Rohluppen; Rohschienen Millbars); Nohblöcke * h: Branmmen; vorgewalzte Blöcke (Bloonis); Platinen; Knüppel (Billets); Tiegelstahl in Blöcken. 3 e Schmiebbares G fen in Slaäben, auch ge ormt (fassoniert); warm oder kalt gewalzt, gezogen oder sonst bearbeitet; auch geschmiedet, roh; auch
mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen:
Träger L. U- und L- 130ree]! Eisen) mit einer Steghöhe von 80 Mill meler und darüber.
Formelsen (mit 866 des in Nr. 7851 , , nicht ien. (fassoniertes) Stabeisen; schmied⸗ bares Ei nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzeen
Bandeisen: warnt gewalzt oder geschmiedet froh oder bearbeitet; auch Bandeisen mit eingewalzten Mustern); kalt gewalzt oder gezogen (auch weiterbearbeitet).
(86/8) Blech:
roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 5. Millimeter oder darüber (Grobbleche).
—: von mehr als 1 Millimeter bis unter 5 Millimeter.
—: von 1 Millimeter oder darunter..
abgeschliffen, mit Schmelz belegt (emailliert), lackiert, . gebräunt oder sonst künstlich oxydiert, auch mit
en in Stäben,
786 a 7866 7860
piegelnder Oxyydschicht überzogen, soweit aus Edelstahl aus 6
verzinnt (Weißblech) . veril, verbleit oder mit anderen unedlen Metallen oder Legie⸗ rungen unedler Metalle überzogenn.li = Wellblech; Dehn⸗(Strec), Riffel. Waffel Warzenbiech Blech (mit Ausnahme von Well, Dehn- (Streck⸗, Riffel⸗, Waffel⸗, Warzenblech), gepreßt, gebuckelt, ge⸗ flanscht, geschweißt, gebogen, gelocht, gebohrt. 3 (7912) Draht, einschließlich des geformten (fassonierten) und geplätteten:
h ( 7gla /h) warm gewalzt oder geschmiedet: J i, nicht weiterbearbeitet; Drahtsaiten für Tonwerkzeuge,
nicht übersponnen (auch abgepaßt) J 1 oö
(945) Andere Röhren, auch Muffen und Flanschen⸗
. röhren, gewalzt oder gezogen: roh, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder
darüber. JJ ö bon wenn , neter, bearbeitet, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder
2 ; =; von weniger als 3 Millimeter. Eisenbahn⸗, auch Ausweichungs⸗
(Flach-), Feldbahnschienen,
1 * * * .
Jahnrad⸗ Platt⸗ Herzstücke (Kreuzungs⸗
stücke) aus schmiedbarem Eisen, auch gelocht und am
Fuße ausgeklinkt ... . . J M Eisenbahnschwellen aus Eisen. J Eisenbahnlaschen und unterlagsplatten aus Eisen .. Eisenbahnachsen, radreifen (Naben, Radreifen, ⸗gestelle,
rgn g] rab, nn,,e/ee,, .
(98 / g Schmiedbarer Guß, Schmiedestücke und andere Waren aus schmiedbarem Gisen, anderweit
. nicht genannt:
Teile von Maschinen. Schiffen, Fahrzeugen usw., roh: von mehr als 19 Doppelzent ner —: von mehr als 1 bis 10 Doppelzentner.
ö . = 8 —: von mehr als 3 Kilogramm bis 1 Doppelzenter .
*
—:; von 3 Kilogramm oder darunter. ; anderer, ( 79ga / d) Maschinenteile, ande rweit nicht genannt, bearbeitete: von Lokomotiven. Dampfstraßenwalzen, Lokomotiv⸗ tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, turbinen und anderen Kraft- (Antriebs-) Maschinen ('mit Ausnahme J von landwirtschaftlichen und Molkereimaschinen.. von elektrischen Maschinen der Nrn. gag sowie Teile von anderen elektrotechnischen Erzeugnissen der Nrn. 99h bis glb... J ben vorstehend nicht genannten Maschinens... en (Farbabstreicher für Walzendruckmaschinen) ; Milchkannen, Stahlflaschen. Laternen, Lampen, Oefen, Eisenbahngleise, Dyehscheiben, Weichen, Spar⸗ vorwärmer, Sigezahnkratzen, Stahlmagnete und andere Eisenwaren, bearbeitet J Brücken und Brückenbestandteile aus schmiedbarem Eisen, ö Andere Eisenbauteile ((konstruktioren) aus schmiedbarem Eisen, guch mit Anstrich versehen.. . Syaten, Schaufeln, Blatthacken; Küchen pfannen, Kohlen-, Schmelzlöffel, Feueneräte (zangen usw) . . Pflugscharen und streichbretter. J eu⸗, Dünger⸗, Rüben, Koks⸗, Steinschlag⸗ und ähnliche I Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet J G senbahnlaschenschrauben Cbolzen) und „keile, Gisenbahn⸗ J Spurstangen, Klemmplatten, Haken⸗ J ; Schrauben und Niete von mehr als 13 Millimeter Stift⸗ stärke; Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für n , Dufeisen, Schraub. und Steckstollen.. . Tisenbahnwagenbeschläge, e,. ; . Gsenbahnweichen und Signalteile. .. 53 * Eisenbahnwagenfedern; Pufferfederrtn ... andere Wagenfedern
