1925 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Vermögen. Flderkommlßvermögen. leiche: daß die monar⸗ ürsten zuschanzten auf

Rron vermögen, öffentliches Schatullengut. Das Ende war immer das chischen Richter scheffelweise das Gold den Rosten des armen notleidenden Volkes. Dabei sind einerseits die Domänen Staagtseigentum nach dem allgemeinen Landrecht, andererfeits ist der Begriff, daß der König und der Staat dasselbe sst, auch en völlig überwundener Standpunkt. Der Redner kommt darauf zu . . daß der Abg. Bledt in einer die in Rede stehende Frage 6 Schrift Bezug . hat auf eine Stelle auz? dem Testament Friedrichs des Greßen, um daraus zu folgern. daß Friedrich der Große den Stant gleichzeitig mit seinen lössern Blichern, Bildern ufw. seinem Nachfolger. lestamentarisch dermacht habe Demgegenüber tiert der Nedner eine andere, das Allodial⸗ vermögen betreffende ir e des Testaments, worin es heißt. daß Friedrich der Große die öffentlichen Einkünfte niemals für feinen persönlichen Gebrauch benußt habe. Der Redner erklärt; Hermit ö Sie also mit dem Alten Fritzen sozusagen in die Brüche ge⸗ ommen. Sehr wichtig sind für die Beurteilung der ganzen Frage dann Dinge, die aus Bismarcks Mund stammen. I8h6tz wurden Hannover, Kurhessen, Hessen⸗Nassau und Frankfurt. Main, von Preußen erobert oder annektiert. Ich verlor im zarten Alter von einem Jahr meinen Landesvater. Dterkelt) Damals sprach man nicht von Reparationen, sondern nannte es Völkerrechtliche Greig⸗ nisse'. Der Kurfürst von Hessen war von seinem größeren Kollegen, dem König von Preußen, verjagt. worden. Es war ja früher über⸗ . oft so, daß fich Lie Herrschaften entweder untereinander be⸗ riegten oder mit Napoleon zusammengingen. Dabei waren sie ganz weit entfernt von idealistischen Gesichtspunkten. Es waren rein deutschnationale Grundsäte; sie mußten für das, was sie machten, auch iwas winnen. (Heiterkeit. Wenn man mit Napoleon in wurde man Großherzog oder König. Der Kurfürst von Hessen also, mein armer Landesbaler, war bei den Preußen sebr schlecht weggekommen. Ir proxessierte dam, gerade so, wie es icht Wilhelm II. ku. Dielen Prozeß gegenüber ließ dann die preußische Regierung auf Bismarcks Vermmnlassung eine 233 . 9 3 J den Landtag. Jerer Prozeß war genau so gelagert. wie ie jetzige Ilrst n rde fe In der Denkschrift wird betont Preußen gehe davon zus, daß ez sich Fier lediglich um einen Gegenstand des öffentlichen Rechts ,. (Hört, hört! links) Demgemäß sei nach der Besitz⸗ ergreifung über den Hausschatz usw. völkerrechtlich und staatẽrechtlich zu verfügen. Hier wird also haarscharf nachgewiesen, dh alles Staats. igentum war, was der weggejagte Kurfürst als sein? rivateigentum reklamierte. Ausdrücklich wird gesagt, daß die Versucht der klagenden Parlei auf, der Verkennung gder der Verschweigung der unbestritten öffentlich rechtlichen Beziehungen des hier in Rede stehenden Vermögens komplexes beruhten, wodurch deser dem Bereich des Privaten Vermösensrechts entzogen sei und der völkerrechtlichen⸗ Behandlung unterstehe Das alles ist doch mehr als passend für Die hentigen ,,,, Es zeigt immer wieder und wieder, wie Fürst Bismarck. in ol Hen Fragen dachte, daß es sich nämlich um das hi chste politische Inter⸗ esse handele und nicht um privatrechtliche Fragen. So ver uhr also die Regierung der Hohenzollern unter Wilhelm J. und äs marg gegenüber Hannover und Hessen. Wenn die juristischen Berater der Hohenzollern sich jetzt die größte Mühe geben und auf Jahr⸗ hunderte zurückgehen., dann möchte ich darauf sagen: Wenn alle diese Leute vier bis fünfhundert Jahre lang so sparsam waren, müssen sie doch geradezu alle mit Sparsamkeltsfanatismus erblich delastet fein. Sparsam und sie bisher aber nur gewesen im Stener⸗ ahlen, da haben sie auch den Standpunkt, angenommen „Nur nicht drängeln!“ Wozu sollen nun die Schätze, die sie verlangen; wenn sie alle so sparsam gewesen sind, eigentlich verwendet werden? Fürst Bismarck hat mal 7 „Wir Deutsche fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt!“ Das stimmte aber nicht ganz, er hat dabei verschwiegen, daß er sich auch vor dem Furfürsten von Hessen und. dem Frönig von Hannover fürchtete. Als im Jahre 1885 der Ab⸗ geordnete Richter fragte, wo die Millionen blieben, die aus dem Kelfenfonds stammten, da erwiderte Fürst Sismarck, daß sei eine recht neugierige Frage; das Geld sei dazu überwiesen worden, um die Bestrebungen zur Wiederherstellung des Königreiches Hannover und anderer ehemaliger selbständiger Länder zu bekämpfen. Nun ist aber der Welfenfonds zu ganz schamlosen Zwecken, als so⸗ genannter Reptilienfonds benutzt worden. Die Welfen haben nichts Jegen Preußen oder das Reich unternommen, trotzdem schuf Bis⸗ marck diesen Schutzfonds gegen sie. 1866 machte Bismarck in Hessen und Hannover elne Staatsumwälzung, unsere Staats⸗ umwälzung von 1918 wurde von der deutschen Nation gutgeheißen. 1866 gingen ein König und ein Kurfürst über Bord, 1918 zwei Dutzend Fürsten. Aber nichts geschah gegen Preußen und das Reich, aber wir erlebten allerlei monarchistische Unternehmungen, Propoagandareisen verschiedener Prinzen, Paradeabnahmen du rch Fürsten, die Rede des Generals Sixt von Armin mit den Er⸗ mahnungen zur Wahrung des Fahneneides, die Unternehmungen des Kronprinzen Rupprecht in Bayern, wo noch heute Formulare gedruckt werden mit der Aufschrift Königreich Bayern“, und Dutzende von Organisationen machen kein Geheimnis daraus, daß sie auf monarchistischem Boden stehen. Der einzige Trost war, daß überall Ludendorff dabei war. Er ist wahrscheinlich deswegen nicht eingesperrt worden, weil das der beste Schutz gegen Putsche ist, denn wo Ludendorff dabei ist, mißlingt alles. GHeiterkeit. An⸗ gesichte der Forderungen der Hohenzollern, Wittelsbacher, Wettiner usw. erwarte ich, daß die Republik sich nicht zum Ge⸗ spött der ganzen Welt macht und nicht so verbrecherisch handelt, Land im Umfang ganzer Provinzen herauszugeben an die, die die Republik unterwühlen. Das dentsche Volk muß an die. Entente Rebarationen zahlen; sollen wir auch noch Reparationen an die zahlen, die an unserem Elend schuld sind. Der demokratische Antrag lehnt sich an einen ozialdemokratischen Antrag von 1923 an, der durch die Auflösung ni t mehr zur Verhandlung kam, er ist eine brauchbare Grundlage, denn, aber noch der Zusäe, vor allem über die rückwirkende Kraft. Wir werden uns hoffentlich darüber verständigen. Der kommunistische Antrag sst lediglich agitatorisch und parlamentaxrisch nicht brauchbar. Der Reichskanzler Bethmann Hollweg sagte einmal, wehe dem Staatsmann, der die Zeichen der Zeit nicht versteht. Erst eine Woche vor dem vollkomnienen Zu— sammenbruch stimmte der frühere Kaiser der Verfassungs⸗ nderung zu. Auf Deutschland lastet der Fluch, daß alles zu sät ist. Denken Sie wenigstens jetzt in erster Linie an das hungernde und frierende Volk, an die vor dem Bankerott stehenden Geschäfts⸗ lente und Bauern, an die Kriegswitwen und Waisen, die Kriegs⸗ opfer und Invaliden und zuletzt erst an diejenigen, die die un⸗ verschämtesten Forderungen stellen. Das Land ist den Fürsten nichts schuldig, die Fürsten dem Land alles. Der Volksentscheid würde das Volk wieder aufwühlen; drei Viertel des Volkes leiden chwer Not, da zweifle ich nicht, wie ein Volksentscheid ausfällt. rteilen Sie als Vertreter des deutschen Volkes, nicht als Fürsten⸗ lnechte. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) .

