1925 / 262 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 27. November E25, Mittags 12M Uhr, im Sitzungszimmer unserer Gesellschaft in Perleberg stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: .

1. Voclage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für des Ge⸗ schäftsjahr 1924/25 und Genehmigung des Rechnungsabschlusses.

Erteilung der Entlastung an Vor—

stand und Aufsichtsrat.

z Wahl zum Aufsichtsnat. ;

Herabsetzung des Grurbdkapitals auf 200 000 RM durch Zusammenlegung der Aktien in einem von der General versammlung festzusetzenden Ver⸗ hälbnis zur Beseitigung einer Unter— bilanz.

5. Aenderung des 55 des Statuts, be⸗ treffs Höhe des Grundkapitals. Aktionäre, welche an der General— ersammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis zum Dienstag, den 24. November d. 3 Mittags J Uhr, bei der Gesellschaftskasse in Perleberg, bei der Bankfirma Walter Stiehl, Berlin W. 35, oder bei einem Notar mit einem doppelten Nummerndeczeichnis zu hinter

legen

Perleberg, den 4. November 1925:

Chemische Werke Gebr. Schultz Attiengesell scaft.

Der Vorstand. Streetz.

1877331

Aftien⸗Gesellschaft für WBürsten⸗

Industrie vorm. C. H. Meegner in

Striegau i. Schles. und D. J. Dukas in Freiburg i. B.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell schaft werden hiermit zu der am 28. No⸗ vember 1925, Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der Commerz und Privat⸗ bank A G. Filiale Breßlau zu Breslau, Roßmarkt 10, anberaumten ordent⸗ lichen Geurralversammlung ein⸗ geladen.

Tastesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung per 1924525

2. Bericht des Vorstands und Aufsichts—⸗ rats sowie Vorlegung des Revisions

berichts über das abgelaufene Ge schäftsjahr

Beschlußfassung über Erteilung der Entlastung an Vorstand und Auf⸗ sichts rat.

4. Aufsichtsratswahlen.

Diejenigen Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder Depotscheine bis snüätestens zum Ablauf des vierten Geschäftstages vor dem Tage der Generalversammlung zu hinterlegen:

in Breslau:

bel der Commerz! und Privatbank Aktien⸗Gesellschaft Filiale Breslau,

bei dem Bankhaus v. Wallenberg— Pachaly & Co;

in Berlin:

bei der Commerz und Privabbank Aktien ⸗Gesellschaft,

bei dem Bankhaus singer;

Abraham Shhle⸗

in Striegau: bei unserer Gesellschaft. . Striegan, den 3 November 1925 Der Vorstand. 87739 Die Besitzer von Anteilscheinen Aktionäre) unserer Gesellschaft werden ien, unter Hinweis auf 5 25 des Gesellschaftsvertrags zu der am Soun⸗ abend, den 12. Dezember 1 v2, Vormittags 111 Uhr, im Sitzungs⸗ aale der Dresdner Bank in Dresden statt⸗ e . 18. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vortbag des Geschäfbsberichtzs. 2. Beschlußfassunz über die Genehmi⸗ gung der Jahresrechnung und der Verkust, und Gewinnrechnung für 1924165 und über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. 3. ö. zum Aufsichtsrat. ; Zur Teilnahme an der Hauptversamm— lung sind dieienigen Besitzer von Anteil⸗ ö (Aktionäre) berechtigt, welche spä⸗ estens am dritten Werktage vor der an— beraumten Hauptversammlung, den Tag der letztecn ungerechnet, bis 6 Uhr Abends bei der Gesellschaftskasse in Werdau, der Dresdner Bank in Dresden oder deren Zweigniederlassungen, dem Bankhause Sarfert & Co., Werdau, oder bei einem deutschen. Notar ( ihre Anteslscheine (Aktien) oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichs= bank unter Beifügung eines Nummern verzeichnisses bis zur Beendigung der Heuptversammlung hinterlegen. Die hierüber von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Bescheinigung dient in der Dauptbersammlung als Ausweis über die Berechtigung zur Teilnahme, doch ist im Falle notarieller Hinterlegung außeczem noch erforderlich, daß solche de Gesell⸗ schaft spätestens am zwelten Werktage voc der Hauptversammlung angezeigt wonden ist. Die zur Genehmigung durch die Haupt⸗ versammlung bestimmte Jahresrechnung nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Geschäftsbericht und der Becicht des Auf. sichtsrats liegen bei der Dresdner Bank in Dresden zu jedermanns Einsicht aus. Werdau, den 2. November 1925.

Gãchfijche Waggonfabrik Werdau Aktiengesellschaft.

376811 Aktiengesellschaft für Verkehrs⸗ wesen, Berlin.

Zum Handel und zur Notiz an der Hamburger Börse sind nom RM 000000 Aktien der Aftiengesellichaft für Verkehre wesen. Berlin, eingeteilt in 15009 Aktien über je RM Goc Nr. 1— 15000, zugelassen Alle die Aktien betreffenden Bekannt- machungen werden im Deutschen Reiche⸗ anjeiger und u. a. auch in einer Ham— burger Tages eitung veröffentlicht. Die Gesellschaft verpflichtet sich, auch in Ham— burg eine Stelle zu unteihalten und seweils bekanntzugeben bei der die Aus— zahlung der Gewinnanteile, die Ausgabe neuer Gewinnanteilscheinbogen und Hinter⸗ legung von Aktien zwecks Teilnahme an den Generalversammlungen die Ausübung von Bezugsrechten sowie alle FJonstigen von der Generalversfammlung beschlossenen, die Aktienurkunden betieffenten Maß— nahmen kostenfrei bewirkt werden können. SHamburg und Berlin, im November 1925 Herrmann K Hauswedell, Hamburg 11. . Aktiengesellschaft für Verkehrswesen, Berlin.

