23
— 6
—— 2 —
— —
K 2 *
.
Dardernlie ut mit zünnein Schellack überzogen; die Glüh— brücke ift durch einen Pprovapierstreisen Holler.
B. Verwend inge bereich:
Gesamter Bergbau des Oterbergamtebezirks Dortmund; das Zündmittel dais auch für schmach aelat ene und besetzte Sviengschüss. mit geringer Voigabe verwenten nemden. bei denen durch Anwendung gewöhnlicher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter möglich sein würde.
Dortmund, den N. November 1935.
Preußisches Oberbergamt. J. V.: Weise.
c Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Zusatz vertrag zum deutsch-niederländischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag vom 31. Dezember 1851.
Der. Deutsche Reichspräsident und Ihre Majestät die Königin der Niederlande haben in der Erwägung, daß es an⸗ gemessen ist, im Hinblick auf die meistbegünstigte Behandlung. welche der deutichen Wareneinfuhr in den Niederlanden kraft des Handels- und Schiffahrtsvertrags vom 31. Dezember 1851 gewährt wird, für die Erzeugnisse jeder Art des Bodens und des Gewerbefleißes der Niederlande, welche in Deutschland ein⸗ geführt werden, gleichfalls meistbegünstigte Behandlung zu ge— währen, zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Deutsche Reichspräsident: den Wirklichen Legationsrat und Vortragenden Rat im Aus— wärtigen Amt Dr. Hans Gerald Marckwald . und Ihre Majestät die Königin der Niederlande: den Ministerialdirektor, Leiter der Direktion für wirtschaftliche Angelegenheiten des Auswärtigen Amts Dr. Johan Alexander Nederbra gt,
die nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: ; Arti tel 1.
Artikel 28 des deutsch⸗niederländischen Handels und Schiffahrt s⸗ vertrags vom 31. Dezember 1851 wird dahin abgeändert, daß die far die Produkte des niederländischen Fischfangs und die Erzeugnisse jeder Art der niederländischen Kolonien vorgejehene meistbegünstigte Be⸗ handlung unter den nämlichen Vorausetzungen und in dem gleichen Umfange zur Anwendung gelangen soll auf die Erzeugnisse jeder Art des Bodens und des Gewerbefleißes der Niederlande, welche in Deutschland eingeführt werden. .
Artikel 2.
Soweit in dem deutsch. niederländischen Handels⸗ und Schiffahrts— vertiag und in dem vorliegenden Vertrag die Regelung der beider⸗ seitigen wirtschaftlichen Beziehungen auf der Grundlage der Meist⸗ begänstigung vorgejehen sst. findet dieler Grundsatz keine Anwendung:
1. auf die Begünstigungen, welche angrenzenden Staaten zur Er— leichterung deg örtlichen Verkehrs innerbasb ker beiderseitigen Grenzbezirke, bis zur Ausdehnung von höchsteng 15 Em nach beiden Seiten bon der Grenze ab gerechnet, gewährt werden;
2. auf, die Begünstigungen— welche von einem der beiden vertrag⸗ schließenden Teile einem dritten Staate auf Grund einen be⸗ stehenden oder künftig vereinbarten Zollveremigung zugestanden werden; aul, diejenigen Begünstigungen, die einer der beiden vertrag⸗ schließenden Teile in Vertragen über den Aueschluß der Doppel. besteuerung und die Gewährung von Rechte schutz und Rechts- kilfe in Steuersachen oder Stenerstrassachen einem anderen Staate zugesteht;
und der
stimmungen des
in der Anlage
setzen
Niederlãndische Iiffer
waren
hiernach sprechend an.
(gez.) H.
lauf von Rebftoffen (Recknung B) längert und demgemäß au sieß zehn JTabꝛe erstreckt;
2. der Zins faß jr rieje 140 Mein nuar 1927 auf bz vd berabgetetzt;
3. wãtestens am 317 Tejember 19 von Deutschland abgedeckt;
4. im Laufe deg Jahres 1957 findet die Ab betrags völlig statt;
5. der Zinesatz und die Fälligkeit der Reich Absatz 4 Anlage A des
Dieser Vertrag unterliegt der Ratifikation. urkunden sollen Der Verttag tritt eine urkunden in Kraft mit 2. Dezember 1925 in Geltung gesetzt wurd.
Die Bestimmungen des Artikel 1 und seiner Anlage Artifel 2 bleiben bis zum 31. Dezember 1932 in Geltung; die Be—⸗
lungen eintreten, Kündigung geben wörde, durch andere 3
So geschehen in niederländischer tausendneunhundertfünfundzwanzig.
Zölle bei der Einfuhr in das deut
Artikel 4
sobald als
wird um sieben Jahre ver, onen Gulden wird ab 1. Ja—⸗ Itz werden 70 Millionen Gulden deckung des Rest⸗
oichatzscheine gemäß Vertrages zwichen der Deuischen Nieder ländijchen Regierung ber Kredit und Stemn⸗ koblen vom 11. Mai 1920 ändein sich entsprechend den vor⸗ stehenden Vereinbarungen; 6. abgeieben von den durch die vorffe henden Bereinbanungen bedingten Aenderungen bleiben die Bestimmungen des Ver⸗ trages vom 11. Mai 1920 in Krajt.
Die Ratififations⸗ möglich in Berlin ausgetaujcht werden. Woche nach Austausch der Ratißfations- Ausnabme des Artikel 1, der rückwirkend vom
und des
Artitel 1 und seiner Anlage können sedoch' densscher⸗
verzeichneter Zollpositionen zur Kündigung
um die Zoll positionen,
aus prechen, der Bestimmun
die Kündigung Regierung die Erfüllung
des Artifel 3, über die Verlängerung des Kredits
Jendauer heschränfen. in der die Tambabreden des Ariiiel'!