Abg. von Lindeiner-Wildau (D. Nat): Ich glaube, der fachlichen Förderung der uns hier beschäftigenden Frage am besten dadurch zu dienen, daß ich in b ßtem Gegensatz zu dem Varredner beiseite lasse alle politischen und persönlichen, alle außer⸗ halb des eigentlichen Problems liegenden Punkte und die Frage lediglich als das behandle, was sie ist und bleibt, nämlich als eine Rechtsfrage. Unruhe links. Zurufe: Wie war das bei der Auf⸗ wertung?) Die . ist neben allem andern wohl auch eine Frage des gaten Heschmacks. (Erneuter Lärm links.) Der Vor⸗ redner ist ja nicht nur durch sein Vorleben, sondern auch durch sein Beamtentum mit beiden Systemen, dem republikanischen und dem monarchischen, verbunden. Abg. Scheidemann hat vorhin nicht vorgelesen, was von den Hohenzollern an das Land abgetreten wird, er hat nur verlesen, was den Hohenzollern zugesprochen werden soll. Es fiel erst der Zwischen ruf: Familie Raffke! Herr Dittmann, sonst weiß man, daß die Rafftes Leute sind, die sich jhrer Familie oder ihrer Vergangenheit schämen, Die deutsche Republik wird nicht vergessen dürfen, daß ihre Väter monarchisch ge wesen sind. (Großer Lärm links.) Vom Rechtsstandpunkt aus

seben, kommt für meine politischen Freunde und mi ledi glich in Betracht die Forderung, daß den Angehörigen der ehemaligen Fürstenhäuser di Stellung gleichberechtigter Staatsbürger zu⸗

