1925 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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2.

Inlandsverkehr mit Zucker im November 1925.

Der aus dem Ausland eingerührte Zucker ist mit nautischen Zablen nachgewiesen.

Iflffern mitentbalten

Die Mengen sind in den darüberstehenden

——

In den sreien Vertehr übergetühbrter Zucker

anderer kristallisierter

geitabschnitt . zucker)

Zuckerabläuse, Rübensäfte. andere Zuckerlösungen und Mischungen diejer Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trodenmasse (Reinheitsgrad)

von 70 bis 95 vo von mehr als 5 vy

5 arke⸗ als Liebesgabe 3 vom Ausland zucker eingeführter ucker

42

1176 665 2 18 329

Vom 1. Sept. 1925 bis 30. Nov. 1925. 6679 3 276 227 5 oz 388 164 13 112 1271111 901 29 840

Vom P. Sept. 1924 bis 30. No. 19241). 17861 3107 974 2 946 320 72,

Im November 19228...

Im November 199110

15 os b 174 38 737 1 8 5

28 870 11 851 122 492 42 30 120

17 592 2 266 bo 882 1 *

64 431 h zs 90 49s 159 11 94

) Berichtigt infolge nachträglicher Angaben aus dem besetzten Gebiete.

Auslandsverkehr mit Zucker im November 1925.

Unverfteuert aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes ausgerührter Zucker

Roh⸗ zucker

Seitabschnitt

. Zuckerabläufe, Rübenjäfte, andere anderer ( c. ; kristallisierter Zuckerlösungen und Mijchungen dieser Zucker Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt (Verbrauch ⸗· in der Trockenmasse Reinheitsgrad) zucker

zucker) von 70 bis 95 vo von mehr als 95 vy

Sta rke⸗

42

Im November 192 . Davon J Bedarf für deutsche Schiffe .. für Freihafen Hamburg ... Vom J. September 1925 bis 30 November 1925 ö ö em be Davon l Bedarf für deutsche Schiffe .. 6 für Freihasen Hamburg ...

Berlin, den 18. Dezember 1925.

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im

im Betriebsjahr 1925/26.

207

. ——

207

Statistisches Reichsamt. Wagemann.

November 1925 und mutmaßliche Ergebnisse

Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben verarbeitet haben

Landesfinanzämter

Verarbeitete Rübenmenge Mutmaßlich bis zum Schluß des vom Betriebs jahrs

Im ganzen werden mutmaßlich

. 1. September noch zu verarbeitet

Nov r j . 1. bis 30 November verarbeitende 6 1925 Rübenmenge

ö 2.

Königsberg .. Siet Obeischlesien .. , Brandenburg.. Mecklenburg⸗Lübeck .. Schleswig⸗-Holstem und Münster und Cassel . Düsseldorf und Köln . Magdeburg . Thüringen, Dresden und Leipzig JJ . Würzburg, Stuttgart, Karlsruhe und Darm⸗ I

*

2

3 S8?

2 , b

.

D

171 000 1702960 146299 3391177 2191709

1129905 4629 330 3 093047 15 807 515 4042710 3199353 9657 500 16479 822 977291 1067929 66 200 4052 938 983 500 27 164 227 4 256 876 2193047 477 330

648 370 2978 78 1797771 8129729 2501972 2164922 8 509 607

613 208 2400 266

15 087 762 1238 385

Zusammen. 1 261 ) Davon hatten 94 Fabriken bis Ende November 1925 die Berlin, den 18 Dezember 1925.

Preußen. Die Oberförsterstelle Wörs dorf im Reg.-Bez. Wies— baden ist sofort zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 6. Januar 1926 eingehen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Die Firma Zündschnurwerke Kosmos, Krannich—

feldt, Schürmann K Co., Kemmanditgesellschaft zu Köln-Niehl und Berlin-Zehlendorf, werden hiermit . den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch n den der Bergbehörde unterstellten Betrieben die nachstehend bezeichneten Zündmittel zugelassen:

a) Bezeichnung der Zündmittel:

l. doppelt geteerte Zündschnur,

2. dreifach geleimte Zündschnur,

3. dteisach geteerte Zündschnur;

b) Herstellungsort: Fabrit Lustheide⸗ Pippestein bei Bensberg (Rheinland) und Fabrik Meißen⸗-Triebichthal i. Sa. o) Beschaffenheit der Zündmittel: Gemeinsam für a l. 2 und 3:

Pulverseele mit rundem Querschnitt aus gleichmäßigem, feingekörntem Schwarzpulver. Umspinnung der Seele aus 10 dicken Fäven Jutegarn In der Mitte der Seele liegt ein 9 weißem und grünem Baumwollfaden hergestellter Seelen⸗ aden.

Zu a 1: Umspinnung aus 7, Ueberspinnung aus 10 Fäden Jutegarn. Umspinnung und Ueberspinnung sind mit Teer im— prãänniert

Zu a 2: Die Umspinnung besteht aus 7 Jutefäden, die erste und zweite Ueberspinnung aus je 10 Baumwollsäden. Die Umspinnung ist mit Leim und Kreide, die zweite Ueber spinnung fräftig mit Leim imprägniert.

