Der deutschnalionale Antrag, nur für das 6. Kind den Steuerabzug zu erhöhen, habe nur ganz geringe Be⸗ deutung und ändere . an dem Unrecht des ganzen Sxystems der prozentualen n Für den armen Proleten sel der Greschen mehr wert als 3 ark für den Hochbesoldeten. Seine Fraktign sei damit einderstanden, daß bei der veranlagten Ein kenn enfse nen steuer⸗ freie Abzüge auch für die geringeren Einkommen gemacht würden, aber nicht damit, daß auch die höchsten Einkommen in dieser Weise auf Koften der Aermeren begünstigt würden. Dig Fassung sei so swweifel⸗ 3. daß steuerfreier Abzug auch bei dem höchsten Einkommen heraus- e efen werden konne. Seine Fraktion beantrage deshalb, daß digser . nur für die Einkommen bis zu 12970. jzulässig sei. Der jommunistisch Antrag auf Erhöhung der Abzüge bei der, . 6. für sich, so daß er keiner weiteren 6 , bedürfe. Seine ran
mer minandergefallen.
reunde wollten die Steuerpolitik der Regierung brandmarken. (Bei⸗ all bei den Kommunisten.) —
Abg. Dr. Gereke (D. Nat): Wir 4 ung fragen, bis zu welcher Höhe das steuerfreie Existenzmin mum inanziell noch erträglich ist, und müssen im Augenblick schweren Herzens darauf verzichten, noch welter zu gehen. Wir können nur die kinderreichen Familien befonders entlasten und beantragen, den Abzug für das 5. Kind noch weiter zu ste gern, als der Ausschuß beschlossen hat. Wir beantragen ferner, daß für Kinder über 18 Jahre, die eine fremde Arbeitskraft ersetzen und nicht besonders zur Einkommensteuer veranlagt werden, auf jeden Fall ein steuerfreier Betrag von je 00 4A in Abzug gebracht wrd. Das ist für die kleinere Landwirtschaft von großer Bedeutung, die sonst steuerlich i. stehen würde, als wenn sie statt der Khlnder fremde Arbeiler beschäftigen würde. Im Di ref der kinder⸗ veichen her ge und der Gerechtigkeit für die kleine andwirtschaft bitten wir, unsere Anträge anzunehmen,. (Beifall rechts.) ‚.
Abg. Dr. Elsa Matz (OD. Vp. bespricht die Steue rabzüge der ktinderreichen Familien. Es sei bedauerlich, daß die Regierungs⸗ vorlage des Gesetzes über die Senkung der Lohnstener nux eine Erhöhung des allgemeinen steuerfreien Einkommenteils von 8 auf 100 Mark gebracht habe und die zweite Fortsetzung des seinerzeit im Reichstage angenommenen Inltiativgesetzes auf Erhöhung der teuerfreien Beträge für die kinderreichen Familien nicht berück⸗ ichtigt habe. Daß im Ausschuß eine . der festen Mindest⸗ reitelle für die kinderreichen Familien erreicht, worden sei, wäre ehr zu begrüßen. Die Steucrerleichterung für diese Familien reiche aber nicht entfernt aus, um dem tatsächlichen Bedürfnis zu en lsprechen. Steuerpolitik und Bevölkerungspolitik hingen eng zu⸗ santmen. In bedrohlicher Weihe sei in Deutschland ein Rückgang ber Geburten zu verzeichnen. Wenn wir nicht ein sterbendes Volk werden wollten, müsse die kinderreiche Familie die ausgleichende Fürsorge erfahren, die ihr in dem Artikel der Reichsverfassung zu⸗ gesichert werde. Hier gelte es nicht nur mit freundlichen Worten zu helfen, sondern mit Taten. Die kinderreiche Familie habe mit dem 1. Sktober eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung erfahren, während das Steuerüberleitungsgesetz günstiger gewesen sei. Dem⸗ entsprechend wünsche die volksparteiliche Entschließung eine Nach⸗ rüfung der Reichsregierung ob eine weitere Erhöhung der steuer⸗ . eträge für die kinderreiche Familie baldigst herbeigeführt werden könne. Dabei handele es sich nicht nur um die Erhöhung der steuerfreien Kupfabschläge, sondern auch der prozentualen Ab⸗ züge. Die früheren Anträge nach dieser Richtung hin, insbesondere auch für die mittleren Einkomnien, die jetzt im wesentlichen leer ausgingen, würden voll aufrecht erhalten. Die geringen Möglich⸗ keiten, die das Reich zur Fürsorge für die kinderreiche Familie abe, beständen neben der Gehalts- und Lohnpolitik und der Fohnungsfürsorge in steuerlichen Erleichterungen. (Beifall)
Abg. Dr. Hertz (Soz.) erklärt, daß der Gesetzentwurf zugleich eine Verurteilung der Haltung der Regierung im Soninier sei. Es wäre richtiger gewesen, wenn sich die Parteien damals nicht auf das Materlal der Regierung, sondern auf das seiner Partei verlassen hätten. Was damals zweckmäßig und notwendig ge⸗
wesen, sei aber heute nicht mehr ausreichend. Seine Partei hätte deshalb auch eine Erhöhung der Familienermäßigungen verlangt. Ihre Anträge hätten leider keine Mehrheit gefunden. Infolge der esonderen zeitlichen Verhältnisse im Dezember hätte seine Partei, um die Vorbereitungen für die Durchführung der neuen Maß⸗ nahmen möglich zu machen, den Erwägungen der Regierung Rech⸗ nung tragen müssen. Den deutschnationalen Antrag lehnt der Redner ab. Es seien dafür weniger sachliche als agitatorische Gründe maßgebend gewesen. Die k hätten nicht mit den Kommunislen wetteifern, sondern sich der sachlichen Haltung der Sozialdemokratie anschließen sollen. Der volkspartei⸗ ichen Entschließung stimmt der Redner zu, bemkrkt aber, daß die Ermäßigungen für die kinderreichen Familien die Steuersenkungen für die unteren Gruppen der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger nicht gefährden dürften.
Abg. Dr. Ho rlacher (Bayer. Vp) befürwortet gleich falls den Ankrag auf Abzug eines steuerfreien Betrages von 600 Mark für Kinder über 18 Jahre, die eine fremde Arbeitskraft ersetzen. Eine Familie, die einen landwirtschaftlichen oder Gewerbebetrieb mit allen Kräften aufrechterhalte, dürfe nicht noch steuerlich be⸗ äraft werden. Es handele sich hier nur um eine Ergänzung des isherigen Steuersyftems und um die Beseitigung eines schweren
Unrechts. Der Redner fragt das Reichsfinanzministerium, ob es bereit sei, alsbald neue öh e be f, mn u erlassen zwecks Angleichung der Steuer auf die veranlagten Einkommen an die Veränderungen der Lohn- und Gehaltssteuer.