anden wird. Mit diesem Stanbpunkt sollten wr eigenlich und Fnnten wir hoffen, in diesem Hause nicht allein zu lteden. Be⸗ züglich des Zentrums kann ich ii lg, daß kürzlich der Land⸗ lagsabgeordnete Schwering denselben Standpunkt vertreten hat, wie ich ihn mir hier zu eigen mache. Und die „Kölnische Volks⸗ eitung“ schrieb auch, daß das Zentrum sich einer politiscen fung der Frage mit allen Kräften widersetzen würde. (Hört, hört!! „Die Revolution und der neue Staat haben kein neues Fecht geschaffen, und Gefühle dürfen in einer solchen Frage keine Rolle ee . so schreibt dies Blatt. (Sehr gut! rechts] Der Demokrat Kollege Schücking, selber Staaisrechtslehrer, hat sich mehrsach zu dieser Frage 3 allerdings nicht immer ganz gleichmäßig. Heiterkeit. Er schreibt zum Beispiel: man soll si n dieser Frage möglichst auf den Rechtsboden stellen und au dem preußischen Königshause alles geben, was ihnen gebührt.“ Ferner: „juristisch liegen die Dinge so: das private Vermögen ünd das Vermögen der Dynastie müssen geschieden werden. Die Hohenzollern haben dem Staate gegenüber ein ganz freies Privat⸗ vermögen. Und er y,. mit dem schönen Gedanken: „Gebet dem Raiser was des Kaisers ist!“ In, der „Frankfurter Zeitung. . derselbe Herr Schücking: „Die Demokratische Partei war ich von vornherein darüber klar, daß die Auseinandersetzung allein vom Riechtsstandpunkt durchgeführt werden müsse“ Diese Ecklärung scheint nicht ganz wertbeständig gewesen zu sein. 9 Als Auftakt zu der jetzigen Debatte schreibt rr Schücking u. a.:. „Wer einen Vergleich vermeiden will der muß für ein sakortig? Eingreifen des Reiches eintceten. (Dört, hört! rechts) Der Abgeordnete Neubauer, der von den Sozialdemokraten von ihrem Slandpunkt aus mit Recht zur. Ordnung gerufen worden ist., hat ja schon darauf hingewiesen, daß die Wortführer und Exponenten der Sozialdemokratischen . früher einen anderen Standpunkt eingenommen haben. Anfang Dezember 1918 hatte sich der Arbeiter- und Soldatenrat der Republik Lippe: Detmold an die Volksbeguftragten der Abg. Scheidemann hat ja wohl auch zu ihnen gehört gewandt und gefragt, wie es dem mit dem Privat vermögen des Fürsten von Lippe⸗Detmold gehalten werden solle. Darauf schrieb die JYeichsreg erung unter dem 3. Dezember 1918: Die Frage, ob die in Vihpe Detmold gelegeneg Besitzungen des ehe. maligen Fürsten von mb rg ehh Privateigentum seiner Famisie sind, ist eine Rechtsfrage, deren Entscheidung den zuständi gen Gerichlen vorbehalten bleibt. Ebert. (HBört, hörth nter dem 14. Fanuar 19R'l schlägt die Reichsregierung auf eine Beschwerde der 8 zu Detmold gegen, die Beschlagnahme von fürstlichen zütern vor: „Wir stellen anheim, dem Volks- und Soldatenrat den Beweis des Privateigentums zu erbringen. Der Volks. und Soldatenrat iss darauf hingewiesen, daß Eingriffe in das Privat- eigentum nicht zulässig sind.! Diesen Weg haben die Volksbegunf⸗ tragten den Fürsten und ihren Vertretern alfo selbst angeraten. Am 14. Juli 1919 hatte der Volksrat von Reuß bei der damaligen Reichsregierung zwei Forderungen aufgestellt: sie möge. eine gesetz⸗ geberische Maßnahme erlassen, welche Eingriffe in das Privateigentum * Fürstenbäuser gestattet. Sie möge weiter gestatten, daß der⸗ artige Eingriffe ohne Entschädigung erfolgen könnten. Darguf ant worlcte der Minister des Innern: „Weimar, Schloß. 2. Juli 19183. Bie Reichsregierung It nicht in der Lage, diesen Antrage Folge zu geben, da sie kein Gesetz vorschlagen kann, dessen Inhalt mit der künftigen Verfassung des Deutschen Feiches nacht verein bar ist. (Hört, hört Ich befinde mich also hier durckaus in guten Gesell schaft. In der Sache komme ich zu dem Schluß, daß für die hier vor⸗ liegende Frage die Reichsgesetzgebung überhaupt nicht zuständig ist. S könen eine Juftend gkel dafl vielleicht zu htwickeltz Ee= suchen aus Artikel VII Ziffer 9 der Reich verfassung, die dem Reiche zuspricht, die Gesetzgebung über das Enteignungẽrecht. Aber ich glaube wir werden uns lar oeh einig sein, daß das nar bedenttet, daß die Reichsregierung befugt sein foll. allgemeine Grundsätze über das Enteignungsrecht aufzustellen, nicht aber spezielle Fälle der Enteignung zu entscheiden. Die meisten Kemmentkatoren. der Reichsverfasfung sind sich darüber einig, daß Teil II der Reichs- verfaffung gewisse allgemeine Rechtsgüter festlegen soll, nicht aber Zusth digkeiten begründen soll, die sich aus Artikel Il, der reichs derfassung nicht ergeben. Der Staat verlangt vom Staatsbürger Innehaltung der Rechtsordnung, und dieses Verhältnis muß aber ein gegenseiliges sein. (Sehr guth Der Staat wird das nur dann verlangen können, wenn er selbst sich an die von der Weimarßt Reichs verfassung aufgestellten Grundsätze hält. (Sehr richtig!) Wollen Sie diese Grundlage durchbrechen, dann rühren Sie in der Tat an das Fundament des heutigen Staates als eines Rechts⸗ staates Der Artikel 152. den Abgeordneter Dietrich heranzog, läßt Enteignungsgesetzgebung zu um drei Bedingungen: Die Ent⸗ eignung muß liegen im Interesse der Allgemeinheit, sie muß er= folgen unter angemessener Entschädigung und sie muß schließlich den Rechtsweg zulassen. Von den ersten Bedingungen hat Abgeord⸗ neter Dietrich nicht gesprochen; sämtliche Rechtslehrer gehen don diesen Grundsätzen aus. Es muß also, wenn eine Enteignung durch Gesetz vorgenommen werden soll, ein bestimmtes öffentliches Interesse genannt sein, zu dessen Zweck diese Enteignung not⸗ wendig sst. Ein solches Interesse, ein solches Unternehmen liegt hier aber nicht vor. Wenn es aber doch vorliegen sollte, dann darf die Enteignung nicht verstoßen gegen die allgemeinen Grundsätze der Rechtsordnung. Ihr Verlangen (nach links) verstößt gegen mwei Grundsätße der Verfassung: vor dem Gesetze sind alle Deutschen gleich und: das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Da bedeutet Ihr Antrag also ein verfassungsänderndes Gesetz. Wenn Sie eine Verfassungsänderung überhaupt vornehmen können, dann müssen es stets Aenderungen sachlicher Art sein, die gegen⸗ über allen Staatsbürgern zur Anwendung kommen können. Hier wollen Sie aber ein krasses Ausnahmegesetz beschließen. Was Sie hier vornehmen, ist absolut das gleiche, wie das Eingreifen der Fürsten in die Justiz, also Kabinettsjustiz; die wohl von Ihnen allen verdanimt wird. Es ist nichts weiter als eine republitanisch verbrämte Kabinettsjustiz (Sehr richtig!) Sie haben geglaubt, sich auf den Fürsten Bismarck beziehen zu können in seinem Verhalten gegenüber den depossedierten Fürstenhäusern von 1366. Ein wesentlicher Unterschied zwischen damals und heute wurde Herrn Dietrich bereits aus dem Hause zugerufen; er glaubte ihn mit ner Handbewegung abtun zu können. Ich meine, es ist doch ein Unterschied, ob die Herrschaft des betreffenden Hauses ihr Ende er⸗ reicht durch den Krieg oder burch die Revolution. (ätm bei den Kommunisten, Das eine ist ein widerrechtlicher, das andere ein völkerrechtlicher Vorgang. Es ist insbesondere als Beweis für die Richtigkeit deses Vorgehens angeführt worden, daß die Auseinander · ung jwischen Hannober und Preußen nicht auf privatrechtlichem Wege, sandern durch Staatsvertrag erfolgt ist. Ich darf daran er⸗ innern, daß nach der Depossedierung der Fürsten diese für sich die völkerrechtliche Stellung eines Souveräns bennspruchten und, um diese nicht aufzugeben, selbst die Regelung, im Wege des Staatsvertrags zwischen völkerrechtlich gleichberechtigten Faktoren, in Anspruch nahmen. Wenn Sie zurückgehen auf diese Zeiten, wäre es velleicht empfehlenswert cewesen, zu prüfen, was Ihre Gesinnungsfreunde damals gesggt haben. Ich habe mir die kleine Mühr genommen, die Reden der Freifinn gen, der Demokraten aus der damaligen Zeit, durch. zufesen. Ich habe bor mir die stenogrnphischen Berichte des preußischen Abgeordnetenhauses über die Sitzung vom 29. Januar 1565, in der die vreußische Regierung die vorübergehende Beschlag⸗ nahme der dem Königshaus Hannover auszuzah lenden Rente zu recht= fertigen verfuchte. Damal wurde die Regierung von der Linken aufs äußerste bekämpft. Die Abgeordneten Schulze und Löwe brachten einen Antrag ein, das Haus wolle beschließen, der Verordnung der Regierung vom 2. Mai 1868 (Beschlagnahme) die Genehmigung zu versagen unter der Aufforderung an die Regierung zum Rücktritt von dem seinerzeit geschlossenen Vertrage und zu einer Auseinandersetzung wegen des Privatvermögens zu schreiten und dem früheren König von Hannober die Beschreitung des Rechtsweges gegen den preußischen Fiskus J überlassen. Der Abgeordnete Virchow sagte an demselben Tace: „Wir stehen heute vor der Frage, soll die preußische Landes vertretung, ohne daß sie durch die Geseßgebung dazu ermächtigt ist., fich Hier als Gerichtshof konsttuieren? Er wies weiterhin auf die unerfreuliche Praxis des englischen Parlaments und sagte weiter: Ich befürchte, wir befinden uns auf einem eidewege, wo diese revo⸗˖ sütionärè Politik in unser lnnerparlamenfarisches Leben einbricht und

