1926 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Rr. 24, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde zorzulegen, widrigenfalls die Krastlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Mörs, den 16 Dezember 1925. Das Amtsgericht.

111241] Aufgebot.

Die Landesbant der Rheinprovinz Filiale Kön, hat das Aufgebot des Schecks Nr 10726 über RM 200 Bezogener: Bitburger Creditverein. Bitburg. Aus— steller: Produktenhandel Euskirchen, welcher 1uf dem Postwege von der Antragstellerin an die Landesbank in Trier verloren zegangen sein soll., beantragt Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert vätestens in dem auf den H. April 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden ind die Urtunde vorzulegen, widrigensalls die Krastlosertlärung der Urkunde erfolgen wird

Bitburg, den 2. Januar 1926.

Amtsgericht.

111244 Aufgebot.

Der Lam wirt Alfred Dammaschke in Zembten, Kreis Guben, vertreten durch zen Rechtäanwalt Schwochi in Guben, at das Aufgebot des verlorengegangenen Dypothekenbriefs vom 1. September 1843 iber die auf dem Grundbuchblatte des Hrundstücks Nr. 11 Sembten in Abtei—⸗ lung III Nr 1 für die Geschwister Jo⸗ anne Caroline, Carl August und Jo⸗ hanne Wilhelmine Boettcher in Sembten am 1. September 1843 eingetragene Erb⸗ teilsforderung von 112 Talern beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufge— fordert, spätestend in dem auf den 13. April 1926, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht.! Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä—⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Guben, den 22 Dezember 19265.

Das Amtsgericht. 111267

Zur Ermittlung unbekannter Teil⸗ nehmer wird die nachstehende Auseinander⸗ setzung öffentlich bekanntgemacht: Re- gierungsbezirk Merseburg, Kreis Eckartsberga. Begründung von Renten. gütern in Pseismar auf den der gemein nützigen provinziellen Siedlungsgesellschaft Sachsenland, Gm b. H. in Halle a. S. gehörigen, im Grundbuche von Pleismar Band L Blatt 9 und Band 11 Blatt 43 eingetragenen Grundstücken in Gesamt⸗ größe von 113.2762 ha. Die unbekannten Teilnehmer werden aufgefordert, sich his zu dem auf Donnerstag, den 25. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des Kulturamts in Naumburg, S., Jakobspromenade 6. Zimmer 3, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Ausbleibende. selbst im Falle der Verletzung, die Aus⸗ einandeisegung gegen sich gelten lassen muß.

Naumburg, S., den 6. Januar 1926.

Kulturamt.

III1246 Aufgebot. Auf Antrag des Landwirts Sebastian Götschl in Kohlgrub soll Martin Brugger, geb am 9 Mai 1857 in Baversoien, Sohn der Bauerstochter Magdalena Brugger von Bayersoien, Müller, zuletzt in Kohlgrub wohnhast, seit mehr als 30 Jahren veischollen, für tot erkärt werden. Es ergeht hiermit die Aufforde⸗ rung: 1. an den Verschollenen, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes erklzrung erfolgen wird. 2. an alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Geiicht Anzeige zu machen. Auß— gebotstermin wird bestimmt auf Mitt⸗ woch, den 29. September 1926, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 6. Garmisch, den 2. Januar 1926. Amtsgericht. Hofbauer.

1111245 Aufgebot.

Der Landwirt Albert Franke in Teltow, Ruhlsdorfer Straße, hat beantragt. den perschollenen Arbeiter Wilhelm Hermann Ernst Franke, geboren am 10 Juli 18376 zu Ruhlsdorf, zuletzt wohnhaft in Eydt⸗ kuhnen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgesordert, sich sppä— = testens in dem auf den 13. Juli 1926. Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Stallupönen, den 16. Dezember 1925

Das Amtagericht.

II11247 .

Gemäß der Verfügung des Herrn-Justiz⸗ ministers vom 18. Dejember 1925 fährt die Frau Mathilde Hermme Hüljen geb. Kasperz, in Crefeld, geboren am 9. März 1382 zu Marxloh, Standesamt Duisburg⸗ Beeck, an Stelle des bisherigen Familien. namens den Familiennamen Hülsen⸗ stajpers.

Crefeld, den 31. Dezember 1925.

Amtsgericht. 9 2

Durch Ausschlußurteil vom 23. De⸗ zember 1925 ist der Hypothekenbrief über ie im Grundbuch von Hagen Blatt 698 in Abt 111 Nr. H für den Rektor Josef orsch in Hagen i W am 26 Februar Hotz eingetragene Darlehnshvpothek über 1000 4A für frartlos erklärt worden Hagen i. W., 23 Dezember 1926. Das Amtsgericht.