Drahtseile, ⸗litzen, auch mit einer Seele (Kern) aus pflanz⸗
lichen Svinnstoffen. ö Drahte eflechte, dewebe aus Eisendrahtn. Sohlenschoner, Schuhösen, Schuhhaken . Schrauben und Niete von nicht mehr als 13 Millimeter kü ./ Ofenrohre, ringe, Kasten (außer Geldkasten), Badewannen, Striegel, Rolläden, jalousien, Taschen⸗ und Kofferbügel, Glocken und Geläute, alle diese aus Blech: auch Teile von solchen Geoenständen; Fässer aus Blech; Teile da— von; Büchsen, Dosen aus Blech; Teile dabon. ö Bau⸗ und Möhelbeschläge, Scharniere, Schiebe türrollen, Türfedern, griffe, ⸗hänge, (ketten, knöpfe, riegel, Ventilatoren, Büfettgriffe, Gabel (Vogel) Rollen, Kofferwinkel, Möbel- und Stuhlrollen, Schiebladen⸗ griffe, knöpfe, sämtlich aus schmiedbarem Eisen . Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel. Kugel- und Rollenlager, auch mit Kugeln oder Rollen Fe ne Messer und feine Scheten . . Ardere feine Schneidwaren (blanke Waffen und dergleichen), ,,, SGiahlkugeln (för Fahrrader 9i97..... Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, nicht unter 887 fallend; Fingerhüte; Korkzieher; Nußknacker; Knöpfe lauch aus Blech), außer Schmuck-, Schiebladen⸗ und Türknöpfen; Löffel: Glocken; Bügel; Lampen; Laternen; Tafelgeräte: Gürtelschlösser, ⸗schnallen; ande weit nicht genannter Kunstguß aus Eisen, schmiedbar; sonstige feine Eisenwaren, anderweit nicht genannt. JJ n stschnnnt ü Schirmgestelle und Bestandteile von solchen. D. Zink und Zinklegierungen. (856 7) Zink, gestreckt, gewalzt (Blech): e
w .
88b WBde 789
790
S2 he
aus S7 hd
825e
828
832 833 836
aus 836 Bi
S366 836 Ba
836 837 838
Acht zehuter Abi chuitt.
Maschinen, elektrotechnische Erzengnisse, Fahrzeuge.
A. Maschinen. Mäh maschinen (Getreide. Grasmähmaschinen (Rasen⸗ k Milchen trahmungsmaschinen , Separatoren) . Sämaschinen, wender, Heu⸗ Stroh⸗ ufw. Preffen. Futterschneide, Häcksel . Buttermaschinen, Schrot. mühlen, Rgsenmaͤher und anderweit nicht genannte landwirtschaftliche Maschinenß ).
)Einfuhrfrei: Weinpressen.
Mob YC
Verordnung über die weitere Aenderung der Bekannt⸗ machung, betreffend das w Aus fuhr von Waren.
Vom 12. Dezember 1925.
Auf Grund der Verordnung über die Außenhandels⸗ kontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128) wird unter ,. der Verordnung über die weitere Aenderung der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waren, vom 25. September 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 226 vom 26. September 1925), bestimmt:
ö
Die Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Aus-
fuhr von Waren vom 17. September 19223 (Deutscher Reichs-
anzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) — Aufjählung der
Waren, deren Ausfuhr ohne Bewilligung verboten ist — erhält folgende Fassung:
Ausfuhrnummer des Stati stischen Warenverzeichnisses
(153/155 Felle und Häute sowie Teile davon: Kalbfelle: roh, grün, eg n, ö : gekalkt getrocknet 1 /-) Rindshäute (Junecvieh⸗, Kalbin⸗, Kuh, Ochsen⸗, Bullen, Büffelhäutes: roh, grün, gesalzen (naß... =: gekalkt, getrocknet ltrocken . . Roßhäute; roh, grün, gesalzen (naß): ganze Häute.
Anlage.
1532 1536
1530 1538 153e 153f
3.