uns zu einem Schritt veranlaßt, der uns selbst einmal rlich werden kann. Ich kann nicht dazu raten, diese Art der Justiz im Wege der Geseß 261 zu beginnen“ (Lärm und Zurufe bei den Komm *. ie konservatwe Partei hat in reinstimmung mit dem Fürsten Bismarck diese Frage entspreckend dem Wunschz des depossedierten Könies durch Staatsvertrag g egelt, weil die Aus= einandersetzung zwischen Preußen und dem Konig von Hannover als Folge des völ htlichen Vorgangs emes Krieges eng Frage war, die auf , Gebiet lag. Was damals entscheidend war und was heute entscheidend sein sollte, kann nicht besser ausgedrückt werden, als es Windthorst damals sagte: Ich werde nur Schutz ver. langen für das y und das Aufrechterhalten der Verträge. Es handelt es sich freilch um das Gigentum nur von Fürsten; wäre es das von Privatpersonen, es würde . t sein. Aber den allgemeinen Grund⸗ rn nach, nach den Grundsätn des ursprünglichen Menschenrechts, ind die Rechte des Eigentums für alle gleich und unsere . kennt keinen Untersched in der Bedeutun des Eigentums für Fürsten und Private.“ Meine Partei macht ö bee. Standpunkt Weind⸗ horstẽ zu eigen. Es hat einen alten satz gegeben: „justitia fundamentum regnorum-. Ich überlasse es den berufenen Hütern der Republik, ob die Republik glaubt, auf dieses Fundament ver zichten zu können. ,. ter Beifall rechts)

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Namens meiner Freunde erkläre ich aus Gründen der Solidarität gegenüber den Angriffen des Abgeordneten Neubauer auf den damaligen g n, m. des Innern Koch, daß der Hergang der war: In Gotha hatte man vor der Verabschiedung der Reichsverfassung den Fürsten enteignet, der Minsster Koch brachte dies im Reichskabinett zur Sprache, und wir haben nach eingehender Prüfung die Regierung in Gotha ver ständigt, daß das Enteignüngsgesetz nicht verfassungsmäßig sei.

ir gingen damals wie heute dabon aus, daß die demokratische Republik zum Schutze von Verfassung und Gesetz berufen sei, und haben aus dieser Erwägung der Regierung in Gotha nahegelegt, in Vergleichsverhandlungen einzutreten, zu deren Mitwirkung wir uns erboten. Dies enklastet nicht nur unseren Kollegen Koch, sondern auch die ganze damalige Reichsregierung und schützt sie bor unberechtigten Angriffen. (Jwischenruf bei den Kommunisten.) Wir fühlen uns berufen, damals wie heute, gegen jeden Störer der Rechtsordnung Verfassung und Gesetz zu een. Sie auf der Linken sind die allerletzten, die andere als Verletzer der Rechts- ordnung angreifen dürfen. Sie berufen sich immer nur ayrf Ver⸗ faffung und Geschäftsordnung. wenn See sich sichern wollen; Sie haben am ehesten Veranlassung, uns mit Vorwürfen zu verschonen, die wir uns immer auf den Rechtsboden gestellt aben, auch wenn Zie draußen standen. Die Zentrumsfraktion hat mich k unsere Stellungnahme zu den Anträgen zu begründen. Wir werden in dieser schwierigen staats und zivilrechtlichen Frage frei von jeder Vorein enommenheit und einseitiger Parteistellung streng achlich und gerecht verfahren und als traditionelle Hüter der, Ver und des Rechts auf eine Lösung hinstreben, die mit der Währing des Gesamtwohls die Bertretung schutz bedürftiger Privatrechte verbindet. Von dieser Grundanschauung ausgehend, darf ich namens meiner politischen Freunde eine Bemerkung nicht unterlassen. Ünliebsame Erörterungen wären uns in uünserex. ohnehin nervös überhasteten Zeit, die uns von einer Aufre 2. in die andere hineintreibt, erspart geblieben, wenn die ehemaligen Fürstenhäuser, namentlich aus Thüringen, bei Gelte machung threr Vermögensansprüche und zumal bei den Abfindungsverhand⸗ lungen auf die durch den entsetzlichen Kriegsverlust hervorgerufene Verklendung und Verarmung von Land und Volk, auf unzählige bitterste Not leidende Krüiegsbeschädigte, Krie erwitwen und Waifen, auf die katastrophalen Nöte breitester Vo ksschichten durch Entwertung von Kriegsanleihen, durch Aufwertungen und sonstige Vermögenseinbußen allenthalben diejenige rr genommen hätten, die sich aus ihrer hohen Stellung und Würde als vor nehmes Pflichtgebot ergab. Gerade wir deuntschen Staatsbürger, die im Bewußtsein jahrtausende alter deutscher Geschichte und Kultur den Bildern aus deutscher Vergangenheit Anhänglichkeit bewahren und die auch den deutschen Fürsten bis zu ihrer Thron⸗ entsagung die Treue hielten, müssen diese starke Betonung der finanz ellen Seite ohne die gebotene Berücsichtigung der unaus⸗ bleiblichen Auswirkungen auf Land und Volk doppelt 1 und bitter empfinden. Wer in vollem Ausmaße den Schutz der beiden erften Äbfätze des Artikels 153 der Reichsberfassung für sich in An= spruch nimmt, der muß sich bei Geltendmachung seiner Ansprüche auch ins Gewissen einprägen und gegen einseitige Rechtsverfolgung gelten lassen den dritten Absatz; Eigentum verpflichtet. Sein Febrauch soll zugleich sein Dienst jür das gemeine Beste“ Dem Vorschlage auf y,, gestellten Anträge an den Rechts- ausschuß stimmen wir zu. Der kommunistische Antrag scheidet für uns aus. Wir werden uns niemals dazu hergeben, irgend einen Deutschen außerhalb der Rechtsordnung zu stellen; im Rechtsaus- schuß wird das gesamte tatfächliche und rechtliche Material, werden alle geltend gemachten Anspruche und Abfindungsvoerträge, sämt⸗ liche gerichtlichen Entscheidungen einer eingehenden Würdigung und sorgfältigen Durchprüfung zu unterziehen sein, zumal erfahrungsgemäß die Grenzlinie, zwischen Privateigentum der Fürsten und Skaatseigentum vielfach flü 1 ist. Danach müssen wir uns unsere end ültige Entschließung selbstverständlich vorbehalten. Der demokratische Antrag wird uns vor die schwierrge Rechtsprüfung stellen, ob der Grundgedanke der ausschließlichen Festlegung der Landesgesetzgebung, namentlich unter Ausschaltung des Rechts⸗ weges, Überhaupt Linen gangbaren Weg weist, oder ob im Sinne mehrerer uns unterbreiteter Vorschläge eine grundsätzlich anders geartete Lösung, sei es durch Reichsgesetzgebung, sei es im ordent⸗ lichen Rechtswege oder durch Bestimmung eines besonderen Gerichtshofes, vorzuziehen ist. Das gegenüber dem hannoverschen Königshause im Jahre 1867 bewiesene offensichtliche Unrecht darf uns nicht dazu verleiten, gleiches Unrecht zu begehen. Für unser Verhalten im Ausschuß und in der Vollversammlung dienen zwei Fundamentalsätze der Staats⸗ und Rechtsordnung als Richtschnur. Der erste Rechtsgrundsatz lautet: Justitia est fundamentum regnorum˖,- Gerechtigkeit ift die Grundlage der Stagten. Gerechtig. kest für alle, auch für die ehemaligen Fürsten. Damit verbindet sich untrennbar der zweite Staats und Rechtsgrundsatz: Salus publica suprema lex esto. Das Wohl des Staatsganzen soll oberstes Gesetz sein für alle Staatsangehörigen, nicht zuletzt auch für die früheren Träger von Fürstenkronen. (Beifall im Zentrum.)

