ausschußbeschluß bei.
Das Wort nimmt hierauf in Fortsetzung der allgemeinen Aussprache der
Abg. Falk (Dem.): Niemand hat das Recht, dem Richter oder Staatsanwalt die freie Meinungsbildung und ⸗äußerung zu ver⸗ kümmern. Niemand kann ihm verwehren, zu den großen Fragen, die unser Volk bewegen, Stellung zu nehmen. Am Richtertisch, im Beratungszimmer und im Amtszimmer der Staatsanwaltschaft hat Parteipolitik zu schweigen. In weiten Kreisen des Volkes hat 6. aber eine große Erregung eingestellt, da das Gefühl aufgekommen
ist, daß nicht immer mit gleichem Maß gemessen wird. Wo solche
Fälle sich zeigen, muß mit aller Strenge eingegriffen werden. Man hüte sich aber auch vor Verallgemeinerungen! Der Forderung, an die Stelle des jetzigen Richtertums ein Wahlrichterkum zu setzen, können wir nicht beitreten. Einen Dreyfuß-Skandal hat es bei uns nie gegeben. (Zuruf bei den Kommunisten: Hundert! Der Fall Fechenbach ist zurückzuführen auf eine Erregung, die sich in den Volksrichtern herausgebildet hat; im Fall Drehfuß haben bewußt und gewollt die Richter ein falsches Urteil zu ungunsten des Angeklagten gefällt. Was die kleine Justizreform angeht, so wünschen wir ihre lückenlose — 12 zur Entlastung des Richters. Der Gedanke, der der kleinen Justizreform zugrunde liegt, sollte bei der Arbeitsverteilung unter den mittleren . überhaupt zur Geltung kommen. Die Wünsche der Justizwacht⸗ meister, die ein so schweres Amt haben, verdienen Berücksichtiguůng. Wir empfehlen weiter die Annahme des demokrati chen Antrags, Vertreter der 6 zu hören bei der Geschäftsverteilung und bei der . reigewordener Stellen. Die Personal⸗ kenntnis der Anwälte kann hier große Dienste leisten. Wenn man die Forderungen der Beamtenschaft in der Frage der Amtsbezeich⸗ nungen bexücksichtigt, so wird man zweifellos die Arbeitsfreudigkeit stärken. Wir wünschen auch, daß für die kö der unteren Beamten alles geschieht, so besonders auf dem Gebiet der Ver⸗ tiefung der Kenntnisse. Soll die Ausbildung unseres Nachwuchses so bleiben wie bisher? Wir halten es nicht für richtig, daß man . Gerichtsassessorexzamen eine andere Ausbildung vorangehen äßt als für Regierungsassessoren. Das ist verfrüht. Die Ent⸗ scheidung, ob Gericht oder Verwaltung, sollte 96 nach dem Examen fallen. Es ist verkehrt, die ni e n, in die Hand des Präsidenten ö legen. Wir verlangen volle Gleichstellung und 66 Ausbildung für die Referendare. Ein Anwalt, der seinen
eruf richtig auffaßt, will ein berufener Diener des Rechts sein. Da empfinden die Anwälte es schmerzlich, daß man eine Anwalts⸗ ordnung vorgelegt hat, als ob die Anwälte nicht in der Lage wären, auch vor dem Verwaltungsgexicht Dienste zu leisten. Wärum soll man einen neuen Stand ce der einen Gegensatz 6. Rechts⸗ anwaltschaft darstellt? Ich stimme dem Abgeordneten ichhoff zu, daß auch der Ausschluß von den Arbeitsgerichten von den Anwälten als Unrecht empfunden wird. Im Inkeresse der jungen Anwälte halten wir eine Reform der Behandlung von Armensachen für an⸗ gezeigt. ö. der Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte sollte der alte Zustand wiederhergestellt werden; drei Richter genügen nicht Es ergeben sich aus dieser kleinen Zahl auch Gewissens⸗ konflikte, weil bei Dissens der Beisitzer die Verantwortung zu groß wird. Wir halten fest an unserer Forderung au ß der K te. Dem gesunden Rechtsempfinden kann damit nur gedient werden. Alle Forderungen der Kommunisten in der Amnestiefrage können unmöglich Berücksichtigung finden. Die