111248

Durch Ausschlußurtell vom 13 Dezember 1925 ist der kriegsverschollene Arnold Theodor Harry Schulz, geboren am 11 August 1897 zu Dambuig zuletzt wohnhaft in Neurahlstedt, für tot erklärt worden Todestag. 10. 1. 1920.

Ahrensburg. den 23 12 1925.

Das Amtsgericht

111251] Oeffentliche Zustellung.

a) Die Ebesrau Theodor Heiertz, geb de Vries, in Amsterdam b) die Ehefrau Monteur Heinrich Schneider, geb Pilde— brandt, in Bielefeld Prozeßbevollmächtigter zu a: Rechtsanwalt Or Nierhoff in Bielefeld, zu b: Rechtsanwalt Klare in Bielefeld, klagen zu a gegen ihren Ehe— mann Koch Theodor Heiertz, zu b gegen ihren Ehemann Heinrich Schneider, beide früher in Bielefeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der SF 16565 und l5ß8 B G⸗B mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Landgerichts in Bielefeld auf den S6. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht

Bielefeld, den 5. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(111262 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Berta Funze, geb Lehmann. in Forst i L., Heidestraße 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jehser in Guben, klagt gegen ihren Ehemann. den Arbeiter Johann Paul Gustav Funze, früher in Forst i. L, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie im Jahre 1908 bös⸗ willig verlassen habe, Gewohnheitstrinker und arbeitsscheu sei, mit dem Antrag aun Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor den Einzel— richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 24. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem Prozeßgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwaige gegen die Klage vorzubringende Einwendungen und Beweismittel durch den zu bestellenden Anwalt unverzüglich in einem Schriftsatz dem Prozeßbevoll mächtigen der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.

Guben, den 5 Januar 19256.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(111253 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hermine Rohlfs, geb. Bolte in Hameln, Marjenstr. 44, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt gegen den Tischler Heinrich Rohlfs, 3. Zt. unbekannten Auf— enthalt, früher in Hameln, auf Grund dez §z 1567 Abl 2 B. G⸗B. mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hannover auf den 9. März 1926, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, sich duich einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen,

Hannoyer, den 4. Januar 1926.

Ver Geiichtsschreiber des Landgerichts.

(III254] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Johann Gorski in Hameln, Stubenstraße 27 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt gegen die Ehefrau Rosa Gorski, geb. Aibrecht, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Grund des § 1567 Abs. ? B. G. B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Ziviltammer des Landgerichts in Hannover auf den 9. März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 4. Januar 1926.

Ber Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(III255] Oeffentliche Zustellung. Es tlagen: 1. die Frau Antonie Kubacki, hne, in Magdeburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kortüm in Magdeburg, gegen den Arbeiter Franziskus Kubacki, früher in Magdeburg, 2. die rau Emma Stürmer, geb. Krause, in Magdeburg. Prozeßbevollmächtigter: Nechts⸗ anwalt Dr. Bors in Magdeburg, gegen den Arbeiter August Stürmer, früher in Magdeburg, 3. der Pantoffelmacher Adolf Kiefebusch in Alvensleben. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bein in Magde⸗ burg, gegen seine Ehefrau Katharina Kiekebusch, geb. Glanz, früher in Alt— haldensleben, auf Grund: zu 1: des 5 ib? B. G-B., zu 2: der 1667 und 1568 B. G.⸗B., zu 3: der 1965 1567 und 1568 B. G.⸗B. mit dem An trage auf Ehescheidung. Die Klägerinnen bezw. Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 4. März 1926, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufsorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ maͤchtigten vertreten zu lassen. Magdeburg,. den 2. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(111267 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Wunderlich, ech Nahr. geb Arnold., in Zeitz Brübl Ih. Prozeß= bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kröber in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Artur Wunderlich, unbekannten Aufent⸗ halts früher in Zeitz aut Grund des

§ 1867 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die

Vormittags 95 Uhr,

Klägerln ladel den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 2. März 1926, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 31. Dezember 1925

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1112581 Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Johann Jacobi in Hakfenberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwälte Bäcker und Funke in Paderborn, klagt gegen seine Ehefrau, Elisabeth geb Thöne, früher in Hakenberg. letzt un bekannten Aufenthalts, auf Grund des §z 1567 Absatz J des B. G-⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreitz vor die III. Zwilkammer des Landgerichts in Paderborn auf den 11. März 1926, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Paderborn, den 30. Dezember 1922.