8577131

Montanin Socith A 6 arr. GreS Hartstein ge sellschaft. In der Generalversammlung, vom 8. 10. 1935 in Saarbrücken wurde be⸗ schlossen, in Frankfurt g. M. eine Zweig—⸗ niederlassung unserer Firma zu gründen. Als Vorstandsmitglied wurde Herr Dr. O. v. Pander bestellt. Herr Kommerzien⸗ rat Dr. Dejpesheimer ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. ö In den Aufsichtsrat wurden gewählt die Herren: Kommerzienrat Dr.Ing. e. h. Deidesheimer, Generaldirektor der Pfalz Saarbrücker Hartstein⸗Industrie A.-G., Neustadt a4. d. Haardt, Vorsitzender; A. Klefenz, Direktor der Odenwälder Hartstein⸗Industrie A.⸗G., Darmstadt, stellvertretender Vorsitzender; DräIng. H. Barkhgusen, Direktor der Basalt Aktien Gesellschaft, Linz a. Rh.: K. Meyer, Generaldirektor der Bayerischen Granit Aktien⸗Gesellschaft, Regensburg; U. Rousselle, Generaldirektor der Mittel⸗ deutschen Hartstein⸗Industrie A.⸗G. , Frankfurt a. M.; O. Nicolaier, Teilhaber der Firma Völker & Nicolaier. Bres⸗ lau XIII; P. Jahn, Direktor der Sächsi⸗ schen Granit Aktiengesellschaft, Dresden; H. Hauchler, Direktor der Granitwerke Franz Stockbauer, Passau; F. Haas, Direktor der A.-G. Eiserfelder Stein— werke, Eiserfeld 4. d. Sieg; Bauamtmann Schlick, Direktor der Steinbruchbetrieb Rammelsbach G. m. b. H, Rammels⸗

bach (Pfalz. - Der Vorstand. Dr. O. v. Pander.

AHR MPM Atktien⸗

. M. Pech Aktiengesellschajt für janitären Bedarf in Berlin.

Die außerordentliche Genecalversamm⸗ lung unserer Aktionäre vom 16. Februar 193 hat beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft von 1290 909 000 t, eingeteilt in 120 000 Stück Aktien zum Nennbetrage von je 1000 , auf 600000 Reichsmark, eingeteilt in 50 009 Stück Aktien zum Nennbetcage von je 20 RM, umzustellen. . ; .

Die Umstellung der Aktien erfolgt in der Weise, daß an Stelle von je 4 Stück Aktien zum Nennbetrage von je 1000 6 eine Aktie zum Nennbetrage von je 20 RM tritt .

Nachdem dieser Umstellungsbeschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hiermit unsere Aktionäre quf, ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen mit einem nach der Zahlenfolge geordneten Nummernver⸗ zeichnis bis zum 15. Dezeniber 1925 ein— schließlich bei der Zentralstelle unserer Gesellschaft in Beclin, Am Karlsbad 16, einzureichen. 4

Soweit Aktien eingereicht werden, die die zum Ersatz durch Reichsmarkaktien erforderliche Zahl nicht erreichen, wird auf Antrag für je eine Aktie im Nenn- betrage von 100) 4 ein Anteilschein über 5 RM ausgehändigt.

Aktien, die nicht bis zum 15. Dezemher 1925 zum Zweck des Umtausches ein gereicht sind, oder Aktien, die zwar ein— gereicht sind, aber die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht er reichen und unserer Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligen zur Verfügung n. sind oder für die ein Antrag auf Aushändigung eines An— teilscheins nicht gestellt worden ist, werden gemäß § 290 H. G.-B. für kraftlos er= klärt. An Stelle von für ö

tklärten Akten über je 1909 4 wird zine 56 1. 4 9h NM ausgegeben. Diese neuen Aktien werden für, Rechnung der Beteiligten zum Börsenpreise und in Ermangelung eines solchen im Wege öffentlicher Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten, unter Abzug der entstandenen Kosten, nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes ausbezahlt, oder, so fern die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, hinterlegt. .

Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt gegen Rückgabe der von unserer Gesellschaft ausgestellten Emwpfangs⸗ bescheinigung sobald als möglich.

Berlin, den 109. Nopember 19235.

M. Pech Aktiengesellschaft für sanitären Bedarf in Berlin. Der Vorstand.

37741] Wir laden biermit zu der am 27. No⸗ vember 1825. 3 Uhr Nachmittags, staslfindenten Generalversammiungnach Zittau i. Sa. innere Weverstraße 18/1, Notariatskantlei, ein Tagesordnung: l. Vorlegung der Bilanz für das schäftssahr 1924 2. Entlastung des Vorstands und des Aunsichtsrats. 3. Verschiedenes. ; Union Zählerwerke, A.-G., Berlin Johannisthal. Der Borstand. Ing Reißl. 877501 Tagesordnung für die am Mon⸗ tag, den 360. November 1825, Vorm. 10 Uhr, im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfindende vrdentliche Generalversammlung der Verkaufs stelle Mecklenburgischer Landeserzeugnisse Aktiengesellschaft in Berlin. . 1. Berichterstattung des Vorstands und eines Geschäftsberichts über das Geschäftsjahr 192411925. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verslustrechnung für das ver⸗ gangene Geschäftsjahr 1924/1925 so⸗ wie über die Gewinnverteilung. 3. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und die Mitglieder des Aufsichts rats. ö. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, welche spätestens am 26. No⸗ vember 1925 ihre Aktien bei der Gesell⸗ schaft hinterlegt oder bis zu diesem Tage den Hinterlegungsschein eines Notars oder einer Behörde einliesern. Verkanssstelle Mecklenburgischer Lande serzengnisse A.⸗G. Der Vorstand. Ackermann. Han isch. 5772 Radolswerke 21. G., - Nahr ungsmittelfabriken, Radolfzell a. Bodensee. . Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit auf Dienstag, den g. Dezember 125, Vormittags 19059 Uhr, zu einer außerordent⸗ lichen Generalversammlung in die Näume des Notariats Karlsruhe 1II, Karlsruhe i. B., Kaiserstraße 184, Zimmer 4, Erdgeschoß, ergebenst ein⸗ geladen.