153 153.y 1531 153m 153) 1539
—: Roßhälse .. 3 JJ Roßhäute, gekalkt, getrocknet (trocken): ganze Häute —: Roßhãlse J ./ Kw——— Lammfelle, roh, behaart.. . Scha ellltttt... Lamm-⸗ und Schaffelle, roh, enthaart, auch gespalten. iegenfelle, roh, auch , 3 ickelfelle, roh, auch gespalten.. . Fisch⸗ und Kriechtierhäute, roh Reh, Esel⸗, Maultier, Wildschwein⸗ und andere Felle und Häute zur Lederbereitung, roh, auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiterbearbeitet 153r ,, . . ne, ra, 154 Knochen, nit Ausnahme ber Hörner, auch in der Quer- richtung in einzelne Teile zerschnitten, Knochenzapfen (Hornpeddig), zu anderen als Schnitzzwecken, roh, auch j — . Steinkohlen, Anthrazit, unbearbeitete Kännelkohle, auch ö ,,,, Braunkohlen, auch gemahlen 2386 Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation der Stein- oder Braunkohlen), auch gemahlen. .“ 2388 Preßkohlen: aus Steinkohlen . 238 —: aus Braunkohlen (auch Naßpreßsteine). ; 238 Steintohlenrohtee re ͤmc — — aus 24a Bruch-, Alteisen (Schrott); Dreh⸗, Bohr, Hobelspäne; Eifenfeilspäne; Stabeisenenden, Eisenblechkanten und andere, nur zum Einschmelzen oder Schweißen ver⸗ wendbare Abfälle von Eisen; Glühspan (Sammer⸗ schlag und Walzzunder); Schliff, auch Stabeisen zum Umschmelzen der Einfuhrnummer 785 A-, einschließlich der in den Ausfuhrnummern des Statistischen Waren verzeichnisses 78521, 1852, 795a, 795b, 796a, G6, 96e, 79658, 797 aufgeführten Gegenstände, wenn diese Gegenstände sich in gebrauchtem Zustande befinden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ihre Beschaffenheit eine andere Verwendung als zum Einschmelzen oder Schweißen dn sf nnn, Abfälle von verzinntem Eisenbleche (Weißblech) und von verzinktem Eisenbleche von nicht mehr als 5. Milli- neee, *) Ausfuhrfrei: Destillierter und präparierter Steinkohlenteer. § 2. Diese Verordnung tritt am 24. Dezember 1925 in Kraft. Berlin, den 12. Dezember 1925. — Der Reichswirtschaftsminister. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Krohne, Reichsverkehrsminister. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Graf von Kanitz.
. *
a o, , me, o, ro a, o, n. — , , m, , e, , rea, r, e, e, .
*
S4 ga
Bekanntmachung.
Der Reichstag hat in seiner heutigen Plenarsitzung be— schlossen, die eingegangenen Petitionen, betreffend Notstands⸗ beihilfe für Beamte, für erledigt zu erklären.
Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Berlin, den 15. Dezember 1925.
Galle, Direktor beim Reichstag.
Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versiche⸗ rungsunternehmungen durch die Landesbehörde. Auf Grund des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die privaten Versiche rungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 RGBle S. 139) bestimme ich im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen., daß bis auf weiteres der Schweime⸗Unsall⸗Versicherungs Verein Sachsen Anhalt“ in Staßfurt durch die Preußische Landesbe hörde beaufsichtigt wird. Berlin, den 15. Dezember 1925. Der Neichswirtschaftsminister. J. A.: Kissel.
—
Bekanntmachung.
Doie Guardian Assurance Company, Limited in London, hat an Stelle des Herrn August Hermann Brauß
in Hamburg Herrn Julius Friedrich Wilhelm Schröder in
Hamburg, Brodschrangen N 1, zum Hauptbevollmächtigten für
das Deutsche Reich bestellt (vgl. die gelann ma vom 29. September 1902 im ae r Nr. *. vom 3. Okiober 1902.
Berlin, den 14. November 1925.
Das Reichsaufsichtsamt für Privatverficherung. K 3g 4
Bekanntmachung.
Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, vom Veichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bestellten Kommissare heute siattgehabte Re vision ist festgestellt worden, daß die durch die Renten⸗ bankverordnung vom 15. Ottoher 1923 — RGBl. 1 S. 963 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 — RGBl. IIS. 252 — vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und Renten dankscheine vorhanden ist.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des 5 14 Absatz 3 der Satzung der Deutschen Rentenbank. Berlin, den 15. Dezember 1925. Der Aufsichtsrat der Deutschen Rentenbank.
Dr. Lentze. v. Winterfeld. Dr. Kayser. Gennes. Der Kommissar des Reichsrats. Schleusener, Staatssekretär.
Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofes 4 des Deutschen Reichs. Loewe, Geh. Oberregierungsrat.
Bekan nt m ach u ng.
Dem Kaufmann Heinrich Stamm, hier, Petristraß Nr. 20 habe ich auf Grund des 5 20 der Verordnung über Vandels⸗ beschränkungen vom 13. Juli 1933 den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs jeglicher Art wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt.
Braunschweig, den 11. Dezember 1925.
Die Polizeidirektion J.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Fritz Knipping, hier, Pestalonzi— straße Nr. 19g, habe ich auf Grund des 5 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1823 den Handel mat Gegenständen des täglichen Bedarfs jeglicher Arz wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Braunschweig, den 12. Dezember 1925.
Die Polizeidirektion J.
Preußen. Bekanntmachung.