Ter Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1112591 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Bringezu geborene Löser, in Priester, Krels Delttzsch. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schu⸗ mann in Torgau, klagt gegen ihren Ehe— mann Otto Bringezu, jetzt unbekannten Ausenthalts, früher zu Priestäblich Kreis Delitzsch, unter der Behauptung daß ihr Ehemann sie seit September 1922 ver— lassen habe. Im Juni 1923 sei er zwar auf einige Tage zu ihr zurückgekehrt. Am 27 Juni 1923 sei er dann für immer sfortgezogen; sein Aufenthalt sei ihr nicht bekannt. Die Klägerin beantragt Schei⸗ dung aus § 164z! Absatz 2 des Bürger lichen Gesetzbuchs. Die Klägerin ladet den Betlagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Torgau auf den 1. März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Torgau, den 30. Dezember 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1II260] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Margarethe Loytved, geb. Herrig, in Berlin⸗Zehlendorf, Potsdamer Straße 46, Prozeßbevollmächtigter: Justtz⸗ rat Löwenthal in Altona, klagt gegen den Oberstleutnant a. D Mentor Lohytved, früher in Altona, Othmarschen, Bülow⸗ straße 6, jetzt in Marokko, auf Grund von 5 1361 B. G-⸗B. mit dem Antrag auf Zahlung einer Unterhaltsrente von mona lich 126,28 AM, abzüglich der ihr durch Urteil vom Februar 1924 zu⸗ gesprochenen Unterhaltsrente von monatlich 50 A4. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe) auf den 22. März 1926, Vormittags 11 Uhr, geladen. .

Altona, den 2. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

Abteilung 38.

1II262] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Wolfgang Blume in Brandenburg, vertreten durch das städtische Jugendamt in Brandenburg⸗ Havel, Prozeßbevollmächtigter: Verwal⸗ tungsoberinspektor Niermann, Bochum, klagt gegen den Reisenden Hans Amuth, 3. It. unbekannten Aufenthalts, früher in Bochum, unter der Behauptung. daß der Beklagte sein Vater sei, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger vom 16 August 1925 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre monatlich 22 RM Unterhaltsgeld., und zwar die rückständigen Beträge sofort und die übrigen vierteljährlich im voraus zu jahlen. Zur Güteverhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 5. März 1926, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 45, geladen.

Bochum, den 30. Dezember 1925.

Hagemann, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

(III265] Oeffentliche Zustellung. Stahl, Julie. Kalfulantenehetrau in Nürnberg. Vordere Bleiweisstraße 10 und Stahl. Willy, geb. 6. 3. 17, daselbst. letzterer gesetzl verireten durch die Erst⸗ genannte als Pflegerin, klagen gegen den Kaufmann Heinrich Stahl, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: 1. Der Beklagte hat vom l. November 1925 ab an die Klägerin Julie Stahl emen monatlich vorauszahl⸗ daren Unterhaltsbetrag von 40 RM monat⸗ lich und an den Kläger Willy Stahl einen solchen von 60 RM zu bezahlen und die Kosten des RMiechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil ist vorläufig voll. streckhar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits auf Dienstag, den L. März 1926, Vorm. S Uhr, vor das Amts⸗ gericht Nürnberg, Zimmer 319, geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt Nürnberg, den 5 Januar 1926 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

1II266] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Kinder: 1. Karla

eutler., geboren am 4. Mal 1921, 7 Erna Beutler, geboren am ]. April 1923 in Neumünster, vertreten durch den Pfleger Heizer Otto Horn in Neumünster, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizin wektor Rollert in Uelzen, klagen gegen ihren Vater, den Kontoristen Karl Bentler, früher in

Uelzen. fetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte verpflichtet ist, ihnen Unterhalt zu ge— währen, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Zahlung einer im voraus am 1. jeden Monats zu ent- richtenden Unterhaltérente von je 30 RM, zusammen 60 RM. Zur Güteverhand⸗ lung des MRechtsstreits wird der Betlagte vor das Amtaägericht in Uelzen auf den 13. April 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen. Uelzen, den 28 Dezember 1925 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

1III26I1] Oeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Volksdienst⸗Verlag in Berlin W 57, Bülowstraße 66, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pfaffe⸗ rott in Berlin W 66. Mauerstraße 68 klagt gegen J. Raimann, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Berlin W, Maaßenstraße 15, unter der Behauptung, daß der Beklagte hei der Klägerin An⸗ zeigen im Gesamtbetrage von 285,55 Reichs—⸗ marf bestellt habe, mit dem Amrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen. an die Klägerin 209,80 Reichsmark nebst 18 vy Zinsen seit dem 1. Mai 1925 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Mitte, Neue Friedrichttraße 13.14, Zimmer 1665. 166, II. Stockwerk, auf den 4. Februar 1926, Vormittags 10) uhr, geladen

Berlin, den 23. Dezember 1925.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. (III250)] Oeffentliche Zustellung.