Zu a s: Die Umspinnung besteht aus 7, die erste Ueber⸗ spinnung aus 8 die zweite Ueberspinnung aus 6 Fäden Jute⸗ garn Umspinnung und beide Ueberswinnungen sind mit Teer imprägniert Besondere Bedingungen:

Die Zündschnur

zu a! darf an Betriebsvunkten, an denen Schlagwetter

auftreten können, nicht verwandt werden. Die Zändschnüre zu a1 und a3 sind zum Schießen mit flüssiger Luft nicht zu verwenden Die Zündschnur zu a 2 darf zum Schießen mit flüssiger Luft benutzt werden, sofern mittels Zündschnuranzünders gezündet wird. Breslau, den 10. Dezember 1925. Preußisches Oberbergamt.

Fischer.

Kommunalverbände

258165 038 3 891074 362 702 421677 48 9165 708 86 668 897 15 684 445 102353 Rübenverarbeitung beendet. Statistisches Reichsamt. Wagemann.

* =

Nichtamtliches.

Nr. 53 des ‚Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 16. Dejember 1925 hat solgenden Inhalt: Allgem Verwalt. RdErl 4. 12 25, Nachtrag zum Regulativ f. d. RdErl. 27. 11. 295. Wertzuwachssteuer. RdErl. 6. 12. 25, Dienstsiegel der Gemeindevorsteher. Polizeiverwaltung. RdErl 7 12 25, Ungültigkeinsert lärung in Verlust geratener Prüfungszeugnisse f. Lichtspielvorführer RdErl. 9. 12. 29. Prüfung ven Lichtspielvorsührern. Film⸗ verbot usfw. Rd Erl 10. 12. 25, Dienstprämie. RdErl. 11. 12. 26, Notstandsbeihilfen für Pol.“ u. Landjägereibeamte. Staats angehörigkeit usw. RdErl. 8 12. 29, Anstell. von Ausländern im Reichsbank, und im Reichsbahndienst RdErl. 11. 12. 25, Belgische Per sonalausweise. Verkehr swesen. RdErl. 10. 12 25, Unterluchung von Krastwagensührern. Nicht amtlicher Teil. Verzeichnis empfehlen werter Jugendschristen 1955 Neuerlcheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Hevmanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer-

straße 44. Vierteljährlich 180 RM für Ausgabe A (zweieitig) und 2,40 RM ür Ausgabe B leinseitig).

Freußischer Landtag. 111. Sitzung vom 17. Dezember 1925. Nachtrag.

Die Rede, die der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber im Laufe der Beratung des Bergetats gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Die Ausführungen des Freiherrn von Wangenheim könnten den Eindruck erwecken, als wenn im Oberharz die preußische Regierung ein wertvolles Erzvorkommen aus Gründen, die ich nicht recht erkennen kann nach den Ausführungen des Abgeord⸗ neten von Wangenheim könnte es so scheinen, aus einer gewissen Bosheit gegen die dortige Bevölkerung heraus nicht beachtete und verwerte. Davon kann keine Rede sein. Der Bergbau von Andreasberg ist seit etwa 20 Jahren stillgelegt, weil die vorhandenen Vorkommen abgebaut sind. Die preußische Regierung hat wiederholt durch die Geologische Landesanstalt und

Erzbergbau dort wieder aufgenommen werden könnte Bis 30 Meter herunter sind die Erze abgebaut. Das Ergebnis dieser Sachverständigenermittlungen war stets, daß es nicht möglich ist, den Erzbergbau wieder aufzunehmen. Wenn von der Bevölkerung

Geschäflsgang beim Oberverw⸗-Gericht.

durch die örtlich zuständigen Bergbehörden prüfen lassen, ob der

dort gelegentlich noch Erze gefunden werden, so ist das kein Beweis dafür, daß ein rentierlicher Betrieb aufgenommen werden kann. Das ist nichts Außergemöhnliches, daß bei alten abgebauten Schächten gelegentlich noch Erze gefunden werden, die auf den Laien einen Eindruck machen. Irgend ein Argument dafür, daß der Bergbau wieder aufgenommen werden kann, ist das aber in keiner Weise. Es kann somit nicht davon gesprochen werden, daß etwa Preußen hier die Interessen irgend eines Gebietsteils ver⸗ nachlässigt und seine Pflicht versäumt. Was die Wasserkräfte und die wasserwirtschaftliche Entwicklung im Oberharz anlangt, so können Sie darauf vertrauen, daß die preußische Regierung alles, was im Interesse der Besserstellung des Oberharzer Gebiets liegt, prüfen und, soweit möglich, zur praktischen Ausführung bringen wird.

112. Sitzung am 18. Dezember 1925, Vormittags 10 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

Nach Erledigung von Eingabenberichten wird der Geschäftsbericht der Preußischen Zentral⸗ , n, owie der Gesetzesantrag don Campe (D. Vp) über die Vereinfachung der Verwaltung der Ausschußberatung überwiesen.

Gleichfalls ohne Aussprache wird in einer Reihe von ällen die Genehmigung zur Strafverfolgung von Abgeordneten versagt.