Der Reichsrat hat in seiner Sitzung am 15. Ottober 1925 die in der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Boden⸗Credit-Actien⸗Bank am 8. Juli 1925 beschlossenen Aenderungen der §§5 30, 41, 45 und 49 der Satzung der genannten Bank genehmigt.
Die Aenderungen betreffen die Vergütung des 6 rats, die Protokolle des Aufsichtsrats, die Aftienhinterlegung und das Stimmrecht, das Stimmrecht der Vorzugsattien.
Berlin⸗Schöneberg, den 14. Dezember 1925.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung J.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichs rat hielt gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher ,, wurde zunächst hach einem kurzen Bericht des Ausschußberichterstatters dem Beschlusse des Reichstags zu⸗ gestimmt, wonach den Beamten der Gruppe Lbis IVein Viertel des Monatsgehalts, der Gruppen V und VI ein Fünftel des Monatsgehalts mit einem Mindestsatz von 30 6 für Unver⸗ heiratete, 10 S für Verheiratete, 5 . für jedes Kind und 10 „ für Vollwaisen und den Kriegsbeschädigten ein Viertel der Dezemberbezüge vor Weihnachten als Notstands— maßnahme gezahlt werden soll. Wie der Berichterstatter mitteilte, würde die Durchführung dieses Beschlusses für das Reich einen Aufwand von ungefähr 34 Millionen, für die Eisenbahn 23 Millionen und die Post 22 Millionen ausmachen. Für die Vertreter von Bayern, Württemberg, Hessen, Baden und Mecklenburg⸗Schwerin wurde auf deren Wunsch das Protokoll offengehalten. Der Vertreter von Thüringen, Minister Münzer, erklärte:
Thüringen stimme für die Zuwendungen an die Beamten, aber nur unter der Voraussetzung. daß das Reich den Ländern die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stelle. In den Ausschüssen habe die Regierung erklärt, das Reich sei dazu nicht in der Lage. Thüringen 8 fich aber immer noch der Erwartung hin, daß das Reich die
eckungsfrage in dem gewünschten Sinne regeln werde.
Dieser Erklärung schloß sich auch der braunschweigische Gesandte Boden an.
Der Reichsrat genehmigte weiter einen Gesetzentwurf über Ausfuhr von Kunstwerken.
Am 11. Dezember 1919 war eine Verordnung erlassen worden, wonach die Ausfuhr von Kunstwerken, die einen nationalen Wert haben, der Genehmigungspflicht unterstellt wurde. Diese Verordnung läuft am 31. Dezember d. J. ab. Unter den gegenwärtigen un günstigen Wirtschaftsverhältnissen wird bei der herischenden Geld— knappheit befürchtet, daß wenn die Verordnung nicht verlängert wird, die Abwanderung von Kunstwerten ins Ausland dadurch gefördert werden wird. Baher bestimmt das Gesetz, daß die Genehmigungs⸗ pflicht bis zum 31. Dezember 1927 verlängert wird.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr 32.
Fünf Beilagen lleinschließlich Börsenbeilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
Srste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preutzischen Staatsanzeiger
Nr. 295.
Perlin,. Donnerstag, den 17. Dezember
1925
—· ᷣ——
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Deutscher Reichstag. 136. Sitzung vom 15. Dezember 1725.
Nachtrag. ; 9.
je Rede, die der Reichskanzler Dr. Su ther im Laufe
der . der Anträge ö Erhöhung der Beamtengehãlter
ehalten hal, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm feilen dermaßen: . . .
Ja, sind Sie genauer unterrichtet, wer Reichs lanzler ist? (Heiterkeit und Zurufe links) — Ich bin auch neugierig, genau so wie Sie. Ernente Heiterkeit.) . ;
Meine Damen und Herren! Gegenüber der Fülle der zur Abstimmung vorliegenden Anträge ist es meines Erachtens die Pflicht der Regierung, noch einmal auszusprechen, wohin nach ihrer Ansicht die Lösung gehen sollte. Die Regierung würde es besonders bedauern, wenn sich etwa aus der Fülle der Ab⸗ stimmungen ein Bild ergeben sollte, das nachher die prattische Ausführung unmöglich macht. Insbesondere muß die geschäfts⸗ führende Regierung auch noch einmal aussprechen, daß es für sie nicht möglich ist, einen Beschluß zur Ausführung zu bringen, der in sich bereits eine Dauerregelung enthält und dadurch der Ver⸗ antwortlichkeit der nächsten Regierung vorgreift. (-Hört, hört! links) Dagegen legt die Regierung das allergrößte Gewicht darauf, daß etwas Positives zustande kommt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ganze Haus ist mit der Regierung von dem Wunsch erfüllt, daß man innerhalb der nun einmal sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten den Be⸗ amten, die nun einmal ein besonderes Verhältnis an den Staat und an die Regierung bindet, wenigstens in den untersten Be⸗ soldungsgruppen eine gewisse Unterstützung zuteil werden läßt. (Zuruf von den Kommunisten: 3 Mark für die Kriegsbeschadigten) Diese Unterstützung, die in der Tat nach der allgemeinen Regelung die Kriegsbeschädigten mit umfaßt, wird — wieder in den einmal gegebenen Grenzen — sich nach aller Möglichkeit den sozialen Er⸗ fordernissen anzupassen haben (Lachen links), und diese Anpassung an die sozialen Erfordernisse erfolgt am ehesten durch eine An⸗ nahme des Antrags Leicht. (Pfuil bei den Kommunisten. — Zu⸗ ruf links: Sie haben sich das sehr „leicht“ gemacht! — Der Witz war ja außerordentlich geistvoll!