Staatssekretär Popitz will nicht gelten lassen, daß es sich bei dem Antrag Dr. Horlacher nicht um eine Durchbrechung des Steuersystems handele; auf dem vorgeschlagenen Wege lasse sich das nicht durchführen. Es habe kein Einkommensteuergesetz in Deutschland gegeben, das eine solche Ausnahme zulasse. Er bitte den Antrag abzulehnen.
Abg. Kling (Wirtschaftl. Vereinig,) weist darauf hin, daß Hunderkltausende kleiner Landwirte, Siedler und kleiner Gewerbe⸗ freibender noch viel schlechter stünden als die Beamten. Die Re⸗ jerung sei auch nicht zu einer ganz kleinen Hilfe bereit. Alle Ver—
andlungen und Versprechungen der Paxteien und Regierung be⸗ deuteten leere Schaumschlägerei. Die Annahme des Antrages 8 würde nur einen einzigen Tropfen auf einen heißen tein bedeuten. Ein kleiner Landwirt, dem zwei erwachsene Kinder in der Wirtschaft hülfen, wäre sofort steuerfrei, wenn er einen fremden Arbeiter einstellte. So aber verdienten seine beiden Kinder , ,, im ganzen Jahre nur 809 bis 400 Mark. Diese un⸗
euere Ungerechtigkeit müsse beseitigt werden. Könne man in eutschland keine Ersparnissfe mehr machen, wo solle dann der Kredit zu billigem Zinssatz herkommen? Die Richtsätze seien viel j hoch aufgestellt. Diese Steuer wirke direkt wie eine Strafe für 2— 14stündige Arbeit. Da sei eine Abwanderung der Kinder der Landwirte nach den Städten nicht zu verwundern. Dort bekämen sie schließlich für Nichtarbeit Erwerbslosenunterstützung. Gerade aus der kleinen Landwirtschaftsbevölkerung müsse sich unser Volk doch wieder aufbauen. Es handele sich nicht um die Höhe der Ab⸗ züge, sondern um die Gleichberechtigung. Es sehe fast so aus, als ob die Regierung und die großen Parteien sich einig seien, den deutschen Mittelstand zu vernichten.
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) polemisiert gegen die Bezeichnung des Hausbesitzers als Hausagrarier durch den Ab⸗ eordneten Höllein. Der Redner und seine Partei habe mit olchem Mietwucher nichts u tun. Hölleins leichtfertige Aus— sihrungen seien schlimmste Verhetzung gewesen. Das Sinken der Heburtenzahl sei hauptsächlich eine Folge der ungeheuer großen Wohnungsnot, namentlich für die jungen Paare. Daraus erkläre ich auch die übergroße Zahl von Abtreibungen. Das sei die chlimmste Gefahr für ein Volt.
Abg. Brüning Gentr') stellt fest, daß für die Notwendig⸗ keit der Erhöhung der festen Abzüge neue Momente hinzugekommen seien. Eine gewisse Härte für die kleinen Landwirte erkennt er an und beantragt Ueberweisung des Antrages an den Steuerausschuß zu eingehender Erörterung.
Damät ist die Aussprache geschlossen.
In der Ab st im mung werden sämtliche Abänderungs⸗ anträge aus dem Hause abgelehnt. Ter Antrag der Deutfch⸗ nationalen, wonach die Steigerung der Kinderabzüge noch
über das . Kind hinaus ausgedehnt werden soll, wird durch Auszählung mit 183 3. en 138 Stimmen bei einer Ent⸗ haltung abgelehnt. Die 3 des Ausschuffes werden unverändert angenommen. Danach bleiben bei der Lohnsteuer vom Arbeitslohn jährlich 1209 Mark steuerfrei, und zwar 720 Mark als steuerfreier Lohnbetrag (sogenanntes steuer⸗ freies Existenzminimum), 240 Mark zur . der Werbungskosten und 246 Mark zur Abgeltung der Sonder⸗ leistungen. Außerdem bleiben steuerfrei für die Ehefrau und . jedes minderjährige Kind je 10 Prozent des nach Abzug er 1200 Mark verbleibenden Arbeitslohns, mindestens aber 120 Mark für die Ehefrau, 120 Mark für das erste Kind, 240 Mark für das zweite Kind, 480 Mack für das dritte Kind, 720 Mark für das vierte Kind, je 960 Mack für das fünfte und jedes folgende Kind.
ei der veranlagten Einkommensteuer werden in ähn⸗ licher Weise Abzüge gemacht. Einkommen unter 1300 Mark im Jahr sollen überhaupt nicht veranlagt werden, also steuer⸗ 2. bleiben. Diese steuerfreie Grenze von 1300 Mark soll bei en verheirateten Steuerpflichtigen sich * erhöhen für die Ehefrau um 109. Mark, für das erste Kind um 100 Mark, für das zweite Kind um 180 Mark, für das dritte Kind um 360 Mark, für das vierte Kind um 540 Mark und jedes folgende Kind um 720 Mark.
Im übrigen werden von den Einkommen bei der Ver⸗ anlagung abgezogen: 720 Mark als steuerfreier Einkommens⸗ teil, sofern das Einkommen 10 000 Mark im Jahr nicht über⸗ steigt, sowie ferner für die Ehefrau und jedes minderjährige Kind je 8 Prozent des nach Abzug der 720 Mark verbleibenden Einkommens, jedoch höchstens je 600 Mark für die . und jedes Kind, insgesamt aber nicht mehr als 8000 Mark; der Abzug für die Familienangehörigen soll aber mindestens betragen für die Ehefrau 100 Mark, für, das erste Kind 100 Mark, . das zweite Kind 180 Mark, für das dritte Kind 360 Mark, für das dierte Kind 540 Mark, für das fünfte und jedes folgende Kind je 720 Mark.
Der Antrag Horlacher, einen steuerfreien Abzug von je 600 Mark für Kinder über 18 Jahre einzuführen, die eine fremde Arbeitskraft ersetzen, wird an den Steuerausschuß überwiesen.
In der sich sofort anschließenden dritten Lesung erklärt Abgeordneter Höllein nochmals. daß die kommunistische Fraktion die Vorlage ablehne, weil sie unbefriedigend sei.
Die Vorlage wird auch in der dritten Lesung im einzelnen und in der Schlußabstimmung im ganzen an⸗ genommen. Die Entschließung der Abgeordneten Dr. Matz (D. Vp. . wird angenommen, wodurch die Regierung um eine Nachprüfung ersucht wird, ob eine weitere Erhöhung der Ab⸗ züge Kür kinderreiche Familien herbeigeführt werden kann.