Die Bestimm beme ssene
Geltungsdauer der
Sprache zu Berlin am 25. Novemb
G. Marckwaldb.
eits bereits nach Ablauf von 25 Jahren nach Inkrafttreten des Bei— trags jederzeit mit einer Frist von ech Monaten gekündigt werden.
Bevor die Deutsche Regierung jedoch wegen der Gestaltung etwaiger
schreitet,
wird sie rechtzeitig mit der Niederländischen Regierung in Verband‘ deren Geflaltung Anlaß zur olltarivergünftigungen iu er⸗ Kommt es zu keiner Einigung hierüber und muß die Deutsche
Regierung imolgedessen jo kann die
gen der auf die in Kraft
ungen der Ziffern 3 und 4 schließen sich an die Kreditverlängerung ent⸗
doppelter Ausfertigung in deutscher und )
er ein⸗
(gez.) Nederbragt.
Anlage zu Artikel 1
sche Zollgebiet.
Tarif⸗ nummer
Benennung der Gegenstände l
Dopvel· zeniner
auf die Begünstigungen, die von Deutschland mittelbar oder unmittelbar auf Grund der den Weltkrieg . beendigenden Friedensverträge zugestanden worden sind, es sei denn., daß die Begünstigungen auch einem Staate eingeräumt werden, der sie weder mittelbar noch unmittelbar auf Grund dieser Friedens⸗ verträge in Anspruch nimmt. Artikel 3.
Dieser Vertrag soll ratifiziert werden und die Ratifikations—⸗ urkunden sollen sobald wie möglich in Berlin ausgetauscht werden. Er tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Er kann nur gleichzeitig mit dem deutsch⸗niederländijchen Handels- und Schiffahrtzveitrag vom 31. Dezember 1851. wie er durch den Abänderungsvertrag vom 3. Juni 1923 abgeändert worden ist, und ju den dort vorgesehenen Fristen getändigt werden.
So geschehen in doppelter Ansfertigung in deutscher und niederländischer Sprache zu Berlin am 26. Npvember eintausend⸗ neunhundertfünfundzwanzig.
(gez.) H. G. Marckw ald. gez. Nederbragt.
Deutsch-⸗niederländischer Zoll- und Kreditvertrag.
Der Deutsche Reichspräsident und Ihre Majestät die Königin der Niederlande haben in der Erwägung, daß es wünschenswert sst, Deutschland und den Niederlanden gegenseitig gewisse wirt⸗ chaftliche Vorteile zuzusichern und dadurch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen beiden Ländern zu fördern, zu hren Bevollmächtlgten ernannt:
Der Deutsche Reichspräsident: den Wirklichen Legationsrat und Vortragenden Rat im Aus— värtigen Amt j ; Dr. Hans Gerald Marckwald . . und
Ihre Majestät die Königin der Niederlande: den Ministerialdirektor, Leiter der Direttion für wirtschaftliche. Angelegenheiten des Auswärtigen Amts
Dr. Johan Alexander Nederbragt, zie nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen M * . r ' Vollmachten nachstehenden Vertrag vereinbart haben: Artikel I. Von den in der Anlage bezeichneten niederländischen Boden- und Gewerbeerzeugnissen sollen bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zoll⸗ jebiel keine anderen oder höheren als die in der Anlage bestimmten Fingangs zölle erhoben werden. Die Anlage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages Artikel 2.
Die heiden vertragschließenden Teile werden hinsichtlich der Ein fuhr von Kohle aller Ärt keine Verschlechteiung des bestehenden Zu— standetsz eintreten lassen. Die Deutsche Negierung wird die Einfuhr nie derländischer Steinkoblen aller Art wohlwollend behandeln
Die Teutsche Regierung wird die Ausrubr entsetteter Knochen nach den Niederlanden weder verbieten noch beschränken; sie sichert der Ausfuhr nicht entfetteter Knochen nach den Niederlanden wohl wollende Behandlung zu.
Artikel 3.
Der Vertrag jzwischen der Deutschen und der Niederländischen Megierung über Kredit und Steinkohlen vom II. Mai 1929 wird im nachfolgenden Sinne geändert:
1. Die in der Anlage A jenes Vertrags genannte Eröffnung eines
Kredits von 140 Millionen Gulden an Dentschland zum An—
aus 38 Bãun
zum Verpflanzen und sonstige lebende Ge— wächse, ohne oder mit Erdballen Töpfen oder Kübeln; Pfropfteiler:
aus 40 aus 43 Wein
n aus 29 Kartoffeln, frisch, vor dem J. Dezember des Vor jahres geeintet
in der Zeit vom 15. Februar bis 15. April Anmerkung: Um den ermäßigten Zollatz zu ge⸗
Küchengewächle, frisch:
nießen, müssen die Einbringer für ede Sendung ein Zeugnis einer ntederlandischen Behörde bei? bringen, aus dem erhellt, daß die Kartoffeln in den Niederlanden vor dem 1. Dezember des Vor⸗ jahres geerntet worden sind. Die Regierungen der vertragschließenden Teile werden sich über die Bezeichnung der mit der Ausfertigung der 6. niffe betrauten Behörden und über das dei der ÄUnsfertigung zu beachtende Berfahren verständigen. In Zwelfelsfällen bleibt den deutschen Behörden das Recht gewatzrt, nachzupritifen, ob die ein⸗ gefllhrten Kartoffeln in den Niederlanden vor dem 1. Dezember des Vorjahres geerntet worden sind.