Hierauf tritt das Haus in die driite Beratung der Novellen zum Grundvermögenssteuergesetz. Die Novelle bringt die Verlängerung der bisherigen Be⸗ stimmungen über das Grundvermögenssteuergesetz bis zum 31. März 1927. Der Ausschuß hat eine Reihe von Be⸗ stimmungen in das Gesetz aufgenommen, die u. a. Pächtern und Mietern ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Grundvermögenssteuer befreit zu werden.

Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat) trägt die Bedenken 5 Partei gegen das Gesetz vor. Neubauten müssen nicht erst am J. April, sondern bereits am 1. Januar 1826 von der Steuer befreit sein. Ferner wiederholen wir unsere Forderung auf Stener⸗ freiheit der Siedler. Auch der Abgeordnete Herold (Zentr) hat sich immer gegen die hohen Gemeindezuschläge, die heute teilweise bis zu 1900 * gehen (hört, hört! gewandt und die Beschränkung auf ein Höchstntaß gefordert. Die kleinen Handwerker, die ein Haus haben müssen, wie Bäcker usw., sollen jetzt dreiviertel Jahr die Steuern nachzahlen. Wir werben in den wichtigsten Punkten namentliche Äbstimmungen verlangen, damit sich zeigt, wo die Mittelstandsfreunde sitzen. Befreiung muß auch (ntreten, wenn Mieten oder Pacht nicht eingehen; das sst ins Gesetz hineinzu⸗ schreiben. .

Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Auf die grundsätz⸗ lichen Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kaufhold darüber, ob man die abgeschlagenen berichtigten Wehrbeitragswerte der Steuer zugrunde legen soll, will ich nicht noch einmal eingehen. Wir haben darüber bei der zweiten Lesung gesprochen, und ich habe so viel schwerwiegende Gründe für das Vorgehen der Staatsregierung vor⸗ gebracht, daß es sich erübrigt, auf diesen Punkt noch einmal einzu— gehen. Aber zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kauf- hold, die sich auf die heute zur Abstimmung stehenden Anträge be—⸗ ziehen, muß ich noch Stellung nehmen, weil diese Ausführungen in allen Punkten unzutreffend find und zum Teil auf Mißverständnissen beruhen. Der Herr Abgeordnete Dr. Kaufhold hat sich gegen Ziffer 1 des Antrags Drucks. Nr. 1884 gewandt und hat gesagt, wenn man schon die Hauseigentümer in den Fällen, wo die Miete oder Pacht nicht einkomme, freistellen wolle, könne man eine entsprechende Be— stimmung auch in das Gesetz aufnehmen.

Der Antrag, der in der dritten Beratung angenommen worden ist, lautet:

Soweit bei verpachtetem oder vermieletem bebauten Grundbesitz der auf die Pächter oder Mieter entfallende Steueranteil nicht ein= gezogen werden kann, wird der Eigentümer von der Haftung für die Steuer frei.

Es gibt gar keinen Steueranteil, der auf den Pächter oder Mieter ntfällt. Die Steuer ist eine Objektsteuer, die vom Hauseigentümer erhoben wird. Eine Steuer, die vom Mieter oder Pächter erhoben

yt. Wenn der Landtag eine solche Bestimmung

annehmen sollte, so ist sie sich widerspruchsvoll und kann gar

nicht durchgeführt werden. Sie ist mit dem System des ganzen Gesetzes gar nicht vereinbar. !richtig)

Der Antrag in der Sache selbst will, daß, wenn der Mieter oder

Pächter die Miete oder Pacht nicht zahlt, der Hauseigentümer von der Steuer befreit wird. Diese Dinge haben wir längst durch Erlaß vom 27. November 1923 geregelt, dessen Befolgung durch verschiedene spätere Erlasse den nachgeordneten Behörden eingeschärft worden ist. Da heißt es:

Daß während der Herrschaft des Reichsmietengesetzes eine erhebliche Härte in der Steuereinziehung auch in denjenigen Fällen vorliegt, wo die Mieter dem Hauseigentümer den auf sie ent— fallenden Steueranteil nicht erstatten, kann mit Rücksicht auf die gegenwärtige allgemeine Wirtschaftslage wohl anerkannt werden In diesen Fällen ist bei Stellung des Stundungsantrags glaubhaft zu machen, daß die Mieter ihren Steueranteil nicht erstattet haben.

In diesem allgemeinen Erlaß haben wir also bereits ausgeführt —. Gurufe rechts) Das war damals noch etwas anderes; damals wurde die Grundvermögenssteuer auf den Mieter abgewälzt; damals konnte man infolgedessen in dem Erlaß von einem Steueranteile reden. Heute ist das nicht mehr der Fall. (Erneute Zurufe rechts.) Ganz allgemein liegen also die Dinge so: Die Katasterämter haben die Anweisung, dann zu stunden und niederzuschlagen, wenn der Haus⸗ eigentümer den Nachweis führt, daß er die Miete oder Pacht von seinem Mieter oder Pächter nicht bekommt. Infolgedessen ist den Wünschen, die hier geäußert worden sind, in materieller Hinsicht voll Rechnung getragen In das Gesetz selbst können Sie aber nöcht hineinschreiben, daß der Steueranteil, der von den Miet oder Pächtern nicht eingezogen werden kann, nicht eingezogen werden soll, weil der Mieter oder Pächter gar keinen Steueranteil zu zahlen hat, sondern die Steuer vom Hauseigentümer zu bezahlen ist. In mate⸗ rieller Hinsicht sind wir also den Wünschen vollkommen entgegen⸗ gekommen; in formeller Hinsicht ist dieser Antrag vollkommen un⸗ annehmbar.