Ge⸗

2 2 Vorlegung

Tagesordnung:

1. Zusammenlegung des alten Aktien— kapitals 5:1. .

2. Schaffung von Vorzugsaktien mit 5 fachem Stimmrecht für Reichsmark 20 000. und einem Recht auf eine 5 95ige Vorausvergütung im Falle der Liquidation. . .

Erhöhung des Aktienkapitals auf RM 400 00h. unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der alten Aktionäre. Die neuen Aktien sind erst gewinnberechtigt im Jahre 1927

Aufsichtsratswahlen, ;

5. Satzungsänderung 8 5. Grundkapital der Gesellschaft und Schaffung von Vorzugsaktien).

Die Herren Aktionäre, welche an der

Generalbersammlung, teilzunehmen wün⸗

schen, werden aufgefordert, ihre Aktjen

spätestens am Freitag, den 27. November

1925, bei der Gesellschaft oder . der Badischen Landwirtschgftsbank,

Karlsruhe i. B. Lauterbergstraße 3, oder einer anderen badischen Bank 3. zu hinterlegen. Die Bescheinigung über die Hinterlegung muß spätstens am

Samslgd, den 238. November 1925, bei

dem Vorstand eingereicht sein. Die

Hinterlegung hat bis zur Beendigung der

Generglversammlung zu erfolgen. Radolfzell, den 5. November 1925.

Der Amufsichsrat.

s. Erwerbs. und Wirtschafts⸗ genosfenschaften.

823551 Bilanz über die Liquidität des Ver⸗ mögens der Firma Industriebedarf e. G. m. b. S., Neuhausen, Bez Dre sd.

Aktiva. JL. Umlaufendes Kapital. a) Liquide Mittel: 1. Kasse ; w 2. Wechselbestand. . 3. Bebitoren

Summe der liquiden Mittel. b) Warenvorräte; ! Waren und Rohstoffe II Investiertes Kapital: Inventar . Saldo (Unterbilan; ....

Passiva. J. Fremdkapital. a) Kurzfristige Schulden, Gläu⸗ biger . II. Eigenkapital. 764 Geschäftsanteile ...

Neuhausen, den 2. Juli 1925. . Alle an die obengenannte in Liquidation befindliche Firma bestehenden Forderungen sind bis 30 November 1920 zu melden. Einkaufsgenossenschaft Industrie ; bedarf e. G. m. b. S. i. Liquid. Alis Liquid. Alfr. Seifert. Max Helbig. Otto Seifert.

9. Vankausweise.

188 153 vi onatsausweis der Deutschen Rentenbankt Oftober 1925. Aktiva. Belastung der Land⸗ wirtschaft zugunsten der Rentfenbank Bestand an Renten⸗ briesen RtM 1999844000 Darlehen an das Reich Abzuwickelnde Wirt schaftskredite (darunter 9 Millionen an das Reich gegebene Meliorationstredite Kasse, Giro⸗Postscheck⸗ und Bankguthaben Mobilien und Büro— ,,, 43 730, 75 Sonstige Aktiva ... Passiva. Grundkapital Umlausende bankscheine ; Tilgung gemäß § 70 des Liqu.GesJ. . Umlaufende Rentenbriefe Guthaben der Deutschen Rentenbank⸗Kredit anstalt Gewinnreserpe Rückstellungen Sonstige Passiva (fällige Rentenbriefzinsen) Berlin, den 6 November 1925. Deunutsche Rentenbank.

87717

Stand der Württemhergischen Notenbank, Stuttgart,

am 31. Oktober 1925. Aktiva. Neichsmark Goldbestand (Barrengold

sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund

fein zu RM 1392 ge—

rechnet) Golddepot bei Zentral notenbanken (unbelastet)

2 000 000 000, -

1'091 336 101,30

780 334 b83. 5?

loz ol 829. 33

2 000 000 000, Renten⸗ . 1816406 170,

oh 608 ol 4, 68 156 000,

11 393 257 34 11 199 591.79 h bb62 723. 99

. 776,

5109 704,80

3000 000. 8 109 104, 80 2 702 200 - 46 471 99334 1170,31 1731 287. h id 460 - 59h 768, 55

14 428 442, 49

Deckungs fähige Devisen Wechselbestand . Leutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken. Lombardforderungen .. Effekten Sonstige Aktiva. Passiung. Grundkayitall⸗...... Reservefondss . Umlausende Noten.. :. Täglich fällige Verbindlich⸗ ,, An Kündigungöfrist, ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 26 89 O58, 20 Darlehen bei der Renten⸗ . ban. ö 400 9000. Sonstige Passiva 4 624 gig, d Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichsmark 4 125 543 20. Zinsvergütung für Bardepositen: H o/ p. a.

7000 000, 1400900 26 94h 266 659

h 225 678, 12

E , n, 8 6 0 , m ö * 2

77487 Krüppel Seil, und Fürsorge Verein

für Berlin Brandenburg E. B.

GEmladung zur ordentlichen Mit⸗ gliederversammlung am Dienstag. den 17. November 1925. Vormittags 19 uhr, im Volkewohlahrtsministerium, Berlin W Leipziger Straße 3, Zimmer 90.

Tagesordnung

Geschäftsbericht für das Jahr 1924.

Jahresabrechnung für 1924 und Ent⸗ lastung

Satzungsänderung.

4. Verschiede nes

Berlin ⸗Dahlem, denh November 1925.

Der Vorstand.

J. A.: Brie sal ski, Schriftführer.

(881331 Ginladung. Gewerkschaft Beharrlichkeit.