Darauf setzt das Haus die dritte Beratung des Haushalts für 1926 beim „Landwirtschaftsetat“ sort.
Abg. Weidenhöfer (Völk weist darauf hin, daß die Not der Landwirtschaft sich noch erheblich vergrößern werde. Die , , habe nichts Durchschlagendes unternommen. Die Zoölle würden der Landwirtschaft wenig helfen. Man komme bei der Regierung nicht aus den Erwägungen heraus. Die Landwirtschaft sei schließlich miß⸗ trauisch geworden. Augenblicklich befinde man sich ja wieder in dem normalen Zustand der Deutschen Republik: In der Regierungs⸗ bildung. Voffentlich sei aber bald eine Regierung da, die dann an die praktischen Maßnahmen für die Landwirhschaft herangehen werde. Die Not der Landwirtschaft erfordere vor allem langfristige Kredite. Der Reichsbankpräsident Schacht, der hier so sehr gelobt worden Fei, ö verantwortlich für den Zusammenbruch der Landwirtschaft. Die Reichsbank sollte eigentlich das größte Interesse an der Erhaltun der Landwirtschaft haben. Welche Devise sei Herrn Hoernle eiʒgentlich von Moskau aus zugegangen, daß er jetzt so bauernfreundliche Anträge stelle? Aber sie seien zu begrüßen, woher sie guch kämen. Durch die Aufforderung an die deutsche Landwürtschaft, Wechse kredite aufzu⸗ nehmen, habe man geradezu ein Verbrechen begangen. Landwirtschaften von 30 900 bis 40 009 Morgen mit einem Verkaufswert von einer halben Million seien heute nicht in der Lage, ihre Wechsesverbindlich⸗ keiten zu erfüllen. Die Finanzpolitik des Herrn Schacht habe die Landwirtschaft zerschlagen. Sie werde im kommenden Jahr nur ganz minimale Mensen von Kunstdünger anwenden können und die Folge werde, wenn nicht eine Mißernte, so doch eine äußerst geringe Ernte ein. Sei das die Absicht gewesen, und sage man es nur nicht? Der Redner fordert Umwandlung der Wechsel kredite in Realkredite. Kein Landwirt könne vor seiner . die Aufnahme von Wechselkrediten verantworten, eher solle er sich einen Strick kaufen, um sich aufzu⸗ hängen. Der Redner schildert dann die trostlose Lage der einzelnen Wirtschaftszweige der Landwirtschaft. Am traurigsten sehe es wohl in seiner Gegend um die Pferdezucht aus; infolge bitterster Not führten die Pferdezüchter die jungen Tiere dem Markt zu, von wo sie in die
ferdeschlächtereien wanderten. Zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit Kartoffeln hätte die Reichsregierung pflichtgemäß Kredite zur Verfügung stellen müssen. Unter den Sachverständigen scheine sich ein sehr unsauberes Gesindel zu befinden, mit dem auf— geräumt werden müsse. Mit der Ausmerzung der Drohnen aus der deutschen Landwirtschaft, die sich in der Inflationszeit in sie hinein⸗ emogelt hätten, sei die Landwirtschaft. völlig einderstanden. Die Lage sei piel ernster, als Graf Kanitz sie ansähe. Abhilfe in aller⸗ nächster Zeit sel unerläßlich. Der Redner kritisiert noch scharf die gemeinnüßigen Siedlungsgesellschaften; sie seien vor allem nicht dazu da, spekulative Grundstücksgeschäfte zu machen, wie es z. B. in der Lüneburger Heide geschehen sei. Die Spanne zwischen Erzeuger⸗ und Verbraucherpreis in der Viehwirtschaft sei unerhört, hoch, Das liege in erster Linie an der übergroßen Zahl der Lebensmittelhändler. Der Redner befürwortet seinen Antrag auf Verbot der Eintreibung voll— streckbarer Schuldtitel aus Wechselkrediten der Landwirtschaft durch IZwangsversteigerung von landwirtschaftlichen Grundstücken oder Be⸗ kriebsmitteln und auf Umwandlung aufgenommener Wechselkredite durch Reichsmittel in langfristige Kredite zu mäßigen Zinssätzen. Mit welcher Berechtigung würden in Deutschland überhaupt noch 12 bis 14 33 ZJinsen genommen? Ueber diese Frage könnte der demo⸗ kratische Generalsachverständige Rönneburg veelleicht seine Doktor arbeit schreiben. Bricht die deutsche Landwirtschaft restlos zusammen, dann bedeute das den Zusammenbruch der gesamten deutschen Wirt⸗ schaft und die Vernichtung der Voraussetzung für jeden Wiederaufstieg zu deutscher Macht und Größe. Cebhafter Beifall rechts,.)