Die weitere Tebatte wird vertagt.

Abg. Koch⸗Weser (Dem.) stellt in persönlicher Bemerkung dem Abgeordneten Neubauer gegenüber glelchfalls fest, daß damals die Regierung in Gotha rechtswidrig enteignet habe und daß er als Reichsminister des Innern darauf gedrückt habe, daß man in Gotha zu einem verständigen und anständigen Vergleich komme, Gotha habe aber keine Vergleichsverhandlungen geführt und sei vom Gericht verurteilt worden. 1919 habe es sich darum gehandelt, die Fürsten vor der Willkür der Arbeiter⸗ und Soldatenräte zu schüßen, heute handle es sich darum, das Volk vor unmäßigen Forderungen der Fürsten zu schützen. Durch Landesgesetz müsse auf eine anständige Abfindung hingewirkt werden.

Nächste Sitzung Donnerstag, 1 Uhr. Fortsetzung der abgebrochenen Debatte; Ernährungsetat; Abänderung des

Knappschaftsgesetzes. Schluß 6* Uhr.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Verlag der Geschäftestelle Mengering in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilbelmstr 32.

Vier Beilagen leinschließlich Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

zum Deutschen Reichsa

Mr. 283. Nichtamtliches.

ortsetzung aus dem Hauptblatt.])