Der Antrag Leicht hat inzwischen noch durch einen anderen vorliegenden Antrag eine Veränderung erfahren, die von der Re⸗ gierung ebenfalls begrüßt wird (bravo rechts), nämlich die Ver⸗ änderung, daß der Mindestsatz des Frauengeldes von 5 auf 10 Mark erhöht wird. Wird diesem veränderten oder verbesserten Antrag Leicht zugestimmt, meine Herren, so wird das Ergebnis das sein, daß die vorhandenen Mittel jedenfalls dahin gebracht werden, wo am meisten Not ist. Der Antrag Leicht ist grund⸗ sätzlich nach sozialen Gesichtspunkten aufgebaut. Er gründet sich nicht — im Gegensatz zu dem Beschluß des Haushalts ausschusses — allein auf das Grundgehalt, sondern er umfaßt das gesamte Gehaltseinkommen; er gibt also der Familie, die neben dem Ehe⸗ mann aus Frau und Kindern besteht, einen Zuschlag, der sich eben nach dem Einkommen berechnet, das auch für die Frau und für die Kinder gegeben wird, und zwar ein Viertelmonatsgehalt bei den Gruppen 1 bis IV und ein Fünftelmonatsgehalt bei den Gruppen V und VI. Es ist obendrein vorgesehen, daß Mindestsãtze gezahlt werden sollen, nämlich 80 Mark für den Ledigen und für den Familienvorstand ebensoviel und außerdem 10 Mark für die Frau und 5. Mark für das Kind. Auf diese Weise ist Vorsorge ge⸗ troffen, daß auf jeden Fall eine gewisse, sicherlich nicht große Gehr richtig! und Heiterkeit links), aber immerhin fühlbare Zu⸗ buße dem einzelnen gegeben wird.
Meine Damen und Herren, nun der Gegensatz zu dem Be⸗ schlusse des Haushaltsausschusses. Es ist eben bemerkt worden, daß der Beschluß des Haushaltsausschusses mehr brächte. So ist die Wendung richtig. Richtig aber ist wohl, daß er mehr kostet. (Zu⸗ rufe links) Er kostet im Gesamtergebnis für das Reich und ins besondere auch für die Länder und Gemeinden etwas mehr. Groß ist der Unterschied überhaupt nicht. Aber der Verteilungsgrundsatz ist eben ein ganz anderer, und mir scheint es, gerade wenn man geringe Mittel zu verteilen hat, ein ganz wichtiger Gesichtspunkt zu sein, daß man so verteilt, daß dabei denen, die am meisten zu bestehen haben, auch verhältnismäßig am meisten gewährt wird ssehr richtig), und der Beschluß des Haushaltsausschusses baut sich nur auf das Grundgehalt auf, behandelt also grundsätzlich den Junggesellen ebenso wie den Familienvater mit zahlreichen Kindern. Dieser soziale Gesichtspunkt spielt für die Regierung bei ihrer Stellungnahme eine große Rolle.