Abg. Do rsch Hessen (D Nat.): Die Landwirtschaft wird noch nicht so gewürdigt, wie es nohwendig ist: sie ist die Grundlage und das Fundament des Staatswesens. Der Landwirtschaftsminister hat die Lage der Landwirtschaft noch zu optimistisch angesehen. Die Land= wirte nehmen Geld zu geradezu unheimlichen Zinsen auf, um nur die Katastrophe abzuwenden, aber sie können an künstlichen Düngemitteln heute nur das allernotwendigste kaufen. Solche Crperimente, wie sie uns der Vorwärts! für den Weinbau empfiehlt, müssen wir ablehnen, weil wir die Landwirtschaft erhalten wollen. Der demo— kratische Redner Rönneburg hat gemeint, man könne nicht von einer Not des Landes, ir, von einer Not des Landbundes sprechen; er hat damit seine Feindschaft gegen den Landbund bekundet. Mit ihren Vorwürfen gegen den Landbund und die landwirtschaftlichen ,, . schaften sollten die Demokraten vorsichtiger sein. Ihre Mandate sind immer mehr zusammengeschmolzen. Die Kommunisten mögen sich ge⸗ sagt sein lassen, daß die Schutz zölle gerade den kleinen Landwirten nützen, die unsere Wehrlchter sind. Auch die Haltung des Zentrums ar Krife der Landwirtschaft läßt zu wünschen übrig. (Widerpruch im zentrum) In der Aufnahme von Krediten müßen die Landwirte deute fehr vorsichtig sein. Kredite für künstlichen Dünger sind wohl noch vertretbar, aber nicht für Maschinen, und an Neubauten kann vorerst überhaupt nicht gedacht werden. Nur die Not hat die Land wirte cezwungen, Wechsel zu un terschreiben, weil diese am leichtesten zu Geld zu machen find. Die steuerliche Keie ist viel zu groß
geworden; in den Verwaltungen im Reich, in den Länder und Ge⸗
meinden wird dagegen s getrieben, der Anteil der Ver. waltungskosten an den Ausgaben ift immer höher geworden. Im Freistaat Hessen sind z. B. die Verwaltungskosten von 75 Millionen m Jahre 1914 f 1515 auf 1065 Millionen im Jahre 1924 ue e. Wir müssen eine zweite Inflation vermieden; ein gesunde irtschaft ist der beste Rückbalt einer festen Währung. Bei 2
Abg. Hemeter (D. Nat) befürwortet sanen. Antrag, die Regierung um Vorlegung eines Rahmengesetzes für die Ausbildung
der landwirtschaftlichen Gutsbeamten zu * Die Veranlassung
zu dem Antrag gab emnerseits die kolossale Ueberfüllung dieses Berufs und auf der anderen Seite die Tatsache, daß eine Unmenge ungeeigneter Elemente sich in diesen Beruf a n haben. Sãmtliche Parteien des Haufes sind sich einig darüber, daß die landwirtschaftliche Pro duktion gehoben und die Eigenerzeugung im Interesse der Ernährung unseres Volkes gefördert werden muß. r ndgedanke des Rah mengesetzes ff es nun, für diese Aufgabe unsere landwirtschaft⸗ lichen Berufsbeamten geeignet zu machen zur Mitarbeit auf diesem Gebiet. Es liegt sonach der Antrag nicht nur im Interesse unserer Lam wirtschaft. sondem guch im Inkeresse unserer gesamten Volkswirt. schaft. Von diefem Gesichtspunkt aus bitte ich, dem Antrag, der wohl einem Ausschuß zu überweisen sein wird, wohlwollend gegenüber⸗ zustehen und ihm im Prinzip zuzustimmen. Beifall) ;
Ein Regierungsvertreter erklärt, daß ein ent- sprechendes Gesetz in Vorbereitung sei. 36. ;
Abg. He met er (D. Nat zeeht mit Rücksicht auf diese Er⸗ klärung seinen Antrag vorläufig zurück. 2
Bil Beratungen werden darauf abgebrochen. Das Haus 6 sich.
onnerstag 1 Uhr: Weiterberatung; kleine Vorlagen. Schluß 7* Uhr.
Preußijcher Landtag. 109. Sitzung vom 15. Dezember 1925. Nachtrag.
Die Rede, die der Minister für Volkswohlfahrt Hirt⸗ s . im Laufe der Beratung des Haushalts für Volks⸗ wohlfahrt gehalten hat, lautet dem Wortlaut nach wie folgt:
Meine Damen und Herren, auf die Große Anfrage Nr. 7 der Fraktion der Wirtschaftlichen Vereinigung habe ich folgendes zu erwidern:
Nachdem im Jahre 1919 vom Herrn Landwirtschaftsminister zur Förderung des Kleinwohnungsbaues bereits Baugenossenschaften, Ge⸗ meinden und Einzelsiedlern auf Antrag Bauholz aus Staats⸗ for sten freihändig verkauft worden war, wurde für das Jahr 1920 die Holzabgabe an gemeinnützige Siedlungsgesellschaften einheitlich für Preußen geregelt. Danach waren alle gemeinnützigen Siedlungunter⸗ nehmungen sowie Gemeinden und Einzelsiedler gehalten, sich wegen des Holzbezugs an die zuständigen probinziellen Wohnungsfürsorge⸗ gesellschaften zu wenden, die ausschließlich zu Trägern des fiskalischen Holzgeschäfts bestellt worden waren.
Vom Herrn Landwirtschaftsminister sind während der Jahre 1920 bis 1924 folgende Mengen Skaatsholz für Siedlungszwecke bereitgestellt worden: Im Jahre 1920 insgesamt 400 00 Feftmeter zu einem Durchschnittspreis der letzten drei Monate vor Ueber⸗ weisung, wobon 358 824 Festmeter Holz von den provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften erworben worden sind, die restlos als verbaut, d. h. für den Kleinwohnungsbau verwendet, nachgewiesen sind.
Im Jahre 1921 sind 206 500 Festmeter Holz zum Versteigerungs⸗ durchschnittspreis des Monats November 1920 überwiesen worden. Davon wurden 186 605 Festmeter übernommen, die gleichfalls als verbaut nachgewiesen worden sind.
Im Jahre 1922 haben die provinziellen Wohnungsfürsorge⸗ gesellschaften das für Siedlungsbauten erforderliche Holz in öffent⸗ lichen Versteigerungen oder freihändig vom Forstfiskus erwerben müssen. Eine besondere Bereitstellung von Staatsholz fand nicht statt. Die gestundeten Holzkaufgelder waren von den Gesellschaflen in gleicher Höhe wie vom freien Holzhandel zu verzinsen. Der ge⸗ währte Vorteil bestand allein in der Hinterlegung von Eigen oder Kautionswechseln. Die den Gesellschaften zugesicherte Rückprämie in Höhe von 509 Papiermark wurden in der Folgezeit durch die Inflation so mitentwertet, daß es sich schließlich nicht mehr lohnte, sie anzuweisen, worauf dann ihre Anweisung und Auszahlung ein⸗ gestellt wurde. Da daraufhin die Gesellschaften von Staats wegen kaum noch eine nennenswerte Vergünstigung erhielten, konnte von der Bei⸗ bringung eines Nachweises über die Verwendung des ersteigerten Holzes schließlich abgesehen werden, nachdem bereits ein Teil des Holzes als ordnungsmäßig verbaut nachgewiesen worden war. (Zuruf rechts) — Wie bei anderen Leuten auch, verehrter Herr. Nicht nur
sellschaften, sondern bei dem freien Holz⸗
Abgeordneter.
Im Jahre 1923 sind 154009 Festmeter und nachträglich wei lere 60 000 Festmeter für Ostpreußen, also insgesamt 214000 Festmeter Holz, bereitgestellt worden, und zwar zum Durchschnittsmarktpreis des Nebernahmemonats. Erworben wurden von den Wohnungs⸗ fürsorgegesellschaften 199 118 Festmeter Hol, die bis auf 177 Fest⸗ meter als verbaut nachgewiesen und dem Kleinwohnungsbau zugeführt worden sind. Der Nachweis des Restes ist noch zu führen.
Im Jahre 924 betrug das bereitgestellte Kontingent 206 009 Festmeter, von denen 173 310 Festmeter erworben worden sind. Als Verkaufspreis wurde der Versteigerungsdurchschnittspreis aus dem letzten Friedensjahr 1914 mit einem Aufschlag von 15 93 festgesetzt.