Preußischer Landtag. 102. Sitzung am 2. Dezember 1925. Mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt der Aba. Wiedemann (D. Nat) das Wort zu einer Erwiderung auf die Erklärung, die der Riedel (Dem) am Dienstag qegen seine ber on gerichtet hatte, in der er den Vorwurf der Fälschung eines Rassenberichts erhoben hatte. Die Angaben des Abgeordneten Riedel selen unrichtig und stützten sich lediglich auf 2 Mit dem beo, Geißler habe er überhaupt nichts zu kun gehabt. Unwahr ̃ auch die weiteren Behauptungen des Abgeordneten Riedel über eine Kassenführung usw. (Die Erklärung wurde bei den Deutsch- nationalen mit ha ie. Häört-hörtl⸗Rufen, auf der Linken mit Lachen und Gegenkundgebungen aufgenommen.) Ein kommunistischer Antrag, der sich mit der Aus⸗ einandersetzung mit den Hohenzollern be⸗ schäfligt, wird abgelehnt. (Zurufe bei den Kommunisten: Hohenzollernschieberh Hierauf wird die allgemeine Aussprache zum Haus⸗ halt der Finanzverwaltung portgesetzt. Abg. Gel (Dem) begrüßt es. daß nach den Erklärungen des Finanzministers der neue Etat schon nach Weihnachten vor— legt werden könne. Hoffentlich bedeute der Vertrag. von carno für die deutsche Wirtschaft die Aufstiegsmoglichkeit. Die verfehlte Steuerpolitik des Reiches habe der Wictschaft schweren Schaden zugefügt. Der Grundsatz der SWwarsamkeit müsse wie in Staatsbetrieben quch in den Privatbetrieben sich durchsetzen. Die Wirtschaft müsse sich aus sich selbst heraus helfen. Der Stag müsse fich, wenn er Kredite gewähre, auch einen Einfluß sichern. Bei Ge⸗ währung von Krediten könne es sich nur um kurafristige handeln. Die Dergabe von Krediten sei genau zu prüfen; besorders müßten auch bie kleinen Betriebe Berüclsichtigung finden. Zu dem Vorwurf der Verschwendung gegen die Gemeinden sei zu sagen, daß hiervon kaum noch die Rede feln könne. Die horrenden Neugusgaben der Ge= meinden, besonders hinsichtlich der Fürsorgemaßnahmen, habe bereits u einer erheblichen Dresse lung des Einkommens der Gemeinden Le. ih! Auch die neuen Bestimmnngen des Finanzausgleichs hätten die Gemeinden schwer getroffen. In der Frage der Hauszinsstener müßten die Städte eine Entlastung erfahren. Im Jahre 1924. bis ßuni 39. September 1625 habe z. B. Frankfurt 4. M. an Hauszins⸗ . 365 Millionen eingenommen und davon 22,5 Millionen an en Ausgleichsfonds abführen müssen. SHört, hört! Die Haus⸗ zinssteuerhypotheken müßten auf 75 bis 85 3 der Baukosten erhöht erden, sonst wärden die Städte hicht in der Lage sein die Be: kämpfung der Wohnungsnot wirksam durchzuführen. Der Staat müsse verhindern, daß sich bei den Großstädten eine weitere Ver⸗ pitterung einstelle. Besonders die Klagen der besetzten Gebiete auf Erleichterung der Lasten der Hauszinssteuer seien zu berücksichtigen. Abg. Müller-⸗Franken (Wirtschaftl. Vereinig.) kritisiert einen Parlamentarismus, der Agitation als As Primare, die Ver⸗ antwortung als das. Sekundäre ansehe. Darunter leide unsere Wirtschaft und unsere ganze Existenz. Eine wirklich verant⸗ wortungsvolle Gruppe scheine es in diesem Hause überhaupt nicht wehr zu geben. Dies Haus sei sehr bewilligungsfreudig, kümmere ich äber wenig darum, wie denn der Fehlbetrag von über 200 Mil⸗ ionen gedeckt werde. Jetzt solle die Hauszinsstener das Narkotikum sein, das für die nächste Zeit beruhigen solle. Unsere Provinzial⸗ verbände befänden sich zweifellos in Not. Die Wege seien in miserablem Zustande. Die Reichskraftwagenstener sei aber zu allem anderen verwandt worden, nur nicht dazu, wozu sie bestimmt wäre. Man rede immer vom Sparen, fange aber überhaupt nicht an. Die soziale Fürsorge müsse sich der Verarmung des Staates anpassen. (Sehr richtig! rechts.) Man müsse hier eben manches urückstellen, was sich ein reicher Staat vielleicht leisten zsnne. Immer solle der Staat helfen. Seine Partei aber sage: Man kurbele die Wirtschaft nicht an mit Kredit, sondern mit Arbeit! Die Hauptsache sei, daß wir Absatz hätten. Die Arbeit aber komme nur, wenn wir konkurrenzfähig wären auf dem Weltniarkt. Wir dürften die Arbeiterschaft nicht außer⸗ . der Wirtschaft stellen. Man dürfe nicht sagen: Hier Arbeit, ler Wirtschaft! (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Unter staat⸗ licher Bevormundung sei noch keine Wirtschaft groß geworden! Seine Partei wende sich entschieden dagegen, daß der Stgat der Brwwatwirtschaft immer mehr Konkurrenz mache, Man habe dem Finanzminsster seine unitarische Einstellung zum Vorwurf gemacht! Klar sei jedenfalls, daß wir uns nicht schockweise Minister leisten könnten! (Zurkf linkt: Sie kommen auch noch drann Seine Fartei werde jedenfalls nach wie vor ihren eigenen Weg gehen Das Primäre inüsse die Wirischaft sein, das Sekundäre die Partei! Danach bestimme sich auch die Haltung seiner Partei gegenüber Locarno, die der Abgeordnete Goll ihr vorgeworfen habe. Unsere politische und wirtschaftliche Zukunft liege nicht im Westen, sondern im Osten! ; ö Abg. Dr. von Brehmer Gölk,) fragt den Finanzminister, ob er damit einverstanden sei, daß das Gehalt des fristlos ent⸗ Ksseuen Herrn von Schillings für vier Jahre weitergezahlt werde. Das zeuge nicht gerade von Sparsamkeil! Die Lage ber Wirischaft zeige, wie verfehll die Annahme des Dawes-⸗-Gesetzes gewesen sei. ie Erfüllungsholitik bringe das deutsche Volk zum Zusammenbruch. zuerst müsse die Wirtschaft daran glauben. Auslandische Kredite könnten uns nicht helfen, nur Arbeit könne das. Vor allem müsse er g er n ffn gicht in die erste Kinie stellen. (Zuruf bei un oa morale Besonders traurig sei das Kapitel der Um— teuer, Ve einen Artikel mitunter zehnmal besteuere! Auch sie . die Schuld, Naß wir nicht mehr konkurrenzfähig seien if dem . eltzmarkt. Die Steigerung der Mehleinfuhr auf das Doppelte sei Ein Beweis, daß unsere Konkurrenzfähigkeit auf die Hälfte gesunken 5. Dabei schreie die Sozigldemokratie immer weiter; Grenzen aufl n ele Schlagworten sei es nicht getan! (Unruhe und al e, den Sogsa den ktaten) 60 26 des Volkseinkommens fül den öffentlichen Bedarf sei auf die Dauer nicht zu tragen! Ein Stück Aus dem Tollhause sei es, wenn man die Börsensteuer einfach ge⸗ strichen habe! Die Hauszinssteugr sei. die ungerechteste Steuer zie . haben, Deshalb lehne seine Partei den Etat ab, weil er sich auf er Hauszinssteuer aufbaue. (Anhaltende Zwischenrufe links) Vor allen (ei C' nohrendig. daß das Dawes-Gesetz besestsat werde Die Beratungen werden unterbrochen zur Vornahme von Abstim mungen. ö Zuerst stehen die Abstimmungen zu der Barmat-⸗ Angelegenheit zur Erledigung. Die kommu- nistischen Anträge gegen die Feststellungen des Unter⸗ , ,, . werden abgelehnt. Angenommen werden ie Vorschläge des Ausschusses, für die grundsätz⸗ lich auch die Rechte stimme. Auch der Teil des Aus⸗ schußantrages findet Annahme, der besagt: Was die Be⸗ ziehungen von im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeiten

Mit Aus nahme der durch Spertrdruck hervorgehobenen Reden ö ö n eder der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. .

SErste Beilage

Perlin. Donnerstag., den 3. Dezember

Barmat betrifft, so hat die Beweiserhebung nicht ergeben, ß bei Gewährung der Staatsbankkredite an die hier be⸗ handelten Konzerne im politischen Leben stehende Personen 1 direkte oder indirekte Vorteile verschafft haben.“ Der

ntrag der Deutschnationalen, die Worte „oder indirekte“ zu streichen, wird gegen die Antragsteller, die Wirtschaftspartei und die Völkischen abgelehnt.