Der Dr. Ignaz Schwarz Buch⸗ und Kunst⸗Antiquariat, Auktionsinstitut, in Wien 1, Habsburger Gasse 3, Prozeß⸗ bevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bitter in Berlin, Schöneberger Ufer 30, klagt gegen den Heinrich Paschen, zuletzt in Berlin, Invalidenstraße 115, Hotel Nord⸗ land“, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 17. O. 660 25 unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte bei der durch den Kläger vorgenommenen Versteigerung der Bibliothek und Stiche der Sammlung Gottfried Eisler verschiedene Stücke er⸗ stand und hierfür noch 1114 6st. Schillinge schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 1114 öst. Schillinge oder deren Gegenwert in Reichsmark nach dem am Tage der Zahlung gültigen amtlichen Mittelkurse der Berliner Börse nebst 12 0 Zinsen seit dem 16. Juni 1925 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße. 1. Stock, Zimmer 11113, auf, den 16. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevolliächtigten vertreten zu lassen Die Einlassungsfrist ist auf zwei Wochen bestimmt.

Berlin, den 5. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J.

(1II263] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Wanda Kubatzki, geb. Tar⸗ gowsti, in Schwiebus, Neue Straße 4, klagt gegen die Witwe Elise Rödig, zuletzt in Breslau, jetzt unbekannten Auf— enthalts, wegen einer Forderung von bl. 10 Reichsmark nebst 16 0,½ Zinsen seit dem 1. Oktober 1925. Termin zur Güte⸗ verhandlung vor dem Amtsgericht in Bieslau, Zimmer 134, ist auf den 19. März 1926, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Die Beklagte wird hierzu ge⸗ laden 13 G. 2551/25.

Amtsgericht Breslau. 24. 12. 1925.

11264) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wilhelm Bauer, Hamburg 16, Spaldingstr. 2101212, klagt, gegen den Kaufmann Ignatz Lewitt, Inhaber der Firma Ignatz Lewitt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, init dem Antrage auf kosten pflichtige Verurteilung des Betlagten zur Zahlung von RM ehr nebst 10 Zinsen seit dem 3. Oktober 1920 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, nötigenfalls gegen Sicherheiteleistung. unter der Be⸗ gründung, daß der Berlagte ihr die Summe aus einem Kaufvertrage schulde. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 6 für Handelssachen, Zivilsustüigebäude, Sievekinaplatz. Erd⸗ geschoß, Zunmer Nr. 124, au Montag, ben 1. März 1926, Vormittags 9 uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 2. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Abteilung 6 für Handelssachen.

(1112661 Oeffentliche Zustellung. Neckel, Fritz, Hofdentist in München, Brienner Straße 24a, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Seidenberger in München, klagt gegen J. F. H Witson, zifrzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Forderung mit dem Antrage, zu erkennen: J. Der Be: klagte ist jchuldig, an den Kläger 650 RM echshundertfünfundfünfzig Reichsmart nebst 12 0.½ Zinsen hieraus eit 1. Oktober 1923 zu bezahlen. II. Be—⸗ klagter hat die Kesten des Nechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 111. Das Urteil ist event, gegen g n. vor⸗ läufig vollstreck har. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die LV. Zivilkammer des Landgerichts München Lauf Donners tag, den 25. Februar 1926, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung,

Rechtganwalt als zeßbevollmãchttgten zu bestellen. Jum Jwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. ; München, den 31. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts .

1 mee r ae eee, ee. 1

4. Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.

111545 Gigaretienfabrik Constantin,

Hannover.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinlen von 2 für das Jahr 1925 unserer 41 igen Anleihe vom Jahre 1912 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit Rm 3 für die Abschnitte über Papiermark Tausend bet unserer Zahlstelle, der Dresdner Bank 6 Hannover, abzüglich 10 Kapital⸗ teuer gezahlt

Dannover, den 31. Dezember 19265.

Cigarettenfabrik Constantin, Dannover.