Die Gewerken werden zu der am Dienstag, den 24. Nouember 1925. Bormittags 9 Uhr, im Hotel Römischer Kaner in Dortmund stattfindenden ordent⸗ lichen Gewerkenversammlung em⸗ geladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Jahresbilanz für 1924. :

2. Genehmigung der Bilanz und Ent— lastung des Repräsentanten .

3. Beschlußfassung über die Verfügun der Substanz des Bergwerks a. Eintragung grundbuchlicher Be⸗ lastungen. ;

Diese Gewerkenversammlung kann gemäß S8 unserer Statuten auch dann zu Punkt 3 der Tagesordnung gültige Beschlüsse fassen, wenn die Mehrheit der Kuxe nicht ver- treten fein sollte

Gemäß 7 unserer Statuten kann der Gewerke sich in der Gewerkenversamm⸗ lung lediglich durch gesetzliche Vertreter oder durch einen im Gewerkenbuch ein— getragenen Mitgewerken auf Grund privat⸗ schristlicher Vollmacht vertreten lassen.

Gewertschaft Beharrlichkeit.

Der Repräsentant;. E. Deilmann, Bergassessor. 18bohs! .

Die Schiffahrt⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Rostock hat ihre Auflösung beschlossen. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden .

Nostock, den 30. Oktober 1925

Schiffahrt G. m. b. H. in Liguid.

Rechtsanwalt Bern hard als Uiquidator. 841541 Mauser⸗Gesellschaft m. b. S.

In der Gesellschafterversammlung vom 25 September 1925 wurde die Her⸗ absetzung des Stammkapitals von

200 000 RM auf 50 000 RM be⸗ schlossen Die Gläubiger der Geiell: schaft werden hiermit aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. ;

Oberndorf, im Oktober 1925.

Die Geschäftsführer.

SIhs0]! Bekanntmachung.

König Co, G. m. b. H. zu Cassel, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. .

Cassel, den 28. Oktober 1925.

Der Liquidator der König & Co., G. m. b. S.: B Heiseler.

87727 . . ; Von der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschast Filiale Dresden ist der Antrag gestellt worden, nom. Rm 16000 000 nene Stammaktien der Meißner Ofen⸗ und Porzellanfabrik. (vorm. C. Teichert). Meißen, 19 9000 Stück über je RM 100 Nre 11 501 21 bo0 zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse zuzulassen. . Dresden, den 6 Noobember 1923. Die Zulassungsstelle au der Börse zu Dresden. Oscar Schleich, stellvertr. Vorsitzender.

587728) Bekanntmachung.

Die Metallwerke vorm. J Aders Attien⸗

Gesellschaft, Magdeburg⸗Neustadt, hat be⸗ antragt, 1

RM 13009000 Attien der Metall⸗ werke vorm. J. Aders, Magde⸗ burg⸗Neustadt, und zwar;

1000 Stück zu je RM 100 Nr. 30 001 bis 31 000. . .

15650 Stück zu je RM 20 Nr. 31901 bis 32 500, .

1170 Stück zu je RM 1000 Nr. 48001 bis 49176 (gemäß der 6. Durch⸗ sührunge verordnung zur Goldbilanz— verordnung) z .

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Magdeburg, den 3. Nobember 1926. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Magdeburg. Zuckschwerdt, Vorsitzender.

82362 . C. Herz Co. G. m. b. S.

Die Gesellschast wurde aufgelöst.

Die Gläubiger werden aufgefordert,

melden. . . Stuttgart, den 24. Juli 19265. Otto Herz.

ls 236)

bei dieser Firma zu melden Zschopau, den 31. Oktober 1925.

Kozlowski. Kempe.

Viktor Eliascheff. Max Pfeffermann.

Gustav Schuffenhauer.

J. S. Ra smussen, Liquidator.

19. Verschiedene

sich bei dem unterzeichneten Liquidator zu

Die Ilford Export G. m. b. S. in Zschopau sst aufgeiöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich

gese Die Gesellschaft ist

getreten. Die Gläubiger der Gesellchast Pekanntmachungen. it ge e , nba

Ludwigshafen a. Rhein, 8. 10. 1926. Die Liquidatoren: Hammelmann Dr Rosenfeld. 78529 . Die Baugesellschaft Markgröningen G. m. b. S. hat durch Gesellschanter⸗ versammlung vom 25. September 1926 die Auflösung beschlossen. Die Gläubiger der Gesellschast werden hiermit aufgesordert, sich bei der Gesellschaft zu melden Markgröningen, den Oktoher 1925. Baugesellschaft Markgröningen G. m. b. H. in Liquidation. Bofinger Laubengaier. 7682 . „Treuverwertung“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Die Gesellschaft ist durch Gesellichafster⸗ beschluß vom 12. Oktober 1925 aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Der Liquidator. 81917 2. . Die Grunderwerbsgesellschaft Kis⸗ singenstraßte 3 m. b. H. Ligu. Anne marie Lienemann, geb, Kempt, hat die Gesellschafst aufgelöst. Gläubiger . ersucht, ihre Rechte geltend u machen. 5 Berlin. Pankow, den 21. 10 1925. Annemarie Lienemann, geb. Kempt, Pankow, Kijsingenstraße 3.

82367 Bekannimachung. Die Grund stücksgesellschaft Königs- weg 55, Gessellschaft mit beschräntter HDastung in Berlin, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellschast werden auf⸗ gesordert, sich bel ihr zu melden. (NW. 2. Neustädtische Kirchstraße 12) Berlin, am 22 Oktober 1925. Grundsticksgese li schaftKönigswegõõ G. m. b. S. in Liqu. Der Liguidator Dr Hartwig.

Soda z . Die Firma Süddeutsche Expresso⸗ Vertriebs⸗ 3 m. b. D. zu Karlsruhe i. B., Kaiserstraße 201, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden auf⸗ gesordert, sich zu melden. Karlsruhe, im November 1925. Der Liquidator: Bläß.

rn

in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt wird

Erste Sentral⸗Handelsregister⸗Beitlage

zum Deutschen Reichsan

Nr. 262.