Zu Punkt 2 des Antrags Drucks. Nr. 1884: Der Antrag, der jetzt von den Koalitionsparteien gestellt worden ist, will die Be⸗ freiungsfrist auf fünf Jahre beschränken. Ich bitte dringend, sich mit dieser Beschränkung auf fünf Jahre abfinden zu wollen. Das alte preußische Gesetz über die Gebäudesteuer sah eine Befreiung

wird, existiert gar nicht.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck heworgeboßenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

für nir drei Jahre bor, und ich glaube, wie kun sehr viel, wenn wir nunmehr ene Befreiung von fünf Jahren gewähren. In der hentigen Zeit mit ihren vollkommen ungeklärten wirtschaftlichen Ver— hältnssen, wo man noch nicht klar sieht, wie sich die weitere wirt⸗ schaftliche Entwicklung gestalten wird, eine Befreiunesfrist ven zehn Jahren zuzugestehen, scheint der Staatsregierung außerordentlich be⸗ denklich.

Nun meinte Herr Abgeordnter Dr. Kaufhold, es fei eine Ver⸗ schlechterung, daß nach diesem Antrag die Frist für die Befreinng unter Umständen erst am 1. Mpril 1926 beginnen solle. Der Herr Abgeordnete Kaufhold hat die Bedeutung dieses Antrags nicht ver⸗ standen. Es handelt sich hier einfach um folgendes. Es heißt:

Für die im Rechnungsjahr 1924 fertigestellten Neubauten be⸗

ginnt die Freizeit am 1. April 1926. Die Neubauten, die im Rechnungsjahre 1925 hergestellt worden sind, werden an sich zur Steuer erst vom 1. April 19265 heran⸗ gezogen. Für diese Banten tritt die jährige Freizeit alsbald ein; sie werden zur Steuer nicht herangezogen. Die Banten, die im Rechnungsjahr 1924 fertiggestellt worden sind, sind seit dem 1. April 1925 herangezogen worden. Machen wir sie nun schlecht⸗ hin frei, so müssen wir alle Beträge, die im Rechnungsjahr 1925 eingezogen sind, zurückerstatten. Das wollen wir vermeiden, und darum sagen wir: Die fünfjährige Befreiungsfrist beginnt für die⸗ jenigen Bauten, die im Jahre 1924 fertigestellt sind, am 1. April 1925. Also auch diese Bauten erhalten die fünfjährige Befreinngs⸗ frist, gerade so we alle anderen Bauten, nur aus rein praktischen Gründen der Verwaltung wollen wir den Beginn der fünfjährigen Befreiungsfrist anf den 1. April 1926 festsetzen. Ich glaube, gegen dieses Verfahren kann, wenn man die Dinge verständig würdigt, nichts eingewendet werden. Ebenso liegen die Dinge bezüglich der Ziffer 3 des Antrages Drucks. Nr. 1884. Auch da haben wir ausgesprochen, daß die Frist für die im letzten Jahre angelegten Siedlungen am 1. April 1926 beginnen soll, damit wir keine Rück⸗ zahlungen machen müssen. Die fünfjährige Befreiungsfrist wird aber auch hier allen gewährt. 9

Ich komme nun zur letzten Ziffer, zur Ziffer 4 des Antrages Drucks. Nr. 1884. Hier hat der Herr Abgeordnete Dr. Kaufhold mit allen Mitteln seiner Beredungskunst alle möglichen Gründe an⸗ geführt, um den Beschluß durchzubringen, der in der zweiten Lesung angenommen worden ist. Nun, meine Damen und Herren, ich muß auf diesen Beschluß des näheren eingehen. Der Beschluß, der in der zweiten Lesung gefaßt ist, lautet:

Die Erhebung von Zuschlägen über 1590 35 soll in der Regel nicht stattfinden; bei Zuschlägen zwischen 100 6 bis 150 93 ist Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden, bei Zu— schlägen über 150 3. bis 200 2 die Genehmigung des Regie⸗ rungspräsidenten, bei Zuschlägen über 200 25 die Genehmigung des Ministers des Innern erforderlich. Meine Damen und Herren, das bedeutet, soweit es sich um die Grenze von 150 95 handelt, eine Verschlechterung des bestehenden Rechtszustandes. Jetzt steht im Gesetz: Die Erhebung von Zu— schlägen über 150 23 soll nicht stattfinden. Das wird nun durch den Beschluß der zweiten Lesung eingeschränkt. In diesem Be⸗ schluß heißt es: soll in der Regel nicht stattfinden, also eine Verschlechterung zuungunsten des Steuerzahlers. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den deutschen Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und in der Mitte) Ich glaube nicht, daß diese Ver— schlechterung von der Mehrheit beabsichtigt wird. (gurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei: Wie ist es denn in der Praxis? Findet denn eine Erhebung über 150 3 statt? Zurufe von ver⸗ schiedenen Seiten. Ich spreche jetzt nicht von der Praxis, sondern von der Fassung des Gesetzes. Jetzt heißt es: Zuschläge über 150 35 sollen nicht erhoben werden. (Zurufe rechts) Nach dem Beschlusse der zweiten Lesung soll es heißen: Zuschläge über 150 . sollen in der Regel nicht erhoben werden. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei: Sorgen Sie dafür, daß sie nicht erhoben werden, dann sind wir einig) Wenn Sie das nicht verstehen können, so bedaure ich es. Die Dinge sind doch ganz klar. Wenn Sie die Fassung abändern und „in der Regel“ sagen, so bedeutet das eine Einschränkung der heute be— stehenden Bestimmung. (Lebhafte Zustimmung bei den Deutschen Demokraten, der Soizaldemokratischen Partei und im Zentrum.)