Bergwerksgesellsch aft

29. November 1925 jälligen Zinsen von 20/0 für das Jahr 1925 unserer s oso Anleihe von 1909 werden gegen Ein—⸗ reichung des Zinsscheins Nr. 33, fällig am 1 Oktober 1925, bei unseren Zahl⸗ stellen mit RM 3 für die Abschnitte über PM looo abzüglich Kapitalertrags steuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Eimeichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

.

Bochum, den 6. Januar 1926. 111540 . . Gewerkschaft des Steinkohlen⸗

Vergwerks Graf Schwerin, Vochum.

Die nach Artikel 335 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgeletz vom 29. November 1925 fälligen Zinsen von

schulderschreibungen von 1905 45 06 Teilschulvverschreibungen von 1919 gegen Einreichung des Zinsscheint Nr. 32, fällig am 2. Januar 1926, mit RM 3 für die Abschnitie über PM 1000 abzüglich Kayitalertragssteuer.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Znsscheine den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit Fälligkeisdatum vor dem 2. Januar 1926 sind wertlos.

Bochum, den 5. Januar 1926.

IId . August Thyssen⸗Sütte, Gewertschaft (vormals Gewerkschaft Deutscher Kaiser) zu Hamborn am Rhein. Die nach Art. 38 der Durchsührungs— verordnung zum Aufwertungegesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 sälligen Zinsen von 29 für das Jahr 1925 unserer 4 0 igen Teilschuldverschrei⸗ bungen vom 6. April 1895 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit z RM für die Abschnitte über 1000 Papiermark bei unferen Zahlstellen ab⸗ züglich Kapitalertragssteuer gezahlt, und zwar: . 1. bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A. G. in Köln, 2. bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin und Essen, 3, bei der Deutschen Bank, Filiale Do nnn, 4. bei der Essener Credit ⸗Anstalt, Filiale der Deutschen Bank in Essen. 5. bei der Kasse der August Thyssen⸗ Hütte, Gewerkschaft in Hamborn. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Alibesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des Erneuerungsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. . Hamborn, den 2. Januar iw26.

August Thyssen⸗Hütte, Gewerk schast

(vormals Gewerkschaft Deutscher Kaiser). Der Vorstand.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32. Drei Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite

einen bei diesem Gerichte zugelassenen

Zentral gandelsregister⸗ Beilage

Glückaussegen m. b. H., Bochum. Die nach Ärtikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Autpertungsgesetz vom

2o½ für das Jahr 19265 unserer folgenden Anleihen werden bei unseren Zahlstellen gezahlt, und zwar für unsere A0, Teil

gegen Einreichung des Erneuerungsscheins,

Dentscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt monatlich 2, Neichsmarh.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitun ge vertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Su 48, Wilhelmstraße Nr. 82.

Einzelne Nummern kosten 6,36 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigennreis für den Naum

einer 5 gespaltenen Emheitszeile (Petit 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheits zeile 1,675 Reichs marh.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftestelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wüihelmstraße Nr. 82.

Nr. 7.

Neichs bantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 9g.

Januar, Abends. Pohtschecttonto: Bertin a2. 1926

.

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschliezlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Dentsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung der der Verzinsung der Hessischen Braun⸗ kohlen⸗Roggenanleihe zugrunde zu legenden Durchschnitts⸗ preise.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I.

Preußen.

Mitteilungen, betreffend Meldung zur forstlichen Vor- und Forstreferendarprüfung.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat die nachstehend bezeichneten Beamten zu Mitgliedern der Reichsdisziplinarkammer in Hannaver ernannt: ; an Stelle des Oherlandesgerichtspräsidenten Dr, Le vin in Braunschweig den bisherigen stellvertretenden Präsidenten, Landgerichtsdirektor Freyer in Hannover zum Präsidenten,

an Stelle des Landgerichtsdirektors Freyer das bisherige Mitglied, Landgerichtsdirektor Jena in Hannover, zum stell⸗ vertretenden Präsidenten, .

an Stelle des Landgerichtsdirektors Jena den Land⸗ gerichtsrat Dr. Colb erg und den Landgerichtsrat Dr. Kleine⸗ berg in Hannover zu Mitgliedern sowie den Landgerichtsrat Wehrhahn in Hannover und an Stelle des Amtsgerichts⸗ rats Schreiber den Amtsgerichtsrat Stumpf in Hannover

zu stellvertretenden Mitgliedern.

Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des Landgerichts— direktors Majer in Stuttgart den Landgerichtsrat Br. Göz . Stuttgart zum stellvertreienden Mitglied der Reichsdisziplinar— ammer in Stuttgart ernannt. .

Der Generalkonsul von Keßler ist zum Generalkonsul des Reicht in Batavia ernannt worden.

Betanntmachung.

Die nach der Anleihebedingung 16 der 60 oigen Hessischen Braunkoh len ⸗Noggenanleihe der Verzinsung zugrunde zu legenden Durchschnittspreise für das vom 1. Mai i925 bis 30. April 1926 laufende Zinsjahr betragen:

für eine Tonne gesiebte Förderkohle der oberhessischen staatlichen Brauntohlengruben w, b,20 RM ee, , 14 zusammen It. 54 R: hieraus das Mittel. 835. so daß für den am 1. Februar 1926 fälligen Zinsschein für eine Einheit ein Zinsbetrag nach Abzug der Kapitalertrag— steuer (Eimiösungsbetrag) von 0,45 RM, für i /g Einheit ein Betrag von 0.23 NM und für */ Einheit ein Betrag von O, 12 M M ausbezahlt wird. Darmstadt, den 7. Januar 1926.

Hessische Staatsschuldenverwaltung. Neumann.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 des Reichsgesetzblatts Teil enthält;

6. ö w über w der S5 21 bis 26. 47 bis 49

es Finanzausgleichsgesetzes an das Einkommensteuergesetz, vom

23 Dezember 1925. ö Umfang 3 Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.

Das Gesetziammlungkamt hält in Einzelnummern die Bundes und Reichsgesetze von 1867 sowie die preußischen Landesgesetze von 181) an ständig auf Lager

Barverkauf: 8—2 Uhr

BVerkaufspreise: Aus den Jahren bis 1925 für den achtseitigen Druckbogen 3 3 von 1926 an 1043. Preisnachlaß: 10, 20, 306 und 40 vo se nach Üimf ing der Bestellung.

. Als Verleger des Amteblatts der Reichsfinan verwaltung, des Reichszollblatts des Reichesteuerblatts und dessen Anhanges gibt das Geletzsammlungsamt noch ältere Nummern dieser Blätter, soweit

vorrätig, zum Preise von 20 3 für den achtseitigen Druckbogen ab. Preisnachlaß wie beim Reichsgesetzblatte. Der Preis für Teilabzüge des Neichezollblatts (Gruppen L IV) richtet sich nach deren Umfang. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Postscheckkonto: Berlin 96 209.

Berlin NW., den 8. Januar 1926.

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schlusse des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung ere nn bis zum 1. Februar d. J. dem Rektor der Forstlichen Hochschule ein⸗ zureichen, an der sie sich der Prüfung unterziehen wollen.

Die Herren ö. rstbeflissenen, die in diesem Frühjahr die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum J. Februar d. J. einzureichen.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der Preußischen ,, . unter Nr. 13 0369 das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsiahr 1925, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13040 das Gesetz über Erweiterung des Stadtkreises Cassel, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13 041 das Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Beamte, Wartegeldempfänger, Ruhegehaltsempfänger, Hinterbliebene und Angestellte der Gruppen 1 bis 6, vom 4. Januar 1926, unter .

Nr. 13042 das Gesetz wegen Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Dorum und Wesermünde⸗Lehe, vom 4 Januar 1926, unter

Nr. 13 9435 die Ausführungeverordnung zum Reichegesetz vom 6 Februagt 1879 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (RGBl. S 23), vom 31. Dezember 1925, und unter

Nr. 15644 die Verordnung über die Festsetzung der Zahl der von den Provinzen usw in den Staatsrat zu entsendenden Vertreter, vom 31. Dezember 1925. .

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 10 Neichspfennig.

Berlin NW., den 7. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte gestern die Bergtung über die vermögensrechtliche Ausein- anderseßzüng mit den früher regierenden Für . äusern fort. Der Vorsitzende Abg. D. Kahl D. Vp.) teilte mit, daß der preußische . Dr. . der Bitte des Ausschusses um persönliches Erscheinen entsprochen habe und 2 en beantworten wolle. Hierauf fragte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deuischer Zeitungsverleger an, wie die , Regierung zu der Frage einer reichsgesetzlichen Regelung der Auseinandersetzung mit dem Königshause stehe. Abg. Koch-Weser (Dem.) 7 te namens seiner Partei diese Dee. gleichfalls. Abg. Dr. Bel! (Hentr,) wollte wissen, welche Mängel oder Unzuträglichkeiten bei der bisherigen Regelung der Vermögensauseinandersetzung und der e , den hierüber ent⸗ 6 seien. Der preu 69. Fingnzminister Tr. Höpker⸗ E schofsßerwiderte, daß damals, als Preußen den Vergleich schloß, von der Preußischen Staatsregierung angenommen werden mußte, daß mit einer reichsgesetzlichen Regelung der Frage nicht mehr