Weißfohl. . . Rofsfohl und Wirsingkohl: in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai in der Zeit vom 1. Juni bis 31. De—⸗ ,,, Tomaten: in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Sep— tember . in der Zeit vom 1. Oktobet bis 30. April . .
Rosenkohl: in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März J ; . in der Zeit vom 1. April bis 30. No—⸗ j Gurken: in der Zeit vom 16. April bis 15. , k k k i. 1e. Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge
Sep⸗
auch in
Pflanzen in Töpfen: Pelagonien, Fuchsien, Cinerarias, Resedas J Pflanzen ohne Erdballen . .* .. Andere: Magnolien und Erdballen . . Ilex. Aucuba, Rhododendron und Azaleen mit Erdballen ; Taxus und Buxus mit Erdballen. Blautanne und Chanagecypatis mit Eidballen
Kirschlorbeer mit
H z . Hbaeintben⸗, Tulyen⸗ und Narzissen⸗Zwiebeln trauben, srisch (Taseinauben) in Post—
(èfsendungen von einem Gewicht:
aus 47
aus 115 Fische, lebende und nicht lebende, frisch, auch gefroren:
aus 119 Seemuscheln, lebend oder bloß abgekocht oder eingesalzen, auch von der Schale
aus 135 Käse:
Anderes Obst, frisch:
bis 5 Kilogran m einschließzlich eingehend von mehr als 5 Kisogtamm bis 19 Kilo⸗ amm einschließlich eingehend
Kirschen wd Erdbeeren
Schleie
befreit: Austern ... V ch
Anderer: — ö. Edamer⸗ und Goudakäse n
nmerkungen:
1. Falls Deutschland einem dritten Lande für irgend
eine andere vesondere Sorte von Hartkäse emen
niedrigeren Zoll zugestehen sonte als für die ge⸗ nannten nie dertändischen Läsesorten, so wird auf diese der gleiche Zoll satz angewendet werden. P
2. Bei der Zognachfchau soll für die Feststellung der
ans 166 Fette
Käsesorten Form und äußeres Ansehen der Ware nich allein mangebe nd fein.
Oele in Fässern:
Rape öl und Rüböl ...
60, 00 40,00 15,00
2000 25,00
30,00 2000
15,00 20 00 5, 00
15, 00 20,00 250 00
20, 00
Zolljatz für
zentner RM
—
Benennung der Gegenstände I Dopvel⸗
Bucheckernöl. Erdnußöl, Mohnöl. Niger, öl. Sesamöl und Sonnenblumenöl vom J. August 1526 ab...
Baumwellsamen l ö
Anderes im Zolltarif nicht besonders ge. nenne .
Gehärtete fette Oele
aus 207A w 208 Milch emgedickt (Siruymilch) auch mit Zusatz von Zucker
1 o 26 0 aus 335 w
Bleiweiß und Jinlweiß
Der griechischn Gesandte Canellopoulos hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Saltaferra die Geschäfte der Geandischaft.
Breu ßen.
Am 2. November 19235 ist der Wirkliche Geheime Ober⸗ regierungsrat a. D. Dr. Eduard Maubach im 87. Lebensjahre verstorben. Maubach wurde am 9. Dezember 1838 in Königs⸗ winter geboren. Im Jahre 1863 trat er als Auskultator bei dem Landgerichte zu Bonn in den Staatsdienst, 1865 wurde er als Regierungsreferendar in die allgemeine Verwaltung über⸗ nommen und 1873 zum Regierungsassessor befördert. Im Jahre 1874 wurde er zum Landrat des Kreises Johannisburg, 1888 zum Oberregierungsrat, 1890 zum Oberpräsidialrat, ernannt. Als solcher war er bei dem Oberpräsidium in Königsberg tätig, bis er im Jahre 1898 ins Preußische Ministerium des Innern berufen und zum Vortragenden Rat ernannt wurde. Dlesem Ministerium hat er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst am 1. April 1919 als Referent für die staaslichen Polijzei⸗ verwaltungen und zugleich als Mitglied der Prüjungs⸗ lommission für die höheren Verwaltungsbeamten angehört. Während seiner langen Beamtenlaufbahn hat er sich slets als ein Beamter von großer praktischer Erfahrung, unermüd⸗ lichem Fleiß und hervorragender Leistungsfähigkeit be⸗ währt. Während seiner Tätigkeit im Minifterium wurden die staatlichen Polizeiverwaltungen in Bochum, Gelsen⸗ kirchen, Essen, Hindenburg und Kattowitz eingerichtet, wurde die Beitragsleistung der Gemeinden zu den staatlichen Polizei⸗ kosten durch das zolizeikostengesetz vom 3. Juni 1908 neu ge— regelt. Die meisten staatlichen Polizeiverwaltungen danken seiner unermüdlichen Tatkraft ihre neuen Dienstgebäude. Tausende von Polizeibeamten haben die väterliche Fürsorge Reses schlichten, vorbildlichen preußischen Beamten genossen. Sie werden bei der Nachricht von seinem Hinscheiden voll Dantbarfeit seiner gedenken und mit den Beamten des Mini sterinms ihm auch ferner ein treues Gedenken bewahren.
Deutscher Reichstag.