Nun zu den Genehmigungsverfahren! Die Genehmigung wird heute nach dem Kommunalabgabengesetz erteilt bei den Land— gemeinden durch den Kreisausschuß, bei den Stadtgemeinden durch den Bezirksausschuß. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volks⸗ partei) Dieses ganze Verfahren wird durch den Beschluß der zweiten Lesung über den Haufen geworfen, indem an die Stelle des Kreisausschusses und des Bezirksausschusses nunmehr die unteren Verwaltungsbehörden und der Regierungspräsident gesetzt werden. Meine Damen und Herren, das bedeutet eine vollständige Veränderung des Systems unserer Verwaltung lsehr richtig! bei den Deutschen Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und im Zentrum) und derjenigen Grundsätze, die im Kommunal⸗ abgabengesetz aufgestellt sind. Ich weiß nicht, ob die Herren An⸗ tragsteller sich dies überlegt haben. Ich kann mir nicht denken, daß die Herren Antragsteller die Genehmigung des Kreisaus— schusses und des Bezirksausschusses beseitigen und an die Stelle jener Behörden nunmehr den Landrat und den Regiernngs— präsidenten setzen wollen. Ich glaube, auch insofern ist dieser Beschluß nicht überlegt. .

Nun ein Weiteres! Bei Zuschlägen zwijchen 100 und 150 3 soll nach den Beschlüssen der zweiten Lesung die Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden eintreten. Heute wird unterschieden zwischen Landgemeinden und Stadtgemeinden; bei Landgemeinden entscheidet der Kreisausschuß, bei Stadtgemeinden der Bezirks—⸗ ausschuß. Nach diesem Beschluß der zweiten Lesung würde in allen Fällen, also auch in Fällen, in denen Stadtgemeinden beteiligt find, bei Zuschlägen zwischen 100 und 150 3, nunmehr der Landrat entscheiden. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und im Zentrum) Es würde also dahin kommen, daß auch die Stadtgemeinden unter die Kontrolle der unteren Verwaltungsbehörden gestellt würden. (ETebhafte Rufe: Hört, hört! bei den Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und im Zentrum.) Das ist natürlich unannehmbar. Das geht doch gar nicht. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volks— partei.)

Nun will aber der Antrag weiter, daß bei Zuschlägen über 200 „, die Genehmigung des Ministers des Innern eingeholt werden soll. Nach unjerem heutigen System ist die Genehmigungs⸗ behörde in der Zentralinstanz nicht der Minister des Innern,

sondern der Minister des Innern und der Finanzminister. Auch irsofern jst der Beschluß nicht richtig. Deutschen Demotraten, der Sozialdemokratijchen Partei und im Zentrum) Nun ist die heutige Verwaltungs⸗ praxis so, daß bei Zuschlagsbeschlüssen über 250 2; in den Städten und bei über 400 3 in den Landgemeinden schon die Genehmigung der Zentralinstanz eingeholt werden muß: des Ministers des Innern und des Ministers der Finanzen. Wenn man aber die Zentralisation noch weiter ausdehnen und in allen Fällen über 200 3 die Genehmigung der Ministerialinstanz ein⸗ holen will, dann müßten wir ein halbes Dutzend neue Referenten schaffen. Ein solches Verfahren widersprich: allen gesunden Grund⸗ sätzen einer vernünftigen Dezentralisation. (Fortgesetzte Unruhe.) Wir können nicht alle Arbeit im Ministerium erledigen. Von allen Parteien im Landtage ist immer betont worden, daß eine vernünftige Dezentralisation durchgeführt werden müsse. (Sehr richtig! links) Ich glaube, wenn man das einmal durchdenkt, so muß man mit mir zu dem Ergebnis kommen, daß die Ziffer d. die in der zweiten Lesung des Etats verabschiedet worden ist, voll⸗ kommen unannehmbar ist. Wenn der Landtag diesen Beschluß aufrechterhalten sollte, so würde er sich dem Vorwurf aussetzen, daß er die bestehenden Gesetze und die bestehenden Verwaltungs- grundsätze nicht kennt.