Frage der Amnestie n. wir in sorgfältiger Arbeit mit Sachkunde und Objektivität gelöst! Für die besondere Berücksichtigung der Notdelikte und der Vergehen gegen die Notverordnungen ließ sich eine Formulierung nicht finden, da eine solche auch den Schiebern faigute gekommen wäre. Hier muß, wie es auch im Ausschuß ver⸗ angt wurde, eine weitgehende Handhabung des Begnadigungs⸗ rechts helfend eingreifen. Was die kommunistische Forderung an⸗ geht auf Beseitigung der Abtreibungsbestimmungen, so halten wir im Interesse des Volkstums und der Volksgesundheit grundsätzlich an der Notwendigkeit der Bestrafung fest; wohl aber würden Milderungen zu empfehlen sein. Wenn man in der Amnestie zu weit geht, so befindet man sich auf einem falschen Wege! Die Gefängnisarbeit darf nicht zu Lohndrückerei unb zur Konkurrenz des Handwerks mißbraucht werden. Was die Ergebnisse in Locarno angeht, die gerade für die Vertreter des besetzten Gebiets so wichtig sind, so müssen wir abwarten, ob die gemachten Zusagen zu erfüllen sind. Wenn es auch gelungen ist, in Locarno die politische 2 weiter zu entgiften und Fortschritte zu erzielen in der Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem . Volke und unserem bisherigen Feinde, so werden doch erst die nächsten Wochen eine Beantwortung der Frage bringen, ob es in Locarno gelungen ist, dem deutschen Volk sein Recht zu erkämpfen.
Staatssekretäß Fritze: Der ö hat auf Grund der Anregung des Ständigen Ausschusses Schritte getan, um die Amnestie auf Fälle auszudehnen, die an sich von dem Amnestie⸗ gesetz nicht erfaßt werden. Der Staatssekretär gibt den Wortlaut des bezüglichen Erlasses bekannt. Soweit die Delikte unter die Amnestie fallen, sind über 16 000 Personen der Vorteile des Gesetzes teilhaf tig geworden. Die Fülle der Anregungen, die der Abgeordnete Falk gegeben hat, wird Gegenstand forgfältigster Prüfung im Ministerium sein.
Nach dieser Rede unterbricht das Haus die Beratung und geht über zu den Abstimm ungen über die angefochtenen Titel und die Anträge zum Haushalt des Ministeriums des Innern.
Ueber das von den Deutschnationalen beantragte Miß⸗ trauensvotum gegen Severing: „Der Landtag entzieht dem Minister des Innern das Vertrauen“, wird namentlich abgestimmt. Die Kommunisten sind zwar voll⸗ zählig im Saale, geben aber keine Stimmkarten ab. Die Mehrheit der Wirtschaftlichen Vereinigung stimmt für den Mißtrauensantrag, während die Minderheit gelbe Stimment⸗ haltungskarten abgibt. Präsident Bartels verkündet dann als Ergebnis der Abstimmung, daß im ganzen 384 Stimm⸗ karten abgegeben sind; der Landtag also beschlußfähig ist. Für den Mißtrauensantrag sind 158, dagegen 220 Stimmen ab⸗ gegeben worden; 6 Stimmenthaltungskarten sind abgegeben worden. Von den 6 Hannoveranern haben 5. Mitglieder für den Mißtrauensantrag gestimmt; der Abgeordnete Prelle war durch Krankheit verhindert. Von den 11 Wirtschafts⸗ parteilern haben sich enthalten 6 Abgeordnete (Schwenk, Müller⸗Franken, Dr. Klamt, Maedel, Bischoff, Perschke); der Abgeordnete Jordan fehlte. Die übrigen Mitglieder der Wirtschaftspartei haben für das Mißtrauens⸗ votum gestimmt. Die Ablehnung des Mißtrauensantrags“ wird von der Linken mit lautem Beifall aufgenommen, der sich durch Händeklatschen verstärkt, als von der rechten Seite gezischt und gerufen wird: „Das nächste Mal!“
Zum ersten Titel der dauernden Ausgaben (Ministerium, Besoldungen) beantragt Abgeordneter Dallmer (D. Nat.) getrennte Abstimmung über das Ministergehalt. Präsident Bartels erklärt diesen Antrag für ungewöhnlich und stellt dem Landtag die Entscheidung anheim.