Namentlich wird abgestimmt über den deutsch⸗ nationalen Aenderungsantrag Winkler und Genossen, der sich mit der Haltung des Abgeordneten Heilmann befaßt und der die folgende Fassung beantragt: „Der Ab⸗ geordnete . hat die ihm als Parlamentarier gezogenen Grenzen überschritten, da er in voller Kenntnis der schwierigen Lage des Barmat⸗Konzerns Anfang Dezember 1924 an den Finanzminister Dr. v. Richter wegen einer erheblichen Er⸗ höhung des Kredites an die Amexima herantrat.“ Der An⸗ trag wurde mit 153 gegen 205 Stimmen bei 383 Enthaltungen abgelehnt. Dafür stimmten die Deutschnationalen, die Völkischen und die Wirtschaftliche Bereinigung; die Deutsche Volkspartei war geteilt. (Die Abgeordneten Dr. Leidig und Dr. Pinkerneil stimmten mit nein Die Kommunisten ent⸗ hielten sich der Abstimmung und gaben zu ihrer Haltung die . Erklärung aß: „Nachdem die Mehrheit des Hauses es abgelehnt hat, unseren weitergehenden Anträgen auf gerichtliche Strafverfolgung der Abgeordneten Heilmann und Dr. v. Richter zuzustimmen, erklären wir, daß wir uns an der Abstimmung zu dem vorliegenden Antrag nicht be⸗ teiligen. Wir werden uns der Stinime enthalten, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß die Schlußfolgerungen der Deutschnationalen und deren Anträge ungenügend bleiben und aus dem Bestreben diktiert sind, den kapitalistischen Korruptionssumpf zu beschönigen, und daß die einzig richtigen Konsequenzen aus der an sich unzulänglichen Barmat⸗Unter⸗

suchung des Preußischen Landtages die Feststellungen und

Beschlüsse der kommunistischen Fraktion sind.“ Annahme fand sodann die Fassung des Ausschusses, die lediglich ausspricht, daß der Abg. Heilmann sich unvorsichtig

bei seiner Besprechung mit dem Finanzminister Dr. v. Richter verhalten habe und daß er von der Ueberzeugung der Kredit⸗ würdigkeit des Barmat-Konzerns und der sachlichen Prüfung seines Gesuches ausgegangen sei. Die übrigen Feststel⸗

lungen des ,, . fanden darauf gleichfalls die Billigung

des Plenums. Ein Antrag Dr. v. Cam pe. (D. Vp.) der besagt, daß, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, die von ihm erfaßten Handlungen vor Abschluß des Strafverfahrens nicht zum Gegenstand des Verfahrens vor einem Unter⸗ suchungsausschuß gemacht werden dürfen, wurde dem Ver⸗ fassungsausschuß überwiesen.

Im Anschluß daran wurde der Etat der Seehand⸗ lung selbst angenommen und dazu eine große Reihe von Anu⸗ trägen. Annahme fand ,. der Haushalt des Finanzministerium s, soweit er noch nicht erledigt war, Eine Anzahl angefochtener Titel wurde nach den Vor⸗

von Uranträgen und Entschließungsanträgen. Zahlreiche Beamtenanträge wurden der Ausschußberatung zur weiteren Nachprüfung überwiesen. U. 4. fand der kommunistische An⸗ trag auf entschädigungslose Enteignung des Hohenzollern⸗Ver⸗ mögen durch den Staat und au Serrichtung der enteigneten Schlösser und Parks zu Erholungsheimen gegen die Antrag⸗ steller und die Sozialdemokraten die Ablehnung des Plenums.

Bei den restlichen Abstimmungen für die zweite Beratung des Haushalts der Hande ks- und Gewerbever⸗ waltung fand die Entschließung des Hauptausschusses An⸗ nahme, im Haushaltsplan für 1926 die zur Förderung der Hausindustrie bestimmten Mittel angemessen zu erhöhen. Außerdem wurde neu eingefügt ein Titel in Höhe von 264 909 Reichsmark für die Weiterführung und Vollendung des Baues eines Wellenbrechers auf der Insek Helgoland. Fast ein⸗ stimmige Annahme fand auch der Antrag auf Bewilligung von

Förderung des Luftfahrwesens vorgesehenen Etatbetrages. Die Abstimmungen zum Haushalt des Innen⸗ ministerium s erbrachten die Annahme mehrerer Ent— schließungen des Beamtenausschusses, die sich auf Aenderungen von Amtsbezeichnungen beziehen. Hervorzuheben ist dabei ein Entschließungsantrag auf Gleichstellug der in die Schutzwolizei als Direktoren usw. übernommenen früheren staatlichen Polizeioffiziere usw. mit den Offizieren der Schutzpolizei. Beim Haushalt der Landwirtschaftlichen Verwaltung wurde der demokratische Antrag, dem Etat⸗ betrage für die Förderung der inneren Kolonisation in Höhe von 15 Millionen Mark noch 5. Millionen hinzuzufügen, dem Hauptausschuß überwiesen. Annahme fand aber der Ausschuß⸗ antrag, die im Etat für die Förderung der inneren Foloni⸗ sation vorgesehenen 117 Millionen auf 15 Millionen zu er⸗ höhen. . wurde auch die Einfügung eines neuen Titels in Höhe von 5 Millionen Mark für die Forderung land⸗ wirtschaftlicher Ansiedlung von Optanten. Ferner wurde zu diesem Kapitel eine Entschließung angenommen die das Staatsministerium ersucht, zu prüfen, ob für die Fortbildung der Bermessungsbeamten der landwirtschaftlichen Verwaltung im Rechnungssahre 18296 weitere Etatmittel bereitzustellen sind. Eine Reihe von Anträgen fand noch bei den Ab⸗ stimmungen über die noch nicht erledigten Titel des Haus⸗ halts des Ministe riums n ,, , , die HZustimmung des Plenums. Es wurde u. a. beschlossen, die zu Veranstaltungen Dritter für die Pflege der schulentlassenen Jugend um 500 000 auf 3 Millionen Mark zu

a erhöhen, ö. den Titel „Förderung der Bestrebungen zur

Fürsorge für die gefährdete und verwahrloste Jugend“ um O 0ͤ00 Mark auf 3060 0h0 Mark zu erhöhen. Die Beihilfen zu Veranstaltungen und Forschungen über Ursachen und Ver⸗ breitung der Hafftrankheit wurde neu 36 30 000 Mark in den Etat eingesetzt. Ferner wurden noch erhöht die Zuschüsse für

gefährdeter und unterernährter Kinder auf dem Lande usw.

staatlich anerkannte Wohlfahrtsschulen um 60 000 auf 180 0909 Mark und die Titelsumme zur Unterbringung gesundheitlich

und für Wanderungen der Schuliugend um 209 000 auf 300 009 Mark. Annahme sanden serner zwei Entschließungen,

schlägen des Ausschusses angenommen, dazu eine große Reihe

zwei Millionen Mark als einmalige Verstärkung des zur

nzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger

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sind, hätte erwarten sollen,