Aus allen diesen Gründen bitte ich dringend, die Beschlüsse der zweiten Lesung nicht aufrechtzuerhalten, sondern nach dem Antrag Nr. 1884 zu stimmen. Soweit berechtigte Wünsche vor⸗ getragen worden find, werden sie in dem Antrage Nr. 1884 erfüllt. Sie sind in eine Form gegossen worden, die den gesetzlichen Be⸗ stimmungen entspricht und sich verantworten läßt. Die Beschlüsse, die in zweiter Lesung gefaßt worden sind, find das soll kein Vorwurf sein übereilt gefaßt und lassen sich nicht aufrecht⸗ erhalten, wenn sich der Landtag nicht dem Vorwurfe aussetzen will, in leichtfertiger Weise Gesetze gemacht zu haben. (Bravo! links).

Abg. Blank (Sentr.) wendet sich gegen den Abgeordneten Kanfhold. Wenn es nach ihm ginge, wisse man überhaupt nicht, wer noch Steuern zahlen solle. Der Redner empfiehlt die Aende⸗ rungsanträge, die von seiner Partei zusammen mit Demokraten und Sozialdemokraten eingebracht seien. Die Erlasse, die Milde⸗ rungen in der Ausführung enthielten, seien auf die Initiative des Zentrums zurückzuführen. Früher, als die Konservatwwen die Macht gehabt hatten, hätten sie trotz der anhaltenden Forderungen

es Zentrums eine gerechte Grundfteuer nicht gemacht. (Zurufe es Abgeordneten Kanfhold D. Nat. ).

Abg. Stolt (Komm.) legt die Stellung seiner Freunde dar.

Abg. Kölges (Zentr.) schildert die Krise im Handwerk.

Abg. La dendorff (Wirtsch. Vereinig) erklärt sich gegen das Gesetz. Der Mittelstand könne sich mit der Vorlage nicht einver⸗ standen erklären.

Abg. Hecken (D. Nat.) bespricht die Frage der Zuschläge. Eine starke Kontrolle der Gemeinden müsse gesetzlich festgelegt werden.

Damit schließt die Aussprache.

In namentlicher Abstimmung wird mit 112 gegen 141 Stimmen der Antrag Hecken⸗Kaufhold (D. Nat.) abgelehnt, der als Wert den 2 die Reichs vermögenssteuer⸗ veranlagung 1924 festgesetzten Wert festlegen will. Mit großer Mehrheit wird darauf die Neufassung angenommen, die von den Demokraten, Sozialdemokraten und dem Zentrum beantragt ist, wonach die Steuer nicht erhoben wird von den nach dem 31. März 1924 fertiggestellten Wohnungs neubauten einschließlich des zugehörigen Hofraums für die Dauer von 5 Jahren nach Ablauf des Rechnungsjahres, in dem die Neu⸗ banten fertiggestellt worden sind; für die im Rechnungs⸗ jahr 1924 , Neubauten beginnt die Freizeit am 1. April 1926. Auch die Deutschnationalen stimmen dafür. Ferner findet mit Zustimmung der Deutschnationalen der Aenderungsantrag der genannten Parteien Annahme, der den Erlaß der Steuer für Siedlungen auf die Dauer von 5 Jahren ausspricht. .

In namentlicher Abstimmung wurde mit 156 gegen 198 Stimmen gegen die Rechte die Streichung des Passus be⸗ schlossen, der für die Erhebung von Zuschlägen über 200 3

ie Genehmigung des Ministers des Innern verlangen wollte.

Als Termin für die Gültigkeit der Vorlage wurde gemäß den Beschlüssen zweiter Lesung an Stelle des von der Regierung gewünschten 31. März 1927 der 30. September 1926 beschlossen, unter Ablehnung des dentschnationalen Antrags, der die Gültigkeit auf den 31. März 1926 beschränken sollte.

Die Schlußabstimmung über die Vorlage in dritter Lesung findet auf Antrag der Deutschnationalen namentlich statt. Bei der namentlichen Abstimmung werden nur 159 Karten abgegeben. Das Haus ist also beschlußunfähig. Die Sitzung wird geschlossen und vom Präsidenten Bartels sofort eine neue Sitzung anberaumt.

In der neuen Sitzung steht der Gesetzentwurf über die Grundvermögenssteuer nicht mehr auf der Tagesordnung.

Das Haus beschäftigt sich vielmehr mit der zweiten und dritten Beratung des Initiativgesetzentwurfs über die Ge⸗ währung einer einmaligen Zuwendung an Beam te. Diese Vorlage lehnt sich an die bereits bekannten Beschlüsse des Reichstags für die Reichsbeamten an. Die Beamten der Gruppen L bis IV bekommen danach ein Viertel des Monatsgehalts, die der Gruppen V und VI eine solche von einem Fünftel des Monatsgehalts. Es sind Mindestsätze vor⸗ gesehen, die bei 30 Reichsmark beginnen. Weitergehende Anträge der Kommunisten, die für die Gruppen J bis VII eine , , von 300 Reichsmark verlangen und den Zuschlag zum Grundgehalt von 1215 auf 30 Prozent erhöhen wollen, werden abgelehnt. Die Vorlage selbst wird mit großer Mehrheit in zweiter und dritter Lesung an⸗ genommen. Bei der Schlußabstimmung findet die Vorlage gegen die Stimmen der Kommunisten Annahme.