129. Sitzung vom 2 Dezember 1925, Nachmittags 1 Uhr.
Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung kommt Abg. Henning Völk in einer Erklärung auf feinen gestrigen Zusammenstoß mit dem Abg. Dr. Wirth zurück. Dr. Wirth hat sich, so erklärt der Redner, erdreistet, mir zuzurufen, an meinen Händen klebe noch das Blut vom Rathenau⸗Morde. Zurufe links. Sehr richtig) Er bezog sich dabei auf einen Artikel, den ich in Jahre 1922, mehrere Wochen vor dem Rathenau⸗Morde, geschrieben Fabe. (Abg. Müller⸗ Franken Soz.]: Der ist geradezu schamlos! — Der Präsident rügt diese Ausdrucksweise) Es ist nicht ersfichtlich, aus welchen Gründen Dr. Wirth, diese Bemerkungen jetzt wieder vorgebracht hat. Man kann nur glauben, daß ihm jetzt gerade wieder an einer üblen Mord hetze gelegen ist. (Großer anhaltender Lärm links) Ich stelle fest: Alle damals von Wirth und den ihm nahestehenden Kreisen ver— breiteten Behauptungen, als ob ich irgendwie mit dem Morde an Rathenau oder den Kreisen, die ihn veranlaßt haben, in Beziehun stände, haben sich als Unwahrheit herausgefkellt. Zustimmung bei den Völkischen, anhaltender großer Lärm links In den Gerschts— akten ist mein Name überhaupt nicht genannt worden. Bei der damals von Dr. Wirth veranlaßten Hetze hat ein von der deutsch⸗ nationalen Volkspartei eingesetzler Untersuchungsausschuß sich mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Ausschuß war nicht etwa vor= eingenommen für mich, da damals die Zeit der Spannung war, in der die drei völkischen Abgeordneten aus der Deutschnationalen Volks⸗ partei ausschieden., Er hat damals entschieden daß die von Wirth zitierten Worte ein ganz anderes Angesicht bekämen, wenn sie nicht aus dem Zusammenhang herausgerissen würden. (In dem Artikel war gesagt worden, man habe die Ehre und Wärde des deutschen Vaterlandes diesem Manne (Rathenau) anber raut, und da sei auch schen Deutschlands Ehre und Würde verraten gewesen Ich würde diesen Artikel genau so wieder schreiben. (Großer Lärm links und Pfuirufe Ich würde allerdings den Zusatz machen, daß die Ehre des deutschen Volfes in den Händen des Nichtjuden Wirth ebenfo schlecht aufgehoben war, wie in denen des Juden Rathenau. (Zu⸗ stimmung bei den Völkischen. — Stürmische Pfuirufe links und in der Mitte. — Einige soz aldemokratische Abgeordnete werden zur Ordnung gerufen.) Dr. Wirth hat wohl am wenigsten Grund, sich über Mordhetze zu beklagen, da er das Wort gesprochen hat: Der Feind steht rechts! In der nachfolgenden Zeit sind daher Dutzende bon vaterlän dischen, rechtsstehenden Männern in und Wi sicherlich mi
echt 11Y1IIFο 94
d W
demokratischen Intelligenzen!) . Die zweite Beratung des Handelsvertrages mit Italien wird fortgesetzt. Hierzu liegen Anträge der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und . Bayerischen Volkspartei vor, die besseren Schutz des Wein⸗, Obst⸗ und Gartenbaues fordern. zi g —ͤ Abg. Erkelenz (Dem) bedauert die schwere Belastung. die die deutsche Werkzeus⸗ und r, eg, wee, durch den Vertrag erfahre. Die Behandlung des deutschen Eigentums in Italien habe leider keine Lösung gefunden.
Abg. Rauch⸗München (Bayer. Vp) stimmt, notgedrungen dem Vertrage zu. Der Redner führt statistische Ziffern über den deutsch⸗italienischen Warenverlehr an. In den drei ersten
Qnartalen 1925 haben wir an Industrieartikeln nur so viel nach
falien ausgeführt, als allein die italienische Seideneinfuhr betrug. s war höchste Zeit, daß wir einen neuen Zolltarif betamen und daß wie mit Jrialien ein anderes Abkommen trafen. Freudigen Herzens können wir diesen Vertrag freilich nicht begrüßen. Der deuische Weinbau war bedroht, die Einfuhr fialienischer Weine war erleichtert, ohng daß wir auf anderen Gebieten onzessionen erhalten. i den Berhandlungen mit Span en darf uns die Re⸗ erung nicht wieder mit einem fait accompli überraschen. Wenn ke Einfuhr italienischer Südfrüchte von 105 auf 175 Millionen und von frischem Gemüse und dergleichen von 6) auf 165 Mil⸗ lionen gestiegen J so liegt hier eine Unvernun t. des Konsums vor, die die Herabsetzung unserer autonomen Zollsätze keineswegs rechtfertigt. Man mag hinblicken, wo man will: was erreicht ist in diesem Vertrag, wenn man überhaupt von Erreichen s rechen kann, jst unzulänglich. Wenn meine Freunde auch dem Vertrage zu⸗ stimmen, so möchte ich doch nachdrücklichst betonen, daß wir damit nur die verfassungsmäßige formelle Verantwortung übernehmen; die materielle Verantwortung liegt und bleibt bei den Stellen, die die Verhandlungen geführt haben. Für die Handelsverträge der nächsten Zeit ist die ö eines systematischen Planes not— wendig, damit die Sachverständigen rechtzeitig eingreifen können. Wünschenswert wäre es, daß wir endlich einmal aus der heutigen chwierigen Lage herauskommen und das Gesetz des Handelns Ei wieder in die Hand bekommen. . .