464 1 231 1 J *. . trotzdem erkenne auch seine t an, und sie sei

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sei mit der Zusammensetzung des Gemeindeparlamentz. den Deutschnationalen: Nein ) s den Wahlen vom 4. Mai 1924 werden Sie mehr erleben. Der Ausgang der Berliner Stadiverordnetempahlen

lionen Goldkronen weniger als im Jahre 1913. D die Gemeinden würden in einem Augenblick erhoben, wo die Ge⸗

von Rohr an mich gerichtet hat, will ich ich halte es doch für meine Pflicht, auf die grundsätzlichen Aus—

5 102 ] D ron Ybaeordmwofen führungen, die die Herren Abgeordneten

einnehmen, ist grundveuschie den von der . * 1 * 7 n 211 Narteien im Ie chstag einzun

SG: [Bom nor Mar Sozialdemokratischen Partei.

des Reichstages teilgenor

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mwir uns auch ein Bild von den machen können, und Gemeinden haben. Die Bestimmungen, in dem seinerzeit von Herrn Staatssekretär Popitz ausgearbeiteten n der Rechtskoalition im

Antrage zu der Novelle zum Finanzausgleich enthalten waren, sahen eine vollständige Vormundschaft über die (Sehr richtig! bei der Es hat starken Anstrengungen aller Ländervertreter bedurft, um diese die Selbständigkeit der Länder und Gemeinden einengenden Vorschriflen auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. übrig geblieben ist, meine Damen und Herren, wissen Sie. eine gewaltige statzstische Arbeit, die von den Ländern und Gemeinde geleistet werden muß, und deren Ergebnisse dem Reich unterbreitet werden sollen, ehe der Reichstag daran gehen wird, daß Zuschlags⸗ recht der Länder und Gemeinden zu beschließen. recht zur Einkommen und Körperschaftssteuer, das in dem ursprüng⸗ lichen Entwurf der Reichsregierung und nach den Beschlüssen des Reichsrats eingeführt werden sollte zu einem bestimmten Datum, ist noch nicht eingeführt, sondern nur verheißen worden. schwächung der Regierungsvorlage ist durch die Regierungskoalitzon

mittel für die Abhaltung von Fortbildungslehrgängen Medizinalbeamte und für die sozialhygienische Ausbildung der 837 und Zahnärzte im Re

nungsjahr 1926 erhöht werden

der Abstimmungen setzte das Haus dis Haushalts der Allgemeinen

Finanzverwaltung fort.

Abg. Me ver Solingen (-Soz) erkennt an, daß in Deutschland nach dem Kriege die Steuerlasten um ein erhebliches größer waren als daß man davon unter dem Sreuerdruck am meisten zu leiden habe. Das seien selbst⸗ verständlich die Arbeitnehmer. Der Redner betonte weiter, die Haus-

6 . n 31 3 e. ö zinssteuer sei keine Steuer, über die man hier im

gesprochen habe, wer heute

Landtage nach Gul⸗ z seien im Es

iben als dure

on der Hauszinssteuer ver⸗ Partei die Notlage der Land-

= ö ö 3 21 r ** z 3 7 bestrebt, auch Milderungen in der Steuer⸗

* af in das Ve seß 1521 J U der Gerechtigkeit willen müsse n dem bebauten gber auch der un= 1 Grundbesitz besteuert en. Heer lasse sich noch manches herausholen. Vor allem le werden dem durch Kriegs⸗ troffenen kleinen Manne

8 1 . den der * geletzgebung geholfen ö . . e ,, ee, x und Nack tries e esonders hart be⸗ 3m e. . . ö Wolle man svaren, so solle das an der

in der öffentlichen

müsse bei

verwaltung habe man noch wo man mit Ersparnissen anfangen gegenüber Rechten aufgestellten Behauptung, in schwendung sonder Art getrieben. angesichts d

fehlenden Mittel ihre elgemeinde einmal Mißbrauch in so dürfe man das keineswegs ver⸗

Der Redner fragte die Rechte, ob sie nicht zufrieden

5. ; x 3. Suruf von Eine besserg Zusammensetzung als na zu der Rechten) nich

2

ist der dentlichste Beweis dafür. Der Redner bermeist auf diß in Wien bestehenden Verhältnisse, die unter

sozialistischer Verwallun Hier betrage der Ctat für 1924 sieben Mil⸗ Die Angriffe gegen

und Steuerpolitik der Reg regierung ihre erhöht sähen. Es gehe nicht an, daß man

erst den nahestehenden Kreisen alle möglichen Vorteile zuschan ze nachher über Mißwirtschaft der Gemeinden klage.

Be fall bei

Dam an —w— Uli

Höpker⸗Aschoff: Meine

Fir * vw aa lsfræ- 8 ö 914 ar Eine Reihe von Einzelfragen, die der Herr Abgeordne

iprgen beantworte P morgen bean tworten, aber

von Rohr und Di. Heß gemacht haben, einzugehen. Dit Parteien dieses hohen uses zu der staltung der Reichsverfassüng l ͤ gleichen

sofort

hmen pflegen. r aus eigener Er⸗ der ganzen Kämpfe s Steuerausschussetz numen und bei diesen Sitzungen Gelegen w kennen zu lernen. tages von der as von der

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vir müssen die Aufsicht des hränkte Steuerverwaltung der

nen, denn wenn wir im Reichs euern und dafür verantwortlich sind, und Gemeinden überlassen Ausgaben der

so müssen wir auch eing

Reichstagsausschuß eingebrachten Finanzgebarung der Länder

Sozialdemokratischen

Was davon

Es ist Denn das Zuschlags⸗

Diese Ab⸗

hinter dem Finanzminister von Schlieben es soll ein Zuschlagsrecht kommen am

1. April 1927, wenn die und die Voraussetzungen erfüllt sind. Atso die endgültige Entscheidung darüber steht noch aus.

eine Verheißung in gesetzlicher Fonm.

ergibt sich schon, daß die Parteien vom Zentrum bis zu den Deutsch⸗ nationalen, also die drei Parteien, von Schlieben seinerzeit die große Steuerreform gemacht haben, in der praktischen Anwendung der Gedankengänge, die hier von den gleichen Parteien entwickelt

Es ist nun Aus diesen Ausführungen

die mit dem Reichsfinanzminister

sind, eine ganz andere Haltung ein⸗ nach den Ausführungen, die heute gemacht

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