Der Inhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechte., 6. der Urheberrechts eintragsrolle somie 7. über Konkurse und Geschãftsaufsicht und 8. die Tarif⸗

besonderen Blat unter dem Titel

Berlin, Sonnabend, den ũ. November

zeiger ind Preußischen Staatsanzeiger

1925

3. dem Vereins-, 2. dem Genossenjchafts. 5. dem V usterregister und Fahryvlanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint in einem

Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.

Das Zentran⸗ Pandeisregtster für das Deutsche Reich tann durch alle Postansnialten, in Berlin n Selbstabholer auch durch die Geschättsstelle des Reichs⸗ und a, n,. Sw 48 Wisbelm.

traße 32. bezogen werden

Vom „Sentral⸗Handelsregispter

für das Deutiche Reich“ werden heute die Nrn. 262 A. 262zB6 und 2620 ausgegeben.

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Anzeigenrreis ür den Raum einer gesvaltenen Ein beit zeile

Einzelne Nummerr kosten G. 15 Reichs mart.

105 Reichsmark.

le, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrüctungstermin dei der Geschäftsstelle eingegangen ein. Rg

Entscheidungen des Reichsfinan dhofs.

126. Keine Gesellschaftssteuerpflicht bei Umwandlung

einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer offenen Dandels gesell schaft in eine Kommanditgesellschaft. Dagegen Steuerpflicht bei Gründung einer Kommanditgesellschaft durch Miter ben. in die das zum Nachlaß gehörige Geschäft eingebracht wird. Die Witwe J. betrieb ein Geschäft. Im 54 1924 starb sie unter Hinterlassung eines Testaments, in dem hre fünf Kinder zu Erben eingesetzt waren und dreien von ihnen das Haus und das Ges den Wertbetrag dieser Die fünf Erben kamen aber überein, das Testament 'nicht in dieser w sondern als gleichberechtigte Rechtsnachfolger der Mutter eine Kommanditgesellschaft mit der Firma J. zu errichten und in diese das Geschäft einschließlich des Grundbesitzes einzu— bringen. Demgemäß schlossen sie am 12. Januar 1925 einen notariellen Vertrag über die Gründung der ö Persönlich haftender Gesellschafter wurde der einzige männliche Erbe. Die vier weiblichen Erben wurden Kommanditisten. Das auf 40 900 RM bewertete Geschäft wurde von allen ö. zu Le Teilen eingebracht. Dies gab dem Finanzamt Anlaß, die HGesellschaft zur Gesellschaftssteuer in Höhe von 205 RM, das sind ß vom Tausend des angegebenen Geschäftswerts, heranzuziehen. Die Gesellschaft legte Einspruch ein mit dem Antrag, sie ; tellen. Sie 36 namentlich aus, daß die . Erben . als⸗ ald ö dem ode der Mutter es als feststehend angesehen hätten, daß f as Geschäft unverändert . würden. Sie hätten, wie sich aus den Umständen ergebe, zunächst eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gebildet und diese dann in eine Kommandit⸗ el ef umgewandelt. Eine solche Umwandlung sei aber nicht esellschaftssteuerpflichtig. Der Einspruch und die dar nuf eingelegte eru ö wurden als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Rechtsbeschwerde konnte keinen Erfolg haben. Der Vorderrichter ührt aus, auch die Umwandlung einer Gesellschaft des bürgerlichen stechts in eine Kom manditgesellschaft unterliege der gi fr e teuer. Andernfalls würde das Ergebnis eintreten, daß die Gesell⸗ chaftssteuer . mündliche Vorgründung einer Gesellschaft des ürgerlichen Rechts ö umgangen werden könnte. Ob tatsächlich eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts vorhanden ge⸗ wesen sei, könne . n. bleiben, weil auch die unmittelbare Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine Kommanditgesell⸗ chaft steuerpflichtig sei. Der Auffassung, daß die Steuerpflichl auch ann begründet sei, wenn zwischen den Erben der Witwe J. zu⸗ nächst eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bestanden hätte, kann nicht beigetreten werden. Der Reichsfinanzhof har schon in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß Umwandlung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschaftsform unter Aufrechterhaltung der Nämlichkeit (Identität) der Gesellschaft geändert werde, von dem Errichtungsstempel der Tarifnummer 1A des Reichsstempel⸗ gesetzes nicht betroffen werde. Zu diesen Umwandlungen gehört es aber, wenn aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eine . . oder eine Kommanditgesellschaft mit denselben esellschaftern und demselben Gesellschaftsvermögen gemacht wird. Wenn auch die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sich in einer Reihe von Punkten von den beiden anderen J unter⸗ scheidet, so sind alle doch im Wesen gleichartig. Alle bilden eine Gemeinschaft zur gesamten Hand mit einem vom Vermögen der Gesellschafter getrennten gemeinsamen Vermögen. Die Gesell⸗ schafter haften den Gläubigern unmittelbar und persönlich, wenn auch bei der Kommanditgesellschaft teilweise nur beschränkt auf die Einlage. Die beiden genannten Handelsgesellschaften stellen 13 als eine Art der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wie si daraus ergibt, daß auf sie, soweit das Handelsgesetzbuch nichts anderes vorschreibt, die Vorschriften des Bürgerlichen getzbuche über die Gesellschaft Anwendung finden (Handelsgesetzbuch z 165 Abs. 2: 5 161 Abs. 2). Der Umstand, daß bei anderer , die Umgehung der Gesellschaftssteuer zu befürchten ist, hat keine ausschlaggebende Bedeutung. Denn der 8 5 der Reichsabgabenordnung bietet ein genügendes Mittel. derartige Umgehungen un schädlich zu machen. Fine Üümgehung der Steuer waͤre aber auch möglich, wenn als Vorgesellschaft einer Kommanditsesellschaft eine . Hande l sgesell⸗ chaft errichtet würde und umgekehrt. Denn auch diese Gesellschaften önnen mündlich errichtet werden, und der Eintragung ins Handels . es zu ihrer Entstehung nicht. Hätten m vorliegenden falle die Erben zunächst eine offene a , n, durch münd⸗ ichen Vertrag gegründet, ohne diese eintragen zu lassen, so wäre die darauf vorgenommene Umwandlung in eine d, ,,, ,, . ebenfalls steuerfrei geblieben. Di hiernach die angefochtene Ent⸗ cheidung an und für sich wegen Rechtsirrtums aufgehoben werden, o kommt der Reichsfinanzhof doch bei freier Beurteilung zu dem—⸗ elben Ergebnis wie der Vorderrichter. Denn es spricht nichts dafür, daß vor Errichtung der Kommanditgesellschaft unter den fünf Erben eine andere Gesellschaft irgendwelcher Art bestanden hat. In einer ur Tarifnummer 1A des Reichsstempelgesetzes ergangenen früheren ntscheidung hat der Reichsfinanzhof schön dargelegt, daß Steuer pflicht eintrete, wenn die Erben eines Einzelkaufmanns eine offene e r tic unter Einbringung des Geschäfts bilden. Diese ntscheidung muß auch auf das ,, und auf Kommanditgesellschaften ausgedehnt werden. Von diesem standpunkt abzugehen, liegt kein Anlaß vor. Die Erbengemeinschaft