Abg. Graf zu Reventlow deutschvölk. A.-G.): Ich weise auf die unerhörte Art und Weise hin, wie unsere Volksgenossen in Tirol behandelt werden. Gerade jetzt vollzieht sich der brutale und kulturwidrige Akt in Bozen, daß das Denkmal bon Walther von der Vogelweide beseitigt wird. Wir lehnen den Vertrag ab, weil wir uns von ihm keinerlei Nutzen versprechen. Wenn wir alles unbesehen annehmen, was uns das Ausland bietet, wird uns immer weiter von diesem das Handeln vorgeschrieben werden.
Abg. Dr. Freiherr von Freytagh⸗ Lorin ghoven (D. Nat.) weist gleichfalls auf die unwürdige Behandlung der Deutschen in Tirol hin. Der Reichsaußenminister verläßt fich darauf, daß im Bölkerbund für die nationalen Minderheiten ge⸗ sorgt werden wird. Es wäre uns eine Auskunft erwünscht, in welcher Weise das geschehen soll. Der Völkerbund at ja einen . gefaßt, der die deutsche Vertretung von der Beratung der Minderhe itsfrage ausschaltet. Auch Graf Bernstorff hat in einem Artikel darauf hingewiesen; der Außenminister ist von seinem be— kannten liebenswürdigen Optimismus beeinflußt. Um so mehr muß sich der Reichstag der Minderheiten annehmen.
Abg. Dr. Hilferding (Soz): Es ist nnmöglich, der Re⸗ gierung eine gebundene Marschronfe für die weiteren Handels⸗ vertragsperhandlungen vorzuschreiben. Wir erkennen die Notlage unseres Winzerstandes durchaus an, aber es dürfen ihm nicht Ver⸗ . — gemacht werden, die sich nicht erfüllen lassen. Die Not der Winzer ist keine neue Erscheinung, die Anbaufläche des Weinbaues ist ständig zurückgegangen, sie ist von 79 060 Hektar vor dem Kriege auf 68 000 Hektar während des Krieges und danach noch weiter zurückgegangen. Der Weinbau steht“ unter einem dauernden Verhängnis, und deshalb ist den Winzern mit der Zoll⸗ politik nicht zu helfen, das kann nur im Rahmen einer ver⸗
nünftigen Wirtschafts politik geschehen. Wir sind auch daurchaus bereit, die Winzer aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Die Ziffern über den Betrag des Weinbaues auf den Hektar, die ich in der ersten Lesung angegeben habe, halte ich auch gegen die getrigen irrtümlichen Berechnungen des Abgeordneten Kerp auf⸗ recht. Alle Anträge, die die künftige Handelspolitik festlegen wollen, beantrage ich, zunächst dem Ausschuß zu überweisen. ;
Abg. Dr. Lejeune⸗Jun g. (D. Nat.: Wir verlangen eine Denkschrift der Regierung über die Dumping⸗Politik des Aus⸗ landes, die überaus nachreilig für die deutsche Wirtschaft ist. Eng⸗ land treibt bewußt Dump. . g gegen Deutschland. Wir werden bei der Besprechung der Bergbänkrise weiter darüber sprechen, und wir fordern von der Regierung einen Gesetzentwurf, der die Ge— fahren des Dumping beseitigt. Wir wünschen auch Auskunft von der Regierung über ihre Absichten beim spanischen Handelsvertrag, da der bisherige Vertrag unseren Wein- und Obstban schwer ge— schädigt hat. ö . Hin isterialdirektor Dr. Kitter: Ueber die spanischen Ver⸗ handlungen läßt sich zurzeit noch nichts Bestimmtes fagen. Es würde sich nicht empfehlen, die Berhandlungen über die Zölle für Wein und Obst schon jetzt festzulegen, es könnte sonft so kommen, daß auch andere Interessentenkreise ebensoslche Forderungen stellen.
Der Vertrag und das Abkommen mit Ftalien zur Vermeidung der Do ppelbesteuerung und zur Regelung anderer Fragen auf dem Ge⸗ biete der direkten Ste ner! werden in zweiter Lesung angenommen, ebenso in der sich sofort anschließenden dritten Lesung die einzelnen Teile der Vorlagen. Vor der SÿSchlußabstim mung über den Handelsvertrag im ganzen bezweifelt Abgeordneter von Grͤ e fe (deutschbölk. A. G.) die Veschlußfähigkeit des Hanses; das Büro erklärt nach kurzer Wartezeit, während der sich der Saal füllt, daß das Haus beschluß ähig ist. Ein Antrag der Deutschnationalen' auf namentliche Abstimmung findet nicht genügende Unterstützung. Beide Vorlagen werden' in der Schlußabstimmung gegen die Stimmen der Deutschvölkischen, der Kommunisten und eines Teils der Deutschnatio nalen angenommen.
Zwei Entschließungen des Ausschusses: 1. die Regierung zu ersuchen, dem Reichstag eine Denkschrift vorzulegen, aus welcher ersichtlich ist, durch welche Maßnahmen andere Staaten ich gegen Dunipinggefahren, besonders Valutadumping, zu sichern suchen, 2. die Regierung zu ersuchen, unverzüglich eine Uebersicht vorzulegen, die gegenüber der Ausfuhrentwicklung die Einfuhr unter der Wirkung des Valutadümpings der anderen Länder zahlenmäßig erkennen läßt, werden an— genommen. Ein Zusatzantrag der Deutschnationalen, zu der erstgenannten Entschließung auch einen Gesetzentwurf borzu⸗ legen, der die deutsche Wirtschaft gegen Dumpinggefahren schützt, wird gegen die Stimmen der sämtlichen Rechtsparteien abgelehnt.
„Die von verschiedenen chließungen zum Schutze des Obst⸗ und Feinbaues bei künftigen Vertragsverhandlungen werden auf Antrag Hilferding unter Auszählung mit 175 gegen 166 Stimmen dem Handelspolitischen Ausschuß überwiesen. .Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das vorläufige Zollabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz vom 6. November 1925.