Aus diesem Holzgeschäft sind den Wohnungsfürsorgegesell⸗ schaften im allgemeinen recht erhebliche Verluste dadurch ent⸗ standen, daß die Versteigerungspreise für Holz vom Frühjahr 1921 ab dauernd abbröckelten und schließlich die Festpreise, die die Gesell⸗ schaften an die Forstkasse zu zahlen hatten, erheblich unterschritten. Der Nachweis über die Verwendung dieses Holzes liegt noch nicht vollständig vor, da bei einigen Gesellschaften noch Bestände davon als Bauzubehörteile, Tischlerware, Fußböden und dergl. lagern.
Ueber die hier angegebenen Mengen an Staatsholz hinaus war es den Gesellschaften unbenommen, auch Holz im freien Handel zu erwerben, über das sie selbständig ohne Erbringung eines Nach⸗ weises verfügen konnten, wie es allen anderen Leuten in Denutsch— land und in Preußen auch gestattet war. Davon haben die einzelnen Gesellschaften namentlich in den letzten Jahren, soweit es im Interesse des Baumarktes und ihres Betreuungsgeschäftes zweckmäßig erschien, Gebrauch gemacht. Auch dieses Holz ist, trotz dem seine Verwendung nicht ausschließlich an den Kleinwohnungs⸗ bau gebunden war, fast restlos diesem zugeführt worden. Irgend⸗ welche staatlichen Vergünstigungen erhielten die Gesellschaften für dieses Holz nicht. (Zuruf) Für dieses Holz, das sie freihändig erworben hatten. Ich habe das ausdrüclich sestgestellt. Mit der Ueberwachung der Verteilung des Holzes und mit der Nachprüs uns seiner bestimmungsgemäßen Verwendung waren die Bezirl⸗⸗
.
wohnungskommisfare bei den Regierungspräsidenten beauftragt,
von denen nach Bedarf die zuständigen Hochbauämter zu örtlichen Nachprüfungen herangezogen werden konnten. Die Nachweisungen durch die Gesellschaften geschahen listenmäßig auf Grund eines im Ministerlum ausgearbeiteten Formulars. Hierfür mußten Lage— pläne beigefügt werden, in denen die einzelnen mit Holz belieferten Bauvorhaben kenntlich zu machen waren, und genaue Bezeichnung des Grundstücks durch Angabe von Straße und Hausnummer bezw. der Grundbuchbezeichnung anzugeben waren. Von jedem Bau⸗ vorhaben war die Zahl der Wohnungen, die Größe der Wohn⸗ flächen und die verbaute Menge an Rund⸗ oder Schnittholz anzu⸗ führen. Falls die Zahl dieser verbauten Holzmengen über oder unter einem Normalsatz lag, waren nähere Begründungen verlangt. ;
Den nachprüfenden Beamten der Regierungsinstanz — Wohnungsaufsichtsbeamten — war es überlassen, in welcher Weise sie nach pflichtgemäßem Ermessen die Prüfung der Nachweisnngen vornehmen wollten; sie konnten die Vorlage von Entwurfs zeichnungen verlangen und sich ausgearbeitete Holzlisten vorlegen lassen. Durch Ortsbesichtigungen, auch durch Stichproben an den ausgeführten Bauten konnten die Nachweisungen auf ihre Richtigkeit nachgeprüft werden. Die Nachweisungen wurden dann gesammelt mit sämtlichen Anlagen vom Bezirkswohnnngs— kommissar nach rechnerischer Prüfung, mit Feststellungsvermerk und Richtigkeitsbescheinigung versehen, dem Ministerium zugesandt. das nach Ueberprüfung der Belege die Nachweisungen anzuerkennen hatte und, sofern Rückprämien gewährt wurden, diese durch Ver⸗ rechnung anwies.
Verluste sind dem Forstfiskus aus dem fiskalischen Holzgeschäft mit den Wohnungsfürsorgegesellschaften durch Verschulden dieser Gesellschaften in keiner Weise entstanden (Zuruf: Mitteldeutsche Heimstätte! — ich komme darauf; wenn Sie nur einen Augenblick Geduld haben möchten! — da sämtliche von den Gesellschaften in den einzelnen Jahren erworbenen Holzmengen nach den dafür geltenden Bestimmungen bezahlt worden sind. Sofern bei der langfristigen Stundung der Holzkaufgelder zahlenmäßige Verluste durch die Wirkung der Inflation errechnet werden können, trifft die Gesellschaften keinerlei Verschulden, denn diese rechnungs⸗ mäßigen Verluste sind bei allen mit Zahlungsaufschub getätigten Holzgeschäften des Landwirtschafisministeriums in der Inflations— zeit allgemein entstanden, und sie sind vom Forstfiskus, nicht von den Wohnungsfürsorgegesellschaften zu vertreten. (Zuruf) Wenn Sie darüber Auskunft haben wollen, was die anderen bekommen haben (erneuter Zuruf) — lassen Sie mich doch wenigstens einmal aus—
reden! — so bitte ich doch beim Landwirtschaftsministerium anzu⸗
fragen. Das habe ich doch nicht zu vertreten. (Zuruf) Dann bätte ich doch nicht an mich die Anfrage zu richten, sondern an das Landwirtschaftsministerium. (Zuruf — Glocke des Präfidenten.) Ich bin doch nicht Chef der Städte gewesen und werde auch niemals Chef der Städte werden. (Zuruf)
Auch der Allgemeinheit sind Verluste nicht erwachsen; denn die Wohnunngsfürsorgegesellschaften haben nachgewiesenermaßen die⸗ jenigen fiskalischen Holzmengen, die sie in den einzelnen Jahren erworben haben, tatsächlich auch dem Kleinwohnungs bau zugeführt.