erechnet werden könne, insbesondere nach der Ablehnung des ent⸗ prechenden sozialdemokratischen Antrags im Plenum. Andererseits konnte Preußen die Auseinandersetzung den Gerichten nicht mehr überlassen, ohne ö der preußische Staat großen Schaden erlitten hätt Deshalb habe der Finanzminister die Ermächtigung zum Abschluß des Vergleichs erhalten, Nunmehr sei Preußen ber⸗ pflichtet, den Vergleich auch durchzuführen. Er sei geschlossen vor behaltlich der Zustimmung des Staatsrats und des Landtags. Preußen habe ihn nicht freudigen Herzens angenommen. Und wenn jetzt in letzter Stunde eine andere Möglichkeit der ver— mögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Königshause durch xeichsgesetzliche Regelung geboten würde, so würde lr . Preußen davon Gebrauch machen. Die Preußische Staatsregierung würde in diesem Fall den Vergleich dem Landtag und dem Staats⸗ rat vorlegen, aber nicht seine Genehmigung ,,, sondern vor⸗ schlagen, von der Ermächtigung des Reichs Gebrauch * machen. Die Frage nach den bisher entstandenen Unzuträglich⸗

Schaden erlitten hätte, wenn die Staatsregierung nicht den Ver gleichsweg beschritten hätte. Schuld daran sei die eigenartige Rechtslage. Einige Beispiele sollten das erläutern. Flatow. Krojanke sei durch ein Testament Friedrich Wilhelm III. vererbt worden und als die Gültigkeit des Testaments bestritten worden sei, sei es durch eine Kabinettsorder bestätigt. Die Gerichte sähen in dieser Kabinettsorder den Ausdruck des Willens des damals ab- soluten Gesetzgebers, müßten also demgemäß entscheiden. Ebenso stände es mit Königswusterhausen, das Friedrich Wilhelm 1. für die ersten Söhne bestimmt hätte, das also zum späteren Kronfidei- kommiß gerechnet werde. Diese Bestimmung sei wiederum durch eine Kabinettsorder Friedrich Wilhelms IV. bestätigt worden. Schwedt⸗Vierraden⸗Wildenbruch sei durch das sogenannte Ober⸗ tribunal seinerzeit rechtskräftig zum Privateigentum der Krone erklärt worden. Man dürfe also den Gerichten nicht leichtsinnig Vorwürfe machen, weil sie eben durch diese Kabinettsorders und das rechtskräftige Urteil des Obertribunals gebunden seien. Anders stände es vielleicht mit der Auslegung des Willens Wilhelms J bezüglich Oels. Hier handle es sich um den jeweiligen ersten Thronfolger. Der vormalige Kronprinz, der jetzt auf Oels Anspruch erhebe, sei aber nicht mehr Thronfolger. Es sei das atso eine Dotation für den jedesmaligen Thronnachfolger und gehöre wohl infolgedessen zum Staatseigentum. Das alles seien Mängel, die uns gezwungen hätten, die Entscheidung nicht den Gerichten zu überlassen, sondern den Weg des Vergleichs zu beschreiten. Abg. Dr. Ever lin (D. Nat) machte demgegenüber darauf aufmerk⸗ sam, daß das allgemeine Landrecht auch durch eine Kabinettsorder in Kraft gesetzt und bindendes Recht geworden sei, und daß dieses ern , ersten Male die Einschränkung des Privateigentum zes Fürstenhauses gebracht habe. Der Verzicht auf das Privat- eigentum sei also durch einen ebensolchen Akt von den regierenden Hohenzollern ausgesprochen worden. Lasse man das Eine gelten, so müsse man auch das Andere gelten lassen. Abg. Neubauer (Komm') ersuchte um genaue Angaben der Vermögensteile und deren Werte. Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschof f erwiderte, daß im allgemeinen die Wehrheitragssätze für die Grundstücke ein= 6 Eine genaue Berechnung sei sehr schwierig. Abg. Everlin g (D. Nat.) beantragte, daß bei einer eventuellen neuen Wertfeststellung der den Hohenzollern überlassenen Grundstücke auch die dem Staate zugesprochenen Grundstücke entsprechend neu bewertet werden müßten. Auf Fragen verschiedener . erklärte der Finanzminister Häptker⸗Aschoff, nach dem Ver⸗ gleich sei der Wert der dem Staate zufallenden Bermögensstücke auf 686 Millionen, der Wert der dem Hohenzollernhause zufallenden auf 184 Millionen zu schätzen. Darin seien aber auch die Ver⸗ mögensstücke enthalten, die, wie z. B. Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel, unstreitig Staatsbesitz seien. Die Wertfeststellung der Do⸗ mänen und Forsten sei vielleicht nicht mehx ganz zutreffend, aber das gleiche sich für beide Teile aus. Für die Auseinandersetzung mit den im Jahre 1815, medigtisierten und depossedierten Fürsten⸗ häusern sei ein Sena des Reichsgerichts ats Schiedsgericht be—= stimmt worden. Der jetzige preußische Vergleich unterscheide sich von dem 1920 vorgeschlagenen dadurch, daß damals dem Hohen⸗ zollernhaus noch 00 Millionen Mark zugesprochen wären, die jetzt fortgefallen seien. Da es sich aber um entwertete 190 Millionen Papiermark handelte, sei der jetzige Vergleich nicht wesentlich günstiger als der frühere. Die preußische Regierung, so schloß der Minister, würde den jetzigen Vergleich nicht abgeschlossen haben, wenn sie freie Hand gehabt hätte. Sie, wäre aber nach Lage der Verhältnisse dazu gezwungen. Der Minister erklärte sich 8966 dem Ausschuß die Urteile in den um die einzelnen Krongüter we benden Prozessen zugänglich zu machen. Abg. Koch- Weser (Dem.) wies darauf hin, daß unter den im Vergleich als dem Staate zugefallen aufgeführten Schlössern sich Schlösser im Wert von 359 Millionen befänden, die unstreitig immer Staats⸗ eigentum gewesen wären. Es wäre darum zweckmäßig, eine Auf⸗ tellung darüber zu geben, wie der Vergleich über 9 streitigen