Abg. Krätzig (Soz) weist darauf hin, daß für eine Reihe von Waren, z. B. für Textilien, Zollsätze eingesetzt worden sind, die in einem Widerspruch zu den in der ersten Lesung gegebenen Ver— prechungen stehen. Ta es sich aber nur um ein Provisorium handele, werde die Sozialdemokrgtische Fraktion ihre Bedenken zurüctellen und dem Entwurf zustimmen.
Abg. Giese (D. Nat.) erklärt, ein Teil seiner Parteifreunde werde für den Vertrag stimmen, während der andere Teil dagegen stimmen müsse.
Abg. von Graefe wölk.) betont die Oberflächlichkeit der Beratung des Entwurfs und erhebt Einspruch gegen diese Methode. Wir haben uns noch genügend persönliche Würde gewahrt, um uns ein derartiges Verhalten der Regierung gefallen zu lassen, wie es die Demokraten tun. Sie (nach links) werden noch ihre schwere Not haben infelge der schweren Folgen des Vertrages für die hinter Ihnen stehenden Kreise. Wir richten die dringende Bitte an die Regierung, sich diese Methode der Behandlung abzu— gewöhnen. z
Der Entwurf wird sodann in zweiter und dritter Be⸗ ratung angenommen.
6
Parteien beantragten Ent⸗
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Uevereintom men zwischen dem Deutschen Reich und der RKepublit Oesterreich zur Regelung einzelner Zollfragen. Ter Gesetzeniwurf wird ohne Aussprache in zweiter und dritter Beratung an⸗
genommen. . . Es folgt die erste Beratung des von den Demokraten ein⸗ ebrachten Gesetzentwurss über die ver mögensrecht⸗ kin Auseinandersetzung mit den früher regierenden Fürstenhäusern. Danach werden die Länder ermächtigt, diese Auseinandersetzung, soweit sie noch nicht stattgefunden hat, durch Landesgesetz unter Ausschluß des Rechtsweges zu regeln. Ein kommunistischer Gesetzentwurf fordert die entschädgungslose Enteignung der Fürstenhäuser. Abg. Die trich- Baden (Tem) begründet den demokratischen Entwurf. Es handelt sich um eine Frage, die merkwürdige rweise in der Verf fun] in keiner. Weise geregelt worden ist. Aufmerksam geworden sind wir auf diese Dinge durch die Vorgänge anlaßlich der Abfindung der thüringischen Fürstenhäuser. In Gotha handelt es sich nicht nur um das privatrechtliche Vermögen, sondern um das gesamte angesammelte kulturelle Besitztum. Der Fall Weimar scheint mir der harmloseste zu sein: Dem ehemaligen Großherzog ist eine Rente von 1090 000 Mark bewilligt worden. Daf egen 16 ich nichts. Aber im Falle Meiningen sind 480 000 Mark willigt worden. Die Lage des preußischen Staates gegen üer den Hohenzollern ist damit natürlich nicht zu vergleichen. Hier handelt es sich namentlich um das privatrechtliche Eigentum. Die Trennung in privatrechtliches und staats rechtliches Eigentum 1 sich die Fürsten früher sicherlich entschieden verbeten. Es handelt sich nach unserer Meinung überhaupt nicht um priwat⸗ rechtliche, sondern lediglich um staatsrechtliche Fragen. Der Redner zieht zum Vergleich den vom König von Hannover mit Preußen abgeschlossenen Vertrag heran. Fürst Bismarck habe im Herren- hause erklärt, König Georg habe einen privatrechtlichen Anspruch überhaupt nicht gehabt, es handle sich um eine rein politische Frage. Schuldig fei man dem König Gesrg nichts gewesen, man habe ihm lediglich aus Billigkeitsgründen etwas zugebilligt. Wir haben es jetzt mit ganz ähnlichen Verhältnissen zu tun. Es ist ja ganz gleichgültig, ob es sich dabei um Krieg oder Revolntion handelt. (Lebhafter Widerspruch rechts) Unser Antrag ist du rch⸗ aus begründet, da niemals festzustellen ist, was für Keine rechtliche Struktur dieses Fürstenvermögen gehabt hat. Das Stgats⸗ empfinden ist ausschlaggebend. Außerdem kann man dem Volke nicht noch länger die Nutzung dieser Ländereien usw. entziehen. Es besteht hier die Möglichleit, den Rechtsweg auszuschließen, sowohl bezüglich der grundsätzlichen Frage als auch bezüglich der Höhe der Entschädigung. Das badische Herrscherhaus war klug genug, einzusehen, daß man in einer Revolution sich nicht anf Gejetzes⸗ paragraphen berufen kann, sondern daß man sich verständigen muß. Dem unnötigen Prozessieren wollen wir ein Ende bereiten. Abg. Neu bar (Tonim) begründet den kommunistischen Antrag. Weder in Moskau noch zur Zeit der großen französischen Revolution in Frankreich hätte eine solche Entschadigung der ehe⸗ maligen Fürsten gesordert werden dürfen. Das deutsche Volk verfahre mit seinen Fürsten, wie kein anderes Volk das bisher geian hat. Dabei habe aber gerade Bismarck Tie Enteignung der Stuarts in England als Vorbild hingestellt. Bismarck habe diese Frage der Entschädigung der Fürsten immer als eine rein politische, ie Staatsfrage betrachtet. Rupprecht von Bayern könne