Nun aber der andere Gesichtspunkt, daß eine Dauerregelung durch den Beschluß des Haushaltsausschusses herbeigeführt werden würde. Formell steht das im Beschlusse des Haushaltsausschusses nicht darin; tatsächlich aber kann gar kein Zweifel sein, daß der Beschluß von den Kreisen der Beamtenschaft als eine Dauer⸗ regelung ausgelegt wird. (Sehr richtig! links.) In noch stärkerem Maße gilt das selbstverständlich für den weiteren Antrag, der ein⸗ gebracht worden ist, diese Erhöhung der Gehaltsgruppen J bis VI im Wege einer Ergänzung der vorläufigen Regelung im Haus—⸗ haltsgesetz 1925, also in grundsätzlich gesetzgeberischer Weise vor⸗ zunehmen. Dieser zweite Antrag bedeutet in noch stärkerem Maße als der erste Antrag die Dauerregelung. Nun setze ich der Dauer⸗ regelung, meine Herren, noch einmal entgegen: es handelt sich wirklich bei der Art, wie die Beamtengehälter aufgebaut werden, nicht um eine Angelegenheit von geringerer Bedeutung, die so nebenbei bei einer Notregelung erledigt werden könnte, noch dazu ohne das Vorhandensein einer im eigentlichen Wortsinne verant⸗ wortlichen Regierung. Die Dinge liegen auch nicht so, daß wir etwa dauernd mit unserer ganzen Beamtengehaltsregelung an die Klassen 1 bis XII gebunden sein müßten. Sie wissen, daß sehr
ernste Erwägungen an verschiedenen Stellen darüber im Gange sind, die Zahl der Klassen zu vermehren (lebhafte Rufe links: hört, hörth, und wenn diese Regelung erfolgt, so kann das in der Tat außerordentlich nützlich sein, weil man dann in richtiger Weise die einzelnen Dinge den einzelnen Bedürfnissen anpassen kann. (3u⸗ rufe links) Wir haben nämlich alle miteinander, seitdem wir die Regelung 1 bis XII kennengelernt haben, Erfahrungen darüber gemacht, wo Irrtümer bestehen und wo es richtiger ist, Unter⸗ schiede vorzunehmen. Sie brauchen das nicht so auszulegen, wie Sie (nach links) wollen, als wenn die Dinge alle nach oben ge— zogen werden sollen. Große Heiterkeit links) Nein, meine Herren, es handelt sich auch darum, gerade in den unteren Gruppen genau zwischen den einzelnen Verhältnissen zu unterscheiden, wo es an⸗ gezeigt ist, die Dinge in dieser oder jener Art zu verãndern (GZu⸗ rufe von den Kommunisten), und dabei wird sich ergeben, meine Herren, daß gerade diese eindringliche, feine Arbeit der Gesamt⸗ heit unserer Beamtenschaft, insbesondere auch den unteren Be⸗ amtengruppen zugute kommt. (Zurufe links.)
Einer solchen grundsätzlich wichtigen Regelung kann man nicht durch einen Beschluß vorgreifen, der bei der Gelegenheit einer Notmaßnahme in so genereller Form gefaßt wird. (Zurufe von den Kommunisten) Darum spreche ich gerade im Interesse einer ordnungsmäßigen Regelung unseres Beamtenrechts und unserer Beamtenbesoldung, die eine der wichtigsten Grundlagen des Staates ist, den Wunsch aus, hier nicht vorzugreifen, sondern diese Regelung einer genauen Ueberlegung im Parlament zu überlassen. Ich glaube, daß das gerade einer richtigen Auffassung des parla⸗ mentarischen Standpunktes entspricht, daß man solche Ent⸗ scheidungen erst fällt, nachdem die Dinge nach allen Richtungen im einzelnen geprüft sind. (Sehr richtig!)
Bemerken muß ist gegenüber einem vorliegenden Antrage, daß wir uns in der Regelung einer Notmaßnahme zugunsten der Beamten befinden. Ich glaube, daß es völlig von der grungsätzlich richtigen Einstellung abweicht, wenn hiermit Arbeiterfragen ver⸗ bunden werden. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Arbeiter⸗ fragen gehören in den Tarifvertrag. Das ist ein Bekenntnis, das bisher allgemein abgelegt worden ist und das gerade als ein Fort⸗ schritt unserer neueren Form, die gesellschaftlichen und staatlichen Dinge anzusehen, betrachtet worden ist. Im Tarifvertrag muß die Frage geregelt werden und nicht durch solche Beschlüsse hier.
Dann sind Anträge eingebracht worden, über die Gruppe VI hinauszugehen und auch den Gruppen VII bis XII eine Zulage zu gewähren. Meine Damen und Herren, die allgemeinen beamtenpolitischen Gesichtspunkte, die für eine solche Regelung sprechen, verkennt die Regierung wirklich in keiner Weise und ver⸗ kenne insbesondere auch ich nicht. Zwischenrufe vorhin haben gerade darauf hingedeutet, als wenn nach dieser Richtung von der jetzs nur noch geschäftsführenden Regierung nach Ansicht der Herren zu viel getan worden wäre. Sie sehen, die Meinungen gehen darüber durchaus auseinander. x
Wir müssen aber die Situation jetzt ansehen, wie sie tatsäch⸗ lich ist. Wir sind in einer allgemeinen Notlage unserer Wirtschaft und einer allgemeinen Notlage unseres Volkes, die uns dazu zwingt, gerade in der jetzigen Stunde bei solchen einmaligen, auf die Bedrängnis abgestellten Maßnahmen uns im denkbar engsten Rahmen zu halten. Es wäre sicherlich einem großen Teile des Hauses von ganzem Herzen erwünscht, wenn wir über die VI. Gruppe hinausgehen könnten.