ermögensstücke ausgefallen sei. Der inister erklärte sich bereit, später eine solche Aufstellung beizubringen. n der Aus⸗ spvache über das streitige Kronlehen Oels betonte Abg. Sampe Deutsch⸗Hann), das Welfenhaus habe seinerzeit dagegen protestiert, daß dieses ihm früher gehörige Lehen vom preußischen Königshause in Besitze genomnien worden sei. Die gestern begonnene Aussprache über Thüringen wurde dann wieder aufgenommen. Der thüringische Finanzminister Dr. von Klüh tz ner setzte seinen Bericht über die Auseinandersetzung mit den thüringischen Fürstenhäusern fort. Mit dem ehemaligen Herzog von k ätte 1919 die Auseinandersetzung das Ergebnis gehabt, daß der Herzog eine einmalige Abfindung bon 5,3 Millionen erhalten hätte, wofür dem Staat der gesamte Domänenbesitz im Werte von 48 Millionen zu— gefallen sei mit Ausnahme einiger Grundstücke und des Schloffes „Fröhliche Wiederkunft“ (Heiterkeit; Der Herzog habe seinerzeit den Auseinandersetzungsvertrag angenommen, 3 aber mit Klage vom 15. Janngr 133 als egen die guten Sitten verstoßend ge— richtlich angefochten. Der Prozeß sei noch im Gange. Auf eine Frage des Abg. Dr, Rosenfeld (Soz.), womit der Herzog von Altenburg. die Anfechtung begründe, erklärte Finaͤnzminister von Klüchtzn er: Darauf werde am besten der Abg. Everling Auskunft geben können, der h Vertreter des Herzogshauses sei.⸗ Bewegung links Abg. Dr. Rosenfeld (Soz') erklärte here daß doch unmöglich ein Mitglied des Reichstags hier im Rechts« ausschuß sitzen könne, nicht als Vertreter des Volkes, das ihn hierher geschickt habe, sondern als Vertreter einer Prozeßpartei, mit der sich der Reichstag auseinandersetzen wolle. Redner be= zeichnete dies als ein unerhörtes Verfahren. Der Vorsttzende D. , diesen Ausdruck zurück. Man könne nicht als un⸗

keiten sei nicht ganz einfach zu beantworten. Bekanntlich seien die Urteile der Gerichte so ausgefallen, daß der Staat ungeheuren

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erhört bezeichnen, daß ein Mitglied des Rechtsausschusses, das

gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sei, die Vertretung eines