Abg. Dr. von Campe (D. Vp): Solche Teilungen sind oft beantragt worden. Wir halten den Antrag Dallmer durchaus für zuläfsig. Zur Abstimmung selbst habe ich folgende Erklärung abzu⸗ geben: Nach der Ueberzeugung meiner politischen Freunde ist mit der Abstimmung über das Mißtrauensvotum die politische Ent⸗ scheidung gefallen. Nachdem sie gefallen ist, würde eine Ab⸗ stimmung über das Gehalt lediglich eine Geste fein, die genau das⸗ selbe Resultat ergeben würde. Unter diesen Umständen werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten (Lachen links) und behalten uns die Stellungnahme für die dritte Lesung vor Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten entscheidet der Landtag für Trennung der Abstimmung gemäß dem Antrag Dallmer. ;
Für das Ministergehalt erheben sich die Sozialdemokraten, Demokraten, das Zentrum und einige Wirtschaftsparteiler. Die Gegenprobe ergibt die Bewilligung des Ministergehalts gegen Deutschnationale und Kommunisten bei Stimment⸗ haltung der Deutschen Volkspartei.
De Anträge des Hauptausschusses zur Verwaltung des Innern und zu den Angelegenheiten der Polizei werden an⸗ genommen.
Durch die Entscheidung über das Mißtrauensvotum der Deutschnationglen sind die beiden anderen Mißtrauensanträge, die die Deutsche Volkspartei und die Völkische Freiheitspartei eingebracht haben, erledigt.
Von den außerdem vorliegenden Anträgen und Ent⸗ schließungsanträgen geht ein großer Teil an den Haupt⸗ ausschuß und den Beamtenausschuß.
Die Abstimmungen nehmen eine Stunde Zeitdauer in Anspruch. Um 3 u nimmt das Haus die allgemeine Be⸗ sprechung zum Justizhaushalt wieder auf.
Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtschaftl. Vereinig.): In der Frage der Behandlung der . ollte . e her fe , auch auf a geh, ausgedehnt werden. Wir haben schon im April einen bezüglichen Antrag für die Eintragungen in das Grundbuch
stellt. Die alten wurgerichte haben in der Bevölkerung in . Respekt , und man kann durchaus verstehen, wenn weite Kreise ihre Wiedereinführung wünschen und starken Zweifel hegen, Eb das, was jetzt an ihre Stelle getreten ist, ein n, . war. J der Bewährungsfrist sind wir bereits an die Grenze des Möglichen gegangen. Die ö der Termine vor Gericht ge⸗ chieht allzu häufig ohne jede ücksicht auf das rechtsuchende
ublikum. Man sollte 24 nicht für jede Viertelstunde einen neuen
ermin ansetzen. Gegen dig vom Abgeornbneten Falk gegebene An keen daß die berufenen Vertreter der Anwaltschaft bei der Wahl der. Richter gehört werden möchten, erhebt die Wirtschaftliche Ver⸗ einigung der f nf, Protest. Es wäre mit der Unabhängigkeit der Richter bald vorhei, wenn bei der Geschäftsverteilung die An— waltskammern entscheidend mitzureden hätten. .
Ein Vertreter des Prüf ungsam zs gibt eine Darstellung über die Neuordnung des ain ,, Die Referendarprüfteng erstrecke 6 jetzt auf zwei Tage. Am ersten Tage würden Materien Er ft ie vornehmlich vom Richter anzuwenden sind, am zweiten
age öffentliches Recht und Volkswirtschaft. Die Ergebnisse beider Tage seien gleichwertig. Wer am ersten Tage gut abschneidet, am zweiten Tage nicht, sei durchgefallen. Er brauche aber nur das zu wiederholen, wo er bersagt habe. Bei der großen ,, sei die Relation beseitigt. An ihre Stelle sei die praktische Ar getreten; es sei ein Urteil an eln, auf Grund der Akten.
bg. Dr. Körner (Völk) erklärt ,. Sache, daß er vom Staatssekretär Fritze zur Verantwortung gezogen fei we Aeußerungen, die er als Abgeordneter gegen den Minister getan ha Hört, hört! bei den Völkischen; Das vertrage sich nicht mit der
mmunität. Was die Ministerialzulage angehe, so sei sie ein Teil des Gehalts und müsse selbstverständlich weilergezahlt werden. Die Gesetze müßten einfacher und klarer abgefaßt werden; die vielen Vor= weisungen wirkten außerordentlich störend. Die Einrichtung der Sondergerichte müsse beseitigt, die Arbeitsgerichte müßten den ordent⸗