jetzt einen monarchistischen Putsch vorbereiten, und der Reichs⸗ wehrminister Dr. Geßler erklärt, er könne den Bayern ihren König nicht vorenthalten. Die Gesamtentschädigung an die Fürsten, fährt Redner fort, wird sich auf 231 bis 3 Milliarden belaufen. Dagegen erhält ein Kriegsrerletzter, der im Krieg ein Bein ver loren hat, mit Frau und Kind monatlich nur 24350 A6. Die gemeine Not und die Erwerbslosigkeit nehmen täglich zu. Fohenzollern will man 290 9000 Hektar Grundbesitz zusprechen,« statt dieses Land den notleidenden Kleinbauern zur Verfügung zu stellen. (Vizepräsident Gräf⸗Thüringen ersucht den Redner, mit seinen Ausführungen nicht die Gefühle eines Teiles des Hauses zu verletzen. — Widerspruch bei den Kommunisten.) Bei der Ansammlung des Grundbesitzes haben die Fürften nicht einmal das Mittel des Bauernlegens verschmäht. Während die Sparer ihre Guthaben so gut wie verloren haben, werden die Fürsten in Weimar und Meiningen mit 3335 Prozent bzw. 190 und 140 Pro⸗ zent aufgewertet. Eine große Steuerlast ist die Folge solcher hohen Entschädigungen. Wir verteten den auch von Bismarck gewandten Grundsatz: Alles, was Thron- und rsteng ) gehört dem Volke. Die
als ei
schen
1
11 * sozialdemokratischen Finanzminister Süde— orschlag sogar iatseigentum als Eigentum der Hoh lern betrachtet, auch jetzige Vorschlag des preußischen 3 izministers ist völlig unhaltbar. Als Reichsminister des Innern hat der Temokrat Koch die Enteignung zwar für formell zulässig, aber dem Rechts empfinden widersprechend bezeichnet, und jetzt beantragen die Demokraten selbst dieses Gesetz. Damals unterstützte auch der Reichskanzler Müller den Standpunkt Kochs. Der Herzog von Gotha ist durch den demokratischen Minister Liebetraut entschädigt worden. Die monarchistischen Richter in Preußer begehen die dimmsten Rechtsbeugungen, um den Fürsten den Besitz zuzu⸗ schanzen. Die einzige Möglichkeit ist jetzt, die Angelegenheit zu einer politischen zu machen. Der demokratische Antrag richteßf sich nur gegen Auswüchse, er plädiert geradezu für die Entschädigung der Fürsten, indem er die Abfindung der Landesgesetzgebung über⸗ tragen will. Der demokratische Antrag verschiebt die Sache wieder auf den formellen Rechtsboden. Wir meinen, daß die zusammen⸗ geraubten Güter der Fürften dem Volke zurückgegeben werden müssen. Hier gibt es nur eins: die völlige entschädigungslofe Enteignung. Wir beantragen aber zugleich die Verwendung der enteigneten Güter und Werte für die armen Bauern, für die Kriegsbeschädigten, die Verwendung der Schlösser für Genesungs heime, Kinderheime usw., diese Frage ist eine Frage der politischen Macht; die demokratische Regierung hat noch nichts gefan zur Ab wehr der fürstlichen Schmarotzer und Parasiten. Das Volk in seinem Elend will nicht, daß den Fürsten' Hunderte von Millionen gegeben werden, die die zu Staatsstreichzwecken enden könnten. Wir appellieren an die Massen; denn nur Druck
berührt gelassen. Die kum und Lüdemann haben bei ihrem
—
Vruck der Massen kann hier ein Unrecht beseitigen. (Beifall und Hände— klatschen bei den Kommunisten.)
Damit schließt die erste Beratung.
In der zweiten Beratung erhält das Wort der
Abg. Sche ide mann Soz J, der von den Kommu nisten mit ironischen. Zurufen empfangen, wird. Er führt aus; Es ist keine Uebertreibung, wenn ich sage, daß ietzt Millionen unserer Volksgenossen hungern, daß Hunderttausende leine richtige Wohnung, Kleidung und Schuhwerk haben; es ist eine Tatsache, daß die Zahl der Eiwerbslosen innerhalb eines Monats um fünfzig Prozent zugenommen hat. Von den besten Kennern des Arbeitsmarktes wird die Zahl der Erwerbslosen bereitg auf eine Million geschätzt und die Zahl, der Kurzarbeiter auf mehrere Millionen. Die Zahl der Bankrotte nimmt stangig zu. Immer mehr Personen wandern aus. Auch die Zahl der Selbstmorde mehrt sich; sie betrug nach den letzten Angaben 36 auf Hundert tausend. Geben wir unz keinen Täuschungen darüber hin, daß das Elend leider im Steigen ist; denn die Industrie ist nicht in der Lage, in ab= sebbarer Zeit neue Arbeit aufnehmen zu können, im Gegenteil sie nimmt gas,. Mangel an Krediten fortgesetzt neue Entlassunzen or. Dieses notleidende huncgrnde Volk. soll nun fü wenige Menschen zabllose Schlösser und Häuser, großen Grundbesitz, viele Millionen hingeben an einige wenige, Tnen nan mit Recht sagen kann soweit man Men schen die Schuld beimessen lann, deß sie a ung ren Elend mit am meisten die Schuld traoen (Zustinrmung links)! Weck. dem Rupprecht von Bqrern der erste gewesen war. der die Ver= mutung aussprach, daß die DOohenzollern sich nicht würden halten können, fielen unter den zahlreichen Kundgebungen besonders die des