Aber, meine Damen und Herren, nun lassen Sie mich auch einmal den finanziellen Gesichtspunkt mit aller Schärfe aus⸗ sprechen. Es ist unmöglich, daß wir die Verhältnisse, die jetzt vom deutschen Volk zu bestehen sind, meistern, wenn wir uns nicht von dem großen Grundsatz leiten lassen, die Maßnahmen auf das engste Maß, das möglich ist, zu beschränken. (Sehr richtig) Es ist sonst völlig undenkbar, daß wir die Finanzen von Reich, Ländern und Gemeinden in Ordnung halten. Was ist denn auch im Interesse der Beamtenschaft, was ist denn auch im Interesse der mittleren und höheren Beamtenschaft. die mir ganz gewiß ebenso wie dem ganzen hohen Hause am Herzen liegt, erreicht, wenn wir vielleicht in einigen Monaten in eine Lage hineinkommen, wo Reich, Länder und Gemeinden überhaupt nicht mehr imstande sind, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen! (Lebhafte Zustimmung in der Mitte. — Lärm und Zurufe von den Kommunisten: Fürstenabfindung! Offizierspensionen!) Nein, meine Damen und Herren, es handelt sich jetzt darum (fortgesetzter Lärm und Rufe von den Kommunisten: Konzernkrediteh, unter voller Uebernahme einer ungeheuren geschichtlichen Verantwortung vor dem deutschen Volk auf der schmalen Basis, die uns allein ge⸗ blieben ist, zu wirtschaften (3Zustimmung in der Mitte; andauernde Zurufe links) und diese schmale Basis nicht dadurch zu gefährden, daß man sich gegenseitig in der Stellung von Anträgen überbietet (erneuter Lärm links), und nicht dadurch zu gefährden, daß man die Wünsche, die man berechtigtevweise hegt, mit den Wirklichkeiten, die man ausführen kann, verwechselt. (Unruhe und Zurufe bei den Völkischen und Kommunisten.)
Was insbesondere die Frage der Beamtengehälter von der Gruppe Vll an anbetrifft, so ist es ja richtig, daß für das Reich der pekuniäre Mehraufwand eine sehr große Rolle verhältnismäßig nicht spielt. Anders ist das Bild aber bei den Ländern und bei den Gemeinden. Bei den Ländern und bei den Gemeinden, wo die große Zahl der Lehrer und der Richter ist, bedeutet ein Hin⸗ übergehen über die Gruppe VI einen Finanzaufwand, den die Länder und Gemeinden in ihrer großen Mehrzahl einfach nicht werden leisten können. (Sehr richtigl in der Mitte.)
Mir liegt eine Erklärung der preußischen Staatsregierung vor, die heute abgegeben ist und die folgendermaßen lautet:
Die preußische Staatsregierung ist nicht in der Lage, aus eigenen Kräften auch den Beamten von Gruppe VII an auf- wärts eine Verbesserung zu gewähren. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei) Neben der Bedeutung. daß die Erklärung als solche vorliegt, verweise ich Sie auf dle
Worte aus eigenen Kräften. Das heißt nämlich: wenn diese Dinge ins Laufen kommen, dann wird der Finanzausgleich wiederum angeschnitten, und die Grundlage dafür, daß wir alle unsere Not bestehen, ist doch auch die finanzielle Ordnung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden. Wir haben im vorigen Sommer hart genug darum gelämpft, um einen Finanzausgleich zustande zu bringen, einen Finanzausgleich, init dem am Schluß alle nicht zufrieden waren. Aber das ist ja wohl ein unvermeidliches Schicksal von derartigen Regelungen. Wir dürfen diesen Finanz ausgleich nicht wieder in Bewegung setzen, und gerade auch im Interesse des Beamtentums und insbesondere des Beamtentums liegt es, daß die finanzielle Ordnung mit aller Festigkeit und Sicherheit aufrecht erhalten wird. Wir dienen auch dem Beamten tum nicht damit, wenn wir solche Gelegenheiten wie diese hier benutzen, — — (Fortgesetzte erregte Zurufe von den Kommunisten. — Glocke des Präsidenten.)
Das ist eine unerhörle Behauptung. Bei jeder Gelegenheit, wo es möglich gewesen ist, bin ich für die Beamten eingetreten. Es ist ein starkes Stück, solche unwahrhaftigen Behauptungen hier auf- zustellen. Damit kann man die Tatsachen nicht aus der Welt schaffen. Andauernde erregte Zurufe von den Kommunisten. — Glocke des Prãsidenten.)
Nicht nur ich, sondern jede Regierung nimmt für sich das Recht und die Pflicht in Anspruch, die Angelegenheiten der Be⸗ amten mit besonderer Hingebung zu betreuen. Das ist die natür⸗ liche Aufgabe jeder Regierung. Aber diese Aufgabe umschließt auch die Notwendigkeit, auf die großen finanziellen Zusammen⸗ hänge hinzuweisen. Wir werden dahin kommen, daß die ganzen Fragen der Besoldungsreform, die ich vorhin angeschnitten habe. noch einmal in eingehendster Arbeit mit dem Parlament besprochen werden. Dann ist die Stunde gekommen, um über alle die hier einschlägigen Fragen endgültig zu entscheiden. Hier handelt es sich jetzt um eine Maßnahme, die aus der Not der Stunde geboren ist und die ihrem Wesen nach beschränkt werden muß auf die Punkte, wo es nun schließlich doch am allerdrückendsten und am allernot— wendigsten ist.