Da der Beleidigungsprozeß der Mitteldeutschen Heimstätte in Magdeburg — ich komme also auch darauf — den diese gegen den „Holzmarkt“ angestrengt hat, weil dieser ihr und den beteiligten Behörden Unlauterkeit und den Geschäftsführern der Gesellschaft
Eigennutz, Schiebung usw. vorgeworfen hatte, scheinbar zu anderen
Feststellungen geführt hat, so wird dazu noch folgendes bemerkt: Die Mitteldeutsche Heimstätte war im Februar 1920 gegründet und ebenso wie die anderen Wohnungsfürsorgegesellschaften veranlaßt worden, fiskalisches Holz alsbald zu übernehmen. Die Vertragsabschlüsse zogen sich bis in den Sommer hin. Inzwischen erwies es sich als unmöglich, das für die Bauzeit des Jahres 1920 bestimmte fiskalische Rundholz und das hieraus erzeugte Schnittmaterial dem Klein⸗ wohnungebau umgehend zuzuführen, weil der von der Mitteldeutschen Heimstätte zu zahlende Rundholzpreis während der Hauptbauzeit zu den Preisen des greifbaren Schnittholzmaterials des freien Marktes unverhältnismäßig teuer war. Es wurde damals vielfach noch aus der früheren Zeit stammendes, daher billiges Schnittmaterial auf den Markt geworfen. Die Absatzmöglichkeit wurde weiter dadurch beein⸗ trächtigt, daß die Hälfte des Rundholzes weit von dem eigentlichen Arbeitsgebiet der Mitteldeutschen Heimstätte, und zwar in der Provinz Schlesien, angewiesen worden war, so daß durch die hinzutretenden Frachten und die mit der Inflation weiter steigenden Bearbeitungs- kosten die Ware der Heimstätte weit teurer wurde, als sie der Handel am Ort des Bedarfs, im Magdeburger Bezirk, lieferte. Ferner aber wurde der Status der ganz jungen Gesellschaft, deren Schwerpunkt durchaus nicht im Holzgeschäft lag, sondern darin, sich in der Probinz einzuführen, mit Behörden, Genossenschaften und Siedlern in Fühlung zu kommen, sich Bankverbindung zu schaffen, kurz, das ganze Unter⸗ nehmen aufzubauen, auf das ungünstigste beeinflußt, ja, ihr Fort⸗ bestand gefährdet durch die ungeheuren Ausgaben für Abfuhr und Bewirtschaftung des nahezu unverkäuflichen fiskalischen Holzes. Trotz dieser ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse ist es der Mittel⸗ deutschen Heimstätte gelungen, über den Weg des freihändigen Ver— kaufs, dem grundsätzlich vom Ministerium auf mündliche Vorstellung der Geschäftsführung zugestimmt war, während allerdings vereinzelt bie Genehmigung des Regierungspräsidenten erst nachträglich erfolgte, den drohenden Schaden größerer finanzieller Verluste aus dem Holz— geschäft abzuwenden. Zu solchen Verkäufen konnte sich im übrigen die Heimstätte für berechtigt halten, weil sie die Sachbearbeiter der Regierung dauernd über die Absatzschwierigkeiten unterrichtete.
Der Vorwurf der Verschiebung von Holz kann sich nur auf Vorgänge auf einem schlesischen Sägewerk beziehen, das von der Mitteldeutschen Heimstätte mit dem Einschnitt einer größeren Rund— holzmenge im September 1920 beauftragt worden war und ein Jahr später in Konkurs geriet. Durch Unredlichkeit des betreffenden Sãge⸗/ müllers, über den die Heimstätte seinerzeit gute Auskunft erhalten hatte, und eines mit ihm Hand in Hand arbeitenden Abnahmebeamten sind der Heimstätte Verluste von rund 700 Festmeter Rundholz entstanden. Die angestellten Ermittlungen über den Verbleib haben zu keinem Ergebnis geführt. Es bestand auch keine Möglichleit, gegen den vermögenslosen Unternehmer, der im Juli 1922 ebenso wie der ungetreue Angestellte von der Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Betruges verurteilt worden ist, Ersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen. Der Verlust von 700 Festmeter ist nicht verschleiert, sondern rechtzeitig ordnungs mäßig gebucht worden. Weitere nennenswerte Verluste durch Diebstahl usw. find bei der Heimstätte nicht entstanden.
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Die nebertragung des fiskalischen Holzgeschäfts kraf die probinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften Anfang des Jahres 1920 sowohl an sich wie im Hinblick auf den großen Umfang dieses Ge— schäfts gänzlich unvorbereitet. Sie verfügten weder über die dafür notwendige Zahl von fachlich erfahrenen Beamten, noch über die un= bedingt zur Durchführung nötigen geschäftlichen Verbindungen und die dazu unentbehrlichen Lagerlätze, Schuppen und dergl. Dazu kam, daß die Wirtschaftslage des Jahres 1920 (Zuruf des Abg. Ladendorff: Aus dem heraus muß die Sache ja beurteilt werden, nicht aus den heutigen Verhältnissen heraus) auf dem Baumarkt außerordentlich unübersichtlich war. Die Preise für Baustoffe, insbesondere für Holz, waren dauernd erheblichen Schwankungen unterworfen, nicht nur in steigender, sondern auch in fallender Tendenz. War der Wert von einem Dollar Anfang Januar 1920 noch rund 50 Mark, so betrug er Mitte Februar schon rund 100 Mark, um dann bis zum Juni wieder bis auf rund 383 Mark zu fallen und bis Ende des Jahres auf rund 73 Mark zu steigen. Gleich unruhige Emwicklung zeigten auch die Baustoffpreise, ohne daß hierbei eine unmittelbare Abhängigkeit vom Dollarstand festzustellen gewesen wäre. Unter solchen dauernd wechselnden und unübersehbaren Verhältnissen litt die Durchführung des Holzgeschäftes. Lagen Anfang des Jahres 1920 bei den einzelnen Gesellschaften sehr umfangreiche Vor⸗ bestellungen auf Siedlungsholz vor, so wurden die Beftellungen gerade dann zurückgezogen, als die Gesellschaften in der Lage waren, den Holzbedarf zu befriedigen. Das hatte seinen Grund darin, daß inzwischen der freie Markt den sinkenden Schnittholz⸗ preisen ohne weiteres folgte und größtenteils mit Verlust verkaufte, um überhaupt irgendwelchen Absatz zu haben, während die Gesell⸗ schaften trotz ihrer ihnen vom Staate eingeräumten Vergünsti⸗ gungen mit ihren Sekbstkosten höher lagen als die Notverkäufe des freien Handels. Ein Mitgehen mit den Preisen des freien Handels war ihnen versagt, wenn sie nicht finanziell schwere Verluste er⸗ leiden sollten. Die Absatzschwierigkeiten erschütterten bei einigen Gesellschaften die Führung der Geschäfte ganz erheblich. Daß daraufhin, wie dies in dem Prozeß der Heimstätte zur Sprache ge⸗ bracht ist, zur Abwendung drohender Gefahren nicht immer zu wirtschaftlich befriedigenden und den behördlichen Bestimmungen wörtlich entsprechenden Maßnahmen gegriffen worden ist, war aus der Not der Wirtschaftslage heraus verständlich und fraglos richtiger als ein Vorgehen, das die Existenz der Gesellschaften überhaupt hätte gefährden können. So sind bei der Mitteldeutschen Heimstätte die in Schlesien ihr zugewiesenen Hölzer in den freien Handel ab⸗ gestoßen worden, weil weder Siedlungsgesellschaften noch Ge⸗ meinden gefunden wurden, die bereit waren, diese Hölzer abzu⸗ nehmen. Einen Schaden erlitten dadurch weder Siedler noch Forst⸗ fiskus, denn die Gesellschaft hat als Ersatz dafür aus ihren im freien Handel meist später erworbenen Beständen eine entsprechende Menge Holz dem Kleinwohnungsbau zugeführt. Wenn sie dieses Holz somit als ordnungsgemäß verbaut nachgewiesen hat, so kann ein derartiges Verfahren unter Berücksichtigung der Notlage, in der sich die Heimstätte befand, nur gebilligt werden. Es ist ver⸗ ständlich, daß Hemmungen solcher Art während der ersten Zeit des Holzgeschäftes und unter dem Druck der ungünstigen Wirtschafts⸗ lage auftreten konnten. Nachdem die Wohnungsfürsorgegesell⸗ schaften in der Folgezeit sich auf das Holzgeschäft eingestellt hatten, ist das erstrebte Ziel, den Siedlern das zur Durchführung ihrer Bauten notwendige Holz rechtzeitig und zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen, soweit es bei den schwierigen Verhält⸗ nissen überhaupt möglich war, tatsächlich erreicht worden. (Ab— geordneter Ladendorff: Hört, hört! Fragen Sie die Siedler) — Es kommt darauf an, welche Siedler man fragt. Es wird sehr viele Siedler geben, die durchaus für richtig halten, was ich gesagt habe. (Zuruf rechts) — Ueber den Prozentsatz wollen wir nicht streiten!