lst ferner ebenfalls eine Gemeinschaft zur gesamten Hand: sie *. 63 ell⸗ zu ihren Gesellschaftern nicht gehöre und daß 8 7 die Steuerforderung

keine . und wenn die Erben unter sich eine chaft gründen, so wird abweichend von dem Falle daß eine Gesell⸗ chaft des bürgerlichen Rechts in eine . ndelsgesellschaft oder

das Kapital zum ersten Male „vergesellschaftet“ Nach dem Tode eines Einzelkaufmanns tritt zunächst mit Rechtsnotwendigkeit der Zustand ein, daß die Erben zu Inhabern des Geschäfts werden. Eine Gesellschaft bildet sich swischen ihnen nicht ohne weiteres. Hierzu bedarf es vielmehr einer e, e, e Eine solche braucht allerdings nicht ausdrücklich ge⸗ troffen zu sein; sie kann auch aus den Umständen, z. B. aus langer

Rechts ˖

äft vermacht war mit der Verpflichtung,ů egenstände in den Nachlaß einzuwerfen.

reizu⸗

Dauer des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs entnommen werden. Immer aber muß sich feststellen lasfen, daß sich die Erben bewußt geworden sind, miteinander in ein Gese ,, ein⸗ zutreten. Wenn es auch nicht nötig ist, daß sie die Rechtslage mit allen ihren Einzelheiten erkennen, so 16 doch aus ihrem Gebaren hervorgehen, daß sie die Erbengemeinschaft, soweit das Geschäft in rage steht. aufgegeben und fortan 1

ein wollen. Nach dieser Richtung hin ist den aug

icht lichen Umständen nichts zu entnehmen. Die Kommanditgesell. chaft stützt ihre Auffassung im e, . darauf, daß schon beim Tode der Erblasserin festgestanden habe, daß das Geschaft unter den fünf Erben unverändert fortgeführt werden e. und daß dan ach auch tat . verfahren worden sei. Das ist aber weiter nichts, als was

ebunden kten er⸗

auch schon kraft Gesetzes einlteten mußte, sofern das im Testament borgesehene Vermächtnis wie geschehen nicht ausgeführt würde. Die beim Tode der Erhlasserin bestehende Absicht, das . unter den fünf Erben fortzuführen, hat seine besondere Bedeutung dadurch, daß in dem Testamen Fortführung durch nug dre Erben vorgesehen war. Es hestand zunächst also nur Cinverständnis darüber, de die k der Erben in das Geschäft eintreten sollte. Ueber die Form, in der das zu geschehen hatte, war noch nichts bestimmt. Daß tatsäichlich vor dem Vertrage vom 12. Fanuar 1935 unter den Erben kein Gesellschaftsverhältnis bestanden Fat, ergibt sich auch aus dem Inhalt des Vertrags Erst durch den Vertrag wurde der testamentsmäßige Zustand beseitigt nach dem nur drei der Erben das Geschäft weiterbetreiben sollten. Mit keinem Worte ist in dem Ver⸗ trag angedeutet, daß unter den Erben ein Gesellschaftsvertragsverhältnis bestand Dies würde nahegelegen haben, wenn es sich nur um eine y,, . der Gesellschaftsform gehandelt hätte. (Urteil vom 2. Oktober 1935 I1 A 48625.) =

127. Zahlung der Steuer unter Vorbehalt steht der Einlegung eines Rechtsmittels nicht gleich. Ein Steuer— pflichtiger hat die von ihm wegen Verkaufs eines Personenkraftwagens 5 Privatluxussteuer „unter allem Rechtövorbehbalt“ bezahlt. Der Steuerpflichtige erklärte später in einem Schreiben. daß hierin ein Einspruch liege, auf den eine Entscheidung noch nicht ergangen sei. Das Finanzamt verwarf den Einspruch als unbegründet, weil in dem Schrelben, worin der Vorbehalt erklärt sei, ein Ginspruch nicht zu er⸗ hlicken, der später erhobene Ginspruch aber verspätet sei. Auch die Berufung hatte keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Rechts. d, . wurde gleichfalls als unbegründet zurückgewiesen. In dem gelegentlich der Steuerzahlung ausgesprochenen ö kann die Einlegung eines Einspruches nicht erblickt werden. Nach 5 234 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung gilt ein Rechtsmittel als eingelegt wenn aus dem Schriftstück oder aus der Erklärung hervorgeht, deß sh der Erklärende durch die Entscheidung beschwert fühlt und Nach— ö 6 Nach dem k und der Uebung bedeutet er einer Zahlung beigefügte Rechtsvorbehalt, daß der Zahlende sich dagegen verwahrt, daß aus der Zahlung eine Anerkennung der mit der . ung getilgten Schuld gol kr werde Im Geltungsbereiche der