Meine Damen und Herren! Es handelt sich auch darum, eine Arbeit zu tun, die verwirklicht wird. Für jeden Beschluß, der hier gefaßt wird, bedarf es der Zustimmung des Reichsrats. Der Beamtenschaft ist nicht damit gedient, wenn ein Beschluß gefaßt wird, der theoretisch weitergeht, der aber nachher wegen des aus Zwang geborenen Widerspruchs im Reichsrat nicht ausgeführt werden kann. Ich rufe Sie noch einmal auf in dieser Stunde,
der Beamtenschaft wirklich zu helfen, indem Sie das tun, was möglich ist. Darum bitte ich Sie, aus all den Gründen, die ich genannt habe, dem Antrag Leicht in der verbesserten Form mit den fünf Mark mehr auf die Frau zuzustimmen. (Beifall in der Mitte. — Pfui⸗Rufe auf der äußersten Linken)
137. Sitzung am 16. Dezember 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichlenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger“ )
Am Regierungstische: Staatssekretär Popitz.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.
Ein Antrag der Bayerischen Volkspartei, der im Interesse don in der Pfalz wohnenden, im Elsaß aber beschaftigten Arbeitern Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr fordert, wird dem Ausschuß überwiesen, ebenso ein Antrag des Zentrums, der Notmaßnahmen für die Arbeiter fordert, die im Saargebiet beschäftigt sind, aber in den angrenzenden Reichsgebleten wohnen. Beide Anträge sollen noch vor Weih⸗ nachten erledigt werden.
Auf der Tagesordnung steht dann die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Senkung der L8ohnsteuer. Abg. dertz (Soz) berichtet über die Ausschußderhandlungen. Nach den Beschlüssen des Ausschusses wird u,. a. die Einkommensteuer nicht festgesetzt, wenn die Einnahmen des Steuerpflichtigen weniger als 1300 ei chsmarf im Jahre betragen. Staatssekrekär Popitz betont, der Entwurf bringe die Er⸗ füllung des im Sommer abgegebenen Versprecheng der . erung auf Ermäßigung der Lohnsteuer. Der Redner stellt fest, daß der im Ausschuß e, Beschluß auch dem Wunsch der Reichsregierung enk spricht. Weitergehende Anträge seien aber abzulehnen. . Abg. Höllein ann wendet sich gegen das System den Lohnsteuer und fordert stärkere Heranziehung der besitzenden Schichlen, Gr begründet dann den kommunistischen Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages auf 1500 6. Das System der Fammülien- bezüge, deren Erhöhung gleichfalls beantragt werde, sei auf die Dauer unhallbar. Der Redner wendet sich gegen weitere Erhöhung der PVtieten, wodurch die Parasiten in Deutschland dem schaffenden Volke das letzie Mark aus den Knochen herguspressen möchten. Die Preis- senkungtaktion sei eine lächerliche Geste gewesen; die Preise . anstatt zu fallen, auf der ganzen Linie in die Höhe gegangen. enn . nicht noch weiter gestiegen 56 so sei das kein Verdienst der Luther-Regierung, fondern eine Wirkung ber guten Weltkernte. Der n, ö zum Steigen der 6. beigetragen. Der Tribut utschlanbs an die Ententestagten sei durch die ien ne, künst · fich erhöht worden. Unter all diesen Einwirkungen habe sich die Wirtschaftsnotlage erheblich verschärft. Einen großen Teil der Schuld frage der unerhßrte Mielwucher der Hausagrgrier; besonders krasse Besspiele zeige der . Charlottenburg, die Gegend am Kur— fürstendamm usw. Der Redner weist quf die steigende Arbeitslosigkeit r Maffen hin. Hilfe fänden diese nicht, man halte höchstens blaue Bohnen für sie bereit. Die Steuerpolitik der Luther⸗Regierung sei unfozial und aufs schärfste zu verurteilen. Die Regierung habe im Ausschuß berechnet, daß J. Antrag die Einnahme aus der Lohn⸗ 3 auf 740 Piillionen im Jahr hergbdrücken würde; tatsächlich eien aber in den ersten Dreivierteljahren 1925 beweits Ii Iq Mist onen barauß aufgekommen. Die Steuerbeschlüsse seien so hoch. daß * die Erwerbslosen und die Beamten hinreichend gesorgt werden könnte hne baß bie kapitalsstifch. Schieberrupüblit gefähdet wörde,. Das Steueraufkommen der Besitzlosen sei gestichn. das der Besitzenden gefunken. Die Lohnsteuer bringe über 86 R der gesamten Einkommen teuer auf. Die Rezierung behaupte, der Reichsrat würde ejnen Lohn teuerabzug über 1200 1 nicht annehmen. Der Reichsrat sei schwarz gefärbt bis in die Wolle. (Deiterkeit) Die Regierung sollte ihn nicht als Kugelfang benmen. Durch den Sonnenschein von , der in dieses Haus gefallen sei, sei der alte Steuerblock im Reichstag
) Mit Ausnahme der durck Sperrdruch bervorgebebenen eden der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.