Mit der Beaufsichtigung der Holzgeschäfte der einzelnen Woh nungsfürsorgegesellschaften sind die am Sitze der Regierungs⸗ präsidenten für die Kleinwohnungsbelange tätigen Wohnungs⸗ aufsichtsbeamten beauftragt gewesen und dafür verantwortlich. Soweit die staatlichen Hochbauämter mit Nachprüfung in einzelnen Fällen beaufragt worden sind, tragen die Vorstände der Hochbau— ämter für die Richtigkeit der abgegebenen Bescheinigungen nach der Dienstanweisung für die Lokalbaubeamten der Staatshochbau— verwaltung die Verantwortung.
Nach den vorstehenden Ausführungen kann eine Haftbar— machung von Beamten nicht in Frage kommen, da Verluste weder dem Staate noch der Allgemeinheit, sondern nur den Gesellschaften erwachsen sind. Es ist außerordentlich zu beklagen, daß durch das Urteil im Prozeß der Mitteldeutschen Heimstätte in der Oeffent— lichkeit der Eindruck einer üblen Wirtschaft nicht nur bei dieser Ge= sellschaft, sondern bei den Wohnungsfürsorgegesellschaften überhaupt erweckt wurde. Ein solcher Eindruck wäre grundfalsch und konnte nur entstehen, weil man die in doppelter Hinsicht — einmal wegen der auf⸗ und abschwankenden Konjunktur und sodann, weil die Magdeburger Gesellschaft sich noch mitten im Aufbau befand — ungeheuer schwierigen Verhältnissen nicht richtig bewertet hat. Es muß hier ausdrücklich festgestellt werden, daß irgendein moralischer Vorwurf, insbesondere der der Unredlichkeit oder des Eigennutzes, gegen keinen der leitenden Herren der Mitteldeutschen Heimstätte erhoben werden kann, auch von dem Beleidiger nach kurzer Ver⸗ handlung nicht mehr aufrecht erhalten wurde. (Hört, hört! links.) Daß die im Jahre 1920 von der Heimstärte betreffs eines Teiles des Holzes getroffenen Maßnahmen sich wenige Monate später, als alle Sachwerte riesenhaft stiegen, als unzweckmäßig erwiesen, kann als Vorwurf für die Geschäftsführung schwerlich geltend ge⸗ macht werden, denn eine Geschäftsleitung, die in der Inflationszeit alles richtig gemacht hätte, dürfte sich wohl überhaupt nicht finden. (guruf rechts) — Es soll neben den Heimstätten noch außer ordentlich viele Leute geben, die in der Inflationszeit Geld ver— loren haben.
Daß die Abstoßung des Holzes schließlich doch ein Fehler war, hat die Geschäftsleitung der Heimstätte nie bestritten. Der Be⸗ leidigungsprozeß gegen den Redakteur des Holzmarktes ist an— gestrengt worden, weil dieser nicht nur die Geschäftsführung der Heimstätte mit Ausdrücken wie „Schieber. Räuber, große Diebe usw.“ aufs schwerste beleidigt, sondern auch dem Oberpräsidenten Hörsing in Magdeburg vorgeworfen hatte, er hätte das aus Partei⸗ rücksichten, und dem Minister, er habe aus. Furcht vor dem Skandal die üblen Machenschaften geduldet. (Zuruf rechts: Er ist aber frei⸗ gesprochen) — Er hat aber den Vorwurf der bewußten Ver⸗ umtreuung zurückgezogen und ist wegen der formalen Beleidigung nicht bestraft. Das ist kein Beweis dafür.
Nichts von alledem ist, wie der Prozeß ergeben hat, wahr. Wenn das Schöffengericht geglaubt hat, nicht diese für das Ansehen der
Gesellschaft und verunglimpften Staatsbeamten und des Statnel überhaupt allein wesentlichen Tatsachen, sondern andere in den Vorder⸗ grund rücken zu sollen, so kam ich mir um so mehr versagen, hierauf näher einzugehen, als der Straffall dem Vernehmen nach unter die Amnestie fallen wird. Wenn von Schädigungen die Rede sein kann, so leider nur von solchen der Mitteldeutschen Heimstätte und der anderen Wohnungsfürsorgegesellschaften überhaupt, deren außer- ordentlich verdienstvoller, mühsamer und sezensreicher Arbeit das Urteil leider in keiner Weise irgendwelches Verständnis entgegen gebracht hat, geschweige denn gerecht geworden ist. (Zuruf rechts: Das sagt der Herr Ministery — Das sagt der Herr Minister mit vollem Bewußtsein, Herr Abgeordneter.
Eine Bereitstellung von Staatsholz für Siedlungszwecke erfolgte
bereits für 1925 nicht mehr. Vielmehr hatten die Wohnungsfürsorge⸗
gesellschaften ihren Bedarf an Holz auf Versteigerungen oder frei⸗ händig zu erwerben, wobei ihnen nur langfristige, hochverzinsliche
tundungen der Holzkaufgelder und die Hinterlegung von Eigen⸗ wechseln als Vergünstigung eingeräumt worden ist. Da das Holz— geschäft für die Heimstätten seitdem ein freiwilliges geworden war, haben bereits für dieses Jahr einige Gesellschaften auf den Erwerb staatlichen Holzes und damit auf die eingeräumten Vergünstigungen verzichtet. (Zuruf rechts: Das ist richtig) — Ich glaube aber, daß all anderen nicht so ohne weiteres darauf verzichten werden.