eichsabgabenordnung bedarf es eines solchen Vorbehalts bei der Zahlung nicht, da im Falle einer Aenderung des Steuerbescheids das zu Unrecht Gezahlte zurückerstattet wird (6 128 der Reichsabgaben— ordnung). Im vorliegenden Falle hatte daher der von dem Steuer— pflichtigen gemachte Rechtsvorbehalt keine praktische Bedeutung. Auch ohne diesen Vorbehalt war es dem Steuerpflichtigen unbenommen, gegen den Steuerbescheid mit Rechtsmitteln anzukaͤmpfen. Letzteres ist aber frühestens mit dem beim Finanzamt eingelaufenen Schreiben geschehen, in dem der Steuerpflichtige zum Ausdruck brachte, daß er eine Nachprüfung des Steuerbescheids derlange. n dem früheren Schreiben gab der Steuerpflichtige durch seinen Rechtsvorbehalt“ nur zu erkennen, daß er erwäge, ob er ein Rechtsmittel einlege. Der nachträglich eingelegte Einspruch aber war verspätet (G 231 der Reichs ˖ e, , Gewährung von Nachsicht wegen Versäumung der Re e, . wurde weder beantragt, noch lagen Tatsachen vor, die diesen Antrag hätten begründen können (65 58. 69 der Reichs- abgabenordnung). Die Vorinstanz hat daher mil Recht den Einspruch als unzulässig zurückgewiesen, ohne in eine sachliche Würdigung, ein⸗ zutreten (Urtell vom 36. September 1925 V A 5s Es,)

128. Kapitalverkehrstenerpflicht der einer Gesellschaft gewährten Darlehen auch dann, wenn das die Darlehen gewährende Unternehmen an den Gesellschaften beteiligt ist, die die Gesellschafter der Darlehen empfangenden Ge⸗ sellschaft sind. An eine G. m. b. O sind von einem nicht ein- getragenen Vereine von etwa 12090 Mitgliedern Darlehen gewährt worden. Wegen dieser Darlehen ist ein Steueranspruch aus § 6o des Kavitalverkehrfteuergeseßes von der Vorinstanz für berechtigt ange. sehen worden. Da dieser Verein keine Rechtæversönlichkeik besikzt, war er nickt un) konnte er nicht Gesellschafter der Gesellschaft m. b. H sein. Einzige Gesellschafter waren vielmehr zurzeit der , nur zwei Aktien gesellschaften Die G. m. b. H. gibt zwar selbst . daß diese beiden Aktiengesellschaften zwischen den , herein und sie nur eingeschoben worden seien. eil der Verein als nicht eingetragener Verein rechtlich nicht Gesell, chafter einer G. m b. H. sein kann auch wird von ihr nicht

stritten daß ihre Gesellschaft allein für Rechnung des Vereins betrieben wird und daß sie in Ermangelung eigener Einnahmen ihre , Ausgahen vom Vereine bestritten erhält. Die Rechts eschwerde stützt ihren Antrag auf Freistellung aber darauf. der F 6e des Kapitalverkehrsteuergesetzes voraussetze, daß die Darlehen don einem ellschafter gegeben seien und der darlehngebende Verein die beiden

nicht stütze, weil Gesellschafter an der Unternehmung des

Vereins als Gesellschafter oder als Mitalieder unbestritten nicht

.

beteiligt seien. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet, Zwar kann ihr nicht bestritten werden, daß der Verein nicht zu ihren Ge— ellschaftern gehört und ihre Gesellschafter nicht am Verein als Ge⸗ chafter oder Mitglieder beteiligt sind,; vielmehr ist umgekehrt r Verein an den Gesellschaften beteiligt, die die Gesellschafter der Gesellschaft m. b. H. sind. Die Vorinstanz hat aber ohne Re