1
bayerischen Ministecpräsidenten und Kriegsministers auf, die ver= langen, ß der Nager jo schnen ams mogtich Saru reten jou. Tier lehr wechige Siegnisse slecen auf enen einzigen Tag, den B. Vtccber 18518: der Derehl des Admetals Scheer zum Vusgrausen der Vochseeslotte, weil ec noch in den ießten junf Minuten cnell Engiend benegen wolle, die we gecung der Manosjen, einem somchen Desenl Focge zu leinen, und die Hujage Wäalhermns 11., daß er de vom Reichstag heschtossenen Vera ungsanderun gen atzepreren woue. Am 9. MKovemwoer rat der Kasser dann zurück und floh nach Polland; die Republik wurde eigotiert als einzige Mmettungsmoglichteit jur das Neich aus dem Zeifall. Am 15. Mobember hat oie preuß. sche NMeg.ee⸗ rung die Deschtagnahme des sämttichen Kronfidertomm vermogens ausgesorochen und ne am 30. Novemwer erwenert. Ich verstehe micht die Art und Weise des Vorcedrers, ich berstehe es nicht, w.e man in glnem Augenblick, wo man für einen für das Volk bis in die tiefsten Tiefen auswühlenden Antrag eine Mehrheit schafsen will, mchts Besseres zu tun weiß, als diesemgen anzurempein, die man doch in allererster Line für diese Mehrheit braucht, namlich die Sozialdemo= kraten und die Temotraten., (arm und Zurufe bei den Kom mu⸗ nisten) Von kommunistischer Seite wird uns das Beispiel Ruß⸗ lands empfohlen, Allerdings ein Besspiel hatten wir, aber ein abschreckendes Beispiel. (Larm und Zurufe bei den Nun, der Abgeordnete Dr. Rosen vorgeschtagen: Die Kommunistische . nicht gegen die herrschende Partei der gekampft, sondern sich auf mehr oder we chickle Zänkereien mit der Sozialde mo= kratischen Partei Deutschl beschränkt. Das haben Sie (zu den Kom munisten) in der Tat getan, anstatt mit uns die Reaktion zu betämpfen. (Lärmende Zurufe misten.) Uebrigens Herr Neubauer, wann haben Sie zum letzten Male Kaisers Geburtstag f bei den Kommun Mänutenlang an⸗ aller Lander
. SIT Vie maßlolsen
2; wenn erst von
8
. —— d S8
' — 7 — 2 —
. 250 609 3
ierteljäl
tümer wieder, z. B. s von 80 (0 Morgen Land, Grundstücke, auch das Landesmuseum und die ꝛ; ᷣ ie Abfindung von NM daß diese Papiermarksumme Prozent aufzuwer (Hört, hört! Jährlich Derzog 480 000 Gold gezahlt werden. In r frühere Großherzog durch Schiedsgerscht O Papier⸗ auf 100 00 Goldmark s dem die Großherzogin Witwe ei Reihe von Rittergütern. Wenn dem hüringen de zommen werden, 1 eutschbölkischen:
Ihnen etwas
Stellung. Richter, te as Vermögen der Hohen
Nutzgrundstücke und 80 Schlösser: seit ̃ — werden den Hohenzollern monatsich 50 06090 M gegeben, abgesehem von der Herrschaft Oels mit 40 900 Morgen Land, die dem Kron—⸗ prinzen schon vorher zugesprochen ist. Auf die Denkschrift des Herrn bon Richter antwortete der Gen ralvertreter der dohenzollern von Berg mit der Forderung, die er bescheiden nannte: 100 Mil⸗ lionen Goldmark Abfindung, außerdem eine jährl he Rente von 1M Millionen Goldmark, Einverständnis mit einem Schiedsgericht, wenn vorher ein Landbesitz von 400 009 ram rde der mit 5,? Millionen Goldmark Reinertrag a
Betrag, den 34000 Erwerbsunfähi Staate verbleiben als Eigentum Grundstücken, darunter eine ganze man eigentlich überhaupt nicht verhandeln sollte, n des Schlosses l . dem Abg. S innerung.) dem preußischen ich wegen d ich an di der letzte (Ruf bei den keit,. Ueber nd sind, kann man dock
en Staatsber
trag mit den Ooher ich, überhaupt derartige Vorschläge zu machen , bis8ber wirkfsig keine Möglich indlich, daß sich bisher wirklich keine Möglicht zJabzuführen ĩ Sn hen zy- 1 p tritt V cCII5SBPIit 2
r. Bredt. eht zurück um ein Jahrtausend, Ill, und führt an, es sei richtig. daß dor 1111 die keinen Grundbefitz in der Mark gehabt hab 1. Aber d Landerwerb stattzefunden, und rträge mit dem Der kasserliche Grundbesitz, das berschuldet gewesen. Die genug, um diesen Grundkesitz bie Bredtsche Denkschrift, zenzollern aus de ßen S ieles . Hausen , ore iw 41 5 or zige Angehörigen d e , 14 ö h i. 81 Allerdi nas, sy fährt Abg. Schej de man n sort. sind nicht alle Sisstoriker er aleichen Meinung Ein der e e mn sehr nabestehender Historiker bal den die Hohe nzollern verhen liche nder Geschickisunterricht in der Schule scharf kritisiert: sie en en gewissenlose Prasser und Verschwender gewesen. ö. ae m 3 lang. jährige Chefredakteur der Deutschen Ritung, Dr Mar k brecher, aeschrieben. (Heiterkeit links) ach den Urteil Rer Sach verständ den ist der Herrscher bald ein König, bald ein . und hald sst der Privatmann wieder ein König wr, er freilich ist das Hwiel mit den verschiedenen Eigentums bejeichnungen:
11 77
vrt