Ohne Debatte werden in dritter Beratung und in der Schlußabstimmung folgende Gesetzentwürfe angenommen: Aenderung des Feld⸗ und Forstpolizei⸗ here e; Aenderung der Amtsgerichtsbezirte Dorum und Wesermünde⸗-Lehe, Erweiterung des Stadtkreises Cassel, Amtsgerichtsbezirke Festenberg, Wartenberg und Neumittelwalde.

Der zur zweiten Beratung vorliegende 1 für eine Preußische Verwaltungsrechtsanwaltsord⸗ nung wird nochmals an den BVerfassungsausschuß verwiesen.

Es folgt die zweite und dritte Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, der die technischen Bedingungen des Verfahrens bei VBolksbegehren und Volksentscheiden in Preußen regelt.

Abg. Pie ck (Komm.) geht die Vorlage nicht weit genng.

Abg. Badt (Soz) sieht ebenfalls in der Vorlage keine ideale Lösung. Das pechgh che Gesetz müsse sich weniger an das Reichs⸗

Aenderung der Groß

gesetz anlehnen. Es enthalte eine ganze Reihe Besserungen gegen⸗

(Hört, hört! bei den“

über dem Reichsgesetz. Die Praxis müsse lehren, was noch ver— besserungsbedũrftig 6. ; 9 .

Damit schließt die Debatte. Das Haus stimmt mit großer Mehrheit der Vorlage in zweiter und dritter Lesung und in der Schluß abstimmrung zu und vertagt sich gegen 3 auf Dienstag, den 12. Januar 1926, Nachmittags 2 x.

Die Weihnachtswünsche des Präsidenten Bartels werden don den Kommunisten mit lärmenden Zurufen wie: Amnestie für politische Gefangene! usw. entgegengenommen.

RBarlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschüuß des Reichstags setzte 8e die BVerhendlungen über eine er,, zur Förderung des Stickstoffabsatzes fort. Nach sehr aus— gedehnter Debatte erklärte sich der Haushaltsausschuß dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge damit ein⸗ derstanden, daß das Reich dem zu bildenden Bankenkonsortium gegen⸗ über für Stickftoffwechfel die von jetzt an bis zum Ende des Duünger⸗ jahres aufgenommen werden, eine Ausfallsgarantie bis zur Höhe don 29 Millionen Reichsmark übernimmt. Außerdem nahm Fer Aus- schuß eine Entschließung des Abg. Schmidt⸗-Cöpenick Soz.) a, worin die Regierung ersucht wirb, bei Uebernahme dieser Ausfalls⸗ garantie darauf zu achten, daß die Kreditaktion nur für das Dünger⸗ zeschäft gilt, das auf Grund dieses Beschlusses zukünftig zustande ommt, und nicht zur Abwicklung zurückliegender Vewpflichtungen ienen darf. Aussch ztzung unter