Für das kommende Jahr haben die Gesellschaften in ihrer Ge— samtheit keine staatlichen Vergünstigungen beantragt und sie werden ihr Holzgeschäft, sofern sie ein solches überhaupt noch zur Durch— führung ihres Betreuungsgeschäfts für nötig erachten, unter den gleichen Voraussetzungen führen wie der freie Holzhandel.
Auf die große Anfrage Nr. 83 — Drucksache Nr. 1548 — be— treffed die Hergabe großer Waldteile und be⸗ deutender Geldmittel an die Kriegerheimstätten A. G. zur Ausführung von Industrieanlagen bei Velten erteile ich im Einvemehmen mit dem Herrn Landwirt schaftsminister folgende Aniwort:
Zu 1: Der Gemeinnützigen Siedlungs⸗ A.-G. zu Pankow sind zur Durchführung des Kanalbaus bei Velten und der damit zusammenhängenden Arbeiten aus Mitteln der produk— tiven Erwerbslosenfürsorke Darlehen im Gesamtbetrage von 4410 000 RM zur Verfügung gestellt worden. Hiervon entfallen auf Reichsmittel 2 426 000 RM, auf Mittel des Preußischen Staates 1984000 RM.
Außerdem hat die Gesellschaft im Rahmen der Bestimmungen über die Notstandsarbeiten Zuschüsse in Höhe des 1,5 fachen vom Durchschnittssatz der ersparten Erwerbslosenunterstützung nach den jeweils gültigen Sätzen der Ortsklasse A des Wirtschaftsgebietes 11 für rund 166 000 Tagewerke aus dem gleichen Fonds erhalten. Diese Zuschüsse belaufen sich auf rund 342 000 RM.
Die Gemeinnützige Siedlungs- und Kriegerheimstätten A.-G. hat ferner zur Förderung des Kanalbaues bei der Preußischen Zentral⸗ Bodenkredit A. G. ein Darlehen von 10 Millionen RM in 8 * igen Goldkommunalschuldverschreibungen zum Nennwert aufgenommen. Für dieses Darlehen hat sich der Kreis Osthavelland verbürgt.
Zu Punkt 2: Die Preise des an die Siedlungsgesellschaft ver— lauften Holzes sind, wie auch sonst bei freihändigen Verkäufen üblich, nach den im Vormonat ermittelten Durchschnittspreisen berechnet. Ein Unterschied gegenüber den bei den öffentlichen Holzverkäufen erzielten Marktpreisen ist daher nicht entstanden.
Zu Punkt 3 und 4: Da das Waldgelände an die Gesellschaft weder rechtsverbindlich verkauft noch aufgelassen ist, sind der Staats forstperwaltung Einnahmen aus dem beabsichtigten Beteiligungs⸗ bertrage noch nicht zugeflossen. Es ist daher auch kein fiskalisches Gelände an Industrieunternehmungen verkauft worden.
Zu Punkt 5H: Eine Hergabe weiterer öffentlicher Mittel an die Gemeinnützige Siedlungs- und Kriegerheimstätten A.-G. ist nicht beabsichtigt. (Abg. Ladendorff: Hört, hört)h
Das Staatsministerium kann ohne eingehende Erörterung der Sach, und Rechtslage dem Landtage über die in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht verwickelten Verhältnisse des Veltener Kangalbauunternehmens keinen erschöpfenden Aufschluß geben und regt deshalb an, die Angelegenheit dem Hauptausschuß zu überweisen, der bereits mit dem den gleichen Gegenstand betreffenden Urantrag der Abgg. Held und Gen. (Nr. 1366) befaßt ist. (Zurufe bei der Wirtschaftlichen Vereinigung: Das ist ja längst geschehen) — Das ist ein anderer Antrag, das ist der Antrag Held. Wir bitten, auch ihn dem Hauptausschuß zu überweisen.
Bezüglich des bemängelten Verlustes an Waldbestand möchte ich noch mitteilen, daß 93,8 Hektar geschlagen worden sind. (Zuruf des Abg. Ladendorff: 10000 Morgen) — Das sind keine 10 O09 Morgen; 9g32 Hektar sind 360 Morgen, wenn Sie rechnen können. Mehr ist nicht abgeholzt worden; das andere hat nur in Frage gestanden. Tat⸗ sächlich sind nur 93,2 Hektar abgeholzt worden (Zurufe bei der Wirt- schaftlichen Vereinigung) — Bis zum Beweise des Gegenteils muß ich doch wohl diese Behauptung aufrechterhalten. (Abg. Ladendorff: Es wird sioch beute abgeholzt) — Nein, es wind nicht abgeholzt! Das geht auch den Landwirtschaftsminister an. Es sind nur 93,2 Hektar des Geländes abgeholzt worden, deren Abtrieb zur Führung der Kanaltrasse und zum industriereifen Aufschluß des zu beiden Seiten liegenden Geländes notwendig war. Im übrigen steht das Wald gelände unter dem Schutz des Gesetzes zur Erhaltung des Baum bestandes vom 29. Juli 1922.
Was den Protest der Einwohnerschaft angeht, so möchte ich be= merken, daß das Industrieprojekt von der Gemeinde Velten aus⸗ gegangen ist und von ihr auch am eifrigsten gefördert worden ist. Des wegen muß sie sich in allererster Linie an die Gemeinde Velten wenden. Ich bitte aber noch, dabei zu berücksichtigen, daß diese Maßnahmen zu einer Zeit eingeleitet worden sind, als wir in Deutschland Hundert tausende von Arbeitslosen hatten, als auf der Regierung und auf den Ortebehörden von der gesamten Oeffentlichkeit mit der Frage herum⸗ geritten wurde: was geschieht, um diesen Arbeitslosen Arbeit zu be— schaffen? Ob wir nicht in den nächsten Monaten wieder in eine ähn⸗ liche Situation hineinkommen werden und wieder neue Maßnahmen vornehmen müssen, sollten Sie der Entwicklung überlassen. Ich bitte aber, die Angelegenheit aus der damaligen Situation heraus zu be⸗ krachten und nicht aus einer Zeit, wo unsere Arbeiter voll beschäftigt sind.
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen führte der Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer noch folgendes aus:
Ich möchte auf die Anfrage, die Herr Dr. Stemmler soeben wegen des Query⸗Serums gestellt hat, mitteilen, daß mir
** 2 2 r* r* * 71 * * und Kriegerheimstätten