irrtum angenommen, daß dem Kapitalverkehrsteuergesetz nicht genü würde, wenn man die Vorschriften so wörtlich neb men ö die G m. . H. es beansprucht. Daß das Gesetz nicht an dem Be⸗ . des Gesellschafters im handelsrechtlichen und bürgerlich. recht. ichen Sinne haftet, gibt es schon in der Vorschrift des 5 Abf. 3 erkennen. wo als Gesellschafter im Sinne des Gefetzes auch alle n. erklärt werden, denen Forderungen gegen die Kapitalgefell. chaft, zustehen, die einen Anteil am Gewinne der er ern; gemäh ren. Ebenso ist nach S 7 die Anwendung des 8 5e nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Darlehn ggeber nicht Gesellschafter der darlehenempfangenden Gesellschaft sind. Das hat der Reichs finanzhef bereits in einer früheren Entscbeidung ausgeführt. Es liegt., heißt es dort, wirtschaftlich kein Grund bor, Rechtsvorgänge, die, wenn sie eine physische Person zum Träger haben steuerpflichtig wären, nur deswegen von der Steuerpflicht auszuschließen weil die physische Person durch eine Gesellschaft verschleiert ist. Denn für das Steuerrecht kommt es, und das ist der besondere Sinn des 8 der Reichsabgabenordnung darauf an. die Auswirkung wirtschaftlicher . teuerlich zu erfassen, nicht leere Rechtsformen zu treffen.“ Dieser Gesichtspunkt muß auch für die Gnkscheidung der vorliegenden rage leitend bleiben. Der Verein ist nur deshalb nicht Gesell= chafter der, Gesellschaft m. h. H. geworden, weil ibm die Rechts. persönlichkeit fehlt. Diesem Mangel hat er dadurch abgeholfen, daß er die beiden Aktiengesellsckaften zwischen sich und die G. m. b. H. eingeschoben und sie zu Gesellschaftern der letzteren gemacht bat, Im wirtschaftlichen Leben werden die so geschaffenen an sich leeren Rechts beziehungen aber einzig dadurch erfüllt., daß die wirtschaftlichen Kräfte des sie beherrsckenden Vereins in der geschaffenen rechtl icken rganisgtion wirksam werden. Darum muß das, was der Verein wirtschaftlich der Gesellschaft m b. H. zukommen läßt, steuerrechtlich enau so behandelt werden, als wenn es von den Gesellschafter⸗Ge⸗ ö selbst geleistet worden wäre Denn diese sind nichts als echtsformen, un ker denen der Verein gesellschaftsrechtllich auftritt. Daß die Gesellschafter⸗Gesellschaften nickt wie dies nach dem Work⸗ laut des 5]? erforderlich wäre, als Gesellschafter oder Mitalieder am Vereine beteiligt sind, kann hieran nichts ändern. Der im 5? geordnete Tatbestand ist der Anwendungsfall eines allgeme!nen stener⸗ rechtlichen Grundsatzes, der aus diesem An wendunasfall flar ersicht˖ lich ist und dem nach 3 4 der Reichsabgabenordnung Geltzung ver⸗ caftt werden muß. Wären die vom Vereine gegebenen Da! leben teuerpflichtig., wenn der Verein statt seiner Exponenten Gesell⸗ chafter wäre oder wenn die Darlehen statt von dem Verein von einen Exponenten gegeben wären, so sin sie auch steuerpflichtig, obgleich nicht der Verein, sondern seine Ewwonenten e, . sind und obgleich das Darlehen nicht bon diesen, sondern vom Verein gegeben ist. Da im übrigen die Voraussetzungen für die Steuer⸗ flicht nach 5 6e von der Vorinstanz ohne Rechtsirrtum als gegeben . worden . und die Berechnung der Steuer zu 82 tandungen keinen Anlaß gibt., bat es bei der Vorentscheidung zu ver⸗ bleiben. Die Rechtsbeschwerde ist daher als unbegründet zurück zuweisen. (Urteil vom 2. Oktober 1925 11 A / 5.)

129. Beim Umschlagverkehr vom Schiff zur Eisen⸗ bahn oder von der Eisenbahn auf ein Fuhrwerk ist die Fest⸗ stellung des Gewichts der neuen Beförderungseinheiten ein notwendiger Bestandteil der Beförderung im Sinne des

7 des Umsatzsteuergesetzes 1519. Slreitig ist, ob ein zwischenhändler die Vergünstigung des 8 7 des Umsatzsteuergesetzes r sich in Anspruch nehmen kann, wenn er einen unter seiner An⸗ christ am Bahnhof eintreffenden Waggon Kohlen ganz oder teilweise durch einen diteur in Teilmengen mittels Fuhrwerke mehreren Kunden zufahren läßt, Das Finanzamt hat die Vergünstigung ver sagt, das Finanzgericht hot sie gewährt. In der Rechteheschwerde hält das Finanzamt an seiner Auffassung fesl, daß das mit der Aus- cheidung der Teilmengen verbundene Abwiegen der Kohlen über Cen

griff des gewöhnlichen Beförderungsvertrags bingusgehe Der Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Der Reichsfinanzhof hat bereits entschieden daß der Rahmen der Beförderung im Sinne des S5 7 des , überschritten wird, wenn ein Fuhrunternehmer im Auftrag eines Zwischenhändlers eine Menge vertcetharer Sachen von einem Dritten in Empfang nimmt and nach Weisung seines Auftraggebers in Teilmengen mehreren nehmern zufährt, sofern die Ausscheidung der Teilmengen zur Aus— hrung des Befbͤrderun gͤpertrage gehört Wie in dich Ent cheiduna weiter ausgeführt ist, verliert der Zwischenhändler die hm urch 8 J des Umsatzsteuergesetzes zugedachte Vergünstiqung nicht, wenn er Waren im großen bezieht und in Teilmengen vorausgesetzt, daß er keinen unmittelbaren Besitz erwirbt. an seine Kunden ab— ibt, und er muß daher auch die Möglichkeit haben die Waren ent— e der von ihm vorgenommenen . ohne steuerlichen achteil an seine Kunden befördern zu lassen. Ein Beförderungs- vertrga verliert darum nicht seinen Charakter, wenn die Tätigkeit des Beförderungsunternehmers sich nicht auf die reing Fortbewegung der Sachen beschränkt, sondern Handlungen . ohne welche die Fortbewegung und. Ablieferung der Sachen an dig bestimmten Emy anch nun einmal nicht möglich ist Soll eine Waggonladung Kohlen durch Fuhrwerk in Teilmengen mehreren Empfängern zu⸗= eführt werden so muß notwendigerweise das Gewicht der einzelnen er e, e er ngle festgestellt werden. Es ist dies schon erforderlich mit Rücksicht auf die Haftung des Frachtfübrers für den Schaden, der durch Verlust des Gutez während der Ausführung der Beförde⸗ rung entsteht: auch bemeßt sich meistens der . nach dem be- 1 Gewichte. Die mit dem Abwiegen eines Massenguts ver⸗ undene Tätigfeit des Beförderungtunternehmerg bildet daber einen notwendigen Bestandteil der Umladung vom Eisenbahnwagen au ein Fuhrwerk Der Rahmen der Beförderung im Sinne des des Umsatzfteuergesekeß wird beim UÜmscklag vom Schiff zur Eisen . bahn oder von der Cisenbahn auf ein Fubrwerk nicht überschritten, wenn die fur die Weiterbeförderung in Relracht zu ziebenden Teil- mengen durch Abwegen eder durch Abzählen festgestellt werden. (Urteil vom 30. September 1925. V. A. 197/28.)