die Erö

Vir stags setzte 11

v des deutscher Zeitungsverleger forderte der Abg. Dr. Hi rding (Soz ) eine umfassende Wirtschaftsenquete. Die gegenwärtige deutsche Wirt⸗ schaftskrise habe in ihrem weiteren Verlauf ihren Charakter geändert. Während sie anfangs nur die durch die Inflation aufgeblähten großen Industriekon zerne getroffen habe, sei sie jetzt immer mehr zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise worden, die nicht mehr nur als Reini- gungskrise anzusehen sei. Die Ursache liege darin, daß schon seit 1914 eine falsche Steuerung der Wirtschaft zu beobach sei möglicht durch den Ausschluß der ausländischen irrenz. eine falsche Verteilung des Kapitals als Produktionsmittel auf die einzelnen Produktionszweige eingetreten. Die Kriegs- und Inflations- wirtschaft habe die Wirkung einer technischen Rückständigkeit der deutschen Industrie gehabt. Die letzte Kartelltagung habe enttäuscht, weil sie gar nicht die Notwendigkeit einer besseren: Organisation erörterte Der Unterschied der deutschen Kartelle und der aus ländischen Trusts liege darin, daß im Gegensatz zu den Trusts die deutschen Kartelle eine Art kapitalistischer Mittelstandspolitik treiben zum Schutz der Schwachen und Rückständigen. Wenn wir in dem liebergang vom Kartellwesen zum Trustsystem einen wirtschaftlichen Fortschritt innerhalb des kapitalistischen Systems sähen, so brauchten wir nach amerikanischem Muster ein unabhängiges Kartellamt, das die Interessen der Allgemeinheit bei dieser Trustbildung gebührend wahre. Die gegenwärtige Kreditlage habe in Deutschland eine Art Monopol der Unproduktivität geschaffen, weil der Kreditmangel die Entstehung leistungsfähigerer, besser organisierler Betriebe erschwere. Die Kreditpolitik der Reichsbank müsse in diesem Zusammenhang ge⸗ prüft werden. Auf die Dauer lasse sich ein Zinssatz von 14 bis 18 3, wie ihn jetzt die kleinen und mittleren Industriellen zahlen müßten, nicht aufrechterhalten. Der Redner bedauert bei dieser Gelegenheit, daß der Reichsbankpräsident Dr. Schacht durch eine Reise von der Ausschußsitzung ferngehalten sei. Die schematische Kreditkontingen⸗ tierung der Reichsbank könne keine volkswirtschaftlich nützliche Wirkung haben, weil dabei kein Unterschied gemacht werde zwischen volkswirtschaftlich nützlichen und anderen Betrieben. Die Situation unserer Währung sei sehr günstig. Mit dem Gerede von der Gefahr einer neuen Inflation könne die Notwendigkeit dieser schematischen Kreditkontingentierung nicht begründet werden. Es sei auch nicht beweiskräftig, wenn der Reichsbankpräsident in mehreren Reden er⸗ klärt habe, ein Auslandskredit von 109 Milliarden für Deutschland würde den Notenumlauf ungeheuer steigern und neue Inflations gefahren heraufbeschwören. Die jetzige Kreditkontingentierung ver⸗ mindere wohl den Notenumlauf, aber nicht den Umlauf der Wechsel. die gegenwärtig andere Zahlungsmittel ersetzten. Für den Mechanismus der deutschen Wirtschaft habe die Kreditkontingentierung aber die Wirkung, daß der Diskontsatz für die Wirtschaft keine Bedeutung mehr habe und daß der Zusammenhang zwischen den langfristigen Kredilen und dem Weltmarkt für kurzfristige Anlagen vollständig zrrissen sei. Darum wäre es falsch, nur auf eine Herabsetzung des Diskontsatzes zu dringen; man müsse vielmehr die Beseitigung der Kreditkontingentisrung fordern. Jetzt seien diejenigen Teile der Wirt. schaft, die direkten Zugang zur Reichsbank hätten, privilegiert gegen⸗ über den anderen. Es sei zu begrüßen, wenn die Reichsbank die Kontingentierung lockem wolle, erst mit ihrer Beseitigung aber würden wir zur echten Goldwährung zurückkehren. Es sei nicht richtig, daß die Aufhebung der Kontingentierung zu einer unerhörten Steigerung des Diskontsatzes führen müßte. Der deutsche Diskontsatz werde freilich immer einige Prozent höher sein als der englische oder amerikanische. Jetzt hätten die Großbanken infolge der Kontincen- tierung ein vollständiges Kreditmonopol. Falle dieses Monopol, dann werde auch der Zinssatz sinken. Jetzt treffe die Krise auch an sich rentable Betriebe, weil diese infolge der Kontingentierung nicht den nötigen Kredit als Betriebsmittel bekämen. Nur so werde aus der gegenwärtigen allgemeinen Krise eine wirkliche Reinigungskrise werden. Von Reichsbankdirektor Hasse wurde erwidert, es sei zunächst unvermeidlich gewesen, bei der Kreditkontingentierung mit einer gewissen Schematisierung vorzugehen. Dabei sei aber den einzelnen Bankanstalten gleich gesagt worden, daß sie bei der Ver- teilung unterscheiden . zwischen volkswirtschaftlich wichtigen und anderen Betrieben. Es werde nicht nur geptüft, ob die Wechsel bezahlt werden könnten, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung des Kreditnehmers. Nach diesen Richtlinien werde verfahren, so daß man jetzt nicht mehr von einer rein schematischen Regelung sprechen könne. Die Ausführungen des Abg. Hilferding über die währungs⸗ politische Unwirksamleit der Kontingentierung seien nicht ganz zu⸗ treffend, auch die Privilegierung der mit der Reichshank direkt ver kehrenden Betriebe sei nicht in dem angenommenen Maße vorhanden. Auch die Leitung der Reichsbank verfolge das Ziel, die, Kon- tingentierung allmählich aufzuheben. Die genf Kontingentierung sei heute nicht mehr als das aufzufassen, was sie vor einem Jahre ewesen sei. Sie habe heute nur noch die Aufgabe, das ganze Rkreditwesen zentral zu regeln. Begründete Anträge würden heute nicht zurickgewiesen, und es sei dem Schlagwort der Boden ent zogen, daß es sich nur um eine Kontingentierung des Gewinnes ber Reichsbank handele. Ein Vertreter des Reichs- f inanzministeriums gab dann Auskunft über die Anlage der öffentlichen Gelder. Das Reich komme in Frage bei den Geldern des Reichsfinanzministeriums, der Reichspost, der Reichs- 66 und der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Im An— schluß an die Preissenkungsaktion der Regierung hätten die 66 nannten Stellen eine Vereinbarung dahin getroffen, daß sie bei der Ausleihung ihrer verfügbaren Gelder von den mit der Weiter gabe betrauten Banken keinen höheren Zinssatz als 71 ver⸗ langten. Nur der Post und der Reichsversicherungsanstalt würden für langfristige Gelder 8 zugestanden. Die mit der Weitergabe betrauten Banken hätten sich verpflichtet, ihren Zinssatz für diese Gelder nur 1 3 höher zu bemessen. Hypotheken und solche Dar⸗ lehen, die länger als ein Jahr liefen, fielen nicht unter das Ab- kommen, aber auch für diese solle eine möglichst geringe Zins- spanne in Anwendung gebracht werden. Die mit der Weitergabe etrauten Banken hätten sich verpflichtet, die Zinsermäßigung ihren Kunden in vollem Maße zugute kommen zu lassen. Mit den Ländern und Gemeinden seien Vereinbarungen ähnlicher Art über die Ansleihung ihrer Gelder getroffen worden. Ministerialdirettor